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Tägliche SteuerNews
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29. 06. 2007 - Steuerverein - Die Lohnsteuerberechnung durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber
Allgemeines
Was muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Berechnung der Lohnsteuer beachten?
Bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber auch zahlreiche Steuerbefreiungen und Steuerbegünstigungen. Geben Sie daher Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber alle Umstände und Änderungen bekannt, die Einfluss auf die Steuerberechnung haben (z.B. Familienstand, Wohnsitz, Kinder, AlleinverdienerIn, AlleinerzieherIn, Pendlerpauschale, Freibetragsbescheid). Bei der Einhaltung Ihrer Meldeverpflichtung haftet Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber für die richtige Berechnung Ihrer Lohnsteuer. Sie oder er muss Ihnen auch eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn aushändigen.
In dieser Abrechnung muss Folgendes enthalten sein: Bruttobezüge Beitragsgrundlage für die Pflichtbeiträge Pflichtbeiträge Bemessungsgrundlage für den Beitrag zu einer Mitarbeitervorsorgekasse und der geleistete Beitrag Einbehaltene Lohnsteuer Grundsätzlich müssen die Arbeitgeberin und der Arbeitgeber dem Betriebsstättenfinanzamt oder dem Krankenversicherungsträger nach Ablauf des Kalenderjahres die Lohnzettel bis Ende Februar elektronisch übermitteln. Der Lohnzettel muss dem amtlichen Vordruck entsprechen. Auch wenn die Lohnverrechnung "Händisch" erfolgt, ist der Lohnzettel grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. In diesem Fall steht das Übermittlungsprogramm der Gebietskrankenkasse (ELDA) zur Verfügung. Ist kein Internetanschluss vorhanden, kann auch ein Papierlohnzettel und zwar bis Ende Jänner an das Betriebsstättenfinanzamt übermittelt werden. Wird das Dienstverhältnis im Laufe des Kalenderjahres beendet, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ebenfalls einen Lohnzettel bis zum Ende des Folgemonats an das Betriebsstättenfinanzamt oder den Krankenversicherungsträger übermitteln. Auch Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber einen Lohnzettel verlangen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses muss Ihnen auf alle Fälle ein Lohnzettel ausgehändigt werden. Da das Finanzamt aber von der Arbeitgeberin und vom Arbeitgeber die Lohnzetteldaten erhält, dient er nur Ihrer eigenen Information. Bitte senden Sie diesen Lohnzettel nicht ans Finanzamt. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
29. 06. 2007 - SWKOnline - Schiedsverfahren und Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist traditionell ein wichtiges Anwendungsgebiet der Schiedsgerichtsbarkeit. Das vor genau einem Jahr in Kraft getretene SchiedsRÄG 2006 hat durch die grundsätzliche Erweiterung der objektiven Schiedsfähigkeit eine auch für gesellschaftsrechtliche Schiedsverfahren wesentliche Neuerung gebracht. Andere Fragen, wie etwa jene der Gültigkeitsvoraussetzungen von Schiedsvereinbarungen in Satzungen oder jene der Bindung neu beitretender Gesellschafter an die in den Statuten enthaltene Schiedsvereinbarung, hat das SchiedsRÄG 2006 nicht behandelt, sondern (weiterhin) der schiedsrechtlichen Praxis sowie Lehre und Rspr. überlassen. In einem wesentlichen Punkt hat das SchiedsRÄG 2006 jedoch zusätzliche Komplikationen geschaffen, nämlich durch die Sonderbestimmungen für Schiedsvereinbarungen mit Konsumenten. Im Juni-Heft der GesRZ, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht, untersucht RA Dr. Andreas Reiner in einer umfassenden Abhandlung die gesellschaftsrechtlichen Implikationen des neuen Schiedsrechts.
29. 06. 2007 - ASOKOnline - Betretung bei „Schwarzarbeit“
Wird ein Empfänger von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bei der Ausübung einer dem AMS nicht gemeldeten Erwerbstätigkeit von einem öffentlichen Organ betreten, so zieht dies gem. § 25 Abs. 2 AlVG für den betretenen Schwarzarbeiter und seinen Dienstgeber bestimmte finanzielle Folgen nach sich. Die zitierte Bestimmung wirft zahlreiche Fragen – darunter beispielsweise, wer eigentlich öffentliches Organ ist, wann Schwarzarbeit i. S. dieser Vorschrift vorliegt und ob eine unmittelbare Mitteilung an den betretenen Arbeitslosengeld- bzw. Notstandshilfeempfänger erforderlich ist – auf, denen Mag. Andreas Gerhartl vom AMS Niederösterreich in einem Artikel in ASoK-Heft 6/2007 nachgeht. Zum Artikel
28. 06. 2007 - Steuerverein - Absetzbeträge bei niedrigen Einkünften (Negativsteuer)
Beziehen Sie kein oder ein geringes Einkommen, kann es in folgenden Fällen zu einer Steuergutschrift (Negativsteuer) kommen:
Besteht Anspruch auf den Arbeitnehmerabsetzbetrag, werden 10% der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, höchstens jedoch 110€, gutgeschrieben. Dies gilt auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag (letzterer aber nur bei mindestens einem Kind, also wenn Anspruch auf einen Kinderzuschlag besteht) wird in jenen Fällen, in denen er sich auf Grund eines geringen Einkommens nicht oder nicht voll steuermindernd auswirken konnte, vom Finanzamt ausbezahlt. Bei einem Kind daher beispielsweise bis zu 494€ (Negativsteuer). Die Ermittlung der Negativsteuer erfolgt bei der ArbeitnehemrInnenveranlagung. Haben Sie keine steuerpflichtigen Einkünfte im Kalenderjahr bezogen, verwenden Sie bitte zur Erstattund des Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrages das Formular E5. Einkünfte die auf Grund zwischenstaatlicher (Doppelbesteuerungsabkommen) oder völkerrechtlicher (z.B. UNIDO, IAEO) Vereinbarungen steuerfrei sind, werden für Zwecke der Berechnung der Negativsteuer wie steuerpflichtige Einkünfte behandelt. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
28. 06. 2007 - PVInfo - Konkurrenzklauseln – Abwicklung in der Praxis und Musterformulierungen
Konkurrenzklauseln sind Klauseln im Dienstvertrag, nach denen der Dienstnehmer nach Beendigung seines Dienstverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit für die Dauer maximal eines Jahres beschränkt wird. Solche Klauseln gelten nicht automatisch, sondern müssen vereinbart werden. In ihrem Beitrag in der Juni-Ausgabe der PV-Info behandelt Mag. Judith Morgenstern praxisrelevante Abwicklungsfragen bei Vereinbarung einer Konkurrenzklausel, insbesondere im Rahmen eines bereits bestehenden Dienstverhältnisses, und stellt Musterformulierungen zur Verfügung.
28. 06. 2007 - SWIOnline - Trend zu niedrigen Unternehmenssteuern und hohen Umsatzsteuern
Die Länder der Europäischen Union haben die niedrigste Unternehmenssteuerbelastung aller Industriestaaten, die Umsatzsteuersätze in Europa sind jedoch weltweit am höchsten – so lautet das Ergebnis der jährlichen KPMG-Studie „Corporate Tax Rate Survey“. Im globalen Wettbewerb bleibt die Tendenz zur Senkung der Ertragssteuer bestehen. Die durchschnittlichen Steuersätze für Kapitalgesellschaften sind in den EU-Mitgliedstaaten von 1993 bis heute von 38 % auf 24,2 % gefallen. Verglichen mit den OECD-Staaten (27,8 %), Lateinamerika (28 %) und dem asiatischen Raum (30,1 %) hat die EU damit immer noch die niedrigste Unternehmensteuerbelastung aller Industriestaaten. Die Umsatzsteuer bleibt in Europa dagegen auf beständig hohem Niveau. Im EU-Durchschnitt liegt der Steuersatz – nach der Anhebung in Deutschland von 16 auf 19 % mit Jahreswechsel – jetzt bei 19,5 % im Vergleich zu 17,7 % im OECD-Mittel, 14,2 % in Lateinamerika und nur 10,8 % im asiatisch-pazifischen Raum. In den USA liegen die „Sales Taxes" je nach Bundesstaat zwischen 0 und 10 %, in Japan bei 5 %.
28. 06. 2007 - SWIOnline - EuGH untersagt Mobilfunkern Vorsteuerabzug
EuGH untersagt Mobilfunkern Vorsteuerabzug bei UMTS-Lizenzgebühren
Die staatliche Vergabe von Lizenzen für den Mobilfunk der dritten Generation (UMTS) durch Frequenzzuteilung im Wege der Versteigerung ist keine wirtschaftliche Tätigkeit – nur solche Tätigkeiten sind mehrwertsteuerpflichtig – und fällt folglich nicht in den Anwendungsbereich der 6. MWSt-RL; bei dieser Tätigkeit handelt es sich nämlich um das zur Erfüllung der vom Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Anforderungen notwendige Instrument zur effizienten Nutzung des Frequenzspektrums und zur Verhinderung von Störungen zwischen funkgestützten Telekommunikationssystemen und anderen Systemen. Mobilfunkbetreiber können daher für die von ihnen entrichteten UMTS-Lizenzgebühren auch keine Vorsteuerabzüge geltend machen (EuGH 26. 6. 2007, Rs. C-284/04, T-Mobile Austria GmbH u. a. gegen Republik Österreich). Die Entscheidung im Wortlaut
28. 06. 2007 - SWKOnline - BMF-Information zur Valorisierung der festen Gebührensätze
Mit auf § 14a GebG beruhender Verordnung des Bundesministers für Finanzen (GebG-ValV 2007) vom 15. 6. 2007, BGBl II Nr. 128/2007, wurden die festen Gebührensätze des § 14 GebG erhöht. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte dargestellt: - Die Erhöhung betrifft alle Tarifposten des § 14 GebG, deren Gebührensatz in § 1 der Verordnung angeführt ist. - Explizit ausgenommen von der Erhöhung sind nur die Bestimmungen der TP 8, und dies auch nur deshalb, weil diese Gebührensätze auch in anderen Tarifposten vorkommen (die eben entsprechend erhöht werden) und die letzte Änderung der Gebührensätze für Einreise- und Aufenthaltstitel erst nach dem 31. 12. 2005 – das ist nach § 14a GebG der für die Feststellung der Änderung des Verbraucherpreisindexes entscheidenden Tag – stattgefunden hat. - Nicht in § 1 enthalten ist und somit nicht erhöht wurde die Beilagengebühr (§ 14 TP 5 GebG), weil die verbraucherpreisindexmäßige Erhöhung in Verbindung mit der Rundungsbestimmung nicht zu einer Erhöhung auf volle 10 Cent geführt hätte. - Ebenfalls nicht in § 1 GebG angeführt sind die Gebührenbeträge für die Verleihung der österr. Staatsbürgerschaft und den Expresspass, weil die letzte Änderung dieser Gebührensätze erst nach dem 31. 12. 2005 – das ist nach § 14a GebG der für die Feststellung der Änderung des Verbraucherpreisindexes entscheidenden Tag – stattgefunden hat. - Die Aufteilung der Pauschalgebühren bleibt unverändert, weil nur der Gebührensatz selbst geändert wurde.
Anzuwenden sind die erhöhten Gebührensätze auf alle Schriften und Amtshandlungen, für die die Gebührenschuld nach dem 30. 6. 2007 entsteht. (Information des Bundesministeriums für Finanzen vom 26. 6. 2007, GZ BMF-010206/0078-VI/5/2007)
28. 06. 2007 - SWKOnline - Der österreichische Bauprozess
Bauprojekte sind in aller Regel mit einer Vielzahl juristischer „Fallgruben“ verbunden. Einige dieser Rechtsfragen sind fast ausschließlich bei Bauverträgen relevant, etwa Fragen des Baugrundrisikos, der Mehrkosten durch Leistungsänderungen oder der Übernahme des Bauwerkes. Auch allenfalls nachfolgende Bauprozesse sind durch diese Rechtsfragen sowie komplexe Sachverhalte, verbunden mit technischen Fragen, gekennzeichnet: Fragen der Dokumentation sowie der Beweissicherung, aber auch des Umganges mit Sachverständigengutachten spielen eine ebenso große Rolle wie die Frage, ob ein Schiedsverfahren eine sinnvolle Alternative darstellt. Diesen Problembereichen aus der bauvertraglichen Praxis und dem Prozessrecht widmen sich Nikolaus Weselik und Wolfgang Hussian in ihrem im Linde Verlag erschienenen Handbuch sowohl aus der Sicht des Rechtsanwaltes als auch aus der Sicht des in einem Bauunternehmen beschäftigten Juristen. Ein unentbehrlicher Leitfaden für diese Berufsgruppen! Nähere Details und Möglichkeit zur Online-Bestellung
27. 06. 2007 - Steuerverein - Mehrkindzuschlag
Betrag: 36,40€ monatlich für das dritte und jedes weitere Kind Anspruch: BezieherInnen von Familienbeihilfe für mindestens drei Kinder. Das Familieneinkommen darf bestimmt Grenzen nicht überschreiten. Infos: Der Mehrkindzuschlag wird auf Antrag vom Finanzamt ausbezahlt.
Wie hoch darf das Familieneinkommen für den Mehrkindzuschlag sein?
Ein Anspruch besteht, wenn das Familieneinkommen im Vorjahr das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung für ein Kalendermonat nicht überstiegen hat. Das sind für die Veranlagung 2006, in deren Rahmen der Mehrkindzuschlag 2007 zuerkannt wird, 45.000€ (monatlich 3.750€). Das Familieneinkommen ist die Summe aus dem zu versteuernden Einkommen der antragstellenden Person sowie dem zu versteuernden Einkommen einer (Ehe)Partnerin bzw. eines (Ehe)Partners. Eine Zusammenrechnung erfolgt jedoch nur dann wenn (Ehe)Partnerin und (Ehe)Partner im maßgeblichen Kalenderjahr mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Ist das Einkommen der (Ehe)Partnerin oder des (Ehe)Partners negativ, mindert dies nicht das Familieneinkommen (kein Verlustausgleich).
Wie stellen Sie den Antrag auf Mehrkindzuschlag?
Der Mehrkindzuschlag ist für jedes Kalenderjahr gesondert beim Finanzamt im Wege der ArbeitnehmerInnenveranlagung zu beantragen. Haben Sie keine steuerpflichtigen Einkünfte bezogen, können Sie beim Finanzamt die Auszahlung mit dem Formular E 4 geltend machen. Auch die (Ehe)Partner der Familienbeihilfenbezieherin oder des Familienbeihilfenbeziehers kann den Mehrkindzuschlag bei ihrer bzw. seiner Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Die Familienbeihilfenbezieherin bzw. der Familienbeihilfenbezieher muss dem Finanzamt über Aufforderung eine Verzichtserklärung übermitteln. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
27. 06. 2007 - ASOKOnline - Mitbestimmung bei der Arbeitskräfteüberlassung
Bei der Arbeitskräfteüberlassung steht der Arbeitnehmer in keinerlei (arbeits)vertraglichen Beziehungen zum Betriebsinhaber des Betriebs, in dem er beschäftigt wird. Einen Arbeitsvertrag hat er ja lediglich mit dem Arbeitskräfteüberlasser als alleinigem Arbeitgeber abgeschlossen. Die Besonderheit dieses Arbeitsvertrages liegt darin, dass sich der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die Arbeitsleistung nicht gegenüber seinem Vertragspartner, sondern gegenüber Dritten – eben gegenüber den jeweiligen Beschäftigern – zu erbringen. Vertragliche Grundlage für die Beschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb des jeweiligen Dritten ist der sog. Dienstverschaffungsvertrag, durch den sich der Arbeitskräfteüberlasser verpflichtet, seine Arbeitnehmer dem Dritten zur Verfügung zu stellen. Steht der Arbeitnehmer selbst unmittelbar in keinerlei vertraglichen Beziehungen zum Beschäftiger, so eröffnet sich die Frage, inwieweit sich die Kompetenzen des Betriebsrats des Beschäftigerbetriebs auch auf überlassene Arbeitnehmer erstrecken. Mit dieser Frage, insbesondere dessen Zuständigkeit zur Mitwirkung bei geplanten Versetzungen der überlassenen Arbeitskräfte, setzt sich Dr. Michael Friedrich, Vertragsassistent am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Karl-Franzens-Universität Graz, in der Juni-Ausgabe der ASoK auseinander. Zum Artikel
26. 06. 2007 - Steuerverein - Kinderabsetzbetrag
Betrag: 50,90 € monatlich pro Kind. Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Anspruch: FamilienbeihilfenbezieherInnen Infos: Der Kinderabsetzbetrag wirkt sich auf die Steuerberechnung nicht unmittelbar aus. Für Kinder, die sich ständig (nicht nur vorübergehend für Ausbildungszwecke) im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Auf Grund der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen haben allerdings im Inland beschäftigte EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger und EWR-Bürgerinnen bzw. EWR-Bürger (Island, Liechtenstein und Norwegen), deren Kinder sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/EWR aufhalten, zusätzlich zur Familienbeihilfe auch Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag. Für ein (im Ausland haushaltszugehöriges) Kind bzw. Kinder in Nicht-EU-/EWR-Staaten kann die oder der Unterhaltsverpflichtete eine außergewöhnliche Belastung von grundsätzlich 50€ monatlich geltend machen. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
26. 06. 2007 - SWKOnline - Bankwesengesetz neu: Unternehmensfinanzierung im Wandel
Seit 1. 1. 2007 ist Basel II mit In-Kraft-Treten des neuen BWG nun auch Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung geworden. Parallel dazu hat die FMA die FMA-Mindeststandards für das Kreditgeschäft (kurz: MSK) formuliert, deren Einhaltung mit Ablauf des Jahres 2007 zum ersten Mal durch die FMA geprüft wird. Diese Regelungen hatten einige große Umwälzungen in den internen Strukturen der heimischen Bankinstitute zur Folge, die auch erhebliche Auswirkungen auf die durch Banken finanzierten Unternehmen haben werden und sogar zu einer Neuorientierung der österreichischen Finanzierungskultur führen könnten. Näheres hierzu entnehmen Sie der Analyse durch Mag. Erich Thewanger und Mag. Stefan Lichtenecker in der Juni-Ausgabe des „CFO aktuell“, der neuen, im Linde Verlag erscheinenden Zeitschrift für Finance & Controlling.
26. 06. 2007 - SWKOnline - BMF-Erlass: Protokoll Einheitsbewertung
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise wurden im Rahmen der AV-Tagungen 2006 in der Praxis aufgetretene Zweifelsfragen im Bereich der Einheitsbewertung behandelt. Als Ergebnis dieser Tagungen wurde das vorliegende Protokoll Einheitsbewertung erstellt. BMF-Erlass vom 21. 6. 2007, GZ BMF-010202/0093-IV/5/2007, auf der Findok-Homepage
25. 06. 2007 - Steuerverein - Unterhaltsabsetzbetrag
Betrag: monatlich 25,50 € für das erste Kind, 38,20 € für das zweite Kind und jeweil 50,90 € für das dritte und jedes weitere alimentierte Kind Anspruch: Alimentierende Infos: Alimentierende bzw. Alimentierender ist, wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind - für das weder der bzw. dem Alimentierenden noch ihrem/seinem mit ihr/ihm im selben Haushalt lebende/n (Ehe)Partnerin oder (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird - nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet. Im Unterschied zum Kinderabsetzbetrag erst im Nachinein bei der Arbeitnehmerveranlagung aus.
Was ist beim Unterhaltsabsetzbetrag zu beachten?
Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht nur dann zu, wenn der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung in vollem Umfang entsprochen wurde. Wurden Alimente nur teilweise bezahlt, wird der Unterhaltsabsetzbetrag entsprechend gekürzt. Für volljährige Kinder, für die dem getrennt lebenden Elternteil keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu. Der Unterhaltsabsetzbetrag steht auch für im Ausland lebende Kinder zu, für die Alimente bezahlt werde. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
25. 06. 2007 - PVInfo - Tutorenausbilder der ÖH auf „Werkvertragsbasis“ ist Dienstnehmer
Im vorliegenden Fall – die ÖH beauftragte einen Trainer mit der Abhaltung von Tutorenausbildungsseminaren – ist schon deshalb kein Werkvertrag gegeben, weil es an der vertragsmäßigen Konkretisierung des Werkes und des bei Werkverträgen geforderten Erfolges fehlt. Persönliche Abhängigkeit war hier zu bejahen, weil der Trainer nicht generell, sondern bloß in bestimmten Fällen befugt war, sich vertreten zu lassen. Hatte er ein Seminar einmal übernommen, dann war er in Bezug auf die Arbeitszeit gebunden, weil das Seminar an bestimmten Tagen stattzufinden hatte und 12 bis 17 Ausbildungseinheiten zu jeweils 90 Minuten abzuhalten waren. Am Ende eines Seminars wurden von den Teilnehmern Beurteilungsbögen auch über den Trainer ausgefüllt, damit lag ein Instrument der Kontrolle durch den Diensteber vor. Der VwGH folgt daher Auffassung der Behörde, dass während der Seminarzeiten für den Trainer Versicherungspflicht nach § 4 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG bestand und wies die Beschwerde der ÖH als unbegründet ab.
Hinweis: Im Erkenntnis vom 25. 4. 2007, 2005/08/0137, wurde entschieden, dass für einen Lehrbeauftragten eines Fachhochschul-Studienganges nicht die Versicherungspflicht nach § 4 Abs 4 ASVG (freier Dienstvertrag), sondern nach § 4 Abs 2 ASVG (Dienstnehmer) besteht.
25. 06. 2007 - PVInfo - Vereinbarung einer Abgangsentschädigung
Vergütungen, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses gewährt werden, wie zum Beispiel Abfertigungen, Abgangsentschädigungen, Übergangsgelder oder auch Zahlungen, die ein Dienstgeber an einen aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedenen Dienstnehmer aufgrund einer vereinbarten Konkurrenzklausel leistet, sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Damit stellt sich jedoch das Problem der Abgrenzung dieser Leistungen von anderen Ansprüchen, die dem Dienstnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses gebühren und die – weil sie unter den Entgeltbegriff des ASVG fallen – sozialversicherungspflichtig sind. Einen Leitfaden zu dieser Abgrenzung und nützliche Praxishinweise hierzu liefert ein Aufsatz von Mag. Andreas Gerhartl im Juni-Heft der PV-Info.
25. 06. 2007 - ASOKOnline - Anspruch auf Wochengeld nach Kinderbetreuungsgeldbezug
Der OGH bejaht unter Hinweis auf § 122 Abs. 3 erster Satz ASVG den Anspruch der Klägerin auf Wochengeld. War eine Versicherte – wie die Klägerin – zu Beginn der 32. Woche vor Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft (hier: Beginn der Schwangerschaft zum dritten Kind) aufgrund des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld für ihr (zweites) Kind in der Krankenversicherung pflichtversichert, hat sie Anspruch auf Wochengeld, wenn sie schon aufgrund der dem Kinderbetreuungsgeldbezug zugrunde liegenden Entbindung einen Anspruch auf Wochengeld hatte. Der Klägerin gebührt daher gemäß § 162 Abs. 3a Z 2 ASVG ein Wochengeld in der Höhe des um 80 % erhöhten Kinderbetreuungsgeldes (OGH 3. 10. 2006, 10 ObS 133/06s).
25. 06. 2007 - ASOKOnline - Karenzierungs- und Unterbrechungsvereinbarungen
Die Gestaltung von Karenzierungs- und Unterbrechungsvereinbarungen
In der Praxis kommt es häufig zur Vereinbarung sog. Karenzierungen oder Unterbrechungen des Arbeitsvertrages. Die Initiative zum Abschluss derartiger Vereinbarungen kann sowohl vom Arbeitgeber (AG) als auch vom Arbeitnehmer (AN) ausgehen. Der AG ist in Zeiten wirtschaftlicher Engpässe oft gewillt, den AN von der Arbeit gegen Entfall des Entgelts freizustellen, um zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf seine Arbeitskraft zurückgreifen zu können. Der AN könnte z. B. eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses wünschen, um an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, um nach deren Abschluss wieder zu seinem ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzukehren. In seinem im Juni-Heft der ASoK abgedruckten Aufsatz gibt uns Dr. Jasmin Pacic, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, ein Überblick über die einzelnen Punkte, auf die man bei der Formulierung von derartigen Vereinbarungen achten sollte. Dabei werden in Lehre und Rspr. strittige Fragen dargestellt und Vorschläge zur Vermeidung der damit verbundenen Probleme durch eine lückenlose Vertragsgestaltung gemacht. Zum Artikel
25. 06. 2007 - SWIOnline - Deutsche Länderfinanzminister - Unternehmen
Deutsche Länderfinanzminister billigen mehrheitlich Unternehmensteuerreform
Trotz des Widerstandes aus einigen Bundesländern haben die Finanzminister die vom Bundestag bereits beschlossene Unternehmensteuerreform mehrheitlich gebilligt. Das teilte – laut dpa-Meldung – der hessische Ressortchef Karlheinz Weimar am Donnerstag nach der Finanzministerkonferenz in Berlin mit. Es sei jedoch ein Entschließungsantrag Nordrhein-Westfalens angenommen worden, die Regelung zu den sog. Mantelkäufen bei Firmenübernahmen nochmals zu überprüfen. Die von einigen Ländern geforderte Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat gilt nach Angaben aus der Finanzministerkonferenz damit als unwahrscheinlich. Der Bundestag hatte im Mai die Unternehmensteuerreform verabschiedet. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, voraussichtlich Anfang Juli. Die Zustimmung der Länderkammer gilt jedoch besonders nach dem Votum der Finanzminister als sicher.
25. 06. 2007 - SWIOnline - Untervermittlung grundsätzlich umsatzsteuerfrei
EuGH: Untervermittlung von Krediten grundsätzlich umsatzsteuerfrei
Mit Urteil vom 21. 6. 2007, Rs. C-453/05, Ludwig, entschied der EuGH entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BFH und der Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, dass die Untervermittlung von Krediten grundsätzlich umsatzsteuerfrei ist. Die Tätigkeit des Untervertreters – Kreditvermittlung und Beratung – ist laut EuGH als einheitliche Leistung zu qualifizieren. Wenn die Vergütung nur für die Vermittlung erfolgt, so ist diese Leistung als Hauptleistung und die Beratung als bloße Nebenleistung anzusehen. Beschränkt sich die Vermögensberatung – wie im Ausgangsfall – auf ein Vorbereitungsstadium und zudem darauf, dem Kunden die Auswahl aus verschiedenen Finanzprodukten zu erleichtern, so steht dies der Steuerfreiheit nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1 der 6. MwSt-RL nicht entgegen. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vermittler und einer der kontrahierenden Parteien ist nicht erforderlich, da die nach der zitierten Bestimmung steuerbefreiten Umsätze durch die Art der erbrachten Leistung, nicht aber durch Erbringer oder Empfänger definiert werden. Weiters setzt der Begriff der Vermittlung zwar nicht voraus, dass der Vermittler als Untervertreter des Hauptvertreters direkt in Kontakt mit den beiden Vertragspartnern tritt, um alle Klauseln auszuverhandeln – seine Tätigkeit darf sich allerdings nicht bloß auf die Übernahme eines Teils der mit dem Vertrag verbundenen Sacharbeit beschränken.
25. 06. 2007 - SWKOnline - VfGH: Schenkungssteuer verfassungswidrig
Wie soeben bekannt wurde, hat der VfGH mit Erkenntnis vom 15. 6. 2007, G 23/07 u. a., die derzeitige Gestaltung der Schenkungssteuer für verfassungswidrig befunden. Die entsprechende gesetzliche Bestimmung wird aufgehoben. Zum Volltext der Entscheidung auf der Internetseite des VfGH unter www.vfgh.at
25. 06. 2007 - SWKOnline - Schrott-Umsatzsteuerverordnung 2007
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Umsätze von Abfallstoffen, für die die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (Schrott-Umsatzsteuerverordnung – Schrott-UStV) wurde am 15. 6. 2007 in BGBl. II Nr. 129/2007 kundgemacht. Durch die vorliegende Verordnung wird die im § 19 Abs. 1d UStG 1994 i. d. F. des Budgetbegleitgesetzes 2007 geschaffene Möglichkeit, für die Umsätze im Zusammenhang mit Alteisen, Schrott und anderen Abfallstoffen einen Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger vorzusehen, umgesetzt. Dadurch sollen Umsatzsteuerausfälle vermieden werden, die sich bisher dadurch ergeben haben, dass zwar von den Leistungsempfängern der genannten Waren der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde, die korrespondierende Umsatzsteuer jedoch von den liefernden Unternehmern nicht abgeführt wurde und diese Unternehmer auch nicht mehr aufgegriffen werden konnten. Die neue Verordnung ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30. 6. 2007 ausgeführt werden.
22. 06. 2007 - Steuerverein - ORF: VfGH kippt Schenkungssteuer
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach der Erbschaftssteuer nun auch die Schenkungssteuer aufgehoben. Die derzeitige Gestaltung der Steuer ist nach Ansicht der Höchstrichter verfassungswidrig, weil sie - wie auch die Erbschaftssteuer - auf Basis von jahrzehntealten Einheitswerten berechnet wird. Die Regierung hat nun bis 31. Juli 2008 Zeit, das Gesetz zu reparieren. Sollte das nicht passieren, tritt die Schenkungssteuer außer Kraft...
Siehe ORF.at
22. 06. 2007 - Steuerverein - Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag V
Wie wird der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht?
Während des Kalenderjahres kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber oder die pensionsauszahlende Stelle auf Grund Ihrer Erklärung gegenüber der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber (Formular E 30) den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigen. Vergessen Sie nicht, die Anzahl der Kinder anzuführen, damit auch der entsprechende Kinderzuschlag berücksichtigt werden kann. Haben Sie gleichzeitig mehrere Dienstverhältnisse, dürfen Sie die Erklärung nur bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber abgeben. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen während des Jahres weg (z.B. Einkünfte der (Ehe)Partnerin oder des (Ehe)Partners übersteigen die maßgeblichen Grenzen, Ehescheidung), müssen Sie das Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer pensionsauszahlenden Stele innerhalb eines Monats melden (Formular E 30). Zusätzlich müssen Sie nach Ablauf des Jahres eine Erklärung zu ArbeitnehmerInnenveranlagung abgeben. Nach Ablauf des Kalenderjahres können Sie den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag nachträglich beim Finanzamt im Wege der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen. Weiters können Sie die Erstattung beanspruchen (Formular E 5). Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
21. 06. 2007 - Steuerverein - Steuer-Pressespiegel auf der Homepage der Steuerberater (KWT)
Der KWT-Pressespiegel: Hier finden Sie täglich eine Zusammenfassung aller Meldungen aus österreichischen und internationalen Printmedien zu den Themenbereichen Steuer, Wirtschaft und Unternehmen.
Siehe unter KWT
21. 06. 2007 - Steuerverein - Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag IV
Wie wird der Grenzbetrag bei Verehelichung, Scheidung oder bie Tod der (Ehe)Partnerin bzw. des (Ehe)Partners ermittelt?
Bei der Ermittlung des Grenzbetrages ist immer von den Einkünften des ganzen Jahres auszugehen. Wenn eine Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft im Laufe eines Kalenderjahres geschlossen wird, sind die Einkünfte der (Ehe)Partnerin oder des (Ehe)Partners sowohl aus der Zeit vor als auch nach der Verehelichung in die Ermittlung des Grenzbetrages einzubeziehen. Analog dazu sind bei einer Scheidung auch die Einkünfte der früheren (Ehe)Partners nach der Scheidung miteinzubeziehen, ebenso der Bezug einer Witwen/Witwer-Pension nach dem Tod der (Ehe)Partnerin oder des (Ehe)Partners. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
21. 06. 2007 - SWKOnline - Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen
In den nächsten Jahren stehen zahlreiche Familienunternehmen der verantwortungsvollen Herausforderung einer Unternehmensnachfolge gegenüber. Etwa 20 % der Unternehmen missglückt der Übergang in die zweite Generation. Die Ursachen für das Misslingen sind vielfältig und häufig eng miteinander verkettet. Dennoch zeigt sich, dass die meisten Ursachen in der mangelhaften, oftmals zu kurzfristigen Vorbereitung auf den Generationswechsel, in der Nichtinanspruchnahme externer Berater und in der fehlenden Erfahrung der Nachfolger liegen. Ein Beitrag von MMag. Anita Binder, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Controlling und Consulting an der Johannes Kepler Universität Linz, in SWK-Heft 17/18/2007 befasst sich mit dem Aspekt der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen und präsentiert, basierend auf einer Studie, die Rolle des Steuerberaters im Nachfolgeprozess.
20. 06. 2007 - SWKOnline - Finanzministerium überwacht seit 2005 Internet-Auktionen
Bisher unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Finanzministerium offenbar weitreichende Maßnahmen zum Stopp des Schwarzhandels über das Internet-Auktionshaus eBay ergriffen, meldet die APA unter Berufung auf einen Bericht der „Wiener Zeitung“. Bereits vor zwei Jahren habe man eine eigene, 32 Mitarbeiter umfassende Abteilung namens „RIA“ (Risiko-, Informations- und Analyse-Zentrum) ins Leben gerufen, die sämtliche Umsätze und Auktionen bei der Internet-Plattform eBay überwachen und protokollieren soll. Die Erfassung sei jedoch nach wie vor noch in der Testphase. Ziel sei es, Leuten auf die Schliche zu kommen, die E-Commerce-Geschäfte machen, die Umsatz- und Einkommensteuer aber nicht deklarieren, heißt es in dem Bericht. Die gesammelten Daten würden vom Datum, über den Bieter bis zum Höchstgebot reichen. Grundsätzlich sind nur gewerblichen Händler steuerpflichtig. Ob man darunter fällt, hängt weniger von dem bei eBay angegeben Status ab, sondern vom Volumen, das umgesetzt wird.
20. 06. 2007 - SWIOnline - Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
Am 25. 4. 2007 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vom 19. 4. 2007 in Kraft getreten (BGBl. 2007 Teil I Nr. 15, S. 542). Durch das Gesetz wird die Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten in deutsches Recht umgesetzt. Durch die Einfügung von Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften in das deutsche UmwG sollen Kapitalgesellschaften künftig leichter über die Grenzen hinweg mit anderen Unternehmen aus der Europäischen Union fusionieren können. So soll eine deutsche GmbH bspw. in Zukunft problemlos mit einer französischen Société à responsabilité limitée (S.a.r.l.) oder einer britischen Private Company Limited by Shares (Ltd.) verschmelzen können.
20. 06. 2007 - PVInfo - Präsentation von AMC-Geschirr begründet freies Dienstverhältnis
Fraglich war die SV-rechtliche Einordnung einer Tätigkeit, im Rahmen derer in Form von Heimvorführungen Geschirr bei Kunden zu präsentieren war, wobei für bei der Präsentation vermittelte Geschirrverkäufe eine umsatzabhängige Provision zustand, jedoch auch ohne Zustandekommen eines Kaufvertrages jedenfalls eine Vergütung von 7 Euro pro Präsentation erfolgte. Ausgehend davon, das 1.) die „Präsentatorin“ im Falle der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit unter Verfall der bis dahin für den „Erwerb“ des Mustersatzes geleisteten „Mietzahlungen“ diesen zurückzustellen hatte, 2.) sie eingeschult, also offenbar für die Einhaltung eines bestimmten, vorgegebenen Systems der Präsentation ausgebildet wurde und 3.) eine Kundenkartei erhalten hat mit dem Auftrag, die eingetragenen Kunden zu betreuen sowie Präsentationstermine mit ihnen zu vereinbaren, und ihr nach „Abarbeitung“ einer Liste ein neuer Auszug aus der Kundendatei übergeben wurde, nahm auch der VwGH eine Gesamtverpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen im Sinne des § 4 Abs 4 ASVG an.
(VwGH 25. 4. 2007, 2005/08/0082)
20. 06. 2007 - ASOKOnline - EuGH zur Auslegung der Arbeitnehmerschutzrichtlinie
Die Richtlinie 89/391/EWG verpflichtet den Arbeitgeber, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen, wobei die Mitgliedstaaten den Ausschluss oder die Einschränkung seiner Verantwortung bei Vorkommnissen vorsehen können, „die auf nicht von diesem zu vertretende anormale und unvorhersehbare Umstände oder auf außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind, deren Folgen trotz aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.“ Nach Auffassung des EuGH lässt sich ein Verständnis der Richtlinie in dem Sinn, dass sie eine Verantwortlichkeit des Arbeitgebers – sei sie zivil- oder strafrechtlicher Natur – unabhängig von einem Verschulden begründe, weder auf deren Wortlaut noch auf die Vorarbeiten zu dieser noch auf deren Systematik stützen. In der britischen Bestimmung, der zufolge jeder Arbeitgeber für die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und das Wohlergehen all seiner Arbeitnehmer bei der Arbeit nur unter dem Vorbehalt „soweit dies in der Praxis vertretbar ist“ zu sorgen hat, könne – mangels substanziierten Vorbringens der EU-Kommission – folglich keine Gemeinschaftswidrigkeit erblickt werden (EuGH 14. 6. 2007, Rs. C-127/05, Kommission/Großbritannien).
20. 06. 2007 - Steuerverein - Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag III
Wie errechnet sich die Einkommensgrenze für die (Ehe)Partnerin oder den (Ehe)Partner?
Maßgeblich sind die steuerpflichtigen Einkünfte einschließlich sonstiger Bezüge, wie z.B. 13./14. Monatsgehalt soweit er über den Freibetrag von 620 € bzw. die Freigrenze von 2.000 € jährlich hinausgeht, Abfertigungen, Pensionsabfindungen. Für die Ermittlung der Grenzen werden vom Bruttobezug noch folgende Beträge abgezogen:
Sozialversicherungsbeiträge Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Interessenvertretungen (z.B. ÖGB-Beiträge) Pendlerpauschale Sonstige Werbungskosten (bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zumindest das Pauschale von 132 € jährlich) Steuerfreie Überstunden-, Sonntags-, Feiertagszuschläge und Zuschläge für Nachtarbeit, weiters steuerfreie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen Bei mehreren Einkünften ist der Gesamtbetrag aller Einkünfte maßgeblich.
Für Familienbeihilfe, Karenzurlaubsgeld, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie für Alimentationszahlungen gilt Folgendes: Sie sind, wie die meisten anderen steuerfreien Einkünfte, für die Berechnung der Einkunftsgrenzen nicht zu berücksichtigen. Hingegen sind Einkünfte der (Ehe)Partnerin oder des (Ehe)Partners aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Aktiendividenden) zu berücksichtigen, auch wenn sie endbesteuert sind. Weiters ist das steuerfreie Wochengeld in die Einkunftsgrenze einzubeziehen, ebenso steuerfreie Bezüge aus Auslandsmontagen, Entwicklungshilfetätigkeiten sowie andere aus Grund zwischenstaatlicher (Doppelbesteuerungsabkommen) oder völkerrechtlicher (z.B. UNIDO, IAEO) Vereinbarungen steuerfreie Einkünfte. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
19. 06. 2007 - Steuerverein - Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag II
Wie hoch dürfen die Einkünfte der (Ehe)Partnerin oder des (Ehe)Partners für den Alleinverdienerabsetzbetrag sein?
- Die Ehepartnerin oder der Ehepartner (ohne Kind/er) darf Einkünfte von höchstens 2.200 € jährlich beziehen. - In einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft mit mindestens einem Kind darf die (Ehe)Partnerin oder der (Ehe)Partner Einkünfte von höchstens 6.000 € jährlich beziehen. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
19. 06. 2007 - ASOKOnline - Arbeitgeber-Kündigung per SMS nur bedingt wirksam
Die vorzeitige Auflösung von Lehrverhältnissen bedarf gemäß § 15 Abs. 2 Berufsausbildungsgesetz zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dazu reicht – wie das OLG Wien jetzt klargestellt hat – eine SMS-Mitteilung jedenfalls nicht aus, da es hier an der eigenhändigen Unterschrift des die Auflösung Erklärenden fehle, auf welche es nach dem Gesetz für die Schriftlichkeit ankomme (vgl. § 886 ABGB). Entsprechendes habe in allen Fällen zu gelten, in denen gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Schriftform verlangen, heißt es in einer ersten Stellungnahme der Arbeiterkammer. Dies betreffe nicht nur etwa besonders schutzwürdige Personengruppen wie Schwangere oder Behinderte, sondern aufgrund einschlägigen Kollektivvertragsrechts (Schriftformgebot für Kündigungen) auch die meisten Branchen.
19. 06. 2007 - SWKOnline - BMJ: Zivilverfahrens-Novelle 2007 derzeit in Begutachtung
Das BMJ hat den Gesetzesentwurf zu einer Zivilverfahrens-Novelle 2007 zur Begutachtung verschickt. Damit soll ein gebündeltes gerichtliches Vorgehen einer Mehrzahl von Betroffenen – deren Ansprüche in erster Linie gleiche Tatfragen aufwerfen – in Form eines Gruppenverfahrens ermöglicht werden. Ergänzend ermöglicht der Entwurf das Führen eines Musterverfahrens. Dieses dient als Testprozess und ist insbesondere in Konstellationen geeignet, in denen vornehmlich gleiche Rechtsfragen auftreten, die für eine große Anzahl von Ansprüchen bedeutsam sein können. Der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührenrecht und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2007), samt Erläuterungen kann auf der Internetseite des Justizministeriums unter www.bmj.gv.at eingesehen werden. Die Begutachtungsfrist endet am 30. 7. 2007.
19. 06. 2007 - SWKOnline - Valorisierung der festen Gebührensätze
Im am vergangenen Freitag ausgegebenen BGBl. II Nr. 128/2007 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Valorisierung der festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz (GebG-ValV 2007) kundgemacht. Danach werden die festen Gebührensätze des § 14 GebG 1957, ausgenommen die nach § 14 TP 8 Abs. 1 Z 1 bis 3 und Abs. 5a, für alle Schriften und Amtshandlungen, für welche die Gebührenschuld nach dem 30. 6. 2007 entsteht, auf die darin festgelegten neuen Sätze erhöht. Die Verordnung tritt mit 1. 7. 2007 in Kraft.
18. 06. 2007 - Steuerverein - Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
Betrag: 364 € pro Jahr (Grundbetrag des Alleinverdienerabsetzbetrages ohne Kinder). Wird für ein oder mehrere Kind/er für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen, gilt ein gestaffelter Kinderzuschlag.
Besteht Anspruch auf einen Kinderzuschlag, ist die Auszahlung dieser Beträge als Negativsteuer möglich.
Anspruch: Alleinverdiener und Alleinerzieher Infos: Alleinverdienerin oder Alleinverdiener ist, - wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seiner unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegattin oder seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt oder - wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Lebensgefährtin oder einem unbeschränkt steuerpflichtigen Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und einer der beiden für mindestens ein Kind den Kinderabsetzbetrag erhält.
In beiden Fällen dürfen die Einkünfte der (Ehe)Partnerin oder des (Ehe)Partners bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht immer nur einer Person zu. Wenn die Partnerin und der Partner (z. B. Studentenpaar mit Kind) die Voraussetzungen erfüllen, dann steht er der Partnerin oder dem Partner mit den höheren Einkünften zu. Haben Partnerin und Partner keine oder gleich hohe Einkünfte, steht der Absetzbetrag der Frau zu, außer der Mann führt überwiegend den Haushalt.
Alleinerzieherin oder Alleinerzieher ist, - wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt und - den Kinderabsetzbetrag für mindestens ein Kind erhält. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
18. 06. 2007 - ASOKOnline - Aviso: Diesen Monat in der PV-Info
In der Juni-Ausgabe der PV-Info, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für die Personalverrechnung, finden Sie unter anderem folgende Beiträge mit arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Fokus: - Änderungen im Arbeitszeitrecht - Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) – Kundmachung - Ferialpraktikanten – wann sind sie zur Pflichtversicherung zu melden? - Der ausländische Dienstgeber - Vereinbarung einer Abgangsentschädigung - Konkurrenzklausel – Abwicklung in der Praxis und Musterformulierungen
Details und Möglichkeit zur Online-Bestellung
18. 06. 2007 - SWIOnline - Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien
In BGBl. III Nr. 62/2007, ausgegeben am 15. 6. 2007, wurde das Abkommen zwischen Österreich und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, abgeschlossen am 19. 3. 2006, kundgemacht. Das Abkommen ist ab 1. 1. 2008 anwendbar.
18. 06. 2007 - SWKOnline - Einigung über Europäisches Bagatellverfahren erzielt
Die EU-Justizminister haben sich am 13. 6. 2007 über eine Verordnung geeinigt, mit der ein Europäisches Bagatellverfahren eingeführt wird, das ab 1. 1. 2009 in Kraft treten soll. Das neue Verfahren gilt für grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen, sofern der Gesamtwert einer auf Zahlung oder einer nicht auf Zahlung gerichteten Forderung 2.000 Euro nicht überschreitet. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um ein schriftliches Verfahren, bei dem kein Anwaltszwang besteht. Die in einem solchen Verfahren ergangene Entscheidung ist innerhalb der EU sofort und unmittelbar vollstreckbar. Der Kläger bringt die Klage schriftlich anhand eines Formblatts ein und kann die als Beweismittel geeigneten Unterlagen beifügen. Das Gericht sendet binnen 14 Tagen eine Kopie der Klage an den Beklagten, der innerhalb von 30 Tagen antworten muss. Innerhalb weiterer 30 Tage fordert das Gericht die Parteien zu weiteren Angaben auf, führt eine Beweisaufnahme durch oder lädt die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung. Liegen sämtliche Entscheidungsgrundlagen vor, so erlässt das Gericht binnen 30 Tagen sein Urteil. Ob dieses angefochten werden kann, richtet sich nach den Vorschriften des nationalen Rechts des Gerichtsstaats.
15. 06. 2007 - Steuerverein - Verkehrsabsetzbetrag
Betrag: 291 € pro Jahr Anspruch: ArbeitnehmerInnen Infos: Der Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber berücksichtigt. Bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern wird er erst bei der Veranlagung abgezogen. Er gilt pauschal die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weiter entfernt von ihrer Arbeitsstätte wohnen oder denen die Benutzung eines Massenverkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist, können unter gewissen Voraussetzungen zusätzlich ein Pendlerpauschale als Werbungskosten beanspruchen. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
15. 06. 2007 - SWIOnline - Steuerparagraf in zehn Jahren 20 Mal geändert
Kompliziertes deutsches Steuerrecht: Steuerparagraf in zehn Jahren 20 Mal geändert Das deutsche Steuerrecht hat seinem Ruf als eines der kompliziertesten der Welt wieder alle Ehre gemacht: Der Paragraf drei des Einkommensteuergesetzes, der die zahlreichen steuerfreien Einnahmen und Ausnahmen regelt, ist seit 1998 insgesamt 20 Mal geändert worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage hervor. Seit dem Jahr 2005 seien zu dem Paragrafen 48 Schreiben des Finanzministeriums ergangen, teilte der Bundestagspressedienst am 13. 6. weiter mit. Das höchste Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, habe von 1997 bis Ende Mai dieses Jahres 189 Entscheidungen zum Paragrafen drei getroffen. Weitere Finanzgerichte hätten sich in dem Zeitraum 360 Mal dazu geäußert. - (dpa)
14. 06. 2007 - Steuerverein - Steuerabsetzbeträge
Arbeitnehmerabsetzbetrag
Betrag: 54 € pro Jahr Anspruch: Lohnsteuerpflichtige ArbeitnehmerInnen Infos: Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird automatisch von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber berücksichtigt. Grenzgängerinnen und Grenzgänger haben bei der Veranlagung an Stelle des Arbeitnehmerabsetzbetrages Anspruch auf den Grenzgängerabsetzbetrag in derselben Höhe. Besteht ein Anspruch auf en Arbeitnehmer- oder Grenzgängerabsetzbetrag, so kann es bei geringem Einkommen zu einer Negativsteuer bis 110 € kommen. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
14. 06. 2007 - PVInfo - Neuordnung der Grenzgängerbesteuerung mit der Schweiz
Als Folge des Freizügigkeitsabkommens der Schweiz mit der EU haben sich die Rahmenbedingungen für die Einstufung österreichischer Arbeitnehmer als Grenzgänger geändert. Es wurde die Möglichkeit eröffnet, durch gelegentliche Nächtigungen in der Schweiz – ohne Aufgabe des Lebensmittelpunktes in Österreich – den Grenzgängerstatus abzulegen und solcherart der österreichischen Steuer zu entfliehen. Um den Grenzgängerschwund in Vorarlberg zu stoppen und ihre Rückholung in das österreichische Besteuerungsnetz zu bewirken, wurde die Grenzgängerregelung im DBA-Schweiz aufgehoben. Näheres dazu in einem Beitrag von Hannelore Ortner in der Juni-Ausgabe der PV-Info.
14. 06. 2007 - SWKOnline - Oberster Gerichtshof kippt weitere Mietvertragsklauseln
Nachdem der OGH bereits in einer viel beachteten Entscheidung aus dem Vorjahr nicht weniger als 39 Klauseln in Verträgen über freifinanzierte Wohnungen beanstandet hatte (vgl. 7 Ob 87/06f), hat er nunmehr für den Vollanwendungsbereich des MRG zwei weitere gängige Vertragsklauseln für unzulässig befunden (OGH 7. 3. 2007, 1 Ob 241/06g). Demnach dürfen die Reparatur der Therme, aber auch andere Erhaltungsarbeiten im Inneren der Wohnung nicht auf die Mieter überwälzt werden. Das gilt für alle Mietwohnungen, die zur Gänze dem MRG unterliegen, genauso wie für gemeinnützige Mietwohnungen oder Gemeindemietwohnungen. Zusätzlich hat der OGH auch eine weitere häufig in Formularen verwendete Vertragsbestimmung als gesetzwidrig angesehen: Bestimmte Versicherungskosten wie etwa Glasbruch- und Sturmschadenversicherungen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mehrheit der Mieter als Betriebskosten verrechnet werden. Die oftmals dem Mieter aufgezwungene vorformulierte Klausel ist somit rechtswidrig. Nach Angaben der AK betrifft das aktuell erwirkte Urteil rund 1,2 Mio. Mieterhaushalte in ganz Österreich.
13. 06. 2007 - Steuerverein - Steuertarif
Wie hoch ist die Lohn- oder Einkommensteuer?
Die Steuer für das steuerpflichtige Einkommen wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Ab 2005 gilt ein völlig neuer Tarif, der Einkommen bis 10.000 € jährlich jedenfalls steuerfrei stellt. Für höhere Einkommen bestehen drei Tarifstufen, denen jeweils eine einfache Berechnungsformel zugeordnet ist. Besteht Anspruch auf Steuerabsetzbeträge, müssen diese nur noch vom Ergebnis abgezogen werden. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
13. 06. 2007 - ASOKOnline - Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Gewerbescheins
Trotz Vorliegens eines Gewerbescheins erfolgt in manchen Fällen eine Einbeziehung des selbständig Erwerbstätigen als echter Dienstnehmer (z. B. teilweise Vortragende bei den Weight-Watchers). Das größere Problem ist jenes der Abgrenzung zwischen Tätigkeit mit Gewerbeschein (Pflichtversicherung nach § 2 Abs. 1 Z 1 GSVG) und Vorliegen eines Dienstverhältnisses; weniger Probleme gibt es bei der Abgrenzung eines „neuen Selbständigen“ (Pflichtversicherung nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG) und eines Dienstnehmers nach dem ASVG. Es ist jedoch unstrittig, dass durch die GKK nach Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse bei Vorliegen der Voraussetzungen (persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit gegen Entgelt) eine Einbeziehung als Dienstnehmer zu erfolgen hat. Generell sind die GKK bemüht, Problemfälle mit den jeweiligen Dienstgebern bzw. Auftraggebern abzuklären. Zweifelsfälle werden von der SVA an die zuständige GKK zur Überprüfung geschickt. Ungeklärte Streitfälle sind im Verwaltungsverfahren zu klären. Laut BMF hat ein bestehender Gewerbeschein keine Auswirkung auf die Qualifizierung der steuerlichen Einkünfte, wenn eine Person von der Finanzverwaltung im Ergebnis als Dienstnehmer nach steuerrechtlicher Sicht anzusehen ist. Im Ergebnis hat trotz Vorliegens eines Gewerbescheins nach Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Einbeziehung als Dienstnehmer nach dem ASVG zu erfolgen. (Auszug aus dem Protokoll vom 29. 3. 2007 über die Sozialpartner-Besprechung bezüglich Fragen aus dem Melde-/Versicherungs-/Beitragsbereich im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger vom 7. 11. 2006, 32-MVB-51.1/06 Af-Dm/Mm)
12. 06. 2007 - Steuerverein - Steuermindernde Ausgaben
Welche Ausgaben vermindern das steuerpflichtige Einkommen?
Es gibt Ausgaben, die das steuerpflichtige Einkommen vermindern. Dazu zählen Ausgaben, die mit den Einnahmen direkt zusammenhängen. Diese sind als Betriebsausgaben bei den betrieblichen Einkunftsarten (land- u. forstwirtschaftlichen, freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften) oder als Werbungskosten bei den übrigen Einkunftsarben abzuziehen. Ausgaben, die mit steuerfreien Einkünften unmittelbar zusammenhängen, dürfen nicht abgezogen werden. Weitere Ausgaben, die das steuerpflichtige Einkommen vermindern, aber nicht mit der Einkünfteerzielung zusammenhängen, sind Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
12. 06. 2007 - PVInfo - Zuschläge zum Grundlohn eines angestellten Gesellschafters
Nach Ansicht des deutschen Bundesfinanzhofes können Zuschläge, die ein nicht beherrschender Gesellschafter, der leitender Angestellter der GmbH ist, neben einem hohen Festgehalt, Sonderzahlungen und einer Gewinntantieme zusätzlich für Sonntags-, Feiertags-, Mehr- und Nachtarbeit bezieht, aufgrund einer Gesamtwürdigung als verdeckte Ausschüttung und nicht als steuerfreie Einnahmen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen sein (§ 3b des deutschen EStG; vgl für Österreich entsprechend § 68 EStG 1988). Diese in Anlehnung an Dienstverhältnisse für Gesellschafter-Geschäftsführer entwickelte Ansicht hat auch für Österreich Bedeutung, wie Mag. Bernard Renner in einem Aufsatz in SWK-Heft 16/2007 aufzeigt.
12. 06. 2007 - SWKOnline - Regierungsvorlage zur UWG-Novelle 2007
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 6. 6. 2007 die Regierungsvorlage zur UWG-Novelle 2007 (144 BlgNR 23. GP) beschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt im Wesentlichen die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (RL-UGP), ABl. Nr. L 149 vom 11.06.2005 S 22, dahingehend um, dass im Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG) die Bestimmungen über unlautere und insbesondere über irreführende und aggressive Geschäftspraktiken den Vorgaben dieser Richtlinie entsprechend verankert werden. Die RL-UGP ist bis zum 12. Juni 2007 umzusetzen,die entsprechenden Bestimmungen haben bis zum 12. Dezember 2007 in Kraft zu treten. Gesetzestext und Erläuterungen auf der Parlamentshomepage
11. 06. 2007 - Steuerverein - Steuerfreie Leistungen
Welche Bezüge und Leistungen werden nicht besteuert?
Die wichtigsten steuerfreien Leistungen sind: - Familienbeihilfe - Wochengeld und vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung - Karenzurlaubsgeld, Karenzurlaubshilfe sowie Kinderbetreuungsgeld - Unfallrenten - Trinkgelder Auch bestimmte Leistungen der Arbeitgeberin und des Arbeitgebers sind steuerbefreit.
Welche steuerfreien Leistungen können die Steuer des Einkommens beeinflussen? Es gibt bestimmte Einkommensersätze, die zwar steuerfrei sind, aber bei einer allfälligen Veranlagung die Steuer des übrigen Einkommens erhöhen (so genannter besonderer Progressionsvorbehalt). Folgende Bezüge fallen darunter: - Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sowie Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete - Bestimmte Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz - Bestimmte Bezüge nach dem Zivildienstgesetz
Bezieht jemand in einem Kalenderjahr sowohl die genannten steuerfreien Einkommensersätze als auch andere steuerpflichtige Einkünfte (z.B. Gehalt, Pension), so sind diese Einkünfte zur Errechnung einer vollen Steuerprogression in der Weise fiktiv hochzurechnen, als ob sie auch während des Bezuges der Einkommensersätze (weiter)bezogen worden wären. Von diesem fiktiven Gesamteinkommen wird dann der Durchschnittssteuerersatz ermittelt. Mit diesem Durchschnittssteuersatz wird das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen - also das Gehalt, die Pension oder andere steuerpflichtige laufende Einkünfte - versteuert. Die Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich ergeben würde, wenn das Einkommen und die Einkommensersätze gemeinsam versteuert würden. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
11. 06. 2007 - PVInfo - Negativsteuer: Anhebung des Höchstbetrags
Beziehen Arbeitnehmer ein geringes Einkommen und fallen sie unter die Besteuerungsgrenze, haben sie Anspruch auf die so genannte Negativsteuer. Diese ist begrenzt mit 10 % der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 wurde in Hinblick auf die angehobenen Mineralölsteuersätze das Pendlerpauschale erhöht. Personen, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt, würden davon aber nicht profitieren. Daher wird für diese Arbeitnehmer der Höchstbetrag der Negativsteuer von derzeit 110 Euro auf 200 Euro angehoben. Dieser Pendlerzuschlag in Höhe von höchstens 90 Euro steht zu, wenn Arbeitnehmer mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf das Pendlerpauschale haben. Der Pendlerzuschlag steht für die Kalenderjahre 2008 und 2009 zu und kann daher erstmalig im Jahr 2009 bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 geltend gemacht werden.
11. 06. 2007 - ASOKOnline - Regierungsvorlage zur Flexibilisierung
Regierungsvorlage zur Flexibilisierung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen Zur bereits angekündigten Arbeitszeitflexibilisierung befindet sich nun eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, in parlamentarischer Behandlung (141 BlgNR 23. GP). Die Änderung des AZG enthält einerseits Regelungen, um die Flexibilität von Unternehmen im Hinblick auf schwankende Auslastungen zu erhöhen, und andererseits Maßnahmen, die der Vereinfachung des Arbeitszeitrechts dienen. So geht es um die Ausweitung der Möglichkeiten zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit bei besonderem Arbeitsbedarf auf 24 (bisher 12) Wochen im Jahr, maximal jedoch acht Wochen in Folge, die generelle Zulassung von 12-Stunden-Schichten durch Kollektivvertrag, um die Ermächtigung an den Kollektivvertrag, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden anzuheben, die Vereinfachung der Regelungen über Gleitzeit, die Vier-Tage-Woche und das Einarbeiten sowie um Maßnahmen über den Abbau von Zeitguthaben. Außerdem haben künftig Teilzeitbeschäftigte, die Mehrarbeit leisten, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mehrarbeitszuschlag von 25 %. Die Regierungsvorlage im Wortlaut
11. 06. 2007 - SWIOnline - Lebenslange Steuernummer für alle in Deutschland
Jeder Bürger in Deutschland bekommt eine lebenslang gültige Steuernummer, beschloss der Bundesrat am 8. 6. 2007 in Berlin. Damit wird jeder in Deutschland eine individuelle Nummer aus insgesamt elf Ziffern haben. Diese wird bei den Finanzbehörden sogar noch über seinen Tod hinaus für bis zu 20 Jahre gespeichert. Grundlage der Nummer ist der zum 1. Juli bei den Meldebehörden gemeldete Hauptwohnsitz. Das Bundeszentralamt für Steuern wird allen Deutschen die "Steueridentifikationsnummer" mitteilen. - (AFP)
11. 06. 2007 - SWKOnline - Sommer-Session des VfGH
Der Verfassungsgerichtshof beginnt am 11. 6. 2007 seine Beratungen der diesjährigen Juni-Session, die bis zum 30. 6. 2007 dauern wird. Die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter werden sich u. a. mit dem Datenschutz bei der Section Control, zahlreichen Verfahren zu Schubhaft, Asyl- und Fremdenrecht und den Geschwindigkeitsbeschränkungen weg Feinstaubbelastung in Wien befassen. Auf der Tagesordnung für die Beratungen steht auch das Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer. Anlass für dieses Verfahren war eine Beschwerde gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer für ein Grundstück mit Sporthotel. Wie im Verfahren zur Erbschaftssteuer sind bei den Beratungen die Bedenken entstanden, dass es nicht sachgerecht ist, bei der Besteuerung auf Einheitswerte abzustellen, die vor Jahrzehnten festgesetzt wurden. Die Vervielfachung von historischen Einheitswerten sei nicht geeignet, die Wertentwicklung von Grundstücken angemessen zu berücksichtigten. Die Bundesregierung hat die Schenkungssteuer in einer Stellungnahme an den VfGH als "für ein geschlossenes Steuersystem notwendig" verteidigt und für den Fall der Aufhebung eine Reparaturfrist bis zum 31. Juli 2008 beantragt. Mehr dazu auf der Homepage des VfGH unter www.vfgh.gv.at
11. 06. 2007 - SWKOnline - Pendlerzuschlag für Arbeitnehmer
BMF-Info zum Pendlerzuschlag für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen in den Jahren 2008 und 2009
In einer Information des Bundesministeriums für Finanzen vom 5. Juni 2007,GZ BMF-010222/0097-VI/7/2007 wird zum Pendlerzuschlag für Abeitnehmer in den Jahren 2008 und 2009 wie folgt Stellung genommen: Beziehen Arbeitnehmer ein geringes Einkommen und fallen sie unter die Besteuerungsgrenze, haben sie Anspruch auf die so genannte Negativsteuer. Diese ist begrenzt mit 10 % der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 wurde im Hinblick auf die angehobenen Mineralölsteuersätze das Pendlerpauschale erhöht. Personen, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt, würden davon aber nicht profitieren. Daher wird für diese Arbeitnehmer der Höchstbetrag der Negativsteuer von derzeit 110 Euro auf 200 Euro angehoben. Dieser Pendlerzuschlag in Höhe von höchstens 90 Euro steht zu, wenn Arbeitnehmer mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf das Pendlerpauschale haben. Der Pendlerzuschlag steht für die Kalenderjahre 2008 und 2009 zu und kann daher erstmalig im Jahr 2009 bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 geltend gemacht werden. Volltext der BMF-Information mit Beispielen auf der BMF-Homepage
08. 06. 2007 - Steuerverein - Sachbezüge
Kfz-Abstell- oder Garagenplatz Stellt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einen Kfz-Abstell- oder Garagenplatz unentgeltlich zur Verfügung, sind als Sachbezug 14,53 € pro Monat der Lohnsteuerbemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Die Zurechnung hat nur dann zu erfolgen, wenn sich der Abstell- oder Garagenplatz im Bereich einer Parkraumbewirtschaftung ("blaue Zone") befindet. Ab 14,53 € pro Monat Kostenbeitrag der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber ist kein Sachbezugswert hinzuzurechnen.
Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüsse Bei Gehaltsvorschüssen und unverzinslichen oder niedrig verzinsten Arbeitgeberdarlehen ist bis zu 7.000 € kein Sachbezug anzusetzen. Übersteigen der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen insgesamt 7.300 €, ist für den übersteigenden Betrag die Zinsersparnis mit 3,5% (oder der Differenz auf 3,5%) anzusetzen.
Dienstwohnung Wird der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt, liegt ebenfalls ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. Der Sachbezug richtet sich grundsätzlich nach dem Baujahr der Wohnung. Wird die Dienstwohnung von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber angemietet, gilt als Sachbezug die tatsächliche Miete samt Betriebskosten abzüglich 25%.
Incentive-Reise Zur MitarbeiterInnenmotivation gewährte Incentive-Reisen stellen einen steuerpflichtigen Sachbezug dar.
Beispiele für steuerfreie Sachbezüge: Laptop, PC-Standgerät Wird der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ein Laptop oder ein PC-Standgerät zur Verfügung gestellt, der/das regelmäßig beruflich genutzt, aber auch privat verwendet werden kann, stellt dies keinen steuerpflichtigen Sachbezug dar.
(Mobil-)Telefon Eine gelegentliche private Nutzung des arbeitgebereigenen (Mobil-) Telefons stellt ebenfalls keinen steuerpflichtigen Sachbezug dar. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
08. 06. 2007 - ASOKOnline - Arbeitsschutz: Grenzwerteverordnung 2007
Arbeitsschutz: Grenzwerteverordnung 2007 derzeit in Begutachtung
Die Richtlinie 2006/15/EG legt für 33 Arbeitsstoffe Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte fest, davon sind 22 bereits innerstaatlich umgesetzt, sodass in Österreich nur mehr zu 11 Arbeitsstoffen Umsetzungsbedarf besteht. Dies soll mit einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2006 – GKV 2006), zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 242/2006, geschehen, welche sich bis 22. 6. 2007 in Begutachtung befindet. Gleichzeitig wird der allgemeine Grenzwert für biologisch inerte Schwebstoffe entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft gesenkt und die dadurch erforderlichen Anpassungen für biologisch inerte Stäube im Anhang I vorgenommen. Weiters werden der Anhang I (Stoffliste mit MAK-Werten) und Anhang II (TRK-Liste) in einer Stoffliste mit MAK- und TRK-Werten zusammengeführt und redaktionelle Korrekturen in den Anhängen vorgenommen. Verordnungstext samt Erläuterungen (Website des BMWA)
08. 06. 2007 - SWKOnline - Reisekosten-Novelle - Finanzstrafgesetz-Novelle
Grünes Licht des Nationalrats für die Reisekosten-Novelle und die Finanzstrafgesetz-Novelle Das Plenum des Nationalrats hat in der Sitzung am 5. 6. die Reisekosten-Novelle 2007, mit der eine verfassungskonforme Neuregelung für Tagesgelder und Fahrtkostenersätze in Zusammenhang mit Dienstreisen hergestellt werden soll, beschlossen. Durch die Reisekosten-Novelle 2007 erfolgen Änderungen des EStG, UStG und ASVG. Die Finanzstrafgesetz-Novelle, mit der Anpassungen an das Strafprozessrecht erfolgen, wurde am 5. 6. ebenfalls im Plenum behandelt und einstimmig angenommen.
08. 06. 2007 - SWKOnline - Steuertermine im Juli
Am 16. Juli 2007 sind folgende Abgaben fällig:
- Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Mai 2007; - Normverbrauchsabgabe für den Monat Mai 2007; - Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Mai 2007; - Werbeabgabe für den Monat Mai 2007; - Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Mai 2007; - Lohnsteuer für den Monat Juni 2007; - Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Juni 2007; - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juni 2007.
06. 06. 2007 - Steuerverein - Sachbezüge
Was versteht man unter Sachbezügen?
Üblicherweise erfolgt die Bezahlung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers in Geld. Die Entlohnung kann aber auch (teilweise) in Sachleistungen (Sachbezügen) erfolgen. Die Sachleistungen sind mit dem Mittelpreis des Verbrauchsortes zu bewerten und in dieser Höhe zu versteuern. Für die meisten Sachbezüge, wie z.B. Privatnutzung eines firmeneigenen Pkws, wurden bundeseinheitliche Sachbezugswerte festgesetzt. Bestimmte Sachbezüge sind durch das Einkommensteuergesetz aber ausdrücklich steuerfrei gestellt (z.B. Weihnachtsgeschenke bis 186 €, Betriebsausflüge bis 365 €, Verpflegung am Arbeitsplatz).
Beispiele für steuerpflichtige Sachbezüge:
Dienstwagen Wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten benützt, sind als Sachbezug monatlich 1,5 % der Anschaffungskosten (inkl. Umsatzsteuer), maximal 600 € anzusetzen. Als Privatfahrten gelten dabei auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wird das firmeneigene Kraftfahrzeug nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich für Privatfahrten benützt, ist der halbe Wert als Sachbezug, 0,75% der Anschaffungskosten, maximal 300 €, anzusetzen. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
06. 06. 2007 - ASOKOnline - Verordnungsentwürfe zur Reglementierung der Personenbetreuung
Personenbetreuer erfüllen in Ausübung ihres Berufes eine wichtige soziale Aufgabe. Das BMWA hat zwei Verordnungsentwürfe zur Begutachtung versandt, mit denen auf Grundlage der GewO 1994 die Leistungen dieser Berufsgruppe zur Vermeidung von Gefahren für Leib und Leben näher determiniert sowie Standes- und Ausübungsregelungen erlassen werden sollen: Einerseits wird klargestellt, dass sich die betroffenen Personen bei der Ausübung ihres Berufes am unbedingten Wohl des zu Betreuenden zu orientieren haben (Verordnungsentwurf über Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung); sie haben andererseits auch dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefahr einer Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit der zu betreuenden Person besteht. Die zu treffenden Maßnahmen der Unfallverhütung haben sich an der Ausgestaltung der Dienstleistung sowie an der zu betreuenden Person zu orientieren (Verordnungsentwurf über Maßnahmen, die Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit bei der Erbringung ihrer Dienstleistung zu setzen haben). Die Begutachtungsfrist endet jeweils am 18. 6. 2007. Verordnungstexte samt Erläuterungen (Website des BMWA)
05. 06. 2007 - Steuerverein - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Zu welchem Zeitpunkt sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern?
Die Einkommensteuer wird jeweils vom gesamten Einkommen eines Kalenderjahres berechnet. Einkommen (Löhne, Gehälter und Pensionen) werden grundsätzlich zu jenem Kalenderjahr gerechnet, in dem sie die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhalten hat. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung (früher: Jahresausgleich) wird die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen neu berechnet. Wurden lohnsteuerpflichtige Einkünfte im Kalenderjahr nicht ganzjährig bezogen, kommt es durch die Jahresberechnung in der Regel zu einer Gutschrift. In Fällen einer Nachforderung beachten Sie bitte die Ausführungen im Kapitel „Das Verfahren beim Finanzamt“. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
05. 06. 2007 - SWIOnline - Degressive Steuertarife verfassungswidrig
Schweizer Bundesgericht: Degressive Steuertarife verfassungswidrig
Das Schweizer Bundesgericht hat degressive Steuertarife für nicht mit der schweizerischen Verfassung vereinbar erklärt. Wie es in dem am 1. 6. 2007 veröffentlichten Urteil heißt, verletzen degressive Steuertarife das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die seit Januar 2006 geltende Regelung des Kantons Obwalden sah ab Einkommen von 300 000 Franken (rund 180 000 Euro) und einem Vermögen von fünf Millionen Franken (etwa drei Millionen Euro) degressive Steuertarife vor. In der Urteilsbegründung heißt es, damit würden bestimmte höhere Einkommensgruppen privilegiert und zugleich das allgemeine Rechtsgleichheitsgebot verletzt. Dieses Prinzip lasse nur progressive und proportionale Steuertarife zu. Neben Obwalden gibt es in der Schweiz nur noch im Kanton Schaffhausen degressive Tarife, die nun beide Kantone aufheben müssen. - (dpa)
05. 06. 2007 - SWKOnline - Zuständige Behörden für ausländische Unternehmer in Frankreich
Aufgrund sprachlicher Probleme passiert es immer wieder, dass sich ausländische Unternehmer, die eine französische UID-Nummer beantragen oder die um Rückerstattung französischer Umsatzsteuer (demande de remboursement de TVA par un assujetti étranger) ersuchen möchten, an Behörden in Frankreich wenden, die dafür nicht zuständig sind. In einem Beitrag in SWK-Heft 16/2007 fasst Mag. Elisabeth Kraus, Mitarbeiterin in der Umsatzsteuerfachabteilung des BMF, die wichtigsten organisatorischen Hinweise für die Praxis übersichtlich zusammen.
04. 06. 2007 - Steuerverein - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Was sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?
Unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen folgende Bezüge: - Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Darunter fallen Löhne und Gehälter, Firmenpensionen sowie Sachzuwendungen der Arbeitgeberin und des Arbeitgebers, aber auch Bezüge aus einer geringfügigen Beschäftigung und ab 2006 auch Einkünfte aus einem Dienstleistungsscheck. Dieser Dienstleistungsscheck, erhältlich in Postämtern und Trafiken, kann zur Bezahlung einfacher haushaltstypischer Dienstleistungen in Privathaushalten (z. B. Reinigungsarbeiten, Kinderbetreuung, einfache Hilfestellungen bei der Haushaltsführung, einfache Gartenarbeiten) verwendet werden. Während des Jahres bleiben die Einkünfte aus einem Dienstleistungsscheck lohnsteuerfrei. Zu einer allfälligen Besteuerung kommt es im Rahmen der (ArbeitnehmerInnen-) Veranlagung nur dann, wenn das gesamte Jahreseinkommen den Betrag von 10.900 € übersteigt. - Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Darunter fallen u. a. die Pensionen von den Pensionsversicherungsanstalten der Arbeitnehmer, der Bauern oder der gewerblichen Wirtschaft. Steigerungsbeträge auf Grund einer freiwilligen Höherversicherung werden nur zu einem Viertel steuerlich erfasst. - Krankengelder - Bezüge aus Pensionskassen. Bezüge und Pensionsleistungen, die auf Beiträge der Arbeitgeberin und des Arbeitgebers entfallen, unterliegen zur Gänze der Lohnsteuer. Von den Bezügen und Pensionsleistungen, die auf Beiträge der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers entfallen, sind nur 25% steuerpflichtig. Pensionen aus einer prämienbegünstigten Pensionsvorsorge, prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge und einer Mitarbeitervorsorgekasse sind steuerfrei. - Bezüge nach dem Bezügegesetz sowie von Mitgliedern einer Landesregierung, eines Landtages, von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Stadträtinnen und -räten oder Gemeinderätinnen und -räten. Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
04. 06. 2007 - ASOKOnline - Entwurf zur Öffnungszeitengesetz-Novelle
Regierung präsentiert Entwurf zur Öffnungszeitengesetz-Novelle
Nach erfolgter Sozialpartnereinigung über begleitende Änderungen im Handelsangestellten-Kollektivvertrag – die ASoKonline berichtete – hat die Bundesregierung dem Nationalrat nun ihren Entwurf zur Novellierung des Öffnungszeitengesetzes vorgelegt (vgl. RV 140 BlgNR 23. GP). Diese soll von Montag bis Freitag das Offenhalten der Verkaufsstellen von 6 Uhr bis 21 Uhr und am Samstag von 6 Uhr bis 18 Uhr ermöglichen und den wöchentlichen Offenhalterahmen von 66 auf 72 Stunden anheben. Bei besonderen Einkaufsbedürfnissen von Pendlern und Touristen oder bei Events sollen die Landeshauptleute die Öffnungszeiten per Verordnung erweitern können. Die geltenden Bestimmungen zur Sonn- und Feiertagsruhe werden beibehalten. Positive Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandort Österreich sind zu erwarten, heißt es in den Erläuterungen. Zur Regierungsvorlage samt Erläuterungen
01. 06. 2007 - Steuerverein - Einkünfte, Einkommen
Ab welcher Einkommenshöhe beginnt die Steuerpflicht?
Ein bestimmtes Basiseinkommen (Existenzminimum) bleibt bei jeder und jedem unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerfrei. Das steuerfreie Basiseinkommen beträgt jährlich mindestens für Arbeitnehmer € 10.900 und für Selbständige € 10.000.
Die unterschiedliche Höhe des steuerfreien Basiseinkommens ist auf die zusätzlichen Steuerabsetzbeträge bei Lohnsteuerpflichtigen (Arbeitnehmer- und Verkehrsabsetzbetrag oder Pensionistenabsetzbetrag) zurückzuführen. Vom steuerfreien Basiseinkommen zu unterscheiden ist die sozialversicherungsrechtliche Geringfügigkeitsgrenze. Die beträgt für 2007 1,16 € monatlich (dies entspricht einem Jahresbetrag von ca. 4.094 €). Nachfolgend die Erklärung im Einzelnen:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen z. B. Bäuerinnen und Bauern oder GärtnerInnen. - Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen z. B. Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, SteuerberaterInnen, Architektinnen und Architekten oder Journalistinnen und Journalisten und an Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) zu mehr als 25% beteiligte Gesellschafter- Geschäftsführer - Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Gewinne aus Gewerbebetrieben (z. B. Handelsbetriebe, Tischler, Friseurinnen und Friseure) und Industriebetrieben. Juristische Personen (z. B. GmbH) zahlen keine sowie Pensionistinnen und Pensionisten. - Einkünfte aus Kapitalvermögen sind z. B. Zinserträge aus Sparguthaben oder Wertpapieren sowie Dividenden aus Aktien und GmbHAnteilen. Werden diese Erträge im Inland erzielt, wird die Einkommensteuer in Form der Kapitalertragsteuer einbehalten und ist damit abgegolten. - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden erzielt, wenn eine Wohnung oder ein Haus vermietet wird. - Sonstige Einkünfte sind: - Wiederkehrende Bezüge (z. B. bestimmte Leibrenten) - Überschüsse aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb bestimmter Spekulationsfristen einschließlich Substanzgewinne aus Investmentfonds - Überschüsse aus der Veräußerung von privaten Kapitalbeteiligungen ab 1% Beteiligung (z. B. Verkauf von GmbH-Anteilen) - Einkünfte aus Leistungen (z. B. Provisionen für gelegentliche Vermittlungen und Einnahmen aus der gelegentlichen Vermietung privater Gegenstände) - Funktionsgebühren (Entgelt für Funktionärinnen und Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sofern sie keine ArbeitnehmerInnen sind)
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...
01. 06. 2007 - SWKOnline - Regierungsvorlage zum Wertpapieraufsichtsgesetz 2007
Zur Umsetzung der Richtlinie 2004/39/EG (MiFID-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) und der hiezu ergangenen Durchführungsrichtlinie 2006/73/EG sowie der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1287/2006 hat die Bundesregierung einen Entwurf zu einem neuen Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) vorgelegt (143 BlgNR 23. GP). Mit dem Gesetz soll einerseits dem immer komplexeren und umfangreicheren Spektrum an angebotenen Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten Rechnung getragen werden und andererseits, den gemeinschaftsrechtlichen Harmonisierungsvorgaben entsprechend, den Anlegern bzw. Kunden ein hohes Schutzniveau zukommen. Ausgewählte wichtige Regelungsbereiche betreffen die Einführung der „österreichischen“ Wertpapierfirma; die Stärkung des Anlegerschutzes durch detaillierte Wohlverhaltensregeln; die Wertpapierdienstleister treffende Verpflichtung, das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erzielen; die rechtliche Verankerung des Betriebs multilateraler Handelssysteme (MTF) als eigene Wertpapierdienstleistung; erweiterte Transparenzbestimmungen.
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