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26. 06. 2009 - UFSjournal - Abgeltung von Zeitguthaben bei Insolvenz

Die im Zuge von Insolvenz-Ausfallgeld erhaltene Abgeltung für ein Zeitguthaben aus einer Altersteilzeitvereinbarung ist im Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugeflossen. Eine Aufteilung dieser Abgeltung auf die Jahre, in denen die Altersteilzeit in Anspruch genommen wurde, ist in § 19 Abs. 1 EStG (i. d. F. AbgÄG 2005) weder verankert, noch entspräche dies der Gesetzesintention (UFS 28. 5. 2009, RV/0574-I/08).




26. 06. 2009 - UFSjournal - 183-Tage-Frist in DBA: Steuerjahr oder beweglicher Zwölfmonatszeitraum

Wird eine in Österreich ansässige Arbeitnehmerin von ihrem Dienstgeber für einen Zeitraum von insgesamt 15 Monaten nach Frankreich entsendet, führt der Umstand, dass sie sich damit zwar im ersten Steuerjahr zwölf Monate, im Folgesteuerjahr jedoch lediglich drei Monate im Einsatzstaat aufhält, nicht zum Wechsel des Besteuerungsrechts zum Wohnsitzstaat. Denn gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA Frankreich muss der tatsächliche Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in irgendeinen Zwölfmonatszeitraum fallen, wobei dieser zwischen zwei Steuer- bzw. Kalenderjahren frei verschiebbar ist. Das Besteuerungsrecht für die streitgegenständlichen Einkünfte steht somit Frankreich zu, aber Österreich hat den Progressionsvorbehalt (UFS 25. 3. 2009, RV/1725-W/08). In einem für die Rubrik „UFS und Auslandsbezug“ verfassten Beitrag in der Juni-Ausgabe des UFSjournals erläutert Mag. Renate Schohaj vom UFS Wien die Hintergründe dieser Entscheidung.




26. 06. 2009 - PVInfo - OGH zur Rückforderung von Krankengeld

Fällt während des Bezugs von Krankengeld eine Urlaubsersatzleistung an, so ist das Krankengeld für den Zeitraum der Urlaubsersatzleistung zurückzuzahlen. Gemäß § 143 Abs. 1 Z 3 ASVG ruht der Anspruch auf Krankengeld bei Gewährung von Urlaubsersatzleistungen. Nach der geltenden Rechtslage wäre es nicht angebracht, dem Arbeitnehmer für denselben Zeitraum sowohl Urlaubsersatzleistung als auch Krankengeld zu zahlen. Auch der Behauptung eines etwaigen gutgläubigen Verbrauchs kommt keine rechtliche Bedeutung zu, weil auch der Rückforderungstatbestand des § 107 Abs. 1 letzter Satz ASVG von subjektiven Momenten unabhängig ist und die Grundsätze über den gutgläubigen Verbrauch nicht zur Anwendung kommen (OGH 25. 11. 2008, 10 ObS 154/08g).




26. 06. 2009 - PVInfo - Kein Taggeldanspruch für Kraftfahrer lt. Kollektivvertrag Handelsarbeiter

Die Regelung über die Reisenkostenentschädigung im Kollektivvertrag der Handelsarbeiter (Lohnordnung Punkt B) knüpft an den Begriff der „Dienstreise“ an. Nach dem allgemeinen Begriffsverständnis sind Fahrten, mit denen der Arbeitnehmer seine eigentliche Arbeitsverpflichtung erfüllt (Chauffeur), keine Dienstreisen. Da mangels hinreichender Anhaltspunkte im Wortlaut des Kollektivvertrags nicht angenommen werden kann, dass die Kollektivvertragsparteien von einem anderen Begriff der „Dienstreise“ ausgehen wollten, hat ein Kraftfahrer (Chauffeur) somit keinen Anspruch auf Taggeld für Fahrten, mit denen er seine eigentliche Arbeitspflicht erfüllt (OGH 24. 2. 2009, 9 ObA 119/08b).




26. 06. 2009 - ASOKOnline - Schranken der Amtsfreistellung eines Betriebsratsmitglieds

Den Mitgliedern des Betriebsrates ist gemäß § 116 ArbVG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Freizeit unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren. Diese Amtsfreistellung mit Entgeltfortzahlungsanspruch ist allerdings an enge Voraussetzungen gebunden. Das Recht auf Freistellung gebührt grundsätzlich nur für betriebsbezogene Angelegenheiten. Der Besuch politischer Veranstaltungen, bei denen bspw. die Besteuerung von Vermögen diskutiert oder gegen den Standpunkt der Arbeitgeberseite in Kollektivvertragsverhandlungen demonstriert werden soll, kann nicht im Rahmen der Amtsfreistellung nach § 116 ArbVG erfolgen. Der Arbeitgeber hat des Weiteren ein Informationsrecht, damit er feststellen kann, ob ein Anspruch auf Freistellung mit Entgeltfortzahlung zu gewähren ist. Wenn es jedoch zur gänzlichen Freistellung eines bzw. mehrerer Betriebsratsmitglieder kommt, hat der Arbeitgeber keine Kontrollmöglichkeit. In der Juni-Ausgabe der ASoK stellt Dr. Thomas Rauch die wichtigsten Grundsätze der Amtsfreistellung dar.




25. 06. 2009 - BDO Rabel & Pilz - Wirtschaftstreuhand - Steuerberatungs GmbH - Graz

Zur Homepage von BDO Rabel & Pilz - Wirtschaftstreuhand - Steuerberatungs GmbH

Erstellung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen und Jahresabschlüssen - Bearbeitung komplexer Steuerfragen - Erstellung von Steuererklärungen - Kostenrechnung und Berichtswesen - Abrechnung der Löhne und Gehälter - Unterstützung bei der Organisation des Rechnungswesens - Unterstützung bei Abgabenprüfungen - Unternehmensnachfolgen

BDO Rabel & Pilz - Wirtschaftstreuhand - Steuerberatungs GmbH, Hartenaugasse 34, A-8010 Graz




25. 06. 2009 - SWIOnline - Deutscher Bundestag beschließt Bürgerentlastungsgesetz

Am 19. 6. 2009 hat der deutsche Bundestag das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – Bürgentlastungsgesetz Krankenversicherung – beschlossen. Das Gesetz sieht eine bessere steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung vor. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Außerdem können innerhalb der aufgestockten Höchstbeträge weiterhin Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Das betrifft zum Beispiel Prämien für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen. Berücksichtigt wurde bei der Neuregelung, dass die Höhe der Aufwendungen bei privat Versicherten unterschiedlich ist, weil z. B. Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand etc. eine Rolle spielen. Die Neuregelung stellt außerdem sicher, dass es im Hinblick auf die geleisteten Vorsorgeaufwendungen zu keiner Schlechterstellung gegenüber dem geltenden Recht kommt. Überdies enthält das Gesetz Erleichterungen bei der Unternehmensbesteuerung und weitere Modifikationen. Die Behandlung im Bundesrat ist für den 10. 7. 2009 vorgesehen. Das Gesetz soll mit 1. 1. 2010 in Kraft treten.




25. 06. 2009 - SWKOnline - Ergänzung der Information zum Steuerreformgesetz 2009

Mit Erlass vom 24. 6. 2009, BMF-010222/0120-VI/7/2009, hat das BMF eine ergänzende Information zum Erlass vom 30. 4. 2009, BMF-010222/0092-VI/7/2009, betreffend das Steuerreformgesetz 2009 veröffentlicht: Die Punkte 1.3.1., „Kinderbetreuungseinrichtungen“, und 1.3.2., „Pädagogisch qualifizierte Personen“, werden inhaltlich, insbesondere um Aussagen zur Absetzbarkeit von Betreuungskosten, zu den (Ausbildungs-)Voraussetzungen von Betreuungspersonen und zur Qualifikation der Kinderbetreuung als selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit, ergänzt.




25. 06. 2009 - SWKOnline - Initiativantrag zur Bewertungsgesetznovelle 2009

Am 17. 6. 2009 wurde im Plenum des Nationalrates ein Initiativantrag (682/A BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird – Bewertungsgesetznovelle 2009 –, dem Finanzausschuss zugewiesen. Die Änderungen im Bewertungsgesetz stehen in Zusammenhang mit der Neugestaltung der Grundstücksdatenbank sowie der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Grundbuchsverfahren, wobei die Beschlüsse der Grundbuchsgerichte sowie die Daten des Katasters in elektronischer Form übermittelt werden sollen. Dies würde eine automationsunterstützte Weiterverarbeitung von Daten des Grundbuchs und des Katasters im Rahmen der laufenden Einheitsbewertung ermöglichen und somit der Verwaltungsökonomie dienen.




24. 06. 2009 - UFSjournal - Nichtbuchführungspflichtiger Landwirt als Unternehmer

Wird ein Erbe für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren als nichtbuchführungspflichtiger Landwirt tätig, so gilt für ihn die Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 22 UStG 1994. Sobald der Erbe als Landwirt tätig ist, erwirbt er selbständig die Unternehmereigenschaft. Abwicklungsumsätze bei Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes sind dann unter § 22 UStG 1994 zu subsumieren (UFS 8. 5. 2009, RV/3467-W/08).




24. 06. 2009 - PVInfo - Nichtbuchführungspflichtiger Landwirt als Unternehmer

Wird ein Erbe für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren als nichtbuchführungspflichtiger Landwirt tätig, so gilt für ihn die Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 22 UStG 1994. Sobald der Erbe als Landwirt tätig ist, erwirbt er selbständig die Unternehmereigenschaft. Abwicklungsumsätze bei Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes sind dann unter § 22 UStG 1994 zu subsumieren (UFS 8. 5. 2009, RV/3467-W/08).




24. 06. 2009 - ASOKOnline - OECD attestiert Österreich Rekord bei Pensionsausgaben

Österreich liegt bei den Pensionszahlungen im OECD-Vergleich in Führung. Zu diesem Ergebnis kommt eine am 23. 6. 2009 veröffentlichte OECD-Studie. Im OECD-Schnitt wurden 7,2 % des BIP für die Alterssicherung ausgegeben. Die Ausgaben gemessen am BIP sind nur in Italien (14 %) höher als in Österreich (12,6 %). Knapp weniger gibt Frankreich für die Pensionen aus (12,4 %). Deutschland folgt mit 11,4 % BIP-Anteil, die Schlusslichter sind die Slowakei (6,2 %) und Großbritannien (5,7 %), zitiert die APA aus der gegenständlichen Untersuchung. An der Spitze liegt Österreich im internationalen Vergleich bei der Ersatzrate. Ein Durchschnittsverdiener erhält demnach nach vollständiger Erwerbskarriere durch die Alterssicherung 80,1 % des Bruttoarbeitseinkommens. Dahinter folgen Ungarn mit einer Rate von 76,9 % und Italien mit 67,9 %. Am unteren Ende der Skala rangieren wiederum Deutschland mit 43 % und Großbritannien mit 30,8 %. Durchschnittlich beziehen Arbeitnehmer in OECD-Ländern in ihrer Pension 59 % ihres Bruttoeinkommens. Wirtschaftskrise und steigende Arbeitslosigkeit setzen laut OECD aber auch die umlagefinanzierte öffentliche Altersvorsorge unter Druck, insbesondere von Ländern wie Österreich werden daher weitere Pensionsreformen eingemahnt.




24. 06. 2009 - SWKOnline - EU-Zinsrichtlinie: Selbstanzeige ausländischer MItteilungen

Zurzeit werden Abgabenpflichtige vonseiten der Finanzbehörden informiert, dass sie ausländische Kapitalerträge erzielt haben, die sie bisher nicht erklärten. Gleichzeitig werden sie aufgefordert, die versäumten Handlungen nachzuholen. In einem Beitrag in SWK-Heft 18/2009 untersuchen Dr. Otto Plückhahn und Mag. Norbert Schrottmeyer, inwieweit durch derartige Mitteilungen die Sperrwirkungen des § 29 Abs. 3 FinStrG eintraten, die eine rechtzeitige strafbefreiende Selbstanzeige ausschließen.




23. 06. 2009 - UFSjournal - Nichtbuchführungspflichtiger Landwirt als Unternehmer

Wird ein Erbe für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren als nichtbuchführungspflichtiger Landwirt tätig, so gilt für ihn die Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 22 UStG 1994. Sobald der Erbe als Landwirt tätig ist, erwirbt er selbständig die Unternehmereigenschaft. Abwicklungsumsätze bei Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes sind dann unter § 22 UStG 1994 zu subsumieren (UFS 8. 5. 2009, RV/3467-W/08).




23. 06. 2009 - SWIOnline - Steuerentwicklung: Rückgang der Spitzensteuersätze seit 2000

Laut einer Pressemitteilung von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, betrug die Gesamtabgabenquote im Jahr 2007 in der EU 27 39,8 % des BIP, dies ist ein leichter Anstieg gegenüber 39,7 % im Jahr 2006. Die Abgabenquote für die EU 27, die im Jahr 2000 bei 40,6 % lag, fiel auf 38,9 % im Jahr 2004 und stieg anschließend wieder an. Die Abgabenquote in der EU 27 ist im Vergleich zur übrigen Welt nach wie vor hoch und übertrifft das Niveau der USA und Japans um etwa 12 Prozentpunkte. Die Spitzensätze der Einkommensteuer unterscheiden sich innerhalb der EU erheblich. Die höchsten Spitzeneinkommensteuersätze wurden 2008 in Dänemark (59,0 %), Schweden (56,4 %) und Belgien (53,7 %) verzeichnet und die niedrigsten in Bulgarien (10,0 %), der Tschechischen Republik (15,0 %) und Rumänien (16,0 %). Seit 2000 gingen die Spitzensätze der Einkommensteuer in allen Mitgliedstaaten zurück oder blieben unverändert, außer in Schweden (von 51,5 % im Jahr 2000 auf 56,4 % im Jahr 2008) und Portugal (von 40,0 % auf 42,0 %). Die stärksten Rückgänge wurden in Bulgarien (von 40,0 % auf 10,0 %), Rumänien (von 40,0 % auf 16,0 %) und der Slowakei (von 42,0 % auf 19,0 %) registriert, die alle drei Pauschalsteuersätze eingeführt haben. Die höchsten Regelsteuersätze auf Körperschaften wurden im Jahr 2009 in Malta (35,0 %), Frankreich (34,4 %) und Belgien (34,0 %) verzeichnet und die niedrigsten in Bulgarien und Zypern (jeweils 10,0 %) sowie in Irland (12,5 %). Seit 2000 gingen die Spitzensätze der Körperschaftsteuer in allen Mitgliedstaaten zurück oder blieben unverändert, außer in Ungarn (von 19,6 % im Jahr 2000 auf 21,3 % im Jahr 2009). Die stärksten Rückgänge waren in Bulgarien (von 32,5 % auf 10,0 %), Deutschland (von 51,6 % auf 29,8 %) und Zypern (von 29,0 % auf 10,0 %) zu beobachten.




23. 06. 2009 - SWKOnline - Kostenerstattung der Krankenversicherung nur nach Vorfinanzierung

Nach dem System des ASVG obliegt es den Krankenversicherungsträgern, im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dafür zu sorgen, dass ärztliche Hilfe, Heilmittel etc. bei Bedarf jedem Versicherten als Sachleistung zur Verfügung stehen. Die Kostenerstattung stellt demnach die Ausnahme und nicht die Regel dar. Das Sachleistungsprinzip bedeutet aber nicht, dass die Krankenversicherungsträger alle Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich in natura zu erbringen haben. Besteht aber keine generelle Verpflichtung der Krankenversicherung, jede einzelne Leistung tatsächlich in natura zu erbringen, muss auch ein durchsetzbarer Anspruch auf die Gewährung als Sachleistung verneint werden. Wenn der Versicherte bzw. Anspruchsberechtigte eine einzelne Leistung nicht auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers erhält, kann er nur Kostenerstattung verlangen. Eine Leistungsklage auf Kostenerstattung setzt allerdings wiederum voraus, dass die Kosten vorher vom Versicherten oder Anspruchsberechtigten getragen worden sind. Diese Voraussetzung kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass das verordnete Arzneimittel nicht bezogen (und bezahlt) wird, sondern dass auf künftige Übernahme der Kosten geklagt wird (OGH 17. 3. 2009, 10 ObS 36/09f).




22. 06. 2009 - UFSjournal - UFS und Besteuerung von Non-Profit-Organisationen

Der Anteil der Steuerleistung von Non-Profit-Organisationen, wie z. B. Vereinen, am österreichischen Gesamtsteueraufkommen ist zwar relativ gering, dennoch sind Bestehen und Umfang einer Steuerpflicht, insbesondere aus emotionalen Gründen, von Bedeutung. In Österreich existieren ca. 110.000 Vereine, und jeder Österreicher ist statistisch gesehen Mitglied bei mehreren Vereinen. Daher hält sich das Verständnis für ein allzu fiskalistisches Vorgehen gegenüber Vereinen in Grenzen und führt zu einer gewissen „Berufungsfreudigkeit“. Hievon sind sowohl die grundsätzliche abgabenrechtliche Beurteilung der Körperschaft an sich als auch Steuerbegünstigungen wirtschaftlicher Tätigkeiten betroffen. In seinem Schwerpunktbeitrag in der Juni-Ausgabe des UFSjournals widmet sich Mag. Bernhard Renner vom UFS Linz ausführlich diesem Themenkreis.




22. 06. 2009 - UFSjournal - Sanierungsgewinn bei Betriebsübertragung

Der Beurteilung eines Schuldnachlasses als Sanierungsgewinn bei der Ermittlung des Verlustvortrags steht eine Betriebsveräußerung vor der formellen Ausbuchung der Schuld auf dem Konto der Gläubigerbank nicht im Wege, wenn der Schuldnachlass im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung bereits geplant und vereinbart war und Betriebsübertragung und Schuldnachlass Teile eines einheitlichen Sanierungskonzeptes waren (UFS 29. 4. 2009, RV/0237-K/07).




22. 06. 2009 - PVInfo - Initiativantrag zur Eindämmung des Sozialbetrugs in der Baubranche

Abgeordnete der Koalitionsparteien haben einen Gesetzesantrag in den Nationalrat eingebracht, der die weitere Eindämmung von „sozialbetrügerischem Verhalten“ in der Baubranche zum Ziel hat und insbesondere die Bestimmungen des BUAG betrifft (IA 674/A BlgNR 24. GP). Unter anderem ist etwa vorgesehen, dass Arbeitnehmer Ansprüche gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) aus weiter zurückliegenden Beschäftigungszeiten künftig nur noch dann geltend machen können, wenn das Bauunternehmen für diesen Zeitraum die gesetzlich vorgeschriebenen Zuschläge tatsächlich an die BUAK entrichtet hat. Außerdem sollen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für von der BUAK direkt an Arbeitnehmer ausbezahlte Urlaubsentgelte nicht mehr an den Arbeitgeber, sondern unmittelbar an das Finanzamt bzw. die zuständige Gebietskrankenkasse überwiesen werden. In Aussicht genommen ist weiters eine Ausdehnung der Kontrollrechte der BUAK. Die Strafen bei Verstößen gegen die Bestimmungen des BUAG werden deutlich erhöht, außerdem kann bei nicht vollständiger Meldung von Arbeitnehmern und Beschäftigungszeiten von der BUAK ein pauschalierter Beitragszuschlag eingefordert werden. Sichergestellt wird schließlich, dass alle in Österreich tätigen Bauarbeiter, also auch jene, die aufgrund von Entsendungen gemäß der EU-Entsenderichtlinie nicht dem österreichischen Arbeitsvertragsrecht unterliegen, in die BUAK miteinbezogen werden.




22. 06. 2009 - PVInfo - Budgetbegleitgesetz 2009

Das Budgetbegleitgesetz 2009, mit dem umfangreiche Gesetzesänderungen, so u. a. auch das für die Personalverrechnung relevante Abgabenänderungsgesetz 2009 (Stichwort: Gleichstellung echter und freier Dienstnehmer beim Dienstgeberbeitrag zum FLAF, dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Kommunalsteuer), beschlossen worden sind, ist in BGBl. I Nr. 52/2009, ausgegeben am 17. 6. 2009, kundgemacht worden.




22. 06. 2009 - PVInfo - Verlängerte Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfällen

Wie die Bezugnahme auf „die Dienstverhinderung“ und „diese Dienstverhinderungen“ in § 8 Abs. 1 Satz 2 Angestelltengesetz zeigt, stellt der Gesetzgeber einen engen Konnex zwischen einer bestimmten Art des Krankenstands und der Verlängerung her, indem die arbeitsunfallbezogene Dienstverhinderung in Form einer Verlängerung der Sechswochenfrist privilegiert wird. Das Wort „verlängert“ zeigt an, dass in erster Linie das sechswöchige „Grundkontingent“ aufzubrauchen ist; sollte der arbeitsunfallbezogene Krankenstand über die sechs Wochen hinausreichen, kann diese Sechswochenfrist verlängert werden, aber nur für die Dauer des arbeitsunfallbezogenen Krankenstands, wobei eine maximale Verlängerung um zwei Wochen vorgegeben ist. Diese (sachlich nicht zu beanstandende) Privilegierung gilt unabhängig davon, ob beim Aufeinanderfolgen mehrerer Dienstverhinderungen durch Krankheit ein „normaler“ Krankenstand einem arbeitsunfallbezogenen folgt oder umgekehrt; (nur) der Arbeitsunfall zieht einen Krankenstand nach sich, der mit einer längeren vollen Entgeltfortzahlung ausgestattet sein kann. Somit wirkt sich die Verlängerung der Entgeltfortzahlungsfrist bei Dienstverhinderungen oder Arbeitsunfällen um höchstens zwei Wochen, wenn sie nicht voll ausgeschöpft wurde, nicht auf nachfolgende nicht privilegierte Krankenstände aus (OGH 2. 4. 2009, 8 ObA 88/08m).




22. 06. 2009 - ASOKOnline - Zulassungsnorm: Eine Chance als Dienstgeberfalle

Die Zulassungsnorm eines Kollektivvertrages ermöglicht es, von Kollektivvertragsbestimmungen abweichende Regelungen zum Nachteil des Dienstnehmers in Einzelverträgen zu treffen. In der Juni-Ausgabe der ASoK illustriert Mag. Wolfgang Kozak, Mitarbeiter in der Abteilung Arbeitsrecht der Arbeiterkammer Wien, in einem Beitrag anhand von Beispielsfällen, dass der extensive Einsatz von Sonderverträgen für den Dienstgeber auch Gefahren in sich birgt. Wenn die Möglichkeit zur Vereinbarung von Sonderverträgen unter Verschlechterung des Kollektivvertragsniveaus zu extensiv genützt wird, kann dies nämlich unter Umständen die Nichtigkeit der Sondervertragsvereinbarung zur Folge haben. Rechtskonsequenz wäre die Vollanwendung des Kollektivvertrages mit den vorhandenen Bestandschutznormen. Insofern kann sich die Zulassungsnorm der Abschlussmöglichkeit von vom Kollektivvertrag abweichenden Sonderverträgen zur gefährlichen Falle für den Dienstgeber entwickeln.




22. 06. 2009 - ASOKOnline - Arbeitsmarktpaket 2009

Abgeordnete der Regierungsparteien haben am 17. 6. 2009 einen Initiativantrag zu einem umfassenden Arbeitsmarktpaket 2009 in den Nationalrat eingebracht (IA 679/A BlgNR 24. GP), das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Der Entwurf setzt laut den Erläuterungen den bereits im Regierungsprogramm vereinbarten und mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz 2009 eingeschlagenen Weg fort, den Einsatz jener arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu verbessern bzw. zu erweitern, die zum Arbeitsplatzerhalt beitragen, bei der Bewältigung des Strukturwandels sowohl für Unternehmen als auch Arbeitnehmer Hilfestellung bieten, vor dem Hintergrund laufend gestiegener Qualifikationsanforderungen Arbeitnehmer wie auch Arbeitsuchende bei der Höherqualifizierung unterstützen, aber auch Jugendlichen am Beginn der Berufslaufbahn den Einstieg in die betriebliche Ausbildung erleichtern. Wesentliche Eckpunkte des Arbeitsmarktpaketes 2009 sind dabei unter anderem die Neuregelung der Altersteilzeit, die befristete Erhöhung der Kurzarbeitsbeihilfe in Verbindung mit einer Verlängerung des Gewährungszeitraums dieser Beihilfe auf maximal 24 Monate, verbesserte Einsatzmöglichkeiten des Solidaritätsprämienmodells, befristete Verbesserungen bei der Bildungskarenz sowie Maßnahmen zur Aufwertung der Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes.




22. 06. 2009 - ASOKOnline - Geschlechtsdiskriminierten Stellenbewerberin

§ 3 Z 1 GlBG untersagt unter anderem jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses. Diese Bestimmung enthält also die Anordnung des Verbots der Diskriminierung im Zuge des bereits auf eine konkrete Person bezogenen Einstellungsverfahrens (vgl. zu der davor liegenden Ausschreibung und den dabei vorgesehenen Verwaltungsstrafsanktionen § 10 GlBG). § 12 Abs. 1 Satz 1 GlBG bestimmt dazu die vom Gesetzgeber für den Fall des Verstoßes gegen diese Anordnung vorgesehene Rechtsfolge von materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüchen, und die Z 1 und 2 des Satzes 2 des § 12 Abs. 1 GlBG legen dazu dann Unter- und Obergrenzen für bestimmte Fallkonstellationen fest. Betrachtet man im vorliegenden Fall die verfahrensgegenständlichen Äußerungen, die im Ergebnis darauf hinausgelaufen sind, dass sich Personen weiblichen Geschlechts gleich gar nicht um eine ausgeschriebene Lehrstellen bewerben sollten, so ist darin ein klarer und massiver Verstoß gegen das Gebot des diskriminierungsfreien Bewerbungsverfahrens zu sehen. In dem in § 12 Abs. 1 Z 2 GlBG vorgesehenen Betrag von 500 Euro kann auch eine gewisse Orientierung für die Bewertung der Rechtsgutbeeinträchtigung in Fällen gesehen werden, in denen es „nur“ um die „persönliche Beeinträchtigung" geht und diese nur in der Beeinträchtigung des Rechts liegt, sich diskriminierungsfrei zu bewerben (OGH 23. 4. 2009, 8 ObA 11/09i).




22. 06. 2009 - SWIOnline - Verpflegung von Schülern durch Verein unterliegt Umsatzsteuer

Ein privater Förderverein, der – um eine Ganztagesschule zu ermöglichen – Schüler und Lehrer gegen Entgelt mit Speisen und Getränken versorgt, kann keine Steuerfreiheit für seine Umsätze beanspruchen. Laut BFH greife im Streitfall greife die Regelung des § 4 Nr. 23 dUStG nicht, weil der Verein keine Jugendlichen zu Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken „bei sich aufgenommen“ habe. Nach Auffassung des BFH konnte die Steuerbefreiung auch gemeinschaftsrechtlichen Normen nicht entnommen werden. Zwar kann man sich unmittelbar auf eine einschlägige Mehrwertsteuerrichtlinie berufen, wenn eine dort vorgesehene Steuerbefreiung nicht hinreichend umgesetzt worden ist – wie hier die Befreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der 6. MwSt-RL. Danach sind befreit u. a. der Schulunterricht und die damit „eng verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind oder andere Einrichtungen mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung“. Hier fehlt es allerdings an der Anerkennung durch den Mitgliedstaat als Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung. Auch wenn eine „Anerkennung“ nicht zwingend eine ausdrückliche (steuer-)gesetzliche Regelung voraussetzt, reicht die Bescheinigung des Schulträgers, der Verein sei in seinem Interesse tätig, nicht aus (BFH 12. 2. 2009, V R 47/07).




22. 06. 2009 - SWIOnline - Jährliche Inflationsrate der Eurozone auf 0,0% gesunken

Wie Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, bekanntgibt, lag die jährliche Inflationsrate der Eurozone im Mai 2009 bei 0,0%, gegenüber 0,6% im April. Ein Jahr zuvor hatte sie 3,7% betragen. Die monatliche Inflationsrate betrug im Mai 2009 0,1%. Die jährliche Inflationsrate der EU lag im Mai 2009 bei 0,7%, gegenüber 1,3% im April. Ein Jahr zuvor hatte sie 4,0% betragen. Die monatliche Inflationsrate betrug im Mai 2009 0,1%. Im Mai 2009 wurden die niedrigsten jährlichen Raten in Irland (-1,7%), Portugal (-1,2%), Spanien und Luxemburg (je -0,9%) gemessen, und die höchsten in Rumänien (5,9%), Litauen (4,9%) und Lettland (4,4%). Im Vergleich zu April 2009 ging die jährliche Inflationsrate in vierundzwanzig Mitgliedstaaten zurück, blieb in einem unverändert und stieg in einem an. Die niedrigsten Durchschnittswerte über zwölf Monate bis einschließlich Mai 2009 verzeichneten Portugal (1,3%), Irland (1,5%) und Deutschland (1,8%); während die höchsten in Lettland (11,2%), Litauen (9,3%) und Bulgarien (8,3%) gemeldet wurden.




22. 06. 2009 - SWKOnline - Zum Freibetrag absetzbar: Betreuung behinderter Kinder

In einem am 17. 6. 2009 von Abgeordneten der Koalitionsparteien eingebrachten Initiativantrag (680/A BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden, ist in § 34 Abs. 9 Z 2 EStG 1988 vorgesehen, dass Aufwendungen für die Betreuung behinderter Kinder zusätzlich zum Freibetrag nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 262 Euro monatlich bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, steuerlich abzugsfähig sind. Die Regelung soll rückwirkend mit 1. 1. 2009 in Kraft treten. Des Weiteren soll die Ausstellung von Reisepässen von Kindern unter zwölf Jahren auch in Zukunft begünstigt – mit einem niedrigeren Gebührensatz von 30 Euro statt 69,90 Euro – möglich sein.




22. 06. 2009 - SWKOnline - Corporate Bonds: Worauf ist gerade heute zu achten?

Fremdkapital als Form der Unternehmensfinanzierung ist nicht neu. Die derzeitige Marktsituation stellt jedoch zahlreiche Unternehmen vor eine nicht zu unterschätzende Herausforderung: Kredite – in der Vergangenheit die bei Weitem häufigste Form der Fremdfinanzierung – werden nur mehr zurückhaltend gewährt. Corporate Bonds, eine alternative Form der Fremdfinanzierung, werden mehr und mehr als Ausweg aus der Kreditklemme angedacht. In einem Beitrag in der Juli-Ausgabe von CFOaktuell, der im Linde Verlag erscheinenden Zeitschrift für Finance & Controlling, stellen Mag. Gottfried Ransmayr und Dr. Christian Temmel, MBA, beide Rechtsanwälte mit großer Erfahrung bei der Betreuung von Corporate-Bond-Emissionen, die wichtigsten wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen dieses komplexen Themenkreises in übersichtlicher Form dar.




22. 06. 2009 - SWKOnline - Regierungsvorlage zum Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz

Dem Nationalrat liegt seit 16. 6. 2009 eine Regierungsvorlage (RV 229 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz – ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden, zur Beschlussfassung vor. Mit dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz kann der Bund Unternehmen im Bedarfsfall durch Übernahme von Garantien den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern. Diese Kredite sind insoweit auf die von den Kreditinstituten im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem Bankenpaket geforderten Kreditwachstumsvolumina anrechenbar, als sie nicht durch eine Haftung gedeckt sind. Die Haftungsübernahme erfolgt in der Rechtsform der Garantie.




22. 06. 2009 - SWKOnline - Vorsteuererstattungsverfahren ab 1. 1. 2010

Ab 1.1.2010 kommt es in Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/9/EG zu einer Umstellung des Vorsteuererstattungsverfahrens für österreichische Unternehmer sowie für Unternehmer aus dem übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet. Für Drittlandsunternehmer tritt hingegen, abgesehen von der Anpassung der Mindesterstattungsbeträge, keine Änderung ein. In einer Information fasst das BMF die sich im Verhältnis zum bisherigen Verfahren ergebenden wesentlichen Änderungen zusammen. Die Ausführungen gelten allerdings erst für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden, auch wenn Zeiträume vor dem 1. 1. 2010 betroffen sind. Zur BMF-Info.




16. 06. 2009 - UFSjournal - Schweizerische Pensionsabfindung

Erhält der Berufungswerber infolge seines Wegzugs aus der Schweiz und der Begründung seines Hauptwohnsitzes in Österreich von einer schweizerischen Pensionskasse eine Freizügigkeitsleistung (Pensionsabfindung), so steht das Besteuerungsrecht daran gemäß Art. 18 DBA Schweiz ausschließlich Österreich zu. Da gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 derartige Bezüge nur mit 25 % zu erfassen sind, soweit eine ausländische gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Pensionskassenbezügen nicht besteht, und eine gesetzliche Beitragspflicht zu Pensionskassen erst seit der Einführung des Drei-Säulen-Pensionsmodells in der Schweiz durch das mit 1. 1. 1985 in Kraft getretene Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge bestand, sind die auf freiwilliger Basis geleisteten Beträge gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 nur mit 25 % zu erfassen (UFS 7. 5. 2009, RV/0696-W/09).




16. 06. 2009 - ASOKOnline - Gesundheitsreform und Krankenkassensanierung

Nach monatelangen Verhandlungen in mehreren Arbeitsgruppen haben Spitzenvertreter des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und der österreichischen Ärztekammer einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Gesundheitsreform und zur Konsolidierung der Krankenkassen gesetzt und eine weitestgehende Annäherung der Standpunkte erreicht. Neben der vorrangigen Konsolidierung der Krankenkassen betrifft dies neue Modelle der Patientenversorgung, die flexible und bedarfsorientierte Planung von Kassenordinationen, die medizinische Qualitätssicherung sowie den EDV-Einsatz. Wie beide Verhandlungspartner ausführten, habe man zur Lösung der aktuellen Probleme zwischen Sozialversicherung und Ärztevertretung weitestgehendes Einvernehmen erzielt. Detailfragen müssten allerdings noch in den kommenden Wochen in den vier Arbeitsgruppen geklärt werden. Bis Ende Juni soll nun ein entsprechendes Konzept vorliegen, damit die Krankenkassen ab 2010 zusätzliche 100 Mio. Euro aus dem neu zu schaffenden Strukturfonds erhalten.




16. 06. 2009 - SWIOnline - EuGH zur Nachforderungsfrist bei verheimlichten Sparguthaben

Wenn ein Mitgliedstaat für den Steuerbehörden verschwiegene steuerpflichtige Sparguthaben und daraus bezogene Einkünfte, die sich in einem anderen Mitgliedstaat befinden, eine längere Nachforderungsfrist vorsieht als dann, wenn sie sich im erstgenannten Mitgliedstaat befinden, so steht dies im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht. Der Umstand, dass in dem anderen Mitgliedstaat das Bankgeheimnis gilt, ist insoweit unerheblich. Besitzen die Steuerbehörden für das Bestehen solcher Guthaben keinen Anhaltspunkt, geht eine längere Nachforderungsfrist nicht über das hinaus, was erforderlich ist, um eine wirksame steuerliche Überwachung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. (EuGH 11. 6. 2009, verb. Rs. C-155/08 und C-157/08, X und Passenheim-van Schoot).




16. 06. 2009 - SWKOnline - Korruptionsstrafrecht: BMJ versendet Begutachtungsentwurf

Das BMJ hat am 9. 6. 2009 einen Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden, zur Begutachtung versandt. Laut Erläuterungen verfolgt der Entwurf das Ziel, „eine wirksame und gezieltere Verfolgung und Sanktionierung wirtschaftlicher, behördlicher oder politischer Korruption sicherzustellen, um den Staat, benachteiligte Unternehmen wie auch den Einzelnen vor Verlusten durch derartige Kriminalität zu bewahren“. Gleichzeitig sollen bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt und klargestellt werden, dass „im Rahmen der im Zuge der Amtsführung stattfindenden menschlichen Interaktion adäquate Sozialkontakte zulässig sind“. Nach einer dem Ministerrat vorgelegten Punktation zur Reform des Korruptionsstrafrechts soll es insbesondere zu einer Konkretisierung des Begriffs „Amtsträger“ (jene, die im Verband einer Gebietskörperschaft oder Sozialversicherung tätig sind; jene, die sonst Hoheitsverwaltung betreiben; Mitarbeiter jener Ausgliederungen, die für den Betrieb der Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen tätig sind) und einer Klarstellung der Kausalität bei der Bestechung im engeren Sinn (Gewährung und Annahme von Vorteilen „im Zusammenhang mit“ der Amtsführung bedeutet, dass der Vorteil für die Handlung des Amtsträgers gewährt wird) kommen. Überdies wird die Strafhöhe durch Einführung von Wertqualifikationen abgestuft bei gleichzeitiger Anhebung der Strafen für schwere Korruption, und sowohl der Tatbestand des Anfütterns (hinreichender Bezug zu konkreten und wahrscheinlichen Amtshandlungen) als auch die Frage der Sozialadäquanz sollen einer genaueren Regelung zugeführt werden. Die Begutachtungsfrist endet am 22. 6. 2009.




15. 06. 2009 - UFSjournal - Übernommene Ausbildungskosten als Betriebsausgaben

Eine zugunsten eines nahen angehörigen Dienstnehmers (hier: Sohn) unter nicht fremdüblichen Bedingungen erfolgte Übernahme von Ausbildungskosten führt nicht zu Betriebsausgaben. Steht bei der Kostenübernahme demnach nicht das betriebliche Interesse, sondern die Unterstützung bzw. Förderung des Sohnes im Vordergrund, ist in diesem Zusammenhang auch kein Bildungsfreibetrag möglich (UFS 4. 5. 2009, RV/0891-G/07).




15. 06. 2009 - PVInfo - Kollektivvertragsabschluss im Hotel- und Gastgewerbe

Am 8. 6. 2009 sind rückwirkend mit 1. 5. 2009 neue Kollektivvertragslöhne für 150.000 Arbeiterinnen/Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe vereinbart worden: Der Abschluss sieht eine Anhebung der kollektivvertraglichen Löhne im Arbeiterbereich um 2,45 % vor. Die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen werden im ersten und zweiten Lehrjahr ebenfalls um 2,45 %, im dritten und vierten Lehrjahr um jeweils 3 % erhöht. Auch eine Änderung im Rahmenrecht – zur täglichen fallweisen Beschäftigung von Mitarbeitern – wurde unter den Sozialpartnern vereinbart.




12. 06. 2009 - ASOKOnline - Bundesverfassungsgericht bestätigt Gesundheitsreform

In Deutschland ist eine Klage von privaten Krankenkassen gegen die Gesundheitsreform von 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Deren Bestimmungen sind nach Ansicht der Karlsruher Richter gerechtfertigt und nicht so schwerwiegend, „dass sie die Funktionsfähigkeit der privaten Krankenversicherung in Zukunft ausschließen“; die Berufsfreiheit der Unternehmen sei folglich nicht verletzt. Hauptstreitpunkt war die seit Jahresanfang geltende Pflicht zur Einführung eines sog. Basistarifs. Diesen Tarif, den die privaten Versicherer ihren Kunden zum Preis der gesetzlichen Krankenkassen anbieten müssen, hielten die Kläger für verfassungswidrig und hatten ihn als „Zerstörung ihres Geschäftsmodells“ kritisiert. Dieser Ansicht hielt das Gericht entgegen, der Gesetzgeber habe davon ausgehen können, dass der Basistarif auf absehbare Zeit keine bedeutsamen Auswirkungen auf das Geschäft der privaten Krankenversicherung haben wird. Laut dem Gesetz von 2007 muss der Basistarif auch in der Leistung dem gesetzlichen Angebot im Wesentlichen entsprechen. Dabei dürfen die Privaten auch keine Kunden mehr nach einer Gesundheitsprüfung ablehnen (BVerfG 10. 6. 2009, 1 BVR 706/08 u. a.).




12. 06. 2009 - SWIOnline - BVerfG: Jubiläumsrückstellungen nach EStG verfassungsgemäß

Mit dem Steuerreformgesetz 1990 hat der Gesetzgeber zwei spezielle Normen in das deutsche EStG eingefügt, welche die Bildung von Jubiläumsrückstellungen in sachlicher (§ 5 Abs. 4 EStG) und zeitlicher (§ 52 Abs. 6 EStG) Hinsicht begrenzten. Nach § 52 Abs. 6 EStG galt für die Jahre 1988 bis 1992 ein Rückstellungsverbot und für bereits zuvor gebildete Rückstellungen ein Gebot, diese innerhalb von drei Jahren gewinnerhöhend aufzulösen. Wesentlicher Hintergrund für Bestimmung war die Befürchtung, es werde ohne die Neuregelung infolge der Möglichkeit, Rückstellungen für in der Vergangenheit erteilte Zusagen im Anschluss an die neue Rechtsprechung nachzuholen, zu erheblichen Steuerausfällen kommen. § 52 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 dEStG in der bis einschließlich 1998 gültigen Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 war laut BVerfG mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG, vereinbar. Die Regelung weicht zwar von dem allgemeinen Grundsatz ab, dass für die steuerliche Gewinnermittlung das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip maßgeblich ist, jedoch unterliegt diese Abweichung jedenfalls bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten lediglich den verfassungsgerichtlich zurückhaltend zu kontrollierenden Anforderungen des Willkürverbots. In sachlicher Hinsicht bewegt sich die Regelung willkürfrei innerhalb eines weiten gesetzlichen Gestaltungsspielraums; auch in zeitlicher Hinsicht fehlen Anhaltspunkte für verfassungswidrige Ungleichbehandlungen (BVerfG 12. 5. 2009, 2 BvL 1/00).




12. 06. 2009 - SWKOnline - Wettbewerbsrecht: Bessere Preistransparenz auf Tankstellen

Der Wirtschaftsminister hat einen Entwurf zu einer Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen zur Begutachtung versandt. Anlass für diese Maßnahme war, dass Tankstellenbetreiber bzw. ihre Vertragspartner, die Mineralölunternehmen, in letzter Zeit häufig, unter Umständen sogar mehrmals täglich, die Preise der von ihnen vertriebenen Treibstoffprodukte ändern. Dadurch kann die Preistransparenz stark eingeschränkt werden. Dem will die geplante Verordnung nun entgegentreten: Die neu einzuführende Regelung, dass Treibstoffpreise nur noch einmal pro Tag erhöht werden dürfen, dient primär der Sicherstellung eines fairen und transparenten Wettbewerbs, der Wahrung des Ansehens der Mineralölbranche und dem kaufmännischen Wohlverhalten. In der Folge wird dadurch für den Konsumenten der Preisvergleich erleichtert. Die Begutachtungsfrist endet am 24. 6. 2009.




10. 06. 2009 - UFSjournal - Kosten der Sachwalterschaft = außergewöhnliche Belastung?

Die Kosten der Sachwalterschaft stellen beim Pflegebefohlenen – soweit diese nicht nach den gesetzlichen Vorschriften unmittelbar von Dritten getragen werden – eine außergewöhnliche Belastung dar, die bei festgestellter Behinderung im Sinn des § 35 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ohne Abzug eines Selbstbehalts berücksichtigt werden können. Denn gemäß § 35 Abs. 5 EStG 1988 können anstelle des Freibetrags nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 auch die tatsächlichen Kosten aus dem Titel der Behinderung geltend gemacht werden. Derartige Aufwendungen dürfen im Sinn des Hinweises auf § 34 Abs. 6 EStG 1988 ohne Berücksichtigung eines Selbstbehalts nach § 34 Abs. 4 EStG 1988 abgezogen werden (UFS 8. 5. 2009, RV/0274-S/09).




10. 06. 2009 - PVInfo - Kollektivvertragsabschluss in der Elektro- und Elektronikindustrie

Am 4. 6. 2009 sind die Kollektivvertragsverhandlungen 2009 für die über 60.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie wurden abgeschlossen worden: Die Ist- und Kollektivvertragslöhne und -gehälter werden per 1. 5. 2009 um 2,2 % erhöht. Für von der Wirtschaftskrise betroffene Unternehmen wurde für die tatsächliche Höhe des Ist-Abschlusses 2009 in Form einer Konjunkturklausel ein entsprechender Spielraum geschaffen. Unternehmen, die im ersten Quartal 2009 gegenüber dem ersten Quartal 2008 einen Umsatzrückgang von mindestens 15 % verzeichnen, können sich auf betrieblicher Ebene auf eine Senkung der Ist-Erhöhung auf 1,4 % einigen. Im Jahr 2010 werden die Ist- und Kollektivvertragslöhne und -gehälter per 1. 5. um 1,1 % zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate des Zeitraumes von 1. 3. 2009 bis 28. 2. 2010 erhöht.




10. 06. 2009 - ASOKOnline - Überschreitung der höchstzulässigen Tagesarbeitszeit

Strittig war, ob auch Inventurarbeiten (am Tattag wurden in der beschwerdegegenständlichen Filiale Inventurarbeiten verrichtet) zu den Vor- und Abschlussarbeiten i. S. d. § 8 Abs. 1 AZG zu zählen sind, sodass die in § 9 Abs. 1 AZG normierte Höchstgrenze für die Tagesarbeitszeit von 10 Stunden gemäß § 9 Abs. 2 AZG überschritten werden durfte. Bei Inventurarbeiten handelt es sich nicht um „Vor- oder Abschlussarbeiten“ i. S. d. § 8 Abs. 1 AZG; sie gehen dem Hauptarbeitsgang nicht voran und schließen sich ihm auch nicht an, sind vielmehr regelmäßig unabhängig von ihm: Die Beschwerdeführer selbst gehen davon aus, dass diese Arbeiten nicht während der Kundenöffnungszeiten durchgeführt werden können. Den in § 8 Abs. 1 lit. a bis c AZG dem Wortlaut nach abschließend (und nicht etwa demonstrativ) aufgezählten Fällen ist ein zeitlicher oder inhaltlicher Konnex zur Hauptarbeitsleistung gemeinsam. Ein solcher Konnex zwischen Inventurarbeiten und Hauptarbeitsleistung ist für den VwGH im Beschwerdefall nicht erkennbar; er wird auch in der Beschwerde nicht aufgezeigt. Die Vornahme von Inventurarbeiten rechtfertigte also nicht ein Überschreiten der Arbeitszeit i. S. d. § 8 AZG (VwGH 17. 3. 2009, 2009/11/0013).




10. 06. 2009 - SWIOnline - Prüfpflicht bei missbräuchlichen Vertragsklauseln

Die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sieht vor, dass missbräuchliche Klauseln in Verträgen, die ein Gewerbetreibender mit einem Verbraucher geschlossen hat, für den Verbraucher unverbindlich sind. Das nationale Gericht ist verpflichtet, die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel von Amts wegen zu prüfen, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt. Ist es der Auffassung, dass eine solche Klausel missbräuchlich ist, so lässt es sie unangewendet, sofern der Verbraucher dem nicht widerspricht. Diese Verpflichtung obliegt dem nationalen Gericht auch bei der Prüfung seiner eigenen örtlichen Zuständigkeit (EuGH 4. 6. 2009, Rs. C-243/08, Pannon GSM).




10. 06. 2009 - SWKOnline - Steuertermine im Juli

Am 15. Juli 2009 sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Mai 2009;
Normverbrauchsabgabe für den Monat Mai 2009;
Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Mai 2009;
Werbeabgabe für den Monat Mai 2009
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Mai 2009;
Lohnsteuer für den Monat Juni 2009;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Juni 2009;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juni 2009.




10. 06. 2009 - SWKOnline - Senkung der Roamingpreise mit 1. Juli 2009

Am 8. 6. 2009 haben die Minister der 27 EU-Mitgliedstaaten die neuen EU-Roamingvorschriften förmlich verabschiedet. Die neuen Vorschriften werden für die Verbraucher zu weiteren Preissenkungen um bis zu 60 % führen – und zwar ab 1. 7. 2009, also rechtzeitig zum diesjährigen Sommerurlaub. Dadurch werden die Verbraucher für den SMS-Versand im EU-Ausland garantiert nicht mehr als 0,11 Euro (ohne Mehrwertsteuer) bezahlen müssen. Nach den neuen Vorschriften müssen die Mobilfunkbetreiber Roaminganrufe nach den ersten 30 Sekunden nun sekundengenau abrechnen, anstatt – wie bisher – pro Minute, was die Mobilfunkrechnungen um bis zu 24 % senken dürfte. Nach der Zustimmung des EU-Ministerrats werden die neuen EU-Roamingvorschriften ab 1. 7. 2009 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten. Näheres dazu in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission.




10. 06. 2009 - SWKOnline - Keine Überlassung an Zahlungs statt bei Urheberrechten

Das Urheberrecht als untrennbare Einheit sämtlicher urheberrechtlicher Einzelbefugnisse eines Urhebers einschließlich aller aus dem Urheberrecht entspringenden Verwertungsrechte fällt zwar in den Nachlass, kann aber Verlassenschaftsgläubigern weder in seiner Gesamtheit noch aufgeteilt nach bestimmten Einzelbefugnissen an Zahlungs statt (§ 154 Abs 1 AußStrG) überlassen werden. Von den Verwertungsrechten verschieden sind die kraft des Urheberrechts erworbenen vermögensrechtlichen Ansprüche. Dazu zählen etwa der Anspruch des Urhebers auf das Entgelt für eine Aufführungsbewilligung oder auf Ersatz des ihm durch eine Urheberrechtsverletzung zugefügten Schadens. Auf solche aus Verwertungsrechten stammende Erträge kann vorbehaltlich einer gesetzlichen Anordnung frei Exekution geführt werden. Sie können somit auch Gegenstand einer Überlassung an Zahlungs statt sein. Eine solche Überlassung an Zahlungs statt muss sich dabei nicht auf fällige Erträge beschränken, sondern kann auch die künftigen Ansprüche aus Verwertungsrechten umfassen. Dabei ist jedoch das – etwa im Zusammenhang mit der Zession künftiger Forderungen aufgestellte – Bestimmtheitserfordernis zu beachten, wonach die zu überlassenden Erträge nach ihrem Rechtsgrund sowie der Person von Gläubiger und Schuldner genau zu bezeichnen sind (OGH 24. 2. 2009, 4 Ob 242/08d).




05. 06. 2009 - UFSjournal - Haftung bei Betrauung eines Steuerberaters

Die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten kann den Vertreter entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und sich von diesem über die vermeintliche Rechtsrichtigkeit der eingeschlagenen Vorgangsweise informieren hat lassen, ohne dass zu einem allfälligen Fehler des Steuerberaters hinzutretende oder von einem solchen Fehler unabhängige eigene Fehlhandlungen des Vertreters vorgelegen wären (UFS 24. 4. 2009, RV/1995-W/07).




05. 06. 2009 - ASOKOnline - Besonderer Kündigungsschutz des BEinstG gilt auch für Türken

In der gesetzlichen Festlegung des persönlichen Anwendungsbereiches des BEinstG in § 2 Abs. 1 leg. cit. scheinen türkische Staatsangehörige zwar nicht auf, allerdings sieht der Beschluss Nr. 1/80 des durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichteten Assoziationsrates vom 19. 9. 1980 in seinem Art. 10 vor, dass die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft den türkischen Arbeitnehmern, die ihrem regulärem Arbeitsmarkt angehören, eine Regelung einräumen, die gegenüber den Arbeitnehmern aus der Gemeinschaft hinsichtlich des Arbeitsentgeltes und der sonstigen Arbeitsbedingungen jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit ausschließt. Aus der Rechtsprechung des EuGH folgt, dass Arbeitnehmer türkischer Staatsangehörigkeit, die rechtmäßig in einem Mitgliedstaat beschäftigt sind, auch hinsichtlich der Bedingungen der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses nicht schlechter gestellt werden dürfen, als Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EG. Da im Beschwerdefall eine solche Gleichstellung nur im Wege der Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten erreicht werden kann, hätte die Behörde das Ansuchen nicht schon wegen der türkischen Staatsangehörigkeit des Antragstellers abweisen dürfen, sondern feststellen müssen, ob der Arbeitnehmer dem regulären Arbeitsmarkt Österreichs angehört, und beurteilen müssen, ob ein Grad der Behinderung von 50 % oder mehr vorliegt (VwGH 14. 5. 2009, 2006/11/0039).




05. 06. 2009 - ASOKOnline - verpflichtendes Kindergartenjahr: Bund-Länder-Vereinbarung

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat in Bezug auf die geplante Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Genehmigung vorgelegt (RV 205 BlgNR 24. GP). Dieser Vereinbarung zufolge verpflichten sich die Länder, ab dem Kindergartenjahr 2009/10 für fünfjährige Kinder kostenlose halbtägige Kindergartenplätze im Ausmaß von 20 Wochenstunden zur Verfügung zu stellen. Die Pflicht zum Kindergartenbesuch im letzten Jahr vor Schuleintritt soll spätestens ein Jahr darauf, also im September 2010, wirksam werden. Der verpflichtende Kindergartenbesuch gilt für mindestens 16 bis 20 Stunden sowie für mindestens vier Tage pro Woche. Der Bund überweist den Ländern in den kommenden Jahren für die dadurch entstehenden Mehrkosten „Zweckzuschüsse“ von jeweils 70 Mio. Euro pro Jahr. Gemäß den Erläuterungen haben im Kindergartenjahr 2007/08 75.266 von 80.667 Kindern (93,3 %) im letzten Jahr vor Schuleintritt einen Kindergarten oder eine altersgemischte Betreuungseinrichtung besucht. Davon waren rund 70 % in einer öffentlichen und knapp 30 % in einer privaten Einrichtung untergebracht. Es wird vermutet, dass bislang vor allem Kinder aus sozioökonomisch schwachen Familien oder Kinder mit Migrationshintergrund nicht im Kindergarten oder vergleichbaren pädagogischen Einrichtungen betreut werden.




05. 06. 2009 - SWIOnline - Abgestimmte Verhaltensweise: verstoß gegen Wettbewerbsrecht?

Eine abgestimmte Verhaltensweise verfolgt einen wettbewerbswidrigen Zweck im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EG, wenn sie aufgrund ihres Inhalts und Zwecks und unter Berücksichtigung ihres rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs konkret geeignet ist, zu einer Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu führen. Es ist weder erforderlich, dass der Wettbewerb tatsächlich verhindert, eingeschränkt oder verfälscht wurde, noch, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen diesem abgestimmten Verhalten und den Verbraucherpreisen besteht. Der Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern verfolgt einen wettbewerbswidrigen Zweck, wenn er geeignet ist, Unsicherheiten hinsichtlich des von den betreffenden Unternehmen ins Auge gefassten Verhaltens auszuräumen. Im Rahmen der Prüfung des Kausalzusammenhangs zwischen der Abstimmung und dem Marktverhalten der an ihr beteiligten Unternehmen, der Voraussetzung für die Feststellung einer abgestimmten Verhaltensweise im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EG ist, muss der nationale Richter vorbehaltlich des den betreffenden Unternehmen obliegenden Gegenbeweises die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellte Kausalitätsvermutung anwenden, nach der diese Unternehmen, wenn sie weiterhin auf dem Markt tätig sind, die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen berücksichtigen. Sofern das an der Abstimmung beteiligte Unternehmen auf dem betroffenen Markt tätig bleibt, gilt die Vermutung des Kausalzusammenhangs zwischen der Abstimmung und dem Verhalten des Unternehmens auf diesem Markt auch dann, wenn die Abstimmung auf einem einzigen Treffen der betroffenen Unternehmen beruht (EuGH 4. 6. 2009, Rs. C-8/08, T-Mobile Netherlands BV).




05. 06. 2009 - SWKOnline - Geschäftsführerhaftung bei Übergang der Mietrechte

Wird ein im Mietgegenstand betriebenes Unternehmen verkauft, gehen die Mietrechte automatisch auf den Käufer über. Der Übergang ist dem Vermieter anzuzeigen, der unter bestimmten Voraussetzungen den Mietzins erhöhen kann. Die vertretungsbefugten Organe einer Mieterin (hier: einer GmbH) sind zur Anzeige persönlich verpflichtet. Unterlassen sie die Anzeige schuldhaft, haften sie neben der GmbH für einen dadurch entstandenen Schaden des Vermieters (OGH 20. 1. 2009, 4 Ob 220/08v).




05. 06. 2009 - SWKOnline - Regierungsvorlage zum Zahlungsdienstegesetz

Im Ministerrat wurde am 26. 5. 2009 die Regierungsvorlage (RV 207 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdienstegesetz – ZaDiG) erlassen und das Bankwesengesetz, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden sowie das Überweisungsgesetz aufgehoben wird, beschlossen. Mit dem neuen Gesetz wird die Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG umgesetzt. Sämtliche Zahlungsdienste, unabhängig davon, ob sie innerhalb Österreichs oder innerhalb der EU grenzüberschreitend erbracht werden, sollen einen einheitlichen Rechtsrahmen erhalten. Durch gleiche Regelung funktional gleicher Dienstleistungen und Produkte werden Wettbewerbsverzerrungen zwischen verschiedenen Produkten und Anbietern hintangehalten, der Kunde erhält mehr Rechtssicherheit, und ein breiteres Angebot wird ermöglicht. Ein besonderes Augenmerk wurde auch auf die richtliniennahe Umsetzung der Bestimmungen gelegt, um im Sinne der Maximalharmonisierung keine nachteilige Wettbewerbsposition des Wirtschaftsstandortes Österreich zu schaffen. Die modernen Kundenschutzbestimmungen tragen den technologischen Entwicklungen Rechnung. Überdies werden die Beträge der Einlagensicherung auf ein europarechtlich vorgesehenes Niveau bei den juristischen Personen erhöht bzw. angepasst. Flankierend sollen die Fristen für die Auszahlung der gesicherten Einlagen verkürzt werden. Die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrats ist für Mitte Juni vorgesehen.




03. 06. 2009 - UFSjournal - Auslandsprovisionszahlungen als Betriebsausgaben

Wenn ein Steuerpflichtiger für von ihm geltend gemachte Betriebsausgaben Empfänger unbekannten Aufenthalts nennt und somit eine korrekte Empfängerbezeichnung schuldig bleibt, kann die Behörde in freier Beweiswürdigung beurteilen, ob die Ausgaben als erwiesen anzunehmen sind (UFS 17. 4. 2009, RV/0425-G/08).




03. 06. 2009 - PVInfo - Informationen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung

Der Unternehmensservice ist eine kostenlose Dienstleistung des Bundessozialamtes. Geboten werden sowohl allgemeine Informationen als auch konkrete Unterstützungsmaßnahmen in allen Fragen der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. In einem Überblicksartikel in NÖDIS Nr. 6/Juni 2009 erfahren Sie mehr über das Angebotsspektrum des Unternehmensservice.




03. 06. 2009 - SWIOnline - Deutschland: Ergebnisse der Steuerschätzung im Mai 2009

Nach den Ergebnissen der Steuerschätzung im Mai 2009 werden die Steuereinnahmen gegenüber der Steuerschätzung vom November 2008 im Jahr 2009 voraussichtlich um 45 Mrd. Euro niedriger ausfallen. Für den Bund ergibt sich ein Einnahmerückgang um 21,5 Mrd. Euro, wovon allerdings 11 Mrd. Euro (konjunkturelle Entwicklung und Steuerrechtsänderungen) bereits im ersten Nachtragshaushalt 2009 berücksichtigt wurden. Die Länder müssen 2009 mit Einnahmeeinbußen in Höhe von 16,5 Mrd. Euro rechnen, für die Gemeinden ergeben sich Mindereinnahmen von 7,6 Mrd. Euro.




03. 06. 2009 - SWKOnline - Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgaben u Sonderausgaben

§ 4a EStG 1988 in der Fassung des Steuerreformgesetzes 2009, BGBl. I Nr. 26/2009, fasst die den Spendenabzug betreffenden Regelungen zusammen. Die Z 1 und 2 dieses neuen § 4a entsprechen nahezu unverändert den bisher in § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 enthaltenen Regelungen. In der neuen Z 1 ist nur insofern eine Änderung eingetreten, als die Veröffentlichung der Liste der begünstigten Spendenempfänger nunmehr auf der Homepage des BMF und nicht mehr im AÖFV zu erfolgen hat. Zu den bisherigen Spendenbegünstigungen siehe EStR 2000, Rz. 1330 ff. Neben den Regelungen des § 4a EStG 1988 bleibt der Betriebsausgabenabzug von Spenden in Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen, wenn sie der Werbung dienen, gemäß § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 unverändert. Der Erlass vom 29. 5. 2009, BMF-010203/0327-VI/6/2009, zur Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgaben und Sonderausgaben behandelt u. a. folgende Themen: förderungswürdige Zwecke, begünstigte Spendenempfänger, Liste begünstigter Spendenempfänger, Art der Zuwendungen, betragliche Begrenzung des Spendenabzuges, Anforderungen an begünstigte Spendenempfänger, Regelung für Sonderausgaben, Voraussetzungen für die Aufnahme in die bzw. den Verbleib auf der Liste begünstigter Spendenempfänger.




02. 06. 2009 - ASOKOnline - Kostentragung für Krankenhausaufenthalt nach Koma-Trinken

Der OGH ist im Zusammenhang mit der Frage nach der Kostentragung für den Krankenhausaufenthalt von Teenagern nach dem Konsum alkoholischer Getränke („Koma-Trinken“) der Ansicht, dass bis zur Klärung des Krankheitsverdachtes ein Anspruch auf Krankenbehandlung bzw. Anstaltspflege bestanden hat. Da sich durch die Untersuchungen jedoch herausstellte, dass lediglich eine Alkoholisierung der Minderjährigen vorlag, die allein der Ausnüchterung bedurfte, ist der Anspruch auf Krankenbehandlung bzw. Anstaltspflege erloschen und der Versicherte hat die nach Abschluss der Diagnose anfallenden Kosten der Anstaltspflege für seine Tochter selbst zu tragen. Dies bedeutet, dass die Laborkosten für die Diagnose und allenfalls auch die Kosten des Rettungseinsatzes die Sozialversicherung zu tragen hat. Ab dem Zeitpunkt, ab dem klar war, dass die Minderjährige nichts anderes als alkoholisiert war, hat aber ihr Vater für die Kosten der Anstaltspflege aufzukommen (OGH 27. 1. 2009, 10 ObS 99/08v).




02. 06. 2009 - SWKOnline - Heiße Luft für Vermieter: Erhaltungspflicht Mietobjekt

Zwischen der zwingenden Erhaltungspflicht des Vermieters (§ 3 MRG) und der Wartungs- und Instandhaltungspflicht des Mieters (§ 8 MRG) besteht ein im MRG nicht geregelter Graubereich. Dazu gehören z. B. die Reparatur der Therme, das Ausmalen der Wände, Parkettbodenschleifen, etc. Der OGH hat in der Entscheidung vom 24. März 2009, 5 Ob 17/09z ausgesprochen, dass sich die gesetzliche Erhaltungspflicht des Vermieters nicht auf diesen Graubereich erstreckt, so dass dafür mangels vertraglicher Regelung weder Mieter noch Vermieter zuständig sind. Sofern der Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt ist, kann der Mieter die Erhaltung letztlich über die Mietzinsminderung erzwingen. Er hat aber keinen Anspruch auf Ersatz der von ihm aufgewendeten Reparaturkosten. Mehr dazu in einem Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Martin Förster in SWK-Heft 16/2009



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