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28. 09. 2007 - Steuerverein - Topf-Sonderausgaben

Wie wirken sich Topf-Sonderausgaben steuerlich aus?

Die innerhalb des persönlichen Höchstbetrages ausgegebene Summe wird geviertelt (so genanntes "Sonderausgabenviertel") und um das Sonderausgabenpauschale von 60 € jählich vermindert. Topf-Sonderausgaben wirken sich daher steuerlich nur aus, wenn sie höher als 240 € sind.
Die steuerwirksamen Sonderausgaben reduzieren die Einkommensteuer in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




28. 09. 2007 - ASOKOnline - Verordnug über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz

Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ)
Mit BGBl. II Nr. 224/2007 vom 30. 8. 2007 wurde die zum 5. Abschnitt des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) erlassene Durchführungsverordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ), BGBl. Nr. 27/1997, neuerlich novelliert. Die Änderungen treten erst mit 1. März 2008 in Kraft. Die wesentlichste Neuerung ist die Einführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen bei Einwirkung von Cobalt und Nickel und deren Verbindungen sowie bei Beschäftigung in Räumen, in denen die Sauerstoffkonzentration zum Zweck der Brandvermeidung herabgesetzt ist. Die Anlage 1 zu den Intervallen der ärztlichen Untersuchungen wurde dem entsprechend ergänzt, die Untersuchungsrichtlinien (Anlage 2) nach aktuellem arbeitsmedizinischen Stand neu gefasst




27. 09. 2007 - SWKOnline - BMF-Erlass zur Reisekostennovelle 2007

Das BMF hat soeben den endgültigen Text des Erlasses zur Reisekostennovelle 2007 veröffentlicht. Dieser Erlass vom 17. 9. 2007, GZ BMF-010222/0171-VI/7/2007, stellt einen Auslegungsbehelf zur Reisekostennovelle (BGBl. I Nr. 45/2007) dar, der im Interesse einer möglichst raschen Information aller Arbeitgeber und Finanzämter losgelöst von den Lohnsteuerlichtlinien 2002 ergeht. Die diesbezüglichen Regelungen sind ab 1. Jänner 2008 anzuwenden und werden in den nächsten Wartungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien 2002 eingearbeitet. Mit der Einarbeitung der diesbezüglichen Regelungen in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 tritt dieser Erlass außer Kraft.
Volltext des Erlasses




26. 09. 2007 - SWIOnline - Kommissionsinitiative zum Abbau bürokratischer Hindernisse

Seit 21. 9. 2007 gibt es eine neue Website der Europäischen Kommission, auf der Unternehmer Vorschläge für den Abbau bürokratischer Hindernisse machen können. Zusätzlich zum Start der neuen Online-Befragung hat die Kommission im Rahmen ihres Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten ein externes Unternehmen beauftragt, die Verwaltungskosten zu ermitteln, die durch EU-Rechtsvorschriften und ihre Umsetzung auf nationaler Ebene entstehen. Die entsprechenden Ergebnisse dürften bis Ende 2008 vorliegen.

Zur Online-Konsultation „Verringerung der Verwaltungslasten“




24. 09. 2007 - SWIOnline - UFS zur KESt-Erstattung gemäß § 94a EStG 1988

Der Unabhängige Finanzsenat hat mit Entscheidung vom 11. 4. 2007, RV/0323-S/06, festgestellt, wie bei der Zwischenschaltung einer im EU-Ausland ansässigen Holdinggesellschaft für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs nach § 94a EStG vorzugehen ist. Dabei hat der UFS entschieden, dass bei ausländischen Gesellschaften keine anderen Maßstäbe als bei inländischen Gesellschaften angelegt werden dürfen. In einem Beitrag in der Sepember-Ausgabe der SWI analysiert Mag. Erich Schwaiger die Entscheidung des UFS und erläutert die Auswirkungen auf die Praxis.




26. 06. 2007 - SWKOnline - Geltendmachung von Sonderprämien

Geltendmachung von Sonderprämien der §§ 108c-f EStG 1988 vergessen?
Forschungsprämie, Bildungsprämie, Hochwasserprämie 2005, Investitionszuwachsprämie, und Lehrlingsausbildungsprämie können nachträglich nur dann mit einem Wiederaufnahmeantrag geltend gemacht werden, wenn Gründe vorliegen, die zu einer Änderung des Abgaben- bzw. Feststellungsbescheides führen. Das "Vergessen" der Sonderprämie reicht nicht aus, erläutert Mag. Wolfgang Nemec vom UFS Wien in einem Beitrag in SWK-Heft 27/2007.




25. 09. 2007 - SWKOnline - Novelle zum Bauträgervertragsgesetz

Bauträgerverträge werden zwischen dem Erwerber von Wohnungen, Gebäuden oder Geschäftsräumen und dem Bauunternehmen geschlossen. Der Erwerber muss Vorauszahlungen leisten, und der Bauträger muss diese Vorauszahlungen absichern, damit sie in einer allfälligen Insolvenz nicht verloren gehen. In der Praxis erfolgen solche Zahlungen meist nach einem Ratenplan: Hier darf der Bauträger Vorauszahlungen nur nach dem Baufortschritt entgegennehmen. Bestehende Probleme soll die vom BMJ ausgearbeitete Novelle nun lösen, indem die höchstzulässigen Raten reduziert werden, um die dem Erwerber bei einer Baueinstellung drohenden finanziellen Nachteile abzufangen. Weiter sollen bestimmte Sicherungsinstrumente, die für die Erwerber Risiken in sich bergen, nicht mehr zugelassen werden. Darüber hinaus sollen die Bauträger verpflichtet werden, das – im Baugeschehen typische alltägliche – Gewährleistungsrisiko der Erwerber besser und effektiver als nach dem geltenden Recht abzusichern. Zudem soll allfälligen Fehlvorstellungen der Verbraucher durch eine transparentere Vertragsgestaltung und durch erweiterte Aufklärungspflichten der bestellten Treuhänder vorgebeugt werden. Die Rücktrittsrechte der Erwerber sollen ausgebaut werden (Verlängerung der Rücktrittsfrist auf 14 Tage). Die Neuerungen sollen nach den derzeitigen Plänen am 1. 4. 2008 in Kraft treten. Gesetzesentwurf auf der Homepage




26. 09. 2007 - SWKOnline - Die Herbstsession des VfGH

Am 24. 9 2007 beginnt die diesjährige Herbstsession des Verfassungsgerichtshofes, die bis zum 13. 10. 2007 dauern wird. Das Höchstgericht wird dabei u. a. über die Nominierung von Volksanwälten, die Parteienförderung, das Verbot von Naturalrabatten bei Pharmaprodukten und Förderungen nach dem Ökostromgesetz beraten. Mehr dazu auf der Homepage des VfGH unter www.vfgh.gv.at




26. 09. 2007 - ASOKOnline - Neue Entscheidungen zum Wegunfall nach § 175 Abs. 2 Z 1 ASVG

§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG erstreckt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – über den klassischen Bereich der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten hinaus – auch auf sog. Wegunfälle. Dabei handelt es sich um Unfälle, die sich auf einem mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängenden Weg zur oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte ereignen, und zwar auf dem Weg zwischen dem ständigen Aufenthaltsort und der Arbeits- oder Ausbildungsstätte. Die höchstgerichtliche Judikatur zur Auslegung der Begriffe des § 175 Abs. 2 Z 1 ASVG ist reichhaltig und wurde jüngst vom OGH durch zwei Entscheidungen zum Begriff des ständigen Aufenthaltsortes (OGH 11. 5. 2007, 10 ObS 47/07w) einerseits und zur Frage des Wiederauflebens des Versicherungsschutzes nach einer Unterbrechung des Arbeitsweges (OGH 11. 5. 2007, 10 ObS 19/07b) andererseits ergänzt. Näheres dazu in einer Entscheidungsbesprechung durch Dr. Edith Marhold-Weinmeier im Rechtsprechungsteil des September-Heftes der ASoK.

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26. 09. 2007 - ASOKOnline - Lehrlingsaufnahme richtig gemacht

Bei der Aufnahme von Lehrlingen sind aufgrund verschiedenster Rechtsvorschriften zahlreiche Formalitäten zu beachten. Gerade bei der erstmaligen Aufnahme von Lehrlingen kommt es hier häufig zu Fehlern, welche eigentlich vermieden werden könnten. Rechtzeitig zu den jetzt im Herbst in den Betrieben wieder vermehrt erfolgenden Lehrlingseinstellungen hat Dr. Manfred Pichelmayer von der Wirtschaftskammer Wien einen in der September-Ausgabe der ASoK veröffentlichten Leitfaden mit nützlichen Hinweise, praktischen Tipps, den Kontaktdaten der einzelnen Lehrlingsstellen in den Bundesländern sowie einer Checkliste zu Kontrollzwecken zusammengestellt.

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21. 09. 2007 - Steuerverein - Sonderausgaben IV

Was müssen Sie bei der Geltendmachung von Sonderausgaben beachten?

Ihre Sonderausgaben können Sie im Wege der Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Bewahren Sie Ihre Belege sieben Jahre auf, da sie auf Verlangen Ihres Finanzamtes vorzulegen sind.
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21. 09. 2007 - SWKOnline - Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007

Aufgrund europarechtlicher Bedenken wurde im Budgetbegleitgesetz 2007 normiert, dass die Befreiungsbestimmungen des § 6b KStG 1988 auf ab 31. Dezember 2007 neu gegründete Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften nicht mehr angewendet werden dürfen. Mangels eines Zugangs zu Börsekapital besteht für österreichische kleine und mittlere Unternehmen aber nach wie vor eine „Finanzierungslücke“. Die niedrigen Eigenkapitalquoten kleiner und mittlerer Unternehmen spiegeln das Marktversagen in diesem Bereich wider. Durch eine europarechtskonforme Neuregelung des § 6b KStG 1988 soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Das BMF hat einen Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden – Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 (MiFiG-Gesetz 2007)ausgearbeitet und am 18. September 2007 zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endet am 8. Oktober 2007. Gesetzesentwurf auf der BMF-Homepage unter www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/Mittelstandsfinanzi_7030/_start.htm




21. 09. 2007 - ASOKOnline - Tantiemen als Erwerbseinkommen

Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten, die ein nach dem ASVG versicherter freiberuflich tätiger Musiker erzielt, zählen zum Erwerbseinkommen im Sinne des § 44 ASVG (VwGH 19. 10. 2005, 2003/08/0276). Näheres hierzu in einer Entscheidungsbesprechung durch Mag. Andreas Gerhartl in PV-Info 9/2007.




20. 09. 2007 - Steuerverein - Sonderausgaben III

Können Zahlungen, die für andere Personen geleistet werden, als Sonderausgaben geltend gemacht werden?

Beiträge zu Personenversicherungen inkl. Weiterversicherungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Nachkauf von Schulzeiten, Selbstversicherung von Angehörigen, Wohnraumschaffungs-, Wohnraumsanierungskosten und Kirchenbeiträge können auch dann abgesetzt werden, wenn sie für die nicht dauernd getrennt lebende Ehepartnerin bzw. den nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartner oder für ein Kind, für das der Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, geleistet werden. Dasselbe gilt für die Partnerin oder den Partner bei Lebensgemeinschaften mit Kind.
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20. 09. 2007 - SWKOnline - Abgabensicherungsgesetz 2007

Am 18. 9. 2007 wurde ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden – Abgabensicherungsgesetz 2007 –, zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endet am 8. 10. 2007.




19. 09. 2007 - Steuerverein - Sonderausgaben II

Zu welchem Zeitpunkt sind Sonderausgaben absetzbar?

In der Regel ist der Zeitpunkt der Bezahlung maßgebend. Wird eine Versicherungsprämie oder ein ähnlicher Beitrag in einer einmaligen Leistung (Einmalprämie) entrichtet, können Sie im Jahr des Einmalerlages eine Aufteilung auf zehn Jahre beantragen. Dadurch kann der persönliche Höchstbetrag besser genützt werden.

Die Zehnjahresverteilung ist aber auch bei den unbegrenzt absetzbaren Beiträgen zu einer freiwilligen Weiterversicherung (zum Nachkauf von Versicherungszeiten) möglich. Bei einer fremdfinanzierten Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung gelten die Rückzahlungsbeträge einschließlich Zinsen als Sonderausgaben.
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19. 09. 2007 - ASOKOnline - Kindergeld-Gesetzesentwurf im Ministerrat

Nach letzten internen Gesprächen bringt die Familienministerin heute ihren Entwurf zur Novellierung des KBGG im Ministerrat ein. Wesentliche Neuerung ist dabei, dass Familien in Zukunft zwischen zwei Bezugsmodellen wählen können, nämlich zwischen dem bisherigen Modell (insgesamt 36 Monate, davon sechs Monate der andere Partner) mit einem Bezug von 436 Euro monatlich oder einem Bezug von insgesamt 18 Monaten (davon drei Monate der andere Partner) in der Höhe von 800 Euro monatlich. Außerdem wird die Zuverdienstgrenze von 14.600 auf 16.200 Euro angehoben. Bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze soll zudem nicht wie bisher das gesamte in diesem Jahr bezogene Kinderbetreuungsgeld zurückgezahlt werden, sondern nur der die Zuverdienstgrenze übersteigende Betrag. Die Vorlage war im Vorfeld im Detail heftig umstritten. In der Begutachtungsphase waren nicht weniger als 50 Stellungnahmen dazu abgegeben worden.




18. 09. 2007 - Steuerverein - Sonderausgaben I

Was sind Sonderausgaben?

Das Einkommensteuergesetz zählt bestimmte private Ausgaben auf, die steuerlich begünstigt werden. Sind die aufgezählten Ausgaben gleichzeitig Werbungskosten oder Betriebsausgaben, dann sind sie als solche abzugsfähig. Folgende Sonderausgaben sind teils in unbeschränkter Höhe, teils in begrenztem Umfang abziehbar:
- Bestimmte Renten (insbesondere Leibrenten) und dauernde Lasten: in unbeschränkter Höhe
- Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten, z. B. von Schulzeiten: in unbeschränkter Höhe
- Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen: innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages
- Beiträge zu Pensionskassen: innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages
- Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung: innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages
- Ausgaben für junge Aktien (einschließlich Wohnsparaktien und Wandelschuldverschreibungen zur Förderung des Wohnbaus) und für Genussscheine: innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages
- Kirchenbeiträge: 100 €
- Steuerberatungskosten: in unbeschränkter Höhe
- Spenden an bestimmte Lehr- und Forschungsinstitutionen und an Dachverbände zur Förderung des Behindertensports: bis zu 10% der Einkünfte des Vorjahres
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18. 09. 2007 - SWKOnline - Reichweite der Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe

Lebens- und Sozialberater führen nach § 119 GewO ein Gewerbe aus, das in der Beratung und Betreuung von Menschen, insb. im Zusammenhang mit Persönlichkeitsproblemen besteht. § 6 Abs 1 Z 19 UStG kennt eine unechte Steuerbefreiung von ärztlichen Tätigkeiten, die u. a. auch die Leistungen der Psychotherapeuten umfasst. Fraglich ist nun, ob auch für Lebens- und Sozialberater diese Befreiung anwendbar ist. Dr. Christian Prodinger beantwortet die Frage in einem Beitrag in SWK-Heft 27/2007.




18. 09. 2007 - PVInfo - Aviso: Diesen Monat in der ASoK

In der September-Ausgabe der ASoK, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht, finden Sie unter anderem Beiträge zu folgenden Themen:

Die Schnupperlehre
Lehrlingsaufnahme richtig gemacht
Formvorschriften bei der Auflösung eines Lehrverhältnisses
Vereinbarung einer Beendigungsvergütung
Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlöhne

Details und Möglichkeit zur Online-Bestellung




17. 09. 2007 - ASOKOnline - Bezug von Folgeprovisionen durch Versicherungsmakler

Die Ansprüche des Klägers auf Folgeprovisionen aus Versicherungsverträgen, die noch während der Zeit seiner aktiven Tätigkeit als Versicherungsmakler abgeschlossen wurden, sind nach Ansicht des OGH nicht als Erwerbseinkommen i. S. d. § 131 Abs. 1 Z 4 GSVG anzusehen und führen daher auch nicht zum Wegfall seines Anspruches auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Bei der Frage der Pensionsgewährung im Sozialversicherungsrecht komme es – so die Richter – im Gegensatz zu dem im Steuerrecht geltenden Zuflussprinzip nicht darauf an, wann jemandem das Geld zugeflossen sei, sondern ausschlaggebend sei, wann die entsprechende Leistung erbracht worden ist (OGH 27. 2. 2007, 10 ObS 16/07m).




17. 09. 2007 - Steuerverein - Berufsgruppenpauschale II

Erstreckt sich die Tätigkeit nicht auf das ganze Jahr, ist der Werbungskostenpauschalbetrag entsprechend zu aliquotieren. Vom Arbeitgeber steuerfrei ausbezahlte Kostenersätze (z. B. Tages- und Nächtigungsgelder, Kilometergelder bei Dienstreisen) kürzen den jeweiligen Pauschalbetrag, ausgenommen bei Vertretern.

Zur Ermittlung der richtigen Bemessungsgrundlage wird der Lohnzettel des betreffenden Kalenderjahres herangezogen.
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14. 09. 2007 - Steuerverein - Berufsgruppenpauschale I

Für einige Berufsgruppen sind pauschalierte Werbungskosten vorgesehen. Sie können ohne Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen im Wege der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Auf Verlangen des Finanzamtes ist eine Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen, aus der folgende Daten hervorgehen:
- die ausgeübte Tätigkeit (Berufsgruppe)
- der Umstand, dass die Tätigkeit ausschließlich ausgeübt wird
- der Zeitraum der Tätigkeit und allfällige Unterbrechungen
- bei Fernsehschaffenden die Anzahl der Auftritte
- die Kostenersätze (ausgenommen bei Vertretern)

Zusätzlich zum Pauschalbetrag können keine weiteren (auch keine außerordentlichen) Werbungskosten aus dieser Tätigkeit abgesetzt werden. Fallen höhere Werbungskosten an, können an Stelle der Pauschalbeträge die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.
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14. 09. 2007 - ASOKOnline - Aviso: Diesen Monat in der PV-Info

In der September-Ausgabe der PV-Info, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für die Personalverrechnung, finden Sie unter anderem folgende Beiträge mit arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Fokus:
Mitversicherung von Schülern und Studenten
Reisezeiten – arbeitsrechtliche Aspekte
Gewerbeberechtigung schützt nicht vor „echtem“ Dienstverhältnis
Fallweise Beschäftigung – arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte (inkl. Mustervereinbarung)
Tantiemen als Erwerbseinkommen

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14. 09. 2007 - SWKOnline - Vorzeitige Kreditrückzahlung und Transparenzgebot

Ein Ehepaar nahm 2001 bei der beklagten Bank einen Kredit zum Kauf einer Eigentumswohnung auf. Die Allgemeinen Privatkreditbedingungen enthielten folgende Regelung: „Bei einer vorzeitigen Rückzahlung innerhalb der Fixzinsperiode werden dem Kreditnehmer die Kosten der Wiederveranlagung zum Geldmarktsatz, mindestens jedoch 2 % des vorzeitig rückgezahlten Betrages verrechnet.“

Diese Bestimmung verstößt laut OGH 5. 6. 2007, 10 Ob 67/06k, gegen das in § 6 Abs. 3 KSchG normierte Transparenzgebot: Formelle Textverständlichkeit ist hier nicht ausreichend; vielmehr müssen Inhalt und Tragweite vorgefasster Vertragsklauseln für den Verbraucher durchschaubar sein. Wegen der fehlenden Bekanntheit des Begriffs „Geldmarktsatz“ und vor allem der (aus Sicht des typischen Verbrauchers) schweren Zugänglichkeit des jeweiligen Werts bleibt nicht nur die Art der konkreten Berechnung im Unklaren, sondern auch eine Einschätzung einer maximalen Höhe. Bei nicht außergewöhnlichen Bankgeschäften – wie eben der Finanzierung des Ankaufs einer Eigentumswohnung – sind an die Verständlichkeit jedenfalls höhere Anforderungen zu stellen als bei diffizilen Anlageberatungen. Nach § 6 Abs. 3 KSchG sind unklare und unverständliche Vertragsbestimmungen unwirksam. Eine geltungserhaltende Reduktion einer solchen Klausel findet damit auch im Individualprozess nicht statt. Konsequenterweise darf es auch keine Rolle spielen, ob der Verbraucher den Vertrag auch dann abgeschlossen hätte, wäre schon von vornherein der Schleier von der intransparenten Klausel genommen worden. Maßgeblich kann nur sein, ob eine transparente Klausel verwendet wurde oder nicht.




13. 09. 2007 - Steuerverein - ABC der Werbungskosten

Teleworker

Bei Teleworkern, die ihre Arbeit ausschließlich zu Hause verrichten und bei der beim Arbeitgeber über keinen Arbeitsplatz verfügen, ist die Arbeitsstätte die Wohnung. Fahrten zum Sitz der Firma stellen grundsätzlich Dienstreisen dar.
Beispielsweise können Telefongebühren, Ausgaben für einen Internetanschluss sowie bei Vorhandensein eines Arbeitszimmers auch anteilige Kosten für Miete, Strom und Heizung bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Pauschale Spesenersätze des Arbeitgebers sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.
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12. 09. 2007 - Steuerverein - ABC der Werbungskosten

Telefon, Handy

Kosten für beruflich veranlasste Telefonate sind im tatsächlichen Umfang als Werbungskosten absetzbar. Bei privaten Telefonen (Handys) kann der nachgewiesene oder glaubhaft gemachte beruflich veranlasste Teil an den Anschaffungskosten, Gesprächs- und Grundgebühren geltend gemacht werden.
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12. 09. 2007 - PVInfo - Mustervereinbarungen zur „Schnupperlehre“

Unter einer „Schnupperlehre“ wird in der Praxis ein kurzfristiges, entgeltfreies Beobachten und vielleicht auch Verrichten einzelner Tätigkeiten in einem Betrieb durch Jugendliche verstanden. Dieser Thematik war bereits im Februar-Heft der PV-Info ein Beitrag von Rudolf Grafeneder gewidmet. Die Wirtschaftskammer Wien hat nun zwei Mustervereinbarungen erstellt, eine Vereinbarung für Schnuppern als Privatinitiative und eine Vereinbarung für das Schnuppern außerhalb der Schulzeit, welche unter dem unten stehendem Link zum Download bereitstehen.

Information des Berufsinformationszentrums der Wirtschaftskammer Wien




12. 09. 2007 - ASOKOnline - Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2008

Nach Berechnung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ergeben sich für das Jahr 2008 voraussichtlich – die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten – folgende Sozialversicherungswerte:
- Aufwertungszahl: 1,023
- Geringfügigkeitsgrenze täglich: 26,80 Euro
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 349,01 Euro
- Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: 523,52 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage täglich: 131 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 3.930 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer): 7.860 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: 4.585 Euro




12. 09. 2007 - SWIOnline - Abzug von Schulgeldzahlungen

Abzug von Schulgeldzahlungen nach dEStG gemeinschaftsrechtswidrig

Der EuGH hat mit seinen Urteilen vom 11. 9. 2007 in der Rs. C-76/05, Schwarz und Schwarz-Gootjes, und der Rs. C-318/05, Kommission/Deutschland, entschieden, dass eine steuerliche Begünstigung von Schulgeldzahlungen an bestimmte Privatschulen in einem Mitgliedstaat steuerpflichtigen Personen bei Schulgeldzahlungen an Schulen in anderen Mitgliedstaaten nicht generell versagt werden darf. Nach der in Rede stehenden Bestimmung des dEStG dürfen Steuerpflichtige 30 % des Entgelts abziehen, das sie für unterhaltsberechtigte Kinder für den Besuch von bestimmten Privatschulen in Deutschland entrichten. Diese Vergünstigung gilt nicht für Schulen in anderen Mitgliedstaaten.

Das benachteiligt die Kinder eigener Staatsangehöriger alleine deswegen, weil sie das Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen haben. Der automatische vollständige Ausschluss von Schulgeldzahlungen an Schulen in anderen Mitgliedstaaten unabhängig von objektiven Kriterien ist offenkundig unverhältnismäßig. Zusätzlich hält der EuGH fest, die deutsche Regelung verletze die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Niederlassungsfreiheit der steuerpflichtigen Eltern, insbesondere derjenigen, die nach Deutschland gezogen sind oder dort ihren Arbeitsplatz haben und deren Kinder weiterhin eine kostenpflichtige Schule in einem anderen Mitgliedstaat besuchen.

Die Entscheidung im Wortlaut




12. 09. 2007 - SWKOnline - Steuertermine im Oktober

Am 15. Oktober 2007 sind folgende Abgaben fällig:
- Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat August 2007;
- Normverbrauchsabgabe für den Monat August 2007;
- Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat August 2007;
- Werbeabgabe für den Monat August 2007;
- Kapitalertragsteuer gem. § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat August 2007;
- Lohnsteuer für den Monat September 2007;
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat September 2007;
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat September 2007.




11. 09. 2007 - Steuerverein - ABC der Werbungskosten

Studienreisen

Aufwendungen für Studienreisen sind dann Berufsfortbildungskosten, wenn sie eindeutig von Privatreisen abgegrenzt werden können und folgende Voraussetzungen vorliegen:

- Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder in einer anderen Weise, die den beruflichen Anlass einwandrei erkennen lässt.
- Erworbene Kenntnisse müssen einigermaßen im Beruf verwertbar sein.
- Programm muss auf die Berufsgruppe zugeschnitten sein, sodass es für Berufsfremde nicht von Interesse ist.
- Programm muss - orientiert an der Normalarbeitszeit - durchsnittlich acht Stunden täglich betragen.

Treffen diese Voraussetzungen zu, sind alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Teilnahmegebühren, Kongressunterlagen) als Werbungskosten absetzbar. Bei Studienreisen mit Mischprogramm können nur eindeutig abgrenzbare Fortbildungskosten (z.B. Teilnahmegebühren, Kongressgebühren) als Werbungskosten abgesetzt werden.
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11. 09. 2007 - SWIOnline - BFH: Abwehr von Billigimporten aus China

BFH: Abwehr von Billigimporten aus China verstößt nicht gegen WTO-Vorschriften

Mit Urteil vom 12. 7. 2007, VII R 59/05, hat der BFH entschieden, dass ein Importeur von Waren, auf die Antidumpingzoll zu erheben ist, nicht geltend machen kann, dass die gemeinschaftsrechtliche Antidumpingverordnung (VO [EWG] Nr. 2200/90), gegen Übereinkünfte der WTO verstößt, wenn das Land, aus dem die Waren stammen, im Zeitpunkt der Einfuhr nicht WTO-Mitglied war. Der BFH führt aus, die EG habe hinsichtlich der Abwehr von Dumping zwar erklärt, ihre im Rahmen der WTO übernommenen Verpflichtungen erfüllen zu wollen; jedoch könne nicht angenommen werden, dass dies auch gegenüber solchen Ländern gelten sollte, die nicht WTO-Mitglied waren bzw. sind. Da die Volksrepublik China erst seit Dezember 2001 WTO-Mitglied sei, sei für den hier in Rede stehenden Zeitraum von 1996 bis 1998 (Siliziumeinfuhr aus China) die anzuwendende Antidumpingverordnung nicht auf ihre Vereinbarkeit mit WTO-Übereinkünften zu überprüfen.

Zur BFH-Entscheidung im Volltext




11. 09. 2007 - SWKOnline - Einverleibungsvoraussetzungen für einen Vertragsnachtrag

Nach § 431 ABGB muss zur Übertragung des Eigentums an unbeweglichen Sachen das Erwerbungsgeschäft in die dazu bestimmten öffentlichen Bücher eingetragen werden (Einverleibung). Zu diesem Zweck muss über das Erwerbungsgeschäft eine beglaubigte Urkunde in der zur Gültigkeit des Geschäfts vorgeschriebenen Form oder eine öffentliche Urkunde ausgefertigt werden (§ 432 ABGB). Wurde zum Zweck der Verbücherung eines Vertrags die Aufsandungserklärung (= ausdrückliche Einwilligungserklärung desjenigen, dessen Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder auf eine andere Person übertragen werden soll, in die Einverleibung; siehe dazu § 32 Abs. 1 lit. b Grundbuchsgesetz) von beiden Parteien mit gerichtlicher oder notarieller Beglaubigung unterfertigt, so ist dem in § 31 Abs. 1 Grundbuchsgesetz statuierten Erfordernis entsprochen. Wird ein Vertragsnachtrag notwendig, so bedarf dieser nur dann einer neuerlichen beglaubigten Unterfertigung, wenn durch den Nachtrag eine Aufsandungserklärung mit neuem Inhalt erforderlich wird. Wird in der Nachtragsurkunde im Wesentlichen nur der Rechtsgrund des Übereignungsgeschäfts (hier: Tausch) bezeichnet, ist daher eine neuerliche Beglaubigung der Unterschrift(en) der Berechtigten oder Belasteten auf der Nachtragsurkunde nicht erforderlich (OGH 6. 3. 2007, 5 Ob 36/07s).

Zum Volltext der Entscheidung




10. 09. 2007 - Steuerverein - Sprachkurse

Sprachausbildungen sind dann abzugsfähig, wenn man die Sprache im Beruf benötigt (z.B. als SekretärIn, TelefonistIn, KellnerIn, Hotelangestellte oder ExportsachbearbeiterIn). Bei Sprachausbildungen im Ausland werden nur die Kurskosten berücksichtigt, nicht aber die Aufenthalts- und Fahrkosten.
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10. 09. 2007 - ASOKOnline - Krankenversicherung: Kostenübernahme für Haarwuchsmittel

Ein „natürlicher“ (altersbedingter) Haarverlust stellt nach Auffassung des OGH bei einem männlichen Versicherten keinen regelwidrigen Körperzustand dar. Selbst wenn man bei einem strahlungsbedingten Haarverlust die Regelwidrigkeit bejahe, werde durch eine Behandlung (in Form der Förderung des Haarwuchses) in erster Linie ein störender optischer Zustand beseitigt. Eine solche Behandlung könne daher i. S. d. § 133 Abs. 3 ASVG nur dann als Krankenbehandlung gelten, wenn dadurch „anatomische oder funktionelle Krankheitszustände“ – wie etwa bei einer entstellenden Wirkung des Aussehens – beseitigt werden, was beim Kläger nicht der Fall sei. Löse das durch eine Tumorbehandlung verursachte Fehlen der Kopfbehaarung beim Versicherten jedoch psychische Probleme mit Krankheitswert aus und könne davon ausgegangen werden, dass mit erfolgreicher Behandlung des Haarausfalls auch die psychische Probleme des Versicherten behoben oder verbessert werden können, könne die Verabreichung von Haarwuchsmitteln unter bestimmten vom OGH näher dargelegten Voraussetzungen unter Umständen auch als notwendige Krankenbehandlung der psychischen Erkrankung gesehen werden (OGH 20. 3. 2007, 10 ObS 160/06m).

Die Entscheidung im Wortlaut




10. 09. 2007 - SWKOnline - Entfall der gewerblichen Vermietung als Tatbestand des NoVAG

Der Entfall der gewerblichen Vermietung als Tatbestand des NoVAG und seine Auswirkung auf das Cross-Border-Leasing

Vor der Novellierung des NoVAG im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2007, als die gewerbliche Vermietung noch einen eigenen Tatbestand darstellte, war die Rechtslage in Bezug auf die NoVA-Pflicht eindeutig, wenn ein KFZ ins Ausland verleast wurde: Als Ort der Vermietung galt nach § 3 Abs. 11 UStG 1972 der Ort der Verwendung des Fahrzeuges, daher war der Vorgang in Österreich nicht steuerbar. Seit dem Entfall der gewerblichen Vermietung als Tatbestand des NoVAG ist die Rechtslage weniger eindeutig. Eine endgültige Pflicht zur Entrichtung der NoVA bei Lieferung des KFZ an den Leasinggeber kommt jedoch nicht in Betracht. Vielmehr ist der Vergütungstatbestand des § 12 Abs. 1 Z 1 NoVAG anzuwenden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Dauer und Form des Cross-Border-Leasings). Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Adebiola Bayer, Mitarbeiterin in der Abteilung für Verbrauchsteuern und Umweltabgaben des BMF, in SWK-Heft 25/2007.




07. 09. 2007 - Steuerverein - Nächtigungskosten

Ist die beruflich veranlasste Reise mit einer Nächtigung verbunden, können entweder die Kosten inkl. Frühstück lt. Beleg oder das Nächtigungspauschale von 15 € pro Nächtigung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Nächtigungen auf Auslandsreisen kann ohne Belegnachweis der jeweilige Höchstsatz für Bundesbedienstete pro Nächtigung abgesetzt werden. Stellt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kostenlos eine Nächtigungsmöglichkeit zur Verfügung, steht das Nächtigungspauschale nicht zu. Allfällige zusätzliche Aufwendungen (z.B. für das Frühstück) können aber geltend gemacht erden. Ohne Beleg sind diese im Schätzungsweg bei Inlandsreisen mit 4,40 € und bei Auslandsreisen mit 5,85 € pro Nächtigung anzusetzen.
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07. 09. 2007 - ASOKOnline - Ruhen des Kinderbetreuungsgeldbezuges einer Ärztin

Gemäß § 6 Abs. 1 KBGG ruht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bei Bestehen eines Anspruchs auf Bezug von Wochengeld (aufgrund des ASVG, GSVG bzw. BSVG) oder eine dem Wochengeld „gleichartige Leistung nach anderen österreichischern oder ausländischen Rechtsvorschriften“. Hierunter fällt nach Ansicht des OGH auch ein vom Fonds der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer gezahltes „Krankengeld“. Dem Argument der Klägerin, es bestehe nach den Bestimmungen des ÄrzteG kein Rechtsanspruch auf „Krankengeld“ für Zeiten des Beschäftigungsverbotes, hielt er entgegen, dass sich aus den §§ 105 f. ÄrzteG ein solcher Rechtsanspruch der Klägerin ergebe, wobei dessen Höhe und (nähere) Anspruchsvoraussetzungen in der Satzung festzulegen seien. Im Übrigen seien auch Satzungen der Wohlfahrtseinrichtungen der Ärztekammer als Verordnungen und damit als „österreichische Rechtsvorschriften“ im Sinne des zitierten Ruhenstatbestandes zu qualifizieren (OGH 17. 4. 2007, 10 ObS 34/07h).




05. 09. 2007 - Steuerverein - Fahrtkosten

Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind - soweit die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keinen Ersatz leistet - im tatsächlich angefallenen Umfang (Bahn, Flug, Taxi, Kfz) Werbungskosten, auch wenn die Mindestenfernung von 25 km und die Mindestdauer von drei oder fünf Stunden unterschritten werden. Auch für Fahrten zwischen zwei oder mehreren Mittelpunkten der Tätigkeit stehen Fahrtkostenzu. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind hingegen bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale zur Gänze abgegolten. Welche absetzbaren Aufwendungen sich bei beruflicher Nutzung eine eigenen Kfz ergeben können (z.B. Kilometergeld oder tatsächlich erwachsener beruflicher Kfz-Aufwand), finden Sie unter dem Stichwort "Kraftfahrzeug".
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05. 09. 2007 - ASOKOnline - Demente, aber mobile Pflegebedürftige

Ein Zuspruch von Pflegegeld der Stufe 7 setzt unter anderem voraus, dass dem Pflegebedürftigen keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt. Die Fähigkeit der dementen Klägerin, sich – wenn auch unter Begleitung – selbständig auf den eigenen Beinen fortzubewegen, schließt nach Ansicht des OGH einen Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 7 aus, weil sie zumindest ihre Beine noch so sinnvoll und nutzbringend einsetzen könne, dass eine Erleichterung der Pflege durchaus erkennbar sei (etwa beim Aufsuchen des WC). Die festgestellte Umtriebigkeit der 76-jährigen Klägerin setze voraus, dass sie gehen wolle und könne und sich nicht bloß reflexhaft ohne Zielrichtung bewege. Damit seien zielgerichtete Bewegungen mit funktioneller Umsetzung noch möglich, weshalb eine Einstufung in die höchste Pflegegeldstufe nicht gerechtfertigt sei (OGH 17. 4. 2007, 10 ObS 5/07v).




05. 09. 2007 - SWKOnline - OGH zur Unzumutbarkeit der Verbesserung im Gewährleistungsrecht

In seinem Urteil 6 Ob 143/07h vom 13. 7. 2007 stellte der OGH klar, dass der Übernehmer bereits bei Scheitern des ersten Verbesserungsversuchs den gewährleistungsrechtlichen Sekundärbehelf der Wandlung (Rückabwicklung des Vertrags) nach § 932 Abs. 4 ABGB in Anspruch nehmen kann. Im konkreten Fall ging es um einen Ofen, der etliche Mängel – vergessene Ausschnittslöcher, eine Luftzufuhr, die sich nicht schließen ließ, und einen Bautenzug mit zu wenig Spielraum – aufwies. Die vom Übernehmer zugelassene Verbesserung blieb trotz mehrmaliger Versuche des Übergebers und in der Folge seines Subunternehmers fruchtlos, ja führte noch zu einer weiteren Verschlechterung. Letztlich wurde dem Beklagten sogar per Bescheid der Betrieb des Ofens untersagt. Aus alledem ergibt sich, dass, selbst wenn man einen zweiten Verbesserungsversuch nur dann ausschließen wollte, wenn er für den Übernehmer aus den im Gesetz genannten Gründen – u. a. Weigerung des Übergebers; Vornahme der Verbesserung nicht in angemessener Frist; Unzumutbarkeit für den Übernehmer aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen; kein bloß geringfügiger Mangel – unzumutbar wäre, der Wandlungsanspruch hier jedenfalls gerechtfertigt wäre. Von einem geringfügigen Mangel, wie der Übergeber behauptete, kann laut OGH überdies keine Rede sein, da die mangelhafte Ausführung des Ofens doch zu einer bescheidmäßigen Untersagung seines Betriebs führte.




04. 09. 2007 - PVInfo - Geldwerter Vorteil aus der Überlassung einer Netzkarte

Die Überlassung einer Jahresnetzkarte durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer führt nach einer jüngeren Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofes zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer mit der Karte ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Der fragliche Sachverhalt wäre zwar auch nach österreichischer Rechtslage prinzipiell einkommensteuerbar (und zwar ebenfalls im Ausmaß des verwertbaren Nutzens und nicht der tatsächlich konsumierten Fahrten!), allerdings sieht § 3 Z 21 EStG 1988 eine – sachlich nicht nachvollziehbare – Steuerbefreiung für den „geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen“ vor. Näheres hierzu in einem Beitrag in der Ausgabe 25/2007 der im Linde Verlag erscheinenden „Steuer- und WirtschaftsKartei“ (SWK).



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