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29. 08. 2008 - PVInfo - Nichtigkeit eines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf des Befreiungsscheins

Arbeitsverhältnisse mit Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind und deren Befreiungsschein (bzw. Beschäftigungsbewilligung) infolge Zeitablaufs erlischt, sind unerlaubt und nichtig. Wenn es aufgrund des nichtigen Rechtsverhältnisses zu einer Arbeitsleistung kommt, kann jeder Teil dieses Verhältnis für die Zukunft fristlos und ohne Bindung an die im Gesetz angeführten besonderen Endigungsarten beenden. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der Befreiungsschein (bzw. die Beschäftigungsbewilligung) infolge Zeitablaufs erlischt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Arbeitsverhältnis unerlaubt und nichtig. Ausgenommen wäre nur der Fall des § 7 Abs. 8 AuslBG, wenn rechtzeitig eine Verlängerung des Befreiungsscheins (bzw. der Beschäftigungsbewilligung) beantragt wird (OGH 16. 1. 2008, 8 ObA 83/07z).




29. 08. 2008 - ASOKOnline - Die Enthebung des Betriebsrates

Die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates (ebenso des Zentralbetriebsrates) beträgt vier Jahre. Vertritt zumindest die Hälfte der in der Betriebsversammlung (Gruppenversammlung) stimmberechtigten Arbeitnehmer die Auffassung, dass die Tätigkeit des Betriebsrates bereits vor Ablauf der vierjährigen Periode beendet werden sollte, so kann ein Enthebungsbeschluss gefasst werden. Danach kann ein neuer Betriebsrat gewählt werden. Erfolgt keine Wahl, so besteht im Betrieb kein Betriebsrat, bis wieder eine Betriebsratswahl durchgeführt wird. Bestehen getrennte Betriebsräte (Arbeiter- und Angestelltenbetriebsrat), so kann die Enthebung des jeweiligen Betriebsrates in der jeweiligen Gruppenversammlung erfolgen. Näheres zum betriebsverfassungsrechtlichen Prozedere, das es in diesen Fällen zu beachten gilt, erfahren Sie in einem Beitrag von Dr. Thomas Rauch in der August-Ausgabe der ASoK.




29. 08. 2008 - SWKOnline - Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch des Pfandbestellers

Dem Pfandbesteller/Bürgen kommt grundsätzlich ein Rechnungslegungsanspruch zu; sein Rechtsschutzbedürfnis kann nicht unter Hinweis auf die Beweispflicht des Pfandgläubigers für die geltend gemachte Forderung geleugnet werden. Der Zweck des Rechnungslegungsanspruchs, dem Pfandbesteller/Bürgen zu ermöglichen, den Umfang seiner Haftung zu bestimmen, geht über das bloße Interesse an der Abwehr einer Hypothekarklage hinaus: Unabhängig von einem Verfahren ist er berechtigt, vom Gläubiger die notwendigen Informationen zu verlangen. Die dem Haftenden somit zustehende Einsichtnahme in Belege ist in einer Weise zu bewerkstelligen, die den Interessen beider Parteien Rechnung trägt, der Schuldner soll also möglichst umfassenden Einblick erhalten können, ohne dass der Gläubiger unnötig intensiv belastet wird. Die sinngemäße Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zur Betriebskostenabrechnung ist angezeigt (OGH 26. 2. 2008, 1 Ob 264/07s).




28. 08. 2008 - ASOKOnline - Betriebsverfassungsrechtliche Mandatsausübung

Ein sowohl prominenter als auch bedeutender Tatbestand der Versorgungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Schutz betriebsverfassungsrechtlicher Tätigkeiten gemäß § 176 Abs. 1 Z 1 ASVG. In einem in der August-Ausgabe der ASoK publizierten Beitrag beleuchtet Mag. Alexander Putzer den sich daraus ergebende Schutz für betriebsverfassungsrechtliche Mandatare. Seine umfangreiche Untersuchung der Reichweite des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes für Tätigkeiten betriebsverfassungsrechtlicher Mandatare zeigt, dass i. S. eines funktionalen Anknüpfens alle zur Interessenvertretung berufenen Mandatare i. S. d. Arbeitsverfassungsrechts das Privileg des unfallversicherungsrechtlichen Versorgungsschutzes durch § 176 Abs. 1 Z 1 ASVG genießen. Voraussetzung für diesen Schutz ist lediglich, dass sie sich im Rahmen der zulässigen Mandatsausübung bewegen.




28. 08. 2008 - SWIOnline - Finanzamt muss bei Schmiergeldverdacht Staatsanwalt einschalten

Die Finanzämter in Deutschland müssen beim Verdacht auf Schmiergeldzahlungen von Unternehmen in jedem Fall die Staatsanwaltschaft informieren. Der Bundesfinanzhof in München wies die Beschwerde eines Unternehmens zurück, das dem Finanzamt untersagen wollte, Informationen über Schmiergeldzahlungen an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Die Finanzbehörden hätten keinen Spielraum für eine eigene Entscheidung, ob eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht komme oder nicht, sondern müssten diese ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden überlassen, heißt es in dem am 27. 8. 2008 veröffentlichten Beschluss (VII B 92/07) des obersten deutschen Steuergerichts. Im konkreten Fall hatte das Unternehmen dem Einkäufer eines wichtigen Kunden 10 % des Auftragswertes gezahlt, um sich Bestellungen von ihm zu sichern. Die Zahlung dieser Beträge sei von der Firma nicht in Abrede gestellt worden, berichtete der BFH. Allerdings sei die Firma der Ansicht gewesen, dass diese Informationen mangels einer Belehrung durch die Behörden nicht strafrechtlich verwertet werden dürften und die Vorwürfe zudem verjährt seien. - (dpa)




28. 08. 2008 - SWKOnline - KfzStG-Novelle 2008 in Begutachtung

Das BMF hat am 25. 8. 2008 den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 geändert wird (KfzStG-Novelle 2008), zur Begutachtung verschickt. Mit der Reform soll zur Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsposition der Frachter die Kraftfahrzeugsteuer abgesenkt werden. Der derzeitige Steuertarif sieht drei unterschiedliche Steuerstufen für Fahrzeuge bis 12 Tonnen, zwischen 12 und 18 Tonnen und über 18 Tonnen (höchstzulässiges Gesamtgewicht) vor. Die Steuersätze variieren je nach Stufe zwischen 2,54 Euro/Tonne und 3,08 Euro/Tonne. Mit der Reform wird dieser komplizierte Stufentarif durch einen einfachen linearen Tarif in der Höhe von 2 Euro pro Monat und Tonne abgelöst. Für luftgefederte LKW, die nach den Erläuterungen straßenschonender sind, soll eine ermäßigte Steuer von 1,4 Euro pro Tonne und Monat eingehoben werden. Dieser Satz ist vorerst auf ein Jahr befristet ist und soll danach evaluiert werden. Die Begutachtungsfrist endet am 5. 9. 2008. Die Reform soll mit 1. 1. 2009 in Kraft treten. Zum Entwurf des Gesetzestextes samt Erläuterungen




28. 08. 2008 - SWKOnline - Verdienstentgangentschädigung

Auch wenn nach der Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich sonstige Bezüge i. S. d. § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 i. d. g. F. Zahlungen aus einem Dienstverhältnis sind, die auf einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich beruhen, gebietet die Subsumption einer Verdienstentgangentschädigung (als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen) unter § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 und die fallbezogen aus der vor dem Unfall ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit resultierende Zuordnung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 die Anwendung der Bestimmung auch auf Verdienstentgangentschädigungen. Diesfalls ist die Begünstigung ebenso zu gewähren wie im Fall, dass derartige Vergleichssummen von einem Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bezahlt werden. Aus dem Wortlaut des § 67 Abs. 8 lit. a erster Satz EStG 1988 ergibt sich nicht, dass die Vergleichssumme vom Arbeitgeber bezahlt werden muss (UFS Feldkirch 24. 6. 2008, RV/0234-F/08).




26. 08. 2008 - PVInfo - Keine Einbehaltung der Lohnsteuer durch Arbeitgeber bei Stipendien

Die Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer nach § 78 Abs. 1 EStG 1988 und die Haftung des Arbeitgebers nach § 82 EStG 1988 erstrecken sich nicht auf Zahlungen, die ohne Veranlassung des Arbeitgebers von dritter Seite geleistet werden (im vorliegenden Fall: an einen Universitätsassistenten ausbezahltes APART-Stipendium). Derartige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind im Wege der Veranlagung zu erfassen (VwGH 20. 2. 2008, 2006/15/0171).




26. 08. 2008 - SWIOnline - UFS interpretiert Grenzgängerregelung und Montagebefreiung neu

Kommentare für diesen Eintrag zulassenKommentare und Trackbacks dieses Eintrags werden moderiert. Erweiterter Eintrag Erweiterte Optionen Betrieben mit Serendipity 1.3 und PHP 5.1.2 In der Berufungsentscheidung UFSF 11.1.2008, RV/0200-F/06, kam der entscheidende Referent zur Überzeugung, dass die Entsendung eines Grenzgängers in ein Drittland grundsätzlich negativ auf dessen Grenzgängerstatus ausstrahlt. Diese Rechtsauffassung wurde von einem gesamten Senat in der Berufungsentscheidung UFSF 16. 5. 2008, RV/0065-F/08, einer kritischen Prüfung unterzogen und in DBA-spezifischer Abweichung von BFH und BMF weiterentwickelt. Dabei hatte der Senat auch die Frage zu beantworten, was unter Ausland im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 10 EStG zu verstehen ist. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Romuald Kopf in der August-Ausgabe der SWI.




26. 08. 2008 - SWKOnline - Rückerstattung der Gebühren

Nach Ansicht des BMF ist die Gebührenbefreiung des § 72 Zivildienstgesetz auch auf Beschwerden an den VwGH und an den VfGH anzuwenden. Wurde jedoch eine dementsprechende Gebühr bereits entrichtet, besteht die Möglichkeit, diese Gebühr im Wege der Rückerstattung refundiert zu erhalten. In einer Information vom 21. 8. 2008 wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Rückerstattung möglich ist, welche Finanzämterzuständig sind und innerhalb welcher Fristen eine Rückerstattung erfolgen kann.




25. 08. 2008 - PVInfo - Sozialversicherungsrechtliche Aufwertung 2009

Bereits in den PV-Info-News vom 4. 8. 2008 haben wir vorab über die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Kalenderjahr 2009 informiert. Die dort angekündigten Anpassungen, unter anderem der Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze, wurden inzwischen in BGBl. II Nr. 289/2008 offiziell kundgemacht.

Die Kundmachung im Wortlaut




25. 08. 2008 - ASOKOnline - Novelle zur 13. Familienbeihilfe in Begutachtung

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend hat einen Novellierungsentwurf betreffend die Ausbezahlung einer 13. Familienbeihilfe zur Begutachtung verschickt. Hintergrund dieser Maßnahme ist die herrschende Inflation und die dadurch bedingte allgemeine Teuerung, durch die vor allem Familien mit Kindern einer verstärkten Belastung ausgesetzt sind. Diese verstärkte Belastung erhöht sich für Kinder ab dem Schuleintritt mit grundsätzlich sechs Jahren gerade im Monat September, in dem üblicherweise das Schul- bzw. Ausbildungsjahr beginnt. Daher soll die Familienbeihilfe für September für Kinder ab sechs Jahren zur gezielten Unterstützung bei den anfallenden Mehrausgaben ein 13. Mal ausgezahlt werden. Jede Familie mit einem Kind oder Jugendlichen in Ausbildung soll für September eine zusätzlich Familienbeihilfe inklusive gesamter Geschwisterstaffel, egal ob alle Kinder der Familie über sechs Jahre alt sind, erhalten. Die 13. Familienbeihilfe wird die Familien mit rund 198 Mio. Euro pro Jahr entlasten. Damit würden fast 1,4 Mio. Kinder, Jugendliche und deren Familien profitieren. Der Entwurf sieht ein Inkrafttreten ab dem der Kundmachung folgenden Tag mit einer Anwendung erstmals – auch rückwirkend – für September 2008 vor.




25. 08. 2008 - ASOKOnline - Vier Jahre Elternteilzeit: Resümee erster Erfahrungen

Mit 1. 7. 2004 sind die neuen Regelungen zur Elternteilzeit in Kraft getreten. In Umsetzung des im damaligen Regierungsprogramm vorgesehenen Anspruchs auf Teilzeit für Eltern wurde ein möglichst einheitliches Modell, das die bisherige Teilzeitbeschäftigung nach dem MSchG, VKG und LAG ablöste, geschaffen. Durch diese Neuregelung erhoffte man, einen weiteren Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen. Weiters wurden von dieser Maßnahme positive Impulse für das Erwerbsleben der Frauen und für eine partnerschaftliche Beteiligung des Vaters an der Betreuung des Kindes erwartet. Inwieweit die gesteckten Ziele in den vergangenen vier Jahren tatsächlich erreicht werden konnten, untersuchen Dr. Einar Sladecek und Dr. Patricia Wolf, Präsident und Vizepräsidentin des Arbeits- und Sozialgerichts Wien, in einem Beitrag in der August-Ausgabe der ASoK anhand der bisherigen Entscheidungspraxis.




25. 08. 2008 - SWKOnline - Wettbewerbsbehördenreorganisationsgesetz 2008

Mit einem Bundesgesetzes, mit dem das Wettbewerbsgesetz neu erlassen wird, und das Kartellgesetz 2005, das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz u. a. geändert werden (Wettbewerbsreorganisationsgesetz 2008), sollen die Ermittlungskompetenzen der Bundeswettbewerbsbehörde gestärkt und ihr in erster Instanz Entscheidungsbefugnisse übertragen werden. Ein entsprechender Begutachtungsentwurf des Wirtschaftsministeriums liegt nun vor. Gemäß den Zielen des Regierungsprogramms werden darin Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs und zur effektiveren Vollziehung des Kartellrechts vorgeschlagen. Im Bereich des Wettbewerbsrechts sollten Entscheidungen in einer kürzeren Frist als bisher getroffen werden. Mit den im vorliegenden Entwurf vorgesehenen Maßnahmen soll ein rasches Reagieren der Bundeswettbewerbsbehörde auf aktuelle Problemstellungen ermöglicht werden, dabei ist die Funktion der bisherigen Amtspartei Kartellanwalt obsolet. Die Begutachtungsfrist endet am 5. 9. 2008.




22. 08. 2008 - PVInfo - Vorsorgebeiträge auch bei AG-Vorständen nicht steuerbar

Für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft müssen seit 1. 1. 2008 zwingend Vorsorgebeiträge (derzeit 1,53 %, auch über der Höchstbeitragsgrundlage) bezahlt werden. Ausgenommen sind Vorstände, die zu diesem Zeitpunkt eine vertragliche Abfertigung vereinbart hatten. Ist das Vorstandsmitglied lohnsteuerpflichtig, gelten die von der Aktiengesellschaft bezahlten Vorsorgebeiträge als nicht steuerbar – dies also, obwohl Vorstandsmitglieder arbeitsrechtlich keine Arbeitnehmer sind. Dasselbe gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität (§ 4 Abs. 2 Satz 3 ASVG). Vgl. Rz. 766c LStR 2002 i. d. F. 1. Wartungserlass 2008 zu § 26 Z 7 lit. d EStG.




22. 08. 2008 - PVInfo - Geltendmachung von Überstundenentgelt

Unter „Geltendmachung“ von Überstundenentgelt ist zwar kein förmliches Einmahnen zu verstehen, wohl aber ein dem Erklärungsempfänger zumindest erkennbares ernstliches Fordern. Hat eine Arbeitnehmerin Arbeitsaufzeichnungen geführt, selbst die Überstunden ausgerechnet und wurden diese alle ein bis zwei Monate an die Zentrale weitergeleitet, so hat sie damit die Arbeitgeberin uneingeschränkt in die Lage versetzt, ihren Anspruch auf Überstundenentgelt auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen bzw. zu erfüllen. Aus dem Umstand, dass die Arbeitnehmerin immer wieder gegenüber dem Bezirksleiter und dem Geschäftsführer der Arbeitgeberin die Auszahlung der von ihr geleisteten Mehr- und Überstunden gefordert hatte und diese ihr fallweise auch bezahlt wurden, ist ohne jeden Zweifel abzuleiten, dass die Arbeitgeberin das Vorgehen der Arbeitnehmerin als Geltendmachung von Mehr- bzw. Überstundenentgelt verstanden hat (OGH 18. 4. 2007, 8 ObA 13/07f).




22. 08. 2008 - ASOKOnline - Hauptverband: Krankenkassendefizit trotz Beitragsplus

Bei einem Gesamtbudget von 13,8 Mrd. Euro wird der Gebarungsabgang 2008 aller 19 Krankenkassen nach der jüngsten Vorschau des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger per 18. 8. 2008 bei minus 286 Mio. Euro liegen. Gegenüber der Gebarungsvorschau vom 15. 5. 2008 hat sich der für heuer prognostizierte Gebarungsabgang aller Krankenkassen geringfügig um 24 Mio. Euro verbessert. Ausschlaggebend für diese Veränderung waren die aufgrund der guten Konjunktur hervorragende Beschäftigungslage und das damit zusammenhängende Plus bei den Beitragseinnahmen. Lag das Beitragsplus aller Krankenkassen im Jahr 2007 noch bei 4,3 %, rechnen die Kassen für heuer sogar mit einem Beitragsplus von 5,2 %. Der besseren Entwicklung der Beitragseinnahmen stehen jedoch massive Kostensteigerungen im Leistungsbereich, insbesondere bei den Ausgaben für Medikamente, gegenüber. Aufgrund noch fehlender gesetzlicher Regelungen und Vereinbarungen mit der Pharmawirtschaft rechnen die Krankenkassen derzeit mit einem Ausgabenplus von 8,1 %.




22. 08. 2008 - SWIOnline - Steuer-Milliarden verschwinden im Niemandsland

In den weltweit derzeit 72 Steueroasen verschwinden jedes Jahr Milliarden Dollar, die sich die Staaten an Steuern entgehen lassen. Rund die Hälfte der Kreditvergabe internationaler Banken und ein Drittel der ausländischen Direktinvestitionen gehen steuerschonend über die diskreten Finanzzentren in der Karibik, auf den Kanalinseln - oder Mitteleuropa. Die Reichen und Superreichen haben Vermögen in Höhe von 11,5 Billionen (11.500 Milliarden) Dollar in den Steueroasen gebunkert und entkommen damit pro Jahr der Zahlung von 250 Mrd. Dollar. Mit diesen Zahlen wartete John Christensen von der Non-Profit-Organisation Tax Justice Network International in London in Alpbach auf. Nach Darstellung des gelernten Entwicklungsökonomen, der 14 Jahre lang als Berater der in Jersey gearbeitet hat, werden die Steueroasen bei den Firmen und den Superreichen ("Plutokratie") exponenziell populärer. Als Beleg dafür führt er die offiziellen Bankeinlagen in Jersey an, die sich in den letzten zehn Jahren auf etwa 200 Mrd. englische Pfund verdoppelt haben. Weil ein großer Teil der hoch kreditfinanzierten Finanzvehikel in den "secrecy juridictions" geparkt seien, macht Christensen die laxe Aufsicht in den Offshore-Zentren für die aktuelle Finanzkrise mitverantwortlich. - (APA)




22. 08. 2008 - SWKOnline - verpflichtende elektronische Einreichung von Jahresabschlüssen

Jahres- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. 12. 2007 enden, sind verpflichtend elektronisch einzureichen. Ausgenommen sind lediglich sehr kleine Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die UGB-Änderung wurde mit der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006 i. d . F. BGBl. II Nr. 222/2008) präzisiert; die jüngsten Änderungen der ERV haben zu einer Ausweitung des zur Einreichung ermächtigten Personenkreises sowie der Einreichungsmodalitäten geführt. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Angelika Casey in SWK-Heft 23/24/2008.




22. 08. 2008 - SWKOnline - Betriebserwerb mit Verpachtung

Einkünfte aus einer Veräußerung nach Beendigung der Betriebsverpachtung zählen zu den betrieblichen Einkunftsarten: Wird ein Betrieb erworben, anschließend für ein Jahr verpachtet und dann veräußert, liegt keine bloße Vermögensverwaltung vor, vielmehr sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb gegeben. Der Veräußerungsgewinn ist zu versteuern (VwGH 25. 6. 2008, 2008/15/0088). Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Marco Laudacher in SWK-Heft 23/24/2008.




20. 08. 2008 - PVInfo - Pfändung und Verpfändung im Saisonbetrieb

Die stetig steigende Zahl von Exekutionen ist auch in Saisonbetrieben eine nicht zu leugnende Tatsache. Ein Gastbeitrag von Mag. Elfriede Köck in der August-Ausgabe der PV-Info soll der Personalverrechnung dabei helfen, den Umgang mit den spezifischen Problemen von Dienstverhältnissen mit Wiedereintritten zu meistern. Die rechtliche Unterscheidung zwischen Pfändung und Verpfändung findet gerade im Zusammenhang mit Wiedereintritten ihren Niederschlag.

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20. 08. 2008 - SWIOnline - lebenslang gültige neue Steuernummern

Seit Anfang August hat das Bundeszentralamt für Steuern damit begonnen, allen Einwohnern Deutschlands ihre neuen steuerlichen Identifikationsnummern zuzusenden. Diese "wohl größte Briefversandaktion in der Geschichte der Bundesrepublik" mit mehr als tausend Tonnen Papier werde mehrere Monate dauern, kündigte das Bundesfinanzministerium an. Ziel der neuen, lebenslang gültigen Nummer sei es, "den Bürgern die Erledigung ihrer steuerlichen Angelegenheiten noch weiter zu erleichtern". Nach einer Übergangszeit soll sie die bisherigen, herkömmlichen Steuernummern ersetzen und zudem den Start der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 ermöglichen. Die Identifikationsnummer wird auf Grundlage von Datenlieferungen aller 5.300 deutschen kommunalen Meldebehörden vergeben. Jede Person, die mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Deutschland gemeldet ist, erhält eine Identifikationsnummer. Sie dient allein der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren. Damit ist die Steuerverwaltung die erste deutsche Verwaltung, die ein bundesweit einheitliches Aktenzeichen schafft, das alle Bürgerinnen und Bürger ein Leben lang begleitet. Nach einer Übergangszeit soll die Identifikationsnummer die herkömmliche Steuernummer ersetzen. Die Steueridentifikationsnummer wird erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht. Mehr zur IdNr. auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.




20. 08. 2008 - SWKOnline - Vorsteuerabzugsberechtigte Klein-LKW

Das BMF hat die Liste der Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung aus dem Jahr 2002 aktualisiert und um ein weiteres Fahrzeug, den Citroen Nemo (2, 3 oder 4 Seitentüren) erweitert. Zur vollständigen Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Klein-LKW




19. 08. 2008 - ASOKOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt

Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden zuletzt kundgemacht:

-Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 109/2008 (dazu ASoK 2008, 248);
-Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird, BGBl. I Nr. 118/2008;
-Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, BGBl. I Nr. 120/2008 (dazu Rath, ASoK 2008, 275);
-Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden, BGBl. I Nr. 124/2008 (dazu Rath, ASoK 2008, 273 und 275);
-Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 125/2008 (dazu Rath, ASoK 2008, 272);
-Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz über die Höhe der Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage, BGBl. II Nr. 286/2008 (siehe ASoK-News vom 8. 8. 2008);
-Kundmachung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Aufwertung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2009, BGBl. II Nr. 289/2008;
-Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird, BGBl. II Nr. 291/2008.




19. 08. 2008 - SWIOnline - Liechtenstein stellt engere Kooperation mit EU in Aussicht

Liechtenstein will in Steuerfragen künftig stärker mit der EU zusammenarbeiten. Die Rechts- und Amtshilfe sei auf eine neue Grundlage zu stellen, zitieren Nachrichtenagenturen aus einer Ansprache von Erbprinz Alois zum Staatsfeiertag. Nach dem Abschluss des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die Zinsbesteuerung und der Vereinbarung über die indirekten Steuern sei klar gewesen, dass es auch bei den direkten Steuern zu einer Lösung komme, erklärte der Erbprinz am Freitag in Vaduz. Der Trend zur Zusammenarbeit in Steuerfragen sei absehbar gewesen. Mit dem Abschluss eines Betrugsabkommens würde sich Liechtenstein dem „gemeinsamen europäischen Nenner“ anschließen. Da sich die Staaten Europas aber nicht einig seien, ob damit die Kooperation in Steuerfragen neu definiert werde, sei offen, wann das Abkommen in Kraft trete – obwohl es schon ausgehandelt sei. Gemeinnützigen Stiftungen, Versicherungen, Investment- und Pensionsfonds werde hohes Wachstum vorausgesagt. Diese Produkte ließen sich besser vertreiben, wenn sich das Land in Steuerfragen „auf europäisches Niveau“ begebe. Besonderen Erfolg verspricht sich der Liechtensteins Finanzplatz dabei von drei Vorhaben: der Steuerreform, der Reform der Rechtshilfe und der Aufsicht über den Treuhandbereich und schließlich von einer Reform des Wissenschaftsstandortes.




19. 08. 2008 - SWKOnline - Ende der Mindestkörperschaftsteuerpflicht im Konkurs

Gemäß § 4 Abs. 2 KStG 1988 endet die unbeschränkte Steuerpflicht grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, in dem die Rechtspersönlichkeit untergeht, jedenfalls aber erst in dem Zeitpunkt, in dem das gesamte Vermögen auf andere übergegangen ist (sog. Vollbeendigung). Die Steuerpflicht endet bei einer Kapitalgesellschaft nicht bereits mit Verhängung des Konkurses und der damit verbundenen Auflösung, sondern erst mit der rechtswirksamen Beendigung des Abwicklungsverfahrens. Die Mindestkörperschaftsteuerpflicht gemäß § 24 Abs. 4 Z 1 KStG 1988 besteht somit auch nach Konkurseröffnung weiter (UFS Graz 22. 7. 2008, RV/0941-G/07).




14. 08. 2008 - SWIOnline - Steuerflucht: Internationaler Druck auf Liechtenstein steigt

Der internationale Druck auf Liechtenstein nimmt nach der jüngsten Ausweitung des Steuerskandals zu. Das deutsche Bundesfinanzministerium erklärte letzte Woche, auf allen Ebenen fänden derzeit Verhandlungen mit Vaduz statt. Verschiedenste Maßnahmen, die Steuerflucht nach Liechtenstein zu unterbinden, würden geprüft. Bedeckt hält man sich in Berlin noch, ob auch der Entzug von Banklizenzen angedacht sei. Die OECD rechnet nach Medienberichten jedenfalls mit baldigen Zugeständnissen des Fürstentums. Konkrete Fortschritte seien im Laufe des kommenden Jahres zu erwarten, so OECD-Referatsleiter Achim Pross.




14. 08. 2008 - SWKOnline - Angaben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen

Für AGs und für GmbHs ist es seit Dezember 2007 möglich, sich grenzüberschreitend zu verschmelzen. Während noch vor Einführung des EU-VerschG eine grenzüberschreitende Verschmelzung grundsätzlich nur mit Hilfe einer Beteiligungsübernahme bzw. eines merger of equal mit öffentlichen Erwerbsangeboten umgesetzt werden konnte, sind nunmehr sowohl Hinein- als auch Hinausverschmelzungen unmittelbar im Wege der Gesamtrechtsnachfolge möglich. Im Gegensatz zu Inlandsverschmelzungen sind allerdings in einigen Bereichen neue Regelungen vorgesehen. Eine davon betrifft § 5 Abs. 2 Z 11 EU-VerschG. Die Regelung bestimmt notwendige Angaben zur Vermögensbewertung der übertragenden Gesellschaft, die bereits im Verschmelzungsplan zu verankern sind. Näheres hierzu in einem Beitrag von StB Mag. Dr. Petra Inwinkl in der August-Ausgabe der GesRZ, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht.




14. 08. 2008 - SWKOnline - Begutachtungsentwurf zu einer UStG-Novelle 2008

Das BMF hat am 6. 8. 2008 den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird – UStG-Novelle 2008 – zur Begutachtung versandt. Mit den gegenständlichen Änderungen der Einfuhrumsatzsteuerbefreiungen werden gemeinschaftsrechtliche Vorgaben im innerstaatlichen Recht berücksichtigt. Es ist insbesondere die Richtlinie 2007/74/EG über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern umzusetzen. Ebenso kommt es zu Änderungen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 274/2008 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen. Die Begutachtungsfrist endet am 3. 9. 2008.




13. 08. 2008 - PVInfo - Elektronische Erfassung von Arbeitnehmerdaten für die AK-Wahl 2009

Vom 5. 5. 2009 bis zum 18. 5. 2009 finden in Niederösterreich die Arbeiterkammerwahlen statt. Rund 400.000 Dienstnehmer wählen dann ihre Vertreter in der Arbeiterkammer. Seit 1. 7. 2008 laufen die Vorbereitungsarbeiten für die AK-Wahl. Die Dienstgeber sind in diesem Zusammenhang laut Arbeiterkammergesetz und Arbeiterkammer-Wahlordnung verpflichtet, bei der Erfassung der wahlberechtigten Arbeitnehmer mitzuwirken. Diese Dienstgeber-Informationen sind deswegen notwendig, weil bei Unternehmen mit mehreren Filialen der Beschäftigungsort der Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern nicht verfügbar ist. Daher werden im Vorfeld der Wahl die Betriebsstätten der Unternehmen und die dort Beschäftigten erhoben. Für die niederösterreichischen Unternehmen gibt es dabei einen neuen Service: Sie können die gesetzlich vorgeschriebenen Datenübermittlungen jetzt auch elektronisch via Internet vornehmen.




13. 08. 2008 - ASOKOnline - Ministerrat beschließt umfassendes Pflegepaket

Die Bundesregierung hat in ihrem Sommerministerrat am 12. 8. 2008 die am Vortag akkordierten Verbesserungen für Pflegebedürftige abgesegnet. Das Pflegegeld wird 2009 gestaffelt angehoben. Bezieher der Pflegestufen 1 und 2 erhalten ab dem Jahreswechsel um 4 %, jene der Stufen 3 bis 5 um 5 % mehr, um 6 % werden hingegen die Geldleistungen für Bezieher der Stufen 6 und 7 angehoben. Bei der Einstufung der Pflegegeldbezieher gibt es darüber hinaus für Demenzkranke in den Stufen 1 und 2 eine Erschwerniszulage von 30 Stunden, in den Stufen 3 bis 4 20 Stunden. Schwerbehinderte Kinder bis sieben Jahre bekommen einen zusätzlichen Pauschalwert von 50, Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr pauschal 75 Stunden angerechnet. Bei der 24-Stunden-Pflege daheim wird die Förderung deutlich angehoben. Außerdem fallen bundesweit die Vermögensgrenze und der Regress. Die Pflege-Amnestie wird allerdings kein weiteres Mal verlängert.




12. 08. 2008 - Rubatscher Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung

Zur Homepage von Rubatscher Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung

Steuerberatung - Jahresabschlüsse - Konzernabschlussprüfungen - Einnahmen-Ausgaben-Rechnung - Due Diligence Prüfungen - Laufende Information über steuerliche Änderung - Sondergutachten - Stiftungsprüfungen

Anichstraße 24, A 6020 Innsbruck




12. 08. 2008 - SWKOnline - BMF: Formulare zur Stiftungseingangssteuererklärung sind online

Mit 1. 8. 2008 ist das SchenkMG 2008 in Kraft getreten. Nach Schenk1 (Anzeige gemäß § 121a BAO) stehen mit Stift1 (Stiftungseingangssteuererklärung gemäß § 3 Abs. 2 StiftEG) und Stift1a (Beilage zur Stiftungseingangssteuererklärung) nun ab sofort zwei weitere Formulare im Zusammenhang mit dem SchenkMG 2008 auf der BMF-Website zur Verfügung.




11. 08. 2008 - Dr. Hans Hintner - Wirtschaftsprüfer & Steuerberater - Graz

Zur Homepage von Dr. Hans Hintner

Allgemeine Steuerberatung - Beratung bei der Rechtsformwahl - Beratung bei Umgründungen - Erstellen von Steuererklärungen - Vertretung gegenüber Abgabenbehörden - Rechtsberatung bei Vertragsangelegenheiten

Dr.Hans Hintner, Körösistraße 56/8/40, 8010 Graz




11. 08. 2008 - PVInfo - Klarstellung zur Abzugsfähigkeit von Pflegeversicherungsprämien

Beiträge und Prämien zu sog. Pflegeversicherungen sind dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sie entweder den Charakter einer Krankenversicherung (Ersatz von Sachleistungen oder Taggeld) oder einer Rentenversicherung (lebenslängliche Rentenzahlung ab dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit) haben. Nicht abzugsfähig sind Beiträge und Prämien zu Versicherungen, die primär Kapitalabfindungen vorsehen (Rz. 458a LStR 2002 i. d. F. 1. LStR-Wartungserlass 2008).




11. 08. 2008 - ASOKOnline - Jahresbericht 2007 der Volksanwaltschaft

m vergangenen Jahr wandten sich – wie aus dem jüngsten Bericht der Volksanwaltschaft hervorgeht – insgesamt 15.204 Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Anliegen an den Volksanwaltschaft. 6.092 Prüfungsverfahren wurden eingeleitet, 3.821 davon die Bundesverwaltung betreffend. Dazu kommen in 61 Fällen sog. amtswegige Prüfungsverfahren. Die Palette der Beschwerden ist breit und betrifft beinahe jeden Verwaltungsbereich. So wurden im arbeits- und sozialrechtlichen Bereich beispielsweise unverständlichen Pflegegeldeinstufungen und als unnötig empfundene Coachingmaßnahmen für Arbeitslose moniert. Legislative Anregungen der Volksanwaltschaft betreffen etwa auch das FLAG, das KBGG, die Kranken- sowie die Unfallversicherung. Statistisch betrachtet richten sich die meisten Beschwerden gegen das Sozialministerium und das Justizministerium, in der Bundesländerreihung liegt Wien weiter an der Spitze.




11. 08. 2008 - SWIOnline - Fluggastrechteverordnung: Flug umfasst nicht Hin- und Rückreise

Die Fluggastrechteverordnung (VO [EG] Nr. 261/2004) sieht Entschädigungsleistungen für Fluggäste bei verspäteten oder ganz gestrichenen Flügen vor. Im Anlassfall buchte ein deutscher Staatsbürger bei den Emirates Airlines, die keine Gemeinschaftsfluglinie ist, eine Reise von Düsseldorf über Dubai nach Manila und retour. Der Rückflug von Manila nach Düsseldorf wurde annulliert, und der Passagier flog erst zwei Tage später wieder nach Düsseldorf. Der EuGH kam zum Schluss, dass der Begriff „Flug“ i. S. d. Verordnung nicht auf den Fall einer Hin- und Rückreise anwendbar ist, bei der die Fluggäste, die ursprünglich auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des EGV unterliegt, einen Flug angetreten haben, zu diesem Flughafen mit einem Flug ab einem Flughafen in einem Drittstaat zurückreisen. Der Umstand, dass Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht werden, wirkt sich auf die Auslegung dieser Bestimmung nicht aus. Folglich stehen keine Ausgleichszahlungen zu (EuGH 10. 7. 2008, Rs. C-173/07, Emirates Airlines).




11. 08. 2008 - SWKOnline - Steuertermine im September

Am 15. September 2008 sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Juli 2008;
Normverbrauchsabgabe für den Monat Juli 2008;
Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Juli 2008;
Werbeabgabe für den Monat Juli 2008;
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Juli 2008;
Lohnsteuer für den Monat August 2008;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat August 2008;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat August 2008.




08. 08. 2008 - ASOKOnline - Vergütung für Einhebung der Arbeiterkammerumlage wird gesenkt

Zur Abgeltung der Kosten für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage gebührt den Trägern der Krankenversicherung nach dem ASVG und nach dem B-KUVG gemäß Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, BGBl. II Nr. 286/2008, ab 1. 7. 2008 eine Vergütung in der Höhe von 1,5 % der jeweils eingehobenen Umlagebeträge. Die Versicherungsträger sind berechtigt, diese Vergütung von den jeweils eingehobenen Umlagebeträgen einzubehalten. Nach der zugleich außer Kraft getretenen Verordnung BGBl. Nr. 119/1990 betrug die Vergütung noch 2 %.




08. 08. 2008 - SWKOnline - SchenkMG2008: Grunderwebsteuer & unentgeltlicher Betriebsübertrag

Bei der Übernahme des Freibetrags für Betriebsübertragungen aus § 15a ErbStG in das Grunderwebsteuerrecht im Zuge des SchenkMG 2008 wurde auf bestehende Begünstigungen nicht Bedacht genommen. Außerdem ist die in letzter Minute im Finanzausschuss vorgenommene Änderung der Regierungsvorlage insofern problematisch, als für die Vollziehung großer Auslegungsbedarf entsteht. In einem Beitrag in SWK-Heft 22/2008 erörtert Dr. Karl-Werner Fellner Zweifelsfragen zur grunderwerbsteuerrechtlichen Behandlung unentgeltlicher Betriebsübertragungen in Zusammenhang mit dem SchenkMG 2008.




07. 08. 2008 - PVInfo - Zufluss einer Pensionsabfindung beim Dienstnehmer

Gemäß § 19 EStG ist eine Einnahme dann zugeflossen, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich frei verfügen kann, sobald er also die volle Verfügungsmacht über sie erhält. Pensionsabfindungen fließen – wie der UFS unter Verweis auf die Ausführungen Doralts (EStG, § 19 Tz. 8 und 30) festhält – dem Arbeitnehmer mit der Auszahlung zu: Wird die Pensionsverpflichtung einvernehmlich z. B. an ein Versicherungsunternehmen überbunden, dann ist zu unterstellen, dass der Arbeitnehmer vom bisher Pensionsverpflichteten eine Pensionsabfindung erhält und diesen Betrag in Form einer Rentenversicherung anlegt. Lediglich im Falle eines bloßen Schuldnerwechsels, das heißt bei Überbindung von gegenüber einem Arbeitgeber bestehenden Pensionsansprüchen auf einen Nachfolgearbeitgeber, kommt es beim Arbeitnehmer zu keinem Zufluss des Schuldbetrages nach § 19 EStG. Die bisherigen Ansprüche würden in diesem Fall unberührt bleiben (UFS Feldkirch 11. 7. 2008, RV/0176-F/07).




07. 08. 2008 - SWIOnline - Rechtsprechungsübersicht zu EuGVÜ und LGVÜ online

Der EuGH hat eine Übersicht seiner Rechtsprechung zum EuGVÜ (Europäisches Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) und zum LGVÜ (Parallelübereinkommen von Lugano zur weiteren Rechtsvereinheitlichung zwischen EG- und EFTA-Staaten) der Jahre von 1992 bis 2007 auf seiner Homepage veröffentlicht: Jede Entscheidung ist verschlagwortet und bibliographisch referenziert. Die Vorabentscheidungen des EuGH stehen samt Zusammenfassungen und Schlussanträgen der Generalanwälte in der Sprache der jeweiligen Rechtssache sowie in Englisch und Französisch zur Verfügung. Entscheidungen nationaler Gerichte können in der jeweiligen Landessprache eingesehen werden. Außerdem sind die Originalfassungen der beiden Übereinkommen und der Protokolle über den Menüpunkt „Text(e)s“ in englischer wie in französischer Sprache aufrufbar.




07. 08. 2008 - SWKOnline - Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers

In der Praxis stellt sich immer wieder die interessante Frage, ob – und wenn ja, inwieweit – den Geschäftsführern einer GmbH von ihrem Aufsichtsrat verbindliche Weisungen erteilt werden können. Gerade bei Unternehmen, die im Einfluss- oder Nahebereich von Gebietskörperschaften stehen bzw. in größere Konzernstrukturen eingegliedert sind, wird der Aufsichtsrat mitunter dazu benutzt, direkt in Geschäftsführungshandlungen einzugreifen – was naturgemäß zu einer empfindlichen Einschränkung der Befugnisse der betroffenen Geschäftsführer führen kann. Das Thema der Weisungsgebundenheit spielt aber auch für die Haftung des Geschäftsführers eine wichtige Rolle, da nur die Weisung eines „zuständigen“ Organs haftungsentlastend wirken kann. Welchen Spielraum hat also der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Kompetenzen? Und inwieweit können seine Befugnisse privatautonom, nämlich durch Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss, ausgeweitet werden? Auf diese Fragen Antwort zu geben, unternimmt Mag. Dr. Christian Feltl in seinem Beitrag in der August-Ausgabe der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift „Aufsichtsrat aktuell“.




07. 08. 2008 - SWKOnline - Alkoholausschank an Jugendliche nur gewerberechtlich strafbar

Nach § 114 GewO ist es Gastgewerbetreibenden untersagt, alkoholische Getränke an Jugendliche auszuschenken oder ausschenken zu lassen, wenn diesen Jugendlichen „nach den landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen“ der Genuss von Alkohol verboten ist Die Auffassung der Kärntner Landesregierung, dass der Wirt als Unternehmer wegen desselben Verhaltens auch nach dem Landes-Jugendschutzgesetz strafbar sei, verstößt nach Ansicht des VwGH gegen das in Art. 4 des 7. ZP-EMRK verbürgte Verbot der Doppelbestrafung. § 114 GewO habe als die speziellere Norm, die sich an die Gastgewerbetreibenden richtet, den Vorrang vor jener des Krnt. JSchG, das in § 6 „Unternehmer“ (und Veranstalter) schlechthin erfasst (VwGH 18. 6. 2008, 2006/11/0222).




06. 08. 2008 - ASOKOnline - begünstigter Behinderter bei Erwerb im Konkurs

Der österreichische Gesetzgeber hat im § 3 Abs. 2 AVRAG festgelegt, dass auch im Fall der Veräußerung eines ganzen Unternehmens im Konkurs § 3 Abs. 1 AVRAG (Überleitung der Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber) nicht zur Anwendung gelangt. Nicht differenziert wird danach, ob ein besonderer Kündigungsschutz nach dem MSchG, BEinstG etc. besteht oder nicht. Folglich betrifft § 3 Abs. 2 AVRAG daher grundsätzlich alle Arbeitsverhältnisse. Anders beurteilt die Rechtsprechung lediglich den Bestandschutz der Belegschaftsvertreter nach den §§ 120 ff. ArbVG. Die tagenden Gründe hierfür (Sicherung der im ArbVG vorgesehenen Belegschaftsvertretung) treffen jedoch auf begünstigte Behinderte i. S. d. BEinstG nicht zu (OGH 7. 2. 2008, 9 ObA 161/07b)




06. 08. 2008 - SWKOnline - Einsicht in Kontenbelege der Eigentümergemeinschaft

Die antragstellende Wohnungseigentümerin begehrte von der Verwalterin die Gewährung der Einsicht in das Bankkonto der Eigentümergemeinschaft des Hauses zwecks Kontrolle, ob die Verwalterin die Vorschreibungen gegenüber den übrigen Mit- und Wohnungseigentümern weisungsgemäß betreibe. Der OGH führt dazu aus: Das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Belege des Kontos der Eigentümergemeinschaft ist nach § 20 Abs. 6 WEG 2002 weder auf bestimmte Zeiträume noch auf das Vorliegen wichtiger Gründe beschränkt. Aus den allgemeinen, zu § 1012 ABGB entwickelten Grundsätzen folgt, dass der Verwalter dem Wohnungseigentümer Einsicht in die Kontobelege zu gewähren hat, „sooft dieser es verlangt“. Dieses Recht findet seine Grenze in rechtsmissbräuchlicher Ausübung (OGH 5. 2. 2008, 5 Ob 11/08s).




05. 08. 2008 - PVInfo - Voraussichtliche SV-Werte für 2009

Nach Berechnung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ergeben sich für das Jahr 2009 voraussichtlich – die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten – folgende Sozialversicherungswerte:

-Aufwertungszahl: 1,026
-Geringfügigkeitsgrenze täglich: 27,50 Euro
-Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 358,08 Euro
-Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: 537,12 Euro
-Höchstbeitragsgrundlage täglich: 134 Euro
-Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 4.020 Euro
-Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer): 8.040 Euro
-Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: 4.690 Euro




05. 08. 2008 - SWIOnline - gemeinnütziger Golfvereins

Mit Urteil vom 3. 4. 2008, V R 74/07, hat der deutsche BFH entschieden, dass die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Golfanlage sowie von Golfbällen an Nichtmitglieder eines gemeinnützigen Golfvereins nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der 6. MwSt-RL umsatzsteuerfrei sein kann. Gemäß § 4 Nr. 22 Buchst. b dUStG sind zwar nur die „sportlichen Veranstaltungen“ gemeinnütziger Einrichtungen umsatzsteuerbefreit. Hierunter fallen die genannten Leistungen eines Golfvereins nicht. Allerdings kann sich ein Sportverein unmittelbar auf die 6. MwSt-RL berufen. Diese befreit – umfassender als das nationale Recht – die „in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehenden Dienstleistungen“ von Einrichtungen ohne Gewinnstreben an die Sportler. Die Befreiung ist jedoch für Leistungen ausgeschlossen, die nicht unerlässlich sind oder im Wettbewerb zu gewerblichen Unternehmen durchgeführt werden. Laut BFH werden die Leistungen eines gemeinnützigen Golfvereins, die den Kernbereich der Befreiung für Sportvereine betreffen, allerdings nicht von diesem Ausschluss erfasst.




04. 08. 2008 - ASOKOnline - Arbeitslosigkeit geht weiter zurück

Zum Stichtag 31. 7. 2008 ist die Zahl der Arbeitslosen im Jahresvergleich um 3,6 % oder 6.756 Betroffene auf 178.664 Jobsuchende zurückgegangen. Mit einer Arbeitslosenquote von 4,1 % nach EU-Berechnung liegt Österreich im EU-Vergleich am vierten Platz. Seit nunmehr 29 Monaten in Folge sinken die Arbeitslosenzahlen kontinuierlich, besonders der zuletzt deutliche Rückgang bei der Frauen- und Jugendarbeitslosigkeit sei ein erfreuliches Signal für den Arbeitsmarkt, verweist das BMWA auf einen positiven Trend. Die Zahl der offenen Stellen ging im Juli allerdings um 8,2 % auf 39.521 Jobs zurück.




04. 08. 2008 - ASOKOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt

Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden zuletzt kundgemacht:

-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008 (siehe ASoK-News vom 21. 7. 2008);
-Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über Leistungsstipendien für das Studienjahr 2007/2008 (Leistungsstipendien-Verordnung 2008), BGBl. II Nr. 259/2008;
-Verordnung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, BGBl. II Nr. 273/2008;
-Verordnung des Bundesministers für Finanzen zum Tragen der Dienstbekleidung und zum Verwenden der dienstlichen Ausrüstungssorten, BGBl. II Nr. 276/2008;
-Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Forstwirtschaft, BGBl. II Nr. 278/2008;
-Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen geändert wird, BGBl. II Nr. 279/2008;
-Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Arbeiterkammer-Wahlordnung – AKWO geändert wird, BGBl. II Nr. 280/2008.




04. 08. 2008 - SWKOnline - Schenkungsmeldegesetz 2008 per 1. 8. 2008 in Kraft

Mit 1. 8. 2008 tritt das Schenkungsmeldegesetz 2008 (BGBl. I Nr. 85/2008) in Kraft. Unter anderem wird mit dem Schenkungsmeldegesetz eine Verpflichtung zur Anzeige von Schenkungen eingeführt. Zur Anzeige von Schenkungen gibt es ein neues Formular Schenk 1, das ab sofort auf der BMF-Homepage zur Verfügung steht. Ein weiteres Formular im Zusammenhang mit dem Schenkungsmeldegesetz 2008, Stift 1 (Stiftungseingangssteuererklärung), wird ebenfalls demnächst zur Verfügung stehen.




04. 08. 2008 - SWKOnline - Tätigkeitsbericht des OGH für das Jahr 2007

Im Berichtsjahr 2007 sind in Zivilsachen (unter Ausschaltung von Mehrfachzählungen) – einschließlich der angenommenen und meritorisch erledigten außerordentlichen Rechtsmittel – 1.403 (2006: 1.564) ordentliche Rechtsmittel und insgesamt 1.614 (2006: 1.619) außerordentliche Rechtsmittel angefallen. Die Gesamtbelastung betrug somit 3.017 Akten (2006: 3.183) . Damit ist der Anfall im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 166 Akten gesunken. Aufgrund der bestehenden Rechtsmittelbeschränkungen finden offenbar vorrangig weniger komplizierte Rechtsfälle nicht mehr den Weg zum OGH; zudem lassen die Gerichte zweiter Instanz vermehrt Rechtsmittel an den OGH nicht zu, was durch den kaum gesunkenen Anfall außerordentlicher Rechtsmittel dokumentiert wird. Im Strafrechtsbereich sind im selben Zeitraum 817 (2006: 719) Rechtssachen angefallen, was gegenüber dem Vorjahr eine massive Steigerung – um etwa 14 % – darstellt. Insbesondere ist die Anzahl der erledigten Grundrechtsbeschwerden um etwa die Hälfte gestiegen.




01. 08. 2008 - SWIOnline - Arbeitskräfteüberlassung nach Frankreich

Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft vorübergehend - für drei Jahre - der französischen Tochtergesellschaft im Wege eines Arbeitsgestellungsvertrages überlassen und verlagert sich für diesen Zeitraum (wegen Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) die Ansässigkeit im Sinn von Art. 4 DBA-Frankreich nach Frankreich, unterliegen die Bezüge insoweit der Besteuerung in Frankreich, als sie nicht auf in Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeiten entfallen. Da der Arbeitgeber (die Konzernmuttergesellschaft) in Österreich ansässig ist, hängt das österreichische Besteuerungsrecht an den in Österreich ausgeübten Tätigkeiten nicht davon ab, ob die Aufenthalte in Österreich die Frist der "183-Tage-Klausel" (Art. 15 Abs. 2 DBA-Frankreich) überschreiten. Da Frankreich zu jenen Ländern zählt, die - wie Österreich - grenzüberschreitende Arbeitskräftegestellungen nicht gegenüber inländischen diskriminieren, ist nicht zu erwarten, dass der Arbeitsgestellungsvertrag mit der österreichischen Muttergesellschaft auf französischer Seite steuerlich nicht anerkannt wird, wenn er unter gleichen Bedingungen wie innerfranzösische Arbeitskräftegestellungsverträge abgeschlossen wird. (EAS 2986 vom 23.7. 2008)



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