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Tägliche SteuerNews
In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PVInfo, SWKOnline,
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Archive Steuern:
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30. 01. 2009 - ASOKOnline - Förderung von Lehrbetrieben
Rückwirkend mit 28. 6. 2008 sind neue Fördermaßnahmen für Lehrbetriebe in Kraft getreten. Bislang hat das Modell 1.000 Euro pro Lehrjahr und Lehrling gegolten, eine einfache, quantitativ ausgelegte Förderschiene. Die Lehrlingsförderung neu geht nun von einem qualitativen Ansatz aus: Zielgerichtete und bedarfsgerechte Förderung ist gefragt. Dafür stehen jährlich 265 Mio. Euro zur Verfügung. Die bisherige Einheitsprämie wird zur Basisförderung, die nach dem Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden kann. Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus werden nun gezielt gefördert. Ein weiterer Fokus liegt auf der Weiterbildung der Ausbilder sowie Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten. Gezielte Anreize für Jungunternehmen, die zum ersten Mal einen Lehrling ausbilden wollen, und auch für Unternehmen, die nach langer Pause wieder Lehrlinge aufnehmen, runden das Portfolio ab. Die einzelnen Fördermaßnahmen werden von Dr. Manfrred Pichelmayer in der Jänner-Ausgabe der ASoK im Detail dargestellt.
30. 01. 2009 - SWIOnline - Abzugsfähigkeit von Spenden an gemeinnützige Einrichtungen
Macht ein Steuerpflichtiger in einem Mitgliedstaat die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an Einrichtungen geltend, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind, fallen solche Spenden auch dann unter die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr, wenn es sich um Sachspenden in Form von Gegenständen des täglichen Gebrauchs handelt. Art. 56 EG steht der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, wonach bei Spenden an als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen nur Spenden an im Inland ansässige Einrichtungen von der Steuer abgezogen werden können, ohne jede Möglichkeit für den Spender, nachzuweisen, dass eine Spende an eine Einrichtung, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, die nach dieser Regelung geltenden Voraussetzungen für die Gewährung einer solchen Vergünstigung erfüllt (EuGH 27. 1. 2009, Rs. C-318/07, Persche).
30. 01. 2009 - SWIOnline - Abzugsfähigkeit von Spenden an gemeinnützige Einrichtungen
Macht ein Steuerpflichtiger in einem Mitgliedstaat die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an Einrichtungen geltend, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind, fallen solche Spenden auch dann unter die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr, wenn es sich um Sachspenden in Form von Gegenständen des täglichen Gebrauchs handelt. Art. 56 EG steht der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, wonach bei Spenden an als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen nur Spenden an im Inland ansässige Einrichtungen von der Steuer abgezogen werden können, ohne jede Möglichkeit für den Spender, nachzuweisen, dass eine Spende an eine Einrichtung, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, die nach dieser Regelung geltenden Voraussetzungen für die Gewährung einer solchen Vergünstigung erfüllt (EuGH 27. 1. 2009, Rs. C-318/07, Persche).
30. 01. 2009 - SWKOnline - Neue Verordnung zur Bewertung von Renten und dauernden Lasten
In BGBl. II Nr. 20/2009, ausgegeben am 20. 1. 2009, ist die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur verbindlichen Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten zum Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten (ErlWS-VO 2009) gemäß § 16 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955 veröffentlicht worden.
29. 01. 2009 - SWIOnline - Stabilitätsoffensive für Osteuropa
Österreichische Unternehmen und Banken sind in den Staaten Zentral- und Südosteuropas stark engagiert. Der Finanzminister hat vor diesem Hintergrund eine Stabilitätsoffensive für Osteuropa angekündigt. Geplant sei eine Tour durch die CEE-Länder, um für den österreichischen Standpunkt zu werben. Drei Ziele sollen durch die Stabilitätsoffensive erreicht werden: Erstens sollen die osteuropäischen Länder überzeugt werden, nationale Bankenschirme zu forcieren. Zweitens soll eine Allianz mit den neben Österreich wichtigsten Investoren – Deutschland, Belgien, Frankreich und Italien – geschmiedet werden. Und drittens soll im Rahmen dieser Allianz internationale Unterstützung durch den Währungsfonds, die Europäische Union und andere Institutionen organisiert werden.
28. 01. 2009 - SWIOnline - Bericht über Forschung und Entwicklung in der EU veröffentlicht
Der am 22. 1. 2009 veröffentlichte Bericht über die wichtigsten Zahlen für die Bereiche Wissenschaft, Technologie und Wettbewerbsfähigkeit (Key Figures 2008) enthält erstmals einen Überblick über die Fortschritte bei den FuE-Investitionen der EU und bei der Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (EFR) zwischen 2000 und 2006. Er zeigt, dass die Zahl der in Europa tätigen Forscher zunimmt und dass die EU für ausländische Forscher und für private FuE-Investitionen aus den USA attraktiver wird. Allerdings unterminiert die Stagnation der FuE-Intensität der EU-27 bei 1,84 % des BIP das Ziel, eine global wettbewerbsfähige wissensbasierte Gesellschaft aufzubauen. Trotz höherer Forschungsinvestitionen in vielen Mitgliedstaaten und besserer Effizienz ihrer Forschungssysteme ist die EU noch immer weit entfernt von ihrem Lissabonner Ziel, 3 % des BIP in FuE zu investieren. Ein nach wie vor niedriger Stand bei den FuE-Investitionen der Unternehmen und die durch einen kleineren High-Tech-Sektor als in den USA geprägte Industrielandschaft beeinträchtigen den Fortschritt. Der ebenfalls publizierte Innovationsanzeiger 2008 enthält detaillierte Angaben zur Innovationsleistung der EU. Beide Berichte zeigen, dass die EU ihre Industriestruktur verändern, die Innovation dynamisieren und eine intensivere und bessere FuE-Nutzung erreichen muss.
27. 01. 2009 - PVInfo - KV-Abschluss für die Mineralölindustrie
Für die Mineralölindustrie melden die beteiligten Gewerkschaften (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Gewerkschaft der Chemiearbeiter, Gewerkschaft Metall – Textil – Nahrung) folgenden, ab 1. 2. 2009 geltenden KV-Abschluss: Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter um 3,8 %; neuer kollektivvertraglicher Mindestlohn beträgt 1.543,36 Euro; die Ist-Löhne/-Gehälter steigen um 3,8 %; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,8 %; Erhöhung der Trennungskostenentschädigungen sowie der Aufwandsentschädigungen für Montage-/Transportarbeiten um 3,8 %; Erhöhung der Zulagen um 3,8 %; verbesserte Anrechnung von Karenzen; Einsetzen einer Arbeitsgruppe zur Verhandlung über die Möglichkeit der Einbeziehung von Arbeitnehmern in teilkontinuierlichen Schichtbetrieben in die 36-Stunden-Regelung; Erstellung einer Zusammenfassung des Fachverbandes über die Bildungsfreistellung, die als Grundlage für eine Verhandlung zur Bildungsfreistellung dienen soll.
27. 01. 2009 - PVInfo - Zur Erinnerung: Schwerarbeitsmeldung für 2008
Bis Ende Februar müssen die Dienstgeber der Gebietskrankenkasse alle Tätigkeiten (für das Vorjahr) melden, die das Vorliegen von Schwerarbeit begründen, und zwar für Männer, die bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, und für Frauen, die bereits das 35. Lebensjahr vollendet haben. Zur leichteren Erfüllung dieser (nachträglichen) Meldeverpflichtung ist das laufende Führen entsprechender Aufzeichnungen empfehlenswert. Auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreichs findet man in der Musterdatenbank u. a. auch ein Muster für die „Arbeitszeitaufzeichnungen – Schwerarbeitsverordnung“.
27. 01. 2009 - PVInfo - Adresse der Arbeitsstätte – neues ELDA-Infoblatt
Auf der ELDA-Homepage steht seit Kurzem eine neues Informationsblatt zur Adresse der Arbeitsstätte zum Download zur Verfügung. Die Info beinhaltet Begriffsdefinitionen und kompakte Erläuterungen der Adressmerkmale.
27. 01. 2009 - ASOKOnline - Ein Arbeitnehmer verliert seinen Anspruch auf bezahlten Jahre
Die sozialversicherungsrechtliche Stellung von Lehrenden (Vortragenden, Unterrichtenden, Prüfern, Trainern etc.) ist in der Praxis des Öfteren unklar. Diese Unsicherheit resultiert daraus, dass die Frage, in welcher Rechtsform (Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag) die betreffende Leistung erbracht wird, häufig strittig ist. Ein Beitrag von Mag. Andreas Gerhartl in der Jänner-Ausgabe der ASoK versucht, Lösungsvorschläge für diese Problemstellung zu unterbreiten.
27. 01. 2009 - ASOKOnline - EuGH zum Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Krankheit
Ein Arbeitnehmer verliert seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den er wegen Krankheit nicht ausüben konnte, nicht; der nicht genommene Jahresurlaub ist abzugelten. Im Einzelnen führt der EuGH in Auslegung des Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG aus, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums nicht erlöschen darf, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses fortgedauert hat, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte. Eine bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlende finanzielle Vergütung für nicht konsumierten Jahresurlaub ist in der Weise zu berechnen, dass der Arbeitnehmer so gestellt wird, als hätte er diesen Anspruch während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses ausgeübt. Folglich ist das gewöhnliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers, das während der dem bezahlten Jahresurlaub entsprechenden Ruhezeit weiterzuzahlen ist, auch für die Berechnung der finanziellen Vergütung für bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht genommenen Jahresurlaub maßgebend (EuGH 20. 1. 2009, verb. Rs. C- 350/06 und C-520/06, Schultz-Hoff u. a.).
27. 01. 2009 - ASOKOnline - Private Schitour eines Mitglieds des Bergrettungsdienstes
Nach § 176 Abs. 1 Z 7 lit. a ASVG sind den Arbeitsunfällen Unfälle gleichgestellt, die sich unter anderem in Ausübung der Pflichten ereignen, die den Mitgliedern des Österreichischen Bergrettungsdienstes im Rahmen der Ausbildung, der Übungen und des Einsatzfalls obliegen. Dabei ist die Abgrenzung zum Freizeitunfall nicht immer einfach. Eine private Schitour eines Mitglieds der Österreichischen Bergrettung steht im Gegensatz zu einer Schitour im Rahmen des Streifendienstes nicht unter Unfallversicherungsschutz, auch wenn die private Schitour auch der Verbesserung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten zur Vorbereitung auf den Einsatzfall dienen sollte. Wesentliche Bedeutung kommt im vorliegenden Fall dem Umstand zu, dass die Tour nicht in das Tourenbuch der Bergrettung eingetragen gewesen ist. Eine Versehrtenrente steht dem Kläger daher nicht zu (OGH 24. 7. 2008, 10 ObS 100/08s).
27. 01. 2009 - SWKOnline - Begutachtungsentwurf zum Konjunkturpaket 2009
Das BMF hat am 26. Jänner 2009 ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird - Konjunkturpaket 2009 -, zur Begutachtung versendet. Zur Unterstützung von Investitionen soll für körperliche Anlagegüter, die im Kalenderjahr 2009 oder 2010 angeschafft oder hergestellt werden, die Möglichkeit zur Vornahme einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung bestehen. Für Grund und Boden und für Gebäude sowie für Mieterinvestitionen steht keine vorzeitige Absetzung für Abnutzung zu. Bei Pkws und Kombis soll nur bei Nutzung als Fahrschulkraftfahrzeuge oder für Zwecke der gewerblichen Personenbeförderung die Möglichkeit einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung bestehen. Weiters sind Luftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter und Wirtschaftsgüter, die von einem beherrschenden Unternehmen erworben werden, von der vorzeitigen Absetzung für Abnutzung ausgeschlossen. Dieser Katalog ist mit jenem des § 10 Abs. 4, der festlegt, welche Wirtschaftsgüter für Zwecke des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags in Frage kommen, weitgehend deckungsgleich. Allerdings steht die vorzeitige Absetzung für Abnutzung auch für Wirtschaftsgüter zu, für die der Forschungsfreibetrag gemäß § 4 Abs. 4 Z 4 oder Z 4b oder die Forschungsprämie gemäß § 108c in Anspruch genommen wurde. Damit sollen Investitionen im Forschungsbereich zusätzlich gefördert werden. Die vorzeitige Absetzung für Abnutzung ermöglicht im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eine höhere Abschreibung. Der Abschreibungsbetrag beträgt in diesem Jahr 30% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich der linearen Abschreibung. Die Begutachtungsfrist endet am 9. Februar. Zum Begutachtungsentwurf samt Erläuterungen
26. 01. 2009 - SWKOnline - VfGH prüft Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 7 Z 2 EStG
Ein Steuerpflichtiger hatte für seine bei der geschiedenen Gattin in Australien lebende Tochter Unterhalt zu zahlen. Auf Grund des Auslandsaufenthalts der Tochter bestand kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Gestützt auf § 34 Abs. 7 Z 2 EStG wurde das Begehren des Steuerpflichtigen auf angemessene steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen abgewiesen; die Leistungen seien durch den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten (UFS 8. 4. 2008, RV/0089-L/08). Der VfGH zog nun diese Bestimmung in Prüfung. Bei einer Durchschnittsbetrachtung dürfte der Betrag von 306 Euro jährlich nicht ausreichen, um die Hälfte der zur Unterhaltsleistung erforderlichen Einkommensteile steuerfrei zu belassen. Die zitierte Bestimmung dürfte einer Lösung entgegen stehen, die es erlaubt, Unterhaltsleistungen nach den allgemeinen Bestimmungen des § 34 EStG zu berücksichtigen, wie dies z. B. bei sich ständig im Ausland aufhaltenden haushaltszugehörigen Kindern des Steuerpflichtigen der Fall sei (Beschluss vom 4. 12. 2008, B 963/08).
23. 01. 2008 - SWKOnline - Änderungen im Bankwesengesetz, Wertpapieraufsichtsgesetz
Dem Nationalrat liegt seit 20. 1. 2009 eine Regierungsvorlage (RV 45 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsegesetz 1989, das Sparkassengesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz und das Finanzkonglomerategesetz geändert und das Börsefondsgesetz 1993 und das Börsefondsüberleitungsgesetz aufgehoben werden, zur Beschlussfassung vor. Diese Änderungen sollen die Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. 9. 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor, ABl. Nr. L 247 vom 21. 9. 2007, S. 1, umsetzen. Durch die neuen detaillierteren Regelungen soll der Ermessensspielraum der Aufsichtsbehörden bei der Zustimmung zu Zusammenschlüssen und Beteiligungserwerben bei Banken, Versicherungen oder Wertpapierfirmen eingeschränkt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf verdeutlicht im Wesentlichen die in Österreich bereits übliche Verwaltungspraxis. Weiters soll ein neuer Vertragstypus der kapitalanlageorientierten Lebensversicherung im VAG eingeführt werden, der nicht nur den Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig stärken, sondern auch die Produktfamilie im Lebensversicherungsbereich attraktiver, transparenter und konsumentenfreundlicher gestalten soll.
23. 01. 2009 - SWKOnline - Aktualisierte Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbusse
Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. 1. 2002, Rs. C-409/99, als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinbusse anerkannt werden, wurde um zwei weitere Fahrzeuge, den Citroën Berlingo und den Peugeot Partner Tepee, erweitert. Die aktualisierte Liste der Kleinbusse gemäß § 5 der zitierten Verordnung aus dem Jahr 2002 finden Sie auf der BMF-Homepage.
22. 01. 2008 - SWIOnline - Kommission billigt Rettungsbeihilfe für Austrian Airlines
Die Europäische Kommission hat am 19. 1. 2009 eine Rettungsbeihilfe für das österreichische nationale Luftfahrtunternehmen Austrian Airlines genehmigt. Die Beihilfe wird in Form einer Darlehensbürgschaft über 200 Mio. Euro gewährt. Damit soll der weitere Betrieb des Unternehmens gesichert werden, bis die Kommission zum möglichen Vorliegen staatlicher Beihilfen im Zusammenhang mit der Privatisierung des Unternehmens Stellung nehmen kann. Laut Kommission wird die Beihilfe zu Marktsätzen gewährt und ist auf die für die Weiterführung des Unternehmens notwendige Höhe begrenzt. Die Rettungsbeihilfe ist folglich gerechtfertigt und steht mit den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrahmens für die Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten in Einklang. Diese Entscheidung betrifft hingegen nicht den geplanten Verkauf der Austrian Airlines an Lufthansa oder die langfristigen Pläne des Luftfahrtunternehmens, die der Kommission von Österreich ebenfalls als mögliche staatliche Beihilfen gemeldet wurden und noch geprüft werden.
22. 01. 2008 - SWKOnline - 2. EStR-Wartungserlass 2008 veröffentlicht
Mit Erlass vom 12. 1. 2009, BMF-010203/0016-VI/6/2009, hat das BMF Änderungen der EStR veröffentlicht: Neben der laufenden Wartung wurden Anpassungen an die gesetzlichen Änderungen durch BGBl. I Nr. 65/2008 (§ 37 Abs. 8 Z 6 EStG), BGBl. I Nr. 82/2008 (Auslaufen der Lehrlingsförderungsprämie) und das Schenkungsmeldegesetz, BGBl. I Nr. 85/2008, vorgenommen.
22. 01. 2009 - SWKOnline - Vorsteuerabzugsberechtigung bei unberechtigtem Steuerausweis
Nach Rz. 1825 UStR 2000 darf aus Gründen der Rechtssicherheit für die Leistungsempfänger, und um Wirtschaftsabläufe nicht in systemwidriger Weise zu behindern, eine gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 geschuldete Steuer vom Leistungsempfänger grundsätzlich als Vorsteuer abgezogen werden, wenn die Steuer in einer vom Leistenden erstellten Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1994 ausgewiesen ist. Wird eine Lieferung oder sonstige Leistung erbracht, die eindeutig im Ausland steuerbar ist und wird hiefür fälschlich österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, kann diese Toleranzregelung nicht zur Anwendung kommen (Steuerschuld nach § 11 Abs. 14 UStG 1994). – Weitere aktuelle Fragen aus dem Umsatzsteuerprotokoll 2008 in einem Beitrag von Dr. Emil Caganek in SWK-Heft 3/2009.
20. 01. 2009 - ASOKOnline - Ressortzuständigkeiten in der Regierung werden neu geregelt
Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am 14. 1. 2009 eine geplante Änderung des Bundesministeriengesetzes (IA 155/A BlgNR 24. GP) gebilligt. Entsprechend dem Regierungsübereinkommen sollen die Zuständigkeiten zwischen den Bundesministerien in einigen Bereichen neu verteilt werden. Unter anderem betroffen ist davon der Bereich Arbeit (Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung etc.), der künftig nicht mehr in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums, sondern in jene des Sozialministeriums fällt. Als Ausgleich sollen dem Wirtschaftsminister die Kompetenzen für Jugend und Familie übertragen werden. Der Bereich Sport wandert vom Bundeskanzleramt in das Verteidigungsministerium. Außerdem wird der Wissenschaftsminister künftig allein für den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung zuständig sein und sich nicht mehr mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie abstimmen müssen. Die Verantwortung für „Freiwilligenpolitik“ teilen sich künftig das Sozial- und das Wirtschaftsministerium. Insgesamt wird es neben dem Bundeskanzleramt weiterhin 12 Ministerien geben, die Frauenministerin bleibt auch künftig ohne eigenes Ressort.
20. 01. 2009 - ASOKOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt
Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden zuletzt kundgemacht: Anpassung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2009, BGBl. II Nr. 7/2009; Aufwertung und Anpassung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2009, BGBl. II Nr. 10/2009; Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende, BGBl. II Nr. 11/2009; Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, BGBl. II Nr. 12/2009; Höhe bestimmter veränderlicher Werte nach dem Pensionsgesetz 1965 und dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 für das Kalenderjahr 2009, BGBl. II Nr. 14/2009; Verordnung der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst über die von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter an den Bundeskanzler und den Bundesminister für Finanzen zu übermittelnden Pensionsdaten (Pensionsdatenübermittlungsverordnung – PDÜV), BGBl. II Nr. 15/2009.
20. 01. 2009 - SWIOnline - IRC Section 382: Mantelkauf auf US-amerikanisch
Der US-amerikanische Internal Revenue Code enthält in section 382 eine Bestimmung, die auf die Beschränkung der Verrechnungsmöglichkeit von vorgetragenen Verlusten abzielt. Ausgelöst wird die sog. Sec.-382-limitation durch einen qualifizierten Gesellschafterwechsel. Wechseln während eines Beobachtungszeitraumes von drei Jahren Anteile im Ausmaß von 50 Prozent den Besitzer, wird die Verrechnungsmöglichkeit von Verlustvorträgen erheblich eingeschränkt. In Kombination mit der generellen zeitlichen Beschränkung der Vortragsfähigkeit auf 20 Jahre besteht die Gefahr, dass Verluste nicht zur Gänze mit Gewinnen ausgeglichen werden können. In einem Beitrag in der Jänner-Ausgabe der SWI analysiert Mag. Matthias Petutschnig das grundlegende Konzept der sec.-382-limitation und dessen Wirkungsweise und versucht einen Vergleich mit der österreichischen Mantelkaufbestimmung.
20. 01. 2009 - SWIOnline - Mehrwertsteuerbefreiung für Postanbieter?
In ihren Schlussanträgen vom 15. 1. 2009 in der Rs. C-357/07, TNT Post UK Ltd, betont Generalanwältin Kokott, dass es nicht mit dem von der Mehrwertsteuerbefreiung verfolgten Ziel vereinbar sei, nur staatliche Postanbieter von der Mehrwertsteuer zu befreien bzw. die Befreiung gar nicht mehr anzuwenden, wenn kein staatlicher Anbieter mehr existiert. Das Ziel, Postleistungen nicht zu verteuern, deren kostengünstige Bereitstellung als Teil der Daseinsvorsorge im Allgemeininteresse liegt, werde auch im liberalisierten Markt verfolgt. So schreibe die Postrichtlinie vor, dass den Nutzern – auch ohne staatliches Postmonopol – ein Universaldienst zur Verfügung steht, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet. Die Betreiber des öffentlichen Postnetzes, die den Universaldienst erbringen, könnten sohin sehr wohl als öffentliche Posteinrichtungen angesehen werden. Allerdings seien nicht alle vom (hier einzigen) Universaldienstleister erbrachten Dienstleistungen zwingend mehrwertsteuerbefreit. Vielmehr erstrecke sich die Befreiung nur auf diejenigen Leistungen, deren Erbringung im Interesse des Gemeinwohls liegt. Eine Universaldienstleistung liege dabei nicht allein dann vor, wenn sie mittels der Infrastruktur eines Universaldienstleisters erbracht wird. Sie müsse außerdem zu den für die Allgemeinheit geltenden standardisierten Bedingungen und Tarifen durchgeführt werden. Nur dann könne sie als Leistung angesehen werden, die eine öffentliche Posteinrichtung als solche erbringt und die dem Allgemeinwohl in besonderer Weise zugutekommt. Die Befreiung sei jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn Sendungen zu individuell ausgehandelten Preisen befördert würden.
20. 01. 2009 - SWKOnline - Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen
Die aktuelle Liste (Stand 31. 12. 2008) sämtlicher Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e EStG festgestellt wurde, wurde soeben auf der BMF-Homepage veröffentlicht.
19. 01. 2009 - SWKOnline - Was Stundungs- und Aussetzungszinsen derzeit kosten
Der Zinssatz für Stundungszinsen liegt viereinhalb Prozent über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), der für Aussetzungszinsen zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 212a Abs. 9 BAO) und jener für Anspruchszinsen zwei Prozent über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs. 2 BAO). Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank sinkt in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 21. 1. 2009 von 1,88% auf 1,38%. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher ab 21. 1. 2009 5,88 %, der für Aussetzungszinsen 3,38 % und jener für Anspruchszinsen ebenfalls 3,38 %.
19. 01. 2009 - SWKOnline - Was Stundungs- und Aussetzungszinsen derzeit kosten
Der Zinssatz für Stundungszinsen liegt viereinhalb Prozent über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), der für Aussetzungszinsen zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 212a Abs. 9 BAO) und jener für Anspruchszinsen zwei Prozent über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs. 2 BAO). Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank sinkt in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 21. 1. 2009 von 1,88% auf 1,38%. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher ab 21. 1. 2009 5,88 %, der für Aussetzungszinsen 3,38 % und jener für Anspruchszinsen ebenfalls 3,38 %.
16. 01. 2009 - PVInfo - PV-Info: Stichwortverzeichnis für das Jahr 2008
In eigener Sache: Entgegen der Ankündigung in PV-Info 1/2009 wird das Stichwortverzeichnis für das Jahr 2008 erst der Februar-Ausgabe von PV-Info beiliegen. Wir entschuldigen uns für diesen Irrtum.
16. 01. 2009 - SWIOnline - Besteuerung der Altersrenten
Laut BFH ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der deutsche Gesetzgeber die Besteuerung der Alterseinkünfte auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt hat. Durch das Alterseinkünftegesetz ist die Besteuerung der Alterseinkünfte zum 1. 1. 2005 neu geregelt worden: Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgungswerke sollen ebenso wie die Beamtenpensionen – nachgelagert – vollständig besteuert werden. In der Übergangszeit bis zum Jahr 2040 wird der steuerpflichtige Anteil der Renten kontinuierlich erhöht, wobei für die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils das Jahr des Renteneintritts entscheidend ist. Nach Auffassung des BFH ist die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften verfassungsrechtlich zulässig; dies gilt auch für die Übergangsregelung des Alterseinkünftegesetzes. Bei der Regelung komplexer Lebenssachverhalte müssten dem Gesetzgeber gröbere Typisierungen und Generalisierungen zugestanden werden. Vor diesem Hintergrund begegne die Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern nicht – wie im Streitfall – gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen werde (BFH 26. 11. 2008, X R 15/07).
16. 01. 2009 - SWKOnline - Regierungsvorlage zum Abgabenverwaltungsreformgesetz
Dem Nationalrat liegt seit 13. 1. 2009 eine Regierungsvorlage (RV 38 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Grundsteuergesetz 1955, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Finanzstrafgesetz geändert werden (Abgabenverwaltungsreformgesetz – AbgVRefG), zur Beschlussfassung vor. Mit dem Abgabenverwaltungsreformgesetz sind insbesondere die weitgehende Vereinheitlichung der allgemeinen Bestimmungen und des Verfahrensrechts für die Erhebung der Abgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie die Schaffung von für alle Länder einheitlichen Sonderbestimmungen im unbedingt erforderlichen Ausmaß beabsichtigt. Vor allem im Interesse der Rechtssicherheit (insbesondere für die Abgabenbehörden und für die Abgabepflichtigen), und um die Verwendung der Judikatur (z. B. Suche in Rechtsinformationssystemen und in der Fachliteratur) nicht zu erschweren, erfolgt die legistische Umsetzung der Vereinheitlichung im Wege einer Novellierung der BAO. Das geschieht vor allem durch die Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Landes- und Gemeindeabgaben sowie durch solche Abgaben betreffende Sonderregelungen (z. B. über Mahngebühren nach § 227a BAO). Solche Sonderregelungen sind beispielsweise für Bagatellbeträge erforderlich, weil als Folge der im Allgemeinen (im Verhältnis zu Bundesabgaben) geringeren Höhe von Landes- und Gemeindeabgaben von der BAO abweichende Beträge zweckmäßig erscheinen. Das betrifft insbesondere Nebenansprüche (vor allem Stundungs- und Aussetzungszinsen, Säumniszuschläge) sowie den für die zwangsweise Einbringung geltenden Kleinbetrag. Die BAO-Änderungen betreffen weiters Bereiche, die nur für Bundesabgaben oder auch für Bundesabgaben bedeutsam sind. Dazu gehören die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) sowie die Ermöglichung „elektronischer“ Aktenvermerke (§ 89 BAO).
14. 01. 2009 - PVInfo - Beitrags- und leistungsbezogene Sozialversicherungswerte 2009
Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat sowohl die beitrags- als auch die leistungsbezogenen Sozialversicherungswerte zum Stand 1. 1. 2009 als Arbeitsbehelfe in Broschürenform zusammengefasst und auf ihrer Internetseite zum Download bereitgestellt. Eine handliche Übersicht über wichtige Werte für die Personalverrechnung ab 1. 1. 2009 finden Sie auch im Jänner-Heft der PV-Info.
14. 01. 2009 - PVInfo - Judikaturwandel des OGH zum Entgeltfortzahlungsanspruch
Der OGH hält die in seiner Entscheidung vom 7. 6. 2006, 9 ObA 13/06m, vertretene Auffassung nicht mehr aufrecht: Der Entgeltfortzahlungsanspruch des § 2 Abs. 5 EFZG, der sich auf den Anlassfall bezieht, ist bei durchgehender Dienstverhinderung wegen eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, auch dann mit der sich aus § 2 Abs. 5 Satz 1 und 2 EFZG ergebenden Höhe begrenzt, wenn diese in das neue Arbeitsjahr hinreicht. Für die Anwendung des § 2 Abs. 5 Satz 3 EFZG, der einen neuerlichen Entgeltfortzahlungsanspruch im neuen Arbeitsjahr bei wiederholter Arbeitsverhinderung gewährt, ist Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit zwischenzeitlich wieder aufgenommen hat (OGH 14. 10. 2008, 8 ObA 44/08s).
14. 01. 2009 - PVInfo - Aktuelle Mindestlohntarife im Überblick
Auf der Homepage des BMWA sind die ab 1. 1. 2009 geltenden Mindestlohntarife zusammengestellt. Diese betreffen vor allem die Berufsgruppen Hausbesorger/Hausbetreuer sowie Hausgehilfen/Hausangestellte. Mindestlohntarife gelten weiters auch für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen bzw in Betrieben sozialer Dienste, Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, Au-pair-Kräfte, Helfer in Privatkindergärten, Heimhelfer sowie Altenbetreuer.
14. 01. 2009 - PVInfo - Entfall der Arbeitsbescheinigung für das AMS
Für Dienstgeber, die ihre Sozialversicherungsmeldungen per ELDA übermitteln, entfällt (bereits) ab 1. 12. 2008 das Ausstellen der Arbeitsbescheinigung. Ab diesem Zeitpunkt kann das AMS online auf die Abmeldungen zur Sozialversicherung zugreifen (ELDA-Information).
14. 01. 2009 - ASOKOnline - Gewöhnlicher Arbeitsort im Sinne der EuGVVO
Der Begriff des „gewöhnlichen Arbeitsortes“ i. S. d. Art. 19 Nr. 2 lit. a EuGVVO ist autonom auszulegen. Darunter ist jener Ort zu verstehen, an dem der Arbeitnehmer die mit seinem Arbeitgeber vereinbarten Tätigkeiten tatsächlich ausübt. Das ist jener Ort, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer seine Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber hauptsächlich erfüllt. Erfüllt der Arbeitnehmer die Verpflichtungen aus seinem Arbeitsvertrag in mehreren Vertragsstaaten, ist als maßgeblicher Ort jener anzusehen, an dem oder von dem aus er unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles den wesentlichen Teil seiner Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber tatsächlich erfüllt (OGH 10. 7. 2008, 8 ObA 33/08y).
14. 01. 2009 - ASOKOnline - Der Kollektivvertrag im Bauwesen umfassend kommentiert
Der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe ist , wenn auch mehrfach überarbeitet, mehr als 40 Jahre alt. Da ihm nach derzeitigem Stand in der Hauptsaison mehr als 90.000 Arbeiter, im Jahresdurchschnitt rund 80.000 Arbeiter unterliegen, gehört er zweifellos zu jenen Kollektivverträgen mit großem persönlichen Anwendungsbereich. Noch dazu eilt dem Arbeitsrecht der Bauwirtschaft der Ruf voraus, besonders kompliziert zu sein. Der vor Kurzem im Linde Verlag erschienene Kurzkommentar „Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe“ von Dr. Christoph Wiesinger soll bei der Erforschung dieser Materie hilfreich sein, wobei jene Punkte besonders ausführlich gewürdigt werden, die in der Praxis häufig Fragen aufwerfen. Der Autor ist seit 2002 in der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie, tätig, wo er unter anderem für die arbeitgeberseitige Vorbereitung der Kollektivvertragsverhandlungen verantwortlich ist.
14. 01. 2009 - ASOKOnline - Betriebsübergang bei Abweisung eines Konkursantrags
Die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs. 2 AVRAG erfasst nur den Fall eines gerichtlich eröffneten Konkurses, nicht jedoch Fälle, in denen es nach dem Betriebsübergang zu einer Abweisung eines Konkursantrags mangels kostendeckenden Vermögens kommt. Ob die Parteien des Arbeitsvertrages das Arbeitsverhältnis durch Austritt oder einvernehmlich auflösen, ist für die Frage des Übergangs eines aufrechten Arbeitsverhältnisses und der Haftung des Erwerbers nicht relevant, wenn es jedenfalls danach einvernehmlich fortgesetzt wurde und im Zeitpunkt des Betriebsübergangs aufrecht bestand (OGH 8. 10. 2008, 9 ObA 122/08v).
14. 01. 2009 - ASOKOnline - Information über die Rezeptgebührenobergrenze
Mit Jahresanfang 2008 wurde zur finanziellen Entlastung von Personen mit erhöhtem Medikamentenaufwand eine jährliche Rezeptgebührenobergrenze eingeführt. Der Gesetzgeber hat dadurch eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, damit mehr Versicherte als bisher von der Rezeptgebühr befreit werden. Jeder Versicherte muss nur so lange die Rezeptgebühr zahlen, bis er im laufenden Jahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2 % seines Nettoeinkommens erreicht hat. Danach ist er für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Im Kalenderjahr 2008 lag die Mindestobergrenze bei rund 185 Euro und aus diesem Grund ist eine Befreiung wegen Überschreitung der Rezeptgebührenobergrenze frühestens nach Bezahlung des 38. Medikamentes möglich. Nähere Informationen zur Rezeptgebührenobergrenze bietet die Tiroler Gebietskrankenkasse auf ihrer Internetseite.
14. 01. 2009 - ASOKOnline - 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008
In BGBl. I Nr. 146/2008, ausgegeben am 29. 12. 2008, ist das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 (Regelung bzw. Klarstellung, dass auch die Unfallrenten samt einschlägigen festen Beträgen und Ausgleichzulagenrichtsätzen mit Wirksamkeit ab 1. 11. 2008 mit dem Faktor 1,034 anzupassen sind; siehe dazu bereits ASoK-News vom 12. 11. 2008) kundgemacht worden. In BGBl. I Nr. 147/2008, ebenfalls ausgegeben am 29. 12. 2008, ist die Dienstrechts-Novelle 2008 (Anpassungen im Dienstrecht der Bundesbediensteten und Landeslehrerinnen/Landeslehrer) kundgemacht worden.
14. 01. 2009 - SWIOnline - Deutsche Regierung einigt sich auf Konjunkturpaket II
Die Spitzen der deutschen Regierungsfraktionen haben sich am Montagabend in Berlin auf ein zweites Konjunkturprogramm mit einem Umfang von bis zu 50 Mrd. Euro verständigt. Kernstück ist die Erhöhung der staatlichen Investitionen in Bildung und Infrastruktur im Umfang von rund 18 Mrd. Euro. Der Eingangssteuersatz soll ab dem 1. 7. 2009 von 15 auf 14 % sinken. Zudem wird der steuerfreie Grundfreibetrag um 340 Euro auf 8.004 Euro angehoben. Dadurch entlastet der Staat die Bürger in den beiden kommenden Jahren zusammen um rund 9 Mrd. Euro. Von den Steuersenkungen profitieren auch 80 % der deutschen Firmen, die Einkommensteuer zahlen. Zudem sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse um 0,6 Prozentpunkte von 15,5 auf 14,9 % sinken und für jedes Kind ein einmaliger Bonus von 100 Euro gezahlt werden. Zur Unterstützung der Autoindustrie hat sich die Koalition auf eine Umweltprämie geeinigt: Wer ein neun Jahre altes Fahrzeug abmeldet und einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen kauft, erhält 2.500 Euro. Diese Prämie wird nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters jedoch nur bis Ende dieses Jahres gewährt. Um Entlassungen zu vermeiden, soll die bereits auf 18 Monate verlängerte Kurzarbeit attraktiver gemacht werden. Konkrete Beschlüsse dazu wurden am Abend aber noch nicht bekannt.
14. 01. 2009 - SWIOnline - Gruppenbesteuerung: Sandwichgruppen möglich?
Das österreichische Gruppenbesteuerungssystem sieht die Möglichkeit der Einbeziehung der ersten Ebene beschränkt steuerpflichtiger Gruppenmitglieder in die Unternehmensgruppe vor. Durch die sofortige Möglichkeit der Verlustberücksichtigung geht § 9 KStG weiter, als im Urteil Marks & Spencer II (EuGH 13. 12. 2005, Rs. C-446/03) gefordert. Dennoch bestehen gemeinschaftsrechtliche Bedenken, insbesondere weil die Einbeziehung ausländischer Gesellschaften auch die Ergebnisverrechnung inländischer Gruppenteile (z. B. bei sog. Sandwichstrukturen) vereiteln kann. Die Rs. Papillon (EuGH 27.11.2008, Rs. C-418/07) betrifft die Behandlung von Sandwichstrukturen in der französischen Gruppenbesteuerung. In einem Beitrag in der Jänner-Ausgabe der SWI untersuchen Mag. Daniela Demschner und Dr. Markus Stefaner, welche Auswirkungen das Urteil auf die österreichische Rechtslage hat.
14. 01. 2009 - SWKOnline - Neugründungs-Förderungs-Richtlinien 2008 veröffentlicht
Die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR) vom 19. 12. 2008, BMF-010222/0282-VI/7/2008, stellen einen Auslegungsbehelf zum Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG), BGBl. I Nr. 106/1999, in der geltenden Fassung dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Sie sind somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf dem NeuFöG und den dazu ergangenen Verordnungen und berücksichtigen die in der Zwischenzeit erfolgten Änderungen durch Gesetze und Verordnungen, sowie die hierzu ergangenen Judikate und Erlässe. Die NeuFöR sind ab 19. 12. 2008 generell anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Abgabenfälle sind die NeuFöR anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder andere Erlässe für diese Zeiträume günstigere Regelungen vorsehen. Rechtsauskünfte in Einzelfällen des Bundesministeriums für Finanzen sind – sofern sie den NeuFöR nicht widersprechen – weiterhin zu beachten.
13.01.2009 - SWIOnline - Speiseentsorgungssystem als Betriebstätte
Richtet eine schweizerische AG bei österreichischen Gastronomiebetrieben ein Entsorgungssystem für Speise- und Rüstabfälle ein, das aus fest montierten Entsorgungsbehältern, weiters einer Anlage zur anschließenden Umwandlung in eine Biomasse und schließlich einem Sammeltank besteht, aus dem das gewonnene Abfallprodukt mittels Tankwagen abgesaugt und zu einer Biogasanlage transportiert wird, so bedient sich das schweizerische Unternehmen zur Erbringung seiner Entsorgungsleistungen damit einer inländischen Betriebstätte. Denn der Aufstellungsort maschineller Einrichtungen ist als Betriebstätte zu werten (Z 42.2 OECD Kommentar zu Artikel 5 OECD-MA). Dies gilt auch dann, wenn der Abtransport der Abfallprodukte nicht durch die schweizerische AG selbst, sondern durch von ihr beauftragte inländische Subunternehmer besorgt wird. Sollte hingegen die zur Entsorgung aufgestellte Anlage an die Gastronomiebetriebe vermietet werden, dann würden diese vermieteten Geräte keine Betriebstätte des Vermieters in Österreich darstellen (Hinweis auf VwGH 19.6.1968, 1561/67 betr. Vermietung einer Fabriksanlage). In diesem Fall würde daher gemäß Artikel 7 DBA-Schweiz weder die von der schweizerischen Gesellschaft bezogene Miete noch das von ihr bezogene Entgelt für den Abtransport der Abfallprodukte inländische Körperschaftsteuerpflicht auslösen. (EAS 3022 vom 4. 12. 2008)
13.01.2009 - SWIOnline - Deutsche Fachhochschullehrerpension nach Zuzug nach Österreich
Bezieht ein Fachhochschullehrer mit ausschließlich österreichischer Staatsbürgerschaft, der seine berufliche Lehrtätigkeit als Beamter des Freistaates Bayern ausgeübt hat, nach Ruhestandsversetzung und Wohnsitzverlegung nach Österreich Pensionsbezüge vom Freistaat Bayern, dann steht das Besteuerungsrecht an diesen Pensionsbezügen der Republik Österreich zu. Wohl entspricht es dem Grundkonzept des Artikels 19 des DBA-Deutschland, dass im Fall öffentlicher Bezüge, sowohl bei den Aktivbezügen als auch bei den Ruhegenüssen, das Besteuerungsrecht jenem Staat eingeräumt wird, aus dessen Kassen diese Bezüge stammen, das wäre im vorliegenden Fall Deutschland. Während der Aktivzeit des Fachhochschullehrers stand dessen österreichische Staatsbürgerschaft der Besteuerung in Deutschland nicht entgegen, weil die Lehrtätigkeit nicht in Österreich, sondern in Deutschland ausgeübt worden ist, und damit gemäß Artikel 19 Abs. 1 des Abkommens das Besteuerungsrecht Deutschlands als "Kassenstaat" aufrecht erhalten wurde. Der Wortlaut des Artikels 19 Abs. 2 gestattet aber nicht, diese Bestimmung so auszulegen, dass Gleiches für die Pensionszeit gilt und dass daher eine Pension an einen österreichischen Staatsbürger der deutschen Besteuerung vorbehalten ist, wenn die zu Grunde liegende öffentliche Dienstleistung in Deutschland erbracht worden ist. Für die Pensionen ist nach der zitierten Abkommensbestimmung das Besteuerungsrecht bei österreichischen Staatsbürgern vielmehr der Republik Österreich zugewiesen, wenn der österreichische Staatsbürger in Österreich ansässig ist. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben, sodass der seinerzeitige deutsche Arbeitsort nicht mehr maßgebend ist. (EAS 3024 vom 4.12. 2008)
13.01.2009 - SWIOnline - Deutschland und Emirate einigen sich: Doppelbesteuerungsabkommen
Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben sich nach monatelangem Ringen auf ein neues Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung verständigt, teilte das Bundesfinanzministerium am 30. 12. 2008 in Berlin mit. Das Abkommen ist nicht nur für deutsche Unternehmen und Manager wichtig, die in dem Golfstaat tätig sind. Vor allem geht es auch um die Behandlung von Investoren aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in Deutschland - etwa das Engagement von Staatsfonds bei deutschen Konzernen. Die Debatte drehte sich zuletzt vor allem um die Besteuerung von Dividenden, die deutsche Konzerne an den Golfstaat zahlen. Der reiche Ölstaat hatte gefordert, dass die Ausschüttungen etwa des Daimlers- Konzerns an den Staatsfonds Abu Dhabi Investment Authority (ADIA) überhaupt nicht vom deutschen Fiskus belangt werden. ADIA ist mit einem Anlagevolumen von schätzungsweise 500 Milliarden Euro der mit Abstand größte Staatsfonds der Welt. Er ist in Deutschland unter anderem an Daimler und an der Deutschen Bank beteiligt. Eine "Null"- Besteuerung der Dividenden und eine "Solitärlösung" nur für die VAE hatte Deutschland wegen hoher Einnahmeausfälle immer abgelehnt. Laut Finanzministerium wird es nach dem Kompromiss weiter keine Steuerprivilegien für Staatsfonds geben. Die Quellenbesteuerung etwa von Dividenden bleibe im Wesentlichen unverändert, hieß es. Die VAE erheben bisher keine Einkommensteuer - weder für Personen noch für Unternehmen. Diese Streuerfreiheit auch für deutsche Firmen begünstigt Unternehmensgründungen in dem Golfstaat. - (dpa)
13.01.2009 - SWKOnline - Steuertermine im Februar
Am 16. Februar 2009 sind folgende Abgaben fällig: Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember 2008 bzw. für das 4. Quartal 2008; Kammerumlage für das 4. Quartal 2008; Normverbrauchsabgabe für den Monat Dezember 2008; Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Dezember 2008; Werbeabgabe für den Monat Dezember 2008; Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Dezember 2008; Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Quartal 2008; Lohnsteuer für den Monat Jänner 2008; Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner 2009; Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner 2009; Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Quartal 2009; Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Quartal 2009; die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Quartal 2009.
13.01.2009 - SWKOnline - Anzeigepflicht nach § 121a BAO
Mit Erlass vom 17. 12. 2008, BMF-010103/0219-VI/2008, hat das BMF im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise seine Rechtsansicht zur durch das Schenkungsmeldegesetz 2008 eingeführten Anzeigepflicht nach § 121a BAO im Zusammenhang mit dem Begriff der Schenkung, von der Anzeigepflicht befreiten Vorgängen, anzeigepflichtigen Personen, der Anzeige an sich (Frist, Form, Inhalt) und der Zuständigkeit veröffentlicht. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet, noch können solche aus dem Erlass abgeleitet werden.
13.01.2009 - SWKOnline - BMF veröffentlicht neue NoVA-Richtlinien 2008
Das BMF hat soeben neue NoVA-Richtlinien 2008 veröffentlicht. Die NoVA-Richtlinien 2008 vom 4. 12. 2008, GZ BMF-010220/0304-IV/9/2008, sind auf Sachverhalte ab 1. Juli 2008 anzuwenden und stellen einen Auslegungsbehelf zum NoVAG 1991 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Erlässe und Einzelerledigungen des BMF sind - sofern sie den NoVA-Richtlinien nicht widersprechen - weiterhin zu beachten. Zum Volltext der NoVA-Richtlinien 2008
13.01.2009 - SWKOnline - Lohnverrechnung 2009 – Änderungen in der Sozialversicherung
Änderung von Beitragssätzen und Beitragsgruppen; Neue Geringfügigkeitsgrenzen und Höchstbeitragsgrundlagen; Auftraggeberhaftung für das Baugewerbe; Erleichterung bei der Anmeldung fallweise Beschäftigter; Neue Sachbezugsverordnung für Dienstwohnungen; Änderung der Reisekosten, insbesondere in Bezug auf Kilometergeld und Nächtigungsgelder.
13.01.2009 - SWKOnline - Lohnverrechnung 2009 – Änderungen in der Lohnsteuer
Änderungen der Reisekosten, insbesondere in Bezug auf Kilometergeld und Nächtigungsgelder; Neue Sachbezugsverordnung für Dienstwohnungen; Erhöhung der steuerfreien Überstunden; Erhöhung des Pendlerpauschales und Einführung eines Pendlerzuschlags; Anhebung des Grenzwerts für Pensionsabfindungen.
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