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Tägliche SteuerNews
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31. 08. 2009 - UFSjournal - Keine Basispauschalierung bei sonstigen Einkünften
Nach § 17 Abs. 1 EStG können nur bei den Einkünften aus einer Tätigkeit im Sinn des § 22 oder des § 23 EStG die Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden. Der klare Wortlaut des Gesetzes setzt also den Bezug von Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb voraus (vgl. Jakom/Baldauf, EStG² [2009] § 17 Rz. 6). Bei Funktionärsgebühren gemäß § 29 Z 4 EStG kann die Basispauschalierung nicht angewendet werden (UFS 3. 8. 2009, RV/0008-F/08).
31. 08. 2009 - PVInfo - Neuer Erlass zu Arbeitsgesellschaftern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten
Mit der am 18. 8. 2009 kundgemachten Novelle zum AuslBG (BGBl. I Nr. 91/2009) wurde das EuGH-Urteil vom 22. 12. 2008, Rs. C-161/07, umgesetzt und die Prüfung der Tätigkeiten von Gesellschaftern von GmbHs und Personengesellschaften, die Staatsangehörige eines neuen EU-Mitgliedstaates sind (§ 32a AuslBG), neu geregelt. Für Gesellschafter aus Drittstaaten hingegen ist § 2 Abs. 4 AuslBG weiterhin uneingeschränkt anzuwenden. Per Erlass vom 24. 8. 2009, BMASK-435.006/0019-VI/7/2009, weist das BMASK die Geschäftsstellen des AMS nun an, wie bei der Vollziehung der neuen Regelungen im Einzelnen vorzugehen ist. Gesellschafter aus den neuen EU-Mitgliedstaaten (EU-8 sowie Rumänien und Bulgarien) müssen demnach beim AMS nicht mehr feststellen lassen, dass sie einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft tatsächlich persönlich ausüben. Eine dahin gehende Prüfung hat im Einzelfall gleichwohl stattzufinden, wenn die Firmenbuchgerichte Grund zur Annahme haben, dass diese Gesellschafter Arbeitsleistungen für die Gesellschaft erbringen, die typischerweise in einem Arbeitsverhältnis geleistet werden. Der neue Erlass ist ab 1. 9. 2009 anzuwenden und ersetzt den Erlass vom 3. 2. 2009, BMWA-435.006/0001-II/7/2009.
31. 08. 2009 - ASOKOnline - Prozesskosteners. bei Klagen auf Fortbestand Dienstverhältnis
In Zeiten vermehrten Arbeitsplatzabbaus häufen sich Klagen von Arbeitnehmern, die auf den Fortbestand des gekündigten Arbeitsverhältnisses gerichtet sind. In manchen Fällen von aus dem Bundesdienst ausgegliederten ehemaligen Verwaltungseinheiten werden dabei Feststellungsklagen mit Kündigungsanfechtungsklagen (als Eventualbegehren ausgestattet) kombiniert. Die unterschiedlichen Regelungen über den Kostenersatz bei Klagen auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses und Kündigungsanfechtungsverfahren wegen Sozialwidrigkeit nach § 105 ArbVG werfen insb. bei Kombination dieser beiden Klagstypen Probleme bei der Beurteilung der Rechtsfrage auf, welche Bestimmungen zur Anwendung kommen. In einem Beitrag in der August-Ausgabe der ASoK untersucht Mag. Sebastian Zankel daher im Detail, welche prozesskostenrechtlichen Folgen sich für die Prozessparteien bei den einzelnen Klagsarten ergeben.
31. 08. 2009 - UFSjournal - Zeitpunkt der elektronischen Zustellung im Rahmen von FinanzOnline
Laut UFS 6. 5. 2009, RV/1212-W/09, reicht es nicht aus, wenn bei einer elektronischen Zustellung im Rahmen von FinanzOnline die entsprechenden Daten in die Databox eingebracht werden. Der Empfänger muss auch die tatsächliche Möglichkeit haben, diese Daten von Databox abzurufen – dann erst sind sie in seinem elektronischen Verfügungsbereich. In einem Beitrag in der August-Ausgabe des UFSjournals bespricht Mag. Johann Fischerlehner vom UFS Linz diese Entscheidung (Anmerkung: Amtsbeschwerde beim VwGH anhängig unter 2009/13/0105).
31. 08. 2009 - ASOKOnline - Schadenersatzpflicht bei Belästigung durch Arbeitskollegin
Das Urteil des OGH vom 2. 4. 2009, 8 ObA 8/09y, befasst sich erstmalig mit dem normativen Gehalt einer Belästigung nach § 7d BEinstG. Nicht nur Arbeitskollegen, die in einem Unter- und Überordnungsverhältnis zueinander stehen, sondern auch sonstige Arbeitskollegen, die in einem gemeinsamen Betrieb (Dienststelle) ihre Arbeit verrichten und dadurch in sozialen Kontakt kommen, sind vom Verbot der Diskriminierung durch Belästigung (§ 7b i. V. m. § 7d BEinstG) erfasst und können bei einem entsprechenden Verstoß auch schadenersatzpflichtig nach § 7i BEinstG werden. Eine Diskriminierung setzt laut OGH nicht voraus, dass die Benachteiligung unmittelbar an die Behinderung anknüpft. Die vorliegende Entscheidung zeigt somit, dass auch typische „Mobbinghandlungen“ schadenersatzrechtliche Konsequenzen für die Arbeitskollegen nach sich ziehen, und erweitert in diesem Sinn auch die Rechtsschutzmöglichkeiten. Eine genau Analyse und Würdigung erfährt das angesprochene Judikat in einem Artikel von Rechtsanwältin Dr. Ingrid Korenjak in der August-Ausgabe der ASoK.
31. 08. 2009 - SWIOnline - Neuregelung des Schweizer Mehrwertsteuerrechts mit Anfang 2010
Am 12. 6. 2009 hat die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein neues Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer beschlossen, das mit 1. 1. 2010 in Kraft treten wird. Die wichtigsten Ziele der Totalrevision des Mehrwertsteuerrechts waren die Vereinfachung der gesetzlichen Bestimmungen und die administrative Entlastung von Unternehmen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Einführung einer Umsatzgrenze von 100.000 CHF, unter der eine Befreiung von der Steuerpflicht gegeben ist, den Verzicht auf die Mehrwertsteuerbefreiung, die Abrechnung nach Saldosteuersätzen, die Anwendung von Pauschalsteuersätzen, die Regelung des Vorsteuerabzugs und die Eigenverbrauchsbestimmungen (hier insbesondere die Abschaffung des baugewerblichen Eigenverbrauchs).
31. 08. 2009 - SWKOnline - Amtshilfe-Durchführungsgesetz passiert Finanzausschuss
Der Finanzausschuss hat am 27. 8. 2009 den an ihn am 8. 7. 2009 vom Nationalrat rückverwiesenen Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags (Sicherstellung unverzüglicher Bearbeitung ausländischer Amtshilfeersuchen, Wahrung des Parteiengehörs durch Erfordernis der Begründung des Antrags auf bescheidmäßige Feststellung der Voraussetzungen für die Durchbrechung des Bankgeheimnisses) angenommen. Mit dem neuen Gesetz sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Weitergabe von Kontodaten an ausländische Behörden bei Verdacht auf Steuerbetrug geschaffen werden. Das Amtshilfe-Durchführungsgesetz soll in einer Sondersitzung des Nationalrats am 1. September beschlossen werden, wofür bekanntlich eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.
31. 08. 2009 - SWKOnline - Neuregelung des Sicherstellungsauftrags
Mit dem Abgabenverwaltungsreformgesetz wurde § 232 BAO geändert (BGBl. I Nr. 20/2009). Die Neuregelung sieht vor, dass bereits ab der Anhängigkeit eines Strafverfahrens eine Sicherstellung gegen einen Verdächtigen wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens oder einer vorsätzlichen Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden zulässig ist. In einem Beitrag in SWK-Heft 23/24/2009 stellt Mag. Helga Rathgeber, BMF, den Sicherstellungsauftrag ganz allgemein als auch die Neuregelung dar.
26. 08. 2009 - UFSjournal - Billigkeitsgründe, die den Vorrang der Rechtsrichtigkeit verdrängen
Abweichend vom Grundsatz, dass im Rahmen der Wiederaufnahme des Verfahrens dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu geben ist, billigt der Senat aus folgenden Gründen ein berechtigtes Interesse an der Rechtskraft zu: 1.) Die erste Betriebsprüfung erbrachte keine ändernden Feststellungen. 2.) Die finanzstrafrechtliche Zweitprüfung erbrachte keine strafrechtlichen Neuerungen. 3.) Der erste Wiederaufnahmebescheid beruft sich auf den Erschleichungstatbestand, ohne Tat und Täter zu benennen. 4.) Das Finanzamt verabsäumt es im ersten Wiederaufnahmebescheid, drei potenzielle Tatsachen zum Verfahrensgegenstand zu machen. 5.) Von den im zweiten Wiederaufnahmebescheid geltend gemachten drei Wiederaufnahmegründen haben sich zwei als untauglich erwiesen. 6.) Der einzig taugliche Wiederaufnahmegrund erweist sich als präzisierungsbedürftig und hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen mehrdeutig. 7.) Der Abgabepflichtige befindet sich in einem jedenfalls zum Teil behördlich zu verantwortenden Beweisnotstand (UFS 26. 6. 2009, RV/0170-F/09).
26. 08. 2009 - PVInfo - Provisionsanspruch bei Dienstfreistellung
Der Arbeitgeber muss einem dienstfrei gestellten Arbeitnehmer das vereinbarte Entgelt zahlen, wenn dieser aus einem vom Arbeitgeber zu verantwortenden Grund seine Dienstleistungen nicht erbringen kann. Dazu gehören auch die Provisionen, die er üblicherweise erzielt hätte. Der Arbeitnehmer hat aber keinen Anspruch auf Provisionen, die er auch dann nicht erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte (OGH 16. 12. 2008, 8 ObA 75/08z).
26. 08. 2009 - ASOKOnline - Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes geht in Begutachtung
Die Regierung hat sich am 25. 8. 2009 auf eine Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes geeinigt und schickt nun einen Gesetzesentwurf in Begutachtung. Als neue einkommensabhängige Variante wird es künftig die Möglichkeit geben, 12 (plus zwei) Monate hindurch 80 % des letzten Nettoeinkommens, mindestens 1.000 und höchstens 2.000 Euro, zu beziehen. Dabei ist ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt. Bei den Pauschalvarianten ist im Entwurf eine Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze vorgesehen, und zwar zusätzlich zu den bereits bisher möglichen 16.200 Euro pro Jahr eine relative Grenze in der Höhe von 60 % des letzten Einkommens. Die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes für alleinerziehende Elternteile kann in bestimmten Härtefällen um zwei Monate länger als in der jeweiligen Säule maximal möglich in Anspruch genommen werden; beispielsweise wenn der andere Elternteil nach der Geburt des Kindes verstorben bzw. schwer erkrankt ist, sich in Haft befindet, aber auch in Fällen von Gewalt in der Familie. Schließlich sollen auch Alleinerziehende mit einem Einkommen von unter 1.200 Euro und laufendem Unterhaltsverfahren das verlängerte Kinderbetreuungsgeld erhalten. Neuerungen gibt es auch bei Mehrlingsgeburten: Wurde bisher ein Fixbetrag von 218 Euro pro Mehrlingskind und Monat ausbezahlt, so werden es in Zukunft jeweils 50 Prozent des Grundbetrages sein. Nach wie vor offen ist der Kindergeldzuschuss für sozial Bedürftige, der bis Mitte September geklärt werden soll. Inkrafttreten soll die KBGG-Novelle mit 1. 1. 2010.
26. 08. 2009 - ASOKOnline - Die Regelung des Entgelts im ASVG
Entgelt und Entgeltlichkeit haben im ASVG eine zentrale Bedeutung. Einerseits ist die Entgeltlichkeit Voraussetzung für die Pflichtversicherung des Dienstnehmers, andererseits ist das Entgelt Basis für die Beitragsbemessung und damit auch für die Geldleistungen aus der Sozialversicherung. Mit der August-Ausgabe startet die ASoK daher eine Artikelreihe von Mag. Alfred Shubshizky zur Regelung des Entgelts im ASVG. Im ersten Beitrag wird auf die Eckpunkte des sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriffs eingegangen: die zentrale Stellung des Anspruchslohnprinzips, die Berücksichtigung und Bewertung von Sachbezügen, die Einbeziehung eines Entgelts von dritter Seite, die eigenständig definierten und beitragsrechtlich anders zu behandelnden Sonderzahlungen und letztlich die Höchstbeitragsgrundlage als Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbefreiungsbestimmungen des § 49 ASVG werden in den folgenden Beiträgen dieser Artikelserie dargestellt.
26. 08. 2009 - SWIOnline - Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern
Die europäischen Grundfreiheiten werden nicht dadurch verletzt, dass die Altersvorsorgeaufwendungen eines Grenzgängers nur beschränkt als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, auch wenn ein anderer Mitgliedstaat aufgrund eines DBA mit Deutschland die entsprechenden Altersrenten vollständig besteuert. Die Regelungen eines DBA können dazu führen, dass das Recht zur Besteuerung der aktiven Arbeitseinkünfte und damit auch die Verpflichtung zur Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen dem „einen“ Staat zugewiesen werden, während der „andere“ Staat das Besteuerungsrecht für die Alterseinkünfte erhält. Haben die betroffenen Steuerrechte unterschiedlichen Besteuerungsregeln, kann es – zeitlich versetzt – zu einer doppelten Besteuerung kommen. Nach dem derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts besteht weder eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre Besteuerungsrechte im Rahmen der DBA so aufzuteilen, dass das Besteuerungsrecht der Alterseinkünfte und die Verpflichtung zur Berücksichtigung der vorausgehenden Vorsorgeaufwendungen demselben Staat zugewiesen werden, noch ein Zwang, das eigene Steuersystem so zu gestalten, dass eine Doppelbesteuerung ausgeschlossen ist (BFH 24. 6. 2009, X R 57/06).
26. 08. 2009 - SWIOnline - Deutsche Staatspension als Witwenpension
Das BMF vertritt die Ansicht, dass eine an einen pensionierten Polizeibeamten gezahlte deutsche Staatspension, die nach Artikel 19 Abs. 2 des DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfrei ist, diese Steuerfreiheit nicht dadurch verliert, dass sie nach dem Tod des ehemaligen Polizeibeamten an dessen Witwe weitergezahlt wird. Dem Umstand, dass die Witwe keine öffentliche Funktion in Deutschland bekleidet hat, wird nicht die Wirkung beigemessen, dass eine grundsätzlich dem Artikel 19 zuzuordnende Pension in den Händen der Rechtsnachfolgerin lediglich nur deshalb anders zuzuordnen wäre. Dies entspricht auch dem Grundkonzept des § 32 Z. 2 EStG. Denn darnach sind nachträgliche Einkünfte beim Rechtsnachfolger unter der Einkunftsart zu erfassen, die für den Rechtsvorgänger maßgebend gewesen wäre (UFS 4.12.06, RV/0842-W/06). Daher sind unter den vorliegenden Gegebenheiten auch nachträgliche Einkünfte auf der Abkommensebene beim Rechtsnachfolger unter der Abkommensbestimmung zu erfassen, die für den Rechtsvorgänger maßgebend gewesen wäre. Die gleichen Erwägungen gebieten, dass dann, wenn die Witwe bereits zu Lebzeiten des Ehemannes die (ausschließliche) österreichische Staatsbürgerschaft innehatte, dem Artikel 19 Abs. 2 des Abkommens nicht jener Sinn beigemessen werden kann, dass eine nach dieser Abkommensbestimmung in Österreich steuerfrei zu stellende deutsche Staatspension nach Ableben des Ehemannes bei dessen Witwe besteuert werden soll. Die in diesem Sinn bereits in EAS 438 vertretene Rechtsauffassung, die sich auf eine britische Heerespension an eine in Österreich lebende Witwe bezogen hat, wird daher auch im Verhältnis zu Deutschland aufrechterhalten, solange sich durch eine gegenteilige Vorgangsweise auf deutscher Seite kein Anlass für eine anderslautende Abkommensauslegung ergibt.(EAS 3084 vom 31.7.2009)
26. 08. 2009 - SWKOnline - Aufwendungen zur Sicherung des Aktienkurses keine Werbungskosten
Der Abzug von Werbungskosten bei der Einkunftsermittlung ist Ausdruck des Nettoprinzips. Die Auslegung des Werbungskostenbegriffs muss sich daher an dieser Grundlage orientieren. Werbungskosten sind daher ganz allgemein gesprochen jene Aufwendungen und Ausgaben, die im Rahmen der Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte aufgewendet werden. Es handelt sich daher nicht um Ausgaben und Aufwendungen zur Sicherung der bereits zugeflossenen Einnahmen, sondern um Aufwendungen und Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der künftig zufließenden Einnahmen. Aufwendungen zur Sicherung des Kurses der Aktien stehen in keinem Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis, das lediglich den Rahmen für einen begünstigten Erwerb der Aktien abgegeben hat. Nachträgliche Änderungen des Wertes der Aktie stellen daher keine nachträglichen Änderungen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Der Erwerb der Aktien führte zur Begründung einer eigenen Einkunftsquelle im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Aufwendungen zur Sicherung des Stammes (Wertes) der Aktie stellen im Rahmen dieser Einkunftsart keine Werbungskosten dar (VwGH 4. 2. 2009, 2006/15/0227).
26. 08. 2009 - SWKOnline - Neuer Sektionschef im BMF
Jetzt ist es offiziell: Mag. Heinrich Treer wurde mit 1. 8. 2009 zum Leiter der Sektion VI (Steuerpolitik und Materielles Steuerrecht) ernannt. Die Kernaufgaben der Sektion VI mit ihren sieben Abteilungen im BMF und den fünf Fachbereichen in der Steuer- und Zollkoordination sind die Steuerpolitik, Einkommen- und Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Gebühren und Verkehrsteuern, Steuerschätzung, Finanzstrafrecht und Abgabeneinhebung.
24. 08. 2009 - UFSjournal - Zuschüsse einer Stadtgemeinde an ausgegliederten Rechtsträger
Ein Zuschuss einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) an einen ausgegliederten Rechtsträger (hier: an eine Personengesellschaft) unterliegt nur dann der Umsatzsteuer, wenn er für eine konkrete Leistung des Zuschussempfängers gewährt wird. Das Handeln im Rahmen des Gesellschaftszwecks ohne messbaren wirtschaftlichen Nutzen für die KöR ist hingegen keine Leistung der Personengesellschaft an den Gesellschafter (= KöR). Ein Zuschuss der KöR zur bloßen Verlustabdeckung löst daher keine Umsatzsteuerpflicht aus (UFS 14. 5. 2009, RV/1085-W/06).
24. 08. 2009 - PVInfo - Sozialrechts-Änderungsgesetze im Bundesgesetzblatt
Das 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz und das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz sind in BGBl. I Nr. 83/2009 bzw. BGBl. I Nr. 84/2009, beide ausgegeben am 18. 8. 2009, kundgemacht worden. In einem Beitrag in der September-Ausgabe der PV-Info fasst Hannelore Ortner die wichtigsten Änderungen im Überblick zusammen.
24. 08. 2009 - SWKOnline - Neue Antikorruptionsstrafbestimmungen mit 1. September
Mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009, BGBl. I Nr. 98/2009, ausgegeben am 18. 8. 2009, hat der Gesetzgeber die Bestimmungen im Strafgesetzbuch präzisiert, um erhöhte Rechtssicherheit zu schaffen. Das Gesetz tritt mit 1. September 2009 in Kraft. In einem Beitrag in SWK-Heft 23/24/2009 erläutert Dr. Artur Schuschnigg die Novelle des Korruptionsstrafrechts und geht insbesondere detailliert auf den Amtsträgerbegriff und die Regelungen zu Bestechlichkeit sowie Vorteilsnahme ein.
24. 08. 2009 - UFSjournal - Werbungskosten: Füllfeder als Arbeitsmittel?
Der UFS sieht in der Anschaffung von Schreibmaterialien keinen Vorgang, dessen Ursprung nur in der privaten Sphäre zu finden wäre und daher typischerweise zu Aufwendungen der privaten Lebensführung führt. Für berufliche Zwecke angeschaffte und (nahezu) ausschließlich für berufliche Tätigkeiten verwendete Schreibgeräte stellen auch dann Arbeitsmittel dar, wenn sie höhere Anschaffungskosten als das billigste denkbare Schreibwerkzeug haben. Ein Werbungskostenabzug ist daher zulässig (UFS 25. 6. 2009, RV/0778-W/09). Lesen Sie eine ausführliche Besprechung dieser Entscheidung in der August-Ausgabe des UFSjournals in einem Beitrag von Mag. Martin Kuprian vom UFS Innsbruck.
24. 08. 2009 - PVInfo - Bonus-Malus-System entfällt mit 1. September
Das sog. Arbeitsmarktpaket 2009, kundgemacht in BGBl. I Nr. 90/2009, ausgegeben am 18. 8. 2009, bringt unter anderem eine für die Personalverrechnung wesentliche Neuerung: Das Bonus-Malus-System bei Einstellung (Entfall des Dienstgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung) bzw. Freisetzung (Pflicht zur Entrichtung eines Beitrags) von Arbeitnehmern über 50 (geregelt in den §§ 5a und 5b Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz) entfällt mit 1. 9. 2009. Für Personen, die vor dem 1. 9. 2009 eingestellt worden sind, gilt indes weiterhin der Bonus.
24. 08. 2009 - ASOKOnline - Arbeitsmarktpaket 2009 im Bundesgesetzblatt
Das Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpaket 2009) wurde in BGBl. I Nr. 90/2009, ausgegeben am 18. 8. 2009, kundgemacht. Die wichtigsten Neuerungen betreffen Änderungen zur Altersteilzeit, zur Kurzarbeit, zur Bildungskarenz und den Entfall des Malus. Sie werden in der August-Ausgabe der ASoK in einem Artikel von Dr. Thomas Rauch vorgestellt.
24. 08. 2009 - SWKOnline - Begutachtungsentwurf zum Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2009
Das BMJ hat am 20. 8. 2009 den Begutachtungsentwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung in Insolvenzordnung umbenannt und gemeinsam mit dem Insolvenzrechtseinführungsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz, dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, dem IEF-Service-GmbH-Gesetz und der Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie die Ausgleichsordnung aufgehoben wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2009 – IRÄG 2009), versandt: Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise sollen Sanierungen erleichtert werden. Als zentrales Sanierungselement soll der Zwangsausgleich erhalten bleiben. In die in „Insolvenzordnung“ umbenannte Konkursordnung soll der – alle Verfahrensvarianten umfassende – Begriff des „Insolvenzverfahrens“ eingeführt werden, mit dem anstelle der Unterteilung in Konkurs- und Ausgleichsverfahren ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen werden soll, das bei rechtzeitiger Vorlage eines Sanierungsplans als Sanierungsverfahren, ansonsten als Konkursverfahren zu bezeichnen ist. Damit sollen die Schuldner zu einer früheren Antragstellung motiviert werden. Gleichzeitig soll durch die Bezeichnung als Sanierungsverfahren auch für die Vertragspartner des Schuldners die – positive – Ausrichtung des Verfahrens klargestellt werden. Sofern der Schuldner bei Verfahrenseröffnung qualifizierte Unterlagen vorlegt (etwa einen Finanzplan) und im Sanierungsplan eine Quote von zumindest 30 % anbietet, soll ihm überdies die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Verwalters belassen werden. Um die Sanierung im Insolvenzverfahren zu fördern, soll dem Schuldner für einen beschränkten Zeitraum der notwendige Spielraum zur Vorbereitung der notwendigen Maßnahmen gegeben werden: So soll die Auflösung von Verträgen durch Vertragspartner des Schuldners nur in Ausnahmefällen möglich sein und der Zugriff der gesicherten Gläubiger weiter aufgeschoben werden.
24. 08. 2009 - PVInfo - Auftraggeberhaftung im Baugewerbe startet mit 1. September
Am 8. 7. 2009 wurde die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Inkraftsetzung der Bestimmungen über die AuftraggeberInnen-Haftung in BGBl. II Nr. 216/2009 kundgemacht: Ab 1. 9. 2009 sind die zur Verfügung stehenden technischen Mittel für die Vollziehung der Bestimmungen über die Auftraggeberhaftung geeignet. Die §§ 67a bis 67d samt Überschriften, 112a samt Überschrift, 545 Abs 8 und 625 Abs 12 ASVG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 91/2008 treten mit diesem Zeitpunkt in Kraft. Anträge auf Aufnahme in die HFU-Liste (Liste haftungsfreistellender Unternehmen) sind an das Dienstleistungszentrum – AuftraggeberInnen-Haftung in Wien zu richten und können bereits seit Ende Juni 2009 eingebracht werden. Alles rund um die neue Auftraggeberhaftung finden Sie in einem Überblicksartikel von Rudolf Grafeneder.
24. 08. 2009 - SWIOnline - Bericht der Europäischen Kommission über Wettbewerbspolitik 08
Der Bericht der Europäischen Kommission über die Wettbewerbspolitik 2008 gibt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen in der Wettbewerbspolitik und wichtige Durchsetzungsmaßnahmen: Bei den staatlichen Beihilfen beherzigte die Kommission mit dem Erlass der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und der Einführung einer Abwägungsprüfung einen stärker wirtschaftlich und wirkungsorientierten Ansatz für die Prüfung der von den Mitgliedstaaten angemeldeten Unterstützungsmaßnahmen. Das Weißbuch „Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts“ ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Beseitigung der Hindernisse, die derzeit einer wirksamen Entschädigung der Opfer von Wettbewerbsverstößen entgegenstehen. Um Kartellverfahren zu beschleunigen und Ressourcen für die Bearbeitung anderer Kartellsachen und die Einleitung neuer Untersuchungen freizusetzen, führte die Kommission ein Vergleichsverfahren ein. Im Zusammenhang mit verbraucherschädigenden Absprachen belegte die Kommission im Jahr 2008 34 Unternehmen in sieben Kartellentscheidungen mit Geldbußen. In Fällen wie dem des Bananenkartells hatten die Verbraucher unmittelbar unter überhöhten Preisen zu leiden. Nach Schätzungen belief sich der Schaden, den die von der Kommission geahndeten Kartelle der Wirtschaft zwischen 2005 und 2007 verursachten, auf mindestens 7,6 Mrd. Euro.
24. 08. 2009 - SWKOnline - Abgabenverwaltungsreformgesetz: Änderung bei Bemessungsverjährung
Das Abgabenverwaltungsreformgesetz hat nicht nur den Anwendungsbereich der BAO auf Landes- und Gemeindeabgaben erweitert und für solche Abgaben Sonderbestimmungen vorgesehen, sondern auch auf Bundesabgaben anwendbare Bestimmungen der BAO geändert: Im Bereich der Bemessungsverjährung kam es zu einer Neufassung des § 207 sowie des § 209 Abs. 1 BAO. In einem Beitrag in SWK-Heft 23/24/2009 stellt Min.-Rat Prof. Christoph Ritz, als Verfahrensrechtsexperte im BMF federführend mit der Umsetzung der Reform betraut, die Neuerungen vor.
19. 08. 2009 - UFSjournal - UFS-Verfahren im Rechtsvergleich
Auch nach Einführung des UFS sind die Rufe nach Finanzgerichten in Österreich nicht gänzlich verstummt. Die Forderung nach Finanzgerichten erscheint auf den ersten Blick legitim, handelt es sich beim UFS doch „nur“ um eine Verwaltungsbehörde. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass das österreichische Rechtsschutzsystem in Abgabenangelegenheiten den Vergleich mit der deutschen Finanzgerichtsbarkeit nicht zu scheuen braucht. Das Verwaltungsverfahren vor dem UFS kann dem Rechtsschutzstandard der deutschen Finanzgerichte durchaus „das Wasser reichen“, wie Dr. Verena Hörtnagl-Seidner von der Universität Innsbruck in ihrem rechtsvergleichenden Schwerpunktbeitrag in der August-Ausgabe des UFSjournals anschaulich macht.
19. 08. 2009 - PVInfo - Wie berechnet sich das zuletzt gebührende Entgelt bei einer Konkurrenzklausel?
Es entspricht herrschender Auffassung, dass nach § 23 Abs. 1 AngG das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt Basis der Berechnung des Abfertigungsanspruchs darstellt. Auf die Fälligkeit kommt es nicht an; schwankt die Höhe des Entgelts innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist ein Zwölftel des gesamten Entgelts dieses Jahres als Bemessungsgrundlage der Abfertigung zugrunde zu legen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob diese Schwankungen durch variable Prämien, Zulagen, Provisionen, Sonderzahlungen oder Überstundenentgelte bewirkt werden. Dadurch, dass der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Ermittlung der Entgeltgrenze des § 36 Abs. 2 AngG (Konkurrenzklausel) ebenfalls von dem „für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Entgelt“ ausgeht, das wortgleich die Basis für die Ermittlung der Abfertigung nach § 23 Abs. 1 AngG darstellt, bringt er hinreichend klar zum Ausdruck, dass diese identen Begriffe in den unterschiedlichen Gesetzesstellen (desselben Gesetzes) auch ident zu verstehen sind. „Das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt“ umfasst somit nicht die gesamte in diesem Monat fällig gewordene Weihnachtsremuneration, sondern lediglich die aliquoten Sonderzahlungen (OGH 2. 4. 2009, 8 ObA 16/09z).
19. 08. 2009 - ASOKOnline - Krankenkassen weisen 2009 geringeres Defizit aus
Das vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gemeinsam mit den Krankenversicherungsträgern und der Ärztekammer erarbeitete Sanierungskonzept zeigt nach Ansicht des Hauptverbandes bereits erste Wirkung. So seien im ersten Halbjahr 2009 die Ausgaben für die von den öffentlichen Apotheken auf Rechnung der Krankenkassen abgegebenen Medikamente lediglich um 1,84 % gestiegen, während es im Jahresvergleich 2007/2008 noch einen Kostenanstieg von 7,6 % gab. Die 19 Krankenkassen rechnen bei einem Gesamtbudget von 14,2 Mrd. Euro für das laufende Jahr in ihrer August-Prognose statt eines voraussichtlichen Gebarungsabgangs von minus 99 Mio. Euro (Mai 2009) nun möglicherweise mit einem leichten Plus. Als Gründe für die positive Gebarungsentwicklung werden die noch relativ stabile Einnahmensituation durch hohe Lohn- und Pensionsabschlüsse, Kostendämpfungsmaßnahmen wie bei den Medikamenten, Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes wie Auflösung des Katastrophenfonds, Refundierung der Mehrwertsteuerleistungen und zusätzliche Budgetmittel in Höhe von 45 Mio. Euro ausgemacht. Ein Risiko für die weitere Konsolidierung der Krankenkassen stellen jedoch die weitere Ausbreitung der Schweinegrippe zu einer Pandemie bzw. weiter steigende Arbeitslosenzahlen dar.
19. 08. 2009 - SWIOnline - Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug
Im Rahmen ihrer Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs hat die Europäische Kommission am 18. 8. 2009 einen Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer angenommen, mit dem der Rechtsrahmen für den Austausch von Informationen und die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden erweitert und verstärkt werden soll. Einer der Schlüsselpunkte des Vorschlags ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Eurofisc, einer gemeinsamen operativen Struktur, die den Mitgliedstaaten ein rasches Eingreifen bei der Bekämpfung von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug ermöglicht. Außerdem hat die Kommission einen Bericht über das Funktionieren der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden verabschiedet.
19. 08. 2009 - SWKOnline - Fragen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuung
In § 34 Abs. 9 EStG i. d. F. Steuerreformgesetz 2009 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit normiert, Kinderbetreuungskosten abzusetzen. Als Auslegungsunterstützung hat das BMF mittlerweile einen Erlass und eine Ergänzung zu diesem Erlass veröffentlicht. Ein Großteil der bei einer Umsetzung auftretenden Fragestellungen konnte so bereits geklärt werden, für einzelne Aspekte fehlen jedoch noch Anwendungshinweise. In einem Beitrag in SWK-Heft 23/24/2009 widmen sich Dr. Susanne Geirhofer und Mag. Katharina Kuch offenen Fragen in diesem Zusammenhang.
19. 08. 2009 - UFSjournal - Volontariat während eines Auslandsstudiums
Die Absolvierung eines Volontariats, das als Pflichtpraktikum anstelle einer zwingenden Teilnahme an vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen – im Rahmen eines im Ausland betriebenen Studiums – angerechnet wird, stellt eine Zeit der Berufsausbildung dar, wodurch folglich eine Anspruchsberechtigung für die Familienbeihilfe vorliegt (UFS 22. 6. 2009, RV/0757-L/08).
19. 08. 2009 - SWKOnline - OGH verneint Auskunftsanspruch gegen Provider
Ein Access-Provider, der den Nutzern nur den Zugang zum Internet verschafft, ohne weitere Dienste wie insbesondere E-Mail, FTP oder Filesharing anzubieten oder eine rechtliche oder faktische Kontrolle über den genutzten Dienst auszuüben, ist „Vermittler“ i. S. d. § 87b Abs. 3 UrhG, der einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch anordnet. Solch ein Anspruch (hier auf Bekanntgabe von Namen und Adressen der Internetanschlussinhaber im Zusammenhang mit dem Austausch von Musikdateien über ein Peer-to-Peer-Netzwerk) muss derzeit aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen am Speicherverbot und der Löschungsverpflichtung nach § 99 Abs. 1 TKG 2003 (Art. 6 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG) scheitern, wenn er nur durch eine Verarbeitung von Verkehrsdaten erfüllt werden kann. Dieser Normkonflikt zwischen UrhG- und TKG ist durch Rückgriff auf das höherrangige Gemeinschaftsrecht zu lösen. Danach muss – mangels Pflicht der Mitgliedstaaten, einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch vorzusehen – die ausdrückliche Löschungsverpflichtung, die in Österreich derzeit nicht durch Rechtsvorschriften i. S. d. Art 15 Abs. 1 dieser RL eingeschränkt ist, Vorrang haben. Die begehrte Auskunft kann nur aufgrund einer nach derzeitiger Rechtslage rechtswidrigen Verarbeitung von Verkehrsdaten erteilt werden. Da der Provider nicht zu einem rechtswidrigen Verhalten verpflichtet werden kann, ist das Klagebegehren abzuweisen (OGH 14. 7. 2009, 4 Ob 41/09x).
17. 08. 2009 - UFSjournal - Volontariat während eines Auslandsstudiums
Die Absolvierung eines Volontariats, das als Pflichtpraktikum anstelle einer zwingenden Teilnahme an vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen – im Rahmen eines im Ausland betriebenen Studiums – angerechnet wird, stellt eine Zeit der Berufsausbildung dar, wodurch folglich eine Anspruchsberechtigung für die Familienbeihilfe vorliegt (UFS 22. 6. 2009, RV/0757-L/08).
17. 08. 2009 - ASOKOnline - Arbeitnehmerschutz im Bereich der Binnenschifffahrt
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat eine Verordnung über den Schutz von Arbeitnehmern in der Schifffahrt (Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung – SchiffAV), BGBl. II Nr. 260/2009, ausgegeben am 13. 8. 2009, erlassen. Diese auf dem ASchG beruhende Verordnung gilt für Betriebe und Tätigkeiten im Bereich der Binnenschifffahrt, die dem Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion unterliegen, und enthält detaillierte Vorgaben für den Arbeitnehmerschutz auf Fahrzeugen und schwimmenden Geräten auf Binnengewässern. Sie tritt am 1. 9. 2009 in Kraft.
17. 08. 2009 - UFSjournal - Liebhaberei – „große Vermietung“ und Kriterienprüfung
Der Berufungswerber erwarb ein Haus, in dem er nach Umbauarbeiten drei Wohneinheiten für die Vermietung bereitstellte. Geplant war der Ausbau von insgesamt fünf Wohnungen. 1994 bis 2004 erzielte er ausschließlich Verluste. Nach 35 Jahren würde bei einer realistischen Prognoserechnung noch immer ein Gesamtverlust von rund 22.000 Euro verbleiben. Auch wenn der „übliche Kalkulationszeitraum“ nicht mit 35 Jahren bestimmt ist, sondern nach den Umständen des Falls durch Ermittlung bestehender Übung festzustellen ist, ist im gegenständlichen Fall eine angemessene Zeitrelation – gemessen am Verhältnis des Zeitraums, innerhalb dessen ein Gesamtüberschuss geplant ist, zum „üblichen Kalkulationszeitraum“ – nicht mehr zu bejahen (UFS 10. 6. 2009, RV/0739-K/07).
17. 08. 2009 - PVInfo - Neuer KV für Angestellte des Fachverbands Unternehmensberatung
Ab 1. 9. 2009 gelten für Angestellte des Fachverbands Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT) neue, um je nach Tätigkeitsfamilie zwischen 3,2 % und 4,5 % höhere kollektivvertragliche Mindestgehälter. Kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigungen, Schichtzulagen sowie Rufbereitschaftspauschalen sind ab 1. 9. 2009 um 3,5 % zu erhöhen. Bereits jetzt wurde eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 1,5 % ab 1. 1. 2010 beschlossen. Weiters wurde vereinbart, dass das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld (13. und 14. Monatsgehalt) für alle Beschäftigten im Jahr 2010 einmalig um 10 % erhöht werden.
17. 08. 2009 - ASOKOnline - Dienstzeugnisse einfach und professionell erstellen
Das vor kurzem im Linde Verlag in 2. Auflage erschienene Werk „Dienstzeugnisse“ von Gabriele Cerwinka, Alexandra Knell und Gabriele Schranz stellt in verständlicher und kompakter Weise einen Leitfaden für das Texten von Dienstzeugnissen in Österreich dar. Es gibt zahlreiche Tipps, wie der Verfasser eines Dienstzeugnisses sämtliche rechtliche und formale Anforderungen erfüllen kann. Für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber bietet dieses Fachbuch auf rechtlicher Ebene Antworten auf Dienstzeugnis-Rechtsfragen. Außerdem werden Erläuterungen zu Mängeln oder verbotenen Inhalten sowie Formerfordernissen gegeben. Als besonders hilfreich hervorzuheben ist auch die beiliegende CD-ROM mit einem praktischen Programm zur elektronischen Erstellung von Dienstzeugnissen.
17. 08. 2009 - SWIOnline - Schärfere Strafen für Steuerhinterzieher in Deutschland
Mit Urteil vom 2. 12. 2008, 1 Str 416/08, hat der deutsche Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung gefällt: Bei einer Steuerhinterziehung ist die Höhe des Hinterziehungsbetrags ein Strafzumessungsumstand von besonderem Gewicht. Der Steuerschaden bestimmt daher auch maßgeblich die Höhe der Strafe. Dabei kommt der gesetzlichen Vorgabe des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO indizielle Bedeutung zu, wonach bei einer Hinterziehung in „großem Ausmaß“ in der Regel nur eine Freiheitsstrafe, und zwar von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, angedroht ist. Ein großes Ausmaß liegt bereits dann vor, wenn der Steuerschaden über 50.000 Euro liegt. Das bedeutet, dass jedenfalls bei einem sechsstelligen Hinterziehungsbetrag die Verhängung einer Geldstrafe nur bei Vorliegen von gewichtiger Milderungsgründe noch schuldangemessen sein wird. Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe kommt eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht. Bei der letztgenannten Fallgestaltung (Millionenbetrag) wird auch eine Erledigung im Strafbefehlsverfahren regelmäßig nicht geeignet erscheinen, da hier nur eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verhängt werden kann. Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Dipl.-Betriebswirt Anton-Rudolf Götzenberger in der August-Ausgabe der SWI.
17. 08. 2009 - SWKOnline - OGH: Anspruch auf Benutzungsentgelt beim Rücktritt vom Internet
Gemäß § 5e KSchG kann der Verbraucher von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb einer Frist von sieben Werktagen zurücktreten. Im Falle des Rücktrittes sind die empfangenen Leistungen wechselseitig zurückzustellen. Wenn die Ware bereits benutzt wurde, darf der Unternehmer gemäß § 5g KSchG ein angemessenes Benützungsentgelt einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Wertminderung verlangen. Strittig war, ob eine bloße Funktionsüberprüfung (hier von Antennen für ein WLAN-Funknetzwerk) schon eine Benützung im Sinne dieser Bestimmung darstellt. Nach Ansicht des OGH hat der Verbraucher kein Benutzungsentgelt zu zahlen, wenn die Ware nur zwecks Funktionsprüfung kurzfristig in Gebrauch genommen wurde, da er aus der Ware keinerlei Nutzen gezogen und die Ware war auch nicht beschädigt hat. Bereits in der Entscheidung 1 Ob 110/05s hatte der OGH unter Bezugnahme auf die Fernabsatzrichtlinie festgehalten, dass ein Benützungsentgelt bzw. eine Wertminderung nicht schon dann auferlegt werden dürfen, wenn der Konsument die Ware lediglich begutachtet und zwecks Erprobung kurzfristig in Gebrauch nimmt (OGH 18. 6. 2009, 8 Ob 25/09y).
17. 08. 2009 - SWKOnline - Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge kann jährlich gekündigt werde
Versicherungsnehmer können ihre Lebensversicherung nach § 165 VersVG jährlich kündigen. Nach § 176 VersVG ist danach der Rückkaufswert auszuzahlen. Diese Bestimmungen sind nach § 178 VersVG zwingend, weshalb sich die Versicherung auf eine von der Kündigungsmöglichkeit abweichende Vereinbarung nicht berufen kann. Die steuerrechtlichen Regelungen stehen dem nicht entgegen. Gemäß § 108g Abs 1 EStG kommt es bei der Prämienzahlungen für die staatliche Zukunftsvorsorge auf Antrag zur Erstattung von Einkommensteuer. Dazu ist eine Erklärung des Steuerpflichtigen erforderlich, auf die Dauer von mindestens zehn Jahren auf eine Rückzahlung zu verzichten. Diese Erklärung ist allerdings nur an die Abgabenbehörde gerichtet. Da außerdem § 108g EStG nur das Verhältnis der Abgabenbehörde zum Steuerpflichtigen zum Inhalt hat, kann diese steuerrechtliche Regelung keine Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung haben. § 108g EStG ist auch keine lex specialis zu den §§ 165 und 176 VersVG, da § 108g EStG keine Rechtsfolgenanordnung für die Erstattung des Rückkaufswertes enthält. Der Kündigungsausschluss in den Versicherungsbedingungen ist unwirksam (HG Wien 27. 2. 2009, 50 R 95/08i; rechtskräftig).
12. 08. 2009 - UFSjournal - Kein Vorsteuerabzug für den Opel Zafira
Im fortgesetzten Verfahren zum Dauerbrenner Vorsteuerabzug für Opel Zafira kam der UFS zum Schluss, dass ein Vorsteuerabzug nicht zusteht. Der Opel Zafira ist ein Fahrzeug mit kastenwagenförmigem Äußeren. Er eignet sich aber nicht für eine komfortable Beförderung von sieben erwachsenen Personen über einen längeren Zeitraum bzw. eine längere Distanz und bietet auch nicht die Möglichkeit, für Personen in dieser Anzahl ein Mindestgepäck mitzuführen. Er erfüllt daher das Kriterium der Beförderungskapazität im Sinn der Rechtsprechung des VwGH nicht und berechtigt daher auch nicht zum Vorsteuerabzug (UFS 28. 7. 2009, RV/0471-F/08; im fortgesetzten Verfahren zu VwGH 24. 9. 2008, 2007/15/0161).
12. 08. 2009 - PVInfo - Wann liegt ein berechtigter Austritt vor?
Der Arbeitnehmer kann, wenn durch längeres Vorenthalten der Entgeltzahlung ein rechtswidriger Dauerzustand geschaffen wurde, diesen Umstand nicht zum Anlass eines plötzlichen Austritts nehmen, also ohne vorherige Ankündigung und damit für den Arbeitgeber nicht erkennbar, eine weitere Zusammenarbeit ablehnen. Hat aber der Arbeitnehmer durch die Ankündigung eines gerichtlichen Verfahrens wegen des behaupteten rückständigen Entgelts zu erkennen gegeben, dass er sich – bis auf Weiteres – mit der milderen Sanktion des Verfahrensrechts begnügen will, kann ein berechtigter Austritt erst nach einer Mahnung mit Androhung des Austritts erfolgen (OGH 13. 11. 2008, 8 ObA 60/08v).
12. 08. 2009 - ASOKOnline - Inanspruchnahme von Bildungskarenz hat stark zugenommen
Im Juni waren mehr als 5.500 Menschen in Bildungskarenz; das sind viermal mehr als ein Jahr davor, meldet der Österreichische Rundfunk. Gründe dafür sind offenbar neue gesetzliche Regelungen mit einer attraktiveren finanziellen Unterstützung sowie vor allem auch die derzeitige wirtschaftliche Situation, die dazu beiträgt, dass es für Arbeitgeber leichter ist, eine Zeit lang auf Arbeitnehmer zu verzichten. Die Dauer der Bildungskarenz beträgt mindestens drei Monate und maximal ein Jahr, bezahlt wird sie vom AMS. Um eine Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen, muss ein Kurs oder eine andere Weiterbildungsmaßnahme von mindestens 20 Stunden pro Woche besucht werden. Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter während der Bildungskarenz unterstützen, etwa indem sie die Weiterbildung bezahlen, können sie von den Bundesländern eine Förderung von bis zu 50 % bekommen. Im September beginnen viele Kurse und Ausbildungen, das BMASK rechnet deshalb damit, dass die Zahl der Menschen in Bildungskarenz im September weiter ansteigen wird.
12. 08. 2009 - SWIOnline - Liechtenstein unterzeichnet Steuerabkommen
Am 11. 8. 2009 haben das Fürstentum Liechtenstein und das Vereinigte Königreich ein Abkommen über die Zusammenarbeit in Steuerfragen unterzeichnet: Die zwei Staaten einigen sich darin auf ein gemeinsames Modell zur grenzüberschreitenden Kooperation mit dem Ziel der geordneten rechtsstaatlichen Durchsetzung vergangener und zukünftiger Steueransprüche. Das Abkommen sieht für den Zeitraum von 2010 bis 2015 besondere Konditionen bei der Selbstdeklaration von Kunden des Finanzplatzes Liechtenstein vor, die im Vereinigten Königreich steuerpflichtig sind. Im Gegenzug verpflichtet sich Liechtenstein zur Sicherstellung der Steuerkonformität von britischen Finanzplatzkunden. Über dieses Abkommen hinaus haben sich beide Staaten auch darauf verständigt, Verhandlungen über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens aufzunehmen. Liechtenstein hatte am 12. 3. 2009 den OECD-Steuerkooperationsstandard als weltweit verbindlich anerkannt.
12. 08. 2009 - SWKOnline - Anstieg der Schwarzarbeit in Österreich
Die Halbjahresbilanz der Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) ergibt einen deutlichen Anstieg der Schwarzarbeit in Österreich. Wie das BMF in einer Presseaussendung mitteilt, entsteht dem Staat und damit der heimischen Wirtschaft ein Gesamtschaden von rund 20 Mrd. Euro pro Jahr. Durchschnittlich beträgt das Verhältnis Schatten- zu offizieller Wirtschaft in den OECD-Ländern 2009 rund 13,8 %. Österreich liegt weit unter diesem Schnitt; hierzulande macht Schwarzarbeit gemessen am BIP rund 8,5 % aus. Im Vergleich zu 2003 hat die KIAB im Vorjahr mit 26.330 um ein Viertel mehr Betriebe kontrolliert, und die Zahl der gestellten Strafanträge ist um 180 Prozent von 3.588 auf 10.002 gestiegen. Im ersten Halbjahr 2009 hat die KIAB bereits 14.622 Betriebe und 35.269 Personen kontrolliert. Die Trefferquote bei illegal beschäftigten Ausländern ist mit 5.720 Personen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um drei Prozentpunkte auf 16,2 % gestiegen. Dabei verfolgt die KIAB neben illegal Beschäftigen auch die Hinterziehung von Lohn- und Sozialabgaben. Hier ist die Trefferquote mit 5.263 in- und ausländischen Personen, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren, von 12 auf 15 % angestiegen. Die meisten Betriebe wurden mit 3.037 der insgesamt 14.622 in Wien kontrolliert. Die meisten der illegal beschäftigten Ausländer hat die KIAB (in Prozent der jeweils kontrollierten Personen) mit 25,5 % im Burgenland aufgegriffen. Besonders häufig wird am Bau (26 %) und im Beherbergungs- bzw. Gaststättenwesen (25 %) schwarz gearbeitet.
12. 08. 2009 - UFSjournal - Golddukaten und Reisegutscheine als Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Die Hingabe von Golddukaten und Reisegutscheinen anlässlich Arbeitnehmerjubiläen oder persönlicher Anlässe (Ablegen von Prüfungen, Geburt eines Kindes) an namentlich angeführte Mitarbeiter ist weder unter die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 noch unter § 3 Abs. 1 Z. 16 EStG 1988 subsumierbar, sondern stellt einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, auch wenn diese Zuwendungen anlässlich einer Weihnachtsfeier überreicht werden (UFS 20. 6. 2009, RV/0581-G/06).
12. 08. 2009 - PVInfo - Kein Ausbildungskostenrückersatz ohne aliquote Rückzahlungsverpflichtung
Eine Verpflichtung zur Rückerstattung von Ausbildungskosten besteht dann nicht, wenn die Höhe der Rückerstattungsverpflichtung nicht aliquot vereinbart wird. Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Anordnung geht es nicht darum, einen gewissen inhaltlichen Mindeststandard abzusichern, sondern darum, dass die vertragliche Vereinbarung eine formelle Qualität aufweisen muss, ohne die keine Verpflichtung besteht. Sowohl die wörtliche als auch die systematische und die historische Interpretation ergeben, dass es der Wille des Gesetzgebers ist, Rückersatzklauseln, die überhaupt keine Aliquotierung vorsehen, als zur Gänze unwirksam einzustufen, um die Vereinbarung solcher besonders mobilitätshemmender Klauseln möglichst zu verhindern (OGH 1. 4. 2009, 9 ObA 126/08g).
12. 08. 2009 - ASOKOnline - Keine Witwenpension bei einvernehmlicher Abänderung
Nach Ansicht des OGH besteht kein Anspruch auf Witwenpension, wenn ein im Scheidungsverfahren abgeschlossener Unterhaltsvergleich in der Folge einvernehmlich abgeändert wird, sodass der geschiedene Ehemann nicht mehr zur Leistung von Unterhalt an seine frühere Ehegattin verpflichtet ist. Hat der geschiedene Ehemann dennoch weiter freiwillige Unterhaltszahlungen geleistet, diese jedoch bereits mehr als zwei Jahre vor seinem Tod wieder eingestellt, besteht auch kein Anspruch auf Witwenpension. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich die Verlassenschaft nach dem verstorbenen Ehemann nachträglich in einem Vergleich verpflichtet hat, der geschiedenen Ehefrau den freiwilligen Unterhalt für die Zeit bis zum Todestag nachzuzahlen (OGH 25. 11. 2008, 10 ObS 143/08i).
12. 08. 2009 - SWIOnline - Einschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit zulässig?
Die Kapitalverkehrsfreiheit gilt als einzige der Grundfreiheiten des EG-Vertrags nicht nur gegenüber Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sondern auch gegenüber Drittstaaten. Unter Berufung auf die Rechtsprechung des EuGH versucht der österreichische Gesetzgeber, die Kapitalverkehrsfreiheit punktuell gegenüber Drittstaaten einzuschränken, soweit keine „umfassende Amts- oder Vollstreckungshilfe“ besteht. In einem Beitrag in der August-Ausgabe der SWI untersuchen Dr. Ernst Marschner und Dr. Markus Stefaner, ob dieses Argument gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungen rechtfertigen kann.
12. 08. 2009 - SWKOnline - UWG: Verbotene Werbung mit ausländischem Professorentitel
Angaben, die sich auf Eigenschaften eines Unternehmens oder eines Unternehmensinhabers beziehen oder Schlüsse darauf zulassen, müssen mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Deshalb hat der OGH schon 2003 die Irreführungseignung der Führung der Titel „Universitätsprofessor“ oder „Professor“ durch einen außerordentlichen Gastprofessor (ao. Univ.-Prof.) einer ausländischen Universität bejaht. Der Titel eines Professors (Universitätsprofessors) wird als Berufsbezeichnung für den Inhaber eines entsprechenden Amtes angesehen, das – zumindest im medizinischen Bereich – ein besonderes Vertrauen bei den angesprochenen Verkehrskreisen genießt. An dieser Rechtslage hat sich durch die UWG-Novelle 2007 nichts geändert. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 UWG gilt eine Geschäftspraktik als irreführend, wenn sie geeignet ist, einen Marktteilnehmer in Bezug auf die Person des Unternehmers, wie etwa seine Auszeichnungen und Ehrungen, derart zu täuschen, dass er dazu veranlasst wird, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Für den konkreten Fall gilt: Das Führen des Titels „Professor“ ohne den Zusatz „Visiting“ und ohne Hinweis auf die Universität Sibiu ist unzulässig (OGH 9. 6. 2009, 4 Ob 68/09t).
07. 08. 2009 - UFSjournal - Urlaubsersatzleistung und mehrere Beschäftigungsverhältnisse
Wenn Anspruch auf eine Urlaubsersatzleistung besteht, dann liegt nur ein Entgeltanspruch des Arbeitnehmers aus einer bereits beendeten Beschäftigung vor. Für den Zeitraum, für den eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt wird, liegt keine Beschäftigung mehr vor; daher entsteht kein eigener Lohnzahlungszeitraum. Der Begriff des Lohnzahlungszeitraums knüpft an eine tatsächliche Beschäftigung und nicht an einen sozialversicherungsrechtlichen Versicherungszeitraum an. Unabhängig davon erfolgt die Versteuerung der Urlaubsersatzleistung gemäß § 67 Abs. 8 lit. d EStG 1988 im Kalendermonat der Zahlung als lohnsteuerpflichtiger Bezug (UFS 2. 6. 2009, RV/0827-L/07).
07. 08. 2009 - PVInfo - AMS-Richtlinie zum Kombilohn
Die Kombilohnbeihilfe wurde mit 1. 7. 2009 – mit geänderten Rahmenbedingungen – „wiederbelebt“. Ziel der Beihilfe ist die Reintegration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Gemäß § 34a Arbeitsmarktsicherungsgesetz können zur Förderung der Beschäftigungsaufnahme von Personen mit verminderten Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt Beihilfen an und für arbeitslose Personen als Kombilohn gewährt werden. An den Arbeitgeber kann diese Beihilfe in Form eines Zuschusses (in Höhe eines Teiles des Bruttoentgelts) bezahlt werden. Näheres wird durch eine AMS-Richtlinie geregelt, die Mag. Andreas Gerhartl in einem Beitrag in der August-Ausgabe der PV-Info näher erläutert.
07. 08. 2009 - ASOKOnline - Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-Novelle 2009
Mit einer Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle 2009) soll der Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe sowohl an die durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr. 55/2005, harmonisierten Regelungen der Sozialbetreuungsberufe als auch an die im Rahmen des Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 57/2008, neu geschaffenen Regelungen betreffend die 24-Stunden-Rund-um-die-Uhr-Betreuung sowie die aktuellen Anforderungen des Pflegealltags angepasst werden. Die Regierungsvorlage (RV 316 BlgNR 24. GP) normiert gleichzeitig für die Pflegehilfe eine quantifizierte Fortbildungsverpflichtung. Weiters werden einige sich aus der Vollziehung ergebende Probleme im Bereich der Sonderausbildungen einer Lösung zugeführt. Schließlich erfolgen Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht sowie einige sprachliche und legistische Klarstellungen und Bereinigungen.
07. 08. 2009 - SWIOnline - Deutschland setzt weiteren Schritt gegen Steuerhinterziehung
Am 5. 8. 2009 hat das deutsche Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung beschlossen: Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten für Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten festzulegen, die in Steuersachen nicht zum Auskunftsaustausch entsprechend dem aktuellen OECD-Standard bereit sind (sog. „nicht kooperierende Jurisdiktionen“). Bei Nichterfüllung dieser Pflichten ermöglicht das Gesetz, bestimmte steuerliche Vorschriften ganz oder teilweise nicht anzuwenden (z. B. Versagung des Abzugs von Betriebsausgaben oder Werbungskosten). Die Verordnung konkretisiert diese besonderen Mitwirkungs- und Nachweispflichten und regelt zudem den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz geänderten Vorschriften der Abgabenordnung. Die Benennung der nicht kooperierenden Jurisdiktionen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wird durch das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung der obersten Finanzbehörden der Länder sowie im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in einem im Bundessteuerblatt bekanntzugebenden Schreiben veröffentlicht werden. Staaten oder Gebiete werden erst dann in ein solches Schreiben aufgenommen, wenn sie keinen Auskunftsaustausch nach OECD-Standard ermöglichen und sie auch nach Aufforderung auf diplomatischem Wege nicht bereit sind, in Gespräche zum Abschluss einer bilateralen Vereinbarung zur Umsetzung des OECD-Standards einzutreten.
07. 08. 2009 - SWKOnline - Generalanwalt verneint Vorsteuerabzug für Außenwerbung
Die „Außenwerbung“ der rechtlich selbständigen Landesorganisation einer politischen Partei in Form der Öffentlichkeitsarbeit, Informationstätigkeit, Durchführung von Parteiveranstaltungen, Lieferung von Werbematerial an Bezirksorganisationen und der Ausrichtung und Veranstaltung eines alljährlich stattfindenden Balls ist nicht als wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen, wenn dabei Einnahmen aus der (teilweisen) Weiterverrechnung der Ausgaben für die „Außenwerbung“ an die ebenfalls rechtlich selbständigen Gliederungen der Partei (Bezirksorganisationen usw.) und aus Eintrittsgeldern aus der Durchführung des Balles erzielt werden. Eine solche Landesorganisation befindet sich nicht in einer Lage, die der eines gewerblichen Werbebüros vergleichbar ist. Ferner sind Zuschüsse der öffentlichen Hand, die der politischen Partei nach dem nationalen Parteienförderungsgesetz gewährt werden, keine wirtschaftlichen Vorteile, welche die in Frage stehende Tätigkeit zu einer „wirtschaftlichen Tätigkeit“ im Sinn der 6. MwSt-RL machen. Diese Tätigkeit berechtigt sohin nicht zum Vorsteuerabzug (Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro vom 9. 7. 2009, Rs. C-267/08, SPÖ Landesorganisation Kärnten).
07. 08. 2009 - SWKOnline - Gemeinschaftsrechtlicher Gutglaubensschutz
Betrifft die EuGH-Judikatur zur Gutgläubigkeit und dem damit verbundenen Vertrauensschutz nur Vorsteuerbetrugsfälle, oder erstrecken sich ihre Wirkungen auch auf Fälle fehlender Rechnungsmerkmale? In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung vom 30. 4. 2009, V R 15/07, hat der BFH klargestellt, dass der gute Glaube fehlende Rechnungsmerkmale nicht überdecken kann und insoweit die EuGH-Rechtsprechung in der Rs. Kittel nicht maßgeblich ist. Somit gibt es – im Einklang einerseits mit weiteren BFH-Entscheidungen, andererseits mit aktueller VwGH-Judikatur – kein tragfähiges Argument mehr für die Ausdehnung des Gutglaubensschutzes auf Fälle fehlender Rechnungsmerkmale. Wie Mag. Marco Laudacher vom UFS Linz in seinem Beitrag in SWK-Heft 22/2009 verdeutlicht, sind die Rechnungsmerkmale weiterhin Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug.
07. 08. 2009 - UFSjournal - Schülerhort als Betrieb gewerblicher Art
Die entgeltliche Nachmittagsbetreuung von schulpflichtigen Kindern ist durch das NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 geregelt, soweit sie u. a. nicht unter das NÖ Kindergartengesetz 1996 fällt und es sich nicht um Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen handelt. Werden Einnahmen von wirtschaftlichem Gewicht erzielt, ist ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts i. S. d. § 2 Abs. 3 UStG 1994 gegeben (UFS 4. 6. 2009, RV/1845-W/09; VwGH-Beschwerde eingebracht unter 2009/13/0139).
07. 08. 2009 - ASOKOnline - VwGH zur Arbeitskräfteüberlassung slowakischer Dienstnehmer
Nach Anhang XIV Z 2 der Beitrittsakte zum Beitrittsvertrag mit der Slowakischen Republik werden die derzeitigen Mitgliedstaaten nationale oder sich aus bilateralen Abkommen ergebende Maßnahmen anwenden, um den Zugang slowakischer Staatsangehöriger zu ihren Arbeitsmärkten zu regeln. Die derzeitigen Mitgliedstaaten können solche Maßnahmen bis zum Ende eines Zeitraums von fünf Jahren nach dem Tag des Beitritts weiter anwenden. Diese Übergangsbestimmung zum Beitrittsvertrag mit der Slowakei erlaubt Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit während des Übergangszeitraumes von fünf Jahren nach dem Beitritt der Slowakei zur EU. Die (bloße) Entsendung von Arbeitnehmern im Zuge der Erbringung einer Dienstleistung ist von der Dienstleistungsfreiheit erfasst, denn damit wird grundsätzlich kein Zugang zum Arbeitsmarkt des Zielstaates angestrebt. Anderes gilt aber für Fälle der Arbeitskräfteüberlassung, bei denen es sich zwar auch um eine Dienstleistung handelt, deren Gegenstand aber gerade darin besteht, Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zuzuführen, weil die überlassene Arbeitskraft Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt sucht. Somit ist es zulässig, die Beschränkungen für die Arbeitskräfteüberlassung aus dem Ausland für die neuen Mitgliedstaaten aufrechtzuerhalten. Österreich hat durch die Einführung der Bestimmung des § 32a AuslBG durch das EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz, BGBl. I Nr. 28/2004, von der Befugnis nach Anhang XIV Z 2 der Beitrittsakte zum Beitrittsvertrag Gebrauch gemacht. Das bedeutet, dass neue EU-Bürger und deren Ehegatten und Kinder während der Gültigkeit dieses Übergangsarrangements zur Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht von den Regelungen des AuslBG ausgenommen sind und nur nach diesen Bestimmungen zu einer Beschäftigung zugelassen werden können (VwGH 15. 5. 2009, 2006/09/0157).
07. 08. 2009 - SWIOnline - BFH: Fußballvereinen nicht in Deutschland steuerpfllichtig
Zahlungen, die ein inländischer Fußballverein an einen ausländischen Verein im Rahmen einer Vereinbarung über eine zeitlich begrenzte „Spielerleihe“ leistet, sind in Deutschland nicht steuerpflichtig und unterliegen deshalb nicht dem inländischen Steuerabzug. Eine Vereinbarung, in deren Rahmen ein deutscher Bundesligaverein einen Spieler von einem ausländischen Verein ausleiht und sich zur Zahlung einer Vergütung an diesen verpflichtet, die den entleihenden Verein in die Lage versetzt, mit dem Spieler einen Arbeitsvertrag abzuschließen und auf dieser Grundlage beim Deutschen Fußball-Bund eine Spielerlizenz zu beantragen, führt nicht zur Überlassung eines Rechts in Gestalt der Spielerlaubnis in Deutschland. Die (frühere) Spielerlaubnis ist nicht zur Nutzung überlassen worden; vielmehr hat der entleihende Verein eine eigenständige (neue) Spielerlaubnis erlangt. Das Leihentgelt ist folglich nicht in Deutschland steuerabzugspflichtig; eine Besteuerung erfolgt ausschließlich im Ausland (BFH 27. 5. 2009, I R 86/07).
07. 08. 2009 - SWKOnline - Bonus-Malus-System bei Import von Gebrauchtwagen
Im Herbst werden die NoVA-Richtlinien (NoVAR) im Hinblick auf die beschlossenen Gesetzesänderungen aktualisiert. Als Vorgriff zu dieser Aktualisierung gibt das BMF per Erlass vom 4. 8. 2009, BMF-010220/0230-IV/9/2009, für den Import von Gebrauchtwagen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet betreffend das Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 folgende Klarstellung bekannt: Rz. 631 NoVAR lautet: „Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Bonus-Malus-Systems ist, dass für ein Fahrzeug erstmals nach dem 30. 6. 2008 ein steuerbarer Tatbestand verwirklicht wurde und das Fahrzeug vor dem 1. 7. 2008 nicht bereits im übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen war. Nicht betroffen von der Bonus-Malus-Regelung sind daher Gebrauchtfahrzeuge, die vor dem 1. 7. 2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet bereits zugelassen waren. Nicht tangiert sind auch jene Fälle, in denen die Steuerschuld für ein bereits zugelassenes Kraftfahrzeug ab dem 1. 7. 2008 nochmals ausgelöst wird (z. B. Lieferung eines Fahrzeuges durch ein Taxiunternehmen gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991 nach dem 30. 6. 2008, für welches eine Vergütung nach § 3 Z 3 i. V. m. § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 durchgeführt wurde). Zu beachten ist § 6a NoVAG 1991 daher in den Fällen der erstmaligen inländischen Lieferung (§ 1 Z 1 NoVAG 1991) und der erstmaligen Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland (§ 1 Z 3 NoVAG 1991) nach dem 30. 6. 2008, ausgenommen das Fahrzeug war bereits im übrigen Gemeinschaftsgebiet vor dem 1. 7. 2008 zum Verkehr zugelassen. Anzuwenden ist somit die Regelung auch dann, wenn es sich um gebrauchte Fahrzeuge handelt, die vor dem 1. 7. 2008 in einem Drittland zum Verkehr zugelassen waren und bezüglich deren der erstmalige steuerbare Tatbestand nach dem 30. 6. 2008 entsteht.“
07. 08. 2009 - SWKOnline - Aktienrecht: Neuregelung der Teilnahme an Hauptversammlungen
Mit 1. 8. 2009 ist das Aktienrechts-Änderungsgesetz (AktRÄG) 2009, BGBl. I Nr. 71/2009, ausgegeben am 31. 7. 2009, in Kraft getreten. Diese Gesetzesnovelle bringt umfangreiche Neuerungen für die Hauptversammlungen von AGs, die zum Teil nur börsenotierte, überwiegend aber alle Gesellschaften betreffen. Die Gesellschaften haben die Möglichkeit, ihren Aktionären verschiedene Formen der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung (z. B. Fernabstimmung) anzubieten. Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt nunmehr grundsätzlich durch eine Depotbestätigung, wobei bei einer börsenotierten AG für die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung nicht mehr die Aktionärseigenschaft an diesem Tag, sondern der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag (= zehnter Tag vor der Hauptversammlung) relevant ist. In diesem Zusammenhang sei auch auf zwei Beiträge in Fachzeitschriften des Linde Verlages verwiesen: In der August-Ausgabe von CFOaktuell, der Zeitschrift für Finance und Controlling, stellt Dr. Matthias Potyka, im BMJ federführend mit der Erstellung des Gesetzes betraut, die wesentlichen Neuerungen übersichtlich zusammen. In der August-Ausgabe der GesRZ, der Zeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht, widmet sich Mag. Matthias Schimka vom Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien im Besonderen dem Teilnahmerecht der Aktionäre an der Hauptversammlung in seiner durch das AktRÄG 2009 geänderten Form.
07. 08. 2009 - UFSjournal - Zur Abgrenzung Instandsetzung – Instandhaltung bei einem Mietobjekt
Für die Beurteilung der Frage, ob die Kosten für die Sanierung und Modernisierung der Sanitäreinrichtung einer Wohnung (Austausch der Verrohrung, Bad, WC, Waschtisch, Elektroinstallationen, Fliesen) als verteilungspflichtige Instandsetzungsaufwendungen oder als sofort abzugsfähige Instandhaltungsaufwendungen anzusehen sind, ist nicht entscheidend, ob die einzelne Wohnung eine Erhöhung des Nutzungswerts erfahren hat, sondern ob der Nutzungswert des Mietobjektes insgesamt wesentlich erhöht worden ist. Ist von der Sanierungsmaßnahme eines einheitlich bewirtschafteten Mietobjekts nur eine Wohnung betroffen und entspricht deren Nutzfläche im Verhältnis zum Gesamtobjekt nur rund 16 % der Gesamtnutzfläche, so wird dadurch der Nutzungswert des Gebäudes im Sinn des § 28 Abs. 2 EStG nicht wesentlich erhöht (UFS 27. 5. 2009, RV/0771-I/08).
07. 08. 2009 - ASOKOnline - Abfindungsanspruch für Witwenpension Türkei
Nach Art. 18 des Abkommens zwischen Österreich und der Türkei über soziale Sicherheit kommt bei Vorliegen einer österreichischen Versicherungszeit von weniger als zwölf Versicherungsmonaten ein Anspruch auf eine österreichische Leistung grundsätzlich nicht zustande, es sei denn, dass nach den österreichischen Rechtsvorschriften ein Anspruch auf Gewährung einer Abfindung für eine Witwenpension nach § 269 Abs. 1 Z 1 ASVG allein aufgrund der österreichischen Versicherungszeiten besteht. Die gleichzeitige Zuerkennung einer Witwenpension aus der Versicherung des Vertragsstaates (Türkei) schließt die Gewährung der Abfindung nach dieser Gesetzesstelle nicht aus (OGH 25. 11. 2008, 10 ObS 150/08v).
07. 08. 2009 - SWIOnline - Drastische Steuererhöhungen in Kroatien
Kroatien will mit drastischen Steuererhöhungen das ausufernde Budgetdefizit eindämmen: Mit 1. 8. 2009 ist die Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt auf 23 Prozent angehoben worden. Diese Maßnahme soll Mehreinnahmen von 1,5 Mrd. Kuna (204 Mio. Euro) in die leeren Staatskassen spülen. Weiters wurde eine sog. „Krisensteuer“ eingeführt: Sie beträgt 2 Prozent für Einkommen zwischen 3.000 und 6.000 Kuna und 4 Prozent für darüberliegende Einkommen. Dividenden, die in Kroatien seit 2005 steuerfrei waren, werden nunmehr im Ausmaß der Krisensteuer einer Besteuerung unterzogen. Überdies müssen alle Mobilfunkunternehmen künftig 6 Prozent ihrer Einnahmen aus Sprachtelefonie, SMS und MMS an den Staat abführen.
07. 08. 2009 - SWKOnline - Vorsteuerabzugsberechtigte Klein-LKW
Das BMF hat die Liste der Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung aus dem Jahr 2002 aktualisiert und um das Fahrzeug Land Rover LF/LKW erweitert.
07. 08. 2009 - UFSjournal - Zur Bescheidqualität von (Bescheid-)Kopien
Nur maschinelle Ausdrucke, nicht auch Ablichtungen solcher Ausdrucke sind im Sinn des § 96 BAO mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt. Derartigen Ablichtungen fehlt somit die Bescheidqualität, wenn sie weder Unterschrift noch Beglaubigung aufweisen (siehe Ritz, BAO³, § 96 Tz. 8) (UFS 4. 5. 2009, RV/0230-G/08).
07. 08. 2009 - PVInfo - Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer
§ 5 Abs. 1 lit. a KommStG stellt auf Vergütungen jeder Art im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988, nicht hingegen auf den Gewinn im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988 ab. Zur Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer zählen daher auch Bezüge, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer als Vergütung der bei ihm angefallenen Betriebsausgaben gewährt (VwGH 4. 2. 2009, 2008/15/0260).
07. 08. 2009 - ASOKOnline - Fallen beim unterjährigen Pensionsantritt
Bei Eintritt in eine „Frühpension“ (Korridorpension, Schwerarbeitspension oder auslaufende vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer einschließlich „Hackler-Regelungen“) kommt es immer wieder zu bösen Überraschungen in der Form, dass die beanspruchte Pension nicht gewährt wird oder eine bereits gewährte Pension (rückwirkend) wieder wegfällt: Dies unter anderem dann, wenn der zuständige Pensionsversicherungsträger (nachträglich) feststellt, dass entweder Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung bestanden hat und/oder zu hohe die Geringfügigkeitsgrenze übersteigende Erwerbseinkünfte vorgelegen sind. Insb. kann dies trotz sorgfältiger Pensionsplanung in jenen Fällen eintreten, in denen der Pensionseintritt unterjährig erfolgt und nach dem Stichtag noch im selben Kalenderjahr eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, auch wenn die Einkünfte daraus die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen. Schuld daran ist die diesbezüglich nicht eindeutige Gesetzeslage, die den Pensionsversicherungsträgern unterschiedliche Auslegungen ermöglicht. Näheres dazu in einem Beitrag von Steuerberater Prof. Werner Sedlacek in der Juli-Ausgabe der ASoK.
07. 08. 2009 - SWKOnline - BMF veröffentlicht Liste der begünstigten Spendenempfänger
Mit dem Steuerreformgesetz 2009 wurde bekanntlich die Absetzbarkeit von Spenden an bestimmte mildtätige Vereine und Einrichtungen sowie Einrichtungen, die Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder für solche Zwecke Spenden sammeln, beschlossen (§ 4a Z 3 und 4, § 18 Abs. 1 Z 8, § 124b Z 152 EStG 1988). Das BMF hat am 31. 7. 2009 die Liste begünstigter Spendenempfänger auf seiner Homepage veröffentlicht.
07. 08. 2009 - UFSjournal - Verteilung von Einkünften auf drei Jahre
Die Tätigkeit einer Kostümbildnerin ist grundsätzlich dann als künstlerisch anzusehen, wenn die in einem Hochschulstudium (z. B. an der Universität für angewandte Kunst in Wien, der Universität der Künste Berlin) erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, das erlangte Wissen und Können im Feld der Bühnen- und Filmgestaltung umgesetzt werden. Diesfalls erarbeitet der Kostümbildner als autonom denkender Partner am Schaffensprozess einer Aufführung bzw. eines Filmes zusammen mit dem Bühnenbildner und dem Regisseur die Kostüme zu einer Bühnen- oder Filmproduktion. Im Zentrum stehen dabei nicht die Kostüme per se, sondern die von allen Beteiligten geschaffenen Figuren von Geschichten, die Künstler im Theater und im Film dem Publikum erzählen und zeigen wollen. Diesem künstlerischen Anforderungsprofil genügt eine für den ORF tätige Kostümbildnerin nicht, wenn sie die Kostüme für Unterhaltungssendungen (hier: Willkommen Österreich, Bingo, Money Maker, Adventzeit, Sechs) zu entwerfen hat (UFS 8. 7. 2009, RV/4742-W/02).
07. 08. 2009 - PVInfo - Verantwortliche Beauftragte und Arbeitnehmerschutz
Die Bestellung mehrerer verantwortlich Beauftragter im Sinn des § 9 Abs. 1 und 4 VStG mit dem räumlichen Wirkungsbereich „sämtliche Baustellen des Unternehmens“ ist unwirksam, wenn auf jeder Baustelle einer dieser Beauftragten als Bauleiter eingesetzt wird. In diesem Fall ist der Verantwortungsbereich der einzelnen Beauftragten nicht klar abgegrenzt, sodass die Behörde erst durch Ermittlungen im Einzelfall klären könnte, wem auf der jeweiligen Baustelle die Anordnungsbefugnis zur Sicherstellung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften zukommt (VwGH 28. 11. 2008, 2008/02/0300).
07. 08. 2009 - SWIOnline - Ist da eine Betriebsstätte?
Unter welchen Voraussetzungen der österreichische Unternehmer im Zuge seiner Auslandsaktivitäten eine Betriebsstätte begründet, ist eine der wichtigsten Fragen des internationalen Steuerrechts, mit deren Beantwortung sich Unternehmer, deren Berater, Höchstgerichte und Finanzverwaltungen zu beschäftigen haben. Im Verhältnis zu DBA-Staaten bieten OECD-Musterabkommen und der Kommentar dazu eine Leitlinie zur Auslegung des in Art. 5 OECD-MA definierten Betriebsstättenbegriffs. Den nationalen Finanzverwaltungen der DBA-Staaten bleibt aber dennoch ausreichend Raum, dem DBA-rechtlichen Betriebsstättenbegriff ein eigenständiges Verständnis beizumessen. Deshalb hat sich die International Fiscal Association (IFA) dazu entschieden, die Frage „Is there a permanent establishment“ als Generalthema I anlässlich des vom 30.8. bis 4.9.2009 in Vancouver, Kanada stattfindenden IFA-Jahreskongresses zu behandeln mit der Zielsetzung, mehr internationalen Konsens bei der Auslegung des Betriebsstättenbegriffs zu bewirken, maßgebliche Auslegungsdifferenzen zu orten, um auf diese Weise notwendige Klarstellungen durch Neufassung des OECD-MK festzustellen. Dr. Stefan Bendlinger hat für die österreichische Landesgruppe der IFA den österreichischen Nationalbericht erstellt und seinen Bericht in der Juli-Ausgabe der SWI zusammengefasst.
07. 08. 2009 - SWKOnline - Graue OECD-Liste ohne Luxemburg und Belgien
Belgien ist nach Mitteilung der OECD vom 27. 7. 2009 von der "Grauen Liste" der Steueroasen gestrichen worden. Belgien hat laut OECD die erforderlichen Kriterien erfüllt, indem es mit 12 Ländern Abkommen über den Informationsaustausch bei Steuervergehen geschlossen hat. Luxemburg wurde am 8. 7. 2009 von der Liste genommen. Österreich will nun ebenfalls so bald wie möglich von dieser Liste gestrichen werden. Im Ministerrat am 28. 7. 2009 waren 17 Doppelbesteuerungsabkommen Österreichs mit anderen Staaten am Programm, berichtete Finanzminister Josef Pröll nach der Regierungssitzung. Er bekräftigte die Absicht der zügigen Umsetzung der OECD-Standards. Bisher konnte die Lockerung des Bankgeheimnisses für Ausländer mangels Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat nicht beschlossen werden. Das Plenum des Nationalrats hat bekanntlich am 8. 7. 2009 den Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz - ADG) an den Finanzausschuss rückverwiesen. Der Finanzausschuss wird am 27. August 2009 zusammentreten.
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