|
| |
Tägliche SteuerNews
In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PVInfo, SWKOnline,
BMF u.v.a.m. Bereits über 4.500 Artikel! Kostenlos: Bestellen Sie unsere Newsletter, tagesaktuell, wöchentlich oder monatlich... (bereits über 10.000 Abonnenten)
Archive Steuern:
05/2009,
04/2009,
03/2009,
02/2009,
01/2009,
12/2008,
11/2008,
10/2008,
09/2008,
08/2008,
07/2008,
06/2008,
05/2008,
04/2008,
03/2008,
02/2008,
01/2008,
12/2007,
11/2007,
10/2007,
09/2007,
08/2007,
07/2007,
06/2007,
05/2007,
04/2007,
03/2007,
02/2007,
01/2007,
12/2006,
11/2006,
10/2006,
09/2006,
08/2006,
07/2006,
06/2006,
05/2006,
04/2006,
03/2006,
02/2006,
01/2006,
12/2005,
11/2005,
10/2005,
09/2005,
08/2005,
07/2005,
06/2005,
05/2005,
04/2005,
03/2005,
02/2005,
01/2005,
12/2004,
11/2004,
10/2004,
09/2004,
08/2004,
07/2004,
06/2004,
05/2004,
04/2004,
03/2004,
02/2004,
01/2004
31. 10. 2008 - ASOKOnline - Fußballvereine auch in der Sozialversicherung im „Abseits“
Gemäß § 49 Abs. 7 ASVG kann vom Sozialminister nach Anhörung des Hauptverbandes und der Interessenvertretungen der Dienstnehmer und Dienstgeber für im Sport- und Kulturbereich Beschäftigte festgestellt werden, ob und inwieweit pauschalierte Aufwandsentschädigungen nicht als Entgelt i. S. d. Abs. 1 gelten, sofern die jeweilige Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage wurde die Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen, BGBl. II Nr. 409/2002, erlassen. Die rechtliche Problematik liegt in der Auslegung des Begriffes „Aufwandsentschädigungen“. Neuerdings wird von einigen Gebietskrankenkassen unter Berufung auf eine Anfragenbeantwortung beim Sozialministerium nämlich die Ansicht vertreten, dass die bezahlten Aufwendungen jedenfalls durch Belege nachzuweisen und bezahlte Kilometergelder für Trainings und Heimspiele jedenfalls sozialversicherungspflichtig sind. Kritisch äußert sich Mag. Rainer Hack in einem Beitrag im Oktober-Heft der ASoK.
30. 10. 2008 - PVInfo - Justizministerium veröffentlicht neue Informationen zum Existenzminimum
Die unpfändbaren Freibeträge nach § 291a EO („Existenzminimum“) und nach § 291b Abs. 2 EO („Unterhaltsexistenzminimum“) sind unmittelbar an den Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen geknüpft. Da die Richtsätze nach § 293 Abs. 1 ASVG entsprechend der im Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 getroffenen Neuregelung in diesem Jahr bereits mit Wirksamkeit ab 1. 11. zu valorisieren sind, ergibt sich mit Anfang November auch bei den in der Lohn-/Gehaltsexekution unpfändbaren Freibeträgen Anpassungsbedarf. Ausgehend von einer erwarteten, jedoch noch nicht rechtsverbindlichen Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für alleinstehende Personen um 3,4 % auf 772,40 Euro stellt das Justizministerium die ab 1. 11. 2008 voraussichtliche geltenden Existenzminimum-Werte in Tabellenform zur Verfügung.
30. 10. 2008 - SWKOnline - Finanzmarktaufsicht erlässt Leerverkaufverbotsverordnung
In BGBl. II Nr. 375/2008, ausgegeben am 27. 10. 2008, wurde die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über befristete Verbote im Zusammenhang mit Leerverkäufen von bestimmten Finanzinstrumenten (Leerverkaufverbotsverordnung – LVV) kundgemacht. Danach dürfen bestimmte Finanzinstrumente gemäß § 48d Abs. 12 BörseG nicht Gegenstand von ungedeckten Leerverkäufen am Kassamarkt sein. Dem Verbot unterliegen bis einschließlich 28. 11. 2008 die Aktien der Erste Group Bank AG, AT0000652011, der Raiffeisen International Bank-Holding AG, AT0000606306, der UNIQA Versicherungen AG, AT0000821103 und der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, AT0000908504. Kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen von Börsemitgliedern, die die Verpflichtung übernommen haben, verbindliche An- und Verkaufspreise zu stellen (Market Maker oder Specialists), sind, soweit diese Geschäfte im Rahmen der in diesem Zusammenhang übernommenen vertraglichen Verpflichtung erfolgen, nicht erfasst.
29. 10. 2008 - ASOKOnline - Unfallversicherung: Mitführen privater Gegenstände
Das unbedeutende Abwenden vom üblichen Arbeitsweg zwecks Aufnahme der an einer Treppe deponierten Skistöcke mehr oder weniger im Vorbeigehen beseitigt den Unfallversicherungsschutz nicht. Denn die gesetzliche Unfallversicherung räumt dem Versicherten grundsätzlich ein bestimmtes Maß an Bewegungsfreiheit ein, ohne dass er negative versicherungsrechtliche Auswirkungen befürchten muss. Eine diffizile Unterscheidung, welche Schritte möglicherweise eigenwirtschaftlich sind und welche zum Arbeitsweg gehören, widerspräche dem Gesichtspunkt, dass der Arbeitsweg grundsätzlich unter Unfallversicherungsschutz steht (OGH 1. 4. 2008, 10 ObS 30/08x).
29. 10. 2008 - SWIOnline - Kommission genehmigt deutsches Hilfspaket für Finanzinstitute
Die Europäische Kommission hat das Rettungspaket Deutschlands zur Stabilisierung des Finanzmarktes durch Kapitalhilfen und Übernahme von Garantien zugunsten von Finanzinstituten nach den EG-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Regelung steht mit der Kommissionsmitteilung betreffend Leitlinien über staatliche Beihilfen zur Überwindung der derzeitigen Finanzkrise (siehe dazu bereits News vom 15. 10. 2008) im Einklang. Das Rettungspaket ist ein angemessenes Instrument, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben Deutschlands zu beheben und dabei unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, und ist daher mit Art. 87 Abs. 3 Buchst. b EGV vereinbar. Insbesondere gewährleistet das Rettungspaket einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Hilfen, ist zeitlich befristet, hat einen eng begrenzten Anwendungsbereich und sieht angemessene Vorkehrungen vor, damit Wettbewerbsverzerrungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
29. 10. 2008 - SWKOnline - Nationalrat verabschiedet Paket zur Konjunkturbelebung
Der neu gewählt Nationalrat hat in seiner konstituierenden Sitzung ein Konjunkturbelebungsgesetz 2008 beschlossen. Durch die darin enthaltenen Maßnahmen werden nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (5 BlgNR 24. GP) konjunkturbelebende und -stabilisierende Effekte über Liquiditätshilfe bzw. Liquiditätsschaffung erwartet. Dadurch sollen die Auswirkungen der Finanzkrise gemildert, die Beschäftigung gesichert, Arbeitsplätze geschaffen und der Wirtschaftsstandort Österreich stabilisiert werden. Im Einzelnen sind die Schaffung eines Mittelstandsfonds für Wachstumsprojekte bei der aws, die Nutzung der KMU-Initiative der Europäischen Investitionsbank, die Erhöhung der Haftungsrahmen der aws, die Vergabe von Darlehen – z. B. EIB-Darlehen für Forschungs- und Technologieprojekte – sowie die Inanspruchnahme von Darlehen europäischer Fördergesellschaften für Energie- und Energieeffizienzmaßnahmen vorgesehen. Durch die Anhebung des staatlich geförderten Betrages (Höchstbetrag für den die Einkommensteuer erstattet wird) sollen überdies den Bausparkassen höhere Mittel zugeführt werden.
28. 10. 2008 - SWIOnline - Einkommensteuersätze sinken weltweit, aber nicht in Österreich
In den vergangenen sechs Jahren sind in 33 der 87 untersuchten Länder die Einkommensteuersätze gefallen – zwischen 2003 und 2008 von durchschnittlich 31,3 % auf 28,8 % –, so das Ergebnis einer aktuellen KPMG-Studie. Nur sieben Ländern verzeichnen einen Anstieg. Mit im Durchschnitt 36,4 % ist der Steuersatz für natürliche Personen in der Europäischen Union am höchsten, allerdings mit einer weiten Schwankungsbreite zwischen 59 % in Dänemark und der bulgarischen Flat Tax von nur 10 %. Bei der effektiven Steuerbelastung liegt Österreich im internationalen Spitzenfeld. Die KPMG-Studie bestätigt, dass diese Belastung in Österreich (Einkommensteuer einschließlich Sozialversicherungsabgaben) trotz der steuerlichen Begünstigungen des 13. und 14. Monatsgehalts besonders hoch ist.
28. 10. 2008 - SWKOnline - VAG-Novelle: Änderungen bei den Bewertungsvorschriften
Aufgrund der aktuellen Krise der Finanzmärkte hat man sich auf internationaler Ebene im Oktober 2008 geeinigt, die Rechnungslegungsstandards nach IAS 39 und IFRS 7 teilweise zu ändern. Derartige Anpassungen zur Linderung der negativen Auswirkungen der aktuellen Finanzmarktkrise fehlen in den nationalen Bewertungsvorschriften jedoch. Im Lichte dessen erscheint es zweckmäßig, auch hier entsprechende Änderungen vorzunehmen. Eine diesbezügliche Regierungsvorlage zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wurde im Ministerrat vom 22. 10. 2008 beschlossen. Die Turbulenzen an den Finanzmärkten bewirken nämlich, dass die Versicherungsunternehmen Vermögensansätze in ihre Bilanzen anders darstellen müssen, als dies den gegenwärtigen realen Werten entspricht. Nach Ansicht des Entwurfes ist eine zeitliche Befristung vom 1. 10. 2008 bis zum 1. 1. 2010 für die nunmehr mögliche Anrechnung der stillen Reserven mit 100 % des Eigenmittelerfordernisses sowie bei der Anpassung der Bestimmungen über die Unterlegung von stillen Lasten im Anlagevermögen mit stillen Reserven geboten.
27. 10. 2008 - PVInfo - Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 885 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
-Kärnten: 15 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet; -Niederösterreich: 15 für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben; -Salzburg: 270 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet; -Tirol: 540 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet; -Wien: 45 für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben und auf Weihnachtsmärkten.
Im Rahmen der genannten Kontingente dürfen während des gesamten zeitlichen Geltungsbereiches dieser Verordnung Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, deren Geltungsdauer 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. 5. 2009 enden darf. Staatsangehörige, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (§ 32a AuslBG), sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen.
27. 10. 2008 - ASOKOnline - Einhaltung der Mindestlöhne in Deutschland
Immer wieder sorgen die bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland einzuhaltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Unsicherheiten und Probleme. Ein wesentlicher Bestandteil der Regelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sind dabei die Vorschriften über die Zahlung eines Mindestlohnes. In der Oktober-Ausgabe der ASoK bringt Mag. Robert Leitner, MBA daher eine Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen und Neuerungen, insb. zu den Mindestlöhnen in den vom AEntG erfassten Branchen.
27. 10. 2008 - SWKOnline - Das autorisierte UFS-Medium jetzt neu bei Linde!
Ab Oktober 2008 erscheint im Linde Verlag monatlich die neue Fachzeitschrift „UFSjournal“. Aus erster Hand filtern und verdichten die Senatsmitglieder des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) darin aus der Fülle der UFS-Entscheidungen die relevanten Informationen für Sie. Als Herausgeberin bürgt Dr. Daniela Moser, Präsidentin des UFS, mit ihrem hochkarätigen Team für die Qualität der Zeitschrift. Das „UFSjournal“ kann bis zum 31. 1. 2009 zum Subskriptionspreis von 99 Euro (zzgl. MwSt. und Versandspesen) bezogen werden.
27. 10. 2008 - SWKOnline - Die bilanzsteuerliche Behandlung des Credit Default Swap
Auch Nicht-Banken haben auf den internationalen Finanzmärkten vermehrt Verträge über Kreditderivate abgeschlossen. Bei Kreditderivaten werden Kreditrisiken auf vertraglicher Grundlage auf andere Marktteilnehmer übertragen. Eine Vertragspartei fungiert als Sicherungsgeber, der das Kreditrisiko übernimmt, während die andere Vertragspartei als Sicherungsnehmer das Kreditrisiko auslagert. Im Gegensatz zu anderen Finanzinstrumenten besteht bei Kreditderivaten das Sicherungsinteresse primär im Hinblick auf ein Adressatenausfallsrisiko (Bonitätsrisiko) und nicht unbedingt in der Absicherung der Marktpreis- oder Währungsrisiken. Ein gängiges Kreditderivat ist der in jüngster Zeit auch medial präsente credit default swap. Der bilanzsteuerliche Behandlung eines credit default swap bei Nicht-Banken (§-5-EStG-Gewinnermittlern) widmet sich Dr. Hans-Jörgen Aigner in einem Artikel in SWK-Heft 30/2008.
24. 10. 2008 - PVInfo - Kein absolutes Schriftlichkeitsgebot bei Elternteilzeit (§ 15j MSchG)
Der Gesetzeswortlaut verlangt, dass die Elternteilzeit schriftlich geltend gemacht werden muss. Im vorliegenden Fall hat sich ein Arbeitgeber auf Verhandlungen über ein mündliches Begehren eingelassen und es kam letztlich auch eine Teilzeit-Vereinbarung zustande. Dies reicht nach Ansicht des OGH (20. 8. 2008, 9 ObA 80/07 s) zur Erlangung des besonderen Kündigungsschutzes des § 15n MSchG. Somit dürfte es in der Praxis einige Teilzeitbeschäftigungen geben, die als Elternteilzeitbeschäftigung einzustufen sind.
24. 10. 2008 - ASOKOnline - Einige offene Fragen des Urlaubsrechts
Das Urlaubsrecht ist insb. durch mehrere einschlägige Kommentare gut erschlossen. Einige Fragen sind dennoch seit langem strittig. Dazu kommt, dass OGH-Entscheidungen aus letzter Zeit zwar manche Probleme gelöst, dafür aber wieder neue aufgeworfen haben: So hat der OGH zwar klargestellt, dass den Arbeitnehmer keine Obliegenheit (mehr) trifft, Urlaub während der Kündigungsfrist zu verbrauchen; aufgrund welcher Umstände es aber dennoch zu einer Schmälerung der Urlaubsersatzleistung kommen kann, ist aufgrund dieser Entscheidungen aber unklar. In der Oktober-Ausgabe der ASoK versucht Mag. Andreas Gerhartl, sich einer Antwort auf diese Fragen anzunähern.
24. 10. 2008 - SWIOnline - Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen an Sportvereine
Dienstleistungen, die unter anderem im Rahmen von Sportarten erbracht werden, die in Personenzusammenschlüssen oder in Sportvereinen ausgeübt werden, können grundsätzlich unter die Mehrwertsteuerbefreiung fallen. Dafür müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Von der Steuer befreit sind Dienstleistungen, die von einer Einrichtung ohne Gewinnstreben erbracht werden, mit dem Sport in engem Zusammenhang stehen und für seine Ausübung unerlässlich sind. Außerdem müssen die tatsächlichen Begünstigten dieser Leistungen die Personen sein, die den Sport ausüben. Dienstleistungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, insbesondere solche für Sportvereine und deren Betrieb, wie z. B. Beratungen im Bereich des Marketings und der Gewinnung von Sponsoren, können hingegen nicht von der Steuer befreit werden (EuGH 16. 10. 2008, Rs. C-253/07, Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club).
24. 10. 2008 - SWKOnline - Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen
Auf der BMF-Homepage steht Unternehmensgründern seit Kurzem ein kompakter Leitfaden durch die wichtigsten steuerlichen Bestimmungen zur Verfügung. Das Selbständigenbuch befasst sich unter anderem mit Steuerbegünstigungen für Neugründungen, elektronischen Steuererklärungen via FinanzOnline, Fristen und Fälligkeiten, den praktisch bedeutsamsten Steuerarten, der Gewinnermittlung und dem Rechtsschutzinstrumentarium.
23. 10. 2008 - SWIOnline - Die Besteuerung von Bauausführungen und Anlagenerrichtungen
Der aufstrebende russische Markt eröffnet österreichischen Unternehmen ein erhebliches Absatzpotential. Russland zählt inzwischen zu den wichtigsten österreichischen Exportmärkten, wobei der größte Anteil auf das Baugewerbe, den Maschinen- und Anlagenbau entfällt. In einem Beitrag in der Oktober-Ausgabe der SWI erörtern Dr. Stefan Bendlinger und Mag. Karl Waser die für die in dieser Branche tätigen Unternehmer relevanten steuerlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung des österreichischen und des russischen Steuerrechts, der Bestimmungen des österreichisch-russischen DBA sowie der von den Autoren gesammelten praktischen Erfahrungen.
23. 10. 2008 - SWKOnline - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 geht in Begutachtung
Das Justizministerium hat seinen Entwurf zu einem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (ARÄG 2009) zur Begutachtung versandt. Dieses dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsenotierten Gesellschaften („Aktionärsrechterichtlinie“). Diese Richtlinie erleichtert Aktionären von börsenotierten Gesellschaften die grenzüberschreitende Wahrnehmung ihrer Informations- und Mitbestimmungsrechte auch ohne persönliche Anwesenheit in der Hauptversammlung. Die Begutachtungsfrist endet am 28. 11. 2008.
22. 10. 2008 - SWKOnline - Nationalrat reagiert auf internationale Krise
Der Nationalrat hat in einer Sondersitzung am 20. 10. 2008 ein umfangreiches Gesetzespaket zur Sicherung der heimischen Banken und Versicherungen verabschiedet. Hiermit soll der Bund in die Lage versetzt werden, im Bedarfsfall rasch und wirksam Maßnahmen zur Erhaltung der Stabilität des Finanzmarkts zu setzen. Im Einzelnen ermöglicht der gefasste Beschluss zur Erlassung eines Interbankmarktstärkungsgesetzes und eines Finanzmarktstabilitätsgesetzes sowie zur Änderung weiterer Gesetze (RV 682 BlgNR 23. GP) Finanzhilfen, staatliche Beteiligungen an Finanzinstituten und als letztes Mittel die Teilverstaatlichung betroffener Unternehmen. Die Abwicklung solcher Maßnahmen soll der ÖIAG obliegen. Im BWG wird für private Bankguthaben eine unbegrenzte Einlagensicherung verankert. Die FMA soll Banken höhere Eigenmittel vorschreiben und Leerverkäufe an der Börse („short sellings“) verbieten können. Finanzielle Vorsorge für den Fall, dass tatsächlich gehandelt werden müsse, trifft eine Ergänzung des Bundesfinanzgesetzes 2008. Per Abänderungsantrag wurde die Einlagensicherung für Personen- und Kapitalgesellschaften auf 50.000 Euro erhöht.
22. 10. 2008 - SWKOnline - VwGH zum Vorsteuerabzug für „Opel Zafira“
Der VwGH hat sich in der Entscheidung vom 24. 9. 2008, 2007/15/0161, mit dem Vorsteuerabzug beim Opel Zafira auseinandergesetzt und dabei festgestellt, „dass unter einer Beförderungsmöglichkeit für (zumindest) sieben Personen Sitze in dieser Anzahl für Erwachsene mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Komfort und Sicherheitsstandard zu verstehen sind. Die Sitzmöglichkeiten müssen dafür geeignet sein, Erwachsene über einen längeren Zeitraum und damit über eine längere Distanz mit dem Fahrzeug zu befördern. Soweit ein Fahrzeug bloß Raum für Hilfs- oder Notsitze bietet, wird nach der Verkehrsauffassung die Möglichkeit der Beförderung auf Sitzplätzen in Bussen im allgemeinen nicht vorliegen." Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Begriff des „(Klein-)Busses“ zudem immanent, dass im Fahrzeug die räumlichen Voraussetzungen dafür bestehen, in einem Mindestausmaß Gepäckstücke der beförderten Personen mitbefördern zu können. Die Rechtsauffassung des UFS, jegliche wie immer geartete Möglichkeit, mit einem Fahrzeug mehr als sechs Personen zu befördern, sei jedenfalls ausreichend, um das Erfordernis der Beförderungskapazität eines Busses für erfüllt anzusehen, wird vom Verwaltungsgerichtshof nicht geteilt; vielmehr wäre die Behörde verpflichtet gewesen, diesbezügliche weitere Sachverhaltsfeststellungen zu treffen. Da der Berufungsbescheid die Frage der Beförderungskapazität nicht ausreichend geklärt hat, musste er aus diesem Grund aufgehoben werden.
20. 10. 2008 - PVInfo - Sachbezug: Verfassungsgerichtshof hebt Wohnraumbewertungsvorschriften auf
Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 30. 9. 2008, V 349, 350/08, § 2 der Sachbezugsverordnungen aus 1992 und 2001 zur Bewertung von Dienstwohnungen als gesetzwidrig aufgehoben. Begründet wird dies damit, dass die von den Sachbezugsverordnungen festgelegten Quadratmeterpreise deswegen den Vorgaben des § 15 Abs. 2 EStG 1988 widersprechen, weil einerseits nicht nach regionalen oder lokalen (Wohnungsmarkt-)Verhältnissen differenziert wird und andererseits die gewählten Werte generell weit unter den üblichen Mieten liegen. Die Aufhebung wird mit Ablauf des 31. 12 2008 wirksam, was verhindern soll, dass die Grundlagen für die Lohnbesteuerung dieser Sachbezugswerte während des laufenden Kalenderjahres eine Änderung erfahren.
20. 10. 2008 - ASOKOnline - Flexibilisierungsmöglichkeiten im Arbeitsverhältnis
Immer mehr Arbeitgeber versuchen, den Arbeitsvertragsinhalt möglichst flexibel zu gestalten, um rasch und unkompliziert auf geänderte Verhältnisse reagieren zu können. Schlaglichter dieser Entwicklung sind Arbeit auf Abruf, Widerrufs- und Änderungsvorbehalte, Unverbindlichkeitsvorbehalte sowie die Befristung von Arbeitsbedingungen. In der Oktober-Ausgabe der ASoK gibt Univ.-Ass. Dr. Christoph Kietaibl einen Überblick über die wichtigsten arbeitsvertraglichen Flexibilisierungsinstrumente, die innerhalb der Grenzen des zwingenden Arbeitsrechts zur Verfügung stehen.
20. 10. 2008 - SWKOnline - Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Jahr 2009
In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. 7. angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfssätze für das gesamte Kalenderjahr 2009 heranzuziehen.
Altersgruppe 0 – 3 Jahre Euro 176,– 3 – 6 Jahre Euro 225,– 6 –10 Jahre Euro 290,– 10 – 15 Jahre Euro 333,– 15 – 19 Jahre Euro 391,– 19 – 28 Jahre Euro 491,–
Bezüglich der Voraussetzung für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in der Lohnsteuerrichtlinie 2002 (LStR 2002, Rz. 795 bis Rz. 804) verwiesen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden (BMF-Erlass vom 9. 10. 2008, BMF-010222/0200-VI/7/2008).
17. 10. 2008 - ASOKOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt
Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden zuletzt kundgemacht:
-Aufwertung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2009, BGBl. II Nr. 346/2008; -Verordnung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, BGBl. II Nr. 356/2008; -Verordnung der Bundesregierung über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage für das Jahr 2009 (Ergänzungszulagenverordnung 2009 – ErgZV 2009), BGBl. II Nr. 358/2008 (siehe ASoK-News vom 13. 10. 2008); -Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über Einbeziehungen in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung, BGBl. II Nr. 362/2008; -Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über den Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionist/inn/en, BGBl. II Nr. 363/2008; -Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Kennzeichnungspflicht betreffend den Nichtraucherschutz in der Gastronomie (Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung – NKV), BGBl. II Nr. 364/2008; -Verordnung, mit der der Anpassungsfaktor und die Pensionserhöhung für das Jahr 2009 festgesetzt werden, BGBl. II Nr. 365/2008.
17. 10. 2008 - SWKOnline - Was Stundungs- und Aussetzungszinsen derzeit kosten
Der Zinssatz für Stundungszinsen liegt viereinhalb Prozent über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), der für Aussetzungszinsen zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 212a Abs. 9 BAO) und jener für Anspruchszinsen zwei Prozent über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs. 2 BAO). Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank sinkt in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 15. 10. 2008 auf 3,13 %. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher ab 15. 10. 2008 7,63 %, der für Aussetzungszinsen 5,13 % und jener für Anspruchszinsen ebenfalls 5,13 %.
15. 10. 2008 - PVInfo - VfGH: Trinkgelder weiterhin steuerfrei
In einem am 14. 10. 2008 veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH die Steuerfreiheit für Trinkgelder bestätigt: Im Anlassfall, der Beschwerde gegen die Besteuerung der Trinkgelder von Croupiers (sog. Cagnotte), hatte der VfGH zunächst gegen die unterschiedliche steuerliche Behandlung Bedenken gehegt. Diese seien allerdings nicht schlagend, weil die Cagnotte nicht vom Dienstnehmer selbst, sondern von seinem Dienstgeber, dem Casino, entgegengenommen und anschließend verteilt werde. Im Übrigen sei die Steuerfreiheit von Trinkgeldern zulässig, weil laut VfGH „eine realitätsgerechte Erfassung dieser Einkünfte (...) offenbar mit vertretbarem Aufwand nicht verwirklichbar“ sei. Dem Gesetzgeber stehe es somit offen, rechtspolitisch mit einer Normierung einer Steuerbefreiung zu reagieren.
15. 10. 2008 - ASOKOnline - Pflegegeldbemessung bei schwer behindertem Kind
Bei der Bemessung des Pflegegeldes für ein knapp zwei Jahre altes schwer behindertes Kind war nach Ansicht des OGH unter anderem auch ein Zeitaufwand von 38 Stunden monatlich für Mobilitätshilfe im weiteren Sinn zu berücksichtigen. Denn bei Kindern ist eine individuell-konkrete Prüfung des Pflegebedarfs für sog. Hilfsverrichtungen vorzunehmen. Es kann daher bei Kindern der für eine Hilfsverrichtung vorgesehene fixe Zeitwert von 10 Stunden monatlich sowohl unterschritten als auch – wie im vorliegenden Fall – überschritten werden (bis maximal 50 Stunden pro Monat). Es wäre mit dem Zweck des Pflegegeldes keinesfalls vereinbar, ein schwer behindertes Kleinkind nach Übergabe in der Ordination bzw. Therapieeinrichtung seinem Schicksal zu überlassen. Es sind daher bei der Ermittlung des zeitlichen Ausmaßes der Mobilitätshilfe im weiteren Sinn auch die Behandlungs- und Therapiezeiten sowie die mit den Behandlungen und Therapien regelmäßig verbundenen kurzfristigen Wartezeiten zu berücksichtigen (OGH 5. 2. 2008, 10 ObS 10/08f).
15. 10. 2008 - SWIOnline - Orientierungshilfe der Kommission
Mit einer Mitteilung vom 13. 10. 2008 hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien an die Hand gegeben, wie sie in der aktuellen Krise Finanzinstituten am besten beistehen und übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermeiden können, ohne gegen die EU-Beihilfevorschriften zu verstoßen. Grundlage der Leitlinien ist insbesondere Art. 87 Abs. 3 EGV, wonach Beihilfen zulässig sind, wenn sie beträchtliche Störungen des Wirtschaftslebens eines Mitgliedstaates beheben helfen. Die Leitlinien erleichtern es den Mitgliedstaaten, koordiniert konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die das Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherstellen. Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen Unterstützungsmaßnahmen keine unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen verursachen, indem sie beispielsweise Finanzinstitute in anderen Mitgliedstaaten benachteiligen und/oder es begünstigten Banken ermöglichen, sich aufgrund der staatlichen Hilfe auf unlautere Weise zusätzliche Neugeschäfte zu sichern. Außerdem müssen die Maßnahmen befristet sein und eine angemessene Eigenbeteiligung des Privatsektors vorsehen. Die Kommission wird Regelungen, die diesen Leitlinien entsprechen, in einem Eilverfahren (möglichst innerhalb von 24 Stunden) genehmigen.
15. 10. 2008 - SWKOnline - Aktualisierte Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Klein-Lkws
Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. 1. 2002, Rs. C-409/99, als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt werden, wurde um ein weiteres Fahrzeug, den Peugeot Bipper (2, 3 oder 4 Seitentüren), erweitert. Die komplette Liste der Klein-Lkws gemäß § 3 der zitierten Verordnung aus 2002 finden Sie auf der BMF-Homepage.
15. 10. 2008 - SWKOnline - Trinkgelder weiterhin steuerfrei, Croupiers steuerpflichtig
Der VfGH verbleibt dabei, dass es gleichheitsrechtlich bedenklich ist, wenn Einkünfte, die einen Teil des steuerlichen Einkommens bilden und die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erhöhen, steuerfrei gestellt werden, weil sie nicht freiwillig erklärt werden. Trinkgelder, die Arbeitnehmern geleistet werden, weisen jedoch mehrere Besonderheiten auf, die zusammen genommen eine steuerliche Sonderbehandlung rechtfertigen. Es handelt sich um Einkünfte, denen ein freigebiges Verhalten des Kunden zugrunde liegt. Sie stehen zwar mit dem Dienstverhältnis in Zusammenhang, die Zuwendung erfolgt aber letztlich doch außerhalb desselben. Sobald die Kundenbeziehung wegfällt, fällt auch das Trinkgeld weg, ohne durch andere Leistungen ersetzt zu werden. Der rechtspolitische Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist bei solchen Einkünften größer als bei solchen, die zum Kernbereich des einkommensteuerrechtlichen Tatbestands gehören. Eine befriedigende, realitätsgerechte Erfassung von Trinkgeldern ist mit vertretbarem Aufwand offenbar nicht verwirklichbar. Diese Überlegungen gelten nicht für Steuerpflichtige mit betrieblichen Einkünften. Sofern Trinkgelder in diesen Fällen überhaupt bewusst gegeben werden, erfolgen sie im Rahmen der ohnehin bestehenden Leistungsbeziehung. Bei der Ausnahmebestimmung des zweiten Satzes des § 3 Abs. 1 Z 16a EStG handelt es sich um eine Regelung für Fälle, in denen zwar Trinkgelder geleistet werden, dem Arbeitnehmer selbst aber eine direkte Annahme verboten ist. Unterschiede zu freiwilligen „Tronc-Systemen“ rechtfertigen eine unterschiedliche steuerliche Behandlung. Trinkgelder, die – wie z. B. bei Croupiers – unter Einschaltung des Arbeitgebers verteilt werden, erhalten zwangsläufig stärker den Charakter eines Lohnbestandteils im traditionellen Sinn, den der Gesetzgeber zulässigerweise in die Steuerpflicht einbeziehen darf (VfGH 25. 9. 2008, G 19/08).
14. 10. 2008 - ASOKOnline - Neue Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage
Laut Verordnung der Bundesregierung über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage für das Jahr 2009 (Ergänzungszulagenverordnung 2009 – ErgZV 2009), BGBl. II Nr. 358/2008, betragen die Mindestsätze i. S. d. § 26 Abs. 5 Pensionsgesetz 1965 ab 1. 11. 2008für den Beamten 772,40 Euro und erhöhen sich für den verheirateten Beamten oder für den Beamten, dessen Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist, wenn er verpflichtet ist, für den Unterhalt seines früheren Ehegatten aufzukommen oder dazu beizutragen, um 385,68 Euro und für jedes Kind, für das dem Beamten eine Kinderzulage gebührt, um 80,95 Euro;für den überlebenden Ehegatten 772,40 Euro und erhöhen sich für jedes Kind, für das dem überlebenden Ehegatten eine Kinderzulage gebührt, um 80,95 Euro;für eine Halbwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 284,10 Euro und nach diesem Zeitpunkt 504,84 Euro;für eine Vollwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 426,57 Euro und nach diesem Zeitpunkt 772,40 Euro;für einen früheren Ehegatten 772,40 Euro.
14. 10. 2008 - SWKOnline - EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz in Begutachtung
Das BMF hat am 10. Oktober 2008 den Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem die Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens - EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz (EU-FinStrVG) - geregelt wird, zur Begutachtung verschickt. Mit dem EU-FinStrVG soll der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen für den Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens umgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf enthält Regelungen für die Vollstreckung der von den nicht gerichtlichen Finanz- und Zollbehörden und von bestimmten auch in Strafsachen zuständigen Gerichten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängten Geldstrafen und Geldbußen im Inland sowie für die Vollstreckung von Entscheidungen österreichischer Finanzstrafbehörden in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Die Begutachtungsfrist endet am 7. November 2008. Zum Entwurf des Gesetzestexts samt Erläuterungen
14. 10. 2008 - SWKOnline - Verhaltensempfehlung für die Kfz-Branche zum Thema „USt auf NoVA“
Die Frage, ob die NoVA in die Bemessungsgrundlage für die USt einzurechnen ist, wird derzeit nicht einheitlich beantwortet. Aus Gründen der herrschenden Rechtsunsicherheit wird in der praktischen Abwicklung derzeit die USt auf die NoVA aufgeschlagen. Leidtragende sind zum einen die nicht vorsteuerabzugsberechtigten Autokäufer, die unter Umständen mehr zu bezahlen haben, als es der gemeinschaftsrechtskonformen Rechtslage entspricht, zum anderen die Autohändler, für die sich aus der angesprochenen Situation eine Reihe unangenehmer Auswirkungen ergeben (können). In einem Beitrag in SWK-Heft 29/2008 versuchen MMag. Thomas Gaigg und Mag. Manfred Schima eine Lösung aufzuzeigen, die auf eine größtmögliche Wahrung der Interessen der Betroffenen abzielt.
13. 10. 2008 - PVInfo - Rechtliche Änderungen im Sozialbereich
Nachdem am 8. 10. 2008 die Nationalratsbeschlüsse vom 24./25. 9. 2008 den Bundesrat passiert haben, stehen die gesetzlichen Änderungen im Sozialbereich, welche die gestaffelte Erhöhung des Pflegegeldes, die 24-Stunden-Betreuung, die Pensionserhöhung, die Verlängerung der Langzeitversichertenregelung (Hacklerregelung), die Rentenanpassung (Unfallversicherung), den Heizkostenzuschuss, die Mehrwertsteuersenkung auf Medikamente, die Familienbeihilfe sowie die Abschaffung der Studiengebühren betreffen, definitiv fest. Eine erste Kurzdarstellung der beschlossenen Maßnahmen liefert die Sozialversicherungsanstalt der Bauern auf ihrer Internetseite.
13. 10. 2008 - ASOKOnline - Beamtenpensionsrecht: Neue Mindestsätze
Laut Verordnung der Bundesregierung über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage für das Jahr 2009 (Ergänzungszulagenverordnung 2009 – ErgZV 2009), BGBl. II Nr. 358/2008, betragen die Mindestsätze i. S. d. § 26 Abs. 5 Pensionsgesetz 1965 ab 1. 11. 2008
1. für den Beamten 772,40 Euro und erhöhen sich für den verheirateten Beamten oder für den Beamten, dessen Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist, wenn er verpflichtet ist, für den Unterhalt seines früheren Ehegatten aufzukommen oder dazu beizutragen, um 385,68 Euro und für jedes Kind, für das dem Beamten eine Kinderzulage gebührt, um 80,95 Euro; 2. für den überlebenden Ehegatten 772,40 Euro und erhöhen sich für jedes Kind, für das dem überlebenden Ehegatten eine Kinderzulage gebührt, um 80,95 Euro; 3. für eine Halbwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 284,10 Euro und nach diesem Zeitpunkt 504,84 Euro; 4. für eine Vollwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 426,57 Euro und nach diesem Zeitpunkt 772,40 Euro; 5. für einen früheren Ehegatten 772,40 Euro.
13. 10. 2008 - ASOKOnline - Behindertenbericht 2008
Nach einem ersten Bericht aus dem Jahr 2003 präsentierte der Sozialminister nunmehr den zweiten „Bericht der Bundesregierung zur Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008“, der eine umfangreiche Dokumentation über die aktuellen behindertenpolitischen Entwicklungen und Tendenzen der Jahre 2003 bis 2008 darstellt. Trotz gewisser Verbesserungen in den vergangenen Jahren ist Österreich demnach von einer vollen Behindertengleichstellung immer noch weit entfernt. Jeder Fünfte der ca. 630.000 in Österreich lebenden Menschen mit Behinderungen sei armutsgefährdet. Obwohl man bei der Beschäftigungsquote von Behinderten einen Rekordstand erreicht habe, sei die Arbeitslosigkeit immer noch zu hoch. Sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber seien hier gefordert. Der Staat müsse zudem mehr Anreize dafür schaffen, behinderte Menschen einzustellen.
13. 10. 2008 - SWIOnline - Antrag auf Vorsteuervergütung
Der BFH hat mit Beschluss vom 13. 8. 2008, XI R 19/08, dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob der Begriff der „Unterschrift“, der in dem Muster (Anhang A der RL 79/1072/EWG) zur Stellung eines Antrags auf Vergütung der Umsatzsteuer gemäß Art. 3 Buchst. a der RL 79/1072 EWG verwendet wird, dahin zu verstehen ist, dass der Unternehmer persönlich unterschreiben muss, oder ob die Unterschrift durch einen Bevollmächtigen ausreicht. Diese Frage ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil der Antrag auf Vergütung der Vorsteuerbeträge gemäß § 18 Abs. 9 Satz 3 dUStG fristgebunden ist: Ein Antrag, der von einer dazu nicht legitimierten Person unterzeichnet ist, ist unwirksam. Nach Fristablauf kann die Unterschrift des Berechtigten in der Regel nicht nachgeholt werden.
13. 10. 2008 - SWKOnline - Steuerliche Konsequenzen des Agrargemeinschaften-Erkenntnisses
Im Erkenntnis vom 11. 6. 2008, B 467/07, hat der VfGH entschieden, dass an eine Agrargemeinschaft übertragenes Gemeindegut weiterhin im Eigentum der Gemeinde verbleibt. Bei der Umsetzung dieses mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbundenen Erkenntnisses sind auch die steuerlichen Folgen zu beachten. Ein Beitrag von Mag. Dipl.-Ing. Dr. Hermann Peyerl in SWK-Heft 28/2008 gibt auf Basis einer kurzen Darstellung der Besteuerung von Agrargemeinschaften grundlegende Antworten auf die auftretenden Fragen.
09. 10. 2008 - PVInfo - Kein grob fahrlässiger Berechnungsfehler der Lohnverrechnerin
Grobe Fahrlässigkeit (auch i. Z. m. § 292j Abs. 1 EO) liegt vor, wenn eine Sorgfaltspflicht in ungewöhnlicher und auffallender Weise vernachlässigt wird und ein solches Verhalten den Eintritt eines Schadens nicht nur als möglich, sondern sogar als wahrscheinlich nahelegt. Ein objektiv gravierender Sorgfaltsverstoß muss also auch subjektiv schwerstens vorwerfbar sein. Unter Berücksichtigung einer hohen Zahl von Beschäftigten (1.200 Mitarbeiter) und etwa 350 laufenden Exekutionen kann in dem aus Anlass der Umstellung von einem manuellen auf ein computergesteuertes Lohnverrechnungsprogramm erfolgten Irrtum der Lohnverrechnerin der Arbeitgeberin bei der Eingabe des Beginns des Zinsenlaufes nicht von grober Fahrlässigkeit gesprochen werden. Ebenso wenig begründet der Umstand, dass diese fehlerhafte Eingabe längere Zeit unerkannt blieb, ein ungewöhnliches und auffallendes Abweichen von der gebotenen Sorgfalt, zumal für die Mitarbeiterin keine Veranlassung bestand, ein anderes als das vom Klagevertreter angeführte Exekutionsverfahren zu überprüfen, und der Klagevertreter überdies dem Ersuchen um Übermittlung der Aufstellung der offenen Beträge nicht nachkam (OGH 16. 1. 2008, 8 ObA 86/07s).
09. 10. 2008 - ASOKOnline - OGH konkretisiert Anspruch des Betriebsrats
Gemäß § 72 ArbVG hat der Betriebsinhaber dem Betriebsrat zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben Räumlichkeiten, Kanzlei- und Geschäftserfordernisse sowie sonstige Sacherfordernisse in einem der Größe des Betriebs und den Bedürfnissen des Betriebsrats angemessenen Ausmaß unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Vom Anspruch des Betriebsrats kann – nach einer im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung – neben einer Schreibkraft insbesondere auch die Beistellung von Laptop und Mobiltelefon umfasst sein. Der Begriff der „Kanzlei- und Geschäftserfordernisse“ ist nämlich insofern dynamisch zu interpretieren, als er dem jeweiligen Stand der technologischen Entwicklung anzupassen ist (OGH 20. 8. 2008, 9 ObA 89/07i).
09. 10. 2008 - SWIOnline - Stabilität der Finanzsysteme
„Die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erklären, dass jeder von ihnen die für die Gewährleistung der Stabilität der Finanzsysteme notwendigen Maßnahmen ergreifen wird, seien es Liquiditätsspritzen von Seiten der Zentralbanken, gezielte Maßnahmen für bestimmte Banken oder Aktionen zur Verstärkung des Schutzes von Einlagen. Kein Einleger bei den Banken unserer Länder hat Verluste erlitten und wir werden weiterhin Maßnahmen ergreifen, um das System und die Einleger zu schützen. Mit der Verabredung dieser Vorgehensweise bekräftigen die EU-Staaten die Notwendigkeit einer engen Koordination und Zusammenarbeit. Der Präsident der Europäischen Kommission schließt sich dieser Erklärung an.“
09. 10. 2008 - SWKOnline - Steuertermine im November
Am 15. November 2008 sind folgende Abgaben fällig:
-Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat September 2008 bzw. für das 3. Quartal 2008; -Kammerumlage für das 3. Quartal 2008; -Normverbrauchsabgabe für den Monat September 2008; -Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat September 2008; -Werbeabgabe für den Monat September 2008; -Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat September 2008; -Kraftfahrzeugsteuer für das 3. Quartal 2008; -Lohnsteuer für den Monat Oktober 2008; -Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Oktober 2008; -Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Oktober 2008; -Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 4. Quartal 2008; -Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 4. Quartal 2008; -die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge; -die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben -sowie die Bodenwertabgabe für das 4. Quartal 2008.
09. 10. 2008 - SWKOnline - Österreich führt unbegrenzte Einlagensicherung ein
Der Ministerrat hat am 8. 10. 2008 Maßnahmen beschlossen, die klarstellen, dass das Geld der Sparer in Österreich absolut sicher ist. Die Einlagen von natürlichen Personen werden rückwirkend mit 1. 10. 2008 in voller Höhe durch die Einlagensicherung abgesichert – ein Signal, das Vertrauen schaffen soll. Weiters soll das Börsegesetz novelliert werden, damit die Finanzmarktaufsicht die Möglichkeit hat, spekulative Leerverkäufe von Wertpapieren bei Bedarf zu verbieten. Darüber hinaus solle eine Liquiditäts-Clearingstelle geschaffen werden, die etwa bei der Oesterreichischen Kontrollbank angesiedelt sein könnte. Diese könne bei Bedarf zusätzliche Liquidität bieten. Außerdem werde der Bund, wenn nötig, die Haftung für den Spitzenbedarf der Clearingstelle übernehmen.
08. 10. 2008 - SWKOnline - Österreich wird wohl mit Deutschland nachziehen
Um zu verhindern, dass Spareinlagen aus Österreich nach Deutschland, das eine Erhöhung seiner Einlagensicherung beabsichtigt, abwandern, hat sich die Bundesregierung nach eingehenden Konsultationen mit der Österreichischen Nationalbank, dem Finanzministerium und der Finanzmarktaufsicht dazu entschlossen, die Höhe der Einlagensicherung ebenfalls anzuheben. Am Mittwoch wird der Finanzminister einen dementsprechenden Vorschlag im Ministerrat einbringen. Die Spareinlagen der Österreicher auf den österreichischen Banken seien sicher, betont der Bundeskanzler. Die Bundesregierung stehe laufend mit allen relevanten Akteuren in Kontakt und beobachte die Entwicklung auf den internationalen Finanzmärkten genau.
06. 10. 2008 - ASOKOnline - Bundesrat behandelt NR-Beschlüsse vom September
Der Bundesrat tritt am Mittwoch, dem 8. 10. 2008, zu seiner 760. Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen voraussichtlich all jene Beschlüsse, die der Nationalrat in seiner jüngsten Sitzung am 24. und 25. 9. 2008 gefasst hat. Unter anderem geht es um die Erhöhung der Pensionen und des Pflegegelds, die Abschaffung der Studiengebühren, die jährliche Auszahlung einer 13. Kinderbeihilfe, die Verlängerung der Hacklerregelung, Energiekostenzuschüsse für Mindestrentner, die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente und eine Verschiebung der Valorisierung der Autobahnmautvignette. Außerdem werden die Bundesräte den jüngsten Bericht der Volksanwaltschaft in Verhandlung nehmen.
06. 10. 2008 - SWKOnline - Neuer Normalkostentarif ab Oktober 2008
Ab 1. 10. 2008 gibt es – bedingt durch die Indexanpassung – neue Tarifsätze für Gerichtsverfahren. Das Bundesministerium für Justiz stellt aus diesem Anlass auf seiner Internetseite ab sofort die Verordnung zum Normalkostentarif 2008, BGBl. II Nr. 308/2008, sowie vor allem auch die neuen Berechnungstabellen zum Download bereit.
03. 10. 2008 - ASOKOnline - Diesen Monat in den ASoK-Praxis-News
In seiner ASoK-Rubrik „Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in Kurzform“ behandelt Dr. Wolfgang Höfle diesen Monat folgende Themen:
-Erwachsenenbildungseinrichtung: Beitragsfreie Aufwandsentschädigung für Lehrende (§ 49 Abs. 7 Z 2 ASVG) -(Gesellschafter-)Geschäftsführer: Lohnsteuer und Lohnabgaben -Erhöhung der Lohnnebenkosten durch vom Arbeitgeber übernommene Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträge?
03. 10. 2008 - SWIOnline - BFH-Entscheidung zur Abgeordnetenpauschale
Normale Bürger haben keinen Anspruch auf eine steuerfreie Pauschale, wie sie Bundestags- und Landtagsabgeordneten gewährt wird. Laut Gesetz stehe die Pauschale nur den Abgeordneten zu, urteilte am 2. 10. 2008 der Bundesfinanzhof in München. Ob die Abgeordnetenpauschale verfassungsgemäß ist, ließen die obersten Finanzrichter offen. Selbst wenn dies nicht der Fall wäre, käme eine vergleichbare Vergünstigung für die Kläger und damit für alle Arbeitnehmer nicht in Betracht, sondern lediglich eine schärfere Regelung für die Abgeordneten. Für die Steuerschuld der Kläger, die ein Drittel ihres Einkommens steuerfrei gestellt haben wollten, sei die Verfassungsmäßigkeit der Abgeordnetenpauschale daher ohne Bedeutung (Az: VI R 63/04, VI R 81/04, VI R 13/06). – (AFP)
03. 10. 2008 - SWKOnline - Tätigkeitsbericht des UFS für 2007
Die Liegedauer der Akten, die vom Eingang der Akten im UFS (bzw. zuvor in den FLD) bis zum Tag der Auswertung der offenen Fälle am 31. 12. des jeweiligen Jahres berechnet wird, hat sich bei einem Vergleich der Jahre 2003 bis 2007 erheblich verkürzt. Die Liegedauer ist von 22,43 Monaten in 2003 auf 17,55 Monate im Jahr 2007 gesunken. Ebenso ist die Erledigungsdauer der Akten im Vergleich der Jahre 2003 bis 2007 von 22,68 Monaten in 2003 auf 17,13 Monate in 2007 gesunken. Zum 1. 1. 2007 waren 12.265 Rechtssachen anhängig. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 11.331 neu protokolliert und 9.781 erledigt. Zum 31. 12. 2007 waren 13.815 Rechtssachen offen. Von den 9.781 Erledigungen betrafen 8.546 den Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen, 414 den Geschäftsbereich Finanzstrafrecht und 821 den Geschäftsbereich Zoll. Die Erledigungen im Bereich Steuern und Beihilfen betrafen in 23,1 % der Fälle Einkommensteuerbescheide von Unternehmern, in 14,6 % Umsatzsteuerbescheide, 10,6 % nach einer Lohnsteuerprüfung ergangene Bescheide, 8,4 % Einkommensteuerbescheide von Arbeitnehmern, 9,4 % Gebühren, Grunderwerbsteuer, Kapitalverkehrsteuer-, Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheide, 5,3 % Körperschaftsteuerbescheide. In nur durchschnittlich 1,4 % aller erledigten Rechtsmittelverfahren werden Entscheidungen des UFS durch den VfGH oder den VwGH aufgehoben. Zum UFS-Tätigkeitsbericht 2007
02. 10. 2008 - PVInfo - Korrektur der sozialversicherungsrechtlichen Aufwertung für 2009 veröffentlich
In BGBl. II Nr. 346/2008, ausgegeben am 30. 9. 2008, wurden – nach Korrektur der Aufwertungszahl auf 1,025 – die Sozialversicherungswerte für 2009 neu kundgemacht:
-Aufwertungszahl: 1,025 -Geringfügigkeitsgrenze täglich: 27,47 Euro -Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 357,74 Euro -Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: 536,61 Euro -Höchstbeitragsgrundlage täglich: 134 Euro -Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 4.020 Euro -Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer): 8.040 Euro -Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: 4.690 Euro
02. 10. 2008 - SWIOnline - Schärfere Eigenkapitalvorschriften für Banken ins Auge gefasst
Die Europäische Kommission hat am 1. 10. 2008 Vorschläge zur Änderung der Eigenkapitalrichtlinien (RL 2006/48/EG und RL 2006/49/EG) unterbreitet, mit denen sie beabsichtigt, die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen, Risiken zu verringern und die Überwachung EU-weit tätiger Banken zu verbessern. Folgende Änderungen sind – im groben Überblick – vorgesehen:
-Verbesserung des Managements von Großkrediten, -verbesserte Aufsicht über grenzübergreifend tätige Bankengruppen, -Verbesserung der Qualität des Bankenkapitals, -verbessertes Liquiditätsrisikomanagement, -verbessertes Risikomanagement für verbriefte Produkte
02. 10. 2008 - SWKOnline - Künftig zehn begünstigte Überstunden
Der Nationalrat hat in seiner 72. Sitzung in der Nacht vom 24. auf den 25. 9. 2008 zusammen mit der Neuregelung der Reisediäten (siehe PV-Info-News vom 25. 9. 2008) auch eine Ausweitung der Überstundenbegünstigung des § 68 Abs. 2 EStG 1988 beschlossen. Demnach sind – mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2009 – Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 86 Euro monatlich, steuerfrei. Bislang galt die Begünstigung nur für die ersten fünf Überstunden und maximal 43 Euro monatlich.
02. 10. 2008 - SWKOnline - Auslandsklage und Verjährungsunterbrechung
Die Klage vor einem international unzuständigen Gericht (hier: Leistungsklage des österreichischen Werkunternehmers am allgemeinen Gerichtsstand des deutschen Subunternehmers) hindert die Unterbrechung der Verjährung gemäß § 1497 ABGB nicht. Das Zuständigkeitssystem der EuGVVO (Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) ist nicht so klar und eindeutig, dass man dem Kläger aus der fehlerhaften Gerichtsstandswahl stets einen Vorwurf machen kann. Außerdem ist eine parallele Klagsführung im Anwendungsbereich des europäischen Prozessrechts ausgeschlossen. Wenn aber in inländischen Verfahren der Klage vor einem unzuständigen Gericht verjährungsunterbrechende Wirkung zukommt, muss das auch für eine im Ausland bei einem nicht offenbar unzuständigen Gericht eingebrachte und dort mangels internationaler Zuständigkeit zurückgewiesene Klage gelten, sofern die Geltendmachung im Zweitstaat – wie im vorliegenden Fall – unverzüglich nach der Zurückweisung der Klage im Erststaat erfolgt (OGH 10. 3. 2008, 10 Ob 113/07a).
01. 10. 2008 - PVInfo - Monika Kunesch ist neue Chefredakteurin der PV-Info
Frau Mag. Monika Kunesch übernimmt mit der Ausgabe vom Oktober 2008 die Schriftleitung der PV-Info. Hauptberuflich ist die neue Chefredakteurin, die der PV-Info als Leserin und Autorin schon von Beginn an verbunden war und bereits bisher dem Redaktionsteam angehörte, Steuerberaterin und Geschäftsführerin bei Leitner + Leitner, Wien. Das bewährte Konzept – Praxisorientierung vor allem anhand zahlreicher Beispiele, Personalverrechnungswissen verdichtet und gefiltert, PV-Info als Nachschlagewerk für den Berufsalltag – soll unter ihrer Schriftleitung beibehalten und mit einer neuen Rubrik „PV international“ und insbesondere mit der Bildung wechselnder Themenschwerpunkte erweitert werden. In dem in Kürze erscheinenden nächsten Heft soll dies beispielsweise die Befristung von Dienstverträgen sein. Der internationale Teil wird den Expatriates-Erlass behandeln.
01. 10. 2008 - ASOKOnline - Faktor Arbeit in Österreich vergleichsweise teuer
Nach Berechnungen des WIFO hat die Arbeitsstunde in Österreichs Sachgütererzeugung im Jahr 2007 29,90 Euro gekostet. Sie war damit um 7,2 % teurer als im Durchschnitt der anderen Länder der EU-15. Österreich belegt hier Rang 11. Spitzenreiter sind Norwegen (Arbeitsstunde in der Sachgüterproduktion plus 32 % gegenüber Österreich), Belgien (plus 20 %) und Schweden (plus 17 %) sowie Dänemark und Deutschland (plus 10,5 %). Die relative Lohnstückkostenposition verschlechtert sich in Österreich seit 2002. Dennoch ist sie heute um rund 13 % niedriger als Mitte der 90er-Jahre. In den neuen EU-Ländern betrugen die Arbeitskosten 2007 nur einen Bruchteil: in Ungarn, Estland und Tschechien knapp 20 % der österreichischen, in Polen, Litauen und Lettland 15 %, in Rumänien und Bulgarien unter 10 %. Durch die Aufwertung des Euro war 2007 in den USA die Arbeitsstunde um ein Viertel und in Japan um fast 40 % billiger.
01. 10. 2008 - SWIOnline - Luxemburg: Gesellschaftsteuer fällt mit Jahresende
Wie die Tageszeitung „Die Presse“ berichtet, hat Luxemburgs Premier Jean-Claude Juncker die Abschaffung der Gesellschaftsteuer (0,5 %) in seinem Land mit 1. 1. 2009 angekündigt. Die Sinnhaftigkeit der Gesellschaftsteuer ist politisch und ökonomisch umstritten, weshalb immer mehr Staaten darauf verzichten. Außer in Österreich, das den Ersterwerb von Gesellschaftsrechten mit 1 % besteuert (Aufkommen 2007: etwa 150 Mio. Euro), gibt es diese Steuer im EU-Raum derzeit noch in Griechenland, Polen, Spanien und Zypern.
01. 10. 2008 - SWKOnline - Vorsteuererstattung für inländische Unternehmer
Mit der Richtlinie 2008/9/EG erfolgt ab 1. 1. 2010 eine Änderung der geltenden Regeln für die Vorsteuererstattung im EU-Ausland (siehe dazu bereits den Artikel von MMag. Josef Klug und MMag. Mario Rainer in SWK-Heft 27/2008, Seite S 733). Unternehmer können dann ihre Rückzahlungsanträge auf elektronischem Weg einreichen, was die Antragstellung wesentlich erleichtern wird. Das Bundesministerium für Finanzen stellt als vorbereitenden Service die Antragsformulare der anderen Mitgliedstaaten mit Erläuterungen und Merkblättern auf einer eigenen Seite zur Verfügung. Weiters finden sich dort auch alle Anschriften der zuständigen Behörden der ausländischen Finanzverwaltungen
01. 10. 2008 - SWKOnline - Begünstigte Pritschenwagen
Die Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Pritschenwagen gemäß § 7 der Verordnung aus 1996 wurde soeben durch Neuaufnahme des Fahrzeugs Suzuki Jimmy LKW Type FJ aktualisiert. Zur vollständigen Liste der begünstigten Pritschenwagen
Archive Steuern:
08/2006,
07/2006,
06/2006,
05/2006,
04/2006,
03/2006,
02/2006,
01/2006,
12/2005,
11/2005,
10/2005,
09/2005,
08/2005,
07/2005,
06/2005,
05/2005,
04/2005,
03/2005,
02/2005,
01/2005,
12/2004,
11/2004,
10/2004,
09/2004,
08/2004,
07/2004,
06/2004,
05/2004,
04/2004,
03/2004,
02/2004,
01/2004
Archivierte Nachrichten:
Feber 2010
Jaenner 2010
Dezember 2009
November 2009
Oktober 2009
September 2009
August 2009
Juli 2009
Juni 2009
Mai 2009
April 2009
Maerz 2009
Feber 2009
Jaenner 2009
Dezember 2008
November 2008
Oktober 2008
September 2008
August 2008
Juli 2008
Juni 2008
Mai 2008
April 2008
Maerz 2008
Feber 2008
Jaenner 2008
Dezember 2007
November 2007
Oktober 2007
September 2007
August 2007
Juli 2007
Juni 2007
Mai 2007
April 2007
März 2007
Feber 2007
Jaenner 2007
Dezember 2006
November 2006
Oktober 2006
September 2006
August 2006
Juli 2006
Juni 2006
Mai 2006
April 2006
März 2006
Feber 2006
Jänner 2006
Dezember 2005
November 2005
Oktober 2005
September 2005
August 2005
Juli 2005
Juni 2005
Mai 2005
April 2005
März 2005
Feber 2005
Jänner 2005
Dezember 2004
November 2004
Oktober 2004
September 2004
August 2004
Juli 2004
Juni 2004
Mai 2004
April 2004
März 2004
Feber 2004
Jänner 2004
Dezember 2003
November 2003
Oktober 2003
September 2003
August 2003
Juli 2003
Juni 2003
Mai 2003
April 2003
März 2003
Feber 2003
Jänner 2003
Dezember 2002
November 2002
Oktober 2002
September 2002
August 2002
Juli 2002
Juni 2002
Mai 2002
April 2002
März 2002
Februar 2002
Jänner 2002
| |
|