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21. 12. 2007 - Steuerverein - Dienstpause 21.12. 2007 - 14. 01. 2008

Jede Menge Feiertage in den nächsten Wochen. Der Steuermonitor pausiert daher von 21. Dezember bis einschließlich 14. Jänner... Auch der Newsletter-Versand pausiert in dieser Zeit.
Wir wünschen Ihnen, allen Ihren Mitarbeitern und Verwandten ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein frohes und erfolgreiches neues Jahr!




21. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

Ist da jemand? Licht ins Dunkel. So können Sie spenden ...




21. 12. 2007 - Steuerverein - Welche Daten sind mitzuteilen?

Mitzuteilen sind folgende Daten:
• Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer
• Art der erbrachten Leistung
• Kalenderjahr, in dem das Entgelt geleistetwurde
• Entgelt (einschließlich Sachbezüge und Kostenersätze) und gegebenenfalls USt)

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21. 12. 2007 - SWKOnline - Neue Kennzahlen in der Umsatzsteuervoranmeldung ab Jänner 2008

Neue Kennzahlen in der Umsatzsteuervoranmeldung ab Jänner 2008
Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U30 um die Kennzahlen 027 und 028 erweitert. Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit Kfz und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (Kfz) bzw. 028 (Gebäude) einzutragen. In der Kz. 027 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Kfz (Pkw und Lkw laut EKR 063 und 064) sowie Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen von Kfz (EKR 732–733 und 744–747) anzugeben. In der Kz. 028 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Gebäuden (Geschäfts- und Wohngebäude laut EKR 030–037) einschließlich diesbezüglich geleisteter Anzahlungen (EKR 070) und in Bau befindlicher Gebäude (EKR 071) einzutragen. Diese Angaben sind unabhängig davon zu machen, ob der Unternehmer den österreichischen Einheitskontenrahmen verwendet.

(Information des BMF vom 18. 12. 2007, GZ BMF-010219/0530-VI/4/2007)




21. 12. 2007 - SWIOnline - Mehrwertsteuererhöhung in Deutschland nicht verfassungswidrig

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer in Deutschland zu Jahresbeginn 2007 von 16 auf 19 Prozent ist nicht verfassungswidrig. Mit einem bekanntgegebenen Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde einer achtköpfigen Familie gegen die Steuererhöhung zurück. Zwar seien Familien mit Kindern stärker betroffen, dies müsse gegebenenfalls aber anderweitig ausgeglichen werden. Mit ihrer Beschwerde hatte die Familie geltend gemacht, wegen der vielen für die Kinder nötigen Verbrauchsgüter sei sie stärker betroffen als Kinderlose, die einen Großteil ihres Einkommens sparen könnten. Statt die Mehrwertsteuer zu erhöhen, sollten alle Güter, die für Kinder gebraucht werden, von der Steuer ganz befreit sein. Dies sei schon wegen europarechtlicher Vorgaben gar nicht möglich, betonte das Gericht. Dass Familien stärker belastet seien, sei zwar richtig, aber bei indirekten Steuern schlicht nicht vermeidbar. Ein Ausgleich sei nur bei der Einkommensteuer und dem Kindergeld möglich. (APA/AFP) Volltext




21. 12. 2007 - PVInfo - Reisekosten-Novelle 2007

BMF-Klarstellung zu den 7 häufigsten Fragen zur Reisekosten-Novelle 2007 (II)
Frage 2:

Muss man Kollektivverträge ändern und die neuen Tatbestände des § 3 Abs 1 Z 16b EStG 1988 in die Kollektivverträge aufnehmen?

Nein, das ist nicht erforderlich. Sofern Kollektivverträge die Zahlung von Reisekostenersätzen verpflichtend vorsehen, sind diese nach § 26 Z 4 EStG 1988 oder § 3 Abs 1 Z 16b EStG 1988 zu beurteilen. Eine Anführung der einzelnen Tatbestände des § 3 Abs 1 Z 16b EStG 1988 in den Kollektivverträgen würde steuerlich zu keinem anderen Ergebnis führen.




21. 12. 2007 - ASOKOnline - Problembereiche Freizeit während Kündigungsfrist

Problembereiche bei der Freizeit während der Kündigungsfrist (Postensuchtage)
§ 1160 ABGB (für Arbeiter) und § 22 AngG (für Angestellte) gewähren dem Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist im Ausmaß von wöchentlich mindestens einem Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, und zwar unter Fortzahlung des Entgelts. Seitdem der gesetzliche Anspruch auf „Postensuchtage“ bei Selbstkündigung durch das In-Kraft-Treten des ARÄG 2000 gestrichen wurde, sind trotz Stellungnahmen in der Literatur mangels bisheriger Klarstellung durch die Judikatur noch etliche für die betriebliche Praxis wichtige Rechtsfragen offen. Einige davon werden in einem in der Dezember-Ausgabe der ASoK erschienenen Beitrag von Univ.-Ass. Dr. Jasmin Pa?i? vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien eingehender untersucht.

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20. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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20. 12. 2007 - Steuerverein - Mitteilung gemäß §109a Einkommensteuergesetz I

Was ist eine Mitteilung gemäß §109a EStG?

Unternehmerinnen bzw. Unternehmer und Körperschaften müssen für Auszahlungen dem Finanzamt bestimmte Daten elektronisch oder mit dem Formular E 18 übermitteln.
Von der Mitteilung betroffen sind natürliche Personenvereinigungen ohen eigene Rechtspersönlichkeit, z.B. Offene Gesellschaften (bis 2006 OHG), oder Kommanditgesellschaften, die auf selbstständiger Basis, also nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, für bestimmte Tätigkeiten Vergütungen beziehen. Der Aussteller einer Mitteilung an das Finanzamt hat dem Betroffenen eine Ausfertigung auszuhändigen.
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20. 12. 2007 - SWKOnline - Klarstellung zur Reisekostennovelle 2007

Klarstellung zu den sieben häufigsten Fragen zur Reisekostennovelle 2007
Das Finanzministerium hat soeben eine Information, GZ BMF-010222/0233-VI/7/2007 vom 17.12.2007, veröffentlicht, mit der Klarstellungen zu den sieben häufigsten Fragen zur Reisekosten-Novelle 2007 erfolgen. Volltext der BMF-Info in der Findok.




19. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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19. 12. 2007 - Steuerverein - Freibetragsbescheid

Was ist ein Freibetragsbescheid?

Ein Freibetragsbescheid enthält bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigen kann. Dadurch zahlen Sie weniger Lohnsteuer. Normalerweise ergeht der Freibetragsbescheid gemeinsam mti dem Einkommensteuerbescheid auf Grund der ArbeitnehmerInnenveranlagung. Gleichzeitig erhalten Sie eine Mitteilung zur Vorlage bei der Arbeitgeberin und beim Arbeitgeber. Der Freibetragsbescheid gilt für das dem Veranlagungszeitraum zweitfolgende Jahr. Dem Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 2006 werden daher der Freibetragsbescheid und die Mitteilung an die Arbeitgeberin und den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2008 angeschlossen. Dieser Freibetragsbescheid berücksichtigt Ihre Freibeträge - auf Basis des Jahres 2006 - vorläufig bereits für 2008. Sind die tatsächlichen Aufwendungen im Jahr 2008 höher als jene im Freibetragsbescheid, so wird dies bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung ausgeglichen. Es ist eine zusätzliche Gutschrift zu erwarten.

Im Falle geringerer Aufwendungen kommt es in der Regel zu Nachzahlungen. Wenn es ungewiss ist, ob Sie im zweitfolgenden Jahr ähnliche Aufwendungen haben wie im Basisjahr, können Sie zur Vermeidung von Nachzahlungen auf einen Freibetragsbescheid im Wege der ArbeitnehmerInnenveranlagung verzichten. Sie haben auch die Möglichkeit, einen betragsmäßig niedrigeren Freibetragsbescheid zu beantragen.

Sie können aber auch die Mitteilung für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber auf einen niedrigeren Freibetrag abändern oder die Mitteilung der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber gar nicht vorlegen. Das Finanzamt kann auch von sich aus niedrigere Freibeträge festsetzen, wenn bestimmte Aufwendungen offensichtlich nur einmalig anfallen.

Unabhängig von der ArbeitnehmerInnenveranlagung können Sie bis spätestens 31.Oktober unter folgenden Voraussetzungen die Ausstellung eine Freibetragsbescheides für das laufende Jahr beantragen:

-wenn voraussichtlich zusätzliche Werbungskosten von mindestens 900€ im laufenden Kalenderjahr anfallen werden oder
-wenn voraussichtlich Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden (Hochwasser-, Sturmschäden) vorliegen

Bitte beachten Sie:
Kein Freibetragsbescheid ergeht bei einem Jahresfreibetrag unter 90€ und wenn Einkommensteuervorauszahlungen vorgeschrieben werden.
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19. 12. 2007 - ASOKOnline - Keine Familienbeihilfe für Asylwerberkinder

Nach § 3 Abs. 3 FLAG haben – abweichend von Abs. 1 leg. cit. – Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100, gewährt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe. Anspruch besteht auch für Kinder, denen nach dem Asylgesetz 2005 Asyl gewährt wurde. Auch wenn die Kinder der Asylwerberin im vorliegenden Fall die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, so gilt dieser Tatbestand lediglich als anspruchsvermittelnd, aber nicht als anspruchsbegründend. Einen Anspruch auf Familienbeihilfe im Sinne des § 3 Abs. 3 FLAG wird nämlich erst mit der Erlassung eines positiven Asylbescheides begründet (UFS Graz 7. 12. 2007, RV/0223-G/07).




19. 12. 2007 - PVInfo - Aviso: Diesen Monat in der ASoK

In der Dezember-Ausgabe der ASoK, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht, finden Sie unter anderem Beiträge zu folgenden Themen:

-Shared Services im Personalbereich
-Angestelltentätigkeit bei Bilanzbuchhaltern
-Problembereiche bei der Freizeit während der Kündigungsfrist (Postensuchtage)
-Schwerarbeitsverordnung – Praxishinweise für Dienstgeber
-Karenz und Kinderbetreuungsgeld
-Arbeitslosigkeit bei Auslandsbezug
-Gesetzgebung: Änderungen in der Arbeitslosenversicherung sowie bei der Bildungskarenz
Details und Möglichkeit zur Online-Bestellung




18. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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18. 12. 2007 - Steuerverein - Versteuerung mehrerer Pensionen

Wie werden mehrere Pensionen versteuert?

Um Nach- und Vorauszahlungen bei gleichzeitigem Bezug von (mehreren) gesetzlichen Pensionen, Beamtinnen/Beamtenpensionen, Pensionen uas einem früheren Dienstverhältnis zu einem Bundesland oder Pension aus inländischen Pensionskassen zu vermeiden, ist eine gemeinsame Versteuerung verpflichtend vorgesehen.

Wenn Sie z.B. vom Bund oder Land eine Pension und von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Witwenpension erhalten, wird von der höheren Pension die auf beide Bezüge entfallende Lohnsteuer einbehalten.
Wenn Sie neben Ihrer ASVG-Pension auch eine Firmenpension erhalten, entfällt die Pflicht zur gemeinsamen Versteuerung. In diesem Fall kann aber die ehemalige Arbeitgeberin oder der ehemalige Arbeitgeber die Auszahlung und Versteuerung Ihrer ASVG-Pension übernehmen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann dazu aber nicht verpflichtet werden.

Bei Zusammentreffen mit Bezügen aus betrieblichen Kollektivversicherungen ist vom Pensionsversicherungsträger bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle ab 2007 eine gemeinsame Versteuerung vorzunehmen.
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18. 12. 2007 - PVInfo - Lohnzuschläge für die Urlaubs- und die Abfertigungsregelung nach dem BUAG 2008

Mit Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung betreffend die Lohnzuschläge für die Urlaubs- und die Abfertigungsregelung nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird, BGBl II 2007/338, wird festgelegt, dass die Lohnzuschläge für die Urlaubs- und Abfertigungsregelung nach dem BUAG für den Sachbereich Abfertigung sowie der Abfertigungsbeiträge an die MV-Kasse gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Somit beträgt der Zuschlag für die Zuschlagszeiträume Jänner bis Dezember 2008 für eine Kalenderwoche (Beschäftigungswoche) unverändert das 1,3 Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohnes.




17. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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17. 12. 2007 - Steuerverein - Verzinsung von Nachforderungen und Gutschriften

Wann kann es zu einer Verzinsung von Nachforderungen und Gutschriften beim Finanzamt kommen?

Nachforderungen und Gutschriften aus Einkommensteuerbescheiden, die nach dem 30. September des Folgejahres
zugestellt werden, werden vom Finanzamt verzinst. Der Zinssatz liegt 2% über dem Basiszinssatz und
beträgt 4,67% (Wert bei Redaktionsschluss). Nachforderungs- bzw. Gutschriftszinsen, die den Betrag von 50 €
nicht erreichen, werden aber nicht festgesetzt.
Die Verzinsung erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung.
Es ist aber empfehlenswert,die Erklärung möglichst früh abzugeben.
Wenn Sie den Steuerbescheid nicht bis zum 30. September des Folgejahres erhalten haben, können Sie
durch Entrichtung einer Anzahlung in Höhe der zukünftigen Steuernachforderung vor diesem Stichtag die Festsetzung
von Nachforderungszinsen vermeiden.
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17. 12. 2007 - ASOKOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt

Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden in der vergangenen Woche kundgemacht:

- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz für das Jahr 2008 festgesetzt wird, BGBl. II Nr. 349/2007;
- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zur Überziehung der Bundeshöchstzahl für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften (Fachkräfte-BHZÜV 2008), BGBl. II Nr. 350/2007;
- Kundmachung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Aufwertung und Anpassung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2008, BGBl. II Nr. 359/2007;
- Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Aufwertung und Anpassung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2008, BGBl. II Nr. 360/2007;
- Verordnung der Bundesregierung über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage für das Jahr 2008 (Ergänzungszulagenverordnung 2008 – ErgZV 2008), BGBl. II Nr. 363/2007;
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Auslandsverwendungsverordnung – AVV geändert wird, BGBl. II Nr. 364/2007;
- Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen (Aufwandersatzverordnung), BGBl. II Nr. 365/2007;
- Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen und die Höchstzahl der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2008 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2008 – NLV 2008), BGBl. II Nr. 371/2007.




14. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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14. 12. 2007 - Steuerverein - Warum kommt es bei zwei oder mehreren Bezügen zu Nachzahlungen?

Warum kommt es bei zwei oder mehreren Bezügen zu Nachzahlungen?

Jede bezugs- oder pensionsauszahlende Stelle berechnet die Lohnsteuer grundsätzlich nur für die von ihr
ausbezahlten Bezüge oder Pensionen. Insgesamt ergibt sich dadurch eine zu geringe Lohnsteuer. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung
werden diese Bezüge so besteuert, als hätten Sie den Gesamtbetrag in Form eines Bezuges erhalten.
Sie werden also jemandem gleichgestellt,der nur ein Dienstverhältnis hat, aber ebenso viel Gehalt oder Pension
bezieht, wie Ihnen aus mehreren Bezügen zugeflossen ist.




14. 12. 2007 - SWKOnline - 10 EStG: keine Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter mehr!

10 EStG: Wertpapiere künftig keine Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter mehr!
Durch das Abgabensicherungsgesetz 2007, das am 6. 12. 2007 vom Nationalrat beschlossen worden ist, werden Wertpapiere ab 2008 nicht mehr als Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter anerkannt. Angeschaffte begünstigte Wertpapiere müssen demnach entweder durchgehend 4 Jahre lang im Betriebsvermögen gehalten werden oder im Falle des vorzeitigen Ausscheidens durch abnutzbare Anlagegüter im Sinne des § 10 Abs. 3 Z 1 i. V. m. Abs. 4 EStG ersetzt werden, um eine Nachversteuerung zu verhindern. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Peter Pülzl in SWK-Heft 36/2007.




14. 12. 2007 - SWKOnline - Regelbedarfssätze Unterhaltsleistungen 2008

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2008
Das BMF hat die Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2008 mit Erlass vom 7. 12. 2007, GZ BMF-010222/0230-VI/7/2007, wie folgt festgesetzt:

Altersgruppe
0 bis 3 Jahre..............170 Euro
bis 6 Jahre ................217 Euro
bis 10 Jahre...............280 Euro
bis 15 Jahre...............321 Euro
bis 19 Jahre...............377 Euro
bis 28 Jahre...............474 Euro




14. 12. 2007 - SWIOnline - Verlegung Geschäftsleitung der jüngsten EuGH-Judikatur

Die Verlegung der Geschäftsleitung im Lichte der jüngsten EuGH-Judikatur zur Gesellschaftsteuer
Aus den Urteilen des EuGH in den Rs. Kommission/Griechenland und Ing. Auer geht eindeutig hervor, dass eine Besteuerung einer EU-Kapitalgesellschaft anlässlich ihres Zuzuges nach Österreich nicht mit der Kapitalansammlungsrichtlinie vereinbar ist. § 2 Z 5 2. Satz KVG kann daher nicht als Subject-to-tax-Klausel (miss-)verstanden werden. Das Urteil des Gerichtshofs in der Rs. Ing. Auer zeigt aber, dass rein künstliche Konstruktionen zum alleineigen Zweck, einen Steuervorteil zu erlangen, nach Auffassung des Gerichtshofs nicht unter dem Schutz der Kapitalansammlungsrichtlinie stehen. Derartige Vorgänge sind allerdings nicht vom Gemeinschaftsrecht geschützt. Insoweit könnte es als Umgehung der gesellschaftsteuerpflichtigen Vorgänge angesehen werden, die Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft lediglich pro forma im EU-Ausland anzusiedeln, wenn sich vor einem Zuzug ins Inland gar keine Geschäftstätigkeit im Ausland entfaltet hat. Mehr dazu in einem Beitrag von Sabine Heidenbauer, Dimitar Hristov und Michael Schilcher in der Dezember-Ausgabe der SWI.




14. 12. 2007 - ASOKOnline - Angestelltentätigkeit bei Bilanzbuchhaltern

Buchhaltungstätigkeiten im Allgemeinen und Tätigkeiten als Bilanzbuchhalter im Speziellen sind typische kaufmännische Dienste und damit Angestelltentätigkeiten i. S. d. § 1 AngG. Werden Arbeitsleistungen (z. B. auch Buchhaltungsarbeiten) für einen selbständigen Bilanzbuchhalter erbracht, dann ist aber aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage unklar, ob das AngG Anwendung findet. In der Dezember-Ausgabe der ASoK gehen Univ.-Prof. DDr. Günther Löschnigg und Mag. Katharina Urleb dieser Frage nach. Sie gelangen in ihrem Beitrag zum Ergebnis, dass für Arbeitnehmer von Bilanzbuchhaltern i. S. d. BibuG das AngG teils unmittelbar unter Berufung auf die Bestimmungen der §§ 1 und 2 AngG, teils aber nur per analogiam zur Anwendung gelangt, sofern kaufmännische oder höhere, nicht kaufmännische Dienste oder Kanzleiarbeiten geleistet werden.

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13. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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13. 12. 2007 - Steuerverein - Arbeitnehmerveranlagung

Kann es bei einer ArbeitnehmerInnenveranlagung zu Vorauszahlungen kommen?

Bei Lohnsteuerpflichtigen kann es zu Vorauszahlungen kommen, wenn die Nachzahlung mehr als 300 € beträgt.
In diesem Fall kann ausnahmsweise (z. B. wenn erstmals zwei Bezüge nebeneinander anfallen) in
einem Jahr die Nachzahlung für das vorangegangene Jahr mit der Vorauszahlung für das laufende Jahr zusammentreffen.
Andererseits ersparen Sie sich allfällige Nachzahlungen für das laufende Jahr.
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12. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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12. 12. 2007 - Steuerverein - Wann wird eine Pflichtveranlagung durchgeführt?

Müssen Sie von sich aus keine Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung abgeben, wird Sie das Finanzamt in folgenden Fällen durch Zusendung des Formulars L1 zur Einreichung einer Erklärung auffordern und eine Pflichtveranlagung durchführen: Wenn

-Ihnen im Kalenderjahr Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung oder Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (z.B. für Truppen- oder Kaderübungen), Insolvenz-Ausfallsgeld im Falle eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens ausbezahlt worden ist oder Sozialversicherungspflichtbeiträge rückerstatter worden sind.
-für das jeweilige Kalenderjahr ein Freibetragsbescheid ausgestellt worden ist. Eine Pflichtveranlagung ist aber nur durchzuführen, wenn der Freibetragsbescheid zu hoch war.
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12. 12. 2007 - SWIOnline - Deutsche Regierung beschließt Erbschaftsteuerreform

Das deutsche Bundeskabinett hat am 11. 12. 2007 die Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Demnach können Ehepartner, Kinder und Enkel künftig mit deutlich höheren Freibeträgen rechnen. Das Gesetz bringe das das Erbschaftsteuerrecht mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in Einklang, erklärte der Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Immobilienvermögen wird künftig zum Marktwert berücksichtigt. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil gefordert. Zugleich kommen aber auf Geschwister, Neffen, Nichten oder Freunde stärkere Belastungen zu. Das jährliche Gesamtaufkommen der Steuer, die komplett den Ländern zusteht, soll den Berechnungen zufolge mit rund 4,2 Milliarden Euro unverändert bleiben. Um das Vererben von Unternehmen zu erleichtern, soll ein so genanntes Abschmelzmodell in Kraft gesetzt werden. Danach entfällt nach zehn Jahren ein Großteil der Erbschaftsteuer, wenn die Firma in ihrem Kern unverändert fortgeführt wird.- (APA/AP)




12. 12. 2007 - ASOKOnline - Kein UV-Schutz eines Feuerwehrmannes

Ein Zusammentreffen der Feuerwehrmitglieder, um Kisten für Gerätschaften herzustellen, stellt zwar eine versicherte Tätigkeit i. S. d. § 176 Abs. 1 Z 7 lit. a ASVG dar. Trotz des anerkennenswerten Bemühens um die Förderung der Kameradschaft fehlt aber der notwendige innere Zusammenhang zwischen dem vom Kläger bei der Vorbereitung der „Weinjause“ erlittenen Unfall und der geschützten Tätigkeit, weil für die Jause nicht geplant gewesen sei, dabei etwa Problemsituationen zu besprechen, keine Teilnahmeverpflichtung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bestanden habe und die Jause auch nicht im Hinblick auf eine wegen der fordernden Tätigkeit unbedingt notwendige Erfrischung stattfinden sollte. Auch ein Unfallversicherungsschutz nach § 176 Abs. 1 Z 2 lit. b ASVG ist zu verneinen, weil die Durchführung von „Weinjausen“ – anders als etwa eine Einsatzbesprechung – nicht unmittelbar zum Wirkungsbereich der Freiwilligen Feuerwehr gehört (OGH 5. 6. 2007, 10 ObS 63/07y).




12. 12. 2007 - SWKOnline - Pflegegeld - doch nicht immer anzurechnen?

§ 34 Abs. 6 Teilstrich 3 EStG 1988 ist (teleologisch reduzierend) dahingehend auszulegen, dass Pflegegeld nur soweit anzurechnen ist, als dies seinem Zweck entspricht (Abdeckung von pflegebedingten Mehraufwendungen; siehe § 1 Bundespflegegeldgesetz). Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen, dass ein ihm gehöriges KFZ von der Gattin (Betreuungsperson) dafür verwendet wird, ein erheblich behindertes Kind zur Sonderschule zu bringen und von dieser abzuholen (tägliche Wegstrecke 40 km) sind durch das Pflegegeld nicht abgegolten und daher als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abzugsfähig (UFS 12.11.2007, RV/0094-I/07).




12. 12. 2007 - PVInfo - LStR-Wartungserlass 2007

Das BMF hat soeben den LStR-Wartungserlass 2007 vom 21. 11. 2007, BMF-010222/0218-VI/7/2007, veröffentlicht. Im Rahmen der laufenden Wartung 2007 werden vor allem die wesentlichen Aussagen der Ergebnisse des Salzburger Steuerdialoges 2007, Änderungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2007 sowie Änderungen bzw. Klarstellungen durch höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Die LStR 2002 idF des Wartungserlasses 2007 sind ab 1. 1. 2008 generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2006 oder bei Anträgen gemäß § 299 BAO) sind die LStR 2002 idF des Wartungserlasses 2007 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten. Den Volltext des LStR-Wartungserlasses 2007 finden Sie in der Findok.


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11. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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11. 12. 2007 - Steuerverein - Wann müssen Sie von sich aus (ohne Aufforderung durch das Finanzamt) eine Steue

Übersteigt Ihr Einkommen 10.900€, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung oder ein Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung abzugeben, wenn

-Sie neben lohnsteuerplichtigen Einkünften andere Einkünfte (z.B. aus Werkverträgen oder freien Dienstverträgen) von insgesamt mehr als 730€ erhalten haben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen. Geben Sie in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung ab.
Frist: 30.April des Folgejahres (bei Online-Erklärungen: 30.Juni des Folgejahres)
-sie im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben, die beim Lohnsteuerabzug nicht gemeinsam versteuert wurden (z.B. Firmenpension neben ASVG-Pension). Geben Sie in diesem Fall eine Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung ab.
Frist: 30.September des Folgejahres
-Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag für das Kalenderjahr nicht zusteht, aber bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden ist. Geben Sie in diesem Fall eine Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung ab.
Frist: 30.September des Folgejahres.
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11. 12. 2007 - SWIOnline - Deutsche Wertpapierzinsen einer österreichischen KG

Wird im Rahmen einer österreichischen Betriebsprüfung festgestellt, dass deutsche Anleihepapiere, die im Depot einer deutschen Bank gehalten werden, funktional dem Betriebsvermögen einer österreichischen KG mit österreichischen Betriebstätten zuzurechnen sind, dann unterliegen die aus diesen Wertpapieren fließenden Zinsen auch dann der österreichischen Besteuerung, wenn sämtliche Gesellschafter der KG in Deutschland ansässig sind und die Zinsen der deutschen Quellenbesteuerung unterzogen wurden. Deutschland hat sich in Artikel 7 i.V. mit Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA-Deutschland verpflichtet, die Gewinne einer österreichischen Betriebstätte (hier: der Personengesellschafterbetriebstätte) von der deutschen Besteuerung freizustellen. Deutsche Gesellschafter haben daher auf Grund des DBA-Deutschland Anrecht auf Rückerstattung der im Abzugsweg in Deutschland erhobenen Steuer (EAS 2908 vom 12. 11. 2007)




11. 12. 2007 - SWKOnline - Steuertermine im Jänner

Am 15. Jänner 2008 sind folgende Abgaben fällig:

-Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat November 2007;
-Normverbrauchsabgabe für den Monat November 2007;
-Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat November 2007;
-Werbeabgabe für den Monat November 2007;
-Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat November 2007;
-Lohnsteuer für den Monat Dezember 2007;
-Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Dezember 2007;
-Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Dezember 2007.




11. 12. 2007 - PVInfo - Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß IESG 2008

Der Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag (§ 2 des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, BGBl 1994/315) wird für das Jahr 2008 mit 0,55 % festgesetzt.

(Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz für das Jahr 2008 festgesetzt wird, BGBl II 2007/349, ausgegebenen am 10. 12. 2007)




10. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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10. 12. 2007 - Steuerverein - Was tun Sie, wenn es zu einer Nachforderung kommt?

Kommt es in Ausnahmefällen zu einer Nachforderung, können Sie Ihren Antrag im Wege der Berufung zurückziehen, ausgenommen

-Sie müssen von sich aus eine Steuererklärung abgeben oder
-es kommt aus einem anderen Grund zu einer Pflichtveranlagung
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10. 12. 2007 - ASOKOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt

Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden in der Vorwoche kundgemacht:
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, BGBl. I Nr. 90/2007 (siehe News vom 10. 10. 2007);
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie und Beruf Management GmbH“ geändert wird, BGBl. I Nr. 91/2007;
Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2008 festgesetzt wird, BGBl. II Nr. 337/2007;
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung betreffend die Lohnzuschläge für die Urlaubs- und die Abfertigungsregelung nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird, BGBl. II Nr. 338/2007;
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung betreffend die Betriebe von öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken 2006 geändert wird, BGBl. II Nr. 340/2007;
Kundmachung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Kundmachung über Einrichtungen und Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch geändert wird, BGBl. II Nr. 344/2007;
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Österreichische Arzneitaxe geändert wird (115. Änderung der Arzneitaxe), BGBl. II Nr. 345/2007.




07. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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07. 12. 2007 - Steuerverein - In welchen Fällen können Sie in der Regel eine Gutschrift erwarten?

-Wenn Sie während des Jahres unterschiedlich hohe Bezüge erhalten haben und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keine Aufrollung durchgeführt hat,
-wenn Sie während des Jahres die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gewechselt haben oder nicht ganzjährig beschäftigt waren,
-wenn Sie auf Grund der geringen Höhe Ihrer Bezüge Anspruch auf "Negativsteuer" haben.
-wenn Sie Anspruch auf den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und/oder auf den Kinderzuschlag und/oder auf ein Pendlerpauschale haben, der/das bei der laufenden Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wurde oder,
-wenn Sie Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die noch nicht in einem Freibetragsbescheid berücksichtigt wurden.
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07. 12. 2007 - SWKOnline - Ökologisierungsgesetz 2007

Am 5. 12. 2007 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz und das Mineralölsteuergesetz 1995 geändert werden – Ökologisierungsgesetz 2007 (ÖkoG 2007) – den Ministerrat und wurde dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Volltext der Regierungsvorlage unter www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/kologisierungsgeset_7149/_start.htm




07. 12. 2007 - PVInfo - BUAK: Zahl entschädigungsfähiger Schlechtwetterstunden wird erhöht

Die Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden erhöht sich für die Sommerperiode 2007 (1. 5. bis 31. 10. 2007) aufgrund der Feststellung zum 1. 9. 2007 wie folgt:

Wettergebiet 7 betreffend die politischen Bezirke Tamsweg, Murau, Judenburg, Knittelfeld, Leoben, Bruck/Mur, Mürzzuschlag: 8 Erhöhungsstunden
Wettergebiet 9 betreffend die politischen Bezirke Villach, Villach-Land, Klagenfurt, Klagenfurt-Land, Feldkirchen, St. Veit/Glan, Völkermarkt, Wolfsberg: 16 Erhöhungsstunden
(Kundmachung der BUAK gem § 4 Abs 7 BSchEG Nr 4/2007 vom Dezember 2007)




07. 12. 2007 - ASOKOnline - EuGH: Deutsche Überstundenvergütung

Die Vergütung von Mehrarbeit zu einem niedrigeren Satz als dem, der für reguläre Arbeitsstunden gilt, kann eine europarechtlich unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen. Der EuGH gelangt hinsichtlich einer entsprechenden Vorschrift im deutschen Beamtendienstrecht zu dem Ergebnis, dass die niedrigere Vergütung von Arbeitsstunden, die ein teilzeitbeschäftigter Beamter über seine individuelle Arbeitszeit hinaus bis zur Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Beamten leistet, gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen verstößt, wenn diese Ungleichbehandlung erheblich mehr Frauen als Männer betrifft und nicht durch Faktoren sachlich gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH 6. 12. 2007, Rs. C-300/06, Ursula Voß).




06. 12. 2007 - Steuerverein - Die elektronische ArbeitnehmerInnenveranlagung I

Welche Vorteile bietet FinanzOnline?

- Kostenlose Anwendung rund um die Uhr
- Amtsweg per Mausklick bequem von zu Hause
- Möglichkeit zur jederzeitigen Änderung von personenbezogenen Grunddaten, wie z. B. Adresse,
Bankverbindung, E-Mail-Adresse
- Aktuelle Abfragen Ihres Steuerkontos und Steueraktes (z. B. Kontostand,Lohnzettel)
- Elektronische Rückzahlungsanträge
- Bescheidzustellung in Ihren persönlichen elektronischen Briefkasten (DataBox) inkl. E-Mail Verständigung
- Anonyme Steuerberechnung
- Keine spezielle Software
- Komfortable Benutzerführung (Online-Hilfe, Hotline)
- Behindertengerechte Anwendung
- Automatische Verlängerung der Erklärungsfrist bis 30. Juni des Folgejahres

Falls Sie Fragen zu FinanzOnline
haben, besuchen Sie unsere Homepage unter www.bmf.gv.at. Wir haben für Sie auch eine Hotline eingerichtet:
Unter 0810 / 22 11 00 von Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar, österreichweit zum Ortstarif.
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06. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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06. 12. 2007 - SWKOnline - Bauherrenverordnung 2008

Das BMF hat am 3. Dezember 2007 die Entwürfe einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Herstellungs- und Instandsetzungsaufwendungen bei Gebäuden (Bauherrenverordnung 2008) sowie einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Bauherrenverordnung (BGBl. Nr. 321/1990) geändert wird, zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endet am 14. Dezember 2007. Volltexte der Verordnungsentwürfe




05. 12. 2007 - Steuerverein - Die elektronische ArbeitnehmerInnenveranlagung

Wie erreichen Sie uns?

Rufen Sie FinanzOnline unter www.bmf.gv.at auf melden Sie sich an: Entweder mit Klick auf die Rubrik "FinanzOnline" oder auf die Schaltfläche "Registrierung" im Login-Bereich. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihre Zugangskennungen (Teilnehmer ID, Benutzer ID udn PIN) mit Rückscheinbrief (RSa).
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05. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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05. 12. 2007 - ASOKOnline - Invaliditätspension: Tätigkeitsschutz nach § 255 Abs. 4 ASVG

Für die Beurteilung des Tätigkeitsschutzes nach § 255 Abs. 4 ASVG sind nur Monate einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. Wer (etwa als Hausmann oder Hausfrau) nicht in das Sozialversicherungssystem integriert ist, soll mit seiner nicht versicherten Tätigkeit auch nicht in den Genuss des Tätigkeitsschutzes nach § 255 Abs. 4 ASVG kommen, selbst wenn die gleiche Tätigkeit später in einem der Sozialversicherungspflicht unterliegenden Dienstverhältnis (als Haushälter oder Haushälterin) ausgeübt wird. Aus diesem Grund können auch Zeiten einer Tätigkeit, die erst seit dem 1. 1. 1998 (als neuer Selbständiger) der Pflichtversicherung unterliegen, auch dann bei der Frage des Tätigkeitsschutzes nach § 255 Abs 4 ASVG keine Berücksichtigung finden, wenn die gleiche Tätigkeit später in einem der Sozialversicherungspflicht unterliegenden Dienstverhältnis ausgeübt wird. Im konkret vorliegenden Fall hat der Kläger seine Tätigkeit als Tai-Chi-Lehrer in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag zwar tatsächlich durch mehr als 120 Kalendermonate hindurch – allerdings großteils ohne Pflichtversicherung - ausgeübt, sodass ihm die Zuerkennung einer Invaliditätspension gemäß § 255 Abs. 4 ASVG nach dem oben Gesagten zu versagen war (OGH 5. 6. 2007, 10 ObS 42/07k).




05. 12. 2007 - SWIOnline - EU-Finanzminister einig über neue Mehrwertsteuerregeln

Die EU-Finanzminister haben sich nach fünf Jahren auf neue Steuerregeln für grenzüberschreitende Dienstleistungen geeinigt. Ab 2015 wird etwa beim Herunterladen von Musik oder Guthaben für Internettelefonie nicht mehr der oft günstigere Satz des Landes gelten, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, sondern der - meist höhere - des Landes, in dem der Verbraucher sitzt. Für Geschäfte zwischen Unternehmen gilt das Bestimmungsland-Prinzip bereits ab 2010. Damit ist auch ein jahrelanges Problem mit der Besteuerung von Kfz-Leasing im Ausland gelöst. Die längere Frist bis 2015 für die Besteuerung von elektronischen Dienstleistungen wie Pay TV oder Telekomdienste war ein substanzielles Zugeständnissen an Luxemburg, das die Einigung bis zuletzt blockiert hatte. Das Fürstentum hat sich wegen seiner niedrigen Mehrwertsteuersätze zu einem beliebten Sitz solcher Dienstleistungsanbieter, darunter Skype, AOL oder RTL, entwickelt. Diese Steuereinnahmen machen laut Schätzungen rund ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus. Wegen der befürchteten Steuerausfälle werden die Mehrwertsteuereinnahmen zum Start der neuen Regelung vorübergehend geteilt: 2015 und 2016 kann das "Standortland" 30 Prozent der Einnahmen einbehalten, dann noch zwei Jahre 15 Prozent. Dann soll die Einnahmenteilung fallen, darauf hatten die meisten übrigen Mitgliedstaaten - darunter auch Österreich - bestanden. - (APA)




05. 12. 2007 - SWKOnline - BMF veröffentlicht Lohnsteuerprotokoll 2007

Das Finanzministerium hat nun auch das als Ergebnis des diesjährigen Salzburger Steuerdialogs 2007 erstellte Lohnsteuerprotokoll 2007 veröffentlicht, mit dem in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen zur Lohnsteuer und zum Familienlastenausgleich klargestellt werden. Volltext des BMF-Erlasses vom 20. 1. 2007, GZ BMF-010222/0170-VI/7/2007, unter www.bmf.gv.at/Steuern/Aktuelles/_start.htm




05. 12. 2007 - PVInfo - Lohnsteuerprotokoll 2007

Das BMF hat auf seiner Internetseite das als Ergebnis des diesjährigen Salzburger Steuerdialogs erstellte Lohnsteuerprotokoll 2007 veröffentlicht, mit dem auch zahlreiche für die tägliche Praxis der Personalverrechnung wichtige Zweifelsfragen zur Lohnsteuer und zum Familienlastenausgleich klargestellt werden.

Zum Lohnsteuerprotokoll im Volltext




04. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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04. 12. 2007 - Steuerverein - ArbeitnehmerInnenveranlagung

Wann kann ein Antrag auf ArbeitnehmerInnenveranlagung gestellt werden?

Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit (z.B. kann der Antrag auf 2006 bis Ende Dezember 2011 gestellt werden). Sie können Ihren Antrag entweder elektronisch über FinanzOnline übermitteln oder mit dem Formular L1 per Post senden oder persönlich bei Ihrem Finanzamt abgeben. Das Finanzamt bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Einlagens und führt auf Ihren Antrag eine Arbeitnehmerveranlagung (früher: Jahresausgleich) durch.
Die Erledigung der ArbeitnehmerInnenveranlagung durch Ihr Finanzamt kann erst erfolgen, wenn alle Jahreslohnzettel oder sonstigen Meldungen (z.B. vom Arbeitsmarktservice) eingelangt sind.
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04. 12. 2007 - SWKOnline - Finanzausschuss hat das MiFiG 2007 beschlossen

Am 29. 11. 2007 hat der Finanzausschuss das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 (Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern hinsichtlich der Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geändert werden) unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages beschlossen.

Durch das MiFiG-Gesetz 2007 können diese Gesellschaften künftig auch in der kostengünstigeren Rechtsform der GmbH und nicht mehr nur von Banken gegründet werden. Der zulässige Anteil der öffentlichen Hand wird mit 50 % begrenzt, der Anteil des Risikokapitals am Zielunternehmen mit mindestens 70 % vorgeschrieben. Ausgeschlossen wird die Finanzierung von Konzerngesellschaften. Für bestehende Gesellschaften soll eine Übergangsregelung bis 2010 gelten.




04. 12. 2007 - PVInfo - Gehaltserhöhung der öffentlich Bediensteten 2008

Die Gehaltsverhandlungen für den öffentlichen Dienst für das kommende Jahr brachten folgendes Ergebnis:

Erhöhung der KV-Gehälter um durchschnittlich 3,3 %;
Erhöhung der Gehälter, Zulagen, Nebengebühren und Auslandsverwendungszulage staffelwirksam um 2,7 %;
Einmalzahlung in Höhe von 175 Euro, die im Mai 2008 zur Auszahlung gelangt.




03. 12. 2007 - Steuerverein - Ist da jemand?

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03. 12. 2007 - Steuerverein - Amtsbescheinigungen und Opferausweise

Welcher Freibetrag steht Inhaberinnen und Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen zu?

Inhaberinnen und Inhabern von Opferausweisen und Amtsbescheinigungen (Steuerpflichtige, die in der Zeit von 1938 bis 1945 eine politische Verfolgung erlitten haben) steht zusätzlcih ein jährlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 801€ zu.

Pensionistinnen und Pensionisten können diesen Freibetrag direkt bei ihrem Pensionsversicherungsträger durch Vorlage des Ausweises geltend machen. Ohne Berücksichtigung bei der laufenden Lohnverrechnung kann der Freibetrag nach Ablauf des Jahres bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung beantragt werden.
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03. 12. 2007 - ASOKOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt

Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden zuletzt kundgemacht:
-Verordnung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, BGBl. II Nr. 312/2007;
-Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus, BGBl. II Nr. 317/2007;
-Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für das Jahr 2008 festgesetzt werden (Landeshöchstzahlenverordnung 2008), BGBl. II Nr. 327/2007;
-Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Bundeshöchstzahl 2008, BGBl. II Nr. 328/2007;
-Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz, BGBl. II Nr. 329/2007;
-Verordnung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, BGBl. II Nr. 334/2007.



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