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29. 07. 2009 - UFSjournal - Ausnahmegenehmigung für gemeinnützige Kapitalgesellschaften

Nach Rz. 1391 KStR 2001 können (gemeinnützige) Kapitalgesellschaften keine Betriebe i. S. d. § 45 Abs. 3 BAO unterhalten und daher auch keine Ausnahmegenehmigung nach § 44 Abs. 2 BAO erlangen. Bei Körperschaften führt dies unter Umständen zum Verlust der Gemeinnützigkeit, weil nach den §§ 34 ff. BAO abgabenrechtliche Begünstigungen nur zustehen, wenn die begünstigten Zwecke nach der Rechtsgrundlage und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gefördert werden. Der UFS hat entgegen der Rechtsansicht in den KStR 2001 bei einer GmbH, die ein Seniorenwohn- und Pflegeheim betreibt und einen begünstigungsschädlichen Betrieb (Catering) unterhält, ein teilweises Absehen von der Steuerpflicht zugelassen. Er ging davon aus, dass Körperschaften unabhängig von der Regelung des § 7 Abs. 3 KStG 1988 mehrere Einkunftsquellen (Betriebe, Teilbetriebe) haben können (UFS 20. 4. 2009, RV/0317-L/09). In einem Beitrag in der Juli-Ausgabe des UFSjournals erläutert Mag. Marco Laudacher vom UFS Linz die Hintergründe dieser Entscheidung.




29. 07. 2009 - ASOKOnline - Mindestsicherungspläne der Bundesregierung

Bezüglich der lange diskutierten Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung hat der Ministerrat in seiner Sommersitzung am 28. 7. 2009 ein Fahrplan festgelegt. Fixiert wurde das Inkrafttreten mit 1. 9. 2010. Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird ein bundesweit einheitliches Mindestniveau zur Armutsvermeidung geschaffen. Nach der erfolgten Einigung der Regierungsparteien sollen die Sozialhilferichtsätze bundesweit auf 12-mal jährlich 733 Euro harmonisiert werden. Andere Leistungen wie Sonderzahlungen und regional unterschiedliche Wohnkostenzuschüsse bleiben vorerst länderspezifisch. Wesentlich ist auch, dass die Bezieher in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden und eine eigene E-Card erhalten. Weitere Verbesserungen, welche die bedarfsorientierte Mindestsicherung bringen wird, betreffen den weitgehenden Wegfall des Regresses und die Einführung eines Vermögensfreibetrages in der Höhe der fünffachen Leistungshöhe für Alleinstehende. Derzeit sind dies 3.665 Euro. Von den Verbesserungen sollen insgesamt 270.000 Personen profitieren.




29. 07. 2009 - ASOKOnline - Modernisierung des Heimarbeitsgesetzes 1960

Ein vom Nationalratsplenum am 9. 7. 2009 gefasster Gesetzesbeschluss (106/BNR 24. GP) sieht im Hinblick auf die nicht mehr zeitgemäßen Strukturen des HeimAG umfangreiche Änderungen im HeimAG vor. Die Aufgabenreform im HeimAG bedingt zudem eine Änderung des ArbVG. Allerdings kommt es, was vorwegzuschicken ist, zu keinen materiellrechtlichen Änderungen für Heimarbeiter. Die wesentlichen Inhalte der angesprochenen Novelle stellt Mag. Erwin Rath in der Rubrik „Neues aus der Gesetzgebung“ in der Juli-Ausgabe der ASoK vor.




29. 07. 2009 - SWIOnline - Aktualisierung der GSM-Richtlinie=neue Frequenzen für Mobilfunk

Der Rat der für Telekommunikation zuständigen Minister hat am 27. 7. 2009, wie die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung bekanntgibt, der neugefassten GSM-Richtlinie hinsichtlich der Nutzung der Funkfrequenzen, die für Mobilfunkdienste benötigt werden, zugestimmt. Die aus dem Jahr 1987 stammende GSM-Richtlinie reserviert einen Teil des 900-MHz-Bands für GSM-Netzzugangssysteme (Global System for Mobile oder anfänglich Groupe Spécial Mobile) wie z. B. Mobiltelefone. Die Neufassung erlaubt nun die Nutzung des 900-MHz-Bands auch für die Bereitstellung schnellerer europaweiter Dienste wie mobiles Internet, ohne aber den Fortbestand der GSM-Dienste in Frage zu stellen. Diese neue Flexibilität wird einen stärkeren Wettbewerb auf dem europäischen Telekommunikationsmarkt fördern und zu einer schnelleren und größeren Verbreitung drahtloser Breitbanddienste beitragen, die als eine der Triebfedern des Wirtschaftsaufschwungs gelten. Dank der Reform der GSM-Richtlinie werden Einsparungen der Branche von bis zu 1,6 Mrd. Euro erwartet. Die geänderte Richtlinie wird voraussichtlich mit Oktober 2009 in Kraft treten.




29. 07. 2009 - SWKOnline - Postmarktgesetz passiert Ministerrat

In der heutigen Ministerratssitzung wurde erwartungsgemäß die Vorlage für das neue Postmarktgesetz beschlossen. Dieses soll eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung vor allem auch im ländlichen Raum sichern. Kernpunkte des Gesetzes sind eine Standortgarantien für 1.650 Postgeschäftsstellen, wobei dies auch bloße Postpartner sein können, die Notwendigkeit eines Kollektivvertrages für die neuen Konkurrenten der Post, Ausgleichszahlungen der Konkurrenten an die Post dafür, dass sie auch in abgelegenen Regionen ihre Dienste anbieten muss, und die Umrüstung der Hausbriefkästen. Ab 1. 1. 2011 soll der Postmarkt in Österreich vollständig liberalisiert sein. Mit dem neuen Postmarktgesetz werden die zentralen Anforderungen, die durch die EU-Richtlinie zur Postmarktliberalisierung und das Regierungsprogramm gestellt sind, erfüllt. Zugleich wird sichergestellt, dass das Angebot für die Bevölkerung jedenfalls in gleicher Qualität aufrechterhalten und sogar erweitert wird.




29. 07. 2009 - SWKOnline - Neuerungen im Gerichtsgebührenrecht

Artikel 9 des Budgetbegleitgesetzes 2009, BGBl. I Nr. 52/2009, enthält umfangreiche, auch systematisch eingreifende Änderungen des Gerichtsgebührengesetzes. Zusätzlich ist die Verordnung zur Neufestsetzung der Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen, BGBl. II Nr. 188/2009, per 1. 7. 2009 in Kraft getreten. Um die Anwendung dieser komplexen Neuregelungen zu erleichtern und einige Zweifelsfragen zu klären, hat das BMJ mit Erlass vom 14. 7. 2009, BMJ-B18.007/0005-I 7/2009, die Neuerungen im Gerichtsgebührenrecht im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 zusammengefasst.




29. 07. 2009 - SWKOnline - Mehrwertsteuerpaket: Neue Verordnungen kundgemacht

Im Zuge des Mehrwertsteuerpakets kommt es in Umsetzung der entsprechenden Gemeinschaftsrechtsakte ab 1. 1. 2010 zu einer umfassenden Änderung im österreichischen Umsatzsteuerrecht: Unter anderem ist beim Ort von sonstigen Leistungen zukünftig zu unterscheiden, ob Leistungen an Unternehmer oder an Nichtunternehmer erbracht werden, und es sind neue Regelungen über den Leistungsort zu beachten. Obendrein wird das Vorsteuererstattungsverfahren reformiert. Vor diesem Hintergrund sind zwei neue Verordnungen im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden: die Änderung der Verordnung über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, BGBl. II Nr. 221/2009, und die Änderung der Verordnung, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. II Nr. 222/2009, beide ausgegeben am 13. 7. 2009.




24. 07. 2009 - UFSjournal - Erstattung von Krankengeld als rückwirkendes Ereignis?

§ 295a BAO ist eine rein verfahrensrechtliche Bestimmung. Sie nimmt in keiner Weise Einfluss auf den Tatbestand materieller Abgabengesetze. Es ist vielmehr den materiellen Abgabengesetzen zu entnehmen, ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt. Es ist sohin anhand der materiellen Abgabengesetze zu prüfen, ob ein Anwendungsfall des § 295a BAO vorliegen kann. Aus § 16 Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 2 EStG 1988 ergibt sich, dass die Erstattung von Einnahmen in dem Jahr als Ausgabe anzusetzen ist, in dem die Erstattung erfolgt. Die Regelung des § 16 Abs. 2 EStG 1988, welche die abgabenrechtliche Bedeutsamkeit des Ereignisses der Erstattung für das Jahr der Erstattung normiert, stellt die speziellere Norm dar, sodass in der Erstattung von Krankengeld kein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 295a BAO zu erblicken ist (UFS 25. 5. 2009, RV/0656-S/08).




24. 07. 2009 - PVInfo - Erweiterung des Dienstreisebegriffs im KV für Handelsarbeiter

Nach der Rechtsprechung hatten Kraftfahrer nach dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter keinen Anspruch auf Taggelder für Fahrten, mit denen sie ihre eigentlichen Arbeitspflichten erfüllten (vgl. OGH 24. 2. 2009, 9 ObA 119/08b). Im Kollektivvertrag für Handelsarbeiter wurde als Gegenmaßnahme zwecks Wahrung der (abgabenfreien) Ansprüche auf Taggelder diesbezüglich der nachstehende erweiterte Dienstreisebegriff rückwirkend mit 1. 1. 2009 aufgenommen: „Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zur Ausführung eines ihm erteilten Auftrags die Arbeitsstätte des Arbeitgebers verlässt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit der Durchführung von Fahrten seine eigentliche Arbeitspflicht erfüllt.“




24. 07. 2009 - ASOKOnline - Kein Anspruch auf Witwenpension

Die Klägerin und ihr geschiedener Ehegatte änderten einvernehmlich einen seinerzeit im Scheidungsverfahren abgeschlossenen Unterhaltsvergleich ab, sodass der geschiedene Ehemann im Hinblick auf das von der Klägerin durch ihre mittlerweile wiederaufgenommene Berufstätigkeit aktuell erzielte Einkommen nicht mehr zur Leistung von Unterhalt an die Klägerin verpflichtet war. Der geschiedene Ehemann leistete in der Folge bis Mai 2003 dennoch freiwillige Unterhaltszahlungen an die Klägerin. Nach dem Tod ihres geschiedenen Ehegatten am 2. 8. 2005 schloss die Klägerin einen Vergleich mit der Verlassenschaft, wonach sie einen Pauschalbetrag von 10.000 Euro an Unterhalt ab Mai 2003 erhielt. Das von der Klägerin auf die Gewährung einer Witwenpension gerichtete Klagebegehren wurde abgewiesen: Es bestehe kein Anspruch auf Witwenpension, wenn ein im Scheidungsverfahren abgeschlossener Unterhaltsvergleich in der Folge einvernehmlich abgeändert werde, sodass der geschiedene Ehemann nicht mehr zur Leistung von Unterhalt an seine frühere Ehegattin verpflichtet sei. Habe der geschiedene Ehemann dennoch weiter freiwillige Unterhaltszahlungen geleistet, diese jedoch bereits mehr als zwei Jahre vor seinem Tod wieder eingestellt, bestehe kein Anspruch auf Witwenpension. Daran ändere sich auch nichts, wenn sich die Verlassenschaft nach dem verstorbenen Ehemann nachträglich in einem Vergleich verpflichtet habe, der geschiedenen Ehefrau den freiwilligen Unterhalt für die Zeit bis zum Todestag nachzuzahlen (OGH 25. 11. 2008, 10 ObS 143/08i)




24. 07. 2009 - SWIOnline - Erläuterungen zu Umstrukturierungsbeihilfen für Banken

Die Europäische Kommission hat am 23. 7. 2009 Erläuterungen zu Umstrukturierungsbeihilfen bei Banken veröffentlicht. Maßgebend sind für die Bewertung solcher einzelstaatlicher Beihilfen die folgenden drei Grundsätze: Erstens müssen staatlich unterstützte Banken langfristig ohne weitere Hilfe des Staates rentabel arbeiten können. Zweitens müssen sich staatlich unterstützte Banken und ihre Eigentümer angemessen an den Umstrukturierungskosten beteiligen. Drittens müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt zu begrenzen. In der Mitteilung, die bis zum 31. 12. 2010 gilt, erläutert die Kommission vor allem, wie sie diese Grundsätze im Rahmen der derzeitigen Systemkrise im Finanzsektor anwenden will, um dazu beizutragen, dass die Rentabilität des europäischen Bankensektors wiederhergestellt wird.




24. 07. 2009 - SWKOnline - Tätigkeitsbericht des VwGH für 2008

Im Tätigkeitsbericht für 2008 hält der VwGH fest, dass mit der Einrichtung des Asylgerichtshofs erstmals seit Jahren ein Rückgang der Zahl der beim VwGH erhobenen Beschwerden festzustellen ist. Im Berichtsjahr fielen 8.334 Beschwerdefälle und 4.326 Anträge auf aufschiebende Wirkung neu an. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang bei den Beschwerdefällen um 1.590 oder um 16,02 % und bei den Anträgen auf aufschiebende Wirkung um 740 oder um 14,61 %. Die durchschnittliche Erledigungsdauer der 3.331 mit Sachentscheidung (Erkenntnis) erledigten Bescheidbeschwerden betrug (vom Tag des Einlangens bis zum Tag der Beschlussfassung im Senat) etwa 20 Monate (bis 1995 konstant rund 11, 1996 13, 1997 14, 1998 17, 1999 18, 2000 20, 2001 19, 2002 21, 2003 22, 2004 22 , 2005 21, 2006 20 und 2007 rund 19 Monate), bei den 15 mit Sachentscheidung erledigten Säumnisbeschwerden rund 20 Monate (etwa 25 Monate im Vorjahr). Von den im Jahr 2008 erledigten Beschwerdesachen betrafen 514 den Bereich Abgaben, 46 den Bereich Gebühren und Verkehrsteuern, 137 das Gewerberecht, 324 den Bereich Sozialversicherung, 180 das Arbeitsrecht, 345 das Baurecht und 3.557 das Sicherheitswesen.




24. 07. 2009 - SWKOnline - Lieferung von Treibstoffen an Binnenschifffahrtsunternehmer

In den UStR 2000, Rz. 3984, in der derzeit geltenden Fassung wird ausgeführt, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für österreichische Bunkerbetriebe in Abholfällen die Lieferung von Treibstoffen (Bunkeröl) und Schmierstoffen an Binnenschifffahrtsunternehmer aus anderen EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 7 Abs. 1 UStG 1994 steuerfrei behandelt werden kann. Diese Vereinfachungsregelung wurde geschaffen, weil verschiedene andere EU-Staaten derartige Regelungen vorsahen und es ansonsten zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die österreichische Wirtschaft gekommen wäre. Da diese Regelung nach Ansicht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nicht dem Gemeinschaftsrecht entspricht und derartige Regelungen offensichtlich auch in anderen Mitgliedstaaten nicht mehr bestehen, wird sie mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 aufgehoben. Rz. 3984 UStR 2000 lautet: „Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung liegt bei einer Lieferung von Treibstoff zwecks Betankung von Kraftfahrzeugen (z. B. LKW) oder von gewerblichen Schiffen (z. B. Donauschiffe) schon deshalb nicht vor, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass der erworbene Treibstoff in den anderen EU-Mitgliedstaat ausgeführt wurde. Rz. 3984 in dieser Fassung gilt für Lieferungen ab 1. Oktober 2009.“ (BMF-Erlass vom 14. 7. 2009, BMF-010219/0184-VI/4/2009)




22. 07. 2009 - UFSjournal - UFS und Rechtshilfe

Die BAO sieht gemäß § 166 kein Beweisverwertungsverbot vor. Die Verwertbarkeit eines Beweismittels im Abgabenverfahren wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass es durch eine Rechtsverletzung in den Besitz der Abgabenbehörde gelangte. Die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes mit der Folge der Rechtswidrigkeit des Sachbescheides bei Verletzung eines Beweisverbotes gilt aber dann, wenn staatsvertragliche Regelungen (z. B. Rechtshilfeübereinkommen in Verbindung mit dem ARHG) bestehen und entsprechende Vorbehalte der Vertragsstaaten gemacht werden, welche die Verwendung bestimmter Beweise durch bestimmte Behörden ausschließen. In seinem Schwerpunktbeitrag in der Juli-Ausgabe des UFSjournals erläutert Dr. Wilhelm Pistotnig vom UFS Graz anhand einer Fülle von UFS-Entscheidungen die Grundlagen der Rechtshilfe in Steuerstrafsachen im Verhältnis zur Schweiz.




22. 07. 2009 - PVInfo - Arbeiterkammerzugehörigkeit eines Prokuristen verfassungsgemäß

Der VfGH hält die Ausnahme von der Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer zugunsten von Personen, denen ein dauernd maßgeblicher Einfluss auf die Führung des Unternehmens dergestalt eingeräumt ist, dass sie mit der Leitung des Unternehmens betraut sind, und damit die Einschränkung auf Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer einer juristischen Person für sachlich gerechtfertigt. Da ein Prokurist lediglich mit der Vertretung des Unternehmens betraut ist, jedoch über keine Geschäftsführerbefugnisse verfügt, fällt er nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 10 Abs. 2 Z 2 Arbeiterkammergesetz und gehört folglich der Kammer für Arbeiter und Angestellte als deren Mitglied an (VfGH 6. 3. 2009, B 616/08).




22. 07. 2009 - ASOKOnline - Ausbildungsentschädigungen für Fußballspieler

Die französische Cour de cassation legte dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob eine Bestimmung, nach der ein auszubildender Fußballspieler, der einen Profivertrag bei einem Club in einem anderen Mitgliedstaat abschließt, zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet sein kann, die vom EG-Vertrag garantierte Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränkt und, wenn ja, ob dies mit der Notwendigkeit gerechtfertigt werden kann, die Anwerbung und Ausbildung von Nachwuchsprofis zu fördern. Nach Ansicht der Generalanwältin steht Art. 39 EG zwar grundsätzlich einer Regelung des nationalen Rechts entgegen, wonach sich ein in der Ausbildung befindlicher Fußballspieler, der nach Abschluss seiner Ausbildungszeit einen Vertrag als Berufsspieler mit einem Verein eines anderen Mitgliedstaats schließt, einer Verurteilung zur Leistung von Schadenersatz aussetzt. Eine solche Regelung könne jedoch durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sein, die Anwerbung und Ausbildung von Nachwuchsprofifußballern zu fördern, sofern der Entschädigungsbetrag auf den Ausbildungskosten basiert, die dem ausbildenden Verein tatsächlich entstanden sind bzw. die der neue Verein tatsächlich spart, und – soweit die Entschädigung von dem Spieler selbst zu leisten ist – auf die gegebenenfalls ausstehenden Kosten seiner individuellen Ausbildung beschränkt ist (Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 16. 7. 2009, Rs. C-325/08, Olympique Lyonnais/Olivier Bernard und Newcastle United).




22. 07. 2009 - SWIOnline - Deutsche Grundbesitzbewertung verfassungswidrig?

Der Bundesfinanzhof hat das deutsche Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, einem Revisionsverfahren zur Grunderwerbsteuer beizutreten, in dem die Verfassungsgemäßheit der Grundbesitzbewertung zu prüfen ist. In dem Verfahren ist zu entscheiden, inwieweit für den Erwerb der gesamten Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Grundbesitz Grunderwerbsteuer festzusetzen ist. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 dGrEStG bemisst sich die Grunderwerbsteuer u. a. bei steuerpflichtigen Anteilsvereinigungen und -erwerben nicht nach dem Wert der Gegenleistung (Regelbemessungsgrundlage); vielmehr werden für diese Fälle die vom Finanzamt gesondert festzustellenden (vor dem 1. 1. 2009 auch für die Erbschaftsteuer maßgeblichen) Grundbesitzwerte nach §§ 138 ff. dBewG als Steuerbemessungsgrundlage herangezogen. Diese Grundbesitzbewertung hat das Bundesverfassungsgericht in dem zur Erbschaft- und Schenkungsteuer ergangenen Beschluss vom 7. 11. 2006, 1 BvL 10/02, in umfassender Weise als verfassungswidrig beanstandet. Es hat insbesondere festgestellt, dass die Grundbesitzwerte für bebaute Grundstücke zwischen weniger als 20 v. H. und über 100 v. H. des gemeinen Werts liegen und somit eine so große Streubreite aufweisen, dass der Bewertung Zufälliges und Willkürliches anhaftet, ohne dass dies als Folge einer zulässigen Typisierung verfassungsrechtlich hinnehmbar ist. Der Gesetzgeber hat im Hinblick auf diese Entscheidung durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24. 12. 2008 nur die Grundbesitzbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer neu geregelt. Für die Grunderwerbsteuer hat er es bei den bisherigen Bewertungsvorschriften belassen. Der BFH zieht deshalb eine Vorlage an das BVerfG in Betracht und hat zunächst das BMF aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um sich zu dieser Problematik zu äußern (BFH 27. 5. 2009, II R 64/08).




22. 07. 2009 - SWIOnline - Vertreterbetriebstätte durch geleaste Arbeitnehmer

Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte auf dem österreichischen Markt durch abhängige Vertreter vertreibt, begründet gemäß Artikel 5 Abs. 5 DBA-Deutschland eine “Vertreterbetriebstätte”, die für das Unternehmen zur inländischen beschränkten Steuerpflicht führt. Es ist nicht erforderlich, dass die als Vertreter fungierende Person ein Dienstnehmer des Unternehmens ist. Entscheidend ist, dass die das Unternehmen vertretende Person in ein Abhängigkeitsverhältnis zum vertretenen Unternehmen tritt und daher hinsichtlich der Ausführung der Verkaufsagenden den Weisungen des Unternehmens unterliegt. Dies ist bei geleasten Arbeitnehmern in gleicher Weise wie bei unmittelbar angestellten Arbeitnehmern der Fall, sodass auch durch Einsatz geleaster Verkaufsvertreter eine inländische Vertreterbetriebstätte begründet wird. (EAS 3080 vom 5. 7. 2009)




22. 07. 2009 - SWKOnline - Klage auf Ausgleichszahlungen bei Annullierung eines Fluges

Bei der Beförderung von Personen im Luftverkehr von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat auf der Grundlage eines mit einer einzigen Luftfahrtgesellschaft, dem ausführenden Luftfahrtunternehmen, geschlossenen Vertrags ist für eine auf diesen Beförderungsvertrag und die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen) gestützte Klage auf Ausgleichszahlungen nach Wahl des Klägers das Gericht des Ortes des Abflugs oder das des Ortes der Ankunft des Flugzeugs entsprechend der Vereinbarung dieser Orte in dem Vertrag zuständig (EuGH 9. 7. 2009, Rs. C-204/08, Peter Rehder/Baltic Air Corporation).




21. 07. 2009 - UFSjournal - Krankheitskosten der Mutter als außergewöhnliche Belastung

Ist eine gemäß § 143 ABGB unterhaltsberechtigte Person durch Heranziehung ihres Vermögens (Veräußerung von Wertpapieren) in der Lage, ihre Krankheitskosten selbst zu tragen, kann die unterhaltsverpflichtete Person diese Kosten mangels Unterhaltsleistung nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Werden die freiwillig übernommenen Krankheitskosten auch nicht im Verlassenschaftsverfahren geltend gemacht, scheitert die Anerkennung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastung zudem auch daran, dass sie nicht zwangsläufig erwachsen sind (UFS 24. 6. 2009, RV/1742-W/09).




21. 07. 2009 - PVInfo - Verfall von Bezugsansprüchen am Beispiel von Entgelt für Rufbereitschaft

Die Rufbereitschaft stellt ein immer häufiger verwendetes Instrument der Arbeitsgestaltung dar. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die möglichen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers, werden jedoch oft zu spät wahrgenommen. Ein Urteil des OLG Wien (28. 10. 2008, 9 Ra 116/08g) zeigt dieses Defizit im Rahmen des Kollektivvertrages für Angestellte im Gastgewerbe auf. Ein Gastbeitrag von Mag. Elfriede Köck in der Juli-Ausgabe der PV-Info erläutert einerseits Grundsätzliches zur Rufbereitschaft und zeigt andererseits anhand des OLG-Urteils auf, dass Bezugsansprüche vom Arbeitnehmer auch geltend gemacht werden müssen.




21. 07. 2009 - ASOKOnline - Neue arbeits- und sozialrechtliche Gesetze

Folgende neuen Gesetze auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts wurden jüngst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, BGBl. I Nr. 59/2009, ausgegeben am 10. 7. 2009;
Änderung des Bundesbezügegesetzes und des Bezügegesetzes, BGBl. I Nr. 60/2009, ausgegeben am 15. 7. 2009;
Änderung des Einkommensteuergesetzes sowie des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes, BGBl. I Nr. 61/2009, ausgegeben am 15. 7. 2009;
12. Ärztegesetz-Novelle, BGBl. I Nr. 62/2009, ausgegeben am 15. 7. 2009.




21. 07. 2009 - ASOKOnline - Sind „Lohnkürzungen“ zulässig?

Im Zusammenhang mit der derzeitigen Wirtschaftskrise wird in den Medien wiederholt auf „Lohnkürzungen“ in einzelnen Betrieben verwiesen. Aus der Formulierung der Diskussionsbeiträge könnte dabei der Schluss gezogen werden, dass Arbeitgeber einseitig beliebige Lohnreduzierungen vornehmen und die Arbeitnehmer dies zur Kenntnis nehmen müssen. Das Arbeitsrecht ist allerdings als Schutzrecht zugunsten der wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer zu verstehen und sieht daher nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten für einseitige Änderungen arbeitsvertraglich festgelegter Rechte durch den Arbeitgeber vor. Auszugehen ist daher davon, dass die eingangs erwähnten „Lohnkürzungen“ unter Beachtung der durch kollektivvertragliche Mindestentgelte vorgegebenen Untergrenzen und im Konsens mit den betroffenen Arbeitnehmern erfolgen. In der Juli-Ausgabe der ASoK gibt Dr. Thomas Rauch einen Überblick zur diesbezüglichen Rechtslage.




21. 07. 2009 - SWIOnline - Belgien jetzt auf "weißer Liste" der OECD

Belgien steht nicht mehr auf der "grauen Liste" von Ländern, die in Steuerfragen nicht ausreichend mit anderen Staaten kooperieren. Die Regierung habe in den vergangenen Tagen unter anderem mit Luxemburg, Singapur, San Marino und Monaco Abkommen zum Austausch von Steuerinformationen geschlossen, teilte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) kürzlich in Paris mit. Damit habe Belgien die notwendige Zahl von zwölf Abkommen erreicht, um von der OECD-Liste gestrichen zu werden. Belgien war Anfang April beim Weltfinanzgipfel der G20 gemeinsam mit der Schweiz, Luxemburg, und Österreich auf eine "graue Liste" von Staaten gesetzt worden, die noch nicht ausreichend die Steuerhinterziehung bekämpften. Vor Belgien hatte es bereits Luxemburg geschafft, von der Liste gestrichen zu werden. - (dpa)




21. 07. 2009 - SWIOnline - Österr. Immobilienholding-KG mit deutschen Gesellschaftern

Sind an einer österreichischen Immobilienholding-KG (vermögensverwaltende KG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen Besteuerung. Dies ungeachtet des Umstandes, dass die inländische vermögensverwaltende KG keine inländische Betriebstätte begründet. Denn seit 2006 erstreckt sich die inländische Steuerpflicht auch dann auf ausländische Gewerbebetriebe, wenn diese im Inland nur unbewegliches Vermögen unterhalten. Bei den gewerblich tätigen deutschen Anlegern ist daher wegen der Einkünftezuordnung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb der Wertzuwachs in den österreichischen Immobilien auch dann erfassbar, wenn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Eine solche inländische Veräußerungsgewinnbesteuerung ist durch Artikel 13 Abs. 1 DBA-D international abgesichert. Sind an der inländischen Immobilien-KG auch Steuerausländer im Rahmen ihres Privatvermögens beteiligt, dann sind die Immobilienerträge in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" in Österreich zu erfassen. Dies hat zur Folge, dass im Fall der Veräußerung der inländischen Immobilien der hierbei realisierte Wertzuwachs nach österreichischem innerstaatlichen Recht nur mehr innerhalb der Spekulationsfrist besteuert werden kann; das weitergehende Besteuerungsrecht nach Artikel 13 Abs. 1 DBA-D bleibt damit unausgenützt, weil ein DBA den Vertragstaaten nur Besteuerungsrechte entziehen, nicht aber für sie begründen kann. (EAS 3077 vom 5. 7. 2009)




21. 07. 2009 - SWKOnline - Verstoß gegen das UWG

Nach § 277 Abs. 1 UGB haben die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht einzureichen. Diese Verpflichtung trifft materiell die Gesellschaft. Das Unterbleiben der Offenlegung ist eine unlautere Handlung im Sinn von § 1 Abs. 1 Z 1 UWG, die geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil gesetzestreuer Mitbewerber nicht bloß unerheblich zu beeinflussen. Der OGH bestätigte ein Urteil des OLG Linz, mit dem einer Gesellschaft aufgrund der Klage eines Mitbewerbers aufgetragen worden war, es in Zukunft zu unterlassen, durch Nichteinreichen des Jahresabschlusses eine unlautere Verzerrung des Wettbewerbs herbeizuführen. Damit wird die Verletzung der Offenlegungspflicht deutlich schärfer sanktioniert: Sollten die gesetzlichen Vertreter neuerlich gegen ihre Verpflichtung verstoßen, müssten nicht nur sie selbst mit Zwangsstrafen nach § 283 UGB rechnen, sondern es könnten auch gegen die Gesellschaft – unter Umständen deutlich höhere – Beugestrafen nach der Exekutionsordnung verhängt werden (OGH 24. 3. 2009, 4 Ob 229/08t). Siehe dazu auch die Entscheidungsbesprechung von Prof. Gerhard Gaedke in SWK-Heft 20/21/2009.




21. 07. 2009 - SWKOnline - Änderungen im EStG – Bezüge der EU-Parlamentarier

Das Plenum des Nationlalrats hat am 8. Juli 2009 weitere Änderungen im EStG beschlossen, die mittlerweile in BGBl I Nr. 61/2009 veröffentlicht wurden: Das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden, stellt die Bezüge der österreichischen Abgeordneten zum EU-Parlament – da für die Mitglieder des Europäischen Parlaments künftig die Entschädigung (statt vom Bund) seitens des Europäischen Parlaments geleistet und der EU-Steuer unterworfen wird – in Österreich steuerfrei, sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.




21. 07. 2009 - SWKOnline - Erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Der Verfassungsgerichtshof hat mehrere Verfahren (G 31/08, G 147, 148/08 und weitere ) zum Sicherheitspolizeigesetz abgeschlossen. Telekombetreiber und Privatpersonen hatten Anträge gestellt, Teile dieses Gesetzes als verfassungswidrig aufzuheben, weil sie darin - vereinfacht dargestellt - unzulässige Überwachungsmaßnahmen erblickten. Konkret wurde in den Anträgen ausgeführt, das neue Sicherheitspolizeigesetz verpflichte Telekombetreiber dazu, in großem Stil Handy- und Internetdaten zu sammeln und bei Verlangen den Polizeibehörden zu übermitteln. Dazu stellte der VfGH fest: Derzeit dürfen von den Telekombetreibern Kundendaten bis zum Ablauf jener Frist gespeichert werden, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann bzw. solange ein Anspruch auf Zahlung besteht. Dies ist zulässig. Danach müssen die Daten unverzüglich gelöscht werden. Der Verfassungsgerichtshof könne nicht erkennen, dass das neue Sicherheitspolizeigesetz irgendeine Grundlage für eine darüber hinaus gehende Speicherung von Handy- und Internetdaten schafft. Es bleibt also verboten, Kundendaten außer für den oben beschriebenen Zweck zu speichern. Zur Pressemeldung des VfGH




15. 07. 2009 - UFSjournal - Schuldnachlass als Betriebseinnahme bei Land- und Forstwirtschaft

Ein Schuldnachlass der Hausbank ist kein regelmäßiges Rechtsgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 4 LuF PauschVO 2006 und nicht in der pauschalen Gewinnermittlung gemäß § 4 LuF PauschVO 2006 zu erfassen. Der Schuldnachlass ist als Betriebseinnahme gesondert in der Gewinnermittlung aus Land- und Forstwirtschaft anzusetzen. Von der pauschalen Gewinnermittlung gemäß LuF PauschVO 2006 sind nur regelmäßige Rechtsgeschäfte und Vorgänge erfasst, sowohl in der "Vollpauschalierung" als auch in der "Teilpauschalierung" (UFS 20.5.2009, RV/3674-W/08).




15. 07. 2009 - UFSjournal - Doppelte Haushaltsführung bei weiter Entfernung erforderlich?

Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Weg zwischen Familienwohnsitz und Arbeitsstätte nicht möglich und der Arbeitsweg in eine Richtung rund 130 km lang, ist die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz auch dann nicht zumutbar (und daher eine doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst), wenn der nahezu ausschließlich über eine Autobahn führende Arbeitsweg mit dem Auto in einer Richtung in etwa 70 Minuten zurückgelegt werden könnte (UFS 20. 5. 2009, GZ RV/0556-W/09).




15. 07. 2009 - PVInfo - Kombilohn neu (ab 1. 7. 2009)

Das Modell des Kombilohns (Förderung des AMS für Arbeitgeber, die bestimmte Langzeitarbeitslose beschäftigen) wurde mit 1. 7. 2009 „wiederbelebt“. Die nunmehrigen Voraussetzungen sollen die Attraktivität des Modells im Vergleich zur Vorgängervariante erhöhen. In der Juli-Ausgabe der PV-Info stellt Mag. Andreas Gerhartl das neue Kombilohnmodell überblicksartig dar.




15. 07. 2009 - ASOKOnline - Berechnung der Wartefrist

Eine Kündigung kann nur dann als „sozial ungerechtfertigt“ angefochten werden, wenn der gekündigte Arbeitnehmer bereits sechs Monate im Unternehmen tätig war (sog. Wartefrist). Die ÖBB-Dienstleistungs-GmbH hat nach dem Bundesbahngesetz (§ 20) für eine bestmögliche Personalverteilung im ÖBB-Konzern zu sorgen. Aufgrund dieser besonderen gesetzlichen Regelung sind für die Berechnung der Wartefrist die Tätigkeiten bei den verschiedenen Konzerngesellschaften zusammenzurechnen (OGH 29. 4. 2009, 9 ObA 177/08g).




15. 07. 2009 - ASOKOnline - Begriff der „Dienstreise“ nach dem KV für Handelsarbeiter

Die Regelung über die Reisenkostenentschädigung im Kollektivvertrag der Handelsarbeiter (Lohnordnung Punkt B) knüpft an den Begriff der „Dienstreise“ an. Nach dem allgemeinen Begriffsverständnis sind Fahrten, mit denen der Arbeitnehmer seine eigentliche Arbeitsverpflichtung erfüllt (Chauffeur), keine Dienstreisen. Da mangels hinreichender Anhaltspunkte im Wortlaut des Kollektivvertrags nicht angenommen werden kann, dass die Kollektivvertragsparteien von einem anderen Begriff der „Dienstreise“ ausgehen wollten, hat ein Kraftfahrer (Chauffeur) somit keinen Anspruch auf Taggeld für Fahrten, mit denen er seine eigentliche Arbeitspflicht erfüllt (OGH 24. 2. 2009, 9 ObA 119/08b).




15. 07. 2009 - ASOKOnline - Amtshaftung: Genehmigung nicht mündelsicherer Vermögensanlage

In einem Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich – wegen Genehmigung der Investition von Mündelgeld in Aktien einer Immobilienfinanzierungsgesellschaft – hat das LGZ Wien Schadenersatz zugesprochen. In der inzwischen rechtskräftigen Entscheidung heißt es, dass die Investition von mehr als der Hälfte des Gesamtvermögens in Aktien – noch dazu einer einzigen Gesellschaft – keinen sinnvollen Portfoliomix darstelle. Die Genehmigung des Investments beruhe daher auf einer unvertretbaren Rechtsauffassung, die Republik müsse Schadenersatz leisten. Der minderjährige Kläger hatte – nach einem Unfall in einem Hotel – rund 1 Mio. Schilling Schadenersatz bekommen. Sein Vater hatte rund die Hälfte des Geldes in Aktien einer Immobilienfinanzierungsgesellschaft veranlagt und das Pflegschaftsgericht hatte diese Investition genehmigt, welche sich nachträglich als Fehlinvestition herausstellte, nachdem der Aktienkurs im Zuge der Immobilienkrise abgestürzt war (LGZ Wien 3. 12. 2008, 30 Cg 21/08s).




15. 07. 2009 - ASOKOnline - Beschlussfassung arbeits & sozialrechtlicher Maßnahmenpakete

Der Nationalrat kommt diese Woche von Mittwoch bis Freitag zu seinen letzten Plenarsitzungen vor der Sommerpause zusammen. Zahlreiche Gesetzesbeschlüsse vom Bankwesen über Korruptionsbekämpfung bis zur Landesverteidigung stehen an, wobei am Donnerstag, dem 9. 7. 2009, arbeits- und sozialrechtliche Themen dominieren werden. Auf der Tagesordnung stehen dann unter anderem das Arbeitsmarktpaket sowie das 2. und 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009. Wichtigster Punkt darin ist eine Ausweitung der Kurzarbeit auf bis zu zwei Jahre. Weiters werden die Regelungen für die Altersteilzeit gelockert und eine Zeitarbeiterstiftung vor allem für Jugendliche implementiert.




15. 07. 2009 - SWIOnline - Ermittlung des Abgabepflichtigen bei Steuerrückerstattung

Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Abgabepflichtigen im Falle einer Steuerrückerstattung ergeben sich in erster Linie nach langwierigen Rechtsmittelverfahren, die zugunsten des Abgabepflichtigen entschieden wurden. Es stellt sich hierbei die Frage, wie weit die Ermittlungspflicht der Behörde reicht. Diese Frage ist unter Berücksichtigung der amtswegigen Ermittlungspflicht sowie der Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen zu beantworten. Bei internationalen Sachverhalten ist außerdem die Inanspruchnahme internationaler Amtshilfe zu erwägen. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Karin Simader in der Juli-Ausgabe der SWI.




15. 07. 2009 - SWIOnline - Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Bahrain

Finanzstaatssekretär Andreas Schieder hat am 2. 7. 2009 das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Königreich Bahrain unterzeichnet, gibt das BMF bekannt. Dieses DBA sei das erste, das die vollständige Umsetzung der neuen Informationsrichtlinien und der Implementierung des Artikel 26 des OECD-Musterabkommens darstellt.




15. 07. 2009 - SWIOnline - Inländische Kurzbaustellen-ARGE mit deutschem Partner

Werden von einer inländischen GmbH in Kooperation mit einer deutschen GmbH diverse Bauvorhaben in Österreich abgewickelt, wobei zu diesem Zweck für die Kurzbaustellen (Bauausführung unter 12 Monaten) ein eigener ARGE-Vertrag abgeschlossen wird, auf Grund dessen mit eigenen Bankkonten, eigener Steuernummer und Geschäftsanschrift bei der die kaufmännische Geschäftsführung betreuenden inländischen GmbH gearbeitet wird, stellt die inländische Betriebstätte der Mitunternehmerschaft (die der Geschäftsführung dienenden Räumlichkeiten der inländischen GmbH) eine inländische Betriebstätte auch des deutschen Mitunternehmers dar. Der Fall ist offensichtlich mit einem inländischen Bauabwicklungsbüro für Kurzbaustellen vergleichbar, hinsichtlich dessen bereits unter EAS 1202 die Betriebstätteneigenschaft bejaht wurde. Der Umstand, dass die ARGE nur Bauprojekte mit einer Baudauer unter 12 Monaten betreut, bewirkt nur, dass die Bauvorhaben nicht zur Betriebstätte werden, vermag aber nicht den der kaufmännischen Abwicklung dienenden Räumlichkeiten der ARGE die Betriebstätteneigenschaft zu nehmen. Allerdings wird zu beachten sein, dass dadurch keinesfalls die gesamten aus der Bautätigkeit herrührenden Gewinne des deutschen Partners in Österreich zu besteuern sind. Vielmehr beschränkt sich der österreichische Besteuerungsanspruch nur auf jene Gewinnteile, die auf Grund einer Funktionsanalyse den in den ARGE-Büros tatsächlich ausgeübten Funktionen zuzurechnen sind (Art. 7 Abs. 2 DBA-Deutschland), wobei eine korrespondierende Gewinnzuordnung auf deutscher und österreichischer Seite anzustreben ist. (EAS 3076 v. 23. 6. 2009)




15. 07. 2009 - SWKOnline - Entscheidung des VwGH in der Rs. „Sandra Puffer“

Wie erinnerlich hat der VwGH dem EuGH (Rs. C-460/07 „Puffer“) bezüglich der Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes samt Vorsteuerabzug für die Investitionskosten zur Rechtslage bis 31. 12. 2003 („Seeling-Altfälle“) vier Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH hat die Bedenken des VwGH zu den ersten drei Vorlagefragen nicht geteilt, die Beantwortung der 4. Frage (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG) jedoch dem VwGH überlassen. Dieser hat mit seinem jüngst ergangenen Erkenntnis vom 28. 5. 2009, 2009/15/0100, diese Bestimmung für anwendbar erachtet. Mehr dazu in Beiträgen von Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser und Dr. Christian Prodinger in SWK-Heft 20/21/2009.




15. 07. 2009 - SWKOnline - Steuertermine im August

Am 17. August 2009 sind folgende Abgaben fällig:

Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Juni 2009 bzw. für das 2. Quartal 2009;
Kammerumlage für das 2. Quartal 2009;
Normverbrauchsabgabe für den Monat Juni 2009;
Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat Juni 2009;
Werbeabgabe für den Monat Juni 2009;
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 für den Monat Juni 2009;
Kraftfahrzeugsteuer für das 2. Quartal 2009;
Lohnsteuer für den Monat Juli 2009;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Juli 2009;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juli 2009;
Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2009;
Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2009;
die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 3. Quartal 2009.




15. 07. 2009 - SWKOnline - Informationshaftung für Kfz-Reparaturfreigabe

Bei Kfz-Unfällen wird die Schadensregulierung in Österreich meist den Kfz-Werkstätten überlassen. Diese kontaktieren die letztlich zahlungspflichtigen Kfz-Versicherungen, welche die Schadensbegutachtung veranlassen. Nach Überprüfung des vom Geschädigten angegebenen Schadensausmaßes und dessen Kausalität zum gemeldeten Unfallsgeschehen erfolgt die Reparaturfreigabe durch den Schadensreferenten. Es stellt sich die Frage, wer haftet, wenn danach die Versicherung die Bezahlung der Reparaturkosten verweigert. Der Lösung der damit zusammenhängenden Haftungsfragen widmet sich RA Dr. Friedrich H. Knöbl in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der im Linde Verlag neu erscheinenden Zeitschrift „Sachverständige“, dem offiziellen Organ des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.




15. 07. 2009 - SWKOnline - Betreuung behinderter Kinder zusätzlich absetzbar

Das Plenum des Nationalrats hat in seiner Sitzung vom 8. 7. 2009 Änderungen im EStG beschlossen: Rückwirkend mit 1. 1. 2009 werden Aufwendungen für die Betreuung von behinderten Kindern zusätzlich zum Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 262 Euro monatlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres steuerlich absetzbar sein. Außerdem soll bei der Ausstellung der neuen Reisepässe für Kinder unter 12 Jahren eine niedrigere Gebühr von 30 € statt 69,90 € eingehoben werden.




15. 07. 2009 - SWKOnline - Amtshilfe-Durchführungsgesetz an Finanzausschuss rückverwiesen

Das Amtshilfe-Durchführungsgesetz (Analyse des Initiativantrags in einem Beitrag von MMag. Philip Gruber und Mag. Philip Vondrak in SWK-Heft 19/2009) war eine der Gesetzesvorlagen am ersten der drei Plenartage des Nationalrats vor dem Sommer. Das Amtshilfe-Durchführungsgesetz erhielt die verfassungsmäßig erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit nicht und wurde an den Finanzausschuss rückverwiesen.




06. 07. 2009 - UFSjournal - Kammerumlage 1 verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht

Die Kammerumlage (KU 1) ist nicht gemeinschaftsrechtswidrig. Die Einforderung der Umlage stellt keine „Rückgängigmachung“ der gemäß Art. 168 MwStSyst-RL gewährten Vorsteuer dar. Auch ein Verstoß gegen Art. 33 der 6. MwSt-RL (bzw. Art. 401 MwStSyst-RL) ist nicht gegeben, weil die Kammerumlage keine der Mehrwertsteuer ähnliche Abgabe ist. Auch die Niederlassungsfreiheit und das Beihilfenrecht werden in diesem Zusammenhang nicht verletzt (UFS 29. 5. 2009, RV/0439-L/09). Siehe dazu auch die ausführliche Entscheidungsbesprechung von Mag. Marco Laudacher vom UFS Linz in SWK-Heft 17/2009.




06. 07. 2009 - PVInfo - Keine Entgeltfortzahlung bei unvollständiger Arztbestätigung

Gemäß § 4 Abs. 4 EFZG verliert ein erkrankter Arbeitnehmer, wenn er den gesetzlich normierten Mitteilungs- und Nachweispflichten nicht nachkommt, für die Dauer der Säumnis seinen Entgeltfortzahlungsanspruch. Die genannten Mitwirkungspflichten verletzt der Arbeitnehmer mit der erwähnten Rechtsfolge des Anspruchsentfalls auch dann, wenn er bloß eine unvollständige Arztbestätigung beibringt. Dass die Vorinstanzen im vorliegenden Fall die beigebrachte ärztliche Bestätigung nicht als Erfüllung der (durch das erst später gestellte Verlangen des Arbeitgebers ausgelösten) Nachweispflicht werteten, ist nach Ansicht des OGH jedenfalls nicht unvertretbar, dies umso mehr, als die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht angegeben und auch ihre Ursache „nicht angekreuzt“ war (OGH 28. 1. 2009, 9 ObA 145/08a).




06. 07. 2009 - PVInfo - ÖBB-Kollektivvertragsabschluss mit 1. Juli 2009

Mit 1. 7. 2009 gilt der neue Kollektivvertrag für jene Mitarbeiter der ÖBB, die unter den Kollektivvertrag über die arbeitsrechtliche Stellung von Arbeitnehmern der ÖBB in Nachfolgeunternehmen fallen (AVB-Angestellte); ebenso gilt der Abschluss für jene Mitarbeiter von ÖBB-Konzernfirmen, die keinem Kollektivvertrag zugehören, ausgenommen die leitenden Angestellten. Die Ist- und KV-Gehälter werden um 2,2 Prozent erhöht. Auch die sozialversicherungspflichtigen Nebenbezüge werden um 2,2 Prozent erhöht, ebenso die Lehrlingsentschädigung im Lehrberuf Mobilitätskaufleute. Die Abgeltung für den Nachtdienst steigt auf 2,60 Euro pro Stunde. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate.




06. 07. 2009 - ASOKOnline - Sachbezug bei Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges

Gemäß § 49 Abs. 1 ASVG sind unter sozialversicherungspflichtigem Entgelt die Geld- und Sachbezüge zu verstehen, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis Anspruch hat oder die er darüber hinaus aufgrund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält. § 50 ASVG ordnet an, dass für die Bewertung der Sachbezüge die Bewertung für Zwecke der Lohnsteuer gilt. Im Erkenntnis vom 3. 5. 2000, 99/13/0186, hat der VwGH ausgesprochen, dass die Lohnsteuer- und Dienstgeberbeitragspflicht aus dem Titel eines Sachbezuges durch private Nutzung eines arbeitgebereigenen Fahrzeuges nur dann verneint werden kann, wenn ein ernst gemeintes Verbot von Privatfahrten durch den Arbeitgeber vorliegt, was nur der Fall ist, wenn der Arbeitgeber auch für die Wirksamkeit seines Verbotes vorsorgt. Diese zum EStG ergangene Rechtsprechung ist aufgrund der im Erkenntnis vom 21. 9. 1993, 92/08/0098, hervorgehobenen Parallelität der Regelungen auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung heranzuziehen. Im vorliegenden Fall konnte im Beweisverfahren ein Verbot der Privatnutzung nicht festgestellt werden, sodass ein sozialversicherungspflichtiger Sachbezug anzunehmen ist (VwGH 13. 5. 2009. 2006/08/0266).




06. 07. 2009 - ASOKOnline - Fast 3,4 Mio. Beschäftigte im Juni 2009

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat die aktuelle Beschäftigungsstatistik veröffentlich. Am Stichtag 30. 6. 2009 betrug die Zahl der bei den österreichischen Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorgeanstalten gemeldeten und ihnen gleichgestellten unselbstständig Erwerbstätigen demnach 3.393.842 Personen. Darunter waren 1.803.868 Männer sowie 1.589.974 Frauen. Im Vorjahresvergleich ist die Gesamtzahl der Beschäftigten damit um 62.519 bzw. 1,81 % gesunken. Alle Bundesländer weisen eine Abnahme des Beschäftigtenstandes auf; den absolut und relativ größten Abgang hat die Steiermark mit 13.952 Personen bzw. 2,88 %. Allerdings ist der Beschäftigtenstand gegenüber der letzten Erhebung vom Mai 2009 leicht gestiegen (um 22.752 Personen bzw. 0,67 %). Im Beschäftigtenstand vom 30. 6. 2009 sind 12.793 Präsenzdienst leistende Personen und 103.699 Karenz- bzw. Kinderbetreuungsgeldbezieher enthalten.




06. 07. 2009 - SWIOnline - Das deutsche Gesetz gegen Steuerhinterziehung im Ausland

Steuerflucht von Deutschland aus ins Ausland wird künftig deutlich schwieriger. Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 3. 7. 2009 das lange in der großen Koalition umstrittene Gesetz gegen Steuerflucht. Künftig müssen Bürger und Unternehmer, die in Steueroasen Geschäfte betreiben oder ein Konto unterhalten, dem Fiskus umfassend Auskunft geben. Sonst drohen ihnen empfindliche Sanktionen. Die Kernpunkte des Gesetzes im Überblick:
Maßstab für die Qualifizierung eines Landes als Steueroase sind die Standards der Industrieländerorganisation OECD zum Auskunftsaustausch in Steuersachen. Derzeit ist die "schwarze Liste" der OECD zwar leer. Einige der Staaten, die sich auf Druck der 20 größten Wirtschaftsnationen bereiterklärt hatten, sich künftig an die OECD-Regeln zu halten, haben diese aber noch nicht umgesetzt. Allgemein gilt: Je mehr ein Staat kooperiert, desto weniger Nachweispflichten treffen die Steuerpflichtigen.
Finanzämter dürfen künftig härter gegen Top-Verdiener im Inland vorgehen. Auch ohne besonderen Anlass sollen Steuerprüfungen gestattet sein bei Privatleuten mit Jahreseinkünften von mehr als 500.000 Euro. Auch sollen sie Aufzeichnungen und Unterlagen über ihre Einkünfte sechs Jahre lang aufheben. Bei Außenprüfungen dürfen laut Bundestags-Pressedienst Steuerbehörden eine Wohnung nur mit Genehmigung des Steuerpflichtigen betreten.
Das Finanzamt kann eine eidesstattliche Erklärung über die Richtigkeit der Angaben eines Steuerpflichtigen verlangen - wer lügt, macht sich dann strafbar. Zudem kann der Fiskus von den Bürgern eine Vollmacht verlangen, in ihrem Namen Auskunftsansprüche im Ausland gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen.
Die neuen Pflichten gelten nicht unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes, sondern erst, wenn sie durch eine für jeden einzelnen unkooperativen Staat erlassene Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werden. Ihr muss der Bundesrat zustimmen. (APA/Reuters/dpa)




06. 07. 2009 - SWIOnline - Regelungen für Mehrwertsteuergruppen

In einer Mitteilung (KOM/2009/325) hat die Europäische Kommission am 2. 7. 2009 ihren Standpunkt zu Regelungen für Mehrwertsteuergruppen erläutert. Art. 11 MwStSyst-RL ermöglicht es den Mitgliedstaaten, zum Zweck der Verwaltungsvereinfachung Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen einzigen Steuerpflichtigen zu behandeln. Die Mitteilung enthält Leitlinien für eine korrekte, kohärente und einheitliche Anwendung der Option der Mehrwertsteuergruppe: Nur Steuerpflichtige können Mitglied einer Mehrwertsteuergruppe werden. Zudem soll ein Steuerpflichtiger gleichzeitig nur einer einzigen Mehrwertsteuergruppe angehören können. Die Gruppe ist selbst ein Steuerpflichtiger mit denselben Rechten und Pflichten wie jeder andere Steuerpflichtige . Auf die Gruppe sind alle Bestimmungen der MwStSyst-RL sowie die Entscheidungen des EuGH anwendbar. Die als ein einziger Steuerpflichtiger geltende Gruppe sollte als solche eine einzige MwSt-Identifikationsnummer erhalten. Einer Mehrwertsteuergruppe können nur Unternehmen oder feste Niederlassungen angehören, die in dem Mitgliedstaat, der eine Regelung für Mehrwertsteuergruppen eingeführt hat, ansässig sind. In den Mitgliedstaaten, die eine solche Regelung einführen, sollte die Möglichkeit, eine Mehrwertsteuergruppe zu bilden, allen Branchen offenstehen. Die finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Beziehungen müssen gleichzeitig bestehen. Das Vorsteuerabzugsrecht der Mehrwertsteuergruppe richtet sich nach den Umsätzen zwischen der Gruppe als solcher und Dritten.




06. 07. 2009 - SWKOnline - 1,6 Mrd. weniger Steuern im ersten Halbjahr

Insgesamt sind die Steuereinnahmen im ersten Halbjahr laut Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka um rund 1,6 Mrd. Euro zurückgegangen. Da für die meisten Steuern ein fixer Verteilungsschlüssel vereinbart wurde, entfallen hier rund zwei Drittel des Rückgangs auf den Bund, der Rest geht zulasten von Ländern (21,4 Prozent) und Gemeinden (11,6 Prozent). Besonders stark im Minus ist den vorläufigen Zahlen zufolge die Körperschaftssteuer auf Unternehmensgewinne. Positiv bewertet Lopatka das nur leichte Minus bei der konsumabhängigen Umsatzsteuer von 90 Mio. Euro (ein Effekt der halbierten Mehrwertsteuer auf Medikamente) sowie bei der Lohnsteuer, die trotz stark steigender Arbeitslosigkeit nur um rund vier Prozent zurückgegangen sei. Für das Gesamtjahr geht das Finanzministerium von einem Rückgang der Steuereinnahmen um drei Mrd. Euro aus. Entscheidend werde nun die Entwicklung im zweiten Halbjahr sein. Hier müsse man die Auswirkungen der Konjunkturpakete abwarten.-(apa)




06. 07. 2009 - SWKOnline - Finanzausschuss billigt Änderungen im EStG, GebG, BewG

Der Finanzausschuss hat am 30. 6. 2009 grünes Licht für drei Initiativanträge gegeben: Die Änderung des EStG und des GebG (steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Betreuung behinderter Kinder, geringerer Gebührensatz für Kinderreisepässe), die Bewertungsgesetznovelle 2009 (Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Grundbuchsverfahren) und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz (Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe) wurden beschlossen. Die Behandlung im Plenum des Nationalrats ist für nächste Woche vorgesehen.




06. 07. 2009 - SWKOnline - OECD-Länderbericht: Risiken für das österreichische Finanzsystem

In ihrem am 2. 7. 2009 in Wien vorgestellten Länderbericht für Österreich konstatiert die OECD, dass Österreich die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise zwar im Vergleich zu anderen OECD-Staaten bisher besser gemeistert habe, das Land sich allerdings in der schlimmsten Rezession seit über 50 Jahren befinde. Mögliche Bedrohungen für die Stabilität des Finanzsystems könnten sich laut OECD insbesondere aus den starken wirtschaftlichen Verflechtungen mit Zentral- und Osteuropa, den sog. CEE-Staaten, ergeben: Die Unsicherheit über die wirtschaftliche Lage dieser Staaten halte weiterhin an, und eine tiefe Rezession brächte zusätzliche Belastungen für das österreichische Finanzsystem, den regionalen Handel und Investitionen. Das Vermögen der Banken in den CEE-Ländern entspreche über 60 % der heimischen Wirtschaftsleistung. Eventuell sei eine weitere Unterstützung des Finanzsektors vonnöten, um dem Risiko einer Verschlechterung rasch entgegenwirken zu können.




02. 07. 2009 - SWIOnline - Frankreich: Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie

In Frankreich sinkt mit 1. 7. 2009 bei Speisen und Getränken – ausgenommen Alkohol – der Mehrwertsteuersatz um deutliche 14,1 % von bisher 19,6 % auf 5,5 %. Frankreich verzichtet damit auf rund 2,5 Mrd. Euro an Einnahmen, um den Konsum anzukurbeln und mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Die großen Gaststättenverbände haben der Regierung zugesagt, die Steuersenkung auch in Form von Preissenkungen an ihre Kunden weiterzugeben.




02. 07. 2009 - SWKOnline - Initiativantrag zum Amtshilfe-Durchführungsgesetz

Am 17. 6. 2009 wurde per Initiativantrag (681/A BlgNR 24. GP) der Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) in den Nationalrat eingebracht. Hintergrund ist, dass sich Österreich im März dieses Jahres infolge massiven internationalen Drucks bereiterklärt hat, den von der OECD entwickelten Standard zum Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten zu übernehmen. Nach den Plänen der Regierung soll das neue Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause (also am 8., 9. oder 10. Juli) vom Nationalrat beschlossen werden. Rechtlich stellt sich die Frage, ob der vorgestellte Entwurf dem OECD-Standard tatsächlich entspricht und wie das Verhältnis zu § 38 BWG (Bankgeheimnis) zu beurteilen ist. In einem topaktuellen Beitrag in SWK-Heft 19/2009 analysieren MMag. Philip Gruber und Mag. Philip Vondrak den Entwurf zum Amtshilfe-Durchführungsgesetz.




01. 07. 2009 - UFSjournal - Tätigkeitsbericht des UFS für 2008

Zum Stichtag 31. 12. 2008 gehörten dem UFS neben der Präsidentin 226 hauptberufliche Mitglieder an, davon 28 Senatsvorsitzende. Die Liegedauer der Akten, die vom Eingang der Akten im UFS (bzw. zuvor in den FLD) bis zum Tag der Auswertung der offenen Fälle am 31. 12. des jeweiligen Jahres berechnet wird, hat sich bei einem Vergleich der Jahre 2003 bis 2008 erheblich verkürzt. Die Liegedauer ist von 22,43 Monaten in 2003 auf 18,25 Monate im Jahr 2008 gesunken. Auch die Erledigungsdauer der Akten ist im Vergleich der Jahre 2003 bis 2008 von 22,68 Monaten in 2003 auf 16,15 Monate im Jahr 2008 gesunken. Zum 1. 1. 2008 waren 13.815 Rechtssachen anhängig. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 11.051Rechtssachen neu protokolliert und 9.311 erledigt. Zum 31. 12. 2008 waren 15.555 Rechtssachen offen. Von den 9.311 Erledigungen betrafen 8.048 den Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen, 511 den Geschäftsbereich Finanzstrafrecht und 752 den Geschäftsbereich Zoll. Die Erledigungen im Bereich Steuern und Beihilfen betrafen in 23,6 % der Fälle Einkommensteuerbescheide von Unternehmern, in 16,0 % Umsatzsteuerbescheide, 7,8 % nach einer Lohnsteuerprüfung ergangene Bescheide, 9,2 % Einkommensteuerbescheide von Arbeitnehmern, 7,6 % Gebühren, Grunderwerbsteuer, Kapitalverkehrsteuer-, Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheide, 6,9 % Körperschaftsteuerbescheide. In nur durchschnittlich 1,57 % aller erledigten Rechtsmittelverfahren werden Entscheidungen des UFS durch den VfGH oder den VwGH aufgehoben. Zum Tätigkeitsbericht des UFS für 2008




01. 07. 2009 - UFSjournal - Steuerliche Behandlung von Geldzuflüssen

Erfüllten aufgrund der festgestellten Umstände des Einzelfalls die (im Zuge einer Betriebsprüfung behaupteten) Darlehensverträge zwischen der Mutter (Darlehensgeberin) und dem erbberechtigten Sohn unzweifelhaft nicht die für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen festgelegten Anforderungen und sind aus dem Sachverhalt die für das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung i. S. d. § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG geforderten objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen zu erschließen, dann hat das Finanzamt zutreffend die in Frage stehenden Geldzuflüsse der Jahre 2000 und 2002 steuerrechtlich als freigebige Zuwendung beurteilt. Die Schenkungssteuervorschreibung war demzufolge rechtens (UFS 26. 5. 2009, RV/0434-I/08).




01. 07. 2009 - PVInfo - Ferialjobs: Wann ist eine Anmeldung erforderlich?

Die Urlaubszeit steht vor der Tür, und damit sind arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen rund um Ferialjobs besonders aktuell: „Echte“ Ferialpraktikanten unterliegen ohne Beitragsleistung des Dienstgebers der Unfallversicherung. In der Praxis freilich wird der Großteil der in den Ferien beschäftigten Schüler oder Studenten im Rahmen von Dienstverhältnissen tätig. Wann und in welcher Form ist aber eine Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse zu erstatten? Näheres dazu finden Sie in folgendem Überblicksartikel bzw. in einer Kurzdarstellung auf der Homepage der NÖGKK.




01. 07. 2009 - PVInfo - Einigung auf neuen Kollektivvertrag für Bankangestellte

Die Gewerkschaft der Privatangestellten meldet den erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für den Bankensektor. Ab 1. 7. 2009 tritt demnach ein neuer Kollektivvertrag für die Angestellten in den Banken in Kraft, der statt 30 nur mehr 9 Gehaltsstufen vorsieht und bei höheren Einstiegsgehältern eine Verflachung der Einkommenskurve vorsieht, insgesamt aber keine Einbußen beim Lebensgehalt bringen soll.




01. 07. 2009 - ASOKOnline - Weitere Variante beim Kinderbetreuungsgeld geplant

Die Regierungsparteien haben sich nach Medienberichten im Grundsatz auf eine Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes verständigt, lediglich Detailfragen seien noch klärungsbedürftig. Neu dazukommen soll – zu den bisher drei möglichen Varianten – die im Regierungsübereinkommen fixierte Variante des einkommensabhängigen Kindergeldes. Demnach können Elter maximal 14 Monate lang (wenn der zweite Elternteil davon mindestens zwei Monate in Anspruch nimmt) 80 % des Nettobezuges – mindestens jedoch 1.000 Euro, maximal 2.000 Euro – erhalten. Nach aktueller Statistik haben im Mai 2009 insgesamt 164.445 Personen Kinderbetreuungsgeld bezogen, davon waren 7.442 Personen (4,5 %) Männer. Für sie soll die neue Variante nach Wunsch der Regierung die Partizipation an der Kinderbetreuung attraktiver machen. Die weiteren Zahlen der aktuellen Statistik: 129.902 Personen (79 %) haben Kinderbetreuungsgeld nach der Variante 30 plus 6 Monate mit 436 Euro. Das Modell 20 plus 4 Monate mit 624 Euro nahmen 26.386 Personen in Anspruch. Die bislang kürzestes Variante 15 plus 3 Monate (800 Euro) nutzten nur 8.157 Personen (5 %).




01. 07. 2009 - ASOKOnline - Abfertigungsverpflichtung bei Unternehmensauflösung

Die allgemeine wirtschaftliche Lage und damit verbunden teils erhebliche Auftragsrückgänge für die Unternehmen verleihen der arbeitsrechtlichen Bestimmung des § 23 Abs. 2 AngG zunehmend stärkeres Gewicht. Diese normiert, dass im Falle der Unternehmensauflösung der Anspruch auf Abfertigung ganz oder teilweise entfällt, wenn sich die persönliche Wirtschaftslage des Arbeitgebers derart verschlechtert hat, dass diesem die Erfüllung dieser Verpflichtung ganz oder zum Teil nicht mehr zugemutet werden kann. Ziel der Regelung des § 23 Abs. 2 AngG ist es, die Unternehmensauflösung zu ermöglichen, ohne dass der Unternehmer in Insolvenz gehen muss. In seiner in der Juni-Ausgabe der ASoK veröffentlichten Abhandlung erläutert Mag. Sebastian Zankel anhand des Beispiels eines Tischlermeisters, der lediglich einen Mitarbeiter beschäftigt, den Wesensgehalt der zitierten Bestimmung.




01. 07. 2009 - SWIOnline - Steuerreform in Ungarn

Das ungarische Parlament hat am 29. 6. 2009 ein komplexes Steuerreformpaket beschlossen. Eine spürbare Entlastung bei der Einkommensteuer wird durch erhöhte Konsumsteuern, die Einführung einer neuen Immobiliensteuer und eine bereits früher beschlossene Mehrwertsteuererhöhung aufgewogen. Schon am 1. Juli steigt die Mehrwertsteuer gemäß einer bereits zuvor beschlossenen Gesetzesnovelle von derzeit 20 auf 25 Prozent. Die am 29. 6. 2009 gebilligte Reform der Einkommensteuer bringt Ungarn der in Nachbarländern wie der Slowakei und der Rumänien schon seit Längerem gängigen Flat Tax näher. Ab kommendem Jahr werden Einkommen von unter fünf Millionen Forint (18.100 Euro) im Jahr unter den Eingangssteuersatz von 17 Prozent fallen. In dessen Genuss werden demnach Berechnungen zufolge 85 bis 90 Prozent der Steuerpflichtigen kommen. Ab 2011 steigt die Einkommensgrenze für den Eingangssteuersatz sogar auf 15 Millionen Forint. -(apa/dpa)




01. 07. 2009 - SWIOnline - Notarielle Urkunden fallen unter die Zustellungsverordnung

Die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten soll die Übermittlung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen, die in einem anderen Mitgliedstaat zugestellt werden sollen, zwischen den Mitgliedstaaten verbessern und beschleunigen. Den Begriff „Schriftstück“ definiert die Verordnung allerdings nicht genau und einheitlich. Der EuGH gelangt zum Ergebnis, dass dieser Begriff ein solcher des Gemeinschaftsrechts und keiner des nationalen Rechts ist. Im Hinblick auf das Ziel der Zustellungsverordnung kann sich die justizielle Zusammenarbeit, von der in dieser Verordnung die Rede ist, sowohl im Rahmen als auch außerhalb des Rahmens eines gerichtlichen Verfahrens manifestieren, soweit sie grenzüberschreitende Bezüge hat und für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich ist. Die Zustellung einer notariellen Urkunde außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens fällt folglich in den Anwendungsbereich der besagten Verordnung (EuGH 25. 6. 2009, Rs. C-14/08, Roda Golf & Beach Resort CL).




01. 07. 2009 - SWKOnline - Internetadresse und Pfändung

Die Pfändung der aus einer Internetadresse (Internet-Domain) resultierenden Rechte hat nur durch ein gegenüber dem Verpflichteten zu erlassendes Verfügungsgebot zu erfolgen. Nicht die Internet-Domain als solche stellt ein pfändbares Vermögensrecht im Sinn des § 331 EO dar, sondern die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Registrierungsstelle aus dem der Domain-Registrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen, ist Gegenstand der Pfändung (OGH 25. 3. 2009, 3 Ob 287/08i).




01. 07. 2009 - SWKOnline - Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009: RV 236 BlgNR 24. GP), hat am 26. 6. 2009 den Wirtschaftsausschuss des Nationalrats passiert. Unter anderem geht es bei der Gesetzesänderung um eine Beschleunigung und Straffung von UVP-Verfahren sowie niedrigere Schwellenwerte für Projekte in sensiblen Gebieten. Außerdem werden Projektwerber verpflichtet, im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung ein Energiekonzept vorzulegen. Demgegenüber bleiben Energieeffizienz und Klimaschutz keine UVP-Prüfkriterien, ebenso wenig kann beim Bau von Kraftwerken und Leitungsnetzen Versorgungssicherheit als zwingend zu berücksichtigendes öffentliches Interesse geltend gemacht werden.




01. 07. 2009 - SWKOnline - Reform des Unternehmensinsolvenzrechts

Nach dem Regierungsprogramm für die 24. Gesetzgebungsperiode sollen Maßnahmen entwickelt werden, durch die es zur Zurückdrängung der Konkursabweisung mangels Masse kommt. Weiters sollen Konkursverschleppungen der Schuldner verhindert und damit die Sanierungschancen erhöht werden. Dies soll durch die Schaffung einer übersichtlichen Verfahrensstruktur und durch Erleichterung der Unternehmensfortführung erreicht werden. In einem Beitrag in SWK-Heft 18/2009 bieten Dr. Alexander Isola und Mag. Stefan Weileder einen ersten Überblick über die derzeit diskutierten Vorschläge der beim Bundesministerium für Justiz tagenden Insolvenzrechtsreformkommission.



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