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29. 09. 2006 - Steuerverein - WKO: Verspätungszuschlag für zu spät eingereichte Steuererklärungen

Erlass des Bundesministeriums für Finanzen. Werden Steuererklärungen nicht rechtzeitig eingereicht, so kann die Finanzbehörde einen Verspätungszuschlag bis zu 10% der festgesetzten bzw. selbstberechneten Abgabe auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Ein Erlass des Bundesministeriums für Finanzen geht auf die Voraussetzungen für die Festsetzung von Verspätungszuschlägen, auf die Kriterien für die Ermessensübung und auf den Rechtsschutz näher ein....

Siehe WKO




29. 09. 2006 - Steuerverein - WKO: Frist 30.9. - Einreichung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch!

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen. Unter „Kapitalgesellschaften“ fallen auch Personengesellschaften, bei denen keiner der unbeschränkt haftenden Gesellschafter eine natürliche Person ist, z.B. die GmbH & Co KG. Für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12. ist die Frist für den Jahresabschluss 2005 der 30.09.2006.

Näheres bei der WKO




29. 09. 2006 - Steuerverein - Arbeitnehmerveranlagung, Mitteilung gemäß § 109a Einkommensteuergesetz II

Serie Arbeitnehmerveranlagung, Arbeitnehmerveranlagung

Kann eine Mitteilung bei geringfügigen Vergütungen unterbleiben?
Die Mitteilung kann unterbleiben, wenn das einer Person oder Personenvereinigung (Personengemeinschaft) im Kalenderjahr insgesamt geleistete (Gesamt)Entgelt einschließlich allfälliger Kostenersätze nicht mehr als 900 € und das (Gesamt)Entgelt einschließlich allfälliger Kostenersätze für jede einzelne Leistung nicht mehr als 450 € beträgt.
Was hat der von der Mitteilung Betroffene zu tun?
Entgelte, die aus den genannten Tätigkeiten bezogen werden, führen grundsätzlich zu steuerlich zu erfassenden Einkünften. Die bezogenen Einkünfte sind daher in der Einkommensteuererklärung (Formular E 1) unter der betreffenden Einkunftsart anzugeben. Die (Betriebs)Einnahmen, für die eine Mitteilung ausgestellt wurde, sind in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Gewinn- und Verlustrechnung, Formular E 1a) oder Überschussrechnung gesondert auszuweisen.
Haben Sie für das entsprechende Jahr eine oder mehrere Mitteilungen erhalten, geben Sie im Wege der Arbeitnehmerveranlagung bitte unbedingt die Anzahl der erhaltenen Mitteilungen bekannt. Die Mitteilung ist aber nicht ans Finanzamt zu übermitteln. Betragen die Einkünfte nicht mehr als 730 € (Veranlagungsfreibetrag) bleiben sie steuerfrei. In diesem Fall kann eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt werden.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




29. 09. 2006 - SWKOnline - Anschaffung von Wertpapieren als Investitionsförderung

Mit dem KMU-Förderungsgesetz wird ab 2007 auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner wieder ein allgemeiner steuerlicher Investitionsanreiz geschaffen. Neben der Förderung bestimmter abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird auch die Anschaffung von Wertpapieren gem. § 14 Abs. 5 Z 4 EStG begünstig. In einem Beitrag in SWK-Heft 28/2006 untersucht Mag. Dr. Peter Pülzl die Tragweite dieser neuen „Wertpapierförderung“.




28. 09. 2006 - Steuerverein - BMF: Aktuelle Liste der vorsteuerabzugsberechtigten KFZ

Aktuelle Liste der vorsteuer­abzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein-Autobusse)

Siehe BMF




28. 09. 2006 - ASOKOnline - Sind Vorschriften des Arbeitgebers zu Kleidung, ... zulässig?

Aus dem Persönlichkeitsschutz (§§ 16 und 17 ABGB, Art. 8 MRK) wird ein Recht der einzelnen natürlichen Person auf eine Privatsphäre abgeleitet. Auch im dienstlichen Bereich hat der Arbeitnehmer eine Privatsphäre, die es ihm gestattet, z. B. seine Kleidung und seinen Schmuck frei zu wählen. Doch bestimmen auch hier Ausnahmen, welche aus zwingendem Gesetzesrecht, aus arbeitsvertraglichen Klauseln sowie aus Weisungen des Dienstgebers folgen, die Regel: Insbesondere aus arbeitnehmerschutzrechtlichen Gründen sowie aus den Vorstellungen der Kunden vom Erscheinungsbild eines Arbeitnehmers mit einem bestimmten Aufgabenbereich und in einer bestimmten Branche kann sich die Zulässigkeit von diesbezüglichen Vorgaben des Arbeitgebers ergeben. Besonders brisant ist in diesem Zusammenhang heutzutage auch die Frage, wie mit Tätowierungen und Piercings umzugehen ist. In der September-Ausgabe der ASoK beschreibt Dr. Thomas Rauch in einem Beitrag die diesbezügliche Rechtslage.

Zum Artikel




28. 09. 2006 - SWKOnline - VfGH hebt Begünstigung von Dienstreisen auf

Mit Erkenntnis vom 22.6.2006, G 147/05 u. a. , V 111/05 u. . hat der VfGH die Gleichheitswidrigkeit jener Bestimmung im EStG, die die Ausweitung des Dienstreisebegriffes durch lohngestaltende Vorschriften und damit einer weitergehenden Möglichkeit der Auszahlung von steuerfreien Reisekostenersätzen des Arbeitgebers vorsieht, wegen unsachlicher Differenzierung zwischen verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern festgestellt und den vierten Satzes in § 26 Z4 EStG 1988 i. d. F. BGBl. 818/1993 sowie die Reisekostenverordnung des BMF, BGBl. II Nr. 306/1997, per 31. 12. 2007 aufgehoben. Mehr dazu unter www.ris.bka.gv.at/vfgh/




28. 09. 2006- -PVInfo - Verkürzung der Kündigungsfrist bewirkt keine einvernehmliche Auflösung

In einer aktuellen Entscheidung (betreffend einen Handelsvertreter) bestätigte unlängst der OGH seine Judikaturlinie, wonach im Falle einer Dienstnehmerkündigung die Zustimmung des Dienstgebers zur Verkürzung der Kündigungsfrist grundsätzlich keine Änderung der Beendigungsart in eine einvernehmliche Auflösung bewirkt (OGH 19. 6. 2006, 8 ObA 42/06v).

Bemerkenswert ist an dieser Entscheidung insbesondere, dass sich laut OGH im konkreten Fall am Charakter der Selbstkündigung auch dadurch nichts änderte, dass der Dienstgeber (Auftraggeber) seine Zustimmung zur Verkürzung der Kündigungsfrist sehr missverständlich formuliert hatte: Er hatte dem Dienstnehmer (Auftragnehmer) auf dessen Kündigung und Ersuchen um vorzeitige Beendigung schriftlich mitgeteilt, dass das Vertragsverhältnis "nunmehr einvernehmlich zum ... beendet" sei.




27. 09. 2006 - Steuerverein - Mitteilung gemäß § 109a Einkommensteuergesetz

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmerveranlagung

Was ist eine Mitteilung gemäß § 109a EStG?
Unternehmer und Körperschaften müssen für Auszahlungen dem Finanzamt bestimmte Daten elektronisch oder mit dem Formular E 18 übermitteln.
Von der Mitteilung betroffen sind natürliche Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. OHG, KG), die auf selbständiger Basis, also nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, für bestimmte Tätigkeiten Vergütungen beziehen. Der Aussteller einer Mitteilung an das Finanzamt hat dem Betroffenen eine Ausfertigung auszuhändigen.
Welche Daten sind mitzuteilen?
Mitzuteilen sind folgende Daten:
- Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer
- Art der erbrachten Leistung
- Kalenderjahr, in dem das Entgelt geleistet wurde
- Entgelt (einschließlich Sachbezüge und Kostenersätze) und gegebenenfalls Umsatzsteuer
Für welche Tätigkeiten ist eine Mitteilung auszustellen Eine Mitteilung ist für folgende selbständig erbrachte Leistungen auszustellen:
- Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates und andere Leistungen von mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen
- Leistungen als Bausparkassenvertreter und Versicherungsvertreter
- Leistungen als Stiftungsvorstand
- Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender
- Leistungen als Kolporteur und Zeitungszusteller
- Leistungen als Privatgeschäftsvermieter
- Leistungen als Funktionär von öffentlich- rechtlichen Körperschaften, wenn die Tätigkeit zu Funktionsgebühren führt
- Sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden und der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen
Hinweis: Für Leistungen, die nicht genannt wurden, besteht keine Mitteilungspflicht.
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27. 09. 2006 - SWKOnline - BAO versus NeuFöG

Die Einführung des Neugründungs-Förderungsgesetzes-NeuFöG mit dem Steuerreformgesetz 2000 erfolgte zur Förderung der Neugründungen von Betrieben. Mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2002 sollten die Begünstigungsbestimmungen des NeuFöG auf Betriebsübertragungen ausgeweitet werden. Im Abgabenänderungsgesetz 2003 wurde mit der Einführung des § 295a BAO ein Verfahrenstitel zur Berücksichtigung rückwirkender Ereignisse geschaffen. In einem Beitrag in SWK-Heft 28/2006 untersucht Mag. Johann Fischerlehner , inwieweit die verspätete Vorlage eines amtlichen Vordrucks zur bürokratischen Falle für Jungunternehmer werden kann.




27. 09. 2006 - SWIOnline - Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Neuseeland

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Neuseeland unterzeichnet

Am 21. September 2006 haben Vertreter Österreichs und Neuseelands ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet des Einkommens und Vermögens unterzeichnet. Das DBA folgt im Wesentlichen dem OECD-Musterabkommen. Die betriebsstättenbegründende Baustellenfrist beträgt 12 Monate. Eine Betriebsstätte wird aber auch dann begründet, wenn ein Unternehmen im anderen Staat länger als sechs Monate Tätigkeiten ausübt, die der Ausbeutung natürlicher Ressourcen dienen oder im anderen Staat insgesamt mehr als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums Dienstleistungen erbringt. Im Bereich der Unternehmensgewinne ist ein Quellenbesteuerungsrecht i. H. v. 10% für Versicherungsprämien vorgesehen. Das Besteuerungsrecht des Quellenstaates beträgt bei Dividenden 15%, bei Zinsen 10% bzw. 0% im öffentlichen Bereich und bei staatlich garantierten Wertpapieren. Das Quellenbesteuerungsrecht bei Lizenzgebühren beträgt 10%. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wendet Österreich grundsätzlich die Methode der Steuerbefreiung mit Progressionsvorbehalt, im Falle von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und anderen Einkünften die Anrechnungsmethode an. Neuseeland folgt der Anrechnungsmethode. Im Bereich der Amtshilfe wurde der „große“ Informationsaustausch (zur Durchführung des Abkommens und des innerstaatlichen Rechts) vereinbart.




26. 09. 2006 - Steuerverein - Arbeitnehmerveranlagung Freibetragsbescheid

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmerveranlagung

Was ist ein Freibetragsbescheid?
Ein Freibetragsbescheid enthält bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die der Arbeitgeber bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigen kann. Dadurch zahlen Sie weniger Lohnsteuer. Normalerweise ergeht der Freibetragsbescheid gemeinsam mit dem Einkommensteuerbescheid auf Grund der Arbeitnehmerveranlagung. Gleichzeitig erhalten Sie eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Der Freibetragsbescheid gilt für das dem Veranlagungszeitraum zweitfolgende Jahr. Dem Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 2005 werden daher der Freibetragsbescheid und die Mitteilung an den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2007 angeschlossen. Dieser Freibetragsbescheid berücksichtigt Ihre Freibeträge - auf Basis des Jahres 2005 - vorläufig bereits für 2007. Sind die tatsächlichen Aufwendungen im Jahr 2007 höher als jene im Freibetragsbescheid, so wird dies bei der Arbeitnehmerveranlagung ausgeglichen. Es ist eine zusätzliche Gutschrift zu erwarten.
Im Falle geringerer Aufwendungen kommt es in der Regel zu Nachzahlungen. Wenn es ungewiss ist, ob Sie im zweitfolgenden Jahr ähnliche Aufwendungen haben wie im Basisjahr, können Sie zur Vermeidung von Nachzahlungen auf einen Freibetragsbescheid im Wege der Arbeitnehmerveranlagung verzichten. Sie haben auch die Möglichkeit, einen betragsmäßig niedrigeren Freibetragsbescheid zu beantragen.
Sie können aber auch die Mitteilung für den Arbeitgeber auf einen niedrigeren Freibetrag abändern oder die Mitteilung dem Arbeitgeber gar nicht vorlegen. Das Finanzamt kann auch von sich aus niedrigere Freibeträge festsetzen, wenn bestimmte Aufwendungen offensichtlich nur einmalig anfallen.
Unabhängig von der Arbeitnehmerveranlagung können Sie unter folgenden Voraussetzungen die Ausstellung eines Freibetragsbescheides für das laufende Jahr beantragen:
- wenn voraussichtlich zusätzliche Werbungskosten von mindestens 900 € im laufenden Kalenderjahr anfallen werden, oder
- wenn voraussichtlich Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden (Hochwasser-, Sturmschäden) vorliegen, und
- der Antrag bis zum 30. Oktober gestellt wird.
Bitte beachten Sie: Kein Freibetragsbescheid ergeht bei einem Jahresfreibetrag unter 90 € und wenn Einkommensteuervorauszahlungen vorgeschrieben werden.
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26. 09. 2006 - SWKOnline - VfGH Beratungen zu Erbschaftssteuer-Gesetz

Die Gesetzesprüfung betreffend Erbschafts- und Schenkungssteuer ("Bemessungsgrundlage Einheitswert") steht u. a. auf der Tagesordnung der heute beginnenden und bis 14. Oktober dauernden Herbst-Session des VfGH: Schon in seinem Prüfungsbeschluss, mit dem das amtswegige Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet wurde, hat der Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass das System der Einheitsbewertung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht unbedingt in Frage gestellt werden muss. Im Gegenteil: Dieses System kann aus verwaltungsökonomischen Zwecken sinnvoll sein.Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof auch deutlich gemacht, dass sich verfassungsrechtliche Probleme ergeben, wenn der so genannte Einheitswert für die Bemessung der Erbschaftssteuer bei Grundstücken herangezogen wird - und nur um diese konkrete Problematik geht es im derzeit laufenden Verfahren - , der Einheitswert jedoch über Jahrzehnte lang nicht angepasst worden ist. Dies, so der Gerichtshof, dürfte zu einer nicht vertretbaren Ungleichbehandlung in Sachen Erbschaftssteuer führen. Mehr zu ausgewählten der insgesamt 400 Fälle der Herbst-Session des VfGH unter www.vfgh.gv.at/




26. 09. 2006 - SWIOnline - Unterpreisige Beteiligungsveräußerung Schweiz

Veräußert eine schweizerische Holdinggesellschaft ihre 100%ige Beteiligung an einer österreichischen GmbH an ihre produktiv tätige schweizerische Tochtergesellschaft zu einem Abtretungspreis, der unter dem tatsächlichen Wert der Gesellschaftsanteile liegt, so kann dies keine Schenkungssteuerpflicht in Österreich auslösen. Denn unentgeltliche Übertragungen von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der beschränkten Schenkungssteuerpflicht. Abgesehen davon, bildet eine Einbringung von Wirtschaftsgütern durch den Gesellschafter keinen unentgeltlichen Vorgang, da dem Gesellschafter als Gegenleistung die Wertsteigerung seiner Beteiligung zukommt. Eine unterpreisige Veräußerung von Wirtschaftsgütern zwischen verbundenen Unternehmen verstößt allerdings gegen den einkommensteuerlichen Fremdverhaltensgrundsatz. Der Vorgang würde daher nach österreichischem innerstaatlichen Recht zur Aufdeckung der in der Beteiligung enthaltenen stillen Reserven führen, die gemäß § 98 Abs. 1 Z. 8 EStG der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich unterliegen. Allerdings steht Artikel 13 Abs. 3 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens der Geltendmachung dieser Steuerpflicht entgegen und befreit den Vorgang von der österreichischen Besteuerung. (EAS 2765 vom 22. 9. 2006)




25. 09. 2006 - Steuerverein - Versteuerung mehrerer Personen

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmerveranlagung

Versteuerung mehrerer Pensionen
Wie werden mehrere Pensionen versteuert?
Um Nach- und Vorauszahlungen bei gleichzeitigem Bezug von (mehreren) gesetzlichen Pensionen, Beamtenpensionen, Pensionen aus einem früheren Dienstverhältnis zu einem Bundesland oder Pensionen aus inländischen Pensionskassen zu vermeiden, ist eine gemeinsame Versteuerung verpflichtend vorgesehen.
Wenn Sie z. B. vom Bund oder Land eine Pension und von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Witwenpension erhalten, wird von der höheren Pension die auf beide Bezüge entfallende Lohnsteuer einbehalten.
Wenn Sie neben Ihrer ASVG-Pension auch eine Firmenpension erhalten, entfällt die Pflicht zur gemeinsamen Versteuerung. In diesem Fall kann aber der ehemalige Arbeitgeber die Auszahlung und Versteuerung Ihrer ASVG-Pension übernehmen. Der Arbeitgeber kann dazu aber nicht verpflichtet werden.
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25. 09. 2006 - ASOKOnline - Verfassungsgerichtshof berät Kinderbetreuungsgeld

Im VfGH beginnen heute Montag die Beratungswochen der Herbst-Session, die bis zum 14. 10. 2006 dauern und sich – auf Antrag des OGH – unter anderem auch mit den Anspruchsvoraussetzungen nach dem KBGG befassen wird. Konkret hegt der OGH Bedenken, dass es bei der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes zu verfassungswidrigen Unterschieden kommt: Eine Mutter, die kurz hintereinander zwei Kinder zur Welt bringt, verliert das Kinderbetreuungsgeld, das sie für das erste Kind erhält, nach der Geburt des zweiten Kindes. Diese Regelung widerspricht nach Ansicht des OGH dem Gleichheitsgrundsatz. Sie benachteiligt nämlich die Eltern gegenüber jenen, die nur für ein Kind zu sorgen haben und ebenfalls das Kinderbetreuungsgeld in dieser Höhe erhalten. Außerdem sei es eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, dass für Mehrlingsgeburten eine Sonderregelung geschaffen wurde, die bei Zwillingen einen 50%igen Zuschlag zum Kinderbetreuungsgeld vorsieht. Mütter, die dagegen kurz hintereinander zwei Kinder zur Welt bringen, erhalten lediglich das „einfache“ Kinderbetreuungsgeld.




25. 09. 2006 - SWKOnline - Steuerstrafverfahren deutscher Finanzbehörden

Steuerstrafverfahren deutscher Finanzbehörden durchbricht österreichisches Bankgeheimnis nicht!

Das VwGH-Erkenntnis vom 26. 7. 2006, 2004/14/0022, befasst sich mit der Frage der verwaltungsbehördlichen Rechtshilfe im Finanzstrafverfahren. Nach derzeitiger Praxis in Deutschland werden sämtliche Steuerstrafverfahren mittels Einleitungsvermerks durch die Steuer(straf)behörden gem. § 397 dAO eingeleitet. Dieser Einleitungsvermerk erfüllt die Voraussetzungen einer Einleitung gem. § 38 Abs. 2 Z 1 BWG nicht und ist daher zur Durchbrechung des österreichischen Bankgeheimnisses nicht geeignet. Mehr zu den unmittelbaren Auswirkungen des VwGH-Erkenntnisses in einem Beitrag von Mag. Dr. Christian Huber in SWK-Heft 27/2006.




22. 09. 2006 - Steuerverein - Nachforderungen Gutschriften

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmerveranlagung

Wann kann es zu einer Verzinsung von Nachforderungen und Gutschriften beim Finanzamt kommen?
Nachforderungen und Gutschriften aus Einkommensteuerbescheiden, die nach dem 30. September des Folgejahres zugestellt werden, werden vom Finanzamt verzinst. Der Zinssatz liegt 2% über dem Basiszinssatz und beträgt derzeit: 3,47%. Nachforderungs- bzw. Gutschriftszinsen, die den Betrag von 50 € nicht erreichen, werden aber nicht festgesetzt.
Die Verzinsung erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung. Es ist aber empfehlenswert, die Erklärung möglichst früh abzugeben.
Wenn Sie den Steuerbescheid nicht bis zum 30. September des Folgejahres erhalten haben, können Sie durch Entrichtung einer Anzahlung in Höhe der zukünftigen Steuernachforderung vor diesem Stichtag die Festsetzung von Nachforderungszinsen vermeiden.
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22. 09. 2006 -PVInfo - Aufhebung der Steuerbegünstigung kollektivvertraglicher Dienstreisen ab 2008

vom VfGH beanstandete Verfassungswidrigkeit (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz) besteht darin, dass Reisekostenersätze (insb Tagesgelder), die in lohngestaltenden Vorschriften (zB in Kollektivverträgen) vorgesehen sind, zeitlich länger abgabenfrei belassen werden können als nach der Legaldefinition des § 26 Z 4 EStG.

Der VfGH hat daher die Aufhebung des vierten Satzes im § 26 Z 4 EStG sowie der Reisekostenverordnung verfügt (VfGH 22. 6. 2006, G 147/05 ua, V 111/05 ua).

Da die Aufhebung allerdings erst per Ende 2007 in Kraft tritt, bleibt vorläufig noch alles beim Alten. Es ist zu erwarten, dass das Finanzministerium bis Ende 2007 eine Nachfolgeregelung erarbeiten wird. Wie diese aussehen wird, steht noch in den Sternen.




22. 09. 2006 - ASOKOnline - Ferialeinkommen und Anspruch auf Familienbeihilfe

Im Erkenntnis vom 26. 5. 2004, 2000/14/0090, hat der VwGH i. Z. m. dem Anspruch auf Familienbeihilfe ausgesprochen, dass durch die Verknüpfung des Wortes „ausschließlich“ in § 5 Abs. 1 lit. d FLAG in der bis zum 31. 12. 2000 geltenden Fassung mit der „während der Schulferien ausgeübten Beschäftigung“ eindeutig festgelegt ist, dass nur ein aus einer solchen Beschäftigung erzieltes Einkommen nicht zur Ermittlung der Einkünfte des Kindes heranzuziehen ist. Nur dann, wenn die Einkünfte ausschließlich in den Ferien erzielt werden und somit ein echtes „Ferialeinkommen“ bilden, haben sie bei Berechnung des § 5 Abs. 1 FLAG außer Betracht zu bleiben. Von einem solchen Ferialeinkommen kann aber dann keine Rede mehr sein, wenn das ganze Jahr über aus einer im § 2 Abs. 3 EStG 1988 genannten Tätigkeit Einkünfte erzielt werden. Sind monatliche Einkünfte in schwankender Höhe zur Ermittlung der Einkünfte gem. § 5 Abs. 1 FLAG heranzuziehen, sind die Einkünfte auf die Anzahl der Monate, in denen sie erzielt wurden, gleichmäßig aufzuteilen (VwGH 15. 2. 2006, 2002/13/0210).




21. 09. 2006 - Steuerverein - Vorauszahlungen Nachzahlungen

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmerveranlagung

Kann es bei einer Arbeitnehmerveranlagung zu Vorauszahlungen kommen?
Bei Lohnsteuerpflichtigen kann es zu Vorauszahlungen kommen, wenn die Nachzahlung mehr als 300 € beträgt. In diesem Fall kann ausnahmsweise (z. B. wenn erstmals zwei Bezüge nebeneinander anfallen) in einem Jahr die Nachzahlung für das vorangegangene Jahr mit der Vorauszahlung für das laufende Jahr zusammentreffen. Andererseits ersparen Sie sich allfällige Nachzahlungen für das laufende Jahr.
Warum kommt es bei zwei oder mehreren Bezügen zu Nachzahlungen?
Jede bezugs- oder pensionsauszahlende Stelle berechnet die Lohnsteuer grundsätzlich nur für die von ihr ausbezahlten Bezüge oder Pensionen.
Insgesamt ergibt sich dadurch eine zu geringe Lohnsteuer. Bei der Arbeitnehmerveranlagung werden diese Bezüge so besteuert, als hätten Sie den Gesamtbetrag in Form eines Bezuges erhalten.
Sie werden also jemandem gleichgestellt, der nur ein Dienstverhältnis hat, aber ebenso viel Gehalt oder Pension bezieht, wie Ihnen aus mehreren Bezügen zugeflossen ist.
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21. 09. 2006 - SWKOnline - BMF zur E-Bilanz

Das BMF hat heute auf seiner Homepage eine Information zur elektronischen Bilanzeinreichung ("E-Bilanz“) veröffentlicht. Dabei geht es um die elektronische Übermittlung der in § 44 Abs. 1 EStG (Abschrift der Vermögensübersicht -Jahresabschluss, Bilanz- und der Gewinn- und Verlustrechnung ) und in § 44 Abs. 3 EStG (Jahresberichte,Treuhandberichte) genannten Unterlagen. Das BMF nennt als Grundsätze der E-Bilanz
Gliederung auf Basis des UGB
Vollständige Offenlegungsmöglichkeit
Keine Verpflichtung
Rechtsformunabhängig
Weitest gehende Übereinstimmung mit elektronischer Übermittlung an Firmenbuch
Technisch separater Übermittlungsvorgang an Firmenbuch und an Finanzamt Mehr dazu unter www.bmf.gv.at/Steuern/Aktuelles/_start.htm




21. 09. 2006 - PVInfo - Anspruch auf KV-Mindestentgelt

ausländischer Arbeitgeber ohne inländische Betriebsstätte, der Arbeitnehmer in Österreich beschäftigt (zB für den Vertrieb), die Mindestentgelte der einschlägigen Kollektivverträge beachten muss. Der OGH hat dies jüngst wiederum bejaht:

Ein in Österreich bei einem ausländischen Arbeitgeber ohne österreichische Niederlassung beschäftigter Arbeitnehmer hat gemäß § 7 AVRAG Anspruch auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt, auch wenn der Arbeitgeber mangels Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft nicht kollektivvertragsunterworfen ist (OGH 12. 7. 2006, 9 ObA 103/05w).

Der einschlägige Kollektivvertrag war im konkreten Fall aufgrund der entfaltenen Tätigkeit (Vertrieb in Österreich) der Kollektivvertrag für Handelsangestellte.




20. 09. 2006 - Steuerverein - Arbeitnehmerveranlagung Pflichtveranlagung

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmerveranlagung

Wann wird eine Pflichtveranlagung durchgeführt?
Wenn Sie von sich aus keine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung abgeben oder abgeben müssen, wird Sie das Finanzamt in folgenden Fällen durch Zusendung des Formulars L 1 zur Einreichung einer Erklärung auffordern und eine Pflichtveranlagung durchführen, wenn
- Ihnen im Kalenderjahr Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung oder Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (z. B. für Truppen- oder Kaderübungen), Insolvenz-Ausfallsgeld im Falle eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens ausbezahlt wird, oder Sozialversicherungspflichtbeiträge rückerstattet worden sind, oder
- für das jeweilige Kalenderjahr ein Freibetragsbescheid ausgestellt worden ist. Eine Pflichtveranlagung ist aber nur durchzuführen, wenn der Freibetragsbescheid zu hoch war.
Bitte beachten Sie: Legen Sie den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung bitte keine Lohnzettel bei. Sie werden vom Arbeitgeber (oder der pensionsauszahlenden Stelle) Ihrem Finanzamt übermittelt.
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20. 09. 2006 - ASOKOnline - Pro und Contra Assessment-Center

Verfolgt man die Ergebnisse aktueller Marktstudien zu den gegenwärtigen und auch zukünftigen Schwerpunkten in der Personalentwicklung, so zeigt sich ein steigender Bedarf an Analyseverfahren zur Identifizierung des Fach- und Führungsnachwuchses. Für diese Zwecke wird in der betrieblichen Praxis häufig das Assessment-Center (kurz: AC) als Methode zur Potenzialanalyse angewandt, welche gegenüber anderen Verfahren verschiedene Vorteile bietet. Jedoch mehreren sich auch die Kritikpunkte. Ein in der September-Ausgabe der ASoK veröffentlichter Beitrag von Mag. Karl Lang skizziert nach einer kurzen Begriffsdefinition jene Aspekte, die sowohl für als auch gegen den Einsatz von ACs sprechen.

Zum Artikel




20. 09. 2006 - SWIOnline - Beteiligung einer US-Gesellschaft

Beteiligt sich eine US-Kapitalgesellschaft als echter stiller Gesellschafter an einer gewerblich tätigen österreichischen Mitunternehmerschaft (an einer GmbH & STILL), dann besteht für die in Österreich beschränkt steuerpflichtige US-Gesellschaft gemäß § 102 Abs. 1 Z. 2 EStG Veranlagungspflicht; die von den Gewinnanteilen einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf die veranlagte Körperschaftsteuer anzurechnen. Das österreichische Besteuerungsrecht an den Gewinnanteilen der US-Gesellschaft wird durch Artikel 7 Abs. 8 DBA-USA aufrechterhalten. In Bezug auf die Kapitalertragsteuer kann daher kein Rückerstattungsverfahren beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart durchgeführt werden. (EAS 2757 vom 24. 8. 2006)




20. 09. 2006 - SWKOnline - Gemischt genutzte Gebäude

Der EuGH hat am 14. 9. 2006 in der Rs. C-72/05 Wollny entschieden. Der Urteilstenor lautet wie folgt: „Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er der Festsetzung der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer für die private Nutzung eines Teils eines Gebäudes, das der Steuerpflichtige in vollem Umfang seinem Unternehmen zugeordnet hat, auf einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, der sich nach dem gemäß Artikel 20 dieser Richtlinie vorgesehenen Zeitraum für die Berichtigung der Vorsteuerabzüge bestimmt, nicht entgegensteht. Diese Besteuerungsgrundlage muss die Kosten des Erwerbs des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet ist, enthalten, sofern dieser Erwerb der Mehrwertsteuer unterworfen war und der Steuerpflichtige den Vorsteuerabzug erhalten hat.“ Volltext des Erkenntnisses unter curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=de&num=79939085C19050072&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET




20. 09. 2006 - PVInfo - Leitfaden zum Privatkonkurs

Privatkonkurses samt den verschiedenen möglichen Wegen aus der Schuldenfalle wird - aus der Perspektive des Schuldners - knapp und verständlich dargestellt.

Angesichts der ständig steigenden Anzahl an Privatkonkursen von Arbeitnehmern ist es auch für die Arbeitgeber und die in der Personalverrechnung tätigen Personen wichtig, einen groben Überblick über den Ablauf eines Privatkonkurses zu haben.

Zur Internetseite der Arbeiterkammer




19. 09. 2006 - Steuerverein - Arbeitnehmerveranlagung Aufforderung Finanzamt

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmerveranlagung

Wann müssen Sie von sich aus (ohne Aufforderung durch das Finanzamt) eine Steuererklärung abgeben?
Übersteigt Ihr Einkommen 10.900 €, sind Sie verpflichtet eine Einkommensteuererklärung oder eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung abzugeben, wenn
- Sie neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte (z. B. aus Werkverträgen) von insgesamt mehr als 730 € erhalten haben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen. Geben Sie in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung ab (Formular E 1 samt Beilage E1a für betriebliche Einkünfte).
Frist: 30. April des Folgejahres (bei Online-Erklärungen: 30. Juni des Folgejahres)
- Sie im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben, die beim Lohnsteuerabzug nicht gemeinsam versteuert wurden (z. B. Firmenpension neben ASVG-Pension). Geben Sie in diesem Fall eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung ab.
Frist: 30. September des Folgejahres
- Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag für das Kalenderjahr nicht zusteht, aber bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden ist. Geben Sie in diesem Fall eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung ab.
Frist: 30. September des Folgejahres
Hinweis: Für eine rasche Erledigung Ihres Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung sind Ihre vollständigen Angaben der persönlichen Daten und der bezugsauszahlenden Stellen auf dem Antragsformular erforderlich. Fehlende Daten verzögern die Erledigung Ihres Antrages.
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19. 09. 2006 - PVInfo - Abfertigung "neu" in Zahlen und Fakten

einige interessante Zahlen und Fakten zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge (Abfertigung "neu") veröffentlicht:

Im neuen System sind nun bereits mehr als zwei Millionen Arbeitnehmer erfasst. Dies entspricht rund 60 % aller Arbeitnehmer.
Derzeit bestehen in Österreich 9 MV-Kassen, die 317.619 Beitrittsverträge mit Arbeitgebern abgeschlossen haben.
Seit Bestehen des Systems wurden bis inklusive Juni 2006 Abfertigungsbeiträge in der Höhe von über 790 Millionen Euro geleistet.
25.191 Arbeitnehmer sind vom alten in das neue System gewechselt (Übertragungsbeträge von insgesamt rund 145 Millionen Euro).
Der Vermögensstand aller MV-Kassen zusammen beträgt rund 886 Millionen Euro.

Näheres dazu finden Sie auf der Internetseite des BMWA.




19. 09. 2006 - SWKOnline - Einkommensteuerliche Pauschalierung bei Journalisten

§ 17 Abs. 1 EStG sieht für Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 22 EStG und solchen aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG seit 1994 die Möglichkeit vor, im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Betriebsausgaben als Prozentsatz der Einnahmen zu ermitteln. Für nichtselbständige Einkünfte wurde mit BGBl. I Nr. 818/1993 in § 17 Abs. 6 EStG die Möglichkeit für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen kodifiziert, Werbungskosten nicht in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen, sondern diese mit Hilfe von Durchschnittssätzen zu ermitteln. Diese Regelung trat im Jahr 1994 in Kraft. Die Durchschnittssätze zur Ermittlung der Werbungskosten werden im Verordnungswege vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt. Eine Pauschalierung in der Einkommensteuer ist unabhängig von jener der Umsatzsteuer anwendbar. Mehr zur Pauschalierung bei Journalisten in einem Beitrag von Mag. Andreas Röthlin und Mag. Angelika Plassak in SWK-Heft 27/2006.




18. 09. 2006 - Steuerverein - Arbeitnehmerveranlagung Nachforderungen

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmerveranlagung

Was tun Sie, wenn es zu einer Nachforderung kommt?
Kommt es in Ausnahmefällen zu einer Nachforderung, können Sie Ihren Antrag im Wege der Berufung zurückziehen, ausgenommen
- Sie müssen von sich aus eine Steuererklärung abgeben, oder
- es kommt aus einem anderen Grund zu einer Pflichtveranlagung (siehe die nächsten beiden Fragen).
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18. 09. 2006 - PVInfo - Rauchen am Arbeitsplatz

Dienstnehmerhaftung bei Brand durch Rauchen am Arbeitsplatz

Ein Fall, der wohl vor allem Rauchern "unter die Haut gehen" wird, landete kürzlich vor dem OGH:

Ein Büroangestellter rauchte vor Dienstschluss noch rasch eine Zigarette und verließ danach das Büro. Infolge der unsachgemäß entsorgten Zigarettenreste brach kurz darauf ein Brand aus, bei dem erheblicher Sachschaden entstand. Der Arbeitnehmer wurde im Strafverfahren rechtskräftig wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst verurteilt.

Der Arbeitgeber forderte vom Arbeitnehmer vor dem Arbeits- und Sozialgericht vollen Schadenersatz für die entstandenen Brandschäden. Der OGH mäßigte die Haftung des Dienstnehmers und sprach dem Arbeitgeber lediglich einen Teil des Schadenersatzes zu:

Auch ein Dienstnehmer, der sich während seiner Dienstleistung oder in kurzfristiger Unterbrechung privaten Tätigkeiten wie Rauchen, Essen, Trinken, Einnahme von Medikamenten, Aufsuchen des WC, Vornahme gymnastischer Lockerungsübungen etc widmet, fällt in den Schutzbereich des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DHG). Verursacht ein Dienstnehmer, dem das Rauchen im Büro grundsätzlich gestattet war, durch die unsachgemäße Entsorgung von Zigarettenresten einen Brand im Büro, gilt dies daher als Schädigung "bei Erbringung der Dienstleistung", sodass die Haftungsmäßigung des DHG zur Anwendung kommt (OGH 12. 7. 2006, 9 ObA 34/06z).




18. 09. 2006 - PVInfo - Zugangsfiktion der Kündigung

Zugangsfiktion bei vereitelter Zustellung der Kündigung

Den "Kopf in den Sand zu stecken" schützt den Arbeitnehmer vor Kündigung nicht. So urteilte jüngst der OGH in einem interessanten Fall:

Vereitelte ein Arbeitnehmer, der bereits mit der Kündigung durch den Arbeitgeber rechnete, den Zugang der Kündigung dadurch, dass er für den Arbeitgeber unerwartet in Krankenstand ging, beim Festnetzanschluss den Anrufbeantworter einschaltete und die Hausklingelanlage ausschaltete, ist eine Zugangsfiktion gerechtfertigt. Entzieht sich nämlich der Empfänger dem Zugang einer Erklärung absichtlich oder wider Treu und Glauben, muss er sich so behandeln lassen, als ob er die Erklärung rechtzeitig empfangen hätte. Dabei ist die Verpflichtung, für die Möglichkeit des Zuganges von rechtsgeschäftlichen Erklärungen vorzusorgen, umso stärker zu gewichten, je eher mit der Möglichkeit des Einlangens solcher Erklärungen zu rechnen ist (OGH 11. 5. 2006, 8 ObA 37/06h)




18. 09. 2006 - ASOKOnline - Wiedereingliederungsmaßnahmen bei Arbeitslosen

Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe kann auch dann für sechs bis acht Wochen gestrichen werden, wenn die arbeitslose Person zu einer Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme zugewiesen wird und die Teilnahme verweigert oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Maßnahme vereitelt. Es muss allerdings ein Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Kursteilnehmers und der Vereitelung des Kurserfolges bestehen und es muss die Absicht auf die Vereitelung dieses Erfolges gerichtet sein. Bei der hier zu beurteilenden Weigerung, beim Schulungsträger einen vorgelegten Fragebogen hinsichtlich bestimmter Daten auszufüllen, war nicht erkennbar, inwiefern damit der Erfolg der Maßnahme vereitelt werden konnte. Dieser Zusammenhang wurde nicht dargelegt; offen blieb auch, um welche für den Erfolg der Maßnahme erforderliche Daten es sich gehandelt hat, über die die Behörde nicht aufgrund des Betreuungsverhältnisses ohnehin bereits verfügte. Unbegründet blieb schließlich, weshalb die Weigerung des Notstandshilfebeziehers die Verantwortlichen des Kurses berechtigte, ihn von der Teilnahme am Kurs auszuschließen. Der Bescheid, mit dem eine „Sperrfrist“ verhängt wurde, war daher wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufzuheben (VwGH 28. 6. 2006, 2005/08/0027).




18. 09. 2006 - SWIOnline - Verrechnungspreisprüfung - "Regierungsinterventionen"

Verrechnungspreisprüfung - "Regierungsinterventionen": Anpassungsbedarf bei Pharmavertriebsgesellschaften?

Pharmavertriebsgesellschaften müssen seit 2004 einen Finanzierungssicherungsbeitrag an den Hauptverband der Sozialversicherung leisten. Im Falle verbundener Unternehmen stellt sich die Frage, welches Konzernunternehmen diesen Aufwand zu tragen hat. In einem Beitrag in der September-Ausgabe der SWI beschäftigt sich Mag. Roland Macho mit der Frage, ob Art. 9 OECD-MA zur Weiterverrechnung dieses Aufwands zwingt und setzt sich intensiv mit den OECD Transfer Pricing Guidelines auseinander.




15. 09. 2006 - Steuerverein - Arbeitnehmerveranlagung Gutschriften

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmerveranlagung

In welchen Fällen können Sie in der Regel eine Gutschrift erwarten?
- Wenn Sie während des Jahres unterschiedlich hohe Bezüge erhalten haben und der Arbeitgeber keine Aufrollung durchgeführt hat,
- wenn Sie während des Jahres den Arbeitgeber gewechselt haben oder nicht ganzjährig beschäftigt waren,
- wenn Sie auf Grund der geringen Höhe Ihrer Bezüge Anspruch auf "Negativsteuer" haben,
- wenn Sie Anspruch auf den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und/oder auf den Kinderzuschlag und/oder auf ein Pendlerpauschale haben, der/das bei der laufenden Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wurde, oder
- wenn Sie Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die noch nicht in einem Freibetragsbescheid berücksichtigt wurden.
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15. 09. 2006 - SWKOnline - Herabsetzungsanträge ESt- und KSt-Vorauszahlungen

Zur Erinnerung:. Bis spätestens 30. September können noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2006 für Einkommen- und Körperschaftsteuer gestellt werden. Das voraussichtliche Einkommen sollte entsprechend belegt werden (z.B. durch eine Prognoserechnung).




15. 09. 2006 - ASOKOnline - Auflösung Betriebskrankenkasse Semperit

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen erklärt mit Verordnung BGBl. II Nr. 348/2006 die Betriebskrankenkasse Semperit aufgrund des Eintritts wesentlicher Änderungen in der Versichertenstruktur für mit Ablauf des 30. 9. 2006 aufgelöst (§ 1). Die zu diesem Stichtag bestehenden Rechte und Verbindlichkeiten sowie größtenteils auch die vorhandenen Vermögenswerte gehen zum 1. 10. auf die NÖ GKK über (§§ 2, 3). Die Versicherungszugehörigkeit und -zuständigkeit sowie die Leistungszugehörigkeit und -zuständigkeit bezüglich der zum Stichtag 30. 9. 2006 bei der Betriebskrankenkasse Semperit versicherten Personen und ihrer anspruchsberechtigten Angehörigen gehen mit 1. 10. 2006 auf die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse über. Für die Versicherten und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen gelten ab 1. 10. 2006 die Vorschriften (Satzungen, Krankenordnungen etc.) der jeweiligen Gebietskrankenkasse (§ 4).




14. 09. 2006 - PVInfo - Verzicht auf Probezeit

Schlüssiger Verzicht auf kollektivvertragliche Probezeit

Eine interessante Entscheidung hat der OGH kürzlich zum Kollektivvertrag für Handelsangestellte getroffen: Wird ein

- bereits früher beim Arbeitgeber beschäftigter Arbeitnehmer nach zirka fünfmonatiger Unterbrechung
- deshalb wieder eingestellt, weil dessen Arbeitsleistung infolge des Ausscheidens eines anderern Arbeitnehmers dringend benötigt wird,

ist von einem schlüssigen Verzicht beider Vertragsteile auf den kollektivvertraglich vorgesehenen Probemonat auszugehen (OGH 7. 6. 2006, 9 ObA 45/06t).

Ergänzender Hinweis: Ein einvernehmlicher Verzicht (ausdrücklich oder schlüssig) auf eine kollektivvertraglich vorgesehene Probezeit ist nur wirksam, wenn die kollektivvertragliche Probezeitregelung als nicht zwingend einzustufen ist und daher eine abweichende Vereinbarung zulässt. Dies trifft auf den im Kollektivvertrag für Handelsangestellte vorgesehen Probemonat zu.




14. 09. 2006 - ASOKOnline - Initiativantrag zur Einführung von Schulstartgeld

Abgeordnete der beiden Regierungsfraktionen haben einen gemeinsamen Initiativantrag zur Änderung des FLAG 1967 (859/A BlgNR 22. GP) in den Nationalrat eingebracht, der die Einführung eines sog. Schulstartgeldes vorsieht. Zur Erleichterung der Lasten, die den Eltern durch die Erziehung und Ausbildung der Kinder erwachsen, soll gemäß § 31i leg. cit. für Schüler und Schülerinnen im Sinne von § 31 Abs. 1, für die Familienbeihilfe zusteht, in Hinkunft ein Schulstartgeld in Höhe von 50 Euro pro Schüler aus Anlass des Beginns jeden Schuljahres aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gewährt werden. Einer Studie der Arbeiterkammer zufolge geben Familien für ihr Kind zu Schulbeginn durchschnittlich 124 Euro aus, was für viele Familien oft nur schwer aufzubringen ist, heißt es in der Begründung des Antrags. Durch die Einführung des jährlichen Schulstartgeldes soll hier zielgerichtet aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familien Abhilfe geschaffen werden, wobei diese Leistung jenen Schülern und Schülerinnen zukommen soll, die in der Schulbuchaktion erfasst sind und für die Familienbeihilfe bezogen wird. Das Schulstartgeld soll einmal jährlich vor Schulbeginn mit der Familienbeihilfe ausbezahlt werden, um damit eine spürbare Entlastung für Familien gerade zu diesem finanziell besonders belasteten Zeitpunkt zu erreichen.




14. 09. 2006 - SWKOnline - Besteuerung Vereinsmitarbeitern

Die Besteuerung von Vereinsmitarbeitern

In der Randziffer 774 der Vereinsrichtlinien sind die steuerfreien Kostenersätze für Vereinsmitarbeiter geregelt. Im Wartungserlass 2003 (Erlass des BMF vom 12.1.2004, GZ 065004/9-IV/6/03) ist der Randziffer 774 folgender Satz hinzugefügt worden: „Diese Regelung gilt nicht bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses“. Dieser eine Satz ist im Wartungserlass 2005 (BMF-Erlass vom 2. 1. 2006, GZ 010000/0001-IV/6/2006,) wieder storniert worden. Dr. Herbert Grünberger untersucht die Auswirkung dieser neuen Regelung auf die Besteuerung der Vereinsmitarbeiter in einem Beitrag in SWK-Heft 26/2006.




13. 09. 2006 - Steuerverein - Arbeitnehmerveranlagung FINANZOnline

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmerveranlagung

Welche Vorteile bietet FINANZOnline?
- Kostenlose Anwendung rund um die Uhr
- Amtsweg per Mausklick bequem von zu Hause
-Möglichkeit zur jederzeitigen Änderung von personenbezogenen Grunddaten, wie z. B. Adresse, Bankverbindung, E-Mail-Adresse
- Aktuelle Abfragen Ihres Steuerkontos und Steueraktes (z. B. Kontostand, Lohnzettel)
- Elektronische Rückzahlungsanträge
- Bescheidzustellung in Ihren persönlichen elektronischen Briefkasten (DataBox) inkl. E-Mail Verständigung
- Anonyme Steuerberechnung
- Keine spezielle Software
- Komfortable Benutzerführung (Online-Hilfe, Hotline)
- Behindertengerechte Anwendung
- Automatische Verlängerung der Erklärungsfrist bis 30. Juni des Folgejahres
Falls Sie Fragen zu FINANZOnline haben, besuchen Sie unsere Homepage unter www.bmf.gv.at. Wir haben für Sie auch eine Hotline eingerichtet: Unter 0810 / 22 11 00 von Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar, österreichweit zum Ortstarif.
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13. 09. 2006 - Steuerverein - BMF: Finanzonline - Leitfaden für Gebühren und Verkehrsteuern

Das Handbuch richtet sich an Parteienvertreter, also Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder. Ganz konkret sollen jene Personen angesprochen werden, die sich in den Kanzleien mit der Anzeige oder Selbstberechnung von Rechtsgeschäften befassen, die der Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer oder Gesellschaftsteuer unterliegen.

Download unter




13. 09. 2006 - SWIOnline - EU erhöht Steuern auf Bier und Spirituosen

Die EU-Kommission schlägt eine Anhebung der Mindestsätze für die Besteuerung von Bier und Spirituosen vor. Damit soll die Inflation seit Beschluss der entsprechenden Richtlinie vor 14 Jahren berücksichtigt werden, teilte die Kommission kürzlich in Brüssel mit. Für Österreich und die meisten anderen EU-Staaten hätte die Neuregelung keine Auswirkung, da die nationalen Mindestsätze für die geltenden Verbrauchssteuern höher liegen. Auch für die betroffenen EU-Staaten hält sich die Steuererhöhung, die von den Finanzministern erst beschlossen werden muss, in Grenzen. Die Biersteuer müsste demnach bis spätestens 2010 um höchsten einen Cent pro halber Liter hinaufgesetzt werden. Dies ist etwa für Deutschland, Tschechien, Spanien, Malta, Lettland, Litauen und Luxemburg der Fall. In Slowenien und Zypern müssen die Steuern für Spirituosen und Ethylalkohol um sieben bzw. 31 Cent pro Flasche angehoben werden. Auf Zwischenerzeugnisse wie Portwein und Sherry fallen künftig in Griechenland, Zypern, Malta, Portugal und Spanien um bis zu zehn Cent höhere Steuern an. Für Wein sind keine höheren Abgaben vorgesehen, da es dafür keine EU-Mindestsätze gibt. Kleine Brauereien und Brennereien können weiterhin ermäßigte Steuersätze geltend machen. –(APA)




13. 09. 2006 - SWKOnline - Steuerbereinigter Verbraucherpreisindex

(APA) - Die Statistik Austria berechnet ab sofort auch einen neuen Verbraucherpreisindex, der die Auswirkungen von Änderungen bei wichtigen Verbrauchssteuern auf die Inflation zeigt. In den vergangenen Jahren sollen von einer Inflationsrate zwischen 1,3 und 2,3 Prozent demnach 0,1 Prozent pro Jahr auf Steuererhöhungen zurückzuführen sein. Im Rahmen eines gemeinsam mit Eurostat durchgeführten Projektes wurde eine Rückrechnung bis Dezember 2002 erstellt, teilte die Statistik Austria "Es zeigt sich, dass in diesem Zeitraum (bis Juli 2006) 0,4 Prozentpunkte der Inflation von 6,5 Prozent durch Steueränderungen verursacht wurden." Der größte direkte Einfluss von Steuererhöhungen sei demnach mit 0,3 Prozentpunkten 2004 erreicht worden, als sowohl die Mineralöl- (Kraftstoffe und Heizöl), die Energiesteuern (Elektrizität und Erdgas), als auch die Tabaksteuer (Zigaretten) erhöht wurden. Für die Hälfte waren laut Statistik die Erhöhungen bei der Mineralölsteuer verantwortlich.Der neue harmonisierte Verbraucherpreisindex zu konstanten Steuersätzen (HVPI-KS 2005 = 100) wird ab September zeitgleich mit dem HVPI (2005 = 100) veröffentlicht. Von dem neuen Index nicht widergespiegelt wird, dass der Staat über seine variablen Steuern aus gestiegenen Verkaufspreisen zusätzliche Einnahmen lukrieren kann.




12. 09. 2006 - Steuerverein - Arbeitnehmerveranlagung Allgemein

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmerveranlagung

Wann kann ein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung gestellt werden?
Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit (z. B. kann der Antrag für 2005 bis Ende Dezember 2010 gestellt werden). Sie können Ihren Antrag entweder elektronisch über FINANZOnline übermitteln, oder mit dem Formular L 1 per Post senden oder persönlich bei Ihrem Finanzamt abgeben. Das Finanzamt bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Einlangens und führt auf Ihren Antrag eine Arbeitnehmerveranlagung (früher: Jahresausgleich) durch.
Die Erledigung der Arbeitnehmerveranlagung durch Ihr Finanzamt kann erst erfolgen, wenn alle Jahreslohnzettel oder sonstigen Meldungen (z. B. Arbeitslosenunterstützung) eingelangt sind.
Bitte beachten Sie: Legen Sie der Erklärung keinen Lohnzettel und keine Belege (Rechnungen, Bestätigungen, Zahlungsbelege) für Werbungskosen, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bei. Bewahren Sie die Belege aber sieben Jahre auf, da sie auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden müssen.
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12. 09. 2006 - SWKOnline - Steuertermine Oktober

Am 16. Oktober 2006 sind folgende Abgaben fällig:
-Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat August 2006;
-Normverbrauchsabgabe für den Monat August 2006;
-Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat August 2006;
-Werbeabgabe für den Monat August 2006;
-Kapitalertragsteuer gem. § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat August 2006;
-Lohnsteuer für den Monat September 2006;
-Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat September 2006;
-Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat September 2006.




12. 09. 2006 - ASOKOnline - Britischer Leitfaden über Arbeitszeit

Britischer Leitfaden über die Arbeitszeit widerspricht Gemeinschaftsrecht
Nach der Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG müssen die EU-Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden und pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden gewährt wird. Ein Mitgliedstaat, der – wie Großbritannien im Leitfaden des Ministeriums für Handel und Industrie zu den Working Time Regulations 1998 – darauf hinweist, dass der Arbeitgeber nicht gewährleisten muss, dass die Arbeitnehmer diese Rechte tatsächlich in Anspruch nehmen, stellt weder die Beachtung der Mindestvorschriften noch die des Hauptziels der Richtlinie sicher (EuGH 7. 9. 2006, Rs. C-484/04, Kommission/Vereinigtes Königreich).




12. 09. 2006 - PVInfo - Legalisierung ausländischer Pflegekräfte

An sich unterliegen Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) nach wie vor dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.
Als Reaktion auf die aktuelle Mediendiskussion über die Problematik privater ausländischer Pflegekräfte hat das BMWA nun eine Verordnung zur Ausnahme von Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten vom Ausländerbeschäftigungsgesetz entworfen und in Begutachtung geschickt.
Mit dieser Verordnung wird es Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, Tätigkeiten im Bereich Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen in österreichischen Privathaushalten auszuüben. Die Beschäftigung von Pflege- und Betreuungskräften in Privathaushalten wird somit nach dem AuslBG nicht mehr bewilligungspflichtig und auch nicht mehr strafbar sein.
Die Verordnung soll mit Anfang November in Kraft treten.
Nähere Details finden Sie hier.




11. 09. 2006 - Steuerverein - Amtsbescheinigungen Opferausweise

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Aussergewöhnliche Belastungen

Welcher Freibetrag steht Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen zu?
Inhabern von Opferausweisen und Amtsbescheinigungen (Steuerpflichtige, die in der Zeit von 1938 bis 1945 eine politische Verfolgung erlitten haben) steht zusätzlich ein jährlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 801 € zu.
Pensionisten können diesen Freibetrag direkt bei ihrem Pensionsversicherungsträger durch Vorlage des Ausweises geltend machen. Ohne Berücksichtigung bei der laufenden Lohnverrechnung kann der Freibetrag nach Ablauf des Jahres bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.
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11. 09. 2006 - ASOKOnline - Rechte für Menschen mit Behinderung

Der vor kurzem im Linde Verlag bereits in dritter Auflage erschienene Leitfaden „Rechte für Menschen mit Behinderungen“ stellt ein unentbehrliches Nachschlagewerk für alle Beratungsstellen im Sozialbereich, für Organisationen und Interessenvertretungen sowie für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige dar. Das von Wolfgang Höfle, Michael Leitner und Lukas Stärker verfasste Werk zeigt bestehende Möglichkeiten auf und bietet Anleitungen zum Ausprobieren von hilfreichen Tipps. Es gibt einen umfassenden Überblick und beantwortet die wichtigsten Fragen zu Sachwalterschaft, gesetzlicher Krankenversicherung, medizinischer Hauskrankenpflege, Hilfsmitteln, Pflegegeld, zum Schul- und Arbeitsrecht, zur Sozialhilfe, zu Rechtsschutz, Steuern, Beihilfen u. a. m. Die Neuauflage fasst die wichtigsten Informationen mit Stand Mai 2006 zusammen und berücksichtigt insbesondere die jüngsten Erfahrungen aus der Praxis.

Nähere Details und Online-Bestellmöglichkeit




08. 09. 2006 - Steuerverein - Aussergewöhnliche Belastungen für behinderte Kinder

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Aussergewöhnliche Belastungen

Welche außergewöhnlichen Belastungen kann man für behinderte Kinder geltend machen?
Je nach dem Ausmaß der Behinderung stehen verschiedene Freibeträge zu, die durch den Selbstbehalt nicht gekürzt werden. Ein Kind gilt dann als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25% beträgt.
Freibeträge für Kinder mit 25 - 49%iger Behinderung
Für die Feststellung der Behinderung eines Kindes sind die selben Stellen wie für Erwachsene zuständig. Bei Vorliegen einer Behinderung im nachstehenden Ausmaß stehen folgende Freibeträge zu:
25% bis 34% 75 €
35% bis 44% 99 €
45% bis 49% 243 €
Zusätzlich können ohne Kürzung durch den Selbstbehalt die pauschalen Freibeträge für eine notwendige Diätverpflegung oder die Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung) berücksichtigt werden.
Freibeträge für Kinder ab 50%iger Behinderung ohne Pflegegeldbezug
In diesem Fall steht eine erhöhte Familienbeihilfe und an Stelle der zuvor genannten Freibeträge ein monatlicher Pauschalbetrag von 262 € zu.
Zusätzlich können ohne Abzug des Selbstbehaltes die Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung) und das Schulgeld für eine Behindertenschule oder -werkstätte geltend gemacht werden. Die Kosten für Diätverpflegung können neben dem Freibetrag von 262 € nicht berücksichtigt werden.
Freibeträge bei Bezug von Pflegegeld für das behinderte Kind
Der Freibetrag von 262 € monatlich ist um das erhaltene Pflegegeld zu kürzen. Die jährlichen Freibeträge nach dem Ausmaß der Behinderung stehen nicht zu. Übersteigt das Pflegegeld den Betrag von 262 €, steht kein Pauschalbetrag zu. Zusätzlich sind im nachgewiesenen Ausmaß unabhängig vom Bezug von Pflegegeld zu berücksichtigen:
- nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel
- Kosten der Heilbehandlung
Wird das Pflegegeld für die Wohnunterbringung in einem Internat oder einer Wohngemeinschaft einbehalten, stellen die von den Unterhaltsverpflichteten aufzubringenden Kosten (der Wohnhausbeitrag in Wien oder die Kostenersätze an die jeweiligen Landesregierungen) eine außergewöhnliche Belastung dar.
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08. 09. 2006 - SWKOnline - Energieabgabenvergütung - wie geht es weiter?

Zum Ersuchen des VwGH um Vorabentscheidung i. S. Energieabgabenvergütung hat am 14. 9. 2005 die Sitzung vor dem EuGH (Rs. C-368/04) stattgefunden. Der Generalanwalt hat seine Schlussanträge am 29. 11. 2005 erstattet. Es ist daher in absehbarer Zeit mit der Verkündung des Urteils des EuGH zu rechnen. Auch wenn dann noch das Erkenntnis des VwGH (im Speziellen die Beantwortung der "Rechtsfrage") abzuwarten ist, erscheint es im Hinblick auf die (verfahrensrechtliche) Komplexität der Materie für die Betroffenen zweckmäßig, schon jetzt Überlegungen darüber anzustellen, wie es in der Folge - unabhängig vom Inhalt der Beantwortungen der Anfrage des VwGH durch den EuGH und der Rechtsfrage durch den VwGH - "weitergeht". In einem Beitrag in SWK 26/2006 analysiert Hon.-Prof. Dr. Wolf-Dieter Arnold die unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Situationen.




08. 09. 2006 - SWKOnline - Französischkurse anlässlich eines Au-pair-Aufenthaltes

Der Besuch von Französischkursen anlässlich eines Au-pair-Aufenthaltes in Frankreich stellt keine Berufsausbildung i.S.d. § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 dar. Auch wenn der Gesetzgeber der Begriff "Berufsausbildung" nicht definiert, wird darunter jede Art von schulischer und kursmäßiger Ausbildung verstanden, sie noch nicht berufstätigen Personen das erforderliche Wissen vermittelt. Die Ausbildung findet ihren Abschluss jedenfalls mit dem Beginn der Ausübung eines bestimmten Berufes (VwGH 23. 10. 1999, 87/14/0031 und 7. 9. 1993, 93/14/100). Das Ziel der Berufsausbildung ist die Erlangung der fachlichen Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes. Dazu zählt regelmäßig auch der Nachweis einer ernstlichen Bemühung um diese Qualifikation (das Ablegen entsprechender Prüfungen). Der Besuch von allgemeinen, nicht auf Berufsausbildung ausgerichteten Seminaren, die dem Sammeln von Erfahrungen und der Anwendung eines bestimmten Wissensstandes dient kann nicht als Berufsausbildung i.S.d. FLAG 1967 gewertet werden. Die Sprachlehrgänge waren weder Voraussetzung noch Bestandteil der weiteren Gesamtausbildung. Die Absolvierung von Sprachkursen in Frankreich, trotz deren Nützlichkeit für die Berufsausbildung und den angestrebten Beruf bewirken aber keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967. (UFS Graz, RV/0400-G/04 vom 15. 10. 2005)




07. 09. 2006 - Steuerverein - Freibetrag Gehbehinderte

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Aussergewöhnliche Belastungen

Für Körperbehinderte gibt es einen Freibetrag von 153 € monatlich, sofern sie infolge ihrer Gehbehinderung ein eigenes Fahrzeug für Privatfahrten benötigen. Die Geltendmachung dieses Pauschalbetrages setzt einen Nachweis der Gehbehinderung voraus (beispielsweise Befreiungsbescheid von der motorbezogenen Versicherungssteuer, Ausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung oder Behindertenpass mit der Feststellung der Gehbehinderung). Der Nachweis der Gehbehinderung ist auf Verlangen des Finanzamtes vorzulegen.
Die Kosten einer behindertengerechten Adaptierung des Kraftfahrzeuges können nicht geltend gemacht werden. Die Mehraufwendungen eines Gehbehinderten für die Benutzung eines eigenen Kfz können nur in Höhe des Pauschalbetrages von 153 € monatlich abgesetzt werden. Behinderte mit einer mindestens 50%igen Erwerbsminderung ohne eigenes Kfz können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 € monatlich geltend machen.
Welche Regelungen gelten für behinderte Pensionisten?
Behinderte Pensionisten können die genannten Pauschalbeträge entweder beim Finanzamt oder direkt bei ihrem Pensionsversicherungsträger (ihrer pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Der Pensionsversicherungsträger informiert gerne über alle weiteren Fragen.
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07. 09. 2006 - ASOKOnline - Verordnung zur Legalisierung ausländischer Pflegekräfte

Mit einer – am Montag vom BMWA in Begutachtung verschickten – Verordnung, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung (BGBl. Nr. 609/1990 i. d. F. BGBl. II Nr. 54/2006) geändert wird, soll es Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedstaaten künftig ermöglicht werden, Tätigkeiten im Bereich Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen in österreichischen Privathaushalten auszuüben. Dies wird durch eine sektorale Aufhebung der Übergangsfristen für neue Mitgliedstaaten im Bereich Pflege und Betreuung erreicht. Die Beschäftigung von Pflege- und Betreuungskräften in Privathaushalten wird damit – vermutlich ab Anfang November 2006 – nach dem AuslBG nicht mehr bewilligungspflichtig und auch nicht mehr strafbar sein. Voraussetzung hierfür sind der Pflegegeldbezug der zu Betreuenden sowie die ASVG-Vollversicherung der Pfleger.

Der Verordnungsentwurf im Wortlaut




07. 09. 2006 - SWIOnline - Abschaffung der beschränkten Steuerpflicht

Die niederländische Regierung hat beschlossen, mit Wirkung ab 1. Januar 2007 die beschränkte Steuerpflicht für Künstler und Sportler abzuschaffen, sofern diese in Staaten ansässig sind, mit denen die Niederlande ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben. Durch letztere Bedingung soll Steuerumgehungsmodellen entgegengewirkt werden, wonach die betroffenen Steuerpflichtigen vorgeben, in Steueroasen ansässig zu sein. Soweit die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen, wie zum Beispiel jenes mit Österreich, für derartige Einkünfte die Befreiungsmethode vorsehen, wollen die Niederlande mit ihren Vertragspartnern in Verhandlung treten, um eine Doppelnichtbesteuerung zu vermeiden. Die Abschaffung der beschränkten Steuerpflicht für Künstler und Sportler verdient insbesondere Beachtung, da den Niederlanden in 74 ihrer 78 geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ein Quellenbesteuerungsrecht für derartige Einkünfte zukommt. Die Regierung ist jedoch der Auffassung, dass das dadurch gewonnene Steueraufkommen zu niedrig und der administrative Aufwand sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Steuerbehörden zu hoch ist, um diese Quellenbesteuerung zu rechtfertigen. Die Niederlande wollen mehrere Mitgliedstaaten der OECD und der EU überzeugen, diesem Schritt zu folgen. Demnach soll ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat international tätiger Künstler und Sportler das Besteuerungsrecht zukommen, was eine wesentliche Abweichung von Art. 17 des OECD-Musterabkommens wäre, demzufolge auch der Tätigkeitsstaat diese Einkünfte besteuern darf




07. 09. 2006 - SWKOnline - Seminarleistungen in einem Beherbergungsbetrieb

In jenen Fällen, in denen Seminargäste im Hotel auch beherbergt werden, sind die Seminarleistungen nach einer aktuellen UFS-Entscheidung (UFS Feldkirch RV/0179-F/04 vom 6. 3. 2006) als unselbständige Nebenleistungen zur Hauptleistung (Beherbergung) zu sehen und die Leistungen unterliegen daher insgesamt dem begünstigten Umsatzsteuersatz für die Beherbergung, zumal davon auszugehen sei, dass die Teilnehmer in diesen Fällen die Seminarleistungen nur in Kombination mit der Beherbergung in Anspruch nehmen. Die Finanzverwaltung (vgl. Rz. 1200 UStR) sieht demgegenüber die Zurverfügungstellung von Seminarräumen nicht als begünstigte Nebenleistung zur Beherbergung. In seiner in SWK-Heft 25/2006 veröffentlichten Analyse der angesprochenen Fragestellung gelangt Mag. Erich Lochmann zum Ergebnis, dass das zuvor zitierte Judikat sowohl zu § 10 Abs. 2 Z 4 lit. b UStG 1994 als auch zu der zum Grundsatz „Einheitlichkeit der Leistung“ ergangenen Rechtsprechung in Widerspruch steht.




06. 09. 2006 - Steuerverein - Aussergewöhnliche Belastungen, Heilbehandlung

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Aussergewöhnliche Belastungen

Im Falle einer Behinderung können auch die Kosten einer Heilbehandlung zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden. Als Kosten der Heilbehandlung gelten:
- Arzt- und Spitalskosten
- Kur- und Therapiekosten
- Kosten für Medikamente, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen
Nicht als Kosten der Heilbehandlung gelten Aufwendungen, die regelmäßig durch die Pflegebedürftigkeit verursacht werden, wie z. B. Kosten für Pflegepersonal, Bettwäsche oder Verbandsmaterialien.
Wer auf Grund seiner Behinderung eine Diätverpflegung benötigt, kann zusätzlich die Pauschalbeträge für Diätverpflegung beanspruchen. In diesem Fall ist sowohl die Behinderung als auch das Diäterfordernis von der zuständigen Stelle zu bestätigen. An Stelle der Pauschalbeträge können auch die tatsächlichen Kosten der Behinderung geltend gemacht werden.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




06. 09. 2006 - SWIOnline - Zinsbesteuerung auf asiatische Finanzzentren ausweiten

Im Kampf gegen Steuerflucht will die EU-Kommission die seit einem Jahr in Europa geltende Zinsertragsteuer auf asiatische Finanzzentren ausweiten. Eine Sprecherin von EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs bestätigte , die EU-Behörde habe den Regierungen entsprechende Gespräche mit internationalen Partnern wie Hongkong und Singapur vorgeschlagen. Dabei gehe es zunächst einmal um Sondierungsgespräche für mögliche Verhandlungen. Eine EU-Ratsarbeitsgruppe soll den Vorschlag der Kommission prüfen. Nach Angaben der Sprecherin will die Kommission Singapur, Hongkong, Macao, Bahrain, Dubai, die Bahamas, Japan und Kanada in die Zinsbesteuerung einbinden. Da unmöglich mit all diesen Staaten auf einmal Sondierungsgespräche geführt werden könnten, sollten die EU-Staaten ihre Prioritäten nennen, sagte die Kommissionssprecherin. Die EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung trat im Juli des Vorjahres in Kraft. Sie sieht in 22 EU-Ländern ein automatisches Meldesystem für Zinsen von Sparguthaben oder Wertpapierkonten von natürlichen Personen vor. Österreich, Luxemburg und Belgien heben eine Quellensteuer auf Kapitalerträge von Ausländern ein. Dies gilt auch für die Schweiz, Monaco, Liechtenstein, Andorra, San Marino und die abhängigen Gebiete Großbritanniens und der Niederlande. - (APA)




06. 09. 2006 - SWKOnline - Neuer Leiter des Staatsschuldenausschusses

Der Ministerrat hat am 5. 9. 2006 IHS-Chef Univ.-Prof. Dr. Bernhard Felderer zum neuen Präsidenten des Staatsschuldenausschusses bestellt, teilte das Finanzministerium soeben mit. Er wird damit Nachfolger des heuer im Sommer plötzlich verstorbenen Univ.-Prof. DDr. Helmut Frisch. Prof. Felderer ist Leiter des Instituts für Höhere Studien, Mitglied des Generalrates der Österreichischen Nationalbank und ist seit Januar 2006 bereits Mitglied des Staatsschuldenausschusses. Aufgabe des Staatsschuldenausschusses ist es, die Finanzschuldengebarung und die Fiskalpolitik Österreichs auf ihre Auswirkungen auf die österreichische Volkswirtschaft, im Besonderen auf das Wirtschaftswachstum, den Geld- und Kapitalmarkt und ihre Nachhaltigkeit zu beurteilen. Diese Einschätzung wird in einem jährlich dem Finanzminister vorzulegenden "Bericht über die Öffentlichen Finanzen" veröffentlicht.




05. 09. 2006 - Steuerverein - Aussergewöhnliche Belastungen Hilfsmittel

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Aussergewöhnliche Belastungen

Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel - z. B. Rollstuhl, rollstuhlgerechte Adaptierung der Wohnung, Hörgerät oder Blindenhilfsmittel - werden zusätzlich und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt anerkannt.
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05. 09. 2006 - ASOKOnline - Neuer Service zur Abfertigung neu für Arbeitgeber -und nehmer

Ab sofort kann man sich jetzt unter http://www.mitarbeitervorsorgekassen.at auch im Internet Rat zur Abfertigung neu holen. Auf der praxisorientierten Online-Plattform finden Arbeitgeber beispielsweise wichtige Informationen bezüglich der Auswahl einer Mitarbeitervorsorgekasse oder zum Thema Übertragung der Abfertigung alt in die Abfertigung neu. Arbeitnehmer können auf der neuen Website unter anderem in 12 Sprachen nachlesen, unter welchen Bedingungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses die Abfertigung ausgezahlt wird. Mit dem umfangreichen Informationsangebot sei ein weiterer Schritt zu bestmöglicher Transparenz bei den Mitarbeitervorsorgekassen getan, so die Plattform der Mitarbeitervorsorgekassen.




05. 09. 2006 - SWIOnline - Verständigungsverfahren gemäß dem DBA Liechtenstein

Mit dem Fürstentum Liechtenstein ist durch Notenwechsel vom 21. 7. 2006 und vom 28. 7. 2006 festgestellt worden, dass die Ergebnisse von Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 24/1971) ungeachtet der innerstaatlichen Verjährungsfristen umzusetzen sind. (BMF- Erlass vom 24. 8. 2006, GZ BMF-010221/0479-IV/4/2006)




05. 09. 2006 - SWKOnline - Freiwilliges soziales Jahr, kein Anspruch auf Familienbeihilfe

Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das sechsundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufs nicht möglich ist. Die Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres, das zwar geeignet ist, die spätere Aufnahme an der Fachhochschule für Sozialarbeit zu erleichtern, da solchen Kandidaten gegenüber anderen der Vorzug gegeben wird, das aber keine unabdingbare Voraussetzung für die tatsächliche Aufnahme ist, erfüllt die oben angeführten Voraussetzungen nicht, sodass kein Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelt wird (UFS Linz vom 14. 2. 2006, RV/0136-L/05).




04. 09. 2006 - Steuerverein - Außergewöhnliche Belastungen Behinderungen

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Aussergewöhnliche Belastungen

Welche außergewöhnlichen Belastungen gelten bei Behinderungen?
Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Pauschalbeträge ohne Selbstbehalt das Einkommen. Ein Steuerpflichtiger gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25% beträgt.
Der Pauschalbetrag ist abhängig vom Grad der Behinderung und beträgt jährlich:
25% bis 34% 75 €
35% bis 44% 99 €
45% bis 54% 243 €
55% bis 64% 294 €
65% bis 74% 363 €
75% bis 84% 435 €
85% bis 94% 507 €
ab 95% 726 €
Die Behinderung und ihr Ausmaß sind auf Verlangen des Finanzamtes durch eine amtliche Bescheinigung der folgenden zuständigen Stellen nachzuweisen:
- Landeshauptmann bei Empfängern einer Opferrente
- Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten oder Berufsunfällen von Arbeitnehmern
- Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen in allen übrigen Fällen sowie bei Zusammentreffen von Behinderungen verschiedener Art
Der Nachweis kann auch durch einen Behindertenpass bzw. durch einen abschlägigen Bescheid darüber (aus dem der Grad der Behinderung ersichtlich ist) erfolgen. Der Behindertenpass bzw. Bescheid wird vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ausgestellt.
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04. 09. 2006 - SWIOnline - Keine "Flat Tax" in Slowenien

Die slowenische Regierung wird entgegen früheren Ankündigungen doch keinen einheitlichen Satz für Einkommen- und Mehrwertsteuer einführen. Statt fünf soll es künftig nur noch drei Lohnsteuerstufen (16, 28 und 39 Prozent) geben, geht aus der am 30. 8. 2006 präsentierten Regierungsvorlage hervor. Unverändert bleiben die beiden Mehrwertsteuersätze (8,5 und 20 Prozent). Damit trägt die Regierung nicht dem Vorschlag einer von ihr selbst eingesetzten Arbeitsgruppe für die Steuerreform Rechnung, die einen Einheitssatz von 22,5 Prozent vorgeschlagen hatte. Einkommen werden derzeit mit 16 bis 50 Prozent besteuert. Vor allem die Gewerkschaften hatten massiv Front gegen die Pläne zur Einführung einer "Flat Tax" gemacht, weil sie darin ein Steuergeschenk für Reiche sehen. Dagegen würde der einheitliche Mehrwertsteuersatz massive Verteuerungen für die Konsumenten mit sich bringen, hieß es. Wohl auch aus diesem Grund hatte der von der Reformarbeitsgruppe präsentierte Entwurf für bestimmte Produkte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel eine völlige Befreiung von der Mehrwertsteuer vorgesehen. Bei der Einkommenssteuer sollte es zudem einen Freibetrag von 900.000 Tolar (3.757 Euro) pro Person und Jahr geben. - (APA/STA)




01. 09. 2006 - Steuerverein - WKO: Einreichung Jahresabschluss beim Firmenbuch

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen...

Kurzinfos bei der WKO




01. 09. 2006 - Steuerverein - WKO: Messeteilnahme in Deutschland

Merkblätter von der WKO
Fall 1: Der österreichische Unternehmer stellt nur aus
Fall 2: Der österreichische Unternehmer verkauft seine Waren auf der Messe
Fall 3: Warenverkauf nach der Messe aus Österreich

Siehe WKO




01. 09. 2006 - Steuerverein - Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Aussergewöhnliche Belastungen

Darunter fallen insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Sturmschäden. Dazu gehören die Kosten der Aufräumungsarbeiten und die Wiederbeschaffungskosten der zerstörten notwendigen Wirtschaftsgüter, soweit diese Schäden nicht durch eine Versicherung oder aus öffentlichen Mitteln (Katastrophenfonds) gedeckt sind.
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01. 09. 2006 - SWKOnline - Sozialversicherungswerte 2007

Die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für 2007 betragen:

Geringfügigkeitsgrenze täglich € 26,20
Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 341,16
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 511,74
Höchstbeitragsgrundlage täglich € 128,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 3.840,00
Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen € 7.680,00




01. 09. 2006 - ASOKOnline - Entgeltfortzahlungs-Zuschuss auch für kleine Gemeinden

Der Zuschuss nach Entgeltfortzahlung gemäß § 53b ASVG gebührt nur jenen Dienstgebern, die in ihrem Unternehmen regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen (vgl. zu dieser Regelung etwa Rauch, ASoK 2005, 268). Die Rechtsansicht der AUVA, Gemeinden seien keine Unternehmen im Sinne dieser Gesetzesstelle, weil nur privatrechtlich organisierte Unternehmen für die Gewährung solcher Zuschüsse in Betracht kämen, wird vom OGH nicht geteilt. Der Unternehmensbegriff des § 53b ASVG orientiert sich grundsätzlich an der Dienstnehmerzahl des jeweiligen Dienstgebers in seinem Unternehmen. Für eine weitergehende Einschränkung der Anspruchsberechtigung – z. B. für eine Herausnahme von Gebietskörperschaften als Dienstgeber – biete das Gesetz nach Ansicht des Höchstgerichtes keinen Anhaltspunkt. Damit ist klargestellt, dass die Gewährung eines Zuschusses nach Entgeltfortzahlung gemäß § 53b ASVG auch für die Mitarbeiter von kleineren Gemeinden in Betracht kommt (OGH 27. 6. 2006, 10 ObS 86/06d).

Die Entscheidung im Wortlaut



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