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31. 01. 2008 - Steuerverein - Umsatzsteuerveranlagung

Nach Ablauf des Kalenderjahres (das ist der Veranlagungszeitraum) werden Sie als UnternehmerIn
zur Steuer veranlagt (§ 21 Abs. 4 UStG). In diesem Fall wird die Summe aller bereits erfolgten Zahlungen
bzw. Gutschriften dem in der Umsatzsteuererklärung ausgewiesenen Betrag gegenübergestellt.
Im Idealfall sollten sich die Werte decken, d. h. die Jahreserklärung stellt nur eine Zusammenfassung der
monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungen dar. Ergibt sich auf Grund der Veranlagung eine
Nachforderung, so bedeutet dies, dass während des Jahres die Vorauszahlungen in zu niedriger Höhe
geleistet wurden. Spätestens am 15. Februar wäre die USt zu bezahlen gewesen. Eine Nachzahlung kann
daher die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nach sich ziehen.
Der Umsatzsteuerbescheid ergeht schriftlich. Eine festgesetzte Umsatzsteuerschuld ist binnen Monatsfrist –
gerechnet ab Bescheidzustellung – zu zahlen (§ 210 Abs. 4 BAO).
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




31. 01. 2008 - SWKOnline - Salzburger Steuerdialog: Zweifelsfragen zur BAO

Im Rahmen des Salzburger Steuerdialogs 2007 wurden zwischen BMF, Fachbereich und Finanzämtern auch Zweifelsfragen betreffend die BAO diskutiert. Das Ergebnis hat das BMF soeben mit Erlass vom 9. 1. 2008, BMF-010103/0073-VI/2007, veröffentlicht. Folgende Themen werden behandelt:

- Erlassung eines endgültigen Bescheides nach einem vorläufigen Bescheid;
- Zustellvollmacht;
- Zuständigkeiten;
- Stellung von Anträgen gemäß § 212a BAO zur Erlangung eines unberechtigten Zahlungsaufschubes ohne Einbringung einer Berufung;
- Abspaltung eines Teilbetriebes.

Volltext des BMF-Erlasses in der Findok.




31. 01. 2008 - SWIOnline - Deutschland: Zahl der Kontenabfragen durch Behörden steigt

Die Zahl der Kontenkontrollabrufe in Deutschland ist einem Zeitungsbericht zufolge im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. 2007 hätten Staatsanwaltschaften, Polizei- und andere Behörden in insgesamt 93.560 Fällen im Zusammenhang mit Strafverfahren die Kontendaten von Bürgern gezielt . Dies seien gut 15 Prozent mehr als im Jahr zuvor gewesen. Besonders rege durchleuchteten vor allem Staatsanwaltschaften, Polizei und Finanzbehörden die Kontobewegungen der Deutschen. Staatsanwälte fragten demnach 18.002 mal die Kontendaten ab. Dies sei eine Zunahme von fast 40 Prozent. Die Polizei steigerte die Zahl der Kontenabrufe dem Bericht zufolge um 13 Prozent auf 54.111. Auch der Fiskus legte deutlich zu, um gut zehn Prozent auf 13.061 Fälle. Zugenommen hätten auch die Kontenabrufverfahren nach dem sogenannten Steuerehrlichkeitsgesetz, bei dem geprüft wird, ob Bürger Steuern hinterziehen. Jüngste Zahlen des Bundeszentralamts für Steuern zeigen ein Plus von fast zehn Prozent auf insgesamt 27.749 Fälle im vergangenen Jahr. -(AFP)




30. 01. 2008 - Steuerverein - Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung

Grundsätzlich hat jeder/jede UnternehmerIn für das abgelaufene Kalenderjahr eine Steuererklärung abzugeben.
KleinunternehmerInnen sind dann von der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung befreit, wenn ihr Umsatz (ohne Hilfsgeschäfte) nicht über 7.500 € liegt
und sie vom Finanzamt auch keine Erklärung zugesendet bekommen haben. Die Umsatzsteuererklärung ist bis 30. April des
Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen
(§ 134 Abs. 1 BAO). Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert
werden (§ 134 Abs. 2 BAO). Wenn Sie von einem/einer „steuerlichen VertreterIn“ vertreten werden,
haben Sie für die Einreichung der Steuererklärung in der Regel länger Zeit.
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




30. 01. 2008 - SWKOnline - Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO

Das BMF hat Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO erlassen. Behandelt werden darin: Voraussetzungen für Berichtigungen, Gegenstand der Berichtigung, Antrag, Fristen, Ermessen, Abänderungsbefugnis, Verjährung und Zuständigkeit. Den entsprechenden BMF-Erlass vom 9. 1. 2008, BMF-010103/0062-VI/2007, finden Sie in der Findok.




30. 01. 2008 - PVInfo - Betriebliche Vorsorge für selbständig Erwerbstätige

Für Selbständige wurde nach dem Modell der Abfertigung neu im BMSVG eine betriebliche Vorsorge (Selbständigenvorsorge) geschaffen. Gewerbetreibende und neue Selbständige sind nach dem für sie geltenden „Pflichtmodell“ ab 1. 1. 2008 verpflichtet, Beiträge in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) einzuzahlen. Freiberuflich Selbständige und Land- und Forstwirte können sich nach dem für sie geltenden „Opting-in-Modell“ bis zum Jahresende 2008 durch Abschluss eines Beitrittsvertrags mit einer BV-Kasse zu einer Beitragsleistung verpflichten. Eckpunkte und nähere Details der Neuregelung entnehmen Sie einem Gastbeitrag von Mag. Walter Neubauer und Mag. Erwin Rath, Referenten für Arbeitsvertragsrecht im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, im Jänner-Heft Ihrer PV-Info.




30. 01. 2008 - ASOKOnline - Beendigung des DV Behinderten

Beendigung des Dienstverhältnisses von Behinderten wegen Krankheit
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Dienstverhältnis von behinderten Dienstnehmern wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen beendet werden kann, wird im Hinblick auf die zum Schutze von Behinderten normierten Diskriminierungsverbote im Schrifttum häufig kontroversiell behandelt. In seinem in der Jänner-Ausgabe der ASoK erschienenen Beitrag möchte Mag. Andreas Gerhartl sowohl einen Überblick über den Meinungsstand in Literatur und Judikatur bieten als auch eigene Lösungsvorschläge unterbreiten. Im Fokus der Betrachtung steht dabei die Problemstellung, dass der Dienstgeber das Dienstverhältnis eines begünstigten Behinderten wegen (zu erwartender) krankheitsbedingter Fehlzeiten per Kündigung bzw. Entlassung beenden möchte.

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29. 01. 2008 - Steuerverein - USt Zusammenfassende Meldung

Die Mitgliedstaaten der EU unterhalten ein gemeinsames System des Informationsaustausches für innergemeinschaftliche Lieferungen (Mehrwertsteuer-Informations- Austausch-System, MIAS).
Die am Binnenmarkt beteiligten und liefernden Unternehmer haben quartalsweise eine Zusammenfassende Meldung (ZM) bei dem - für die Erhebung der Umsatzsteuer - zuständigen Finanzamt einzureichen. In der ZM sind die UID der jeweiligen Geschäftspartner und der Gesamtwert aller an diese ausgeführten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen für das Quartal anzugeben. Die in den ZM enthaltenen Informationen werden von den Mitgliedstaaten regelmäßig ausgetauscht.
Wenn Sie in einem Quartal keine innergemeinschaftlichen Lieferungen ausführen, übermitteln Sie bitte für dieses Quartal keine ZM!
Falls Sie innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausführen, müssen Sie sich folgende Termine zur Abgabe der ZM vormerken: 30.4., 31.7., 30.10. und 31.1. (Art. 21 Abs. 3 UStG). Die ZM ist ab dem 1. Quartal 2004 grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline (Eingaben/Erklärungen) zu übermitteln, außer es ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar. Nur dann dürfen noch amtliche Vordrucke übermittelt werden. Bei elektronischer Übermittlung verlängert sich die Frist um 15 Tage: 15.5., 15.8., 15.11. und 15.2.
Beispiel: Die Daten der ZM für das erste Quartal eines Jahres (Jänner bis März) sind auf elektronischem Wege bis spätestens 15. Mai zu übermitteln.
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29. 01. 2007 - PVInfo - Anhebung des Pendlerzuschlags

Am 24. 1. 2008 wurde im Finanzausschuss im Zuge der Behandlung des Ökologisierungsgesetzes 2007 ein Antrag, der eine Änderung des EStG beinhaltet, mehrheitlich angenommen. Damit wurde der Pendlerzuschlag für die Veranlagungen 2008 und 2009 erhöht. Der Höchstbetrag der Erstattung der Negativsteuer von derzeit 200 Euro soll auf 240 Euro angehoben werden. Zudem soll die Deckelung von 10 % der Werbungskosten auf 15 % angehoben werden. Die Anhebung auf 15 % und die Anhebung auf 240 Euro gelten jedoch nur für jene Arbeitnehmer, die grundsätzlich Anspruch auf das Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit b oder c EStG haben. Von der Entlastung profitieren in etwa 100.000 Pendler mit niedrigem Einkommen.




29. 01. 2008 - SWIOnline - Änderung der 183-Tage-Klausel im neuen DBA-CZ

In dem ab 2008 in Wirksamkeit tretenden DBA-CZ sieht die 183-Tage-Klausel nicht mehr - wie bisher - einen auf das Kalenderjahr abstellenden Beobachtungszeitraum, sondern - nach dem Vorbild des aktualisierten OECD-MA - einen kalenderjahrsunabhängigen Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vor. Die Neuregelung kann allerdings nur Personalentsendungen ab 1. Jänner 2008 betreffen. Werden daher von einem österreichischen Arbeitgeber Arbeitnehmer von Juli 2007 bis Dezember 2007 zu Montagetätigkeiten nach Tschechien entsandt und ab März 2008 neuerlich für 5 Monate zur Arbeitsleistung in Tschechien beordert, beginnt der 12-Monatszeitraum ab der Einreise der Monteure im März 2008 (und nicht ab Juli 2007) zu laufen. (EAS 2925 vom 25.1.2008)




29. 01. 2008 - ASOKOnline - Arbeitsrechtliche Folgen von Ehrenbeleidigungen

In der Praxis wird oftmals verkannt, dass Ehrenbeleidigungen – neben möglichen Folgen im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht – vor auch weitreichende arbeitsrechtsrechtliche Konsequenzen haben können: Bei Arbeitern (§ 82 lit. g GewO 1859), Angestellten (§ 27 Z 6 AngG) und Lehrlingen (§ 15 Abs. 3 lit. b BAG) kann eine grobe Ehrenbeleidigung bzw. eine erhebliche Ehrverletzung eine Entlassung bzw. einen vorzeitigen Austritt (§ 82a lit. b GewO 1859; § 26 Z 4 AngG; § 15 Abs. 4 lit. b BAG) rechtfertigen. Die vorgenannten Gesetze definieren die Begriffe „grobe Ehrenbeleidigung“ bzw. „erhebliche Ehrverletzung“ zwar nicht, es gibt jedoch einige Entscheidungen des OGH zu diesen Begriffen. In seinem Beitrag in der Jänner-Ausgabe der ASoK widmet Dr. Thomas Rauch sich der Begriffsklärung und bringt aus der angesprochenen höchstgerichtlichen Judikatur zahlreiche Beispiele zu entlassungs- bzw. austrittsrelevanten Ehrenbeleidigungen.

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28. 01. 2008 - SWKOnline - Ökologisierungsgesetz 2007 und Änderung des ESTG

Ökologisierungsgesetz 2007 (ÖkoG 2007) und Änderung des Einkommensteuergesetzes
Der Finanzausschuss hat am 24. Jänner 2008 das Ökologisierungsgesetz 2007 (Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz und das Mineralölsteuergesetz 1995 geändert werden) mehrheitlich angenommen. Weiters wurde ein Antrag gem. § 27 GOG eingebracht, der neben der Ökostromgesetz-Novelle 2008 auch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 beinhaltet. Damit wurde der Pendlerzuschlag für die Veranlagungen 2008 und 2009 erhöht. Der Höchstbetrag von derzeit 200 Euro soll auf 240 Euro angehoben werden. Zudem soll die Deckelung von 10% der Werbungskosten auf 15% angehoben werden. Die Anhebung auf 15% und die Anhebung auf 240 Euro gelten jedoch nur für jene ArbeitnehmerInnen, die grundsätzlich Anspruch auf das Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b oder c EStG 1988 haben. Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Wortlaut des Antrags gem. § 27 GOG auf der BMF-Homepage.




28. 01. 2008 - SWKOnline - Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen

Die aktuelle Liste (Stand 31. 12. 2007) sämtlicher Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e EStG festgestellt wurde, ist auf der BMF-Homepage veröffentlicht.




25. 01. 2008 - Steuerverein - USt UID-Bestätigungsverfahren

Damit sich Unternehmer von der Gültigkeit der UID eines EU-Geschäftspartners überzeugen können, wurde EU-weit das so genannte "Bestätigungsverfahren" eingeführt.
Das UID-Büro führt für Sie ein zweistufiges Bestätigungsverfahren durch. Bei der Anfrage an das UID-Büro können Sie zwischen zwei Informationsstufen wählen:
* Stufe 1 (einfaches Bestätigungsverfahren): Hier wird lediglich die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat vergebenen UID überprüft. Der Bezug zu einem bestimmten Unternehmer wird nicht hergestellt. Grundsätzlich sind positive Bestätigungen nach Stufe 1 für den Vertrauensschutz ausreichend. Das Bestätigungsverfahren der Stufe 1 kann auch über FinanzOnline (Eingaben/Anträge/UID-Bestätigung) erfolgen. Diese Abfrage steht Ihnen auch zur Bestätigung der österreichischen UID-Nummer eines anderen österreichischen Unternehmers zur Verfügung. Die Online-Validierung der UID-Nummer kann auch über http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/vies/de/vieshome.htm erfolgen.
* Stufe 2 (qualifiziertes Bestätigungsverfahren): Hier wird die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat vergebenen UID im Zusammenhang mit einem bestimmten Namen und einer bestimmten Anschrift in einem anderen Mitgliedstaat überprüft. Die Anfrage nach Stufe 2 ist meist nur dann sinnvoll, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Warenempfängers bzw. seiner Unternehmereigenschaft bestehen oder wenn mit einem Geschäftspartner erstmals Geschäftsbeziehungen aufgenommen werden.
Hinweis: Für die Anfrage bzw. Bestätigung benötigen Sie das Formular U 16; siehe www.bmf.gv.at (Formulare).
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25. 01. 2008 - SWIOnline -Bundesfinanzhof: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Die Kürzung der Pendlerpauschale verstößt aus Sicht des Bundesfinanzhofs gegen die Verfassung. Dies teilte Deutschlands oberstes Steuergericht am 23.1.2008 in München mit. Deshalb wurden zwei Klagen von Steuerzahlern zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet. Das Bundesverfassungsgericht will noch in diesem Jahr endgültig über die Pendlerpauschale entscheiden. Mit der Pendlerpauschale können Autofahrer ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Januar vergangenen Jahres sind die 30 Cent aber nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar. Von der Neuregelung sind mehrere Millionen Steuerbezahler betroffen, die früher von der Pauschale profitiert haben. - (dpa)




25. 01. 2008 - SWKOnline - F plant Entlastung für Pendler mit niedrigem Einkommen

Finanzminister Wilhelm Molterer kündigte nach dem Ministerrat eine Adaption bei der Pendlerpauschale an. Konkret soll der Negativsteuerdeckel für Pendler von 10 auf 15 Prozent bei unverändertem Höchstbetrag von 240 Euro angehoben werden. Das betrifft jene rund 50.000 Pendler, deren Jahresbruttoeinkommen rund 11.000 Euro nicht übersteigt und die daher keine Steuern zahlen. Durch die Adaption können im Schnitt zusätzlich etwa 40 Euro Negativsteuer geltend gemacht werden. Die maximale Entlastung liegt bei etwa 65 Euro. Bisher wurde die Negativsteuer bei der Pendlerpauschale mit 240 Euro gedeckelt. Für Arbeitnehmer, denen keine Pendlerpauschale zusteht, gilt ein Deckel von 110 Euro. Zusätzlich ist die Negativsteuer mit 10 Prozent der Werbungskosten begrenzt.Diese Begrenzung wird nun für jene Arbeitnehmer, denen eine Pendlerpauschale zustehen würde, dies aber nicht geltend machen können, weil sie unter der Besteuerungsgrenze liegen, von 10 Prozent auf 15 Prozent der Werbungskosten angehoben. Beispielsweise konnte ein Arbeitnehmer mit einem Monatsbezug von 800 Euro durch die 10-Prozent-Deckelung bisher rund 173 Euro als Negativsteuer erhalten. Nunmehr kommt er mit 15 Prozent über die 240-Euro-Absolutdeckelung hinaus und erhält die vollen 240 Euro (apa).




25. 01. 2008 - ASOKOnline - Anhebung der Einkommensgrenzen im Studienförderungsgesetz

Da die Einkommensgrenze zur Bemessung der Unterhaltsleistungen seit 1999 nicht angehoben wurde und die Studienbeiträge zudem eine finanzielle Belastung darstellen, sollen durch eine Änderung des Studienförderungsgesetzes 1992 (RV 405 BlgNR 23. GP) die Einkommensgrenzen angehoben und hinsichtlich des Bezugs des Studienzuschusses ausgeweitet werden. Überdies geht es darum, die finanziellen Belastungen von Studierenden mit Kinderbetreuungspflichten durch Anhebung der Studienbeihilfe abzufedern und die Förderungsdauer für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu verlängern. Die Gesamtkosten belaufen sich bei vollem Wirksamwerden (2009) auf 8,6 Mio. Euro, von denen auf das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung 8,0 Mio. Euro, auf das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 0,5 Mio. Euro und auf das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend 0,1 Mio. Euro entfallen. Im Gegenzug führten die geplanten Verbesserungen in der Studienförderung im Interesse von Beschäftigung und Wirtschaftsstandort Österreich zu rascheren Studienabschlüssen und zur Erhöhung der Akademikerquote, heißt es in den Erläuterungen.

Regierungsvorlage samt Erläuterungen




24. 01. 2008 - Steuerverein - USt UID-Büro

Für die Bestätigung der Gültigkeit einer UID ist für ganz Österreich das UID-Büro des Bundesministeriums für Finanzen in 1034 Wien, Erdbergstraße 192 - 196 zuständig:
- Tel.: (0810) 005310 von Montag bis Freitag von 7.30 - 18.00 Uhr und
- Fax: (0810) 005012.
Sie können die gewünschten Informationen entweder per Telefon oder Fax einholen, und zwar jeweils zum Ortstarif aus ganz Österreich. Natürlich sind auch schriftliche Anfragen möglich. Jede UID enthält am Beginn zwei Buchstaben als Code für die Länderbezeichnung ("Länderkennzeichnung") laut folgender
Aufstellung:

Code Land
AT Österreich
BE Belgien
CY Zypern
CZ Tschechische Republik
DE Deutschland
DK Dänemark
EE Estland
EL Griechenland
ES Spanien
FI Finnland
FR Frankreich
GB Großbritannien
HU Ungarn
IE Irland
IT Italien
LT Litauen
LU Luxemburg
LV Lettland
MT Malta
NL Niederlande
PL Polen
PT Portugal
SE Schweden
SI Slowenien
SK Slowakei

Hinweis:
Jede UID besteht aus einem 2-stelligen Länderkennzeichen sowie 8-12 weiteren Stellen in denen auch Buchstaben - je nach EU-Staat (z. B. Irland, Niederlande, Spanien) - enthalten sein können. Die österreichische UID beginnt immer mit dem Länderkennzeichen AT, weist an der ersten Stelle ein U und anschließend acht Ziffern auf (z. B. ATU12345678).
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24. 01. 2008 - SWKOnline - Bilanzbuchhalter – Einkunftsart

Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner (Bilanzbuchhaltungsberufe i. S. d. § 1 Bilanzbuchhaltungsgesetz – BibuG, BGBl. I Nr. 161/2006, in Kraft getreten mit 1. 1. 2007) stellen nach dem WTBG in der Fassung nach In-Kraft-Treten des BibuG keine Wirtschaftstreuhandberufe dar. Dementsprechend stellen (ab 2007 erzielte) Einkünfte aus der selbständigen Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Einkünfte selbständiger Buchhalter (§ 1 Abs. 1 Z 4 WTBG in der Fassung vor In-Kraft-Treten des BibuG) sind für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2006 als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu qualifizieren. Ab 2007 bezogene Einkünfte selbständiger Buchhalter sind mangels berufsrechtlicher Einstufung durch das WTBG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren. Ein dadurch allenfalls bedingter Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 kann für Wirtschaftsjahre, die vor 2010 beginnen, durch eine Aufschuboption verhindert werden( Rz. 5211 EStR 2000). Weitere Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2007 stellt Dr. Gerhard Petschnigg in einem Beitrag in SWK-Heft 3/2008 dar.




23. 01. 2008 - Steuerverein - Innergemeinschaftlicher Erwerb

Das Pendant zur innergemeinschaftlichen Lieferung stellt der innergemeinschaftliche Erwerb dar. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt dann vor, wenn Gegenstände aus einem EU-Mitgliedstaat für unternehmerische Zwecke in das Inland gelangen. Kaufen Sie als österreichischer Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet Gegenstände für Ihr Unternehmen, dann werden Sie Ihre UID bekannt geben. Das bewirkt, dass Ihr Geschäftspartner die Gegenstände ohne Umsatzsteuer verkaufen kann. Somit liegt aus der Sicht Ihres Geschäftspartners eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor. Sie als österreichischer Unternehmer tätigen hingegen einen innergemeinschaftlichen Erwerb, der zu einer Erwerbsbesteuerung führt (Art. 1 Abs. 1 UStG).
Die erworbenen Gegenstände werden mit USt (20% oder 10%) belastet, aber in der Regel nur in Ihrem Rechnungswesen. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, können Sie die berechnete USt in derselben Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer abziehen (Art. 12 Abs. 1 Z 1 UStG). Der ganze Vorgang spielt sich in diesem Fall nur am Papier ab; es sind keine Zahlungen zu leisten.
Beispiel:
Ein deutscher Großhändler liefert Stereoanlagen an einen österreichischen Einzelhändler. Diese Lieferung ist in Deutschland steuerfrei, hingegen unterliegt sie in Österreich der 20%igen USt (so genannte "Erwerbsteuer"). Diese Erwerbsteuer kann der österreichische Einzelhändler - wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist - als Vorsteuer abziehen.
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23. 01. 2008 - PVInfo - Vom Arbeitnehmer getragene Aufwendungen bei Überlassung arbeitgebereigener Kfz

Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, so ist – sowohl in Österreich als auch in Deutschland – der damit verbundene geldwerte Vorteil als Arbeitslohn pauschal zu versteuern. Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich nun mit der – auch für Österreich nicht uninteressanten – Frage auseinanderzusetzen, ob bei dieser Pauschalbesteuerung Aufwendungen, die die Arbeitnehmer trugen, als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit Berücksichtigung finden könnten. In drei Streitfällen hatten Arbeitnehmer nämlich für die überlassenen Firmenwagen die Treibstoffkosten selbst getragen oder zu den Anschaffungskosten Zuzahlungen geleistet. Nach Ansicht des BFH sei nur bezüglich Letzterer ein Werbungskostenabzug gestattet. Näheres hierzu in einem Beitrag in Heft 3/2008 der im Linde Verlag erscheinenden „Steuer- und Wirtschaftskartei“ (SWK).




23. 01. 2008 - ASOKOnline - Verfassungsgesetz zur umfassenden Pflegeamnestie

Ein von den Regierungsfraktionen gemeinsam eingebrachter Initiativantrag zu einem Pflege-Verfassungsgesetz (547/A BlgNR 23. GP) sieht eine umfassende Amnestie für die illegale Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten vor. Demnach sollen Bezieher von Pflegegeld bzw. ihre Angehörigen weder nachträglich Sozialversicherungsbeiträge entrichten noch Finanz- und andere Verwaltungsstrafen zahlen müssen, wenn eine Anmeldung der illegalen Pflegekräfte bei der Sozialversicherung bis zum 30. 6. 2008 erfolgt. Dabei ist sowohl eine Anmeldung als unselbständig Beschäftigte (ASVG) als auch als selbständige Betreuungsperson (GSVG) möglich. Die Amnestie gilt aber auch für all jene Fälle, bei denen die illegale Pflege vor dem 1. 1. 2008 beendet wurde. Begründet wird die umfassende Pflegeamnestie, die weit über die bis Ende letzten Jahres geltenden Amnestiebestimmungen hinausgeht, seitens der Koalition damit, dass die betroffenen Familien Sicherheit bei der Legalisierung von Betreuungsverhältnissen bräuchten. Für das Betreuungspersonal selbst bringt das Verfassungsgesetz den Vorteil, dass es für ausgeübte Tätigkeiten, für die es im Grunde nicht berechtigt war (z. B. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme der Pflegebedürftigen), nachträglich nicht belangt werden kann.

Der Initiativantrag im Wortlaut




22. 01. 2008 - Steuerverein - Ratenzahlung und Stundung

Wie erreichen Sie eine Zahlungserleichterung?

Das Finanzamt kann auf Ihr Ansuchen den Nachforderungsbetrag stunden oder eine Ratenzahlung bewilligen,

wenn die sofortige volle Entrichtung der Steuerschuld mit erheblichen Härten verbunden wäre und
wenn durch die Bewilligung der Zahlungserleichterung die Einbringlichkeit der Steuerschuld nicht gefährdet wird.
Führen Sie daher in Ihrem Ansuchen alle für die Zahlungserleichterung sprechenden Umstände an.
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22. 01. 2008 - SWKOnline - Ende der Gesellschaftsteuer in Sicht?

Die Erhebung der österreichischen Gesellschaftsteuer beruht auf gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen (Kapitalansammlungsrichtlinie). Die KapitalansammlungsRL soll nun aufgrund eines Kommissionsvorschlags (KOM [2006] 0760) abgeändert werden. Die vorgeschlagene Änderung soll zu einem schrittweisen Auslaufen der GesSt. führen. So dürfte die GesSt. ab 2010 nur mehr mit 0,5 % erhoben werden und wäre mit 2012 gänzlich abzuschaffen. Da das Europäische Parlament dem Abänderungsvorschlag bereits zugestimmt hat, steht nun nur mehr die Zustimmung des Rats der Europäischen Gemeinschaften aus. Wird die Änderung der KapitalansammlungsRL angenommen, müsste auch Österreich die Gesellschaftsteuer abschaffen. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Markus Stefaner in SWK-Heft 3/2008.




21. 01. 2008 - Steuerverein - Berufung gegen einen Bescheid

Wie können Sie gegen einen Bescheid Einspruch erheben?

Gegen einen Bescheid können Sie binnen eines Monats ab Zustellung Berufung erheben. Bringen Sie Ihre
Berufung schriftlich beim Finanzamt ein, das den Bescheid erlassen hat.
Die Berufung ist gebührenfrei. Durch eine Berufung wird eine vorgeschriebene Nachforderung nicht außer Kraft
gesetzt, sondern bleibt zum angegebenen Zeitpunkt fällig.
Wenn Sie den Nachforderungsbetrag vorerst nicht im vorgeschriebenen Umfang entrichten wollen, müssen Sie
einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung stellen. Das Finanzamt wird zu diesem Antrag einen Bescheid erlassen.
In der Regel wird das Finanzamt selbst eine Berufungsvorentscheidung erlassen. Wenn Sie mit dieser Entscheidung
nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats die Vorlage der Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) beantragen.
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21. 01. 2008 - PVInfo - Anleitung zum korrekten Ausfüllen des Lohnzettels

Korrekt und zeitgerecht ausgefertigte Lohnzettel sparen bekanntlich viel Mühe und Ärger. Unter dem unten stehenden Internet-Link haben die Experten der NÖGKK einige praxiserprobte Tipps zum sozialversicherungsrechtlichen Teil des Lohnzettels zusammengestellt.

Zur Dienstgeberinformation der NÖGKK




21. 01. 2008 - SWIOnline - Einschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit

EuGH in der Rs. Amurta: Einschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch Quellensteuer auf Outbound-Dividenden
Bereits mehrfach hat sich der EuGH in jüngster Vergangenheit zur gemeinschaftsrechtskonformen Besteuerung von Dividenden im Quellenstaat geäußert. Dabei nahm der EuGH insbesondere dazu Stellung, inwiefern für die Beuteilung die Bestimmungen in einem Doppelbesteuerungsabkommen maßgeblich sind und ob dem Quellenstaat eine Entlastungsverpflichtung trifft, falls eine Anrechnungsmöglichkeit der erhobenen Quellensteuer aufgrund einer Befreiung der Einkünfte im Ansässigkeitsstaat nicht besteht. In dem unlängst ergangenen Urteil vom 8. November 2007 in der Rechtssache „Amurta“, (C-379/05) beschäftigte sich der EuGH nunmehr mit der Frage der Anwendbarkeit der von ihm in der Vergangenheit entwickelten Grundsätze auf Portfoliodividenden und beleuchtet aus dem Blickwinkel der Kapitalverkehrsfreiheit inwiefern dem Quellenstaat auch dann eine Entlastungsverpflichtung treffen kann, wenn eine Anrechnung der Quellensteuer im Ansässigkeitsstaat des EU-Anteilseigners grundsätzlich möglich ist. Mag. Ernst Biebl, LL.M., analytisiert in einem Beitrag in der Jänner-Ausgabe der SWI diese Entscheidung und erläutert die Konsequenzen für das österreichische Steuerrecht.




21. 01. 2008 - ASOKOnline - Neuerungen zur Bildungskarenz

Mit 1. 1. 2008 erfolgt – wie berichtet – insbesondere durch die Herabsetzung der vorausgesetzten Mindestbeschäftigungsdauer und die Ermöglichung von zeitlich flexibleren Formen eine attraktivere Gestaltung der Bildungskarenz (§ 11 AVRAG). Gleichzeitig wird das Weiterbildungsgeld auf die Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes angehoben (§ 26 AlVG). Im Jänner-Heft der ASoK gehen Mag. Gerda Ercher und Mag. Beate Saurugger, Referentinnen für Arbeitsvertragsrecht im BMWA, auf die nunmehr gegebenen arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bildungskarenz sowie auf die Neuerungen beim Anspruch auf Weiterbildungsgeld näher ein.

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18. 01. 2008 - Steuerverein - Mitteilung gemäß §109a Einkommensteuergesetz VI

Was hat die oder der von der Miteilung Betroffene zu tun?

Entgelte, die aus den genannten Tätigkeiten bezogen werden, führen grundsätzlich zu steuerlich zu erfassenden Einkünften. Die bezogenen Einkünfte sind daher in der Einkommensteuererklärung unter der betreffenden Einkunftsart anzugeben. Die (Betriebs)Einnahmen, für die eine Mitteilung ausgestellt wurde, sind in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) oder Überschussrechnung gesondert auszuweisen.

Haben Sie für das entsprechende Jahr eine oder mehrere Mitteilungen erhalten, geben Sie im Wege der ArbeitnehmerInnenveranlagung bitte unbedingt die Anzahl der erhaltenen Mitteilungen bekannt. Die Mitteilung ist aber nicht ans Finanzamt zu übermitteln. Betragen die Einkünfte nicht mehr als 730 € (Veranlagungsfreibetrag) bleiben sie steuerfrei. In diesem Fall kann eine ArbeitnehmerInnenveranlagung durchgeführt werden.
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18. 01. 2008 - PVInfo - Aktuelle Mindestlohntarife

Das Wirtschaftsministerium hat auf seiner Internetseite die ab 1. 1. 2008 geltenden Mindestlohntarife zusammengestellt. Diese betreffen vor allem die Berufsgruppen Hausbesorger/Hausbetreuer sowie Hausgehilfen/Hausangestellte. Mindestlohntarife gelten weiters auch für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen bzw in Betrieben sozialer Dienste, Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, Helfer in Privatkindergärten, Heimhelfer sowie Altenbetreuer.


Zur Information des BMWA




18. 01. 2008 - ASOKOnline - Gemeinschaftswidriges Wohnsitzerfordernis

Die Zahlung einer Altersrente darf vertriebenen deutscher Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit nicht deshalb verweigert werden, weil sie ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben. Der EuGH erklärt daher die Ermächtigung Deutschlands, die Berücksichtigung von außerhalb der BRD zurückgelegten Beitragszeiten davon abhängig zu machen, dass der Empfänger in Deutschland wohnt, für mit der Freizügigkeit unvereinbar (EuGH 18. 12. 2007, verb. Rs. C-396/05, C-419/05 und C-450/05, Habelt, Möser und Wachter gegen Deutsche Rentenversicherung Bund).




17. 01. 2008 - Steuerverein - Mitteilung bei geringfügigen Vergütungen unterbleiben?

Kann eine Mitteilung bei geringfügigen Vergütungen unterbleiben?

Die Mitteilung kann unterbleiben, wenn das einer Person oder Personenvereinigung
(Personengemeinschaft) im Kalenderjahr insgesamt geleistete (Gesamt) Entgelt einschließlich allfälliger
Kostenersätze nicht mehr als 900 € und das (Gesamt)Entgelt einschließlich allfälliger Kostenersätze für jede einzelne
Leistung nicht mehr als 450 € beträgt.
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17. 01. 2008 - SWKOnline - Verschlechterungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften

MiFiGG 2007: Verschlechterungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften
Das österreichische Steuerrecht enthält Steuerbegünstigungen für Gesellschaften, die Klein- und Mittelbetrieben Kapital zur Verfügung stellen. Halten diese Gesellschaften spezielle Anforderungen ein, gelten sie als Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften. Diese MiFiGs können von mehreren Steuerbefreiungen (auf Ebene der Gesellschaft, der Gesellschafter – wenn diese natürliche Personen sind –, von der Gesellschaftsteuer und gewissen Gebühren) profitieren. Mit dem MiFiGG 2007 kam es zu einer Reform des MiFiG-Konzepts. Durch die Reform sollte das österreichische Recht an Gemeinschaftsrecht angepasst werden. Dabei kam es jedoch zu einer Reihe von Verschlechterungen. Es scheint daher fraglich, ob die Reform dabei helfen kann, den Finanzierungsbedarf von KMU zu decken. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Markus Stefaner in SWK-Heft 2/2008.




16. 01. 2008 - Steuerverein - Mitteilung gemäß §109a Einkommensteuergesetz III

Für welche Tätigkeiten ist eine Mitteilung auszustellen?

Eine Mitteilung ist für folgende selbständig erbrachte Leistungen auszustellen:

-Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates und andere Leistungen von mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen
-Leistungen als BausparkassenvertreterIn und VersicherungsvertreterIn
-Leistungen als Stiftungsvorstand
-Leistungen als Vortragende oder Vortragender, Lehrende oder Lehrender und Unterrichtende oder Unterrichtender
-Leistungen als KolporteurIn und ZeitungszustellerIn
-Leistungen als PrivatgeschäftsvermieterIn
-Leistungen als FunktionärIn von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wenn die Tätigkeit zu Funktionsgebühren führt
-Sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden und der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen
Link zum Download und zu weiterführenden Informationen...




16. 01. 2008 - ASOKOnline - Aviso: Diesen Monat in der PV-Info

In der Jänner-Ausgabe der PV-Info, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für die Personalverrechnung, finden Sie unter anderem folgende Beiträge mit arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Fokus:
Wichtige Werte für die Personalverrechnung 2008
Anmeldung vor Arbeitsantritt – Sanktionen
Fallweise Beschäftigung – Mindestangaben-Anmeldung
Betriebliche Vorsorge für selbständig Erwerbstätige im Betrieblichen Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz
Teilzeitbeschäftigung – Darstellung inklusive der jüngsten Rechtsprechung

Details und Möglichkeit zur Online-Bestellung




16. 01. 2008 - SWIOnline - Ablauf der Mutterschutzkarenz

Erhält eine in Deutschland ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der aktiven Arbeitsleistung im Vergleich zu jener mit dem eigentlichen Zahlungsgrund, nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wobei dahingestellt bleiben kann, ob dies durch Artikel 15 Abs. 1 oder durch Artikel 21 normiert wird. Eine Steuerfreistellung vom Lohnsteuerabzug setzt aber die Einhaltung der Erfordernisse der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III, Nr. 92/2005 (Vordruck ZS-QU1), voraus.(EAS 2923 vom 20. 12. 2007)




16. 01. 2008 - SWKOnline - Gemeinnützige Bauvereinigungen

Der bundesweite Fachbereich ESt/KSt hat in einer Information vom 11. 1. 2008, GZ SZK-010216/0006-ESt/2008 seine Rechtsansicht zu Anträgen auf Erteilung eines Ausnahmebescheides zur Beschränkung der unbeschränkten Steuerpflicht auf ein Ausnahmegeschäft/auf ein Geschäft außerhalb der in § 7 Abs. 1-3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bezeichneten Art bekannt gegeben. Volltext der Information in der Findok.




16. 01. 2008 - PVInfo - Aviso: Diesen Monat in der ASoK

In der Jänner-Ausgabe der ASoK, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht, finden Sie unter anderem Beiträge zu folgenden Themen:

Universitäten: Übergangsdienstrecht voll- bzw. teilzeitbeschäftigter sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter und Drittmittelangestellter
Neuerungen zur Bildungskarenz
Neue Lehrberufe
Arbeitsrechtliche Folgen von Ehrenbeleidigungen
Beendigung des Dienstverhältnisses von Behinderten wegen Krankheit
Gesetzgebung: Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
Details und Möglichkeit zur Online-Bestellung



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