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Tägliche SteuerNews
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28. 11. 2008 - ASOKOnline - Probleme des Dienstzeugnisses
Der notwendige bzw. zulässige Inhalt eines Dienstzeugnisses ist gesetzlich nur rudimentär geregelt und wirft in der Praxis daher immer wieder Fragen auf. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die von der Judikatur dazu entwickelten Grundsätze in einem gewissen Spannungsfeld zueinander stehen. In der November-Ausgabe der ASoK gibt Mag. Andreas Gerhartl einen Überblick über die relevantesten Problemstellungen (Inhalt des Dienstzeugnisses, Erschwernisverbot, Einbeziehung des Dienstnehmers, Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs, Zwischenzeugnis) und bietet dazu auch eigene Lösungsvorschläge an.
28. 11. 2008 - SWIOnline - Umfassendes Konjunkturprogramm der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat am 26. 11. 2008 ein umfassendes Programm vorgelegt, das Europa helfen soll, die gegenwärtige Wirtschaftskrise zu überwinden. Das Konjunkturprogramm gliedert sich grob in zwei Teile: zum einen in kurzfristige Maßnahmen zur Ankurbelung der Nachfrage, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Wirtschaft, zum anderen in „intelligente“ Investitionsmaßnahmen, die Wachstum und langfristig nachhaltigen Wohlstand sichern sollen. Das Programm sieht schnell greifende, gezielte und befristete Steueranreize in Höhe von rund 200 Mrd. Euro bzw. 1,5 % des BIP der EU vor, die sowohl aus den nationalen Haushalten (rund 170 Mrd. Euro, 1,2 % des BIP) als auch aus den Haushalten der EU und der Europäischen Investitionsbank (rund 30 Mrd. Euro, 0,3 % des BIP) finanziert werden sollen. Jeder Mitgliedstaat ist aufgefordert, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, die im Interesse sowohl der eigenen Bürger als auch Europas sind. Das Programm wird die bereits in der Lissabonner Wachstums- und Beschäftigungsstrategie in Angriff genommenen Reformen verstärken und beschleunigen. Es sieht umfassende Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten zugunsten der Privathaushalte und der Wirtschaft vor. Die wirtschaftlich Schwächsten sollen besonders profitieren. Vorgeschlagen werden konkrete Schritte zur Förderung der unternehmerischen Initiative und für Forschung und Innovation, darunter auch in der Automobilindustrie und der Bauwirtschaft. Das Konjunkturprogramm soll auch den Klimaschutzbemühungen Auftrieb geben und gleichzeitig dringend nötige Arbeitsplätze schaffen, beispielsweise durch strategische Investitionen in energieeffiziente Gebäude und Technologien. Details zum Konjunkturprogramm sind der Pressemitteilung der Kommission zu entnehmen.
28. 11. 2008 - SWKOnline - Lohnsteuerprotokoll 2008 veröffentlicht
Das Bundesministerium für Finanzen hat das als Ergebnis des diesjährigen Salzburger Steuerdialogs 2008 erstellte Lohnsteuerprotokoll 2008 vom 19. 11. 2008, BMF-010222/0241-VI/7/2008, mit dem in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen zur Lohnsteuer klargestellt werden, in der Findok veröffentlicht.
27. 11. 2008 - Steuerverein - Ist da jemand?
Ist da jemand? Licht ins Dunkel. So können Sie spenden ...
27. 11. 2008 - PVInfo - Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2009 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich 220 Euro (Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2009, BGBl. II Nr. 411/2008).
27. 11. 2008 - ASOKOnline - Beschäftigung von Nichtrauchern in Raucherlokalen
Die i. Z. m. dem durch die Tabakgesetz-Novelle 2008 verstärkten Nichtraucherschutz in Gaststätten interessierende Frage, ob ein Arbeitsplatz, bei dem Nichtraucher dem Passivrauch ausgesetzt werden, i. S. d. § 9 Abs. 2 AlVG noch zumutbar ist, hat das BMWA wegen der erwiesenen Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen in einer internen Weisung verneint. Aus diesem Grund sei vom AMS „ab sofort bei Nichtrauchern von einer Sanktionierung bei Ablehnung angebotener Arbeitsstellen im Gastgewerbe, bei denen die/der Beschäftigte dem Passivrauch ausgesetzt ist, Abstand zu nehmen. Weiters sind Nichtraucher aufgrund der bestehenden Gesundheitsgefährdung ohne deren ausdrückliches Einverständnis nicht in Gaststätten, in denen (auch) geraucht wird, zu vermitteln. Für Raucher gilt diese Einschränkung der Zumutbarkeit nicht, denn solange diese durch eigenes Rauchen aktiv ihre Gesundheit selbst gefährden, können sie nicht die Unzumutbarkeit einer Beschäftigung mit der Gefährdung ihrer Gesundheit durch Passivrauch anderer begründen.“
27. 11. 2008 - SWIOnline - EU-Reformvertrag im Einklang mit der tschechischen Verfassung
Am 26. 11. 2008 hat das tschechische Verfassungsgericht in Brünn den Reformvertrag für die Europäische Union (sog. Vertrag von Lissabon) für vereinbar mit nationalem tschechischen Recht befunden. Laut Gerichtsangaben sei das Urteil einstimmig gefällt worden; bei den Beratungen über konkreten Antrag des Prager Senats in sechs Punkten, ob die Souveränität Tschechiens gefährdet sei, kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Reformvertrag die Integration in die EU „als evolutionären Prozess, nicht in einer radikalen Weise, die im Verlust von Souveränität endet“, reguliere. Das nationale Selbstbestimmungsrecht bleibe gewahrt. Ein weiteres Verfahren im Hinblick auf die Verfassungskonformität der von den Richtern nicht geprüften Punkte des Lissabonner Vertrags ist grundsätzlich möglich.
27. 11. 2008 - SWKOnline - Umsatzsteuerprotokoll 2008
Auch im Jahr 2008 hat es wieder einen Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern gegeben, bei dem in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieses Dialogs wurde das Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008 vom 18. 11. 2008, BMF-010219/0416-VI/4/2008, erstellt, das Ergänzungen und Klarstellungen zu den bestehenden Erlässen enthält.
27. 11. 2008 - SWKOnline - Regierungsprogramm für die 24. Gesetzgebungsperiode
Auf der Homepage der Wiener Zeitung steht das Regierungsprogramm für die 24. Gesetzgebungsperiode zum Download zur Verfügung. Auf 267 Seiten sind die Kernpunkte und wichtigsten Neuerungen bzw. Änderungen in den Bereichen Wirtschaft, Arbeit, Pensionen und Soziales, Infrastruktur, Justiz, Inneres, Außenpolitik, Familien, Gesundheit, Bildung und Finanzen festgehalten.
26. 11. 2008 - PVInfo - Höhe der ASVG-Verzugszinsen im Jahr 2009
Nach § 59 Abs. 1 ASVG berechnet sich der jeweils für ein Kalenderjahr geltende Hundertsatz für Verzugszinsen aus der jeweiligen von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen im Oktober des dem Kalenderjahr vorangegangenen Jahres zuzüglich drei Prozentpunkten. Die Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen hat im Oktober 2008 3,94 % betragen. Für rückständige Beiträge werden 2009 somit Verzugszinsen in der Höhe von 6,94 % in Rechnung gestellt (Quelle: NÖDIS Nr. 11/November 2008).
26. 11. 2008 - SWIOnline - Quellenentlastung an eine deutsche Holdinggesellschaft
Hat Ende November 2005 die österreichische Tochtergesellschaft an ihre zu 100% beteiligte deutsche Holding-Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung auf der Grundlage von § 94a EStG die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken, wenn analog zur Regelung des § 3 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben, wenn nach dem finanzamtlich erledigten Rückerstattungsantrag Gewinnausschüttungen in einer Höhe getätigt werden, die bei weitem den dem amtlich kontrollierten Rückzahlungsverfahren zugrundeliegenden Ausschüttungsbetrag übersteigen (EAS 2772). Findet daher im November 2008 eine weitere Gewinnausschüttung in etwa der gleichen Höhe wie im Jahr 2005 statt, kann diese Gewinnausschüttung auf der Grundlage von Vordruck ZS-QU2 KESt-frei erfolgen, weil die finanzamtliche KESt-Rückerstattung im Jahr 2005 eine Entlastung vom potentiellen Verdacht einer künstlichen Zwischenschaltung der die Gewinnausschüttung empfangenden deutschen Holdinggesellschaft zur Folge hatte und hiermit eine dreijährige Ausstrahlwirkung dieser Beurteilung verbunden war (EAS 3016 vom 18.11.2008)
26. 11. 2008 - SWKOnline - Neuer Generalsekretär im BMF
Das BMF hat bekannt gegeben, dass Hans-Georg Kramer mit 24. 11. 2008 zum neuen Generalsekretär des Bundesministeriums für Finanzen bestellt worden ist. Kramer löst in dieser Funktion Dr. Wolfgang Nolz ab, der weiter Sektionschef für die Sektion „Zölle und internationale sowie organisatorische Steuerangelegenheiten“ bleibt. Nolz hatte den Posten des Generalsekretärs interimistisch als Vertreter des derzeit karenzierten Sektionschefs Peter Quantschnigg bekleidet. Hans-Georg Kramer, der nach mehreren Jahren in österreichischen Banken seit 2003 als Budgetexperte auch im Kabinett von Finanzminister Wilhelm Molterer tätig war, wird auch Gruppenleiter der Budgetsektion im Finanzministerium.
25. 11. 2008 - PVInfo - Kollektivvertragsabschluss für Handelsangestellte
Die Kollektivvertragsparteien konnten sich am 21. 11. 2008 auf folgenden Abschluss einigen: Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter im Handel steigen ab 1. 1. 2009 bis 1.400 Euro um 3,7 %, Gehälter darüber werden um 3,6 % angehoben. Bestehende Überzahlungen bleiben durch diesen Kollektivvertrag aufrecht. Weiters wird mit 1. 1. 2009 die Anhebung des amtlichen Kilometergeldes berücksichtigt.
25. 11. 2008 - ASOKOnline - Neuerliche Gefäßoperation bei Pensionswerberin zumutbar?
Zur Beurteilung der Frage, ob einem Versicherten ein operativer Eingriff zur Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit zumutbar ist, ist insbesondere auf die mit der Maßnahme verbundenen Gefahren, die Erfolgsaussichten der Operation, die Schwere des Eingriffs und seine Folgen unter Berücksichtigung auch einer erforderlichen Nachbehandlung sowie die damit verbundenen Schmerzen Bedacht zu nehmen. Bei der Frage der Häufigkeit des Auftretens von Komplikationen darf nicht auf allgemeine Richtwerte abgestellt werden, sondern es ist auch die konkrete physische und psychische Verfassung des Versicherten zu berücksichtigen. Eine Komplikationshäufigkeit von 3 bis 7 % darf insbesondere bei der im Fall der Klägerin möglichen schwerwiegenden Operationsfolge (Beinverlust) nicht außer Betracht bleiben. Neben diesen objektiven Zumutbarkeitskriterien sind auch subjektive Zumutbarkeitskriterien (wie körperliche und seelische Eigenschaften, familiäre Verhältnisse) zu berücksichtigen. Überdies führt nur eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Versicherten zum Verlust des Pensionsanspruchs (OGH 6. 5. 2008, 10 ObS 19/08d).
25. 11. 2008 - SWIOnline - EU schafft Blue Card für Fachkräfte aus Drittstaaten
Wie das Europäische Parlament auf seiner Homepage mitteilt, will die EU attraktiver für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten werden: Um dem prognostizierten Mangel an Fachkräften innerhalb der EU entgegenzuwirken, soll mit der sog. Blue Card, einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, der Zugang zum Arbeitsmarkt in der EU für Hochqualifizierte erleichtert werden. Zu den Mindestanforderungen einer Blue Card sollen nach Ansicht des Europäischen Parlaments ein Hochschulabschluss oder eine fünfjährige Berufserfahrung sowie ein Gehalt von mindestens dem 1,7-Fachen des durchschnittlichen Bruttolohns gehören.
25. 11. 2008 - SWIOnline - GmbH-Reform in Deutschland abgeschlossen
Mit 1. 11. 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. Die Reformgesetzgebung orientiert sich einerseits an Flexibilisierung und Deregulierung, andererseits an der Bekämpfung der Missbrauchsgefahr. Besondere Neuerungen sind das Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen sowie eine neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt.
24. 11. 2008 - SWKOnline - 9. SWK-Steuerrechtstag 2008
Am Donnerstag, dem 4. 12. 2008, findet von 8.45 bis 17.40 Uhr im Fleming’s Hotel Wien Westbahnhof wieder der traditionelle SWK-Steuerrechtstag statt. Wesentliche Programmpunkte sind: aktueller Ausblick zu Gesetzesvorhaben; Schenkungsmeldegesetz 2008; Stiftungen nach dem Schenkungsmeldegesetz 2008; Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Schenkungsmeldegesetz 2008; aktuelle Einkommensteuer- und Umgründungssteuerrichtlinien 2008; Protokolle zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umgründungen; BAO-Novellen und -Erlässe 2008; Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer; aktuelle EuGH-Judikatur zur Ertragsteuer; aktuelle VwGH-Judikatur zur Unternehmensbesteuerung; aktuelle UFS-Entscheidungen und deren Auswirkungen auf die Praxis; Verwaltungsreformprojekte der Finanzverwaltung und Ziele 2009.
24. 11. 2008 - SWKOnline - OGH bestätigt höchste in Österreich verhängte Geldbuße
Der OGH als Kartellobergericht hat die vom Kartellgericht verhängten Geldbußen über fünf Unternehmen der Aufzugsbranche wegen der Teilnahme an Art. 81 EGV verletzenden Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen in Österreich vom 1. 7. 2002 bis Ende 2005 bestätigt. Der Strafrahmen betrug 10 % des im letzten Geschäftsjahr erzielten weltweiten Umsatzerlöses des jeweils betroffenen Konzerns. Damit sind Geldbußen in Höhe von 18, 2 Mio. Euro (Strafrahmen 3,8 Mrd. Euro), 22,5 Mio. Euro (Strafrahmen 362 Mio. Euro), 25 Mio. Euro (Strafrahmen 730 Mio. Euro), 6 Mio. Euro (Strafrahmen 730 Mio. Euro) und 3,7 Mio. Euro (Strafrahmen 730 Mio. Euro.) rechtskräftig. Die festgestellten Zuwiderhandlungen betrafen Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen den wichtigsten Mitbewerbern mit dem Ziel, den Markt dadurch aufzuteilen, dass Kunden einzelnen Unternehmen zugeteilt, bei öffentlichen und privaten Aufträgen die Preise koordiniert sowie sensible Informationen ausgetauscht werden. Vom Kartellrechtsverstoß betroffen war der inländischen Markt für Aufzüge und Fahrtreppen in den drei Bereichen Neuanlagengeschäft, Wartung und Reparatur sowie Modernisierung bestehender Anlagen, auf dem die nunmehr mit Geldbußen bestraften Unternehmen nach ihrem eigenen Vorbringen zusammen einen Marktanteil von rund 80 % erreichen. Die bestraften Unternehmen haben u. a. bei Neuanlagen zumindest ein Drittel des Marktvolumens konkret abgesprochen und untereinander verteilt und einander z. B. in Aussicht genommene Preiserhöhungen für Serviceleistungen mitgeteilt. Der Fall wurde durch die Selbstanzeige eines beteiligten Mitbewerbers aufgedeckt, der infolge seines kooperativen Verhaltens – erstmals in Österreich – als Kronzeuge eingestuft wurde und dadurch einer Geldbuße entging (OGH 8. 10. 2008, 16 Ok 5/08).
21. 11. 2008 - PVInfo - Voraussichtliches Inkrafttreten der Auftraggeberhaftung
Nach Information der NÖGKK wird die Auftraggeberhaftung voraussichtlich mit 1. 7. 2009 in Kraft treten. Anträge auf Aufnahme in die Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) sollten nicht vor dem 1. 4. 2009 gestellt werden, weil bis dahin die technischen Voraussetzungen für deren Bearbeitung noch nicht gegeben sein werden.
21. 11. 2008 - ASOKOnline - Beitragsplus hält mit steigenden Ausgaben nicht Schritt
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zeigt sich in einer Aussendung über das fortgesetzte Auseinanderklaffen von Einnahmen und Ausgaben im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich des Medikamentenaufwandes besorgt. Bei einem Gesamtbudget von 13,8 Mrd. Euro rechnen im heurigen Jahr alle 19 Krankenkassen per 15. 11. 2008 mit einem voraussichtlichen Gebarungsabgang von minus 238 Mio. Euro. Aufgrund der bislang hervorragenden Beschäftigungslage gehen die Kassen bis Jahresende zwar von einem Beitragsplus von 5,5 % aus, allerdings laufe insbesondere bei den Ausgaben für Medikamente der Trend zur ungebremsten Mengen- und Kostenexplosion im heurigen Jahr weiter. Bis Jahresende wird in diesem Bereich mit einem Anstieg von rund 8 % gerechnet. Um die Kostenexplosion in den Griff zu bekommen, werden Maßnahmen zur Dämpfung der Aufwandssteigerung eingefordert, keineswegs gehe es um Leistungseinschränkungen. Die beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente führe ab 2009 zwar zu einer finanziellen Entlastung von zusammen 280 Mio. Euro. Diese Maßnahme werde aber nicht reichen, bei einigen großen Gebietskrankenkassen den Turnaround im kommenden Jahr zu schaffen, resümiert der Hauptverband.
20. 11. 2008 - Steuerverein - Ist da jemand?
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20. 11. 2008 - SWKOnline - Investmentfondsrichtlinien 2008 veröffentlicht
Die Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008) vom 17. 10. 2008, BMF-040410/0017-VI/6/2008, stellen die Rechtsmeinung des BMF über die Besteuerung von Anteilscheinen an in- und ausländischen Kapitalanlagefonds sowie Immobilienfonds dar. Sie sind als Zusammenfassung des für Anteilscheine an Kapitalanlage- und Immobilienfonds zu beachtenden Abgabenrechts anzusehen und damit ein Auslegungsbehelf und Nachschlagewerk für die Praxis. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Die InvFR 2008 dienen zur einheitlichen Rechtsanwendung. Neben den InvFR 2008 bestehen keine weiteren Erlässe; sämtliche allgemeine Aussagen des BMF (insb. diverse Informationen) sind, soweit sie noch von Relevanz sind, eingearbeitet. Soweit eine inhaltliche Änderung erforderlich war, wurde diese bei der Einarbeitung berücksichtigt. Sämtliche gesonderten Erlässe und Informationen treten ab sofort außer Kraft und sind nicht mehr zu beachten. Auch Einzelerledigungen, die in den InvFR 2008 keine Deckung mehr finden, sind ab der Veranlagung 2009 nicht mehr zu beachten. Die InvFR 2008 sind ab der Veranlagung 2008 generell anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle sind die InvFR 2008 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder andere Erlässe für diese Zeiträume günstigere Regelungen vorsehen. Dies gilt jedoch nicht für die Rz. 27 bis 29, 36 bis 43, 54 und 267. Diesbezüglich hat eine allgemeine Information stattgefunden, in der die Außerkraftsetzung allfälliger günstigere Aussagen erfolgt ist, weshalb sie jedenfalls ab dem 1. 1. 2008 anzuwenden sind.
19. 11. 2008 - Steuerverein - Ist da jemand?
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19. 11. 2008 - ASOKOnline - Anspruch auf ein Unterhaltsstipendium
Eine Verwaltungsvorschrift, wonach sich Studierende aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union mindestens fünf Jahre ununterbrochen rechtmäßig im betreffenden Mitgliedstaat aufgehalten haben müssen, bevor sie für eine Studienfinanzierung in Betracht kommen können, ist geeignet, sicherzustellen, dass derjenige, der das fragliche Unterhaltsstipendium beantragt, im Aufnahmemitgliedstaat integriert ist. Dieses Erfordernis kann auch nicht als unverhältnismäßig angesehen werden. Da dieses Aufenthaltskriterium den Betroffenen ermöglicht, ihre Rechte und Pflichten eindeutig zu erfassen, kann es durch seine bloße Existenz ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit und Transparenz im Rahmen der Vergabe von Unterhaltsstipendien an Studierende gewährleisten. Unter diesen Umständen verbietet das Gemeinschaftsrecht nicht, von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten einen vorherigen Aufenthalt von fünf Jahren zu verlangen (EuGH 18. 11. 2008, Rs. C-158/07, Förster).
19. 11. 2008 - SWIOnline - BFH: Vom Arbeitgeber übernommene Zahlung einer Geldbuße
Übernimmt der Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer verhängte Bußgelder oder strafrechtliche Geldauflagen, ist darin Arbeitslohn zu sehen, wenn der Arbeitgeber nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse handelt. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse liegt nur vor, wenn nach einer Gesamtwürdigung der Begleitumstände der jeweils verfolgte betriebliche Zweck im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers an der Übernahme von Geldbuße bzw. -auflage durch den Arbeitgeber überlagert. Der Arbeitnehmer kann auch nicht zugleich einen Abzug der Buße als Werbungskosten erreichen, selbst wenn die Zahlungsverpflichtung Folge schuldhafter Handlungen ist, die im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung des Arbeitnehmers liegen. Nach ausdrücklicher Regelung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 1 i. V. m. § 9 Abs. 5 dEStG sind die von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland festgesetzten Geldbußen nicht als Werbungskosten abziehbar. Auch ein Werbungskostenabzug von Geldauflagen i. S. d § 153a dStPO scheidet nach § 12 Nr. 4 dEStG aus, soweit diese Auflagen nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen (BFH 22. 7. 2008, VI R 47/06).
19. 11. 2008 - SWIOnline - Vorsteuerrückerstattung aus dem Ausland kann lange dauern
Österreichische Unternehmen, die im EU-Ausland Waren gekauft haben, müssen sich auf lange Wartezeiten einstellen, bis die Vorsteuer zurückerstattet wird. Das Verfahren dauert selten kürzer als sechs Monate und kann sich sogar über zwei Jahre ziehen. In Deutschland und Frankreich werden die Überweisungen am schnellsten abgewickelt, in den neuen EU-Staaten und Italien dauert es länger. Zu diesem Ergebnis kommt eine kürzlich veröffentlichte Umfrage der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Wer Waren in Deutschland gekauft hat, bekommt die Vorsteuer relativ rasch wieder zurück, aber auch hier erfolgt die Rückerstattung nur in knapp 15 Prozent der Fälle in weniger als sechs Monaten, so die Umfrage. Bei gut der Hälfte dauert das Verfahren zwischen sechs Monaten und Jahr, bei einem Drittel sogar noch länger. Etwas flotter arbeiten die französischen Behörden, die in gut einem Viertel der Fälle die Steuer innerhalb eines halben Jahres zurückerstatten. In den neuen EU-Staaten dauern die Rückerstattungen laut Umfrage in mehr als 50 Prozent der Fälle länger als ein Jahr. Auch bei Geschäften, die mit italienischen Unternehmen abgewickelt wurden, warten die heimischen Firmen lange auf die Vorsteuer. In einem Siebentel der Fälle dauert die Rückerstattung länger als zwei Jahre. In weniger als vier Prozent der Fälle werden die Verfahren innerhalb eines Jahres abgewickelt. Ähnlich lange dauert es bei Verfahren in Großbritannien. - (APA)
19. 11. 2008 - SWKOnline - Geschäftsbericht 2007 der Finanz
Das Gesamtsteueraufkommen ist von 51,83 Mrd. € im Jahr 2006 auf 56,12 Mrd. € gestiegen, davon entfielen 20,41 Mrd. € auf die Umsatzsteuer, 20,59 Mrd. € auf die Lohnsteuer, 2,96 Mrd. € auf die Einkommensteuer, 5,78 Mrd. € auf die Körperschaftsteuer, 6,37 Mrd. € auf sonstige Abgaben. Im Jahr 2007 wurden 3,29 Millionen Arbeitnehmerveranlagungen bei einer durchschnittlichen Durchlaufzeit (Eingang bis Bescheid) von 20 Kalendertagen (gegenüber 22 Kalendertagen im Jahr 2006) durchgeführt. Es wurden weiters 1,377 Millionen betriebliche Steuererklärungen verschickt, bei denen die durchschnittliche Durchlaufzeit 25 Kalendertage betrug. Diese und andere interessante Informationen über Strategie, Tätigkeit und Erfolg der österreichischen Steuer-und Zollverwaltung finden sich im Geschäftsbericht 2007 .
17. 11. 2008 - ASOKOnline - Arbeitskräfteüberlassung bei Werkvertragskonstruktion
Nach der Judikatur des VwGH ist durch § 4 AÜG klargestellt, dass selbst für den Fall des Vorliegens eines gültigen Werkvertrages zwischen Entsender und Beschäftiger dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nach Arbeitnehmerüberlassung vorliegen kann, und zwar dann, wenn es den Vertragspartnern nach der typischen Gestaltung des Vertragsinhaltes erkennbar gerade auf die Zurverfügungstellung von diesen Arbeitskräften ankommt. Wann dies jedenfalls der Fall ist, legt § 4 Abs. 2 AÜG typisierend nach der Art einer unwiderleglichen Vermutung fest. Im vorliegenden Fall haben Mitarbeiter der entsendenden GmbH die Arbeit im Betrieb des Werkbestellers (einer Wiener Magistratsabteilung) ausschließlich mit Material und Werkzeug des Werkbestellers geleistet, weshalb die Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 2 Z 2 AÜG zur Gänze erfüllt sind, sodass eine Arbeitskräfteüberlassung unwiderleglich anzunehmen ist (VwGH 26. 9. 2008, 2008/02/0039).
17. 11. 2008 - SWIOnline - Erbschaftssteuer-DBA mit Deutschland
Am 6. 11. 2008 wurde in Wien ein Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung des von deutscher Seite mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigten Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern vom 4. 10. 1954, BGBl. Nr. 220/1955 i. d. F. BGBl. III Nr. 125/2004, unterzeichnet. Das Abkommen sieht die Weitergeltung des gekündigten DBA auf Erbfälle vor, in denen der Erblasser nach dem 31. 12. 2007 und vor dem 1. 8. 2008 verstorben ist. Damit wird nunmehr die Vermeidung der erbschaftssteuerlichen Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland bis zum Auslaufen der österreichischen Erbschaftssteuer völkerrechtlich abgesichert. Das Ratifikationsverfahren wurde bereits eingeleitet.
17. 11. 2008 - SWKOnline - Richtlinien für die Lagerbewertung im Buchhandel
Mit Erlass vom 22. 10. 2008, BMF-010203/0514-VI/6/2008, hat das BMF die Richtlinien für die Lagerbewertung im Buchhandel in der Fassung 2008 veröffentlicht. Sie dienen der Erleichterung der Bewertung und berücksichtigen Verlage (Buch-, Musikalien-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage; Kunstverlage); den Buch-, Musikalien-, Zeitungs- und Zeitschrifteneinzelhandel (Sortiment); Buch-, Kunst- und Musikalienantiquariate; den Reise- und Versandbuchhandel; den Buch- und Musikaliengroßhandel; den Zeitungs- und Zeitschriftenhandel. Die Richtlinien können ab der Veranlagung 2008 angewendet werden.
13. 11. 2008 - SWKOnline - Bausparprämie 2009
Gemäß § 108 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2009 4 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge.
(Erlass des BMF vom 16. 10. 2008, BMF-010222/0230-VI/7/200)
12. 11. 2008 - SWIOnline - Jahresbericht des EU Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2007
Erstmals seit Einführung der periodengerechten Rechnungsführung gibt der Europäische Rechnungshof ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur konsolidierten Jahresrechnung ab. Im Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007 stellt er fest, dass der Jahresabschluss der Europäischen Gemeinschaften in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Europäischen Gemeinschaften und der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows vermittelt. Im Bereich der Überwachungs- und Kontrollsysteme stellt der Rechnungshof Verbesserungsbedarf fest und empfiehlt die Vereinfachung der Rechtsvorschriften.
12. 11. 2008 - ASOKOnline - 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008
Nach dem SRÄG 2008 hat die Pensionsanpassung für November und Dezember 2008 und für das Kalenderjahr 2009 mit einem besonderen Faktor von 1,034 (anstelle von 1,032) zu erfolgen, d. h., die Erhöhung erfolgt – abweichend vom Richtwert, der 3,2 % beträgt – um 3,4 %. Dieser Faktor soll nunmehr auch für die Anpassung der Unfallrenten samt einschlägiger fester Beträge herangezogen werden. Eine dies vorsehende Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG und das BSVG geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 – 2. SVÄG 2008), wurde in den Nationalrat eingebracht (4 BlgNR 24. GP). Mit dieser Novellierung soll weiters klargestellt werden, dass auch die Anpassung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit dem genannten Faktor zu erfolgen hat bzw. das Vorziehen der Anpassung auf November 2008 auch für die Unfallrenten gilt.
12. 11. 2008 - SWKOnline - Glücksspielgesetz-Novelle 2008 geht in Begutachtung
In den letzten Jahren hat sich der österreichische Glücksspielmarkt stark verändert. Neue Medien, modernste Technik und Elektronik, vermehrte grenzüberschreitende Aktivitäten sowie Richtlinien und Rechtsprechung der Europäischen Union haben das Glücksspiel stark beeinflusst. Die in Österreich derzeit geltenden glücksspielrechtlichen Regelungen werden diesen Anforderungen nicht mehr ausreichend gerecht. Das BMF hat daher am 6. 11. 2008 einen Gesetzesentwurf zur umfassenden Änderung des Glücksspielgesetzes zur Begutachtung versandt. Die vorliegende Novellierung versteht sich laut den Erläuterungen als erste tiefgreifende und umfassende Reform zur Anpassung der Rechtslage an die Entwicklungen der letzten Jahre im Glücksspielbereich. Mit ihr soll die Bedeutung von verantwortungsbewusstem Glücksspiel verstärkt und noch deutlicher sichtbar gemacht werden. Für diese Novelle sind zudem auch Begleitmaßnahmen in Abgabengesetzen, im Finanzausgleichsgesetz sowie im Organisationsbereich der Finanzverwaltung erforderlich. Die Begutachtungsfrist endet am 4. 12. 2008.
10. 11. 2008 - PVInfo - Kollektivvertragsabschluss Bergbau
Mit 5./6. 11. 2008 einigten sich die Kollektivvertragsparteien auf folgenden Abschluss:
-Erhöhung der Mindestlöhne und -gehälter um 3,8 %, in den unteren Beschäftigungsgruppen A, B und C um 3,9 %; -Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter ebenfalls um 3,8 %, in den Beschäftigungsgruppen A, B und C um 3,9 %, ab Beschäftigungsgruppe D um 3,8 %; -erfolgsabhängige Einmalzahlung von 250 Euro (bei einer EBIT-Marge gemessen an der Betriebsleistung von weniger als 8 % beträgt die Einmalzahlung 200 Euro, bei einer EBIT-Marge von weniger als 4 % beträgt die Einmalzahlung 100 Euro, bei einem EBIT von 0, oder wenn es negativ ist, dann entfällt die Einmalzahlung [mit der März-Abrechnung]); -Einmalzahlungen auch für Lehrlinge (mit der März-Abrechnung); -Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,8 %; -Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen und Aufwandsentschädigungen um 3,8 %; -eine Woche Bildungsfreistellung für die Ablegung der Berufsmatura, HAK- oder HTL-Matura; -Elternkarenzen, die ab November 2008 enden, werden auch für die Abfertigung alt bis zu 22 Monate angerechnet (bisher 10 Monate); -Geltungsbeginn: 1. 11. 2008.
10. 11. 2008 - ASOKOnline - Sozialpolitische Neuerungen ab 1. 11. 2008
Ab Anfang November gibt es in der 24-Stunden-Betreuung aus der Betroffenensicht insoweit Verbesserungen, als die Förderung bei der selbständigen Betreuung von 225 Euro auf 550 Euro pro Monat und beim „unselbständigen Modell“ von 800 Euro auf 1.100 Euro pro Monat angehoben wird. Weitere zum 1. 11. 2008 in Kraft getretene Änderungen betreffen Erhöhungen im Pensions- und Unfallversicherungsrecht. Eine Zusammenstellung all dieser Neuerungen liefert die Sozialversicherungsanstalt der Bauern auf ihrer Internetseite.
10. 11. 2008 - ASOKOnline - Ärztehaftung für unqualifizierte Urlaubsvertretung
Die beklagte Zahnärztin haftet für das Fehlverhalten ihres Urlaubsvertreters im Rahmen der Erfüllungsgehilfenhaftung. Da der Vertreter tatsächlich kein Arzt – sondern ungelernter Zimmermann – war, liegt keine wirksame Einwilligung der Patientin in die Behandlung vor. Die Beklagte muss deshalb auch für nachteilige Folgen einer allenfalls sogar kunstgerechten Behandlung (hier: Wurzelbehandlung) Ersatz leisten (OGH 10. 3. 2008, 10 Ob 119/07h).
10. 11. 2008 - SWIOnline - Deutsche Regierung einigt sich auf Erbschaftssteuerreform
Nach jahrelangen Verhandlungen hat die deutsche Regierungskoalition ihren Streit um die Reform der Erbschaftssteuer beigelegt. Der nun gefundene Kompromiss sieht – Medienberichten zufolge – unter anderem vor, dass verwitwete Ehepartner sowie Kinder selbst genutzte Immobilien – unabhängig von deren Wert – steuerfrei übernehmen können. Auch Firmenerben soll die Weiterführung des Betriebs erleichtert werden. Sie sollen keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn der Betrieb im Kern zehn Jahre weitergeführt wird und eine bestimmte Zahl an Arbeitsplätzen erhalten bleibt. Wenn die Substanz des Unternehmens nur sieben Jahre lang weitergeführt wird, werden 15 % Steuer fällig. In Kraft treten soll die Reform mit 1. 1. 2009. Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das bisherige Recht für verfassungswidrig erklärt hatte, weil es Immobilien gegenüber anderen Vermögensarten bevorzugte.
10. 11. 2008 - SWKOnline - Was Stundungs- und Aussetzungszinsen derzeit kosten
Der Zinssatz für Stundungszinsen liegt viereinhalb Prozent über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), der für Aussetzungszinsen zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 212a Abs. 9 BAO) und jener für Anspruchszinsen zwei Prozent über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs. 2 BAO). Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank sinkt in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 12. 11. 2008 auf 2,63 %. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher ab 12. 11. 2008 7,13 %, der für Aussetzungszinsen 4,63 % und jener für Anspruchszinsen ebenfalls 4,63 %.
10. 11. 2008 - SWKOnline - Unternehmereigenschaft wesentlich beteiligter Gesellschafter
Der Begutachtungsentwurf des UStR-Wartungserlass 2008 sieht für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften eine neuerliche Änderung der Option zur Behandlung als Nichtunternehmer vor. Wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer können sich derzeit aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung als Nichtunternehmer behandeln lassen. Auf Grundlage des Wartungserlasses 2006 hätte ab dem 1. 1. 2009 die Optionsmöglichkeit durch einen neuen letzten Halbsatz der Rz. 184 UStR 2000 dahingehend eingeschränkt werden sollen, dass eine Behandlung als Nichtunternehmer nur dann möglich ist, wenn die Kapitalgesellschaft hinsichtlich der Geschäftsführerentgelte zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Diese Adaptierung der Rz. 184 UStR hätte weit reichende Folgen für Kapitalgesellschaften mit (teilweise) unecht steuerbefreiten Umsätzen gehabt und in Einzelfällen zu erheblichen Belastungswirkungen für die Betroffenen geführt. Im Begutachtungsentwurf zum UStR-Wartungserlass 2008 wurde im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom 18. 10. 2007 in der Rs. C-355/06, van der Steen dieser letzte Halbsatz der Rz. 184 UStR wieder gestrichen. Fraglich ist, ob auf Grundlage der im Begutachtungsentwurf angeführten EuGH-Rechtsprechung nicht weitere Anpassungen der UStR erforderlich sind. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Dietmar Aigner in SWK-Heft 32/2008.
07. 11. 2008 - PVInfo - Kollektivvertragsabschluss in der Metallindustrie ab 1. 11. 2008
Mit 5. 11. 2008 einigten sich die Kollektivvertragsparteien auf folgenden Abschluss:
-Erhöhung der Mindestlöhne und -gehälter um 3,8 %, in den Beschäftigungsgruppen A, B und C um 3,9 %; -Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter ebenfalls um 3,8 %, in den Beschäftigungsgruppen A, B und C um 3,9 %; -Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen, Lehrlingsentschädigungen und Aufwandentschädigungen um 3,8 %, bei Aufwandentschädigungen für Angestellte nur hinsichtlich des niedrigsten Taggeldsatzes; -erfolgsabhängige Einmalzahlung von 250 Euro; -Rahmenrecht: insgesamt eine Woche bezahlte Bildungsfreistellung zur Vorbereitung auf eine Berufsreifeprüfung („Berufsmatura“) unter Anrechnung auf bestehende unbezahlte Freizeiten im KV; Anrechnung von Elternkarenzen für die Bemessung der Abfertigung „alt“ im Höchstausmaß von insgesamt bis zu 22 Monaten statt bisher zehn Monaten für Karenzurlaube, die nach dem 31. 10. 2008 enden; -Geltungsbeginn: 1. 11. 2008.
07. 11. 2008 - SWIOnline - Deutschland: Ergebnisse der November-Steuerschätzung
Nach den Ergebnissen der November-Steuerschätzung sind in diesem Jahr 561,8 Milliarden Euro Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte zu erwarten, im kommenden Jahr 572,0 Milliarden Euro. Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai bedeutet dies ein zusätzliches Plus von 7,4 Milliarden Euro in diesem Jahr und von knapp 1 Milliarde Euro im nächsten Jahr. Auf den Bund kommen in diesem Jahr voraussichtlich Mehreinnahmen von 0,4 Milliarden Euro zu und auf die Länder von 1,7 Milliarden. Für die Gemeindekassen ergibt sich ein Plus von 5,7 Milliarden. Die EU muss mit rund 0,4 Milliarden Euro weniger rechnen als ursprünglich geschätzt. Für 2009 muss der Bund gegenüber der Mai-Schätzung mit Mindereinnahmen von 2,2 Milliarden Euro planen. Für die Länder wird 2009 mit rund 0,3 Milliarden Euro weniger gerechnet, die Gemeinden können sich dagegen auf Mehreinnahmen von 3,3 Milliarden Euro freuen. In die EU-Kasse werden 2009 rund 0,1 Milliarden Euro mehr fließen. (dpa)
07. 11. 2008 - SWKOnline - Erreichen des Klimaschutzzieles
In seinem am 6. 11. 2008 veröffentlichten Bericht zur Umsetzung der Klimastrategie Österreichs auf Ebene des Bundes hält der Rechnungshof fest, dass es „unwahrscheinlich [ist], dass das Kyoto-Ziel mit den nationalen Maßnahmenpaketen der Klimastrategie erreicht werden kann. Selbst bei maximaler Ausnutzung der international zur Verfügung stehendenflexiblen Mechanismen sind wesentlich stärker und schneller wirksame sektorale Maßnahmen im Inland zur Reduktion der Treibhausgasemissionen notwendig. Für die möglichen finanziellen Belastungen bei Verfehlung des Kyoto-Zieles waren keine Vorsorgen getroffen“.
06. 11. 2008 - PVInfo - Tätigkeit als Inventurhelfer begründet Dienstvertrag
In der Erfassung von Produkten und deren Eintragung in eine eigens vorgefertigte Liste zwecks Inventuraufnahme (Dauer: ca. vier bis fünf Stunden) kann kein zu erbringendes Werk erblickt werden. Im Übrigen ist, wenn bestimmte Tätigkeiten üblicherweise im Rahmen von Dienstverhältnissen ausgeübt werden, vom Abschluss eines Dienstvertrags auszugehen, wenn der Dienstgeber nicht vor Vertragsabschluss eindeutig zum Ausdruck bringt, keinen Dienstvertrag, sondern einen anderen Vertrag schließen zu wollen. Ob bei einer Beschäftigung die Merkmale persönlicher Abhängigkeit im Sinn des § 4 Abs. 2 ASVG gegenüber jenen persönlicher Unabhängigkeit überwiegen, hängt davon ab, ob nach dem Gesamtbild der konkret zu beurteilenden Beschäftigung die Bestimmungsfreiheit weitgehend ausgeschaltet oder nur eingeschränkt ist. Für das Vorliegen der persönlichen Abhängigkeit sind nur die Bindung an Ordnungsvorschriften über den Arbeitsort, die Arbeitszeit, das arbeitsbezogene Verhalten sowie die sich darauf beziehenden Weisungs- und Kontrollbefugnisse und die damit eng verbundene (grundsätzlich) persönliche Arbeitspflicht unterscheidungskräftige Kriterien zur Abgrenzung von anderen Formen der Gestaltung einer Beschäftigung. Auch dann, wenn ein Dienstnehmer hauptberuflich eine andere Tätigkeit ausübt bzw. bereits im Pensionsbezug steht, ist die persönliche Abhängigkeit nicht schon deswegen zu verneinen. Im konkreten Fall bestand nach Zusage die Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Die Vertretungsbefugnis lediglich aus dem Kreis der Inventurhelfer ist keine generelle, welche die persönliche Abhängigkeit ausschlösse. Folglich war Versicherungspflicht aufgrund eines Dienstvertrags gegeben (VwGH 7. 5. 2008, 2007/08/0003).
06. 11. 2008 - ASOKOnline - Verwendung von Mitarbeiter-Beurteilungsbögen
Gemäß § 96a Abs. 1 Z 2 ArbVG bedarf die Einführung von Systemen zur Beurteilung von Arbeitnehmern des Betriebs zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats, sofern mit diesen Daten erhoben werden, die nicht durch die betriebliche Verwendung gerechtfertigt sind. Um dies zu beurteilen, bedarf es eines Interessensvergleichs zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers einerseits und konkreten betrieblichen Interessen andererseits. Die Verwendung von Beurteilungsbögen, womit die Eignung interner Bewerber für eine konkrete, unmittelbar bevorstehende und verantwortungsvolle Tätigkeit festgestellt werden soll, steht dabei im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers (und kann somit ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgen), wenn die zu besetzende Stelle solche Tätigkeiten mit sich bringt, die nicht nur an die fachliche, sondern auch an die persönliche und soziale Kompetenz besondere Anforderungen stellen (OGH 20. 8. 2008, 9 ObA 95/08y).
06. 11. 2008 - SWKOnline - Gewinnzusagen: Rechtsschutzversicherungen müssen Klagen decken!
Der Erfüllungsanspruch nach § 5j KSchG auf Herausgabe des zugesagten Gewinns entsteht mit Zusendung der Gewinnzusage an einen bestimmten Verbraucher (also mit Zugang an diesen), sofern sie den geforderten Inhalt aufweist; dies unabhängig davon, ob vom Verbraucher noch bestimmte Verhaltensweisen (etwa die Anforderung des Gewinns) gefordert werden. Der vom Gesetzgeber vor allem mit wettbewerbspolitischer Zielsetzung geschaffene Anspruch nach § 5j KSchG lässt sich zwar dogmatisch nicht exakt einem bestimmten Rechtsinstitut zuordnen. Einem durchschnittlich versierten Versicherungsnehmer ist allerdings zuzugestehen, (laienhaft und in Unkenntnis diffiziler juristischer Unterscheidungen) vom Abschluss eines „schuldrechtlichen Vertrags“ zwischen zusendendem Unternehmer und den zugesagten Gewinn anforderndem Verbraucher im Sinn der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung auszugehen. Folglich besteht die Deckungspflicht des Versicherers (OGH 2. 7. 2008, 7 Ob 17/08p).
05. 11. 2008 - SWKOnline - OGH zu Beratungsfehler bei Fremdwährungskredit
Gemäß dem Schadensbegriff des ABGB stellt jeder rechtliche Nachteil einen Schaden dar, somit jeder Zustand, an dem ein geringeres rechtliches Interesse als am bisherigen besteht. Demgemäß wäre es auch etwa ein Vermögensnachteil, wenn anstelle des Besitzes eines Bargeldbetrags eine gleich hohe Geldforderung getreten ist, es sei denn, der Schuldner wäre bereit und imstande, seine Verbindlichkeit unverzüglich abzutragen. Eine bestimmte Kursentwicklung kann ein Indikator für die Risikoträchtigkeit einer Anlageform sein. Wenn allerdings nicht die Risikolosigkeit einzelner Anlageformen, sondern die Risikolosigkeit des Gesamtfinanzierungskonzepts zugesichert wurde, ist für den Lauf der Verjährungsfrist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt die Kläger erkannten, dass das Gesamtkonzept – entgegen der Zusage – nicht risikolos war. Eine derartige Risikoträchtigkeit des Gesamtkonzepts lag jedenfalls dann vor, wenn sich dieses rein rechnerisch nicht mehr ohne zusätzliche Vermögensverminderung im Vergleich zur (herkömmlichen) Tilgung der Darlehen und Geldmittelbeschaffung vor dem Umschuldungs- und Finanzierungskonzept entwickeln konnte. Für die Beurteilung der Verjährung sind auch mehrfache Beschwichtigungsversuche des Beraters von Belang, weil sie entweder den Beginn der Verjährungsfrist hinausschieben oder den Verjährungseinwand der Gegenseite arglistig machen können. Für eine Feststellungsklage auf Haftung des Anlageberaters bleibt indes kein Raum, soweit ein Anspruch auf Rückabwicklung besteht (OGH 7. 7. 2008, 6 Ob 103/08b).
04. 11. 2008 - PVInfo - Beitragskalender 2009 online
Auf der Homepage der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse steht der sozialversicherungsrechtliche Beitragskalender für das Jahr 2009 zum Download zur Verfügung.
04. 11. 2008 - SWIOnline - Streit in EU über Betrugsbekämpfungsabkommen mit Liechtenstein
Unter den EU-Staaten gibt es Streit über ein geplantes Abkommen mit Liechtenstein zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Eine kleine Gruppe um Deutschland fordert nach Angaben aus Diplomatenkreisen mehr Informationen von dem Fürstentum. Österreich und Luxemburg gehen dagegen schon die bisher vorgesehenen Zugeständnisse zu weit, weil sie einen indirekte Aushebelung des Bankgeheimnisses fürchten. Die EU-Finanzminister werden bei ihrem Treffen am 4. 11. 2008 in Brüssel darüber beraten, Beschlüsse werden nicht erwartet. Die Verhandlungen mit Liechtenstein laufen seit 2007 und waren eine Bedingung für den geplanten Schengenbeitritt des Fürstentums. Mit den konkreten Gesprächen ist die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF beauftragt. Im Kern geht es um Amtshilfe beim Verdacht von Steuerbetrug. Liechtenstein hat laut EU-Diplomaten zugesagt, bei Steuerverfahren auch Informationen bei Banken einzuholen. Nach deutscher Lesart sollen diese Informationen bereits bei Verdacht auf Steuerbetrug weiter gegeben werden. Dies wird aber von Österreich und Luxemburg aber offenbar anders gesehen, denn in beiden Ländern ist die Aufhebung des Bankgeheimnisses bisher nur im Strafverfahren möglich. Strittig sind auch noch Informationen zu Stiftungen in Liechtenstein. Bisher sollen Angaben, wer hinter einer Stiftung steht, nur freiwillig weitergegeben werden. Deutschland fordert allerdings eine Verpflichtung und weitere Verhandlungen. Liechtenstein sei durchaus kooperationsbereit, heißt es in EU-Kreisen. Im Gegenzug will das Fürstentum jedoch bilateral Doppelbesteuerungsabkommen abschließen. Bisher gibt es eine solche Vereinbarung nur mit Österreich. -(APA)
04. 11. 2008 - SWIOnline - Herbstprognose 2008–2010: BIP-Wachstum wird fast ganz erlahmen
Das Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union wird laut Herbstprognose der Kommission voraussichtlich im Jahr 2008 mit 1,4 % nur die Hälfte des Wertes von 2007 erreichen und im Jahr 2009 noch einmal deutlich bis auf 0,2 % absinken, bevor es 2010 schrittweise wieder auf 1,1 % ansteigt (für das Eurogebiet werden 1,2 %, 0,1 % und 0,9 % erwartet). Die Finanzkrise wirkt sich also stark auf die Wirtschaft in der EU aus und verschärft die wegen der Lage am Immobilienmarkt in mehreren Mitgliedstaaten ohnehin schwierigen Probleme zu einem Zeitpunkt, da die Auslandsnachfrage rasch nachlässt. Die Beschäftigung dürfte im Zeitraum 2009–2010 nur minimal zunehmen, nachdem im Zeitraum 2007–2008 immerhin 6 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden konnten, und die Arbeitslosigkeit dürfte im Prognosezeitraum wieder um ca. 1 % ansteigen, nachdem sie den niedrigsten Wert seit über zehn Jahren erreicht hatte.
03. 11. 2008 - ASOKOnline - Berufsrecht der Anwälte: Quota-litis-Verbot
Der VfGH (24. 9. 2008, B 330/07) hat das gemäß § 879 Abs. 2 Z 2 ABGB sowie § 16 Abs. 1 RAO bestehende Verbot der quota litis als verfassungskonform bestätigt, welches Rechtsanwälten prozentuelle Erfolgsbeteiligungen am für den Mandanten erstrittenen Betrag untersagt. Der VfGH hegt dagegen weder unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes noch der Erwerbsfreiheit Bedenken. Die Regelungen dienten vielmehr dem berechtigten Schutz des Klienten, der seine Prozesschancen nicht ausreichend erkennen kann, vor Ausbeutung und seien damit objektiv gerechtfertigt und auch nicht unverhältnismäßig, zumal andere Formen von Erfolgshonoraren erlaubt blieben. Das Verbot gelte unterschiedslos für österreichische Rechtsanwälte und Rechtsanwälte anderer Mitgliedstaaten der EU und sei gemäß § 879 Abs. 2 Z 2 ABGB zudem auch auf Notare, Steuerberater, Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer – somit Personenkreise, für die (den anwaltlichen Standespflichten vergleichbare) Standesregeln bestehen – anwendbar, sodass eine Inländerdiskriminierung oder eine wie auch immer geartete unsachliche Ungleichbehandlung der österreichischen Anwaltschaft nicht zu erkennen sei.
03. 11. 2008 - SWIOnline - Versagung von Beratungshilfe bei Kindergeld
Die Beschwerdeführerin erhielt einen Bescheid der Familienkasse, dass sie zu viel gezahltes Kindergeld erstatten sollte. Dafür begehrte sie Beratungshilfe (staatliche Sozialleistung für Rechtssuchende, die Kosten für Beratung/Vertretung durch Rechtsbeistand nicht aufbringen können) nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG). Das Amtsgericht wies ihren Antrag mit der Begründung zurück, Kindergeldangelegenheiten seien der Finanzgerichtsbarkeit zugeordnet und begründeten deshalb nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2 BerHG keinen Anspruch auf Beratungshilfe. Nach dieser Bestimmung werde Beratungshilfe zwar in Angelegenheiten des Sozialrechts gewährt, nicht aber in solchen des Steuerrechts. Das BVerfG hob diese Entscheidung auf und hielt fest, dass § 2 Abs. 2 BerHG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit die Norm die Gewährung von Beratungshilfe nicht auch in Angelegenheiten des Steuerrechts ermöglicht. Für die Übergangszeit bis zu einer verfassungsgemäßen Neuregelung durch den Gesetzgeber ist Beratungshilfe aber grundsätzlich auch in Angelegenheiten des Steuerrechts zu gewähren, sofern hierfür die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 BerHG vorliegen (BVerfG 14. 10. 2008, 1BvR 2310/06).
03. 11. 2008 - SWKOnline - Unzulässigkeit des Nachschiebens von Bescheidaufhebungsgründen
Aufhebungsbescheide gemäß § 299 BAO werden in der Praxis vielfach nur mit dem bloßen Gesetzeswortlaut begründet. Dies ist unzureichend. Ob der Begründungsmangel im Rechtsmittelverfahren geheilt werden kann, wurde in der Entscheidungspraxis des UFS bisher nicht einheitlich beantwortet. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich der Referent „im Wettbewerb der besseren Auslegung“ ausdrücklich der Rechtsansicht der Berufungswerberin angeschlossen und ausführlich begründet, weshalb im Berufungsverfahren nur solche Aufhebungsgründe geprüft und anerkannt werden dürfen, die vom Finanzamt in der Begründung des Aufhebungsbescheids geltend gemacht worden sind. Der Entscheidung zufolge genügt es auch nicht, wenn der Aufhebungsgrund (erst) in der Begründung des neuen Sachbescheids bezeichnet wird, wenn es an einem entsprechenden Verweis der Begründung des Aufhebungsbescheids auf die Begründung des neuen Sachbescheids fehlt. Eine Zusammenschau von Aufhebungsbescheid und neuem Sachbescheid sei in einem solchen Fall unzulässig (UFSF 22.9.2008, RV/0466-F/07). Ob die Entscheidung des UFS vom Finanzamt mit Amtsbeschwerde bekämpft wird, bleibt abzuwarten.
03. 11. 2008 - SWKOnline - 2. Abgabenänderungsgesetz 2008
Am 28. 10. 2008 wurde im Finanzausschuss (unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages) und im Plenum des Nationalrates ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden – 2. Abgabenänderungsgesetz 2008 (2. AbgÄG 2008) beschlossen. Das 2. AbgÄG 2008 enthält EU-rechtlich gebotene Anpassungen im Steuer- und Zollrecht. Im Wesentlichen werden Höchstmengen und Höchstgrenzen für Waren festgelegt, die von Reisenden aus Drittländern eingeführt werden. Für Wein soll künftig eine Höchstmenge von 4 Litern (bisher 2) gelten, die steuerfrei eingeführt werden darf. Für Bier gilt eine Höchstmenge von 16 Litern, die bisherigen Einschränkungen für Kaffee, Tee und Edelmetalle entfallen, die Höchstgrenze für „andere Waren“ wird von 175 Euro auf 430 Euro für Flugreisende und 300 Euro für andere Reisende angehoben. Für Reisende unter 15 Jahren ist eine Höchstgrenze von 150 Euro vorgesehen.
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