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31. 03. 2009 - ASOKOnline - Probleme bei der Ausstellung eines Lohnzettels

Gemäß § 78 Abs. 5 EStG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens mit der Lohnzahlung für den Lohnzahlungszeitraum eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen. Die auf dem Lohnzettel erforderlichen Mindestangaben werden in der Praxis häufig um zusätzliche Informationen ergänzt, da durch eine derartige, detaillierte Aufgliederung der einzelnen Entgeltbestandteile insb. einem gutgläubigen Verbrauch eines zu Unrecht ausbezahlten Betrages durch den Arbeitnehmer entgegengewirkt wird. In diesem Zusammenhang stellen sich jedoch mehrere Probleme. Zum einen ist fraglich, ob der Arbeitgeber bei der Gestaltung des Lohnzettels an inhaltliche Vorgaben gebunden oder völlig frei ist. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche datenschutzrechtlichen Beschränkungen bei der Herstellung des Lohnzettel oder dessen Ausfolgung an den Arbeitnehmer zu beachten sind. In der März-Ausgabe der ASoK widmet sich Mag. Andreas Gerhartl diesen Themenbereichen.




31. 03. 2009 - SWKOnline - BMF-Information zum Ökoprämiengesetz

Gegenstand der Ökoprämie ist die Verschrottung von Altfahrzeugen und deren Ersatz durch Neufahrzeuge für den Zeitraum von 1. 4. 2009 bis längstens zum 31. 12. 2009. Die Ökoprämie wird für die ersten 30.000 Fahrzeuge ausbezahlt, für die innerhalb des Geltungszeitraumes des Gesetzes ein vollständiger und korrekter Antrag gestellt wird. Sie beträgt € 1.500,- und wird je zur Hälfte vom Bund und vom inländischen Fahrzeughändler aufgebracht. Die Ökoprämie kann nur für Personenkraftwagen beansprucht werden (Fahrzeuge der Klasse M1 gemäß § 3 KFG, ausgenommen als M1 genehmigte Wohnmobile und Spezialkraftwagen), die auf Privatpersonen im Inland zum Verkehr zugelassen sind. Keine Ökoprämie wird für Personenkraftwagen gewährt, die innerhalb des letzten Jahres im notwendigen Betriebsvermögen eines Betriebes waren. Mehr dazu in einer Information des BMF vom 25. 3. 2009, GZ BMF-010220/0107-IV/9/2009.




30. 03. 2009 - ASOKOnline - Nachweis der Arbeitslosigkeit von selbständig erwerbstätigen

Ein Skilehrer, der zusammen mit anderen Skilehrern und dem Leiter der Skischule Gesellschafter einer GesBR oder Kommanditist einer KG ist (sog. „Seefelder Modell“), ist nur dann als arbeitslos i. S. d. § 12 Abs. 1 AlVG anzusehen, wenn er seine Stellung als Gesellschafter in der jeweiligen Gesellschaft rechtlich beendet hat. Durch die Änderung des § 12 Abs. 1 AlVG ab dem 1. 1. 2009 reicht die bloße „Ruhendmeldung“ i. S. d. § 4 Abs. 1 Z 1 GSVG nicht mehr aus, um Arbeitslosigkeit i. S. d. § 12 Abs. 1 Z 1 AlVG begründen zu können. Vielmehr muss ein Skilehrer, der Gesellschafter einer GesBR ist, die rechtliche Beendigung seiner Gesellschafterstellung und damit seine Arbeitslosigkeit durch Vorlage folgender Urkunden dartun: 1.) Beschluss aller Gesellschafter betreffend die Beendigung seiner Gesellschafterstellung; 2.) Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter betreffend Beendigung der Gesellschafterstellung; 3.) Vorlage des Gesellschaftsvertrages. Ein Skilehrer, der Kommanditist einer KG ist, muss den Nachweis der rechtlichen Beendigung seiner Gesellschafterstellung und damit seiner Arbeitslosigkeit i. S. d. § 12 Abs. 1 Z 1 AlVG durch Vorlage des Gesellschaftsvertrages und die schriftliche Kündigung seiner Mitgliedschaft vorweisen (AMS Tirol 18. 3. 2009, GZ LGSTi/V/0563/2009).




30. 03. 2009 - SWIOnline - Abkommensrechtliche Behandlung des "Golden Hand-Shake"

Mit der Frage, wie vorzugehen ist, wenn ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt wird und nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung erhält, hat sich bereits EAS 3037 befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem Kausalitätsprinzip das Besteuerungsrecht Deutschlands gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland anzuerkennen ist. Vorsorglich wurde die Anerkennung dieser Steuerfreistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite aber davon abhängig gemacht, dass Deutschland die Abfindung ebenfalls dem Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des DBA die Besteuerung unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt"), wäre Österreich gemäß Artikel 28 Abs. 1 lit. a des Abkommens nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet (ebenfalls EAS 3037). Ordnet daher Deutschland in einem solchen Fall - anders als im Fall der EAS 3037 - die Abfindung dem Artikel 21 Abs. 1 des Abkommens zu, ergibt sich für Österreich aus dem Abkommen keine Steuerfreistellungsverpflichtung. (EAS 3050 vom 24. 3. 2009)




30. 03. 2009 - SWKOnline - Neue Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke

Durch das Steuerreformgesetz 2009 wurden Spenden an bestimmte mildtätige Vereine und Einrichtungen sowie Einrichtungen, die Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder für solche Zwecke Spenden sammeln, steuerlich absetzbar (§ 4a Z 3 und 4, § 18 Abs. 1 Z 8, § 124b Z 152 EStG 1988). Daneben bleiben Spenden (z. B. an wissenschaftliche Vereine, Museen etc) unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher auch weiterhin absetzbar. Das BMF hat soeben Informationen dazu für Spender, aber auch für Vereine bzw. begünstigte Spendenempfänger veröffentlicht. Zur BMF-Info.




27. 03. 2009 - SWKOnline - Abgrenzung zwischen Hotel und Krankenanstalt

Ein Hotelier bietet u. a. auch ärztliche Leistungen unter Anordnung und Aufsicht eines selbständigen und dafür ausgebildeten Arztes an. Die Gäste/Patienten des Hotels werden im Hotel ärztlich behandelt und betreut. Die Behörde qualifiziert den Betrieb als (bewilligungspflichtiges) „Sanatorium“, weil die gesamte Organisation (wie die Vereinbarung der Termine, die Erstellung der Rechnungen ...) vom „Hotel“ durchgeführt wird. Freilich genügt nicht jede Behandlung zur Vorbeugung, Besserung und Heilung von Krankheiten für die Qualifikation als Krankenanstalt. „Anstalten“ sind Einrichtungen, in denen Sachwerte und persönliche Dienstleistungen bestimmter Art zu einer organisatorischen Einheit zusammengefasst und in dieser Gestaltung dauernd der Erfüllung bestimmter Aufgaben gewidmet sind. Eine besondere Ausstattung, wie sie für eine solche Einrichtung charakteristisch wäre, liegt jedoch hier nicht vor. Der Hotelier stellt nämlich lediglich Räumlichkeiten gegen Entgelt an die Ärztin zur Verfügung, wo diese ihre Tätigkeit selbständig ausübt. Das von der Behörde festgestellte Maß an „Organisation“ erreicht noch nicht den Organisationsgrad einer Krankenanstalt. Aus der Art der Terminkoordination (Terminvergabe an der Rezeption des Hotels und Telefondienst) und der in einer Rechnung gegenüber dem Hotelgast erfolgenden Verrechnung kann die Beurteilung als Krankenanstalt nicht abgeleitet werden, ist doch daraus kein Hinweis erkennbar, es werde mit dem Hotelier ein Vertrag über die Heilbehandlung abgeschlossen (VwGH 16. 12. 2008, 2006/11/0093).




26. 03. 2009 - UFSjournal - Erste Entscheidung des UFS zum Zufallscharakter einer Zeitrente

Rechtsprechung zur Abgrenzung von Zeitrenten von bloßen Ratenzahlungen ist kaum vorhanden. Der UFS hatte erstmals zu entscheiden, ob die Möglichkeit, dass Mädchen vor dem Erreichen ihres 25. Lebensjahres ihre Ausbildung beenden oder heiraten, ausreichend ist, um vom aleatorischen Charakter einer Zeitrente auszugehen. Dies wurde hinsichtlich der Möglichkeit der Verehelichung verneint, hinsichtlich der Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Ausbildung innerhalb des Höchstzahlungszeitraums jedoch bejaht (UFS 10. 2. 2009, RV/1530-W/07). In einem Beitrag in der März-Ausgabe des UFSjournals erläutert Dr. Rudolf Wanke vom UFS Wien die Hintergründe dieser Entscheidung.




26. 03. 2009 - ASOKOnline - zwei ausgeübte selbständige Tätigkeiten

Hat eine Versicherte – wie die Klägerin – aufgrund entsprechender Gewerbeberechtigungen neben der zuletzt durch 60 Kalendermonate hindurch ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit als Maler und Anstreicher innerhalb dieses Zeitraums über längere Zeit auch eine Lackiererei betrieben und reicht ihr Leistungskalkül noch zur Verrichtung dieser Tätigkeit aus, so kann sie nach Auffassung des OGH selbst dann auf die Tätigkeit einer selbständigen Lackierermeisterin verwiesen werden, wenn sie diesen Beruf in den letzten 12 Monaten vor dem Stichtag nicht mehr ausgeübt hat. Eine Erwerbsunfähigkeit der Klägerin liegt somit nicht vor; das gegen die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gerichtete Klagebegehren auf Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitspension musste folglich erfolglos bleiben (OGH 10. 6. 2008, 10 ObS 40/08t).




26. 03. 2009 - SWIOnline - Höhere Steuern auf Tabakprodukte

Das Europäische Parlament plädiert für eine schrittweise Anhebung der Steuern auf Zigaretten und andere Tabakprodukte: Ab 2014 sollen mindestens 1,50 Euro Steuern pro Schachtel mit 20 Zigaretten erhoben werden. Die Abgeordneten sprechen sich jedoch insgesamt für eine geringere Erhöhung als im von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf aus. In einem ersten Schritt soll ab 1. 1. 2012 die Verbrauchsteuer für Zigaretten mindestens 64 Euro je 1.000 Zigaretten betragen. Ab 1. 1. 2014 müssten es mindestens 75 Euro je 1.000 Zigaretten sein (oder 8 Euro mehr gegenüber der Besteuerung vom 1. 1. 2010). Mit der neuen Richtlinie sollen auch die Mindestverbrauchsteuern für „Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten“ an den Mindestsatz für Zigaretten angepasst werden: Ab 1. 1. 2012 muss der Mindestsatz 43 Euro je kg betragen, ab 2014 dann 50 Euro. Für Zigarren oder Zigarillos soll die Mindestbesteuerung ab 1. 1. 2012 12 Euro je 1.000 Stück oder je kg betragen, für anderen Rauchtabak als Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten 22 Euro je kg. Die Kommission hat die schrittweise Erhöhung der Mindeststeuern für 2010 und 2014 vorgesehen. Das Parlament möchte den Mitgliedstaaten mehr Zeit lassen: Die Anhebung soll erst 2012 beginnen; der zweite Schritt soll dann 2014 erfolgen.




26. 03. 2009 - SWKOnline - Information zum Thema Hausverlosung

Aufgrund bestehender rechtlicher Unklarheiten im Zusammenhang mit Hausverlosungen haben das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Justiz eine gemeinsame Stellungnahme zu den wesentlichen Fragen zu diesem Thema veröffentlicht: Behandelt werden steuer-, gebühren- und strafrechtliche Aspekte.




25. 03. 2009 - PVInfo - Behandlung freier Dienstnehmer

Das Abgabenänderungsgesetz 2009, das sich derzeit in Begutachtung befindet, sieht im Bereich der abgabenrechtlichen Behandlung von freien Dienstnehmern eine wesentliche Änderung vor. Bedingt durch das Steuerreformgesetz 2009 steht freien Dienstnehmern im Rahmen des § 10 EStG ein Grundfreibetrag zu, der eine der Sechstelbegünstigung für Dienstnehmer des § 67 EStG entsprechende Steuerentlastung bewirken soll. Nach den Erläuterungen zum vorliegenden Ministerialentwurf des AbgÄG 2009 liegt in diesem Zusammenhang eine ungerechtfertigte Bevorzugung freier Dienstnehmer vor. Dem soll insofern entgegengetreten werden, als ab 1. 1. 2010 von Honorarzahlungen an freie Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 4 ASVG der Dienstgeberbeitrag (DB) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sowie die Kommunalsteuer abzuführen sind. Die Gesetzwerdung bleibt allerdings noch abzuwarten (Quelle: NÖDIS, Nr. 3/März 2009).




25. 03. 2009 - SWKOnline - OGH rügt intransparente Klauseln in Kreditkartenverträgen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg – gegen eine Reihe von Klauseln in den Geschäftsbedingungen eines Kreditkartenunternehmens Verbandsklage geführt. Ein Teil der eingeklagten Klauseln wurde vom OGH vor allem wegen fehlender Transparenz als gesetzwidrig erkannt. So lässt etwa die Klausel „Bei in Fremdwährung entstandenen Belastungen anerkennt der Karteninhaber den zur Verrechnung gelangenden Wechselkurs“ den Kunden völlig im Dunkeln darüber, von wem der Wechselkurs gebildet wird, wo er abgerufen werden kann und zu welchem Zeitpunkt umgerechnet wird. Ebenso rechtswidrig ist eine ohne jede Differenzierung nach den Gründen einer Kartensperre vorgesehene Verrechnung einer – der Höhe nach nicht festgelegten – Sperrgebühr. Auch die Anlastung von nicht näher konkretisierten „Spesen, Kosten und Gebühren“ verschleiert vertragliche Verpflichtungen des Karteninhabers. Schließlich schränkt auch die Regel, wonach eine Vertragskündigung innerhalb der letzten drei Monate vor dem Verfall der Karte nicht möglich sei, die Rechte der Kunden drastisch ein. Die vorliegende Entscheidung des OGH vom 28. 1. 2009, 10 Ob 70/07b, bietet über den Anlassfall hinaus eine umfassende Grundlage für Kreditkarten-AGBs, resümiert der VKI.




24. 03. 2009 - UFSjournal - UFS und Umsatzbesteuerung von Grundstücken

In der März-Ausgabe des UFSjournals widmet sich Mag. Karoline Windsteig vom UFS Wien in einem umfassenden Schwerpunktbeitrag dem Thema Umsatzbesteuerung von Grundstücken. Im Lichte der gesetzlichen Bestimmungen und der gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe sowie anhand ausgewählter Entscheidungen des EuGH, des VwGH und des UFS bietet sie einen Überblick zur Steuerbefreiung von Grundstücken im Sinn des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994.




24. 03. 2009 - ASOKOnline - Verlängertes Wochengeld aufgrund Neuregelung Tabakgesetz

Die Neuregelung des Tabakgesetzes ab 1. 1. 2009 verstärkte den Nichtraucherschutz auch für werdende Mütter. Aufgrund des gemäß § 13a Abs. 5 Tabakgesetz geltenden Arbeitsverbots haben Schwangere Anspruch auf verlängertes Wochengeld. Daraus ergaben sich aber für Dienstgeber in der Gastronomie und für die zur Vollziehung zuständigen Krankenversicherungsträger einige Fragen, deren Beantwortung aus den neu geregelten Bestimmungen nicht eindeutig zu klären ist: 1.) Wann tritt der Versicherungsfall der Mutterschaft aufgrund des Arbeitsverbots gemäß § 13a Abs. 5 Tabakgesetz ein? 2.) Wie erfolgt die Bestätigung an den Krankenversicherungsträger? 3.) Gilt das verlängerte Wochengeld auch für von der Übergangsregelung3 betroffene Betriebe? Das Bundesministerium für Gesundheit hat vor kurzem per Erlass zu den drei angeführten Fragen Stellung genommen. Näheres dazu in einem Beitrag von Dr. Thomas Neumann und Dr. Martina Rosenmayr in der März-Ausgabe der ASoK.




24. 03. 2009 - SWIOnline - Österreich: grünes Licht für befristete staatliche Beihilfen

Die Europäische Kommission hat am 23. 3. 2009 auf der Grundlage der Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine Beihilferegelung genehmigt, mit der Österreich der derzeitigen Wirtschaftskrise begegnen will. 2009 und 2010 dürfen Beihilfen bis zu 500.000 Euro an Unternehmen vergeben werden, die aufgrund der derzeitigen Kreditklemme Finanzierungsprobleme haben. Die Beihilferegelung steht im Einklang mit dem sogenannten „vorübergehenden Beihilferahmen“ der Kommission, der den Mitgliedstaaten zusätzlichen Spielraum bietet, den Unternehmen in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise die Kapitalbeschaffung zu erleichtern. Sie ist daher mit Art. 87 Abs. 3 Buchst. b EG-Vertrag vereinbar, dem zufolge Beihilfen zulässig sind, die der Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats dienen.




24. 03. 2009 - SWKOnline - Begünstigte Pritschenwagen

Das BMF hat soeben die Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Pritschenwagen gemäß § 7 der Verordnung aus 1996 durch Neuaufnahme des Fahrzeugs Dacia Logan Pick-up aktualisiert. Zur vollständigen Liste der begünstigten Pritschenwagen




23. 03. 2009 - SWIOnline - Anwendbarkeit der WTO-Abkommen auf Steuern

Die WTO ist eine globale internationale Organisation, die sich mit zwischenstaatlichen Handelsregelungen beschäftigt. Ihre Hauptziele sind gemäß der Präambel die Erhöhung des Lebensstandards, die Sicherung der Vollbeschäftigung, die Steigerung des Realeinkommens, die Ausweitung der Produktion und des Handels mit Waren und Dienstleistungen. Ihren Kern bilden die WTO-Abkommen. In einem Beitrag in der März-Ausgabe der SWI beleuchten MMag. Thomas Ecker und MMag. Franz Koppensteiner die mögliche Anwendbarkeit der WTO-Abkommen im Bereich der direkten und indirekten Besteuerung. Im Ergebnis ergibt sich folgendes Bild: Der GATT-Vertrag ist sowohl auf direkte Steuern als auch auf indirekte Steuern und Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anwendbar. Bei direkten Steuern allerdings nur, sofern ein Produktbezug besteht. Der GATS-Vertrag hat vorwiegend nur auf indirekte Steuern Einfluss. Der TRIPS-Vertrag wurde aufgrund der bis dato geringen (und wahrscheinlich auch zukünftig nicht zu erwartenden) Relevanz für den Steuerbereich peripher behandelt. Im Fall des SCM-Vertrags kann man großteils von Auswirkungen auf den direkten und indirekten Steuerbereich, einschließlich Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, ausgehen.




23. 03. 2009 - SWKOnline - Vorsteuerabzugsberechtigte Klein-LKW

Das BMF hat die Liste der Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung aus dem Jahr 2002 aktualisiert und um die Fahrzeuge der Seat Altea XL/Freetrack Cargo 5P-N1 (4 Seitentüren), Seat Ibiza-Cargo 6J-N1 (2 Seitentüren), Toyota RAV4 Van Type XA3 (4 Seitentüren) erweitert. Vollständige Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Klein-LKW




23. 03. 2009 - SWKOnline - Der Fristenlauf in der Welt von FinanzOnline

Das System von FinanzOnline stellt mit Sicherheit gegenüber sonstigen Verwaltungsbereichen ein beachtenswertes technisches Niveau des Behördenverkehrs dar, und dies nicht nur aus österreichischer Sicht. Schnell wachsende technische Systeme bringen es jedoch mit sich, dass regelmäßig die Frage auftritt: Hat sich das Recht der Technik oder die Technik dem Recht unterzuordnen? Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Michael Tanzer und Dr. Peter Unger in SWK-Heft 9/2009.




20. 03. 2009 - ASOKOnline - Urlaubsverbrauch bei Kurzarbeit

Kurzarbeit ist aufgrund der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise in aller Munde und Unternehmen nehmen diese Möglichkeit vermehrt in Anspruch. In der betrieblichen Praxis ergibt sich damit in Zusammenhang unter anderem das Problem, wie der Urlaubsverbrauch jener Arbeitnehmer, die Kurzarbeit leisten, zu berechnen ist. In der März-Ausgabe der ASoK geht Dr. Barbara Oberhofer, LL.M. (LSE) in einem Fachbeitrag dieser Frage nach und gelangt zu dem Ergebnis, dass der Verbrauch des Urlaubs der Kurzarbeit leistenden Arbeitnehmer wie für Teilzeitbeschäftigte zu berechnen ist.




20. 03. 2009 - SWKOnline - Der Fristenlauf in der Welt von FinanzOnline

Das System von FinanzOnline stellt mit Sicherheit gegenüber sonstigen Verwaltungsbereichen ein beachtenswertes technisches Niveau des Behördenverkehrs dar, und dies nicht nur aus österreichischer Sicht. Schnell wachsende technische Systeme bringen es jedoch mit sich, dass regelmäßig die Frage auftritt: Hat sich das Recht der Technik oder die Technik dem Recht unterzuordnen? Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Michael Tanzer und Dr. Peter Unger in SWK-Heft 9/2009.




19. 03. 2009 - SWIOnline - Begutachtungsentwurf zu einer Novellierung des IPRG

Das Bundesministerium für Justiz hat einen Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das IPRG geändert und das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum aufgehoben wird, zur Begutachtung versandt: Die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. 7. 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) ist mit 11. 1. 2009 in Kraft getreten. Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. 6. 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) wird mit 17. 12. 2009 in Kraft treten. Diese Verordnungen sind unmittelbar anzuwenden. Rom II tritt an die Stelle der einschlägigen Bestimmungen des IPRG (§§ 46 bis 48 IPRG), Rom I an die Stelle des Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ) und ersetzt außerdem das Bundesgesetz über internationales Versicherungsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum. Die vorgeschlagenen Änderungen des IPRG und die Aufhebung des Versicherungsgesetzes vollziehen die Rechtsänderung durch die beiden Verordnungen – rechtsbereinigend – im österreichischen Recht nach. Ziel des Entwurfs ist es, größtmögliche Klarheit für Rechtsanwender herzustellen. Die Begutachtungsfrist endet am 24. 4. 2009.




19. 03. 2009 - SWKOnline - VfGH leitet Gesetzesprüfungsverfahren zu Krankenanstalten

Anlässlich einer Klage der Wiener Gebietskrankenkasse betreffend die Finanzierung eines Wiener Krankenhauses hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Konkret geht es um die Verrechnung von so genannten „Nicht-Wien“-Patienten, die in jenem Wiener Krankenhaus behandelt werden. Aufgrund einer Regelung im Wiener Krankenanstaltengesetz sei es nicht mehr möglich, den auf diese Patienten entfallenden Betriebsabgang mit dem Land Wien zu verrechnen. Die Wiener Gebietskrankenkasse verlangt deshalb vom Land Wien rund 47 Mio. Euro zurück. Der VfGH hat Bedenken, ob dieser Berechnungsmodus tatsächlich der Verfassung entspricht: Aufgrund eines – anders lautenden – Bundesgrundsatzgesetzes dürfte es für eine derartige Regelung im Landesgesetz, die darauf abzielt, ob jemand Wiener oder nicht Wiener ist, keinen Spielraum geben. Außerdem dürfte es auch dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, „Gastpatienten“ bei der Berechnung des Betriebsabgangs nicht zu berücksichtigen (VfGH 5. 3. 2009, A 24/07).




19. 03. 2009 - PVInfo - Neuer Abmeldegrund bei freien Dienstnehmern

Für freie Dienstnehmer wurde ein neuer Abmeldegrund eingerichtet: „Code 29 = SV-Ende freier Dienstvertrag aufrecht“. Bei einer Abmeldung mit Code 29 sind Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis jährlich zu übermitteln. Wenn der freie Dienstvertrag endet, ist die Abmeldung mit dem Abmeldegrund Code 17 durchzuführen, und Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis sind unterjährig vorzulegen. Der entsprechende Datensatz kann auf der ELDA-Homepage heruntergeladen werden.




18. 03. 2009 - ASOKOnline - Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt

Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden zuletzt kundgemacht:
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Beschäftigungsförderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsgesetz 2009), BGBl. I Nr. 12/2009;
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über die Berücksichtigung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes und über den Nachweis der Einhaltung in Genehmigungsverfahren des Verkehrswesens (Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr – AVO Verkehr) geändert wird, BGBl. II Nr. 52/2009;
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung – GuK-LFV geändert wird (GuK-LFV-Novelle 2009), BGBl. II Nr. 59/2009;
Verordnung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, BGBl. II Nr. 62/2009;
Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Aufhebung des § 6 Abs. 2 dritter und vierter Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder durch den Verfassungsgerichtshof, BGBl. II Nr. 63/2009.




18. 03. 2009 - SWKOnline - Umsatzsteuerfreiheit von Goldmünzen

Die VO BGBl. II Nr. 46/2009 enthält ein Verzeichnis der im Jahr 2009 gem. § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG 1994 steuerbefreiten Goldmünzen.




17. 03. 2009 - UFSjournal - Einkünftefeststellung bei vollbeendeter Kommanditgesellschaft

Eine ehemalige Kommanditgesellschaft, deren zivilrechtliche Vollbeendigung klar ersichtlich ist und an die das Finanzamt keine Umsatzsteueransprüche stellt, ist auch nicht mehr als abgabenrechtlich rechtsfähig anzusehen, nur um ihr gegenüber ein Einkünftefeststellungsverfahren durchzuführen. Für eine Fortsetzung des Einkünftefeststellungsverfahrens gegenüber den zuletzt beteiligten Gesellschaftern und für die Erlassung des Feststellungsbescheids an diejenigen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, ist vielmehr laut Stoll, BAO-Kommentar, 2023 f., durch § 19 Abs. 2 und § 191 Abs. BAO vorgesorgt (UFS 5. 1. 2009, RV/2868-W/08; abweichend: UFS 24. 9. 2008, RV/0407-S/04, davon wiederum abweichend: UFS 10. 6. 2008, RV/0614-W/08).




17. 03. 2009 - PVInfo - KV-Abschluss in der Fisch- und Feinkostindustrie

Die Gewerkschaft Metall – Textil – Nahrung meldet den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Fisch- und Feinkostindustrie, wobei folgende Einigung erzielt wurde: Erhöhung der KV-Mindestlöhne um 3,10 %; überproportionale Erhöhung der Dienstalterszulage (20. und 25. Dienstjahr); Überzahlung bleibt in voller Höhe aufrecht. Der neue Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab 1. 3. 2009 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.




17. 03. 2009 - SWIOnline - Deutschland plant neue Regeln für Managergehälter

Die deutsche Regierung hat einen Gesetzesvorschlag für ein „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ in den Bundestag eingebracht. Die Bezahlung von Managern soll demnach künftig anders gestaltet werden: Entscheidend für die Höhe der Vergütung wird nicht der kurzfristige Erfolg an der Börse, sondern die langfristige und nachhaltige Entwicklung eines Unternehmens sein. Die Gesamtvergütung, insbesondere die Ausgestaltung von Aktienbezugsrechten und Bonuszahlungen, müsse hierzu entsprechende Verhaltensanreize setzen. Vor allem soll für Aktienoptionen eine Mindesthaltefrist von vier Jahren gelten (bisher zwei Jahre). Die Vergütung für Vorstandsmitglieder müsse generell angemessen sein. Kriterien sind dabei unter anderem die Leistung des Einzelnen und die Üblichkeit, beispielsweise innerhalb der Branche oder innerhalb des Unternehmens. Gerät ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, so kann der Aufsichtsrat die Vergütung unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich herabsetzen. Außerdem wird die Verantwortung des Aufsichtsrats für eine angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder klargestellt: Die Aufsichtsratsmitglieder haften persönlich auf Schadensersatz, wenn sie eine unangemessene Vergütung beschließen.




17. 03. 2009 - SWKOnline - Bankgeheimnis und Informationsaustausch: Änderungen geplant

In Art. 26 OECD-Musterabkommen wird der Informationsaustausch in Steuerfragen geregelt. Österreich hat in der Vergangenheit einen Vorbehalt gegen diesen Artikel eingelegt, weil man der Auffassung war, unscharfe Formulierungen hätten zur Folge, dass nicht ganz klar sei, welche Voraussetzungen gegeben sein müssten, um Informationen an ausländische Steuerbehörden weiterzuleiten. Die OECD habe Österreich gegenüber laut BMF nunmehr klargestellt, dass ein konkreter Verdacht auf ein Steuervergehen vorliegen müsse, damit Informationen weitergeleitet werden. Österreich werde Art. 26 des OECD-Musterabkommens in seine Doppelbesteuerungsabkommen dahin gehend übernehmen, dass – analog zu Österreich – in allen Fällen, in denen der begründete Verdacht für ein Steuervergehen vorliegt, das Bankgeheimnis durchbrochen werden kann. Somit ändere sich bei der Rechtslage des Bankgeheimnisses in Österreich überhaupt nichts; man werde lediglich einen formal anderen Weg des Informationsaustauschs in Doppelbesteuerungsabkommen wählen. Näheres dazu in einer Pressemitteilung des BMF.




16. 03. 2009 - ASOKOnline - Kein Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte

Der OGH kommt zu dem Ergebnis, dass ein subsidiär Schutzberechtigter nach § 8 AsylG 2005 für Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat, weil der Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung keine unselbständige „Erwerbstätigkeit“ im Sinne des – verfassungsrechtlich unbedenklichen – § 2 Abs. 1 Z 5 lit. c KBGG ist. Auch aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen bestehe kein Anspruch der Klägerin auf Kinderbetreuungsgeld für Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe (OGH 26. 6. 2008, 10 ObS 53/08d).




16. 03. 2009 - ASOKOnline - Kinderbetreuungsgeld:Rückforderung nicht verfassungswidrig

Die Berechnung des für die Zuverdienstgrenze maßgeblichen Einkommens erreicht nach Ansicht des VfGH nicht ein solches Maß an Kompliziertheit und Intransparenz, dass die Anwendung dieser Regelungen für die potenziellen Bezugsberechtigten unmöglich oder in verfassungswidriger Weise erschwert wird. Eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (hier: insb. die Einhaltung der Zuverdienstgrenze) ist mit allen einkommensabhängigen Sozialleistungen zwangsläufig verbunden und macht die Regelung per se nicht verfassungswidrig. Auch wenn es aus legistischer Sicht allenfalls zweckmäßigere und leichter handhabbare Alternativen geben sollte, verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Rückzahlungsverpflichtung bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze bestehen gleichwohl nicht (VfGH 26. 2. 2009, G 128/08 u. a.).




16. 03. 2009 - SWKOnline - Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch Schenkungsmeldegesetz 2008

Mit Erlass vom 18. 2. 2009, BMF-010206/0040-VI/5/2009, hat das BMF seine Rechtsansicht aufgrund der Änderungen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 und des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 sowie der Auswirkungen auf § 15 Abs. 3 Gebührengesetz 1957 durch das Schenkungsmeldegesetz 2008, BGBl. I Nr. 85/2008, im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise veröffentlicht. Dieser Erlass gilt für alle Erwerbe von Todes wegen, bei denen der Erblasser nach dem 31. 7. 2008 verstorben ist, und für Schenkungen unter Lebenden, die nach dem 31. 7. 2008 erfolgen.




13. 03. 2009 - UFSjournal - Gewerbsmäßige Personenbeförderung: NoVA-Befreiung

Miet-, Taxi- und Gästewagen sind von der NoVA befreit, wenn sie der gewerbsmäßigen Personenbeförderung im Sinn des § 1 Abs. 1 und 2 GewO dienen. Dabei reicht die Absicht, einen mittelbaren Ertrag zu erzielen, aus. Die unmittelbare Einnahmenerzielung durch die Beförderung selbst ist nicht erforderlich (vgl. VwGH 28. 6. 1989, 88/03/0077). Für die Befreiung von der NoVA ist es nicht notwendig, dass das entsprechende Fahrzeug ausschließlich zur Ausübung des Miet-, Taxi- und Gästewagengewerbes verwendet wird. Zu anderen Zwecken darf es aber nur ausnahmsweise und vorübergehend genutzt werden (VwGH 7. 11. 1956, 916/55). Die NoVA-Befreiung für Miet-, Taxi- und Gästewagen ist an den Nachweis des begünstigten Verwendungszwecks gebunden. Das Gesetz kennt dabei zwar keine Einschränkung der Beweismittel, es ist aber erforderlich, dass die konkrete Zahl aller Fahrten, deren Zweck und die dabei zurückgelegten Kilometer eindeutig nachvollzogen werden können (UFS 29. 1. 2009, RV/0550-S/08).




13. 03. 2009 - UFSjournal - Aufnahme minderjähriger Kinder in (Familien-)Gesellschaft

Ein Gesellschaftsvertrag zwischen nahen Angehörigen, dem wesentliche Vertragspunkte fehlen, widerspricht nicht nur dem Gebot eines eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalts, sondern auch der Fremdüblichkeit. Ein Familienfremder hätte sich nämlich ohne ausdrückliche Festlegung der wesentlichen Vertragspunkte nicht an einer Gesellschaft beteiligt (UFS 29. 1. 2009, RV/1523-W/08).




13. 03. 2009 - PVInfo - Neue Kurzarbeitsregelung: Beschäftigungsförderungsgesetz im Bundesgesetzblatt

In BGBl. I Nr. 12/2009, ausgegeben am 9. 3. 2009, ist das Beschäftigungsförderungsgesetz kundgemacht worden. Das Gesetz enthält eine Neuregelung der Kurzarbeit auch in Verbindung mit überbetrieblich verwertbaren Qualifizierungsmaßnahmen und eine Erweiterung der Arbeitsstiftungen. Die März-Ausgabe von PV-Info widmet dem derzeit besonders brisanten Thema Kurzarbeit ihren Schwerpunkt: Einerseits informiert Hannelore Ortner topaktuell über alle wesentlichen Änderungen durch das Beschäftigungsförderungsgesetz, andererseits erläutert Mag. Monika Kunesch, LL.M., die abgabenrechtliche Behandlung der Kurzarbeitsunterstützung im Rahmen der Personalverrechnung.




13. 03. 2009 - ASOKOnline - Errichtung Krankenanstalten nicht gemeinschaftsrechtskonform

Nach österreichischem Krankenanstaltenrecht ist die Errichtung eines selbständigen Ambulatoriums von der Erteilung einer vorherigen behördlichen Genehmigung abhängig, welche nur erteilt werden kann, wenn „ein Bedarf gegeben ist“, der die Errichtung einer neuen Einrichtung im Hinblick auf das bereits insb. durch Vertragsärzte bestehende Versorgungsangebot rechtfertigt. Diese Regelung ist nach Ansicht des EuGH gemeinschaftsrechtswidrig, verstößt das darin normierte Erfordernis einer auf eine Prüfung des gesundheitlichen Bedarfs der Bevölkerung gestützten vorherigen Genehmigung doch gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit, da sie auf ein selbständiges Ambulatorium für Zahnheilkunde, nicht aber auf Gruppenpraxen angewandt wird und da sie nicht auf einer Bedingung beruht, die geeignet ist, der Ausübung des Ermessens durch die nationalen Behörden hinreichende Grenzen zu setzen (EuGH 10. 3. 2009, Rs. C-169/07, Hartlauer).




13. 03. 2009 - SWIOnline - Schweiz: Nationalbank plant Intervention auf Devisenmarkt

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat, wie sie in einer Pressemitteilung vom 12. 3. 2009 bekanntgibt, beschlossen, einen erneuten Rückgang der Zinssätze herbeizuführen und eine weitere Aufwertung des Frankens gegenüber dem Euro zu verhindern. Zu diesem Zweck wird sie die Liquidität stark erhöhen, indem sie zusätzliche Repo-Geschäfte abschließt, CHF-Obligationen privater Schuldner erwirbt und Devisenkäufe auf dem Markt tätigt. Die SNB senkt das Zielband für den Dreimonats-Libor mit sofortiger Wirkung um 0,25 Prozentpunkte auf 0 %–0,75 %. Sie setzt alles daran, um den Libor allmählich in den unteren Bereich des neuen Zielbands auf etwa 0,25% zu führen. Die Breite des Libor-Zielbands verringert sich damit von 100 auf 75 Basispunkte. Mit diesen Maßnahmen trage man, so die SNB, dazu bei, die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise zu mildern, und schränke das Risiko einer Deflation ein.




13. 03. 2009 - SWIOnline - Ermäßigte MwStsätze auf arbeitsinsensive Dienstleistungen

Der ECOFIN-Rat hat in seiner Sitzung in Brüssel am 10. 3. 2009 eine Senkung der Mehrwertsteuersätze für „arbeitsintensive Dienstleistungen“ beschlossen. Als solche gelten z. B. Gastronomie, häusliche Betreuung, Reparaturen beim Wohnungsbau oder Renovierungen von Altbauten. Die Mitgliedstaaten können die Mehrwertsteuersätze für diese Tätigkeiten in Zukunft bis auf 5 % senken. Durch die geringeren Steuern erwartet man sich, dass lokale Firmen ihre Dienste billiger anbieten können und somit die Nachfrage angekurbelt wird.




13. 03. 2009 - SWKOnline - Nationalrat beschließt Steuerreformgesetz 2009

Am 11. 3. 2009 hat das Plenum des Nationalrats das Steuerreformgesetz 2009 unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags aus dem Finanzausschuss (siehe AB 124 BlgNR 24. GP; § 124b Z 155 zweiter Teilstrich EStG: Aufrollung bis spätestens 30. 6. 2009) und eines Abänderungsantrags in 2. Lesung (§ 18 Abs. 1 Z 8 lit. a dritter Teilstrich EStG: Geldzuwendungen an begünstigte Körperschaften – Verwendung der Sozialversicherungsnummer des Spenders ausschließlich zur Übermittlung an die Abgabenbehörde) beschlossen. Die Behandlung im Bundesrat ist für den 26. 3. 2009 vorgesehen.




12. 03. 2009 - SWKOnline - Wann ist Werbung für Anlageprodukte irreführend?

Aufgrund einer Klage der Bundesarbeitskammer hatte der OGH zu prüfen, ob eine österreichische Bank und ihre Vertriebstochter bei der Werbung für Beteiligungspapiere einer Immobiliengesellschaft mit Sitz in Jersey irreführende Geschäftspraktiken im Sinn des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angewendet hatten. Das wurde in mehreren Punkten bejaht. Aus diesem Grund wurde den Beklagten unter anderem verboten, in ihrer Werbung ausschließlich die Chancen einer bestimmten Veranlagung herauszustellen, ohne gleichzeitig mit ausreichender Deutlichkeit auf die mit diesen Chancen verbundenen, nicht bloß unerheblichen Risiken hinzuweisen. Weiter gehende Begehren – etwa den Beklagten aufzutragen, in ihrer Werbung alle nur denkbaren Risiken einer Veranlagung darzustellen – wurden jedoch abgewiesen (OGH 20. 1. 2009, 4 Ob 188/08p).




11. 03. 2009 - UFSjournal - Berufung via FinanzOnline

Der von der Berufungswerberin vorgelegte Computerausdruck „Eingebrachte Anbringen – Inhalte“ ist ein tauglicher Nachweis dafür, dass die Berufung über FinanzOnline rechtzeitig eingebracht wurde (UFS 11. 11. 2008, RV/0275-I/08).




11. 03. 2009 - PVInfo - Online-Meldung bäuerlicher Nebentätigkeiten

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) stellt ab Freitag, dem 13. 3. 2009, die Formulare „Meldung einer land(forst)wirtschaftlichen Nebentätigkeit“ und „Meldung von Einnahmen für bereits gemeldete land(forst)wirtschaftliche Nebentätigkeiten“ online zur Verfügung. Zur Erinnerung: Die Meldung der aufgezeichneten Bruttoeinnahmen aus bäuerlichen Nebentätigkeiten, die im Kalenderjahr 2008 erzielt wurden, muss bis spätestens 31. 3. 2009 bei der SVB eingelangt sein.




11. 03. 2009 - ASOKOnline - Keine Absicherung außerordentlicher Abstandszahlung

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass Insolvenz-Ausfallgeld nur im Fall einer gesetzlichen Abfertigung gebührt. Eine darüber hinaus gewährte freiwillige Abfertigung ist nicht gesichert. Das Berufungsgericht hat die zwischen dem Kläger und seiner früheren Dienstgeberin getroffene Vereinbarung, wonach sich die Dienstgeberin im Fall einer Dienstgeberkündigung zu einer außerordentlichen Abstandszahlung in der Höhe von 45.000 Euro an den Dienstnehmer verpflichtete, sowohl ausgehend vom Wortlaut der Vereinbarung als auch nach dem erkennbaren Parteiwillen zumindest vertretbar als Vereinbarung einer freiwilligen Abfertigung ausgelegt. Inwiefern die nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Dienstgeberkündigung gebührende „außerordentliche Abstandszahlung" als „Provision, Zulage oder Prämie" angesehen werden könnte, ist nicht nachvollziehbar (OGH 2. 9. 2008, 8 ObS 7/08z).




11. 03. 2009 - SWKOnline - Abgabenänderungsgesetz 2009 in Begutachtung

Das BMF hat am 9. März 2009 ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz 1994 geändert werden (Teil des Budgetbegleitgesetzes 2009 – Teil Abgabenänderungsgesetz 2009), zur Begutachtung verschickt. Unter anderem ist im EStG eine Neuregelung der Besteuerung im österreichischen Amateursport vorgesehen, die rückwirkend mit 1. Jänner 2009 in Kraft treten soll: Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von gemeinnützigen Sportvereinen an Sportler, Trainer sowie Sportbetreuer ausbezahlt werden, sollen in Höhe von 30 Euro pro Tag, maximal jedoch in Höhe von 540 Euro pro Monat,steuerfrei bleiben können. Eine weitere Änderung erleichtert die Erklärungsabgabe: In Zukunft soll die Verpflichtung zum Ausweis der geleisteten BMSVG-Beiträge in der Steuererklärung entfallen.Die Begutachtungsfrist endet am 27. März 2009.




10. 03. 2009 - PVInfo - OGH zur Rückverrechnung bei Überbezug von Sonderzahlungen

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des OGH, dass im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein anteiliger Überbezug von Sonderzahlungen stets rückverrechnet werden kann, wenn sich im anzuwendenden Kollektivvertrag keine Rückverrechnungsregelung findet. Regelt hingegen der Kollektivvertrag die Frage der anteilsmäßigen Rückverrechnung ausdrücklich, kommt eine Rückverrechnung nur in den im Kollektivvertrag vorgesehenen Fällen in Betracht. Der hier anzuwendende Kollektivvertrag für Arbeiter in der eisen- und metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie sieht eine Rückzahlung des anteiligen Urlaubszuschusses nur bei Arbeitnehmerkündigung, Entlassung oder unberechtigtem vorzeitigen Austritt vor. Da keiner dieser Fälle vorliegt, ist die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, das den ungeschmälerten Anspruch des Klägers auf den bereits lange vor Konkurseröffnung fällig gewordenen Urlaubszuschuss bejaht hat, auf der Grundlage der oben dargelegten Rechtslage keineswegs unvertretbar. Dieser Anspruch, den der Arbeitgeber schon während des Bestands des Arbeitsverhältnisses hätte erfüllen müssen, ist schon begrifflich keine Kündigungsentschädigung, sodass die darauf Bezug nehmenden Anrechnungsbestimmungen nicht anzuwenden sind (OGH 16. 12. 2008, 8 ObS 18/08t).




10. 03. 2009 - SWIOnline - Österreichische Investitionsabkommen widersprechen EG-Recht

Die Bestimmungen der Art. 57 Abs. 2 EG, 59 EG und 60 Abs. 1 EG führen, um das allgemeine Interesse der Gemeinschaft zu schützen und es ihr zu ermöglichen, gegebenenfalls ihren internationalen Verpflichtungen und denen der Mitgliedstaaten nachzukommen, Ausnahmen vom Grundsatz des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen diesen und Drittländern ein. Die (vor dem EU-Beitritt Österreichs geschlossenen) Investitionsabkommen mit Korea, Kap Verde, China, Malaysia, der Russischen Föderation und der Türkei enthalten keine Bestimmung, durch die solche möglichen Begrenzungen der Bewegungen von Geldmitteln im Zusammenhang mit Investitionen der Gemeinschaft vorbehalten blieben. Art. 307 Abs. 2 EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle geeigneten Mittel anzuwenden, um die festgestellten Unvereinbarkeiten zwischen den vor ihrem Beitritt geschlossenen Übereinkünften und dem Gemeinschaftsrecht zu beheben (siehe zu diesem Themenkreis bereits den Beitrag von Mag. Ralph Kilches in SWK-Heft 3/2009, W 9). Österreich hat dadurch, dass es nicht die geeigneten Mittel anwandte, um die Unvereinbarkeiten im Zusammenhang mit den Bestimmungen über den Transfer von Kapital zu beheben, die in den genannten Investitionsabkommen enthalten sind, gegen ebendiese Verpflichtung verstoßen (EuGH 3. 3. 2009, Rs. C-205/06, Kommission/Österreich).




10. 03. 2009 - SWIOnline - Umsatzsteuerbefreiungen für Museen = gemeinschaftsrechtkonform?

Unlängst wurde von der EU-Kommission beanstandet, dass die österreichischen Mehrwertsteuerbefreiungen für gewisse gemeinnützige Tätigkeiten nicht den von der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG gestellten Anforderungen entsprächen. Der EU-Kommission zufolge würden insbesondere die Steuerbefreiungen für gewisse kulturelle Tätigkeiten sowie für bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Umsätze zu weit gehen, weil im österreichischen Recht die gesamte Betriebstätigkeit dieser Einrichtungen steuerfrei gestellt würde. In einem Beitrag in der März-Ausgabe der SWI zeigt DDr. Thomas Kühbacher, dass die von der EU-Kommission vorgebrachten Vorwürfe gegen den sachlichen Anwendungsbereich der jeweiligen österreichischen Mehrwertsteuerbestimmung durchaus zutreffen.




10. 03. 2009 - SWKOnline - Wann ist Werbung für Anlageprodukte irreführend?

Aufgrund einer Klage der Bundesarbeitskammer hatte der OGH zu prüfen, ob eine österreichische Bank und ihre Vertriebstochter bei der Werbung für Beteiligungspapiere einer Immobiliengesellschaft mit Sitz in Jersey irreführende Geschäftspraktiken im Sinn des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angewendet hatten. Das wurde in mehreren Punkten bejaht. Aus diesem Grund wurde den Beklagten unter anderem verboten, in ihrer Werbung ausschließlich die Chancen einer bestimmten Veranlagung herauszustellen, ohne gleichzeitig mit ausreichender Deutlichkeit auf die mit diesen Chancen verbundenen, nicht bloß unerheblichen Risiken hinzuweisen. Weiter gehende Begehren – etwa den Beklagten aufzutragen, in ihrer Werbung alle nur denkbaren Risiken einer Veranlagung darzustellen – wurden jedoch abgewiesen (OGH 20. 1. 2009, 4 Ob 188/08p).




10. 03. 2009 - SWKOnline - Steuertermine im April

Am 15. April 2009 sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Februar 2009
Normverbrauchsabgabe für den Monat Februar 2009;
Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat Februar 2009;
Werbeabgabe für den Monat Februar 2009;
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Februar 2009;
Lohnsteuer für den Monat März 2009;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat März 2009;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat März 2009.




09. 03. 2009 - PVInfo - Steuerreform 2009: Aufrollung bis spätestens 30. Juni

Das Steuerreformgesetz 2009 ist am 5. 3. 2009 vom Finanzausschuss des Nationalrats unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags angenommen worden: Für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. 12. 2008 enden, hat eine Aufrollung im Sinn des § 77 Abs. 3 EStG, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten gegeben sind und ein aufrechtes Dienstverhältnis bei diesem Arbeitgeber vorliegt, ehebaldigst, jedoch bis spätestens 30. 6. 2009 stattzufinden.




09. 03. 2009 - ASOKOnline - Wahrung des Parteingehörs vor Verhängung AlV-Strafzuschlag

Ungeachtet der in § 25 Abs. 2 AlVG aufgestellten gesetzlichen Vermutung, wonach die Tätigkeit, bei der eine im Leistungsbezug nach dem AlVG stehende Person betreten wird, nicht geringfügig ausgeübt wird, reicht dies nicht aus, um auch einen Sonderbeitrag zur Arbeitslosenversicherung verhängen zu dürfen. Vielmehr muss es sich auch um eine Tätigkeit handeln, die von ihrer Art her tatsächlich sozialversicherungspflichtig war und zu deren zeitgerechten Meldung „der Dienstgeber“ verpflichtet gewesen wäre. Aus den Verwaltungsakten war allerdings nicht ersichtlich, dass die Behörde den Beschwerdeführern die Anzeige des Finanzamtes vorgehalten hätte. Da es nicht dem Gebot des Parteiengehörs (§ 45 Abs. 3 AVG) entspricht, wenn die Behörde solche Tatsachen für die Begründung ihrer Entscheidung heranzieht, die der Partei nicht vorher zur Stellungnahme zwecks Wahrung und Geltendmachung ihrer Rechte vorgehalten worden sind, hat der VwGH den Beschwerden wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften stattgegeben (VwGH 26. 11. 2008, 2008/08/0118 und 2007/08/0180). Im Hinblick auf die vorliegende Judikatur werden die AMS-Landesgeschäftsstellen per Erlass des BMASK vom 10. 2. 2009, BMASK-435.005/0008-II/1/2009, darauf hingewiesen, dass die – wenn auch behördliche – Mitteilung eines Sachverhaltes die entscheidende Behörde nicht von der Durchführung des gemäß § 45 Abs. 3 AVG erforderlichen Parteiengehörs entbindet.




09. 03. 2009 - ASOKOnline - Novellierung des Heimarbeitsgesetzes 1960

Das BMASK hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des HeimAG zur Begutachtung versandt. Eine Reform des HeimAG ist nach Ansicht des Ministeriums im Hinblick auf eine Modernisierung seiner nicht mehr zeitgemäßer Strukturen sowie eine Straffung von Aufgaben notwendig. In Anbetracht des Rückgangs der Heimarbeiter mit stark steigender Tendenz in den letzten Jahren und des starken Rückgangs an Zwischenmeister und Mittelspersonen, besteht kein weiterer Bedarf an den gemäß HeimAG eingerichteten Behörden. Außerdem sollen im Rahmen des Projekts „Verwaltungskostenreduktion für Unternehmen“ Verwaltungskosten für Unternehmen aus gesetzlichen Informationsverpflichtungen reduziert werden. Laut Ministerratsbeschluss sind die aus innerstaatlichen Rechtsvorschriften abzuleitenden Verwaltungslasten bis 2010 und die aus europäischen Rechtsvorschriften abzuleitenden Verwaltungslasten bis 2012 um jeweils 25 % zu reduzieren. Dazu gehören auch Informationsverpflichtungen nach dem HeimAG. Mit dem vorliegenden Entwurf soll daher eine Organisationsreform, eine Aufgabenreform, die Abschaffung der überholten Legaldefinition der Zwischenmeister und Mittelspersonen sowie eine Reduktion von Verwaltungskosten für Unternehmen aus gesetzlichen Informationsverpflichtungen vorgenommen werden. Die Begutachtungsfrist endet am 30. 3. 2009.




06. 03. 2009 - SWIOnline - Deutschland: Kriterienkatalog für Staatshilfen für Unternehmen

Das deutsche Bundeskabinett hat sich mit den staatlichen Hilfen für krisengeplagte Unternehmen beschäftigt. Insgesamt stehen 100 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon werden 75 Mrd. für Bürgschaften vorgehalten, 25 Mrd. sind für ein Kreditprogramm der Kreditanstalt für den Wiederaufbau bestimmt. Ein Unternehmen, das eine Bürgschaft oder einen Kredit beantragt, muss volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig sein. Es kann beispielsweise einer Schlüsselbranche angehören oder für die Region besonders wichtig sein. Die Firmenleitung muss zudem eine langfristige Perspektive aufzeigen können und mit einem tragfähigen Unternehmenskonzept überzeugen. Zu den Grundvoraussetzungen zählt weiters, dass die staatliche Unterstützung nicht zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen führen darf. Die Antragsteller sollen grundsätzlich wirtschaftlich gesund und nur aufgrund der aktuellen Krise Opfer unvorhersehbarer Probleme sein. Außerdem sollten sie alle privaten Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung (z. B. bei Banken) ausgeschöpft haben. Die Hilfsanträge werden ein mehrgliedriges Verfahren durchlaufen. Über hohe Bürgschaften und Kredite soll ein Lenkungsausschuss entscheiden, dem ein Beratungsgremium zur Seite stehen wird.




06. 03. 2009 - SWKOnline - Was Stundungs- und Aussetzungszinsen derzeit kosten

Der Zinssatz für Stundungszinsen liegt viereinhalb Prozent über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), der für Aussetzungszinsen zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 212a Abs. 9 BAO) und jener für Anspruchszinsen zwei Prozent über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs. 2 BAO). Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank sinkt in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 11. 3. 2009 von 1,38 % auf 0,88 %. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher ab 11. 3. 2009 5,38 %, der für Aussetzungszinsen 2,88 % und jener für Anspruchszinsen ebenfalls 2,88 %.




06. 03. 2009 - SWKOnline - Mietrecht: Neuregelung der Richtwerte-Valorisierung

Ein Teil der im Regierungsprogramm für die 24. Legislaturperiode vorgesehenen Neuerungen im Wohnrecht soll beschleunigt umgesetzt werden, um zu gewährleisten, dass diese Programmpunkte noch vor dem Wirksamwerden der diesjährigen Richtwerterhöhung in Geltung treten. Demgemäß haben Abgeordnete der Regierungsfraktionen einen Initiativantrag betreffend eine Wohnrechtsnovelle 2009 in den Nationalrat eingebracht (513/A BlgNR 24. GP). Darin geht es 1.) um eine – mit der an sich zum 1. 4. 2009 anstehenden Richtwerterhöhung sachlich unmittelbar zusammenhängende – Neuregelung der Richtwertvalorisierung zur Entlastung der Mieter, 2.) um die in der Praxis schon besonders dringlich erwarteten Regelungen über die Handhabung des Energieausweises und insbesondere der dafür anfallenden Kosten in den einzelnen Wohnrechtsmaterien und 3.) um eine bislang im Mietrecht noch fehlende Gesetzesregelung zu Fragen der Kaution. Ergänzt wird dieses vorgezogene Regelungspaket durch eine Neuregelung über die Überprüfung der Abrechnung im Heizkostenabrechnungsgesetz sowie um redaktionelle Anpassungen an frühere Gesetzesänderungen.




05. 03. 2009 - ASOKOnline - Neuerlassung einer Elektroschutzverordnung 2009 (ESV 2009)

Die ESV 2009 soll die geltende ESV 2003 ersetzen, die Neuerungen betreffen technische Details und anwendungsfreundlichere Formulierungen. Im Einzelnen soll mit dem zur Begutachtung versandten Verordnungsentwurf die erforderliche Aktualisierung der derzeit zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Gefahren durch den elektrischen Strom geltenden Vorschriften erfolgen. Dazu soll die ESV entsprechend dem Stand der Technik neu gefasst werden, und gleichzeitig sollen die Elektroschutzbestimmungen für Bauarbeiten und für Bergbau, die derzeit in gesonderten Verordnungen enthalten sind (einzelne Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung, BGBl. Nr. 340/1994, BauV sowie die Bergpolizeiverordnung über Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 108/1997) in die ESV einbezogen werden, um die Materie durch den Verzicht auf Sonderbestimmungen außerhalb der ESV übersichtlicher zu gestalten. Der erwähnte Begutachtungsentwurf kann samt Erläuterungen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingesehen werden; die Begutachtungsfrist endet am 31. 3. 2009.




05. 03. 2009 - PVInfo - Neuer Rückrufservice der BUAK

Seit Kurzem bietet die BUAK einen Rückrufservice an. Dadurch soll eine rasche Behandlung bei Anfragen oder Auskünften garantiert werden. Über ein neues Online-Formular können persönliche Fragen an die BUAK gerichtet werden. Dazu wurde auf der BUAK-Homepage im rechten Randbereich ein gelbes Icon mit der Aufschrift „Rückrufservice“ eingerichtet. Nach dessen Betätigung können in einem Online-Formular neben dem Namen und der Telefonnummer auch das entsprechende Themengebiet der gestellten Frage sowie das Betriebskennzeichen angegeben werden, damit ein Rückruf von der zuständigen Ansprechperson erfolgen kann.




04. 03. 2009 - SWIOnline - Auslegung des Begriffs „Einladung“ im DBA Malaysia

Das BMF teilt mit Erlass vom 24. 2. 2009, BMF-010221/0145-IV/4/2009, zur Herstellung von Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Malaysia die Auslegung des Begriffs der „Einladung“ im Hinblick auf die Tätigkeit von Lehrern und Forschern mit: Aufgrund eines mit der malaysischen Finanzverwaltung durchgeführten Verständigungsverfahren wird zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Auslegung mitgeteilt: Der Begriff „auf Einladung“ in Art. 20 des DBA Malaysia, BGBl. Nr. 664/1990, ist so auszulegen, dass davon Fälle der Bewerbung und anschließenden Einstellung aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung nicht erfasst sind. In diesen Fällen ist eine Freistellung der Vergütungen von Lehrern und Forschern auf Basis des Art. 20 DBA Malaysia, BGBl. Nr. 664/1990, auch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nicht möglich.




04. 03. 2009 - SWKOnline - Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer

Das BMF hat auf seiner Homepage eine aktuelle Liste (Stand: 1. 3. 2009) der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994), veröffentlicht.




03. 03. 2009 - PVInfo - Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Pflichtversicherung nach GSVG

Nach § 23 Z 2 EStG sind u. a. Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (wie insbesondere offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften), sowie die Vergütungen, welche die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Auch Gewinnanteile an Unternehmen, die auf Rechnung und Gefahr der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt werden, begründen daher – sofern sie die Versicherungsgrenze übersteigen und die betriebliche Tätigkeit im betreffenden Zeitraum ausgeübt wurde (vgl. dazu VwGH 29. 3. 2006, 2004/08/0094) – die Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG. Dass die Gesellschafterstellung „de facto“ die eines Kommanditisten gewesen sein mag, ändert nichts daran, dass dem Gesellschafter rechtlich die Befugnisse und Pflichten aus der Stellung eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zukamen, sodass er insbesondere auch gemäß § 1275 ABGB (anteilig) persönlich und unbeschränkt für Gesellschaftsschulden haftete und damit ein wesentliches Unternehmerrisiko trug (VwGH 29. 10. 2008, 2005/08/0066).




03. 03. 2009 - ASOKOnline - Änderung der Arbeitsmittelverordnung

Die AM-VO soll an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden und die Bestimmungen über die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln im 4. Abschnitt der AM-VO sollen übersichtlicher gestaltet werden. Neu erlassen werden soll die TAV, um einheitliche, an den Stand der Technik angepasste Arbeitnehmerschutzbestimmungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/-innen im Obertagebergbau zu gewährleisten (Rechtsbereinigung unter Aufhebung teilweise bereits derogierter Bestimmungen der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung und Steinbruchverordnung). Beide Reformvorhaben befinden sich aktuell im Begutachtungsstadium. Die entsprechenden Begutachtungsentwürfe können samt Erläuterungen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingesehen werden; die Begutachtungsfrist endet am 31. 3. 2009 (TAV) bzw. 7. 4. 2009 (AM-VO).




03. 03. 2009 - ASOKOnline - Änderung der Arbeitsmittelverordnung

Die AM-VO soll an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden und die Bestimmungen über die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln im 4. Abschnitt der AM-VO sollen übersichtlicher gestaltet werden. Neu erlassen werden soll die TAV, um einheitliche, an den Stand der Technik angepasste Arbeitnehmerschutzbestimmungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/-innen im Obertagebergbau zu gewährleisten (Rechtsbereinigung unter Aufhebung teilweise bereits derogierter Bestimmungen der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung und Steinbruchverordnung). Beide Reformvorhaben befinden sich aktuell im Begutachtungsstadium. Die entsprechenden Begutachtungsentwürfe können samt Erläuterungen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingesehen werden; die Begutachtungsfrist endet am 31. 3. 2009 (TAV) bzw. 7. 4. 2009 (AM-VO).




03. 03. 2009 - SWIOnline - Doppelbesteuerungsabkommen mit Vietnam

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 26. 2. 2009 einem Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll und Annex (RV 16 BlgNR 24. GP) seine Zustimmung erteilt. Das Abkommen sieht Amtshilfe bei der Erhebung steuerlicher Sachverhalte vor und orientiert sich an international bewährten und anerkannten Grundsätzen der OECD.




03. 03. 2009 - SWKOnline - Amtshaftung und Dienstgeberhaftungsprivileg im Schulbereich

Auch wenn sich der Kläger im Vorprozess nicht ausdrücklich auf das Dienstgeberhaftungsprivileg bezogen hat, genügt es, wenn er einen Lebenssachverhalt vorbringt, aus dem eine Haftung von Aufsichtspersonen schon aus rechtlichen Gründen nicht abgeleitet werden kann. Die Beschränkung der Haftpflicht nach § 335 Abs. 3 ASVG gilt auch im Verhältnis zwischen gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertretern des Unternehmers (Lehrer, Schulwart) und dem Lernenden. Sie kommt stets dann zum Tragen, wenn eine mit den Aufgaben des gesetzlichen Schulerhalters betraute Person für die Folgen eines Unfalls haften soll, für den Versicherungsschutz nach § 175 Abs. 4 ASVG besteht, weil sich der Geschädigte im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule befand (OGH 21. 10. 2008, 1 Ob 90/08d).




02. 03. 2009 - PVInfo - Neuregelung der Kurzarbeit beschlossen

In der Plenarsitzung des Nationalrats am 26. 2. 2009 ist das Beschäftigungsförderungsgesetz beschlossen worden, das eine Neuregelung der Kurzarbeit auch in Verbindung mit überbetrieblich verwertbaren Qualifizierungsmaßnahmen und eine Erweiterung der Arbeitsstiftungen vorsieht: Die Neuregelung der Kurzarbeitsbeihilfen ermöglicht eine größere Flexibilität und eine stärkere Einbindung der Arbeitsmarktpartner im Rahmen der Richtlinienerstellung im AMS. In der Richtlinie können insbesondere eine längere Höchstdauer der Kurzarbeit (bis zu 18 Monate), flexiblere Regelungen hinsichtlich des Durchrechnungszeitraums und der erforderlichen Mindestarbeitszeit bzw. des zulässigen Arbeitszeitausfalls sowie Regelungen betreffend die Kombinierbarkeit verschiedener Beihilfen vorgesehen werden. In Katastrophenfällen können Kurzarbeitsbeihilfen künftig auch ohne Vereinbarung der Sozialpartner gewährt werden. Die Einrichtung von Arbeitsstiftungen durch Gebietskörperschaften oder andere geeignete Träger wird nicht erst bei Vorliegen eines Insolvenztatbestands ermöglicht, sondern auch im Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten in bestimmten Wirtschaftszweigen. In der März-Ausgabe von PV-Info bereichtet Hannelore Ortner topaktuell über dieses Maßnahmenpaket.




02. 03. 2009 - SWKOnline - EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz passiert Nationalrat

Der Nationalrat hat in seiner Plenarsitzung vom 26. 2. 2009 ein Bundesgesetz zur Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens (EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz – EU-FinStrVG) beschlossen. Das neue Gesetz regelt die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen anderer EU-Staaten im Inland und die Vollstreckung von Entscheidungen österreichischer Finanzstrafbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten. Administrative Strafentscheidungen der Finanz- und Zollbehörden sind vom EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz ausgenommen, somit bedurfte die Vollstreckung von Strafen durch Finanz- und Zollämter sowie von Geldstrafen wegen Verwaltungsübertretungen durch Bezirksverwaltungsbehörden oder Bundespolizeidirektionen einer eigenständigen Umsetzung des Rahmenbeschlusses in Österreich: Das Gesetz nimmt Einschränkungen auf den Vollzug administrativer Strafentscheidungen der Finanz- und Zollbehörden sowie Abgrenzungen zum Anwendungsbereich der Beitreibungsrichtlinie vor und regelt die sachliche sowie örtliche Zuständigkeit der Finanz- und Zollämter. Verfahrensrechtlich ist bei der Vollstreckung ausländischer Strafentscheidungen das Finanzstrafgesetz maßgeblich.




02. 03. 2009 - SWKOnline - Abgabenverwaltungsreformgesetz beschlossen

In der Plenarsitzung des Nationalrats am 26. 2. 2009 ist ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Grundsteuergesetz 1955, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Finanzstrafgesetz geändert werden (Abgabenverwaltungsreformgesetz – AbgVRefG), in der Fassung eines Abänderungsantrags betreffend redaktionelle Anpassungen beschlossen worden. Mit dem Abgabenverwaltungsreformgesetz werden insbesondere die allgemeinen Bestimmungen und das Verfahrensrecht für die Erhebung der Abgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden weitgehend vereinheitlicht und für alle Länder einheitliche Sonderbestimmungen im unbedingt erforderlichen Ausmaß geschaffen. Vor allem im Interesse der Rechtssicherheit, und um die Verwendung der Judikatur nicht zu erschweren, ist die Umsetzung der Vereinheitlichung im Wege einer Novellierung der BAO erfolgt: Ihr Anwendungsbereich wird auf Landes- und Gemeindeabgaben und Sonderregelungen in diesem Zusammenhang ausgedehnt. Sonderregelungen betreffen insbesondere Nebenansprüche (vor allem Stundungs- und Aussetzungszinsen, Säumniszuschläge) sowie den für die zwangsweise Einbringung geltenden Kleinbetrag.



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