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Tägliche SteuerNews
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30. 04. 2007 - Steuerverein - Pauschalierung - Bindungswirkung und Bindungsfristen
Bindungswirkung bzw. Bindungsfristen auf dem Gebiet der Vorsteuer gelten sowohl für die Basispauschalierung als auch für die Branchenpauschalierung. Wenn Sie wissen wollen, ob eine Vorsteuerpauschalierung für Sie rentabel ist, vergleichen Sie die Zahllasten – für ein konkretes Veranlagungsjahr – mit und ohne Anwendung der Pauschalierung. Sollte sich eine geringere Zahllast ergeben, können Sie bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides gegenüber Ihrem Finanzamt schriftlich erklären, dass Sie die Vorsteuer nach Durchschnittssätzen ermitteln möchten, und zwar entweder im Wege der Basis- oder Branchenpauschalierung. Egal für welche der beiden Methoden Sie sich entscheiden, die abgegebene Erklärung bindet Sie mindestens für zwei Kalenderjahre (§ 14 Abs. 4 UStG).
Die Entscheidung kann nach Ablauf der Bindungsfrist nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Dieser Schritt muss bis zur Rechtskraft des dieses Kalenderjahr betreffenden Bescheides gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklärt werden. Damit besteht die Möglichkeit, eine „Günstigkeitsberechnung“ im Nachhinein vorzunehmen, um den Ausstieg aus der Pauschalierung zu erwägen. Mit dem Widerruf kann der Unternehmer erklären, an Stelle der Basispauschalierung nun die Branchenpauschalierung oder umgekehrt anzuwenden, wodurch er sich wieder für zwei Jahre bindet.
Der Abgabepflichtige kann sich aber auch dafür entscheiden, die Vorsteuerbeträge nach den allgemeinen Vorschriften zu ermitteln. Dies hat eine 5-jährige Bindung zur Folge. Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes ist eine Rückkehr zur Pauschalierung möglich (§ 14 Abs. 5 UStG). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
30. 04. 2007 - ASOKOnline - Sozialversicherungspflicht des begünstigten Personaleinkaufs
Werden den Dienstnehmern von Apotheken aufgrund des Dienstverhältnisses Rabatte (begünstigter Personaleinkauf in Apotheken) gewährt, die über die handelsüblich allen Endverbrauchern zugänglichen Rabatte hinausgehen, so besteht für diesen geldwerten Vorteil Lohnsteuerpflicht und diese Sachbezüge sind als Entgelt nach § 49 Abs. 1 ASVG zu behandeln und daher beitragspflichtig. Für die Bewertung von geldwerten Vorteilen aus dem Dienstverhältnis, die als Sachbezüge anzusehen sind, ist gemäß § 50 ASVG die Bewertung für die Zwecke der Lohnsteuer heranzuziehen (siehe dazu auch die Rz. 221 und 222 der Lohnsteuerrichtlinien 2002) – so lautet eines der Ergebnisse der Referentenbesprechung des Hauptverbandes über Fragen aus dem Versicherungs-, Melde- und Beitragsbereich vom 23. 1. 2007. Näheres dazu in der Rubrik „Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in Kurzform“ im April-Heft der ASoK. Zum Artikel
27. 04. 2007 - Steuerverein - Basispauschalierung Umsatzsteuer
Sie können an Stelle der Basispauschalierung auch die Branchenpauschalierung anwenden. In der betreffenden Verordnung (BGBl. Nr. 627/1983 in der Fassung BGBl. II Nr. 6/1997) finden Sie jenen Prozentsatz, der nach Anwendung auf den getätigten Umsatz die abziehbare Vorsteuer ergibt. Diese gesetzlichen Bestimmungen sind sehr komplex und können daher in diesem Leitfaden nur in ihren Grundzügen wiedergegeben werden.
Die Verordnung unterscheidet zwischen:
• freiberuflich tätigen Unternehmern/Unternehmerinnen (vier Gruppen, bestehend aus Tierärzten/ Tierärztinnen, Rechts-, Patentanwälten/-anwältin- Pauschalierung nen und Notaren/Notarinnen, Wirtschaftstreuhändern/ Wirtschaftstreuhänderinnen sowie Ziviltechnikern/ Ziviltechnikerinnen) und
• nichtbuchführungspflichtigen Handels- und Gewerbetreibenden (67 Gruppen).
Regelung für freiberuflich tätige UnternehmerInnen
Überschaubar ist die Liste der FreiberuflerInnen: Tierärzte/Tierärztinnen dürfen 4,9%, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, Patentanwälte/Patentanwältinnen, Notare/Notarinnen und WirtschaftstreuhänderInnen 1,7%, ZiviltechnikerInnen 2,8% vom Umsatz als Vorsteuer geltend machen.
Für HumanmedizinerInnen kommt die Vorsteuerpauschalierung nicht in Frage. Sie sind „unecht“ von der Umsatzsteuer befreit, d. h. ihnen steht kein Vorsteuerabzug zu.
Separat sind die Vorsteuern bzw. Einfuhrumsatzsteuern für Lieferungen von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zu beanspruchen, sofern die Anschaffungskosten nicht sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Das bedeutet, dass für geringwertige Wirtschaftsgüter (Kosten bis zu 400 € netto) kein Vorsteuerabzug möglich ist.
Vorsteuern, die bei sonstigen Leistungen (Herstellungen) im Zusammenhang mit abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens anfallen, stehen nicht gesondert zu! Zusätzlich abziehbar ist hingegen bei Wirtschaftstreuhändern/Wirtschaftstreuhänderinnen die von Rechenzentren für Datenverarbeitungsleistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer.
Regelung für Handels- und Gewerbetreibende
Den Handels- und Gewerbetreibenden bleibt der Blick in die entsprechende Verordnung (BGBl. Nr. 627/1983) nicht erspart. Das Spektrum der Durchschnittssätze reicht von 0,3% (Tabaktrafikanten/-trafikantinnen) bis zu 7% (MünzreinigerInnen).
Für Handels- und Gewerbetreibende existiert zwar keine Umsatzgrenze, dafür ist die Pauschalierung nur jenen Betrieben gestattet, für die keine gesetzliche Buchführungspflicht besteht. Auch wenn ein/e UnternehmerIn freiwillig Bücher führt, bleibt die Berechtigung zur pauschalen Vorsteuerermittlung bestehen. Auch hier gibt es zusätzliche Vorsteuerabzugsmöglichkeiten:
• Vorsteuern bzw. EUSt für Lieferungen und sonstige Leistungen (Anschaffungen und Herstellungen) betreffend abnutzbare Anlagegüter, für die einkommensteuerlich keine sofortige volle Abschreibung zulässig ist.
• Vorsteuern für Fremd- und Lohnarbeiten, soweit diese unmittelbar in die gewerbliche Leistung eingehen.
• Vorsteuern bzw. EUSt für Lieferungen von Waren, inkl. Roh-, Hilfsstoffe, Halberzeugnisse und Zutaten, die der/die UnternehmerIn zur gewerblichen Weiterveräußerung erwirbt. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
27. 04. 2007 - SWKOnline - Gesetzliche Verbesserungen bei Privatkonkurs geplant
Das Justizministerium und das Ministerium für Soziales und Konsumentenschutz planen gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation privater Schuldner, da es beim Zugang zum Privatkonkurs noch erhebliche Probleme gebe, insbesondere für Bezieher sehr niedriger Einkommen. Im Detail werden folgende Änderungen ins Auge gefasst: Erweiterung der schon jetzt gesetzlich verankerten Billigkeitsgründe, die eine Abweichung von der 10%igen Mindestquote vorsehen, um subjektive Gründe wie etwa schwere Krankheit oder Langzeitarbeitslosigkeit mit wenig Chance auf Rückkehr in den Arbeitsmarkt; Exekutionsstopp bei zahlungswilligen, aber zahlungsunfähigen Schuldnern; Begrenzung der Inkassokosten durch ein eigenes Tarifsystem, wie es auch bei Rechtsanwälten existiert; Anrechnung der Rückzahlung auf die Gesamtschuld, um des Problems der ständig steigenden Verzugszinsen Herr zu werden.
27. 04. 2007 - PVInfo - Der Kommanditist und seine Stellung im Arbeits- und Steuerrecht
Die Anstellung eines Kommanditisten kann aufgrund eines Dienstvertrags oder eines freien Dienstvertrags erfolgen. Ein Dienstvertrag liegt ua vor bei Arbeitspflicht unter den Weisungen des Komplementärs. Ein freier Dienstvertrag ist dagegen anzunehmen, wenn dem Kommanditisten eine entscheidende Mitwirkung an der Führung der Geschäfte zusteht. An den dienstvertraglichen Status knüpft seine konkrete Stellung im System der österreichischen Sozialversicherung an. Steuerrechtlich gehören die Arbeitsvergütungen des Kommanditisten (als Mitunternehmer), die er für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft erhält, hingegen immer zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb. In einem Beitrag von Hannelore Ortner in der April-Ausgabe der PV-Info werden der Kommanditist und seine arbeits- und abgabenrechtliche Behandlung einschließlich der jüngsten Rechtsprechung näher dargestellt.
27. 04. 2007 - ASOKOnline - Die Anrechnung von Vordienstzeiten im Arbeitsverhältnis
Bisweilen sehen einschlägige Rechtsvorschriften vor, dass Dienstzeiten, die in früheren Dienstverhältnissen zurückgelegt wurden, für bestimmte Rechte, die von der Dauer des (derzeitigen) Dienstverhältnisses abhängen, zu berücksichtigen sind (vgl. bspw. § 23 Abs. 1 AngG betreffend die Höhe der Abfertigung; weiters insb. § 2 Abs. 3 EFZG; § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 1, 2 Z 1 UrlG). Dabei normieren die einzelnen Gesetzesbestimmungen bisweilen unterschiedliche Voraussetzungen. Darüber hinaus kann eine Anrechnung von Vordienstzeiten auch durch Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart werden. Mag. Andreas Gerhartl untersucht in der April-Ausgabe der ASoK die unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen und geht dabei auch auf generelle Problemstellungen ein, die sich bei der Auslegung in der Praxis häufig ergeben. Zum Artikel
26. 04. 2007 - Steuerverein - Vorsteuerpauschalierung - Basispauschalierung Umsatzsteuer
Die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres dürfen nicht mehr als 220.000 € betragen haben (§ 14 Abs. 1 Z 1 UStG). Sie können diese Pauschalierung auch bei Buchführungspflicht in Anspruch nehmen.
Die pauschale Vorsteuer ist generell mit 1,8% des Gesamtumsatzes (ausgenommen unecht steuerbefreite Umsätze und Umsätze aus Hilfsgeschäften wie der Verkauf von Anlagegütern), höchstens 3.960 € zu berechnen. Die Pauschalierung der Vorsteuern mit 1,8% ist für jeden einzelnen Betrieb möglich.
Beispiel Eine Gewerbetreibende erzielt 205.000 € Umsatz, davon entfallen 5.000 € auf den Verkauf eines Klein-Lkw. Die Unternehmerin kann pauschal 3.600 € an Vorsteuer absetzen (1,8% von 200.000 €).
Analog zur Betriebsausgabenpauschalierung gibt es zusätzlich die Möglichkeit, bestimmte Vorsteuerbeträge (gegebenenfalls Einfuhrumsatzsteuer – EUSt) in tatsächlicher Höhe zu lukrieren: - Vorsteuern bzw. EUSt für Lieferungen und sonstige Leistungen (Anschaffungen und Herstellungen) betreffend abnutzbare Anlagegüter (z. B. Etagenheizung, Büromöbel, Computer), deren Anschaffungsoder Herstellungskosten 1.100 € netto übersteigen. - Vorsteuern bzw. EUSt für eingekaufte Waren, Halberzeugnisse, Roh- und Hilfsstoffe sowie Zutaten, wobei die Ausführungen unter „Zusatzbonus Waren“, sinngemäß gelten. Vorsteuern für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand bilden. Details finden Sie unter „Zusatzbonus Fremdlöhne". Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
26. 04. 2007 - Steuerverein - WKO: Zuschüsse und Beihilfen des AMS steuerfrei
in Randziffer 4854 vor, dass arbeitsmarktpolitische Zuschüsse/Beihilfen mit besonderem Förderungszweck (Beschäftigung einer zusätzlichen Arbeitskraft) zu keiner Kürzung des Lohnaufwandes führen. Erhält der Arbeitgeber die Zuschüsse/Beihilfen sind diese steuerfrei. Steuerfrei ist auch das Altersteilzeitgeld gemäß § 27 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG).
Folgende Zuschüsse/Beihilfen sind steuerfrei und führen zu keiner Aufwandskürzung:
"Blum-Prämie",
Lehrlingsausbildungsprämie;
Kombilohnbeihilfe für ArbeitgeberInnen (§ 34a AMSG);
Eingliederungsbeihilfe ("Come Back", § 34 AMSG);
Zuschuss zur Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz (§ 26 AMFG);
Beihilfen nach dem Solidaritätsprämienmodell (§ 37a AMSG) und Altersteilzeitgeld (§ 27 AlVG), sofern der Zuschuss an die Beschäftigung einer Ersatzkraft geknüpft ist;
Prämien nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.
Siehe WKO Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
26. 04. 2007 - SWIOnline - EuGH und die Besteuerung von Dividenden
In der österreichischen Literatur zur Dividendenbesteuerung wurde bereits mehrfach auf Defizite in Hinblick auf die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit dem Gemeinschaftsrecht hingewiesen. Dies betrifft die Voraussetzungen für die Quellensteuerbefreiung in § 94a EStG, die Anwendungsvoraussetzungen der internationalen Schachtelbefreiung in § 10 Abs. 2 KStG sowie den Methodenwechsel in § 10 Abs. 4 KStG. Diese Kritik hat durch die aktuelle Judikatur des EuGH nun Rückenwind erhalten. In der zweiten Jahreshälfte 2006 hat sich der EuGH nämlich in mehreren Urteilen mit der unterschiedlichen Ausgestaltung von Körperschaftsteuersystemen im Inland und über die Grenze sowie mit Regelungen zur Verhinderung von Steuermissbrauch auseinandersetzen müssen und die Vereinbarkeit dieser vergleichbaren Regelungen mit dem Gemeinschaftsrecht verneint. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Katharina Haslinger in der April-Ausgabe der SWI.
26. 04. 2007 - SWKOnline - Land- und Forstwirtschaft: Maßgeblicher Einheitswert
Der maßgebliche Einheitswert ergibt sich aus Eigenbesitz plus Zupachtungen minus Verpachtungen. Bei Zupachtungen ist der Hektar-Satz des Pächters maßgebend. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Zurechnung einer Zu- oder Verpachtung stellt die LuF PauschVO 2006, BGBl. II Nr. 258/2005, klar, dass es nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt, sondern auf die Bewirtschaftung während des Veranlagungszeitraumes ankommt. Im Zweifel kann daher die Regel "Wer die Ernte hat, der hat die Zurechnung" gelten. Ist im maßgeblichen Einheitswertbescheid des Pächters für die betreffende Vermögensunterart (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau) kein Hektarsatz ausgewiesen, ist der entsprechende im Einheitswertbescheid des Verpächters ausgewiesene Hektarsatz anzuwenden. Diesen Hektarsatz hat das Finanzamt auf Anfrage dem Pächter mitzuteilen. Auf unterjährige Grundstückskäufe und -verkäufe ist diese Regel nicht anwendbar. Die Zurechnung von unterjährig zugekauften Flächen erfolgt im Fall der Vollpauschalierung zum darauf folgenden 1.1. an den Käufer. Weitere land- und forstwirtschaftliche Zweifelsfragen aus dem 2. EStR-Wartungserlass 2006 in einem Beitrag in SWK-Heft 13/2007.
25. 04. 2007 - Steuerverein - Vorsteuerpauschalierung
Sie haben die Möglichkeit, neben der Betriebsausgabenpauschalierung auch noch von der Vorsteuerpauschalierung Gebrauch zu machen oder auf die einkommensteuerlichen Durchschnittssätze zu verzichten und nur die umsatzsteuerliche Pauschalmethode anzuwenden.
Beide Verfahren sind voneinander unabhängig und dürfen jeweils gesondert gewählt werden. Die Pauschalierung bei der Umsatzsteuer bezieht sich jedoch lediglich auf die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer. Bei der Berechnung der Umsatzsteuer für Lieferungen, sonstige Leistungen und den Eigenverbrauch ist hingegen die geschuldete Steuer in der tatsächlichen Höhe anzusetzen.
Entsprechend der einkommensteuerlichen Basispauschalierung gibt es auch eine umsatzsteuerliche Basispauschalierung.
Zusätzlich enthält § 14 Abs. 1 Z 2 UStG eine eigene Verordnungsermächtigung für Vorsteuerpauschalierungen im Bereich der USt. Eine diesbezügliche Verordnung ist zwar schon am 14.12.1983 (BGBl. Nr. 627/1983) unter dem Geltungsbereich des UStG 1972 ergangen, ist aber weiter anzuwenden und enthält eine Aufstellung von Prozentsätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern/Unternehmerinnen („Branchenpauschalierung Umsatzsteuer“).
Darüber hinaus gibt es weitere Vorsteuerpauschalierungen für spezielle Branchen (vgl. S. 61). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
25. 04. 2007 - PVInfo - Umsatzsteuer auf Ausbildungskostenrückersatz
Ist für den Fall der (vorzeitigen) Beendigung des Dienstvertrages eine Kompensationszahlung zu leisten, so ist dies Entgelt für eine Sachleistung des Arbeitgebers. Der nach § 2d AVRAG vereinbarte Kostenersatz durch den Arbeitnehmer ist daher umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für eine Sachleistung des Arbeitgebers und unterliegt insgesamt dem Normalsteuersatz.
(Bundesweiter Fachsenat Umsatzsteuer 6. 3. 2007)
25. 04. 2007 - ASOKOnline - EuGH zur Kostenerstattung bei stationärer Behandlung
Der absolute Ausschluss der Erstattung der Kosten einer stationären Behandlung im Ausland verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht. Für den Gerichtshof ist es nämlich offenkundig, dass eine solche Regelung die Patienten davon abschreckt, sich an Erbringer von Krankenhausdienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten als dem Mitgliedstaat, dessen sozialen Systemen sie angehören, zu wenden, und sie daher eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt. Diese sei – nach Einschätzung der Luxemburger Richter – nicht mit den Zielen der Erhaltung eines bestimmten Umfangs der medizinischen und pflegerischen Versorgung oder eines bestimmten Niveaus der Heilkunde im Inland wie auch der Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des nationalen Systems der sozialen Sicherheit vereinbar. Vielmehr könnte ein System der vorherigen Genehmigung oder die Festlegung von Tabellen für die Erstattung die Grundsätze des Gemeinschaftsrechts besser wahren (EuGH 19. 4. 2007, Rs. C-444/05, Stamatelaki).
24. 04. 2007 - Steuerverein - Pauschalsätze für nichtbuchführende Gewerbetreibende
In der Verordnung BGBl. Nr. 55/1990 sind für die dort angeführten Berufsgruppen jene Prozentsätze nachzulesen, die bezogen auf den Nettoumsatz zur Berechnung der Betriebsausgaben dienen. Neben den Durchschnittssätzen sind noch nachstehende Posten als Betriebsausgaben zu berücksichtigen:
- Wareneinkauf, Roh-, Hilfsstoffe, Halberzeugnisse und Zutaten (laut Wareneingangsbuch), - Lohnaufwand (laut Lohnkonto), Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, - alle Abschreibungen (gewöhnliche AfA und deren Sonderformen, geringwertige Wirtschaftsgüter), - steuerfreie Beträge betreffend Übertragung stiller Reserven, - Dotierung von Abfertigungsansprüchen, - Ausgaben für Miete oder Pacht, Energie, Beheizung, Post und Telefon, - abgeführte Umsatzsteuer (ausgenommen USt vom Eigenverbrauch) und Umsatzsteuer (Vorsteuer) für aktivierungspflichtige Aufwendungen, - Beiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
24. 04. 2007 - PVInfo - Abrechnungsbeleg über E-Mail
In PV-Info 3/2007 wurde die Möglichkeit erläutert, den Abrechnungsbeleg über Bank-/Kontoauszug an die Arbeitnehmer zu senden. Die gesetzliche Grundlage dafür (§ 78 Abs 5 EStG) gilt für die Übersendung mittels E-Mail gleichermaßen. In der April-Ausgabe der PV-Info wird ein kurzer Überblick über diese zweite Möglichkeit, den „Versand“ via E-Mail, geboten. Da „normale“ E-Mails ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen keinerlei Gewähr für die Authentizität und Vertraulichkeit von Nachrichten bieten, ist es im gegebenen Zusammenhang erforderlich, zur Sicherung der Vertraulichkeit eine Verschlüsselung und zur Wahrung der Integrität und Authentizität digitale Signaturen zu verwenden. Alles Nähere erfahren Sie wieder im aktuellen Heft in einem Beitrag von Beate Cerny.
24. 04. 2007 - ASOKOnline - Wahlrecht Arbeitnehmer beim Kündigungs- und Entlassungsschutz
Wahlrecht des Arbeitnehmers beim besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz
Der besondere Bestandschutz im österreichischen Arbeitsrecht ist derart gestaltet, dass Auflösungserklärungen von Arbeitsverhältnissen geschützter Personen der Zustimmung des Gerichts oder einer Behörde bedürfen, widrigenfalls sie der Nichtigkeit anheimfallen. In Lehre und Rechtsprechung hat sich weitgehend die Beurteilung durchgesetzt, dass es sich bei dieser Nichtigkeit um eine relative handelt, was bedeutet, dass sich auf sie nur der betroffene Arbeitnehmer berufen kann. Unterlässt der Arbeitnehmer die Geltendmachung der Nichtigkeit, so bleibt es bei der Wirksamkeit der Auflösungserklärung, was insbesondere, wenn es sich um eine unbegründete Entlassung handelt, Schadenersatzpflichten des Arbeitgebers nach sich zieht. Für diese Möglichkeit, die an sich nichtige Auflösungserklärung gegen sich gelten zu lassen, hat sich in Lehre und Rechtsprechung die Bezeichnung „Wahlrecht des Arbeitnehmers“ eingebürgert. Der dogmatischen Begründung und den schadenersatzrechtlichen Konsequenzen dieses Wahlrechts widmet sich Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Holzer in einem Aufsatz in der April-Ausgabe der ASoK. Zum Artikel
24. 04. 2007 - SWKOnline - Vorsteuerabzugsberechtigte Klein-LKW und Kleinbusse
Das BMF hat die Liste der Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung aus 2002 aktualisiert und um die Fahrzeuge Chevrolet Chevrolet Karlos und Volvo C30 City Van erweitert. In die Liste der Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002 wurde der Fahrzeugtyp VW Crafter neu aufgenommen. Vollständige Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Klein-LKW und der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbusse auf der BMF-Homepage unter www.bmf.gv.at
23. 04. 2007 - Steuerverein - Pauschalierung - Branchenpauschalierung Einkommensteuer
Eine Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 14.12.1989 (BGBl. Nr. 55/1990) sieht für die Berechnung der Betriebsausgaben von nichtbuchführenden Gewerbetreibenden branchenspezifische Prozentsätze vor. Diese Verordnung beinhaltet in alphabetischer Reihenfolge – vom Bandagisten bis zum Zahntechniker – insgesamt 54 (inkl. artverwandter) Berufe mit den dazugehörigen Durchschnittssätzen.
Die Bestimmungen der Branchenpauschalierung weichen teilweise erheblich von denen der Basispauschalierung bei den anzuwendenden Pauschalsätzen ab. Zudem ist der Katalog, der von den Gewerbetreibenden zusätzlich abzusetzenden Betriebsausgaben, wesentlich weiter. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
23. 04. 2007 - PVInfo - Behindertentransporte innerhalb Wiens lohnsteuerpflichtig
Für Behindertentransporte innerhalb Wiens gezahlte Tagesgelder sind lohnsteuerpflichtig
Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des VwGH kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die belangte Behörde im gegenständlichen Fall einer Fahrtätigkeit, die in der Durchführung von Behindertentransporten im Gemeindegebiet von Wien bestanden hat, Wien als regelmäßigen Mittelpunkt der Tätigkeit und damit als Dienstort im Sinne des § 26 Z 4 EStG 1988 angesehen hat. An die Fahrer gezahlte Tagesgelder sind mangels Dienstreise im Sinne des § 26 Z 4 EStG 1988, welche ja das Verlassen des Dienstortes zur Voraussetzung hat, nicht abgabenfrei. Mit den einzelnen Fahrern individuell geschlossene Zahlungsvereinbarungen stellen auch keine Betriebsvereinbarung – und damit keine abweichende lohngestaltende Vorschrift nach § 68 Abs 5 EStG 1988 – dar.
23. 04. 2007 - ASOKOnline - IESG-Kommentar in 3. Auflage erschienen
Im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers sind Arbeitnehmer, die auf die offenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes angewiesen sind und das Risiko des Zahlungsausfalls nicht streuen können, besonders schutzwürdig. Im Regelfall erhalten sie über ihren Antrag nach dem IESG den größten Teil ihrer offenen Forderungen aus Mittel des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds ersetzt. Die jetzt vorliegende 3., überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage des von Dr. Paul Liebeg verfassten Standardwerkes kommentiert – mit Stand vom 1. 1. 2007 – profund nicht nur das IESG, sondern auch das damit im Zusammenhang stehende Insolvenz-Arbeitsrecht. Neben den österreichischen Quellen wurden vergleichend auch die deutsche Literatur sowie die Rechtsprechung der Höchstgerichte der BRD und jene des EuGH umfassend berücksichtigt. Dieser Kommentar bietet somit für alle, die mit dem IESG befasst sind, einen unverzichtbaren, umfassenden und praxisorientierten Arbeitsbehelf. Nähere Details und Möglichkeit zur Online-Bestellung
23. 04. 2007 - SWKOnline - Automatische Bescheide haben Bescheidqualität
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 14. 12. 2006, 2005/14/0014 einen Zurückweisungsbescheid des UFS vom 5. Jänner 2005, RV/0559-L/04 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Der UFS hat im aufgehobenen Bescheid eine Berufung gegen einen Säumniszuschlagsbescheid zurückgewiesen, da dieser vollautomatisch ohne Zutun der zuständigen Abgabenbehörde ergangen sei und daher nicht ein individueller hoheitlicher Willensakt der zuständigen Behörde sein könne. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Johann Fischerlehner in SWK-Heft 12/207.
20. 04. 2007 - Steuerverein - Pauschalierung - Zusatzbonus Fremdlöhne
Fremdlöhne können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden. Darunter fallen insbesondere Ausgaben auf Grund von Arbeitskräftegestellungen und Werkverträgen.
Beispiele Ausgaben für Schuhreparaturen durch Dritte bei einer Schuhreparaturwerkstätte; Substitutionskosten bei Rechtsanwälten; an nachgeordnete Ärzte/Ärztinnen weiterbezahlte Sonderklassegebühren. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
20. 04. 2007 - PVInfo - Risikohaftung des Dienstgebers für Schäden am Privat-Pkw des Dienstnehmers
Dienstreisen werden von Dienstnehmern häufig nicht in einem vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeug unternommen; oft benutzen Dienstnehmer ihren Privat-Pkw. Daher stellt sich in der Praxis die Frage, ob und inwieweit der Dienstgeber für Schäden (unfallbedingte Schäden, Parkschäden) haftet, die einem Dienstnehmer anlässlich einer Dienstreise mit seinem Privat-Pkw entstehen. Antwort gibt ein Beitrag von Mag. Judith Morgenstern im April-Heft der PV-Info. Hier finden Sie auch einen Formulierungsvorschlag für den Abschluss einer rechtssicheren Vereinbarung mit dem Dienstnehmer.
20. 04. 2007 - SWIOnline - Die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen
Die Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen auf der Homepage des BMF wurde mit Stand 4. 4. 2007 aktualisiert. Änderungen gab es bei Barbados, Pakistan, Saudi Arabien, der Tschechischen Republik und Venezuela. Übersichtsliste unter www.bmf.gv.at
19. 04. 2007 - Steuerverein - Vorsteuerabzugsrecht in Europa
Steuerpflichtige, die im Zusammenhang mit ihrer Unternehmenstätigkeit in einem Mitgliedstaat MwSt gezahlt haben, in dem sie weder Gegenstände liefern noch Dienstleistungen erbringen, können sich diese MwSt von dem betreffenden Mitgliedstaat erstatten lassen. Eine Liste der Adressen in den Mitgliedstaaten, an die Erstattungsanträge gemäss der 8. MwSt.-Richtlinie (79/1072/EWG) gerichtet werden sollen, sowie die Liste der Erstattungsmindestbeträge finden Sie hier...
Näheres unter http://ec.europa.eu
19. 04. 2007 - Steuerverein - Pauschalierung - Zusatzbonus Waren
Voraussetzung ist, dass die Ausgaben für Waren, Halberzeugnisse, Roh- und Hilfsstoffe sowie Zutaten bereits getätigt wurden. Eine Rechnung eines Lieferanten aus dem Jahr 2006, die im Folgejahr bezahlt wird, kann daher nicht schon 2006 berücksichtigt werden, sondern erst 2007. Abzugsfähig sind nur jene Kosten, die in ein Wareneingangsbuch einzutragen sind oder - bei angenommener gewerblicher Einkunftsart - einzutragen wären. Davon sind alle Waren usw. betroffen, die der Unternehmer zur Weiterveräußerung, sei es in derselben Beschaffenheit, sei es nach vorheriger Be- oder Verarbeitung, erwirbt. Bei Freiberuflern kommen nur jene Waren usw. in Betracht, welche - wenn auch im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit - nach gewerblicher Art weiterveräußert werden, wie beispielsweise die Medikamente der Hausapotheke eines Arztes. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
19. 04. 2007 - SWIOnline - Beteiligungsveräußerung durch eine französische SNC
Eine SNC (Société en nom collectif) entspricht dem Typus einer österreichischen Offenen Gesellschaft und ist daher auf österreichischer Seite als steuerlich transparent zu werten. Die gleiche Wertung erfährt die SNC auf französischer Seite (siehe den OECD-Partnership Report "The Application of the OECD Model Tax Convention to Partnerships", Seite 89). Veräußert die französische SNC ihre 100%ige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann ist der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn daher den Gesellschaftern der SNC steuerlich zuzurechnen. Ist an der SNC im Wesentlichen nur eine niederländische Kapitalgesellschaft beteiligt, dann kommt nicht das österreichisch-französische Doppelbesteuerungsabkommen, sondern jenes, das zwischen Österreich und den Niederlanden besteht, zur Anwendung. Dieses teilt - zum Unterschied vom DBA mit Frankreich - das Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn in Artikel 14 Abs. 4 nicht dem Quellenstaat, sondern - in Übereinstimmung mit den OECD-Grundsätzen - dem Ansässigkeitsstaat, sonach den Niederlanden zu; der Vorgang ist damit in Österreich von der Besteuerung freizustellen. ( EAS 2838 vom 23. 3. 2007)
19. 04. 2007 - SWKOnline - KStR-Wartungserlass 2006
In einer „Vorabinformation zum Wartungserlass 2006 betreffend Körperschaftsteuerrichtlinien 2001“ gibt das BMF die Inhalte des KStR-Wartungserlasses 2006 bekannt. Die Einarbeitung in die FinDok erfolge in den nächsten Tagen. Geringfügige Textänderungen seien dabei nicht auszuschließen, es werde jedoch keine inhaltliche Änderung erfolgen. Der Wartungserlass umfasst - Änderungen durch das AbgÄG 2005, BGBl. I 2005/161; - Änderungen durch das Einarbeiten des Erlasses zur Besteuerung von Unternehmensgruppen vom 23. 2. 2005, GZ BMF-010216/0031-IV/62005; - Änderungen auf Grund der allgemeinen Wartung, der Novellierung des WGG und der Fehlerkorrektur; - Änderungen auf Grund der Anpassung an SEG und UGB. Vorabinfo auf der BMF-Homepage
18. 04. 2007 - Steuerverein - Pauschalierung - Zusatzbonus Löhne und Lohnnebenkosten
Ausgaben für Löhne sind sämtliche an die Arbeiter und Angestellten ausbezahlten laufenden und sonstigen Bezüge (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) inkl. der darauf entfallenden Lohnsteuer.
Zu den Lohnnebenkosten zählen: - Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, - Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, - Kommunalsteuer, - Wiener U-Bahn-Abgabe, - Betriebsratsumlage sowie - Pensionskassenbeiträge.
Steuerpflichtige Sachbezüge gehören zum Arbeitslohn und stellen daher aus der Sicht des Dienstgebers Lohnaufwand dar. Auch die an Arbeitnehmer im Zuge einer Dienstreise gezahlten Vergütungen wie Kilometergelder, Tages- und Nächtigungsgelder können separat geltend gemacht werden. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
18. 04. 2007 - ASOKOnline - Zulässigkeit eines Kostenbeitrages
Einem Behinderten, dem nach § 24 Abs. 1 Wr. Behindertengesetz Hilfe zur Unterbringung in geeigneten Anstalten oder Heimen durch Unterbringung in einem Wohnheim eines Hilfswerks für Taubblinde gewährt worden ist, darf aufgrund privatrechtlicher Vereinbarung ein monatlicher Kostenbeitrag vom Rechtsträger des Heims vorgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass mit diesem Beitrag Zusatzleistungen abgegolten werden, die über jene Grundleistungen des Heimträgers für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung hinausgehen, die durch den vom Land Wien für den Heimaufenthalt des Beklagten gezahlten Tagessatz abgegolten sind. Eine solche privatrechtliche Vereinbarung unterliegt § 27d Abs. 1 Z 6 KSchG und bedarf der dort vorgesehenen Aufschlüsselung des Entgelts für die nach dem 1. 7. 2004 begehrten Kostenbeiträge, auch wenn die Vereinbarung schon vor diesem Stichtag abgeschlossen worden ist. Ist dem Behinderten ein Sachwalter für alle Angelegenheiten bestellt worden, bedarf eine solche Vereinbarung zu ihrer Wirksamkeit der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung (OGH 21. 11. 2006, 4 Ob 188/06k).
17. 04. 2007 - Steuerverein - Pauschalierung - Zusätzliche Betriebsausgaben
Zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 6% bzw. 12% der Nettoeinnahmen können noch folgende (bereits bezahlte) Aufwendungen in tatsächlicher Höhe abgezogen werden:
- Ausgaben für Löhne und Lohnnebenkosten, - Ausgaben für Waren, Halberzeugnisse, Roh- und Hilfsstoffe sowie Zutaten, - Fremdlöhne, - Sozialversicherungsbeiträge.
Bitte beachten Sie Der freiwillige Sozialaufwand (z. B. Gewährung verbilligter Mahlzeiten) stellt hingegen keinen zusätzlichen Ausgabenposten dar. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
17. 04. 2007 - PVInfo - Festsetzung des Zuschlags zum Lohn der Winterfeiertagsregelung
Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung
- Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine Anwartschaftswoche das 1,2-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes. - Diese Verordnung tritt mit 1. 4. 2007 in Kraft. - Sie ist auf die Zuschlagszeiträume 2007/04 bis 2007/11 anzuwenden.
(Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung, BGBl II 2007/86 vom 13. 4. 2007)
17. 04. 2007 - ASOKOnline - Bonus erhöht Abfertigung alt
Boni, Erfolgsprämien, Bilanzgelder und ähnliche Zahlungen erhöhen nach ständiger Rechtsprechung die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung alt. In der Entscheidung 9 ObA 59/06a vom 27. 9. 2006 hat der OGH neuerlich bestätigt, dass er eine Durchschnittsberechnung über die letzten drei oder fünf Jahre ablehnt. Es komme auf das letzte Jahr an – und zwar darauf, was im letzten Jahr (nicht: für das letzte Jahr) bezahlt worden sei. Näheres dazu erfahren Sie in einem Beitrag von Dr. Wolfgang Höfle in der April-Ausgabe der ASoK. Zum Artikel
17. 04. 2007 - SWIOnline - Schweiz: 106 Tage Arbeit für den Fiskus
Im Jahr 2007 hat der durchschnittliche Steuerzahler in der Schweiz seine Steuern am 16. April beglichen. Er benötigte 106 Tage zur Erfüllung dieser Bürgerpflicht - drei Tage weniger als im letzten Jahr, aber doppelt so viele wie vor 50 Jahren. Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) veröffentlichte am 16. 4. 2007 eine Statistik über die Arbeitstage, die im schweizerischen Mittel 2007 für die Bezahlung von Steuern, Abgaben und obligatorischen Sozialversicherungen aufgewendet werden müssen. 1958 fiel der «Tag der erfüllten Steuerpflicht» noch auf den 22. Februar. Dieser Tag entspricht der so genannten Fiskalquote, die den Anteil der durch den Fiskus beanspruchten Wertschöpfung misst. 1990 lag dieser Wert bei 26 Prozent und stieg bis 2000 auf 30,5 Prozent an. Im letzten Jahr stand er noch bei 29,8 Prozent. Bis Ende des Jahres sollte er laut EFD auf 29,2 Prozent sinken. Die Fiskalquote teilt sich auf die drei Staatsebenen und die Sozialversicherungen auf. In diesem Jahr beträgt jene des Bundes rund 10 Prozent des Bruttoinlandprodukts, jene der Kantone rund 7 Prozent, der Gemeinden rund 5 Prozent und der obligatorischen Sozialversicherungen etwa 7 Prozent. Wenn in die Fiskalquote die SUVA-Prämien, die obligatorische Krankenversicherung, die obligatorische berufliche Vorsorge und die Beiträge an die Familienausgleichskassen dazugerechnet werden, steigt die Belastung des Durchschnittsbürgers nach den Berechnungen des EFD auf etwa 40 Prozent des BIP. -(sda)
17. 04. 2007 - SWKOnline - Grünes Licht des Budgetausschusses
Grünes Licht des Budgetausschusses für das Budgetbegleitgesetz 2007
Der Budgetausschuss hat am 13. 4. 2007 mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien und unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das EG- Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Bundesbahngesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2007) beschlossen. Die steuerrechtlichen Änderungen sollen im Jahr 2007 Mehreinnahmen von 152 Mill. € (Bund: 112 Mill. €, Länder: 23 Mill. €, Gemeinden: 17 Mill. €) bringen. Bis 2009 sollen die Mehreinnahmen auf 482 Mill. € (Bund: 356 Mill. €; Länder: 72 Mill. €; Gemeinden: 54 Mill. €) steigen.
16. 04. 2007 - Steuerverein - Pauschalierung - Abpauschalierte Betriebsausgaben
Im Prinzip sind durch den Pauschalsatz von 6% bzw. 12% alle Betriebsausgaben abgedeckt („abpauschaliert“), insbesondere jene aus dem Titel: - Abschreibungen (normale AfA, Sonderformen der Abschreibung, geringwertige Wirtschaftsgüter), - Restbuchwerte abgehender Anlagen, - Fremdmittelkosten, - Miete und Pacht, - Post und Telefon, - Betriebsstoffe (Brenn- und Treibstoffe), - Energie und Wasser, - Werbung, - Rechts- und Beratungskosten, - Provisionen, - Büroausgaben, - Versicherungsprämien, - Betriebssteuern, - Instandhaltung, - Reinigung durch Dritte, - Kraftfahrzeugkosten, - Reisekosten (einschließlich Tages- und Nächtigungsgelder) und - Trinkgelder. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
16. 04. 2007 - PVInfo - Neue Lenkzeitenverordnung VO 561/2006/EG in Kraft
Seit 11. 4. 2007 gilt die neue Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr („Lenkzeitenverordnung“) für Fahrer von Lkws mit mehr als 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht bzw für Lenker von Bussen mit mehr als 9 zu befördernden Personen (inkl Lenker).
16. 04. 2007 - SWIOnline - Doppelbesteuerungsabkommen mit Venezuela
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Venezuela wurde in BGBl. III Nr. 33/2007 veröffentlicht. Das neue DBA ist mit 17. 3. 2007 in Kraft getreten und ab 1. 1. 2008 anzuwenden.
16. 04. 2007 - SWKOnline - Unterbrechung der Verjährung und Gesamtschuldverhältnis
Die Verjährung unterbrechende Handlungen wirken anspruchsbezogen, und nicht personenbezogen (s. das im verstärkten Senat getroffene Erkenntnis des VwGH vom 18.10.1995, 91/13/0037). Somit unterbricht jede von der Behörde zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommene außenwirksame Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die letztlich in Anspruch genommene Person gerichtet hat. Die Verjährung wird daher bereits durch die Heranziehung eines einzelnen Gesamtschuldners allen gegenüber unterbrochen, und zwar selbst dann, wenn sich z. B. herausstellt, dass der Anspruch bei der zunächst als Schuldner herangezogenen Person nicht einbringlich ist. Eine personenbezogene Behandlung von Unterbrechungshandlungen würde auch dem Grundgedanken der Einheitlichkeit des Abgabenanspruches zuwider laufen (Ritz, BAO³, § 209 Tz 32, m. w. N.). (UFS Graz vom 20. 12. 2006, RV/0524-G/06 und RV/0525-G/06)
13. 04. 2007 - Steuerverein - Pauschalierung - Bindungswirkung bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Wurde die Basispauschalierung einmal beansprucht und wird in der Folge davon abgegangen (Gewinnermittlung durch "normale" Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), so ist eine neuerliche Pauschalierung der Betriebsausgaben frühestens nach Ablauf von fünf Wirtschaftsjahren zulässig.
Beispiel Eine Unternehmerin berechnet ihre Betriebsausgaben in den Jahren 2005 und 2006 im Wege der Basispauschalierung und fährt damit günstiger, weil diese bei belegmäßigem Nachweis um einiges niedriger ausfallen würden. Da die Steuerpflichtige wissen möchte, welche Kosten tatsächlich entstehen, sammelt sie weiter ihre Ausgabenbelege, obwohl dies für Zwecke der Pauschalierung nicht notwendig ist. So stellt sie im Jahre 2007 fest, dass die Summe der getätigten Aufwendungen weit mehr als der geltend zu machende Pauschalsatz eträgt. Sie ermittelt daher den Gewinn des Jahres2007 mittels der "normalen" Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Dies hat zur Folge, dass dieBasispauschalierung erst wieder im Jahre 2013angewendet werden kann. Nachteilig wäre für dieUnternehmerin, wenn sich in der Zwischenzeit diePauschalierung als günstiger erweisen sollte. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
13. 04. 2007 - SWKOnline - Abzugsfähigkeit einer Feier anlässlich eines Dienstjubiläums
Bewirtungsaufwendungen eines angestellten Geschäftsführers mit variablen Bezügen anlässlich einer ausschließlich für Betriebsangehörige im eigenen Garten veranstalteten Feier zu einem Dienstjubiläum können – so der BFH - Werbungskosten sein ( BFH 1. 2. 2007, VI R 25/03). Der BFH hat damit seine Tendenz, den Werbungskostenbegriff großzügig zu beurteilen, fortgesetzt. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Bernhard Renner in SWK-Heft 11/2007.
12. 04. 2007 - Steuerverein - WKO: Arbeitszimmer im Wohnungsverband
Bei vielen kleineren Unternehmen wird für die Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit ein im Wohnungsverband gelegenes Zimmer als Arbeitszimmer verwendet...
Näheres bei der WKO
12. 04. 2007 - Steuerverein - Pauschalierung - Basispauschalierung Einkommensteuer
Bei den Einkünften aus einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit können Sie die Betriebsausgaben im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entweder mit 6%, höchstens aber 13.200 €, oder 12%, höchstens aber 26.400 €, der Nettoeinnahmen ermitteln.
Voraussetzungen für die Pauschalierungen: - Sie dürfen keine doppelte Buchhaltung führen und - Ihre Umsätze dürfen im vorangegangenen Wirtschaftsjahr nicht mehr als 220.000 € betragen haben.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
12. 04. 2007 - PVInfo - Anhebung der Pendlerpauschalien geplant
In der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2007, Teil Abgabenänderungsgesetz 2007, ist vorgesehen, die in § 16 Abs 1 Z 6 lit b und c EStG festgesetzten Pauschbeträge um rund 10 % zu erhöhen, um den gestiegenen Treibstoffpreisen und damit den erhöhten Belastungen der Pendler entgegenzuwirken. Diese Änderung soll mit 1. 7. 2007 in Kraft treten.
12. 04. 2007 - ASOKOnline - Änderung des Bauarbeitenkoordinierungsgesetzes
Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 29. 9. 2006, G 37/06, § 4 Abs. 1 BauKG mangels hinreichender Kompetenz des Bundesgesetzgebers aufgehoben. Diese Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. 6. 2007 in Kraft. Die aufgehobene Vorschrift ist jedoch – wie auch alle anderen im BauKG enthaltenen Regelungen – zur Umsetzung der EU-Richtlinie 92/57/EWG notwendig. Zur verfassungskonformen Beibehaltung der geltenden einfachgesetzlichen Rechtslage ist die Schaffung einer Kompetenzdeckungsklausel für den Bund hinsichtlich Gesetzgebung und unmittelbare Bundesverwaltung in Angelegenheiten der Bauarbeitenkoordination erforderlich. Dies soll durch eine Novellierung des BauKG geschehen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das BMWA verschickt; die Begutachtung läuft noch bis zum 24. 4. 2007. Ministerialentwurf samt Erläuterungen (Website des Wirtschaftsministeriums)
12. 04. 2007 - SWIOnline - Zunehmende Steuereinnahmen in Italien
Der Wirtschaftsaufschwung und der Kampf gegen die Steuerhinterziehung zeigen Wirkung. Im Jänner und Februar dieses Jahres sind die Steuereinnahmen gegenüber dem Vergleichszeitraum 2006 um 7,1 Prozent auf 57,2 Mrd. Euro gewachsen. Allein im Februar stiegen die Einnahmen um 5,5 Prozent auf 27,1 Mrd. Euro, teilte das Italienische Wirtschaftsministerium mit. Wachsend waren vor allem die Einnahmen durch die Mehrwertsteuer IVA und lokale Abgaben. Die von den Lokalverwaltungen gesammelten Steuern stiegen in den ersten beiden Monaten dieses Jahres um 1,2 Prozent auf drei Mrd. Euro. Bis Jahresende wird der Staat über zusätzliche Steuereinnahmen von etwa zehn Mrd. Euro verfügen. Auch der Internationale Währungsfonds ist über die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in Italien optimistisch. Die Experten in Washington revidierten die Wachstumsprognosen des italienischen Bruttoinlandprodukts (BIP) von 1,4 auf 1,8 Prozent. Bis Jahresende rechnet der IWF mit einem Defizit von 2,2 Prozent im Vergleich zum BIP. Die Gesamtverschuldung des Staates sollte auf 106 Prozent des BIP sinken. Bis 2012 dürfte die Verschuldung auf 103,1 Prozent fallen. - (APA)
12. 04. 2007 - SWIOnline - Die Dienstleistungsbetriebsstätte im DBA-Recht
Im Dezember 2006 hat der OECD-Fiskalausschuss eine Stellungnahme zur Behandlung von Dienstleistungen im DBA-Recht herausgegeben. Die Endfassung dieses Berichtes soll schließlich in den Kommentar zu Art. 5 des OECD-Musterabkommens Eingang finden. Darin wird DBA-Vertragsstaaten – in Anlehnung an Art. 5 Abs. 3 lit. b des UN-Musterabkommens ein Abkommenstext vorgeschlagen – der Quellenstaaten die Besteuerung von Dienstleistungen auch dann ermöglichen soll, wenn sie keiner im Tätigkeitsstaat unterhaltenen festen Geschäftseinrichtung zuzurechnen sind. Stefan Bendlinger setzt sich in einem Beitrag in der April-Ausgabe der SWI kritisch mit den Ausführungen der OECD auseinander und beschreibt deren Auswirkungen auf die Interpretation der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen.
11. 04. 2007 - Steuerverein - Betriebsausgabenpauschalierung
Bei der Betriebsausgabenpauschalierung kann man seine Betriebsausgaben in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der erzielten Nettoeinnahmen berechnen ("Teilpauschalierung"). Daher befreit die Pauschalierung den/die UnternehmerIn nicht von seiner/ihrer Verpflichtung, die Umsätze aufzuzeichnen.
Im Einkommensteuergesetz finden sich im § 17 Abs. 1 bis 3 allgemeine Bestimmungen zur Betriebsausgabenpauschalierung, die FreiberuflerInnen (im Sinne des § 22 EStG) und Gewerbetreibende (im Sinne des § 23 EStG) beanspruchen können. Man spricht auch von der so genannten "Basispauschalierung Einkommensteuer".
Daneben enthält § 17 Abs. 4 und 5 noch die Ermächtigung, dass der Bundesminister für Finanzen per Verordnung Durchschnittssätze für Gruppen von Steuerpflichtigen aufstellt. Basierend auf diesem Recht hat der Finanzminister in einer Verordnung für verschiedene Gewerbezweige Prozentsätze festgelegt, die zwecks Berechnung der Betriebsausgaben auf die Nettoumsätze anzuwenden sind ("Branchenpauschalierung Einkommensteuer", siehe dazu S. 58). Daneben gibt es auch noch spezielle Branchenpauschalierungen, vgl. S. 61.
Sie haben allerdings die Wahl - bei Zutreffen der jeweiligen Voraussetzungen - entweder Ihren Gewinn nach den allgemeinen Bestimmungen der Basispauschalierung (§ 17 EStG) oder aber nach den speziellen Regeln der Branchenpauschalierung zu ermitteln. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
11. 04. 2007 - SWKOnline - Steuertermine im Mai
Am 15. Mai 2007 sind folgende Abgaben fällig: Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat März 2007 bzw. für das 1. Quartal 2007; Kammerumlage für das 1. Quartal 2007; Normverbrauchsabgabe für den Monat März 2007; Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat März 2007; Werbeabgabe für den Monat März 2007; Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 für den Monat März 2007; Kraftfahrzeugsteuer für das 1. Quartal 2007; Lohnsteuer für den Monat April 2007; Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat April 2007; Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat April 2007; Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2007; Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2007; Die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Quartal 2007 bzw. für das Jahr 2007.
10. 04. 2007 - Steuerverein - BMF: Steueraufkommen 2006 nach Abgabenart
Umsatzsteuer: 20.171 Milliarden Lohnsteuer: 18.092 Milliarden Körperschaftsteuer: 4.833 Milliarden Mineralölsteuer: 3.553 Milliarden Einkommensteuer: 2.525 Milliarden
Näheres beim BMF
10. 04. 2007 - Steuerverein - BMF: Die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen
Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, Stand: 4.4.2007...
Siehe BMF
10. 04. 2007 - Steuerverein - Pauschalierung
Wenn Sie Ihre Betriebsausgaben und Vorsteuerabzüge geltend machen, verlangt das Finanzamt von Ihnen exakt ermittelte Beträge. Eine Ihrer wesentlichsten Aufgaben ist daher, einwandfreie Belege zu sammeln und buchhalterisch zu erfassen. Wenn Sie dies stets gewissenhaft erledigen, können Sie einerseits keine Steuerabsetzposten verlieren bzw. auch verhindern, dass Ihnen das Finanzamt eventuell eine Betriebsausgabe streicht.
In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen eine weitere Möglichkeit an, die durchaus für Sie erleichternd sein kann. Und zwar können Sie Ihre Betriebsausgaben und Ihren Vorsteuerabzug auch im Wege der Pauschalierung ermitteln. Neben der Betriebsausgaben bzw. Teilpauschalierung ist auch eine Reingewinnermittlung in Form einer Vollpauschalierung (Gewinnpauschalierung) möglich.
Die Vollpauschalierung gibt es für Land- und Forstwirte! Für die Branchen "Gaststättenund Beherbergungsunternehmen" und "Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler" gibt es ebenfalls die Gewinnpauschalierung, die aus einem Grundbetrag und aus einem Prozentsatz der Einnahmen besteht. Diese Branchen müssen daher genauso ihre Einnahmen aufzeichnen wie im Falle eines ausgabenpauschalierten Betriebes. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
10. 04. 2007 - ASOKOnline - Erste Entscheidungen zur Elternteilzeit
Seit 1. 7. 2004 besteht für Eltern zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren oder bei gleicher Stundenanzahl die Lage der Arbeitszeit an die Bedürfnisse der Kinderbetreuung anzupassen (sog. Elternteilzeit). Dass dies in der Praxis nicht immer einvernehmlich mit dem Dienstgeber geschehen kann, war zu erwarten. Die ersten hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen (in allen Fällen war der sog. „große Anspruch“ gegeben und der Dienstgeber Kläger) zeigen zumindest eines ganz deutlich: Muss durch das Gericht eine Interessenabwägung vorgenommen werden, so wird jedes Urteil letztlich zur Einzelfallentscheidung, die für die Praxis bestenfalls eine Entscheidungshilfe ist, durch die sich aber keine genaue Vorhersage treffen lässt. In einem in Heft 3/2007 der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift „PV-Info“ veröffentlichten Artikel unternimmt Mag. Christa Kocher erstmals den Versuch einer Analyse der sich abzeichnenden Judikaturlinien.
10. 04. 2007 - ASOKOnline - Streichung der Familienbeihilfe
Streichung der Familienbeihilfe für Asylwerber verfassungsrechtlich unbedenklich
Nach der mit dem Fremdenrechtspaket 2006 geschaffenen Rechtslage bekommen Nicht-Österreicher nur dann Familienbeihilfe, wenn sie sich gemäß dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) rechtmäßig in Österreich aufhalten – also Asylstatus oder eine sog. NAG-Karte haben (vgl. § 3 FLAG). Der VfGH hat nun – nach Durchführung eines Vorverfahrens – den Beschluss gefasst, die Behandlung der dagegen gerichteten Beschwerde eines Asylwerbers abzulehnen. In der Begründung heißt es, der Gesetzgeber habe bei der Frage, wem familienfördernde Maßnahmen zukommen sollen, einen weiten Gestaltungsspielraum. Die behauptete Rechts- bzw. Verfassungsverletzung sei daher „so wenig wahrscheinlich“, dass „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“ gegeben sei. In diesem Fall darf der VfGH die Behandlung eines Antrages ablehnen. Die Legislative dürfe, erläuterten die Höchstrichter, den Anspruch auf Familienbeihilfe von einer „qualifizierten Nahebeziehung zum Inland“ abhängig machen. Außerdem sei für Asylwerber „grundsätzlich eine staatliche Versorgung (auch für Kinder)“ im Wege der Grundversorgung vorgesehen, sodass die Streichung der Familienbeihilfe insofern unbedenklich sei (VfGH 16. 3. 2007, B 1397/06). Die Entscheidung im Wortlaut
10. 04. 2007 - SWIOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt
Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden diese Woche kundgemacht: - Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, BGBl. III Nr. 39/2007; - Abkommen zwischen der Republik Österreich und Barbados zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Verständigungsprotokoll, BGBl. III Nr. 40/2007.
10. 04. 2007 - SWKOnline - Erleichterte Vollstreckung ausländischer Verwaltungsstrafen
Wer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Verwaltungsstrafe erhält, muss künftig damit rechnen, dass die verhängte Geldstrafe bzw. Geldbuße von einer österreichischen Behörde eingetrieben wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierung (RV 46 BlgNR 23. GP) wurde kürzlich dem Nationalrat vorgelegt. Basis für das sog. EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz bildet ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2005. Damals haben die EU-Mitgliedstaaten vereinbart, verhängte Verwaltungsstrafen wechselseitig zu vollstrecken. Als besonderer Anreiz wurde vorgesehen, dass der Erlös aus der Vollstreckung grundsätzlich dem Vollstreckungsstaat zufließt. In Österreich werden dem vorliegenden Gesetzentwurf zufolge die Bezirksverwaltungsbehörden für die Vollstreckung von im Ausland verhängten Verwaltungsstrafen zuständig sein, wobei genau determiniert ist, in welchen Fällen die Vollstreckung unzulässig ist. So ist eine Vollstreckung etwa dann zu verweigern, wenn die ausländische Behörde unvollständige Unterlagen vorlegt, die verhängte Geldstrafe unter 70 Euro liegt, die Vollstreckbarkeit der Entscheidung nach österreichischem Recht verjährt ist oder die betreffende Person nach österreichischem Recht zur Tatzeit strafunmündig war. In Kraft treten soll das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz mit 1. 7. 2007, die Vollstreckung gerichtlicher Strafen wird in einem eigenen Gesetz geregelt.
06. 04. 2007 - Steuerverein - Betriebseinnahmen
Das Gegenstück zu den Betriebsausgaben bilden die Betriebseinnahmen. Zu den Betriebseinnahmen gehören alle Zugänge in Geld oder geldwerten Vorteilen, die durch das Unternehmen veranlasst sind. Daher fallen nicht nur Einnahmen aus Ihrer eigentlichen betrieblichen Tätigkeit (die erzielten Umsätze) darunter, sondern auch beispielsweise Einnahmen aus Hilfsgeschäften - wie Anlagenverkäufe - oder aus Versicherungsentschädigungen, aber auch geringfügige Zuwendungen von Geschäftsfreunden bzw. Kunden oder Patienten (z. B. Urlaubsreisen, Sach- oder Geldzuwendungen).
Im Einzelnen gehören zu den Betriebseinnahmen insbesondere: - Erlöse aus Warenverkäufen - Erlöse aus Dienst- und Werkleistungen - Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen - Provisionseinnahmen im Rahmen des Betriebes - Betrieblich veranlasste Abfindungen (Ablösen), z. B. Mietrechte betreffend das Geschäftslokal - Zinsen und Ausschüttungserträge aus betrieblichen Bankbeständen und Kapitalanlagen (Konten, Sparguthaben, Wertpapiere, Kapitalbeteiligungen). Diese Kapitalerträge sind bei Einzelunternehmern oder Personengesellschaftern gründsätzlich endbesteuert. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
06. 04. 2007 - PVInfo - Neue kollektivvertragliche Rahmenbedingungen in der Textilindustrie
Für die Textilindustrie wurden die Kollektivvetragsverhandlungen in der Vorwoche mit den folgenden Vereinbarungen (Laufzeit: 12 Monate) abgeschlossen, welche bereits ab Anfang April 2007 wirksam sind:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,3 %; - Erhöhung der Ist-Löhne um 2,3 %; - Verteiloption bei den Ist-Erhöhungen: 2,1 % bis 2,5 % (0,4 % der Gehaltssumme) über Betriebsvereinbarung bis 31. 5. 2007 möglich; - Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,3 % (auf volle Euro kaufmännisch gerundet); - Erhöhung der Zulage für Betriebshandwerker/-innen (Lohntarif ausgenommen Vorarlberg und Tirol) auf 0,25 Euro; - Reisekostenregelung wird nach gesetzlicher Regelung an die Reisekostenregelung der Angestellten angeglichen; - Entgelt bei Dienstverhinderung: Bei Tod eines Kindes gebührt ein Freizeitanspruch von drei Tagen auch dann, wenn das Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebte.
05. 04. 2007 - Steuerverein - Betriebsausgaben - Reisekosten - Nebenspesen
Während der betrieblichen Reise können zahlreiche Nebenkosten, wie z. B. Trinkgeld, Telefonspesen, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Reisegepäckversicherung anfallen, die steuerlich abgesetzt werden können. Einzige Bedingung ist, dass für die Kosten Belege vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Betriebsausgaben nur eine Sachversicherung absetzen können. Personenversicherungen wie Reiseunfall-, Reisekrankenversicherung zählen zu den privaten Ausgaben und sind bestenfalls als Sonderausgaben geltend zu machen. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
05. 04. 2007 - SWIOnline - Tschechische Regierung beschloss umfangreiches Reformpaket
Die tschechische Regierung hat ein umfangreiches Paket finanzieller Reformen beschlossen. Die Maßnahmen im Bereich der Steuern und sozialer Leistungen, mit denen sich nun das Parlament befassen muss, soll die zunehmende Verschuldung des Landes stoppen, damit dieses die Kriterien für die Übernahme der europäischen Einheitswährung erfüllen kann. Nach einem korrigierten Plan geht die Prager Regierung vorläufig davon aus, dass Tschechien der Euro-Zone 2012 beitreten könnte. Das Reformpaket sieht rasante Änderungen im Steuerbereich vor. Vor allem soll der ermäßigte Mehrwertsteuer- Satz von den bisherigen fünf auf neun Prozent erhöht werden. Mit diesem Mehrwertsteuersatz sind sozial sensible Waren und Dienstleistungen wie Nahrungsmittel, Medikamente oder Wohnbau belastet. Der grundlegende Mehrwertsteuersatz soll bei 19 Prozent bleiben. Außerdem will die Regierung eine einheitliche Einkommenssteuer für physische Personen in Höhe von 15 Prozent einführen. Bisher gibt es vier Versteuerungs-Zonen - von zwölf bis 32 Prozent - nach der Höhe des Einkommens. Zwar soll die neue 15-prozentige Steuer aus einer höheren Grundlage, dem so genannten Super-Brutto-Lohn (Bisheriger Brutto-Lohn plus jener Teil der Sozial- und Krankenversicherung, der direkt vom Arbeitgeber bezahlt wird, Anm.), kalkuliert werden, allerdings wäre die Steuer für alle Gruppen niedriger als bisher, weil gleichzeitig verschiedene von der Steuergrundlage abziehbare Summen erhöht werden sollen. - (APA)
05. 04. 2007 - SWKOnline - Bankomatkartenmissbrauch: Bank haftet bei ausgespähtem PIN-Code
Bei der Behebung am Bankomaten sind im Normalfall keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen geboten: Denn es wäre zu viel verlangt, würde man von jedem Kunden „verlangen, stets ohne konkreten Anlass besondere Aufmerksamkeit auf allfällige Ausspähversuche zu richten und etwa Tastenfelder des Bankomaten, die im Allgemeinen recht leicht einsehbar sind, mit der zweiten Hand oder durch besondere Körperhaltung (Verrenkung?) vor seitlicher Einsicht zu schützen.“ Zur Verwahrung der Karte reicht es aus, wenn man seine Geldbörse im Rucksack aufbewahrt und diesen am Rücken trägt: Es ist nämlich „nicht zu verlangen, über die Verwahrung in einem abgeschlossenen Behältnis in körperlicher Nähe oder in einer Tasche unmittelbar am Körper hinaus ständig die ungeteilte Aufmerksamkeit der Abwehr möglicher Diebstahlsgefahren zu widmen.“ Dies wäre eine unzumutbare Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Die Bank muss daher nach einem Kartendiebstahl dem betroffenen Konsumenten den auf die beschriebene Weise missbräuchlich behobenen Betrag zurückerstatten, da dieser nicht sorgfaltswidrig gehandelt hat (OGH 22. 2. 2007, 3 Ob 248/06a).
05. 04. 2007 - SWKOnline - Prämien i. S. d. EStG für Altenheim eines Sozialhilfeverbands?
Ein durch einen Sozialhilfeverband betriebenes Alten- bzw. Pflegeheim stellt i. d. R. einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb einer gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke verfolgenden Körperschaft dar. Da ein derartiger Betrieb von der Körperschaftsteuer befreit ist, können Prämien gemäß §§ 108c ff. EStG 1988 (z. B. Bildungsprämie, Investitionszuwachsprämie bzw. Lehrlingsausbildungsprämie) nicht geltend gemacht werden (UFS Linz 29. 1. 2006, RV/0074-L/05). Mehr dazu in einem Beitrag in SWK-Heft 10/2007.
04. 04. 2007 - Steuerverein - Betriebsausgaben - Reisekosten - Auslandsreisen
Wer geschäftlich oder beruflich im Ausland zu tun hat, kann als Tages- und Nächtigungsgelder jene Höchstbeträge geltend machen, die den öffentlich Bediensteten zustehen. Details dazu enthält das BGBl. II Nr. 434/2001. Hierbei handelt es sich um eine seit 1. Jänner 2002 in Kraft getretene Verordnung, welche die Tages- und Nächtigungsgelder für Reisen von Bundesbediensteten im Ausland festsetzt.
Eine aktuelle Liste der Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsreisen finden Sie im Anhang zu den "Lohnsteuerrichtlinien 2002" unter www.bmf.gv.at (Findok).
Analog zu den Inlandsreisen ist es auch möglich, statt der Nächtigungsgebühr die Hotelkosten für die Übernachtung (inkl. Frühstück) geltend zu machen, wofür Sie natürlich einen Beleg benötigen. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
04. 04. 2007 - PVInfo - Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen
Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen in der Stein- und keramischen Industrie
Die Gewerkschaft Bau-Holz hat in der Vorwoche die Kollektivvertragsverhandlungen in der Stein- und keramischen Industrie abgeschlossen. Die KV-Löhne steigen mit 1. 5. 2007 um 2,8 %, die Ist-Löhne um 2,5 %. Am 1. 5. 2008 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,7 % respektive 2,45 %. Zulagen werden um jeweils 2,5 % angehoben. Im Rahmenrecht gebühren ab 1. 5. 2007 für Bezieher der „Abfertigung alt“ auch im Todesfall 100 % Abfertigung. Schließlich haben die Verhandler auch eine Erhöhung der freien Tage bei Übersiedlung auf zwei Arbeitstage bzw. bei eigener Eheschließung der Arbeitnehmer auf drei Arbeitstage vereinbart.
04. 04. 2007 - ASOKOnline - Privathonorare für Wiener Spitalsärzte
Privathonorare für Wiener Spitalsärzte kompetenzwidrig erlassen
Der VfGH hat in einem Gesetzesprüfungsverfahren betreffend Privathonorare für Wiener Spitalsärzte die angefochtene Regelung (§ 45 Abs. 3 Wiener Krankenanstaltengesetz) zwar als inhaltlich zulässig qualifiziert, jedoch aus kompetenzrechtlichen Gründen für verfassungswidrig befunden. Die gegenständliche Norm richtete sich nämlich nicht an die Krankenanstaltenträger, sondern an die Ärzte direkt. Darin enthaltene Vorschriften – etwa, nach welchem Schlüssel Privathonorare unter den Ärzten aufzuteilen sind – seien dienstrechtliche Angelegenheiten, welche Wien als Landesgesetzgeber jedoch nur für gemeindebedienstete Ärzte regeln dürfe. Die in Prüfung gezogene Bestimmung gehe jedoch viel weiter, regele sie diese dienstrechtlichen Angelegenheiten doch auch für Bedienstete in Krankenanstalten anderer Rechtsträger, also etwa auch für jene Ärzte des AKH, die dem Dienstrecht des Bundes unterliegen (VfGH 17. 3. 2007, G 119/06). Die Entscheidung im Wortlaut
04. 04. 2007 - SWIOnline - Praxisprobleme der Abzugsteuer bei Lizenzgebühren
Die Besteuerung von Lizenzeinkünften beschränkt steuerpflichtiger Lizenzgeber erfolgt in Österreich, wie auch europaweit durchaus üblich, durch Steuerabzug beim Lizenznehmer. Der Schuldner der Lizenzgebühren haftet für die Einhebung und Abführung der Abzugsteuer. Durch Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen geht das Quellenbesteuerungsrecht Österreichs oftmals zur Gänze unter; jedenfalls wird es zumindest eingeschränkt. Die somit erforderliche Steuerentlastung an der Quelle ist jedoch in Österreich nur unter beträchtlichem Verwaltungsaufwand von Seiten des Lizenzgebers oder unter Inkaufnahme erheblicher Haftungsgefahren durch den Lizenznehmer möglich. Martin Jann, Matthias Petutschnig und Martin Six weisen in einem in der April-Ausgabe der SWI erschienenen Beitrag auf diese Schwierigkeiten hin und begründen die gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die derzeitige Praxis.
04. 04. 2007 - SWKOnline - Zahlungen für eine Betriebsstilllegung
Konkurrenten leisten gelegentlich beträchtliche Zahlungen an einen Mitbewerber, damit dieser einen (Teil-)Betrieb stilllegt. In diesem Fall stellt sich die Frage nach der ertragsteuerlichen Behandlung dieser Zahlung. Der Empfänger erzielt eine steuerpflichtige Einnahme. Kniffliger ist die steuerliche Behandlung beim Zahler. Führt seine Ausgabe zur Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, liegt ein Rechnungsabgrenzungsposten oder Sofortaufwand vor? Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Clemens Endfellner und Mag. Peter Tengg in SWK-Heft 10/2007.
04. 04. 2007 - SWKOnline - Die „Highlights“ der Gebührenrichtlinien
Am 1. 1. 2007 wurden die bereits seit langem erwarteten Gebührenrichtlinien auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die Gebührenrichtlinien geben die Rechtsansicht der Finanzverwaltung zum Gebührengesetz 1957 wieder, wobei einige Aussagen nicht der herrschenden Rechtsprechung bzw. Literatur entsprechen. Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M., greift in SWK-Heft 9/2007 in einer alphabetisch gereihten Auflistung einige für die Praxis wesentliche Aussagen der Gebührenrichtlinien heraus und liefert dazu auch Praxistipps.
03. 04. 2007 - Steuerverein - Tages- und Nächtigungsgelder
Eine Reise ist in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Abgesehen von den Fahrtkosten entstehen insbesondere auch Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Daher besteht die Möglichkeit, diese reisebedingten Mehraufwendungen mittels Pauschalbeträgen als Betriebsausgaben geltend zu machen (§ 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 EStG).
Bei Inlandsreisen steht ein Tagesgeld in Höhe von maximal 26,40 € zu. Dieser Betrag versteht sich für die Zeitspanne von 24 Stunden. Dauert eine Reise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde 1/12 (somit 2,20 €) gerechnet werden. Dauert eine Reise mehr als 11 Stunden an, erhält man bereits die volle Diät von 26,40 €.
Für die Nächtigung sieht das EStG einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 € als Nächtigungsgeld (inkl. Frühstück) vor. Meist wird dieser Betrag nicht auslangen. An Stelle des Pauschalbetrages können Sie immer die tatsächlichen Aufwendungen für die Übernachtung (inkl. Frühstück) geltend machen. Die zuvor genannten Sätze beziehen sich allerdings nur auf Inlandsreisen!
Eine Ausnahme bei der Geltendmachung des Verpflegungsmehraufwandes wäre z. B. wenn Sie länger als fünf Tage durchgehend oder öfter als 15 mal im Jahr am gleichen Ort waren. Hier stehen keine Diäten zu! Details dazu finden Sie in den Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 297ff unter www.bmf.gv.at (Findok). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
02. 04. 2007 - Steuerverein - Die 25-Kilometer-Grenze
Tages- und/oder Nächtigungsgelder für eine Reise stehen Ihnen dann zu, wenn Sie mindestens 25 km vom Mittelpunkt Ihrer normalen Tätigkeit (Ort der Betriebsstätte) entfernt sind, um betriebliche oder berufliche Angelegenheiten zu erledigen (z. B. Teilnahme an Vertragsverhandlungen, Akquisition von Kunden/Kundinnen). Auch wenn Sie bei Ihrer Geschäftsreise nicht erfolgreich sind, hat dies keinen Einfluss auf die Geltendmachung (z. B. ein selbstständige Handelsvertreterin kehrt mit leeren Bestellbüchern heim).
Es reicht aber nicht aus, wenn man beispielsweise an einem Tag mehr als 25 km zurücklegt, aber kein Punkt der Reise weiter als 25 km vom Unternehmen entfernt ist. Auch das Überschreiten von Bezirks- oder Landesgrenzen ist irrelevant. Somit sind die Fahrten, die ein/e in Wien ansässiger/ansässige UnternehmerIn in der Bundeshauptstadt durchführt, nicht als Reisen einzustufen! Daher dürfen in einem derartigen Fall keine Tagesgelder beansprucht werden. Die mit den nachweislich betrieblich veranlassten Fahrten verbundenen Kosten, stellen jedoch immer Betriebsausgaben dar. Wie schon zuvor erwähnt, können die Kosten einer betrieblich veranlassten Fahrt (z. B. Kfz-Aufwand, Kilometergeld, Fahrscheine, Taxispesen) stets abgesetzt werden, es braucht keine Reise vorzuliegen. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
02. 04. 2007 - ASOKOnline - Kein Anspruch eines pol. Pensionisten auf Bundespflegegeld
Da der in Polen wohnhafte Kläger neben der österreichischen Alterspension auch eine Rente nach polnischem Recht bezieht, ist – worauf der OGH in der vorliegenden Entscheidung hinweist – gemäß Art. 27 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ausschließlich der polnische Krankenversicherungsträger zur Leistungserbringung verpflichtet. Es komme daher ein Leistungsexport des österreichischen Pflegegeldes nach Polen mangels Leistungszuständigkeit des österreichischen Versicherungsträgers nicht in Betracht. Der Kläger könne sein Begehren auch nicht mit Erfolg auf die Bestimmungen des Sozialversicherungsabkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen vom 7. 9. 1998 stützen, weil die Leistung von österreichischem Pflegegeld vom sachlichen Geltungsbereich dieses Abkommens nicht erfasst sei (OGH 24. 10. 2006, 10 ObS 157/06w). Die Entscheidung im Wortlaut
02. 04. 2007 - PVInfo - Die Anwendung des richtigen Kollektivvertrags
Ein Kollektivvertrag entfaltet wie ein Gesetz normative Wirkungen, sein Inhalt gilt daher für die ihm Unterworfenen zwingend. Die Anwendung des falschen Kollektivvertrags auf ein Arbeitsverhältnis kann teuer werden. Nachzahlungen an Arbeitnehmer und Gebietskrankenkasse durch Unterentlohnung, Verwaltungsstrafen wegen unzulässiger Arbeitszeitmodelle, Schadenersatzforderungen wegen zu geringer Pensionsleistung, aber natürlich auch ungewollte Überzahlungen sind die Folge. Die Frage, ob ein bestimmter Kollektivvertrag einschlägig ist, ist anhand seines fachlichen, räumlichen und persönlichen Geltungsbereiches zu beantworten. Die diesbezüglich anzustellenden Überlegungen und damit in Zusammenhang auftretenden Problemlagen, insbesondere was Mischbetriebe bzw -tätigkeiten betrifft, illustriert Mag. Christa Kocher in der März-Ausgabe der PV-Info anhand von Beispielen aus der betrieblichen Praxis.
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