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31. 10. 2007 - Steuerverein - Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge I

Was ist die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge und wie hoch ist sie?
Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge hat die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge grundsätzlich abgelöst.
Wenn Sie Ihren Vertrag noch im Jahr 2003 abgeschlossen haben, können Siedie Begünstigung aber weiterhin für
folgende Beiträge beanspruchen:
- Pensionszusatzversicherung bei einem Versicherungsunternehmen
- Arbeitnehmerbeiträge zu einer Pensionskasse
- Ansparen bei einem Pensionsinvestmentfonds (PIF)
- Freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung

Neuverträge mit Pensionskassen können auch nach 2003 abgeschlossen werden und sind weiterhin prämienbegünstigt.
Ab 2005 sind auch betriebliche Kollektivversicherungen (§ 18f des Pensionskassengesetzes) prämienbegünstigt.
Die Pensions-Vorsorgeprämie ist wie die Bausparprämie von der Sekundärmarktrendite abhängig. Im Jahr
2006 beträgt sie 8,5%, im Jahr 2007 beträgt sie 9% der Beiträge. Die Höchstbemessungsgrundlage ist 1.000 €.

Wie wird die Prämie beansprucht?
Die Prämienerstattung ist mit einer Abgabenerklärung zu beantragen,welche bei der jeweiligen Vertragspartnerin
bzw. beim jeweiligen Vertragspartner (bei Pensionsinvestmentfonds beim depotführenden Kreditinstitut) au?iegt.
Bei mehreren Verträgen ist darauf zu achten, dass Sie die Prämienerstattung nur für die Bemessungsgrundlage von maximal
1.000 € beanspruchen. Die Prämie wird für das Jahr erstattet, in dem die Beitragszahlung erfolgte. Beitragsvorauszahlungen
ab dem 15. Dezember werden bereits für das Folgejahr anerkannt. Nachzahlungen sind hingegen nicht möglich.

Wie werden die Erträge aus den prämienbegünstigten Vorsorgeprodukten steuerlich behandelt?
Soweit die Erträge auf prämienbegünstigten Beiträgen beruhen, sind sie steuerbefreit.

Wie ist das Verhältnis der Vorsorgebeiträge zu den Sonderausgaben?
Beiträge zur Pensionszusatzversicherung und für den Ankauf von Anteilen an Investmentfonds stellen keineSonderausgaben dar.
Für Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
und für Arbeitnehmerbeiträge zu Pensionskassen besteht hingegen ein Wahlrecht auf Prämie oder Sonderausgaben.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen.....




31. 10. 2007 - SWIOnline - Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland

Österreich hat mit Griechenland ein neues DBA ausgehandelt, das an die Stelle des veralteten Vertrages aus dem Jahr 1970 treten soll. Die Regierungsvorlage wurde vor kurzem dem Nationalrat zur Ratifikation zugeleitet (264 BlgNR 23. GP). Das Abkommen soll die Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in einer Weise beseitigen, die den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens entspricht. Dabei orientiert es sich an Grundsätzen, die vom Fiskalausschuss der OECD erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben. Konkret folgt es im größtmöglichen Umfang, d. h. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-MA aus dem Jahr 1992. Da es der ausdrückliche griechische Wunsch war, die Gespräche auf der Basis des Entwurfes aus dem Jahr 1994 fortzusetzen, sind spätere Änderungen des OECD-MA nicht berücksichtigt. Mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrages werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

Die Regierungsvorlage samt Erläuterungen




31. 10. 2007 - SWKOnline - Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren gemäß § 85 Abs. 2 BAO

Mit Erlass vom 9. 10. 2007, BMF-010103/0063-VI/2007, hat das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zur Mängelbehebung gemäß § 85 Abs. 2 BAO verlautbart. Die Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren behandeln folgende Themen: Anwendungsbereich des § 85 Abs. 2 BAO, Definition von Formgebrechen, fehlende Unterschrift, fehlender Nachweis der Bevollmächtigung, Mängelbehebungsauftrag, Zurücknahmebescheid und Zuständigkeit. Volltext des Erlasses in der Findok.




31. 10. 2007 - ASOKOnline - Selbstkündigung oder einvernehmliche Auflösung?

Hat ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zunächst selbst gekündigt, bleibt aber dann über ausdrückliches Ersuchen seines Arbeitgebers einen Monat länger im Betrieb und unterfertigt der Arbeitgeber während dieses weiteren Monats ein vom Arbeitnehmer vorgelegtes Schreiben, aus dem wörtlich hervorgeht, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst wird, so wird – laut OGH-Entscheidung vom 27. 6. 2007, 8 ObA 105/06h – die Arbeitnehmerkündigung durch eine einvernehmliche Auflösung aufgehoben und dem Arbeitnehmer steht gemäß § 23 AngG die Abfertigung zu. Näheres zu den hier zu unterscheidenden Fallkonstellationen finden Sie in den von Dr. Wolfgang Höfle zusammengestellten „Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in Kurzform“ im Oktober-Heft der ASoK.

Zum Artikel




29. 10. 2007 - Steuerverein - Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
kann von allen in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen,
in Anspruch genommen werden.

Wie hoch ist die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge und wie wird sie gefördert?
Die Förderung erfolgt über einen Pauschalbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr
geleisteten Prämie bemisst. Im Jahr 2006 beträgt die Zukunfts-Vorsorgeprämie 8,5%, im Jahr 2007 beträgt
sie 9% der Beiträge. Die Prämie wird nur für Leistungen im Ausmaß von 1,53% der 36fachen Höchstbeitragsgrundlage
zur Sozialversicherung (HB-SV) erstattet.Die Prämie wird letztmalig für jenes Kalenderjahr gutgeschrieben, in dem
die oder der Steuerp?ichtige erstmalig eine gesetzliche Alterspension bezieht. Zusätzlich zur Prämienförderung
muss von Seiten der Zukunftsvorsorgeeinrichtung oder des Kreditinstitutes,die prämienbegünstigte
Zukunftsvorsorgen abschließen, eine Kapitalgarantie gewährt werden.

Wo wird der Antrag für die Prämie
eingebracht? Der Antrag wird über die jeweilige Zukunftsvorsorgeeinrichtung bei der
Finanzverwaltung gestellt.

Ab wann können Sie über Ihre Ansprüche verfügen?
Nach einem Zeitraum von mindestens zehn Jahren (ab Einzahlung des ersten Betrages) können Sie über Ihre
Ansprüche verfügen. Sie haben die Möglichkeit
- die Auszahlung zu verlangen oder
- die Ansprüche auf eine andere Zukunftsvorsorgeeinrichtung zu übertragen

oder

- die Ansprüche zu überweisen, etwa:
- an ein Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl oder
- an ein Kreditinstitut Ihrer Wahl zum ausschließlichen Erwerb von
Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds durch Abschluss
eines unwiderruflichen Auszahlungsplanes oder
- an eine Pensionskasse, bei der die oder der Steuerpflichtige bereits
Anwartschaftsberechtigte bzw. Anwartschaftsberechtigter im Sinne
des Pensionskassengesetzes ist.

Wie werden die Erträge aus den prämienbegünstigten Zukunftsvorsorgeeinrichtungen steuerlich behandelt?
Werden die Ansprüche in eine Zukunftsvorsorgeeinrichtung übertragen bzw. fließt Ihnen aus diesen Einrichtungen
eine Rente zu, fällt keine Steuer an.

Was geschieht im Falle der Auszahlung der Ansprüche?
Im Falle der Auszahlung der Ansprüche sind die gutgeschriebenen Prämien zur Hälfte zurückzuzahlen und
die Kapitalerträge mit einem Steuersatz von 25% nachzuversteuern. Zudem verlieren Sie den Anspruch auf
Kapitalgarantie.




29. 10. 2007 - SWKOnline - OGH: Verkürzung über die Hälfte auf Internetauktionen anwendbar

Mit Entscheidung vom 7. 8. 2007, 4 Ob 135/07t, hat der OGH klargestellt, dass § 934 ABGB (sog. laesio enormis oder Verkürzung über die Hälfte: Recht desjenigen, der bei zweiseitig verbindlichen Geschäften nicht einmal die Hälfte dessen, was er dem anderen gegeben hat, vom gemeinen Wert erhalten hat, auf Vertragsaufhebung) auch auf Internetauktionen anwendbar ist. Ein privater Einlieferer als Verkäufer auf der von einem Seitenanbieter zur Verfügung gestellten Plattform macht mit Beginn der Auktion (hier: eines zehn Jahre alten Pkws auf eBay) durch Einrichtung der Angebotsseite demjenigen ein verbindliches Verkaufsangebot, der während deren Laufzeit das höchste Gebot abgeben wird. Dieser Bieter nimmt das Verkaufsangebot durch die Abgabe des höchsten Gebots an. Auf einen solchen Kaufvertrag gelangt dann, wenn beide Vertragsteile Inländer sind, österreichisches Sachrecht zur Anwendung. Ein solcher Vertrag ist kein Glücksvertrag und daher gemäß § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtbar, weil auch die – nur auf (gerichtliche) Zwangsversteigerungen bezogene – Ausnahme gemäß § 935 ABGB nicht eingreift.

Zum Volltext der Entscheidung




29. 10. 2007 - SWIOnline - Kommission: Leitlinien zur Rückforderung staatlicher Beihilfen

Die Europäische Kommission hat am 25. 10. 2007 eine Mitteilung über die Umsetzung von Entscheidungen angenommen, mit denen die Mitgliedstaaten angewiesen werden, rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen zurückzufordern. Die Mitteilung bietet den Mitgliedstaaten praktische Leitlinien für den zügigeren und wirksameren Vollzug von Rückforderungsentscheidungen. Sie erinnert an die durch die Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte (siehe insbesondere EuGH 12. 5. 2005, Rs. C-415/03, Kommission/Griechenland; 5. 10. 2006, Rs. C-232/05, Kommission/Frankreich; 18. 10. 2007, Rs. C-441/06, Kommission/Frankreich) bestätigten Grundsätze für die Rückforderung staatlicher Beihilfen und legt die Aufgabenverteilung zwischen Kommission und Mitgliedstaaten im Rückforderungsverfahren fest.

Zum Wortlaut der Mitteilung




29. 10. 2007 - ASOKOnline - Gutgläubiger Verbrauch im Arbeitsrecht

Hat der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Leistungen erhalten, die ihm nicht gebühren, so stellt sich die Frage, inwieweit gegen einen Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers der gutgläubige Verbrauch der betreffenden Leistungen eingewendet werden kann. Bereits in einem Judikat aus dem Jahr 1929 hat der OGH klargestellt, dass zu Unrecht erbrachte Leistungen, die Unterhaltscharakter aufweisen, entgegen § 1431 ABGB nicht zurückgefordert werden können, wenn sie im guten Glauben verbraucht wurden. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsgrund für die Auszahlung nachträglich wegfällt. Diesem Grundsatz kommt für Entgelt, das im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer ungebührlich empfangen wurde, hohe praktische Bedeutung zu, und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Höhe des Entgelts falsch berechnet oder einen Entgeltbestandteil irrtümlich angewiesen hat. Ein in der Oktober-Ausgabe der ASoK veröffentlichter Beitrag von Mag. Andreas Gerhartl widmet sich der angesprochenen Problemstellung und geht insbesondere auf die Frage, wann Gutgläubigkeit anzunehmen ist, sowie auf die Besonderheiten bei der Rückforderbarkeit von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ein.

Zum Artikel




25. 10. 2007 - Steuerverein - Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge kann von allen in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen, die keine gesetzliche Alterspension beziehen, in Anspruch genommen werden.

Wie hoch ist die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge und wie wird sie gefördert?

Die Förderung erfolgt über einen Pauschalbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Prämie bemisst. Im Jahr 2006 beträgt die Zukunfts-Vorsorgeprämie 8,5% im Jahr 2007 beträgt sie 9% der Beiträge. Die Prämie wird nur für Leistungen im Ausmaß von 1,53% der 36fachen Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (HB-SV) erstattet.

Die Prämie wird letztmalig für jenes Kalenderjahr gutgeschrieben, in dem die oder der Steuerpflichtige erst eine gesetzliche Alterpension bezieht. Zusätzlich zur Prämienförderung muss von Seiten der Zukunftsvorsorgeeinrichtung oder des Kreditinstitutes, die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorgen abschließen, eine Kapitalgarantie gewährt werden.

Wo wird der Auftrag für die Prämie eingebracht?

Der Antrag wird über die jeweilige Zukunftsvorsorgeeinrichtung bei der Finanzverwaltung gestellt.

Ab wann können Sie über Ihre Ansprüche verfügen. Sie haben die Möglichkeit

-die Auszahlung zu verlangen oder
-die Ansprüche auf eine andere Zukunftsvorsorgeeinrichtung zu übertragen oder
-die Ansprüche zu überweisen, etwa
-an ein Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl oder
-an ein Kreditinstitut Ihrer Wahl zu ausschließlichen Erwerb von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds durch Abschluss eines unwiderruflichen Auszahlungsplanes oder
-an eine Pensionskasse, bei der die oder der Steuerpflichtige bereits Anwartschaftsberechtigte bzw. Anwartschaftsberechtigter im Sinne des Pensionskassengesetzes ist.

Wie werden die Erträge aus den prämienbegünstigten Zukunftsvorsorgeeinrichtungen steuerlich behandelt?

Werden die Ansprüche in eine Zukunftsvorsorgeeinrichtung übertragen bzw. fließt Ihnen aus diesen Einrichtungen eine Rente zu, fällt keine Steuer an.

Was geschieht im Falle der Auszahlung der Ansprüche?

Im Falle der Auszahlung der Ansprüche sind die gutgeschriebenen Prämien zur Hälfte zurückzuzahlen und die Kapitalerträge mit einem Steuersatz von 25% nachzuversteuern. Zudem verlieren Sie den Anspruch auf Kapitalgarantie.
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25. 10. 2007 - SWKOnline - Schwarzarbeit in Österreich

Fast eine halbe Million Österreicher hat nach eigenen Angaben im letzten Jahr schwarz gearbeitet. Besonders weit verbreitet ist dieses Phänomen in der EU unter Studenten, Arbeitslosen und Selbstständigen. Im Durchschnitt verdient ein Schwarzarbeiter in Europa 16,6 Euro pro Stunde. Und in fast keinem anderen EU-Land stößt Steuerhinterziehung auf so viel Verständnis wie in Österreich. Das geht aus einer am 24. 10. 2007 in Brüssel veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage im Auftrag der EU-Kommission hervor. Für die Umfrage wurden von Mai bis Juni 26.659 EU-Bürger befragt (davon 1.009 in Österreich). Fünf Prozent der Europäer gaben an, in den letzten zwölf Monaten Schwarzarbeit geleistet zu haben. Bei rund 392,9 Mio. Bürgern wären das 19,7 Mio. Schwarzarbeiter. In Österreich ist der Anteil noch höher: Sieben Prozent oder 479.000 bekennen sich dazu, zumindest einen Teil ihres Einkommens an der Steuer vorbei geschummelt zu haben. Damit liegt Österreich im EU-Vergleich an sechster Stelle. Am höchsten ist das Bekenntnis zur Schattenwirtschaft übrigens in Dänemark (18 Prozent), Lettland (15) und den Niederlanden (13 Prozent). Am niedrigsten in Zypern, Malta, Großbritannien, Portugal und Italien. (APA)




25. 10. 2007 - SWIOnline - Deutsches VW-Gesetz verletzt Kapitalverkehrsfreiheit

Deutschland hat durch die Beibehaltung der Bestimmungen des Volkswagengesetzes über die Begrenzung des Stimmrechts auf 20 %, über die Festlegung einer Sperrminorität von 20 % und über das Recht des Bundes und des Landes Niedersachsen, je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, gegen seine aus dem EGV erfließenden Verpflichtungen, den freien Kapitalverkehr zu gewährleisten, verstoßen. Die fraglichen Maßnahme sind sehr wohl geeignet, Anleger von Direktinvestitionen abzuhalten. Der Gerichtshof erinnert daran, dass der freie Kapitalverkehr durch nationale Regelungen beschränkt werden kann, die durch legitime Interessen gerechtfertigt sind. Im vorliegenden Fall hat die Bundesrepublik jedoch über allgemeine Erwägungen zur Notwendigkeit des Schutzes vor einem die Gesellschaft allein dominierenden Großaktionär hinaus nicht dargelegt, inwiefern die streitigen Bestimmungen für den Schutz der angeführten Interessen, etwa für die Erhaltung der durch die Tätigkeit von Volkswagen geschaffenen Arbeitsplätze, erforderlich sein sollen (EuGH 23. 10. 2007, Rs. C-112/05, Kommission/Deutschland).




24. 10. 2007 - Steuerverein - Spenden

Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?

In der Regel sind Spenden (z.B. an karitative Organisationen) nicht absetzbar. Eine Steuerbegünstigung besteht aber insbesondere für Spenden an Forschungs- und Lehreinrichtungen. Folgende begünstigte Spendenempfänger sind im Gesetz konkret aufgezählt:

-Universitäten, Kunsthochschulen, Akademie der bildenden Künste
-Forschzungsförderungsfonds
-Österreichische Akademie der Wissenschaften
-Österreichische Nationalbibliothek, Diplomatische Adademie, Österreichisches Archäologisches Institut, Institut für Österreichische Geschichtsforschung
-Bundesdenkmalamt und bestimmte Museen
-Dachverbände zur Förderung des Behindertensports

Die Finanzverwaltung kann per Bescheid auch andere gemeinnützige, wissenschaftliche Vereine und Einrichtungen im Bereich der Forschung und Lehre als begünstigte Spendenempfänger anerkennen. Eine Liste dieser begünstigten Empfänger wird einmal jährlich im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung veröffentlicht. Diese Liste finden Sie auch auf www.bmf.gv.at unter Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/Absetzbare Spenden.
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24. 10. 2007 - ASOKOnline - Tätigkeitsschutz nach § 255 Abs. 4 ASVG

Für die Beurteilung des Tätigkeitsschutzes nach § 255 Abs. 4 ASVG (Invaliditätspension) können nur Monate einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit berücksichtigt werden. Die vom Kläger zuletzt ausgeübte selbstständige Tätigkeit hat eine Versicherungspflicht nach dem GSVG ausgelöst und es sind ihm auch Beiträge für die Pflichtversicherung vorgeschrieben worden, welche von ihm aber ab dem 1. 8. 2000 nicht mehr entrichtet wurden. Die im Gesetz vorgenommene Differenzierung zwischen „Kalendermonaten“ und „Beitragsmonaten“ legt nahe, dass die wirksame Beitragsentrichtung keine Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Tätigkeitsschutzes nach § 255 Abs. 4 i. V. m. § 273 Abs. 2 ASVG ist (OGH 11. 5. 2007, 10 ObS 30/07w).

Die Entscheidung im Wortlaut




24. 10. 2007 - PVInfo - Folgen des Zahlungsverzugs bei der Abgabenentrichtung

Bei den Folgen eines Zahlungsverzugs, die in der Lohnverrechnung zu beachten sind, ist zwischen Fälligkeit (= Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenverbindlichkeiten) und Entrichtungszeitpunkt zu unterscheiden. Säumnisfolgen wie der Anfall von Verzugszinsen und Säumniszuschläge werden durch die verspätete Entrichtung ausgelöst. Die rechtlichen Konsequenzen einer solchen Säumnis im Sozialversicherungs- und Steuerrecht sowie bei den Gemeindeabgaben werden in einem Artikel von Rudolf Grafeneder im Oktober-Heft der PV-Info zusammenfassend dargestellt.




23. 10. 2007 - Steuerverein - Kirchenbeiträge

In welchem Ausmaß sind Kirchenbeiträge absetzbar?

Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis höchstens 100 € jährlich abgesetzt werden. Sie sind neben den Topf-Sonderausgaben absetzbar und werden auch nihct um das Sonderausgabenpauschale gekürzt. Sie können diese Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Ihrer Arbeitgeberin und Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Pensionsversicherungsträger (Ihrer pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen.
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23. 10. 2007 - SWKOnline - Bausparprämie 2008

Gemäß § 108 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2008 4 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge.

(Erlass des BMF, GZ BMF-010222/0172-VI/7/2007, vom 11. 10. 2007)




22. 10. 2007 - Steuerverein - Junge Aktien, Wohnsparaktien

Wann sind Ausgaben für junge Aktien und Wohnsparaktien absetzbar?

Die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von jungen Aktien, Wohnsparaktien (einschließlich Wandelschuldverschreibungen zur Förderung des Wohnbaus) und Genussschein werden durch eine Bestätigung Ihrer Bank bescheinigt.
Bitte übermitteln Sie diese Bestätigung nur auf Verlangen Ihres Finanzamtes. Die Papiere müssen bei einer inländischen Bank erworben und mindestens zehn Jahre ab der Anschaffung hinterlegt werden.
Wird die Frist nicht eingehalten (vorzeitiger Verkauf oder Depotentnahme), kommt es grundsätzlich zu einer Nachversteuerung der abgesetzten Beträge, sofern nicht innerhalb eines Jahres gleichwertige Papiere nachbeschafft werden. Diese Aufwendungen fallen ebenfalls unter den gemeinsamen Höchstbetrag.
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22. 10. 2007 - ASOKOnline - Anhebung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge

Unter Zugrundelegung eines von der Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund erstellten Sozialpartnerpapiers hat das Gesundheitsministerium einen Ministerialentwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das ASVG, GSVG, BSVG, B-KUVG, AlVG, SUG, HVG, KOVG und das FLAG geändert werden, vorgelegt, dessen Begutachtungsfrist am Freitag auslief. Vorgesehen ist darin neben einer Anhebung der Beitragssätze in der Krankenversicherung (um insgesamt 0,15 Prozentpunkte, aufgeteilt auf Dienstgeber und Dienstnehmer) unter anderem auch die Einführung einer Obergrenze bei der Rezeptgebühr in der Höhe von 2 % des Nettoeinkommens.

Ministerialentwurf samt Stellungnahmen




22. 10. 2007 - SWIOnline - Verlustverrechnung im europäischen Konzern

In der Rs. Marks & Spencer hat der EuGH den generellen Ausschluss ausländischer Tochtergesellschaften von der Verlustverwertung im Unterschied zu inländischen Tochtergesellschaften noch als unverhältnismäßig angesehen. In seiner jüngst veröffentlichten Entscheidung betreffend die finnischen Konzernbesteuerungsregeln hat er hingegen die Verhältnismäßigkeit der Beschränkung auf inländische Konzernmitglieder bejaht. In einem Beitrag in der Oktober-Ausgabe der SWI geht MMag. Werner C. Haslehner der Frage nach, ob darin ein Abgehen von der Vorjudikatur zu sehen oder eine bloße Konkretisierung der in Marks & Spencer angelegten Argumentation erfolgt ist.




22. 10. 2007 - SWKOnline - Begutachtungsentwurf zum Ökologisierungsgesetz 2007

Das BMF hat am 19. Oktober 2007 den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz und das Mineralölsteuergesetz 1995 geändert werden – Ökologisierungsgesetz 2007 (ÖkoG 2007), zur Begutachtung versendet. Mit dem ÖkoG 2007 wird die Normverbrauchsabgabe um ein Bonus-Malus-System in Abhängigkeit von den Schadstoff- und CO2-Emissionen ergänzt. Verbrauchs- und schadstoffarme Fahrzeuge erhalten einen Bonus, während stark umweltbelastende Kraftfahrzeuge mit einem Malus verteuert werden. Im Zuge der weiteren Ökologisierung des Mineralölsteuergesetzes wird für gekennzeichnetes Gasöl (so genanntes Heizöl extra leicht) und dem entsprechende Heizstoffe eine Spreizung des Steuersatzes abhängig vom Schwefelgehalt analog zur Spreizung bei Benzin und Diesel eingeführt. Damit soll für den Einsatz umweltfreundlicher schwefelarmer gekennzeichneter Gasöle und Heizstoffe ein steuerlicher Anreiz geschaffen werden. Die Begutachtungsfrist endet am 7. November 2007. Gesetzesentwurf samt Erläuterungen auf der BMF-Homepage unter www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/kologisierungsgeset_7149/OkoG_Vor-Erl_17102007.pdf




22. 10. 2007 - PVInfo - Abmeldung: Neues Feld „Werktage Ersatzleistung“

Ende September fand in Linz das – von der OÖ GKK in Kooperation mit dem BMF veranstaltete – 7. ELDA-Software-Meeting statt, in dessen Rahmen unter anderem Folgendes zum Thema Abmeldung festgehalten wurde:

Neues Feld „Werktage Ersatzleistung“

Werden die Werktage für Ersatzleistung für Urlaubsentgelt (Anzahl) angeführt, ist die Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung für das AMS nicht mehr notwendig!
Dieses Feld ist nur auf der elektronischen Meldung vorgesehen (Papierformular unverändert) – daher muss bei „Papiermeldung“ auch weiterhin die Arbeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Darüber hinaus sind ab 1. 1. 2008 allenfalls gewährte Fristerstreckungen bzw. Verlängerungen bei der Frist/Abmeldung nicht mehr zulässig. Es gilt dann einheitlich die 7-Tage-Frist.




19. 10. 2007 - Steuerverein - Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung VIIII

Wird die Errichtung oder Sanierung von Wohnraum fremdfinanziert, sind die Rückzahlungen (inkl. der bezahlten Zinsen) als Sonderausgaben absetzbar. Dies gilt auch dann, wenn das Darlehen vom Voreigentümer übernommen worden ist. Auch die Rückzahlungen von umgeschuldeten Krediten mit besseren Konditionen sind begünstigt.
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19. 10. 2007 - PVInfo - Neues zur Mindestangaben-Anmeldung

anderem Folgendes zur sog Avisomeldung festgehalten wurde:

Fallweise Beschäftigung (§ 471b ASVG):


Für fallweise Beschäftigte ist eine Mindestangaben-Ameldung vor Arbeitsantritt des jeweiligen Beschäftigungstages zu erstellen bzw. zu melden.

Die vollständige Meldung (Komplettmeldung/kombinierte An-/Abmeldung) muss wie bisher 7 Tage beginnend mit dem Ersten des Folgemonates gesandt werden. Es werden dann die Tage der Beschäftigung mit den jeweiligen Einzelmeldungen (Mindestangabenmeldung) abgeglichen.


Form der Meldung:

Die Mindestangaben-Anmeldung kann über folgende Wege erstellt bzw. gemeldet werden:

-über ELDA
-telefonisch
-per Telefax
E-Mail, SMS und auch sonstige andere Meldeformen sind nicht zulässig.




19. 10. 2007 - ASOKOnline - Altersbedingte Zwangsversetzung in den Ruhestand

Die Gleichbehandlungs-RL 2000/78/EG untersagt sachlich nicht gerechtfertigte Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf, unter anderem auch solche, die aufgrund des Alters erfolgen. Das aus dem allgemeinen Kontext einer nationalen Regelung abgeleitete Ziel, über eine bessere Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen den Beschäftigungszugang zu fördern, kann grundsätzlich als eine „im Rahmen des nationalen Rechts“ „objektive und angemessene“ Rechtfertigung für eine von den Mitgliedstaaten angeordnete Ungleichbehandlung wegen des Alters angesehen werden. Demzufolge hält der Gerichtshof die hier untersuchte spanische Regelung, welche wegen des Erreichens einer – mit 65 Jahren festgesetzten – Altersgrenze die Zwangsversetzung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand vorsieht, für gemeinschaftsrechtskonform (EuGH 16. 10. 2007, Rs. C-411/05, Félix Palacios de la Villa).




18. 10. 2007 - Steuerverein - Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung VIII

HerstellungsmaßnahmenRz534f sind insbesondere:
- Zusammenlegen von Wohnungen
- Einbau von Zentralheizungen und Aufzugsanlagen
- Einbau von Badezimmern und Toilettenanlagen
- Versetzen von Türen, Fenstern und Zwischenwänden

Nicht absetzbar sind beispielsweise:Rz530
- Laufende Wartungsarbeiten, Ausbessern des Verputzes, Ausmalen und
Tapezieren von Räumen, Austausch einer beschädigten Fensterscheibe
- Materialrechnungen bei Selbstmontage
- über die Miete weiterverrechnete SanierungskostenRz524
- Aufwendungen für eine Luxusausstattung
- Kosten für die Einrichtung (Möbelstücke,Einbauküche)
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




18. 10. 2007 - SWIOnline - Abgabenquote laut OECD 2006 weiter gesunken

Der Anteil von Steuer- und Sozialabgaben am BIP ist im Jahr 2006 weiter auf 41,9 Prozent gesunken. Obwohl damit dieser Anteil an der Wirtschaftsleistung zum fünften Mal in Folge gegen den OECD-Trend gesunken ist, liegt diese Quote in Österreich deutlich über dem Schnitt von 36,2 Prozent. Vor allem die Sozialabgaben in Österreich befinden sich mit 14,4 Prozent des BIP international auf sehr hohem Niveau, wie aus der vorläufigen "Revenue Statistics" der OECD hervorgeht, die heute in Paris präsentiert wurde. Die höchste Steuer- und Sozialabgabequote erreichte Österreich 2001 mit 44,6 Prozent. Entgegen dem OECD-Trend sank diese Quote daraufhin bis 2006 auf vorläufige 41,9 Prozent. In diesem Zeitraum stieg die durchschnittliche Abgabenquote der OECD-Länder von 35,9 auf 36,2 Prozent im Jahr 2005. Gegenüber 2005 legten etwa Italien um 1,7 Prozentpunkte oder die USA und Deutschland um 0,9 Prozentpunkte zu. Osteuropäische Staaten wie die Slowakei (minus 2 Prozent) oder die Tschechische Republik (minus 1,1 Prozent) hingegen konnten die Abgabenquote senken.- (apa)




17. 10. 2007 - Steuerverein - Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung VII

InstandsetzungsmaßnahmenRz531-533 sind insbesondere:
- Austausch aller Fenster samt Rahmen
- Austausch aller Türen samt Türstock
- Austausch von Zwischendecken
- Austausch von Unterböden
- Austausch einzelner Fenster bei Verbesserung des Lärmschutzes oder zur Minderung des Energieverbrauches
- Austausch der Eingangstür bei Verbesserung des Einbruchsschutzes oder zur Minderung des Energieverbrauches
Was können Sie beim Finanzamt geltend machen?
- Austausch von Heizungsanlagen (verbesserte Heizleistung, bessere Bedienbarkeit)
- Austausch der Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen
- Einbau von Wärmepumpen, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen
- Umstellung auf Fernwärme
- Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes oder -verbrauches
- Nachträglicher Anschluss an Versorgungsnetze (beispielsweise an die Wasser-, Kanal-, Strom- oder
Gasversorgung). Darunter fallen sowohl die Aufwendungen für das Herstellen des Anschlusses als auch
die Anschlussgebühren. Die Kosten eines Telefonanschlusses sind nicht absetzbar.
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17. 10. 2007 - PVInfo - Sozialpartner-Einigung zur Sonntagsarbeit während der Fußball-EM

Die Sozialpartner im Handel haben sich auf einen befristeten Kollektivvertrag geeinigt, der die Arbeitsbedingungen für Arbeitseinsätze an Sonntagen während der Fußball-Europameisterschaft 2008 regelt, vorausgesetzt die Bundesländer gestatten hier im Verordnungsweg die Ladenöffnung. Abgegolten wird diese Form der Sonntagsarbeit als Überstundenleistung mit einem generellen 100-%-Zuschlag. Grundsätzlich ist die Arbeitsleistung an Sonntagen freiwillig, Arbeitnehmer haben daher das Recht zur Entschlagung. Damit im Zusammenhang ist ein Benachteilungsverbot normiert. Die freiwilligen Einsätze sind zudem pro Arbeitnehmer auf jeden zweiten Sonntag begrenzt. Zu den entsprechenden Sondervereinbarungen gehört, dass die Arbeitgeber in ganz bestimmten Fällen auch Sorge für die Heimfahrtsmöglichkeit der Beschäftigten zu tragen haben, sowie auch eine Abgeltung der anlassbezogenen Zusatzkosten für die Kinderbetreuung.




17. 10. 2007 - SWIOnline - EuGH bestätigte Gewerbesteuer ungarischer Gemeinden

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil eine lokale ungarische Gewerbesteuer (HIPA) der Gemeinden als EU-rechtskonform bestätigt. Die Steuer war vor dem EU-Beitritt Ungarns eingeführt worden. Zahlreiche Unternehmen klagten nach dem EU-Beitritt des Landes gegen die HIPA, weil sie der Meinung waren, sie verstoße gegen die 6. EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, heißt es in einer Pressemitteilung des EuGH. Die Unternehmen argumentierten, dass die Steuer, die - unabhängig vom Gewinn - einen fixen Prozentsatz des Umsatzes ausmacht, eine "Umsatzsteuer" sei und verboten werden solle, da Ungarn bereits eine Umsatzsteuer habe, berichtete die ungarische Nachrichtenagentur MTI. Das Verbot von zusätzlichen Umsatzsteuern geht aus der erwähnten Richtlinie hervor. Der EuGH stellte allerdings fest, dass die HIPA einerseits an die verkauften Güter oder Dienstleistungen während einer bestimmten Fiskalperiode anknüpfe und andererseits die Verkaufserlöse, den Wert der Dienstleistungen und die Materialkosten berücksichtige. Daher könne die HIPA nicht mit der herkömmlichen Umsatzsteuer gleichgesetzt werden, so der EuGH. - (APA)




17. 10. 2007 - SWKOnline - Betriebsausgabenpauschale

Betriebsausgabenpauschale für wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer
Wesentlich beteiligte Geschäftsführer von beratend tätigen Kapitalgesellschaften sind oft primär auch im „Kernbereich“, d. h. der Beratung von Klienten selbst tätig. Bei pauschaler Gewinnermittlung gemäß § 17 EStG 1988 stellt sich somit die Frage, ob der Prozentsatz der Betriebsausgaben 6 % oder 12 % der Umsätze auszumachen hat. Der VwGH hat nun in seinem Erkenntnis vom 25. 6. 2007, 2002/14/0100, nur am Merkmal der wesentlichen Beteiligung und nicht der tatsächlichen Tätigkeit angeknüpft. Aus verfahrensrechtlicher Sicht ging der Gerichtshof davon aus, dass in einem Vorhalt mündende Zweifel an der Richtigkeit in Angaben in der Steuererklärung keine „Offensichtlichkeit“ der Unrichtigkeit dieser Angaben darstellen, selbst wenn sie sich als rechtlich falsch erweisen. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Bernhard Renner in SWK-Heft 29/2007.




17. 10. 2007 - ASOKOnline - Aviso: Diesen Monat in der PV-Info

In der Oktober-Ausgabe der PV-Info, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für die Personalverrechnung, finden Sie unter anderem folgende Beiträge mit arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Fokus:
Abrechnung von Jahresprämien nach Beendigung des Dienstverhältnisses
Jubiläumsgelder – Jubiläumsgeschenke
Urlaubsersatzleistung im Fall eines Krankenstands – Sicht der Sozialversicherung
Folgen des Zahlungsverzugs im Sozialversicherungs- und Steuerrecht sowie bei den Gemeindeabgaben
Beschäftigung als Schlüsselkraft
Beschäftigung während der Karenz
Details und Möglichkeit zur Online-Bestellung




16. 10. 2007 - Steuerverein - Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung VI

Welche Ausgaben zur Wohnraumsanierung können als Sonderausgaben berücksichtigt werden?

Kosten der Sanierung von Wohnruam sind absetzbar, wenn die Arbeiten von der Steuerpflichtigen oder vomSteuerpflichtigen direkt beauftragt und durch befugte Unternehmen durchgeführt wurden. Begünstigt sind sowohl Instandsetzungs- als auch Herstellungsmaßnahemn.
Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum können sowohl von der Eigentümerin und vom Eigentümer, als auch beispielsweise von der Mieterin und vom Mieter geltend gemacht werden. In diesem Fall muss die Sanierung von der Mieterin oder vom Mieter (und nicht von der Vermieterin bzw. vom Vermieter) in Auftrag gegeben worden sein.
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15. 10. 2007 - Steuerverein - Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung V

Was sind achtjährige gebundene Beträge?

Darunter versteht man Zahlungen der Wohnungswerberin bzw. des Wohnungswerbers zur Schaffung von Wohnraum an:

-gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen
-Unternehmen, die auf Grund ihrer Satzung und Geschäfsführung Wohnraum schaffen
-Gebietskörperschaften (z.B. Baukostenzuschuss für eine Gemeindewohnung)

Werden die Beträge vor Ablauf von acht Jahren seit Vertragsabschluss zurückgezahlt, kommt es zu einer Nachversteuerung. Geht die Wohnung ins Eigentum der Wohnunswerberin bzw. des Wohnungswerbers über oder werden die rückgezahlten Beträge wieder für Wohnraumschaffung oder -sanierung verwendet, unterbleibt die Nachversteuerung.
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15. 10. 2007 - SWIOnline - Finanzausschuss

Finanzausschuss verabschiedet mehrere Doppelbesteuerungsabkommen
Der Finanzauschuss hat in seiner Sitzung am 11. 10. 2007 mehrere internationale Steuerabkommen verabschiedet: Der bisherigen Tradition in Fragen der Besteuerung folgend, wurden nun auch mit Israel (201 BlgNR 23. GP) und Mazedonien (225 BlgNR 23. GP) Abkommen geschlossen, die die Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern von Einkommen und Vermögen zwischen den beiden Staaten verhindern. Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Dänemark, das nicht mehr dem neuesten Standard entspricht, wurde einer Gesamtrevision unterzogen, um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden (200 BlgNR 23. GP).




15. 10. 2007 - SWKOnline - Steuerpflichtige wiederkehrende Bezüge aus Rentenlegat

Bezüge, die aus einem Rentenlegat resultieren, stellen keine freiwillige Leistung dar. Die Zuwendung der Rente beruht auf dem besonderen Rechtsgrund der Annahme der Erbschaft. Es liegen sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen vor, die auch in keinem Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder von Wirtschaftsgütern stehen. Die Befreiungsbestimmung des § 29 Z 1 EStG kommt somit nicht zur Anwendung (UFS Wien 19. 9. 2007, RV/1384-W/05).




15. 10. 2007 - ASOKOnline - Tätigkeit der Arbeitsinspektion

Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes
Das BMWA hat dem Nationalrat kürzlich seinen Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes im Jahr 2006 übermittelt (III-95 BlgNR 23. GP). Demnach wurden im Vorjahr 494 Arbeitsstätten in den einzelnen Ressorts besichtigt und 93 Dienststellen (34 im BMGF, 22 im BMBWK, 15 im BMLV) schriftlich zur Mängelbehebung aufgefordert. Vier Dienststellen hatten noch offene Mängel. Weiters nahm die Arbeitsinspektion an 60 behördlichen Verhandlungen (z. B. Bauverhandlungen) teil und führte 380 Beratungs- und Beurteilungstätigkeiten sowie Behördenbesprechungen durch. Im Berichtsjahr ereigneten sich in den von der Arbeitsinspektion zu überprüfenden Bundesdienststellen 2.044 Arbeitsunfälle (ohne Wegunfälle). Bei drei Unfällen kamen insgesamt fünf Personen ums Leben.

Der Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion im Wortlaut




12. 10. 2007 - Steuerverein - Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung IIII

Was gilt als Eigentumswohnung?

Als Sonderausgaben können die Aufwendungen für die Errichtung einer Eigentumswohnung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes geltend gemacht werden. Voruasgesetzt, mindestens zwei Drittel dienen Wohnungszwecken. Nicht abgesetzt werden kann der Ankauf einer bereits fertig gestellten (errichteten) Eigentumswohnung.
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12.10. 2007 - SWKOnline - Umschulungskosten nur bei neuem Hauptberuf abzugsfähig?

Entgegen der Entscheidung des UFS Wien vom 8. 2. 2007, GZ RV/2955-W/06 und GZ RV/2972-W/06, sind die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielenden Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen auch dann Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, wenn der ausgeübte Beruf nicht zur Gänze oder überwiegend aufgegeben wird. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Peter Pülzl in SWK-Heft 29/2007 .




12. 10. 2007 - SWIOnline - DBA-Schutz für ausländische Künstler-/Sportlergesellschaften?

Die Einkünftedefinition des Art. 17 OECD-MA zielt lediglich auf Bezüge für öffentliche Darbietungsleistungen von Künstlern/Sportlern ab. Sie umfasst nicht den Wertschöpfungsanteil der Zwischengesellschaft. Die Besteuerung der Einkünfte von Künstlern/Sportlern in den Händen einer Zwischengesellschaft widerspricht dem zentralen ertragsteuerlichen Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung und kann daher schon nach innerstaatlichem Recht nicht zulässig sein. Art. 17 Rz. 11 OECD-MK ist insofern abzulehnen. Als Anwendungsbereich für Art. 17 Abs. 2 OECD-MA verbleiben die in Art. 17 Rz. 11b und 11c genannten Ensembles /Truppen /Orchester bzw. Umgehungsfälle. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Daniel Felderer in der Oktober-Ausgabe der SWI.




12. 10. 2007 - ASOKOnline - Fragen-Antworten-Katalog zur Schwerarbeitsverordnung

Als Serviceleistung der Sozialversicherungsträger wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz ein umfassender Fragen-Antworten-Katalog zur Schwerarbeitsverordnung erarbeitet. Dieser Fragen-Antworten-Katalog soll Praktikern die Arbeit mit dieser komplexen Materie erleichtern und wird – so heißt es in der Ankündigung – selbstverständlich laufend gewartet.

Zum Fragen-Antworten-Katalog




11. 10. 2007 - Steuerverein - Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung III

Was zählt zu den Errichtungskosten eines Eigenheimes?

Zu den Errichtungskosten gehören die Grundstückskosten und alle mittelbaren und unmittelbaren Kosten der Baumaßnahmen:

-Grundstückskosten einschließlich Maklerkosten sowie Aufschließungskosten
-Planungskosten (BaumeisterIn, ArchitektIn)
-Anschlusskosten an ein öffentlcihes Versorgungsnetz (Kanal, Wasser, Gas, Strom)
-Kosten der Bauausführung (BaumeisterInnenarbeiten, Elektroinstallation, Dachdeckung etc.)
-Kosten für den Ankauf von Baumaterial (Schotter, Zement, Fliesen etc.)
-Kosten der Umzäunung

Keine Sonderausgaben sind hingegen:

-Kosten der Wohnungseinrichtung (z.B. Teppiche, Möbel, Einbauküche, Wandvertäfelung)
-Kosten der Gartengestaltung
-Kosten für vom Eigenheim getrennte Bauten (z.B. Garage oder Sauna neben dem Haus)

Wer den Kauf eines Grundstückes als Sonderausgabe geltend macht, muss innerhalb von fünf Jahren mit Baumaßnahmen beginnen. Der Erwerb des Grudnstückes nach der Errichtung des Eigenheimes führt nicht zu Sonderausgaben.
Als Sonderausgaben für die Schaffung von Wohnruam können in der Regel nur die bis zur Fertigstellung (Erteilung der Benützungsbewilligung) des Eigenheimes anfallenden Kosten und die darauf entfallenden Darlehensrückzahlungen inkl. Zinsen geltend gemacht werden. Werden in der Benützungsbewilligung weitere Auflagen erteilt (z.B. Verputz der Fassade), so zählen diese aufwendungen noch zu den begünstigten Errichtungskosten.
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11. 10. 2007 - PVInfo - Umschulungskosten nur bei neuem Hauptberuf abzugsfähig?

Gemäß § 4 Abs 4 Z 7 Satz 1 und § 16 Abs 1 Z 10 Satz 1 EStG 1988 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs abzielen, als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten abzugsfähig. Der UFS Wien hat unlängst entschieden, dass die einschlägige Formulierung so aufzufassen sei, dass sie Ausbildungsmaßnahmen für eine Nebenbeschäftigung (für einen Zweitberuf) nicht als Umschulungsmaßnahmen umfasst und deshalb eine Abzugsfähigkeit der berufsgegenständlichen Bildungsaufwendungen nicht gegeben sei. Dieser Auslegung begegnen jedoch schwere Bedenken, wie MMag. Dr. Peter Pülzl, LL.M., Steuerberater und Universitätslehrer in Innsbruck, in Ausgabe 29/2007 der im Linde Verlag erscheinenden „Steuer- und Wirtschaftskartei“ (SWK) darlegt.




10. 10. 2007 - Steuerverein - Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung II

Was gilt als Eigenheim und wer kann dafür Sonderausgaben absetzen?

Ein Eigenheim ist ein Wohnhaus im Inland, das ganzjährig bewohnt werden kann (Beheizbarkeit, Benützungsbewilligung). Ein Gartenhaus oder ein Badebungalow ist kein Eigenheim. Das Eigenheim darf maximal zwei Wohnungen haben udn mindestens zwei Drittel des Gesamtnutzfläche müssen Wohnzwecken dienen. Sonderausgaben können die Eigentümberin bzw. des Eigentümer oder die Miteigentümerinnen und Miteigentümber geltend machen. Wenn die Eltern Eigentümber des Eigenheimes sind, dann können die Kinder, die sich an der Errichtung beteiligen, aber nicht Miteigentümber sind, keine Sonderausgaben hiefür geltend machen. Begünstigt ist die Errichtung (auch eines Fertigteilhauses), nicht aber der Ankauf eines fertigen Eigenheimes. Erwirbt jemand einen Rohbau, dann sind zwar die Anschaffungskosten des Rohbaus keine Sonderausgaben, wohl ber die weiteren Kosten der Baumaßnahmen.
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10. 10. 2007 - SWKOnline - EU stärkt Rechte der Bahnkunden

Das Europäische Parlament hat Ende September das Dritte Eisenbahnpaket verabschiedet, womit der Markt für grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste mit Jahresanfang 2010 geöffnet werden soll, gleichzeitig aber auch neue Mindestanforderungen für die Qualifikation und damit die Zertifizierung von Lokführern gelten sowie die Fahrgastrechte gestärkt werden. Eine EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechtverordnung) soll demgemäß für alle Eisenbahnfahrten und -dienste gelten, d. h. nicht nur für den grenzüberschreitenden Verkehr, wie es ursprünglich geplant war. Sie sieht – vergleichbar der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Entschädigungen für große Verspätungen vor und regelt die Haftung der Unternehmen für die Fahrgäste und deren Gepäck, den Transport von behinderten Personen sowie die von den Eisenbahnunternehmen bereitzustellenden Informationen.




10. 10. 2007 - SWKOnline - Steuertermine im November

Am 15. November 2007 sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat September 2007 bzw. für das 3. Quartal 2007;
• Kammerumlage für das 3. Quartal 2007;
• Normverbrauchsabgabe für den Monat September 2007;
• Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat September 2007;
• Werbeabgabe für den Monat September 2007;
• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat September 2007;
• Kraftfahrzeugsteuer für das 3. Quartal 2007;
• Lohnsteuer für den Monat Oktober 2007;
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Oktober 2007;
• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Oktober 2007;
• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 4. Quartal 2007;
• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 4. Quartal 2007;
• die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 4. Quartal 2007.




10. 10. 2007 - SWIOnline - Konzern-Arbeitskräfteüberlassung

Wird ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer der deutschen Konzernmutter an die österreichische Konzerntochtergesellschaft als Account Marketing Manager überlassen, wobei die Aufenthalte in Österreich 183 Tage jährlich nicht überschreiten, wird nach der derzeitigen Verwaltungspraxis auf der Grundlage von Artikel 15 Abs. 2 des DBA-Deutschland von einer Zuweisung des Besteuerungsrechtes an Deutschland ausgegangen, wenn die deutsche Gesellschaft weiterhin der Arbeitgeber bleibt; und zwar nicht nur hinsichtlich der zu 65% auf deutschem Staatsgebiet im Büro der Münchner Konzernmutter ausgeübten Tätigkeit, sondern auch in Bezug auf die zu 35% in den Schauräumen der österreichischen Tochtergesellschaft geleisteten Arbeiten. Allerdings unterliegt die deutsche Konzernmuttergesellschaft nach österreichischem innerstaatlichen Recht mit der bezogenen Arbeitkräftegestellungsvergütung der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG. Diese Abzugsbesteuerung kann zwar unter Berufung auf Artikel 7 des DBA-Deutschland vermieden werden, doch ist hierfür erforderlich, dass der österreichischen Tochtergesellschaft ein von der deutschen Steuerverwaltung bestätigter Vordruck ZS-QU2 vorliegt (Hinweis auf die DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 i. d. F. BGBl. II Nr. 44/2006). (EAS 2890 vom 17. 9. 2007)




10. 10. 2007 - PVInfo - Auflösung des Dienstverhältnisses

Effektive Auflösung des Dienstverhältnisses als Voraussetzung für begünstigte Abfertigungsbesteuerung

Das Motiv, einen Arbeitnehmer lediglich aus sozialen Gründen weiterzubeschäftigen (wobei diesem nach erfolgter Kündigung ein neues Dienstverhältnis zugesagt wurde), lässt die Anwendung der im § 67 Abs 3 EStG 1988 vorgesehenen Begünstigungsbestimmung nicht zu. Auch die Besteuerung der Abfertigung nach § 67 Abs 6 EStG 1988 ist an die effektive Auflösung des Dienstverhältnisses gebunden. Vielmehr unterliegt die im gegenständlichen Fall bezahlte Abfertigung als sonstiger Bezug der Besteuerung nach § 67 Abs 1 und 2 EStG 1988 (vgl hierzu bereits VwGH 22. 12. 1966, 2328/64).




10. 10. 2007 - ASOKOnline - Höhere Familienbeihilfe ab dem dritten Kind

Ein dem Nationalrat vorgelegter Gesetzesentwurf zur Novellierung des FLAG 1967 (228 BlgNR 23. GP) will kinderreiche Familien stärker unterstützen. Zur verstärkten Förderung von Mehrkindfamilien ist es geplant, bei der Familienbeihilfe die Geschwisterstaffelung auszubauen und zu erhöhen, sowie die Einkommensgrenze beim Mehrkindzuschlag auf 55.000 Euro jährlich anzuheben. Konkret ist vorgesehen, ab 1. 1. 2008 für das dritte Kind einen Zuschlag zur Familienbeihilfe von 35 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind einen Zuschlag von 50 Euro zu zahlen (bisher einheitlich 25,5 Euro). In Bezug auf Studierende sieht der Entwurf vor, dass der Betrag betreffend deren Zuverdienstmöglichkeit (von jährlich 8.725 Euro auf 9.000 Euro) angehoben und der Leistungsnachweis an studienrechtliche Gegebenheiten angepasst wird. Arbeitsuchende Jugendliche, für die Familienbeihilfe bezogen wird, sollen zudem die Möglichkeit erhalten, geringfügige Einkünfte zu erzielen.

Die Regierungsvorlage samt Erläuterungen im Wortlaut




09. 10. 2007 - Steuerverein - Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung I

Welche Aufwendungen für Wohnraumschaffung sind Sonderausgaben?

Aufwendungen für die Errichtung ovn Eigenheimen udn Eigentumswohnungen oder Zahlungen für achtjährig gebundene Beträge an Bauträger (Baukostenzuschüsse für die Errichtung einer Mietwohnung z.B. an Genossenschaften und Gemeinden) sind als Sonderausgaben innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages absetzbar.
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08. 10. 2007 - Steuerverein - Pensionskassenbeiträge

Beiträge, die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer an eine inländische Pensionskasse oder ohne gesetzliche Verpflichtung an eine ausländische Pensionskasse oder ohne gesetzliche Verpflichtung an eine ausländische Pensionskasse leistet, sind innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages Sonderausgaben. Gleiches gilt für Prämien zu einer betrieblichen Kollektivversicherung sowie an eine dieser entsprechenden ausländischen Einrichtung (§ 5 Z4 Pensionskassengesetz). Die auf diese Beitrags- oder Prämienzahlungen entfallende Pension ist nur zu einem Viertel steuerpflichtig. Die auf die Arbeitgeberbeiträge entfallende Pension ist hingegen voll steuerpflichtig.
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08. 10. 2007 - ASOKOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt

Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden zuletzt kundgemacht:
Verordnung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, BGBl. II Nr. 240/2007;
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der Landwirtschaft, BGBl. II Nr. 242/2007;
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Grenzwerteverordnung 2006 geändert wird, BGBl. II Nr. 243/2007 (siehe News vom 5. 10. 2007);
Verordnung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten über das kommissionelle Auswahlverfahren zur Eignungsfeststellung für die Verwendung im auswärtigen Dienst („Préalable“) des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMeiA), BGBl. II Nr. 246/2007;
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung, mit der Vergütungen gemäß § 61b Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 festgesetzt werden, geändert wird, BGBl. II Nr. 257/2007.




05. 10. 2007 - Steuerverein - Sonderausgaben im Einzelnen III

Wann müssen Versicherungsprämien nachversteuert werden?

WErden die Ansprüche vor oder nach Beginn der Rentenzahlungen ganz oder zum Teil durch eine KIapitalzahlung abgegolten, sind die als Sonderausgaben abgesetzten Beträge nachzuversteuern. Eine Nachversteuerung von Versicherungsprämien erfolgt auch, wenn die Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag - ohne Nachweis einer wirtschaftlichen Notlage - abgetreten, rückgekauft oder innerhalb von zehn Jahren verpfändet werden. Die Nachversteuerung erfolgt mit 30% der steuerwirksamen Beträge. Im Falle von Rückvergütungen sind künftige Prämien bis zur Höhe des rückvergüteten Betrages nicht absetzbar.
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05. 10. 2007 - SWKOnline - Liebhabereibeurteilung einer Schmuck- und Nähboutique

Für die Beurteilung einer Betätigung gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung hat die Abgabenbehörde nach dem Erkenntnis des VwGH vom 16. 5. 2007, 2002/14/0083, jene Gründe darzutun, die dafür sprechen, dass der StPfl. bereits zu Beginn des Streitzeitraumes hätte erkennen müssen, dass seine Betätigung niemals erfolgbringend sein würde, sodass mangels Einstellung der Tätigkeit ab diesem Zeitpunkt Liebhaberei anzunehmen ist (UFS 12. 9. 2007, RV/0308-G/07).




05. 10. 2007 -SWIOnline - Die Reform des slowenischen Körperschaftsteuergesetzes

Am 1. 1. 2007 ist in Slowenien die seit langem diskutierte Steuerreform in Kraft getreten. Dabei wurde auch das slowenische Körperschaftssteuergesetz grundlegend geändert. Weiters wurden das Einkommensteuergesetz, das Mehrwertsteuergesetz, das Grunderwerbsteuergesetz, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz und das Steuerverfahrensgesetz novelliert. Dr. Marian Wakounig stellt in einem Beitrag in der Oktober-Ausgabe der SWI die wichtigsten Regelungen des slowenischen Körperschaftsteuergesetzes und die Auswirkungen der Änderungen für ausländische Investoren dar.




05. 10. 2007 - ASOKOnline - Änderung der Verordnung über Grenzwerte

Mit BGBl. II Nr. 243/2007 vom 11. 9. 2007 wurde die ASchG-Grenzwerteverordnung novelliert und der Verordnungstitel aktualisiert (bisher: GKV 2006). Die Novelle beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung von Regelungen der 2. Arbeitsplatz-Richtgrenzwerterichtlinie 2006/15/EG zu 11 Arbeitsstoffen, die Senkung des Grenzwertes für biologisch inerte Schwebstoffe und eine Neuerlassung des Anhang I – Stoffliste MAK-Werte und TRK-Werte (zuvor getrennt geregelt, der bisherige Anhang II/2003 entfällt). Die GKV-Novelle trat mit 1. 10. 2007 in Kraft. Eine Übergangsfrist bis zum 30. 9. 2009 gilt für Sandgussarbeiten in Gießereien sowie für Arbeiten an Brechanlagen, Klassieranlagen (Siebmaschinen), Mahlanlagen und an untertägigen Förderanlagen bei der Sand-, Kies- und Schottergewinnung und -aufbereitung (es gilt vorläufig der MAK-Wert für biologisch inerte Schwebstoffe – § 33 Abs. 4 GKV 2007).




04. 10. 2007 - Steuerverein - Sonderausgaben im Einzelnen II

Welche Versicherungsprämien können begrenzt im Rahmen des gemeinsamen Höchstbetrages geltend gemacht werden?

Unter die Sonderausgabenbegünstigung fallen nur Personenversicherungen, nicht aber Sachversicherungen (z. B. Feuer-, Haushaltsversicherung).
Zu den Personenversicherungen zählen Versicherungsprämien und Beiträge zu einer freiwilligen:
• Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
• Rentenversicherung mit einer auf Lebensdauer zahlbaren RenteRz464, 479ff
• Lebensversicherung auf AblebenRz471
• Kapitalversicherung auf Er- und Ableben,
wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1.6.1996 abgeschlossen wurdeRz467
• KrankenversicherungRz458-461
• Unfallversicherung (einschließlich Insassenunfallversicherung)
• Witwen-, Waisen-, Versorgungsund Sterbekasse

Mit Ausnahme der Beiträge zu einer freiwilligen Höherversicherung sind Prämien an alle im EU-Raum ansässigen Versicherungsgesellschaften absetzbar.
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04. 10. 2007 - PVInfo - Änderung des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes

Das Wirtschaftsministerium hat einen Begutachtungsentwurf betreffend die Novellierung des BMVG versandt. Analog zur Regelung der Abfertigung neu für Arbeitnehmer soll ab 1. 1. 2008 auch für Selbständige die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betrieblichen Vorsorge geschaffen werden. Selbständige, die nach dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, sollen demnach verpflichtet sein, – analog zur Abfertigung neu für Arbeitnehmer – 1,53 % ihrer Beitragsgrundlage nach dem GSVG in die Selbständigenvorsorge einzuzahlen; sonstige Selbständige sollen sich im Rahmen eines Opting-in-Modells zu einer solchen Beitragszahlung verpflichten können. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.




04. 10. 2007 - SWKOnline - Änderung des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat einen Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das ORF-Gesetz geändert werden, zur Begutachtung versendet. Analog zur Regelung der Abfertigung neu für Arbeitnehmer soll ab 1. 1. 2008 auch für Selbständige die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betrieblichen Vorsorge geschaffen werden. Selbständige, die nach dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, sind verpflichtet, analog zur Abfertigung neu für Arbeitnehmer 1,53 % ihrer Beitragsgrundlage nach dem GSVG in die Selbständigenvorsorge einzuzahlen; sonstige Selbständige können sich im Rahmen eines Opting-in-Modells zu einer solchen Beitragszahlung verpflichten. Die Begutachtungsfrist endet am 19. 10. 2007. Zum Gesetzesentwurf auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.




03. 10. 2007 - Steuerverein - Sonderausgaben im Einzelnen I

Versicherungsprämien

Welche Versicherungsprämien können unbegrenzt abgesetzt werden?

Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung sind ohne Höchstbetragsbeschränkung in vollem Ausmaß (keine Viertelung) und ohne Kürzung um den Pauschalbetrag abzugsfähig.
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03. 10. 2007 - SWIOnline - Die deutsche Unternehmensteuerreform 2008

Das deutsche Unternehmensteuerreformgesetz 2008 bringt eine Senkung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie eine Begünstigung der Gewinnthesaurierung in Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Die zahlreichen Gegenfinanzierungsmaßnahmen haben jedoch weitaus größere Beachtung gefunden als die Senkung der Steuersätze. Am deutlichsten dürften die Auswirkungen der neuen Zinsschrankenregelung und die Änderung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung sein, welche hohe Anforderungen an die Budgetierung und das Controlling der Fremdfinanzierung stellen. Auch die neue deutsche Mantelkaufregelung hat weitreichende Auswirkungen - z. B. auch auf die Übertragung der Anteile österreichischer Gesellschaften, wenn davon indirekt deutsche Kapitalgesellschaften betroffen sind. Durch die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen mittels Einführung der sogenannten Zinsschranke, die Änderung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, die Verschärfung der Mantelkaufregelung und die Änderung des Außensteuergesetzes hinsichtlich der Bestimmungen für Funktionsverlagerungen kann das deutsche Unternemensteuerreformgesetz im Einzelfall - ohne entsprechende Planungs- und Gestaltungsmaßnahmen - eine deutliche Verschlechterungen der steuerlichen Position in Deutschland bewirken. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Veronika Kummer und Dr. Heinrich Blome in der Oktober-Ausgabe der SWI.




03. 10. 2007 - ASOKOnline - Einigung beim Kindergeld

Die Regierungsparteien haben sich am Dienstagabend auf einen Kompromiss beim der Neuregelung des Kindergeldes geeinigt. Nach dem Gesetzesentwurf, der heute, Mittwoch, den Ministerrat passieren soll, soll es drei verschiedene Bezugsvarianten geben. In der ursprünglichen Version waren nur zwei Modelle vorgesehen: Einerseits ein „30+6“ – also 30 Monate Kindergeld plus sechs Monate bei Betreuung durch den Partner – mit 436 Euro monatlich, wie es derzeit bereits möglich ist; oder 15 plus drei Monate mit 800 Euro monatlich. Nun sollen Familien zusätzlich die Möglichkeit haben, 20 plus vier Monate 624 Euro monatlich zu beziehen. Keine Änderungen im Vergleich zum Begutachtungsentwurf wird es hingegen bei der umstrittenen Zuverdienstgrenze geben. Das Kindergeld neu soll ab dem In-Kraft-Treten der Novelle am 1. 1. 2008 evaluiert und eine erste Bilanz nach einem Jahr gezogen werden, heißt es aus Regierungskreisen.




03. 10. 2007 - PVInfo - Ausflugstipp der PV-Info-Redaktion

Lesefest für Afrika“ am 13. 10. 2007 in Rust können gegen eine Spende alle mitfeiern. Es gibt deftiges Essen, traditionelle Mehlspeisen, Maroni, Sturm, den ersten Wein. Die Spende kommt übrigens zur Gänze der Gesellschaft für Medizin und Forschung in Afrika mit den „Fliegenden Ärzten“ zugute. Details entnehmen Sie bitte der Einladung.




02. 10. 2007 - Steuerverein - Aufrollung durch den Arbeitgeber

Was versteht man unter Aufrollung durch den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber oder der Pensionsversicherungsträger kann freiwillig als besondere Serviceleistung im Rahmen der "Lohnsteueraufrollung" u. a. unterschiedlich hohe monatliche Steuerbemessungsgrundlagen ausgleichen. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich.

Wenn Sie ganzjährig bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren oder von Ihrem Pensionsversicherungsträger ganzjährig eine Pension erhalten haben und für Sie kein Freibetrag berücksichtigt wurde, kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber oder der Pensionsversicherungsträger im Dezember eine "erweiterte" Aufrollung durchführen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann
- Ihre Kirchenbeiträge und Gewerkschaftsbeiträge (dies erfordert natürlich eine rechtzeitige Belegvorlage) berücksichtigen, sowie
- die Steuer für die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels (in Bezug auf Freigrenze und Einschleifregelung) neu berechnen.
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02. 10. 2007 - PVInfo - Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für das Bäckergewerbe

Die Verhandlungspartner haben sich für das Bäckergewerbe auf folgende – mit 1. 10. 2007 wirksam gewordene – kollektivvertragliche Lohnerhöhungen verständigt:

-Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,3 %;
-Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,3 %;
-Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 2,3 %;
-Erhöhung des Taggeldes (Punkt VII der Lohntafel) um 2,3 %;
-Ersatzlose Streichung der Verwendungsgruppe 8 – Jugendliche unter 18 Jahren;
-Neuer kollektivvertraglicher Mindestlohn: 1.126,58 Euro.

Für Großbäcker (Brotindustrie) gelten hinsichtlich der Enthlohnung ab 1. 10. 2007 folgende kollektivvertragliche Rahmenbedingungen:

-Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,3 %;
-Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,3 %;
-Erhöhung der Zulagen um 2,3 %;
-Erhöhung der Zehrgelder um 2,3 %;
-Ersatzlose Streichung der Verwendungsgruppe 10 – Jugendliche unter 18 Jahren;
-Neuer kollektivvertraglicher Mindestlohn: 1.220,44 Euro.




01. 10. 2007 - Steuerverein - Topf-Sonderausgaben II

Ab welcher Höhe der Einkünfte stehen Topf-Sonderausgaben nicht mehr zu?

Bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 36.400 € jährlich stehen Topf-Sonderausgaben im Ausmaß eines Viertels zu (siehe Beispiel).Ab einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 50.900 € werden Topf-Sonderausgaben (einschließlich des Sonderausgabenpauschales)nicht mehr berücksichtigt.Zwischen 36.400 € und 50.900 € reduziert sich der abzugsfähige Betrag gleichmäßig nach folgender Formel:(50.900 - Gesamtbetrag der Einkünfte) x Sonderausgabenviertel/14.500

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01. 10. 2007 - ASOKOnline - Vereinbarung einer Beendigungsvergütung

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Dienstgeber dem Dienstnehmer eine Leistung dafür bezahlt, dass sich dieser mit der Beendigung des Dienstverhältnisses abfindet. Vergütungen, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses gewährt werden, wie z. B. Abfertigungen, Abgangsentschädigungen oder Übergangsgelder, sind gemäß § 49 Abs. 3 Z 7 ASVG von der Sozialversicherungspflicht befreit. Mag. Andreas Gerhartl widmet sich in einem Beitrag in der September-Ausgabe der ASoK der Abgrenzung dieser Vergütungen von Leistungen des Dienstgebers, die der Beitragspflicht unterliegen.

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01. 10. 2007 - SWIOnline - Halbabzugsverbot für Aufwendungen bei Kapitaleinkünften

BFH: Halbabzugsverbot für Aufwendungen bei Kapitaleinkünften verfassungsgemäß
Mit Urteil vom 19. 6. 2007, VIII R 69/05, hat der BFH entschieden, dass das so genannte Halbabzugsverbot nach § 3 Abs. 2 dEStG, nach dem Aufwendungen, die mit bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen zusammenhängen, nur zur Hälfte als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können, verfassungsgemäß ist. Allerdings durchbreche das Halbabzugsverbot für laufende Gewinnausschüttungen das objektive Nettoprinzip, nach dem im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach dem Saldo der Erwerbseinnahmen und Erwerbsausgaben zu bemessen sei. Diese Durchbrechung sei jedoch sachlich gerechtfertigt, weil sich der Gesetzgeber dafür entschieden habe, die Gewinne aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen ebenso zur Hälfte steuerfrei zu lassen wie die laufenden Gewinnausschüttungen. Für Veräußerungsvorgänge sei es sachgerecht, dem nach § 3 Nr. 40 dEStG nur zur Hälfte anzusetzenden Veräußerungspreis auch nur die Hälfte der Anschaffungskosten gegenüberzustellen, weil sonst die mit dem Verkauf erzielten Wertsteigerungen nicht erfasst werden könnten.

Das Urteil im Volltext




01. 10. 2007 - SWKOnline - Beobachtungsjahre für den Eintritt der Rechnungslegungspflicht

Welche Beobachtungsjahre für den Eintritt der Rechnungslegungspflicht nach dem UGB heranzuziehen sind, hängt vom Bestand oder Nichtbestand der Rechnungslegungspflicht gemäß HGB vor dem 1. 1. 2007 ab. Dies festzustellen, gestaltet sich oft schwierig, da die Rechnungslegungspflicht von der Vollkaufmannseigenschaft, somit meist vom Erfordernis eines „in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes“, abhing. Übergangsregelungen im UGB bringen einerseits gewisse Erleichterungen, werfen jedoch andererseits neue Fragen auf. In einem Beitrag in SWK-Heft 27/2007 widmet sich Prof. Dr. Günther Hackl eingehend diesem komplexen Thema



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