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31. 10. 2006 - Steuerverein - Neugründung: Steuerbegünstigungen

Serie Steuerleitfaden: Bestätigung der Berufsvertretung

Weiters muss die gesetzliche Berufsvertretung auf dem Formular „NeuFö 1“ (bei Neugründungen) oder „NeuFö3“ (bei Betriebsübertragungen) bestätigen, dass eine Beratung über die Neugründung bzw. Betriebsübertragung durchgeführt wurde. Betrifft die Steuerbegünstigungen für Neugründungen Neugründung bzw. Übertragung ein freies Gewerbe, hat die gesetzliche Berufsvertretung auch zu bestätigen, dass der/die BetriebsinhaberIn über grundlegende unternehmerische Kenntnisse verfügt. Kann der/die BetriebsinhaberIn keiner gesetzlichen Berufsvertretung zugerechnet werden, ist eine Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft in Anspruch zu nehmen. Diese kann entfallen, wenn nur die Befreiung von Stempelmarken und Bundesverwaltungsabgaben beansprucht wird.

Hinweis
Sie finden die Formulare „NeuFö 1“ und „NeuFö 3“ unter www.bmf.gv.at (Formulare).

Für die Inanspruchnahme der Befreiung von Stempelgebühren, Bundesverwaltungsabgaben, Grunderwerbsteuer, Firmenbuch- und Grundbucheintragungsgebühren sowie Gesellschaftsteuer ist die Erklärung den in Betracht kommenden Behörden vorzulegen (z. B. Finanzamt, Gericht, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Landeshauptmann/Landeshauptfrau, Zulassungsstelle). Durch die Vorlage der Erklärung bei den jeweiligen Behörden werden die Abgaben, Gebühren etc. nicht erhoben. Für die Befreiung von Dienstgeberbeiträgen und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag ist die Erklärung zu den Aufzeichnungen zu nehmen und dem „Betriebsfinanzamt“ (siehe S. 12), von Wohnbauförderungsbeiträgen und Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung der zuständigen Gebietskrankenkasse, zu übermitteln.
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31. 10. 2006 - ASOKOnline - Zusammentreffen mehrerer Dienstverhinderungsgründe

In der Praxis stellt sich häufig das Problem, dass verschiedene Umstände, die den Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht entbinden, miteinander zusammentreffen (z. B der Arbeitnehmer erkrankt, während er sich im Urlaub befindet) und sich somit die Frage stellt, welchem Dienstverhinderungsgrund der Vorrang zukommt. Dies ist deshalb bedeutsam, da der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers bei Dienstverhinderungen im Regelfall, abhängig vom Grund der Dienstverhinderung, kontingentiert ist und der Arbeitgeber daher wissen muss, welches Kontingent „belastet“ wird. Zählen etwa die Tage der Erkrankung während des Urlaubes als Krankenstandstage, so hat der Arbeitnehmer an den entsprechenden Tagen keinen Urlaub konsumiert, weshalb der ihm verbleibende Urlaubsanspruch größer ist als bei einer Wertung als Urlaubstage. In der Oktober-Ausgabe der ASoK widmet sich Mag. Andreas Gerhartl in einem Aufsatz den für die Praxis wichtigsten Konstellationen.

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31. 10. 2006 - SWKOnline - Faxrechnung zum Vorsteuerabzug zugelassen

Faxrechnung bis Ende 2007 zum Vorsteuerabzug zugelassen

Mit Information vom 29. 11. 2005 hatte das BMF die Möglichkeit, Rechnungen mittels Fax zu übermitteln, unter Bedachtnahme auf Umstellungsschwierigkeiten bis zum Ende des Jahres 2006 verlängert. Da diese Schwierigkeiten in der Umstellung auf die Rechnungslegung mit elektronischer Signatur bei zahlreichen Unternehmern weiterhin bestehen, wurde seitens des BMF verlautet, dass die Möglichkeit, vorsteuerabzugsberechtigte Rechnungen mittels Fax übermitteln zu können, bis zum Ende des Jahres 2007 verlängert wird und diese Regelung im Zuge des unmittelbar bevorstehenden Wartungserlasses in die Rz. 1564 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 aufgenommen werden wird.




30. 10. 2006 - Steuerverein - Neugründung Steuerbegünstigungen

Serie Steuerleitfaden: Erklärung der Neugründung und Betriebsübertragung

Für die Inanspruchnahme der Begünstigungen ist entweder die „Erklärung der Neugründung“ oder die „Erklärung der (Teil-)Betriebsübertragung“ zu unterschreiben und den zuständigen Behörden bzw. gesetzlichen Berufsvertretungen vorzulegen (§ 4 NeuFöG).
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30. 10. 2006 - SWIOnline - Zuzug eines Gesellschafters einer US-LLC

Verlegt ein Gesellschafter einer in den USA bestehenden (transparenten) Limited Liability Company (LLC) mit ausschließlichen Betriebstätten in den USA seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich, dann ist gemäß Artikel 7 DBA-Österreich/Deutschland der Wertzuwachs in den US-Personengesellschaftsbetriebstätten bis zum Ansässigkeitswechsel der deutschen Besteuerung zu überlassen und in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies bedeutet, dass aus Anlass des Zuzuges nach Österreich eine Aufwertung der Wirtschaftsgüter der US-Betriebstätten auf die fremdüblichen Marktwerte erfolgen muss. Diese Aufwertungsmöglichkeit ergibt sich sonach nicht unmittelbar aus § 6 Z. 6 EStG, sondern aus dem Abkommensrecht, da nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, dass Einkünfte von US-Betriebstätten (hier: der Wertzuwachs in den Betriebstätten) im Realisierungszeitpunkt aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden wird.(EAS 2779 v. 18.10.2006)




30. 10. 2006 - SWKOnline - VfGH hebt die Wertpapierdeckung auf

VfGH hebt die Wertpapierdeckung bei Abfertigungs- bzw-Pensionsrückstellungen auf

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Entscheidung vom 6. 10. 2006, G 48/06 jene Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes aufgehoben, die Unternehmen zum Erwerb von Wertpapieren nach Maßgabe der vorhandenen Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen verpflichten. Diese Verknüpfung ist sachlich nicht gerechtfertigt. Bei genauerer Prüfung, so der Verfassungsgerichtshof, werde dafür nur das Argument "Belebung des Kapitalmarktes" schlagend. Dies sei nicht ausreichend. Volltext des Erkenntnisses unter www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/4/8/CH0006/CMS1161762290505/einkommensteuergesetz_(wertpapiere)_g48-06.pdf




27. 10. 2006 - Steuerverein - Neugründung: Steuerbegünstigungen

Serie Steuerleitfaden: Steuerbegünstigungen für Neugründungen, Abgabenbefreiung

Folgende Kosten entfallen im Zuge Ihrer Betriebsneugründung:
• Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben,
• Grunderwerbsteuer für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Basis,
• Gerichtsgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch,
• Gerichtsgebühren für die Eintragungen in das Grundbuch zum Erwerb des Eigentums für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage,
• Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten,
• bestimmte Lohnabgaben (Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag, Wohnbauförderungsbeiträge, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung), die im Kalendermonat der Neugründung sowie in den darauf folgenden elf Kalendermonaten für beschäftigte ArbeitnehmerInnen (DienstnehmerInnen) anfallen.

Folgende Kosten entfallen im Zuge Ihrer Betriebsübertragung:
• Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben,
• Gerichtsgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch,
• Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten,
• Grunderwerbsteuer wird nicht erhoben, soweit der für die Berechnung der Steuern maßgebende Wert 75.000 € nicht übersteigt.

Bei Betriebsneugründungen bzw. -übertragungen kann es bei Vorliegen bestimmter Umstände zu einer Nachversteuerung kommen (z. B. bei Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes innerhalb von fünf Jahren nach der Betriebsübertragung).
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27. 10. 2006 - PVInfo - Vierteljährliche Provisionen als sonstige Bezüge

Erhält ein Dienstnehmer zusätzlich zu monatlichen Mindestprovisionen vierteljährliche Provisionen ausgezahlt, handelt es sich bei diesen Provisionen steuerlich um sonstige Bezüge im Sinne des § 67 Abs 1 und 2 EStG und nicht um laufende Bezüge (VwGH 13. 9. 2006, 2002/13/0097).

Ergänzender Hinweis: Ungeachtet dieser steuerlichen Behandlung sind quartalsweise ausbezahlte Provisionen in der Sozialversicherung in der Regel als laufende Bezüge zu behandeln.




27. 10. 2006 - ASOKOnline - Personalmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen, so genannte KMU, stehen derzeit im Blickpunkt der politischen Öffentlichkeit. Neue Steuerbegünstigungen sind in Diskussion und die Europäische Union definiert zusätzliche Fördermittel zur Stützung der wirtschaftlichen Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen. Führende Wirtschaftswissenschafter genauso wie erfolgreiche Unternehmenskapitäne sind sich einig, dass professionelles Personalmanagement maßgeblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens hat. Und diese Erkenntnis gilt natürlich nicht nur für Großunternehmen, sondern ist in jedem Fall auch auf KMU anwendbar! Wie ist es jedoch um das Personalmanagement in diesen kleinen und mittleren Unternehmen bestellt? Ein im Oktober-Heft der ASoK veröffentlichter Fachartikel von Mag. Gerhard Habitzl beleuchtet den Status von Personal-Management-Systemen in KMU, erklärt, welche Angebote externer Anbieter von Personalmanagement-Dienstleistungen verfügbar sind, und bringt einen neuen Ansatz für die Einführung von professionellem HR-Management in KMU.

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27. 10. 2006 - ASOKOnline - Zur Zulässigkeit von Kautionen von Tankstellenpächtern

Der OGH (13. 7. 2006, 8 ObA 57/06z) hatte sich jüngst mit der Anwendbarkeit des Kautionsschutzgesetzes (KautSchG) auf einen Tankstellenpächter, der auf Grundlage eines Franchisevertrages mit einem Mineralölkonzern eine Tankstelle führte, zu befassen. Gegenstand dieses Verfahrens war die Bestellung einer Bankbürgschaft zugunsten des Mineralölkonzerns zur Sicherung der von ihm an seinen Tankstellenpächter gelieferten Waren. Diese wurde in Anspruch genommen, als die Außenstände des Tankstellenpächters den Bürgschaftsbetrag bei Weitem überstiegen. Der OGH traf in seinem Urteil erörterungswürdige, grundlegende Aussagen zum Schutzzweck des KautSchG, die zu dem begrüßenswerten Ergebnis führten, dass das KautSchG auf arbeitnehmerähnliche Personen nur mit Einschränkungen zur Anwendung kommen kann. Näheres hierzu in ASoK-Heft 10/2006 in einer Entscheidungsbesprechung durch Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold und Vertragsassistent Dr. Michael Friedrich.

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27. 10. 2006 - SWIOnline - Budgetdefizite in der EU

Budgetdefizite in der EU 2005 verringert, Schuldenstand erhöht

Das öffentliche Defizit hat sich im Jahr 2005 in der gesamten EU und in der Eurozone im Vergleich mit 2004 verringert, während sich der Schuldenstand erhöht hat, geht aus den revidierten Zahlen hervor, die das EU-Statistikamt Eurostat kürzlich vorgelegt hat. Im Schnitt hat sich in der Eurozone das öffentliche Defizit von 2,8 Prozent des BIP (2004) auf 2,4 Prozent (2005) deutlich verringert, in der gesamten EU ist es von 2,7 Prozent auf 2,3 Prozent ebenso markant zurückgegangen. In absoluten Zahlen sind die Defizite der Euroländer von 216,2 auf 194,3 Mrd. Euro gesunken, in der gesamten EU von knapp 280 Mrd. Euro auf 252,4 Mrd. Euro. Für Österreich weist Eurostat die selben Defizitzahlen aus wie bereits im April erwartet. Das Budgetdefizit lag bei 1,5 Prozent des BIP. Österreich ist unter den neun Mitgliedstaaten, die 2005 eine Verschuldungsquote von mehr als 60 Prozent (in Österreich: 63,4 Prozent) des BIP aufgewiesen haben. Der Schuldenstand in Österreich betrug in absoluten Zahlen 155,3 Mrd. Euro, das Defizit 3,71 Mrd. Euro. Der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP hat sich von 2004 auf 2005 in der Eurozone von 69,8 Prozent auf 70,8 Prozent, in der EU25 von 62,4 Prozent auf 63,2 Prozent erhöht. Insgesamt betrug der Schuldenstand aller EU-Staaten 6.876 Mrd. Euro. Insgesamt neun Mitgliedstaaten haben ein öffentliches Defizit von mehr als 3 Prozent eingefahren, darunter zum vierten Mal in Folge Deutschland (3,2 Prozent). Die höchsten öffentlichen Defizite - gemessen in Prozent des BIP - wiesen 2005 Ungarn (6,5 Prozent), Portugal (6 Prozent), Griechenland (5,2 Prozent) und Italien (4,1 Prozent) auf. Öffentliche Überschüsse erzielten sieben Mitgliedstaaten, die höchsten davon Dänemark (4,9 Prozent), Schweden (3 Prozent) und Finnland (2,7 Prozent). Ebenfalls mit einem Überschuss stiegen Estland (2,3 Prozent), Spanien (1,1 Prozent), Irland (1,1 Prozent) und Lettland (0,1 Prozent) aus. Fünfzehn Mitgliedstaaten haben eine Verbesserung des Finanzierungssaldos erzielt, in neun kam es zu einer Verschlechterung und in einem blieb die Situation unverändert. -(APA)




27. 10. 2006 - SWKOnline - Rechnungslegungspflicht nach UGB

Rechnungslegungspflicht nach UGB – Stolperstein für die begünstigte Betriebsaufgabe nach § 24 Abs. 6 EStG

Zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG sind nach dem In-Kraft-Treten des UGB jene Unternehmer verpflichtet, die Umsatzerlöse von mehr als 400.000 Euro erzielen. Das Formalkriterium der Eintragung im Firmenbuch ist für Gewerbetreibende nicht mehr ausschlaggebend. Für viele Unternehmer ergeben sich durch die gesetzliche Änderung wesentliche Härten, nicht zuletzt in Bezug auf die steuerlich begünstigte Betriebsaufgabe unter Anwendung des § 24 Abs 6 EStG. Mehr dazu in einem Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Alois Pircher in SWK-Heft 30/2006.




27. 10. 2006 - SWKOnline - Nachträgliche Notifizierung der Energieabgabenvergütung

EuGH: Nachträgliche Notifizierung der Energieabgabenvergütung für den Zeitraum 1996 bis 2001 nicht zulässig

Ein weiteres Kapitel der "unendlichen Geschichte" der Vereinbarkeit der österreichischen Energieabgabenvergütung mit dem Gemeinschaftsrecht hat der EuGH in seinem am 5. Oktober 2006 veröffentlichen Urteil in der Rechtssache C-368/04 (Transalpine Ölleitung) aufgeschlagen. Strittig war im vorliegenden Fall, ob die nachträgliche Genehmigung einer Beihilfe zulässig ist. Das nunmehr vorliegende Urteil des EuGH stellt fest, dass die nachträgliche Genehmigung einer Beihilfe deren Rechtswidrigkeit nicht beseitigt, dass aber eine Ausweitung des Begünstigtenkreises (hier auf Dienstleistungsbetriebe) keineswegs zulässig ist. Hingegen könnte den Empfängern der Beihilfe (Betriebe, die die Energieabgabenvergütung in Anspruch genommen haben) auf Grund nationalen Rechts Schadenersatz an Stelle der zu Unrecht erhaltenen Beihilfe zustehen. Mehr dazu in einem Beitrag von Min.-Rat Dr. Roland Grabner in SWK-Heft 30/2006.




25. 10. 2006 - Steuerverein - Neugründung : Steuerbegünstigungen II

Serie Steuerleitfaden: Steuerbegünstigungen für Neugründungen, Voraussetzungen für Betriebsübertragungen

- Ein Betrieb (Einzelunternehmen und Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften) wird entgeltlich oder unentgeltlich übertragen.
- Es tritt ein Wechsel in der Person des/der die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers/ Betriebsinhaberin ein.
- Die Person, welche die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrscht (BetriebsinhaberIn), hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt.
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25. 10. 2006 - PVInfo - AUVA-Erstattung Krankheitsfall

AUVA-Erstattung nicht auf 32 Tage pro Krankheitsfall beschränkt

Seit der Ausdehnung der (früher nur für Arbeits-/Freizeitunfälle anwendbaren) Entgeltfortzahlungserstattung der AUVA auf normale Krankenstände wurde im Falle längerer Krankenstände immer wieder über die Handhabung des 42-Tage-Kontingents gestritten. Die AUVA vertrat bisher die Rechtsansicht, dass die Erstattung pro Krankheitsfall infolge der 10-tägigen "zuschussfreien Anfangsphase" auf 32 Tage beschränkt sei und die restlichen 10 Tage des Kontingents daher nur für einen neuerlichen Erkrankungsfall zustünden. Diese etwas gekünstelte Rechtsauslegung wurde nun vom OGH erfreulicherweise verworfen.
Auch wenn für die ersten 10 Tage einer normalen Erkrankung der AUVA-Zuschuss nicht zusteht, kann dieser auch im Falle eines durchgehenden Krankheitsfalls für 42 Tage beansprucht werden. Somit ist der Zuschuss nicht auf 32 Tage je Krankheitsfall beschränkt (OGH 17. 8. 2006, 10 ObS 123/06w).
Beispiel: Durchgehende Erkrankung (zB schwere Grippe) für die Dauer von 52 Tagen; Erstattungskontingent noch zur Gänze unverbraucht.
Lösung: Die Erstattung durch die AUVA steht für den 11. bis zum 52. Tag (und nicht nur bis zum 42. Tag) der Erkrankung zu.




24. 10. 2006 - Steuerverein - Neugründung: Steuerbegünstigungen

Für Neugründungen und Übertragungen von Betrieben sieht das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) steuerliche Begünstigungen vor.
Um in den Genuss von steuerlichen Begünstigungen im Sinne des NeuFöG zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

A. Voraussetzungen für Betriebsneugründungen

- Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet.
- Es werden Gewinneinkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG erzielt.
- Die Person, welche die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrscht (BetriebsinhaberIn), hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt.
- Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor.
- Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des/der Betriebsinhabers/Betriebsinhaberin in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor.
- Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten die geschaffene betriebliche Struktur nicht durch Erweiterung um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe verändert.
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24. 10. 2006 - SWIOnline - Verwaltungsratsvergütungen aus der Schweiz

Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer ihm über eine schweizerische Holdinggesellschaft zu 100% gehörenden schweizerischen Kapitalgesellschaft die Position eines Verwaltungsrates und ist dieser Verwaltungsrat nicht mit der Überwachung, sondern mit der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft betraut, dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 des DBA-Schweiz. Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Juli 1996, 92/13/0172, ist zu entnehmen, dass durchaus eine Zuordnung unter Artikel 21 mit der Folge einer ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat rechtsrichtig sein kann. Sollten die Vergütungen allerdings nachweisbar in der Schweiz auf der Grundlage von Artikel 15 hinsichtlich der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit einer Besteuerung unterzogen werden, dann bestünde kein Einwand, auf österreichischer Seite dieser Beurteilung zu folgen, um einen internationalen Besteuerungskonflikt zu vermeiden. (EAS 2785 vom 18.10. 2006)




23. 10 . 2006 - Steuerverein - Finanzamt , Buchungsmitteilungen

So wie Sie von einer Bank Kontoauszüge erhalten, sendet Ihnen Ihr Finanzamt ebenfalls - spesenfrei - laufend nummerierte Buchungsmitteilungen zu, die Sie über alle Bewegungen, die Fälligkeiten von Abgaben und Ihren aktuellen Saldo informieren. Jede Buchungsmitteilung enthält u. a. die Zeile "neuer Kontostand": So sehen Sie, ob Sie über einen Rückstand, ein Guthaben oder einen ausgeglichenen Kontostand verfügen. Informationen zu den Buchungen auf Ihrem Steuerkonto können Sie auch in FinanzOnline unter Abfragen/ Steuerkonto ersehen. Allgemeines

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23. 10. 2006 - ASOKOnline - Zuständigkeit für Streitigkeiten

Zuständigkeit für Streitigkeiten über Zuschüsse nach § 53b ASVG

Der Oberste Gerichtshof bejaht die Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten über Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung gemäß § 53b ASVG. Diese Zuschüsse stellten nach Ansicht des Höchstgerichtes ihrem Wesen nach eine Leistungssache im Sinne des § 354 ASVG und eine Sozialrechtssache im Sinne des § 65 ASGG dar, die im Wege der sukzessiven Kompetenz den Arbeits- und Sozialgerichten zur Beurteilung zugewiesen sei (OGH 22. 5. 2006, 10 ObS 58/06m).

Die Entscheidung im Wortlaut




23. 10. 2006 - ASOKOnline - Vergleich und Verzicht bei arbeitsrechtlichen Ansprüchen

Zur Vermeidung einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung können strittige oder zweifelhafte Sachverhalte durch beiderseitiges Einlenken (wobei der Arbeitnehmer auch auf zwingende Mindestansprüche verzichten kann) außergerichtlich bereinigt werden. Ebenso kann im Zuge eines Rechtsstreits anlässlich einer mündlichen Streitverhandlung eine Streitbereinigung im Vergleichsweg erfolgen (der gerichtliche Vergleich bildet dabei im Unterschied zum außergerichtlichen Vergleich einen Exekutionstitel nach § 1 Z 5 EO). Dem einseitigen Verzicht des Arbeitnehmers auf arbeitsrechtliche Ansprüche sind jedoch Grenzen gesetzt. Diese Grenzen sowie u. a. abgabenrechtliche Aspekte und den Umfang der Bereinigungswirkung eines Vergleichs beleuchtet Dr. Thomas Rauch in einem Beitrag in der September-Ausgabe der ASoK.

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23. 10. 2006 - SWIOnline - Lösung Umsatzsteuermodell

EU-Kommissar hofft für 2007 auf Lösung für neues Umsatzsteuermodell

Im Kampf gegen grassierenden Umsatzsteuerbetrug setzt der zuständige EU-Kommissar László Kovács auf eine Einigung im kommenden Jahr. Er hoffe, dass im ersten Halbjahr 2007 unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine gemeinsame Lösung für die EU- Staaten gefunden werde, sagte Kóvács kürzlich in Berlin nach einem Treffen mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Steinbrück zufolge strebt inzwischen auch Großbritannien einen Systemwechsel bei der Umsatzsteuer an ähnlich dem von Deutschland favorisierten Modell. Eine Reihe von EU-Ländern wolle aber beim alten System bleiben. Hier gebe es daher noch weiteren Abstimmungsbedarf. Steinbrück hatte für Deutschland den Umstieg auf ein weniger betrugsanfälliges Steuermodell beantragt, um kriminelle Machenschaften einzudämmen. Derzeit verliert der Staat durch Scheingeschäfte und gefälschte Rechnungen jährlich Milliarden. Mit dem "Reverse-Charge- Modell" soll die Steuerschuld von einem Betrag von 5000 Euro an allein beim Endverbraucher liegen, der Waren oder Dienstleistungen bezahlt. Die Länder tragen das Modell mit. Auch Österreich wollte es einführen. Planspiele haben nach Steinbrücks Worten gezeigt, dass dies zu Mehreinnahmen von 3,6 Milliarden Euro führe, ohne dass die Steuerbelastung steige. Der britische Antrag gehe nicht ganz so weit wie der deutsche und konzentriere sich auf bestimmte Produkte. Brüssel hatte einen Sonderweg Deutschlands abgelehnt. Das deutsche Modell soll nach Steinbrücks Worten nicht anderen Ländern aufgezwungen werden, es sollte aber eine Option sein. In Steuerfragen gilt in der EU das Prinzip der Einstimmigkeit. Nach Zustimmung aller EU-Staaten muss daher das Gemeinschaftsrecht geändert werden. Kóvács nannte das deutsche Modell eine mögliche Option. Es müssten aber auch die bisherigen Systeme verbessert werden. Steinbrück und der EU-Kommissar plädierten erneut für eine EU- Harmonisierung der Bemessungsgrundlage bei der Unternehmenssteuer. Es gehe nicht um einheitliche Steuersätze, sondern um eine gemeinsame und transparente Basis bei der Berechnung der jeweiligen Steuerschuld. Zudem solle die sehr unterschiedliche Kraftfahrzeug-Besteuerung in den EU-Ländern abgebaut werden. Kóvács zufolge muss eine Lösung gefunden werden, die im Sinne der Verbraucher, der Beschäftigten in der Automobilbranche sowie der Hersteller sei. -(dpa)




23. 10. 2006 - SWKOnline - Neuigkeiten aus dem Bereich der Besteuerung von Reiseleistungen

Im Rahmen der Beantwortung von Anfragen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Reiseleistungen hat das Bundesministerium für Finanzen zu der in § 23 UStG 1994 geregelten Margensteuer Stellung genommen: Insbesondere ist es geplant, dass das vom Großteil der Reisebüros in Anspruch genommene und derzeit stillschweigend tolerierte Wahlrecht zur pauschalen Ermittlung (Schätzung) der Bemessungsgrundlage für die Margensteuer, welches nach bisheriger Rechtsansicht des Ministeriums nur noch bis Ende 2006 zugelassen werden sollte, in geringfügig abgeänderter Form auch weiterhin aufrechtbleibt. Diese Bestimmung soll nun dezidiert in die nächste Überarbeitung der Umsatzsteuerrichtlinien Eingang finden. Mehr dazu in SWK-Heft 30/2006 in einem Beitrag von Mag. Eduard Heinz, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien, und Mag. Andreas Havlicek, Gruppenleiter und Umsatzsteuer-Fachbereichsleiter in der Großbetriebsprüfung Wien.




23. 10. 2006 - SWKOnline - Liste der begünstigten Pritschenwagen

Das BMF informiert, dass soeben die KFZ-Typen Chevrolet Colorado und Nissan Navara in die Liste der Pritschenwagen gemäß § 7 der VO BGBl. Nr. 273/1996 und zugleich gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der VO BGBl. II Nr.193/2002 aufgenommen wurden. Liste der begünstigten Pritschenwagen unter www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Listedervorsteuerab_5549/Pritschenwagengem7d_5553/_start.htm




20. 10. 2006 - SWKOnline - Liste der begünstigten Pritschenwagen

Das BMF informiert, dass soeben die KFZ-Typen Chevrolet Colorado und Nissan Navara in die Liste der Pritschenwagen gemäß § 7 der VO BGBl. Nr. 273/1996 und zugleich gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der VO BGBl. II Nr.193/2002 aufgenommen wurden. Liste der begünstigten Pritschenwagen unter www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Listedervorsteuerab_5549/Pritschenwagengem7d_5553/_start.htm




20. 10. 2006 - Steuerverein - Finanzamt , Abgabenkonto

Ab dem Zeitpunkt Ihrer Registrierung besitzen Sie ein Konto bei Ihrem Finanzamt. Unter Ihrem Namen und Ihrer Steuernummer richtet das Finanzamt ein Abgabenkonto ein. Auf dieses Konto haben in der Folge sämtliche Zahlungen, wie z. B. für Umsatz-, Einkommen-, Körperschaftsteuer, lohnabhängige Abgaben, Normverbrauchsabgabe etc. zu erfolgen. Die Verbuchung der Beträge und die gesamte Kontengebarung (§ 213 BAO) erledigt im Finanzamt die Abteilung "Abgabensicherung" (Abgabeneinhebung und Rechnungswesen). Gemeldete oder vorgeschriebene Abgaben werden als Belastung, die entsprechenden Zahlungen als Gutschrift gebucht. Die Bewegungen auf dem Abgabenkonto ergeben sich analog zu einem Bankkonto: Neben Rückständen (Schulden) können auch - was für Sie erfreulicher ist - Guthaben auftreten. Weist das Konto ein Guthaben auf, so kann dieses gleich zur Abdeckung einer zukünftigen fälligen Abgabe verwendet werden. Die Kontengebarung ersehen Sie auch in FinanzOnline (Abfragen/Steuerkonto). Bei einem Guthaben besteht u. a. die Möglichkeit, die Rückzahlung (Überweisung auf ein von Ihnen zu benennendes Bankkonto) zu beantragen (§ 239 BAO). Dieser Rückzahlungsantrag kann entweder formlos schriftlich oder elektronisch in FinanzOnline (Eingaben/ Anträge/Rückzahlung) eingebracht werden.
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20. 10. 2006 - SWIOnline - Richtlinie Steuerbefreiung

Richtlinie über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Kleinsendungen aus Drittländern veröffentlicht

Die bisher bestehende und mehrfach geänderte RL 78/1035/EWG wird aus Gründen der Übersichtlichkeit aufgehoben und in der Richtlinie über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern (RL 2006/79/EG) neu kodifiziert. Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten weiterhin als Verweisungen auf die neue Richtlinie. Der Richtlinie folgend sind Einfuhren von Waren, die aus einem Drittland als Kleinsendungen nicht kommerzieller Art von einer Privatperson an eine andere Privatperson in einem Mitgliedstaat versendet werden, von Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern zu befreien. Konkret handelt es sich um Waren, die zum Ge- oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind, deren Gesamtwert 45 Euro nicht übersteigt und die der Empfänger ohne jegliche Bezahlung vom Sender zugesendet bekommt. Mengenmäßige Begrenzungen sind für Tabakwaren, Alkohol, Parfüms, Kaffee und Tee vorgesehen. Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie können Mitgliedstaaten diese Erzeugnisse aber auch einschränken oder gänzlich von der Abgabenbefreiung ausnehmen.




20. 10. 2006 - SWKOnline - Ausländische Direktinvestitionen

Wieder höhere ausländische Direktinvestitionen in Österreich

Österreich hat 2005 bei den ausländischen Direktinvestitionen einen gehörigen Sprung nach vorne gemacht. Nach einem massiven Investitionsrückgang von 52 Prozent im Jahr 2004 auf 3,69 Mrd. US-Dollar haben sich die Investitionen ausländischer Unternehmen in Österreich heuer wieder mit plus 142 Prozent auf 8,92 Mrd. US-Dollar (7,12 Mrd. Euro) mehr als verdoppelt, geht aus dem aktuellen "World Investment Report 2006" hervor, der kürzlich in Wien vorgestellt wurde. Das Gros der ausländischen Direktinvestitionen in Österreich, rund 95 Prozent, stammen aus hoch entwickelten Industriestaaten. Laut dem Report der Konferenz für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCTAD) seien die Geldzuflüsse nach Österreich vorrangig auf allgemein höhere Direktinvestitionen innerhalb des EU-Raums zurückzuführen. Heimische Firmen haben im Gegenzug 9,29 Mrd. Dollar (7,40 Mio. Euro) an Investitionen im Ausland getätigt. Das für Akquisitionen direkt aufgewendete Investitionsvolumen stieg damit gegenüber 2004 um mehr als 25 Prozent (2004: 7,39 Mrd. Dollar), wobei Österreichs Unternehmen vor allem in Mittel- und Osteuropa aktive Direktinvestitionen getätigt haben. (APA)




19. 10. 2006 - Steuerverein - Finanzamt , Vergabe einer Steuernummer

Nachdem Sie beim Finanzamt registriert wurden, nehmen die Dinge ihren Lauf: Das Finanzamt erteilt einen aus einer 2-stelligen Finanzamtsnummer und einer 7-stelligen Steuernummer bestehenden Ordnungsbegriff und legt einen neuen Steuerakt an. Der Ordnungsbegriff wird Ihnen mitgeteilt. Er dient für Ihre Identifikation und sollte daher auf allen Belegen(Schriftstücken, Zahlungsabschnitten usw.), welche Sie dem Finanzamt übermitteln, angeführt werden. Es ist durchaus nichts Ungewöhnliches, dass im Zuge der Neuaufnahme eines Unternehmens ein Außendienstorgan des Finanzamtes dem jeweiligen Betrieb einen Besuch abstattet. Ein derartiger "Antrittsbesuch" vor Ort vermittelt der Behörde zweifellos ein besseres Bild, als wenn die Dinge lediglich von der "Amtsstube" aus beurteilt werden.
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18. 10. 2006 - ASOKOnline - Zahl der Mindestrentner leicht gestiegen

Die Zahl jener Pensionisten, die eine Ausgleichszulage beziehen, ist heuer laut APA-Meldung erstmals wieder leicht angestiegen. Hatte es nach Angaben des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger im Vorjahr mit 226.569 sog. „Mindestrentnern“ einen Tiefstand gegeben, wurde für den August 2006 eine Anhebung auf 229.966 verzeichnet. Mit ein Grund für diese Entwicklung dürfte aber auch in der Höhe der Mindestpension liegen, die für Alleinstehende heuer deutlich – von 662,99 Euro auf nunmehr 690 Euro – angehoben wurde. Für Ehepaare stieg der Satz von 1.030 auf 1.055,99 Euro. 1994 hatte es noch 279.791 Mindestrentner gegeben. Von 1994 bis 2005 (226.569) wurde damit ein Rückgang von 19 % verzeichnet. Ausgleichszulagenbezieher sind zu zwei Drittel weiblich: Von den 226.569 Mindestrentnern im Vorjahr waren 156.260 Frauen und 70.309 Männer.




18. 10. 2006 - SWKOnline - Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Jahr 2007

Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2007 mit Erlass vom 11. 10. 2006, GZ BMF-010203/0443-VI/7/2006, wie folgt festgesetzt:
Altersgruppe
0 bis 3 Jahre.......... ...Euro 167,--
bis 6 Jahre ................Euro 213,--
bis 10 Jahre.............. Euro 275,--
bis 15 Jahre.............. Euro 315,--
bis 19 Jahre.............. Euro 370,--
bis 28 Jahre.............. Euro 465,--




18. 10. 2006 - Steuerverein - Finanzamt , Unterschriftsprobenblatt und Tätigkeitsnachweis

Verfügt Ihr Unternehmen über einen/eine GeschäftsführerIn, Prokuristen/Prokuristin oder Handlungsbevollmächtigten/Handlungsbevollmächtigte, verlangt man von Ihnen auch ein Unterschriftsprobenblatt. Diesen Zweck erfüllt das Formular Verf 26, das Sie unter www.bmf.gv.at (Formulare) erhalten. Da im Wirtschaftsleben nicht nur seriöse UnternehmerInnen auftreten, lässt das Finanzamt zu Ihrem eigenen Schutz Vorsicht walten und ersucht neben den Formularen Verf 15, 16 oder 24 auch um einen Meldezettel, einen Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis),um Beibringung einer Eröffnungsbilanz sowie eines Tätigkeitsnachweises. Als Tätigkeitsnachweise können z. B. Miet- oder Pachtverträge für das betriebene Geschäftslokal, DienstnehmerInnenanmeldungen, Ausgangsfakturen oder Kassenbücher verlangt werden.
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18. 10. 2006 - SWKOnline - Was Stundungs- und Aussetzungszinsen derzeit kosten

Der Zinssatz für Stundungszinsen liegt viereinhalb Prozent über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), für Aussetzungszinsen zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 212a Abs. 9 BAO), für Anspruchszinsen 2 % über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs. 2 BAO) . Auf Grund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank stieg in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 11. 10. 2006 auf 2,67 %. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher seit 11. 10. 2006 7,17 %, für Aussetzungszinsen 4,67 %, für Anspruchszinsen ebenfalls 4,67 %.




17. 10. 2006 - Steuerverein - Finanzamt , UID-Nummer

Falls Sie steuerpflichtige Leistungen an UnternehmerInnen erbringen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind bzw. in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern/UnternehmerInnen in anderen EU-Staaten treten, benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(UID). Sie benötigen die UID aber auch, wenn Sie den Vorsteuerabzug aus Rechnungen über 10.000 € geltend machen wollen. Diese können Sie beim Ausfüllen des Fragebogens Verf 15, 16 oder 24 beantragen (Details finden Sie unter "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer", S. 42).
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17. 10. 2006 - ASOKOnline - Legalisierung ausländischer Pflegekräfte

Anfang September dieses Jahres wurde – wie berichtet – seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ein Entwurf zu einer Verordnung, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO) geändert wird, zur Begutachtung ausgesandt (die Begutachtungsfrist endete am 4. 10. 2006). Inhalt der Verordnung ist die Legalisierung der Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten durch Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, soweit sie den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen, im Bereich des Ausländerbeschäftigungsrechts. Rechtstechnisch soll die Legalisierung der ausländischen Pflegekräfte durch eine Ausnahme dieser Tätigkeiten vom Geltungsbereich des AuslBG sichergestellt werden. Die genauen Inhalte des gegenständlichen Verordnungsentwurfs bilden diesen Monat den Schwerpunkt der von Mag. Walter Neubauer betreuten ASoK-Rubrik „Neues aus der Gesetzgebung“.

Zum Artikel




17. 10. 2006 - SWIOnline - Weitgehende Kontinuität der Steuerpolitik

Die neue slowakische Regierungskoalition unter Premier Robert Fico hat einen Vorschlag zu Gesetzesnovellen im Bereich des Abgabenrechts und Sozialversicherungsrechts vorgelegt, welcher aber noch durch den slowakischen Nationalrat verabschiedet werden muss. Demnach sollen die Eckpfeiler der bisherigen Steuerpolitik wie etwa die Flat Tax grundsätzlich unangetastet bleiben, wobei aber verstärkt soziale Komponenten einfließen. So soll im Bereich der Einkommensteuer der Flat-tax-Steuersatz von 19% zwar weiter gelten, es kommt aber zu einer Einschleifregelung des allgemeinen Steuerfreibetrages ab einem steuerpflichtigem Jahreseinkommen von ca. 600.000 SKK( ca. 16.000 €) bzw. ca. 980.000 SKK(ca. 26.000 €) bei Alleinverdienern. Als weitere sozial motivierte Maßnahme wird der Mehrwertsteuersatz z.B. für Medikamente von 19% auf 10% gesenkt. Im Bereich der Körperschaftsteuer sind bis dato keine wesentlichen Änderungen vorgesehen. Derzeit beträgt der KöSt-Satz 19%. Es kommt allerdings zu Präzisierungen im Bereich der Rückstellungen und Wertberichtigungen. Im Bereich der Sozialabgaben wird die Höchstbemessungsgrundlage für die Sozial- und Krankenversicherung im üblichen Rahmen auf ca. 17.000 € pro Jahr angehoben und bestimmte Schlupflöcher geschlossen.




17. 10. 2006 - SWKOnline - Freimenge für aus Slowenien eingeführte Zigaretten EU-konform

Die österreichische Regelung, mit der die Steuerbefreiung für aus Slowenien eingeführte Zigaretten übergangsweise begrenzt wird (bis 31. 12. 2007 auf 25 Zigaretten im persönlichen Gepäck von Reisenden), ist mit dem Gemeinschaftsrecht, insbesondere mit der Richtlinie 69/169/EG, vereinbar. Die sich aus dieser Regelung ergebende unterschiedliche Behandlung stellt keine Diskriminierung gegenüber Einfuhren aus solchen an die Republik Österreich angrenzenden Drittländern und neuen Mitgliedstaaten dar, die für diese Waren ein Besteuerungsniveau praktizieren, das unter dem vom Gemeinschaftsrecht vorgegebenen liegt (EuGH 5. 10. 2006, Rs. C-140/05, Amalia Valeško gegen Zollamt Klagenfurt).




17. 10. 2006 - PVInfo - E-Card für Dienstnehmer mit Wohnsitz im Ausland

In einer Info der Salzburger Gebietskrankenkasse wird darauf hingewiesen, dass in Österreich pflichtversicherte Dienstnehmer mit ausländischem Wohnsitz zwar Anspruch auf eine E-Card haben, diese aber nicht automatisch zugeschickt erhalten. Dies betrifft vor allem Saisoniers in Fremdenverkehrsregionen.

Wie also können betroffene Dienstnehmer zu ihrer E-Card kommen?

Die E-Card kann ganz unkompliziert per Telefon, Fax, Mail oder im Online-Verfahren unter Angabe des Namens und der Versicherungsnummer angefordert werden und wird dann innerhalb weniger Tage an die gewünschte Adresse zugeschickt




17. 10. 2006 - PVInfo - Wirksame Arbeitgeberkündigung

Eine aktuelle OGH-Entscheidung bringt folgende interessante Aussage:

Obwohl der Kündigungsschutz eines begünstigten Behinderten gemaß BEinstG davon unabhängig ist, ob der Arbeitgeber von der Behinderung weiß, beginnt der Schutz eines begünstigten Behinderten nicht bereits mit dem Vorliegen der Behinderung, sondern erst in jenem Zeitpunkt, ab dem die Behinderteneigenschaft behördlich festgestellt wurde.

Lag im Zeitpunkt des Ausspruchs einer Arbeitgeberkündigung noch kein behördlicher Bescheid vor, ist daher die Kündigung auch dann ohne Zustimmung des Behindertenausschusses wirksam, wenn in der Folge eine rückwirkende bescheidmäßige Feststellung der Behinderteneigenschaft erfolgt (OGH 11. 8. 2006,9 ObA 86/06x).




16. 10. 2006 - Steuerverein - Finanzamt , Umsatzschätzung und Gewinnschätzungen

Sollten Sie die Anzeige der Betriebseröffnung schriftlich erstatten, wird Ihnen in der Folge das jeweilige Formular zugesandt. Falls Sie persönlich bei Ihrem Finanzamt vorsprechen, erhalten Sie dort die Formulare, die binnen der vom Finanzamt gesetzten Frist zu retournieren sind. Ein wesentlicher Teil der Fragebögen hat den voraussichtlichen Umsatz und Gewinn des Eröffnungs- sowie Folgejahres zum Gegenstand. Da niemand die Höhe des Jahresumsatzes und des Gewinns im Eröffnungs- bzw. Folgejahr kennt, können diese Zahlen nur geschätzt werden. Dem Gewinn sollten Sie besonderes Augenmerk schenken, zumal dieser als Basis für die Einkommensteuervorauszahlungen dient (siehe „Einkommensteuervorauszahlungen“, S. 31). Auf Grund der umfangreichen Investitionen, die manche neu gegründete Unternehmen erfordern, kann sich in der Anfangsphase auch ein Verlust ergeben „Anlaufverlust“).
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16. 10. 2006 - SWIOnline - Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-Österreich

Das am 21. März 2006 mit der Schweiz unterzeichnete Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Republik Österreich vom 30. Januar 1974 wurde am 21. Juni 2006 vom Nationalrat genehmigt. Wesentliche Elemente in diesem Änderungsprotokoll sind der Entfall der Grenzgängerregelung gemäß Art. 15 Abs. 4 DBA Österreich-Schweiz und damit die Besteuerung von Grenzgängern am Arbeitsort unter gleichzeitiger Ausdehnung der Methode der Steueranrechnung durch Österreich in Bezug auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ferner wurden die Quellensteuerbefreiung von Lizenzgebühren, der Aufschub der Besteuerung von nicht realisierten Kapitalgewinnen beim Wegzug aus Österreich, die erweiterte Amtshilfe bei Steuerbetrug und bei Holdinggesellschaften sowie eine begrenzte Vollstreckungshilfe für Steuern auf Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit in der Schweiz geregelt. In einem Beitrag in der Oktoberausgabe der SWI analysiert Mag. Armin Schuh die Änderungen bei der Besteuerung von Grenzgängern und stellt die Reichweite und Auswirkungen dieser Änderungen dar.




16. 10. 2006 - SWKOnline - Zur Besteuerung von Sporttrainern

Betreuungsleistungen eines Sporttrainers haben ihren Leistungsort ebenso wie sportliche Leistungen dort, wo die Leistungen ausschließlich oder zum wesentlichen Teil ausgeführt werden ("Tätigkeitsortregel" gem. § 3a Abs. 8 lit. a UStG 1994). Nach Auffassung des VwGH (30. 3. 2006, 2002/15/0075) erbringt ein Trainer des Österreichischen Schiverbandes, der seine Mannschaft im In- und Ausland coacht, eine einzige einheitliche Betreuungsleistung. Die aus einer Vielzahl von verschiedenen Leistungen bestehende Trainertätigkeit sei daher in jenem Staat steuerlich zu erfassen, in dem der Trainer die überwiegende Zahl an Trainingstagen verbringt. In den Augen des EuGH dient die umsatzsteuerliche Erfassung am Tätigkeitsort nach Art. 9 Abs. 2 lit. c der 6. MwSt-RL (77/388/EWG) vor allem der Vermeidung von Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen und Wettbewerbsverzerrungen. Wird die Entscheidung des VwGH vom 30. 3. 2006 diesen Zielen tatsächlich gerecht? Mehr dazu in einem Beitrag von MMag. Verena Hörtnagl in SWK-Heft 29/2006.




16. 10. 2006 - PVInfo - Bevorzugung einer Minderheit nicht gleichheitswidrig

Aufgrund des von der Rechtsprechung entwickelten arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es dem Arbeitgeber verboten, einzelne Arbeitnehmer willkürlich (also ohne sachliche Rechtfertigung) schlechter zu behandeln als die übrigen Arbeitnehmer. Die Bevorzugung einer Minderheit kann den Gleichheitsgrundsatz hingegen nicht verletzen.

Somit liegt keine Gleichheitswidrigkeit vor, wenn bloß ein einziger Mitarbeiter des Arbeitgebers hinsichtlich Gehaltseinstufung vertraglich besser gestellt wird als ein anderer Arbeitnehmer, welcher dieselbe Tätigkeit ausübt (11. 5. 2006, OGH 8 ObA 26/06s).




13. 10. 2006 - Steuerverein - WKO.at: Elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen

Im Herbst 2004 wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Finanzen eine Arbeitsgruppe zur elektronischen Bilanz gebildet. Sie bestand aus Mitgliedern der Finanzverwaltung, Banken, Versicherungen, Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Wirtschaftskammerorganisation. Die Finanzverwaltung plante zu Beginn die verpflichtende elektronische Einreichung. Weiters enthielt der erste Vorschlag eine Gliederung, die weit über die handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften hinausging. Es war eine Fülle von Angaben vorgesehen, die für die Betriebsprüfung von Interesse sind...

Näheres bei der WKO




13. 10. 2006 - Steuerverein - Finanzamt , Fragebogen

Unabhängig davon, ob Sie nun die schriftliche oder
mündliche Variante wählen, gewisse Formalitäten sind
zu beachten! Je nachdem, in welcher Rechtsform Sie Ihr
Unternehmen betreiben, ist ein eigener Fragebogen
auszufüllen (auch diese Arbeit übernimmt jeder/jede
"steuerliche VertreterIn"), wobei drei Formulare in
Frage kommen:
* Verf 15 für Kapitalgesellschaften,
* Verf 16 für Personengesellschaften oder
* Verf 24 für natürliche Personen.
Wenn Sie im Zuge Ihrer ArbeitnehmerInnenveranlagung
bereits FinanzOnline-TeilnehmerIn sind,
können Sie die Meldung auch elektronisch in
FinanzOnline (Eingaben/Anträge/Erklärungswechsel)
einbringen.
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13. 10. 2006 - ASOKOnline - Ungerechtfertigter Pensionsleistungsentzug

Die Verpflichtung des Versicherten, sich einer zumutbaren Heilbehandlung zu unterziehen, ist generell von einem entsprechenden Verlangen des Versicherungsträgers abhängig. Im vorliegenden Fall fehlte ein derartiges Verlangen jedoch. Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht der eine unbefristete Berufsunfähigkeitspension beziehenden Klägerin liegt nach Ansicht des OGH daher nicht vor. Im Übrigen müsse – so die Höchstrichter – für die Verletzung einer Mitwirkungspflicht für den Versicherten aus den Gesamtumständen im Einzelfall eindeutig erkennbar sein, dass die Missachtung des Verlangens des Versicherungsträgers, die zumutbare Heilbehandlung auch durchzuführen, als Sanktion den Leistungsverlust nach sich ziehe (OGH 7. 3. 2006, 10 ObS 188/04a).




12. 10. 2006 -Steuerverein - WKO.at: Buchung Einkommensteuervorauszahlungen

Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen: Bereits mit Anfang des Jahres kam es im Zusammenhang mit den zu leistenden Einkommen- und Körperschaftsteuer Vorauszahlungen zu einer positiven Änderung. Seit dem 1.1.2006 werden die Vorauszahlungen erst nach Fälligkeit durch das Finanzamt eingebucht. Dadurch steht ein auf dem Steuerkonto vorhandenes Guthaben länger als bisher zur Entrichtung anderer Steuerfälligkeiten zur Verfügung....

Näheres bei der WKO




12. 10. 2006 - Steuerverein - Anzeigepflicht innerhalb eines Monats

Jeder/jede UnternehmerIn hat seine/ihre Betriebseröffnung
innerhalb eines Monats seinem/ihrem zuständigen
Finanzamt zu melden. Womit sich gleich die
Frage nach der Zuständigkeit stellt. Um Ihr zuständiges
Finanzamt zu eruieren, haben Sie zwei Möglichkeiten:
* entweder Sie rufen bei einem Finanzamt an und erkundigen
sich, oder
* Sie benutzen den "Behördenkompass" (Details finden
Sie unter Homepage des Finanzministeriums,
S. 10).

Formvorschriften gibt es für die Anzeige nicht. Es
reicht eine formlose Mitteilung, in der Sie die Betriebseröffnung
bekannt geben und um Zuteilung einer
Steuernummer ersuchen. Die Anzeige können Sie oder
Ihr/e "steuerlicher/steuerliche VertreterIn" schriftlich
oder mündlich erstatten.
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12. 10. 2006 - SWIOnline - Steuererhöhungen heizen Inflation in Ungarn an

Massive Steuererhöhungen in Ungarn haben im September einen Preisschub ausgelöst und die Inflation angeheizt. Allein von August auf September erhöhten sich die Verbraucherpreise im Schnitt um 2,5 Prozent. Die jährliche Inflationsrate sprang auf 5,9 Prozent, nach 3,5 Prozent im August. Das teilte das Statistische Zentralamt in Budapest kürzlich mit. Der größte Teil der Erhöhung geht auf das Konto administrierter Preise: Allein auf Grund der Erhöhung der Mehrwertsteuer und anderer Steuererhöhungen habe sich das durchschnittlich Preisniveau um 1,5 Prozent erhöht, berichteten die Statistiker. Die ungarische Nationalbank erwartete zuletzt für 2006 eine Jahresinflation von 3,8 Prozent. Volkswirte erwarten nach den aktuellen Preisdaten höhere Leitzinsen. –(dpa)




12. 10. 2006 - SWKOnline - Einleitung eines Finanzstrafverfahrens

Werden Vorsteuern in beträchtlichem Ausmaß wiederholt doppelt geltend gemacht, ist der Verdacht, es liege eine vorsätzliche Abgabenverkürzung vor, ausreichend begründet und die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gerechtfertigt (UFSK, FSRV/0027-K/05 vom 15. 9. 2006).




12. 10. 2006 - SWKOnline - Strafprozess gegen Tiroler Betriebsprüfer

Für den bisher größten Strafprozess in Tirol rund um den Innsbrucker "Finanzamtskandal" fällt am 16. Oktober der Startschuss. Angeklagt sind zehn Betriebsprüfer und ein Ex-Prokurist einer Steuerberatungskanzlei. Ihnen drohen im Falle eines Schuldspruches bis zu zehn Jahre Haft. Das Verfahren gegen die mitangeklagten 16 Unternehmer wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung wird zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Die derzeit vom Dienst suspendierten Finanzbeamten - unter ihnen ein leitender Betriebsprüfer - und der inzwischen pensionierte Mitarbeiter einer Steuerberatungskanzlei müssen sich wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Beitrags zur vorsätzlichen Abgabenhinterziehung vor einem Schöffensenat am Innsbrucker Landesgericht verantworten. Sie sollen jahrelang dutzende Unternehmen steuerschonend geprüft haben. An der Spitze des kriminellen Netzwerks standen laut Anklage der frühere Prokurist und der führende Amtsbetriebsprüfer. Durch die Steuerhinterziehung soll ein Schaden von 20 Millionen Euro entstanden sein. - (APA)




12. 10. 2006 - PVInfo - Anscheinsvollmacht bei Einstellung von Arbeitnehmern

Einen interessanten Fall hatte kürzlich das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden: Es war strittig, ob die Einstellung neuer Arbeitnehmer durch eine dazu an sich nicht befugte Person wirksam ist. Das Gericht meinte dazu:

Selbst wenn der Dienstvertrag eines Arbeitnehmers nicht mit dem Geschäftsführer geschlossen wurde, sondern mit jener Person, die seitens der Firma als Ansprechpartner auftrat, kann der Arbeitnehmer auf den Anschein vertrauen, dass es sich bei diesem Ansprechpartner um eine vom Geschäftsführer beauftragte Person handelt. Dieser Anscheinsbeweis gilt auch dann, wenn eine Vollmacht tatsächlich gar nicht vorliegt (OLG Wien 14. 9. 2005, 9 Ra 52/05s).




11. 10. 2006 - Steuerverein - Finanzamt , Pflichten des Unternehmers

Den Rechten stehen aber auch Verpflichtungen gegenüber,
die sich unter dem Begriff "Mitwirkungspflicht"
zusammenfassen lassen. Darunter fallen:
* Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO)
* Anzeigepflicht (§§ 120, 121 BAO)
* Führen von Büchern bzw. Aufzeichnungen (§§ 124
bis 132 BAO)
* Einreichung von Abgabenerklärungen (§§ 133 bis
140 BAO)
* Hilfeleistung bei Amtshandlungen (§ 141 BAO)
* Mitwirkungspflicht bei abgabenbehördlichen Prüfungen
(§ 147 BAO)
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11. 10. 2006 - SWIOnline - Veröffentlichung der Empfänger von EU-Geldern im Internet

Empfänger von EU-Subventionen sind zukünftig im Internet nachzuschlagen. Damit sollen die Steuerzahler in der EU nachverfolgen können, was mit ihrem Geld passiere, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Über die von der Kommission jetzt umgesetzte Transparenzinitiative gab es lange Streit, als letzter Mitgliedstaat stimmte Deutschland der Veröffentlichung der Beihilfe-Empfänger zu. Bisher haben nach Angaben der Kommission nur elf Staaten die Empfänger von Agrarsubventionen veröffentlicht: Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Irland, die Niederlande, Portugal, Spanien, Slowenien, Schweden und das Vereinigte Königreich. In Österreich wehren sich die Bauern massiv gegen eine Veröffentlichung der Agrarsubventionen, sie fürchten eine "Neiddiskussion". - (APA/AP) Mehr dazu unter europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/1343&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en




11. 10. 2006 - PVInfo - Österreichweite Aviso-Anmeldung in der "Warteschleife"

Im Rahmen des am 21. 9. 2006 abgehaltenen Meetings der Lohnsoftwarehersteller ("ELDA-Forum" in Linz), zu welchem die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse gemeinsam mit dem BMF geladen hatte, wurde auch der Status Quo zur österreichweiten Einführung der Aviso-Anmeldung (derzeit nur im Burgenland) angesprochen: Die Ausdehnung der Aviso-Anmeldung (= Anmeldung spätestens bei Dienstantritt) auf ganz Österreich wird - aufgrund der Zeitknappheit - voraussichtlich nicht schon mit 1. 1. 2007 erfolgen können, sondern erst im Laufe des Jahres 2007. Auch die geplante Abschaffung der Meldeerleichterungen fuer fallweise Beschäftigte wird noch auf sich warten lassen und daher wahrscheinlich erst im Laufe des Jahres 2007 erfolgen.




11. 10. 2006 - PVInfo - Interessante UFS-Entscheidung zum großen Pendlerpauschale

großes Pendlerpauschale lässt aufhorchen:

Entgegen den Lohnsteuerrichtlinien (siehe Rz 255 ff LStR) wurde ausgesprochen, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf einer 20 bis 40 km langen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch dann unzumutbar sein kann, wenn die Fahrzeit 2 Stunden unterschreitet.

Im konkreten Fall beträgt die Fahrtstrecke 24 km. Die Fahrtdauer mit dem Kfz betragt zirka 20 bis 25 Minuten, die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln würde hingegen 102 Minuten, also 4 bis 5-mal solange, dauern. Nach Ansicht des UFS ist hier das große Pendlerpauschale zuzuerkennen (siehe UFS Wien 20. 9. 2006, RV/2256-W/05).

Man darf gespannt sein, ob sich der Verwaltungsgerichtshof dieser Meinung anschließen wird.




11. 10. 2006 - ASOKOnline - Zurückziehung des Vorbehalts zur Nachtarbeit von Frauen

Der von der Republik Österreich anlässlich der Ratifikation formulierte Vorbehalt zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (BGBl. Nr. 443/1982) wird hinsichtlich der Nachtarbeit von Frauen zurückgezogen. Die Republik Österreich hält den Vorbehalt hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes von Frauen aufrecht.

Der Vorbehalt zu Art. 11 lautet somit wie folgt: „Österreich behält sich das Recht vor, Artikel 11 in Bezug auf den besonderen Arbeitnehmerschutz von Frauen im Rahmen der in der innerstaatlichen Gesetzgebung vorgesehenen Beschränkungen anzuwenden.“

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung wurde am 14. 9. 2006 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Erklärung ist gemäß Art. 28 Abs. 3 der Konvention mit 14. 9. 2006 wirksam geworden.

(BGBl. III Nr. 154/2006, kundgemacht am 6. 10. 2006)




10. 10. 2006 - Steuerverein - Faires Verfahren

Serie Steuerleitfaden: Finanzamt , Faires Verfahren

Bei der Durchführung eines Abgabenverfahrens ist in jedem Stadium unbedingt auf die Wahrung des Parteiengehörs zu achten (§ 115 Abs. 2 BAO). Andernfalls kann der Verwaltungsakt wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften angefochten werden. Sie besitzen das Recht, sich zu den vom Finanzamt getroffenen Sachverhaltsfeststellungen zu äußern. Vor Ergehen eines abschließenden Bescheides sind Sie von den durchgeführten Beweisen und dem Ergebnis der Beweisaufnahme in Kenntnis zu setzen, damit Sie dazu Stellung nehmen können.
Das Finanzamt hat die Aufgabe, Angaben des/der Steuerbürgers/Steuerbürgerin und amtsbekannte Umstände (z. B. Akteninhalte) auch zu seinen/ihren Gunsten zu prüfen und zu würdigen (§ 115 Abs. 3 BAO). Beispielsweise hat die Berücksichtigung des Verlustabzuges gem. § 18 Abs. 6 EStG von Amts wegen zu erfolgen. Ein Antrag seitens des/der Abgabepflichtigen ist nicht erforderlich.
Der Gesetzesauftrag zielt somit darauf ab, die Besteuerungsgrundlagen richtig und nicht in einem möglichst hohen Ausmaß zu ermitteln.
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10. 10. 2006 - SWIOnline - Risikokapital-Investitionen

Risikokapital-Investitionen in Deutschland gehen zurück

Investoren haben einer Studie zufolge in den ersten sechs Monaten dieses Jahres zehn Prozent weniger Risikokapital in deutsche Unternehmen gesteckt. Die Investitionen in junge Unternehmen seien von Jänner bis Juni von 280 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum auf 254 Mio. Euro gesunken, teilte eine international tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kürzlich mit. Deutschland rangiere damit in Europa auf Rang drei. Europaweit wurden der Untersuchung zufolge im ersten Halbjahr gut zwei Milliarden Euro Risikokapital in junge Firmen gesteckt. Den Spitzenplatz nimmt Großbritannien mit 669 Mio. Euro ein, gefolgt von Frankreich mit 375 Mio. Euro. In Deutschland würden in die Unternehmen im Schnitt 4,7 Mio. Euro investiert, erklärte die WP-Gesellschaft. Dies sei ein relativ hoher Wert. Trotz des absoluten Rückgangs im Halbjahr sei im Venture-Capital-Geschäft eine Stabilisierung zu erkennen. "Unternehmen, die Risikokapital erhalten, fließt deutlich mehr Geld zu als noch vor einigen Jahren", hieß es in der Studie. Der Untersuchung zufolge erhalten in Deutschland Firmen aus der Informationstechnologie die meisten Mittel. Auf Platz zwei liegt die Biotechnologie-Branche. Die Rangfolge sei im ersten Halbjahr 2005 noch umgekehrt gewesen. - (APA/Reuters)




10. 10. 2006 - SWKOnline - Steuertermine November

Steuertermine im November

Am 15. November 2006 sind folgende Abgaben fällig:

- Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat September 2006 bzw. für das 3. Quartal 2006;
- Kammerumlage für das 3. Quartal 2006;
- Normverbrauchsabgabe für den Monat September 2006;
- Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat September 2006;
- Werbeabgabe für den Monat September 2006;
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat September 2006;
- Kraftfahrzeugsteuer für das 3. Quartal 2006;
- Lohnsteuer für den Monat Oktober 2006;
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Oktober 2006;
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Oktober 2006;
- Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 4. Quartal 2006;
- Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 4. Quartal 2006;
- die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge;
- die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 4. Quartal 2006.




09. 10. 2006 - Steuerverein - Finanzamt, Steuerlicher Vertreter

Serie Steuerleitfaden: Finanzamt ,Steuerlicher Vertreter

Apropos Rechtsauskunft: Sie haben das Recht, Ihre steuerliche Vertretung selbst zu wählen! Immer wieder werden jedoch auch Namen solcher Personen bekannt, denen keine Vertretungsbefugnis zukommt. Als „steuerlichen/steuerliche VertreterIn“ akzeptiert das Finanzamt nur berufsbefugte ParteienvertreterInnen, das sind in erste Linie WirtschaftstreuhänderInnen, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, Notare/Notarinnen sowie mit eingeschränktem Berechtigungsumfang auch andere Berufsgruppen, insbesondere BilanzbuchhalterInnen. Falls Sie Ihrer steuerlichen Vertretung eine Vollmacht erteilen, ist für das Finanzamt auch deren Umfang von Bedeutung. Vor allem wenn es darum geht, ob behördliche Schriftstücke an den/die „steuerlichen/steuerliche VertreterIn“ zugestellt werden sollen (Zustellvollmacht) oder eine Berechtigung zur Disposition über Steuerguthaben und zum Empfang von Geldbeträgen besteht (Geld-, Kassenvollmacht).
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09. 10. 2006 - SWKOnline - Erbschaftssteuer Entscheidung Verfassungsgerichtshof

Erbschaftssteuer: Noch keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes

Im Verfassungsgerichtshof fand am 5. Oktober 2006 eine Öffentliche Verhandlung betreffend das Gesetzesprüfungsverfahren Erbschaftssteuer ("Einheitswert") statt. Wie der VfGH auf seiner Homepage informiert, haben die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter in diesem Verfahren noch keine Entscheidung getroffen. Sie setzen ihre Beratungen dazu fort. Wann eine Entscheidung getroffen werden kann, sei vorerst nicht abschätzbar.




09. 10. 2006 - ASOKOnline - Stagnation Kindergeldbezug

Die Zahl der Kindergeld- und Karenzgeldbezieher in Österreich stagniert nach einer APA-Meldung unverändert bei knapp 165.000. Im September wurden demnach laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger 164.819 Kindergeldbezieher registriert, davon waren 5.712 Männer (das entspricht einem Anteil von 3,47 %). Der Anteil der Männer hat damit in absoluten Zahlen das – allerdings niedrige – Rekordhoch vom Juli erreicht. Das Kindergeld beträgt weiterhin 436 Euro. Es wurde auch 2006 nicht valorisiert und wird, wenn beide Elternteile die Betreuung übernehmen, drei Jahre ausbezahlt. Ein Elternteil kann maximal zweieinhalb Jahre das Kindergeld in Anspruch nehmen, wobei der Kündigungsschutz allerdings nur 24 Monate gilt.




06. 10. 2006 - Steuerverein - Finanzamt, Rechtsbelehrung

Nicht jeder/jede UnternehmerIn beauftragt einen/eine berufsbefugten/berufsbefugte ParteienvertreterIn mit der Wahrnehmung seiner/ihrer Rechte. Auf Verlangen hat das Finanzamt dem nicht vertretenen Abgabepflichtigen die zur Vornahme seiner Verfahrenshandlungen nötigen Anleitungen zu erteilen (§ 113 BAO). Der Anspruch auf Rechtsbelehrung beinhaltet nur Fragen des Verfahrens. Rechtsauskünfte, wie ein bestimmter Sachverhalt steuerlich zu würdigen ist bzw. welche abgabenrechtlichen Konsequenzen ein gewisses Verhalten nach sich zieht, müssen nicht gegeben werden.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




06. 10. 2006 - SWKOnline - Interne EDV-Abfrage

Der Bw. wurde gem. § 9 i. V. m. § 224 BAO mit Bescheid vom 4.11.1996 zur Haftung herangezogen; die dagegen eingebrachte Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 14.5.1997 abgewiesen. Am 21.4.1999 wurde durch die Abgabenbehörde eine EDV-Abfrage über Versicherungen und Dienstgeber getätigt. Die Geltendmachung der Haftung vermittels eines Haftungsbescheides ist eine Maßnahme der Abgabeneinhebung. Gem. § 238 Abs. 1 BAO verjährt das Recht, eine fällige Abgabe einzuheben, binnen 5 Jahren ab Abgabenfälligkeit. Jedoch führt gem. Abs. 2 leg. cit. jede nach außen erkennbare anspruchsbezogene Amtshandlung zur Unterbrechung mit der Folge des Neubeginns (alte Rechtslage)/ Verlängerung der Frist nach Ablauf des Kalenderjahres. Die EDV-mäßige Abfrage hat jedoch den Bereich der Behörde nie verlassen, so dass es ihr an der für die Unterbrechungswirkung unabdingbaren Außenwirkung mangelt. Die Einhebungsverjährung in o.a. Sachverhaltskonstellation ist somit mit Ablauf des 31. 12. 2002 eingetreten; die Haftung konnte im Jahr 2004 nicht mehr realisiert werden. (UFS Salzburg vom 17.3.2004, RV/0063-S/02)




05. 10. 2006 - Steuerverein - WKO: Die Hausdurchsuchung

Hausdurchsuchungen können sich nicht nur aufgrund der Strafprozessordnung zur Aufklärung von strafrechtlich relevanten Sachverhalten ergeben, sondern auch Finanzstrafbehörden haben das Recht, bei Verdacht auf Abgabenhinterziehung, die Räumlichkeiten von Abgabenschuldnern zu durchsuchen. Hierzu ermächtigt werden sie durch das geltende Finanzstrafgesetz...

Merkblatt bei der WKO




05. 10. 2006 - Steuerverein - WKO: Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) für Neugründer

1. Wann liegt eine Neugründung nach dem NEUFÖG vor?
2. Wer gilt nach dem NEUFÖG als Betriebsinhaber?
3. Was versteht man unter Betätigung in vergleichbarer Art?
4. Benötigt der Betriebsinhaber spezielle Ausbildungen und Kenntnisse?
5. Welche Gebühren- und Steuerbefreiungen gibt es?
6. Wie kommt man in den Genuss dieser Neugründungsförderung?
7. Wer stellt das amtliche Formular NeuFÖ 1 aus?
8. Wann ist der Zeitpunkt der Neugründung?
9. Welche Auswirkungen hat ein nach begünstigter Neugründung durchgeführter Betriebsinhaberwechsel auf die NEUFÖG-Begünstigungen?

Näheres bei der WKO




05 . 10 . 2006 - Steuerverein - Finanzamt , Rechte des Unternehmers

• Recht auf Akteneinsicht (§ 90 BAO)
• Anspruch auf Rechtsbelehrung (§ 113 BAO)
• Recht auf Parteiengehör (§ 115 Abs. 2 BAO)
• Anspruch auf ein faires Verfahren (§ 115 Abs. 3 BAO)
• Recht zur Stellung eines Antrages auf Wiederaufnahme
des Verfahrens (§ 303 Abs. 1 BAO)
• Recht zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages
(§ 308 BAO)
• Recht zur Stellung eines Antrages auf Übergang der
Zuständigkeit, ein so genannter „Devolutionsantrag“
(§ 311 BAO)
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05. 10. 2006 - SWKOnline - Verdeckte Gewinnausschüttung

Eine Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Gesellschaftern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Anderenfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vor. Hätte daher eine GmbH von einer Bank keine Darlehen mehr erhalten, dann stellt die Darlehensaufnahme durch den Gesellschafter und die Überlassung der Geldmittel an die Gesellschaft kein Darlehen, sondern eine Einlage dar. Eine Verzinsung des „Darlehens“ ist damit eine verdeckte Gewinnausschüttung (VwGH 26. 7. 2006, 2004/14/0151).




05. 10. 2006 - SWKOnline - Irreführende Werbung durch Verschweigen von Zusatzkosten

Wird unter Angabe eines bestimmten monatlichen Entgelts für „Österreichs billigstes Breitbandinternet für Unternehmen“ geworben, ohne darauf hinzuweisen, dass dieses Angebot nur genutzt werden kann, wenn ein aktivierter Festnetzanschluss vorhanden ist, für den weitere Kosten anfallen, ist diese Werbung ohne Hinweis auf die Zusatzkosten, welche bei Mitbewerbern nicht anfallen, zur Irreführung von Interessenten geeignet und verstößt daher gegen § 2 UWG (OGH 23. 5. 2006, 4 Ob 58/06t).




05. 10. 2006 - SWIOnline - Österreichs EU-Nettobeitrag 2005 gesunken

Österreichs Nettobeitrag an das EU-Budget - also die Differenz aus Bruttobeiträgen und Rückflüssen aus dem Gemeinschaftshaushalt - ist im Vorjahr wieder zurückgegangen. Wie aus dem kürzlich von EU-Budgetkommissarin Dalia Grybauskaite vorgelegten Haushaltsbericht für 2005 hervorgeht, zahlte Österreich im Vorjahr 277,9 Millionen Euro an die EU. Im Jahr 2004 hatte der österreichische Nettobeitrag noch bei 365,1 Millionen Euro gelegen. Die bessere Nettobilanz ist vor allem auf höhere Rückflüsse gegenüber 2004 zurückzuführen. So betrugen diese im Vorjahr insgesamt 1,7858 Milliarden Euro, fast 70 Prozent davon gingen in die Landwirtschaft. Nahezu 19 Prozent der EU-Mittel gingen in die Förderung strukturschwacher Gebiete. Abzüglich der Zölle und Zuckerabgaben, die ebenfalls von den Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt überwiesen werden, betrug der österreichische Bruttobeitrag 2005 1,9555 Milliarden Euro. Umgerechnet auf die Wirtschaftsleistung entsprach der österreichische Nettobeitrag 0,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Wie in den Jahren zuvor waren die größten EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien auch die größten Geldgeber der EU. Sie finanzieren zwei Drittel des EU-Haushalts. Die größte Nettobeitragszahler waren 2005 Deutschland, Frankreich und die Niederlande. Größte Netto-Empfänger aus dem EU-Budget waren Spanien, Griechenland, Portugal, Polen und Irland. Polen war der achtgrößte Empfänger von EU-Mitteln, Ungarn rückte an 15. Stelle auf, Tschechien lag an 18. Stelle. Alle neuen Mitgliedstaaten erhielten mehr Geld aus dem EU-Haushalt als sie einzahlten, sagte Grybauskaite. Im Verhältnis zur eigenen nationalen Wirtschaftsleistung war Litauen der größte Empfänger von EU-Geldern, der Saldo aus Bruttobeiträgen und Rückflüssen entsprach dort 2,35 Prozent des Bruttonationaleinkommens. - (APA)




04. 10. 2006 - Steuerverein - Steuerverein: Neue Serie - Steuerleitfaden für Unternehmen

Im Steuermonitor bringt in den nächsten Wochen und Monaten eine neue Artikelserie. Die Artikel basieren auf dem vom BMF herausgegebenen "Steuerleitfaden für neugegründete Unternehmen". Der Steuerleitfaden des BMF umfasst über 92 Seiten und behandelt in groben Zügen Themen wie Verfahrensrecht, Fristen und Fälligkeiten, Rechnungswesen, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Pauschalierung und vieles mehr.
Quelle: BMF, Steuerleitfaden für neugegründete Unternehmen
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




04. 10. 2006 - PVInfo - Aktueller Steuerleitfaden für neue Unternehmer

Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen an ("Selbständigenbuch"), welcher insbesondere auch für freie Dienstnehmer und "neue Selbständige" interessant ist.

Dieser Leitfaden behandelt in verständlicher Form die häufig gestellten Fragen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer, Steuerbegünstigungen für Neugründungen, Fristen und Fälligkeiten sowie praktische Tipps.

Dem "Selbständigenbuch" liegt die Rechtslage September 2006 zu Grunde, es sind aber auch bereits die Gesetzesänderungen für das Jahr 2007 inkludiert.

Link zum Selbständigenbuch des BMF




04. 10. 2006 - ASOKOnline - Verlust der Notstandshilfe

Gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AlVG verliert eine arbeitslose Person, die sich weigert, eine ihr von der regionalen Geschäftsstelle zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen, oder die die Annahme einer solchen Beschäftigung vereitelt, den Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine bestimmte Dauer. Dieser Vereitelungstatbestand ist auch dann erfüllt, wenn ein Arbeitsloser ein ihm durch Hinterlegung wirksam zugestelltes Stellenangebot der regionalen Geschäftstelle des AMS beim Postamt nicht behebt. Er hat nämlich in Kenntnis davon, dass eine Postsendung abzuholen ist, diese nicht behoben und folglich in Kauf genommen, dass ihn damit auch eine konkrete Stellenzuweisung nicht erreicht. Damit hat er aber seine mögliche Arbeitsaufnahme dadurch vereitelt, dass er die Erlangung einer Kenntnis über einen potenziellen Arbeitgeber verhindert hat (VwGH 28. 6. 2006, 2005/08/0173).




03. 10. 2006 - Steuerverein - Arbeitnehmerveranlagung, Ratenzahlung und Stundung

Wie erreichen Sie eine Zahlungserleichterung?

Das Finanzamt kann auf Ihr Ansuchen den Nachforderungsbetrag stunden oder eine Ratenzahlung bewilligen,
• wenn die sofortige volle Entrichtung
der Steuerschuld mit erheblichen
Härten verbunden wäre und
• wenn durch die Bewilligung der Zahlungserleichterung die Einbringlichkeit
der Steuerschuld nicht gefährdet wird.

Führen Sie daher in Ihrem Ansuchen alle für die Zahlungserleichterung sprechenden Umstände an.

Bitte beachten Sie:
Bei Stundung oder Ratenzahlung sind für eine Abgabenschuld über 750 € Zinsen zu entrichten. Der Zinssatz beträgt derzeit 6,47% . In besonderen Härtefällen kann auf Antrag die Abgabenschuld ganz oder teilweise nachgesehen werden.
Eingaben an Abgabenbehörden
sind gebührenfrei.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




03. 10. 2006 - PVInfo - Bruttorückzahlung eines zu Unrecht ausbezahlten Arbeitslohns

Ist ein Arbeitnehmer zur Rückzahlung einer erhaltenen Geldleistung an den Arbeitgeber verpflichtet (ua Voraussetzung: kein gutgläubiger Erwerb), ist nicht bloß der direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlte Nettobetrag, sondern der Bruttobetrag zurückzuzahlen. Dies hat der OGH in einem interessanten Fall entschieden, in dem es um die Rückzahlung einer dem Arbeitnehmer gewährten Provisionsablöse ging, deren Rechtsgrund nachträglich weggefallen war (siehe OGH 13. 7. 2006, 8 ObA 69/05p).

Der OGH begründet dies damit, dass der Arbeitnehmer die in der Lohnverrechnung einbehaltenen Abgaben jedenfalls bei den jeweiligen Abgabenbehörden zurückerlangen kann:

Lohnsteuer: Rückzahlungen von Arbeitslohn an den Arbeitgeber zählen im Bereich der Lohnsteuer grundsätzlich als Werbungskosten (§ 16 Abs 2 EStG) und machen daher die Lohnbesteuerung im Ergebnis wieder rückgängig. Ist diese nachträgliche Steuerkorrektur nicht mehr in der laufenden Lohnverrechnung möglich (zB weil das Dienstverhältnis bereits beendet ist), kann sie im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt erfolgen.
Sozialversicherungsbeiträge: Der Dienstnehmer ist gemäß § 69 ASVG selbst auch zur Rückforderung von ungebührlich entrichteten Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung berechtigt. Die Rückerstattung der auf das zurückgezahlte Entgelt entfallenden Sozialversicherungsbeiträge kann daher direkt bei der Gebietskrankenkasse beantragt werden.




03. 10. 2006 - SWKOnline - G´schichten vom Finanzamt

Fachbücher zum Abgabenrecht schön und gut! Ein literarisches Werk der etwas anderen Art hat Dr. Maximilian Rombold, Mitglied des Fachbereichs im Finanzamt Graz-Umgebung und regelmäßiger SWK-Autor, vor Kurzem mit seinen im Linde Verlag erschienenen „G´schichten vom Finanzamt“ vorgelegt. Diese haben sich im Laufe einer Beamtenkarriere tatsächlich ereignet und sollen zeigen, dass es bei der Bearbeitung dieser anscheinend „trockenen“ Materie durchaus nicht immer nur todernst zugeht. Möglicherweise tragen die gesammelten Anekdoten auch zum besseren Verständnis einer äußerst komplexen Materie bei, jedenfalls ist aber für wiederholtes Schmunzeln gesorgt. Es ist leicht möglich, dass so mancher Leser – Steuerberater und Rechtsanwälte eingeschlossen – bei der Lektüre dieses Buches ein „Aha-Erlebnis“ haben wird. Nähere Informationen einschließlich Leseprobe sowie Online-Bestellmöglichkeit unter http://www.lindeverlag.at/verlag/buecher/978-3-7093-0126-5




03. 10. 2006 - SWKOnline - Offene Fragen zum Urteil des EuGH in der Rs. EMAG

In seinem Urteil vom 6. 4. 2006, Rs. C-245/04, EMAG Handel Eder OHG hat der EuGH die herrschende Ansicht zur Lösung von Reihengeschäften bestätigt und eine Reihe von Zweifelsfragen gelöst. In einem Beitrag in SWK-Heft 28/2006 zeigen Dr. Hannes Gurtner und Dr. Peter Pichler noch offene Fragen auf. Im Mittelpunkt steht vor allem die Frage, welcher Lieferung im Reihengeschäft die Warenbewegung zuzuordnen ist.




03. 10. 2006 - ASOKOnline - Arbeitnehmerschutz: Belichtung von Verkaufsräumen

Gemäß § 22 Abs. 6 ASchG müssen Arbeitsräume im Allgemeinen ausreichend natürlich belichtet sein. Eine dazu ergangene Verordnung verlangt Lichteintrittsflächen, die in Summe mindestens 10 % der Bodenfläche des Raumes betragen (§ 25 Abs. 1 AStV, BGBl. II Nr. 368/1998). Die hier anzuwendenden Bestimmungen regeln nach Auffassung des VwGH sowohl die bauliche Herstellung als auch den Zustand während der Verwendung dieses Arbeitsraumes, sodass im vorliegenden Fall – in einer Filiale war die Belichtungsfläche eines Verkaufsraumes im Vergleich zur Bodenfläche deshalb weitaus zu gering, weil das Oberlichtband durch Lagerung von Getränkeflaschen und das Fenster an der Südseite durch Getränkekisten zur Gänze verstellt waren – gegen diese arbeitnehmerschutzrechtliche Auflagen verstoßen wurde und folglich eine Verwaltungsstrafe zu verhängen war (VwGH 11. 8. 2006, 2005/02/0307).




03. 10. 2006 - ASOKOnline - Zum Recht auf Teilzeit für Beamte und Vertragsbedienstete

Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz normieren zur Kinderbetreuung einen Anspruch der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers auf Teilzeitbeschäftigung. Aufgrund der nicht gerade übersichtlichen Gestaltung ist insbesondere die Ermittlung der diesbezüglichen Rechtsposition für Bundes-, Landes-, Gemeinde- und Gemeindeverbandsbeamte sowie -vertragsbedienstete schwierig. Mit einer ausführlichen Abhandlung in der September-Ausgabe der ASoK möchte Dr. Lukas Stärker, stellvertretender Direktor der österreichischen Ärztekammer, hier Klarheit schaffen, stellt die diesbezügliche Rechtslage dar und zeigt Verfassungskonformitätsprobleme auf.

Zum Artikel




02. 10. 2006 - Steuerverein - Berufung gegen Bescheid

Serie Arbeitnehmerveranlagung: Arbeitnehmerveranlagung

Wie können Sie gegen einen Bescheid Einspruch erheben?
Gegen einen Bescheid können Sie binnen eines Monats ab Zustellung Berufung erheben. Bringen Sie Ihre Berufung schriftlich beim Finanzamt ein, das den Bescheid erlassen hat. Die Berufung ist gebührenfrei. Durch eine Berufung wird eine vorgeschriebene Nachforderung nicht außer Kraft gesetzt, sondern bleibt zum angegebenen Zeitpunkt fällig.
Wenn Sie den Nachforderungsbetrag vorerst nicht im vorgeschriebenen Umfang entrichten wollen, müssen Sie einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung stellen. Das Finanzamt wird zu diesem Antrag einen Bescheid erlassen.
Bitte beachten Sie:
Im Falle einer Abweisung der Berufung sind Zinsen für die Zeit der Aussetzung zu entrichten. Der Zinssatz beträgt derzeit 3,47%.
In der Regel wird das Finanzamt selbst eine Berufungsvorentscheidung erlassen. Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats die Vorlage der Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) beantragen.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




02. 10. 2006 - SWIOnline - Italienische Leasingraten

Lizenzgebühren, die von italienischen Kapitalgesellschaften an zu mehr als 50% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Italien in Italien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Italien von der Besteuerung ausgenommen; dies gilt daher auch für italienische Leasingraten, die als Entgelt für die Vermietung von gewerblichen Ausrüstungsgegenständen gezahlt werden. Sollte auf italienischer Seite im gegebenen Zusammenhang eine anderen Auffassung vertreten werden, nämlich jene, dass Art. 12 Abs. 1 dem Quellenstaat das uneingeschränkte Besteuerungsrecht belasse, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines Verständigungsverfahrens einer Klärung zugeführt werden. (EAS 2773 vom 22. 9. 2006)




02. 10. 2006 - PVInfo - Kein Dienstleistungsscheck

Kein Dienstleistungsscheck für Haushaltsführung des Ehegatten

Obwohl der Dienstleistungsscheck in der Praxis keine große Rolle spielt, wurde des öfteren diskutiert, ob es zulässig ist, den Ehepartner für die Haushaltsführung mit Dienstleistungsschecks zu bezahlen und diesem dadurch im Wege der Selbstversicherung für geringfügige Beschäftigte gemäß § 19a ASVG einen billigen Versicherungsschutz (Pensions- und Krankenversicherung um € 47,01 monatlich) zu ermöglichen.
Diese Frage ist nach Ansicht der Gebietskrankenkassen zu verneinen, da die Haushaltsführung grundsätzlich im Rahmen der familienrechtlichen Verpflichtung zwischen Ehepartnern erfolgt und daher kein Dienstverhältnis vorliegt. Das Dienstleistungsscheckgesetz setzt aber ein Dienstverhältnis voraus und ist somit auf familienrechtliche Beziehungen nicht anwendbar. Für Lebenspartnerschaften und die Tätigkeit von Kindern gilt dies sinngemäß (siehe zB DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 8/2006).



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