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30. 11. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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30. 11. 2007 - Steuerverein - Freibeträge bei Bezug von Pflegegeld für das behinderte Kind

Der Freibetrag von 262€ monatlich ist um das erhaltene Pflegegeld zu kürzen. Die jährlichen Freibeträge nach dem Ausmaß der Behinderung stehen nicht zu. Übersteigt das Pflegegeld den Betrag von 262€, steht kein Pauschalbetrag zu. Zusätztlich sind im nachgewiesenen Ausmaß unabhängig vom Bezug von Pflegegeld zu berücksichtigen:

-nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel
-Kosten der Heilbehandlung

Wird das Pflegegeld für die Unterbringung in einem Internat oder in einer Wohngemeinschaft einbehalten, stellen die von den Unterhaltsverpflichteten aufzubringenden Kosten (der Wohnhausbeitrag in Wien oder die Kostenersätze an die jeweiligen Landesregierungen) eine außergewöhnliche Belastung dar.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




30. 11. 2007 - ASOKOnline - Melde- und Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers

Ist der Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Unglücksfall an der Dienstleistung verhindert („im Krankenstand“), so bestehen Melde- und allenfalls auch Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Eine andere, wenn auch damit verwandte Frage ist, welche Mitwirkungspflichten den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Feststellung seines Gesundheitszustandes treffen, insbesondere ob er verpflichtet ist, sich auf Verlangen seines Arbeitgebers einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Beiden Themenstellungen geht Mag. Andreas Gerhartl in der November-Ausgabe der AsoK nach und gibt in seinem Beitrag unter Einbeziehung von Judikatur und Lehrmeinungen einen Überblick über die geltende Rechtslage in diesem Bereich.

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29. 11. 2007 - Steuerverein - Freibeträge für Kinder ab 50%iger Behinderung ohne Pflegegeldbezug

In diesem Fall steht eine erhöhte Familienbeihilfe und an Stelle der zuvor genannten Freibeträge ein monatlicher
Pauschalbetrag von 262 € zu. Zusätzlich können ohne Abzug des Selbstbehaltes die Aufwendungen für
Behindertenhilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung) und das Schulgeld
für eine Behindertenschule oder -werkstätte geltend gemacht werden.
Die Kosten für Diätverpflegung können neben dem Freibetrag von 262 € nicht berücksichtigt werden.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




29. 11. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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29. 11. 2007 - SWKOnline - Salzburger Steuerdialog 2007: Ergebnisse Einkommensteuer

Auch im Jahr 2007 fand im Rahmen des Salzburger Steuerdialogs wieder eine Einkommensteuerbesprechung des BMF gemeinsam mit dem bundesweiten Fachbereich Einkommensteuer und den Finanzämtern statt, bei der in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen im Bereich der Einkommensteuer behandelt wurden. Die Ergebnisse dieser Besprechung wurden im Erlass vom 26. 11. 2007, GZ BMF-010203/0475-VI/6/2007, zusammengefasst, der Ergänzungen und Klarstellungen zu den bestehenden Erlässen enthält. Volltext des Erlasses zum Salzburger Steuerdialog 2007 in der Findok.




29. 11. 2007 - SWIOnline- Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2007

Beim Salzburger Steuerdialog zwischen dem BMF und den Finanzämtern im Mai 2007 wurden auch in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen in den Bereichen des Außensteuerrechts und des Internationalen Steuerrechts behandelt. Ergebnis dieser Besprechung ist das Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2007, das Klarstellungen zu außensteuerrechtlichen Fragen enthält. Folgende Themen wurden behandelt:

1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz
2. Entsendung eines im Inland ansässigen Dienstnehmers ins Ausland und (zeitweiser) Verlust des Besteuerungsrechts auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens
3. Entlastung auf Grund der VO BGBl. II Nr. 474/2002 eines ins Ausland entsendeten Arbeitnehmers
4. Ansässigkeitsverlegung eines ehemaligen Gewerbetreibenden nach Pensionsantritt; Art. 18 DBA Österreich-Italien
5. Überführung von Wirtschaftsgütern im Konzern; Abgeltung und Besteuerung einer Kundenstockübertragung
6. Steuerabzug nach § 99 EStG 1988
7. § 70 Abs. 2 EstG 1988 und § 99 EStG 1988; Nettoabzugssteuer nach dem BBG 2007
8. DBA-Entlastungsverordnung BGBl. III Nr. 92/2005 idF BGBl. II Nr. 44/2006; Entlastung an der Quelle bei beschränkt Steuerpflichtigen; Euro 10.000,- Grenze
9. Nachweisführung bei internationalen Steuerfällen - insbesondere bei nichtselbständigen Einkünften

Volltext des Erlasses vom 22. 11. 2007, GZ BMF-010221/1897-IV/4/2007, in der Findok.




29. 11. 2007 - PVInfo - KV-Abschluss für die Arbeitskräfteüberlassung

Am Montag einigten sich die Sozialpartner auf die neuen kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen für den Bereich Arbeitskräfteüberlassung (in Kraft ab 1. 1. 2008). Die Eckpunkte der Vereinbarung im Überblick:

Lohnerhöhung:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3,5 %
- Neuer Mindestlohn: 1.230,39 Euro
- Erhöhung eines Taggeldsatzes von über 5 Stunden um 2,5 %

Betriebszugehörigkeit:
- Dienstzeiten, die nicht länger als 90 Tage unterbrochen wurden, müssen zusammengerechnet werden (bis jetzt: 60 Tage).

Erhöhung der kollektivvertraglichen Aufwandsentschädigungen VIII/2:
- Bei auswärtiger Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden gebührt ein Tagesgeld pro Arbeitstag in der Höhe von 10,25 Euro.
- Die übrigen Tagesgelder bleiben unverändert.

Formulierung in den Beschäftigungsgruppen D bis F:
- Die Voraussetzung der Berufsaubildung (Lehrabschlussprüfung) wurde in den Beschäftigungsgruppen D bis F mit der Anerkennung von gleichwertiger Ausbildung mit Abschluss erweitert.

Referenzzuschlag:
- Ab 1. 2 2009 gibt es auch für Arbeiter in der Erdölindustrie und in der E-Wirtschaft erhöhte Referenzzuschläge.

Weiterbildung:
- Arbeiter in Pflege- und Betreuungsberufen haben schon ab einer Betriebszugehörigkeit von 3 Monaten Anspruch auf Ausbildungsmaßnahmen (bis jetzt: 4 Monate).

Auszahlung des Urlaubszuschusses klar geregelt:
- Arbeitnehmer müssen den Urlaubszuschuss spätestens mit der Monatsabrechnung Mai erhalten. Arbeitnehmer, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht 5 Monate beim Überlasser beschäftigt sind, gebührt der Urlaubszuschuss mit dem Septemberlohn.

Erleichterung zur Absolvierung von Ausbildungsmaßnahmen für Pflege- und Betreuungsberufe:
- Der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit von 8 Stunden pro Arbeitsjahr unter Fortzahlung des Entgeltes besteht in Zukunft nach einer Dauer der Betriebszugehörigkeit von 3 Monaten.




28. 11. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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28. 11. 2007 - Steuerverein - Freibeträge für Kinder mit 25-49%iger Behinderung

Für die Feststellung der Behinderung eines Kindes sind dieselben Stellen wie für Erwachsene zuständig. Bei Vorliegen einer Behinderung im nachstehenden Ausmaß stehen folgende Freibeträge zu:

Grad der Behinderung Jahresfreibetrag
25% bis 34% 75€
35% bis 44% 99€
45% bis 49% 243€

Zusätzlich können ohne Kürzung durch den Selbstbehalt die pauschalen Freibeträge für eine notwendige Diätverpflegung oder die Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel (z.B. Sehhilfen, Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung) berücksichtigt werden.
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28. 11. 2007 - ASOKOnline - Betriebsübergang trotz Konkurs?

§ 3 Abs. 2 AVRAG beinhaltet eine generelle Ausnahmebestimmung vom gesetzlichen Arbeitsvertragsübergang des § 3 Abs. 1 AVRAG. Die Regelung über den Übergang der Arbeitsverhältnisse „gilt nicht im Fall des Konkurses des Veräußerers“. Fraglich ist, ob diese Ausnahmebestimmung nur auf jene Fälle anzuwenden ist, in denen das Unternehmen im Konkursverfahren aufgelöst wird, oder auf alle Fälle des Konkurses. Aktualität erfährt die Frage dadurch, dass das OLG Wien (27. 3. 2007, 8 Ra 134/06v) entschieden hat, dass die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs. 2 AVRAG im Sinne einer richtlinienkonformen Interpretation dahin auszulegen sei, dass sie nur auf jene Konkursverfahren anzuwenden ist, in denen es tatsächlich zu einer Auflösung des Unternehmens kommt. Eine abschließende Beurteilung durch den OGH steht noch aus. In der November-Ausgabe der ASoK versucht Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold, unter Berücksichtigung der gemeinschaftsrechtlichen Rechtsentwicklung sowie der österreichischen Judikatur und Lehre sowie durch einen rechtsvergleichenden Blick nach Deutschland einer Lösung des aufgezeigten Problems näherzukommen.

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27. 11. 2007 - Ist da jemand? - Steuerverein

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27. 11. 2007 - SWKOnline - Regierungsvorlage zur Glücksspielgesetz-Novelle 2007

Regierungsvorlage zur Glücksspielgesetz-Novelle 2007

Der Ministerrat hat am 14. November 2007 die Regierungsvorlage zur Änderung des Glücksspielgesetzes (318 BlgNR 23. GP) beschlossen. Die Novelle sieht Anpassungen an EU-Bestimmungen und die Geldwäscherichtlinie vor. Die Novelle erweitert die bisher nur für Inländer geltenden Spielerschutzstandards auch auf EU/EWR-Staatsbürger und erlaubt es EU/EWR-Spielbanken, in Österreich zu werben, sofern im jeweiligen Heimatland ähnlich strenge Spielerschutzbestimmungen gelten wie in Österreich. Bei Video-Lotterie-Terminals wird der Jugend- und Spielerschutz ausgebaut. Schließlich erhält die Glücksspielaufsicht künftig auch Einzeldaten der Spieler, sie unterliegt dabei aber dem Spielgeheimnis. Gesetzestext und Erläuterungen auf der BMF-Homepage unter

www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/GlcksspielgesetzNov_7218/_start.htm




26. 11. 2007 - Steuerverein - Freibetrag für Gehbehinderte

Für Körperbehinderte gibt es einen Freibetrag von 153 € monatlich, sofern sie infolge ihrer Gehbehinderung ein
eigenes Fahrzeug für Privatfahrten benötigen. Die Geltendmachung dieses Pauschalbetrages setzt einen Nachweis
der Gehbehinderung voraus (beispielsweise Befreiungsbescheid von der motorbezogenen Versicherungssteuer,
Ausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung oder Behindertenpass mit der Feststellung
der Gehbehinderung). Der Nachweis der Gehbehinderung ist auf Verlangen des Finanzamtes vorzulegen.
Die Kosten einer behindertengerechten Adaptierung des Kraftfahrzeuges können nicht geltend gemacht
werden. Die Mehraufwendungen einer oder eines Gehbehinderten für die Benutzung eines eigenen Kfz können
nur in Höhe des Pauschalbetrages von 153 € monatlich abgesetzt werden.
Behinderte mit einer mindestens 50%igen Erwerbsminderung ohne eigenes Kfz können tatsächliche Kosten
für Taxifahrten bis maximal 153 € monatlich geltend machen.
Welche Regelungen gelten für behinderte Pensionistinnen und Pensionisten?
Behinderte Pensionistinnen und Pensionisten können die genannten Pauschalbeträge entweder beim Finanzamt
oder direkt bei ihrem Pensionsversicherungsträger (ihrer pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen.
Der Pensionsversicherungsträger informiert bei weiteren Fragen.
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26. 11. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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26. 11. 2007 - SWIOnline - E-Learning im Zollbereich

E-Learning im Zollbereich: Die Kommission erleichtert Unternehmen die Anwendung neuer Richtlinien
Zum ersten Mal wird eine neue EU Gesetzgebung durch ein an die interessierte Öffentlichkeit gerichtetes E-Training im Bereich Steuern und Zoll begleitet. Die Generaldirektion Steuern und Zollunion hat zwei E-Learning-Kurse zum Thema „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (Authorised Economic Operator; AEO) entwickelt. Während sich einer der beiden Kurse an die Zollbehörden der Mitgliedstaaten richtet, zielt der andere gezielt auf die Bedürfnisse einiger tausend Unternehmen in der gesamten EU ab. Er soll diesen helfen, die wichtigen Fakten zum Thema Authorised Economic Operator, die verbundenen Vorteile und den Zugang zum AEO Status kennen zu lernen. Den Firmen soll die Anwendung der neuen Richtlinien erleichtert werden, um so deren Vorteile zu nutzen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Der Kurs für Firmen steht auf der Webseite der Kommission zur Verfügung




26. 11. 2007 - ASOKOnline- Der Mehrarbeitszuschlag

Der Mehrarbeitszuschlag: Änderungen bei Teilzeitbeschäftigten ab 1. 1. 2008
Das Arbeitszeitpaket bringt ab 1. 1. 2008 neben einer Reihe von Flexibilisierungsschritten auch eine Neuerung, die den betrieblichen Spielraum einschränkt – den Zuschlag für die Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten. Motiv für den Zuschlag war nach den Materialien (und dem Regierungsprogramm) eine „faire Abgeltung der im betrieblichen Interesse eingebrachten Flexibilität von Teilzeitbeschäftigten“. Während somit der Überstundenzuschlag für die Belastung des Arbeitnehmers gebührt, steht der Mehrarbeitszuschlag für die Flexibilität zu. Mit dem Mehrarbeitszuschlag hat der österreichische Gesetzgeber Neuland betreten, das auch in Deutschland noch unbekannt ist. Dieses erforscht Mag. Dr. Rolf Gleißner, Referent in der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich, in einem Beitrag in der November-Ausgabe der ASoK.

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23. 11. 2007 - Steuerverein - Heilbehandlung

Im Falle einer Behinderung können auch die Kosten einer Heilbehandlung zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden. Als Kosten der Heilbehandlung gelten:

-Arzt- und Spitalskosten
-Kur- und Therapiekosten
-Kosten für Medikamente, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen

Nicht als Kosten der Heilbehandlung gelten Aufwendungen, die regelmäßig durch die Pflegebedürtigkeit verursacht werden, wie z.B. Kosten für Pflegepersonal, Bettwäsche oder Verbandsmaterialien. Wer auf Grund seiner Behinderung eine Diätverpflegung benötigt, kann zusätzlich die Pauschalbeträge für Diätverpflegung beanspruchen. In diesem Fall ist sowohl die Behinderung als auch das Diätfordernis von der zuständigen Stelle zu bestätigen. An Stelle der Pauschalbeträge können auch die tatsächlichen Kosten der Behinderung geltend gemacht werden.
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23. 11. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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23. 11. 2007 - SWKOnline - 8. SWK-Steuerrechtstag 2007

Am Dienstag, dem 4. 12. 2007, findet von 8.45 bis 17.30 Uhr in der Wirtschaftskammer Österreich in Wien wieder der traditionelle SWK-Steuerrechtstag statt.

Programmpunkte:

Aktuelle gesetzliche Änderungen
Einkommensteuerrichtlinien 2007
Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer
BAO-Novellen und Erlässe 2007 – Änderungen
Aktuelle EuGH-Judikatur zur Umsatz- und Ertragsteuer
Aktuelle VwGH-Judikatur zur Unternehmensbesteuerung
Aktuelle UFS-Entscheidungen – Auswirkungen auf die Beratungs- und Unternehmenspraxis
Betrugsbekämpfung/KIAB
Aktuelle Verwaltungsreformprojekte und sonstige Spezialthemen der Finanzverwaltung
Details zum Programmablauf und eine Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter: http://www.lindeverlag.at/verlag/seminare/ST204328




23. 11. 2007 - SWIOnline - Tschechien führt ab 2008 die Flat Tax ein

Die tschechische Regierung will mit einem Bündel an Steuermaßnahmen die Staatsverschuldung in den Griff bekommen. Laut EU-Kommission lag diese 2006 bei 2,9 Prozent des BIP, heuer sollen es 3,4 Prozent werden. Bereits mit 1.1.2008 werden die ersten Schritte der mehrstufigen Steuerreform wirksam. Die Senkungen der nominellen Steuersätze werden in der Regel von einer Erweiterung der Bemessungsgrundlage begleitet. So wird bei der Einkommensteuer für 2008 eine Flat Tax von 15 Prozent eingeführt. Diese sinkt ab 2009 auf 12,5 Prozent. Damit verabschieden sich die Tschechen von den progressiven Einkommensteuersätzen, die derzeit zwischen 12 und 32 Prozent liegen. Zusätzlich werden die Absetzbeträge deutlich erhöht. So steigt etwa der allgemeine Absatzbetrag von derzeit 7.200 auf 24.840 Kronen (932 Euro) im nächsten Jahr, wird 2009 aber wieder auf 16.560 Kronen zurückgenommen. Außerdem wird die gemeinsame Veranlagung von Ehegatten abgeschafft. Im Gegenzug wird allerdings die Steuerbemessungsgrundlage wesentlich erweitert. So wird in Zukunft nicht der Nettolohn, sondern ein sogenannter "Superbruttolohn" für die Berechnung der Steuerlast herangezogen. Dieser besteht aus dem Bruttolohn eines Arbeitnehmers ergänzt um den Arbeitgeberanteil. Laut Expertenberechnungen soll demnach die Einkommensteuer real bei 23,1 Prozent liegen. Eine ähnliche Vorgangsweise wählt die Regierung bei der Senkung der Körperschaftssteuer von derzeit 24 Prozent auf 21 Prozent im nächsten Jahr. Bis 2010 ist eine weitere Senkung um je einen Prozentpunkt pro Jahr auf 19 Prozent vorgesehen. Um aber größere Steuerausfälle zu vermeiden, wurden unter anderem die Absetzbarkeit von Fremdkapitalkosten für Neuverträge oder geänderte bestehende Verträge ab 2008 wesentlich verschärft. Für alle anderen Verträge gibt es eine zweijährige Übergangsfrist. Ein weiterer Punkt der tschechischen Steuerreform ist die Anhebung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von derzeit 5 auf 9 Prozent, der etwa für Medikamente, Lebensmittel oder Bücher zur Anwendung kommt. Aufgrund von EU-Vorschriften wird der Wohnbau, der noch unter den ermäßigten Steuersatz fällt, ab 2008 unter den Regelsteuersatz von 19 Prozent fallen müssen. Um aber die Bauwirtschaft dennoch zu stimulieren, wurde eine Ausnahme geschaffen: Für den sozialen Wohnbau soll auch künftig der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommen. - (APA)




22. 11. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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22. 11. 2007 - Steuerverein - Hilfsmittel

Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel - z.B. Rollstuhl, rollstuhlgerechte Adaptierung der Wohnung, Hörgerät oder Blindenhilfsmittel - werden zusätzlich und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt anerkannt.
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22. 11. 2007 - PVInfo - Bürokratische Erleichterungen bei der Ausländerbeschäftigung

Mit Jahresanfang 2008 entfällt die Meldepflicht des Arbeitgebers bei An- bzw Abmeldungen von ausländischen Arbeitnehmern mit Beschäftigungsbewilligung und Arbeitserlaubnis. Es gibt daher ab 1. 1. 2008 keine Meldeverpflichtungen seitens des Arbeitgebers an das AMS bezüglich Ein- und Austritt. Diese Informationen bekommt das AMS bei Bedarf vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger.

Weiters hat auch bei Entsendungen von Ausländern, die von einem Unternehmen mit Betriebssitz in einem anderen EWR-Mitgliedstaat vorübergehend zu Arbeitsleistung nach Österreich entsendet werden, eine Meldung nur mehr bei der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung im BMF (KIAB) zu erfolgen. Eine zusätzliche Meldung an das AMS kann ab 1. 1. 2008 somit entfallen.




21. 11. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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21. 11. 2007 - Steuerverein - Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen

Welche außergewöhnlichen Belastungen gelten bei Behinderungen?

Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Pauschalbeträge ohne Selbstbehalt das Einkommen. Eine Steuerpflichtige oder ein Steuerpflichtiger gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25% beträgt. Der Pauschalbetrag ist abhängig vom Grad der Behinderung und beträgt jährlich:

Grad der Behinderung- Jahresfreibetrag
25% bis 34% - 75€
35% bis 44% - 99€
45% bis 54% - 243€
55% bis 64% - 294€
65% bis 74% - 363€
75% bis 84% - 435€
85% bis 94% - 507€
ab 95% - 726€

Die Behinderung und ihr Ausmaß sind auf Verlangen des Finanzamtes durch eine amtliche Bescheinigung der folgenden zuständigen Stellen nachzuweisen:

-Landeshauptfrau oder Landeshauptmann bei Empfängerinnen und Empfängern einer Opferrente
-Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten oder Berufsunfällen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
-Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen in allen übrigen Fällen sowie bei Zusammentreffen von Behinderungen verschiedener Art

Der Nachweis kann auch durch einen Behindertenpass bzw. durch einen abschlägigen Bescheid darüber (aus dem der Grad der Behinderung ersichtlich ist) erfolgen. Der Behindertenpass bzw. Bescheid wird vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ausgestellt. Mit Ihrer Zustimmung werden die maßgeblichen Daten auf elektronischem Wege automatisch übermittelt, sodass Sie sich um den Nachweis nicht mehr kümmern müssen.

Bei ganzjährigen Bezug von Pflegegeld (Blindenzulage, Blindengeld, Pflege- oder Blindenbeihilfe) steht der Pauschalbetrag nicht zu. AlleinverdienerInnen können auch die Mehraufwendungen auf Grund einer Behinderung der (Ehe)Partnerin oder des (Ehe)Partners geltend machen.
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21. 11. 2007 - ASOKOnline - Anbindung der Beitragspflicht der „neuen Selbständigen“

Die Judikatur des VwGH geht von einer Bindungswirkung der an die SVA computerunterstützt weitergeleiteten Daten der rechtskräftigen Einkommensteuerbescheide bei der Feststellung der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG aus. Dieser judizierten Sichtweise hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Otto Taucher – er lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Graz und ist Steuerberater – bereits in seiner in ASoK 2007, 384 abgedruckten Abhandlung beachtliche Argumente entgegengehalten. Auch bei der Ermittlung der Beitragsgrundlagen (§ 25 GSVG) wird von einer Bindung ausgegangen. Diesbezüglich ist gleichfalls eine kritische Betrachtung geboten, wie der Autor in seinem Folgebeitrag in der November-Ausgabe der ASoK aufzeigt.

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21. 11. 2007 - SWIOnline - D: Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuerrechts

Das deutsche Bundesfinanzministerium hat am 21. 11. 2007 einen Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) zur Stellungnahme versandt. Der Entwurf soll am 12. 12. 2007 im Kabinett behandelt werden. Die Erbschaftsteuerreform war durch den Beschluss des BVerfG vom 7. 11. 2006, 1 BvL 10/02, mit dem die derzeit geltende Regelung für verfassungswidrig befunden worden war (vgl. dazu Anton-Rudolf Götzenbergers Beitrag in SWI 2007, 134), notwendig geworden. Der Gesetzesentwurf zielt auf eine verfassungskonforme, realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen ab. Eckpunkte der Reform:
Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens, des Betriebsvermögens, des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften nach Verkehrswerten;
Anhebung der im Rahmen der Erbschaftsteuer vorgesehenen Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel und Verbesserungen für Lebenspartner;
steuerbegünstigter Unternehmensübergang bei langfristiger Sicherung von Arbeitsplätzen über 10 Jahre und Fortführung des Betriebs über 15 Jahre.

Referentenentwurf samt Erläuterungen




21. 11. 2007 - SWKOnline - Verschwiegenheitspflicht gemäß § 91 WTBG

BMF) – Nach § 91 Abs. 1 WTBG sind Berufsberechtigte zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Für diese Verschwiegenheitspflicht ist es ohne Bedeutung, ob die Kenntnis dieser Umstände und Tatsachen auch anderen Personen zugänglich ist oder nicht.

Der Verschwiegenheitspflicht unterliegen u. a. persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Klienten, aber auch der Inhalt der Beratung. Welche Rechtsfragen ein Klient mit seinem Parteienvertreter bespricht, unterliegt der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. Daher unterliegen auch diesbezügliche Schriftstücke (z. B. Anfragen, Rechtsauskünfte, Aktenvermerke) der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 91 WTBG.




20. 11. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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20. 11. 2007 - Steuerverein - Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden

Darunter fallen insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und andere Schneekatastrophenschäden sowie Sturmschäden. Abzugsfähig sind die Kosten der Aufräumungsarbeiten und die Wiederbeschaffungskosten der zerstörten notwendigen Wirtschaftsgüter, soweit diese Schäden nicht durch eine Versicherung oder aus öffentlichen Mitteln (Katastrophenfonds) gedeckt sind.
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20. 11. 2007 - ASOKOnline - Kein UV-Schutz des Grundeigentümers

Die die Liegenschaft des Klägers belastende Dienstbarkeit verpflichtet den Grundeigentümer in Bezug auf in die Höhe wachsende Bäume und Sträucher bloß zu einem Dulden und Unterlassen, nicht aber zu einem aktiven Tätigwerden. Der Kläger hat die Fichtenhecke einmal im Jahr selbst geschnitten, weil er so den Zeitpunkt und den Schnitt selbst bestimmen konnte. Damit hat er aber nicht primär eine Arbeit für einen „Dienstgeber“ (Elektrizitätsgesellschaft), sondern im eigenen Interesse verrichten wollen. Der Umstand allein, dass sein Tätigwerden auch der als „Dienstgeber“ (Unternehmer) in Betracht kommenden Elektrizitätsgesellschaft zum Vorteil gereicht, reicht nicht aus, um den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 176 Abs. 1 Z 6 ASVG zu begründen (OGH 5. 6. 2007, 10 ObS 60/07g).




20. 11. 2007 - SWKOnline - UStR 2000: Wartungserlass 2007

Mit BMF-Erlass vom 24. 10. 2007, GZ BMF-010219/0448-VI/4/2007, werden die UStR 2000 geändert. Die gesetzlichen Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2007 werden eingearbeitet und die wesentlichen Aussagen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung berücksichtigt. Wartungserlass 2007 betreffend UStR 2000 in der Findok.




20. 11. 2007 - PVInfo - Änderung der Lohnkontenverordnung 2006

Die Lohnkontenverordnung 2006, BGBl II 2005/256, wurde mit BGBl II 2007/316, ausgegeben am 14. 11. 2007, in § 2 Z 2 dahingehend geändert, dass nunmehr auch die steuerfreien Bezüge gemäß § 3 Abs 1 Z 16b EStG 1988 als Bezüge, die nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören, in das Lohnkonto aufzunehmen sind.




19. 11. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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19. 11. 2007 - Steuerverein - Pauschalbetrag für eine auswärtige Berufsausbildung

Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes sind mit einem Pauschalbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes - im Umkreis von 80km - keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Der Pauschalbetrag beträgt 110 € pro angefangenem Monat der Berufsausbildung. Höhere tatsächliche Kosten, z.B. Fahrtkosten oder Schulgeld, können nicht geltend gemacht werden. Bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrlingen stellt bereits der Besuch eines mehr als 25km vom Wohnort entfernten Internats eine auswärtige Berufsausbildung dar (gilt auch für Berufsschulen), wenn es keine näher gelegene Ausbildungsstätte gibt. In Verordnungen zum Studienförderungsgesetz ist festgelegt, welche Wohnorte im Einzugsgebiet des jeweiligen Schul- oder Studienortes liegen. Kommt Ihr Ort oder Ihre Gemeinde darin nicht vor und beträgt die Entfernung Wohnung - Ausbildungsort weniger als 80 km, steht der Pauschalbetrag zu, wenn die Fahrzeit (einfache Fahrt) mehr als eine Stunde beträgt. Die Gewährung des Freibetrages ist nciht an den Bezug der Familienbeihilfe gebunden, sofern die Absicht besteht, durch ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen das Ausbildungsziel zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen.
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19. 11. 2007 - SWIOnline - Unterschiedliche Bewertung ausländischen Vermögens

Im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens „Theodor Jäger“ hat der Generalanwalt vor dem EuGH seine Schlussanträge gestellt; die im deutschen Steuerrecht vorgesehene begünstigte Besteuerung inländischen Grundvermögens sei mit dem freien Kapitalverkehr unvereinbar. Das österreichische Steuerrecht sieht eine vergleichbare Ungleichbehandlung vor; während inländisches Grundvermögen mit dem niedrigen dreifachen Einheitswert bewertet wird, ist ausländisches Vermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. In jüngster Vergangenheit ist das österreichische Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken zur Einheitsbewertung durch den VfGH aufgehoben worden; das Gesetz tritt mit Ende Juli 2008 außer Kraft. Bis dahin können erstinstanzliche Bescheide wegen Rechtswidrigkeit mit dem Gemeinschaftsrecht (freier Kapitalverkehr) auf Antrag nach § 299 BAO aufgehoben werden. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Alexander Wagner in der November-Ausgabe der SWI.




14. 11. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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14. 11. 2007 - Steuerverein - Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt I

Bei welchen außergewöhnlichen Belastungen wird kein Selbstbehalt abgezogen?

-Auswärtige Berufsausbildung von Kindern
-Katastrophenschäden
-Behinderung ab 25%
-Unterhaltsleistungen an auswärtige Kinder
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14. 11. 2007 - ASOKOnline - Pensionen steigen im kommenden Jahr kräftig an

Regierung und Seniorenvertreter haben sich auf die Pensionserhöhung 2008 geeinigt: Sie reicht gestaffelt von 2,9 % bis zum Fixbetrag von 36,75 Euro. Die Ausgleichszulage wird um 2,9 % erhöht. Alleinstehende erhalten künftig 747 Euro, Ehepaare 1.120 Euro brutto 14-mal im Jahr. Pensionen zwischen 726 Euro und 1.050 Euro werden abfallend zwischen 2,9 % und 2 % erhöht. Pensionen von 1.050 Euro bis 1.700 Euro steigen um 2 %. Zwischen 1.700 Euro und 2.161,50 Euro fällt die Erhöhung mit steigender Pensionshöhe von 2 % auf 1,7 % ab. Pensionen über 2.161,50 Euro werden dauerwirksam um 36,75 Euro im Monat erhöht. Aufgrund der mit den Erhöhungen verbundenen finanziellen Mehraufwendungen von gut 700.000 Euro befürchten ausgewiesene Pensionsexperten eine nachhaltige Erschütterung der künftigen Finanzierungsbasis der gesetzlichen Altersvorsorge.




14. 11. 2007 - SWIOnline - Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs 2006

Der am 13. 11. 2007 veröffentlichte Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2006 dokumentiert zwar im Bereich der Agrarausgaben einige Verbesserungen, beim überwiegenden Teil der EU-Ausgaben sind allerdings nach wie vor Recht- und Ordnungsmäßigkeitsfehler aufgrund von Mängeln des internen Kontrollsystems bei der Kommission und in den Mitgliedstaaten zu konstatieren. Insgesamt leistete die EU im Jahr 2006 Zahlungen im Gesamtbetrag von 106,6 Milliarden Euro. Die Gesamtfehlerquote bei Vorgängen im Agrarbereich ist deutlich zurückgegangen, liegt allerdings noch knapp über der Wesentlichkeitsschwelle. Der Rechnungshof gibt erneut ein uneingeschränktes Urteil zu Einnahmen, Mittelbindungen, Verwaltungsausgaben und – mit Ausnahme der SAPARD-Ausgaben (Heranführungsinstrument für die Landwirtschaft) – Ausgaben im Rahmen der Heranführungsstrategie ab. Für den überwiegenden Teil der EU-Ausgaben gibt es jedoch erneut ein negatives Prüfungsurteil: Dies betrifft die nicht dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) unterliegenden Agrarausgaben, strukturpolitische Maßnahmen, interne Politikbereiche und einen erheblichen Teil der externen Politikbereiche. In diesen Bereichen wiesen die Zahlungen an die Endbegünstigten weiterhin eine wesentliche Fehlerquote auf, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß.

Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2006




14. 11. 2007 - SWKOnline - OGH zur Ausmalpflicht bei Mietvertrag zwischen Unternehmern

In seiner Entscheidung 10 Ob 79/07a vom 9. 10. 2007 stellt der OGH fest, dass ein Mieter (hier: Unternehmer), der sich im Mietvertrag verpflichtet hat, die Büroräumlichkeiten bei seinem Auszug „neu ausgemalt und mit neu versiegelten Parkettböden“ zurückzustellen, an diese Klausel gebunden ist, soweit durch diese Kosten nicht Mietzinsobergrenzen überschritten werden. Die so genannten „Klauselentscheidungen“ des OGH Anfang dieses Jahres lehnten eine Verpflichtung des Mieters, das Objekt nach Beendigung des Mietverhältnisses „frisch ausgemalt“ zurückzustellen, vor allem unter Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes ab. Diese Entscheidungen waren allerdings in Verbandsprozessen ergangen, in denen die Gültigkeit verschiedener Vertragsklauseln in Mietvertragsformularen von kommerziellen Vermietern zu beurteilen war, nicht aber eine Einzelvereinbarung über die Verpflichtung zum Ausmalen.

Im nun entschiedenen Fall eines Geschäftsraummietvertrags zwischen zwei GmbHs stellte der OGH klar, dass der Mieter zwar grundsätzlich nicht verpflichtet ist, ein Mietobjekt neu ausgemalt oder neu versiegelt zurückzustellen. Eine anderslautende Vereinbarung ist aber zulässig, soweit nicht Erhaltungsarbeiten nach § 3 Abs. 2 MRG betroffen sind (z. B. ernste Schäden am Haus). Eine Grenze findet eine solche Vereinbarung dort, wo durch die Überwälzung der Kosten des Ausmalens und des Versiegelns Mietzinsobergrenzen überschritten werden – darauf gibt es aber im gegenständlichen Verfahren keine Hinweise. Auch der Einwand der Mieterin, die in dem Vertrag enthaltene Klausel verstoße gegen die guten Sitten, blieb erfolglos. Immerhin hatte die Mieterin die Räumlichkeiten neu ausgemalt und versiegelt übergeben erhalten, was das Interesse der Vermieterin rechtfertigt, das Objekt in ebendiesem Zustand zurückzubekommen. Die Entscheidung im Wortlaut: http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=jus&db=JUST&t=doc4.tmpl&s=(10Ob79/07a))




14. 11. 2007 - PVInfo - Ersatzurlaubstag für Samstagsfeiertage

Die tageweise Zuschlagsverrechnung ermöglicht es, Betriebe vom Zuschlag für den Ersatzurlaubstag, der aus dem Urlaubsverbrauch in Zusammenhang mit einem Samstagsfeiertag entsteht, zu befreien; jenen übernimmt die BUAK. Folgendes gilt für Samstagsfeiertage ab dem 8. 12. 2007:

Die Neuregelung im Überblick

Höhe: Urlaubsentgelt entspricht einem Sechstel einer Urlaubswoche.
Meldung wie bei „normalem“ Urlaubstag; keine gesonderte Meldung erforderlich.
Darstellung: Auf der Entgeltverrechnungsliste wird das verrechnete Entgelt für den Ersatzurlaubstag für Samstagsfeiertage mit eigener Verrechnungslistennummer, Betrag und Datum des Samstagsfeiertags ausgegeben; auf der Zuschlagsverrechnungsliste wird der Ersatzurlaubstag für Samstagsfeiertage unter dem Punkt Urlaubsanspruch gesondert pro Periode ausgegeben, sofern Ansprüche für einen Ersatzurlaubstag für Samstagsfeiertage bestehen.
Verrechnung: Bei der folgenden Urlaubsentgelteinreichung wird der Ersatzurlaubstag für Samstagsfeiertage wie ein normaler Urlaubstag verrechnet.
Ausführliche Informationen unter www.buak.at




13. 11. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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13. 11. 2007 - Steuerverein - Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt VI

Kosten für Kinderbetreuung

Kosten für einen Kindergarten, eine Tagesmutter, ein Internat, ein Tagesheim, ein Kindermädchen oder eine Haushaltshilfe stellen dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn sie auf Grund der Berufstätigkeit einer Alleinerzieherin oder eines Alleinerziehers erforderlich sind.
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12. 11. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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12. 11. 2007 - Steuerverein - Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt V

Begräbniskosten

Nicht durch den Nachlass gedeckte Kosten eines Begräbnisses stellen bis max. 3.000 € eine außergewöhnliche Belastung dar. Die Kosten eines Grabsteines sind ebenfalls bis max. 3.000 € zu berücksichtigen. Entstehen höhere Kosten, so ist die Zwangsläufigkeit nachzuweisen (z.B. besondere Überführungskosten oder besondere Vorschriften über die Gestaltung des Grabdenkmals).
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12. 11. 2007 - ASOKOnline - Ersatz der vom Sozialhilfeträger aufgewendeten Pflegekosten

In seiner Entscheidung vom 26. 6. 2007, 10 ObS 64/07w, legte der OGH die näheren Umstände des sog. „Differenzruhens“ nach § 13 BPGG dar und verwies insbesondere darauf, dass bei sog. „Selbstzahlern“ das Pflegegeld (ungekürzt) direkt an den Anspruchsberechtigten auszuzahlen sei, während es bei Personen – wie der Mutter der Klägerin –, bei denen die Pflege nur unter Einsatz öffentlicher Mittel finanziert werden könne, zu dem sog. „Differenzruhen“ nach § 13 BPGG komme. Unter der noch näher zu prüfenden Voraussetzung, dass die Klägerin als Alleinerbin gemäß § 38 Abs. 4 NÖ SHG bereits die gesamten vom Sozialhilfeträger für die stationäre Pflege ihrer Mutter aufgewendeten Pflegekostenbeträge ersetzt habe, müsse auch die Klägerin bzw. deren Mutter wirtschaftlich nunmehr als „Selbstzahlerin“ angesehen werden, sodass eine (weitere) Einbehaltung des Differenzruhensbetrages im Sinne des § 13 Abs. 1 BPGG durch den Bund bzw. die Pensionsversicherungsanstalt nicht mehr gerechtfertigt wäre. Die Klägerin hätte daher in diesem Fall Anspruch auf Auszahlung der im Rahmen des „Differenzruhens“ einbehaltenen Beträge an Pflegegeld.




09. 11. 2007 - Steuerverein - Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt IV

Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nur dann eine außergewöhnliche Belastung,
wenn sie auf Grund von Krankheit, Pflege- oder besonderer Betreuungsbedürftigkeit entstehen.
Dies gilt auch für die Pflegestation in einem selbstgewählten privaten Alters- oder Pflegeheim. Bei Bezug
eines Pflegegeldes (ab Stufe 1) ist jedenfalls von einer Pflegebedürftigkeit auszugehen.
Reicht das Einkommen inkl. P?egegeld der p?egebedürftigen Person für die Kostentragung nicht aus,
können die unterhaltsverp?ichteten Personen (z. B. EhepartnerIn, Kinder) ihre Aufwendungen als außergewöhnliche
Belastung geltend machen.
Eine Kürzung um Kostenersätze hat zu erfolgen, es ist aber keine Haushaltsersparnis abzuziehen.
Bitte beachten Sie:
Bei Zuerkennung von Pflegegeld ist von einer mindestens 25%igen Erwerbsminderung (Grad der Behinderung)
auszugehen. In diesen Fällen ist der Nachweis der Behinderung und das Ausmaß
der Behinderung der Erwerbsminderung nicht erforderlich. Die Pflegeheimkosten werden in diesem
Fall daher ohne Abzug eines Selbstbehaltes berücksichtigt.
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09. 11. 2007 - SWIOnline - Gewinnabgrenzung und Gewinnermittlung im DBA-Recht

Der für die Fortentwicklung und Kommentierung des DBA-Rechts zuständige OECD-Fiskalausschuss (OECD-CFA) hat einen vierteiligen Bericht zur Betriebsstätten-Ergebnisermittlung veröffentlicht. Das insgesamt 230-seitige Kompendium setzt sich zusammen aus einem allgemeinen Teil (Part I), einem Teil der sich mit Bankbetriebsstätten (Part II) und dem globalen Handel mit Finanzinstrumenten auseinandersetzt (Part III) und bereits im Dezember 2006 herausgegeben wurde. Ein Teil zu den Versicherungsbetriebsstätten wurde im August 2007 im Entwurf präsentiert. Die Ergebnisse des Berichtes – insbesondere die in Teil I gewonnenen Erkenntnisse - sollen in den Kommentar zum OECD-Musterabkommen Eingang finden. Die bereits 2008 in den Kommentar zum OECD-Musterabkommen zu übernehmenden Inhalte wurden von der OECD im April 2007 präsentiert. Ziel und Ergebnis der Arbeiten des CFA ist es, den bei Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen aber rechtlich selbständigen Unternehmen gebotenen Fremdverhaltensgrundsatz uneingeschränkt auf die internationale Ergebnisabgrenzung zwischen rechtlich unselbständigen Betrieben bzw. Betriebsstätten eines Unternehmens anzuwenden. Die OECD will damit erreichen, dass die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1995 auch auf die Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten angewendet werden können. Stefan Bendlinger beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Inhalten der bevorstehenden Kommentarrevision und geht auf die sich daraus für die Praxis relevanten Konsequenzen für die Betriebsstättengewinnabgrenzung und -ermittlung ein.




08. 11. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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08. 11. 2007 - Steuerverein - Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt III

Kurkosten

Kurkosten sind nur dann außergewöhnliche Belastungen, wenn der Kuraufenthalt unmittelbar im Zusammenhang
mit einer Krankheit steht und aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Dazu gehören:
- Aufenthaltskosten
- Kosten für Kurmittel und medizinische Betreuung
- Fahrtkosten zum und vom Kurort,bei pflegebedürftigen Personen und Kindern auch die Aufwendungen
für eine Begleitperson

Kostenersätze (wie bei Krankheitskosten) und eine Haushaltsersparnis (Lebenshaltungskosten, die zu Hause
anfallen) in der Höhe von 156,90 € monatlich (= 5,23 € täglich) sind abzuziehen.
Kurkosten wegen einer mindestens 25%igen Behinderung gelten als HeilbehandlungRz851 und sind ohne
Selbstbehalt zu berücksichtigen.
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08. 11. 2007 - SWKOnline - Umsatzsteuer aus Unternehmensveräußerung

Umsatzsteuer aus Unternehmensveräußerung als Kostenfalle für den erwerbenden Unternehmer
Nach ständiger Judikatur des VwGH und herrschender Lehre erfasst der Haftungstatbestand des § 14 Abs. 1 BAO auch die aus der Unternehmens-/Betriebsveräußerung entstehende Umsatzsteuerschuld. Diese Erwerberhaftung kann zur Kostenfalle für den Käufer werden. Unter Umständen muss er die Umsatzsteuer aus dem Veräußerungserlös zweifach berappen; der Vorsteuerabzug steht ihm jedoch nur einmal zu. Bezahlt der Erwerber den Bruttokaufpreis und wird zusätzlich gemäß § 14 Abs. 1 BAO in Anspruch genommen, kommt es zu einer systemwidrigen Kumulation der Umsatzsteuer in der Unternehmerkette. Mehr dazu in einem Beitrag von MMag. Verena Hörtnagl-Seidner in SWK-Heft 32/2007.




08. 11. 2007 - SWIOnline - Vorschlag für eine Änderung der Mehrwertsteuer-Richtlinie

Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag angenommen, mit dem verschiedene Vorschriften der Mehrwertsteuer-Richtlinie (RL 2006/112/EG) geändert werden sollen. Der Vorschlag enthält im Wesentlichen technische Bestimmungen. Konkret schlägt die Kommission vor,
- den Anwendungsbereich der seit 2003 bestehenden Regelung für Erdgas und Elektrizität auszuweiten, um sie an die wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen;
- die Befreiung, welche für internationale Einrichtungen vorgesehen ist, auf gemeinsame Unternehmen, die keine Wirtschaftstätigkeit entfalten, anzuwenden;
- Ausnahmeregelungen in den Text der Mehrwertsteuer-Richtlinie aufzunehmen, welche aus den Beitrittsverträgen mit Bulgarien und Rumänien stammen;
- die Vorschriften zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug für gemischt genutztes unbewegliches Vermögen anzupassen.
Der Richtlinienvorschlag im Wortlaut




07. 11. 2007 - Steuerverein - Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt II

Krankheitskosten (Diätkosten), für die es ein eigenes Pauschale gibt

Unter Krankheitskosten fallen auch Kosten einer speziellen Diätverpflegung auf Grund einer Krankheit. Sie können in Form der tatsächlich anfallenden Kosten an Hand von Belegen oder über folgende Pauschalbeträge für Krankendiätverpflegung ermittelt werden:

Krankheit Monatlicher Freibetrag
Zuckerkrankheit (Diabetes) € 70
Tuberkulose (Tbc) € 70
Zöliakie € 70
Aids € 70
Gallenleiden € 51
Leberleiden € 51
Nierenleiden € 51
Andere vom Arzt verordnete
Diäten wegen innerer
Krankheit (Magen, Herz) € 42
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07. 11. 2007 - ASOKOnline - Kein Anspruch auf Beschäftigungsbewilligung

Hat ein Arbeitgeber lediglich an der Einstellung eines bestimmten Ausländers Interesse und lehnt deshalb jede Ersatzkraft von vornherein und unbegründet ab, hindert er das AMS daran, konkrete Feststellungen über das Vorhandensein von Ersatzarbeitskräften zu treffen. Das AMS kann somit nicht prüfen, ob der Arbeitsplatz mit bevorzugt zu vermittelnden Arbeitskräften hätte besetzt werden können. Die beantragte Beschäftigungsbewilligung ist daher aus diesem Grund nicht zu erteilen.

(VwGH 24. 5. 2007, 2004/09/0012)

Anmerkung: Beim Antrag auf Beschäftigungsbewilligung ist die Frage „Vermittlung von Ersatzkräften erwünscht?“ vorgesehen. Wer dies grundlos verneint, erhält schon deswegen keine Beschäftigungsbewilligung.




07. 11. 2007 - SWKOnline - Regierungsvorlage zur Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie

Die nationale Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung („3. Geldwäsche-Richtlinie“) soll im Bereich des BMF durch Novellierungen des Bankwesen-, des Börse-, des Versicherungsaufsichts- und des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 erfolgen. Ein Gesetzesentwurf wurde im Juli 2007 versendet, die Begutachtungsfrist endete am 14. September 2007. Der Ministerrat hat nun in seiner Sitzung am 31. Oktober 2007 die Regierungsvorlage beschlossen. Die parlamentarische Behandlung im Finanzausschuss des Nationalrates ist für den November 2007, im Plenum des Nationalrates am 5. oder 6. Dezember 2007 geplant. Regierungsvorlage samt Erläuterungen auf der BMF-Homepage unter www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage753/Die3GeldwscheRichtlinie/_start.htm




06. 11. 2007 - Steuerverein - Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt I

Was sind die gängigsten Beispiele für außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt?

Krankheitskosten

Unter Krankheitskosten fallen z.B.:

-Arzt- und Krankenhaushonorare
-Kosten für Medikamente (bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung jedenfalls abzugsfähig, dies gilt z.B. auch für homöopathische Präparate), Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie), Krankenscheingebühren
-Aufwendungen für Heilbehelfe (Gehbehelfe, Hörgeräte usw.)
-Kosten für den Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung (z.B. Zahnprothese, Krone, Brücke), Kosten für Sehbehelfe (Brille, Kontaktlinsen)
-Entbindungskosten
-Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital

Allfällige Kostensätze durch die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, einer freiwilligen Krankenzusatz- oder Unfallversicherung oder von anderer Seite sind abzuziehen. Krankheitskosten können auch im Zusammenhang mit einer Behinderung (mindestens 25%) anfallen und als Kosten der Heilbehandlung ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes geltend gemacht werden.
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06. 11. 2007 - ASOKOnline - Erweiterter Diskriminierungsschutz

Diskriminierungen gibt es auch in Bereichen außerhalb des Arbeitsmarktes, wie z. B. beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Abhilfe schafft hier die Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die bis zum 21. 12. 2007 in nationales Recht umzusetzen ist. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) sowie des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz) wurde vom BMWA zur Begutachtung verschickt; die Begutachtungsfrist endet am 16. 11. 2007.

Begutachtungsentwurf samt Erläuterungen




06. 11. 2007 - SWIOnline - EU verzeichnet 2006 hohes Produktivitätswachstum

2006 erzielte die Europäische Union mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3 % ihre beste Wirtschaftsleistung seit dem Jahr 2000. Die Produktivität, gemessen anhand des Anstiegs des BIP je Beschäftigten, verzeichnete in der EU der 27 Mitgliedstaaten ein starkes Wachstum von 1,5 % gegenüber einer jährlichen Wachstumsrate von 1,2 % zwischen 2000 und 2005. Das Beschäftigungswachstum beschleunigte sich um 1,6 %, wohingegen sich der durchschnittliche jährliche Anstieg im Zeitraum von 2000 bis 2005 auf 0,5 % belief. In ihrem am 5. 11. 2007 präsentierten Bericht zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit stellt die Europäische Kommission fest, dass die Produktivität in der EU im Jahr 2006 stärker gewachsen ist als in den USA (Vergleichswert: 1,4 %). Die Zuwachsraten belegen, dass es sich um eine weitreichende, sowohl länder- als auch branchenübergreifende Entwicklung handelt.




06. 11. 2007 - SWKOnline - Regierungsvorlage zum Strafrechtsänderungsgesetz 2008

Die Regierungsvorlage zum Strafrechtsänderungsgesetz 2008, die am 31. 10. 2007 den Ministerrat passierte, verfolgt zwei Schwerpunkte: Zum einen soll die bestehende Antikorruptionsgesetzgebung ausgebaut und internationalen Vorgaben angepasst werden. Zum anderen soll den im Bereich des Computerstrafrechts durch die sich ständig weiterentwickelnde Informations- und Kommunikationstechnologie bestehenden Missbrauchsmöglichkeiten entgegengewirkt werden. Die wichtigsten Neuerungen: Einrichtung einer Sonderstaatanwalt für Korruptionsbekämpfung (KStA), die formell der Oberstaatanwaltschaft Wien unterstellt sein wird; Offenlegung aller Weisungen im Bereich der Staatsanwaltschaften; Novellierung des Korruptionsstrafrechts (Erfassung sämtlicher Geschenkannahmen durch Beamte, Verbot des sog. „Anfütterns“, Strafbarkeit von Schiedsrichtern im internationalen Wirtschaftsverkehr); Umsetzung internationaler Abkommen auf dem Gebiet des Computerstrafrechts und Erhöhung der Strafdrohungen bei widerrechtlichen Zugriffen; Strafbestimmungen zur Bestechung von Abgeordneten.




06. 11. 2007 - PVInfo - Einbeziehung von Zulagen in die Überstundenvergütung: OGH versus VwGH

Der VwGH (17. 3. 2004, 2000/08/0220) hat betreffend die Berechnung der Höhe von ASVG-Beiträgen entschieden, dass trotz eines günstigeren kollektivvertraglichen Teilers Zulagen und Zuschläge in die Berechnungsgrundlage für den Überstundenzuschlag einzubeziehen sind. Dieser Ansicht widerspricht der OGH mit Urteil vom 27. 6. 2007, 8 ObA 82/06a:

Der im Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe normierte Ausschluss von Zulagen aus der Berechnungsgrundlage für den Überstundenzuschlag ist demnach zulässig, weil der in diesem Kollektivvertrag festgelegte Überstundenteiler von 1/143 (anstelle des gesetzlichen Teilers von 1/167) und der höhere Zuschlag für bestimmte Überstunden (100 %) für die Arbeitnehmer insgesamt günstiger sind als die gesetzliche Regelung.

Anzumerken ist, dass im Ergebnis nun Sozialversicherungsbeiträge von einem arbeitsrechtlich nicht gebührenden Entgelt zu leisten wären. In der Sozialpartner-Besprechung vom 23. 10. 2007 hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bekannt geben, dass beim KV-Metallgewerbe entsprechend der OGH-Entscheidung vorgegangen wird; beim KV-Metallindustrie hingegen nur dann, wenn von den Kollektivvertragspartnern eine diesbezügliche Klarstellung getroffen wird.




05. 11. 2007 - Steuerverein - Außergewöhnliche Belastungen für Unterhaltsberechtigte

Sind Leistungen für unterhaltsberechtigte Personen absetzbar?

Die Leistung des gesetzlichen Unterhalts (Alimente) für Kinder oder geschiedene Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner ist grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung. Die laufenden Kosten für Kinder werden durch den Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag berücksichtigt. Außergewöhnliche Belastungen liegen dann vor, wenn für den Unterhaltsberechtigten Kosten übernommen werden, die für sich gesehen eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Darunter fallen etwa Krankheitskosten für ein Kind (z.B. Brille oder Zahnregulierung), sowie im Falle der Notwendigkeit Kosten für eine auswärtige Ausbildung. Derartige Aufwendungen können bei Alimentationsverpflichteten aber nur dann berücksichtigt werden, wenn sie zusätzlich zu den laufenden Alimentationszahlungen geleistet werden. Als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind Unterhaltsleistungen an Kinder allerdings auch dann, wenn (mangels Familienbeihilfenbezugs) kein Kinderabsetzbetrag und (weil keine Alimente geleistet werden) auch kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Dies trifft z.B. bei Unterhaltsleistungen für Kinder zu, die sich ständig in einem Land außerhalb des EU-/EWR-Raumes aufhalten und die dort einem (weiteren) Haushalt der oder des Steuerpflichtigen angehören. Absetzbar ist in derartigen Fällen grundsätzlich der laufende nach den ausländischen Lebenshaltungskosten angemessene Unterhalt. In der Praxis wird normalerweise ein pauschaler Abzug vorgenommen (Richtwert pro Kind: 50 € monatlich). Ein Selbstbehalt wird nicht berücksichtigt.
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02. 11. 2007 - Steuerverein - Außergewöhnliche Belastungen

Was sind außergewöhnlicheBelastungen?
Bestimmte Aufwendungen und Ausgabensind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn sie
außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.
Letzteres ist dann der Fall, wenn der individuelle Selbstbehalt überschritten wird. Bei bestimmten außergewöhnlichen
Belastungen (insbesondere bei Behinderungen) ist kein Selbstbehalt zu berücksichtigen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt und wie wirkt er sich aus?
Der Selbstbehalt vermindert sich um je 1%, wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht,
sowie für jedes Kind, für das für mehr als sechs Monate der Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
Der Selbstbehalt wird vom Finanzamt im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung errechnet.
Vereinfacht können Sie das für den Selbstbehalt maßgebliche Einkommen wie folgt berechnen:

Bruttolohn (einschließlich 13./14. Monatsbezug)
- Steuerfreie Bezüge
- Werbungskosten (auch jene, die vom Arbeitgeber berücksichtigt wurden)
- Sonderausgaben
- (andere) außergewöhnliche Belastungen, für die kein Selbstbehalt gilt
= Bemessungsgrundlage für Selbstbehalt

Den Antrag können Sie im Wege der ArbeitnehmerInnenveranlagung stellen.
Bitte bewahren Sie Ihre Belege sieben Jahre auf, da sie auf Verlangen Ihres Finanzamtes vorzulegen sind.
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02. 11. 2007 - PVInfo - Sozialpartner einigen sich auf Generalunternehmerhaftung

Um missbräuchlichen Praktiken, vor allem in der Baubranche, wo Aufträge an Subunternehmen weitergereicht werden, welche ihre Arbeitnehmer zwar bei der Sozialversicherung anmelden, aber – bis zu ihrer Insolvenz – nie Beiträge oder Steuern bezahlen, zu begegnen, haben sich die Sozialpartner Anfang der Woche auf ein Modell der Generalunternehmerhaftung verständigt.

Danach soll das beauftragende Bauunternehmen grundsätzlich für seine eigenen Subunternehmer haften. Es hat zwei Möglichkeiten, sich von dieser Haftung zu befreien:

- Wer Teile von Bauaufträgen an Subunternehmer weitergibt, hinterlegt einen bestimmten Anteil – 20 % – des Entgelts, das der Subunternehmer für den Auftrag bekommen soll, bei der Sozialversicherung. Gibt ein Subunternehmer einen Teil wieder an andere Firmen weiter, haftet dieses Subunternehmen und nicht der Generalunternehmer an der Spitze der Kette. Der Generalunternehmer ist aber verpflichtet, den Auftragnehmer zu nennen, an den er den Auftrag weitergegeben hat. Dieser Subunternehmer muss wiederum seine Auftragnehmer nennen. Passiert das nicht, haftet das Unternehmen, das nicht bereit ist, offenzulegen, wer die von ihm beauftragte Firma ist.
Nicht haften muss der Generalunternehmer auch für Subunternehmer, denen die Gebietskrankenkasse bescheinigt, dass sie über die vergangenen drei Jahre seriös gearbeitet und ihre Beiträge bezahlt haben.

- Der Baustellenkoordinator soll verpflichtet werden, Aufzeichnungen über alle auf der Baustelle tätigen Arbeitgeber zu führen. Diese Aufzeichnungen muss er der Krankenkasse übergeben.




02. 11. 2007 - SWIOnline - Europäische Kommission veröffentlicht (KN) 2008

Europäische Kommission veröffentlich die Kombinierte Nomenklatur (KN) 2008
Die Europäische Kommission hat die ab 1.1.2008 gültige Version der Kombinierten Nomenklatur 2007 veröffentlicht. Die KN ist Grundlage für die Warenerklärung bei der Ein- bzw. Ausfuhr und wird für innergemeinschaftliche statistische Zwecke verwendet. Sie findet ihre Rechtsgrundlage in der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif und wird jährlich aktualisiert. Durch sie wird der anwendbare Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung bestimmt. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EG) Nr. 1214/2007 im EU-Amtsblatt L 286 vom 31. Oktober 2007 veröffentlicht. KN 2008




02. 11. 2007 - SWKOnline - Haftungs- und Abgabenbescheid im Rahmen einer GPLA

Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) ist ebenso wie der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) eine Selbstbemessungsabgabe, für die gemäß § 201 BAO ein Abgabenbescheid nur zu erlassen ist, wenn sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist.

Eine solche bescheidmäßige Festsetzung einer Selbstbemessungsabgabe im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) hat laut ständiger Judikatur des VwGH den Gesamtbetrag der auf den Bemessungszeitraum (z. B. Kalenderjahr) entfallenden Beträge zu umfassen und nicht nur die im Zuge der Prüfung festgestellten Abgabendifferenzen. In den Bescheiden sind daher in Übereinstimmung mit der BAO die gesamten DB und DZ auszuweisen.

Die bei der GPLA festgestellten Abgabendifferenzen sind der Buchungsmitteilung sowie dem Prüfungsbericht zu entnehmen.

(Information des BMF vom 25. 10. 2007)



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