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31. 07. 2007 - Steuerverein: Neue praktische Suchfunktion auf unserer Homepage

Dank Google haben wir nach längerer Pause wieder eine praktische site-interne Suchfunktion. Gesucht wird über die Domains steuerverein.at (für Selbständige), lohnsteuerverein.at (für Arbeitnehmer) und steuermonitor.at (die Steuernews).

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31. 07. 2007 - Steuerverein - Aufrollung durch den Arbeitgeber

Was versteht man unter Aufrollung durch den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber oder der Pensionsversicherungsträger kann freiwillig als besondere Serviceleistung im Rahmen der "Lohnsteueraufrollung" u. a. unterschiedlich hohe monatliche Steuerbemessungsgrundlagen ausgleichen. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich.

Wenn Sie ganzjährig bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren oder von Ihrem Pensionsversicherungsträger ganzjährig eine Pension erhalten haben und für Sie kein Freibetrag berücksichtigt wurde, kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber oder der Pensionsversicherungsträger im Dezember eine "erweiterte" Aufrollung durchführen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann
- Ihre Kirchenbeiträge und Gewerkschaftsbeiträge (dies erfordert natürlich eine rechtzeitige Belegvorlage) berücksichtigen, sowie
- die Steuer für die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels (in Bezug auf Freigrenze und Einschleifregelung) neu berechnen.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




31. 07. 2007 - SWIOnline - Deutschland: Abbau von Steuervergünstigungen

Deutschland: Abbau von Steuervergünstigungen für Biodiesel rechtens

Der Abbau der Steuervergünstigung für Biodiesel und Pflanzenöl durch die große Koalition ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In einem am 30. 7. 2007 veröffentlichten Beschluss wies das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerden von 29 Unternehmen zurück, die Biokraftstoffe sowie die dafür erforderlichen Umrüstsysteme herstellen oder vertreiben. Sie hatten geltend gemacht, mit Blick auf die Vergünstigung umfangreich investiert zu haben. Die Karlsruher Richter sahen dagegen weder Eigentumsschutz und Berufsfreiheit noch das Gebot des Vertrauensschutzes verletzt. "Die Eigentumsgarantie schützt nämlich nicht vor Preiserhöhungen infolge neuer oder erhöhter Steuern"", heißt es in dem Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats. Die Erwartung des Bürgers, das geltende Recht inklusive bestehender Steuervorteile werde unverändert fortbestehen, sei durch das Grundgesetz nicht geschützt. (Az: 1 BvR 1031/07) Die von der rot-grünen Koalition beschlossene Steuerbefreiung für Biokraftstoffe trat Anfang 2004 in Kraft. Die große Koalition dagegen führte zum Anfang dieses Jahres ein anderes System zur Förderung von Biokraftstoffen ein: Die Steuervergünstigung wird danach bis 2012 schrittweise abgeschmolzen. Stattdessen muss ein Mindestanteil an Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel beigemischt werden. Die Karlsruher Richter wiesen darauf hin, dass die Steuerbefreiung von vornherein befristet gewesen sei und unter dem Vorbehalt einer weiteren Überprüfung gestanden habe. Zudem sei die Umstellung auf eine Pflicht zur Beimischung von Biokraftstoffen schon im Koalitionsvertrag im November 2005 vereinbart worden. Außerdem sei den Herstellern und Händlern dadurch ein wachsender Absatzmarkt gesichert worden. – (dpa)




31. 07. 2007 - SWKOnline - Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei Lieferung

Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung - Voraussetzung der indirekten Vertretung bei Verwendung der "Sonder-UID"

Gemäß Rz. 3957 UStR 2000 ist die vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr unter Verwendung einer "Sonder-UID" für Spediteure nur möglich, wenn der Spediteur als indirekter Stellvertreter auftritt. Von dieser Voraussetzung kann aus Gründen der Abgabensicherung nicht Abstand genommen werden. Wie dem Bundesministerium für Finanzen bekannt wurde, ist diese Voraussetzung aus Unkenntnis bzw. aus EDV-technischen Gründen in vielen Fällen nicht beachtet worden, ohne dass dadurch dem Fiskus ein Schaden entstanden ist. Zur Vermeidung unbilliger Härten wird für vergangene Zeiträume von einer Nacherhebung der Einfuhrumsatzsteuer infolge Nichtvorliegens des indirekten Vertretungsverhältnisses Abstand genommen, wenn alle übrigen Voraussetzungen der Steuerbefreiung des Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 in Verbindung mit den hiezu ergangenen Erlassregelungen erfüllt wurden. Für Zeiträume ab sofort wird die Einhaltung der Rz. 3957 UStR 2000 auch dadurch sichergestellt, dass in e-Zoll eine entsprechende Prüfung implementiert wurde. (Information des BMF vom 20. 7. 2007, GZ BMF-010219/0291-VI/4/2007)




30. 07. 2007 - Steuerverein: Neue praktische Suchfunktion auf unserer Homepage

Dank Google haben wir nach längerer Pause wieder eine praktische site-interne Suchfunktion. Gesucht wird über die Domains steuerverein.at (für Selbständige), lohnsteuerverein.at (für Arbeitnehmer) und steuermonitor.at (die Steuernews).

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30. 07. 2007 - Steuerverein - Zuschläge für Nachtarbeit und Nachtüberstunden

Wann sind Zuschläge für Nachtarbeit und Nachtüberstunden steuerfrei?
Unter Nachtzeit im steuerlichen Sinn versteht man den Zeitraum zwischen 19.00 Uhr und 7.00 Uhr. Begünstigt sind nur Zuschläge für Arbeitsstunden, die während einer zusammenhängenden Nachtarbeitszeit von mindestens drei Stunden (Blockzeit) geleistet werden.

Eine Sonderregelung gibt es für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum überwiegend im Nachtzeitraum liegt. Für diese Arbeitnehmer erhöht sich der Freibetrag von 360 € monatlich um 50% auf 540 € monatlich. Nachtarbeiterinnen und Nachtarbeiter sind unter anderem Bäckerinnen und Bäcker, Nachtportiere, Nachtschwestern.

Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge gelten bestimmte Regelungen. Wesentlich ist, dass die Arbeitsleistung während dieser Zeit betrieblich erforderlich ist und dass die Anzahl und der Zeitpunkt der Stunden anhand von konkreten Aufzeichnungen nachgewiesen werden.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




30. 07. 2007 - PVInfo - Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug – verfahrensrechtliche Konsequenzen

Der durch § 240 Abs 3 BAO idF vor der Änderung durch das Bundesgesetz BGBl I 2000/142 eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum Zwecke der Richtigstellung eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht, wenn dem Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin im Wege der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Veranlagung zur Einkommensteuer bereits erfolgt ist oder nicht.




30. 07. 2007 - ASOKOnline - Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff

Im aktuellen Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode ist die „Schaffung eines modernen einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs in allen relevanten Rechtsmaterien“ sowie die „Neukodifizierung des Arbeitsrechts zur Beseitigung der derzeitigen Rechtszersplitterung sowie zur Schaffung eines Arbeitsvertragsrechts nach Vorschlägen der Sozialpartner“ vorgesehen. Da keine näheren Erörterungen zu diesem Abschnitt im Regierungsprogramm enthalten sind, ist etwa auch unklar, welche Gruppen von Arbeitnehmern der „einheitliche Arbeitnehmerbegriff“ erfassen soll (nur Arbeiter und Angestellte oder etwa auch Vertragsbedienstete?). Bereits in den vergangenen Jahren wurde die Rechtsstellung der Arbeiter zunehmend an jene der Angestellten angeglichen. In der Juli-Ausgabe der ASoK untersucht Dr. Thomas Rauch, inwieweit de lege lata in einzelnen Teilbereichen des Arbeitsrechts noch eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten erfolgt und ob diese Differenzierungen im Einzelfall nicht doch sachlich gerechtfertigt sind.

Zum Artikel




30. 07. 2007 - SWIOnline - Schweizerische Pauschalbesteuerung

Zur Vorteilhaftigkeit der schweizerischen Pauschalbesteuerung aus österreichischer Sicht

Neben der ordentlichen Besteuerung bietet die Schweiz Ausländern, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, eine weitere Form der Besteuerung an, bei der die pauschal ermittelten Lebenshaltungskosten die Bemessungsgrundlage bilden. Dies ist vor allem für wohlhabende Steuerpflichtige aus den Nachbarländern wie Österreich ein Anreiz, den Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Dr. Deborah Knrisch und Kipl.Kfm. Sebastian Schranz untersuchen in einem Beitrag in der Juli-Ausgabe der SWI, ob die Steuerbelastung in Bezug auf Zinsen, Dividenden und Lizenzen bei der schweizerischen Pauschalbesteuerung niedriger ist als die Besteuerung in Österreich. Es wird gezeigt, dass der Wegzug in die Schweiz aus österreichischer Sicht nicht immer vorteilhaft ist, besonders wenn die Einkünfte überwiegend aus Dividenden bestehen, die in Österreich mit dem niedrigen KESt-Satz von 25% endbesteuert werden. Bei Zinseinkünften und Lizenzen dagegen ist ein Wegzug meist vorteilhaft.




30. 07. 2007 - SWKOnline - Verwaltungsgericht des Bundes soll Aufgaben des UFS übernehmen

Durch das Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode wurde eine Expertengruppe eingerichtet, die Formulierungsvorschläge zu den im Regierungsprogramm aufgelisteten Themenbereichen für eine umfassende Staats- und Verwaltungsreform vorlegen soll. Diese Expertengruppe hat unter Vorsitz des Leiters des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher, am 23. Juli 2007 einen ersten Entwurf einer Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes vorgelegt und zur Begutachtung verschickt, der die Bereiche Kontrolle(Rechnungshof, Volksanwaltschaft und Justizanwalt), Rechtsschutz (Verwaltungsgerichte erster Instanz, Verwaltungsgerichtshof sowie Verfassungsgerichtshof) und Verfassungsbereinigung umfasst. Durch den vorliegenden Entwurf soll u. a. eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt werden. Dabei soll es für jedes Land und für den Bund je ein Verwaltungsgericht erster Instanz geben. Den Grundstock der Verwaltungsgerichte der Länder werden die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern bilden. Das Verwaltungsgericht des Bundes wird jedenfalls die Aufgaben des unabhängigen Finanzsenates, des unabhängigen Bundesasylsenates sowie des Bundesvergabeamtes wahrnehmen. Entwurf der Expertengruppe zu einem Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird samt Erläuterungen auf der Homepage des Bundeskanzleramtes




30. 07. 2007 - ASOKOnline - Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff

Im aktuellen Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode ist die „Schaffung eines modernen einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs in allen relevanten Rechtsmaterien“ sowie die „Neukodifizierung des Arbeitsrechts zur Beseitigung der derzeitigen Rechtszersplitterung sowie zur Schaffung eines Arbeitsvertragsrechts nach Vorschlägen der Sozialpartner“ vorgesehen. Da keine näheren Erörterungen zu diesem Abschnitt im Regierungsprogramm enthalten sind, ist etwa auch unklar, welche Gruppen von Arbeitnehmern der „einheitliche Arbeitnehmerbegriff“ erfassen soll (nur Arbeiter und Angestellte oder etwa auch Vertragsbedienstete?). Bereits in den vergangenen Jahren wurde die Rechtsstellung der Arbeiter zunehmend an jene der Angestellten angeglichen. In der Juli-Ausgabe der ASoK untersucht Dr. Thomas Rauch, inwieweit de lege lata in einzelnen Teilbereichen des Arbeitsrechts noch eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten erfolgt und ob diese Differenzierungen im Einzelfall nicht doch sachlich gerechtfertigt sind.

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30. 07. 2007 - Steuerverein: Neue praktische Suchfunktion auf unserer Homepage

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27. 07. 2007 - Steuerverein - Überstunden

Wie werden "normale" Überstunden besteuert?
Der Grundlohn für die Überstunde ist immer mit dem laufenden Tarif zu versteuern. Die Überstundenzuschläge für die ersten fünf Überstunden im Monat sind im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von insgesamt 43 € steuerfrei.
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26. 07. 2007 - Steuerverein: Neue praktische Suchfunktion auf unserer Homepage

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26. 07. 2007 - Steuerverein - Zulagen und Zuschläge

Welche steuerfreien Zulagen und Zuschläge gibt es?

Zulagen auf Grund von Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen oder gesetzlichen Vorschriften bleiben bis zu einem Höchstbetrag von 360 € monatlich steuerfrei.

Voraussetzung ist, dass die Arbeiten
- eine erhebliche Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken (Schmutzzulage) oder
- eine außerordentliche Erschwernis im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen (in dieser Branche) darstellen (Erschwerniszulage) oder
- infolge der schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Hitze, Kälte oder Nässe, zwangsläufig eine Gefährdung mit sich bringen (Gefahrenzulage).

Ebenso bleiben Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge bis zu einem Höchstbetrag von 360 € monatlich steuerfrei.
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25. 07. 2007 - Steuerverein - Andere sonstige Bezüge

Gibt es weitere sonstige Bezüge, die steuerlich begünstigt sind?

Besondere Regelungen bestehen für folgende sonstige Bezüge:
- Prämien für Verbesserungsvorschläge sowie Vergütungen für Diensterfindungen sind bis zur Höhe eines zusätzlichen, um 15% erhöhten Jahressechstels mit dem festen Steuersatz von 6% zu versteuern.
- Nachzahlungen, Kündigungsentschädigungen und Vergleichssummen werden nach dem Tarif besteuert. Nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge bleibt ein Fünftel der Bezüge als Progressionsmilderung und zur Berücksichtigung steuerfreier Zuschläge steuerfrei. Ist die der Arbeitnehmer mit seinen gesamten Abfertigungsansprüchen in das "neue" System übergetreten und kommt es zur Zahlung einer Vergleichssumme, kann diese bis zu einem Betrag von 7.500 € mit dem festen Steuersatz von 6% versteuert werden. Diese Begünstigung steht jenen Arbeitnehmern nicht zu, die zur Gänze im "alten" System verblieben sind oder deren Ansprüche ganz oder teilweise zu einem bestimmten Stichtag eingefroren wurden.
- Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub werden aufgeteilt. Wenn sie laufende Bezüge betreffen, sind sie nach dem Tarif zu versteuern. Betreffen sie sonstige Bezüge unterliegen sie dem festen Steuersatz von 6%.
- Pensionsabfindungen sind nur dann mit dem halben Steuersatz zu versteuern, wenn ihr Barwert 9.900 € nicht übersteigt (bis 10.000 € beträgt der Steuersatz ohnehin 0 %). Ist die Pensionsabfindung höher, ist sie zur Gänze im Kalendermonat der Zahlung zum Tarif zu versteuern. Zur Vermeidung einer Versteuerung kann der Barwert einer Pensionsabfindung durch den Arbeitgeber auch steuerneutral an eine Pensionskasse übertragen werden.
- Sozialplanzahlungen bleiben bis zu einer Höhe von 22.000 € mit dem halben Steuersatz begünstigt.
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24. 07. 2007 - Steuerverein - Abfertigungen IV

Wie werden freiwillige Abfertigungen besteuert?
Freiwillige Abfertigungen, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen, sind im Ausmaß von drei Monatsbezügen (u. U. zuzüglich von Steigerungsbeträgen auf Grund nachgewiesener Dienstzeiten, soweit nicht für diese Dienstzeiten eine gesetzliche Abfertigung zusteht) mit dem festen Steuersatz von 6% zu versteuern. Die übersteigenden Bezüge sind mit dem laufenden Tarif zu versteuern.
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24. 07. 2007 - SWKOnline - Behandlung einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten GmbH

(BMF) - Im Zuge der letzten Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 wurde Rz. 184 geändert. Nach der mit 1. Jänner 2007 in Kraft getretenen Neufassung dieser Bestimmung kann ein (wesentlich beteiligter) Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nur mehr dann als Nichtunternehmer behandelt werden, wenn die GmbH - bei Nichtanwendung der Vereinfachungsregelung - hinsichtlich der Geschäftsführerentgelte zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt wäre. Zur Vermeidung unbilliger Härten wird ein Übergangszeitraum zugestanden und der vorgesehene Termin des Inkrafttretens der Einschränkung um 2 Jahre verschoben. Die Einschränkung tritt somit erst mit 1. Jänner 2009 in Kraft. Die UStR 2000 Rz 184 werden mit dem nächsten Wartungserlass entsprechend angepasst werden. (BMF-Info vom 23. 7.2007, GZ BMF-010219/0293-VI/4/2007)




23. 07. 2007 - ASOKOnline - Befristung von Einzelvereinbarungen in Arbeitsverträgen

Die Befristung der Arbeitsverträge ist ein wichtiges Instrument der Flexibilisierung des Arbeitskräfteeinsatzes. Eine Befristung von einzelnen Vertragsteilen (z. B. über ein höheres Entgelt) stellt eine ähnliche Form der Flexibilisierung dar. Durch befristete Einzelvereinbarungen (z. B. Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, Lage der Arbeitszeit, freiwillige Leistungen des Arbeitgebers) – entweder beim Vertragsabschluss oder auch zu einem späteren Zeitpunkt oder gar wiederkehrend – kann dieselbe Wirkung erreicht werden wie mit einer Teilkündigung. Die befristeten Bedingungen können dem Arbeitnehmer sowohl Vorteile bringen (insb. höheres Entgelt) als auch beträchtliche Nachteile zur Folge haben (Umgehung des Kündigungsschutzes). In einem im Juli-Heft der ASoK publizierten Beitrag von Univ.-Ass. Dr. Jasmin Pacic sollen einige rechtliche Problemstellungen i. Z. m. Teilbefristungen – insb. die Frage nach dem Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung der Befristung, Fragen nach den Rechtsfolgen bei der Kombination von Teilbefristungen und Widerrufsrechten sowie die Rechtsfolgen nach Ablauf der Befristung – dargestellt und Lösungsmöglichkeiten dargeboten werden.

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23. 07. 2007 - Steuerverein - Abfertigungen III

Wie werden gesetzliche und kollektivvertragliche Abfertigungen besteuert?

- Besteuerung nach dem "alten" System
Jene gesetzlichen und kollektivvertraglichen Abfertigungsansprüche, die vom Arbeitgeber ausgezahlt werden, weil der Arbeitnehmer nicht in das "neue" System gewechselt ist oder weil Ansprüche zu einem bestimmten Zeitpunkt eingefroren wurden, sind grundsätzlich mit dem festen Steuersatz von 6% zu besteuern. Bei geringen Bezügen kann auch ein niedrigerer Satz angewendet werden.

- Besteuerung nach dem "neuen" System
Abfertigungsansprüche, die aus einer MV-Kasse an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden, unterliegen dem festen Steuersatz von 6%. Werden Ansprüche an eine Zukunftsvorsorgeeinrichtung (z. B. Pensionskasse) übertragen, bleiben diese zur Gänze steuerfrei. Die nachfolgende Rentenauszahlung durch ein Versicherungsunternehmen oder eine Pensionskasse ist ebenfalls steuerfrei. Kollektivvertragliche Abfertigungsansprüche, die nach dem Übertrittsstichtag entstehen, können nicht mehr mit dem festen Steuersatz von 6% begünstigt versteuert werden.
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20. 07. 2007 - Steuerverein - Abfertigungen II

Was ist bei Dienstverhältnissen mit Beginn vor 2003 zu beachten?

Verbleibt der Arbeitnehmer im "alten" Abfertigungssystem, treten keine Änderungen ein. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Wechsel in das "neue" System, bestehen folgende Möglichkeiten:
- Einfrieren der "alten" Abfertigungsansprüche bis zum Übertrittsstichtag und Zahlung der 1,53 % des Bruttobezuges ab dem Übertrittsstichtag. In diesem Fall gelten für die eingefrorenen Teile die "alten" Bestimmungen unverändert weiter.
- Vollübertragung der "alten" Abfertigungsansprüche in eine MVKasse. Dabei werden sämtliche gesetzlichen Abfertigungsansprüche bis zum Übertrittsstichtag an eine MV-Kasse übertragen. Hinsichtlich der gesetzlichen Abfertigung gelten ausschließlich die neuen Bestimmungen. Es besteht auch keine Möglichkeit, eine kollektivvertragliche Abfertigung mit dem festen Steuersatz von 6% zu versteuern. Die Bestimmungen betreffend freiwillige Abfertigung gelten aber unverändert weiter.
- Teilübertragung der "alten" Abfertigungsansprüche in eine MV-Kasse. Dabei wird ein Teil der Ansprüche bis zum Übertrittsstichtag eingefroren und ein Teil an eine MV-Kasse übertragen. Für den eingefrorenen Teil gelten die Bestimmungen betreffend gesetzliche und freiwillige Abfertigung weiter.
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20. 07. 2007 - SWIOnline - Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Lettland

Das neue DBA zwischen Österreich und Lettland ist in BGBl. III Nr. 76/2007 veröffentlicht und ist ab 2008 anzuwenden.




20. 07. 2007 - SWKOnline - Steuerbetrug beim Selbstimport erschwert

Steuerbetrug beim Selbstimport von Fahrzeugen seit 1. 7. 2007 erschwert

Bei Eigenimporten von Fahrzeugen wurden umfangreiche Malversationen im Bereich der Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe festgestellt. Die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik mit 1. 7. 2007 eingeführte Genehmigungsdatenbank ermöglicht es den Finanzämtern, in den meisten Fällen auf elektronischem Weg die Zulassungsfreigabe anstelle der Unbedenklichkeitsbescheinigung (Verf11) zu bewirken. Durch diese neue Maßnahme sollen vor allem Wettbewerbsverzerrungen in der Kfz-Branche durch Nichtentrichtung der NoVA und USt verhindert werden. In Österreich werden jährlich ca. 300.000 Fahrzeuge, davon bis zu ca. 40.000 Eigenimportfahrzeuge, zum Verkehr zugelassen. Mehr dazu in einem Beitrag von OR Helmut Wiesenfellner von der Betrugsbekämpfungsabteilung des BMF und ADir. Gottfried Seeburger von der Großbetriebsprüfung Linz in SWK-Heft 20/21/2007.




19. 07. 2007 - Steuerverein - Abfertigungen

Ab 2003 gelten die Bestimmungen des "Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes".
Bei der Besteuerung der Abfertigung ist zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer einen Abfertigungsanspruch nach dem "alten" oder bereits nach dem "neuen" Abfertigungssystem hat.

Was ist bei Dienstverhältnissen mit Beginn ab 2003 zu beachten?
Für Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis ab 2003 begonnen hat, ist grundsätzlich das "neue" Abfertigungssystem anzuwenden (Ausnahmen sind beispielsweise Konzernversetzung oder kurzfristige Arbeitsunterbrechung).
In diesem Fall muss der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer 1,53 % des Bruttobezuges in eine Mitarbeitervorsorgekasse (kurz MVKassegenannt) einzahlen. Für diese und Arbeitnehmer besteht keine Möglichkeit, eine kollektivvertragliche oder freiwillige Abfertigung mit dem festen Steuersatz von 6% zu versteuern.
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19. 07. 2007 - SWIOnline - Anwendung von § 94a EStG auf Genossenschaften

Im europäischen Binnenmarkt müssen Gewinnausschüttungen zwischen grenzüberschreitend verbundenen Körperschaften nach Maßgabe der Mutter-Tochterrichtlinie quellensteuerfrei getätigt werden. Die durch die Richtlinie begünstigten Körperschaften sind im Anhang der Richtlinie aufgezählt. Auf österreichischer Seite fallen auch die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften darunter. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von § 94a EStG bestehen daher keine Bedenken, dass diese Bestimmung auch auf Dividendenzahlungen zur Anwendung gelangt, die eine österreichische Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft auf einen Geschäftsanteil leistet, der von einer ebenfalls begünstigten Körperschaft eines anderen EU-Staates gehalten wird. (EAS 2861 vom 6. 6. 2007)




19. 07. 2007 - SWKOnline - Kein Vorsteuerabzug für Mieter

Kein Vorsteuerabzug für Mieter bei Fehlen der UID-Nummer des Vermieters

Bei einem Mietverhältnis ist die Mietvertragsurkunde in Verbindung mit den Zahlungsbelegen als Rechnung i. S. d. § 11 UStG anzusehen, wenn in der Vertragsurkunde alle vom Gesetz geforderten Elemente einer Rechnung enthalten sind. Fehlt darin die UID-Nummer des Vermieters, dann liegt keine Rechnung i. S. d. § 11 UStG vor und es besteht für den Mieter kein Vorsteuerabzugsrecht (UFS Graz 21. 5. 2007, RV/0679-G/06).




18. 07. 2007 - Steuerverein - Sonstige Bezüge - Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

Wie werden Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld besteuert?
Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitsgeber einen 13. und 14. Monatsbezug, so sind diese bis zu einem Betrag von 620 € jährlich steuerfrei. Der darüber hinausgehende Betrag wird mit dem festen Steuersatz von 6% versteuert.
Die sonstigen Bezüge werden aber nur bis zu einer bestimmten Grenze, dem so genannten „Jahressechstel“, mit 6% besteuert.

Bei gleich bleibenden Bezügen entspricht das Jahressechstel somit zwei Monatsbezügen, also genau dem 13. und 14. Monatsbezug. Der Teil der sonstigen Bezüge, der das Jahressechstel übersteigt, wird nicht begünstigt besteuert, sondern gemeinsam mit dem in diesem Monat ausbezahlten laufenden Gehalt.

Bei gleich bleibenden Bezügen entspricht das Jahressechstel somit zwei Monatsbezügen, also genau dem 13. und 14. Monatsbezug.
Bei niedrigen sonstigen Bezügen (in der Regel bis zu einem Monatsbruttogehalt von ca. 1.000 €) ist ein Betrag bis zu 2.000 € steuerfrei.
Die auf die sonstigen Bezüge entfallenden Sozialversicherungsbeiträge werden vor Anwendung des festen Steuersatzes abgezogen.
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18. 07. 2007 - PVInfo - Weiterzahlung von Zulagen während der Dienstfreistellung

Zulagen, die von der tatsächlichen Dienstverrichtung abhängen (hier: Ambulanzgebühren, Ärztedienstzulagen und besondere Gebühren gemäß § 38a Steiermärkisches Krankenanstaltengesetz 1999 und § 195 Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark), sind keine Gehaltsbestandteile und stehen bei Dienstfreistellung nur dann zu, wenn diese der Sphäre des Dienstgebers zuzuordnen ist.
(OGH 28. 3. 2007, 9 ObA 143/06d)




18. 07. 2007 - ASOKOnline - Kein Anspruch auf Freikarten für Technik-Personal

Kein Anspruch auf Freikarten für das Technik-Personal der Wiener Staatsoper

Die Zurverfügungstellung von Freikarten an den klagenden Betriebsrat war – unabhängig davon, ob das Bestehen einer Wohlfahrtseinrichtung (§ 95 ArbVG) zu bejahen ist, und unabhängig davon, ob es sich um Leistungen materieller oder ideeller Natur handelte – objektiv nicht geeignet, individuelle Ansprüche der einzelnen Arbeitnehmer zu begründen. Die von der Beklagten in der Vergangenheit gepflogene Praxis, dem Betriebsrat unabhängig von der Anzahl der jeweils tatsächlich beschäftigten Mitarbeiter insgesamt eine bestimmte Anzahl von Freikarten zur Verfügung zu stellen, ohne dass die Beklagte auf die Verteilung Einfluss nahm, lässt keinen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers erkennen, konkreten Arbeitnehmern eine bestimmte Anzahl von Freikarten in bestimmten Zeiträumen zuzusagen. Darin unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt grundlegend von jenem, der der Entscheidung 9 ObA 105/97z zugrunde lag, wo der Arbeitgeber den individuellen Arbeitnehmern einen bestimmbaren Mietzuschuss gewährte (OGH 21. 5. 2007, 8 ObA 4/07g).




18. 07. 2007 - SWKOnline - Geplante steuerliche Entlastung für Vereine

Nach einer Meldung aus dem BMF können künftig Vereine durch die Schaffung eines Durchrechnungszeitraumes für den jährlichen Freibetrag ihre Einnahmen über einen längeren Zeitraum steuerfrei beziehen. Durch eine Änderung der Vereinsrichtlinien wird für die Vereine ein Durchrechnungszeitraum von 10 Jahren für den Freibetrag geschaffen. Dieser soll in der Zeitspanne von 10 Jahren künftig bei maximal 73.000 Euro liegen. Bisher konnte man nur einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 7.300 Euro jährlich geltend machen. Profitieren werden von dieser Neuregelung vor allem kleine Vereine, die nicht jedes Jahr Aktivitäten zur Vereinsfinanzierung setzen können. Grundsätzlich ist jeder gemeinnützige Verein, der zur Finanzierung seiner Tätigkeit Aktivitäten setzt, bis zu einer Höhe von 7.300 Euro jährlich von der Steuer befreit. Diese Regelung gilt auch rückwirkend. Jahre, in denen dieser Freibetrag bereits in Anspruch genommen worden ist, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.




17. 07. 2007 - Steuerverein - Sonstige Bezüge

Was sind sonstige Bezüge?
Sonstige Bezüge sind Bezüge, die einmalig oder in größeren Abständen neben dem laufenden Arbeitslohn gewährt werden. Die bedeutendsten sonstigen Bezüge sind das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld (13. und 14. Monatsbezug).

Beispiele für weitere sonstige Bezüge sind:
- Abfertigungen
- Bilanzgelder
- Prämien
- Jubiläumsgelder
- Gewinnbeteiligungen
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17. 07. 2007 - PVInfo - Aviso: Diesen Monat in der ASoK

In der Juli-Ausgabe der ASoK, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht, finden Sie unter anderem Beiträge zu folgenden Themen:

- Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Reisekosten
- Befristung von Einzelvereinbarungen in Arbeitsverträgen
- Umstellung des Urlaubsjahres: Auswirkungen auf Urlaubsausmaß und Wartezeit
- Mitarbeiter im Verein: Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen
- Neues aus der Gesetzgebung: Flexibilisierung des gesetzlichen Arbeitszeitrechts

Details und Möglichkeit zur Online-Bestellung




17. 07. 2007 - SWKOnline - Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sind Umsätze für die Luftfahrt steuerfrei. In § 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 sind diese Umsätze definiert. Es handelt sich dabei um bestimmte Leistungen an Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen („begünstigte Luftverkehrsunternehmer“). Liste dieser begünstigten Unternehmer (Stand 1.Juli 2007), GZ BMF-010219/0275-VI/4/2007 auf der BMF-Homepage




16. 07. 2007 - Steuerverein - Arbeitgeberbeiträge zu Pensionskassen

Sind Beiträge zu Pensionskassen steuerfrei?
Beiträge, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer an Pensionskassen im Sinne des Pensionskassengesetzes leistet, bleiben steuerfrei. Beiträge an ausländische Pensionskassen sind nur dann steuerfrei, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Bitte beachten Sie aber, dass die auf diesen Arbeitgeberbeiträgen beruhenden künftigen Pensionen in vollem Umfang der Steuerpflicht unterliegen.

Soweit die künftige Pension aus einer Pensionskasse auf Arbeitnehmerbeiträgen beruht, wird sie nur zu einem Viertel versteuert. Soweit Sie dafür eine Pensions-Vorsorgeprämie beanspruchen, ist die künftige Pension überhaupt steuerfrei. Die Lohnsteuerfreiheit gilt auch für Beiträge des Arbeitgebers an Unterstützungskassen oder an Arbeitnehmerförderungsstiftungen.
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16. 07. 2007 - ASOKOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt

Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden vergangene Woche kundgemacht:

- Bundesgesetz, mit dem das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 geändert wird (Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2007), BGBl. I Nr. 41/2007;
- Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 42/2007;
- Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden – (Reisekosten-Novelle 2007 – RK-Novelle 2007), BGBl. I Nr. 45/2007 (siehe Neumann/Schindler, ASoK 2007, 246 sowie Höfle, ASoK 2007, 278);
- Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird, BGBl. I Nr. 46/2007;
- Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 1 Abs. 5 des Landarbeitsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof, BGBl. I Nr. 48/2007 (siehe News vom 9. 7. 2007);
- Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge in § 294 Abs. 3 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof, BGBl. I Nr. 49/2007;
- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus, BGBl. II Nr. 167/2007.




16. 07. 2007 - ASOKOnline - Staatliche Leistungen und andere Regelungen

Volljährigkeit und geistige Behinderung: Staatliche Leistungen und andere Regelungen

In der Praxis werden Vereine und Beratungsstellen von betroffenen Familien immer wieder mit der Frage nach dem Rechtsstatus von Personen konfrontiert, welche zwar die Volljährigkeit erreicht, sprich das 18. Lebensjahr vollendet haben, jedoch geistig behindert sind. Familien, die einen Angehörigen mit geistiger Behinderung betreuen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand, etwa in Form der erhöhten Familienbeihilfe. Im Bereich des Sozialrechts ist überdies an eine Mitversicherung des Behinderten in der Krankenversicherung, Waisenpensionen sowie an die Gewährung von Pflegegeld zu denken. In der Juli-Ausgabe der „iFamZ“, der im Linde Verlag erscheinenden interdisziplinären Zeitschrift für Familienrecht, gibt Michael Leitner, Sozialarbeiter, Fachvortragender und Co-Autor des Buches „Rechte für Menschen mit Behinderung“ (Linde Verlag, 2006), eine prägnante und praxisgerechte Zusammenfassung der diesbezüglich geltenden Rechtslage.




16. 07. 2007 - SWIOnline - Zugriff auf Kontodaten mutmaßlicher Steuersünder

Deutsches Bundesverfassungsgericht erlaubt Zugriff auf Kontodaten mutmaßlicher Steuersünder

Das deutsche Verfassungsgericht hatte über das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit zu entscheiden. Dieses ermöglicht deutschen Finanzämtern den Zugriff auf die Daten von 500 Millionen Bankkonten und Wertpapierdepots. Dabei erfahren die Finanzbehörden neben dem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum des Inhabers die Nummern aller Bankkonten, Wertpapierdepots und Bausparverträge. Kontostände und Umsätze können jedoch erst in einem zweiten Schritt abgefragt werden, nachdem dem Inhaber die Chance gegeben wurde die Existenz eines bisher verschwiegenen Kontos aufzuklären. Das oberste deutsche Gericht wies mehrere Klagen gegen diesen automatischen Kontenabruf weitgehend ab. Die Gesetzesnormen verstießen grundsätzlich nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Vielmehr ist die Datenabfrage zulässig, wenn es konkrete Verdachtsmomente gibt. Zur Begründung hieß es, dass das Vorgehen geeignet und erforderlich sei, um Steuer- und Sozialbetrug zu bekämpfen. Im Falle des vermuteten Sozialleistungsbetruges muss der Staat die Bedingungen für die Kontoabfrage allerdings noch bis Mai 2008 präzisieren und festlegen, welche Behörden befugt sind Daten wie etwa den Namen und die Kontonummer bei Banken automatisiert abzufragen. Bis dahin darf die jetzige Regelung weiter unter bestimmten Voraussetzungen angewandt werden.




16. 07. 2007 - SWIOnline - Zugriff auf Kontodaten mutmaßlicher Steuersünder

Deutsches Bundesverfassungsgericht erlaubt Zugriff auf Kontodaten mutmaßlicher Steuersünder

Das deutsche Verfassungsgericht hatte über das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit zu entscheiden. Dieses ermöglicht deutschen Finanzämtern den Zugriff auf die Daten von 500 Millionen Bankkonten und Wertpapierdepots. Dabei erfahren die Finanzbehörden neben dem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum des Inhabers die Nummern aller Bankkonten, Wertpapierdepots und Bausparverträge. Kontostände und Umsätze können jedoch erst in einem zweiten Schritt abgefragt werden, nachdem dem Inhaber die Chance gegeben wurde die Existenz eines bisher verschwiegenen Kontos aufzuklären. Das oberste deutsche Gericht wies mehrere Klagen gegen diesen automatischen Kontenabruf weitgehend ab. Die Gesetzesnormen verstießen grundsätzlich nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Vielmehr ist die Datenabfrage zulässig, wenn es konkrete Verdachtsmomente gibt. Zur Begründung hieß es, dass das Vorgehen geeignet und erforderlich sei, um Steuer- und Sozialbetrug zu bekämpfen. Im Falle des vermuteten Sozialleistungsbetruges muss der Staat die Bedingungen für die Kontoabfrage allerdings noch bis Mai 2008 präzisieren und festlegen, welche Behörden befugt sind Daten wie etwa den Namen und die Kontonummer bei Banken automatisiert abzufragen. Bis dahin darf die jetzige Regelung weiter unter bestimmten Voraussetzungen angewandt werden.




16. 07. 2007 - SWIOnline - Kommissionsbericht: Fortschritte bei Konvergenz - GAAP und IFRS

Kommissionsbericht: Fortschritte bei Konvergenz zwischen GAAP und IFRS

Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die Arbeiten Kanadas, Japans und der Vereinigten Staaten in Hinblick auf die Konvergenz zwischen deren nationalen „Generally Accepted Accounting Principles“ (GAAP) und den „International Financial Reporting Standards“ (IFRS), die in der EU angewandt werden, veröffentlicht. Der Bericht enthält außerdem erste Informationen über die Konvergenzbemühungen anderer wichtiger Länder. Die Kommission begrüßt den kürzlich ausgesprochenen Vorschlag der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission – SEC), die Bestimmungen so zu ändern, dass auf der Grundlage der IFRS erstellte Abschlüsse ausländischer Emittenten ohne Abstimmungsanforderung mit den US-amerikanischen GAAP genehmigt werden. Hauptziel sei jedoch laut Kommission die generelle Beseitigung der Abstimmungsanforderung für EU-Emittenten, welche die IFRS in der von der EU verabschiedeten Form anwenden.

Der Bericht ist abrufbar




16. 07. 2007 - SWKOnline - Verlängerung der Bonusregelung bis zum 30. 6. 2008

Der Nationalrat hat am 6. 7. 2007 die Änderung des NoVAG 1991 (Verlängerung der Bonusregelung für Fahrzeuge mit Partikelfilter) beschlossen. Demnach wird die Bonusregelung (Verminderung der NoVA in Höhe von 300 Euro) um ein weiteres Jahr bis zum 30. 6. 2008 verlängert. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung des BMF bestehen keine Bedenken, wenn der Bonus bereits vor Beendigung des formellen Gesetzgebungsverfahrens bzw. Inkrafttreten der Verlängerung (weiterhin) gewährt wird (siehe den Beitrag von Mag. Josef Ungericht in SWK-Heft 22/2007).




13. 07. 2007 - Steuerverein - Auslandsreisen

Tages- und Nächtigungsgelder im Ausland können vom Arbeitgeber mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten steuerfrei ausgezahlt werden. Nächtigungskosten inkl. Frühstück können auch laut Belegen im tatsächlich entstandenen Ausmaß steuerfrei abgegolten werden.
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12. 07. 2007 - Steuerverein - Nächtigungskosten I

Für Nächtigungen im Inland können die Kosten der Nächtigung inkl. Frühstück lt. Belegen steuerfrei von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber ausbezahlt werden. Erfolgt kein belegmäßiger Nachweis, können ab einer Entfernung von 120 km zwischen Wohnort und Einsatzort pauschal 15 € pro Nacht steuerfrei belassen werden.

Entsteht aber für die Nächtigung kein Aufwand (z. B. eine Nächtigungsmöglichkeit wird zur Verfügung gestellt), darf kein steuerfreies Pauschale ausbezahlt werden. Zusätzliche Aufwendungen (z. B. für das Frühstück) können als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ohne Beleg sind diese im Schätzungswege bei Inlandsreisen mit 4,40 € und bei Auslandsreisen mit 5,85 € pro Nächtigung anzusetzen.
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12. 07. 2007 - PVInfo - Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte

Für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten (zB Urlaub) in den EWR-/EU-Staaten und der Schweiz ersetzt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich auf der Rückseite der E-Card befindet, den Auslandskrankenschein. Folgendes gilt es zu beachten:

- Wer noch keine E-Card hat, dem hat der Krankenversicherungsträger grundsätzlich die personengebundene Bescheinigung als provisorischen Ersatz für die EKVK zur Verfügung zu stellen.
- Die EKVK ist direkt dem ausländischen Leistungserbringer vorzulegen. Sie ist nicht elektronisch, sondern nur optisch lesbar.
- Die Leistungserbringung richtet sich ausschließlich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.
- Außerhalb der EU bzw. des EWR gilt die EKVK nicht, es gibt allerdings für manche Länder nach wie vor so genannte Urlaubskrankenscheine (Formular E 111), und zwar für Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro sowie für die Türkei.




12. 07. 2007 - SWIOnline - Einführung des Euro mit 1. 1. 2008 in Zypern und Malta

Am 10. 7. 2007 hat der Rat der Finanzminister der Europäischen Union beschlossen, Zypern und Malta zu gestatten, den Euro ab 1. 1. 2008 einzuführen. Auf Vorschlag der Kommission legte der ECOFIN-Rat ferner den Umrechnungskurs für das Zypriotische Pfund in Euro auf 0.585274 fest. Die Parität der Maltesischen Lira liegt bei 0.429300 gegenüber dem Euro. In den kommenden fünfeinhalb Monaten müssen beide Länder ihre praktischen Vorbereitungen abschließen und sicherstellen, dass der Übergang zum Euro reibungslos verläuft.




12. 07. 2007 - SWKOnline - Steuertermine im August

Am 16. August 2007 sind folgende Abgaben fällig:
- Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Juni 2007 bzw. für das 2. Quartal 2007;
- Kammerumlage für das 2. Quartal 2007;
- Normverbrauchsabgabe für den Monat Juni 2007;
- Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Juni 2007;
- Werbeabgabe für den Monat Juni 2007;
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Juni 2007;
- Kraftfahrzeugsteuer für das 2. Quartal 2007;
- Lohnsteuer für den Monat Juli 2007;
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Juli 2007;
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juli 2007;
- Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2007;
- Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2007;
- die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 3. Quartal 2007.




12. 07. 2007 - SWKOnline - Richtlinien zur Feststellung von Einkünften

Richtlinien zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften

Mit Erlass vom 14. 5. 2007, GZ BMF-010103/0009-VI/2007, hat das BMF Richtlinien zur einheitlichen und gesonderten Feststellung (§ 188 BAO) veröffentlicht. Folgende Themen werden behandelt: Anwendungsbereich, Spruch des Feststellungsbescheides, Nichtfeststellungsbescheide, Vertretung der Personenvereinigung, Bescheidadressierung, Zustellfiktionen, Vorgangsweise nach Beendigung der Personenvereinigung, Parteirechte der Gesellschafter (Mitglieder), Verjährung, Zuständigkeit. Volltext des Erlasses in der Findok unter findok.bmf.gv.at




11. 07. 2007 - Steuerverein - Tagesgelder II

Tagesgelder werden in diesen Fällen nur für die Anfangsphase von 5 bzw. 15 Tagen steuerfrei gewährt.
Ist der Anspruch auf Tagesgelder in einem Kollektivvertrag oder einer anderen lohngestaltenden Vorschrift geregelt, bleiben diese Tagesgelder unabhängig davon, ob durch die Dauer oder Gestaltung der Dienstreise ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entsteht, im Rahmen der Zwölftelregelung des Einkommensteuergesetzes bis zu 26,40 € pro Tag (2,20 € pro angefangener Stunde, Mindestdauer mehr als drei Stunden) steuerfrei. Diese Regelung gilt jedenfalls noch bis Ende 2007.

Wie werden Tagesgelder bei Dienstreisen außerhalb des Nahbereichs steuerlich behandelt?
Ist eine tägliche Heimkehr zum ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zumutbar (idR ab 120 km), können Tagesgelder für eine Tätigkeit am selben Ort sechs Monate lang steuerfrei bis zur Höhe von 26,40 € täglich ausgezahlt werden.
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11. 07. 2007 - ASOKOnline - Studierende aus Drittstaaten Anspruch auf Familienbeihilfe

Haben Studierende aus Drittstaaten Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für ihre Kinder?

Mit 1. 1. 2006 wurden mit dem Fremdenrechtspaket 2005 auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Familienbeihilfe an Ausländer neu gefasst. Der UFS hat zur neuen Rechtslage bereits mehrmals entschieden, dass Drittstaatsangehörige, die in Österreich eine Universität, Fachhochschule oder akkreditierte Privatuniversität besuchen, dann Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre in Österreich lebenden Kinder haben, wenn sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich befindet, und damit den Finanzämtern eine Abfuhr erteilt, die immer wieder sehr pauschal argumentieren, eine Aufenthaltsbewilligung Studierender reiche für den Bezug von Familienbeihilfe nicht aus. Aufgrund einer Amtsbeschwerde wird nun vom VwGH zu klären sein, wer letztendlich Recht behält. Da der Bezug von Familienbeihilfe und der Bezug von Kinderbetreuungsgeld eng miteinander verknüpft sind, wird sich dieses Erkenntnis auch auf die dortige Rechtsmaterie auswirken, was für die ersten Lebensjahre der Kinder eine Vervielfachung der Bedeutung mit sich bringen wird. Näheres dazu in einem Beitrag von Mag. Erich Schwaiger, Mitglied des UFS und vormals Gruppenleiter bei der Großbetriebsprüfung Salzburg, in SWK-Heft 19/2007.




11. 07. 2007 - SWKOnline - Vorsteuerabzugsberechtigte Klein-LKW

Das BMF hat die Liste der Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung aus 2002 aktualisiert und um das Fahrzeug des Typs Land Rover LA (Discovery) LKW (4 Seitentüren) erweitert. Vollständige Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Klein-LKW auf der BMF-Homepage




10. 07. 2007 - Steuerverein - Tagesgelder I

Tagesgelder bei Dienstreisen im Inland bleiben bis zu 26,40 € pro Tag steuerfrei. Die Dienstreise muss länger als drei Stunden dauern. Ab dieser Dauer kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel von 26,40 € (somit 2,20 € pro Stunde) verrechnet werden.

Wie werden Tagesgelder bei Dienstreisen im Nahbereich steuerlich behandelt?
Wenn Ihre Dienstreisen im Nahbereich (idR bis 120 km) dauernd oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit an denselben Einsatzort oder an mehrere Einsatzorte (z. B. Baustelle, Filiale) führen und keine günstigere Regelung in Ihrer lohngestaltenden Vorschrift (Ihrem Kollektivvertrag) besteht, ist die zeitliche Dauer der Begünstigung eingeschränkt. In diesem Fall sind die Tagesgelder bei täglicher Heimkehr ab jenem Zeitpunkt nicht mehr steuerfrei, in dem der auswärtige Einsatzort zu einem neuen Mittelpunkt der Tätigkeit wird.

Ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit liegt vor, wenn man
- länger als 5 Tage an ein und demselben Einsatzort durchgehend tätig wird oder
- regelmäßig wiederkehrend (wöchentlich an einem Tag) an einem Einsatzort tätig wird und eine Anfangsphase von 5 Tagen überschreitet oder
- wiederkehrend, aber nicht regelmäßig, an einem Einsatzort tätig wird und eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr überschreitet oder
- in einem gleich bleibenden Einsatzgebiet (z. B. BezirksvertreterIn) länger als fünf Tage tätig wird oder
- im Rahmen einer Fahrtätigkeit auf gleich bleibenden Routen oder Linien (z. B. BusfahrerIn) länger als fünf Tage tätig wird.
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10. 07. 2007 - PVInfo - Neue Au-pair-Regelung im Überblick

Seit 1. 7. 2007 gilt die neue Au-pair-Regelung: Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007, BGBl I 2007/31, sollen durch Anpassung der Arbeitszeit und Beitragsfreiheit gewisser Entgeltbestandteile geringfügige Beschäftigungsverhältnisse begründet werden. Gastfamilien werden zu Dienstgebern mit allen daraus resultierenden Verpflichtungen aus dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. In einem Artikel in PV-Info 7/2007 stellt Mag. Christa Kocher die wesentlichen Neuerungen übersichtlich zusammen.




10. 07. 2007 - SWIOnline - Jahresbericht über Schutz - finanziellen Interessen

Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der EU

Die Kommission hat am 9. 7. 2007 den Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und die Betrugsbekämpfung für 2006 vorgelegt, einen Bereich, in dem sie und die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verantwortung tragen. In dem Bericht werden die wichtigsten 2006 ergriffenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission für eine wirksamere Betrugsbekämpfung dargestellt. Eine statistische Auswertung der Zahlen, welche die Mitgliedstaaten – sie sind nach Gemeinschaftsrecht verpflichtet, der Kommission Fälle von Betrug und Unregelmäßigkeiten zum Nachteil des Gemeinschaftshaushalts zu melden – übermittelt haben, zeigt, dass die Zahl der Unregelmäßigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft, Kohäsionsfonds und Heranführungshilfen gestiegen ist, bei den Eigenmitteln und den Strukturfonds jedoch abgenommen hat. Trotz der hohen Zahl von über 12.000 gemeldeten Unregelmäßigkeiten bleibt es ein Anliegen der Kommission, bei der Geschwindigkeit und Qualität der Datenübermittlung weitere Fortschritte zu erzielen. Der Bericht ist samt Anhängen auf der Homepage des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung, OLAF, einzusehen:

http://ec.europa.eu




10. 07. 2007 - SWKOnline - Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 beschlossen

Das Plenum des Nationalrats hat die Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 und eine Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags am 6. 7. 2007 mehrheitlich beschlossen. Der Abänderungsantrag bringt eine Verlängerung des Bonus für Fahrzeuge mit Partikelfilter bis 30. Juni 2008, sohin um ein weiteres Jahr.




09. 07. 2007 - Steuerverein - Fahrtkosten

Steuerfrei bleiben Vergütungen der tatsächlichen Fahrtkosten (z. B. Bahn, Flug, Taxi). Bei der Verwendung des Privatfahrzeuges können Kilometergelder steuerfrei ausbezahlt werden.

Das Kilometergeld kann für höchstens 30.000 Kilometer jährlich lohnsteuerfrei ausbezahlt werden, sofern im Kollektivvertrag keine günstigere Regelung vorgesehen ist. Für die steuerfreie Auszahlung von Kilometergeldern ist grundsätzlich ein Fahrtenbuch zu führen. Es muss Folgendes beinhalten: Datum, Kilometerstand, Anzahl der beruflich zurückgelegten Tageskilometer, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt. Neben dem Kilometergeld können keine weiteren Fahrtkosten steuerfrei ausbezahlt werden. Auch die Kosten der Autobahnvignette, Autobahn- und Tunnelmaut, sowie Parkgebühren sind mit dem Kilometergeld abgedeckt.

Steuerfreie Fahrtkostenersätze sind vom Anspruch auf Tagesgelder unabhängig.
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09. 07. 2007 - PVInfo - Sozialpartner einigen sich auf Angleichung der Krankenversicherungsbeiträge

Am 5. 7. 2007 präsentierten die Sozialpartner die Einigung bei der Angleichung der Krankenversicherungsbeiträge, die gemeinsam mit weiteren Einsparungsmaßnahmen den defizitären Krankenkassen ab 2008 mehr Geld bringen soll. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte:

- Für Angestellte wird der Krankenversicherungsbeitrag um 0,15 Prozentpunkte erhöht, wobei die Erhöhung zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt wird. Bei den Arbeitern hingegen ist die Erhöhung gänzlich von den Arbeitgebern zu tragen.
- Für GSVG-Versicherte wird die Möglichkeit, eine Zukunftsvorsorge nach dem Modell der Abfertigung „neu“ in Anspruch zu nehmen, eröffnet.
- Der Beitragssatz der Gewerbetreibenden sinkt – zwecks Angleichung an das Beitragsniveau bei Arbeitern und Angestellten – um 1, 45 Prozentpunkte.
- Ferner werden die Beiträge zum Insolvenzausgleichsfonds um 0,15 Prozentpunkte reduziert.




09. 07. 2007 - SWIOnline - Griechische Besteuerung von Dividendenzahlungen

Griechische Besteuerung von Dividendenzahlungen ausländischer Unternehmen gemeinschaftsrechtswidrig?

Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim EuGH Klage gegen Griechenland zu erheben, weil Griechenland Dividenden, die griechische Unternehmen an Privatpersonen zahlen, von der Steuer freistellt, jedoch entsprechende Dividendenzahlungen von Unternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten besteuert. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese unterschiedliche Behandlung von Dividenden von Unternehmen mit Sitz in der EU oder in EWR-/EFTA-Ländern diskriminierend ist und in Widerspruch zur in Art. 56 EG garantierten Kapitalverkehrsfreiheit steht. Eine derartige unterschiedliche Behandlung von Dividenden stellt laut EuGH (vgl. Urteil vom 6. 6. 2000 in der Rs. C-35/98, Verkooijen) eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar.

Die Kommission hat am 18. 10. 2006 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Griechenland gerichtet – in seiner Antwort führte Griechenland aus, dass natürliche Personen, die Dividendenzahlungen aus dem Ausland erhalten, für die tatsächlich im Ausland gezahlte Quellensteuer Anspruch auf eine normale Steuergutschrift haben (d. h. im Ausland gezahlte Steuern können gegenüber Steuern auf Einkommen aus dem Ausland in Abzug gebracht werden). Die Kommission ist indes der Auffassung, dass aufgrund der progressiven individuellen Einkommensteuer diese Methode der Steuergutschrift zu einer höheren Besteuerung führen kann.




09. 07. 2007 - SWKOnline - Keine Aussetzung der Einhebung bei VwGH-Beschwerde

Der Ablauf der Aussetzung der Einhebung ist anlässlich einer über die Berufung ergehenden Berufungsentscheidung zu verfügen. Hat der Steuerpflichtige darüber hinaus gehend bis zur endgültigen Klärung des Umfanges seiner Steuerpflicht durch den Verwaltungsgerichtshof Interesse an einem "Zahlungsaufschub", so hat er dieses mit dem in jenem Verfahren bestehenden Rechtsinstrument der aufschiebenden Wirkung (§ 30 VwGG) zu wahren. Keinesfalls kann das nur im Abgabenverfahren geltende Rechtsinstrument der Aussetzung der Einhebung jene Nachteile ausgleichen, die sich für den Steuerpflichtigen im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof daraus ergeben, dass ihm - aus welchem Grund immer - keine aufschiebende Wirkung gewährt wurde (UFS 26. Juni 2007, RV/0461-G/07).




06. 07. 2007 - Steuerverein - Dienstreisen

Welche Kostenersätze bleiben bei Dienstreisen steuerfrei?
Sind Sie beruflich unterwegs, sind folgende Kostenersätze der Arbeitgeber lohnsteuerfrei:
- Fahrtkosten (z. B. Kilometergelder)
- Tagesgelder und
- Nächtigungskosten

Wann liegt eine Dienstreise vor?
Eine Dienstreise ist dann gegeben, wenn man außerhalb seines Dienstortes (Büro, Werkstätte, Werksgelände, Lager usw.) tätig wird (Dienstreise im Nahbereich). Sie liegt aber auch dann vor, wenn man für einen längeren Zeitraum so weit entfernt arbeitet, dass eine tägliche Rückkehr an den ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann (Dienstreise außerhalb des Nahbereichs). In beiden Fällen muss die Dienstreise im Auftrag des Arbeitgebers erfolgen. Die Unterscheidung ist aber für die Dauer der Gewährung steuerfreier Tagesgelder wichtig.
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06. 07. 2007 - PVInfo - Saisonnier-Kontingent für Tourismus wird aufgestockt

Das Saisonnier-Kontingent für den Tourismus wird für den Sommer 2007 um 180 Plätze erweitert.
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein habe laut Wirtschaftskammer die Erhöhung der Kontingente in den betroffenen Bundesländern zugesagt: Demnach sollen Tirol 60, Salzburg 50, Kärnten 50 und Oberösterreich 20 zusätzliche Kontingentplätze erhalten.




06. 07. 2007 - ASOKOnline - Anwendungsbereich des Landarbeitsgesetzes

Anwendungsbereich des Landarbeitsgesetzes teilweise verfassungswidrig

Der VfGH hat mit Erk. vom 13. 6. 2007, G 212/06, § 1 Abs. 5 Landarbeitergesetz, wonach „auch jene Arbeitnehmer, die unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten in Gewerbebetrieben ausgeübt werden, in Reitställen, Schlägerungsunternehmen, Natur- und Nationalparks, in der Betreuung von Park- und Rasenanlagen, in Büros, deren Unternehmensziel überwiegend in der Beratung und Verwaltung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben besteht, in land- und forstwirtschaftlichen Vermarktungs- und Dienstleistungsunternehmungen und in landwirtschaftlichen Biomasseerzeugungseinrichtungen, beschäftigt werden," dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterliegen, als verfassungswidrig aufgehoben. Die Bestimmung sei kompetenzwidrig erlassen worden, weil sie – so die Kernaussage der Entscheidung – nach ihrem Regelungsgehalt dem „Arbeitsrecht“ zuzuordnen sei, welches gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG in die alleinige Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes falle, und somit keine Angelegenheit des „Arbeiterrechts sowie Arbeiter- und Angestelltenschutzes, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt“ im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Z 6 B-VG darstelle.




06. 07. 2004 - SWIOnline - Kommission strengt Klage gegen Finnland

Kommission strengt Klage gegen Finnland wegen Kfz-Besteuerung an

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Verfahren gegen Finnland beim EuGH einzuleiten, da es in diesem Mitgliedstaat nicht ausdrücklich vorgesehen ist, dass Personen, die sich nur für einen begrenzten Zeitraum in Finnland aufhalten, von der Kfz-Zulassungssteuer befreit werden. Nach finnischem Recht können Personen, die sich zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in Finnland aufhalten, nicht sicher sein, die Befreiung von der Kfz-Steuer in Anspruch nehmen zu können, die ihnen gemäß RL 83/182/EWG zusteht. Die finnische Definition des „gewöhnlichen Wohnsitzes“ gilt nicht für Personen, die sich zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in dem Mitgliedstaat aufhalten und daher die Möglichkeit haben sollten, ihr Auto einzuführen, ohne für den betreffenden Zeitraum Steuern zu zahlen (Art. 7 RL 83/182/EWG). Außerdem ist die Möglichkeit der Steuerbefreiung nach geltendem finnischen Recht auf 18 Monate begrenzt.




05. 07. 2007 - Steuerverein - Steuerfreie Leistungen der Arbeitgeber II

- Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen der Arbeitgeber oder des Arbeitgebers an alle Arbeitnehmer oder an bestimmte Gruppen von Arbeitnehmer bis 1.460 €. Für die endgültige Steuerfreiheit muss die Mitarbeiterbeteiligung fünf Jahre behalten werden.
- Begünstigung für „stock options“. Stock options sind allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer eingeräumte, nicht übertragbare Optionen auf den Erwerb von Unternehmensbeteiligungen (z. B. Aktien).
- Freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke am Arbeitsplatz. Einschränkungen bestehen, wenn stattdessen Essensbons abgegeben werden.
- Einkünfte für begünstigte Auslands-Montagetätigkeiten durch inländische Betriebe. Die Auslandstätigkeit muss jeweils mehr als einen Monat dauern.
- Einkünfte von Entwicklungshelfern.
- Kostenlose oder verbilligte Beförderung der eigenen Arbeitnehmer von Beförderungsunternehmen sowie deren Angehörige.

Bitte beachten Sie:
Sowohl steuerfreie Einkünfte für Auslands-Montagetätigkeiten als auch von Entwicklungshelfern werden bei der Veranlagung im Rahmen der Ermittlung des Steuersatzes (so genannter allgemeiner Progressionsvorbehalt) berücksichtigt. Diese Einkünfte werden auch bei der Ermittlung des Grenzbetrages hinsichtlich der Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages herangezogen.
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05. 07. 2007 - SWIOnline - Witwerpension aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung

Gemäß Artikel 18 Abs. 2 DBA-Deutschland dürfen Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung Deutschlands nur in Deutschland besteuert werden. Bezieht daher ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, sind diese Renten in Österreich nur für Belange des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen. Der Umstand, dass der in Österreich ansässige Rentenbezieher die italienische Staatsbürgerschaft besitzt und dass die Renten als Witwerpension nach der verstorbenen Ehegattin zufließen, bewirkt keine anderslautende Beurteilung. (EAS 2845 vom 5. 6. 2007)




05. 07. 2007 - SWKOnline - Kein Vorsteuerabzug - "privaten" Baukosten

Kein Vorsteuerabzug i. Z. m. weiterverrechneten "privaten" Baukosten

Verrechnen Private die bisher angefallenen Baukosten für ihr Einfamilienhaus an eine GmbH weiter, damit das Gebäude über diese fertiggestellt und "zurückvermietet" wird, so begründen diese dadurch keine Unternehmereigenschaft i. S. des § 2 UStG. Es besteht daher weder ein Vorsteuerabzugsrecht der Privaten i. Z. m. den bisher angefallenen Baukosten (UFS 2. Jänner 2007, RV/0069-G/06) noch für die GmbH i. Z. m. den (mit Umsatzsteuer) weiterverrechneten Baukosten (UFS 11. Jänner 2007, RV/0215-G/06).




04. 07. 2007 - Steuerverein - Steuerfreie Leistungen der Arbeitgeberin und des Arbeitgebers I

Welche Leistungen der Arbeitgeberin und des Arbeitgebers bleiben bei der laufenden Lohnverrechnung steuerfrei?

Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Dazu gehören beispielsweise Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Sportanlagen oder Betriebsbebliotheken.
Der Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis 365 € jährlich (Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern etc.) und die dabei erhaltenen üblichen Sachzuwendungen bis 186 € jährlich, beispielsweise für Weihnachtsgeschenke, Geschenkbons oder Goldmünzen.
Leistungen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung (z.B. Er- und Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Anteile an Pensionsinvestmentfonds oder Pensionskassenbeiträge) aller ArbeitnehmerInnen oder bestimmter Gruppen von ArbeitnehmerInnen (z. B. an alle ArbeitnehmerInnen oder an alle Angestellten) oder an den Betriebsratsfonds bis 300 € jährlich pro ArbeitnehmerIn. Dies kann auch durch Umwandlung von Bezügen in derartige Vorsorgeleistungen erfolgen. Der Freibetrag steht pro Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber zu, kann also auch zwei- oder mehrfach pro Jahr genutzt werden.
Freiwillige soziale Zuwendungen der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers an den Betriebsratsfonds und freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden.
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04. 06. 2007 - SWKOnline - UFS gesteht Vorsteuerabzug für „Mini-Minivans“ zu

Der Vorsteuerabzug steht nach der BMF-Verordnung BGBl. II Nr. 398/2002 unter anderem für Fahrzeuge zu, die für mehr als sechs Personen zugelassen sind und ein kastenwagenförmiges Äußeres haben. Gegenteilige Einschränkungen waren gemeinschaftsrechtswidrig (EuGH 8. 1. 2002, Rs. C-409/99, Metropol Treuhand und Stadler). Für zwischenzeitig auf den Markt gekommene kleinere Minivans wurden in der Praxis Größen- und Höhenkriterien eingeführt und der Vorsteuerabzug nicht zugestanden. Dies war auch Spruchpraxis des UFS. Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 21. 9. 2006, 2003/15/0036, jedoch entschieden, dass das Kriterium des kastenwagenförmigen Aufbaus nicht allein an Größenmerkmalen festgemacht werden kann. Die Lehre hat daraus den Schluss gezogen, dass der Vorsteuerabzug für sog. Mini-Minivans zusteht. Das BMF wollte jedoch die gegenteilige Rechtsauffassung beibehalten (vgl. die Info des BMF GZ 010219/0024-VI/4/2007 vom 1. 2. 2007). Der UFS hat allerdings nunmehr auf Basis der Judikatur des VwGH den Opel Zafira als Kleinbus eingestuft und infolgedessen den Vorsteuerabzug zuerkannt. Näheres zu diesem vorerst letzten Kapitel einer schier „unendlichen Geschichte“ erfahren Sie in einer Entscheidungsbesprechung zu UFS Feldkirch 9. 5. 2007, RV/0295-F/06, durch Dr. Christian Prodinger in SWK-Heft 19/2007.




04. 07. 2007 - PVInfo - DG-Formular Schwerarbeitsmeldung beschlossen

Am 27. 6. 2007 wurde im Verbandsvorstand des HVSVT das neue Formular „Schwerarbeitsmeldung“ beschlossen. Um eine einheitliche Vollziehung zu gewährleisten, waren sowohl die betroffenen Krankenversicherungsträger als auch die Sozialpartner in die Erarbeitung des Entwurfs eingebunden. Die Meldung ist in erster Linie per ELDA durchzuführen. Der erforderliche Datensatz wird voraussichtlich bis Mitte September vorliegen; das offizielle Formular finden Sie bereits in der Juli-Ausgabe von PV-Info auf Seite 38.




04. 07. 2007 - ASOKOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt

Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden zuletzt kundgemacht:
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007), BGBl. I Nr. 31/2007;
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 32/2007;
Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden (Hausbetreuungsgesetz – HBeG) und mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, BGBl. I Nr. 33/2007;
Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 34/2007;
Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden, BGBl. I Nr. 35/2007;
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über den Krankentransport und die Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten, BGBl. II Nr. 115/2007; Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gewinnbeteiligung in der Krankenversicherung (Gewinnbeteiligungs-Verordnung-Krankenversicherung – GBVKVU), BGBl. II Nr. 120/2007;
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über Leistungsstipendien an Akademien für das Sommersemester 2007, BGBl. II Nr. 125/2007;
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Maßnahmen, die Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit bei der Erbringung ihrer Dienstleistung zu setzen haben, BGBl. II Nr. 152/2007.




03. 07. 2007 - Steuerverein - Die Lohnsteuerberechnung durch Ihren Arbeitgeber

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte II

Zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales muss der jeweilige Arbeitsweg an mindestens elf Tagen pro Monat zurückgelegt werden. Das Pendlerpauschale steht auch während Urlauben und Krankenständen zu, ebenso bei nicht über ein Kalenderjahr hinausgehenden Karenzurlauben.
Während des Jahres können Sie das Pendlerpauschale bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Verwenden Sie dazu bitte das Formular L . Vergewissern Sie sich, ob Ihr Arbeitgeber das Pendlerpauschale ab Beginn Ihrer Beschäftigung bzw. ab Jahresanfang steuerlich berücksichtigt hat.
Wenn Ihr Arbeitgeber das Pendlerpauschale berücksichtigt haben, ist keine Geltendmachung im Wege der ArbeitnehmerInnenveranlagung erforderlich. Wurde das Pendlerpauschale bei der laufenden Lohnverrechnung nicht berücksichtigt, können Sie dieses auch bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen. Teilen Sie bitte Änderungen des Arbeitsweges umgehend Ihrem Arbeitgeber mit.
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03. 07. 2007 - PVInfo - Sozialpartner einigen sich auf 1.000 Euro Mindestlohn

ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer und Wirtschaftskammer- Präsident Christoph Leitl unterzeichneten am Montag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz eine Grundsatzvereinbarung über einen Brutto-Mindestlohn in der Höhe von 1.000 Euro pro Monat. Die Umsetzung soll in Branchen, in denen der Mindestlohn derzeit zwischen 900 und 1.000 Euro beträgt, bis Jänner 2008, in Bereichen, in denen unter 900 Euro gezahlt wird, bis Jänner 2009 größtenteils durch Branchen-Kollektivverträge erfolgen und der Kontrolle einer Monitoring-Gruppe unterliegen. Nach unterschiedlichen Schätzungen werden vom höheren Mindestlohn 20.000 bis 30.000 Arbeitnehmer profitieren, von der Vereinbarung ausgeschlossen bleiben aber Lehrlinge und Praktikanten sowie Arbeitnehmer im Bereich der freien Berufe, wie zum Beispiel Helfer bei Ärzten, Rechtsanwälten, Notaren oder Wirtschaftstreuhändern. Vertreter der freien Berufe waren zwar bei den Verhandlungen anwesend, da die eigens eingesetzte Arbeitsgruppe aber noch nie getagt hatte, konnte hier bislang kein Einvernehmen erreicht werden.




03. 07. 2007 - SWKOnline - KfzStG-Novelle 2007 im Finanzausschuss beschlossen

Die Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 soll in Umsetzung des Regierungsprogramms die österreichische Transportwirtschaft durch Halbierung der Kraftfahrzeugsteuer für Lkws stärken. Der Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage (96 BlgNR 23. GP) und einen in inhaltlichem Zusammenhang stehenden Antrag gemäß § 27 GOG betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz 1991 geändert wird (Verlängerung des Bonus für Fahrzeuge mit Partikelfilter um ein weiteres Jahr), am 27. 6. 2007 mehrheitlich angenommen.




02. 07. 2007 - Steuerverein - Die Lohnsteuerberechnung durch Ihren Arbeitgeber

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte I

Wie werden die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt?

Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
Unter gewissen Voraussetzungen besteht zusätzlich ein Anspruch auf das „kleine“ oder „große“ Pendlerpauschale.
Tatsächliche Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.

Das kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar ist.

Das große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines Massenverkehrsmittels nicht zumutbar ist.
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02. 07. 2007 - ASOKOnline - Sozialpartner-Einigung über Mindestlohn steht

Die Sozialpartner haben sich auf ein gemeinsames Mindestlohnmodell verständigt. Details sollen laut APA heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz von ÖGB und Wirtschaftskammer bekannt gegeben werden. In der Ankündigung heißt es, der Mindestlohn werde sich von der Höhe der Mindestsicherung (geplant 726 Euro) deutlich abheben, gleichzeitig aber die betroffenen Branchen und Bereiche nicht überfordern. Im Regierungsprogramm war ein Mindestlohn von 1.000 Euro auf Basis eines Generalkollektivvertrages festgelegt worden. Als problematisch erwies sich die Einbindung der freien Berufe, die von der Kammer nicht vertreten werden, betroffen sind etwa Assistenten bei Zahnärzten oder Rechtsanwälten. Inwieweit nun auch sie vom höheren Mindestlohn profitieren, war vorerst unklar.



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