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Tägliche SteuerNews
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31. 07. 08 - PVInfo - Steuerliche Behandlung von Bonusmeilen bei privater Nutzung
Die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms (z. B. Vielfliegerprogramm) für Dienstreisen gutgeschriebenen Bonuswerte (z. B. Bonusmeilen) stehen grundsätzlich dem Arbeitgeber zu. Darf sie der Arbeitnehmer für private Zwecke nutzen, liegt ein im Dienstverhältnis begründeter Vorteil des Arbeitnehmers vor, der als laufender Arbeitslohn zu erfassen ist. Ein Sachbezug liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schriftlich erklärt, dass er an einem Kundenbindungsprogramm nicht teilnimmt, oder wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit einräumt, die erworbenen Vorteile in Anspruch zu nehmen. Kein Sachbezug liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die „Bonusmeilen“ für dienstliche Flüge, also auch bei Upgrading im Rahmen von dienstlichen Flügen, verwendet. Die Bewertung des Vorteils hat gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 grundsätzlich mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes zu erfolgen. Es bestehen keine Bedenken, wenn der Sachbezug aufgrund von Erfahrungswerten pauschal mit 1,5 % der vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen, die Bonuswerte vermitteln (z. B. Flüge, Hotelunterkünfte), geschätzt und der Vorteil für das gesamte Kalenderjahr spätestens im Dezember bei der Lohnverrechnung für Dezember berücksichtigt wird. Beispiel: Die Aufwendungen für Flüge eines Arbeitnehmers im Rahmen von Dienstreisen im Monat März betragen 4.000 Euro, im September und Oktober jeweils 3.000 Euro. Der Arbeitgeber überlässt die daraus entstehenden „Bonusmeilen“ dem Arbeitnehmer. Der diesbezügliche Sachbezug aus dem Dienstverhältnis kann mit 150 Euro (1,5 % von 10.000 Euro) geschätzt werden und ist spätestens für den Kalendermonat Dezember steuerlich zu erfassen (Rz. 222d LStR 2002 i. d. F. 1. LStR-Wartungserlass 2008).
31. 07. 08 - SWKOnline - Mindestkörperschaftsteuer für ausländische Kapitalgesellschaften?
Eine nach ausländischem Recht gegründete Kapitalgesellschaft kann zwar einer österreichischen vergleichbar sein, sie ist aber formalrechtlich keine Kapitalgesellschaft. Somit unterliegen Kapitalgesellschaften mit ausländischem Sitz, die nach ausländischem Recht gegründet sind, nur dann der (österreichischen) Mindestkörperschaftsteuerpflicht, wenn sie wegen einer inländischen Geschäftsleitung unbeschränkt steuerpflichtig sind. (Rz. 1500 KStR 2000 ). Weitere wesentliche Änderungen aus dem KStR-Wartungserlass stellt Mag. Bernhard Renner in einem Beitrag in SWK-Heft 22/2008 dar.
30. 07. 08 - ASOKOnline - Betriebsvereinbarungen für überlassene Arbeitnehmer
Nach anfänglichen Unsicherheiten über die Zugehörigkeit von überlassenen Arbeitskräften zur Belegschaft des Beschäftigerbetriebes scheint es nun allgemein anerkannt zu sein, dass überlassene Arbeitskräfte zumindest dann als Arbeitnehmer des Beschäftigers i. S. d. § 36 ArbVG anzusehen sind, wenn die Überlassung andauert oder längerfristig gedacht ist. Die Zurechnung zur Belegschaft des Beschäftigerbetriebes erfolgt je nach Sachfrage. In der Juli-Ausgabe der ASoK untersucht Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold in einem Aufsatz, welche Betriebsvereinbarungen im Beschäftigerbetrieb auf überlassene Arbeitnehmer Anwendung finden und welche nicht.
30. 07. 08 - SWIOnline - Aufteilung Aktienoptiongewinne bei grenzüberschr. Arbeitsausübung
Hat eine Arbeitnehmerin einer in Deutschland ansässigen Konzerngesellschaft im Jahr 2004 nicht handelbare Aktienoptionen der englischen Konzernmutter erhalten und übt sie diese Optionsrechte im Jahr 2008 aus, so fließt ihr der damit verbundene Gewinnn bei Optionsausübung im Jahr 2008 als ergänzender Arbeitslohn (Vorteil aus dem Dienstverhältnis) zu; dieser Vorteil stellt Arbeitslohn dar, der in linearer Form Entgelt für die ab Optionseinräumung geleistete Arbeit bildet (Hinweis auf EAS.2041). Wurde die (Vertreter)tätigkeit der Arbeitnehmerin in Deutschland und in Österreich ausgeübt und wurde zwischen den Steuerverwaltungen bereits ein Aufteilungsschlüssel für die laufenden Bezüge (15% Deutschland und 85% Österreich) festgelegt, dann folgt die lineare Aliquotierung der mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde, hat auf den Aufteilungsschlüssel keine Auswirkung, wenn sich hierdurch für die Aufteilung der laufenden Bezüge keine Veränderung ergeben hat. (EAS 2994 vom 23.7. 2008)
29. 07. 2008 - PVInfo - Aktualisierter Arbeitsbehelf für Dienstgeber und Lohnverrechner 2008
Um für die betroffenen Personengruppen die Lohnverrechnung zu erleichtern, hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger einen Wegweiser durch sämtliche für Dienstgeber und Lohnverrechner relevanten Themen des Melde-, Versicherungs- und Beitragswesens – gültig ab dem Beitragzeitraum Jänner 2008 – zusammengestellt. Die aktualisierte Fassung (Stand: 1.7.2008) steht ab sofort unter dem folgenden Link zum Download bereit.
29. 07. 2008 - ASOKOnline - Erneuerte Sozialagenda der Europäischen Union
Die Europäische Kommission hat Anfang Juli „Die erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts“, ein umfassendes Initiativenpaket in den Bereichen Soziales, Beschäftigung, Diskriminierungsbekämpfung, Bildung, Mobilität und Informationsgesellschaft, vorgelegt (KOM [2008] 412 endg.), das erstmals beim Treffen der Sozial- und Beschäftigungsminister in Chantilly (Frankreich) am 10. und 11. 7. 2008 diskutiert wurde. Die Sozialagenda soll den EU-Bürgern angesichts von Globalisierung, Klimawandel oder Alterung der Gesellschaft neue Chancen ermöglichen und Zugangsmöglichkeiten eröffnen. Wichtige Initiativen der Sozialagenda sind unter anderem die Stärkung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Sozialbereich, die Bekämpfung von Diskriminierung außerhalb von Beschäftigung und Beruf und ein Bericht über die Entwicklungen im Bereich soziale Dienstleistungen aus europäischer Sicht.
29. 07. 2008 - SWIOnline - Umsatzsteuerbetrug und Schwarzarbeit in Deutschland rückläufig
Die Steuerausfälle durch Umsatzsteuerbetrug und Schwarzarbeit gehen laut einer Studie des Münchner Ifo-Instituts zurück. Trotz der Anhebung der Mehrwertsteuer Anfang 2007 haben Betrügereien und Schwarzarbeit das gesamte Aufkommen im vergangenen Jahr um 9 Prozent oder 17,5 Mrd. Euro geschmälert. Ein Jahr zuvor lag die Ausfallquote bei der Mehrwertsteuer noch bei 9,5 Prozent . Für 2008 erwarten die Forscher dem Bericht zufolge einen weiteren Rückgang der Ausfälle auf 17 Mrd. Euro. Das Ifo-Institut ermittelt einmal im Jahr auf Basis gesamtwirtschaftlicher Daten, wie stark die zu erwartenden Einnahmen aus der Mehrwertsteuer durch betrügerische Aktivitäten, aber auch durch Insolvenzen beeinträchtigt werden. Nach Ansicht der Forscher ist der positive Verlauf der Ausfallquote unter anderem auf den verstärkten Kampf der Behörden gegen die Schattenwirtschaft zurückzuführen. - (APA/Reuters)
29. 07. 2008 - SWKOnline - LStR 2002 - 1. Wartungserlass 2008
Das BMF hat soeben mit Erlass vom 4. 7. 2008, GZ BMF-010222/0157-VI/7/2008, Änderungen der LStR 2002 veröffentlicht. Im Rahmen der "1. laufenden Wartung 2008" werden vor allem die gesetzlichen Änderungen des Abgabensicherungsgesetzes 2007, die Reisekosten-Novelle 2007, sonstige gesetzliche Maßnahmen, wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen, sowie wesentliche Aussagen des Salzburger Steuerdialoges 2007 in die LStR 2002 eingearbeitet. Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 i. d. F. des 1. Wartungserlasses 2008 sind ab 1. Jänner 2008 generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2007 oder bei Anträgen gemäß § 299 BAO) sind die Lohnsteuerrichtlinien 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen oder günstigere Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Zum Volltext des LStR-Wartungserlasses
29. 07. 2008 - SWKOnline - Starkes Wirtschaftswachstum von 3,1 % im Jahr 2007
Wie Statistik Austria auf ihrer Homepage mitteilt, ist die österreichische Wirtschaft im Jahr 2007 um 3,1 % gewachsen. Somit fiel das jährliche Wachstum zum zweiten Mal in Folge nach 2006 (+3,4 %) sehr kräftig aus. Das durchschnittliche Wachstum der EU-Mitgliedstaaten betrug 2,9 %, jenes der Eurozone (15) lag bei 2,7 %. Die OECD-Länder verzeichneten im Durchschnitt ein Wachstum von 3,0 %. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist 2007 zu laufenden Preisen um 13,5 Mrd. Euro bzw. 5,3 % auf rund 270,8 Mrd. Euro angestiegen. Das BIP pro Einwohner betrug 32.570 Euro (+4,8 %).
28. 07. 2008 - ASOKOnline - Neue Bestimmungen im Berufsausbildungsgesetz
Bereits im Herbst des vergangenen Jahres haben die Sozialpartner Vorschläge zur Deckung des Fachkräftebedarfs und zur Jugendbeschäftigung ausgearbeitet (Maßnahmenpaket „Arbeitsmarkt – Zukunft 2010“). Auf Grundlage dieser Vorschläge haben die Bundesregierung und die Sozialpartner im Jänner 2008 die politische Absichtsvereinbarung getroffen, die wesentlichen Eckpunkte des Maßnahmenpakets im Rahmen einer Novelle zum Berufsausbildungsgesetz (BAG) und zum Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) umzusetzen. Die entsprechende Novelle BGBl. I Nr. 82/2008 liegt nun vor und ist planmäßig am 28. 6. 2008 in Kraft getreten. Die wesentlichen Neuerungen der Novelle sind zum einen die Schaffung einer umfassenden Ausbildungsgarantie für Jugendliche, als Teil davon die Ermöglichung des Ausbildungsübertritts, und zum anderen die Neugestaltung der Lehrstellenförderung nach Qualitäts- und Bedarfskriterien. Näheres dazu in einem Beitrag von Mag. Alexander Hölbl, LL.M., Referent in der Abteilung Berufsausbildung des BMWA, in der Juli-Ausgabe der ASoK.
28. 07. 2008 - SWIOnline - Pensionszahlungen aus einer französischen Pensionskasse
Bezieht ein französischer Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat, im Zusammenhang mit einer ehemals unselbständig ausgeübten Berufstätigkeit aus einer französischen Pensionskasse Pensionsleistungen, dann wird durch Artikel 18 DBA-Frankreich das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Österreich zugewiesen. Die Geltendmachung dieses Besteuerungsrechtes richtet sich nach österreichischem Recht. Bestand für die Zugehörigkeit zur Pensionskasse keine gesetzliche Verpflichtung, dann waren die Pensionsleistungen bis zum Wirksamwerden der Novellierung des § 25 EStG durch BGBl. I Nr. 8/2005 nur mit 25% zu erfassen. Die ab dem Wirksamwerden der Neuregelung im Jahr 2005 zufließenden Pensionsleistungen sind hingegen zur Gänze der inländischen Besteuerung zuzuführen, wenn sich die Arbeitnehmerbeiträge und die Arbeitgeberbeiträge für den Arbeitnehmer steuermindernd ausgewirkt haben. (EAS 2978 vom 2. 7. 2008)
28. 07. 2008 - SWKOnline - Unterhaltsrecht: OGH fordert jährliche Arbeitnehmerveranlagung
Nach § 140 Abs. 1 ABGB hat der Unterhaltsschuldner alle Kräfte anzuspannen, um seiner Verpflichtung nachkommen zu können; er muss alle persönlichen Fähigkeiten, insbesondere seine Arbeitskraft, so gut wie möglich einsetzen. Dabei ist die für die Ausmittlung des konkreten Unterhaltsbedarfs zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen danach zu bemessen, wie ein pflichtbewusster rechtsgetreuer Elternteil in der konkreten Lage des Unterhaltspflichtigen die diesem zur Erzielung von Einkommen zur Verfügung stehenden Mittel an Arbeitskraft und Vermögen vernünftigerweise einsetzen würde. Unterlässt es der Unterhaltspflichtige aus in seiner Sphäre liegenden Gründen, einen Antrag auf Gewährung einer öffentlich-rechtlichen Leistung zu stellen, so muss er sich dieses ihm mögliche Einkommen nach ständiger Rechtsprechung im Sinn der Anspannungstheorie für die Unterhaltsleistung anrechnen lassen. Der Unterhaltspflichtige ist folglich auch darauf anzuspannen, eine Arbeitnehmerveranlagung zwecks Lohnsteuerrückvergütung – ungeachtet der fünfjährigen Frist des § 41 Abs. 2 EStG – jährlich zu beantragen (OGH 15. 5. 2008, 7 Ob 97/08b).
25. 07. 2008 - SWIOnline - Ansässigkeitsbestätigung und ausländischer Besteuerungsnachweis
In der Praxis stellt sich oft die Frage, wie Steuerpflichtige die Berechtigung zur Freistellung oder Reduktion ihrer Einkünfte von der inländischen Besteuerung aufgrund eines DBA nachweisen können. Dies betrifft zum einen Fälle, in denen ein im Inland ansässiger Steuerpflichtiger Steuerfreiheit für seine Auslandseinkünfte erreichen möchte. Zum anderen sind damit aber auch Fälle angesprochen, in denen ein in einem DBA-Partnerstaat Österreichs ansässiger Steuerpflichtiger Steuerfreiheit oder eine Reduktion der (Quellen-)Steuer für seine in Österreich erzielten Einkünfte erreichen möchte. Die Finanzverwaltung verlangt für beide Fallgruppen regelmäßig ausländische Besteuerungsnachweise und für die zweite Fallgruppe zusätzlich eine von der Finanzverwaltung im DBA-Partnerstaat ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung. In der Literatur hingegen wird die Ansicht vertreten, dass in der Regel weder Besteuerungsnachweise noch Ansässigkeitsbescheinigungen verlangt werden dürften. Mit Entscheidung vom 15. 1. 2008, RV/0257-G/06, hat sich der UFS Graz mit dieser Thematik auseinandergesetzt. In einem Beitrag in der Juli-Ausgabe der SWI analysieren Mag. Yvonne Schuchter und Dr. Gerald Toifl diese Entscheidung eingehend.
25. 07. 2008 - SWKOnline - Pflichtbeiträge an eine Betriebliche Vorsorgekasse
Pflichtbeiträge eines Unternehmers im Rahmen der Selbständigenvorsorge nach dem BMSVG sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Von einer gesonderten Eintragung der BMSVG-Beiträge kann in der Steuererklärung für 2008 abgesehen werden; die Beiträge sind daher auch dann anzuerkennen, wenn sie in der Erklärung wie Krankenversicherungsbeiträge behandelt werden. Zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale können bei der gesetzlichen Basispauschalierung auch an eine Betriebliche Vorsorgekasse geleistete Pflichtbeiträge im Sinne des BMSVG geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Beiträge von Unternehmern, die von der Optionsmöglichkeit in die Selbständigenvorsorge Gebrauch gemacht haben. Von pauschalierten Land- und Forstwirten können Beiträge, die aufgrund der Option in die Selbständigenvorsorge gemäß § 64 BMSVG an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern zu entrichten sind und von dieser an eine Betriebliche Vorsorgekasse überwiesen werden, als Betriebsausgabe abgesetzt werden (Rz. 1666a, 4126 und 4246 EStR). Weitere Highlights aus dem 1. EStR-Wartungserlass 2008 finden Sie in einem Beitrag von Dr. Gerhard Petschnigg in SWK-Heft 21/22/2008.
25. 07. 2008 - SWKOnline - Organisationshandbuch der Finanzverwaltung
Das BMF hat mit Erlass vom 7. 7. 2008, GZ BMF-280000/0021-IV/2/2008, das Organisationshandbuch der Finanzverwaltung veröffentlicht. Das Organisationshandbuch aktualisiert und ergänzt die bestehenden Dienst- und Organisationsvorschriften. Dabei wurden diese an die neuen Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe angepasst und unter Voranstellen von wichtigen Kriterien wie Außenwirksamkeit, Steuerung und Sicherheit zusammengefasst und neu gegliedert. Volltext des Erlasses in der Findok.
23. 07. 2008 - PVInfo - OGH zur Kündigungsanfechtungsmöglichkeit nach dem AVRAG
§ 15 Abs. 3 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) normiert für „pensionsnahe“ Arbeitnehmer, die in nicht betriebsratspflichtigen Betrieben (weniger als fünf Arbeitnehmer) und bereits mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind, die Kündigungs- und Entlassungsanfechtungsmöglichkeit bei sozial ungerechtfertigter Kündigung. Demnach gilt der Kündigungs- und Entlassungsschutz in nicht betriebsratspflichtigen Betrieben für Arbeitnehmer der Jahrgänge von 1935 bis 1942 und für Arbeitnehmerinnen der Jahrgänge von 1940 bis 1947. Ein Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 67 Jahre alt war und auch schon Alterspension bezieht, gehört nicht mehr zu jenem Personenkreis, dem nach dem offenkundigen Willen des Gesetzgebers der Schutz der Anfechtungsmöglichkeit eröffnet werden sollte (OGH 28. 11. 2007, 9 ObA 156/07t).
23. 07. 2008 - ASOKOnline - Der Widerspruch gegen die Aufrechnungserklärung nach § 7 DHG
Gemäß § 7 Abs. 1 DHG ist während des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses eine Aufrechnung von Ansprüchen gegen den Dienstnehmer nach diesem Bundesgesetz nur zulässig, wenn der Dienstnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugehen der Aufrechnungserklärung dieser widerspricht. Das Erfordernis, während des aufrechten Dienstverhältnisses eine Kompensation von Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers mit Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers nur nach Abgabe einer Aufrechnungserklärung durchführen zu dürfen, wirft eine Reihe von Rechtsunsicherheiten auf, die insb. dann eintreten, wenn es an einer deutlichen Widerspruchserklärung des Arbeitnehmers gegen die Aufrechnungserklärung des Arbeitgebers mangelt. In der Juli-Ausgabe der ASoK erörtert Mag. Sebastian Zankel, Jurist im Personalmanagement eines österreichischen Konzerns in Graz, in einem Beitrag einige der diesbezüglichen Problemstellungen.
23. 07. 2008 - SWKOnline - Die gesetzlichen Rechte der Begünstigten gemäß PSG
Begünstigte sind dem Stiftungsbegriff immanent, denn ohne sie kann es keine Privatstiftung geben. Nach der Systematik des PSG muss dabei zwischen Begünstigten und Letztbegünstigten unterschieden werden. Weder Begünstigte noch Letztbegünstigte sind zwar von Gesetzes wegen Organe der Privatstiftung. Nichtsdestoweniger hat das PSG den Letztbegünstigten – ebenso wie den Begünstigen – eine gegenüber sonstigen Gläubigern und Vertragspartnern doch deutlich gestärkte Rechtsposition eingeräumt. In der aktuellen Ausgabe 3/2008 der GesRZ, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht, untersuchen Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M. und Univ.-Ass. Mag. Dr. Johannes Zollner in einem Artikel, welche Rechte diesen kraft Gesetzes zustehen.
22. 07. 2008 - PVInfo - Lehrabschlussprüfung und Lehrzeitende
Ob der Lehrling die Lehrabschlussprüfung vor oder nach dem Ende der vereinbarten Lehrzeit ablegt, hat Auswirkungen auf das Ende der Lehrzeit: Legt der Lehrling die Lehrabschlussprüfung vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit erfolgreich ab, dann endet das Lehrverhältnis mit dem Ablauf der Woche (Sonntag), in der die Prüfung abgelegt wurde. Das vorzeitige Ende der Lehrzeit ist mittels Änderungsmeldung bekanntzugeben. Legt der Lehrling die Lehrabschlussprüfung hingegen erst nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit ab, so endet die Pflichtversicherung als Lehrling – unabhängig vom Zeitpunkt der Prüfung – mit dem Ende der im Lehrvertrag vereinbarten Dauer der Lehrzeit. In diesem Fall ist eine Änderungsmeldung mit dem Ende der Lehrzeit nicht notwendig. Die Umstufung erfolgt durch die Gebietskrankenkasse (intern) aufgrund der Angaben auf der Anmeldung (vgl. dazu auch den Newsletter der OÖGKK).
22. 07. 2008 - ASOKOnline - Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
In BGBl. I Nr. 105/2008 wurde die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens kundgemacht. Mit der gegenständlichen Bund-Länder-Vereinbarung, welche für die Kalenderjahre 2008 bis 2013 gilt, erfolgt die Fortschreibung und Intensivierung der bereits in der vergangenen Periode vereinbarten und begonnenen Maßnahmen einer gemeinsamen Steuerung und Planung. Planungsziele und Grundsätze werden dabei grundsätzlich in einem Österreichischen Strukturplan Gesundheit gemeinsam festgelegt und die Planung erfolgt in den regionalen Strukturplänen auf Landesebene. Unter Einbeziehung der intra- und extramuralen Bereiche werden insbesondere die notwendigen Schritte gesetzt, um eine gemeinsame integrierte und sektorenübergreifende Planung und Steuerung im Gesundheitswesen sicherzustellen, den Grad der Verbindlichkeit in der Gesundheitsplanung auf Länderebene durch wechselseitige Abstimmung der intra- und extramuralen Versorgungsplanung zu erhöhen und eine sektorenübergreifende Finanzierung aufzubauen. Nach den Erläuterungen entsteht dem Bund durch diese Vereinbarung ein Mehraufwand von 100 Mio. Euro jährlich.
22. 07. 2008 - SWIOnline - EuGH beanstandet italienische Mehrwertsteueramnestie
Die italienischen Rechtsvorschriften geben für die Jahre 1998 bis 2001 den Mehrwertsteuerpflichtigen die Möglichkeit, abgegebene Mehrwertsteuererklärungen durch Vorlage einer „ergänzenden Mehrwertsteuererklärung“ und Zahlung des zusätzlich geschuldeten Mehrwertsteuerbetrags zu berichtigen, der unter Anwendung der im jeweiligen Besteuerungszeitraum anwendbaren Bestimmungen berechnet wird. Steuerpflichtigen, die keine Erklärung eingereicht haben, ist es möglich, einen Betrag in Höhe von 2 % (oder weniger) der für die Lieferung von Gegenständen und für Dienstleistungen geschuldeten Mehrwertsteuer und einen Betrag in Höhe von 2 % der im selben Zeitraum abgezogenen Mehrwertsteuer zu zahlen. Beide Mechanismen führen dazu, dass die administrativen steuerlichen Sanktionen entfallen, eine strafrechtliche Ahndung gegenüber dem Steuerpflichtigen ausgeschlossen ist und jede Steuerprüfung unterbleibt (allerdings – für das erstgenannte Verfahren – begrenzt auf das Doppelte des in der ergänzenden Erklärung angegebenen Mehrwertsteuerbetrags). Laut EuGH führt das erhebliche Ungleichgewicht zwischen den tatsächlich geschuldeten Beträgen und denjenigen, welche die durch die steuerliche Amnestie begünstigten Steuerpflichtigen entrichten, nahezu zu einer Steuerbefreiung, die durch ihr Ausmaß das ordnungsgemäße Funktionieren des Gemeinsamen Mehrwertsteuersystems schwerwiegend beeinträchtigt und den gemeinsamen Markt betrifft, da in Italien die Steuerpflichtigen darauf hoffen können, einen großen Teil ihrer Steuerschulden nicht begleichen zu müssen. Italien hat somit gegen seine Verpflichtungen aus der 6. MwSt-RL und aus Art. 10 EGV verstoßen. (EuGH 17. 7. 2008, Rs. C-132/06, Kommission/Italien).
22. 07. 2008 - SWKOnline - BMF-Info zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Mit dem SchenkMG 2008 sind im Zusammenhang mit unentgeltlichen Vermögensübertragungen im Anschluss an das Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Wirkung ab dem 1. 8. 2008 wichtige steuerliche Änderungen erfolgt. Das Finanzministerium hat in seiner Information vom 18. 7. 2008, BMF-010000/0032-VI/6/2008, zu diesem Themenkomplex einen Fragen-Antworten-Katalog zusammengestellt, welcher in der Findok abgerufen werden kann.
18. 07. 2008 - PVInfo - Entlohnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Auch wenn die Entlohnung der wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer von einem fixen Geschäftsführerbezug auf 25 % des Cashflows umgestellt wurde, liegt aufgrund der Rechtsprechung kein Unternehmerwagnis vor. Das Schulden der persönlichen Arbeitskraft der Gesellschafter-Geschäftsführer ist ein typisches Merkmal einer nichtselbständigen Tätigkeit. Damit unterliegen die Bezüge der DB-, DZ- und KommSt-Pflicht (UFS Graz 31. 3. 2008, RV/0598-G/05).
18. 07. 2008 - ASOKOnline - Reichweite des Diskriminierungsschutzes
Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. Nr. L 303 vom 2. 12. 2000, S. 16) ist dahin auszulegen, dass das dort vorgesehene Verbot der unmittelbaren Diskriminierung nicht auf Personen mit einer Behinderung beschränkt ist. Erfährt folglich ein Arbeitnehmer, der nicht selbst behindert ist, durch einen Arbeitgeber eine weniger günstige Behandlung als ein anderer Arbeitnehmer in einer vergleichbaren Situation und ist nachgewiesen, dass die Benachteiligung des Arbeitnehmers wegen der Behinderung seines Kindes erfolgt ist, für das er im Wesentlichen die Pflegeleistungen erbringt, deren es bedarf, so verstößt eine solche Behandlung gegen das in der Richtlinie enthaltene Verbot der unmittelbaren Diskriminierung (EuGH 17. 7. 2008, Rs. C-303/06, Coleman).
18. 07. 2008 - SWIOnline - Kommission schlägt Erhöhung der Tabakbesteuerung vor
Die Europäische Kommission hat am 16. 7. 2008 einen Bericht und einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der bestehenden EU-Bestimmungen über die Verbrauchsteuer auf Tabakwaren vorgelegt. Der Richtlinienentwurf sieht eine graduelle Erhöhung der EU-Mindestverbrauchsteuersätze auf Zigaretten und Feinschnitttabak bis zum Jahr 2014 vor. Auch werden die Definitionen der verschiedenen Arten von Tabakwaren aktualisiert, um Schlupflöcher zu schließen, die es erlaubten, bestimmte Zigaretten oder Feinschnitttabakarten als Zigarren, Zigarillos oder Pfeifentabak zu deklarieren, um so in den Genuss eines niedrigeren Steuersatzes zu kommen. Mit dem Kommissionsvorschlag sollen die Steuerbestimmungen transparenter und gleiche Bedingungen für die Hersteller geschaffen werden. Überdies soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, Mindeststeuern festzusetzen. Ein weiteres Ziel ist, den Tabakkonsum in den nächsten fünf Jahren um 10 % zu senken.
18. 07. 2008 - SWKOnline - Begutachtungsentwurf zum Abgabenverwaltungsreformgesetz
Das Finanzministerium hat am 11. Juli 2008 den Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden (Abgabenverwaltungsreformgesetz – AbgVRefG) - zur Begutachtung versendet. Mit dem neuen Gesetz soll eine weitgehende Vereinheitlichung der allgemeinen Bestimmungen und des Verfahrensrechts für die Erhebung der Abgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden erreicht werden, für alle Länder einheitliche Sonderbestimmungen soll es im unbedingt erforderlichen Ausmaß geben. Vor allem im Interesse der Rechtssicherheit (insbesondere für die Abgabenbehörden und für die Abgabepflichtigen) sowie um die Verwendung der Judikatur (z.B. Suche in Rechtsinformationssystemen und in der Fachliteratur) nicht zu erschweren, erfolgt die legistische Umsetzung der Vereinheitlichung im Wege einer Novellierung der BAO. Dies geschieht vor allem durch die Erweiterung ihres Anwendungsbereiches auf Landes- und Gemeindeabgaben sowie durch solche Abgaben betreffende Sonderregelungen (z. B. über Mahngebühren nach § 227a BAO).Solche Sonderregelungen sind beispielsweise für Bagatellbeträge erforderlich, weil als Folge der im Allgemeinen (im Verhältnis zu Bundesabgaben) geringeren Höhe von Landes- und Gemeindeabgaben von der BAO abweichende Beträge zweckmäßig erscheinen. Dies betrifft insbesondere Nebenansprüche (vor allem Stundungs- und Aussetzungszinsen, Säumniszuschläge) sowie den für die zwangsweise Einbringung geltenden Kleinbetrag. Die Begutachtungsfrist endet am 8. August 2008. Zum Begutachtungsentwurf
18. 07. 2008 - SWKOnline - Geplante Änderungen im Corporate Governance Kodex
Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sowie internationale und nationale Entwicklungen machen die Anpassung von einigen L-Regeln und C-Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet, der am 15. 7. 2008 zur Begutachtung versandt wurde. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Regeln zum Corporate-Governance-Bericht, eine weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, die Berücksichtigung der Diversität von Aufsichtsräten sowie eine Verbesserung der Transparenz von Vorstandsbezügen. Nähere Informationen auf der Internetseite des Arbeitskreises für Corporate Governance unter http://www.corporate-governance.at.
17. 07. 2008 - SWIOnline - Amerikanische Ansässigkeitsbescheinigungen
Mit den Vereinigten Staaten von Amerika wurde im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gemäß Artikel 24 DBA-USA, BGBl. III Nr. 6/1998, vereinbart, dass ungeachtet der Erlässe des BMF vom 10. März 2006, AÖFV Nr. 127/2006 sowie vom 17. Dezember 2001, AÖFV Nr. 63/2002, die Ansässigkeit auf den Formularen ZS-QU1 und ZS-QU2 (DBA-Quellensteuerentlastung) sowie ZS-RD1 und ZS-RE1 (Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugssteuer) auch mittels vom Internal Revenue Service ausgestellter und den österreichischen Formularen beigehefteter Ansässigkeitsbescheinigungen (US Form 6166) nachgewiesen werden kann. Eine Überprüfung der DBA-Entlastungsberechtigung in Bezug auf die jeweils betroffenen Einkünfte kann gegebenenfalls im Amtshilfeweg erfolgen.(BMF-Erlass vom 11. 7. 2008, GZ BMF-010221/0869-IV/4/2007)
17. 07. 2008 - SWKOnline - Steuerberatungskosten bei Pauschalierung
Soweit Steuerberatungskosten im Rahmen einer pauschalen Gewinnermittlung nicht gesondert absetzbar sind, stellen sie Sonderausgaben i. S. d. § 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 dar (vgl. zur land- und forstwirtschaftlichen Voll- oder Teilpauschalierung auch Rz. 4250a EStR 2000, zur Basispauschalierung auch Rz. 4116a EStR). Soweit umsatzsteuerlich ein Vorsteuerabzug zusteht, ist nur der Nettobetrag abziehbar (Rz. 4283a EStR 2000). Weitere Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2007 stellt Dr. Gerhard Petschnigg in einem Beitrag in SWK-Heft 20/21/2008 dar.
16. 07. 2008 - ASOKOnline - Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt das erste weltweite zwischenstaatliche Vertragswerk dar, das sich ausschließlich mit der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen befasst. Es werden inhaltlich keine „neuen“ Menschenrechte geschaffen, sondern die bestehenden Menschenrechte präzisiert und der diskriminierungsfreie Zugang zu diesen Menschenrechten gewährleistet. Das Übereinkommen enthält vor allem Diskriminierungsverbote in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Zugang zu Information und öffentlichen Einrichtungen; außerdem geht das Übereinkommen auf die Bedürfnisse von Frauen und Kindern mit Behinderungen ein. Derzeit läuft die parlamentarische Ratifizierung (RV 564 BlgNR 23. GP).
15. 07. 2008 - PVInfo - Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz
Mit einer Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz (BGBl I 2008/98 vom 2. 7. 2008) wurden Änderungen vorgenommen, die mit 1. 8. 2008 in Kraft getreten sind. Mit diesen nunmehr erfolgten Änderungen wurde auch das Behinderteneinstellungsgesetz angepasst, ua betreffend die Verschärfung der Rechtslage bei (sexueller) Belästigung, die Anhebung des Mindestschadenersatzanspruchs, die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes bei Probezeitauflösung sowie bei Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, die Wahlmöglichkeit zwischen Anfechtung (hinsichtlich Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses) und Entschädigungsansprüchen bei diskriminierender Beendigung.
15. 07. 2008 - SWIOnline - "Robin-Hood-Steuer" für Ölkonzerne in Portugal
Angesichts der hohen Energiepreise will Portugal den Ölkonzernen seines Landes eine "Robin-Hood-Steuer" auferlegen, um so seine Sozialpolitik zu finanzieren. Die Regierung habe einen dementsprechenden Gesetzesentwurf gebilligt, sagte Regierungschef José Socrates kürzlich vor dem Parlament. Es sei "gerecht", wenn die Mineralölkonzerne einen Beitrag zur Finanzierung von Maßnahmen leisteten, "die der Staat für diejenigen, die am meisten Hilfe brauchen, erlassen muss", fügte er hinzu. Benannt nach dem Helden aus dem Sherwood Forest, der die Reichen beraubte, um den Armen zu geben, sollen die Konzerne künftig eine Sondersteuer von 25 Prozent auf ihre Zusatzgewinne zahlen, wie der Staatssekretär für Steuerangelegenheiten, Carlos Lobo sagte. Die Abgabe soll anhand der Lagerbestände der Ölkonzerne berechnet werden. - (AFP)
15. 07. 2008 - SWKOnline - Was Stundungs- und Aussetzungszinsen derzeit kosten
Der Zinssatz für Stundungszinsen liegt viereinhalb Prozent über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), für Aussetzungszinsen zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 212a Abs. 9 BAO), für Anspruchszinsen zwei Prozent über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs. 2 BAO) . Auf Grund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank steigt in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 9. 7. 2008 auf 3,70 %. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher ab 9. 7. 2008 8.20 %, für Aussetzungszinsen 5,70 %, für Anspruchszinsen ebenfalls 5.70 %.
15. 07. 2008 - SWKOnline - Änderungen der FinanzOnline-VO und der FinanzOnline-Erklärungs-VO
Änderungen der Finanzonline-VO 2006, die durch das Schenkungsmeldegesetz, BGBl. I Nr. 85/2008, erforderlich wurden, sind in BGBl. II Nr. 244/2008 veröffentlicht worden. Es wurde eine neuer Abschnitt „Schenkungsmeldung“ eingefügt. Eine elektronische Übermittlung ist dann nicht zumutbar, wenn die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nach § 2 FinanzOnline-Erklärungs-VO unzumutbar ist, weil die erforderlichen technischen Voraussetzungen fehlen. Mit BGBl. II Nr. 245/2008 wurde die FinanzOnline-Erklärungsverordnung dahingehend geändert, dass auch die Stfitungseingangssteuererkärung im Finanzonline-Verfahren zu erfolgen hat. Beide Verordnungen treten mit 1.8. 2008 in Kraft.
14. 07. 2008 - ASOKOnline - 50 Jahre gewerbliche Pensionsversicherung
Die gewerbliche Pensionsversicherung wird heuer 50. Ende 1957 wurde zur sozialen Absicherung der Gewerbetreibenden vom Nationalrat das Gewerbliche Selbständigen-Pensionsversicherungsgesetz (GSPVG) beschlossen. Das Gesetz trat mit 1. 1. 1958 in Kraft, die leistungsrechtlichen Bestimmungen wurden mit 1. 7. 1958 wirksam. Im seither vergangenen halben Jahrhundert des Bestehens eines Pensionsschutzes für Wirtschaftstreibende kam es zu zahlreichen Gesetzesänderungen: 28 Novellen zum GSPVG und 88 Abänderungen zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), das im Jahr 1979 das GSPVG abgelöst hat, sind zum heutigen Tag zu verzeichnen. 1974 entstand durch die Fusionierung der Meisterkrankenkassen mit der Pensionsversicherungsanstalt die heutige Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Deren Zuständigkeit umfasst – als drittgrößtes Sozialversicherungsinstitut in Österreich – zurzeit 333.000 aktive Wirtschaftstreibende, 198.000 beitragsfrei Anspruchsberechtigte und 161.000 Pensionisten.
14. 07. 2008 - SWIOnline - Grenzgängerklausel nach den Doppelbesteuerungsabkommen
Die Aufhebung der Grenzgängerklausel im DBA mit der Schweiz zum 1. 1. 2007, die wegen des nach Einführung des Freizügigkeitsabkommens befürchteten verstärkten Wechsels von Grenzgängern in die Besteuerungshoheit der Schweiz erfolgte, gibt Anlass, die Rechtfertigung dieser in den DBA mit Deutschland, Liechtenstein und Italien weiterbestehenden Regelung vor dem Hintergrund der geänderten internationalen Rahmenbedingungen zu hinterfragen. Die Zuteilung des Besteuerungsrechts von unselbständigen Grenzgängereinkünften an den Wohnsitzstaat stellt nach der Rechtsprechung des EuGH zwar grundsätzlich keine Arbeitnehmerdiskriminierung dar, dennoch ist das Hauptargument, die DBA-Regelung diene der Vermeidung von Nachteilen der beschränkten Steuerpflicht, durch die Umsetzung weiterer EuGH-Rechtsprechung in nationales Recht zwischenzeitlich entfallen. Da auch der fiskalische Wunsch nach einer ausgewogenen Verteilung des Steueraufkommens in der Grenzregion besser auf andere Weise gelöst werden kann, sind die noch geltenden Grenzgängerregelungen entbehrlich geworden. Mehr dazu in einem Beitrag von Dipl.-Kfm. Markus Steiner in der Juli-Ausgabe der SWI.
14. 07. 2008 - SWKOnline - Hälftesteuersatz wegen Einstellung der Erwerbstätigkeit
Ein pensionierter Angestellter (geb. 1928) kündigte im Jahr 2000 atypisch stille Beteiligungen (kapitalistischer Art). Strittig war, ob der Veräußerungsgewinn antragsgemäß mit dem Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs. 5 EStG zu versteuern ist. Der UFS vertrat in einer Entscheidung vom 28. 4. 2003, RV/2319-W/02, die Ansicht, dass die Begünstigung zu gewähren sei (sei der Gesellschafter nicht als erwerbstätig anzusehen, könne er auch keine Erwerbstätigkeit einstellen, siehe Doralt, EStG, § 37 Tz 82; a. A. z. B. UFS 6. 5. 2003, RV/3355-W/02). Der VwGH folgte den Ausführungen des Finanzamts und gab der Amtsbeschwerde statt: Veräußerungen, die in keinem Zusammenhang damit stehen, dass der Steuerpflichtige, der das 60. Lebensjahr vollendet hat, seine Erwerbstätigkeit einstellt, seien nach dem Wortlaut („deswegen ... weil“) als auch nach dem Zweck der Regelung (Ausscheiden aus dem Erwerbsleben) nicht als begünstigt anzusehen. Ausdrücklich offen gelassen wurde die Frage, ob der Gewinn aus der Veräußerung einer kapitalistischen Beteiligung in zeitlicher Nähe mit der Einstellung einer (anderen) Erwerbstätigkeit als begünstigt anzusehen ist (VwGH 4. 6. 2008, 2003/13/0077 mit ausführlicher Darstellung der Rechtsentwicklung).
10. 07. 2008 - ASOKOnline - OGH zur Betriebsidentität aus arbeitsrechtlicher Sicht
In seiner Entscheidung vom 7. 5. 2008, 9 ObA 88/07t, hat der OGH klargestellt, dass trotz gesellschaftsrechtlichen Spaltungs- und Übernahmevertrags, der die Übertragung des gesamten Unternehmens Postbus AG (mit Ausnahme des gesetzlich eingerichteten Personalamts und der Liegenschaften) auf die ÖBB-Postbus GmbH beinhaltete, aus arbeitsrechtlicher Sicht nach wie vor Betriebsidentität der Postbus AG besteht. Das gesetzlich eingerichtete Personalamt mit besonderer Verbindung zur Postbus AG (Personalunion des Leiters dieser Dienstbehörde und des Vorstandsvorsitzenden der Postbus AG, der die Behörde weisungsfrei leitet) bedingt, dass die Beamten der ÖBB-Postbus GmbH zum Personalamt und somit letztlich zur Postbus AG zugeordnet sind: Diese verfügt über den großen Teil der „Fundamente“ für den unverändert fortgeführten Busbetrieb und ermöglicht die Aufrechterhaltung des Busbetriebs durch die (durch den Spaltungsvertrag zum Ausdruck gebrachte) Verwendungserlaubnis der Beamten. Wenn sohin Betriebsinhaber, Betriebszweck (Busbetrieb) und Betriebsmittel (Beamte und das Schaffen der Voraussetzungen des Busbetriebs) gegeben sind, ist auch die Betriebsidentität keinesfalls erloschen: Die Postbus AG ist also weiterhin arbeitsverfassungsrechtlicher Arbeitgeber.
10. 07. 2008 - SWKOnline - Selbständige Buchhalter/Buchhalter-GmbHs
Selbständige Buchhalter waren im Wirtschaftstreuhand-Berufsgesetz (WTBG) 1999 in der Fassung vor Inkrafttreten des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG, BGBl. I Nr. 161/2006, in Kraft getreten mit 1. 1. 2007) unter § 1 Abs. 1 Z 4 genannt und erzielten daher bis einschließlich 2006 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 1 EStG 1988. Die Steuer für die mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Umsätze hatten sie nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen (§ 17 Abs. 1 erster Satz UStG 1994). Nach Inkrafttreten des Bilanzbuchhaltungsgesetzes sind selbständige Buchhalter (diese gehören nach § 229d Abs. 2 WTBG 1999 i. d. F. BGBl. I Nr. 161/2006 der Berufsgruppe der Bilanzbuchhalter an) nicht mehr zu den Wirtschaftstreuhandberufen zu zählen. Dementsprechend stellen (ab 2007 erzielte) Einkünfte aus der selbständigen Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes (Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Lohnverrechner) Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar (siehe EStR 2000, Rz. 5211 i. d. F. des Wartungserlasses 2007), sodass die Istbesteuerung nach § 17 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 nicht mehr zur Anwendung kommt. § 17 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 sieht die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten für Unternehmer vor, die hinsichtlich ihrer Umsätze aus Tätigkeiten im Sinne der §§ 21 und 23 EStG 1988 nicht buchführungspflichtig sind. Mit Beginn des Kalenderjahres, in dem die Buchführungspflicht eingetreten ist, muss der Unternehmer auf die Sollbesteuerung übergehen (§ 17 Abs. 3 UStG 1994). Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn aufgrund der geänderten Einkünftequalifizierung bereits ab 2007 buchführungspflichtige selbständige Buchhalter und selbständige Buchhalter GmbHs ihre Umsätze für 2007 weiter nach vereinnahmten Entgelten abrechnen und erst mit Beginn des Jahres 2008 auf die Sollbesteuerung wechseln.
09. 07. 2008 - PVInfo - Topaktuell: Praxisseminar Lehrlinge (Jugendbeschäftigungspaket)
Die BAG-Novelle 2008 brachte gravierende Änderungen mit sich: Durch das so genannte Jugendbeschäftigungspaket wurde unter anderem eine neue außerordentliche Auflösungsmöglichkeit von Lehrverhältnissen geschaffen. Aufgrund der großen Nachfrage gibt es nun einen Wiederholungstermin des Praxisseminars Lehrlinge am 9. 9. 2008. Dr. Thomas Rauch, Mitarbeiter der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien und profunder Kenner der Materie, stellt alle wichtigen Neuerungen im BAG vor und gibt Antworten auf praktisch bedeutsame Fragen rund um das Lehrverhältnis.
09. 07. 2008 - ASOKOnline - Arbeits-, sozialrechtliche Gesetze im Bundesgesetzblatt
Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden zuletzt kundgemacht:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 geändert wird, BGBl. I Nr. 88/2008; Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz), BGBl. I Nr. 91/2008; Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 – SVÄG 2008), BGBl. I Nr. 92/2008; Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 97/2008; Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft geändert werden, BGBl. I Nr. 98/2008; Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung zur Überziehung der Bundeshöchstzahl für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften (Fachkräfte-BHZÜV 2008) geändert wird, BGBl. II Nr. 224/2008; Verordnung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, BGBl. II Nr. 236/2008.
09. 07. 2008 - SWKOnline - Steuertermine im August
Am 18. August 2008 sind folgende Abgaben fällig: Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Juni 2008 bzw. für das 2. Quartal 2008; Kammerumlage für das 2. Quartal 2008; Normverbrauchsabgabe für den Monat Juni 2008; Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Juni 2008; Werbeabgabe für den Monat Juni 2008; Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Juni 2008; Kraftfahrzeugsteuer für das 2. Quartal 2008; Lohnsteuer für den Monat Juli 2008; Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Juli 2008; Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juli 2008; Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2008; Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2008; die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 3. Quartal 2008.
09. 07. 2008 - SWKOnline - BMF-Erlass zu Zweifelsfragen der Versicherungssteuer
In einem Erlass zu in der Praxis aufgetretenen Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer behandelt das BMF zwecks Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise unter anderem folgende Themen: sog. Captives, Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt, Versicherung für Arbeitnehmer bei ausländischer Betriebsstätte, Konzernversicherung, Montageversicherung, Lebensversicherung, Pflicht-/Doppelversicherung, Versicherungsverträge, Steuerbefreiungen, Prämienfreistellung und Rückkauf, Teilauszahlung, Erhöhung der Versicherungssumme, motorbezogene Versicherungssteuer, Verfahrensrecht. Volltext des Erlasses vom 7. 7. 2008, BMF-010206/0069-VI/5/2008, in der Findok.
08. 07. 2008 - SWIOnline - Grünes Licht für Einführung des Euro in der Slowakei
Der ECOFIN-Rat hat am 8. 7. 2008 entschieden, dass der Slowakei die Einführung des Euro mit 1. 1. 2009 gestattet wird. Auf Vorschlag der Kommission legte der Rat außerdem den Umrechnungskurs der slowakischen Krone in Euro auf 30.1260 fest. In den kommenden fünfeinhalb Monaten wird die Slowakei ihre technischen und praktischen Vorbereitungen zum Abschluss bringen müssen, um sicherzustellen, dass die Umstellung auf den Euro so reibungslos wie auf Zypern und Malta zu Beginn dieses Jahres verläuft.
07. 07. 2008 - PVInfo - Bundesweiter Kollektivvertrag für Taxi- und Mietwagenbranche ab 2009
Am 3. 7. 2008 ist der erste bundesweite Kollektivvertrag für die Taxi- und Mietwagenbranche (bis dato gab es lediglich in vier Bundesländern Landeskollektivverträge) abgeschlossen worden. Der neue Kollektivvertrag wird ab 1. 1. 2009 mit einem Mindestlohn von 1.000 Euro in Kraft treten.
07. 07. 2008 - ASOKOnline - Gesundheitsreform gescheitert
Die Gesundheitsreform, die unter anderem auch eine Neustrukturierung des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger vorsah (siehe dazu ASoK-News vom 16. 5. 2008), ist gescheitert: Die Koalitionspartner konnten keine Einigung bei den Kontrollrechten der geplanten Holding der Sozialversicherungsträger erzielen. Das weitere Schicksal der Reformbestrebungen ist mehr denn je ungewiss – nach der Sommerpause wolle man erneut in Verhandlungen treten, hieß es aus Regierungskreisen.
07. 07. 2008 - SWIOnline - Argentinien kündigt Doppelbesteuerungsabkommen
BMF) - Das österreichisch-argentinische Doppelbesteuerungsabkommen vom 13. September 1979, BGBl. Nr. 11/1993, wurde von argentinischer Seite am 30. Juni 2008 mit Wirkung ab 1. Jänner 2009 gekündigt. Wie von argentinischer Seite verlautete, gab die im Abkommen enthaltene Bestimmung der doppelten Steuerfreistellung von Staatsanleihezinsen, die von Österreich bereits vor Jahren vergeblich zum Anlass einer Abkommensrevision vorgeschlagen wurde und die sich nun auf Grund geänderten Investitionsverhaltens offenbar zum Nachteil Argentiniens ausgewirkt hat, den Anlass für diesen Schritt. Das BMF bedauert diesen völlig überraschend und ohne vorherige Kontaktnahme mit den österreichischen Finanzbehörden gesetzten Schritt und weist darauf hin, dass damit ab 1. Jänner 2009 ein vertragsloser Zustand bestehen wird. In Österreich ansässige Steuerpflichtige sind jedoch bis auf Weiteres durch die Verordnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gem. § 48 der Bundesabgabenordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, von einer tatsächlich eintretenden Doppelbesteuerung geschützt. Das BMF wird sich selbstverständlich bemühen, mit der argentinischen Seite in Gespräche zur Neuverhandlung eines Doppelbesteuerungsabkommens einzutreten. Die Verhandlungsaufnahme zum Neuabschluss eines Abkommens hängt aber von der entsprechenden Prüfung der beiderseitigen Vorstellungen über die Zukunft der bilateralen Steuerrechtsbeziehungen ab.
07. 07. 2008 - SWKOnline - Normverbrauchsabgabe: Bonus-Malus-System je nach Abgasverhalten
Durch das Ökologisierungsgesetz 2007, BGBl. I Nr. 46/2008, wurde ein neuer § 6a in das NoVAG 1991 eingefügt, welcher den Erwerb von Fahrzeugen mit niedrigen Schadstoffemissionen sowie mit umweltfreundlichen Antriebsmotoren fördert. Durch diese Gegensteuerungsmaßnahme, welche § 14a NoVAG 1991 materiell derogiert, wird auf den Klimawandel reagiert, um dadurch verursachte hohe Kosten in der Zukunft zu vermeiden. Aufgrund dieser Bestimmung verringert oder erhöht sich die gemäß § 6 Abs. 2 bis 6 NoVAG 1991 errechnete Steuer je nach Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Das BMF hat nun mit in einem in SWK-Heft 19 abgedruckten Erlass GZ BMF-010220/0148-IV/9/2008 seine Rechtsansicht zum neuen mit 1. Juli 2008 in Kraft getretenen § 6a NOVAG bekanntgegeben.
04. 07. 2008 - ASOKOnline - Österreichweite Zunahme des Beschäftigtenstandes
Am Stichtag 30. 6. 2008 betrug die Zahl der bei den österreichischen Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorgeanstalten gemeldeten und ihnen gleichgestellten unselbstständig Erwerbstätigen (Beschäftigte) 3.455.229 (1.857.381 Männer, 1.597.848 Frauen). Gegenüber dem Vormonat ist der Beschäftigtenstand um 31.096 bzw. 0,91 % gestiegen, gegenüber dem Vorjahr um 94.023 bzw. 2,80 % gestiegen. Die Zahl der männlichen Arbeitskräfte erhöhte sich in den vergangenen 12 Monaten um 41.562 (+ 2,29 %) und die der weiblichen um 52.461 (+ 3,39 %). Alle Bundesländer weisen eine Zunahme des Beschäftigtenstandes auf. Den absolut größten Zugang hat Wien mit 19.687 Personen, den relativ größten die Steiermark mit 3,48 %. Im Beschäftigtenstand vom 30. 6. 2008 sind 12.013 präsenzdienstleistende Personen und 105.276 Karenz- bzw. Kinderbetreuungsgeldbezieher(innen) enthalten.
04. 07. 2008 - SWIOnline - Deferred Compensation Plan
Hat ein in den USA ansässiger Arbeitnehmer am "Deferred Compensation-Plan" seines US-Arbeitgebers teilgenommen und demzufolge einen Prozentsatz aus seinem Gehalt bestimmt, der als Beitrag in den Plan eingezahlt werden soll, dann kürzen diese Beiträge nicht die Höhe des - nach österreichischem Steuerrecht ermittelten - Arbeitslohnes (Hinweis auf VwGH v. 19.6.2002, 98/15/0142, wonach ein Gehaltsabzug für Pensionsrückdeckungsversicherungen von Vorstandsmitgliedern nicht deren Lohnsteuerbemessungsgrundlage kürzt). Wird nach Ansässigkeitsverlegung nach Österreich mit der Beendigung des US-Dienstverhältnisses plangemäß das beim US-Arbeitgeber angesparte Kapital ausgezahlt, stellt dies insoweit einen nichtsteuerbaren Vorgang dar, als es in der Summe der Arbeitnehmerbeiträge Deckung findet. Nur insoweit der Auszahlungsbetrag aus Kapitalerträgen herrührt, tritt inländische Steuerpflicht ein, weil über diese Kapitalerträge erstmals mit der Auszahlung verfügt werden konnte und damit erst zu diesem Zeitpunkt der steuerliche Zufluss eintritt. Artikel 15 DBA-USA untersagt Österreich, jene Teile des Auszahlungsbetrages zu besteuern, die durch die Arbeitsausübung in den USA erwirtschaftet worden sind (Kausalitätsprinzip); Artikel 10 und 11 des Abkommens steht aber der Erfassung der Kapitalerträge nicht entgegen, weil hier nicht das Kausalitätsprinzip, sondern das Zuflussprinzip gilt. (EAS 2971 v. 26. 5. 2008)
04. 07. 2008 - SWKOnline - KStR-Wartungserlass 2007 online
Das BMF hat soeben den KStR-Wartungserlass 2007 veröffentlicht. Dieser Erlass umfasst Änderungen, die durch das Budgetbegleitgesetz 2007, BGBl. I Nr. 24/2007, das Abgabensicherungsgesetz 2007, BGBl. I Nr. 99/2007, die Judikatur, eine Änderung der Rechtsansicht, Klarstellungen und die allgemeine Wartung und Fehlerkorrektur notwendig geworden sind. Hinsichtlich der Änderungen durch das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007, BGBl. I Nr. 100/2007, und die Übergangsvorschriften ergeht ein eigener Erlass. Volltext des KStR-Wartungserlasses 2007 vom 18. 6. 2008, BMF-010216/0095-VI/6/2008, in der Findok.
04. 07. 2008 - SWKOnline - Basispauschalierung und Freibetrag für investierte Gewinne
Der vorrangig als Begünstigung für sogenannte „KMUs“ eingeführte Freibetrag für investierte Gewinne hat in der Literatur bereits zu Kontoversen darüber geführt, ob er hinsichtlich des Erwerbes von Wertpapieren auch bei Inanspruchnahme der „Basispauschalierung“ gem. § 17 EStG 1988 geltend gemacht werden kann. Die offenbar mit Interesse erwartete Frage nach der entsprechenden Rechtsansicht der Finanzverwaltung wurde nun durch den Unabhängigen Finanzsenat mit für den Abgabepflichtigen negativen Entscheidungen (UFS 13. 6. 2008, RV/0451-L/08; UFS 13. 6. 2008, RV/0452-L708 ) beantwortet. Mehr dazu in einem Beitrag von HR Mag. Bernhard Renner in SWK-Heft 19/2008.
03. 07. 2008 - PVInfo - Einigung über Entgeltreform im Bankensektor
Die Gewerkschaft der Privatangestellten und der Verband der österreichischen Banken und Bankiers berichten, ihre Verhandlungen über ein neues Gehaltsschema für den Bankensektor erfolgreich abgeschlossen zu haben. Eckpunkt der Entgeltreform sei ein flexiblere und zeitgemäßere Entlohnung, die das Lebenseinkommen angemessen verteilt und sich durch attraktivere Einstiegsbezüge auszeichnet. Gleichzeitig werden altersbedingte Vorrückungen reduziert, sodass die Lebenseinkommenskurve insgesamt flacher verläuft. Die Reform soll für neu eintretende Mitarbeiter und auch für bestehende Dienstverhältnisse gelten, die mittels eines Überleitungsrechtes in das neue Schema übergeleitet werden. Die endgültige Formulierung des neue Kollektivvertrages steht noch aus, die Änderungen sollen jedenfalls in einem Jahr – mit 1. 7. 2009 – in Kraft treten.
03. 07. 2008 - SWKOnline - Neuanlauf für die KMU-Förderung
Dass österreichische KMU über zu wenig Risikokapital klagen und mangels Zugang zum Kapitalmarkt eine Finanzierungslücke besteht, wird nicht nur von Wirtschaftsvertretern beklagt, sondern auch von der Finanzverwaltung wahrgenommen. Bereits mehrfach wurde versucht, darauf zu reagieren. Schon 1993 wurde die Regelung über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG) geschaffen. Aufgrund der begrenzten Anzahl bestehender MiFiGs konnte die Finanzierungslücke jedoch nicht geschlossen werden. Aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bedenken sollte die Regelung für MiFiGs mit dem Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 neu geordnet und die Finanzierung von KMU damit auf neue Beine gestellt werden. Das MiFiGG 2007 ist jedoch bisher – mangels Zustimmung der EU-Kommission – nicht in Kraft. Mit dem nun vorliegenden Begutachtungsentwurf zum Kapitalmarktstärkungs- und Innovationsgesetz 2008 (KMStIG 2008) soll das Investmentgesellschaftengesetz eingeführt werden, dass Rahmenbedingungen für den Private-Equity- und Venture-Capital-Sektor schaffen soll und bei Einhaltung steuerliche Begünstigungen vorsieht. Mehr zu den geplanten Neuregelungen in einem Beitrag von Dr. Markus Stefaner in SWK-Heft 19/2008.
02. 07. 2008 - ASOKOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt
Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden zuletzt kundgemacht: Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden, BGBl. I Nr. 82/2008; Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 84/2008; Bundesgesetz, mit dem die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert wird, BGBl. I Nr. 86/2008; Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR (EU/EWR-Anerkennungsverordnung), BGBl. II Nr. 225/2008; Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister, BGBl. II Nr. 226/2008; Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Kunststoffformgebung-Ausbildungsordnung, die Kunststofftechnik-Ausbildungsordnung und die Metallbearbeitung-Ausbildungsordnung geändert werden (Ausbildungsversuchs-Überleitungsverordnung), BGBl. II Nr. 227/2008.
02. 07. 2008 - SWIOnline - Vergleichsverfahren in Kartellfällen
Die Europäische Kommission hat ein Vergleichsverfahren in Kartellfällen eingeführt, durch das Kartellsachen in einem vereinfachten Verfahren behandelt werden können. Im Rahmen dieses Verfahrens optieren die Parteien nach Einsichtnahme in die Kommissionsakte dafür, ihre Beteiligung an einem Kartell einzuräumen und die Verantwortung hierfür zu übernehmen. Im Gegenzug kann die Kommission die gegen die Parteien verhängte Geldbuße um 10 % reduzieren. Dieses neue legislative Paket besteht aus einer Kommissionsverordnung und einer Mitteilung der Kommission („Mitteilung über Vergleichsverfahren“), in der das neue System detailliert erklärt wird. Das Paket tritt am Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
02. 07. 2008 - SWKOnline - Neues Bauträgervertragsgesetz mit 1. 7. 2008
Das umfassend novellierte Bauträgervertragsgesetz (BTVG) ist mit 1. 7. 2008 in Kraft getreten: Die wichtigsten Änderungen – sie betreffen einen konsumentenfreundlicheren Ratenplan, extensive Informationsverpflichtungen der Bauträger und mitwirkenden Rechtsanwälte, effektivere Sicherheiten sowie erweiterte Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche – sollen in der Praxis aufgetretene Schutzlücken schließen und für einen transparenten Vertragsrahmen sorgen. In seinem topaktuell zum Inkrafttreten der BTVG-Novelle 2008 im Linde Verlag erschienenen Praxiskommentar erläutert Dr. Herbert Gartner, Rechtsanwalt in Wien, detailliert und lösungsorientiert Rechtsfragen in Zusammenhang mit Bauträgerrecht, Konsumentenschutz und Vertragsgestaltung.
01. 07. 2008 - ASOKOnline - Vordienstzeitenanrechnung im BAGS-KV
Die Sozial- und Gesundheitsberufe sind nicht nur aus- und weiterbildungsintensiv, sondern benötigen überwiegend ein hohes Maß an Berufserfahrung. Dementsprechend ausgeprägt sind die Regelungen im BAGS-KV über die Anrechnung von Vordienstzeiten. Seit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages wurde über die Bestimmung zur Anrechnung von Vordienstzeiten heftig diskutiert. Mittlerweile existiert hierzu für die Rechtslage bis Ende 2007 eine Entscheidung (LG Wels 14. 11. 2007, 19 Cga 90/07v), ab 2008 ein neu gefasster § 32 BAGS-KV. Näheres dazu in einem Beitrag von Univ.-Prof. DDr. Günther Löschnigg und Mag. Matthias Löschnigg in der Juni-Ausgabe der ASoK.
01. 07. 2008 - SWKOnline - MwSt-Befreiung für Museen und Sport ins Visier
Die EU-Kommission nimmt Österreichs Mehrwertsteuerbefreiungen für Sport- und Kultureinrichtungen ins Visier. Die Brüsseler Behörde hat am 25. 6. 2008 einen ersten Mahnbrief nach Wien geschickt, wonach die breiten Steuerausnahmen für Museen, Theater und Sport-Organisationen gegen die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie verstoßen könnten. Gleichzeitig sieht die EU-Kommission die Befreiung für Spendenaktionen und Wohltätigkeitsorganisationen zu eng gefasst. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sieht nach Angaben der Brüsseler Behörde Mehrwertsteuer-Ausnahmen für Dienstleistungen von gemeinnützigen Sportorganisationen vor. Die österreichische Umsetzung gehe aber zu weit, weil sie für alle Organisationen gelte, die mit der Förderung von Sport zu tun haben. Auch im Kulturbereich sieht die Kommission die erlaubten Ausnahmen für öffentliche Kultureinrichtungen zu weit ausgelegt. Österreich scheine den gesamten Betrieb von Museen, Theatern, Tiergärten, Naturschutzgebieten und botanischen Gärten von der Umsatzsteuer zu befreien, so die Kommission.- (APA)
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