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23. 12. 2008 - Steuerverein - Dienstpause 23.12. 2008 - 09. 01. 2009

Jede Menge Feiertage in den nächsten Wochen. Der Steuermonitor pausiert daher von 23. Dezember bis einschließlich 9. Jänner... Auch der Newsletter-Versand pausiert in dieser Zeit.Wir wünschen Ihnen, allen Ihren Mitarbeitern und Verwandten ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein frohes und erfolgreiches neues Jahr!




22. 12. 2008 - Steuerverein - Ist da jemand?

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22. 12. 2008 - PVInfo - Weihnachten und Fenstertage

Im Zusammenhang mit den nahenden Weihnachtsfeiertagen besteht von Arbeitnehmerseite häufig der Wunsch, zwischen den einzelnen Feiertagen liegende Arbeitstage (Fenstertage) einzuarbeiten. Für die Verwirklichung dieses Wunsches bestehen unter Beachtung des arbeitszeitgesetzlichen Regimes verschiedene Möglichkeiten, welche Mag. Andreas Gerhartl in einem Artikel in der Dezember-Ausgabe der PV-Info erläutert.




22. 12. 2008 - ASOKOnline - Mitarbeit von Familienmitgliedern

Im Allgemeinen wird bei Diensten von Familienmitgliedern kein Arbeitsvertrag begründet, wenn der Wille der Beteiligten zum Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht deutlich zum Ausdruck kommt. Liegt kein Arbeitsvertrag vor, so können auch keine arbeitsrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden. Wird etwa im Zuge einer Ehescheidung ein beendetes Arbeitsverhältnis behauptet und liegt ein solches nicht vor, so können bspw. Überstundenentgelte, eine Ersatzleistung und eine Abfertigung nicht erfolgreich eingeklagt werden. Daher ist die Frage, ob in solchen Fällen ein Arbeitsverhältnis gegeben war, insb. aus arbeitsrechtlichen, aber auch aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen von Interesse. Diesem Fragenkomplex widmet sich Dr. Thomas Rauch in einem Beitrag in der Dezember-Ausgabe der ASoK.




22. 12. 2008 - SWIOnline - Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht

Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise fand im Mai 2008 der Salzburger Steuerdialog zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und den Finanzämtern statt. Dabei wurden in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen in den Bereichen des Außensteuerrechts und des Internationalen Steuerrechts behandelt. Ergebnis dieser Besprechung ist das Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2008 vom 15. 12. 2008, BMF-010221/3364-IV/4/2008, das Klarstellungen zu außensteuerrechtlichen Fragen enthält.




22. 12. 2008 - SWKOnline - Mehrwertsteuersatzsenkung für Arzneimittel

Aufgrund der Änderung des UStG 1994 durch BG BGBl. I Nr. 132/2008 kommt mit 1. Jänner 2009 für die Umsätze (Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren) von Arzneimitteln statt dem Normalsteuersatz von 20 % der ermäßigte Steuersatz von 10 % zur Anwendung. Dies gilt für alle Arzneimittel, die unter das Arzneimittelgesetz, BGBl. Nr. 185/1983 i. d. g. F., fallen, sowohl im Bereich der Humanmedizin als auch der Veterinärmedizin. Entsprechend der im Arzneimittelgesetz vorgenommenen Abgrenzung unterliegen hingegen Umsätze von Medizinprodukten im Sinne des Medizinproduktegesetzes 1996 (vgl. 4. Alphabet des Warenverzeichnisses I) weiterhin dem Normalsteuersatz von 20 %. Zur Feststellung im Einzelfall hinsichtlich bestimmter Produkte steht das Warenverzeichnis I und II des Österreichischen Apotheker-Verlages zur Verfügung. Für jene Waren, die bereits bisher in der Anlage zu § 10 Abs. 2 UStG 1994 aufgrund der zolltariflichen Erfassung in den jeweiligen Positionen der Kombinierten Nomenklatur (KN) enthalten sind, tritt keine Änderung ein. So unterliegen etwa Kräutertees oder verschiedene Lebensmittelzubereitungen nach Z 20 und Z 28 der Anlage weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Bei der Einfuhr von Arzneimitteln ist jedenfalls aus zollrechtlicher Sicht Kapitel 30 der KN (Pharmazeutische Erzeugnisse) zu beachten, das sowohl Arzneimittel als auch im geringen Umfang Medizinprodukte enthält. Der Anmelder muss daher bei Abgabe der Anmeldung entscheiden, um welche Art von Ware es sich jeweils handelt, damit auch im Rahmen der Einfuhrumsatzsteuer nur Arzneimittel dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegen (BMF-Information vom 17. 12. 2008, BMF-010219/0498-VI/4/2008).




19. 12. 2008 - Steuerverein - Ist da jemand?

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19. 12. 2008 - PVInfo - Sachbezugsverordnung: Neuregelung der Bewertung von Dienstwohnungen

Nachdem der VfGH mit Erkenntnis vom 30. 9. 2008, V 349, 350/08, die bislang geltenden Wohnraumbewertungsvorschriften der Sachbezugsverordnung als gesetzwidrig aufgehoben hat – die PV-Info berichtete in Heft 11/2008 –, hat der Finanzminister nunmehr mit der Verordnung BGBl. II Nr. 468/2008, ausgegeben am 16. 12. 2008, die angekündigte Neureglung erlassen. Die Änderungen betreffen Personen, die kostenlos oder zu verbilligten Konditionen in einer Eigentumswohnung des Arbeitgebers wohnen. Die neuen Quadratmeterpreise werden – wie vom VfGH verlangt – je nach Region differenziert und an die tatsächlichen Mietpreise angenähert.




19. 12. 2008 - ASOKOnline - Aufwandersatzverordnung 2009 erlassen

Die Bundesregierung hat per Verordnung BGBl. II Nr. 475/2008, ausgegeben am 17. 12. 2008, den neuen Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen festgesetzt. Die als Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen zu leistenden Pauschalbeträge werden ab Jahresanfang 2009 demnach von 210 auf 220 Euro (Verfahren erster Instanz bis zur ersten Tagsatzung) und von 370 auf 385 Euro (weiteres erstinstanzliches Verfahren und Berufungsverfahren) angehoben.




19. 12. 2008 - SWIOnline - Vergabe von Architekten-Planungsarbeiten nach Tschechien

Erteilt eine österreichische Planungs-GmbH, die den Generalplanungsauftrag für eine (12 Monate nicht übersteigende) Errichtung eines Geschäftsgebäudes in Tschechien übernommen hat, einem tschechischen Architekten, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, den Auftrag, einen Teil dieser Planungstätigkeit zu übernehmen, so steht Österreich gemäß Art. 7 DBA-Tschechien an diesen Einkünften des tschechischen Architekten kein Besteuerungsrecht zu. Die Architektenhonorare können daher abzugssteuerfrei ausgezahlt werden. Die gilt auch dann, wenn der Planungs-Subauftrag nicht an eine Einzelperson, sondern an eine Architekten-Kapitalgesellschaft ergehen sollte. (EAS 3027 vom 4. 12. 2008).




19. 12. 2008 - SWKOnline - Absetzbarkeit mildtätiger Spenden ab 2009 angekündigt

Bei einem Spendengipfel mit Vertretern von Hilfsorganisationen im BMF am 16. 12. 2008 wurde eine politische Einigung über die grundsätzliche steuerliche Absetzbarkeit von mildtätigen Spenden ab 1. 1. 2009 erzielt. Eine Arbeitsgruppe soll nun die technischen Details erarbeiten, wobei es das Ziel sei, einen ersten Begutachtungsentwurf im Jänner an das Parlament zu übersenden. Mit der parlamentarischen Beschlussfassung rechnet der Finanzminister im Frühjahr 2009. Geplant ist vorerst eine 10-%-Obergrenze des Vorjahreseinkommens bzw. -gewinnes für die Absetzbarkeit der getätigten Spenden. Jede karitative Organisation, die die Spendenabsetzbarkeit für sich in Anspruch nimmt, solle jährlich durch Wirtschaftsprüfer testierte Jahresabschlüsse vorlegen, um maximale Transparenz zu gewährleisten. Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste der mildtätigen Organisationen sei eine nachweisliche dreijährige karitative Tätigkeit. Geplant ist weiters, die neue Regelung in zwei Jahren einer Evaluierung zu unterziehen, um gegebenenfalls auch Ausweitungen ermöglichen zu können.




18. 12. 2008 - Steuerverein - Ist da jemand?

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18. 12. 2008 - ASOKOnline - Änderung der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz

Per Verordnung BGBl. II Nr. 469/2008, ausgegeben am 16. 12. 2008, hat der Sozialminister die Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz (Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz – EinstV), BGBl. II Nr. 37/1999, geändert. Die Änderungen betreffen die Richt- und Mindestwerte des zeitlichen Betreuungsaufwandes. Besondere Berücksichtigung finden schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche sowie schwere geistige und psychische Behinderungen, insb. Demenzerkrankungen. Schließlich wird auch näher beschrieben, wann außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorliegt.




18. 12. 2008 - SWKOnline - LStR 2002 – 2. Wartungserlass 2008

Das BMF hat soeben mit Erlass vom 10. 12 2008, BMF-010222/0248-VI/7/2008, Änderungen der LStR 2002 veröffentlicht. Im Rahmen der "2. laufenden Wartung 2008" werden gesetzliche Maßnahmen, wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen sowie wesentliche Aussagen des Salzburger Steuerdialoges 2008 in die LStR 2002 eingearbeitet. Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 in der Fassung des 2. Wartungserlasses 2008 sind ab 1. 1. 2009 generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2008 oder bei Anträgen gemäß § 299 BAO) sind die Lohnsteuerrichtlinien 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar.




17. 12. 2008 - Steuerverein - Ist da jemand?

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17. 12. 2008 - PVInfo - Änderungen beim Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für das Jahr 2009

Beim Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) hat es in den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark und Tirol Änderungen gegeben: In Niederösterreich beträgt der DZ für 2009 0,41 % (bisher: 0,42 %), in der Steiermark 0,40 % (bisher: 0,41 %) und in Tirol 0,43 % (bisher: 0,44%). In allen übrigen Bundesländern sind die Werte gleich geblieben.




17. 12. 2008 - SWIOnline - Vorschlag zur Änderung der Sparzinsenrichtlinie

Die Europäische Kommission hat nun am 13. November 2008 einen Vorschlag zur Änderung der Sparzinsenrichtlinie angenommen, um bestehende Schlupflöcher zur Umgehung der Maßnahmen der Sparzinsenrichtlinie zu schließen. Die wichtigsten Änderungsvorschläge betreffen die Definition von Zinserträgen, um den in den letzten Jahren eingetretenen Entwicklungen bei Sparprodukten Rechnung zu tragen. Damit sollen nicht nur Zinserträge, sondern auch andere, im Wesentlichen gleichartige Erträge aus bestimmten Finanzinnovationen und Lebensversicherungsprodukten erfasst werden, die mit Forderungen verglichen werden können. Des Weiteren wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Sparzinsenrichtlinie auszudehnen, damit unter bestimmten Voraussetzungen Zinszahlungen an bestimmte Intermediäre, die letztendlich wirtschaftlichen Eigentümern, die natürliche Personen sind, zugute kommen, erfasst werden. Die Definition der „Zahlstelle kraft Vereinnahmung der Zinszahlung“ soll ebenfalls erheblich verbessert werden, um die Wirksamkeit dieses Mechanismus und die Rechtssicherheit für die Marktbeteiligten zu erhöhen. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Dietmar Aigner in der Dezember-Ausgabe der SWI.




17. 12. 2008 - SWKOnline - Keine KESt-Pflicht von Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften

Geld- und Sachausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften unterliegen nach Ansicht der Finanzverwaltung als „Substanzgenussrechte“ dem KESt-Abzug. Dieser – seit jeher strittigen – Ansicht ist nunmehr auch der VwGH entgegen getreten: Das Tatbestandsmerkmal „Genussrecht“ in § 93 Abs. 2 Z 1 lit. c EStG ist nach Ansicht des VwGH im Sinne des zivilrechtlichen Verständnisses zu interpretieren. § 8 Abs 3 Z 1 KStG berechtigt nicht zum Schluss, dass jegliche Substanzbeteiligung ein Genussrecht i. S. d. § 93 EStG begründet. Anteilsrechte an körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften (konkret: nach dem Kärntner Flurverfassungslandesgesetz) unterscheiden sich wesentlich von zivilrechtlich vereinbarten Genussrechten (VwGH 18. 11. 2008, 2006/15/0050, Abweisung der Amtsbeschwerde).




16. 12. 2008 - Steuerverein - Ist da jemand?

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16. 12. 2008 - PVInfo - KV-Abschluss Bekleidungsgewerbe

Die Gewerkschaft Metall – Textil – Nahrung meldet den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für das Bekleidungsgewerbe. Nach der erzielten Einigung steigen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, die Lehrlingsnetschädigungen sowie Zualgen und Zuschläge jeweils um 3,6 %. Der neuen tariflichen Rahmenbedingungen gelten ab 1. 1. 2009 für eine Laufzeit von 12 Monaten.




16. 12. 2008 - PVInfo - Beitragsgruppenschema 2009 online

Auf der Homepage der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse steht seit Kurzem das Beitragsgruppenschema 2009 für sämtliche Beitrags- und Verwendungsgruppen samt Beitragssätzen, das ab 1. 1. 2009 gültig ist, zum Download zur Verfügung.




16. 12. 2008 - SWIOnline - Vorschlag zur Änderung der Sparzinsenrichtlinie

Die Europäische Kommission hat nun am 13. November 2008 einen Vorschlag zur Änderung der Sparzinsenrichtlinie angenommen, um bestehende Schlupflöcher zur Umgehung der Maßnahmen der Sparzinsenrichtlinie zu schließen. Die wichtigsten Änderungsvorschläge betreffen die Definition von Zinserträgen, um den in den letzten Jahren eingetretenen Entwicklungen bei Sparprodukten Rechnung zu tragen. Damit sollen nicht nur Zinserträge, sondern auch andere, im Wesentlichen gleichartige Erträge aus bestimmten Finanzinnovationen und Lebensversicherungsprodukten erfasst werden, die mit Forderungen verglichen werden können. Des Weiteren wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Sparzinsenrichtlinie auszudehnen, damit unter bestimmten Voraussetzungen Zinszahlungen an bestimmte Intermediäre, die letztendlich wirtschaftlichen Eigentümern, die natürliche Personen sind, zugute kommen, erfasst werden. Die Definition der „Zahlstelle kraft Vereinnahmung der Zinszahlung“ soll ebenfalls erheblich verbessert werden, um die Wirksamkeit dieses Mechanismus und die Rechtssicherheit für die Marktbeteiligten zu erhöhen. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Dietmar Aigner in der Dezember-Ausgabe der SWI.




16. 12. 2008 - SWKOnline - Versicherungsvermittler-Verordnung in Begutachtung

Entsprechend der Richtlinie 2002/92/EG bedarf es einer Regelung der notwendigen Befähigungsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe Versicherungsvermittlung (Versicherungsagent; Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten) gemäß § 94 Z 76 GewO 1994, die Berechtigung zur Versicherungsvermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen bei der gewerblichen Vermögensberatung i. S. v. § 18 i. V. m. § 137b Abs. 1 und 4 GewO 1994, nebengewerbliche/eingeschränkte Versicherungsvermittlung sowie für bei der Versicherungsvermittlung direkt mitwirkende Beschäftigte. Bisher wurden bestehende Verordnungen auf Grundlage von Übergangsvorschriften angewendet. Durch die Umsetzung der Richtlinie 2002/92/EG in der GewO 1994 sich ergebende neue Fälle waren nicht explizit berücksichtigt und mussten daher nach Einzelfallkriterien von den Behörden beurteilt werden. Der vom Wirtschaftsministerium nunmehr zur Begutachtung versandte Verordnungsentwurf dient daher vor allem der Transparenz für alle Beteiligten wie Gewerbetreibende, Gewerbeantrittswerber, Mitarbeiter, Behörden, Berufsvertreter sowie die Versicherungsunternehmen.




16. 12. 2008 - SWKOnline - Steuertermine im Jänner

Am 15. Jänner 2009 sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat November 2008;
Normverbrauchsabgabe für den Monat November 2008;
Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat November 2008;
Werbeabgabe für den Monat November 2008;
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat November 2008;
Lohnsteuer für den Monat Dezember 2008;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Dezember 2008;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Dezember 2008.




15. 12. 2008 - Steuerverein - Ist da jemand?

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15. 12. 2008 - ASOKOnline - Justiz-Ombudsstellen ziehen erste Bilanz

Seit 1. 11. 2007 bestehen die vom Bundesministerium für Justiz eingerichteten unabhängigen Justiz-Ombudsstellen mit dem Ziel, ein rasches, unbürokratisches und bürgernahes Beschwerdemanagement zu gewährleisten. Nach einem Jahr wurde nun ein erstes Resümee der bisherigen Tätigkeit gezogen. Demnach konnten die Mitarbeiter der Justiz-Ombudsstellen in den vergangenen 12 Monaten in insgesamt 6.000 Fällen unbürokratisch helfen. Sie sind Beschwerden nachgegangen und haben Ratsuchenden Auskünfte erteilt. Die Justiz-Ombudsstellen haben sich nach der Einschätzung des Ministeriums als qualitätssichernde Justizeinrichtung bewährt und sollen nun durch eine Personalaufstockung abgesichert werden. Detaillierte Daten liefert eine auf der BMJ-Website abrufbare Presseinformation.




15. 12. 2008 - ASOKOnline - Einhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Der BMWA hat per Verordnung BGBl. II Nr. 461/2008, ausgegeben am 11. 12. 2008, nähere Details über die Einhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von selbständig Erwerbstätigen ab 1. 1. 2009 verfügt. Danach sind die von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) in einem Kalendermonat eingehobenen Arbeitslosenversicherungsbeiträge gemäß § 2 AMPFG vermindert um die Einhebungsvergütung bis zum 20. des nächstfolgenden Monats auf das vom BMWA bekannt gegebene Konto zu überweisen. Zur Abgeltung der laufenden Kosten steht der SVA eine Einhebungsvergütung in der Höhe eines Prozentes der jeweils eingehobenen Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu. Die SVA hat die Abrechnung über die Arbeitslosenversicherungsbeiträge dem BMWA jeweils bis zum 20. des Folgemonats vorzulegen. Der Bund hat der SVA ihre Aufwendungen aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik zunächst durch Zahlung eines den voraussichtlich entstehenden Kosten entsprechenden Betrages in Höhe von 228.000 Euro abzugelten.




15. 12. 2008 - ASOKOnline - leistungsbezogener Entgeltmodelle betriebsratspflig

Die Einführung eines sog. „Performance-Plus"-Systems, mit welchem gewissen Mitarbeitergruppen kraft individualvertraglicher Vereinbarung zusätzlich zum Fixgehalt die Möglichkeit eröffnet wurde, auch variable Gehaltsbestandteile (Prämien) zu erhalten, in den Varianten „pay for performance premium“ für qualifizierte und „aufgabenbezogenes Feedback“ für einfache Mitarbeiter stellt nach Ansicht des OGH eine der Zustimmung des Betriebsrats bedürfende Maßnahme des Betriebsinhabers i. S. d. § 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG dar. Der OGH bejaht das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzung „Einführung und Regelung von ... sonstigen leistungsbezogenen Prämien und Entgelten ..., die auf Arbeits-(Persönlichkeits-)bewertungsverfahren, statistischen Verfahren, Datenerfassungsverfahren, Kleinstzeitverfahren oder ähnlichen Entgeltfindungsmethoden beruhen, sowie der maßgeblichen Grundsätze (Systeme und Methoden) für die Ermittlung und Berechnung dieser Löhne bzw. Entgelte“ und geht mangels Betriebsratszustimmung folglich von der Rechtsunwirksamkeit der verfahrensgegenständlichen, auf Zielvereinbarungen beruhenden Entgeltmodelle aus (OGH 8. 10. 2008, 9 ObA 144/07b).




15. 12. 2008 - SWIOnline - Das OECD-Musterabkommen 2008

Das OECD-Musterabkommen ist Vertragsschablone für mehr als 2.500 Doppelbesteuerungsabkommen, die weltweit abgeschlossen worden sind. Der vom Steuerausschuss der OECD dazu erarbeitete Kommentar ist als Auslegungsbehelf über die 30 OECD-Mitgliedstaaten hinaus anerkannt und wird auch von der österreichischen Finanzverwaltung zur DBA-Interpretation herangezogen. Am 17. 7. 2008 ist eine Neufassung des Abkommens und des Kommentars veröffentliche worden. Während der Wortlaut des Musterabkommens selbst nur durch Ergänzung des Verständigungsverfahrens durch ein Schiedsverfahren geändert worden ist, finden sich im Kommentar sehr wesentliche Ergänzungen und Neukommentierung zu den einzelnen Normen des Musterabkommens, die für die Praxis des internationalen Steuerrechts von besonderer Relevanz sind. Unter anderem zur Betriebsstättenbegründung bei der Erbringung von Dienstleistungen, der Ergebnisabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte oder der Interpretation der Begriffs der Lizenzgebühren. Dr. Stefan Bendlinger stellt in einem Beitrag in der Dezember-Ausgabe der SWI die im Update 2008 vorgenommen Änderungen von OECD-Muster und Kommentar zusammenfassend dar und gibt einen Ausblick auf die anstehenden Arbeiten des OECD-Fiskalausschusses im Bereich des internationalen Steuerrechts.




15. 12. 2008 - SWIOnline - Bundesverfassungsgericht kippt Neuregelung der Pendlerpauschale

Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten bis zum Jahr 2006 als Werbungskosten nach § 9 dEStG oder als Betriebsausgaben nach § 4 dEStG bei den einkommensteuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden. Mit Wirkung ab 2007 bestimmte der Gesetzgeber, dass die Aufwendungen für die Wege zur regelmäßigen Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind, dass aber „zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen“ für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 Euro wie Werbungskosten anzusetzen ist. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat diese Neuregelungen mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung für mit den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG an eine folgerichtige Ausgestaltung einkommensteuerrechtlicher Belastungsentscheidungen nicht vereinbar und somit verfassungswidrig befunden. Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, rückwirkend auf den 1. 1. 2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der Rechtslage zu beseitigen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist die Pauschale des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG – vorläufig – ohne die Beschränkung auf Entfernungen erst ab dem 21. Kilometer anzuwenden (BVerfG 9. 12. 2008, 2 BvL 1/07 u. a.).




12. 12. 2008 - SWKOnline - Protokoll Einkommensteuer, Körperschaftsteuer etc. veröffentlicht

Beim diesjährigen Salzburger Steuerdialog wurden auch Zweifelsfragen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer und zu Umgründungen erörtert. Das BMF hat mit Erlass vom 5. 12. 2008, BMF-010216/0155-VI/6/2008, das Ergebnis veröffentlicht. Folgende Themen wurden unter anderem behandelt: Verlustvortrag – Liebhaberei – Art. II UmgrStG, Prämien für eine Kreditrestschuldversicherung als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung, Verlustausgleich innerhalb der Gruppe, Verlustermittlung des ausländischen Gruppenmitglieds, Liquidation und internationale Schachtelbeteiligung, Einkünfte einer Privatstiftung aus Vermietung und Verpachtung.




10. 12. 2008 - Steuerverein - Ist da jemand?

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10. 12. 2008 - PVInfo - Lohnzuschläge für die Urlaubs- und die Abfertigungsregelung nach dem BUAG

Der Zuschlag zum Lohn, der gemäß § 21a i. V. m. § 21 Abs. 1 und 3 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) zur Bestreitung des Aufwandes der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse für die Abfertigungsregelung (Abfertigungsbeiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse gemäß § 33b BUAG und Abfertigungen nach Abschnitt III des BUAG) einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, beträgt für die Zuschlagszeiträume 2009/01 bis 2009/12 für eine Kalenderwoche (Beschäftigungswoche) das 1,4-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohnes gemäß § 21a Abs. 3 und 4 BUAG (Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung betreffend die Lohnzuschläge für die Urlaubs- und die Abfertigungsregelung nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird, BGBl. II Nr. 450/2008).




10. 12. 2008 - SWIOnline - Bundesverfassungsgericht kippt Neuregelung der Pendlerpauschale

Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten bis zum Jahr 2006 als Werbungskosten nach § 9 dEStG oder als Betriebsausgaben nach § 4 dEStG bei den einkommensteuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden. Mit Wirkung ab 2007 bestimmte der Gesetzgeber, dass die Aufwendungen für die Wege zur regelmäßigen Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind, dass aber „zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen“ für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 Euro wie Werbungskosten anzusetzen ist. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat diese Neuregelungen mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung für mit den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG an eine folgerichtige Ausgestaltung einkommensteuerrechtlicher Belastungsentscheidungen nicht vereinbar und somit verfassungswidrig befunden. Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, rückwirkend auf den 1. 1. 2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der Rechtslage zu beseitigen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist die Pauschale des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG – vorläufig – ohne die Beschränkung auf Entfernungen erst ab dem 21. Kilometer anzuwenden (BVerfG 9. 12. 2008, 2 BvL 1/07 u. a.).




10. 12. 2008 - SWIOnline - BFH-Präsident: Bundesfinanzminister unterläuft Urteile

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine mangelnde Umsetzung höchstrichterlicher Urteile im Steuerrecht kritisiert. Die Finanzverwaltung mit dem Bundesfinanzminister an der Spitze habe eine Reihe von Mechanismen entwickelt, um die Anwendung von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu unterlaufen, sagte BFH-Präsident Wolfgang Spindler kürzlich in Karlsruhe. Durch rund ein halbes Dutzend sogenannter "Nichtanwendungserlasse" pro Jahr verhindere die Steuerverwaltung, dass die Bürger von Urteilen des höchsten Finanzgerichts profitieren könnten, kritisierte der Richter bei einer Veranstaltung der Justizpressekonferenz Karlsruhe. "Ich sehe darin ein Riesenproblem." Mit solchen seit Jahren üblichen Erlassen beschränkt die Verwaltung die Wirkung höchstrichterlicher BFH-Urteile auf die unmittelbar am Prozess Beteiligten, anstatt sie - wie bei anderen Bundesgerichten üblich - auch auf alle vergleichbaren Fälle anzuwenden. Aus Sicht des BFH-Präsidenten ist dies verfassungsrechtlich nur äußerst eingeschränkt zulässig. Aus der Aufgabe des BFH, verbindliche Entscheidungen im Steuerrecht zu fällen und das Recht entsprechend fortzubilden, folge eine Bindung der Verwaltung an Urteile des Gerichts. Jedenfalls sei es unzulässig, solche Urteile nur deshalb nicht anzuwenden, um den Fiskus vor Einnahmeausfällen zu bewahren. - (dpa)




10. 12. 2008 - SWKOnline - Europäische Kommission billigt österreichisches Bankenpaket

Die Europäische Kommission hat am 10. 12. 2008 ein österreichisches Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte durch die Bereitstellung von Haftungsübernahmen, Kapital und Krediten an förderwürdige Kredit- und Versicherungsinstitute unter den Beihilfenvorschriften des EGV genehmigt: Die Maßnahmen gewährleisten laut Kommission einen diskriminierungsfreien Zugang, sind zeitlich befristet, haben einen befristeten Anwendungsbereich, sehen ein marktkonformes Entgelt vor und beinhalten ausreichende Schutzklauseln zur Vermeidung von Missbrauch. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass das so genannte Bankenpaket ein angemessenes Mittel ist, um eine beträchtliche Störung im österreichischen Wirtschaftsleben zu beheben, und als solches mit Art. 87 Abs. 3 Buchst. b EGV im Einklang steht. Das Maßnahmenpaket besteht aus zwei Gesetzen: dem Interbankmarktstärkungsgesetz und dem Finanzmarktstabilitätsgesetz. Ersteres umfasst ein Garantievolumen von 75 Mrd. Euro zur Stabilisierung des Interbankmarkts; zu diesem Zweck wurde eine vom Staat garantierte Clearingbank geschaffen. Die Bank wird Einlagen von Finanzinstitutionen annehmen und am Kapitalmarkt Mittel aufnehmen und an andere Finanzinstitutionen ausleihen, welche diese Mittel brauchen. Letzteres sieht weitere Maßnahmen im Umfang von 15 Mrd. Euro vor, beispielsweise die Übernahme von Haftungen für Verbindlichkeiten des betroffenen Instituts, Haftungen für Verbindlichkeiten gegenüber dem Institut (Haftungen für Aktiva), Kredite und Kapitalzuführungen. Der Haftungsfall des Staates für Verbindlichkeiten gegenüber einem Institut tritt nur bei Insolvenz des Institutes ein. Die Angemessenheit einer Kapitalzuführung wird durch strenge Bedingungen gewährleistet. Banken in Schwierigkeiten müssen ein noch höheres Entgelt bezahlen.




10. 12. 2008 - SWKOnline - Was Stundungs- und Aussetzungszinsen derzeit kosten

Der Zinssatz für Stundungszinsen liegt viereinhalb Prozent über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), der für Aussetzungszinsen zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 212a Abs. 9 BAO) und jener für Anspruchszinsen zwei Prozent über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs. 2 BAO). Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank sinkt in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 10.12. 2008 von 2,63 % auf 1,88%. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher ab 10.12. 2008 6,38 %, der für Aussetzungszinsen 3,88 % und jener für Anspruchszinsen ebenfalls 3,88 %.




09. 12. 2008 - Steuerverein - Ist da jemand?

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09. 12. 2008 - ASOKOnline - Schulbuchaktion: Limit-Verordnung 2009/10 erlasssen

Für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern sind gemäß § 31a Abs. 4 FLAG jährlich Höchstbeträge pro Schüler und Schulform (Limits) für Selbstbehalte durch Verordnung festzusetzen. Die Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler in den jeweiligen Schulformen im kommenden Schuljahr 2009/10 wurden durch Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Höchstbeträge pro Schüler und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2009/10 (Limit-Verordnung 2009/10), BGBl. II Nr. 449/2008, ausgegeben am 5. 12. 2008, bestimmt.




09. 12. 2008 - SWKOnline - Option Selbständigenvorsorge ab 1.1.08 für Freiberufler & Bauern

Freiberufler und Bauern können sich optional in die neue Selbständigenvorsorge einbeziehen lassen. Voraussetzung ist, dass der Selbständige bis zum 31. 12. 2008 (bzw. im Falle eines nach dem 31. 12. 2007 erstmaligen Beginns der Pflichtversicherung innerhalb von 12 Monaten) einen Beitrittsvertrag mit einer Vorsorgekasse abschließt. Die Beitragsleistung beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage (maximal bis zur Höchstbeitragsgrundlage). Interessant wird die neue Selbständigenvorsorge durch die steuerlichen Rahmenbedingungen. So sind die Beiträge als Pflichtbeiträge steuerlich absetzbar. Die Veranlagung der Beiträge in der Vorsorgekasse ist steuerfrei. Bei der Auszahlung werden die angesparten Beträge nur mit 6 % besteuert. Im Fall der Übertragung der angesparten Beträge auf eine Pensionskasse ist die in der Folge ausgezahlte Pension sogar gänzlich steuerfrei. Demnach sollten Freiberufler oder Bauern von dieser attraktiven Zukunftsvorsorge wohl Gebrauch machen und den Beitrittsvertrag noch vor dem 31.12. 2008 abschließen. Weitere Tipps zum Steuersparen am Jahresende in einem Beitrag von Dr. Thomas Keppert in SWK-Heft 34/35/2008.




09. 12. 2008 - SWKOnline - Neuer Abteilungsleiter im BMF

Dr. Stefan Melhardt, Verfasser des seit vielen Jahren erscheinenden Umsatzsteuer-Handbuchs und bisher Vorstand des Finanzamtes 8/16/17, ist soeben zum Leiter der Umsatzsteuer-Abteilung im Finanzministerium ernannt worden. Er wird damit Nachfolger von Min.-Rat Mag. Michael Scheiner, der mit 30. 11. 2008 in Pension gegangen ist.




05. 12. 2008 - PVInfo - KV-Abschluss Handelsarbeiter

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Handelsarbeiter endeten mit folgender Einigung, wirksam ab 1. 1. 2009:
Erhöhung der KV-Löhne um 3,6 % bei Löhnen über 1.350 Euro
Erhöhung der KV-Löhne um 3,7 % bei Löhnen bis zu 1.350 Euro
Bestehende Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe aufrechterhalten.
Erhöhung der Kältezulage um 3,6 %
Erhöhung des Taggeldes auf 16,80 Euro
Lenker-Einsatzzeit: Im Kommentar wird klargestellt, dass der Begriff Arbeitszeit nicht ident ist mit dem Begriff Einsatzzeit.
Im Kommentar zur Lohngruppe 7 der Gehaltstafeln a) und b) wird klargestellt, dass Arbeitnehmer mit Lagertätigkeit ohne Lehr- und Mittelschulabschluss und ohne einjährige Berufserfahrung nach dem ersten Jahr entsprechend der ausgeübten Tätigkeit umzustufen sind.




05. 12. 2008 - PVInfo - Arbeitsbehelf für Dienstgeber und Lohnverrechner 2009 ist online

Die Gebietskrankenkassen legen alljährlich einen aktualisierten Arbeitsbehelf auf, der alle wichtigen Daten und Informationen für den Bereich der Sozialversicherung enthält. Der Arbeitsbehelf für das Kalenderjahr 2009 steht bereits auf der Internetseite der Kärntner GKK zum Download zur Verfügung.




05. 12. 2008 - PVInfo - Ausländerbeschäftigung: Bundeshöchstzahl, Landeshöchstzahlen 2009

Mit Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, BGBl. II Nr. 417/2008, ausgegeben am 27. 11. 2008, wurde die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) für das Jahr 2009 mit 289.533 festgelegt. Weiters wurden mit Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, BGBl. II Nr. 416/2008, ausgegeben am 27. 11. 2008, die Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für das Jahr 2009 wie folgt festgesetzt:
Burgenland: 3.100,
Kärnten: 7.000,
Niederösterreich: 27.600,
Oberösterreich: 28.500,
Salzburg: 15.000,
Steiermark: 11.600,
Tirol: 16.000,
Vorarlberg: 10.500,
Wien: 66.000.




05. 12. 2008 - ASOKOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt

Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden zuletzt kundgemacht:
Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2009, BGBl. II Nr. 411/2008;
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für das Jahr 2009 festgesetzt werden (Landeshöchstzahlenverordnung 2009), BGBl. II Nr. 416/2008;
Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Bundeshöchstzahl 2009, BGBl. II Nr. 417/2008;
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Kennzeichnungspflicht betreffend den Nichtraucherschutz in der Gastronomie (Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung – NKV), BGBl. II Nr. 424/2008;
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über die Kennzeichnungspflicht betreffend den Nichtraucherschutz in der Gastronomie (Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung – NKV) aufgehoben wird, BGBl. II Nr. 425/2008;
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, BGBl. III Nr. 155/2008.




05. 12. 2008 - ASOKOnline - Freiberufliche Heilmasseure sind Mitgl. der Wirtschaftskammer

Das WKG zählt nicht erschöpfend alle Unternehmungen auf, die Mitglieder der Wirtschaftskammer sind, aber nicht der GewO unterliegen. Aus der Nennung einiger Berufe mit Nahebeziehung zum Gesundheitswesen ergibt sich, dass der Gesetzgeber auch andere Berufe mit einer solchen Nahebeziehung in die Kammermitgliedschaft einbeziehen wollte. Auch die nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz gegebene Durchlässigkeit zwischen den Berufen des gewerblichen Masseurs und des Heilmasseurs legt es nahe, dass der Wechsel von einem Beruf, der unstrittig zur Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer führt (gewerblicher Masseur), zu einem verwandten Beruf (Heilmasseur) nicht zum Verlust der Kammermitgliedschaft führt. Außerdem gehören Heilmasseure dem Fachverband der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure an; es können allerdings nur Mitglieder der Wirtschaftskammer auch Mitglieder in den Fachorganisationen sein. Schließlich spricht auch der Umstand, dass Heilmasseure neben den Möglichkeiten einer Berufsausübung im Rahmen eines Dienstverhältnisses auch freiberuflich tätig werden können, nicht gegen die Zuordnung zur Wirtschaftskammer. Der VwGH bejaht daher die (dadurch umlagepflichtige) Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft des Heilmasseurs (VwGH 29. 10. 2008, 2007/04/0015).




05. 12. 2008 - ASOKOnline - Ausgleichszulagenrecht: Kein Abzug von Krankheitskosten?

Mit Urteil vom 27. 11. 2007, 10 ObS 140/07x, hat der OGH entschieden, dass krankheitsbedingte Mehraufwendungen, die steuerlich als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, nicht unter die „gesetzlich geregelten Abzüge“ des § 292 Abs. 3 ASVG fallen. Begründung und Ergebnis dieser Entscheidung überzeugen nicht, meint MMag. Dr. Peter Pülzl, LL.M. (European Law), Steuerberater und Universitätslehrer in Innsbruck, in einer kritischen Anmerkung in ASoK 11/2008.




05. 12. 2008 - SWIOnline - DBA zwischen Österreich und Bosnien

Das BMF hat in einer Pressaussendung die Unterzeichnung des DBA zwischen Österreich und Bosnien am 1. 12. 2008 bekannt gegeben. Dies sei ein Schritt zur Stärkung der Rechtssicherheit – vor allem auch für die in Bosnien tätigen österreichischen Unternehmen. Österreich ist größter Direktinvestor in Bosnien, alleine im ersten Halbjahr 2008 wurden rund 100 Mio. Euro von österreichischen Firmen investiert. Fast 200 heimische Unternehmen sind in Bosnien tätig.




05. 12. 2008 - SWIOnline - Deutscher Bundesgerichtshof verschärft Strafen

Wer Millionen Euro am Finanzamt vorbeischleust, muss künftig in aller Regel ins Gefängnis. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafen für Steuerhinterzieher deutlich verschärft. Werden Steuern in Millionenhöhe hinterzogen, sind danach im Normalfall Strafen von mehr als zwei Jahren fällig – ab dieser Grenze scheidet eine Aussetzung zur Bewährung aus. Bereits bei Beträgen von mehr als 100.000 Euro müssen laut BGH in der Regel Freiheitsstrafen verhängt werden. Dann sind aber – je nach Einzelfall – noch Bewährungsstrafen möglich, entschied das Gericht am 2. 12. 2008 in Karlsruhe. Der erste Strafsenat des BGH stellte mit seinem Urteil erstmals Leitlinien auf, die sich an der Höhe der hinterzogenen Steuern orientieren. Bis 50.000 Euro sind danach im Normalfall Geldstrafen fällig, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an. „Bei sechsstelligen Hinterziehungsbeträgen ist eine Freiheitsstrafe unerlässlich“, sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack bei der Urteilsverkündung. Nur bei „gewichtigen Milderungsgründen“ könne davon abgesehen werden (Az: 1 StR 416/08 vom 2. 12. 2008). Bei Millionenbeträgen ist laut BGH zudem normalerweise eine öffentliche Hauptverhandlung zwingend. Eine Beendigung des Verfahrens per Strafbefehl sei „aus Rechtsgründen“ nicht möglich. Nack sagte: „Gerade bei großen Steuerstrafverfahren hat die Öffentlichkeit ein großes Interesse zu kontrollieren, ob die Justiz ihren Aufgaben nachkommt.“ – (dpa)




05. 12. 2008 - SWKOnline - Haushaltshilfe für ältere Menschen als außergewöhnliche Belastung

Grundsätzlich stellen die Kosten für eine Hausgehilfin keine außergewöhnliche Belastung dar. Die Kosten für eine Hausgehilfin sind nur dann abzugsfähig, wenn die allein stehende Person wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit einer ständigen Betreuung bedarf. Bei Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 1 kann davon ausgegangen werden, dass gewisse Tätigkeiten im Haushalt von der behinderten Person nicht durchgeführt werden können. Die dafür aufgewendeten Kosten stellen in diesem Fall eine außergewöhnliche Belastung dar. Bei Partnerschaften wäre zu beachten, ob nicht der Partner im Rahmen der (ehelichen) Beistandspflicht diese Tätigkeiten zu übernehmen hat. Für den Fall, dass beide Partner Pflegegeld beziehen, sind die Kosten jedenfalls als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. (§ 34 Abs. 1 EStG 1988, LStR 2002 Rz. 896b ff.)




05. 12. 2008 - SWKOnline - UStR-Wartungserlass 2008 veröffentlicht

Mit BMF-Erlass vom 25. 11. 2008, BMF-010219/0458-VI/4/2008, werden die UStR 2000 geändert. Die gesetzlichen Änderungen durch das Abgabensicherungsgesetz 2007 werden eingearbeitet und die wesentlichen Aussagen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung berücksichtigt.




02. 12. 2008 - ASOKOnline - Probleme des Dienstzeugnisses

Der notwendige bzw. zulässige Inhalt eines Dienstzeugnisses ist gesetzlich nur rudimentär geregelt und wirft in der Praxis daher immer wieder Fragen auf. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die von der Judikatur dazu entwickelten Grundsätze in einem gewissen Spannungsfeld zueinander stehen. In der November-Ausgabe der ASoK gibt Mag. Andreas Gerhartl einen Überblick über die relevantesten Problemstellungen (Inhalt des Dienstzeugnisses, Erschwernisverbot, Einbeziehung des Dienstnehmers, Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs, Zwischenzeugnis) und bietet dazu auch eigene Lösungsvorschläge an.




02. 12. 2008 - SWIOnline - BGH: Werbung mit der Ankündigung „20 % auf alles“ unzulässig

Der Slogan „20 % auf alles“ zur Ankündigung einer Rabattaktion ist wegen Irreführung der Verbraucher wettbewerbswidrig, wenn auf vier Artikel – das Sortiment umfasst hier etwa 70.000 Artikel – unmittelbar vor der Aktion ein niedrigerer Preis gegolten hatte, der zu Aktionsbeginn erhöht worden war. Nach § 5 Abs. 4 Satz 1 dUWG ist von einer Irreführung der Verbraucher auszugehen, wenn mit der Herabsetzung eines Preises geworben wird, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Eine solche Preisgestaltung ist mindestens ebenso irreführend wie die Werbung mit einem früheren Preis, der nur für kurze Zeit verlangt worden ist. Der Gesetzgeber wollte Missbräuchen bei der Preissenkungswerbung begegnen, weil diese Werbung ein hohes Irreführungspotenzial in sich birgt. Dieses zeigt sich gerade bei der vorliegenden Fallgestaltung: Der Verkehr versteht eine Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Ausnahme einer Produktgruppe ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem um 20 % reduzierten Preis angeboten wird, in der Weise, dass er beim Kauf eines beliebigen Artikels aus dem Sortiment gegenüber vorher eine Preisersparnis in der angekündigten Höhe erzielt. Tatsächlich hat der Verbraucher jedoch bei den vier von der Klägerin zu Testzwecken erworbenen Artikeln im Vergleich zu dem in der Woche vor der Aktion geltenden Preis keine oder nur eine Ersparnis im Bereich von wenigen Prozentpunkten erlangt (BGH 20. 11. 2008, I ZR 122/06).




02. 12. 2008 - SWKOnline - Neue Zollfreigrenzen ab 1. Dezember 2008

Das BMF informiert auf seiner Homepage, dass mit 1. Dezember 2008 im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern einige Änderungen bei den Zollfreigrenzen wirksam werden. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchssteuern sowie der geänderten EU-Verordnung über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen. Die konkreten Änderungen für Einreisende aus Drittländern und bei Kleinsendungen sind der Pressemitteilung des BMF zu entnehmen.




01. 12. 2008 - Steuerverein - Ist da jemand?

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01. 12. 2008 - ASOKOnline - Unzumutbarkeit einer neuerlichen Gefäßoperation

Nach ständiger Rechtsprechung ist zur Beurteilung der Frage, ob einem Versicherten ein operativer Eingriff zur Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit zumutbar ist, insb. auf die mit der Maßnahme verbundenen Gefahren, die Erfolgsaussichten der Operation, die Schwere des Eingriffs und seine Folgen unter Berücksichtigung auch einer erforderlichen Nachbehandlung sowie die damit verbundenen Schmerzen Bedacht zu nehmen. Bei der Frage der Häufigkeit des Auftretens von Komplikationen darf nicht auf allgemeine Richtwerte abgestellt werden, sondern es ist auch die konkrete physische und psychische Verfassung des Versicherten zu berücksichtigen. Eine Komplikationshäufigkeit von 3 bis 7 % darf insb. bei der im Fall der Klägerin möglichen schwerwiegenden Operationsfolge (Beinverlust) nicht außer Betracht bleiben. Neben diesen objektiven Zumutbarkeitskriterien sind auch subjektive Zumutbarkeitskriterien (wie körperliche und seelische Eigenschaften, familiäre Verhältnisse) zu berücksichtigen. Schließlich verweist der OGH noch darauf, dass nur eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Versicherten zum Verlust des Pensionsanspruches führt (OGH 6. 5. 2008, 10 ObS 19/08d).



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