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Tägliche SteuerNews
In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PVInfo, SWKOnline,
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31. 05. 2007 - Steuerverein - Einkünfte, Einkommen
Wovon muss man Lohn- oder Einkommensteuer zahlen?
Gegenstand der Einkommensteuer ist das Einkommen. Es setzt sich aus einzelnen Einkünften zusammen. Im Einkommensteuergesetz sind all jene Einkunftsarten aufgezählt, die der Einkommensteuer unterliegen. Es sind aber nur diejenigen Einkünfte steuerpflichtig, die unter die im Gesetz aufgezählten Einkunftsarten fallen. Nicht steuerpflichtig sind z. B. Lottogewinne, das Kinderbetreuungsgeld oder das Pflegegeld.
Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte
Hinweis: Die Einkunftsarten 1-3 nennt man „betriebliche Einkünfte“ oder „Gewinneinkünfte“. Die Einkunftsarten 4-7 werden als „Überschusseinkünfte“ oder als „außerbetriebliche Einkünfte“ bezeichnet. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
31. 05. 2007 - ASOKOnline - Neue Ladenöffnungszeiten
Neue Ladenöffnungszeiten: Änderungen im Handelsangestellten-KV
Nach langen, intensiven Verhandlungen ist es gestern zu einer Einigung der Sozialpartner über Änderungen des Kollektivvertrages für die rund 500.000 Handelsangestellten aufgrund der geplanten Ausweitung der Ladenöffnungszeiten (von derzeit 66 auf 72 Wochenstunden) gekommen. Das Verhandlungsergebnis sowie die Sozialpartnerwünsche bezüglich gesetzlicher Klarstellungen wurden dem Wirtschaftsminister übermittelt und sollen bereits im heute stattfindenden Ministerrat behandelt werden. Der erzielte Kompromiss besteht in der besonderen Entlohnung sowie der Anpassung der Rahmenbedingungen (inklusive der Abgeltung der entstehenden Kinderbetreuungskosten) an die geänderten Öffnungszeiten bei Veranstaltungen, deren Dauer über 21 Uhr hinausgeht („Verkaufsevents“).
31. 05. 2007 - SWIOnline - US-Trusts
Die steuerliche Behandlung von Einkünften, die über Trusts bezogen werden, ist Gegenstand einer OECD-Untersuchung, von der allerdings derzeit nicht abschätzbar ist, wann erste Ergebnisse vorliegen. Auf österreichischer Seite können daher derzeit keine Aussagen gemacht werden, die über jene der EAS 63, EAS 2.378 und EAS 2.799 hinausgehen. Für inländische Begünstigte eines amerikanischen Trustvermögens, das einem jener Ermessenstrusts (discretionary trust) entspricht, zu dem das VwGH-Erkenntnis vom 20. 9. 1988, 87/14/0167, ergangen ist und bei dem der inländische Begünstigte daher tatsächlich keine Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle besitzt, unterliegen nur die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung. Ob im konkreten Einzelfall der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung im US-Trust ausüben kann, die eine Einkünftezurechnung unmittelbar an ihn rechtfertigen könnte, ist aber eine Sachverhaltsfrage und kann daher nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. In Bezug auf die Schenkungsbesteuerung wird gegenwärtig in der Verwaltungspraxis die im Einkommensteuerrecht durch die VwGH-Rechtsprechung geprägte Sichtweise übernommen, derzufolge Ermessenstrusts als intransparente Gebilde angesehen werden (EAS 2.799 betr. die Einkommensbesteuerung). Demzufolge wird - ähnlich wie im Fall einer Stiftung - eine Ausschüttung des Trusts nicht als Vermögensübergang des Stifters des Trusts an den Begünstigten, sondern als ein solcher des Trusts an den Begünstigten angesehen. Ein solcher Vermögensübergang würde aber dann keine Schenkungssteuerpflicht auslösen, wenn er in Erfüllung satzungsgemäßer Bestimmungen erfolgt und aus diesem Grund daher keine "freigebige Zuwendung" im Sinn von § 3 ErbStG darstellt. (EAS 2.804 vom 5. 7. 2007)
31. 05. 2007 - SWKOnline - Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 im Finanzauschuss beschlossen
Die ab 1. Jänner 2008 geltende neue Strafprozessordnung erfordert Anpassungen im gerichtlichen und im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren, vor allem bei den Verfahrensgrundsätzen und hinsichtlich der Rechtsstellung des Beschuldigten. Der Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage (81 BlgNR 23. GP) am 24. Mai 2007 einstimmig angenommen. Die Finanzstrafgesetz-Novelle wird am 5. Juni im Plenum des Nationalrates behandelt werden.
31. 05. 2007 - SWKOnline - Budgetbegleitgesetz 2007 im Bundesgesetzblatt
Das Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das EG-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Bundesbahngesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2007), wurde in BGBl. I Nr. 24/2007, ausgegeben am 23. 5. 2007, veröffentlicht.
30. 05. 2007 - Steuerverein - Lohn- oder Einkommensteuer
Wie unterscheiden sich Lohn- und Einkommensteuer?
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten zahlen Lohnsteuer, Selbständige zahlen Einkommensteuer. Die Lohnsteuer unterscheidet sich von der Einkommensteuer lediglich in ihrer Erhebungsform. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es aber zusätzliche Absetzbeträge und Sonderbestimmungen für die Besteuerung bestimmter "sonstiger Bezüge". Die Lohnsteuer hat jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber einzubehalten und bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen.
Die Einkommensteuer wird im Veranlagungsweg erhoben. Dazu ist eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Auf Grund dieser Erklärung wird die Einkommensteuer ermittelt und mit Einkommensteuerbescheid vorgeschrieben. Bei der Veranlagung werden auch die nichtselbständigen Einkünfte mit einbezogen. Die von der Lohnverrechnung bereits einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet.
Auch wenn nur nichtselbständige Einkünfte bezogen werden, kommt es in der Regel zu einer Einkommensteuerveranlagung. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
29. 05. 2007 - Steuerverein - Allgemeines zur Lohn- und Einkommensteuer
Doppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass man mehrmals Steuer für dasselbe Einkommen zahlen muss, wenn man in mehreren Staaten einen Wohnsitz hat oder Einkünfte erzielt.
Besonderheiten gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, jedoch in Deutschland, Italien oder Liechtenstein arbeiten und täglich pendeln. Ihre Einkünfte werden nur in Österreich besteuert. Dabei steht ihnen der Grenzgängerabsetzbetrag zu.
Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter werden bereits ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes in Österreich als unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behandelt. Voraussetzung ist eine zumindest sechsmonatige Arbeitserlaubnis oder ein zumindest sechsmonatiger Arbeitsvertrag.
Bei Saisonarbeiterinnen und -arbeitern tritt die unbeschränkte Steuerpflicht in der Regel dann ein, wenn der Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert. Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht in diesem Fall vom ersten Tag an. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
29. 05. 2007 - PVInfo - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Arbeitnehmer-Fahrerkarte
Der OGH hat festgestellt, dass Arbeitnehmer, die eine auf ihre Person gem § 102a KFG ausgestellte und von ihnen selbst bezahlte Fahrerkarte dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen, gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz der anteiligen Kosten der Fahrerkarte entsprechend dem Verhältnis der Dauer der Zurverfügungstellung der Fahrerkarte zur gesamten fünfjährigen Gültigkeitsdauer derselben haben. Des Weiteren wurde festgestellt, dass Arbeitnehmer, die über Verlangen des Arbeitgebers eine Fahrerkarte gem § 102a KFG zum Zweck der betrieblichen Verwendung beantragen, gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Bevorschussung der Kosten der Fahrerkarte haben. (OGH 18. 10. 2006, 9 ObA 92/06d, ASoK 2007, 202)
29. 05. 2007 - PVInfo - Praxis-Seminar „Dienstreise NEU“ mit Wilfried Ortner und Heinrich Teer
Der Linde Verlag veranstaltet am 26. Juni 2007 von 14:00 bis 17:00 Uhr im Hotel Mercure Wien City ein halbtägiges Praxis-Seminar zu den neuen, ab dem kommenden Jahr geltenden Dienstreisevorschriften. Wilfried Ortner und Mag. Heinrich Teer, der für die Ausarbeitung und Umsetzung dieser Vorschriften verantwortliche Gruppenleiter im BMF, liefern topaktuelle Informationen aus erster Hand und geben zugleich unverzichtbare praktische Umsetzungstipps. Die terminliche Anberaumung der Veranstaltung im Anschluss an die parlamentarische Beschlussfassung – das Nationalratsplenum entscheidet voraussichtlich am 5. Juni – ermöglicht es den beiden Referenten, die tatsächlich beschlossene Fassung der Reisekosten-Novelle 2007 darzustellen, nachdem von Beobachtern verbreitet noch mit Änderungen gegenüber dem nun vorliegenden Initiativantrag gerechnet wird.
Nähere Details und Möglichkeit zur Online-Anmeldung
29. 05. 2007 - ASOKOnline - Problematik der Arbeitsfähigkeit
Problematik der Arbeitsfähigkeit im Arbeitslosenversicherungsrecht
Das Vorliegen von Arbeitsfähigkeit bildet gem. § 7 Abs. 1 Z 1 i. V. m. Abs. 2 AlVG eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitsfähig i. S. d. AlVG ist gem. dessen § 8 Abs. 1, wer nicht invalid bzw. berufsunfähig i. S. d. für ihn in Betracht kommenden Vorschriften der §§ 255, 273 bzw. 280 ASVG ist. Das AlVG verweist somit für die Frage, wann die Arbeitsfähigkeit zu verneinen ist, auf Bestimmungen des ASVG-Pensionsrechts. Ergänzend dazu wird eine Verpflichtung für AMS und Sozialversicherungsträger aufgestellt, Gutachten über die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit gegenseitig anzuerkennen. Die Regelung wirft trotz ihrer Kürze zahlreiche Fragen auf, auf die Mag. Andreas Gerhartl vom AMS Niederösterreich in der Mai-Ausgabe der ASoK eingeht. Zum Artikel
29. 05. 2007 - ASOKOnline - EU-Dienstleistungsrichtlinie
EU-Dienstleistungsrichtlinie und Einheitlicher Ansprechpartner
Nach der erfolgten Beschlussfassung der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG, ABl. L 376 vom 27. 12. 2006, S. 36, stehen nun die nationalen Umsetzungserfordernisse im Vordergrund der – bis dato nicht mehr ganz so öffentlichen – Diskussion. Vielmehr wird auf Experten- und Beamtenebene darüber beraten, wer (und in welcher Form) die laut Richtlinie verpflichtende Einrichtung der sog. Einheitlichen Ansprechpartner übernehmen soll. Diese sollen es künftig ermöglichen, dass Dienstleistern bei ihren grenzüberschreitenden Tätigkeiten eine einzige Kontaktstelle im Land der Dienstleistungserbringung zur Verfügung steht, über die alle Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können. Mag. Robert Leitner, MBA berichtet in der Mai-Ausgabe der ASoK vom derzeitigen Beratungsstand und versucht, aus der Sicht von Praktikern, welche mit den Informationsbedürfnissen von Dienstleistungsexporteuren befasst sind, deren Anforderungen in den Entscheidungsprozess über die Ausgestaltung der Einheitlichen Ansprechpartner einzubringen. Zum Artikel
29. 05. 2007 - SWKOnline - BMF übersiedelt zu Pfingsten in die Hintere Zollamtsstraße
Das Finanzministerium zieht am Pfingstwochenende nach 159 Jahren vom historischen Sitz im Winterpalais des Prinzen Eugen in der Himmelpfortgasse in ein adaptiertes Gebäude der Statistik Austria in der Hinteren Zollamtstraße 2b. Am Stammsitz beginnen gleichzeitig die dringend nötigen Sanierungsarbeiten des Winterpalais. Der Umzug sei generalstabsmäßig geplant und organisiert worden, Beeinträchtigungen des Dienstbetriebes durch den Ortswechsel seien so ausgeschlossen, heißt es in der Presseaussendung des BMF. Von Freitag Mittag bis Sonntag Abend werden mit rund 150 LKW-Fuhren 17.000 Kartons Büro- und Aktenmaterialien in das Ausweichquartier in der Hinteren Zollamtsstraße 2b gebracht. Dort werden in wenigen Stunden die Büros neu eingerichtet und am Pfingstmontag die EDV-Anschlüsse fertig gestellt. Dienstag früh beginnt wie gewohnt der Dienstbetrieb an der neuen Adresse. Presseaussendung auf der BMF-Homepage.
25. 05. 2007 - Steuerverein - Allgemeines zur Lohn- und Einkommensteuer
Serie Steuerleitfaden: Persönliche Steuerpflicht III
EU-/EWR-Bürgerinnen und Bürger, welche zwar keinen Wohnsitz, aber die Haupteinkünfte in Österreich haben (90% der Einkünfte werden in Österreich erzielt oder die Auslandseinkünfte betragen insgesamt nicht mehr als 10.000 €), können einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Dabei werden trotz unbeschränkter Steuerpflicht nur die österreichischen Einkünfte besteuert. Es entfällt aber die Hinzurechnung von 8.000 € bei der Veranlagung. Außerdem können persönliche Absetzbeträge (Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Unterhaltsabsetzbetrag) sowie außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Das Muster einer solchen Optionserklärung finden Sie im Leitfaden für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer auf www.bmf.gv.at unter Steuern/Fachinformation/Leitfäden. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
25. 05. 2007 - SWKOnline - Wirtschaftliches Eigentum an Gebäuden
Wird ein Betrieb unentgeltlich übertragen, wobei das Gebäude vom Betriebsübergeber zurückbehalten wird, führt dies grundsätzlich zur Entnahmebesteuerung beim Übergeber (Teilwert – Buchwert, voller ESt-Satz) und zum Verlust der Gebäude-AfA beim Übernehmer. Diese ertragsteuerlichen Konsequenzen können vermieden werden, wenn das wirtschaftliche Eigentum am Gebäude auf den Übernehmer übergeht. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Dr. Gerhard Petschnigg in SWK-Heft 14/15/2007.
24. 05. 2007 - Steuerverein - Allgemeines zur Lohn- und Einkommensteuer
Serie Steuerleitfaden: Persönliche Steuerpflicht II
Wer ist in Österreich steuerpflichtig?
Beschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich (z. B. als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer) oder von Österreich (z. B. Sozialversicherungspensionen) Einkünfte erzielen, aber in Österreich keinen Wohnsitz und auch nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer können eine Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte beantragen und dabei Werbungskosten und inlandsbezogene Sonderausgaben geltend machen.
Bedenken Sie aber, dass seit dem Kalenderjahr 2005 im Falle einer Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen der Steuerbemessungsgrundlage ein Betrag von 8.000 € hinzugerechnet wird, der bei der laufenden Lohnverrechnung nicht zum Tragen kommt.
Dies geschieht deswegen, weil das steuerfreie Existenzminimum grundsätzlich vom Wohnsitzstaat zu berücksichtigen ist. Auf Grund des tarifmäßigen Steuerfreibetrages von 10.000 € (siehe Seite 15) verbleibt für beschränkt Steuerpflichtige damit ein steuerfreies Basiseinkommen von 2.000 €. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
24. 05. 2007 - ASOKOnline - Budgetbegleitgesetz mit Kostenbeitrag
Budgetbegleitgesetz mit Kostenbeitrag für die Vollziehung des FLAG Das heute in BGBl. I Nr. 24/2007 kundgemachte Budgetbegleitgesetz 2007 sieht in Art. 17 auch eine Regelung hinsichtlich der Beteiligung des Familienlastenausgleichsfonds an den Verwaltungskosten des Bundes in den Bereichen Familienbeihilfe und Studienförderung vor. Demnach ist gemäß – einem in das FLAG neu eingefügten – § 39g aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen dem Bund (Bundesminister für Finanzen) in den Jahren 2007 und 2008 jeweils bis zum 1. 7. ein Pauschalbetrag von 20 Mio. Euro zu zahlen, der für den Verwaltungsaufwand bei Vollziehung dieses Bundesgesetzes durch die Finanzverwaltung zu verwenden ist. Aus ebendiesen Mitteln ist dem Bund für Zwecke der Gewährung von Förderungsmaßnahmen nach dem Studienförderungsgesetz 1992 in den Jahren 2007 und 2008 des Weiteren jeweils ein Betrag von 14.535.000 Euro zur Verfügung zu stellen (§ 39h FLAG).
24. 05. 2007 - SWIOnline - Große GmbH-Reform in Deutschland steht bevor
Die deutsche Bundesregierung hat die größte Reform des GmbH-Rechts seit mehr als 100 Jahren auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Justizministerin Zypries, die Neuregelungen werden voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2008 in Kraft treten. Als Mindeststammkapital sollen künftig 10.000 statt 25.000 Euro ausreichen. Zudem soll ein Mustergesellschaftsvertrag für „unkomplizierte Standardgründungen“ zur Verfügung stehen. Die Regelungen darin seien einfach und selbsterklärend, sodass eine Beratung und Belehrung durch einen Notar nicht mehr notwendig sei. Bei einer Einstiegsvariante, der sog. haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, ist nur ein symbolisches Stammkapital von einem Euro erforderlich. Diese Ein-Euro-GmbHs dürfen ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten, sondern müssen mindestens 25 % ihres Jahresgewinns dafür verwenden, das übliche Mindeststammkapital nach und nach anzusparen. Mit diesem Modell soll vor allem Gründern von Dienstleistungsfirmen geholfen werden, die eigentlich zu wenig Geld haben, aber trotzdem den Sprung in die Selbstständigkeit wagen wollen. In Deutschland gibt es zurzeit rund 1 Mio. GmbHs.
24. 05. 2007 - SWIOnline - OGH: Nachweismodell bei Grunderwerb
OGH: Nachweismodell bei Grunderwerb widerspricht Kapitalverkehrsfreiheit
In seiner Entscheidung vom 31. 12. 2006, 3 Ob 258/06x, verdeutlicht der OGH, dass das Erfordernis von Nachweisen mit vorhergehender Negativbestätigung beim Grunderwerb durch EU-Bürger eine unzulässige, weil unverhältnismäßige Beschränkung der gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 56 EG darstellt. Nach § 4 Abs. 5 Wr. Ausländergrunderwerbsgesetz müsste ein EU-Ausländer, der als Bieter zugelassen werden will, im Zwangsversteigerungsverfahren behaupten, die Ausübung einer der Grundfreiheiten in Anspruch zu nehmen, und dazu von der Grundverkehrsbehörde zu prüfende Nachweise vorlegen. Aus dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts folgt die Unanwendbarkeit dieser gesetzlichen Bestimmung über die Pflicht zur Vorlage einer Negativbestätigung. Folglich genügen im Zwangsversteigerungsverfahren die Vorlage eines geeigneten Nachweises für die EU-Staatsbürgerschaft des Bietinteressenten und die Erklärung, welche der im EG-Vertrag bzw. im EWR-Abkommen garantierten Freiheiten er in Anspruch nimmt.
24. 05. 2007 - SWKOnline - Tourismusbeiträge der ASFINAG
Die Finanzierung der Tätigkeit von Tourismusverbänden erfolgt auf Basis von landesgesetzlichen Regelungen und ist daher österreichweit uneinheitlich. Die Länder sind jedoch einheitlich mit dem Tourismusinteressenten ASFINAG konfrontiert. Auf Basis einer Grundsatzbestimmung im ASFINAG-Gesetz soll die Vorschreibung von Interessentenbeiträgen verfassungswidrig sein. In seinem Beitrag in SWK-Heft 14/15/2007 legt Univ.-Prof. Dr. Erich Pummerer vom Institut für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung der Universität Innsbruck dagegen dar, dass eine Vorschreibung von Interessentenbeiträgen nicht der Grundsatzbestimmung in § 12 Abs. 3 ASFINAG-Gesetz widerspricht, sondern vielmehr eine Ausnahme der ASFINAG aus der Beitragspflicht aus der Sicht des Gleichheitsgrundsatzes bedenklich ist.
23. 05. 2007 - Steuerverein - Allgemeines zur Lohn- und Einkommensteuer
Serie Steuerleitfaden: Persönliche Steuerpflicht
Wer ist in Österreich steuerpflichtig?
Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auf jeden Fall tritt nach sechs Monaten ständigem Aufenhalt in Österreich, und zwar rückwirkend, die unbeschränkte Steuerpflicht ein, wobei vorübergehende Auslandsaufenthalte den Fristenlauf hemmen. Die Staatsbürgerschaft ist dabei nicht entscheidend.
Die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass grundsätzlich alle in- und ausländischen Einkünfte in Österreich steuerlich erfasst werden.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
23. 05. 2007 - PVInfo - Gesetzesänderungen in der Lohnsteuer
Das im Nationalrat Ende April beschlossene Budgetbegleitgesetz 2007 (BGBl I 2007/24) enthält auch einige Änderungen, welche die Personalverrechnung betreffen. Dies betrifft folgende Punkte:
-Erhöhung des Pendlerpauschales ab 1. 7.2007; -Freibetrag für freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers (€ 365,–/ € 186,–); -Lohnsteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen; -Prämienbegünstigte Verbesserungsvorschläge für nicht lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer (zB Grenzgänger); -Steuerfreistellung des Altersteilzeitgeldes beim Arbeitgeber.
Näheres zu den einzelnen Neuerungen erfahren Sie in einem Beitrag von Dr. Wolfgang Höfle in der Mai-Ausgabe der PV-Info.
22. 05. 2007 - Steuerverein - Formulare
Ob es sich nun um Formulare speziell für Neugründungen bzw. Betriebsübertragungen oder für Einkommen-, Körperschaft-, Lohn- oder Umsatzsteuer etc. handelt, sie stehen Ihnen unter www.bmf.gv.at (Formulare) meist in vier Versionen zur Verfügung:
Elektronische Steuererklärung Über FinanzOnline können Sie Ihre elektronische Steuererklärung durchführen.
Druckversion: Download-Version zum Ausdrucken: Die Formulare können auf den PC heruntergeladen und über den Adobe Acrobat Reader (pdf) ausgedruckt werden.
Ausfüllversion: Download-Version zum Ausfüllen: Die Formulare können auf den PC heruntergeladen und über den Adobe Acrobat Reader (pdf) ausgefüllt und ausgedruckt, aber nicht gespeichert werden.
Speicherversion: Download-Version zum Ausfüllen und Speichern. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
22. 05. 2007 - SWIOnline - Komission - portugisische Steueramnestie
Kommission betrachtet portugiesische Steueramnestie als mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar
Nach dem portugiesischen Amnestiegesetz konnte im Ausland angelegtes und nicht deklariertes Vermögen durch eine vor dem 16. 12. 2005 einzureichende vertrauliche Erklärung gemeldet und regularisiert werden. In Portugal ansässige Steuerpflichtige hatten ein Strafgeld in Höhe von 5 % des jeweiligen Investitionswerts zu entrichten, während für regularisierte portugiesische Staatsanleihen und sonstige im Zuge der Regularisierung in portugiesische Staatsanleihen reinvestierte Beträge ein ermäßigter Satz von 2,5 % galt. Eine solche Ungleichbehandlung stellt nach Auffassung der Kommission eine Beschränkung des durch Art. 56 EG-Vertrag garantierten freien Kapitalverkehrs dar. Die Kommission hat Portugal daher in einer gemäß Art. 226 EG-Vertrag übermittelten mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgefordert, diesen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht zu beseitigen und alle im Jahr 2005 erfolgten Regularisierungen steuerlich gleich zu behandeln. Ergreift Portugal nicht die zur Einhaltung des Gemeinschaftsrechts erforderlichen Maßnahmen, so kann die Kommission Klage beim EuGH erheben.
22. 05. 2007 - SWKOnline - Diverse Entwürfe zu Verordnungen in Begutachtung
Das Finanzministerium hat am 18. 5. folgende Verordnungs-Entwürfe zur Begutachtung verschickt:
- Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Erhöhung der festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz, Gebührengesetz-Valorisierungsverordnung 2007 (GebG-ValVO 2007) - Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes geändert wird, - Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Umsätze von Abfallstoffen, für die die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, Schrott-Umsatzsteuerverordnung 2007 (Schrott-UStVO 2007)
Die Begutachtungsfrist endet in allen Fällen am 1. 6. 2007. VO-Texte auf der BMF-Homepage
22. 05. 2007 - SWKOnline - Rechnungshof kontrolliert die Arbeitnehmerveranlagung
In den Finanzämtern erfolgte 2004 und 2005 eine umfassende Organisationsänderung mit einer Umstellung von der bestehenden Abteilungs- in eine Teamstruktur. In danach erstmals abgeschlossenen Zielvereinbarungen mit den Finanzämtern räumte das BMF der raschen Erledigung von Anträgen auf Durchführung von Arbeitnehmerveranlagungen Priorität ein. Als Folge rückten die Qualität und die notwendigen Kontrollen in den Hintergrund, stellte der Rechnungshof in seinem Bericht u. a. fest. Die Finanzämter mussten bei der Arbeitnehmerveranlagung zwischen 2001 und 2005 bundesweit bei einer durchschnittlichen Personalreduktion von rd. 37 % einen Arbeitsanstieg von durchschnittlich rd. 24 % bewältigen.Trotz einer umfassenden Organisationsänderung in den Finanzämternwar 2005 die Arbeitsbelastung bei der Arbeitnehmerveranlagung bundesweit unterschiedlich. Die Kontrollen in den Finanzämtern waren insgesamt mangelhaft. Erhöhten Kontrollbedarf erblickte der Rechnungshof aufgrund des weitgehenden Fehlens des Vier-Augen-Prinzips und der Gebarungsentwicklung der Arbeitnehmerveranlagung. Betrugen die Gutschriften für das Veranlagungsjahr 2000 noch 584,43 Mio. Euro, so stiegen diese bis zum Veranlagungsjahr 2005 kontinuierlich auf 914,73 Mio. Euro (+ 57 %) an. Demgegenüber sanken die Nachforderungsbeträge von 292,80 Mio. Euro auf 245,75 Mio. Euro (– 16 %). Rechnungshofbericht zur Arbeitnehmerveranlagung auf der RH-Homepage
21. 05. 2007 - Steuerverein - Rechtsschutz und Begünstigungen
Serie Steuerleitfaden: Nachsicht
Auf Antrag des Abgabepflichtigen können fälligen Abgabenschulden ganz oder teilweise durch Abschreibung nachgesehen werden (§ 236 BAO). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
21. 05. 2007 - PVInfo - Ankündigung eines unberechtigten Krankenstands
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitnehmer, der über die ihm zugeteilte Arbeit, die Ablehnung eines Urlaubswunsches usw verärgert ist, einen Krankenstand ankündigt („Wenn ich nächste Woche wieder auf dieser Baustelle arbeiten soll, werde ich eben krank"). Welche Konsequenzen hat das? Kann der Arbeitgeber die sofortige Entlassung aussprechen? Ist beim Fernbleiben des Arbeitnehmers nach der Ankündigung des unberechtigten Krankenstands ein unberechtigter vorzeitiger Austritt anzunehmen? Antworten auf diese Fragen gibt die Mai-Ausgabe der PV-Info – in einem Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch werden dort die rechtlichen Auswirkungen einer solchen Äußerung näher untersucht.
21. 05. 2007 - ASOKOnline - Keine zeitliche Grenze des Kündigungsschutzes
Keine zeitliche Grenze des Kündigungsschutzes bei Betriebsübergang
Auch eine Kündigung, die erst 15 Monate nach dem erfolgten Betriebsübergang ausgesprochen wird, kann i. S. d. § 3 AVRAG unwirksam sein, wenn sie sich als weiterer Versuch der Arbeitgeberin darstellt, das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer – endlich und irgendwie – zu beenden, und sich im Zeitraum seit dem Betriebsübergang nichts Relevantes geändert hat. Der Schutz vor einer Arbeitgeberkündigung beim Betriebsübergang ist nämlich nicht befristet. Auch steht der zeitliche Zusammenhang mit dem Betriebsübergang nicht im Rang einer selbständigen Voraussetzung des Kündigungsschutzes, sondern es ist darin einer von allenfalls mehreren objektiven Umständen zu erblicken, der bei der Beurteilung, ob eine Kündigung allein durch den Betriebsübergang begründet war, zu berücksichtigen ist (OGH 1. 2. 2007, 9 ObA 16/06b).
21. 05. 2007 - ASOKOnline - Ausscheiden eines Betriebsratsmitgliedes aus dem Betrieb
Mit dem Antritt einer Beschäftigung in einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers kann das Betriebsratsmitglied aus seinem bisherigen Betrieb ausscheiden. § 64 Abs. 1 Z 3 ArbVG bestimmt dazu, dass die Mitgliedschaft zum Betriebsrat erlischt, „wenn das Mitglied aus dem Betrieb ausscheidet“. In § 64 Abs. 4 ArbVG heißt es dagegen, dass die Mitgliedschaft zum Betriebsrat vom Gericht aufgrund einer Klage abzuerkennen ist, wenn das Mitglied die Wählbarkeit nicht mehr besitzt, wobei auch das Ausscheiden aus dem Betrieb den Verlust der Wählbarkeit nach sich zieht. In der Mai-Ausgabe der ASoK werden von Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold die Unterschiede des Ex-lege-Verlusts der Mitgliedschaft zum Betriebsrat nach § 64 Abs. 1 Z 3 ArbVG und der gerichtlichen Aberkennung der Mitgliedschaft aufgrund einer Klage gem. § 64 Abs. 4 ArbVG dargestellt. Eine Resttätigkeit im Altbetrieb, in Bezug auf die Mitgliedschaft zum Betriebsrat des Altbetriebes, hat bei Annahme einer neuen Beschäftigung in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens maßgebliche Auswirkungen darauf, welche der beiden Normen anzuwenden ist. Zum Artikel
21. 05. 2007 - SWKOnline - Reisekosten-Novelle 2007 im Parlament
Abgeordnete der beiden Regierungsparteien haben Anfang Mai einen Initiativantrag (220/A BlgNR 23. GP) zu einer verfassungskonformen Neuregelung der Reisekostenvergütung im Nationalrat eingebracht, nachdem der VfGH im Vorjahr ja die bisherigen Bestimmungen mit Wirkung ab 31. 12. 2007 als gleichheitswidrig aufgehoben hat (vgl. Renner, SWK-Heft 29/2006, Seite S 809). Die Antragsteller schlagen vor, Tagesgelder und Fahrtkostenersätze, die im Zusammenhang mit Dienstreisen aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen, unter bestimmten Umständen und in einem bestimmten Ausmaß steuer- und beitragsfrei zu stellen. Im Wesentlichen sollen Tagesgelder also wie bisher behandelt werden. Unabhängig vom Vorliegen einer lohngestaltenden Vorschrift soll das Tagesgeld stets nach Kalendertagen abgerechnet werden können. Aus Vereinfachungsgründen soll für Auslandsreisen derselbe Stundenteiler wie für Inlandsreisen gelten. Die Regelung sei insgesamt aufkommensneutral, merken die Antragsteller in ihren Erläuterungen an.
18. 05. 2007 - Steuerverein - Rechtsschutz und Begünstigungen
Serie Steuerleitfaden: Stundungszinsen
Wird das Ansuchen um Zahlungserleichterung beim Finanzamt fristgerecht gestellt, so besteht keine Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages. Bis zur Erledigung des Ansuchens dürfen keine Einbringungsmaßnahmen (Vollstreckungshandlungen) hinsichtlich der vom Antrag umfassten Abgaben gesetzt werden. Solange auf Grund eines Ansuchens, über das noch nicht entschieden wurde, eine Vollstreckungssperre gilt oder soweit infolge einer erteilten Bewilligung ein Zahlungsaufschub eintritt, müssen Stundungszinsen bezahlt werden. Die Stundungszinsen betragen 4,5% über dem Basiszinssatz (dieser beträgt seit 27.4.2006 1,97%, die Stundungszinsen daher 6,47%).
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Stundungszinsennur für Abgabenschulden verrechnet werden, die einen Betrag von 750 € übersteigen. Stundungszinsen, die den Betrag von 50 € nicht erreichen, sind nicht festzusetzen (§ 212 Abs. 2 BAO). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
18. 05. 2007 - SWKOnline - Regierungsvorlage zum Bundes-Umwelthaftungsgesetz
Zur Umsetzung der EU-Richtline 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) vorgelegt (95 BlgNR 23. GP), der auf dem Verursacherprinzip aufbaut. Das Gesetz soll für die Schädigung von Gewässern und Böden gelten, wobei die Begriffe „Umweltschaden“, „Vermeidungstätigkeit“ und „Sanierungstätigkeit“ präzise definiert werden. Um die Kosten für Vermeidungs- und Sanierungstätigkeiten tatsächlich tragen zu können, werden potenzielle Verursacher von Umweltschäden verpflichtet, Risikovorsorgen zu treffen. Im Anhang des Gesetzes werden dazu jene wirtschaftlichen Tätigkeiten genannt, die mit dem Risiko einer Gefährdung von Böden und Gewässern verbunden sind, etwa in den Branchen Abfall, Wasserver- und -entsorgung, Chemie, Gefahrguttransport sowie Kokereien. Der Anhang enthält zudem detaillierte technische Spezifikationen für Sanierungsmaßnahmen.
16. 05. 2007 - Steuerverein - Stundung oder Entrichtung in Raten
Der Antragsteller kann zwischen einer Stundung der Steuerschulden (d.h. Hinausschieben des Zeitpunktes der Entrichtung eines konkretisierten Abgabenbetrages) oder Ratenzahlung wählen.
Zu diesem Zweck bietet man in seinem Ratengesuch dem Finanzamt einen entsprechenden Tilgungsplan an. Eine Stundung ist entweder rückstands- oder abgabenbezogen möglich. In der Erledigung eines Ratenansuchens spricht das Finanzamt meist über den gesamten auf dem Abgabenkonto ausgewiesenen Rückstand ab. Es dürfen auch jene Abgabenschulden, die während der Laufzeit der Zahlungserleichterung fällig werden (insbesondere Vorauszahlungen an Einkommen- oder Körperschaftsteuer), in die erteilte Ratenbewilligung einbezogen werden (§ 212 Abs. 1 BAO). Somit kommt es zu einer Erfassung sämtlicher Abgaben, deren Fälligkeit im Zufristungszeitraum eintritt.
Kommt es während der Laufzeit einer Ratenbewilligung zu sonstigen Gutschriften, also etwa wegen einer Geltendmachung von Vorsteuerguthaben, werden diese in der Regel nicht auf die zu leistenden Raten angerechnet. Vielmehr erfolgt die Verbuchung der Gutschriften auf Saldo. Die vom Finanzamt festgesetzten Raten sind bis zur Tilgung des Abgabenrückstandes in der vollen Höhe zu entrichten. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
16. 05. 2007 - SWIOnline - Reform der Unternehmenssteuer
Zwei Tage nach der Einigung im Erbschaftssteuerstreit hat sich die deutsche Koalitionsregierung nun auch auf die lange strittige Unternehmenssteuerreform geeinigt. Die Bemessungsgrundlage für die sog. Zinsschranke wird um die Abschreibungen erweitert (EBITDA anstelle von EBIT). Dies entlastet Unternehmen mit hohem Investitionsbedarf. Neue Abschreibungsregeln sollen zu einem Gleichklang von Steuer- und Handelsbilanz und damit zu einem spürbaren Bürokratieabbau führen. Steuerliche Erleichterungen bei Investitionen sollen zudem Klein- und Mittelbetriebe stützen. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wurde vereinbart, den Wohnungswert aus der Berechnung der Betriebsgröße auszuklammern. Als Ausgleich für steuerliche Mindereinnahmen soll im Rahmen der künftigen Abgeltungssteuer der Abzug von Verlusten aus Aktienverkäufen auf Gewinne aus eben solchen Geschäften beschränkt werden. Die bisher vorgesehene Verrechnung mit sämtlichen Kapitaleinkünften sei damit gestrichen. Weitere Bestimmungen zu Dividendenerträgen sollen den Erträgen aus der Gewerbesteuer zugutekommen. Die Reform soll knapp 5 Mrd. Euro im Jahr kosten, die der öffentlichen Hand durch Steuermindereinnahmen entstehen. Die Beschlussfassung im Bundestag ist bereits für den 25. 5. 2007 vorgesehen.
16. 05. 2007 - ASOKOnline - Aviso: Diesen Monat in der PV-Info
In der Mai-Ausgabe der PV-Info, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für die Personalverrechnung, finden Sie unter anderem folgende Beiträge mit arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Fokus: Arbeitsmarktservice – Änderungen bei den Wiedereinstellungszusagen Unbezahlter Urlaub: Tipps und Mustervereinbarung Der Geschäftsführer in der Personalverrechnung Der gewerberechtliche Geschäftsführer Rechtliche Wirkung einer rückdatierten Krankenstandsbescheinigung Ankündigung eines unberechtigten Krankenstands Zulässigkeit von Befristungen bei Abschluss eines Dienstvertrags Sozialplanzahlungen Altersteilzeitgeld: 15 AlV-Jahre binnen 25 Jahren – Fristerstreckung bei Kinderbetreuung
Details und Möglichkeit zur Online-Bestellung
15. 05. 2007 - Steuerverein - Antragsprinzip
Auf Ansuchen kann das Finanzamt für die Entrichtung von Abgaben, bei denen beim Steuerpflichtigen eine zwangsweise Einbringung durch den Vollstrecker in Frage kommt, Zahlungserleichterungen bewilligen, wenn die sofortige Bezahlung der Steuer für den Schuldner mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch das Entgegenkommen des Finanzamtes nicht gefährdert wird. Der Steuerpflichtige muss in seinem Ansuchen um Zahlungserleichterung begründen, warum einerseits die sofortige Einhebung der Abgaben mmit erheblichen Härten verbunden wäre bzw. Argumente vorbringen, warum die Einbringlichkeit der Abgabenschuld nicht gefährdert ist. Das Ansuchen muss spätestens am Fälligkeitstag eingebracht werden (Datum des Poststempels entscheidet). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
15. 05. 2007 - SWKOnline - Steuergeheimnis gegenüber Untersuchungsausschuss?
In Beantwortung einer dringlichen Anfrage vertritt das BMF die Rechtsansicht, das Steuergeheimnis stehe Ersuchen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Beschaffung von Kampfflugzeugen an die Abgabenbehörden um Vorlage von Steuerakten entgegen. In einem Beitrag in SWK-Heft 14/15/2007 analysiert Dr. Karl-Werner Fellner die verfassungsrechtlichen Implikationen dieser tagespolitisch brisanten Frage und kommt zu dem Schluss, weder den verfassungsgesetzlichen noch den ausführenden einfachgesetzlichen Regelungen über den Untersuchungsausschuss sei eine solche Beschränkung der Aktenvorlage zu entnehmen.
15. 05. 2007 - SWIOnline - Neue Online-Datenbank „Steuern in Europa“
Ein Onlineportal der Europäischen Kommission liefert ab jetzt Informationen zu den rund 500 wichtigsten in 23 Mitgliedstaaten geltenden Steuerarten. Die Datenbank wird jährlich aktualisiert und bald auch um die derzeit noch nicht inkludierten Mitgliedstaaten Zypern, Malta, Irland und Portugal ergänzt. Der Zugang ist für alle Benutzer gratis. Die Plattform, die laut Steuerkommissar Kovács die Transparenz erhöhen soll, erfasst nicht nur direkte Steuern, sondern beispielsweise auch Mehrwertsteuersätze. Einbezogen wurden alle Steuern, deren Einkünfte mehr als 0,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts ausmachen. Online-Datenbank im Internet unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/gen_info/info_docs/tax_inventory/index_de.htm
15. 05. 2007 - PVInfo - Aktueller KV-Abschluss in der Holz- und Sägeindustrie
Die Gewerkschaft Bau – Holz meldet den vergangene Woche erfolgten Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Holz- und Sägeindustrie inklusive der Faser- und Spannplattenindustrie mit folgenden Änderungen:
-Erhöhung der KV-Löhne ab 1. 5. 2007 um 2,75 %. -Erhöhung der Ist-Löhne ab 1. 5. 2007 um 2,55 %. -Beziehern der Abfertigung „alt“ gebühren im Todesfall 100 % der Abfertigung.
11. 05. 2007 - Steuerverein - Bezahlung der Abgabenschuld oder Aussetzungsantrag
Durch die Einbringung einer Berufung wird die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten. Der geschuldete Abgabenbetrag muss daher zunächst bezahlt werden. Es sei aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. darf die Berufung nicht aussichtslos erscheinen) auf Antrag eine Aussetzung der Einhebung, d.h. ein Zahlungsaufschub, zu gewähren ist (§ 212a BAO). Soweit der Berufung nicht stattgegeben wird, sind in der Folge Aussetzungszinsen zu entrichten. Der Zinssatz beträgt ab 1.Februar 2005 2% pro Jahr über dem Basiszinssatz (zuvor 1%). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
11. 05. 2007 - SWKOnline - Pflicht des Vorstandes zur Auskunftsverweigerung
§ 112 AktG steht zwar unter der Überschrift „Auskunftsrecht des Aktionärs“, regelt aber nicht nur dieses Recht des Aktionärs, sondern auch das Recht (des Vorstandes) der AG, Auskunft zu verweigern. Hon.-Prof. Dr. Wolf-Dieter Arnold untersucht in der aktuellen Ausgabe der GesRZ, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht, ob für den Vorstand der AG allenfalls auch eine Pflicht zur Auskunftsverweigerung besteht. Sein Beitrag gelangt zu dem Ergebnis, dass dies aus vielerlei Gründen der Fall sein kann.
11. 05. 2007 - SWIOnline - Sardinien führt Aufenthaltssteuer ein
Der sardische Regionalrat hat beschlossen, Gemeinden auf Sardinien das Recht zuzugestehen, eine Aufenthaltssteuer von bis zu zwei Euro pro Touristen zu verlangen. Touristen, die von Juni bis September in Hotels, Bed & Breakfast oder Privatwohnungen übernachten, können von den Gemeinden gezwungen werden, eine Aufenthaltssteuer zu zahlen. Die Einnahmen sollen einem Fonds zur Entwicklung der Insel zufließen.
11. 05. 2007 - PVInfo - SV-Beiträge: 134 Mio Euro uneinbringlich
Die Krankenkassen müssen für das Jahr 2006 gehörige Abschreibungen vornehmen: 134 Mio Euro an SV-Beiträgen gelten als uneinbringlich. Damit zeigt sich immerhin eine leicht positive Tendenz, denn im Jahr 2005 musste der Hauptverband der Sozialversicherungsträger noch 147 Mio Euro abschreiben. Das prognostizierte Krankenkassendefizit für 2006 beträgt laut Hauptverband 56 Mio Euro.
11. 05. 2007 - ASOKOnline - Soziales: Studienförderung steigt um 12 %
Angesichts einer Inflation von 12,8 % seit dem Jahr 2000 will die Bundesregierung die seither unveränderten Studienbeihilfen um 12 % anheben. Ein Entwurf zur Änderung des Studienförderungsgesetzes (RV 75 BlgNR 23. GP) sieht einen Wertanpassungsfaktor auf die errechnete Studienbeihilfe vor. Damit ist gewährleistet, dass besonders bedürftige Studenten die höchsten absoluten Zuschlagsbeträge erhalten. Weiters enthält der Entwurf Anpassungen an die abweichenden Studienvorschriften der kürzlich neu eingerichteten Pädagogischen Hochschulen. In den Erläuterungen erfährt man von einer weiteren – für Herbst 2008 – geplanten Gesetzesänderung zur Ausweitung des Bezieherkreises von Studienbeihilfen samt systematischen Verbesserungen für einen leichteren Zugang zum Studienförderungssystem. Die Erhöhung der Studienbeihilfen verursacht im Jahr 2007 Mehrausgaben von 5,8 Mio. Euro und im Jahr 2008 17,4 Mio. Euro.
10. 05. 2007 - Steuerverein - Formvorschriften
Bei der Abfassung der Berufungsschrift (Rechtsmittel bedürfen der Schriftform!) sind bestimmte Formvorschriften bzw. inhaltliche Erfordernisse einzuhalten (§ 250 BAO).
Die Berufung muss Folgendes enthalten: Die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet. Eine Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird. Eine Erklärung, welche Änderungen beantragt werden. Eine Begründung. Die Unterschrift. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
10. 05. 2007 - SWKOnline - Aufwendungen für Segeljachten und Oldtimer-Flugzeuge
Der deutsche Gesetzgeber überlässt die Entscheidung, welche Kosten für einen Betrieb angemessen und notwendig sind, grundsätzlich dem Unternehmer. Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos. Bestimmte Aufwendungen, die die private Lebensführung berühren können, sind prinzipiell nicht als Betriebsausgaben abziehbar, u. a. solche für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 dEStG). Der BFH hat mit Urteil vom 7. 2. 2007, I R 27-29/05, entschieden, dass das Abzugsverbot auch die Aufwendungen eines Maschinenbauunternehmens für Oldtimer-Flugzeuge erfasst, die zu Werbezwecken bei Flugtagen und ähnlichen Veranstaltungen eingesetzt wurden. Ebenso wenig hat der BFH die Kosten für eine Segeljacht zum Abzug zugelassen, die im Mittelmeer überwiegend von Lehrlingen und sonstigen Arbeitnehmern des Unternehmens, teilweise aber auch von der Familie des Unternehmers genutzt wurde.
09. 05. 2007 - Steuerverein - Rechtsschutz und Begünstigungen
Serie Steuerleitfaden: Berufungsfrist
Zur Einbringung der Berufung steht Ihnen ein Monat, gerechnet ab Zustellung des angefochtenen Bescheides, zur Verfügung (§ 245 Abs. 1 BAO). Auf Antrag ist diese Frist verlängerbar. Die Berufungsfrist beginnt mit dem Tag der Zustellung des Bescheides zu laufen und endet mit dem Ablauf des Tages im folgenden Monat, der in seiner Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Fehlt dieser Tag im betreffenden Monat, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates.
Der Beginn und Lauf der Frist werden durch Samstage, Sonntage oder Feiertage nicht behindert.
Fällt aber das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzunehmen.
Da eine genaue Einhaltung der Berufungsfrist wesentlich ist, sollten Sie Ihre Berufung eingeschrieben aufgeben oder in Ihrem Finanzamt abgeben und zugleich den Eingangsstempel auf einer gleich lautenden Ausfertigung anbringen lassen. Als noch rechtzeitig eingebracht gilt die Berufung dann, wenn diese spätestens am letzten Tag der Frist der Post übergeben wird (Datum des Poststempels ist relevant). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
09. 05. 2007 - SWKOnline - Kfz-Steuersenkung für LKW kommt laut BMF wie geplant
Nach der Anhebung der LKW-Maut um durchschnittlich 4,2 Cent wird auch die Kfz-Steuer für LKW wie geplant Mitte 2007 halbiert werden, bestätigte ein Sprecher des Finanzministeriums gegenüber der APA. Die in Aussicht gestellte Reduktion der Kfz-Steuer für LKW per 1. 7. 2007 um 50 % solle der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Transportwirtschaft dienen. Dagegen stehe – so versichert man im BMF – eine Staffelung der Kfz-Steuer nach CO2-Emissionen nicht zur Debatte. Diese sei im vereinbarten Paket nicht vorgesehen. Zu den Details der neuen Mautregelung will man im Büro des Finanzministers noch nicht Stellung nehmen.
09. 05. 2007 - SWIOnline - Kein Fortschritt bei klimafreundlicherer Kfz-Besteuerung in EU
Die Frage einer klimafreundlicheren und stärker schadstoffabhängigen Kfz-Besteuerung war zwar Thema beim Treffen der Finanzminister am 8. 5. 2007 in Brüssel, Beschlüsse oder Erklärungen gab es dazu allerdings nicht. Zu viele Staaten seien gegen jede Form der Steuerharmonisierung in diesem Bereich, hatte es bereits im Vorfeld aus Diplomatenkreisen geheißen. Daher hätten der Kommissionsvorschlag einer CO2-abhängigen Kfz-Besteuerung und eine Abschaffung der Zulassungssteuern keine Aussicht auf Verwirklichung. Der deutsche Finanzminister und amtierende Ratsvorsitzende Steinbrück betonte, die Diskussionen auf EU-Ebene stünden noch ganz am Anfang. Man müsse indes bedenken, dass Verkehrsbereich und Lkws natürlich auch negativ zum Klimawandel beitrügen.
09. 05. 2007 - PVInfo - Abfertigungsansprüche von Verfallsbestimmung
Im Beschluss 9 ObA 10/07x vom 1. 2. 2007 stellte der OGH klar, dass eine Klausel wie die des Art XIV Handelsarbeiter-KV, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen sind, alle jene Rechtsansprüche umfasst, deren Rechtsgrund unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis abzuleiten ist und die spätestens im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits bestanden haben. Auch die Abfertigung ist somit ein von einer Verfallsklausel umfasster, typischer Anspruch.
Nach ständiger Rechtsprechung sind Verfallsklauseln in KV auch wirksam, wenn sie unabdingbare Ansprüche betreffen – ausgenommen solche nach § 1162d ABGB und § 34 AngG (Kündigungsentschädigungen). Ausschlussfristen von drei oder vier Monaten sind nicht als übermäßige Erschwerung der Rechtsverfolgung anzusehen.
09. 05. 2007 - ASOKOnline - Voraussetzungen für die Neufeststellung des Pflegegeldes
Gemäß § 9 Abs. 4 BPGG setzt die Entziehung oder Neubemessung eines rechtskräftig zuerkannten Pflegegeldes den Wegfall einer der Voraussetzungen für die seinerzeitige Gewährung bzw. den Eintritt einer für die Höhe des Pflegegeldes wesentlichen Veränderung voraus. Wenn eine Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse – wie beim Kläger – nicht eingetreten sei, komme eine Entziehung oder Neubemessung des Pflegegeldes nicht in Betracht, selbst wenn sich im Nachhinein die materielle Unrichtigkeit der Vorentscheidung herausstelle. Der bloße Wechsel der Pflegegeldzuständigkeit von der Pensionsversicherungsanstalt auf das Bundespensionsamt begründe – anders als der Wechsel der Pflegegeldzuständigkeit vom Land zum Bund oder umgekehrt – keine Möglichkeit, eine Neubeurteilung der Anspruchsvoraussetzungen – auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 Abs. 4 BPGG – durchzuführen (OGH 19. 12. 2006, 10 ObS 173/06y).
08. 05. 2007 - Steuerverein - Rechtsschutz und Begünstigungen
Serie Steuerleitfaden: Neuerung und Verböserung
Ein wesentlicher Vorteil des Berufungsverfahrens ist jener, dass Sie auch neue Tatsachen und Beweise geltend machen sowie neue Anträge stellen können (kein Neuerungsverbot, § 280 BAO). So haben Sie die Möglichkeit, Fehler, die auf Ihr Verschulden zurückzuführen sind, korrigieren zu lassen (z. B. Nachholung vergessener Steuerabsetzposten). Aber: Die Berufungsbehörde kann im Zuge des Rechtsmittelverfahrens den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abändern. Ein neuer Bescheid kann so zu Ihrem Nachteil erlassen werden (so genannte „Verböserung“). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
08. 05. 2007 - PVInfo - Sozialpartner erzielen Einigung bei Arbeitszeitflexibilisierung
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Sozialpartner vergangene Woche auf eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten geeinigt, welche durch eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes umgesetzt werden soll. Die wichtigsten Eckpunkte der voraussichtlich mit 1. 1. 2008 wirksam werdenden Reform im Überblick:
- Bei einer Viertagewoche können 10 Stunden Normalarbeitszeit betrieblich oder individuell vereinbart werden – bisher war dazu der Kollektivvertrag nötig und die Tage mussten zusammenhängen. - 10 Stunden Normalarbeitszeit sind nun auch bei Gleitzeitvereinbarungen möglich. - Bisher galt das nur in den Branchen, wo das der Kollektivvertrag vorsah. - Die Möglichkeiten, bei Überstunden 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche zu beschäftigen, werden ausgeweitet. Dazu kommen Erleichterungen bei Schichtarbeit. - Leichtere Durchsetzbarkeit der Abgeltung von Zeitguthaben - Effektivere Strafbestimmungen. - Zuschlag für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten von 25 %.
08. 05. 2007 - ASOKOnline - Verfassungswidrige Ausgestaltung des Kinderbetreuungsgeldes
Verfassungswidrige Ausgestaltung des Kinderbetreuungsgeldes i. Z. m. Mehrlingsgeburten
Der VfGH hat mit Erk. vom 15. 3. 2007, G 81/06, G 85/06, kundgemacht in BGBl. I Nr. 21/2007, ausgesprochen, dass § 5 Abs. 5 KBGG bis 31. 12. 2006 verfassungswidrig war; die verfassungswidrige Vorschrift sei nicht mehr anzuwenden, soweit sie Ansprüche nach § 3a KBGG i. d. F. BGBl. I Nr. 58/2003 mindern würde. § 5 Abs. 5 KBGG widerspreche deswegen dem Gleichheitssatz, weil er dazu führt, dass Eltern von Mehrlingen, denen vor Ablauf der 36 Monate, für die der Anspruch nach § 3a besteht, ein weiteres Kind geboren wird, den darin vorgesehenen Zuschlag verlieren, weil für das weitere Kind ein neuer (einfacher) Anspruch entsteht und der höhere für die früheren endet. Es gebe für dieses Ergebnis keinen sachlichen Grund. Überhaupt gebe es keinen Grund dafür, dass das höhere Kinderbetreuungsgeld, das für Mehrlingsgeburten gleichfalls durch 36 Monate gewährt wird, bei Hinzutritt eines weiteren Kindes innerhalb dieser Frist gekürzt wird, heißt es in den Entscheidungsgründen. Der VfGH geht vielmehr davon aus, dass dieses Ergebnis vom Gesetzgeber auch nicht beabsichtigt war, sondern dass bei Schaffung des § 3a die Wirkungsweise des in § 5 Abs. 5 festgesetzten Systems nicht bedacht und es deshalb versäumt wurde, eine Bestimmung nach Art des 2006 in § 3a eingefügten Abs. 2 zu schaffen. Im Hinblick auf die Novelle BGBl. I Nr 97/2006 sei aber eine das Redaktionsversehen aus Sinn und Zweck der Regelung berichtigende (verfassungskonforme) Auslegung nicht möglich.
08. 05. 2007 - SWIOnline - Deutscher Rechnungshof kritisiert Freibetrag für Alleinerziehen
Der deutsche Bundesrechnungshof plädiert nach einer dpa-Meldung für die Abschaffung des Steuerfreibetrages für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro im Jahr. Nach dem Gesetz dürften zwar nur Mütter oder Väter ohne Partner in die Steuerklasse II eingestuft werden, heißt es in einer Mitteilung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages, die Gemeinden und Finanzämter verließen sich jedoch allein auf die Angaben der Antragsteller. Damit sei „nicht sichergestellt, dass die Steuerentlastung nur den Alleinerziehenden zukommt“. Stattdessen sollten die Betroffenen direkt gefördert werden, lautet die Empfehlung des Rechnungshofes.
08. 05. 2007 - SWKOnline - Internetrecht: Markenverletzung durch „Keyword Advertising“
Unter „Keyword Advertising" wird eine Werbemethode verstanden, die das Aufscheinen von Anzeigen in Trefferlisten von Suchmaschinen mit der Eingabe bestimmter Begriffe verknüpft. Nach § 10 Abs. 1 Z 2 MSchG liegt eine Markenverletzung vor, wenn ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt wird und dies die Gefahr von Verwechslungen begründet. Die Beklagte nutzt den Wortbestandteil der Wortbildmarke der Klägerin und damit ein mit dieser Marke ähnliches Zeichen als Suchwort und auch zur Kennzeichnung ihres eigenen Angebots. Soweit sie damit ihre Anzeige überschreibt, ist die Gefahr von Verwechslungen offenkundig. Verwechslungsgefahr wird jedoch auch dadurch begründet, dass bei Eingabe des Suchworts der Hinweis auf die Website der Beklagten in der Trefferliste noch vor dem Hinweis auf die Website der Klägerin aufscheint oder besonders hervorgehoben wird. Dies alles lässt den Eindruck eines besonderen Zusammenhangs zwischen dem Suchwort und dem Angebot der Beklagten entstehen, was wiederum den Eindruck wirtschaftlicher oder organisatorischer Nahebeziehungen zwischen der Klägerin und Beklagten entstehen lässt, weil das Suchwort ein für die Klägerin geschütztes Zeichen ist. Damit verletzt die Beklagte die Markenrechte der Klägerin (OGH 20. 3. 2007, 17 Ob 1/07g – „Wein & Co“).
07. 05. 2007 - Steuerverein - Rechtsschutz und Begünstigungen
Serie Steuerleitfaden: Berufung
Von den Finanzämtern werden als abschließende Erledigungen Bescheide erlassen. Wenn Sie mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, gegen Bescheide, welche die Abgabenbehörden erster Instanz (sprich Finanzämter) erlassen haben, das Rechtsmittel einer Berufung zu ergreifen (§ 243 BAO). Bei einer Stattgabe lassen sich damit jene Nachteile, die sich auf Grund des Bescheides ergeben hätten, beseitigen. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
07. 05. 2007 - SWKOnline - Steuertermine im Juni
Am 15. Juni 2007 sind folgende Abgaben fällig: - Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat April 2007; - Normverbrauchsabgabe für den Monat April 2007; - Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat April 2007; Werbeabgabe für den Monat April 2007; - Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 für den Monat April 2007; - Lohnsteuer für den Monat Mai 2007; - Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Mai 2007; - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Mai 2007.
07. 05. 2007 - SWKOnline - Geschäftsführer nicht lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis
Geschäftsführer müssen nicht zwingend ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis haben
Bei Beratern und insbesondere bei der Abgabenbehörde besteht weitverbreitet die Ansicht, dass nicht und nicht wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer regelmäßig im Rahmen eines lohnsteuerpflichtigen Dienstverhältnisses tätig werden, das Dienstgeberbeitrags-, Kommunalsteuer- und ASVG-Pflicht nach sich zieht. Dass dies nicht zwingend so sein muss, hat Prof. Werner Sedlacek anhand der Judikatur bereits mehrmals nachgewiesen und der VwGH in einem seiner neueren Erkenntnisse wieder bestätigt. Mehr dazu in einem Beitrag von Prof. Werner Sedlacek in SWK-Heft 13/2007.
04. 05. 2007 - Steuerverein - Bruttomethode bei der Vorsteuerpauschalierung
Bei Inanspruchnahme einer Vorsteuerpauschalierung ist generell die Bruttomethode zulässig, es sei denn, es werden gleichzeitig die Vorsteuerpauschalierung nach § 14 Abs. 1 Z 1 UStG ("Basispauschalierung Umsatzsteuer") und die Pauschalierung nach § 17 Abs. 1 bis 3 EStG ("Basispauschalierung Einkommensteuer") angewendet. In diesem Fall ist auch die Nettoverrechnung möglich. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
04. 05. 2007 - PVInfo - Unwirksame Überwälzung der SV-Dienstgeberanteile auf freie Dienstnehmer
Der OGH hat in ständiger Rechtsprechung (vgl 4 Ob 81/78; 4 Ob 152/83; 9 ObA 301/99a; 9 ObA 148/03k) ausgesprochen, dass es zufolge § 539 ASVG unzulässig ist, von der im ASVG vorgegebenen Verpflichtungen des Dienstgebers zur Tragung von Beitragsanteilen durch vertragliche Vereinbarung abzugehen. Dies gilt auch für freie Dienstverträge. Entsprechende Vereinbarungen sind rechtlich wirkungslos.
04. 05. 2007 - SWIOnline - Doppelbesteuerungsabkommen mit Pakistan
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Pakistan wurde in BGBl. III Nr. 49/2007 veröffentlicht und tritt mit 1. 6. 2007 in Kraft.
04. 05. 2007 - SWKOnline - Newsletter des UFS
Der Unabhängige Finanzsenat gibt einen monatlich erscheinenden Newsletter mit Informationen zu wichtigen UFS-Entscheidungen heraus. Der Newsletter wird von den jeweiligen Fachbereichsredakteuren des UFS betreut. Newsletter auf der UFS-Homepage unter ufs.bmf.gv.at/Aktuelles/UFSNewsletter/_start.htm
03. 05. 2007 - Steuerverein - Umsatzsteuer im Rahmen der einkommensteuerlichen Pauschalierung
Prinzipiell kann man sich für die Netto- oder Bruttomethode entscheiden. Beim Nettosystem wird die Umsatzsteuer wie ein durchlaufender Posten (§ 4 Abs. 3 dritter Satz EStG) behandelt. Sie bleibt sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite außer Ansatz, d. h. alle Einnahmen und Ausgaben werden netto angesetzt.
Das Nettosystem ist nur bei jenen Steuerpflichtigen zulässig, bei denen die Umsatzsteuer grundsätzlich Durchlaufcharakter haben kann. Das sind Unternehmer, die nicht unecht befreite Umsätze im Sinne des UStG erbringen. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
03. 05. 2007 - PVInfo - Elektro- und Elektronikindustrie: Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen
Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und die Gewerkschaft Metall, Textil, Nahrung melden den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Elektro- und Elektronikindustrie mit folgenden zum 1. 5. 2007 wirksam werdenden Änderungen:
- Die Mindestlöhne und -gehälter steigen um 2,7 %. - Die Ist-Löhne und -Gehälter steigen um 2,7 %. - Verteiloption: Die Lohn-/Gehaltssumme ist um 3,0 % zu erhöhen, die individuelle Erhöhung muss mindestens 2,5 % betragen. - Einmalzahlungsoption: Mit Betriebsvereinbarung kann vereinbart werden, dass die Ist-Löhne und -Gehälter um 2,5 % erhöht werden und zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 8,4 % der Lohn-/Gehaltssumme gebührt. - Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 2,7 %. - Erhöhung der Zulagen um 2 %. - Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 1,6 %. - Verbesserung bei den Verfallsfristen.
03. 05. 2007 - ASOKOnline - Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 dem Nationalrat vorgelegt
Den Schwerpunkt des dem Nationalrat vorgelegten Regierungsentwurfes für ein SRÄG 2007 (77 BlgNR 23. GP) bildet das Pensionssystem, in welches – in Umsetzung entsprechender Zielsetzungen des Regierungsprogramms – weitere soziale Komponenten einfließen sollen. So wird die sog. „Hacklerregelung“ – der abschlagsfreie Pensionsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen der Langzeitversichertenregelung – bis 2010 verlängert. Der einmal erworbene Anspruch auf Schwerarbeitspension soll nicht mehr verloren gehen können. Darüber hinaus wird der bisherige „doppelte Abschlag“ bei der Inanspruchnahme der Korridorpension im Übergangsrecht gemildert, sodass es im Ergebnis zu einer Halbierung des bisherigen Abschlages kommt. Auch der „Korridorabschlag“ wird von 0,35 % auf 0,175 % pro Monat des Pensionsantritts vor der Erreichung des auslaufenden Frühpensionsalters gesenkt. Vorgesehen ist weiters eine Neubewertung von Kindererziehungszeiten. Die Bestimmungen über die Anmeldung vor Arbeitsantritt, die auch zweistufig als „Avisomeldung“ und „Vollmeldung“ vorgenommen werden kann, sollen bundesweit mit 1. 1. 2008 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch fallweise beschäftigte Personen vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung angemeldet werden müssen. Die Regierungsvorlage im Wortlaut
03. 05. 2007 - SWIOnline - Erbschaftssteuerliche Behandlung des Todes eines Gesellschafter
Erbschaftssteuerliche Behandlung des Todes eines Gesellschafters der deutschen Mutter-KG einer österreichischen Tochter-KG
Gemäß Z. 6 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland(Erb) werden Beteiligungen an Personengesellschaften wie Beteiligungen an Betriebstättenvermögen behandelt. Dies hat auf der Ebene des Abkommensrechtes zu Folge, dass im Fall des Todes eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters an einer österreichischen Personengesellschaft das Erbschaftsbesteuerungsrecht Deutschland entzogen und Österreich zugeteilt wird. Dies gilt auch dann, wenn diese Beteiligung nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine - ebenfalls transparente - deutsche Personengesellschaft gehalten wird. Allerdings kann Österreich dieses Besteuerungsrecht nach der geltenden Verwaltungspraxis nicht ausüben, falls mangels inländischer Ansässigkeit des Erblassers und des Erben in Österreich nur beschränkte Erbschaftssteuerpflicht besteht. Denn der Erbübergang von Beteiligungen an österreichischen Gesellschaften (betrieblich tätige Personengesellschaften eingeschlossen) löst nach der derzeitigen Verwaltungspraxis keine beschränkte Erbschaftssteuerpflicht in Österreich aus (siehe EAS 098, EAS 519, EAS 1344, EAS 2272). (EAS 2836 vom 29. 3. 2007)
03. 05. 2007 - SWKOnline - Anlaufverluste nach dem KMU-Förderungsgesetz
Durch das KMU-Förderungsgesetz 2006 wurde der Verlustvortrag bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung neu geregelt. Bis 2007 waren nur Verluste der ersten drei Jahre als Anlaufverluste vortragsfähig. Ab 2007 sind die Verluste der letzten drei Jahre bei der Veranlagung als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Die Änderung wurde allgemein als Verbesserung gesehen. In einem Beitrag in SWK-Heft 13/2007 diskutieren Dr. Erich Pummerer und Mag. Thomas Baldauf, warum die Neuregelung gerade beim entgeltlichen Erwerb von entsprechenden Unternehmen zum erheblichen Nachteil werden kann.
02. 05. 2007 - Steuerverein - Spezielle Branchenpauschalierungen
Die Möglichkeiten der Branchenpauschalierung auf dem Gebiet der Einkommen- und Umsatzsteuer wurden durch Verordnungen des Finanzministers um nachstehende spezielle Wirtschaftszweige ausgeweitet: - Gaststätten- und Beherbergungsunternehmen, - Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler, - Drogisten, - Handelsvertreter, - Künstler und Schriftsteller.
Die Gaststätten- und Beherbergungsunternehmen, Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler können ihren Gewinn pauschalieren (Vollpauschalierung).
Voraussetzung bei den Pauschalierungen ist, dass keine Buchführungspflicht besteht und auch keine freiwillige Buchführung erfolgt. Die HandelsvertreterInnenpauschale kann allerdings auch von buchführenden Einzelunternehmen beansprucht werden.
Falls Sie eine der aufgezeigten Pauschalierungsmöglichkeiten anwenden möchten, enthalten die entsprechenden Verordnungen und Randzahlen (Rz) der Einkommen- (EStR) bzw. Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) weitere Informationen.
Hinweis Die Einkommen- bzw. Umsatzsteuerrichtlinien 2000 finden Sie im Internet unter www.bmf.gv.at (Findok). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
02. 05. 2007 - ASOKOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt
Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden kundgemacht: Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft, BGBl. II Nr. 72/2007; Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der Landwirtschaft, BGBl. II Nr. 73/2007; Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung, BGBl. II Nr. 86/2007; Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Höchstbeträge pro Schüler und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2007/08 (Limit-Verordnung 2007/08), BGBl. II Nr. 91/2007; Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus, BGBl. II Nr. 97/2007; Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zur Überziehung der Bundeshöchstzahl für die befristete Beschäftigung von ausländischen Fachkräften (Fachkräfte-BHZÜV 2007), BGBl. II Nr. 99/2007.
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