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Tägliche SteuerNews
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Archive Steuern:
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31. 01. 2006 - Steuerverein - WKO.at: FAQ Steuern
Anlaufverluste von Betriebsneugründern DB - Dienstgeberbeitrag zum Familienausgleichsfonds DGA - Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (U-Bahn Steuer) Die Umsatzsteuerjahreserklärung Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland Erbschafts- und Schenkungssteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer - Freibetrag für die Übertragung von Betriebsvermögen Gebührenrecht Kammerumlagen Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kommunalsteuer Lohnsteuerbegünstigte Auslandstätigkeit Lohnsteuerliche Behandlung der gesetzlichen Abfertigung (Abfertigung "alt") Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen
Zur FAQ bei der WKO
31. 01. 2006 - Steuerverein - Beispielhafter Betriebsausgabenkatalog
Serie Steuerleitfaden: Betriebsausgaben, Beispielhafter Betriebsausgabenkatalog
Die nachstehende Übersicht zeigt Ihnen die gängigsten Betriebsausgaben: - Abschreibungen bzw. Absetzung für Abnutzung (AfA), vgl. S. 44 - Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), vgl. S. 46 - Beiträge zu einer Pflichtversicherung - Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen - Leasingaufwand für betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter - Büroraummiete - Personalaufwand (Löhne, Gehälter, lohnabhängige Abgaben) - Beratungskosten (für Rechtsanwalt, Steuerberater etc.) - Reisekosten, vgl. S. 46 - Werbung - Bezogene Leistungen (Fremdarbeiten) - Waren- und Materialeinkauf - Kommunikation (z. B. Telefon, Fax, Internet, Porto) - Büromaterial - Fachliteratur und -zeitschriften - Zinsen für Fremdkapital Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
31. 01. 2006 - SWIOnline - Schweizerische Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer
Nach der derzeit noch geltenden Rechtslage dürfen schweizerische Grenzgänger, die bei österreichischen Firmen tätig sind, mit 3% ihrer Bruttobezüge im Abzugsweg besteuert werden. Da aber für ausländische Gesellschaftergeschäftsführer kein österreichisches Steuerabzugsverfahren vorgesehen ist (EAS 2112), muss nach dem derzeit noch geltenden Recht die steuerliche Erfassung solcher schweizerischer Grenzgängereinkünfte in Österreich unterbleiben. Durch das vor Unterzeichnung stehende Revisionsprotokoll soll jedoch diese Rechtslage mit Wirkung ab 1.1.2006 in der Weise geändert werden, dass die Grenzgängerregelung zur Gänze wegfällt und (auf österreichischer Seite) für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit generell das Anrechnungsverfahren eingeführt wird. Eine "Sunset-Klausel" im Revisionsprotokoll sieht allerdings vor, dass im Fall einer revisionsbedingten Erhöhung der Gesamtsteuerlast diese erst ab 1.1.2007 eintritt. Schweizerische Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer werden daher erst ab 2007 der österreichischen Besteuerung unterliegen. (EAS 2692 vom 23. 1. 2006)
31. 01. 2006 - PVInfo - IESG-Zuschlag 2006
Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat unlängst daran erinnert, dass ab 2006 der IESG-Zuschlag auch für leitende Angestellte und für die in einem Dienstverhältnis stehenden GmbH-Geschäftsführer zu entrichten ist. Laut dieser Mitteilung der OÖ GKK ist eine Änderungsmeldung zu erstellen. Weiterhin ausgenommen von der IESG-Pflicht sind handelsrechtliche Geschäftsführer, die über eine Beteiligung von zumindest 50 % oder eine Sperrminorität verfügen. Keine Änderung gibt es für gewerberechtliche Geschäftsführer, da für diese der IESG-Zuschlag in der Regel schon bisher zu entrichten war.
31. 01. 2006 - PVInfo - Start Kombilohn 1. Februar 2006
Am 1. Februar 2006 startet das neue "Kombilohn-Modell" (Kombination von Lohn des Arbeitgebers und AMS-Zuschuss). Dieses kommt für langzeitbeschäftigungslose Personen in Betracht (länger als 12 Monate arbeitslos vorgemerkt, ohne durchgehende Unterbrechung von mehr als 2 Monaten), die entweder unter 25 Jahre oder über 45 Jahre sind. Voraussetzungen der Förderung: -Aufnahme eines vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses mit einem laufenden monatlichen Bruttoentgelt bis zu € 1.000,-. -Beratungsgespräch zwischen Arbeitgeber und AMS vor Beginn des Arbeitsverhältnisses. Dauer der Förderung: Die Beihilfe ist maximalfür 1 Jahr möglich. Gefördert werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber: Kombilohnbeihilfe für Arbeitnehmer: maximal 50 % des zuletzt gebührenden Arbeitslosengeldes bzw der zuletzt gebührenden Notstandshilfe (ohne Einkommensanrechnung), höchstens jedoch die Differenz zwischen dem monatlichen Bruttoentgelt und der Obergrenze von € 1.000,-. Kombilohnbeihilfe für Arbeitgeber: Zuschuss zu den Lohnkosten in Höhe von -11,7% der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50 % Pauschale für Nebenkosten) bei Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses von unter 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden, -11,7% bis maximal 66,7% der Bemessungsgrundlage bei Vorliegen eines Beschäftigungsausmaßes ab 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden.
30. 01. 2006 - Steuerverein - ORF.at: Spenden Absetzbarkeit Neu
Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Vertreter der Hilfsorganisationen haben sich heute grundsätzlich auf ein Modell zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden geeinigt. Ein Gesetzesentwurf soll bis spätestens Mai vorgelegt werden...
Näheres beim ORF
30. 01. 2006 - Steuerverein - WKO.at: Steuerbefreiung Blum-Prämie
Über Beihilfen, die nach der Richtlinie zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach den Berufsausbildungsgesetzen vom AMS geleistet werden (zB die so genannte "Blum-Prämie") ...
Näheres bei der WKO
30. 01. 2006 - Steuerverein - WKO.at: DBA Österreich-Lettland
Seit Anfang des Jahres 2006 ist das österreichisch-lettische Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft. Der lettische Finanzminister, Oskars Spurdzins, und der österreichische Finanzminister, Karl-Heinz Grasser, haben das "Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" am 14. Dezember 2005 unterschrieben...
Siehe WKO
30. 01. 2006 - Steuerverein - WKO.at: Kombilohn ab 1.2.2006
Der Kombilohn ist vorgesehen für Personen unter 25 Jahren oder über 45 Jahren, die länger als 12 Monate arbeitslos vorgemerkt sind (ohne durchgehende Unterbrechungen von mehr 2 Monaten). Der Kombilohn gilt für Arbeitsverhältnisse, welche zwischen dem 1.2.2006 und dem 31.12.2006 aufgenommen werden. Gefördert werden vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bis zu einem laufenden monatlichen Bruttoentgelt in Höhe von 1.000 Euro...
Näheres bei der WKO
30. 01. 2006 - Steuerverein - ORF.at: Mittelstandspaket bei Steuerreform
Konkret vorgesehen: eine Investitionsprämie für Umweltmaßnahmen (Wärmedämmung oder Filter), steuerliche Erleichterungen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (Begünstigung nicht entnommener Gewinne, unbegrenzter Verlustvortrag). Kostenpunkt: 150 bis 200 Mio. Euro...
Näheres beim ORF
30. 01. 2006 - Steuerverein - Nichtabzugsfähige Ausgaben
Serie Steuerleitfaden: Betriebsausgaben, Nichtabzugsfähige Ausgaben
Es wurde schon darauf hingewiesen, dass nicht alle Ausgaben den Gewinn vermindern. Vielmehr ist eine Abgrenzung der Betriebsausgaben von den privaten Aufwendungen vorzunehmen. Bei Kosten im Zusammenhang mit Autos, Liegenschaften, Reisespesen, Repräsentationsspesen bzw. werbeähnlichen Aufwendungen sowie bei Gehältern für im Unternehmen beschäftigte nahe Angehörige prüft das Finanzamt genau, ob eine Verflechtung mit nichtabzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben im Sinne des § 20 EStG besteht. Diese Gesetzesbestimmung listet die folgenden so genannten „nichtabzugsfähigen Ausgaben“ auf: - Aufwendungen für den Haushalt und den Unterhalt der Familienangehörigen. Dazu zählen z. B. Miete, Beleuchtung, Beheizung, Bekleidung, Ernährung, Kinderbetreuung, Haushalts- und Unterhaltungsgeräte, Erholung, Freizeitgestaltung, (Zweit)Wohnung (Ausnahme: betrieblich veranlasste doppelte Haushaltsführung!), Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches, wie z. B. Brille, Uhr, Hörgerät. - Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit erfolgen. Dazu zählen z. B. Ballbesuche, Geburtstagsfeiern. - Betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Auffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. - Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 EStG nicht abzugsfähig sind. - Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Kosten für Fahrten zwischen Wohnsitz am Tätigkeitsort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), sofern sie den Betrag von 201,75 € pro Monat (Höchstbetrag beim großen Pendlerpauschale) übersteigen. Ab 2006 erhöht sich dieser Betrag auf 222 € pro Monat (Im Zeitpunkt der Drucklegung war diese gesetzliche Änderung noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht!). - Repräsentationsaufwendungen. Dazu zählen beispielsweise Geschenke an Geschäftsfreunde zu bestimmten Anlässen (Weihnachten, Neujahr, Geburtstag). Bewirtungsspesen können zur Hälfte abgezogen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Bewirtung von Geschäftsfreunden der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. - Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen, auch wenn die Zuwendungen auf einer verpflichtenden Vereinbarung beruhen (Ausnahme: Spendenbegünstigung gemäß EStG). - Geld- und Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, z. B. Provisionen, Schmiergelder. - Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sowie die auf den Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer, soweit der Eigenverbrauch eine Entnahme darstellt oder in einer nichtabzugsfähigen Aufwendung oder Ausgabe besteht.
30. 01. 2006 - SWIOnline - Technisches Zeichenbüro Liechtenstein
Für die Abgrenzung zwischen den unter Artikel 7 DBA-FL fallenden Unternehmenstätigkeiten und jenen, die unter Artikel 14 fallen, sind auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 DBA auf österreichischer Seite die Abgrenzungskriterien zwischen den Einkünften aus selbständiger Arbeit und den Einkünften aus Gewerbebetrieb maßgebend. Da ein Büro für technisches Zeichnen dem gewerblichen Bereich zugeordnet wird (Rz 5215 ESt-RL) ist auf die daraus erzielten Einkünfte Artikel 7 des Abkommens und demzufolge nicht das Befreiungs-, sondern das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung anzuwenden. Der Umstand, dass die Auftraggeber des Zeichenbüros unter Artikel 14 fallende freiberuflich tätige Ziviltechniker sind, vermag keine andere Beurteilung zu rechtfertigen. (EAS 2688 vom 21. 12. 2005)
30. 01. 2006 - PVInfo - Aufrundung Kilometergelder Selbständige
Mit dem 2. Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2005 hat das Finanzministerium in der Randziffer 371 der Lohnsteuerrichtlinien den Hinweis eingefügt, dass die steuerfreien Kilometergeldsätze für Werbungskosten auf volle Cent aufgerundet werden dürfen. In den Einkommsteuerrichtlinien wird bezüglich der Kilometergelder auch auf diese Rz 371 LStR verwiesen. Dieser Verweis sowie das Gebot der Gleichbehandlung (von Werbungskosten bei unselbständig Erwerbstätigen und Betriebsausgaben) sprechen eindeutig dafür, dass die Aufrundung auch bei Selbständigen zulässig sein sollte. Sobald es zu dieser Frage eine offizielle Stellungnahme der Finanz gibt, werden wir unverzüglich darüber berichten.
30. 01. 2006 - PVInfo - Richtlinie für Aviso-Anmeldung
Der Hauptverband hat in einer Richtlinie folgende Grundsätze zur Aviso-Anmeldung (seit 1. 1. 2006 im Burgenland, frühestens ab 1. 1. 2007 in Restösterreich) festgelegt: Aviso-Anmeldungen sind grundsätzlich elektronisch (dh idR über ELDA) zu erstatten. Ausnahmen davon sind in folgenden Fällen zulässig: -Der Dienstgeber verfügt über keine EDV-Ausstattung (PC) und keinen Internetzugang verfügt und seine Personalabrechnung auch nicht von einer anderen Stelle (Wirtschaftstreuhänder, Datenverarbeitungsbetrieb etc.) durchführen lässt, bei der eine entsprechende EDV-Einrichtung vorhanden ist. -Der Dienstgeber lässt seine Personalabrechnung von einer anderen Stelle (Wirtschaftstreuhänder, Datenverarbeitungsbetrieb etc) durchführen und diese ist nicht mehr erreichbar (Arbeitsaufnahme außerhalb der Bürozeiten des Dienstleisters). -Der Beschäftigte wird in einer Betriebsstätte (Filiale, Baustelle) des Dienstgebers aufgenommen und die Betriebsstätte (Filiale, Baustelle) verfügt über keine EDV-Ausstattung (PC) oder keinen Internetzugang. -Ein wesentlicher Teil der Datenfernübertragungseinrichtung (PC, Bildschirm, Tastatur, Modem, Leitungsweg) ist für längere Zeit nachweisbar ausgefallen und die Aviso-Anmeldung hätte deshalb nicht innerhalb der Meldefrist erstattet werden können.
Andere Meldungsarten, die außerhalb der elektronischen Datenfernübertragung verwendet werden dürfen, sind in folgender Reihenfolge zulässig: -per Fax auf dem Formular "Aviso-Anmeldung“ an das ELDA-Call Center (05 780 761), -per Telefon an das ELDA-Call Center (05 780 760), -Abgabe des Formulars „Aviso-Anmeldung“ beim Versicherungsträger. Meldungen auf anderen Wegen, insbesondere über Fernschreiber, über Teletex, mittels e-mail, mittels SMS bewirken keine ordnungsgemäße Meldung und sind vom Krankenversicherungsträger zurückzuweisen.
27. 01. 2006 - Steuerverein - ORF.at: Signatur-Anbieter a.trust droht Pleite
Die Wiener Zertifizierungsfirma a.trust steht mit 5,4 Mio. Euro in der Kreide, schreibt der Kurier in der Freitag-Ausgabe. Grund für die finanziellen Probleme sei das mangelnde Bürgerinteresse... A.trust, österreichweit der einzige Anbieter qualifizierter Zertifikate, die allein den Bedingungen der sicheren Signatur entsprechen, hat nach eigenen Angaben davon seit 2002 gerade einmal 56.000 an die Leute gebracht.
Näheres beim ORF
27. 01. 2006 - Steuerverein - Neue Steuerartikel von Fiebich & PartnerInnen
Neue Steuerartikel von unseren ÖSV-Kollegen Fiebich & PartnerInnen unter www.fiebich.com, Punkt Aktuelles, Steuernews
EINKOMMENSTEUER 1.1 Abgabenänderungsgesetz – siehe SteuerNEWSLETTER Spezial 1.2 Einkommensteuerprotokoll 1.3 Ertrags- und umsatzsteuerliche Folgen eines Forderungsverzichts des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft 2 UMSATZSTEUER 2.1 Umsatzsteuerprotokoll 2.2 Vorsteuern aus Faxrechnungen noch bis Ende 2006 möglich 2.3 Weihnachtsgeschenke und Umsatzsteuer (Hinweis für UVA 12/2005) 3 ÄNDERUNG IN DER SOZIALVERSICHERUNG 3.1 Reisekosten bei freien Dienstnehmern 3.2 Dienstgeber ohne inländische Betriebsstätte aus dem EU/EWR-Raum bzw der Schweiz werden ab 1.1.2006 den inländischen Dienstgebern gleichgestellt 3.3 Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds-Beitrag war verfassungswidrig! 3.4 Geschäftsführer einer GmbH haben seit 1.10.2005 Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld 3.5 Der neue Dienstleistungsscheck 4 WAS ÄNDERT SICH AB 1.1.2006 IN DER LOHNVERRECHNUNG? 4.1 Lohnkonten-Verordnung 2006- zusätzliche Informationen 4.2 Anhebung der Pendlerpauschalen 4.3 Anhebung des amtlichen Kilometergeldes 5 VOM HANDELSGESETZBUCH ZUM UNTERNEHMENSGESETZBUCH
27. 01. 2006 - SWKOnline - Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sind Umsätze für die Luftfahrt steuerfrei. In § 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 sind diese Umsätze definiert. Es handelt sich dabei um bestimmte Leistungen an Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen („begünstigte Luftverkehrsunternehmer“). Liste dieser begünstigten Unternehmer (Stand 1.Jänner 2006) auf der BMF-Homepage
27. 01. 2006 - SWKOnline - Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben
Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 Abs 2 Z 5 BAO Das AbgÄG 2005 (BGBl. I Nr. 161/2005) hat die Möglichkeiten, Selbstberechnungsabgaben mit Bescheid festzusetzen, erweitert. Berücksichtigt wurden nunmehr auch die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten i. S. d. § 293b BAO sowie der Eintritt rückwirkender Ereignisse i. S. d. § 295a BAO. Dies dient dem rechtspolitischen Ziel der Harmonisierung der Rechtswirkungen (insbesondere im Bereich des Rechtsschutzes) von Selbstberechnungen und von Veranlagungsbescheiden. Mehr dazu in einem Beitrag von Min.-Rat Prof. Dr. Christoph Ritz in SWK-Heft 3/2006.
25. 01. 2006 - Steuerverein - Betriebsausgaben Ausgaben vor Betriebseröffnung
Serie Steuerleitfaden: Betriebsausgaben, Ausgaben vor Betriebseröffnung
Bereits vor der Gründung eines Unternehmens sind Maßnahmen zu treffen, die Kosten verursachen. Solche vorweggenommenen Betriebsausgaben stellen Steuerabsetzposten dar. Beispiel: Aufwendungen zur Anschaffung von Betriebsmitteln, Mietzahlungen für ein Geschäftslokal vor der Betriebseröffnung, Reisen zu potenziellen Kunden und Lieferanten, Beratungskosten betreffend die angestrebte Rechtsform etc. Die Absicht der Unternehmensgründung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, wie z.B.: -Gewerbeanmeldung, -Schriftverkehr mit möglichen Geschäftspartnern, -Einreichpläne, -Kreditvereinbarungen, -Inserate zur Personalbeschaffung -Kosten- und Umsatzplanung.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
25. 01. 2006 - ASOKOnline - Anspruch auf Ausgleichszulage bei Lebensgemeinschaft
Anspruch auf Ausgleichszulage bei aufrechter Lebensgemeinschaft
Der OGH vertritt die Ansicht, dass es im Ausgleichszulagenrecht - anders als beispielsweise nach § 36 Abs. 2 und 3 AlVG bzw. § 6 NotstandshilfeVO - an einer gesetzlichen Grundlage dafür fehle, dem Ausgleichszulagenwerber das Einkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährten nach der Art einer zwischen Ehegatten, die im gemeinsamen Haushalt leben, bestehenden engen Wirtschaftsgemeinschaft zuzurechnen, zumal Lebensgefährten untereinander auch keinen Rechtsanspruch auf Zuwendungen haben. Im Fall einer Lebensgemeinschaft komme daher im Ausgleichszulagenrecht - ebenso wie im Sozialhilferecht - nur die Berücksichtigung im Einzelfall festgestellter, den Lebensbedarf mindernder Zuwendungen des Lebensgefährten in Betracht. Es seien somit nur tatsächliche "Unterhaltsleistungen" eines Lebensgefährten nach § 292 ASVG auf die Ausgleichszulage anzurechnen, wobei allfällige Sachbezüge nach dieser Gesetzesstelle zu bewerten seien (OGH 6. 9. 2005, 10 ObS 271/03f).
25. 01. 2006 - SWKOnline - EuGH zur USt bei Sportvereinen bzw. kleiner Vermietung
Umsätze gemeinnütziger Sportvereine sind – abgesehen von Leistungen zur reinen "Geldbeschaffung" – ohne Möglichkeit zum „Herausoptieren“ aus der Befreiung nach dem UStG 1994 unecht steuerbefreit. Die herrschende Rechtsansicht zählt hiezu auch Vermietungsumsätze, wo aber bei anderen Steuerpflichtigen sowohl nach dem UStG als auch nach der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie eine Option zur Steuerpflicht - und damit ein Vorsteuerabzug - möglich ist. Über diese Ungleichbehandlung sprach der EuGH mit Urteil vom 12. 1. 2006, Rs. C-246/04, Turn- und Sportunion Waldburg ab, spielte aber den Ball insoweit an den vorlegenden VwGH zurücks, als dieser eine Entscheidung entsprechend dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität zu fällen habe. Dennoch ergeben sich aus dem Urteil indirekt mögliche Lösungsansätze, nicht nur für Sportvereine, sondern auch zur umsatzsteuerlichen Liebhabereibeurteilung der "kleinen Vermietung". Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Bernhard Renner in SWK-Heft Heft 6/2005.
24. 01. 2006 - Steuerverein - Betriebsausgaben Empfängerbenennung
Serie Steuerleitfaden: Betriebsausgaben, Empfängerbenennung
Wenn Sie Aufwendungen als Betriebsausgaben absetzen möchten, kann das Finanzamt von Ihnen verlangen, dass Sie die Gläubiger oder die Empfänger dieser Beträge genau bezeichnen (Nennung von Namen und Adressen; § 162 BAO). Der Grund liegt auf der Hand: Was bei einem Steuerpflichtigen einen Aufwand (eine Betriebsausgabe) darstellt, wird in der Regel bei dem anderen ein Ertrag (eine Betriebseinnahme) sein. Probleme können Belege auf dem Gebiet von Provisionen, Subhonoraren oder Fremdlöhnen (z. B. für Aushilfspersonal) bereiten, aus denen nicht exakt hervorgeht, wer die ausbezahlten Geldbeträge erhalten hat. In solchen Fällen steht es dem Finanzamt zu, die Namhaftmachung der Empfänger zu fordern. Verweigert der Unternehmer die verlangten Angaben, dann sind die beantragten Absetzungen zwingend nicht anzuerkennen. Auch wenn außer Zweifel steht, dass die Zahlungen tatsächlich geleistet worden und betrieblich veranlasst sind. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
24. 01. 2006 - Steuerverein - BMF: Körperschaftssteuer - Verordnungen Erlässe
Unternehmensgruppen VO
Auslands-KESt VO 2003
KStR 2001 Wartungserlass 2005 (pdf, 128 KB)
VereinsR 2001 Wartungserlass 2005 (pdf, 26 KB)
StiftR 2001 Wartungserlass 2005 (pdf, 168 KB)
Besteuerung von Unternehmensgruppen (pdf, 315 KB)
Änderung der Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 - Wartungserlass 2004 (pdf, 174 KB)
Durchführungsrichtlinien zur steuerlichen Behandlung von Wohnbaubanken
Vorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf Grund des Budgetbegleitgesetzes 2001
Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung
24. 01. 2006 - SWKOnline - Veranlagung beschränkt Steuerpflichtige ab 2005
In einer BMF-Info vom 20.1.2006 wird mitgeteilt, dass im Falle einer Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen dem steuerpflichtigen Einkommen ein Betrag von € 8.000,-- hinzugerechnet wird. Dieser Hinzurechnungsbetrag ist ein Ausgleich für den ab 2005 in den allgemeinen Steuertarif integrierten allgemeinen Steuerabsetzbetrag, auf den beschränkt Steuerpflichtige keinen Anspruch hatten. Mehr dazu auf der BMF-Homepage unter www.bmf.gv.at/Steuer/Einkommensteuer/Informationen/Veranlagungvonbesch_5742/_start.htm
24. 01. 2006 - PVInfo - Geldwerte Vorteile Kfz-Sachbezug
Wie das Finanzministerium im zweiten Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2005 mitteilt (siehe Rz 175 LStR), sind mit dem abgabepflichtigen Kfz-Sachbezugswert alle geldwerten Vorteile abgegolten, die mit der Nutzung des Firmen-Kfz üblicherweise verbunden sind (zB Treibstoff, Öl, Service- und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebs, Zusatzausrüstungen wie Winterreifen, Autoradio usw, Steuern, Parkgebühren, Mauten, Autobahnvignette, Kfz-Haftpflichtversicherung,Kasko-Versicherung, Insassenunfall- und Rechtsschutzversicherung, etc).
23. 01. 2006 - Steuerverein - BMF: Veranlagung beschränkt Steuerpflichtige
Im Falle einer Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen wird dem steuerpflichtigen Einkommen ein Betrag von € 8.000,-- hinzugerechnet. Dieser Hinzurechnungsbetrag ist ein Ausgleich für den ab 2005 in den allgemeinen Steuertarif integrierten allgemeinen Steuerabsetzbetrag, auf den beschränkt Steuerpflichtige keinen Anspruch hatten.
Bei einer Antragsveranlagung von Einkünften, von denen Lohnsteuer nach § 70 Abs. 2 EStG 1988 oder eine Abzugssteuer nach § 99 EStG 1988 (§ 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) einbehalten wurde, wird daher der Bemessungsgrundlage ein Betrag von € 8.000,-- hinzugerechnet. Diese Hinzurechnung kann unter bestimmten Umständen auch zu einer Steuernachforderung führen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, den Antrag nach § 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 innerhalb der Rechtsmittelfrist im Wege einer Berufung zurückzuziehen...
Siehe BMF
23. 01. 2006 - Steuerverein - BMF: Zahlungsverkehr modernisiert
Die IT-Sektion des Bundesministeriums für Finanzen ist für den gesamten Zahlungsverkehr des Bundes zuständig und stellt hinsichtlich bargeldloser Zahlungsentrichtungsformen Verträge (Grundsatzübereinkommen, Rahmenvereinbarungen usw.) für die gesamte öffentliche Verwaltung (Bund, Länder, Städte und Gemeinden und sonstige öffentliche Rechtsträger) zur Verfügung. Dadurch kann die öffentliche Verwaltung den Bürgern im Rahmen des E-Government moderne, innovative Zahlungsentrichtungsformen anbieten.
Internetzahlung - bezahlen.at Internetzahlung - bezahlen.at für Abgabenentrichtung Internetzahlung - Online-Überweisung eps Internetzahlung - Kreditkarte Internetzahlung - paybox Internetzahlung - paysafecard (in Planung) Internetzahlung - Maestro Secure Code (in Planung) Internetzahlung - @Quick Zahlung vor Ort - Bankomat-Kasse Zahlung vor Ort - Imprinter (Kreditkarte) Zahlung vor Ort - paybox Zahlung vor Ort - Quick-Automaten Zahlung im Fernabsatz - Teleorder
Näheres beim BMF
23. 01. 2006 - Steuerverein - Betriebsausgaben Belegnachweis
Serie Steuerleitfaden: Betriebsausgaben, Belegnachweis
Zur Anerkennung als Betriebsausgabe reicht es nicht aus, dass eine Zahlung für den Betrieb geleistet worden ist. Als Unternehmer haben Sie die Aufgabe Belege zu sammeln, da Betriebsausgaben im Allgemeinen durch schriftliche Belege (Fakturen, Geschäftspapiere, Schriften und Urkunden) nachzuweisen und auf Verlangen des Finanzamtes zur Einsicht und Prüfung vorzulegen sind (§ 138 Abs. 2 BAO). Die Gestaltung des Belegwesens ist eng mit der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens verknüpft. Hinweis: Für einen ordentlichen Kaufmann gilt der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg! Eigenbeleg: Ausnahmen von diesem Prinzip gibt es allenfalls für Eigenbelege, die jedoch in der Regel nur dann als Nachweis anerkannt werden, wenn nach der Natur der Ausgabe (etwa bei Trinkgeldern) kein Fremdbeleg erhältlich ist. Aus dem Eigenbeleg müssen Datum, Betrag und Grund der Zahlung, Art und Menge der gelieferten Ware (z. B. Altwarenhändler, der von Privatpersonen einkauft) bzw. der erhaltenen Leistung ersichtlich sein. Der Zahlungsempfänger ist – soweit möglich – konkret zu bezeichnen. Empfänger ist ein wichtiges Stichwort. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
23. 01. 2006 - ASOKOnline - Treffen der EU-Arbeits- und Sozialminister in Villach
Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs hat gestern in Villach ein informelles Treffen der Minister für Beschäftigung und Soziales begonnen. Hauptthemen sind die europaweite Bekämpfung von Armut, die Arbeitsmarkt-Förderung für benachteiligte Gruppen und die Sicherung der Altersvorsorge. Der beschäftigungspolitische Teil steht unter dem Leitthema „Flexicurity“. Ausgehend von der Grundthese, dass eine entsprechende soziale Sicherung eine wesentliche Voraussetzung für Flexibilität auf den Arbeitsmärkten darstellt, soll die Vereinbarkeit des Europäischen Lebensmodells mit der Erhaltung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit diskutiert werden. Der sozialpolitische Teil beschäftigt sich mit der sozialen Dimension der neuen Strategie von Lissabon. Die Beratungen dauern noch bis Samstag an. Nähere Informationen (Website der EU-Ratspräsidentschaft)
23. 01. 2006 - PVInfo - Dienstreiserecht Elektro- und Elektronikindustrie 2006
Einheitliches Dienstreiserecht für Elektro- und Elektronikindustrie ab 1. Mai 2006
Ab 1. Mai 2006 gelten für Arbeiter und Angestellte die gleichen Dienstreisenregelungen. So gibt es zB künftig einheitliche Sätze bei Tag- und Nächtigungsgeldern für Arbeiter und Angestellte. Zahlreiche Übergangsregelungen sind zu beachten. Nähere Infos dazu: Fachverband Elektro und Elektronikindustrie
23. 01. 2006 - PVInfo - Steuerliche Behandlung Kilometergelder
Im 2. Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2005 vertritt die Finanz zur steuerlichen Behandlung von Kilometergeldern bei Vielfahrern folgende Rechtsansicht:
-Bei Dienstreisen aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG (zB Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung aufgrund kollektivvertraglicher Ermächtigung, etc) können Kilometerglder so wie bisher auch für mehr als 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlt werden. -Bei Dienstreisen nach der Legaldefinition können Kilometergelder für maximal 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlt werden.
Achtung: Kürzlich hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Prüfungsbeschluss VfGH 12. 10. 2005, B 1153/04 Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Dienstreisen aufgrund lohngestaltender Vorschrift und Dienstreisen nach der Legaldefinition geäußert. Sollte die endgültige Entscheidung des VfGH (bis zu dieser werden noch einige Monate vergehen) tatsächlich die Bedenken des VfGH bestätigen, würde dies einen der tragenden Prinzipien des derzeitigen Reisekostenrechts zu Fall bringen.
20. 01. 2006 - Steuerverein - Betriebsausgaben Begriff
Serie Steuerleitfaden: Betriebsausgaben, Begriff Unter Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen und Ausgaben zu verstehen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Die Betriebsausgaben kürzen den Gewinn und schmälern dadurch die Bemessungsgrundlage der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Um einen Abzugsposten handelt es sich, wenn die Ausgaben - mit einer betrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen und - aus der Sicht des Unternehmers seinem Betrieb dienen oder ihn unfreiwillig treffen und - nicht unter ein Abzugsverbot, insbesondere des § 20 EStG (u. a. Lebensführungskosten, privat veranlasste Ausgaben etc.) fallen. Sie sehen also, der Begriff "Betriebsausgaben" ist sehr weitläufig. Was der eine Unternehmer für seinen Betrieb als notwendig erachtet, kümmert den anderen wiederum nicht. Viele Betriebsausgaben hängen daher von der jeweiligen Branche ab. Im Folgenden informieren wir Sie, weshalb Sie einwandfreie Belege benötigen, was sich hinter dem Begriff der "vorweggenommenen Betriebsausgaben" verbirgt und welche Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einem Abzugsverbot zu sehen sind. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
20. 01. 2006 - SWKOnline - Änderung der KStR, StiftR, VereinsR – Wartungserlässe 2005
Das BMF hat im Rahmen der „laufenden Wartung“ die gesetzlichen Änderungen aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2004, BGBl. I Nr. 180/2004 und des BG BGBl. I Nr. 8/2005 in die KStR eingearbeitet. Volltext des BMF-Erlasses vom 2. 1. 2006, GZ 010216/0134-VI/6/2005, auf der BMF-Homepage Weiters Änderung der Stiftungsrichtlinien durch BMF-Erlass vom 2.1. 2006, GZ 010216/0135-VI/6/2005 auf der BMF-Homepage
20. 01. 2006 - SWKOnline - Lohnsteuerliche Implikationen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
Nicht nur aus rein sozialen Gesichtspunkten, sondern verständlicherweise auch aus Eigennutz der Unternehmen gibt es immer wieder betriebliche Impfaktionen (Grippeschutzimpfung, FSME-Schutzimpfung etc.). Solange nun das Serum vom Dienstnehmer bezahlt wird, kommt es zu keinen Problemen. Fragen werfen sich allerdings dann auf, wenn die Kosten der gesamten Schutzimpfung vom Dienstgeber getragen werden. Folgt man dem Gesetzeswortlaut, so kann die Kostenübernahme derartiger betrieblicher Gesundheitsvorsorge i. S. d. § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen. Demgegenüber ist die kostenlose oder verbilligte Benützung von Sportanlagen, die ebenfalls die Erhaltung der körperlichen Gesundheit der Mitarbeiter bezweckt, ex lege von der Einkommensteuerpflicht ausgenommen (§ 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988). Dieser – auch verfassungsrechtlich bedenklichen – steuerlichen Ungleichbehandlung widmen sich Stefan Schuster und Mag. Felix Aigner, LL.M. in einem Beitrag in SWK-Heft 2/2006.
19. 01. 2006 - Steuerverein - WKO.at: Umsatzsteuer Kleinunternehmer
Wer ist Kleinunternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn? Wie sind Kleinunternehmer umsatzsteuerlich zu behandeln? Kann ich auf die Befreiung verzichten? Wie lange wirkt der Verzicht auf die Befreiung? Wie schaut die Rechnung eines Kleinunternehmers aus? Muss man als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung oder eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben? Wofür soll man sich entscheiden - Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?
http://www.wkw.at/docextern/abtfinpol/Extranet/wkoat/FAQs/Umsatzsteuer/Kleinunternehmerregelung%20in%20der%20Umsatzsteuer.htm
19. 01. 2006 - Steuerverein - Werbeabgabe
Serie Steuerleitfaden: Werbeabgabe
Seit 1. Juni 2000 gibt es eine bundeseinheitliche Werbeabgabe, die die Anzeigen- und Ankündigungsabgaben der Länder und Gemeinden ersetzt. Besteuerungsgegenstand ist die Werbung in Hörfunk, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften sowie die "Außenwerbung" (z. B. Plakate, Transparente). Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das der Werbeleister (Fernseh-, Hörfunkstation, Zeitungsherausgeber usw.) für die Durchführung der Werbung erhält. Der Steuersatz beträgt 5% der Bemessungsgrundlage. Bitte beachten Sie: Nicht abgabepflichtig ist die Werbung im Internet. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
18. 01. 2006 - Steuerverein - Kraftfahrzeugsteuer
Serie Steuerleitfaden: Kraftfahrzeugsteuer
Im Normalfall zahlen Sie zusammen mit der Haftpflichtversicherungsprämie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad die so genannte „motorbezogene Versicherungssteuer“, welche in der Folge von der Versicherungsanstalt an das Finanzamt abgeführt wird. Den Steuergegenstand der Kraftfahrzeugsteuer bilden nur solche Kfz, für die nicht der Haftpflichtversicherer die motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten hat (z. B. LKW über 3,5 t Gesamtgewicht). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
18. 01. 2006 - SWKOnline - BMF Einkünfte Dienstleistungsscheck
In einer BMF-Information vom 11. 1. 2006 wird erläutert, dass Einkünfte aus Dienstleistungsschecks Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellen. Die Einkünfte umfassen jenen Betrag, der von der Gebietskrankenkasse ausgezahlt wird. Wird für einen Scheck im Wert von 10 € (für den der Arbeitgeber 10,20 Euro gezahlt hat) von der Gebietskrankenkasse 10 € ausgezahlt, dann stellen diese 10 € im Kalenderjahr der Auszahlung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Diese Einkünfte sind grundsätzlich steuerpflichtig, und zwar
-sechs Siebentel als laufende Bezüge zum Lohn- bzw. Einkommensteuertarif und -ein Siebentel als sonstige Bezüge (wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zum festen Steuersatz von 6 % (zu einer entsprechenden Steuer kommt es allerdings nur dann, wenn die gesamten sonstigen Bezüge im Kalenderjahr 2.000 Euro übersteigen). Mehr zum Dienstleistungsscheck auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at/Steuer/Lohnsteuer/Informationen/InformationdesBunde_5701/_start.htm sowie des BMWA unter www.bmwa.gv.at/BMWA/Aktuelles/Arbeit/dienstleistungsscheck.htm
18. 01. 2006 - SWKOnline - Begünstigter Empfängerkreis Zuwendungen
Die aktuelle Liste sämtlicher Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis durch Bescheid einer Finanzlandesdirektion sowie des Finanzamtes Wien 1/23 (Aufgaben-Übertragungs-Verordnung ab 1.5.2004) festgestellt wurde (Stand 31. 12. 2005), ist auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at/Steuer/Einkommensteuer/AbsetzbareSpenden/ListeStand31Dezember2005/_start.htm veröffentlicht. Anträge auf Spendenbegünstigungsbescheide können form- und gebührenfrei beim bundesweit zuständigen Finanzamt Wien 1/23 eingebracht werden. Leitfaden für Anträge auf Ausstellung eines Spendenbegünstigungsbescheides ebenfalls auf der BMF-Homepage unter www.bmf.gv.at/Steuer/Einkommensteuer/AbsetzbareSpenden/LeitfadenfrAntrgeau_4007/_start.htm
17. 01. 2006 - Steuerverein - NOVA, Normalverbrauchsabgabe
Serie Steuerleitfaden: NOVA, Normverbrauchsabgabe
Dieser Abgabe unterliegen Personen- und Kombinationskraftwagen sowie Motorräder. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird normalerweise vom Kfz- Händler (oder vom Leasingunternehmer) entrichtet und ist daher im Kaufpreis enthalten. Nur bei Eigenimporten von Kraftfahrzeugen hat der Käufer selbst die NoVA – und bei neuen Fahrzeugen auch die (Einfuhr) Umsatzsteuer – an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem (Netto)Wert des Fahrzeuges und nach dem Treibstoffverbrauch. Sie beträgt höchstens 16% des Wertes. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
17. 01. 2006 - SWIOnline - Steuereinnahmen Deutschland
In Deutschland haben Bund und Länder im Jahr 2005 rund drei Mrd. Euro mehr Steuern eingenommen als von den Steuerschätzern noch im November vorausgesagt. Der Zuwachs um 1,4 Prozent ergebe sich aus einem Jahresendspurt im Dezember, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums in Berlin. So seien die Einnahmen im letzten Monat des vergangenen Jahres um 3,5 Prozent über den Wert des Dezembers 2004 hinaus gewachsen. Die Entwicklung werde fast ausschließlich durch gewinnabhängige Steuern getragen, ergänzte der Sprecher. So hätten die Einnahmen aus der Körperschaftssteuer im Dezember um 35,9 Prozent über denen des Vorjahres gelegen. Auf das ganze Jahr betrachtet hätten die Konzerne 24,5 Prozent mehr als noch 2004 gezahlt. Demgegenüber zeigten die von Binnenkonjunktur und Beschäftigung abhängigen Umsatz- und Lohnsteuern noch keine Aufwärtstendenz. (APA/Reuters)
17. 01. 2006 - SWKOnline - EuGH Gesellschaftsteuerpflicht - Großmutterzuschüsse
Der EuGH hat in seinem Urteil C 494/03 Senior Engineering Investments BV vom 12. 1. 2006 entschieden, dass es einem Mitgliedstaat verboten ist, von einer Kapitalgesellschaft (Tochtergesellschaft) Gesellschaftsteuer für einen Beitrag zu erheben, den ihre Muttergesellschaft (Großmuttergesellschaft) an ihre Tochtergesellschaft (Enkelgesellschaft) geleistet hat. Urteil auf der EuGH-Homepage unter curia.eu.int/de/content/juris/index.htm
16. 01. 2006 - Steuerverein - ORF.at: Spenden: Rückzieher von Grasser
Dem alljährlichen vorweihnachtlichen Versprechen, die steuerliche Absetzbarkeit von Privatspenden umsetzen zu wollen, ist nun der Rückzieher gefolgt. Er wolle sich weder in die eine noch in die andere Richtung äußern, erklärte Finanzminister Karl-Heinz Grasser heute dazu...
Näheres beim ORF
16. 01. 2006 - Steuerverein - USt, Umsatzsteuerveranlagung
Serie Steuerleitfaden: USt, Umsatzsteuerveranlagung
Nach Ablauf des Kalenderjahres (das ist der Veranlagungszeitraum) werden Sie als Unternehmer zur Steuer veranlagt (§ 21 Abs. 4 UStG). In diesem Fall wird die Summe aller bereits erfolgten Zahlungen bzw. Gutschriften dem in der Umsatzsteuererklärung ausgewiesenen Betrag gegenübergestellt. Im Idealfall sollten sich die Werte decken, d. h. die Jahreserklärung stellt nur eine Zusammenfassung der monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungen dar. Ergibt sich auf Grund der Veranlagung eine Nachforderung, so bedeutet dies, dass während des Jahres die Vorauszahlungen in zu niedriger Höhe geleistet wurden. Spätestens am 15. Februar wäre die USt zu bezahlen gewesen. Eine Nachzahlung kann daher die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nach sich ziehen. Der Umsatzsteuerbescheid ergeht schriftlich. Eine festgesetzte Umsatzsteuerschuld ist binnen Monatsfrist – gerechnet ab Bescheidzustellung – zu zahlen (§ 210 Abs. 4 BAO). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
16. 01. 2006 - PVInfo - Zukunftssicherungsmaßnahmen laufender Bezug
Im 2. Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2005 ist der Hinweis enthalten, dass Zukunftssicherungsmaßnahmen (300 Euro-Regelung gemäß § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG) lohnsteuerlich auch dann als laufender Bezug zu werten sind, wenn die Prämien nicht monatlich, sondern nur einmal jährlich geleistet werden (Rz 84 LStR). Die für die Zukunftssicherung einbezahlten Prämien müssen daher nicht auf das Jahressechstel angerechnet werden. Sie erhöhen vielmehr das Jahressechstel, was sich vorteilhaft auf das steuerbegünstigte Ausmaß für die Sonderzahlungen auswirkt.
16. 01. 2006 - SWKOnline - EuGH-Urteil Mehrwertsteuerbetrug
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 12. 1. 2006 in den verbundenen Rechtssachen C-354/03 Optigen Ltd, C-355/03 Fulcrum Electronics Ltd und C-484/03 Bond House Systems Ltd entschieden, dass Gesellschaften, die ohne ihr Wissen in einen „Karussellbetrug“ verwickelt waren, Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer haben. Im Falle einer Lieferkette ist jeder Umsatz für sich als eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit zu betrachten. Das Recht eines Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug wird dadurch, dass ein anderer Umsatz in der Kette mit einem Betrug behaftet ist, ohne dass der Steuerpflichtige hiervon Kenntnis hat oder haben kann, nicht berührt. Mehr dazu auf der Homepage des EuGH unter curia.eu.int/de/actu/communiques/cp06/aff/cp060003de.pdf
16. 01. 2006 - PVInfo - Rückerstattung E-Card-Gebühr
Alle Dienstnehmer, von denen im November 2005 aufgrund einer Mehrfachversicherung das E-Card-Service-Entgelt (€ 10,-) mehrfach eingehoben wurde, können dies bei der zuständigen Gebietskrankenkasse zurückfordern. Die Oberösterreichische GKK hat zu diesem Thema soeben eine umfassende Info veröffentlicht. Wichtig: Dem Antrag sind die Bestätigungen über das zuviel bezahlte Service-Entgelt beizulegen (zB Lohnzettel-Kopien oder gesonderte Bestätigungen durch den Dienstgeber). Zur Info der OÖ GKK
13. 01. 2006 - Steuerverein - WKO.at - Brutto-/Netto-Lohn-Vergleich 2006
1. Angestellte 2006 mit Dienstgeberaufwand insgesamt
2. Arbeiter 2006 mit Dienstgeberaufwand insgesamt
13. 01. 2006 - Steuerverein - Abgabepflicht Umsatzsteuererklärung
Serie Steuerleitfaden: USt, Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung Grundsätzlich hat jeder Unternehmer für das abgelaufene Kalenderjahr eine Steuererklärung abzugeben. Kleinunternehmer sind dann von der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung befreit, wenn ihr Umsatz (ohne Hilfsgeschäfte) nicht über 7.500 € liegt und sie vom Finanzamt auch keine Erklärung zugesendet bekommen haben. Die Umsatzsteuererklärung ist bis 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen (§ 134 Abs. 1 BAO). Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden (§ 134 Abs. 2 BAO). Wenn Sie von einem "steuerlichen Vertreter" vertreten werden, haben Sie für die Einreichung der Steuererklärung in der Regel länger Zeit. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
12. 01. 2006 - Steuerverein - WKO.at: VfGH zur Erstattung der NoVA
Durch ein jüngstes Urteil hat der Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit für die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe erweitert... Bisher hatten nur Leasingunternehmen die Möglichkeit einer NoVA-Rückerstattung. Wird ein Fahrzeug, das der gewerblichen Vermietung im Inland diente, nach Beendigung des Leasingvertrages nachweisbar in das Ausland verbracht, dann wird die NoVA proportional vom gemeinen Wert im Zeitpunkt der Abmeldung vergütet. Im Ergebnis ist daher die NoVA nur für den Zeitraum der Inlandsnutzung zu entrichten ...
Näheres bei der WKO
12. 01. 2006 - Steuerverein - WKO.at: Steuererklärung 2005 - Antrag Lehrlingsausbildungsprämie
Seit 2002 bekommen Lehrbetriebe 1.000 € Ausbildungsbonus im Form einer Lehrlingsausbildungsprämie pro Jahr für jeden Lehrling. Mit diesem Betrag werden den Betrieben die durchschnittlichen Lohnkosten für die Lehrlinge während der Berufsschulzeit ersetzt. Das ist eine spürbare Entlastung und somit ein deutliches Signal der Wertschätzung für die ausbildenden Unternehmen. Nachfolgend die Kriterien.........
Näheres bei der WKO
12. 01. 2006 - Steuerverein - WKO.at: Neues im Sozialbereich
Kombilohn: Neue Chancen für Langzeitarbeitslose – Abbau von Barrieren für behinderte Menschen Dienstleistungsscheck: Illegale Beschäftigung wird bekämpft
Näheres bei der WKO
12. 01. 2006 - Steuerverein - USt Zusammenfassende Meldung
Serie Steuerleitfaden: USt,Zusammenfassende Meldung
Die Mitgliedstaaten der EU unterhalten ein gemeinsames System des Informationsaustausches für innergemeinschaftliche Lieferungen (Mehrwertsteuer-Informations- Austausch-System, MIAS). Die am Binnenmarkt beteiligten und liefernden Unternehmer haben quartalsweise eine Zusammenfassende Meldung (ZM) bei dem – für die Erhebung der Umsatzsteuer – zuständigen Finanzamt einzureichen. In der ZM sind die UID der jeweiligen Geschäftspartner und der Gesamtwert aller an diese ausgeführten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen für das Quartal anzugeben. Die in den ZM enthaltenen Informationen werden von den Mitgliedstaaten regelmäßig ausgetauscht. Wenn Sie in einem Quartal keine innergemeinschaftlichen Lieferungen ausführen, übermitteln Sie bitte für dieses Quartal keine ZM! Falls Sie innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausführen, müssen Sie sich folgende Termine zur Abgabe der ZM vormerken: 30.4., 31.7., 30.10. und 31.1. (Art. 21 Abs. 3 UStG). Die ZM ist ab dem 1. Quartal 2004 grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline (Eingaben/Erklärungen) zu übermitteln, außer es ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar. Nur dann dürfen noch amtliche Vordrucke übermittelt werden. Bei elektronischer Übermittlung verlängert sich die Frist um 15 Tage: 15.5., 15.8., 15.11. und 15.2. Beispiel: Die Daten der ZM für das erste Quartal eines Jahres (Jänner bis März) sind auf elektronischem Wege bis spätestens 15. Mai zu übermitteln. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
12. 01. 2006 - SWIOnline - Slowenische Lizenzgebühren
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien von der Besteuerung ausgenommen (EAS 2543). Die sprachliche Fassung von Artikel 12 DBA-Slowenien schließt sich der sprachlichen Konzeption von Artikel 11 (betr. Zinsen) des OECD-Musterabkommens an; darnach legt Absatz 1 die Steuerberechtigung des Ansässigkeitsstaates fest, wohingegen Absatz 2 die Steuerberechtigung des Quellenstaates bestimmt. Während Artikel 11 Absatz 2 des OECD-MA eine Quellensteuerberechtigung für sämtliche Arten von Zinsen vorsieht, geschieht dies in Artikel 12 Absatz 2 bei Lizenzgebühren aber nur für konzerninterne Lizenzgebühren; alle anderen Lizenzgebühren sind daher im Quellenstaat steuerlich vollständig zu entlasten (ebenfalls EAS 2543). In einer Besprechung im slowenischen Finanzministerium am 14. Oktober 2005 hat sich die slowenische Seite dieser Auslegung angeschlossen. Allerdings wurde vereinbart, im Hinblick auf das Wirksamwerden der Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie der EU das Abkommen für die Zukunft einer Revision zu unterziehen. Die Aufnahme von Revisionsverhandlungen ist in der ersten Jahreshälfte 2006 vorgesehen. (EAS 2658 vom 1.12.2005)
12. 01. 2006 - SWKOnline - Steuertermine Februar
Am 15. Februar 2006 sind folgende Abgaben fällig:
-Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember 2005 bzw. für das 4. Viertel 2005; -Kammerumlage für das 4. Viertel 2005; -Normverbrauchsabgabe für den Monat Dezember 2005; -Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Dezember 2005; -Werbeabgabe für den Monat Dezember 2005; -Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Dezember 2005; -Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Viertel 2005; -Lohnsteuer für den Monat Jänner 2006; -Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner 2006; -Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner 2006; -Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 2006; -Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 2006; -die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Viertel 2006.
11. 01. 2006 - Steuerverein - WKO.at: Herkunftslandprinzip KMU-Besteuerung begrüßenswert
Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen KMU bei der Besteuerung den Regeln des Sitz-Landes („Herkunftslandprinzip“) unterliegen. Die Steuerbasis würde dann allerdings zwischen den Ländern, in denen es Aktivitäten gibt, aufgeteilt werden. Jedes Land würde für seinen Anteil den geltenden Körperschaftsteuersatz anwenden. Die Vorschläge sind ein Experiment, das auf fünf Jahre befristet ist. Danach sollen die Länder ihre Erfahrungen in einem Bericht zusammenfassen...
Näheres bei der WKO
11. 01. 2006 - Steuerverein - WKO.at: Mitteilungspflicht § 109a EStG
Die Mitteilung gemäß § 109a EStG hat grundsätzlich elektronisch im Wege der automationsunterstützten Datenübertragung (z.B. mittels ELDA oder Statistik Austria) bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahres an das zuständige Umsatzsteuerfinanzamt zu erfolgen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist die Mitteilung bis Ende Jänner des Folgejahres unter Verwendung des amtlichen Vordrucks (Formular E 18) durchzuführen....
Näheres bei der WKO
11. 01. 2006 - Steuerverein - USt UID-Bestätigungsverfahren
Serie Steuerleitfaden: USt, UID-Bestätigungsverfahren
Damit sich Unternehmer von der Gültigkeit der UID eines EU-Geschäftspartners überzeugen können, wurde EU-weit das so genannte "Bestätigungsverfahren" eingeführt. Das UID-Büro führt für Sie ein zweistufiges Bestätigungsverfahren durch. Bei der Anfrage an das UID-Büro können Sie zwischen zwei Informationsstufen wählen: * Stufe 1 (einfaches Bestätigungsverfahren): Hier wird lediglich die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat vergebenen UID überprüft. Der Bezug zu einem bestimmten Unternehmer wird nicht hergestellt. Grundsätzlich sind positive Bestätigungen nach Stufe 1 für den Vertrauensschutz ausreichend. Das Bestätigungsverfahren der Stufe 1 kann auch über FinanzOnline (Eingaben/Anträge/UID-Bestätigung) erfolgen. Diese Abfrage steht Ihnen auch zur Bestätigung der österreichischen UID-Nummer eines anderen österreichischen Unternehmers zur Verfügung. Die Online-Validierung der UID-Nummer kann auch über http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/vies/de/vieshome.htm erfolgen. * Stufe 2 (qualifiziertes Bestätigungsverfahren): Hier wird die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat vergebenen UID im Zusammenhang mit einem bestimmten Namen und einer bestimmten Anschrift in einem anderen Mitgliedstaat überprüft. Die Anfrage nach Stufe 2 ist meist nur dann sinnvoll, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Warenempfängers bzw. seiner Unternehmereigenschaft bestehen oder wenn mit einem Geschäftspartner erstmals Geschäftsbeziehungen aufgenommen werden. Hinweis: Für die Anfrage bzw. Bestätigung benötigen Sie das Formular U 16; siehe www.bmf.gv.at (Formulare). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
11. 01. 2006 - ASOKOnline - Krankenkassen-Zusammenschluss Bauern-Gewerbebetreibende
Die Krankenkassen der Bauern und der Gewerbetreibenden werden voraussichtlich ab 2007 fusioniert sein. Die letzten Vorarbeiten werden laut Berichten des österreichischen Rundfunks in den kommenden Wochen erledigt. Diese neue Sozialversicherung der Selbständigen ist dann für knapp 700.000 Versicherte zuständig, für die einheitliche Beiträge und ein neu geregeltes Selbstbehaltsystem gelten werden. Konkret angedacht ist dabei ein Selbstbehalt von 20 % beim Arztbesuch, allerdings soll dieser Prozentsatz künftig einkommensabhängig gestaffelt werden. Auch die Krankenversicherungsbeiträge werden vereinheitlicht, für Gewerbetreibenden bedeutet dies eine Senkung von derzeit 9,1 auf 7,5 %. Zur Finanzierung der Beitragsentlastung sollen die Verwaltung vereinfacht und finanzielle Rücklagen teilweise aufgelöst werden.
11. 01. 2006 - SWKOnline - Änderung Einkommensteuerrichtlinien
Das BMF hat den EStR-Wartungserlass 2005 vom 2. 1. 2006, GZ 010203/0662-VI/6/2005, veröffentlicht. Durch diesen Erlass erfolgt
-die Einarbeitung sämtlicher gesetzlicher Änderungen des EStG 1988 bis einschließlich des Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetzes 2005, BGBl. I Nr. 112/2005, -die Einarbeitung der LuF-PauschVO 2006, -die Einarbeitung der wesentlichen Aussagen des Einkommensteuerprotokolls 2005 sowie -die laufende Wartung der EStR 2000. Wartungserlass 2005 auf der BMF-Homepage unter www.bmf.gv.at/Steuer/Einkommensteuer/Erlsse/EStR-Wartungserlass05.pdf
11. 01. 2006 - SWKOnline - Seminar Einbringung E-A-Rechner
Mit dem jüngst beschlossenen AbgÄG 2005 werden insbesondere im Bereich der Umgründungen bisher zulässige Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die grundlegendsten Änderungen betreffen die Entnahmen gemäß § 16 UmgrStG (Einbringung in Kapitalgesellschaften) und gelten bereits ab Februar 2006. Zu diesem aktuellen Thema veranstaltet der Linde Verlag am Dienstag, den 17. Jänner 2006, von 14:30 bis 18:30 Uhr im IBM-Forum Wien ein Seminar. Darin wird neben den Grundlagen der Einbringung vermittelt, wie solche Umgründungen (vor allem von Freiberuflern) in der Praxis mit dem Klienten am besten umgesetzt werden können, worauf zu achten ist und welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Referenten sind StB Mag. Leopold Brunner und StB Mag. Gottfried Maria Sulz, QLP, beide geschäftsführende Gesellschafter der TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH. Nähere Details und Möglichkeit zur Online-Anmeldung unter http://www.lindeverlag.at/seminare/ST204275
10. 01. 2006 - Steuerverein - ORF.at: Neue Sozialversicherung für Selbstständige
Bei der Zusammenführung der beiden Sozialversicherungs-Systeme gebe es zwar leichte Verzögerungen, ab 2007 soll aber die neue Krankenkasse für Bauern und Gewerbetreibende da sein. Es gebe mehr Detailarbeit als angenommen, so Kopf. Die beiden Systeme seien sehr unterschiedlich. Zwei Gesetze seien in eines zusammenzuführen...
Näheres beim ORF
10. 01. 2006 - Steuerverein - BMF: Lohnsteuer - Erlässe
"2.LStR-Wartungserlass 2005" vom 14. Dezember 2005 (Berücksichtigung des Wachstums- und Beschäftigungsgesetzes 2005, sonstiger gesetzliche Maßnahmen und Verordnungen im Jahr 2005, Lohnsteuerprotokoll 2005) (pdf, 179 KB)
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2006 (pdf, 11 KB)
"1. LStR-Wartungserlass 2005" vom 21. Juli 2005 (Berücksichtigung des Abgabenänderungsgesetzes 2004, Aufnahme eines eigenen Abschnittes für die Veranlagung beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer) (pdf, 107 KB)
Änderung der Lohnsteuerrichtlinien 2002 – "laufende Wartung 2004" (pdf, 229 KB) Richtlinien für die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA - RL)
Auswirkungen des Steuerreformgesetzes 2005 auf die Lohnverrechnung 2004
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2005
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2004
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2003
10. 01. 2006 - Steuerverein - USt UID-Büro
Serie Steuerleitfaden: USt, UID-Büro
Für die Bestätigung der Gültigkeit einer UID ist für ganz Österreich das UID-Büro des Bundesministeriums für Finanzen in 1034 Wien, Erdbergstraße 192 - 196 zuständig: - Tel.: (0810) 005310 von Montag bis Freitag von 7.30 - 18.00 Uhr und - Fax: (0810) 005012. Sie können die gewünschten Informationen entweder per Telefon oder Fax einholen, und zwar jeweils zum Ortstarif aus ganz Österreich. Natürlich sind auch schriftliche Anfragen möglich. Jede UID enthält am Beginn zwei Buchstaben als Code für die Länderbezeichnung ("Länderkennzeichnung") laut folgender Aufstellung:
Code Land AT Österreich BE Belgien CY Zypern CZ Tschechische Republik DE Deutschland DK Dänemark EE Estland EL Griechenland ES Spanien FI Finnland FR Frankreich GB Großbritannien HU Ungarn IE Irland IT Italien LT Litauen LU Luxemburg LV Lettland MT Malta NL Niederlande PL Polen PT Portugal SE Schweden SI Slowenien SK Slowakei
Hinweis: Jede UID besteht aus einem 2-stelligen Länderkennzeichen sowie 8-12 weiteren Stellen in denen auch Buchstaben - je nach EU-Staat (z. B. Irland, Niederlande, Spanien) - enthalten sein können. Die österreichische UID beginnt immer mit dem Länderkennzeichen AT, weist an der ersten Stelle ein U und anschließend acht Ziffern auf (z. B. ATU12345678). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
10. 01. 2006 - ASOKOnline - Anpassungen Versorgungsrecht 2006
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat eine Verordnung der über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2006 erlassen (kundgemacht in BGBl. II Nr. 3/2006 vom 5. 1. 2006). Im Einzelnen enthält diese Verordnung die Valorisierungen und Wertfeststellungen in den Systemen der Kriegs- und Heeresopferversorgung, der Opferfürsorge sowie der Impfschadenentschädigung. Sie ist mit 1. 1. 2006 in Kraft getreten. Die Verordnung im Wortlaut
10. 01. 2006 - SWIOnline - Grenzüberschreitende Sachverhalte Umsatzbesteuerung
Die Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen soll nach den Plänen der Europäischen Kommission im B2B-Bereich zukünftig grundsätzlich am Empfängerort erfolgen. Im B2B-Bereich soll die Grundregel zwar weiterhin eine Besteuerung am Unternehmensort vorsehen, dem Empfängerortprinzip soll allerdings auch hier in etlichen Bereichen durch Sonderregelungen zum Durchbruch verholfen werden. Letztere Reglung hat für den Unternehmer die nachteilige Konsequenz, sich in allen Mitgliedstaaten seiner Kunden registrieren lassen zu müssen. Dieser Nachteil soll – den Richtlinienvorschlägen der Kommission zur Folge – durch eine Regelung der einzigen Anlaufstelle beseitigt werden. Die rasche Realisierbarkeit dieses Vorhabens ist freilich offen. Nach den Plänen der Kommission sollen beide Neuerungen am 1. Juli 2006 in Kraft treten. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Barbara Gunnacker-Slawitsch und ao. Univ.-Prof. MMag. Dr. Johannes Heinrich in der Jänner-Ausgabe der SWI.
10. 01. 2006 - SWKOnline - Informationsbroschüre Lohnpfändung
Die Informationsbroschüre des Justizministeriums enthält wichtige Hinweise für Arbeitgeber als Drittschuldner. Die Vorgangsweise zur Ermittlung des Existenzminimums und des zu überweisenden Betrages werden kurz und schlagwortartig dargestellt, dazu gibt es Beispiele für die Berechnung des Existenzminimums. Im Anhang werden die Existenzminimum-Tabellen 2006 wiedergegeben. Info-Broschüre auf der Homepage des Justizministeriums unter www.justiz.gv.at/_cms_upload/_docs/exminbroschuere_2006.pdf Formulare für die verpflichtende Drittschuldnererklärung ebenfalls unter www.justiz.gv.at/service/content.php?nav=70
09. 01. 2006 - Steuerverein - ORF: Keine Nachfrage nach Dienstleistungsscheck
Der Dienstleistungsscheck soll seit 1. Jänner helfen, die Schwarzarbeit zu verringern. Ausgestellt wird der Schein in Trafiken. In Oberösterreich wurde aber bisher noch kein einziger gekauft...
Näheres beim ORF
09. 01. 2006 - Steuerverein - WKO: Getränkesteuer - Verunsicherung
Gemeinden versuchen neuerlich, Betriebe zu verunsichern ...
Näheres bei der WKO
09. 01. 2006 - Steuerverein - Innergemeinschaftlicher Erwerb
Serie Steuerleitfaden: USt, Innergemeinschaftlicher Erwerb
Das Pendant zur innergemeinschaftlichen Lieferung stellt der innergemeinschaftliche Erwerb dar. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt dann vor, wenn Gegenstände aus einem EU-Mitgliedstaat für unternehmerische Zwecke in das Inland gelangen. Kaufen Sie als österreichischer Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet Gegenstände für Ihr Unternehmen, dann werden Sie Ihre UID bekannt geben. Das bewirkt, dass Ihr Geschäftspartner die Gegenstände ohne Umsatzsteuer verkaufen kann. Somit liegt aus der Sicht Ihres Geschäftspartners eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor. Sie als österreichischer Unternehmer tätigen hingegen einen innergemeinschaftlichen Erwerb, der zu einer Erwerbsbesteuerung führt (Art. 1 Abs. 1 UStG). Die erworbenen Gegenstände werden mit USt (20% oder 10%) belastet, aber in der Regel nur in Ihrem Rechnungswesen. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, können Sie die berechnete USt in derselben Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer abziehen (Art. 12 Abs. 1 Z 1 UStG). Der ganze Vorgang spielt sich in diesem Fall nur am Papier ab; es sind keine Zahlungen zu leisten. Beispiel: Ein deutscher Großhändler liefert Stereoanlagen an einen österreichischen Einzelhändler. Diese Lieferung ist in Deutschland steuerfrei, hingegen unterliegt sie in Österreich der 20%igen USt (so genannte "Erwerbsteuer"). Diese Erwerbsteuer kann der österreichische Einzelhändler - wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist - als Vorsteuer abziehen. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
09. 01. 2006 - ASOKOnline - Österreicher bei Arbeitszeit im Spitzenfeld
Mit einer Arbeitszeit von durchschnittlich 44,1 Stunden pro Woche (inklusive Überstunden) liegen die Österreicher im EU-Vergleich fast an der Spitze. Nur die Griechen sind mit 44,3 Wochenarbeitsstunden noch aktiver als die Österreicher, an dritter Stelle liegen die Polen mit 43,3 Stunden, gefolgt von den Briten mit 43,2 Stunden, so eine im Oktober veröffentlichte Erhebung des EU-Statistikamtes EUROSTAT vom Frühjahr 2005. Im EU-Schnitt beträgt die durchschnittliche Zahl der wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden demnach bei Vollzeitbeschäftigten, einschließlich der geleisteten Überstunden, 41,8 Stunden in den „alten“ 15 EU-Ländern und 41,9 Stunden in der EU-25. In Österreich lag die wöchentliche Arbeitszeit im Jahr 2004 mit 44,8 Stunden noch höher als 2005, während sie zwischen 1995 und 2003 zwischen 41,3 und 41,9 Stunden pendelte.
09. 01. 2006 - SWIOnline - Bosnien führt ab 1. Jänner 17-prozentige Mehrwertsteuer ein
Bosnien wird ab 1. Jänner 2006 eine allgemeine 17-prozentige Mehrwertsteuer einführen. Es handelt sich um die bisher "wichtigste und radikalste" Reform des Balkanstaates, sagte Ministerpräsident Adnan Terzic in Sarajevo. Damit soll auch die wirtschaftliche Grauzone, die zwischen 35 und 51 Prozent des knapp 6,5 Mrd. Euro großen Bruttoinlandsprodukts umfasst, wirksam bekämpft werden, sagte Terzic. Die Regierung hat Strafen für ungerechtfertigte Preissteigerungen wegen der MwSt angekündigt. Bosnien ist der letzte Staat in der Region, der die MwSt einführt. -(APA/dpa)
09. 01. 2006 - SWKOnline - Vor Einigung auf steuerliche Absetzbarkeit von Privat-Spenden
Mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Privatspenden dürfte es nun doch ernst werden. "Wir werden uns jedenfalls auf ein Modell einigen", kündigt der Präsident des österreichischen Hilfswerkes, der EU-Abgeordnete Othmar Karas, an. Spenden bis zu einer Höhe von zehn Prozent des Einkommens werden laut Karas absetzbar, und zwar dann, wenn sie an humanitäre Organisationen wie Caritas, Diakonie oder Hilfswerk gehen. Noch offen ist, ob außerdem auch Zuwendungen an andere Einrichtungen - etwa Umwelt-, Tierschutzorganisationen - gefördert werden sollen. Ende Jänner soll nach Angaben von Karas das Modell jedenfalls stehen. Unterstützung wird auch aus dem Finanzministerium signalisiert. Finanzminister Karl-Heinz Grasser stehe der Forderung, wonach nicht nur Unternehmens-, sondern auch Privatspenden steuerlich absetzbar gemacht werden sollten, "positiv gegenüber", lässt sein Pressesprecher wissen. Das "Problem" sei, dass der Finanzminister nicht allzu große Steuerausfälle hinnehmen möchte. 80 Millionen Euro gelten als Richtwert. In den letzten Monaten hatte zu diesem Thema im Finanzministerium eine Arbeitsgruppe getagt. - (apa)
09. 01. 2006 - SWKOnline - Lohnkonto ab 2006
Nach der neuen Lohnkontenverordnung (BGBl. II Nr. 256/2005) sind ab 2006 folgende Daten fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen:
1. Der gezahlte Arbeitslohn (einschließlich sonstiger Bezüge und Vorteile) ohne jeden Abzug unter Angabe des Zahltages und des Lohnzahlungszeitraumes, 2. die einbehaltene Lohnsteuer, 3. die Beitragsgrundlage für Pflichtbeiträge, 4. vom Arbeitgeber einbehaltene Pflichtbeiträge, 5. vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen, 6. das Pendlerpauschale, 7. der erstattete (rückgezahlte) Arbeitslohn, 8. die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse und der geleistete Beitrag, 9. die Beiträge an ausländische Pensionskassen, 10. sofern der Arbeitgeber Betriebsstätten in mehreren Gemeinden hat, die Betriebsstätte und der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer bei dieser Betriebsstätte tätig ist, sowie die jeweils erhebungsberechtigte Gemeinde, 10. die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie die geleisteten Beiträge, und 11. die Bezeichnung des für den Arbeitnehmer zuständigen Sozialversicherungsträgers.
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