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Archive Steuern: 05/2009, 04/2009, 03/2009, 02/2009, 01/2009, 12/2008, 11/2008, 10/2008, 09/2008, 08/2008, 07/2008, 06/2008, 05/2008, 04/2008, 03/2008, 02/2008, 01/2008, 12/2007, 11/2007, 10/2007, 09/2007, 08/2007, 07/2007, 06/2007, 05/2007, 04/2007, 03/2007, 02/2007, 01/2007, 12/2006, 11/2006, 10/2006, 09/2006, 08/2006, 07/2006, 06/2006, 05/2006, 04/2006, 03/2006, 02/2006, 01/2006, 12/2005, 11/2005, 10/2005, 09/2005, 08/2005, 07/2005, 06/2005, 05/2005, 04/2005, 03/2005, 02/2005, 01/2005, 12/2004, 11/2004, 10/2004, 09/2004, 08/2004, 07/2004, 06/2004, 05/2004, 04/2004, 03/2004, 02/2004, 01/2004



30. 11. 2009 - ASOKOnline - Freiwilligkeit bzw. Widerruflichkeit von Leistungen

Der OGH hat in seinem Urteil vom 24. 2. 2009, 9 ObA 113/08w, einige ganz wesentliche Aussagen zur Freiwilligkeit bzw. Widerruflichkeit von Leistungen getroffen. Freiwilligkeit (Unverbindlichkeitsvorbehalt) und Widerruflichkeit müssen unbedingt unterschieden und dürfen nicht gemeinsam festgelegt werden, weil sie unterschiedliche Rechtsfolgen bewirken und zueinander in Widerspruch stehen. Mit einem Unverbindlichkeitsvorbehalt wird verhindert, dass überhaupt ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Leistung entsteht. Der Arbeitgeber wird ermächtigt, eine Leistung jederzeit und ohne Grund einseitig einzustellen. Dagegen dient ein Widerrufsvorbehalt dazu, einen bereits erworbenen Anspruch wieder zu beseitigen und Leistungen, auf die Mitarbeiter bereits Anspruch haben, einzustellen. Näheres hierzu finden Sie in der November-Ausgabe der ASoK in der von Mag. Alfred Shubshizky betreuten Rubrik „Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in Kurzform“. Weitere Themen sind diesmal „pensionsschädliche“ Einkünfte für die Früh- und die Korridorpension, die Altersgrenze für die GSVG-Kleinunternehmerregelung, das kürlich veröffentlichte Lohnsteuerprotokoll 2009 sowie die Änderung des Dienstreisebegriffs im Handels-KV.




27. 11. 2009 - UFSjournal - Keine Gebührenpflicht für Verträge in digitaler Form ohne Ausdruck

Zur Begründung der Gebührenpflicht der in § 33 GebG taxativ aufgezählten Rechtsgeschäfte ist die Errichtung einer Urkunde zum Beweis eines zivilrechtlich gültig zustande gekommenen Rechtsgeschäfts Voraussetzung. Diese Urkunde muss von zumindest einer Vertragspartei unterschrieben werden, um grundsätzlich die Gebührenpflicht auslösen zu können. Wesentliche Elemente des Entstehens der Gebührenpflicht sind also Schriftlichkeit (Vorliegen einer Urkunde), Unterschrift und Beweiskraft. Unter einer Urkunde ist jede Schrift zu verstehen, in der, wenn auch formlos, das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes festgehalten ist, ein Schriftstück also, welches kraft seines Inhalts geeignet ist, über ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft zum Beweis zu dienen. Ein E-Mail, das mit einer sicheren elektronischen Signatur im Sinn des § 4 Abs. 1 Signaturgesetz unterfertigt wurde, stellt kein Papier dar. So lange das elektronisch festgehaltene Dokument nicht auf Papier ausgedruckt wird, liegt daher eine Urkunde im Sinn des Gebührenrechts nicht vor (UFS 9. 10. 2009, RV/0253-L/09).




27. 11. 2009 - PVInfo - Ausländerbeschäftigung: Bundeshöchstzahl und Landeshöchstzahlen 2010

Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales Und Konsumentenschutz, BGBl. II Nr. 384/2009, ausgegeben am 26. 11. 2009, wurde die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) für das Jahr 2010 mit 290.948 festgelegt. Weiters wurden mit Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, BGBl. II Nr. 383/2009, ausgegeben am 26. 11. 2009, die Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für das Jahr 2010 wie folgt festgesetzt:
Burgenland: 3.100,
Kärnten: 7.000,
Niederösterreich: 27.600,
Oberösterreich: 28.500,
Salzburg: 15.000,
Steiermark: 11.600,
Tirol: 16.000,
Vorarlberg: 10.500,
Wien: 66.000.




27. 11. 2009 - ASOKOnline - Aktuelle Gesetzesänderungen im Bereich Arbeitsrecht

Ab heute sind auf Lindeonline die aktuellen Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, des Väter-Karenzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes, des Landarbeitsgesetzes, des Angestelltengesetzes, des Gutsangestelltengesetzes und des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes (jeweils BGBl. I Nr. 116/2009) verfügbar.

Die neuen Regelungen betreffen vor allem die Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes, die Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeldes und die Verlängerung der Bezugsfrist in Härtefällen.

Änderungen durch die Verordnung betreffend Lohnzuschläge für die Urlaubs- und die Abfertigungsregelung nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (VO Zuschlagwerte - Urlaub und Abfertigung - BGBl. II Nr. 366/2009) sind ebenfalls ab heute bei Lindeonline recherchierbar. Hinweise dazu finden Sie hier.




27. 11. 2009 - SWIOnline - Deutschland: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchgängig) wird der Solidaritätszuschlag im Wege einer Ergänzungsabgabe in Höhe von 5,5 % auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Das jährliche Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag beträgt derzeit rund 12 Mrd. Euro. Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hält die andauernde Erhebung des Solidaritätszuschlags für verfassungswidrig: Die Ergänzungsabgabe nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz habe spätestens ab 2007 ihre verfassungsrechtliche Berechtigung verloren. Eine Ergänzungsabgabe diene nach gesetzgeberischer Intention nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen. Mit dem Solidaritätszuschlag sollen die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden. Hierfür bestehe kein vorübergehender, sondern ein langfristiger Bedarf. Dieser dürfe indes nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden. Das Gericht hat das Verfahren 7 K 143/08 nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem BVerfG zur verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt.




27. 11. 2009 - SWKOnline - Stiftungsrichtlinien 2009

Ab sofort sind die Stiftungsrichtlinen 2009 bei Lindeonline verfügbar und in gewohnter Weise mit allen anderen Inhalten verlinkt. Zu den Stiftungrichtlinien 2009 gelangen Sie hier.




27. 11. 2009 - SWKOnline - Zur Erinnerung: 10. SWK-Steuerrechtstag am 3. Dezember 2009

Nochmals zur Erinnerung: Wie jedes Jahr bietet der traditionelle SWK-Steuerrechtstag auch heuer das unentbehrliche Steuer-Update für die Praxis. Topexperten aus der Finanzverwaltung, Steuerpraxis und Wissenschaft behandeln u. a. folgende Schwerpunkte aus allen Bereichen des Steuerrechts:
(Gesetzes-)Vorhaben: Aktueller steuerpolitischer Ausblick.
Einkommen-/Körperschaftsteuer: Steuerreformgesetz 2009, Konjunkturbelebungsgesetz 2009, Budgetbegleitgesetz 2009, EStR-Wartungserlass, Stiftungsrichtlinien.
Änderungen in der Lohnsteuer und Umsatzsteuer.
Verfahrensrecht: BAO-Novellen (u. a. Abgabenverwaltungsreformgesetz) und Erlässe.
Aktuelle Rechtsprechung: Entscheidungen des EuGH, VwGH und UFS auf einen Blick.
Verwaltungsreformprojekte der Finanzverwaltung und Ziele für 2010.
Steuern in der Wirtschaftskrise: Maßnahmen zur steuerlichen Optimierung.
Der mittlerweile 10. SWK-Steuerrechtstag findet am 3. Dezember 2009 von 8:45 bis 17:20 in der Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien, statt. Linde-Zeitschriftenabonnenten bekommen 20 % Seminarrabatt! Details und eine Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie hier.




25. 11. 2009 - UFSjournal - Kein Vorsteuerabzug für den VW Touran

Der UFS hatte sich in einer Berufungsentscheidung mit dem Vorsteuerabzug beim VW Touran auseinanderzusetzen und kam dabei zum Schluss, dass der Vorsteuerabzug nicht zusteht. Wie der Opel Zafira eignet sich der VW Touran nicht für eine komfortable Beförderung von sieben erwachsenen Personen über einen längeren Zeitraum bzw. eine längere Distanz und bietet auch nicht die Möglichkeit, für Personen in dieser Anzahl ein Mindestgepäck mitzuführen. Der VW Touran erfüllt daher das Kriterium der Beförderungskapazität im Sinne der Rechtsprechung des VwGH nicht und berechtigt daher auch nicht zum Vorsteuerabzug. (UFS 2. 10. 2009, RV/0320-F/07)




25. 11. 2009 - ASOKOnline - Zulässige Kontroll- und Informationsmöglichkeiten

Zur derzeitigen Praxis der Krankschreibung hat der OGH die Auffassung vertreten, dass diese unbefriedigend ist, weil sich der Arzt auf die Angaben seines Patienten verlassen muss und regelmäßig ohne Kenntnis der Art der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und der damit verbundenen Anforderungen eine Bescheinigung über die von ihm zu prüfende Rechtsfrage der Arbeitsunfähigkeit auszustellen hat. Daraus ergibt sich die Gefahr des Missbrauchs und es wurden (wie die aktuelle Diskussion in den Medien zeigt) auch unzulässige Methoden zur Eindämmung von Krankenständen angewendet, wobei dies in einem Bereich aufgetreten ist, wo die Krankenstände in deutlichem Ausmaß den allgemeinen jährlichen Durchschnitt überschritten haben. In der November-Ausgabe der ASoK erörtert Dr. Thomas Rauch daher zulässige Kontrollwege, welche das Arbeitsrecht dem Arbeitgeber bietet.




25. 11. 2009 - SWIOnline - „Geschäftsführerwert“ bei grenzüberschr. Transaktionen

Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen müssen ebenso wie Geschäfte zwischen nahen Angehörigen bestimmte Anforderungen erfüllen, um steuerliche Anerkennung zu finden. Bei der Einkünfteabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen dient der „Fremdvergleich“ dazu, bei Fehlen eines – den Marktgesetzen unterliegenden – natürlichen Interessengegensatzes der beteiligten Unternehmen eine steuerlich angemessene Preisfindung zu ermöglichen. In einem Beitrag in der Novemberausgabe der SWI widmen sich Mag. Martin Pröll und Mag. Martin Schwaiger dieser Problemstellung aus der Perspektive des österreichischen Steuerrechts.




25. 11. 2009 - SWKOnline - Finanzbeamter als Steuerberater?

Einem Finanzbeamten (Hofrat - Gruppenleiter einer Großbetriebsprüfung, welcher auch die ruhende Befugnis zum Steuerberater innehat) ist es nicht erlaubt, im Rahmen einer Nebenbeschäftigung (§ 56 Abs. 3 BDG) den Beruf des Steuerberaters auszuüben. Der Verwaltungsgerichtshof teilt die dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegende - und von der Beschwerde nicht näher bekämpfte - Prämisse, dass die Nebenbeschäftigung eines Beamten der Finanz als Steuerberater, die der Öffentlichkeit bekannt ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche und gesetzestreue Aufgabenerfüllung untergräbt. Denn hiefür genügt es nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes, wenn in der Öffentlichkeit, insbesondere bei berufsmäßigen Parteienvertretern vor Abgabenbehörden, etwa die - wenngleich haltlose - Frage aufgeworfen wird, ob alleine durch das Einschreiten des Beamten gegenüber der Abgabenverwaltung eine Ungleichbehandlung seiner Klienten gegenüber anderen, nicht von diesem vertretenen bedingt werden könnte (vgl. die Erkenntnisse vom 18. November 1991, 90/12/0141, betreffend die Nebenbeschäftigung eines Staatsanwaltes als Strafverteidiger, und vom 28. Februar 1996, 93/12/0260, betreffend eine solche eines Sicherheitswachebeamten als Fahrlehrer) (VwGH 14. 10. 2009, 2008/12/0182).




25. 11. 2009 - SWKOnline - Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010

Der Ministerrat hat am 17. 11. 2009 die Regierungsvorlage (RV 484 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch geändert wird (Rechungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 – RÄG 2010), beschlossen. In § 189 UGB wird der Schwellenwert zur Rechnungslegungspflicht für Unternehmen, die nicht von einer Kapitalgesellschaft geführt oder beherrscht werden, von bisher 400.000 Euro auf 700.000 Euro Umsatzerlöse/Jahr angehoben. Über § 5 EStG 1988 schlägt der erhöhte Schwellenwert auch auf die steuerrechtliche Buchführungspflicht von Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen, durch. Ein qualifiziertes Überschreiten des Schwellenwerts soll schon dann vorliegen, wenn dieser um mindestens 300.000 Euro überschritten wird. Betragen daher die Umsatzerlöse in einem Geschäftsjahr mehr als 1 Mio. Euro, so sollen die Rechtsfolgen in Bezug auf die Bilanzierungs- und Eintragungspflicht bereits ab dem folgenden Geschäftsjahr eintreten. Überdies enthält der Entwurf im Sinn einer Angleichung der Unternehmens- und der Steuerbilanz Änderungen in folgenden Bereichen: Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes, Mindestansatz der Herstellungskosten, entgeltlich erworbener Geschäfts-/Firmenwert, Abschreibung des Umlaufvermögens, Zuschreibungen, Unterschiedsbetrag infolge einer Konsolidierung. Die Behandlung im Plenum des Nationalrats ist für Anfang Dezember vorgesehen.




24. 11. 2009 - UFSjournal - Urlaub mit Vorsteuerabzug?

Die Eigennutzung einer überwiegend kurzfristig vermieteten, möblierten Ferienwohnung berechtigt zum vollen Vorsteuerabzug. Ab 2004 gilt das nur, wenn man sich auf den Anwendungsvorrang der 6. MwSt-RL bzw. der MwStSyst-RL beruft und die Eigennutzung freiwillig mit 20 % der Umsatzsteuer unterzieht. Bei der Berechnung der Höhe des Privatanteils sind saisonbedingte Leerstehungszeiten – auch für die Einkommensteuer – als neutrale Zeiten außer Acht zu lassen (UFS 10. 8. 2009, RV/0353-S/08). In einem Beitrag in der Novemberausgabe des UFSjournals beleuchtet Mag. Erich Schwaiger die für den Steuerpflichtigen schöne Seite des „Puffer“-Erkenntnisses des VwGH.




24. 11. 2009 - UFSjournal - Nachsicht einer Abgabennachforderung

Die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten (hier: Einkommensteuernachforderung) in Höhe von ca. 4.200 Euro kommt dann nicht in Frage, wenn die Abgabenschuldnerin wesentlich höhere Ratenzahlungen für die Rückführung eines Bankkredits aufwendet. Die Nachsicht kann nicht gewährt werden, wenn diese ausschließlich zulasten der Finanzverwaltung und zugunsten anderer Gläubiger ginge (UFS 29. 9. 2009, RV/0187-K/08).




24. 11. 2009 - PVInfo - Lohnzuschläge für die Urlaubs- und Abfertigungsregelung nach dem BUAG

Der Zuschlag zum Lohn, der gemäß § 21a i. V. m. § 21 Abs. 1 und 3 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) zur Bestreitung des Aufwandes der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse für die Abfertigungsregelung (Abfertigungsbeiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse gemäß § 33b BUAG und Abfertigungen nach Abschnitt III des BUAG) einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, beträgt für die Zuschlagszeiträume 2010/01 bis 2010/12 für eine Kalenderwoche (Beschäftigungswoche) das 1,4-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohnes gemäß § 21a Abs. 3 und 4 BUAG (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend die Lohnzuschläge für die Urlaubs- und die Abfertigungsregelung nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird, BGBl. II Nr. 366/2009, ausgegeben am 18. 11. 2009).




24. 11. 2009 - ASOKOnline - Regierungsvorlage zur 2. Dienstrechts-Novelle 2009

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 17. 11. 2009 u. a. eine Regierungsvorlage (RV 488 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Asylgerichtshofgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Militärberufsförderungsgesetz 2004 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2009), beschlossen. Das neue Gesetz will vor allem einerseits bestehende Unterschiede zwischen Beamten und Vertragsbediensteten, die sich nicht mit dem unterschiedlichen Status erklären lassen (etwa be der Dauer des Urlaubsanspruchs oder der Qualifizierung des Wegunfalls), beseitigen und andererseits die erforderlichen Bestimmungen über das Aufsichtsrecht (Informationsrecht) und das Abberufungsrecht der obersten Organe ergänzen.




24. 11. 2009 - ASOKOnline - Arbeitnehmerschutz und Auskunftspflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer geschützt werden. Aus dieser Fürsorgepflicht ist abzuleiten, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer offenlegen muss, welche Mitarbeiter im Betrieb zur Verhinderung von Arbeitsunfällen zuständig sind (hier: wer für den Streudienst bei Rutschgefahr verantwortlich war). Diese Auskunftspflicht besteht auch gegenüber einem ausgeschiedenen (geschädigten) Arbeitnehmer. Er kann dazu in die Aufzeichnungen des Arbeitgebers einsehen (OGH 30. 7. 2009, 8 ObA 4/09k).




24. 11. 2009 - SWKOnline - Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben

Das BMF hat vor Kurzem die Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO (Erlass vom 9. 10. 2009, BMF-010103/0138-VI/2009) in der Findok veröffentlicht. Die Richtlinien behandeln die Selbstberechnung von Abgaben, Voraussetzungen für die erstmalige Festsetzung, den Antrag des Abgabepflichtigen, Ermessenskritierien, die Haftung für Abfuhrabgaben und Hinweise für Landes- und Gemeindeabgaben.




20. 11. 2009 - UFSjournal - Nachsicht einer Abgabennachforderung

Die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten (hier: Einkommensteuernachforderung) in Höhe von ca. 4.200 Euro kommt dann nicht in Frage, wenn die Abgabenschuldnerin wesentlich höhere Ratenzahlungen für die Rückführung eines Bankkredits aufwendet. Die Nachsicht kann nicht gewährt werden, wenn diese ausschließlich zulasten der Finanzverwaltung und zugunsten anderer Gläubiger ginge (UFS 29. 9. 2009, RV/0187-K/08).




20. 11. 2009 - UFSjournal - UFS und Spendenabzug

Mit dem Steuerreformgesetz 2009 wurde § 4a ab 1. 4. 2009 in das EStG 1988 eingefügt. Darin werden aus systematischen Gründen mit Ausnahme der in § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 geregelten werbewirksamen Geld- und Sachzuwendungen im Zusammenhang mit Katastrophenfällen alle den Spendenabzug betreffenden Regelungen zusammengefasst. Als Spendenempfänger kommen unmittelbar der Erfüllung begünstigter Zwecke dienende Organisationen und sog. Spendensammeleinrichtungen in Betracht, wenn sie zum Zeitpunkt der Zuwendung in der dafür vorgesehenen Liste des Finanzamtes Wien 1/23 eingetragen sind. Der UFS hatte bereits in einer Reihe von Verfahren darüber zu entscheiden, ob die antragstellenden Körperschaften überwiegend begünstigte Zwecke verfolgten, ob sie die materiellen Voraussetzungen für die Erlangung der Spendenbegünstigung erfüllten und ob sie die Frist zur Einreichung des Antrags auf Aufnahme in die Liste des Finanzamtes 1/23 rechtzeitig wahrgenommen hatten. In ihrem Schwerpunktbeitrag in der Novemberausgabe des UFSjournals stellt Mag. Andrea Nitsch vom bundesweiten Fachbereich Einkommensteuer diese UFS-Entscheidungen zum Spendenabzug nach § 4a EStG 1998 dar.




20. 11. 2009 - PVInfo - Keine Verlängerung des erhöhten Kilometergeldes

In der am 17. 11. 2009 im Ministerrat beschlossenen Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2009 ist – im Gegensatz zum Begutachtungsentwurf – nunmehr lediglich die Verlängerung von erhöhtem Pendlerpauschale und Pendlerzuschlag vorgesehen. Das in der Reisegebührenvorschrift geregelte erhöhte Kilometergeld soll hingegen nicht verlängert werden, sodass ab 1. 1. 2010 wieder die Fassung vor dem 1. 7. 2008 in Kraft tritt. Die Gesetzwerdung bleibt freilich abzuwarten.




20. 11. 2009 - PVInfo - KV-Abschluss in der Metallindustrie

Die Kollektivvertragsparteien haben sich am 16. 11. 2009 auf folgenden Abschluss per 1. 11. 2009 geeinigt: Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden um 1,5 %, Istlöhne, Lehrlingsentschädigungen, Zulagen und Aufwandsentschädigungen um 1,45 % erhöht. Im Rahmenrecht werden die seit 1. 1. 2009 geltenden Kilometergeldsätze verlängert.




20. 11. 2009 - ASOKOnline - Gesundheitsrecht in Österreich

Kaum ein anderer Lebensbereich als die menschliche Gesundheit beschäftigt den Einzelnen ebenso sehr wie die kollektive Öffentlichkeit. Das vor Kurzem in der Reihe „Linde Praktiker Skriptum (LPS)“ erschienene Werk „Gesundheitsrecht“ will einen Beitrag zur Vermittlung der wesentlichsten Strukturen des für Österreich relevanten Gesundheitsrechts leisten. Gleichzeitig soll damit in kompakter Darstellung dem bestehenden Informationsbedarf unter anderem von interessierten Praktikern Rechnung getragen werden. FH-Prof. Mag. Dr. Werner Hauser und Dr. Wolfgang Stock gehen dabei auf Zuständigkeiten und Behörden im Gesundheitswesen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kranken- und Kuranstalten, Arztpraxen, Apotheken und ausgewählte Berufsgruppen des Gesundheitswesens ein.




20. 11. 2009 - SWIOnline - Sardische „Landungssteuer“ verstößt gegen Gemeinschaftsrecht

Eine Steuervorschrift einer regionalen Körperschaft (hier: Sardinien), die eine regionale Steuer auf zu touristischen Zwecken durchgeführte Landungen von zum privaten Transport von Personen bestimmten Luftfahrzeugen und von Freizeitbooten einführt, die nur von natürlichen und juristischen Personen mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb des Gebiets der Region erhoben wird, verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit. Überdies handelt es sich um eine staatliche Beihilfemaßnahme zugunsten der in diesem Gebiet ansässigen Unternehmen (EuGH 17. 11. 2009, Rs. C-169/08, Presidente del Consiglio dei Ministri/Regione Sardegna).




20. 11. 2009 - SWIOnline - Kroatiens Verfassungsgericht bestätigt "Krisensteuer"

Das kroatische Verfassungsgericht hat laut einer APA-Meldung die heuer im August bis Ende 2010 eingeführte befristete "Krisensteuer" bestätigt, die Einkommen und Pensionen wegen der Wirtschaftskrise zusätzlich besteuert. Sollte sich die Wirtschaftslage verbessern, dann müsste die Steuer vor Ende 2010 abgeschafft werden, so das Höchstgericht. Kroatien steckt aufgrund der Wirtschaftskrise in massiven finanziellen Schwierigkeiten. Um die leeren Staatskassen zu füllen, hatte die kroatische Regierung am 1. August eine zusätzliche Krisensteuer für Einkommen ab 3.000 Kuna (410 Euro) eingeführt. Darüber hinaus wurde die Dividendensteuer wieder eingeführt und die Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt auf 23 Prozent erhöht. Außerdem müssen Mobilfunkunternehmen auf alle Einnahmen eine Sondersteuer in der Höhe von 6 Prozent abführen.




20. 11. 2009 - SWKOnline - 10. SWK-Steuerrechtstag am 3. Dezember 2009

Wie jedes Jahr bietet der traditionelle SWK-Steuerrechtstag auch heuer das unentbehrliche Steuer-Update für die Praxis. Topexperten aus der Finanzverwaltung, Steuerpraxis und Wissenschaft behandeln u. a. folgende Schwerpunkte aus allen Bereichen des Steuerrechts:
(Gesetzes-)Vorhaben: Aktueller steuerpolitischer Ausblick.
Einkommen-/Körperschaftsteuer: Steuerreformgesetz 2009, Konjunkturbelebungsgesetz 2009, Budgetbegleitgesetz 2009, EStR-Wartungserlass, Stiftungsrichtlinien.
Änderungen in der Lohnsteuer und Umsatzsteuer.
Verfahrensrecht: BAO-Novellen (u. a. Abgabenverwaltungsreformgesetz) und Erlässe.
Aktuelle Rechtsprechung: Entscheidungen des EuGH, VwGH und UFS auf einen Blick.
Verwaltungsreformprojekte der Finanzverwaltung und Ziele für 2010.
Steuern in der Wirtschaftskrise: Maßnahmen zur steuerlichen Optimierung.
Der mittlerweile 10. SWK-Steuerrechtstag findet am 3. Dezember 2009 von 8:45 bis 17:20 in der Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien, statt. Linde-Zeitschriftenabonnenten bekommen 20 % Seminarrabatt! Details und eine Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie hier.




20. 11. 2009 - SWKOnline - Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010

Am 17. 11. 2009 passierte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeitsregelung der Abgabenverwaltung des Bundes erlassen wird (Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010), sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Rundfunkgebührengesetz, das Entschädigungsgesetz CSSR und das EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz geändert werden – Bundesgesetz über die Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen –, den Ministerrat. Durch die Zusammenführung der Zuständigkeitsregelungen aus AVOG und BAO im Bereich des AVOG 2010 soll für die Rechtsanwender eine logische Systematik zur Feststellung der sachlich und örtlich zuständigen Abgabenbehörde erreicht werden. Der Aufbau des AVOG 2010 soll sich an den zuständigen Abgabenbehörden (Finanzämter/Zollämter) und Finanzstrafbehörden orientieren. Bei den jeweiligen Abgabenbehörden erster Instanz soll zunächst die sachliche und darauf folgend die örtliche Zuständigkeit geregelt werden. Mit dieser Systematik kann ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Rechtsrichtigkeit erreicht werden. Die Behandlung im Finanzausschuss ist für den 25. 11. 2009, jene im Plenum des Nationalrats für Anfang Dezember vorgesehen.




20. 11. 2009 - SWKOnline - BMF veröffentlicht Stiftungsrichtlinien 2009

Das BMF hat am 16. 11. 2009 die seit Langem erwarteten Stiftungsrichtlinien 2009 veröffentlicht (GZ BMF-010200/0011-VI/6/2009). Teil 1 der Stiftungsrichtlinien 2009 beschäftigt sich mit dem Körperschaftsteuerrecht der Stiftungen, Teil 2 mit dem Einkommen(Körperschaft)steuerrecht des Stifters, der (Letzt)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung. Teil 3 ist dem Stiftungseingangssteuergesetz, Fragen der Nachversteuerung, der Grunderwerbsteuer und dem Schenkungsmeldegesetz gewidmet. Zum Volltext der Richtlinie in der Findok.




20. 11. 2009 - SWKOnline - Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2009

Der Ministerrat hat am 17. 11. 2009 die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und die Abgabenexekutionsordnung geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009) –, beschlossen. Hauptgesichtspunkte des Gesetzes sind: Verlängerung von erhöhtem Pendlerpauschale und Pendlerzuschlag um ein Jahr ab 1. 1. 2010; Senkung der Aktienquote für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge für den Altbestand und Einführung eines Lebenszyklusmodells für Neuverträge ab 1. 1. 2010; Umsetzung der Richtlinie 2008/118/EG über das allgemeine Verbrauchsteuersystem zur Einführung eines EDV-gestützten Systems zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren; Anpassung des finanzbehördlichen Versteigerungsverfahrens an die einschlägigen Bestimmungen der EO und Ermöglichung der Online-Versteigerung. Eine wesentliche Änderung ist gegenüber dem Begutachtungsentwurf erfolgt: Das in der Reisegebührenvorschrift geregelte erhöhte Kilometergeld wird nicht verlängert, sodass ab 1. 1. 2010 wieder die vor dem 1. 7. 2008 geltende Fassung in Kraft tritt. Die Behandlung im Finanzausschuss ist für den 25. 11. 2009 vorgesehen, jene im Plenum des Nationalrats für Anfang Dezember.




17. 11. 2009 - UFSjournal - Unentgeltliche Nutzungsüberlassung

Wird ein Wohnobjekt von einer Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter von vornherein mit Vorteilszuwendungsabsicht unentgeltlich zur Nutzung überlassen und verfügt dieser – in der Praxis mangels Interessengegensatzes zwischen Gesellschaft und Gesellschafter – einem Eigentümer gleich über das Wohnobjekt, sodass von wirtschaftlichem Eigentum des Gesellschafters auszugehen ist, so ist der damit verbundene Aufwand verdeckte Ausschüttung, und zwar im Ausmaß der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Objekts zuzüglich allfälliger Fremdkapitalkosten. Ist nicht von wirtschaftlichem Eigentum des Gesellschafters auszugehen, so liegt grundsätzlich eine Zuwendung im Ausmaß der jährlichen Ausgaben (Aufwendungen) für das Wohnobjekt vor. Ist der dem Gesellschafter gewährte Vorteil (z. B. Mietzinsersparnis) höher als die jährlichen Ausgaben (Aufwendungen), dann ist dieser Vorteilswert der Kapitalertragsteuer zu unterziehen (UFS 14. 10. 2009, RV/0476-G/06). In einem Beitrag in der Novemberausgabe des UFSjournals bespricht Dr. Michael Rauscher vom UFS Graz diese Entscheidung.




17. 11. 2009 - UFSjournal - 1. UFSjournal-Tagung 2009

Am 19. 11. 2009 findet im Fleming’s Hotel Wien-Westbahnhof die 1. UFSjournal-Tagung 2009 statt: ausgewählte aktuelle Themen unter Berücksichtigung der reichhaltigen UFS-Rechtsprechung aus erster Hand. Einkommensteuer (u. a. Liebhaberei, Verlust/Verlustverwertung), Lohnsteuer (freier Dienstvertrag im Lohnsteuerrecht), Umsatzsteuer (u. a. Vorsteuerabzug und Vertrauensschutz bei Rechnungen), Körperschaftsteuer (Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern) und Verfahrensrecht (u. a. Beweisverfahren, Begründungspflicht, „Seeling“-Problematik im Zusammenhang mit Aufhebungen gem. § 299 BAO) kommen dabei gleichermaßen zur Geltung. Die Teilnahme an der Tagung beinhaltet auch eine Einladung zum traditionellen UFS-Fest am selben Abend ab 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten des UFS (Vordere Zollamtstraße 7, 1030 Wien). Nutzen Sie diese Gelegenheit zum Meinungsaustausch mit den Experten: Details zur Veranstaltung finden Sie hier.




17. 11. 2009 - PVInfo - Salzburger Steuerdialog 2009

In der Lohnsteuer-Ergebnisunterlage zum Salzburger Steuerdialog 2009 hat das BMF den Begriff „Entfernungssockel“ im Zusammenhang mit der Auszahlung von Kilometergeld kreiert. Was darunter zu verstehen ist und welche steuerlichen Auswirkungen damit verbunden sind, erklärt Wilfried Ortner in einem Beitrag in der November-Ausgabe von PV-Info.




17. 11. 2009 - ASOKOnline - Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 6.570 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Burgenland: 60, davon 5 für Schaustellerbetriebe; Kärnten: 180; Niederösterreich: 140, davon 40 für Schaustellerbetriebe; Oberösterreich: 215, davon 15 für Schaustellerbetriebe; Salzburg: 2.145; Steiermark: 575, davon 40 für Schaustellerbetriebe; Tirol: 2.705; Vorarlberg: 495; Wien: 55, davon 25 für Schaustellerbetriebe. Im Rahmen dieser Kontingente dürfen Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, deren Geltungsdauer nicht nach dem 11. 4. 2010 enden darf. Bei Schaustellerbetrieben ist eine Geltungsdauer bis 15. 5. 2010 zulässig, wenn die Gesamtdauer der Beschäftigungsbewilligung 24 Wochen nicht überschreitet. Staatsangehörige, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (§ 32a AuslBG), sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen (Verordnung des Bundesministers Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus, BGBl. II Nr. 360/2009).




17. 11. 2009 - ASOKOnline - Wirksamer Kündigungsschutz Schwangerer

Schwangeren Arbeitnehmerinnen, die gekündigt wurden, muss ein wirksamer gerichtlicher Schutz der ihnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte zur Verfügung stehen. Wenn nun das nationale Recht für den einzigen Rechtsbehelf, den es während ihrer Schwangerschaft gekündigten Arbeitnehmerinnen zur Verfügung stellt, keine angemessenen Rechtsbehelfsfristen vorsieht, so stellt dies eine ungünstigere Behandlung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und eine Diskriminierung weiblicher Arbeitnehmer dar. Die im luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch vorgesehene Frist von 15 Tagen ist nach Ansicht des EuGH besonders kurz, um sich sachgerecht beraten zu lassen und gegebenenfalls eine Klage auf Nichtigerklärung der Kündigung oder Wiedereinstellung einzureichen. Zudem können, bevor die schwangere Frau das Kündigungsschreiben erhält, mehrere Tage vergehen, die in die 15-Tages-Frist eingerechnet werden, da der Lauf dieser Frist nach der Rechtsprechung der luxemburgischen Gerichte offenbar mit der Aufgabe des Kündigungsschreibens zur Post und nicht mit dessen Zugang beginnt (EuGH 29. 10. 2009, Rs. C-63/08, Pontin).




17. 11. 2009 - SWIOnline - Umfangreiche Steuerentlastungen in Deutschland geplant

Am 9. 11. 2009 hat die deutsche Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen, mit dem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen jedes Jahr um 8,5 Mrd. Euro entlastet werden sollen. Bereits zum 1. 1. 2010 soll das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft treten. Das steuerliche Sofortprogramm entlastet vor allem Familien: Die Kinderfreibeträge für jedes Kind werden angehoben. Statt 6.024 Euro sollen sie ab dem Veranlagungszeitraum 2010 insgesamt bei 7.008 Euro liegen. Zugleich wird das Kindergeld erhöht. Es steigt für jedes Kind um 20 Euro. Auch für Erben sind Verbesserungen geplant. Ziel ist, eine geringere Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder zu erreichen. Vorgesehen ist ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 Prozent. Zudem werden auch die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge weiter verbessert. Auch im Unternehmensbereich sind signifikante Entlastungen geplant: Der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen wird auf sieben Prozent abgesenkt. Für Unternehmer sollen Abschreibungsregeln geändert werden. Die Bundesregierung plant eine Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Die Zinsschranke wird abgemildert: Die Freigrenze von 1 Mio. Euro wird dauerhaft auf 3 Mio. Euro erhöht, um vor allem den Mittelstand zu entlasten. Ein weiterer Baustein des Gesetzes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.




17. 11. 2009 - SWIOnline - Defizitverfahren: Kommission setzt Österreich Frist bis 2013

Im Rahmen ihrer Befugnisse hinsichtlich der haushaltspolitischen Überwachung hat die Europäische Kommission am 11. 11. 2009 dem Rat vorgeschlagen, Österreich, Deutschland, den Niederlanden, Portugal, der Slowakei, Slowenien, und der Tschechischen Republik als Frist für die Korrektur ihrer übermäßigen Defizite das Jahr 2013 zu setzen. Bei Belgien und Italien, die 2009 ebenfalls Defizite über 3 % des BIP verzeichnen werden, musste der Termin aufgrund des vergleichsweise begrenzten Defizitumfangs und der hohen Schuldenquote auf 2012 vorgezogen werden. Griechenland hat, anders als Frankreich, Großbritannien, Irland und Spanien, keine „wirksamen Maßnahmen“ zur Umsetzung der Ratsempfehlungen getroffen. Die Verschlechterung der Wirtschaftslage gegenüber der Kommissionsprognose gemäß Stabilitäts- und Wachstumspakt rechtfertigt, dass die Empfehlungen überarbeitet werden und damit die Frist um ein Jahr verlängert wird. Die übermäßigen Defizite müssten in Frankreich und Spanien also erst bis 2013, in Irland bis 2014 und im Vereinigten Königreich im Haushaltsjahr 2014/2015 beendet werden.




17. 11. 2009 - SWKOnline - Kein Vorstandsmandat für Berater

Nach § 15 Abs. 2 PSG können ein Begünstigter, dessen Ehegatte sowie Personen, die mit dem Begünstigten in gerader Linie oder bis zum dritten Grad der Seitenlinie verwandt sind, nicht Mitglieder des Stiftungsvorstands sein. Ergänzt wird diese Regelung durch § 15 Abs. 3 PSG, der den Kreis auf bestimmte Beteiligte (und deren Ehegatten bzw. Verwandte) an juristischen Personen, die Begünstigte sind, ausdehnt. Beide Bestimmungen stellen zwingendes Recht dar. Durch die Unvereinbarkeitsbestimmungen soll die Objektivität des Stiftungsvorstands bei der Vollziehung der Begünstigtenregelung gewahrt werden; Interessenkollisionen sollen vermieden werden. Der Sinn dieser Bestimmung erfordert, die Unvereinbarkeit auch auf Vertreter der Begünstigten zu erstrecken, könnte doch andernfalls die Regelung des § 15 Abs. 2 und 3 PSG leicht umgangen werden. Dies gilt jedenfalls für ein aufrechtes Vollmachtsverhältnis. Dabei ist nicht unbedingt erforderlich, dass der Berater persönlich Bevollmächtigter von Begünstigten war. Vielmehr wäre es auch ein wichtiger Grund, wenn die Rechtsanwaltspartnerschaft, der er als Partner angehört, in einem derartigen Vertretungsverhältnis stand oder steht. Das Ausmaß der Beteiligung spielt hierbei keine Rolle. Nach herrschender Ansicht sind wichtige Gründe im Sinne des § 27 Abs. 2 PSG nämlich alle bedeutsamen Umstände, welche die Belange der Gesellschaft bzw. Privatstiftung gefährden oder ihr die Beibehaltung der aufrechten Bestellung des Organmitglieds unzumutbar machen. Im Rahmen der Entscheidung nach § 27 Abs. 1 und 2 PSG ist letztlich immer auch eine Prognoseentscheidung vorzunehmen. Entscheidend ist, ob die Verfolgung des Stiftungszwecks mit ausreichender Sicherheit in Zukunft gewährleistet ist (OGH 16. 10. 2009, 6 Ob 145/09f).




17. 11. 2009 - SWKOnline - SWK-Spezial Umsatzsteuer 2010

Im Linde Verlag ist ein umfassender Praxisleitfaden zur Umsatzsteuer erschienen: Das SWK-Spezial Umsatzsteuer 2010 soll dem Anwender ermöglichen, anhand von sämtlichen in der Praxis möglichen Fallkonstellationen betreffend Lieferungen, sonstige Leistungen und Eigenverbrauch – ohne umfangreiche Literaturrecherche – den passenden Umsatzsteuerfall zu finden und ihn „rasch und richtig zu lösen“. Zwei ausgewiesene Umsatzsteuerexperten, Mag. Susanne Baumann, Mitarbeiterin in der EU-Steuerabteilung des BMF, und Dr. Stefan Melhardt, Leiter der Umsatzsteuerabteilung des BMF, widmen sich u. a. folgenden Fragen: Wann kommt es bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Übergang der Steuerschuld (Reverse-Charge-System) in Österreich? Wo ist der betreffende Umsatz in der UVA, der USt-Jahreserklärung und gegebenenfalls in der ZM einzutragen? Steht beim innergemeinschaftlichen Erwerb/Übergang der Steuerschuld ein Vorsteuerabzug zu, wenn keine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt? Sämtliche Lösungen berücksichtigen bereits die umfangreichen Änderungen durch das Mehrwertsteuerpaket 2010 und werden durch diverse Zusammenstellungen im Anhang (z. B. Vorsteuererstattung, Umsatzsteuersätze in Österreich und im Gemeinschaftsgebiet) komplettiert. Details und eine Online-Bestellmöglichkeit finden Sie hier.




17. 11. 2009 - SWKOnline - Abrechnung durch Gutschrift

Konnte die Behörde davon ausgehen, dass zwischen dem Aussteller der Gutschrift und dem Empfänger der Gutschrift kein Einverständnis über die Abrechnung mit einer Gutschrift bestand, dann fehlen die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Gutschrift einer Rechnung gleichzuhalten ist. Weiters müsste die Gutschrift auch die für Rechnungen geforderten Angaben enthalten (VwGH 2. 9. 2009, 2005/15/0145).




17. 11. 2009 - SWKOnline - Verkehrsausschuss billigt Postmarktgesetz

Der Verkehrsausschuss des Nationalrates hat in seiner Sitzung vom 10. 11. 2009 das von der Regierung vorgeschlagene neue Postmarktgesetz (RV 319 BlgNR 24. GP) mehrheitlich angenommen. Die Vorlage zielt darauf ab, die flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen in ausreichender Qualität und zu leistbaren Preisen auch nach der Postmarktliberalisierung 2011 sicherzustellen. Kernpunkte des Gesetzes sind dabei eine Standortgarantien für 1.650 Postgeschäftsstellen, wobei dies auch bloße Postpartner sein können, die Notwendigkeit eines Kollektivvertrages für die neuen Konkurrenten der Post, Ausgleichszahlungen der Konkurrenten an die Post dafür, dass sie auch in abgelegenen Regionen ihre Dienste anbieten muss, und die Umrüstung der Hausbriefkästen.




11. 11. 2009 - UFSjournal - Sachidentität bei Änderung der Veranlagung

Die Entscheidung der Rechtsmittelbehörde muss mit dem Gegenstand des Verfahrens der Abgabenbehörde erster Instanz identisch sein (Identität der Sache). „Sache“ des Einkommensteuerverfahrens ist die Festsetzung der Einkommensteuer für ein bestimmtes Jahr, ohne dass die Berufungsbehörde an den vom Finanzamt herangezogenen Tatsachenkomplex gebunden wäre (VwGH 28. 10. 2008, 2006/15/0102). Die Identität der Sache, nämlich die Veranlagung der Einkünfte des Berufungswerbers im Kalenderjahr 2006, umfasst auch die Änderung der Veranlagung als unbeschränkt Steuerpflichtiger zur Veranlagung als beschränkt Steuerpflichtiger. Ist die Frage der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht ungewiss oder strittig, so ist der UFS berechtigt, seine Anschauung an die Stelle jener des Finanzamtes zu setzen und demgemäß im angefochtenen Bescheid die Art der Veranlagung – als beschränkt bzw. unbeschränkt steuerpflichtig – zu ändern (UFS 24. 9. 2009, RV/0622-W/08).




11. 11. 2009 - PVInfo - KV-Abschluss im Metallgewerbe

Am 11. 10. 2009 haben sich Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter auf einen Kollektivertragsabschluss geeinigt: Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Istlöhne, Lehrlingsentschädigungen, Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 1,45 % erhöht; der neue Mindestlohn beträgt 1474,79 Euro. Im Rahmenrecht werden die geltenden Kilometergeldsätze verlängert. Der neue Kollektivvertrag tritt mit 1. 1. 2010 in Kraft.




11. 11. 2009 - PVInfo - Krankenversicherungsbeiträge und verkürzte Lehrzeit

§ 57a ASVG spricht im Zusammenhang mit der Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen bei Lehrlingen von der „Dauer der ersten zwei Jahre der Lehrzeit“. Der Wortlaut dieser Bestimmung unterscheidet demnach nicht, ob es sich bei der Lehrzeit, ab deren Beginn die zwei Jahre zu rechnen sind, um die in der Lehrberufsliste festgesetzte (reguläre) Lehrzeit oder um die sich aus der Verordnung über die Ausbildung in Lehrberufen in verkürzter Lehrzeit ergebende (verkürzte) Lehrzeit handelt. Diese Regelung und ihre aus den Gesetzesmaterialien hervorgehende Zielsetzung („Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen in Hinkunft Lehrbetriebe finanziell entlastet werden, indem die Kosten für den Krankenversicherungsschutz der Lehrlinge aus allgemeinen Mitteln der Krankenversicherung zu zahlen sind.“) stehen einer Auslegung entgegen, mit der die Befreiung entgegen dem Gesetzeswortlaut eingeschränkt würde. Krankenversicherungspflicht besteht somit erst nach Ablauf von zwei Jahren Lehrzeit (VwGH 9. 9. 2009, 2007/08/0328).




11. 11. 2009 - ASOKOnline - Rückgabe des Büroschlüssels als schlüssige Austrittserklärung

Das Berufungsgericht bewertete in Bestätigung des Ersturteils das Verhalten des Klägers, dass sich vor allem darin manifestierte, dass er seine bei der Beklagten im Büro befindlichen persönlichen Sachen zusammenpackte, die Schlüssel zurückgab und fortan keine Leistungen mehr für die Beklagte erbrachte, als schlüssigen vorzeitigen Austritt des Klägers aus dem Arbeitsverhältnis. Die Auffassung des Revisionswerbers, das Berufungsgericht habe bei seiner Auslegung nicht die gebotene Vorsicht und Strenge walten lassen, trifft nicht zu. Auch der Revisionswerber vermag nicht erfolgreich zu bestreiten, dass die Annahme eines vorzeitigen Austritts des Klägers unter den gegebenen Umständen jedenfalls vertretbar ist. Die rechtliche Qualifikation der Beendigungsart des Arbeitsverhältnisses hängt von der Auslegung der Erklärungen der Parteien im jeweiligen Einzelfall ab, der i. d. R. keine darüber hinausgehende erhebliche Bedeutung i. S. d. § 502 Abs. 1 ZPO zukommt (OGH 29. 4. 2009, 9 ObA 32/09k).




11. 11. 2009 - SWIOnline - Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs

Der Europäische Rechnungshof gibt ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechungsführung der EU für 2008 ab. Im Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2008 stellt er fest, dass die Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für 2008 in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Europäischen Gemeinschaften und der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows vermittelt. Der im Jahr 2008 erzielte Fortschritt ist in erster Linie auf die besseren Ergebnisse im größten Themenkreis, Landwirtschaft und natürliche Ressourcen, auf den fast die Hälfte der Haushaltsmittel entfällt, zurückzuführen. Erstmals gibt der Hof zu diesem Themenkreis kein negatives, sondern ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab. Zu den Themenkreisen Kohäsion, Forschung, Energie und Verkehr sowie Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung gibt der Hof negative Prüfungsurteile ab. Die Zahlungen in diesen Themenkreisen sind in wesentlichem, wenn auch unterschiedlich starkem Ausmaß mit Fehlern behaftet.




11. 11. 2009 - SWKOnline - Auslandsdividenden: Neuformulierung der Vorlagefragen des UFS

Der UFS fasste am 29. 9. 2008 den Beschluss, im Zusammenhang mit der Besteuerung von Auslandsdividenden diverse Fragen im Rahmen einer Vorabentscheidung (verbundene Rs. C-436/08 und C-437/08, Haribo u. a.) an den EuGH zu richten. Nach der Änderung des § 10 KStG durch das Budgetbegleitgesetz 2009 ersuchte der EuGH am 8. 10. 2009 das vorlegende Gericht um Stellungnahme, ob die Gesetzesänderung Auswirkungen auf die Vorlagefragen hat. Nach Einholung einer Auskunft beim BMF (zu den Fragen 2 und 3) wurden die Fragen beantwortet und die Vorlagefragen neu formuliert. In einem Beitrag in SWK-Heft 32/2009 gibt Mag. Marco Laudacher vom UFS Linz einen Überblick über die neu formulierten Vorabentscheidungsfragen.




10. 11. 2009 - SWKOnline - Steuertermine im Dezember

Am 15. Dezember 2009 sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Oktober 2009;
Normverbrauchsabgabe für den Monat Oktober 2009;
Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat Oktober 2009;
Werbeabgabe für den Monat Oktober 2009;
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Oktober 2009;
Lohnsteuer für den Monat November 2009;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat November 2009;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat November 2009.




09. 11. 2009 - UFSjournal - Beendigte Personenvereinigung: Wer ist Bescheidadressat?

Gemäß § 191 Abs. 2 BAO hat der Feststellungsbescheid, wenn eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt ist, an diejenigen zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Die bloße namentliche Anführung der einzelnen Beteiligten bei der Aufteilung der Einkünfte im Spruch bewirkt nicht, dass die Erledigung an diese Personen gerichtet wäre (UFS 6. 10. 2009, RV/0256-G/09).




09. 11. 2009 - ASOKOnline - Änderung der Apothekenbetriebsordnung 2005

Der Bundesminister für Gesundheit hat die Apothekenbetriebsordnung 2005 per Verordnung BGBl. II Nr. 353/2009 erneut geändert. Die neuen Betriebsvorschriften sehen vor, dass die Herstellung von Zubereitungen im Laboratorium, in der Offizin oder in einem eigenen Rezepturraum zu erfolgen hat. Wenn Rezepturen in der Offizin hergestellt werden, muss sichergestellt sein, dass dies in einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich erfolgt. Die Herstellung steriler Arzneimittel – insb. Augentropfen oder parenteral zu verabreichende Arzneimittel – muss im Labor unter Verwendung eines Laminar-Flows oder eines Isolators nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erfolgen, sofern nicht die Herstellung in einem eigenen Sterilraum oder in einem gleichwertig ausgestatteten Rezepturraum erfolgt. Jede öffentliche Apotheke muss über mindestens einen Arbeitsplatz für Zubereitungen im Laboratorium oder in der Offizin oder über einen eigenen Rezepturraum verfügen. Verfügt die öffentliche Apotheke über mehrere Rezepturarbeitsplätze, so ist jeder entsprechend den für die dort angefertigten Zubereitungen benötigten Arzneimitteln, Geräten und Behelfen auszustatten. Die zuständige Landesgeschäftsstelle der Österreichischen Apothekerkammer ist berechtigt, zur mündlichen Verhandlung anlässlich einer Betriebsanlagengenehmigung gem. § 67 Abs. 1 einen Vertreter zu entsenden.




09. 11. 2009 - SWIOnline - Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen

Der BFH hat dem EuGH ein bei ihm anhängiges Revisionsverfahren zur Entscheidung darüber vorgelegt, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen mit der Richtlinie 2003/49/EG (Zins- und Lizenzrichtlinie) vereinbar ist. Im Streitfall wurden die von einer inländischen Kapitalgesellschaft an ihre alleinige Anteilseignerin, eine in den Niederlanden ansässige Kapitalgesellschaft, gezahlten Darlehenszinsen entsprechend der im Streitjahr 2004 geltenden Regelung in § 8 Nr. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage zur Hälfte wieder hinzugerechnet. Nach der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie sind grenzüberschreitende Zinszahlungen zwischen Unternehmen, die durch eine Beteiligung von mindestens 25 % miteinander verbunden sind, im Sitzstaat des zahlenden Unternehmens von der Steuer befreit. Der BFH hält es für fraglich, ob die in der Richtlinie angeordnete Steuerbefreiung auch die volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen beim zahlenden Unternehmen gebietet (BFH 27. 5. 2009, I R 30/08).




06. 11. 2009 - UFSjournal - Aufwendungen zur Geltendmachung der Forschungsprämie

Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Subventionen sind aus den Betriebsausgaben auszuscheiden und stellen in der Folge auch keine Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie dar. Dies ergibt sich bereits aus dem in den Bestimmungen der §§ 20 Abs. 2 EStG und 12 Abs. 2 KStG verankerten Rechtsgrundsatz, wonach fehlender Steuerpflicht auf der einen das Abzugsverbot auf der anderen Seite gegenübersteht (UFS 8. 10. 2009, RV/2867-W/07).




06. 11. 2009 - PVInfo - Neuer Satzaufbau (DM) 2010

Auf der ELDA-Homepage steht die neue Organisationsbeschreibung DM zum Download zur Verfügung. Wesentliche Änderungen betreffen die Änderung der Bezeichnung „Dienstgeberkontonummer“ auf „Beitragskontonummer“, die Aufnahme von neuen zuständigen Versicherungsträgern und die Änderung einer Versicherungsträger-Bezeichnung, den Wegfall von datenübernehmenden Versicherungsträgern und von Clearingstellen, die Krankenstandsbescheinigung (für die Rückmeldung der Daten „Krankenstandsbescheinigung“ von ELDA an die Dienstgeber wird ein neuer Datensatz mit der Bezeichnung „KB – Krankenstandsbescheinigung“ und der Satzart „KB“ aufgenommen) sowie ein neues Datenfeld im Datensatz „Entgeltfortzahlung“.




06. 11. 2009 - ASOKOnline - Kündigung nach Erreichen des Regelpensionsalters

Eine bei einem Sozialversicherungsträger tätige Ärztin wurde mit Erreichen des 60. Lebensjahres und somit des Regelpensionsalters für Frauen gekündigt („in den Ruhestand versetzt“). Diese Möglichkeit ist im Kollektivvertrag für Ärzte bei den Sozialversicherungsträgern ausdrücklich vorgesehen. Könnte die Ärztin – wie männliche Arbeitnehmer – bis zum 65. Lebensjahr weiterarbeiten, erhielte sie eine um rund 1.000 Euro höhere Pension. Der OGH hat vor dem Hintergrund eines Arbeitsrechtssystems, das beim allgemeinen Kündigungsschutz der Arbeitnehmer auf deren soziale (finanzielle) Angewiesenheit auf den Arbeitsplatz abstellt, zwei Fragen zur Vorabentscheidung an den EuGH gerichtet: Er möchte wissen, ob einerseits diese kollektivvertragliche Regelung und andererseits die Entscheidung des Sozialversicherungsträgers, somit eines öffentlichen Arbeitgebers, die Arbeitnehmerin wenige Monate nach Erreichen des Regelpensionsalters zu kündigen, der Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG in der Fassung der RL 2002/73/EG widersprechen (OGH 4. 8. 2009, 9 ObA 163/08y).




06. 11. 2009 - SWIOnline - Deutschland: Ergebnisse der Steuerschätzung

Nach den Ergebnissen der Steuerschätzung im November werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2009 voraussichtlich um 3,0 Mrd. Euro niedriger ausfallen, als noch im Mai (vgl. SWI-News vom 2. 6. 2009) prognostiziert wurde. Für den Bund ergeben sich dabei wegen voraussichtlich deutlich niedrigerer EU-Abführungen Mehreinnahmen von 1,5 Mrd. Euro. Länder und Gemeinden können hingegen für dieses Jahr 2,0 Mrd. Euro bzw. 1 Mrd. Euro weniger an Steuereinnahmen erwarten. Im Jahr 2010 wird das Steueraufkommen insgesamt voraussichtlich etwas über dem Schätzergebnis vom Mai 2009 liegen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seinen Schätzansatz für 2010 um 1,1 Mrd. Euro angehoben. Einem leichten Zuwachs beim Bund (1 Mrd. Euro) stehen konstante Einnahmen bei den Ländern und Mindereinnahmen bei den Gemeinden (–1,1 Mrd. Euro) gegenüber.




06. 11. 2009 - SWKOnline - Rechnungshof fordert straffere Verfahrensführung in Zivilprozess

In einem Prüfbericht regt der Rechnungshof eine straffere Prozessführung in Zivilverfahren an. Laut Bericht betrug die durchschnittliche Dauer streitiger zivilgerichtlicher Verfahren bis zur Entscheidung in erster Instanz im Jahr 2007 bei den Bezirksgerichten 8,6 Monate und bei den Landesgerichten 16,3 Monate. In einem internationalen Vergleich aus dem Jahr 2008 lag Österreich damit allerdings an fünfter Stelle von insgesamt 28 erfassten Staaten. Zwischen einzelnen Gerichten zeigten sich markante Unterschiede: Bezirksgerichte wiesen durchschnittliche Verfahrensdauern zwischen 3,5 und 15,3 Monaten, Landesgerichte solche zwischen 12,8 und 20,0 Monaten auf. Die Ursache für die lange Dauer lag laut Rechnungshof in der wenig straffen Verfahrensführung durch die Richter. Auch den Justizoberbehörden sei es bisher nicht gelungen, darauf entsprechend einzuwirken.




06. 11. 2009 - SWKOnline - E-Commerce und grenzüberschreitende Onlinetätigkeiten

Österreichisches Gewerberecht ist auf bloße Onlinetätigkeiten eines Unternehmers mit Sitz im EU-Ausland (Werbung und Vertragsabschluss im Internet) und ohne Niederlassung in Österreich nicht anwendbar. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH kommt es für die Definition der „Niederlassung“ auf den Schwerpunkt der tatsächlich ausgeübten wirtschaftlichen Aktivität an, und zwar mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit. Die Bewerbung der und das Vertragsanbot auf Ausarbeitung digitaler Daten zu Fotos im Internet ist ein Dienst der Informationsgesellschaft im Sinn von § 3 Z 1 E-Commerce-Gesetz. Das gilt nicht für die beworbene Dienstleistung (Ausarbeitung der Fotos) selbst, weil diese nicht in Form der elektronischen Datenverarbeitung erbracht wird. Insoweit gilt das Recht des Mitgliedstaats (hier: Belgien), in dem das Unternehmen seine Niederlassung hat (OGH 14. 7. 2009, 4 Ob 30/09d).




04. 11. 2009 - UFSjournal - Arbeitszimmer eines Gemeinderatsmitglieds

Die Tätigkeit als Mitglied eines Gemeinderats beinhaltet im Wesentlichen die aktive Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderats. Sie wird nach dem Maßstab der Verkehrsauffassung nicht typischerweise in einem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer erbracht, das heißt, der materielle Schwerpunkt der Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderats und somit der Tätigkeitsmittelpunkt liegt nicht im Arbeitsraum. Bildet aber das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit, dann sind nach dem klaren Gesetzeswortlaut auch die Aufwendungen für die Einrichtungsgegenstände nicht abzugsfähig (UFS 16. 10. 2009, RV/1307-W/09).




04. 11. 2009 - UFSjournal - Gemeinschaftsrechtswidrige Besteuerung

Durch das Budgetbegleitgesetz 2009 wurde die in § 6 Abs. 1 KStG 1988 normierte Befreiung inländischer Pensionskassen auf vergleichbare EU-ausländische Vorsorgeeinrichtungen zur gemeinschaftsrechtlichen Gleichstellung ausgedehnt. Die Besteuerung derartiger Einrichtungen verstieß aber bereits vor dem zeitlichen Geltungsbereich der neuen Regelung gegen den Grundsatz der Kapitalverkehrssteuerfreiheit (UFS 30. 9. 2009, RV/2343-W/05).




04. 11. 2009 - PVInfo - Beitragskontonummer oder Dienstgebernummer?

Für jedes Unternehmen existiert österreichweit eine neunstellige Dienstgebernummer. Sämtliche Beitragskonten (Filialen, Außenstellen etc.) des jeweiligen Dienstgebers in den einzelnen Bundesländern werden unter dieser bundesweit einheitlichen „Kundennummer“ zusammengefasst. Ein Dienstgeber kann also immer nur eine einzige Dienstgebernummer „besitzen“. Die Dienstgebernummer ist derzeit ausschließlich für die Abwicklung der Auftraggeberhaftung relevant. Für jeden Dienstgeber, der Versicherte zur Sozialversicherung gemeldet hat, existiert zumindest ein Beitragskonto mit einer entsprechenden Beitragskontonummer. Einem Unternehmen können, je nachdem, wie viele Filialen, Außenstellen etc. bestehen, mehrere Beitragskontonummern zugewiesen werden. Die Beitragskontonummer dient als zentraler Ordnungsbegriff für die korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Sämtliche Meldungen (An-, Abmeldungen, Beitragsnachweisungen usw.) und Zahlungseingänge sind daher immer mit jener Beitragskontonummer zu versehen, für die die jeweilige Meldung bzw. Zahlung erfolgt. Keinesfalls darf hier die Dienstgebernummer verwendet werden (Quelle: NÖDIS Nr. 11/November 2009).




04. 11. 2009 - PVInfo - Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Durch Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 23. 10. 2009, BGBl II Nr. 344/2009, wurde für die einzelnen Bundesländer folgendes Kontingent für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wirtschaftszweig Wintertourismus festgelegt:
Kärnten: 10,
Salzburg: 120,
Tirol: 200,
Wien: 20 (in Schaustellerbetrieben).
Im Rahmen dieser Kontingente dürfen bis 30. 4. 2010 (bei Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen, wie z. B. Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen) Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden. Die Geltungsdauer dieser Beschäftigungsbewilligungen darf den Zeitraum von 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. 5. 2009 enden. Staatsangehörige aus den „neuen“ EU-Staaten sind bei der Erteilung solcher Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen.




04. 11. 2009 - ASOKOnline - Bestellung von verantwortlichen Beauftragten

Die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften wird gem. § 23 Abs. 1 ArbIG erst rechtswirksam, nachdem beim zuständigen Arbeitsinspektorat eine schriftliche Mitteilung über die Bestellung samt einem Nachweis der Zustimmung des Bestellten eingelangt ist. Unbestritten ist im Beschwerdefall die Bestellungsurkunde für den verantwortlich Beauftragten nicht beim zuständigen Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten eingelangt. Der Beschwerdeführer übersieht in seinem Vorbringen, dass derjenige, der sich mit seinem Anbringen an eine unzuständige Behörde wendet, wozu im Beschwerdefall jedenfalls auch die AUVA und die WGKK zählen, die damit verbundenen rechtlichen Nachteile unter allen Umständen zu tragen hat, wenn auch der unzuständigen Behörde gem. § 6 AVG die Pflicht zur Weiterleitung des Anbringens bzw. Weiterverweisung an die zuständige Stelle auferlegt ist, und dass zudem § 9 VStG und § 23 ArbIG keine Verpflichtung der Arbeitsinspektorate normieren, einem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen, dass eine Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten unwirksam sei. Folglich bleibt es bei der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beschwerdeführers für die vorliegende Baustelle (VwGH 11. 9. 2009, 2008/02/0168).




04. 11. 2009 - SWIOnline - Vertrag von Lissabon soll mit 1. Dezember 2009 in Kraft treten

Am 3. 11. 2009 hat Tschechien als letzter EU-Mitgliedstaat den sog. Vertrag von Lissabon ratifiziert. Nachdem das tschechische Verfassungsgericht den Vertrag für verfassungskonform befunden hatte, unterzeichnete Präsident Klaus die Ratifikationsurkunde. Somit können nun Beratungen über den ersten ständigen EU-Ratspräsidenten und den EU-„Außenminister“ aufgenommen werden. Der Vertrag soll mit 1. 12. 2009 in Kraft treten.




04. 11. 2009 - SWIOnline - Herbstprognose: Wirtschaft wird sich allmählich erholen

Laut Herbstprognose der Europäischen Kommission wird die EU-Wirtschaft die Rezession in der zweiten Jahreshälfte 2009 überwinden, auch wenn für das Gesamtjahr noch ein BIP-Rückgang um rund 4 % zu erwarten ist. Für die Jahre 2010 und 2011 wird eine allmähliche Erholung mit einem BIP-Wachstum von 0,75 % bzw. 1,5 % prognostiziert. Die Prognose geht allerdings auch von einer weiterhin schwachen Arbeitsmarktentwicklung und einem Anstieg der EU-weiten Arbeitslosenquote auf 10,25 % aus. Für das kommende Jahr wird ein Beschäftigungsrückgang um rund 2,25 % und für 2010 einen weiterer Rückgang um rund 1,25 % erwartet. Das öffentliche Defizit dürfte sich in der EU in diesem Jahr verdreifachen (auf annähernd 7 % des BIP, nach 2,25 % 2008) und 2010 weiter auf rund 7,5 % anwachsen. Im Jahr 2011wird mit einem leichten Rückgang des Defizits auf knapp 7 % des BIP gerechnet. Der Aufwärtstrend der Schuldenquote setzt sich allerdings fort. Die Inflation dürfte in der EU und im Euroraum gegenüber ihrem aktuell sehr niedrigen Stand zwar etwas zunehmen, im Prognosezeitraum jedoch niedrig bleiben. Die durchschnittliche HVPI-Inflation dürfte sowohl in der EU als auch im Euroraum 2010 bei gut 1 % und 2011 bei rund 1,5 % liegen.




04. 11. 2009 - SWKOnline - VfGH zur Verjährung bei Staats- und Amtshaftungsklagen

Die auf mangelhafte Umsetzung der Anlegerentschädigungsrichtlinie (Begriff „Wertpapierdienstleistungsunternehmen“ enger gefasst als in der Richtlinie vorgesehen) gestützte Staatshaftungsklage ist zwar zulässig, wird aber wegen Verjährung des Staatshaftungsanspruchs abgewiesen. Mangels eigener Verjährungsvorschriften im Gemeinschaftsrecht kommt für Staatshaftungsansprüche die im Amtshaftungsgesetz vorgesehene dreijährige Verjährungsfrist zur Anwendung: Dem Kläger waren spätestens seit Anfang Dezember 2004 alle Umstände bekannt, die für die Geltendmachung des Staatshaftungsanspruchs von Bedeutung sind, womit der Lauf der Verjährungsfrist in Gang gesetzt wurde. Seine Klage brachte er allerdings erst im März 2009 ein. Der für die Republik Österreich durch die Finanzprokuratur abgegebene – (eindeutig) auf Amtshaftungsklagen bezogene – Verjährungsverzicht kann nicht interpretativ auf andere Rechtstitel ausgedehnt werden (VfGH 28. 9. 2009, A 3/09).




04. 11. 2009 - SWKOnline - Erleichterte elektronische Firmenbucheingabe

Mit November 2009 können Änderungen der Geschäftsanschrift, des Unternehmensgegenstands, der persönlichen Daten einer natürlichen Person oder einer inländischen/ausländischen juristischen Person, die Eintragung oder Löschung der Gesellschafter einer GmbH, der Stammeinlage oder auch die Eintragung oder Löschung eines Aufsichtsrats elektronisch eingebracht werden. Auf der (neuen) Homepage des BMJ steht Unternehmen ein eigenes Formular für vereinfachte Anmeldungen nach dem Firmenbuchgesetz zur Verfügung. Die Authentifizierung erfolgt mit der Bürgerkarte.




04. 11. 2009 - SWKOnline - Bausparprämie 2010

Gemäß § 108 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2010 3,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. (Erlass des BMF vom 16. 10. 2009, BMF-010222/0185-VI/7/2009)




02. 11. 2009 - ASOKOnline - VfGH: Pensionserhöhung 2008 war nicht verfassungswidrig

In über 140 Anträgen an den VfGH haben verschiedene Gerichte verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anhebung der Pensionen 2008 geäußert. Hauptkritikpunkt war, dass bei gewissen Konstellationen höhere Pensionen prozentuell stärker angehoben worden seien als niedrigere; dies sei durch die gewählte Art und Weise der Erhöhung (Erhöhung des Richtsatzes für die Ausgleichszulage) bewirkt worden. Der VfGH ist dieser Ansicht jedoch nicht gefolgt und hält die Pensionserhöhung des vergangenen Jahres für verfassungskonform. Denn der Gesetzgeber habe bei Pensionserhöhungen einen weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum. Da die Ausgleichszulage ein integrierender Bestandteil des österreichischen Pensionssystems ist, sei es auch zulässig, die zusätzliche Pensionserhöhung auf dem Weg der Erhöhung der Ausgleichszulage durchzuführen. Durch die gewählte Art und Weise kämen nur jene Personen nicht in den Genuss einer zusätzlichen – also über die allgemeine Erhöhung um 1,7 % hinausgehenden – Pensionserhöhung, deren sonstige materielle Mittel so hoch seien, dass sie trotz einer kleinen Pension keinen Anspruch auf eine Ausgleichszulage haben (etwa weil sie selbst noch andere Einkünfte haben oder der Ehepartner eine höhere Pension bezieht). Betroffen waren außerdem Personen, die – ohne Anspruch auf eine Ausgleichszulage – im Ausland leben. Hier geht der VfGH jedoch von ganz anderen wirtschaftlichen Verhältnissen aus (VfGH 24. 9. 2009, G 165/08 u. a.).




02. 11. 2009 - SWIOnline - Verschwundene Mehrwertsteuer-Milliarden in EU-Ländern

Seit 2000 sind in der EU kumuliert 106,7 Mrd. Euro "verschwunden" - Gelder, die eigentlich in den Staatssäckel fließen sollten. In Österreich sind es in diesem Zeitraum 3,1 Mrd. Euro oder 14 Prozent der in diesem Bereich zu erwartenden Einnahmen gewesen, geht aus einer kürzlich in Brüssel vorgestellten Studie hervor. Ein guter Teil davon sei auf Steuerbetrug zurückzuführen, erklärte Laszlo Kovacs, der für Steuern zuständige EU-Kommissar. Die extern vergebene Analyse bestätige frühere EU-Schätzungen über das Ausmaß der Betrügereien. Für den Zeitraum zwischen 2000 und 2006 errechnet die Studie für damals 25 Mitgliedsländer ein Mehrwertsteuerdefizit von insgesamt 90 bis 113 Mrd. Euro. Dies entspricht 12 Prozent der veranschlagten Gesamteinnahmen. Die größten "Lücken“ klafften 2006 in Griechenland (30 Prozent), der Slowakei (28 Prozent), Ungarn (23 Prozent) und Italien (22 Prozent), die geringste Abweichung besteht in Luxemburg (1 Prozent). Die Mehrwertsteuerlücke entsteht freilich nicht ausschließlich aus Betrug und Steuerhinterziehung. Zu ihr tragen auch legale Steuervermeidung und Ausfälle aus Pleiten bei, schränkt die EU-Kommission ein – (APA).




02. 11. 2009 - SWKOnline - Ende der Eigenverbrauchsbesteuerung für das PKW-Auslandsleasing

Bis zum 31. 12. 2009 können Unternehmer, die einen PKW für unternehmerische Zwecke in einem anderen Mitgliedstaat der EU leasen, in dem die Vorsteuer erstattet wird, noch einen Vorteil gegenüber dem Leasing im Inland erreichen. Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 2. 9. 2009, 2008/15/0109 nunmehr festgehalten, dass zumindest für 2003 die Eigenverbrauchsbesteuerung gem. § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d UStG für Ausgaben für das PKW-Auslandsleasing gemeinschaftsrechtswidrig ist. Für Zeiträume ab 2004 gibt sich die Finanzverwaltung offenbar noch immer nicht geschlagen, sodass es zumindest eines weiteren Erkenntnisses bedarf, bis in dieser Frage endgültig Rechtsfrieden eintreten kann. Ab 1. 1. 2010 ergibt sich eine neue Rechtslage, sodass der Leistungsort bei PKW-Auslandsleasing durch österreichische Unternehmer dann im Inland liegt, wodurch es zum Übergang der Steuerschuld und zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug kommt. Mehr dazu i einem Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel in SWK-Heft 31/2009.



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