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29. 05. 2009 - UFSjournal - Ist nur ein Singlehaushalt ein richtiger Haushalt?

Nach allgemeinem Begriffsverständnis bedeutet „alleinstehend“ nicht in einer Partnerschaft lebend, nicht aber unbedingt alleine wohnend. Alleinstehende leben in der Praxis keineswegs nur in Singlehaushalten. Der Alltag kennt unterschiedliche Formen der Lebensführung, in denen sich Alleinstehende eine Wohnung mit anderen Personen teilen, sei es, dass sie mit diesen einen gemeinsamen Haushalt führen oder als Mitbewohner im Haushalt Dritter leben. Die nach Lehre und Rechtsprechung gängige Abgrenzung für das Vorliegen eines „Familienwohnsitzes“ von Alleinstehenden (der VwGH zieht die Begriffe „Heimatwohnsitz“ bzw. „ständiger Wohnsitz“ vor) im Zusammenhang mit Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung setzt bei einer abgeschlossenen, vollständigen Wohneinheit zur Alleinbenutzung an. Der UFS hat kürzlich (31. 3. 2009, RV/0240-G/08) unterschiedliche Wohnsituationen von Alleinstehenden unter dem Blickwinkel des eigenen Hausstands überprüft. In einem Beitrag in der Mai-Ausgabe des UFSjournals beschäftigt sich Dr. Johanna Demal vom UFS Graz mit dieser Entscheidung.




29. 05. 2009 - UFSjournal - Wann erlischt die Zollschuld beim vorschriftswidrigen Verbringen?

In einem Verfahren im Zusammenhang mit einem Zigarettenschmuggel in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft hat der UFS – ausgehend von unterschiedlichen Auffassungen einerseits des VwGH und andererseits des BFH zum Ende des Zeitraums, in dem es nach dem Entstehen der Zollschuld zu einem Erlöschen der Zollschuld kommen kann – ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 234 EG an den EuGH gerichtet und diesen gefragt, wann die Zollschuld für Waren, die beim vorschriftswidrigen Verbringen beschlagnahmt wurden, erlischt (UFS 20. 9. 2007, ZRV/0225-Z3K/07) Der EuGH stellt dazu fest, dass die Beschlagnahme nur dann zum Erlöschen der Zollschuld führt, wenn sie erfolgt, bevor die Waren über die erste innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaften liegende Zollstelle hinaus gelangt sind (EuGH 2. 4. 2009, Rs. C-459/07, Elshani). In einem für die Rubrik „UFS und Höchstgerichte“ verfassten Beitrag in der Mai-Ausgabe des UFSjournal erläutert Dr. Wilhelm Pistotnig vom UFS Graz die Hintergründe dieser Entscheidung.




29. 05. 2009 - ASOKOnline - Entlohnung auf Provisionsbasis

Die Provision ist eine Erfolgsvergütung, welche sowohl vom Ergebnis der Arbeit des Arbeitnehmers (Leistungsentgelt) als auch von objektiven, also von den Vertragsparteien nicht beeinflussbaren Faktoren der Geschäfts- und Marktlage und nicht etwa vom Gesamtgeschäftsgewinn des Unternehmens (wie bei Umsatzbeteiligungen) abhängig ist. In der Regel handelt es sich um eine prozentuelle Beteiligung am Wert jener Geschäfte, die durch die Mitwirkung des Arbeitnehmers angebahnt und letztendlich seitens des Arbeitgebers abgeschlossen wurden. Die Vereinbarung eines Fixbetrages ist aber auch möglich. Zu der in vielen Branchen überaus wichtigen Entlohnung auf Provisionsbasis erörtert Univ.-Ass. Dr. Jasmin Pacic in einem Beitrag in der Mai-Ausgabe der ASoK die grundlegende rechtlichen Rahmenbedingungen und geht dabei auch auf einige rechtlich brisante Fragen ein.




29. 05. 2009 - SWKOnline - Stromversorgung: Gebrauchsabgabe Wien - Netznutzung Niederösterr.

Das Vorliegen einer Abgabepflicht nach dem Wr. Gebrauchsabgabengesetz (GebAbgG), wenn ein Endverbraucher (nach § 7 Z 9 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz – ElWOG – ein Verbraucher, der Elektrizität für den Eigenverbrauch kauft) einen Netzanschluss (nach § 7 Z 25 ElWOG die physische Verbindung der Anlage eines Kunden oder Erzeugers von elektrischer Energie mit dem Netzsystem) an das Verteilernetz in Niederösterreich hat, muss anhand der Grundlagen des Stromversorgungssystems beurteilt werden. Der Gesetzgeber hat sich für die behördliche Tarifbestimmung und den sog. Punkttarif entschieden: Das vom Netzbenutzer (nach § 7 Z 26 ElWOG der Einspeiser oder Entnehmer) für die Netznutzung zu bezahlende Netznutzungsentgelt bestimmt sich einzig nach dem Punkt, an dem der Netzbenutzer an das Netz angeschlossen ist, und zwar unabhängig vom Ort der Einspeisung des vom Entnehmer dem Netz entnommenen Stroms. Auf die konkreten „Stromwege“, die ohnehin kaum feststellbar sind, kommt es dabei nicht an. Das Entgelt ist grundsätzlich entfernungsunabhängig. Ein Wille des Gesetzgebers, dass jeder potenzielle Gebrauch von Verteilernetzen oder Teilen davon, die außerhalb der Gemeinde liegen, in welcher der Netzanschluss situiert ist, bereits einen Gebrauchsabgabentatbestand verwirklichen soll, ist nicht zu erkennen. Hinsichtlich jedes Endverbrauchers können nur bei einer Gemeinde, nämlich der, in deren Gebiet der Netzanschluss liegt, Gebrauchsabgaben für seine Netznutzung anfallen. Liegt das Netz eines Verteilungsnetzbetreibers in mehreren Gemeinden/Ländern, so soll dies nicht das Entstehen gleich mehrerer Gebrauchsabgabenverpflichtungen verursachen können. Daher muss der nach § 25 Abs. 9 ElWOG zentrale Ansatzpunkt für die Ermittlung der Netznutzungsentgelte für Verbraucher, nämlich der Netzanschlusspunkt, auch für die Beurteilung der Verwirklichung eines Gebrauchsabgabentatbestands gelten. Gewährt der Verteilungsnetzbetreiber dem Endverbraucher Netznutzung auf niederösterreichischem Boden, so unterliegen weder er noch der Endverbraucher der Abgabenpflicht nach dem Wr. GebAbgG (OGH 30. 3. 2009, 7 Ob 249/08f).




28. 05. 2009 - SWIOnline - Kommissionsvorschlag zur Stärkung der Finanzaufsicht in Europa

Die Europäische Kommission hat am 27. 5. 2009 eine Mitteilung zur europäischen Finanzaufsicht vorgelegt. Sie schlägt darin eine Reihe ehrgeiziger Reformen an der derzeitigen Struktur der Finanzdienstleistungsausschüsse vor, insbesondere die Schaffung eines Europäischen Rates für Systemrisiken (European Systemic Risk Council, ESRC), eines Europäischen Finanzaufsichtssystems (European System of Financial Supervisors, ESFS) und neuer europäischer Aufsichtsbehörden. Der ESRC soll Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten („Aufsicht auf Makroebene“). Er wird frühzeitig vor sich abzeichnenden Systemrisiken warnen und erforderlichenfalls Empfehlungen zur Eindämmung dieser Risiken ausgeben. Das ESFS, bestehend aus einem Netzverbund, in dem die nationalen Finanzaufsichtsbehörden mit den neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, die aus den bestehenden Ausschüssen für Banken, Wertpapiere und Versicherungen und betriebliche Altersversorgung hervorgehen sollen, zusammenarbeiten, soll die einzelnen Finanzinstitute beaufsichtigen („Aufsicht auf Mikroebene“). Die zur Umsetzung dieser Vorschläge erforderlichen Rechtsvorschriften sollen im Herbst folgen. Die Kommission fordert alle interessierten Kreise auf, bis zum 15. 7. zu dieser Mitteilung Stellung zu nehmen.




28. 05. 2009 - SWKOnline - Regierungsvorlage zum Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009

Dem Nationalrat liegt seit 26. 5. 2009 die Regierungsvorlage (RV 208 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz 1965, das SE-Gesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Umwandlungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Kapitalberichtigungsgesetz, das Gesellschafter-Ausschlussgesetz, das Übernahmegesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Grundbuchsgesetz geändert werden (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 – AktRÄG 2009), zur Beschlussfassung vor. Das Gesetz dient vor allem der Umsetzung der Richtlinie 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsenotierten Gesellschaften („Aktionärsrechte-RL“). Diese Richtlinie erleichtert Aktionären von börsenotierten Gesellschaften die grenzüberschreitende Wahrnehmung ihrer Informations- und Mitbestimmungsrechte auch ohne persönliche Anwesenheit.




27. 05. 2009 - PVInfo - Information zur Auftraggeberhaftung

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gibt auf seiner Homepage bekannt: Das AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz tritt erst in Kraft, „wenn der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz festgestellt hat, dass die zur Verfügung stehenden technischen Mittel für die Vollziehung der Bestimmungen über die AuftraggeberInnenhaftung für die von den Krankenversicherungsträgern einzuhebenden Beiträge und Umlagen geeignet sind.“ Das ist erst dann, wenn sowohl die Wirtschaft als auch die Krankenversicherungsträger die entsprechende Software hierfür entwickelt haben, was jedoch voraussichtlich erst ab 1. 9. 2009 der Fall sein wird. Ein Antrag auf Aufnahme in die HFU-Gesamtliste wird daher erst frühestens ab Juni 2009 sinnvoll sein.




27. 05. 2009 - ASOKOnline - Zutrittsrechte der Betriebsräumlichkeiten

Die Organe der Arbeitnehmerschaft können gemäß § 39 Abs. 4 ArbVG zu ihrer Beratung in allen Angelegenheiten die zuständige freiwillige Berufsvereinigung oder gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer beiziehen. Abgesehen davon sind für die Vertreter der Arbeiterkammer bzw. der Gewerkschaft bestimmte Kompetenzen im Rahmen der Betriebsverfassung gesetzlich angeordnet, die nur durch Zutritte in das Betriebsgebäude wahrgenommen werden können. Protestversammlungen, die sich mit überbetrieblichen Themen (z. B. „Nulllohnrunde“) befassen, sind im ArbVG nicht vorgesehen und können daher jedenfalls Zutritte betriebsfremder Personen nicht legitimieren. Aus dem Kampfverbot ergibt sich, dass etwa Flugzettel mit rufschädigendem Inhalt vom Betriebsrat nicht verteilt werden dürfen und derartige Aktionen daher ebenfalls keine Grundlage für Zutrittsrechte sein können. In der Mai-Ausgabe der ASoK widmet sich Dr. Thomas Rauch den einschlägigen betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen, wobei in seinem Beitrag vor allem die Abgrenzung zulässiger von unzulässigen Zutritten sowie die Friedenspflichten näher dargestellt werden.




27. 05. 2009 - SWIOnline - BFH: Pferderennen sind nicht gemeinnützig

Trabrennen, die ein im Übrigen wegen Förderung der Tierzucht gemeinnütziger und deshalb steuerbefreiter Verein veranstaltet, können steuerpflichtig sein. Der Verein hatte geltend gemacht, die Trabrennen seien als Leistungsprüfungen für die Zucht unerlässlich. Auch das Tierzuchtgesetz sehe derartige Prüfungen vor. Es handle sich daher um rein züchterische Veranstaltungen, die als sog. Zweckbetrieb ebenfalls steuerbefreit seien. Nach Auffassung des BFH indes sind Trabrennen vor allem sportliche Veranstaltungen und ein beliebtes Freizeitvergnügen: Pferderennen unterschieden sich nicht wesentlich von anderen Sportveranstaltungen wie Fußballspielen, Boxveranstaltungen oder etwa Auto- und Radrennen. Derartige Veranstaltungen seien allerdings, wenn sie unter denselben Bedingungen durchgeführt würden, steuerpflichtig. Leistungsprüfungen könnten auch ohne zahlendes Publikum abgehalten werden. Schon aus Wettbewerbs- und Gleichheitsgründen gebe es keinen Anlass, den Pferdesport zu begünstigen. Mit diesem Urteil hat der BFH nicht nur entgegen der Auffassung der Trabrennvereine, sondern auch gegen die bisherige Praxis der Finanzverwaltung entschieden. Es ist anzunehmen, dass zumindest für die Vergangenheit Vertrauensschutz gewährt werden wird (BFH 22. 4. 2009, I R 15/07).




27. 05. 2009 - SWKOnline - Anspruchsvoraussetzungen für Ausgleichsleistungen

Reisende, die sich am Flughafen in der Warteschlange zum Check-in-Schalter anstellen, finden sich rechtzeitig zur Abfertigung i. S. d. Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ein. Nach dieser Verordnung haben Reisende einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung und auf eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen, wenn Umstände, die in der Sphäre der Airline liegen, zur Nichtbeförderung gegen den Willen der Reisenden führt. Ein Defekt und Totalausfall der Gepäcksortierungsanlage und die damit einhergehende Verzögerungen beim Check-in fallen in die Sphäre der Airline. Nach einer mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung des HG Wien vom 16. 1. 2009, 60 R 44/08p, fällt die gesamte Organisation der Abfertigung in den Verantwortungsbereich der Airline, sodass auch jene Passagiere als rechtzeitig zur Abfertigung eingetroffen zu gelten haben, die unter Berücksichtigung der beim heutigen Flugverkehr üblicherweise auftretenden Wartezeiten am Flughafen eintreffen und sich bei den Check-in-Schaltern anstellen. Passagiere, die dennoch einen Flug versäumen, haben daher die Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung.




27. 05. 2009 - SWKOnline - Steuerrechtliche Folgen persönlicher Nahebeziehungen

Begriffe und Folgen von Ehe, Familie und Kindern, etc. sind im Zivilecht geregelt. Das Steuerrecht nimmt auf diese Verhältnisse Bezug, erweitert sie um Ausdrücke wie Lebensgemeinschaft, Partnerschaft oder Haushaltszugehörigkeit und knüpft daran öffentlich-rechtliche Folgen. Besondere Auswirkungen haben auf Grund des Leistungsfähigkeitsprinzips private Lebensumstände, insbesondere Kindschaft, Partnerschaft oder Unterhaltsverpflichtungen, im Einkommensteuerrecht. In einem Beitrag in SWK-Heft 15/2009 untersucht Mag. Bernhard Renner persönliche Naheverhältnisse unter verschiedenen abgabenrechtlichen Aspekten.




26. 05. 2009 - UFSjournal - Selbstanzeige eines Verbandes

Der UFS hat sich kürzlich zum ersten Mal mit der Selbstanzeige eines Verbandes befasst (UFS 23. 4. 2009, FSRV/148-W/08). Zu prüfen waren die Erfüllung der Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige (Täternennung, Entrichtung im Sinn der Abgabenvorschriften) und eine Verletzung von den Verband treffenden Pflichten durch einen Entscheidungsträger. Lesen Sie mehr dazu in einem von Dr. Michaela Schmutzer vom UFS Wien für die Mai-Ausgabe des UFSjournals verfassten Beitrag.




26. 05. 2009 - PVInfo - Formular online: Arbeitgeberzuschuss zu Kinderbetreuungskosten

Auf der Homepage des BMF steht seit Kurzem das Formular L 35 („Erklärung zur Berücksichtigung eines steuerfreien Zuschusses für Kinderbetreuungskosten“) zum Download zur Verfügung.




26. 05. 2009 - SWKOnline - Steuerrechtliche Folgen persönlicher Nahebeziehungen

Begriffe und Folgen von Ehe, Familie und Kindern, etc. sind im Zivilecht geregelt. Das Steuerrecht nimmt auf diese Verhältnisse Bezug, erweitert sie um Ausdrücke wie Lebensgemeinschaft, Partnerschaft oder Haushaltszugehörigkeit und knüpft daran öffentlich-rechtliche Folgen. Besondere Auswirkungen haben auf Grund des Leistungsfähigkeitsprinzips private Lebensumstände, insbesondere Kindschaft, Partnerschaft oder Unterhaltsverpflichtungen, im Einkommensteuerrecht. In einem Beitrag in SWK-Heft 15/2009 untersucht Mag. Bernhard Renner persönliche Naheverhältnisse unter verschiedenen abgabenrechtlichen Aspekten.




25. 05. 2009 - UFSjournal - Ende der Unternehmereigenschaft

Wird ein Betrieb beendet, so ist zu prüfen, ob die unternehmerische Tätigkeit als endgültig beendet anzusehen ist oder bloß ruht. Ist die Absicht, die Unternehmertätigkeit fortzuführen, aus den Gesamtumständen abzuleiten, liegt keine Beendigung vor, auch wenn vorübergehend keine Umsätze erzielt werden. Die Höhe und das Ausmaß der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (neben der selbständigen Tätigkeit) sind primär nicht maßgeblich für die Beurteilung, ob die Unternehmertätigkeit noch aufrecht ist (UFS 24. 4. 2009, RV/0268-L/09).




25. 05. 2009 - PVInfo - Eintritt der Arbeitslosigkeit bei GmbH-Geschäftsführern

Arbeitslos ist, wer nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses keine neue Beschäftigung gefunden hat. Bei GmbH-Geschäftsführern kann der Zeitpunkt der Beendigung des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses (und somit des Eintritts der Arbeitslosigkeit) aufgrund des Nebeneinanders von Anstellungsverhältnis und Organschaftsverhältnis jedoch bisweilen strittig sein, wie einige VwGH-Erkenntnisse aus jüngerer Zeit belegen. In einem Beitrag in der Mai-Ausgabe von PV-Info erläutert Mag. Andreas Gerhartl den rechtlichen Hintergrund.




25. 05. 2009 - PVInfo - BUAK: Protokoll bei Meldelisteneingabe

Seit Ende April besteht die Möglichkeit, die getätigten Eingaben in der BUAK-Portalanwendung „Meldeliste“ als elektronisches Protokoll einzusehen bzw. auszudrucken. In der Ansicht „Betriebsstammdaten“ gibt es ein neues Drop-Down-Feld, das der Auswahl des gewünschten Zuschlagszeitraums dient. Durch Betätigen des nebenstehenden Buttons wird das Eingabeprotokoll im PDF-Format für diesen Zeitraum erstellt und kann in weiterer Folge ausgedruckt werden. Dem Eingabeprotokoll ist zu entnehmen, für welche Zeiträume Meldungen vorgenommen wurden, wann die Eingaben zuletzt aktualisiert wurden und wer die einzelnen Eingaben getätigt hat.




25. 05. 2009 - ASOKOnline - Förderungen und Beratungen des AMS für Betriebe

In Zeiten der Krise kommt den Unterstützungs- und Beratungsleistungen des AMS ein besonders hoher Stellenwert zu. In der Mai-Ausgabe der ASoK gibt Mag. Andreas Gerhartl, Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich, einen Überblick über die bundesweit festgelegten Förderbedingungen und -voraussetzungen für die wichtigsten vom AMS zur Unterstützung von Arbeitgebern angebotenen Instrumente. Namentlich behandelt er dort die Unterstützungen bei Kurzarbeit, Qualifizierungsberatungen und -förderungen, die Flexibilitätsberatung für Betriebe, das Modell „Bildungskarenz plus“, die Beihilfe zum Solidaritätsprämienmodell, die Eingliederungsbeihilfe sowie Förderungen der Lehrausbildung.




25. 05. 2009 - ASOKOnline - Entlassung aus generalpräventiven Erwägungen

Gegen einen Unteroffizier, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund steht, wurde die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Die Disziplinaroberkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung stellte u. a. fest, der Unteroffizier habe an einem Sonntag nachmittags mehrere Male die Kasernenwache in einem stark alkoholisierten Zustand passiert, während einer bescheinigten Dienstunfähigkeit wegen Erkrankung in der Stadt Alkohol konsumiert, sei während einer Krankenstandsüberprüfung durch den Einheitskommandanten um ca. 13:45 Uhr in stark alkoholisiertem Zustand bei seiner Wohnadresse eingetroffen worden, habe schließlich nach erfolgreicher stationärer psychotherapeutischer Behandlung seinen Dienst nicht angetreten und sei weitere sechs Tage ungerechtfertigt dem Dienst ferngeblieben. Nach dem Heeresdisziplinargesetz kommt es darauf an, inwieweit die beabsichtigte Strafhöhe erforderlich ist, um den Beschuldigten von der Begehung weiterer Pflichtverletzungen abzuhalten (Spezialprävention) oder um Pflichtverletzungen anderer Personen entgegenzuwirken (Generalprävention). Hier war die Entlassung schon aus generalpräventiven Gründen wegen der negativen Vorbildwirkung notwendig. Der Unteroffizier ist trotz mehrerer Alkoholentwöhnungsmaßnahmen nach zwischenzeitlichen Abstinenzphasen wiederholt zum Alkohol zurückgekehrt; seine Neigung zur Haltlosigkeit und Undiszipliniertheit lässt außerdem auf eine negative Zukunftsprognose schließen (VwGH 26. 2. 2009, 2008/09/0007).




25. 05. 2009 - ASOKOnline - Besitz/Betrieb einer Apotheke bleiben Apothekern vorbehalten

Der Ausschluss von Nichtapothekern vom Betrieb einer Apotheke oder vom Erwerb von Beteiligungen an Apotheken betreibenden Gesellschaften ist Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs. Diese Beschränkung lässt sich jedoch mit dem Ziel rechtfertigen, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Niederlassungsfreiheit und der freie Kapitalverkehr stehen sohin einer nationalen Regelung nicht entgegen, die Personen, die keine Apotheker sind, den Besitz und den Betrieb von Apotheken verwehrt. Der EuGH weist auch die Klage wegen Vertragsverletzung, welche die Kommission gegen Italien erhoben hat, ab und stellt fest, dass nicht nur der Ausschluss der Nichtapotheker vom Betrieb einer privaten Apotheke gerechtfertigt sein kann, sondern auch das die Vertriebsunternehmen pharmazeutischer Produkte treffende Verbot, sich an kommunalen Apotheken zu beteiligen (EuGH 19. 5. 2009, Rs. C-531/06, Kommission/Italien; verb. Rs. C-171/07 u. a., Apothekerkammer des Saarlandes u. a.).




25. 05. 2009 - SWIOnline - Gewinnzusagen: werden am Wohnsitz des Verbrauchers eingeklagt

Ein Verbraucher kann nach dem Recht des Mitgliedstaats (hier: Österreich), in dem er seinen Wohnsitz hat, und bei dem Gericht des Ortes seines Wohnsitzes (hier: St. Pölten) eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Versandhandelsgesellschaft auf Auszahlung eines von ihm scheinbar gewonnenen Preises klagen, wenn diese Gesellschaft dem Verbraucher zu dem Zweck, ihn zum Vertragsabschluss zu bewegen, ein persönlich adressiertes Schreiben zugesandt hat, mit dem bei ihm der Eindruck erweckt wurde, er erhalte einen Preis, wenn er diesen durch Rücksendung des dem Schreiben beigefügten „Gewinn-Anforderungs-Zertifikats“ beanspruche, ohne dass der Erhalt dieses Preises aber von einer Bestellung von Waren, die diese Gesellschaft zum Kauf anbietet, oder von einer Testbestellung abhängt. Art. 15 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen („Ansprüche aus einem Vertrag“) ist einschlägig, wenn sich der gewerbsmäßige Verkäufer rechtlich gebunden hat, dem Verbraucher den Preis auszuzahlen; ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, unterliegt eine solche Klage nur dann der genannten Vorschrift der Verordnung Nr. 44/2001, wenn der Verbraucher bei dem gewerbsmäßigen Verkäufer tatsächlich eine Bestellung aufgegeben hat (EuGH 14. 5. 2009, Rs. C-180/06, Ilsinger).




25. 05. 2009 - SWKOnline - Protokoll – Gebühren und Verkehrsteuern 2007

Bereits im November 2007 fand die Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit dem zuständigen Fachbereich SZKFBGVB und den Finanzämtern statt, bei der in der Praxis aufgetretene Zweifelsfragen in den oben genannten Bereichen behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Besprechung wurde das vorliegende Protokoll – Gebühren und Verkehrsteuern per Erlass vom 14. 5. 2009, BMF-010206/0167-VI/5/2009, erstellt.




25. 05. 2009 - SWKOnline - Grünes Licht des Nationalrats für Abgabenänderungsgesetz 2009

Das Plenum das Nationalrats hat am 19. 5. 2009 das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2009 als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2009 in der Fassung des Budgetausschussberichts beschlossen. Gegenüber der Regierungsvorlage wurde lediglich eine Anpassung des in § 12 Abs. 1 Z 5 KStG enthaltenen Verweises vorgenommen, um der mit dem Steuerreformgesetz 2009 erfolgten Änderung im EStG (Einfügung des § 4a: Absetzbarkeit von Spenden) Rechnung zu tragen. Insgesamt werden mit dem AbgÄG 2009 14 Abgabengesetze geändert. Wesentliche Neuerungen betreffen die Reisekostenersätze bei gemeinnützigen Sportvereinen, den Entfall der Verpflichtung zum Ausweis geleisteter BMSVG-Beiträge in der Steuererklärung, die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG und die erforderlichen Anpassungen an das Mehrwertsteuerpaket.




20. 05. 2009 - UFSjournal - UFS und Investitionszuwachsprämie

Angespornt durch Aussagen des VwGH und der EStR, untersuchen die Finanzämter bei Betriebsprüfungen nach wie vor mit viel Elan, ob die damals begünstigten Wirtschaftsgüter nicht doch vor Ablauf von vier Jahren bzw. der Hälfte ihrer Nutzungsdauer ausgeschieden sind. Das ist für sie nämlich Grund genug, die seit 2005 ausgelaufene Investitionszuwachsprämie (IZP) rückwirkend zu streichen. Der UFS trägt diese Linie zum Teil mit, widerspricht ihr zum Teil aber auch mit Nachdruck. Zuletzt zeigte er zusätzlich einige neue Aspekte und die Tatsache auf, dass die Existenz einer Mindestbehaltedauer nicht nur negativ wäre, sondern die IZP sogar rückwirkend erhöhen könnte. Im Schwerpunktbeitrag der Mai-Ausgabe des UFSjournals widmet sich Mag. Erich Schwaiger vom UFS Salzburg dieser und anderen Facetten rund um die Investitionszuwachsprämie.




19. 05. 2009 - PVInfo - Minusstunden: Ist ein Gehaltsabzug zulässig?

Im Unternehmen des Arbeitgebers erfolgte die Festlegung der Normalarbeitszeit durch Dienstpläne, in denen eine unter der mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Wochenstundenanzahl liegende Wochenarbeitszeit vorgesehen war. In seiner knapp vierjährigen Dienstzeit häufte der Arbeitnehmer so mehr als 100 Minusstunden an, obwohl er stets die per Dienstplan angeordneten Arbeitsstunden erbracht und zusätzlich Urlaubs- und Krankenstandvertretungen übernommen hatte. Das OLG Wien (28. 10. 2008, 10 Ra 100/08i) zog § 1155 Abs. 1 ABGB zur Lösung der Frage nach der Zulässigkeit eines Gehaltsabzugs für ebenjene Minusstunden heran: Danach gebührt dem Arbeitnehmer auch für Dienstleistungen, die nicht zustande gekommen sind, das Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände aufseiten des Arbeitgebers daran gehindert wurde. Im konkreten Fall wertete das Gericht die Anhäufung von Minusstunden als ausschließlich der Sphäre des Arbeitgebers zugehörig. Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Judith Morgenstern in der Mai-Ausgabe von PV-Info.




19. 05. 2009 - SWIOnline - Griechische Staatsanleihen: Steuerbegünstigung mit Ablaufdatum

Die aktuelle Steuerbefreiung für Zinsen aus griechischen Staatsanleihen ist mit der Anwendbarkeit des neuen DBA Griechenland in zeitlicher Hinsicht befristet. Schon bisher war im Falle einer inländischen kuponauszahlenden Stelle für natürliche Personen – anders als für Körperschaften – eine Berufung auf diese besondere Verteilungsnorm wegen des so genannten Progressionsvorbehalts nicht in jedem Fall von unbedingtem Vorteil. Im Rahmen des Auslaufens der DBA-rechtlichen Begünstigung sind eine Zinsabgrenzung durch österreichische Investoren und die damit verbundene Anwendung der Befreiung auf zeitanteilige Kapitalerträge wohl zulässig, unabhängig davon, ob die Kapitalerträge natürlichen Personen oder Körperschaften bzw. dem Privat- oder dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Rainer Obermann in der Mai-Ausgabe der SWI.




19. 05. 2009 - SWKOnline - Geschäftsbericht 2008 der Finanz

Das Gesamtsteueraufkommen ist 2008 von 56,12 Mrd. € (2007) auf 59,57 Mrd. € gestiegen; davon entfielen 21,48 Mrd. € auf die Umsatzsteuer, 22,30 Mrd. € auf die Lohnsteuer, 3,06 Mrd. € auf die Einkommensteuer, 5,93 Mrd. € auf die Körperschaftsteuer, 6,80 Mrd. € auf sonstige Abgaben. Die durchschnittliche österreichweite Durchlaufzeit (Eingang bis Bescheid) betrug bei der Arbeitnehmerveranlagung 20 Kalendertage, bei der betrieblichen Veranlagung 26 Kalendertage. Die Finanzonline-Quote bei der Arbeitnehmerveranlagung stieg von 34% im Jahr 2007 auf 40% 2008. bei der betrieblichen Veranlagung beträgt die Finanzonline-Quote mittlerweile 81% (2007 75%). Die KIAB hat 2008 26.697 Betriebe kontrolliert, dabei wurden unter 70.760 Beschäftigten 15.431 illegal Beschäftigte festgestellt. Weitere Informationen zur österreichischen Steuer- und Zollverwaltung im Geschäftsbericht 2008




18. 05. 2009 - UFSjournal - Absehen von der Steuerpflicht bei Kapitalgesellschaften

Die Voraussetzungen für das Absehen von der gemäß § 44 Abs. 1 BAO eingetretenen Abgabepflicht („Ausnahmegenehmigung“) sind abschließend in den §§ 34 ff. BAO geregelt. In anderen Abgabengesetzen, insbesondere im UStG 1994 oder im KStG 1988, werden keine zusätzlichen Voraussetzungen normiert. Ebenso enthält die BAO selbst in anderen Bestimmungen keine nach Form und Art der Körperschaft differierenden Voraussetzungen für ein Absehen von einer Abgabepflicht. Insbesondere gibt es keine dahin gehenden Regelungen, dass bei Kapitalgesellschaften eine strengere Betrachtungsweise anzustellen wäre. § 44 Abs. 1 BAO, der den Eintritt der vollen Abgabepflicht regelt, spricht nämlich allgemein von „Körperschaften“. § 44 Abs. 2 BAO – darauf unmittelbar aufbauend – beinhaltet den Ausdruck „Abgabepflichtiger“, womit wohl nur eine Körperschaft i. S. d. § 44 Abs. 1 leg. cit., nicht jedoch ein nach seiner Rechtsform eingeschränkter Antragsberechtigter gemeint sein kann. Somit bestehen für alle Körperschaftsteuersubjekte, unabhängig davon, ob es sich etwa um Vereine i. S. d. Vereinsgesetzes 2002 oder um Kapitalgesellschaften i. S. d. AktG bzw. GmbHG handelt, hinsichtlich des bescheidmäßigen Absehens vom Eintritt der Steuerpflicht die gleichen Voraussetzungen (UFS 20. 4. 2009, RV/0317-L/09).




18. 05. 2009 - UFSjournal - Beweisaufnahme und Beweisverwertung

Die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK hindert die Abgabenbehörden nicht, Beweise, die in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen Strafverfahren erhoben wurden, zum Zweck der Wiederaufnahme des Verfahrens heranzuziehen und auch bei der Beurteilung der damit verbundenen Sachbescheide zu verwerten (UFS 22. 1. 2009, RV/0806-L/05).




18. 05. 2009 - UFSjournal - Ende der Berufsausbildung bei einem Studium

Ein Universitätsstudium und damit die universitäre Berufsausbildung im Sinn des FLAG 1967 endet mit dem Tag der erfolgreichen Ablegung der letzten erforderlichen Prüfung. Danach besteht unter der Voraussetzung, dass keine anderen beihilfenanspruchsbegründenden oder -ausschließenden Tatbestände vorliegen, beginnend mit dem Folgemonat ein Beihilfenanspruch für weitere drei Monate. Das Datum der Erstellung des Bescheids über die Verleihung des akademischen Grades oder der Sponsion bzw. Promotion spielt dabei keine Rolle (UFS 18. 3. 2009, RV/0317-I/08).




18. 05. 2009 - PVInfo - BUAG-Novelle: Vermeidung von Sozialbetrug

Am 11. 5. 2009 hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz einen Begutachtungsentwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden, zur Begutachtung versandt. Um sozialbetrügerisches Verhalten zu erschweren, soll das System des BUAG insofern modifiziert werden, als Arbeitnehmeransprüche nur dann entstehen, wenn sie rechtzeitig geltend gemacht oder der BUAK auf andere Weise bekannt werden (z. B. im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit). Damit soll vermieden werden, dass die Beiträge jener Unternehmen, welche die Regelungen des BUAG einhalten, zur Abdeckung der von den unredlichen Unternehmen nicht entrichteten Zuschläge dienen müssen. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur beschleunigten Eintreibung von Zuschlägen vorgesehen, die dazu dienen, fragwürdig agierende Unternehmen schneller zu identifizieren und zu belangen. Als Begleitmaßnahmen sieht die Novelle verstärkte Kontrollmöglichkeiten und auch einen klaren Strafkatalog vor.




18. 05. 2009 - PVInfo - Abgabenänderungs- und Sozialversicherungsänderungsgesetz 2009

Auch nach dem Steuerreformgesetz 2009 ist der Gesetzgeber nicht untätig: In der Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2009 sind einige für die Personalverrechnung wesentliche Punkte enthalten. So sollen etwa Reiseaufwandsentschädigungen bei gemeinnützigen Sportvereinen neu geregelt werden oder BMSVG-Beiträge in Hinkunft nicht mehr in der Steuererklärung ausgewiesen werden müssen. Überdies ist eine Gleichstellung echter und freier Dienstnehmer bei DB, DZ und Kommunalsteuer geplant. Auch der Begutachtungsentwurf zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2009 bringt manch Neues, z. B. eine Verbesserung der pensionsrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger im Rahmen der freiwilligen Versicherung. In der Mai-Ausgabe von PV-Info bereitet Hannelore Ortner alles Wissenswerte rund um das Abgabenänderungsgesetz 2009 und das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2009 auf.




18. 05. 2009 - ASOKOnline - Zur ordnungsgemäßen Kundmachung von Betriebsvereinbarungen

Gem. § 30 Abs. 1 ArbVG sind Betriebsvereinbarungen vom Betriebsinhaber oder vom Betriebsrat im Betrieb aufzulegen oder an sichtbarer für alle Arbeitnehmer zugänglicher Stelle anzuschlagen. Die Kundmachung der Betriebsvereinbarung in der einen oder anderen Form ist Voraussetzung für deren normative Wirkung für die Arbeitnehmer. Das bloße Auflegen im Personalbüro ohne sonstige Hinweise auf die Einsichtsmöglichkeit gilt im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des OGH nicht als gehörige Kundmachung. Der erkennende Senat sieht sich nicht veranlasst, von der bisherigen Entscheidungslinie des OGH abzuweichen. Insb. wäre es ein Wertungswiderspruch, wollte man eine hinweislose Hinterlegung einer Betriebsvereinbarung dem Anschlag an sichtbarer, für alle Arbeitnehmer zugänglicher Stelle ohne Weiteres gleichsetzen. Um dieselbe Publizitätswirkung zu erlangen, ist es daher erforderlich, in geeigneter Form sowohl vom Abschluss einer Betriebsvereinbarung als auch von der örtlichen und zeitlichen Möglichkeit der Einsichtnahme informiert zu werden. Da nicht festgestellt werden konnte, dass die Anwesenheit der Arbeitnehmer bei den Abteilungsbesprechungen (Jours fixes) oder bei der Weihnachtsfeier verpflichtend war und auch nicht feststeht, dass bei diesen Gelegenheiten auf die Einsichtsmöglichkeiten hingewiesen wurde, kann diese Vorgangsweise das aus § 30 Abs. 1 ArbVG hervorgehende Publizitätserfordernis nicht ersetzen (OGH 28. 1. 2009, 9 ObA 168/07g).




18. 05. 2009 - ASOKOnline - Bessere pensionsrechtliche Absicherung

Der Nationalrat berät zurzeit einen von der Regierung vorgelegten Entwurf zu einem 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 (RV 179 BlgNR 24. GP). Neben Klarstellungen bezüglich der Pflichtversicherung der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und der Ausnahme der Bilanzbuchhaltern von der Pflichtversicherung als freie Dienstnehmer enthält das 2. SRÄG 2009 die bereits im aktuellen Regierungsprogramm angekündigte Verbesserung der pensionsrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen im Rahmen der freiwilligen Versicherung. Wurde im SRÄG 2007 noch normiert, dass es ab der Pflegestufe 4 zu einer zeitlich befristeten teilweisen oder vollständigen Übernahme auch der „Dienstnehmer-Beiträge“ kommt, wird im SRÄG 2009 vorgesehen, dass der Bund die Beiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung ab der Pflegestufe 3 unbefristet und zur Gänze übernimmt. Darüber enthält die Vorlage unter anderem eine Ausnahme der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats von der Beteiligung an der Tragung der laufenden Betriebskosten und den künftigen Entwicklungskosten für die E-Card, die Berechtigung der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes zur Einsichtnahme in das Adressregister nach dem Vermessungsgesetz und zur „Wohnungsanfrage“ im Zentralen Melderegister.




18. 05. 2009 - SWIOnline - Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung

In ABl. Nr. L 120 vom 15. 5. 2009, S. 28, ist die Empfehlung der Kommission vom 30. April 2009 zur Ergänzung der Empfehlungen 2004/913/EG und 2005/162/EG zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften veröffentlicht worden. Die Empfehlung befasst sich u. a. mit einem allgemeinen Vergütungskonzept, aktienbezogenen Vergütungen, Offenlegungskriterien, dem Vergütungsausschuss und dessen Aufgaben/Arbeitsweise. In Erwägungsgrund 6 wird allgemein ausgeführt: „Die Struktur der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung sollte der langfristigen Unternehmensentwicklung dienen und sicherstellen, dass die Vergütung sich an der Leistung orientiert.“




18. 05. 2009 - SWKOnline - Bewertungsgesetznovelle 2009

Am 15. 5. 2009 hat das BMF einen Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird – Bewertungsgesetznovelle 2009 –, zur Begutachtung versandt. Die Änderungen im Bewertungsgesetz stehen in Zusammenhang mit der Neugestaltung der Grundstücksdatenbank sowie der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Grundbuchsverfahren, wobei die Beschlüsse der Grundbuchsgerichte sowie die Daten des Katasters in elektronischer Form übermittelt werden sollen. Dies würde eine automationsunterstützte Weiterverarbeitung von Daten des Grundbuchs und des Katasters im Rahmen der laufenden Einheitsbewertung ermöglichen und somit der Verwaltungsökonomie dienen. Die Begutachtungsfrist endet am 28. 5. 2009.




18. 05. 2009 - SWKOnline - Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz

Das BMF hat am 14. 5. 2009 einen Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG) erlassen und das Interbankmarktstärkungsgesetz geändert wird, zur Begutachtung versandt. Mit dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, mit welcher der Bund im gesamthaften Interesse der österreichischen Volkswirtschaft Unternehmen im Bedarfsfall durch Übernahme von Garantien den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern kann. Als konkrete Maßnahme sieht der Entwurf eine – zeitlich bis 31. 12. 2010 befristete – Ermächtigung des BMF vor, durch Übernahme von Garantien für Kredite betroffenen Unternehmen den Zugang zu Kreditmitteln zu erleichtern. Diese Kredite sind insoweit auf die von den Kreditinstituten im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem Bankenpaket geforderten Kreditwachstumsvolumina anrechenbar, als sie nicht durch eine Haftung nach dem Entwurf gedeckt sind. Die Haftungsübernahme erfolgt in der Rechtsform der Garantie. Diese wird so ausgestaltet, dass sie als taugliche persönliche Sicherheit im Rahmen der Kreditrisikominimierung nach der Solvabilitätsverordnung, BGBl. II Nr. 374/2006 i. d. g. F., anerkannt werden kann. Mit Zustimmung des Bundes ist eine Abtretung der Ansprüche aus der Garantie zwecks Sicherstellung der Refinanzierung zulässig. Die Begutachtungsfrist endet mit 28. 5. 2009; die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrats ist für Juni geplant.




15. 05. 2009 - SWIOnline - Deutschland: Bundesregierung beschließt „Bad-Bank-Modell“

Am 13. 5. 2009 hat die deutsche Bundesregierung einen Entwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung beschlossen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sollen noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Der Regierungsentwurf enthält folgende zentrale Elemente: Finanzholding-Gesellschaften, Kreditinstitute und deren Tochterunternehmen können jeweils institutsspezifische Zweckgesellschaften gründen, denen sie ihre strukturierten Wertpapiere mit unsicherer Wertentwicklung (sog. toxische Wertpapiere) übertragen. Die Zweckgesellschaft benötigt keine Banklizenz. Die Übertragung der Wertpapiere auf die Zweckgesellschaft erfolgt um einen Abschlag von 10 % auf den Wert, mit dem die Papiere augenblicklich in den Bankbilanzen erfasst sind. Im Gegenzug erhält das Finanzinstitut von der Zweckgesellschaft herausgegebene und von der Sonderanstalt für Finanzmarktstabilität (SoFFin) garantierte Schuldverschreibungen in Höhe des Übertragungswertes der Wertpapiere. Die Garantie der SoFFin gibt es nicht zum Nulltarif, sondern das Kreditinstitut zahlt eine Garantiegebühr in marktgerechter Höhe. Zudem zahlt das Kreditinstitut der Zweckgesellschaft über die Laufzeit von 20 Jahren einen Ausgleichsbetrag, der die Differenz zwischen 90 Prozent des Buchwerts und dem geschätzten Wert bei Fälligkeit der Wertpapiere ergibt.




15. 05. 2009 - SWKOnline - Allgemeine Erklärungspflichten bei USt-Voranmeldung

Im März hat das Bundesministerium für Finanzen die Durchführung einer weiteren „Schwerpunktaktion Umsatzsteuervoranmeldung“ angekündigt. MMag. Dr. Peter Pülzl, LL.M., und Dr. Helmut Schuchter nehmen dieses BMF-Schreiben zum Anlass, in einem Beitrag in SWK-Heft 13/14/2009 einerseits die Rechtsgrundlagen kompakt zu erläutern und andererseits die geltenden allgemeinen Erklärungspflichten im Zusammenhang mit Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen für die Praxis übersichtlich in Tabellenform darzustellen.




14. 05. 2009 - SWIOnline - Verdrängung nationalen Rechts durch EU-Recht

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 17. 4. 2008, 2008/15/0064, die Besteuerung von Auslandsdividenden bei Kapitalgesellschaften bei Beteiligungen, die – nach Maßgabe der im Veranlagungszeitraum 2002 anwendbaren Rechtslage – kleiner als 25 % sind, als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit erachtet. Die Ausführungen des VwGH zur Verdrängung von nationalem Recht durch Gemeinschaftsrecht sind im Schrifttum auf heftige Kritik gestoßen. In einem Beitrag in der Mai-Ausgabe der SWI setzt sich Univ.-Prof. Dr. Michael Lang intensiv mit der Argumentation des VwGH auseinander und behandelt vor allem auch die Frage der Suche nach sinngemäß oder analog anzuwendenden Vorschriften.




14. 05. 2009 - SWKOnline - Kreditfinanzierter Erwerb von Mietobjekten

Grundlage für die Bemessung des Unterhalts ist grundsätzlich die Summe aller dem Unterhaltsschuldner tatsächlich zufließenden Mittel unter Berücksichtigung unterhaltsrechtlich beachtlicher Abzüge und Aufwendungen. Da es auf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Schuldners ankommt, ist die Steuerbemessungsgrundlage gegebenenfalls nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen zu korrigieren. Das gilt insbesondere bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit. Hier ist nicht der steuerliche Reingewinn maßgebend, sondern der tatsächlich verbleibende Gewinn, wie er sich aus den realen Einnahmen unter Abzug realer Betriebsausgaben sowie einkommens- und betriebsbezogener Steuern und Abgaben ergibt. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage sind Investitionen eines selbständig tätigen Unterhaltsschuldners, die der Erzielung weiterer Einnahmen dienen und nicht unangemessen hoch sind, auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt von den Einkünften abzuziehen. Als Anhaltspunkt für die Nutzungsdauer können die steuerrechtlichen Ansätze für die (lineare) Abschreibung für Abnutzung herangezogen werden. Von den Einkünften abzuziehen ist weiters der mit einer Kreditfinanzierung verbundene Zinsaufwand. Diese Vorgangsweise schließt einen gleichzeitigen Abzug tatsächlich geleisteter Kreditrückzahlungen aus (OGH 24. 2. 2009, 4 Ob 218/08z).




13. 05. 2009 - ASOKOnline - „Weltanschauung“ im Antidiskriminierungsrecht

Gemäß § 13 Abs. 1 B-GlBG (entspricht § 17 Abs. 1 GlBG) darf im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis niemand aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden. Der OGH vertritt dazu die Auffassung, dass der Oberbegriff der „Weltanschauung“ zwar eng mit dem Begriff „Religion“ verbunden ist, aber auch als Sammelbezeichnung für andere Leitauffassungen vom Leben und von der Welt als einem Sinnganzen sowie zur Deutung des persönlichen und gemeinschaftlichen Standorts für das individuelle Lebensverständnis dient. Weltanschauungen sind keine wissenschaftlichen Systeme, sondern Deutungsauffassungen in der Form persönlicher Überzeugungen von der Grundstruktur, Modalität und Funktion des Weltganzen. Eine – wenn auch kritische – (publizistische) Auseinandersetzung eines entsprechend beschäftigten Beamten mit der derzeitigen Asylgesetzgebung und -praxis erfüllt diese Kriterien noch nicht, sodass schon nach dem Vorbringen des Klägers eine Diskriminierung „wegen seiner Weltanschauung“ ausscheidet (OGH 24. 2. 2009, 9 ObA 122/07t).




12. 05. 2009 - UFSjournal - Leistungsort für Organisation v. Veranstaltungen einer Pharmafirma

Das bloße Organisieren der Rahmenbedingungen einer firmeninternen Veranstaltung des Leistungsempfängers ist weder eine künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, unterhaltende noch ähnliche Leistung, weil eine solche nur dann vorliegt, wenn sie durch persönlichen Arbeitsaufwand, Kenntnisse, Fähigkeiten oder individuelle Begabungen bestimmt ist. Dies ist beim Zukauf sämtlicher Leistungen vor Ort unter Zuhilfenahme von anderen Unternehmern (Reiseagenturen) nicht der Fall. Anmerkung: Die in Kommentaren vertretene Ansicht, dass alle mit einer Veranstaltung zusammenhängenden Dienstleistungen am Tätigkeitsort zu versteuern sind (siehe auch UFS 16. 11. 2004, RV/0361-G/04), wird dezidiert bei gegenständlicher Sachverhaltskonstellation nicht vertreten. Vielmehr liegt eine Besorgung mehrerer Leistungen vor, für die jeweils der Leistungsort bestimmt werden muss (UFS 26. 2. 2009, RV/0230-G/06).




12. 05. 2009 - PVInfo - BMF-Erlass zur Steuerreform 2009 mit offiziellen Effektivtabellen

Das BMF hat mit Erlass vom 30. 4. 2009, BMF-010222/0092-VI/7/2009, einen Auslegungsbehelf zum Steuerreformgesetz 2009 veröffentlicht, der im Interesse einer möglichst raschen Information losgelöst von den Lohnsteuerrichtlinien 2002 ergeht. Darin enthalten sind unter anderem auch die offiziellen Versionen der Effektivtabellen und, wie Hannelore Ortner bereits in PV-Info 5/2009, 7, berichtete, die Rechtsansicht, dass die in § 124b Z 155 EStG geregelte Aufrollung bis spätestens 30. 6. 2009 auch dann vorgenommen werden kann, wenn im laufenden Kalenderjahr Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung an die Arbeitnehmer ausbezahlt wurde.




12. 05. 2009 - SWIOnline - BFH zum Vorsteuerabzug aus d. Anschaffungskosten eines Gebäudes

Ein Unternehmer, der ein gemischt genutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit seit dem 1. 4. 1999 keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten des Gebäudes. Zu der bis zum 31. 3. 1999 geltenden Rechtslage hatte der BFH dies bereits in einem vergleichbaren Fall mit Urteil vom 8. 10. 2008, XI R 58/07, entschieden. Beide Fälle zeichnen sich dadurch aus, dass das Gebäude für steuerfreie Umsätze verwendet wird. Sie unterscheiden sich von Fallgestaltungen, in denen die unternehmerische Nutzung zu umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen führt. Hierzu hat der EuGH mit Urteil vom 8. 5. 2003, Rs. C-269/00, Seeling, entschieden, dass die beim Erwerb gemischt unternehmerisch und nichtunternehmerisch genutzter Gegenstände geschuldete Umsatzsteuer grundsätzlich vollständig und sofort als Vorsteuer abziehbar ist, wenn sich der Steuerpflichtige dafür entscheidet, diese Gegenstände seinem Unternehmen zuzuordnen (BFH 11. 3. 2009, XI R 69/07).




12. 05. 2009 - SWKOnline - Steuertermine im Juni

Am 15. Juni 2009 sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat April 2009;
Normverbrauchsabgabe für den Monat April 2009;
Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat April 2009;
Werbeabgabe für den Monat April 2009
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat April 2009 ;
Lohnsteuer für den Monat Mai 2009;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Mai 2009;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Mai 2009.




11. 05. 2009 - ASOKOnline - Dr. Christoph Klein neuer Generaldirektor-Stellvertreter

Dr. Christoph Klein, bisheriger Bereichsleiter für Soziales in der Wiener Kammer für Arbeiter und Angestellt, ASoK-Autor der ersten Stunde und lange Jahre zuständig für die Rubrik „Neues aus der Gesetzgebung " in der Arbeits- und Sozialrechtskartei, wurde als neuer Stellvertreter des Hauptverbandes für die Leitung des Geschäftsbereiches 3 bestellt. Der Geschäftsbereich 3 umfasst die beiden Vertragspartnerabteilungen für Ärzte und Medikamente sowie internationale Angelegenheiten, Dienstrecht und die Akademie des Hauptverbandes . Der Linde Verlag und die ASoK-Redaktion gratulieren ihm zu seiner Bestellung zum Generaldirektor-Stellvertreter sehr herzlich und wünschen ihm für seine zukünftigen Aufgaben alles Gute!




11. 05. 2009 - SWKOnline - Was Stundungs- und Aussetzungszinsen derzeit kosten

Der Zinssatz für Stundungszinsen liegt viereinhalb Prozent über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), der für Aussetzungszinsen zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 212a Abs. 9 BAO) und jener für Anspruchszinsen zwei Prozent über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs. 2 BAO). Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank sinkt in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 13. 5. 2009 von 0,88 % auf 0,38 %. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher ab 13. 5. 2009 4,88 %, der für Aussetzungszinsen 2,38 % und jener für Anspruchszinsen ebenfalls 2,38 %.




08. 05. 2009 - UFSjournal - Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes: Einzugsbereich

§ 32 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993 i. d. F. BGBl. II Nr. 295/2001, entspricht § 2 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 i. d. F. BGBl. II Nr. 449/2001. In dieser Bestimmung wird zur Ermittlung der Fahrzeit nur mehr auf die Grundsätze des § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 verwiesen. Danach ist für Zwecke der Gewährung der Studienbeihilfe eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel keineswegs mehr zumutbar. Diese Bestimmung stellt nur auf die Hin- und Rückfahrt vom und zum Studienort ab. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Hofstätter/Reichel, EStG, § 34, Einzelfälle, auswärtige Berufsausbildung [Kinder]), weshalb diese für die Ermittlung der Fahrzeit außer Ansatz zu bleiben haben (UFS 15. 4. 2009, RV/0260-I/07).




08. 05. 2009 - UFSjournal - Pkw-Auslandsleasing: Eigenverbrauch – fiktive Dienstleistung

Eine Besteuerung der Ausgaben, die für einen im Ausland geleasten Pkw getätigt wurden, ist (trotz Erstattungsanspruchs hinsichtlich der diesbezüglichen Umsatzsteuern) nicht auf die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d (ab 2004: lit. b) UStG 1994 zu stützen. Eine ab 2004 erfolgende Verwendung eines im Ausland mit Vorsteuerabzugs- bzw. Erstattungsberechtigung geleasten Pkw durch einen österreichischen Unternehmer ist aber nach § 3a Abs. 1a Z 1 UStG 1994 (fiktive Dienstleistung) zu besteuern, und zwar unabhängig davon, ob der Pkw tatsächlich unternehmerisch und/oder privat verwendet wird. Eine (tatsächliche) Privatnutzung ist daher nur dann ein Eigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1994, wenn sie vor 2004 erfolgt ist, weil die (fiktive) Dienstleistung dem Eigenverbrauch vorgeht. Bemessungsgrundlage sind nicht nur die laufenden (monatlichen) Leasingraten, sondern auch die auf die Laufzeit aufgeteilten Leasingvorauszahlungen sowie vom verleasenden Unternehmer verrechnete Bearbeitungsgebühren (jeweils netto) (UFS 10. 4. 2009, RV/0669-L/07).




08. 05. 2009 - PVInfo - KV-Abschluss für die Stein- und keramische Industrie

Die Gewerkschaft Bau – Holz meldet den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Stein- und keramische Industrie mit folgenden, ab 1. 5. 2009 wirksamen Eckpunkten: Erhöhung der KV-Löhne und der Lehrlingsentschädigung jeweils um 3,25 %; Erhöhung der Ist-Löhne um 2,55 %; Entgeltfortzahlung beim erstmaligen Antritt zur Führerscheinprüfung Klasse B; Verbesserungen bei der Abfertigung alt; Bildung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der AZG-Novelle 2008. sowie einer weiteren zum Jubiläumsgeld.




08. 05. 2009 - ASOKOnline - Aktuelle EU-Vorhaben im Gesundheitsbereich

Das Gesundheitsministerium hat dem Parlament einen 45-seitigen Bericht vorgelegt, der auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission und des 18-Monate-Programms des Rates eine Jahresvorschau für 2009 enthält. In dem Papier werden nicht nur die Vorschläge und Pläne der EU-Organe, sondern auch die Position Österreichs zu den einzelnen Punkten präsentiert. Von österreichischer Seite grundsätzlich unterstützt werden beispielsweise Kommissionsvorhaben, welche den Abbau der Ungleichheiten im Gesundheitsbereich der EU, Aktionen gegen Krebs und neurodegenerative Krankheiten (insb. Alzheimer), die bessere Berücksichtigung von grenzübergreifenden Aspekten des Impfschutzes von Kindern, die Bekämpfung von HIV/AIDS in der EU und in den angrenzenden Ländern, die Vereinheitlichung der Maßnahmen zur Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel (RASFF) sowie die Anpassung der Verordnung über Kontaktmaterialien betreffen. Die ursprünglich von der Kommission geplante Neufassung der Medizinprodukterichtlinien wurde aufgrund der überwiegend negativen Aufnahme in den Mitgliedstaaten vorerst zurückgestellt.




08. 05. 2009 - ASOKOnline - 12. Ärztegesetz-Novelle: Anpassungen im Berufsrecht der Ärzte

Insb. der Umsetzung einer EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dient ein dem Nationalrat vorgelegter Entwurf für eine neuerliche Novellierung des Ärztegesetzes (RV 149 BlgNR 24. GP). Dadurch soll ein einheitlicheres, transparenteres und flexibleres System der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen geschaffen werden. Auf Anregung der Österreichischen Ärztekammer soll zudem die sog. Doppelapprobation (Erfordernis des Studienabschlusses der Humanmedizin und der Zahnmedizin) für das Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie insofern adaptiert werden, als zukünftig der Abschluss des Zahnmedizinstudiums nicht mehr Voraussetzung für den Beginn der Facharztausbildung, sondern nur noch Voraussetzung für den Antritt zur Facharztprüfung sein soll. Der Forderung nach Rücknahme des sog. „1-plus-1-Prinzips“ für die Festsetzung von Ausbildungsstellen im Rahmen der Anerkennung als (nicht-universitäre) Ausbildungsstätten für die Facharztausbildung, soll insofern entsprochen werden, als vorgeschlagen wird, dass zur Einrichtung einer Ausbildungsstelle dann kein weiterer Facharzt zusätzlich zum Abteilungsleiter als Ausbildungsarzt mehr erforderlich sein soll, wenn das betreffende Sonderfach durch Verordnung des Gesundheitsministers zum „Mangelfach“ erklärt wurde. Schließlich bringt die Richtlinienumsetzung Erleichterungen für aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige, aufgrund ihrer Qualifikation in Österreich beruflich tätig zu werden.




08. 05. 2009 - SWIOnline - Schärfere Eigenkapitalvorschriften für Banken

Das Europäische Parlament hat am 6. 5. 2009 ein Maßnahmenpaket zur Neufassung der Vorschriften für die Eigenkapitalausstattung von Banken angenommen. Mit der Richtlinie hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement soll einerseits die Stabilität des Finanzsystems erhöht werden; andererseits sollen die Risiken verringert und die Überwachung EU-weit tätiger Banken verbessert werden. Aufsichtskollegien zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden im Umgang mit grenzüberschreitenden Finanzinstituten sollen eingerichtet werden; der Großkreditmarkt wird verstärkt reguliert: Eine Bank soll nicht mehr als 25 Prozent ihres Eigenkapitals an einen Kunden oder eine Gruppe von Kunden abgeben können. Die Überschreitung dieser Schwelle soll nur zwischen den Kreditinstituten selbst möglich sein und darf nicht mehr als 150 Mio. Euro betragen. Weiters muss bei einer Verbriefung das betreffende Bankinstitut einen bestimmten Anteil an der Leistung der geplanten Investition behalten: Der Selbstbehalt muss mindestens 5 % des gesamten Wertes der verbrieften Forderungen ausmachen. In diesem Punkt gibt es allerdings eine Revisionsklausel. Demnach muss die EU-Kommission bis Ende dieses Jahres einen Vorschlag unterbreiten, der eine eventuelle Steigerung dieses Anteils festschreiben soll. Darüber hinaus werden Kriterien für eine Sorgfaltspflicht festgeschrieben, die für eine ordnungsgemäße Bewertung der Risiken aus Verbriefungspositionen sorgen sollen.




08. 05. 2009 - SWIOnline - EU ermöglicht Steuersenkung für Restaurants und Friseure

Restaurant- und Friseurbesuche in der Europäischen Union können theoretisch billiger werden. Die EU-Finanzminister beschlossen am 5. 5. 2009 in Brüssel reduzierte Mehrwertsteuersätze für Gaststätten und eine Reihe von Dienstleistungen wie Fahrrad- oder Schuhreparaturen und Reinigungsdienste. Den EU-Staaten steht es nun frei, den Steuersatz auf unter 15 Prozent zu senken. Bisher will davon aber nur Frankreich Gebrauch machen. In Frankreich soll der Mehrwersteuersatz in der Gastronomie zum 1. Juli von derzeit 19,6 auf 5,5 Prozent sinken. Restaurantbesucher können damit auf Preissenkungen hoffen. – (AFP)




08. 05. 2009 - SWKOnline - OGH: Vermieter ist nicht zur Erhaltung der Therme verpflichtet!

Ein Vermieter ist nicht zum Ersatz des Reparaturaufwands für die mitvermietete Therme verpflichtet. Die in § 1096 ABGB normierte Erhaltungspflicht des Vermieters ist im Vollanwendungsbereich des MRG laut OGH nicht anwendbar. § 3 MRG regelt die Erhaltungspflicht des Vermieters abschließend, wobei in Abs. 1 für die Mietgegenstände eine Erhaltung im jeweils ortsüblichen Standard normiert wird, die dann in Abs. 2 eine vollständige Definition erfährt: § 3 Abs. 2 Z 2 leg. cit. schränkt sie auf jene Arbeiten ein, die zur Behebung ernster Schäden des Hauses und der Beseitigung einer Gesundheitsgefährdung erforderlich sind. § 3 Abs. 1 letzter Satz MRG, wonach „im Übrigen § 1096 ABGB unberührt bleibt“, reduziert den Anwendungsbereich dieser Bestimmung eindeutig auf einen Inhalt, soweit er eben nicht die Erhaltung regelt. Das Zinsminderungsrecht des § 1096 Abs 1 zweiter Satz ABGB gilt also auch im Vollanwendungsbereich des MRG: Wird etwa ein Bestandobjekt während der Bestandzeit ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft, dass es zum bedungenen Gebrauch nicht taugt (was etwa in kalter Jahreszeit anzunehmen ist, wenn eine bei Übergabe mit einer funktionierenden Heizanlage ausgestattete Mietwohnung unbeheizbar wird), ist der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maß der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit. Die Brauchbarkeit des Bestandobjekts ist dem Mieter für die gesamte Dauer der Bestandzeit mit dem Druckmittel der Mietzinsminderung ohnehin zu gewährleisten (OGH 24. 3. 2009, 5 Ob 17/09z).




08. 05. 2009 - SWKOnline - Tätigkeitsbericht des OGH für das Jahr 2008

Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2008 konstatiert der OGH einen stark steigenden Anfall in Strafsachen und einen in Zahlen im Wesentlichen gleichbleibenden, aber durch zunehmende Komplexität der Rechtssachen geprägten Anfall in Zivilsachen: Im Berichtsjahr 2008 lagen einschließlich der angenommenen und meritorisch erledigten außerordentlichen Rechtsmittel 1.524 (2007: 1.403) ordentliche Rechtsmittel und insgesamt 1.569 (2007: 1.614) außerordentliche Rechtsmittel in Zivilsachen zur Entscheidung vor. Insgesamt betrug somit die Zahl der anhängigen Rechtsmittel im Jahr 2008 3.093 (2007: 3.017). Damit ist die Gesamtbelastung gegenüber dem Vorjahr um 76 Rechtsmittel gestiegen. Während bei den außerordentlichen Rechtsmitteln ein leichter Rückgang zu verzeichnen war, vergrößerte sich im – wesentlich arbeitsintensiveren – Bereich der ordentlichen Rechtsmittel der Anfall um 121, somit um rund 9 %. 6 Rechtssachen wurden dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Im Strafrechtsbereich sind im selben Zeitraum 942 (2007: 817) Rechtssachen angefallen, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 15 % bedeutet. Die Steigerung gegenüber 2006 beträgt gar 31 %. Seit Anfang 2008 gibt es zudem erstmals auch in Strafsachen Fachzuständigkeiten: Im Senat 13 fielen im Berichtsjahr 38 Finanzstrafsachen, im Senat 15 34 Medienrechtssachen an.




08. 05. 2009 - SWKOnline - BMF-Information: Aufhebung § 25 Gebührengesetz 1957 durch VfGH

Mit Erkenntnis vom 26. 2. 2009, G 158/08-9, hat der Verfassungsgerichtshof § 25 GebG 1957 als verfassungswidrig aufgehoben und ausgesprochen, dass frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten. Die Aufhebung wurde am 7. 4. 2009 in BGBl. I Nr. 34/2009 kundgemacht. Art. 140 Abs. 7 B-VG bestimmt, dass auf vor der Aufhebung verwirklichte Tatbestände – mit Ausnahme des Anlassfalles – das Gesetz jedoch weiterhin anzuwenden ist, sofern der Verfassungsgerichtshof nicht in seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht. Da er dies nicht getan hat, tritt die Aufhebung gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies bedeutet, dass die Vorschriften des § 25 GebG 1957 weiterhin anzuwenden sind, wenn die Gebührenschuld für das beurkundete Rechtsgeschäft (inklusive Gleichschriften) vor dem 8. 4. 2009 entstanden ist oder vor diesem Zeitpunkt weitere Urkunden über dieses Rechtsgeschäft errichtet wurden und diese (Gleichschriften sowie weitere Urkunden) gemäß § 25 Abs. 2 bis 6 GebG 1957 weder dem Finanzamt rechtzeitig (d. h. bis zum 15. des zweitfolgenden Kalendermonats nach dem für die Gleichschrift oder weitere Urkunde maßgeblichen Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld) vorgelegt noch im Falle der Selbstberechnung der Gebühr mit dem entsprechenden Vermerk versehen wurden. Auf Gleichschriften über Rechtsgeschäfte, für die die Gebührenschuld nach dem 7. 4. 2009 entsteht, sowie auf weitere nach dem 7. 4. 2009 errichtete Urkunden über Rechtsgeschäfte, deren Gebührenschuld vor dem 8. 4. 2009 entstanden ist, ist § 25 GebG 1957 nicht mehr anzuwenden.




05. 05. 2009 - SWKOnline - Gebührenpflicht von Gleichschriften verfassungswidrig

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 26.2.2009, G 158/08, § 25 GebG zur Gänze als verfassungswidrig aufgehoben. § 25 GebG stellt keine Begünstigungsnorm dar, sondern sollte es der Behörde ermöglichen, die ordnungsgemäße (= einmalige!) Entrichtung der Rechtsgeschäftsgebühren - auch bei Vorhandensein mehrerer Urkunden - überprüfen zu können. Der VfGH sieht nunmehr für die Rechtsfolge der Mehrfachvergebührung, auch vor dem Hintergrund der tatsächlichen Entwicklungen des internationalen Wirtschaftsverkehrs, keine sachliche Rechtfertigung. Die Rechtsfolge einer Vervielfachung von Rechtsgeschäftsgebühren ist bei Vorliegen mehrerer Urkunden eine unverhältnismäßige und daher gleichheitswidrige Maßnahme. Mehr dazu in einem Beitrag von DDr. Lukas W. Zeinler und MMag. Peter A. Hofmann in SWK-Heft 12/2009.




04. 05. 2009 - PVInfo - Neue Berufe in den Berufslisten zur Schwerarbeit

Der Ausschuss Alterssicherung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger hat – nach Anhörung der Interessensvertretungen – am 24. 3. 2009 die Aufnahme von Starkstrommonteuren und Ölpressern in die Berufslisten zur Schwerarbeit beschlossen. Die aktualisierten Berufslisten zur Schwerarbeit i. S. d. Schwerarbeitsverordnung können auf der Internetseite der NÖGKK eingesehen werden.




04. 05. 2009 - ASOKOnline - Übereinkommen Beschäftigung von Frauen in Bergwerk gekündigt

Der Bundespräsident hat das Übereinkommen (Nr. 45) über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art aus 1935 mit 3. 4. 2009 wirksam gekündigt (BGBl. III Nr. 35/2009). Österreich hatte das gegenständliche Übereinkommen 1937 ratifiziert; umgesetzt war es durch das Beschäftigungsverbot für Frauen im untertägigen Bergbau in § 2 der Verordnung des BMWA über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen vom 4. 10. 2001, BGBl. II Nr. 356/2001. Dieses Beschäftigungsverbot verstieß jedoch gegen Art. 14 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) vom 5. 7. 2006, wie der EuGH in seinem Urteil vom 1. 2. 2005, Rs. C-203/03, feststellte, sodass die nunmehrigen Kündigung des Übereinkommens Nr. 45 erfolgte, damit – ohne die entsprechenden völkerrechtlichen Verpflichtungen des Übereinkommens – die innerstaatliche Rechtslage EU-rechtskonform gestaltet werden kann.




04. 05. 2009 - SWIOnline - Heimarbeit Arbeitgeber nach Ansässigkeitswechsel in die Schweiz

Verlegt ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens nach der Eheschließung seinen Wohnsitz nach Zürich und wird er von dort aus zu 3/4 seiner Arbeitszeit für seinen österreichischen Arbeitgeber tätig (Konstruktionsarbeiten mit Internetverbindung zur EDV-Anlage des österreichischen Arbeitgebers; schriftliche und telefonische Kundenkontakte, Anboterstellungen) und ist er nur zu 1/4 seiner Arbeitszeit an den technischen Apparaten des Arbeitgebers und bei Kunden auf österreichischem Staatsgebiet tätig, dann unterliegt gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz nur der auf die Inlandstätigkeiten entfallende Arbeitslohn der österreichischen Besteuerung. Nach Maßgabe des § 1 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III 2005/92, kann der Arbeitgeber die Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen, ist allerdings gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass er den Lohnsteuerabzug zu Recht unterlassen hat. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt werden, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt und von der eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt worden ist. (EAS 3047 vom 24.4. 2009)




04. 05. 2009 - SWKOnline - EuGH: Österr. Buchpreisbindung widerspricht Gemeinschaftsrecht

Das in Österreich geltende Verbot für Importeure deutschsprachiger Bücher, einen vom Verleger im Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreis zu unterschreiten, stellt nach Ansicht des EuGH eine Behinderung des freien Warenverkehrs dar, die nicht gerechtfertigt werden kann. Die fragliche Regelung sieht nämlich eine weniger günstige Behandlung für deutschsprachige Bücher aus anderen Mitgliedstaaten als für inländische Bücher vor, da sie österreichische Importeure und ausländische Verleger daran hindert, Mindestpreise für den Einzelhandel anhand der Merkmale des Einfuhrmarktes festzulegen, wohingegen es österreichischen Verlegern freisteht, für ihre Erzeugnisse Mindestpreise für den Letztverkauf auf dem inländischen Markt in dieser Weise selbst festzulegen. Im vorliegenden Fall könnte das Ziel des Schutzes von Büchern als Kulturgut durch für den Importeur weniger beschränkende Maßnahmen erreicht werden, beispielsweise dadurch, dass ihm oder dem ausländischen Verleger erlaubt wird, einen Verkaufspreis für den österreichischen Markt festzusetzen, der den Besonderheiten dieses Marktes Rechnung trägt (EuGH 30. 4. 2009, Rs. C-531/07, Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft).



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