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Tägliche SteuerNews
In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PVInfo, SWKOnline,
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Archive Steuern:
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30. 09. 2009 - UFSjournal - Gemischt genutzte Gebäude: Kein Vorsteuerabzug
Nach der Rechtsprechung des EuGH (23. 4. 2009, Rs. C-460/07, Sandra Puffer) und des VwGH (28. 5. 2009, 2009/15/0100; 8. 7. 2009, 2009/15/0103) ist ein Vorsteuerabzug von privat genützten Teilen eines Gebäudes nicht möglich. Bezüglich der Rechtslage besteht keine „Rechtsunsicherheit“. Die gegenteilige Rechtsansicht kann angesichts der fortgesetzten Rechtsprechung des VwGH, des UFS und der Rechtsmeinung der Lehre (Sarnthein, ÖStZ 2009/695; Beiser, SWK-Heft 20/21/2009, S 627; Prodinger, SWK-Heft 20/21/2009, S 631 und Kirchmayr/Achatz, taxlex, 2009, 313) nicht (mehr) als vertretbare Rechtsansicht angesehen werden (UFS 2. 9. 2009, RV/0871-L/04).
30. 09. 2009 - PVInfo - Freiwillige Beiträge: höherer Abfertigungsanspruch?
Es ist oftmals üblich, dass Dienstgeber einzelnen Dienstnehmern im Rahmen von entsprechenden Vereinbarungen höhere Abfertigungsansprüche als jene, die gesetzlich vorgesehen sind, zusichern. Weder das BMSVG noch andere gesetzliche Regelungen schließen derartige Besserstellungen aus. Ein über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehender Abfertigungsanspruch kann indes nicht durch die Entrichtung höherer Beiträge, als sie im BMSVG vorgesehen sind, realisiert werden. Ausschlaggebend dafür ist, dass dem fixen Beitrag von 1,53 % des monatlichen Entgelts inklusive Sonderzahlungen absolut zwingende Wirkung zukommt. Der sich so ergebende Betrag, der an den zuständigen Krankenversicherungsträger überwiesen wird, kann daher durch Vereinbarung weder erhöht noch verringert werden (Quelle: NÖDIS Nr. 10/Oktober 2009).
30. 09. 2009 - ASOKOnline - Fristen für die Anfechtung von Kündigungen
Die Anfechtung einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit oder eines verpönten Motivs setzt voraus, dass eine rechtswirksame Kündigung vorliegt. Ist die Kündigung rechtsunwirksam, so kommt eine Kündigungsanfechtung nicht in Frage, sondern es ist eine Feststellungsklage vom Arbeitnehmer einzubringen. Über die Möglichkeit, dass eine an sich rechtswirksame Kündigung für rechtsunwirksam erklärt werden könnte, sollte der Arbeitgeber, den das sehr erhebliche Risiko fortlaufender Entgeltansprüche trifft, rasch in Kenntnis gesetzt werden, damit er entsprechende Dispositionen treffen kann. Daher ist im ArbVG eine Anfechtungsfrist von einer Woche vorgesehen. Härtefälle werden durch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vermieden. In einem Artikel von Dr. Thomas Rauch im September-Heft der ASoK werden die Details zu den Anfechtungsfristen näher dargestellt.
30. 09. 2009 - SWIOnline - Kommission: Einheitliche Reaktion auf Karussellbetrug
Als Reaktion auf neue, besorgniserregende Betrugsformen, die in mehreren Mitgliedstaaten gemeldet werden, hat die Europäische Kommission am 29. 9. 2009 einen Vorschlag für eine fakultative befristete Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen angenommen. Es geht dabei um fünf Kategorien besonders betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen, und zwar Computerchips, Mobiltelefone, Edelmetalle, Parfums und Treibhausgasemissionszertifikate. Laut dem Kommissionsvorschlag können die Mitgliedstaaten das Reverse-Charge-Verfahren einheitlich auf eine begrenzte Zahl von Gegenständen und Dienstleistungen anwenden und verfügen so über ein wirksames Instrument, um besorgniserregende Betrugsphänomene flexibel zu bekämpfen, gleichzeitig aber einheitlich auf Karussellbetrug reagieren und eine Verlagerung des Betrugs verhindern zu können. Auf diese Weise sammeln sie außerdem wertvolle Erfahrungen, um die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme zu beurteilen.
30. 09. 2009 - SWKOnline - Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich
Laut einer Pressemitteilung des BMF soll zur Sicherstellung der höchsten internationalen Transparenz- und Rechtsstandards gemeinsam mit dem Justiz-, dem Wirtschafts-, dem Innen-, und dem Außenministerium ein Bündel an Maßnahmen ausgearbeitet werden – ein Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich. Das Paket umfasse folgende Eckpunkte: Eigengeldwäsche als eigener Straftatbestand; Trennung von Geldwäsche-Verdachtsmeldung und Strafverfahren; mehr Kompetenzen für die Geldwäschemeldestelle; mehr Kompetenzen für die FMA; klarere Befugnisse für Geldwäschebeauftragte; Transparenz bei Aktiengesellschaften; Transparenz bei Privatstiftungen; Verschärfung beim Einfrieren von Vermögenswerten; mehr Kontrolle im Glücksspiel.
30. 09. 2009 - SWKOnline - Zuteilung von Emissionszertifikaten
Auch die Neuregelung der Zuteilung von Emissionszertifikaten dürfte verfassungswidrig sein. Der VfGH hat Bedenken, dass möglicherweise ein „Mischtyp“ einer Rechtsnorm geschaffen worden ist, den die Verfassung nicht kennt und der daher unzulässig sein dürfte. Ein Gesetzes- bzw. Verordnungsprüfungsverfahren, in dem geklärt wird, ob die Bedenken tatsächlich zutreffen, wurde eingeleitet (VfGH 3. 9. 2009, B 95/08 u. a.).
28. 09. 2009 - UFSjournal - Körperschaften öffentlichen Rechts im Hoheitsbereich
Die Tätigkeiten von Körperschaften öffentlichen Rechts sind in wirtschaftliche (der 6. MwSt-RL unterliegende) und nichtwirtschaftliche (nicht unternehmensfremde, aber nicht in den Anwendungsbereich der 6. MwSt-RL fallende) Betätigungen zu unterteilen. Der Hoheitsbereich von Körperschaften öffentlichen Rechts fällt unter Letztere und vermittelt nach der VNLTO-Rechtsprechung (VwGH 24. 6. 2009, 2007/15/0192) keinen Vorsteuerabzug (UFS 20. 8. 2009, RV/1113-L/04).
28. 09. 2009 - ASOKOnline - Kein Verdienstentgangsersatz eines Unfallgeschädigten
Es liegt nicht außerhalb aller Lebenserfahrung, dass ein Verletzter eine unfallbedingt aufgenommene Ersatztätigkeit wegen eines (wenn auch allenfalls nur subjektiv) als „unerträglich" empfundenen Arbeitsklimas oder wegen der Entscheidung, trotz der zu erwartenden Anlaufverluste ein eigenes Unternehmen zu gründen, wieder aufgibt und dadurch eine Einkommenseinbuße erleidet. Dieser Geschehensablauf ist nicht so außergewöhnlich, dass dessen Adäquanz in Frage gestellt werden müsste. Die Zurechnung der Schadensfolge ist nach Ansicht des OGH allerdings nicht mehr gerechtfertigt, weil diese auf einem freien Entschluss des Geschädigten beruht. Dessen Arbeitsplatz sei nicht gefährdet gewesen, die Unzumutbarkeit der Fortsetzung seiner bisherigen Tätigkeit sei nicht erwiesen. Hat er sein Arbeitsverhältnis dennoch ohne Aussicht auf eine gleichwertige unselbständige Erwerbsmöglichkeit aufgegeben und ein Anwachsen des Verdienstentgangsschadens in Kauf genommen, verletzt er schuldhaft die ihn treffende Schadensminderungspflicht (OGH 20. 5. 2009, 2 Ob 205/08y).
28. 09. 2009 - SWIOnline - Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2009
Beim Salzburger Steuerdialog 2009 zwischen dem BMF und den Finanzämtern wurden auch in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen in den Bereichen des Außensteuerrechts und des Internationalen Steuerrechts behandelt. Ergebnis dieser Besprechung ist das Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2009 vom 24. 9. 2009, BMF-010221/2415-IV/4/2009, das Klarstellungen zu außensteuerrechtlichen Fragen enthält. Folgende Themen wurden behandelt: Art. 5 OECD-MA: Investmentfondsgesellschaften; Art. 5 und 15 DBA Deutschland – Waschräume an Autobahntankstellen; Art. 5 DBA Niederlande – fahrende Blumenhändler; Art. 23 Abs. 4 bzw. 5 DBA Brasilien – Anrechnungsvortrag; Art. 2 Abs. 4 und Art. 10 Abs. 2 DBA Luxemburg – Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung einer luxemburgischen S.A.R.L.; § 94a EStG 1988 bei österreichischer Zwischenholdinggesellschaft; § 94a EStG 1988 bei italienischer Holding-Muttergesellschaft; § 98 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 – Geltendmachung eines österreichischen Besteuerungsanspruchs; § 2 EStG 1988 – Zurechnung von Einkünften; Abgrenzung von Art. 15 Abs. 4 zu Art. 19 DBA Italien; Abgrenzung von Art. 14 zu Art. 15 OECD-MA bei Lehrbeauftragten; Anrechnung ausländischer Lohnsteuer durch den Arbeitgeber¸ Lohnkontenführung bei Entsendung vom Ausland nach Österreich (§§ 76 ff. EStG 1988); § 99 EStG 1988 – Bestätigung der Abfuhr der Abzugsteuer; Nachweispflicht und Formvorschriften bei Auslandssachverhalten; Rückzahlung von Guthaben aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen.
28. 09. 2009 - SWKOnline - Keine Bedenken gegen Bruttobesteuerung ausländ. Kapitalerträge
Ausländische Kapitalerträge dürfen aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen jedenfalls nicht ungünstiger besteuert werden als vergleichbare inländische Kapitalerträge. Daher hat der österreichische Gesetzgeber den im Endbesteuerungsgesetz vorgesehenen, typischerweise günstigeren Steuersatz eingeführt. Bei einer solchen Situation ist § 3 Endbesteuerungsgesetz nicht so zu verstehen, dass er die Anwendung des objektiven Nettoprinzips auf ausländische Kapitalerträge fordert und damit eine unterschiedliche Behandlung inländischer und ausländischer Kapitalerträge im Hinblick auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen verlangt. Vielmehr ist der einfache Gesetzgeber in diesem Fall berechtigt, das Abzugsverbot für Aufwendungen auch auf die den inländischen Kapitalerträgen gleichgestellten ausländischen Kapitalerträge zu erstrecken. Wollte man dies nicht annehmen, käme es nämlich zu einer Diskriminierung inländischer Kapitalerträge gegenüber ausländischen, die zwar im Hinblick auf den Verfassungsrang des Endbesteuerungsgesetzes verfassungsrechtlich nicht angreifbar wäre, deren Vermeidung dem Gesetzgeber aber zwecks umfassender steuerlicher Gleichstellung inländischer und ausländischer Kapitalerträge freisteht. Da das Abzugsverbot für Aufwendungen gemäß § 2 Abs. 1 Endbesteuerungsgesetz auch jene Fälle umfasst, in denen der Steuerpflichtige im Hinblick auf die (geringe) Höhe des Gesamteinkommens die Veranlagung der an sich endbesteuerten inländischen Kapitalerträge beantragt und es zur Anwendung der allgemeinen Tarifbestimmungen kommt, darf der Gesetzgeber aus den genannten Gründen das Abzugsverbot auch auf den Fall der (Antrags-)Veranlagung ausländischer Kapitalerträge erstrecken (VfGH 17. 6. 2009, B 53/08).
25. 09. 2009 - UFSjournal - Irrtümliche Eingabe einer falschen Kontonummer
Bereits eine Gebührenentrichtung, die nur einen Tag nach dem Entstehen der Gebührenschuld an jene Behörde, bei der die Schrift angefallen ist, erfolgt, ist als nach dem Fälligkeitszeitpunkt und damit als verspätet anzusehen. Da Geldschulden, wozu auch Steuerschulden gehören, Bringschulden sind, trägt der Schuldner gemäß § 905 Abs. 2 ABGB die Gefahr der Übersendung des Geldbetrages. Ein allfälliger Fehler der Bank bei Durchführung der Überweisung geht daher zulasten der Berufungswerberin, und die Gebühr gilt erst mit der Gutschrift auf dem Konto des Magistrats als entrichtet (UFS 18. 6. 2009, RV/3193-W/08). Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der September-Ausgabe des UFSjournals.
25. 09. 2009 - PVInfo - VwGH zur verspäteten Anmeldung von Dienstnehmern
Werden zwei Dienstnehmer bei einer Kontrolle durch Kontrollorgane illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) bei der Arbeit angetroffen, die zum Kontrollzeitpunkt nicht bei der Gebietskrankenkasse angemeldet gewesen waren, ist dem Dienstgeber wegen des Meldepflichtverstoßes ein Beitragszuschlag in der Höhe von insgesamt 1.800 Euro nach § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG vorzuschreiben (500 Euro je nicht vor Arbeitsantritt angemeldete Person plus 800 Euro pauschal für den Prüfeinsatz). Weiters kann von der Bezirksverwaltungsbehörde eine Verwaltungsstrafe verhängt werden. Ein darüber hinausgehender Ermessensspielraum verbliebe nur bei Vorliegen einer erstmaligen verspäteten Anmeldung mit unbedeutenden Folgen. Im Überprüfungsfall hat es sich bereits um die fünfte verspätete Anmeldung gehandelt. Daher sind Feststellungen zur tatsächlichen Höhe des konkreten Mehraufwands der Gebietskrankenkasse durch die Meldepflichtverletzung nicht erforderlich (VwGH 13. 5. 2009, 2008/08/0249).
25. 09. 2009 - ASOKOnline - Sozialversicherungsrechtliche Entscheidungen
Das Verbot der (unmittelbaren oder mittelbaren) Diskriminierung von EU-Bürgern und der im EGV verankerte Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit entfalten bei Fällen mit Auslandsbezug (auch) im Sozialrecht maßgebliche Bedeutung. Die Konkretisierung dieser Grundsätze erfolgt in erster Linie durch die Judikatur, wobei sich die innerstaatlichen Gerichte aufgrund des dem EuGH in Fragen des Europarechts zukommenden Auslegungsmonopols an der Rechtsprechung des EuGH zu orientieren haben. Entscheidungen, die zu diesem Themenkomplex ergehen, kommt daher im Regelfall eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. In der September-Ausgabe der ASoK stellt Mag. Andreas Gerhartl drei aktuelle Entscheidungen des OGH und des EFTA-Gerichtshofes (zur Feststellung ausländischer Pensionsversicherungszeiten, zur Zustimmung des Krankenversicherungsträgers zur Behandlung im Ausland sowie zur Kostenerstattung für die Krankenbehandlung im Ausland) vor, denen die beschriebene Bedeutung nur schwerlich abgesprochen werden kann.
25. 09. 2009 - ASOKOnline - Verfassungsgerichtshof prüft Pensionserhöhung 2008
Im VfGH haben an diesem Montag, dem 21. 9. 2009, die Beratungen der diesjährigen Herbst-Session begonnen, welche noch bis zum 10. 10. 2009 dauern wird. Der VfGH hat dabei unter anderem zu prüfen, ob die Pensionserhöhung 2008 verfassungswidrig war. Grundlage für diese Prüfung sind über 70 Anträge von Gerichten (genauer: vom Obersten Gerichtshof und von mehreren Oberlandesgerichten). Die Art und Weise der Pensionserhöhung habe manchmal auch dazu geführt, dass höhere Pensionen prozentuell stärker angehoben wurden als niedrige Pensionen. Dies verstoße, so die Gerichte, gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei daher verfassungswidrig. Ob die Beratungen der 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter schon in dieser Session abgeschlossen werden können, lässt sich nicht mit Sicherheit einschätzen.
25. 09. 2009 - SWIOnline - Vorschläge zur Stärkung der Finanzaufsicht in Europa
Die Europäische Kommission hat am 23. 9. 2009 ein Paket von Legislativentwürfen angenommen, um die Beaufsichtigung des Finanzsektors in Europa erheblich zu verschärfen. Die Vorschriften sollen die Zusammenarbeit verbessern helfen, um die Stabilität der Finanzmärkte in der gesamten EU nachhaltig zu stärken, die kohärente Anwendung und Durchsetzung derselben grundlegenden technischen Regeln sicherzustellen, Systemrisiken frühzeitig zu erkennen, in Notfällen erheblich wirksamer gemeinsam handeln zu können und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Aufsichtsbehörden beizulegen. Die Neuerungen betreffen die Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB), der Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten soll. Der ESRB gibt Frühwarnungen zu sich abzeichnenden Systemrisiken ab und empfiehlt bei Bedarf konkrete Maßnahmen zu deren Bekämpfung. Ferner wird ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS) geschaffen, das sich aus den nationalen Aufsichtsbehörden und drei neuen Europäischen Aufsichtsbehörden für die Bereiche Bankwesen, Wertpapierhandel sowie Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung zusammensetzt.
25. 09. 2009 - SWKOnline - Rechtsschutz: freie Anwaltswahl auch in Massenschadensfällen
In einem vom OGH an den EuGH herangetragenen Vorabentscheidungsersuchen hat dieser entschieden: Wenn eine größere Anzahl von Versicherungsnehmern durch dasselbe Ereignis geschädigt ist, kann sich ein Rechtsschutzversicherer nicht das Recht vorbehalten, selbst den Rechtsvertreter aller betroffenen Versicherungsnehmer auszuwählen. Eine solche Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verstößt gegen das in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung vorgesehene Recht auf freie Anwaltswahl. Hierbei handelt es sich um einen eigenständigen und von einer Interessenkollision unabhängigen Anspruch des jeweiligen Versicherten (EuGH 10. 9. 2009, Rs. C-199/08, Eschig).
25. 09. 2009 - SWKOnline - EuGH bestätigt Kartellstrafen gegen österreichische Banken
Der EuGH hat die Entscheidung des EuG vom 14. 12. 2006, Rs. T-259/02 bis T-264/02 und T-272/02, mit der vier österreichische Banken wegen wettbewerbswidriger Absprachen über Zinsen und Gebühren im sog. Lombard-Club zur Zahlung von Kartellstrafen in Höhe von insgesamt über 120 Mio. Euro verurteilt worden waren, bestätigt: Die eingebrachten Rechtsmittel auf Aufhebung bzw. Reduzierung der Bußgelder wurden zurückgewiesen, weil der EuGH keine fehlerhafte rechtliche Beurteilung des EuG erkennen konnte (EuGH 24. 9. 2009, Rs. C-125/07 P, Erste Bank der österreichischen Sparkassen/Kommission).
23. 09. 2009 - UFSjournal - Nachversteuerung von Abfertigungszahlungen
Die gesetzliche Abfertigung ist ein grundsätzlich durch die Auflösung des Dienstverhältnisses bedingtes Entgelt. Treffen zwei unmittelbar aneinander anschließende Dienstverhältnisse zusammen und wird die im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei der Beendigung in Aussicht genommen, dann ist eine Auflösung des Dienstverhältnisses nicht anzunehmen. Sprechen die Gesamtumstände des Einzelfalls gegen eine tatsächliche Beendigung des Dienstverhältnisses, so liegt der in § 67 Abs. 3 EStG 1988 postulierte gesetzliche Abfertigungsanspruch nicht vor. Arbeitsvertragliche Regelungen zwischen Arbeitgeber (Familienbetrieb) und familienangehörigen Dienstnehmern erfordern zur steuerlichen Anerkennung eine fremdübliche Transparenz. Für die Prüfung der Fragen, wann und mit welchen Inhalten (z. B. Rechte, Pflichten, KV-Einstufung, Entlohnung) Dienst- bzw. Arbeitsverträge zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen wurden, kommt es daher sehr wohl auf deren Schriftlichkeit an. Dem bloßen Umstand, dass gegenüber einvernehmlich gekündigten familienangehörigen Dienstnehmern (Geschäftsführer) keine schriftliche „Wiedereinstellungszusage“ abgegeben worden war, kann zur Beurteilung der Sachverhaltsfragen – Auflösung oder unmittelbare Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses – dann keine entscheidungserhebliche Bedeutung beigemessen werden, wenn selbst die behauptete „Neuaufnahme bzw. -einstellung“ lediglich auf einer mündlichen Vereinbarung beruht (UFS 27. 5. 2009, RV/0292-K/06).
23. 09. 2009 - SWIOnline - Spekulationsgeschäft mit slowakischer Liegenschaft
Veräußert ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger ein in der Slowakei gelegenes Grundstück innerhalb der gemäß § 30 Abs. 1 lit. a EStG 1988 maßgeblichen Spekulationsfrist, so unterliegen die aus diesem Veräußerungsgeschäft erzielten Einkünfte nach Maßgabe des § 29 Z 2 EStG 1988 der inländischen Einkommensteuerpflicht. Dieser inländische Besteuerungsanspruch wird jedoch durch Art. 13 Abs. 1 des im Verhältnis zur Slowakei noch immer anzuwendenden DBA mit der ehemaligen CSSR, BGBl. Nr. 34/1979, in Verbindung mit Art. 23 Abs. 2 lit a conv.cit. insoweit eingeschränkt, als diese Einkünfte aus der österreichischen Besteuerung auszunehmen und lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehalts in Österreich zu berücksichtigen sind. Diese Steuerfreistellung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob der Veräußerungsgewinn in der Slowakei nach dortigem innerstaatlichen Recht der Besteuerung unterliegt oder nicht. (EAS 3085 vom 28. 8. 2009)
23. 09. 2009 - SWKOnline - Anwendung der Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987
Das BMF hat in einer Information vom 21. 9. 2009, GZ SZK-010206/0234-GVB/2009, seine Rechtsansicht zur Anwendung der Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 bekanntgeben. Zum Volltext der Information
23. 09. 2009 - SWKOnline - Gesetzwidrige Begünstigung umweltschädlicher PKW
Das Ökologisierungsgesetz 2007 (BGBl. I Nr. 46/2008) zielt auf eine höhere Belastung umweltschädlicher PKW durch eine Erhöhung der Normverbrauchsabgabe ab 1. 7. 2008. Ein Erlass des BMF befreit jedoch sämtliche vor dem 1. 7. 2008 in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugelassenen Gebrauchtwagen von dieser Erhöhung der Normverbrauchsabgabe und begünstigt so die Zulassung umweltschädlicher Gebrauchtwagen in Österreich. Dem erwähnten Erlass fehlt allerdings die gesetzliche Deckung. Näheres in einem Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser in SWK-Heft 27/2009.
23. 09. 2009 - SWKOnline - Zentrale Verwaltungsstrafevidenz
Das Bundesministerium für Finanzen hat öffentlichen Auftraggebern für die Zwecke der Auftragsvergabe eine Zentrale Koordinationsstelle eingerichtet. Diese zentrale Koordinationsstelle des BMF erteilt auf Verlangen binnen zwei Wochen Auskunft darüber, ob dem im Auskunftsersuchen genannten Unternehmen eine rechtskräftige Bestrafung zuzurechnen ist. Zu den Kontaktdaten auf der BMF-Homepage
21. 09. 2009 - ASOKOnline - Nichtigkeit von Ausbildungskostenrückersatzklauseln
§ 2d AVRAG bildet seit dem 18. 3. 2006 die Rechtsgrundlage für einen vertraglich vereinbarten Rückersatz von Ausbildungskosten, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aufgewendet hat. Nach Abs. 3 leg. cit. besteht eine Verpflichtung zur Ersatzleistung unter anderem dann nicht, wenn die Höhe der Rückerstattungsverpflichtung nicht aliquot vereinbart wird. Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 1. 4. 2009, 9 ObA 126/08g, ausgesprochen, dass ein Fehlen der Aliquotierung zu einer gänzlichen Unwirksamkeit der Vereinbarung zum Ausbildungskostenrückersatz führt. In der September-Ausgabe der ASoK bespricht Mag. Dr. Werner Wagnest, Rechtsreferent der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, die genannte Entscheidung und legt für die betriebliche Praxis zusammenfassend dar, welche weiteren nicht dem Gesetz entsprechenden Vereinbarungen zur gänzlichen Nichtigkeit führen.
18. 09. 2009 - UFSjournal - Voraussetzungen der Befreiung von der NoVA für „Hotelwagen“
Der Normverbrauchsabgabe unterliegen in Bezug auf Kraftfahrzeuge bestimmte steuerbare Vorgänge wie Lieferung oder erstmalige Zulassung. Eine Befreiung von dieser Abgabe kann u. a. für „Gästewagen“ von Hotels erfolgen. Sie ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Nachweis der entsprechenden Verwendung erbracht wird. Das Gästewagengewerbe umfasst u. a. die Beförderung der Wohngäste vom Hotel zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs, nicht aber z. B. zu Aufstiegshilfen von Schifahrern. Im einem kürzlich vom UFS entschiedenen Fall (UFS 30. 6. 2009, RV/0707-I/07) war strittig, ob ein von einem Hotelier zum Gästetransport eingesetztes Kraftfahrzeug die Voraussetzung für eine Befreiung erfüllt. In einem Beitrag in der September-Ausgabe des UFSjournals bespricht Mag. Bernhard Renner vom UFS Linz diese Entscheidung ausführlich.
18. 09. 2009 - PVInfo - Erweiterung der Arbeitnehmerveranlagung 2008
Das Formular L 1, gültig für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008, wurde auf Seite 4 um Auslandssachverhalte erweitert, die bislang nur im Rahmen einer Einkommensteuererklärung, Formular E 1, vorgesehen waren. In einem Beitrag in der September-Ausgabe der PV-Info bereitet Mag. Monika Kunesch. LL.M., die Neuerungen übersichtlich auf.
18. 09. 2009 - SWKOnline - Ist-Besteuerung von Planungsleistungen
Bisher gingen vereinzelt Finanzbehörden davon aus, dass Baumeister, die ausschließlich Planungsleistungen erbringen und als Gesellschaft organisiert sind, der Soll-Besteuerung unterliegen. Das BMF hat nunmehr klargestellt: Planende Baumeister unterliegen unabhängig von ihrer Rechtsform der Ist-Besteuerung, sofern sie keinen Antrag auf Anwendung der Soll-Besteuerung stellen. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Christoph Wiesinger in SWK-Heft 27/2009.
17. 09. 2009 - ASOKOnline - Krankenkassensanierung: Einigung auf Finanzierung
Die Regierungsparteien haben sich bei ihrer Klausur in Salzburg am 14. 9. 2009 auf eine Kassensanierung ohne neue Steuern, Beitragserhöhungen oder höhere Selbstbehalte verständigt. Die Regierung hat sich damit grundsätzlich auf die langfristige Sicherung der Gesundheitsleistungen in Österreich („Kassenpaket“) geeinigt. Mit dem Kassenpaket strebt die Regierung nach eigenen Angaben eine langfristige Absicherung des Gesundheitssysteme an. Die Finanzierung der Gesundheitsleistungen solle weder zu Lasten der Patienten noch auf Kosten der Qualität des Gesundheitssystems gehen. Nähere Informationen in einer Presseunterlage des Gesundheitsministeriums.
17. 09. 2009 - SWIOnline - Deutsches Abzugsverbot für Arbeitszimmer verfassungsgemäß?
Der BFH hegt ernstliche Zweifel, ob das ab 2007 geltende Verbot, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abzuziehen, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, verfassungsgemäß ist. Im entschiedenen Fall ging es um Arbeitszimmer von Lehrern, denen kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Arbeitszimmerkosten von Lehrern, bei denen der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit regelmäßig in der Schule liegt, sind grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig. Gleichwohl hat der BFH nun in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren – ohne Präjudiz für die Hauptsache – entschieden, dass bei einem Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten im Lohnsteuerermäßigungsverfahren zu berücksichtigen sind. Der BFH hat die Interessen des Antragstellers und des von Steuereinnahmen abhängigen Gemeinwesens gegeneinander abgewogen. Dabei ist er zu dem Ergebnis gelangt, dass jedenfalls im Streitfall dem Interesse des Steuerpflichtigen an einem – möglicherweise nur vorläufigen – Werbungskostenabzug ein überwiegendes öffentliches Interesse, insbesondere das Interesse an einer geordneten Haushaltsführung, nicht entgegensteht. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung selbst hat sich der BFH nicht geäußert. Diese Fragestellung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (BFH 25. 8. 2009, VI B 69/09).
17. 09. 2009 - SWKOnline - OGH zur Besetzung des Beirats bei Privatstiftungen
Dem (nur aus dem Begünstigten bestehenden) Beirat wurden in der Stiftungsurkunde die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Stiftungsvorstands aus objektiv wichtigen Gründen übertragen. Diese müssen nicht wichtige Gründe im Sinn des § 75 Abs. 4 AktG sein, sondern „insbesondere“ zumindest grob fahrlässiges, stiftungsschädigendes Verhalten, Verstöße gegen den Stiftungszweck und ungerechtfertigte Prozessführung gegen die Stifter, die Stiftung oder gegen Gesellschaften, an denen die Stiftung oder Stifter beteiligt sind. Es handelt sich also um eher unbestimmte Abberufungsgründe, die dem Beirat einen weiten – aufsichtsratsähnlichen – Spielraum einräumen. Nach § 23 Abs. 2 Satz 2 PSG dürfen Begünstigte oder deren Angehörige nicht die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder stellen. Diese Unvereinbarkeitsbestimmung ist laut OGH auch auf einen aufsichtsratsähnlichen Beirat anzuwenden. In solch einem Fall wäre nämlich nicht auszuschließen, dass der Stiftungsvorstand zum bloßen „Vollzugsorgan“ degradiert würde. Darüber hinaus bedürfte der Vorstand der Zustimmung des Beirats zur Festlegung des Umfangs der an diesen zu erbringenden Leistungen. Damit könnte jedenfalls die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 15 Abs. 2 PSG unterlaufen werden, wonach die Begünstigten und deren nahe Verwandte nicht Mitglieder des Stiftungsvorstands sein können; der innere Kontrollmechanismus, der die staatliche Aufsicht ersetzen soll, würde versagen (OGH 5. 8. 2009, 6 Ob 42/09h).
16. 09. 2009 - UFSjournal - Rückgezahlte Sozialversicherungsbeiträge
Gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 (BGBl. Nr. 400/1988 i. d. F. BGBl. I Nr. 84/2002) sind rückgezahlte Sozialversicherungsbeiträge bei Vorliegen nichtselbständiger Einkünfte zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu zählen. Da die rückgezahlten Sozialversicherungsbeiträge kraft gesetzlicher Regelung zu nichtselbständigen Einkünften führen, sind die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge im Ausmaß der Rückzahlung als Werbungskosten bei den nichtselbständigen Einkünften abzuziehen und nicht bei den Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG (UFS 26. 8. 2009, RV/0161-W/09).
16. 09. 2009 - PVInfo - Auftraggeberhaftung: neue Webangebote
Bekanntlich ist mit 1. 9. 2009 die Auftraggeberhaftung in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang bietet der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger den Unternehmen zwei neue Webdienste an: Einsicht in die HFU-Liste (gesamte Liste haftungsfreistellender Unternehmen) samt Antragsformular zwecks Aufnahme in die Liste sowie elektronische Kontoeinsicht für Dienstgeber. Letztere erfolgt über die Anwendung WEBEKU (Quelle: NÖDIS Nr. 9/September 2009).
16. 09. 2009 - ASOKOnline - Reform des Kindergeldes: zwei neue Varianten
Die Bundesregierung hat sich am 15. 9. 2009 auf eine Reform des Kindergeldes geeinigt: Neu ist die einkommensabhängige Variante, die 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens beträgt. Sie wird für zwölf Monate ausbezahlt; zwei weitere Monate sind für den Partner reserviert. Ebenfalls neu ist eine weitere Pauschalvariante, bei der zwölf Monate lang 1.000 Euro monatlich bezogen werden können. Auch hier kann der Partner zwei zusätzliche Monate in Anspruch nehmen. Neu ist auch ein 50%iger Aufschlag bei Mehrlingsgeburten. Die bisherigen Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes bleiben aufrecht, und dabei gilt: Je länger die Bezugsdauer, desto geringer die Höhe des Kindergeldes. Weiterhin wird es die Varianten 30 + 6 Monate zu 436 Euro, 20 + 4 Monate zu 624 Euro beziehungsweise 15 + 3 Monate zu 800 Euro geben. Bei allen Pauschalvarianten wird künftig auch ein Zuverdienst von 60 Prozent des letzten Einkommens möglich sein. Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kindergeld liegt bei der Geringfügigkeit. Alleinerzieherinnen, die es besonders schwer haben, erhalten in allen Varianten zusätzlich zwei Monate Kindergeld. Auch beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld haben sich die Koalitionspartner geeinigt. In Zukunft gibt es eine Beihilfe für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende in der Höhe von 180 Euro monatlich, die nicht mehr zurückzuzahlen ist. Die Beihilfe kann für das erste Lebensjahr des Kindes beantragt werden.
16. 09. 2009 - SWKOnline - OGH zur Zusammenarbeit von Rechtsanwalt mit Steuerberatern
Wenn ein Rechtsanwalt mit Steuerberatern in dem Sinn „zusammenarbeitet“, dass es die Intention der Beteiligten ist, durch die kooperative Beratung die jeweils eigene berufliche Tätigkeit und die damit verfolgten wirtschaftlichen Zwecke zu fördern, dabei aber der Rechtsanwalt und die Steuerberater auch im Fall einer gemeinsamen Beratung gesondert fakturieren, liegt kein Verstoß gegen § 21c RAO (Erfordernisse für Gesellschaften zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft) vor. Die jeweilige berufsspezifische Tätigkeit wird in diesem Fall nicht gemeinsam ausgeübt. Da es sich somit nicht um eine Gesellschaft zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft handelt, kann sie nicht als standeswidrig qualifiziert werden. Eine (ebenfalls) standeswidrige Scheingesellschaft könnte nur dann vorliegen, wenn durch eine Handlung oder Aussage des Disziplinarbeschuldigten der Eindruck erweckt worden wäre, dass eine Gesellschaft zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft vorliegt. Dabei sind strenge Anforderungen zu stellen, um einen vom Disziplinarbeschuldigten gesetzten Rechtsschein als standeswidriges Verhalten qualifizieren zu können. Eine Handlung, die auf eine Rechtsanwaltsgesellschaft hindeutet, müsste dem Disziplinarbeschuldigten ausschließlich zurechenbar sein; eine Äußerung müsste sich inhaltlich eindeutig auf eine Gesellschaft beziehen (OGH 4. 5. 2009, 6 Bkd 2/08).
15. 09. 2009 - UFSjournal - Trinkgeldbefreiung für Spielleiter
Das gemäß § 3 Abs. 1 Z 16a EStG befreite Trinkgeld darf keinen arbeitsvertraglichen Entgeltanspruch abdecken, sondern muss zusätzlich dazu gewährt werden. Trinkgelder sind Gelder, die zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitleistung zu zahlen ist. Im Berufungsfall bildet das Trinkgeld bereits aufgrund seiner garantierten Höhe einen Grundstock des Gehalts (die Arbeitsleistung würde ohne diesen Trinkgeldanteil mit einem geradezu sittenwidrig niedrigen Stundenlohn von etwa 2,30 Euro entlohnt werden, und das für Arbeitsleistungen, die wohl überwiegend in den Abend- und Nachtstunden erbracht werden). Den Erfahrungen des täglichen Lebens entsprechend zeigen sich Spielgewinner hinsichtlich eines Trinkgeldes großzügig, während Verlierer ihren Verlust typischerweise nicht durch Zuwendung von Trinkgeldern erhöhen. Damit hängt die Höhe des Trinkgeldes nicht von der Freundlichkeit oder Tüchtigkeit des Spielleiters, sondern vom Spielglück oder Pech der Kunden ab. Sind Dienstnehmer nicht in der Lage, das „Trinkgeld“ durch persönliches Geschick oder Freundlichkeit zu beeinflussen, so liegt kein steuerfreies „Trinkgeld“ vor (UFS 11. 8. 2009, RV/0321-G/07).
15. 09. 2009 - UFSjournal - Kein Vorsteuerabzug bei Angabe der falschen Adresse
Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, müssen sowohl den richtigen Namen als auch die richtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers beinhalten. Wenn ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung an der angeführten Adresse nicht existent war, ist die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung zu versagen. Die Angabe „nur“ einer falschen Adresse ist nicht nur als „kleiner“, dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler anzusehen (UFS 14. 8. 2009, RV/2089-W/08).
15. 09. 2009 - UFSjournal - Spendenbegünstigung nach dem Steuerreformgesetz 2009
Um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen und in die dafür gesetzlich vorgesehene Liste eingetragen zu werden, sind sowohl die materiellen als auch die formellen gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Begünstigte Zwecke sind nach § 4a EStG i. d. F. Steuerreformgesetz 2009 u. a. mildtätige Zwecke i. S. d. BAO. Für die Erlangung der Spendenbegünstigung ist eine entsprechende Rechtsgrundlage (Statut, Satzung, Gesellschaftsvertrag) erforderlich. Darin müssen u. a. der begünstigte Zweck als Hauptzweck der Organisation, der Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht, eine Aufzählung der ideellen und finanziellen Mittel sowie eine Vermögensbindung enthalten sein. Die Vermögensbindung hat sowohl für den Fall der Auflösung der Körperschaft als auch für den Wegfall des begünstigten Zwecks Vorsorge zu tragen, dass vorhandene Spendenmittel ausschließlich für die gesetzlich begünstigten Zwecke verwendet werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist formell von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen und unter Anführung bestimmter Mindestangaben zu bestätigen (UFS 11. 8. 2009, RV/1823-W/09).
15. 09. 2009 - PVInfo - Vorzeitiger Urlaub, Ende des Arbeitsverhältnisses und Entgeltrückforderung
Im BUAG ist ein Urlaubsvorgriff nicht vorgesehen. Die Vereinbarung eines „Urlaubs“, der nicht durch das BUAG abgedeckt ist, um die darüber hinausgehenden Zeiten eines Betriebsurlaubs abzudecken, kann daher im Wesentlichen nur als freiwillige vertragliche Vereinbarung über die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts angesehen werden: Die Vertragsparteien beabsichtigen mit dieser Vereinbarung offensichtlich auch, dass dieser „Urlaub“ auf spätere nach dem BUAG entstandene Urlaubsansprüche „angerechnet“ werden soll. Kommt eine derartige „Anrechnung“ nicht mehr in Betracht, weil das Arbeitsverhältnis vor dem Entstehen weiterer Urlaubsansprüche endet, so kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Grundlage für die Leistung – die vertragliche Vereinbarung – weggefallen wäre und dies einen bereicherungsrechtlichen Anspruch nach § 1435 ABGB rechtfertigte. Beruht die Leistung des „Urlaubsentgelts“ (Entgeltfortzahlung während des Betriebsurlaubs) nämlich auf einer vertraglichen Vereinbarung, die keine Rückverrechnung festgelegt hat, so kann schon deshalb – jedenfalls bei einer letztlich einvernehmlichen Auflösung – mangels vorhergehender Vereinbarungen eine Rückverrechnung nicht vorgenommen werden (OGH 19. 5. 2009, 8 ObA 85/08w).
15. 09. 2009 - PVInfo - VwGH: Telefonist in Callcenter ist kein freier Dienstnehmer
Die Vereinbarung eines Stundenhonorars stellt ein Indiz dafür dar, dass die Mitarbeiter nicht einen bestimmten Arbeitserfolg (Terminvereinbarung per Telefon) schulden, sondern ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Leistungsanreize (gestaffelte Prämien je nach Anzahl der pro Kalenderwoche erreichten Buchungen) sind auch im Rahmen von Dienstverhältnissen nicht unüblich. Die Tätigkeit der Mitarbeiter erfordert ihrer Art nach eine gewisse Einordnung in den Betriebsablauf. Die Bereitstellung von entsprechend ausgestatteten Telearbeitsplätzen und das Bestehen eines Dienstplanes sprechen für das Bestehen einer organisatorischen Eingliederung der Mitarbeiter in den Betrieb der Beschwerdeführerin. Die im Telefondienst eingesetzten Mitarbeiter tragen überdies kein ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko. Die Bezahlung nach geleisteter Arbeitszeit begründet kein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko. Einer vereinbarten „Vertretungsbefugnis“ kommt kein tatsächliches Gewicht zu, wenn wie im Beschwerdefall eine bestimmte Arbeitsverpflichtung ohnedies nicht bestanden hat. Ebenso wenig ist das Fehlen eines Konkurrenzverbots entscheidend, zumal bei einfachen Dienstleistungen der vorliegenden Art eine Wettbewerbsgefährdung durch ein Tätigwerden auch für andere Unternehmen kaum zu besorgen ist und das Eingehen anderer Arbeitsverhältnisse überdies an die vorhergehende Rücksprache gebunden war. Somit liegt ein Dienstverhältnis i. S. d. § 47 Abs. 2 EStG vor (VwGH 28. 5. 2009, 2007/15/0163).
15. 09. 2009 - ASOKOnline - Begutachtungsentwurf zum Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010
Das BMJ hat am 10. 9. 2009 einen Entwurf (89/ME 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gerichtskommissärsgesetz, das Notariatstarifgesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 – BRÄG 2010), zur Begutachtung versandt. Unmittelbarer Anlass für die Novelle sind zum einen die mit der B-VG-Novelle BGBl. I Nr. 2/2008 getroffenen Regelungen zur nichtterritorialen Selbstverwaltung, denen sowohl in der RAO als auch in der NO zu entsprechen ist. Im Bereich der RAO bringt dies die Einbeziehung der Rechtsanwaltsanwärter als Kammermitglieder mit sich. Die den Rechtsanwalts- und Notariatskammern gesetzlich zukommenden Aufgaben sind von diesen im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen; der Bundesministerin für Justiz kommt insoweit ein Aufsichtsrecht zu. Zum anderen schlägt der Entwurf als Reaktion auf VfGH 4. 12. 2008, G 15/08 u. a. (Aufhebung des § 37 Abs. 1 Z 2b RAO – Grundlage für die Errichtung der Treuhandschutzeinrichtungen der Rechtsanwaltskammern zur Sicherung der Abwicklung der von den Rechtsanwälten übernommenen Treuhandschaften – als verfassungswidrig per 31. 12. 2009), verschiedene Neuregelungen vor, mit denen sowohl der einzelne Rechtsanwalt als auch die Rechtsanwaltskammer in die Pflicht genommen werden sollen. Der Entwurf enthält darüber hinaus noch verschiedene weitere Anpassungen im Bereich des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Notare. Die Begutachtungsfrist endet am 9. 10. 2009.
15. 09. 2009 - ASOKOnline - Keine Bedenken gegen AK-Zugehörigkeit von Prokuristen
Gem § 10 Abs. 2 Z 2 AKG gehören „Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben wird; in Unternehmen mit anderer Rechtsform – unbeschadet Abs. 2 Z 4 – leitende Angestellte, denen dauernd maßgebender Einfluß auf die Führung des Unternehmens zusteht“ der Arbeiterkammer nicht an. Gegen diese Ausnahmeregelung bestehen nach Ansicht des VfGH keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Denn ein Gleichklang der Abgrenzung der Kammerzugehörigkeit mit der Umschreibung des betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Darüber hinaus ist es nicht sachfremd, wenn der Gesetzgeber bei der näheren Umschreibung der Ausnahme in Bezug auf Kapitalgesellschaften anders verfährt als in Bezug auf Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Der VfGH hält die Ausnahme zugunsten von Personen, denen in dem Sinne ein dauernd maßgeblicher Einfluss auf die Führung des Unternehmens eingeräumt ist, dass sie mit der Leitung des Unternehmens betraut sind, und damit die Einschränkung auf Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer einer juristischen Person für sachlich gerechtfertigt. Dass ein Prokurist nicht unter diese Ausnahmebestimmung zu subsumieren ist, folgt bereits aus dem Umstand, dass er lediglich mit der Vertretung des Unternehmens betraut ist, jedoch über keine Geschäftsführungsbefugnisse verfügt. Vor diesem Hintergrund steht die Ausnahmebestimmung des §10 Abs. 2 Z 2 AKG auch in keinem Widerspruch zum neu eingefügten Art. 120a Abs. 1 B-VG (VfGH 6. 3. 2009, B 616/08).
15. 09. 2009 - ASOKOnline - Gesetzespaket soll Persönlichkeitsschutz stärken
Das Justizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes zur Begutachtung versandt. Im Anliegen, im Bereich des Medienrechts eine Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes des Einzelnen und des medienrechtlichen Schutzes von Opfern strafbarer Handlungen herbeizuführen, schlägt der Entwurf unter anderem Änderungen im MedienG sowie einen neuen Tatbestand im StGB vor. Damit soll auch auf gravierende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte reagiert werden, wie sie in den letzten Jahren bei der Berichterstattung – besonders über aufsehenerregende Strafverfahren – zu beobachten waren. Im MedienG soll das Sanktionensystem effektiver gestaltet, der Identitätsschutz auf Angehörige von Opfern und Tätern sowie auf Zeugen von Strafverfahren ausgeweitet und die Frist zur Geltendmachung medienrechtlicher Ansprüche verlängert werden. Der neue Straftatbestand soll insb. Übergriffen durch „Paparazzi“ entgegenwirken. Die Begutachtungsphase läuft noch bis zum 25. 9. 2009.
15. 09. 2009 - SWIOnline - EU-Verrechnungspreisforum: Überarbeiteter Verhaltenskodex
Die Europäische Kommission hat am 14. 9. 2009 eine Mitteilung angenommen, die auf den Ergebnissen der Tätigkeit des gemeinsamen EU-Verrechungspreisforums beruht. Der Vorschlag der Kommission ist das Ergebnis einer Überprüfung der Anwendung des Schiedsübereinkommens. Dabei zeigte die praktische Erfahrung der Mitgliedstaaten, dass die Dreijahresfrist für die Streitbeilegung nur schwer einzuhalten war. Der überarbeitete Kodex enthält Erläuterungen zu einigen Vorschriften des Schiedsübereinkommens, und er stellt die einheitliche Auslegung dieser Vorschriften sicher, damit immer mehr Streitfälle innerhalb der Dreijahresfrist beigelegt werden können. Die vorgeschlagene einheitliche Auslegung betrifft folgende Themen: empfindlich zu bestrafende Verstöße, den Anwendungsbereich des Schiedsübereinkommens (Dreieckskonstellationen und Unterkapitalisierung), von Steuerverwaltungen geforderte/gewährte Zinsen, wenn ein Fall im Rahmen des Schiedsübereinkommens behandelt wird, das Funktionieren des Schiedsübereinkommens (hinsichtlich der Bestimmungen über die Frist für die Einsetzung des Beratenden Ausschusses und der Kriterien für die Feststellung der Unabhängigkeit der Schiedsleute), den Zeitpunkt, ab dem ein Fall im Rahmen des Schiedsübereinkommens behandelt werden kann, sowie die Wechselwirkung zwischen dem Schiedsübereinkommen und innerstaatlichen Gerichtsverfahren.
15. 09. 2009 - SWIOnline - Gemeinschaftsrechtlicher Schutz von Ursprungsbezeichnungen
Die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel soll dem Verbraucher Gewähr dafür bieten, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse, die mit einer nach der Verordnung eingetragenen geografischen Angabe versehen sind, aufgrund ihrer Herkunft aus einem bestimmten geografischen Gebiet bestimmte besondere Merkmale aufweisen und damit eine auf ihrer geografischen Herkunft beruhende Qualitätsgarantie bieten. Ursprungsbezeichnungen und „qualifizierte“, nicht jedoch „einfache“ geografische Angaben sind geschützt. Diese Verordnung hat abschließenden Charakter, sodass sie der Anwendung einer in bilateralen Verträgen zwischen zwei Mitgliedstaaten vorgesehenen Schutzregelung entgegensteht, die einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats als Ursprungsbezeichnung anerkannten Bezeichnung Schutz in einem anderen Mitgliedstaat gewährt, in dem dieser Schutz tatsächlich beansprucht wird, während diese Ursprungsbezeichnung nicht nach dieser Verordnung angemeldet worden ist (EuGH 8. 9. 2009, Rs. C-478/07, Budejovický Budvar/Rudolf Ammersin GmbH).
15. 09. 2009 - SWKOnline - Erholungsreise keine außergewöhnliche Belastung
Nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte Reise führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Dies trifft nur auf „Kurreisen“ zu, die ein bestimmtes unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren erfordern. Ein ärztlich empfohlener Aufenthalt auf Gran Canaria erfüllt nicht die Kriterien (VwGH 22. 4. 2009, 2007/15/0022).
15. 09. 2009 - SWKOnline - Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung
Im Zuge der Umsetzung des Mehrwertsteuerpakets 2010 ist die FinanzOnline-Erklärungsverordnung in zwei Punkten geändert worden: Die Anträge auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat gemäß § 21 Abs. 11 UStG 1994 sind in den Kreis der über FinanzOnline elektronisch einzubringenden Erklärungen und Anträge aufgenommen worden, und die längere Einreichfrist für die Zusammenfassende Meldung bei elektronischer Einreichung fällt weg. Die geänderte Verordnung ist in BGBl. II Nr. 288/2009, ausgegeben am 10. 9. 2009, kundgemacht worden.
15. 09. 2009 - SWKOnline - Steuertermine im Oktober
Am 15. Oktober 2009 sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat August 2009; Normverbrauchsabgabe für den Monat August 2009; Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat August 2009; Werbeabgabe für den Monat August 2009; Kapitalertragsteuer gem. § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat August 2009; Lohnsteuer für den Monat September 2009; Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat September 2009; Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat September 2009.
15. 09. 2009 - SWKOnline - Umsatzsteuerprotokoll 2009
Auch 2009 hat es einen Steuerdialog des BMF mit dem Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern gegeben, bei dem in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieses Dialogs wurde das Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009 vom 1.9.2009, GZ BMF-010219/0220-VI/4/2009, erstellt, das Ergänzungen und Klarstellungen zu den bestehenden Erlässen enthält. Folgende Themen wurden behandelt: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Photovoltaikanlagen auf oder neben privaten Eigenheimen; umsatzsteuerliche Behandlung von "Lizenzgebühren" im Zusammenhang mit dem Handel mit Futures; Steuerbefreiung für eine in Österreich nicht als Privatuniversität akkreditierte Bildungseinrichtung; Touristenexport; Ausfuhrnachweis; Weiterverrechnung von PKW-Kosten; Vorsteuerberichtigung bei Veräußerung einer GmbH Beteiligung; Weiterleitung Eigenverbrauchsumsatzsteuer; Zuschüsse/öffentliche Förderung im Rahmen der Wohnungseigentumsgemeinschaft; Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen; Differenzbesteuerung und Kleinunternehmer; Schwellenwerber, pauschalierter Landwirt; steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung - Nachweis der Beauftragung, Sorgfaltspflichten des Lieferanten.
15. 09. 2009 - SWKOnline - Portugiesisches Glücksspielmonopol gemeinschaftsrechtskonform
Nach portugiesischem Recht ist Santa Casa da Misericórdia de Lisboa, einer jahrhundertealten Einrichtung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die in enger Abhängigkeit von der portugiesischen Regierung arbeitet, das Ausschließlichkeitsrecht für die Veranstaltung und den Betrieb von Lotterien, Lottospielen und Sportwetten über das Internet verliehen. Die betreffende Regelung sieht auch Sanktionen in Form von Geldbußen gegen diejenigen vor, die solche Spiele unter Missachtung dieses Ausschließlichkeitsrechts veranstalten und Werbung dafür machen. Dieses Verbot für Wirtschaftsteilnehmer, Glücksspiele über das Internet anzubieten, beschränkt zwar die Dienstleistungsfreiheit, kann aber mit dem Ziel der Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten gerechtfertigt werden: Glücksspiele bergen nämlich laut EuGH in Anbetracht der Höhe der Beträge, die mit ihnen eingenommen werden können, und der Gewinne, die sie den Spielern bieten können, eine erhöhte Gefahr von Betrug und anderen Straftaten. Zudem sei die Gefahr nicht ausgeschlossen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der für manche der Sportwettbewerbe, auf die er Wetten annimmt, und für manche der daran beteiligten Mannschaften als Sponsor auftritt, eine Stellung innehat, die es ihm erlaubt, den Ausgang unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen und so seine Gewinne zu erhöhen. Nach alledem hält der EuGH das portugiesische Glücksspielmonopol mit dem Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit für vereinbar (EuGH 8. 9. 2009, Rs. C-42/07, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International Ltd).
15. 09. 2009 - SWKOnline - Die Behandlung von Ausschüttungen bei Agrargemeinschaften
Der Gesetzgeber hat auf das VwGH-Erkenntnis vom 18. 11. 2008, 2006/15/0050, reagiert und in § 27 EStG die Bezüge aus Anteilen an Agrargemeinschaften dem Regime des KESt-Abzuges unterworfen (§ 27 Abs 1 Z 1 lit. d i. V. m. § 93 Abs. 2 Z 1 lit. f EStG i. d. F. BBG 2009, BGBl. I Nr. 52/2009). Da dies für Ausschüttungen ab 1.1.2009 gilt, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Beurteilung für Ausschüttungen vor diesem Zeitpunkt. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Peter Brauner und Dr. Christian Urban in SWK-Heft 26.
10. 09. 2009 - SWIOnline - Wertersatzansprüche gegen Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften
Eine nationale Regelung, nach welcher der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware in dem Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, generell Wertersatz für die Nutzung der Ware verlangen kann, widerspricht den Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz. Diese Bestimmungen stehen einer Verpflichtung des Verbrauchers allerdings nicht entgegen, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts, wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung, unvereinbare Art und Weise benutzt hat. Die Zielsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden; dies zu beurteilen ist Sache des nationalen Gerichts (EuGH 3. 9. 2009, Rs. C-489/07, Messner).
10. 09. 2009 - SWKOnline - Portugiesisches Glücksspielmonopol gemeinschaftsrechtskonform
Nach portugiesischem Recht ist Santa Casa da Misericórdia de Lisboa, einer jahrhundertealten Einrichtung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die in enger Abhängigkeit von der portugiesischen Regierung arbeitet, das Ausschließlichkeitsrecht für die Veranstaltung und den Betrieb von Lotterien, Lottospielen und Sportwetten über das Internet verliehen. Die betreffende Regelung sieht auch Sanktionen in Form von Geldbußen gegen diejenigen vor, die solche Spiele unter Missachtung dieses Ausschließlichkeitsrechts veranstalten und Werbung dafür machen. Dieses Verbot für Wirtschaftsteilnehmer, Glücksspiele über das Internet anzubieten, beschränkt zwar die Dienstleistungsfreiheit, kann aber mit dem Ziel der Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten gerechtfertigt werden: Glücksspiele bergen nämlich laut EuGH in Anbetracht der Höhe der Beträge, die mit ihnen eingenommen werden können, und der Gewinne, die sie den Spielern bieten können, eine erhöhte Gefahr von Betrug und anderen Straftaten. Zudem sei die Gefahr nicht ausgeschlossen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der für manche der Sportwettbewerbe, auf die er Wetten annimmt, und für manche der daran beteiligten Mannschaften als Sponsor auftritt, eine Stellung innehat, die es ihm erlaubt, den Ausgang unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen und so seine Gewinne zu erhöhen. Nach alledem hält der EuGH das portugiesische Glücksspielmonopol mit dem Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit für vereinbar (EuGH 8. 9. 2009, Rs. C-42/07, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International Ltd).
10. 09. 2009 - SWKOnline - Die Behandlung von Ausschüttungen bei Agrargemeinschaften
Der Gesetzgeber hat auf das VwGH-Erkenntnis vom 18. 11. 2008, 2006/15/0050, reagiert und in § 27 EStG die Bezüge aus Anteilen an Agrargemeinschaften dem Regime des KESt-Abzuges unterworfen (§ 27 Abs 1 Z 1 lit. d i. V. m. § 93 Abs. 2 Z 1 lit. f EStG i. d. F. BBG 2009, BGBl. I Nr. 52/2009). Da dies für Ausschüttungen ab 1.1.2009 gilt, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Beurteilung für Ausschüttungen vor diesem Zeitpunkt. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Peter Brauner und Dr. Christian Urban in SWK-Heft 26.
08. 09. 2009 - SWKOnline - Frist für Herabsetzungsanträge 2009
Zur Erinnerung: Bis spätestens 30. September können noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2009 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Das voraussichtliche Einkommen sollte entsprechend belegt werden (z.B. durch eine Prognoserechnung). Bei Unternehmensgruppen hat der Gruppenträger den Herabsetzungsantrag unter Einbeziehung der steuerlichen Einkommen sämtlicher Gruppenmitglieder zu stellen.
07. 09. 2009 - PVInfo - Exekutionsberechnung im Zusammenhang mit Aussetzungsverträgen
Unter einem echten Aussetzungsvertrag ist die Beendigung des bestehenden Dienstverhältnisses verbunden mit der gleichzeitigen Vereinbarung des Wiedereintritts zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verstehen. Die derzeitige wirtschaftliche Lage führt sowohl zu einer stetig steigenden Zahl von Aussetzungsverträgen als auch zu einer wachsenden Zahl an Pfändungen. Dabei stellt besonders die Frage der Exekutionsberechnung von Sonderzahlungen eine Herausforderung für den Praktiker dar. In ihrem für die September-Ausgabe der PV-Info verfassten Gastbeitrag erläutert Mag. Elfriede Köck anhand von Beispielen, wie in derartigen Fällen vorzugehen ist.
07. 09. 2009 - ASOKOnline - Gesetzespaket soll Persönlichkeitsschutz stärken
Das Justizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes zur Begutachtung versandt. Im Anliegen, im Bereich des Medienrechts eine Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes des Einzelnen und des medienrechtlichen Schutzes von Opfern strafbarer Handlungen herbeizuführen, schlägt der Entwurf unter anderem Änderungen im MedienG sowie einen neuen Tatbestand im StGB vor. Damit soll auch auf gravierende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte reagiert werden, wie sie in den letzten Jahren bei der Berichterstattung – besonders über aufsehenerregende Strafverfahren – zu beobachten waren. Im MedienG soll das Sanktionensystem effektiver gestaltet, der Identitätsschutz auf Angehörige von Opfern und Tätern sowie auf Zeugen von Strafverfahren ausgeweitet und die Frist zur Geltendmachung medienrechtlicher Ansprüche verlängert werden. Der neue Straftatbestand soll insb. Übergriffen durch „Paparazzi“ entgegenwirken. Die Begutachtungsphase läuft noch bis zum 25. 9. 2009.
07. 09. 2009 - ASOKOnline - Beamtendienstrecht: Entlassung eines Polizeibeamten
Der VwGH hat die Disziplinarstrafe der Entlassung gegen einen Exekutivbeamten bestätigt, der in der Zeit von September 2002 bis Juni 2003 vier Kollegen in einem Polizeiwachzimmer ohne deren Wissen ein Medikament verabreicht und sie dadurch vorsätzlich in ihrer Gesundheit geschädigt hatte. Wohl ist der VwGH mit Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 14. 11. 2007, 2005/09/0115, von dem in der früheren Rechtsprechung vertretenen „Untragbarkeitsgrundsatz“ ausdrücklich abgegangen, weshalb die Berufung auf die „Untragbarkeit“ eines Beamten für sich allein keine taugliche Begründung für die Entlassung (mehr) darstellt. Die Behörde hat es aber jetzt nicht bei dieser Berufung auf die „Untragbarkeit“ belassen, sondern sich in hinreichender Weise mit den gesetzlichen Anforderungen auseinandergesetzt und somit im Ergebnis eine ausreichende Begründung für die Entlassung gegeben. Sie hat insbesondere dargelegt, dass ein derartiges Fehlverhalten für die Zukunft nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden könne, und auch die in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe berücksichtigt und eine Abwägung vorgenommen (VwGH 31. 7. 2009, 2008/09/0374).
07. 09. 2009 - SWIOnline - EG-Richtlinienentwurf: Neue Anforderungen an die Rechnung
Der Kommissionsvorschlag zur Änderung der Regelungen der MwStSyst-RL im Hinblick auf die Rechnungsstellung sieht insbesondere die Abschaffung wesentlicher Wahlrechte und die ausdrückliche Regelung der Frage, die Regelungen welches Mitgliedstaates hinsichtlich der Rechnungsausstellung anzuwenden sind, vor. Weiters soll die Einführung eines dualistischen Rechnungsstellungssystems, das einerseits Rechnungen mit ausführlichen Angaben und andererseits vereinfachte Rechnungen mit reduzierten Erfordernissen hinsichtlich der Rechnungsangaben vorsieht, erfolgen. Mag. Miriam Hofer und Mag. Patrick Pfister stellen die wesentlichen Änderungsvorschläge der Kommission in einem Beitrag in der September-Ausgabe der SWI dar und unterziehen sie einer kritischen Würdigung. Problematische Aspekte des Kommissionsvorschlags sind nach Meinung der Autoren die in Relation zu ihrer Effektivität mit überschießendem Administrationsaufwand der Unternehmen verbundenen Betrugsbekämpfungsmaßnahmen sowie die Schaffung neuer Wahlrechte.
07. 09. 2009 - SWKOnline - Differenzbesteuerung: Leistung eines Gesellschafters
Der deutsche BFH entschied mit Urteil vom 18. 12. 2008, V R 73/07, dass Übertragungen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft auch gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als Lieferungen anzusehen sind. Daher kann die Differenzbesteuerung zur Anwendung kommen, wenn die Gewährung von Gesellschaftsrechten oder Gutschriften auf einem Kapitalkonto des Gesellschafters erfolgen. Der Anschaffungswert wäre diesfalls der Tauschwert im Zeitpunkt der Einlage. Mehr dazu in einem Beitrag von Prof. Gerhard Gaedke und Dr. Michael Tumpel in SWK-Heft 25/2009.
07. 09. 2009 - SWKOnline - Gebührenrechtliche Neuregelung der ab 1. September 2009
Mit Artikel 38 des Budgetbegleitgesetzes 2009, BGBl. I Nr. 52/2009, wurden im Gebührengesetz diverse Änderungen vorgenommen. So wurde unter anderem die Vergebührung von Schriften, die im Verfahren zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft anfallen, neu geregelt. Statt der bisher geltenden Regelung, wonach jede einzelne Schrift (z. B. Antrag, Beilage, Niederschrift) für sich gebührenpflichtig ist, wurde nunmehr eine Pauschalgebühr für den Antrag geschaffen, die die Gebühren für die im Verfahren zur Verleihung der Staatsbürgerschaft anfallenden Schriften mitabgilt. Die Neuregelung tritt mit 1. September 2009 in Kraft und ist auf alle Sachverhalte anzuwenden, für die die Gebührenschuld nach dem 31. August 2009 entsteht. In einer Info des BMF vom 27.08.2009, GZ BMF-010206/0250-VI/5/2009, wird ein Überblick über die Änderungen gegeben.
03. 09. 2009 - SWKOnline - Umweltverträglichkeitsprüfung für eine Windkraftanlage
Für den VwGHt ist bei einem zusätzlichen Eingriff in das Landschaftsbild durch eine weitere Anlage entscheidend, ob sich diese Anlage in das durch bereits vorhandene menschliche Eingriffe mitbestimmte Wirkungsgefüge der bestehenden Geofaktoren einfügt oder aber eine Verstärkung der Eingriffswirkung hervorruft. Der Umweltsenat hat aber, was von der Gemeinde nicht konkret bestritten wurde, festgestellt, dass auch eine „Unzahl von Hochspannungsleitungen“, Erdölförderanlagen und Kiesgruben „landschaftsprägend“ seien. Die beschwerdeführende Gemeinde konnte nicht überzeugend darlegen, inwiefern sich die bereits bestehende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, wie sie insb. durch die zahlreichen Hochspannungsmasten und -leitungen hervorgerufen wird, von der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die hinzukommenden Windenergieanlagen in einer Weise unterscheidet, dass eine Verstärkung der bereits bestehenden Eingriffe in das Landschaftsbild bewirkt wird. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass die gegenständlichen Windenergieanlagen eine nachhaltige Beeinträchtigung i. S. d. § 7 Abs. 2 NÖ Naturschutzgesetz oder eine schwerwiegende Umweltbelastung i. S. d. § 17 Abs. 5 UVP-Gesetz darstellen. Der Umweltsenat hat zu Recht in diesen Bestimmungen kein Hindernis für die Erteilung der Genehmigung gesehen; die Beschwerde blieb erfolglos (VwGH 26. 6. 2009, 2006/04/0005).
02. 09. 2009 - UFSjournal - Unternehmereigenschaft bei Betrieb einer Photovoltaikanlage
Wird der erzeugte Strom einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines privaten Wohnhauses ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz eingespeist, liegt auch bei sonst nicht unternehmerisch tätigen Personen eine nachhaltige Tätigkeit im Sinn des § 2 Abs. 2 UStG 1994 vor. Ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung und Nutzung ist zulässig (UFS 28. 5. 2009, RV/0254-L/07; Amtsbeschwerde beim VwGH unter 2009/15/0143 eingebracht).
02. 09. 2009 - PVInfo - Neues Beitragsgruppenschema ab 1. September 2009
Das Beitragsgruppenschema wurde entsprechend den im Zuge des sog. Arbeitsmarktpakets 2009 vom Nationalrat beschlossenen Änderungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes mit Wirksamkeit vom 1. 9. 2009 adaptiert. Sämtliche Beitrags- bzw. Verrechnungsgruppen samt Beitragssätzen stehen auf der Homepage der NÖGKK zum Download zur Verfügung.
02. 09. 2009 - ASOKOnline - Neuer Erlass zu Arbeitskräfteüberlassung und Entsendung
In Ergänzung zum Erlass vom 18. 12. 2007, BMWA-435.006/0024-II/7/2007, verweist das BMASK in seinem Erlass vom 31. 7. 2009, BMASK-435.006/0018-VI/7/2009, auf zwei aktuelle VwGH-Entscheidungen und ersucht, diese ab sofort bei der Vollziehung des § 18 AuslBG zu beachten. Im Erkenntnis vom 15. 5. 2009, 2006/09/0157 bis 0159, werde die Rechtsansicht des BMASK bestätigt, wonach im Fall einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung durch Unternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten weiterhin eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich ist. Dem VwGH folgend sei bei Arbeitskräfteüberlassung die Ausstellung einer EU-Entsendebestätigung nicht zulässig. Ebenso wenig komme die Untersagung der Entsendung in Betracht. Im Erkenntnis vom 24. 3. 2009, 2007/09/0283, habe der VwGH hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Dienstleistungsfreiheit und der Warenverkehrsfreiheit klargestellt, dass es sich bei einem wirtschaftlichen Vorgang, der Aspekte der Dienstleistungsfreiheit und der Warenverkehrsfreiheit enthält, um eine gemischte Leistung handelt. Im Sinne dieses Erkenntnisses ist nach Auffassung des BMASK bei den in der Praxis häufig vorkommenden Fällen einer Warenlieferung oder dem Kauf einer Anlage mit Annexdienstleistungen (Montage, Reparatur) eine Aufspaltung zwischen Dienstleistung und Warenverkehr zulässig, wenn der ausländische Auftragnehmer zwar die Ware oder Anlage an einen österreichischen Vertragspartner liefert, jedoch die damit zusammenhängenden Dienstleistungen (z. B. Montage) durch ein anderes Unternehmen erbringen lässt, auch wenn die Arbeitsleistungen im gesamten wirtschaftlichen Vorgang nur eine untergeordnete Rolle spielen.
02. 09. 2009 - SWIOnline - Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei
as am 28. 3. 2008 unterzeichnete neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wurde nun in BGBl. III Nr. 96/2009 veröffentlicht. Das neue DBA tritt am 1. 10. 2009 in Kraft und ist ab 1. 1. 2010 anzuwenden; das bis zum Jahresende anzuwendende DBA mit der Türkei, BGBl. Nr. 595/1973, tritt mit 31. 12. 2009 außer Kraft. Das nun veröffentlichte neue Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang den Regeln des OECD-Musterabkommens. Die Einzelheiten des neuen DBA wurden bereits in einem Beitrag von Sabine Dommes in SWI 2009/165 ff. erläutert.
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