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Tägliche SteuerNews
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24. 02. 2010 - UFSjournal - Notarhonorare sind als Steuerberatungskosten Sonderausgaben
Honorare eines Notars für die steuerliche Beratung betreffend Grunderwerbsteuer und Gebühren im Zusammenhang mit einem Vergleich über eine Eigentumswohnung bei Auflösung einer Lebensgemeinschaft stellen als Steuerberatungskosten Sonderausgaben i. S. d. § 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 dar (UFS 15. 1. 2010, RV/2740-W/09).
24. 02. 2010 - PVInfo - Mietkosten für Parkplatz sind keine Werbungskosten
Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Fahrtkosten eines Arbeitnehmers abschließend durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie das Pendlerpauschale abgegolten. Mietkosten für einen Parkplatz am Arbeitsort kann ein Arbeitnehmer daher nicht zusätzlich als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen (UFS 19. 1. 2010, RV/2526-W/09).
24. 02. 2010 - ASOKOnline - Vereinfachung der GSVG-Beitragsvorschreibung
Mit dem 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 (4. SRÄG 2009) wurde die Vereinfachung der GSVG-Beitragsvorschreibung beschlossen. Mit 1. 1. 2010 wird dadurch die GSVG-Beitragsvorschreibung kalkulierbarer, weil unterjährige Nachbemessungen auf das nächste Kalenderjahr verschoben werden. Die Höhe der Beitragsvorschreibung bleibt damit für das gesamte Kalenderjahr grundsätzlich unverändert. Gleichzeitig wurde mit dem 4. SRÄG 2009 beschlossen, dass ab 1. 1. 2010 die Stundung von GSVG-Beiträgen durch eine echte Herabsetzung der Beitragsgrundlage abgelöst wird. Hohe Beitragsnachforderungen vor Pensionsantritt aufgrund von Stundungen und der Versteinerung der vorläufigen Beitragsgrundlage gehören somit der Vergangenheit an. Näheres hierzu in der Februar-Ausgabe der ASoK in einem Beitrag von Dr. Thomas Neumann, dem Direktor der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.
24. 02. 2010 - SWKOnline - Umsatzsteuerfreiheit von Goldmünzen
Die VO BGBl. II Nr. 49/2010, ausgegeben am 11. 2. 2010, enthält ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG 1994 im Kalenderjahr 2010 jedenfalls erfüllen.
24. 02. 2010 - SWKOnline - Österr. Glücksspielmonopol verstößt gegen Gemeinschaftsrecht
Die österreichischen Rechtsvorschriften, die für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Gesellschaften in der Gesellschaftsform der AG mit Sitz im Inland vorschreiben, sind nach Auffassung von Generalanwalt Mazák gemeinschaftsrechtswidrig: In der an die Gesellschaften gestellten Anforderung, ihren Sitz in Österreich zu begründen, sieht er eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, mit der eine unmittelbare Diskriminierung dadurch eingeführt werde, dass sie Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat verwehre, Inhaber einer Konzession für den Betrieb einer Spielbank zu sein. Eine Rechtfertigung durch Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit scheide aus, weil jedes in einem Mitgliedstaat niedergelassene Unternehmen unabhängig vom Wohnsitz seiner Führungskräfte kontrolliert und zudem Sanktionen unterworfen werden könne. Zweitens steht nach Auffassung des Generalanwalts der freie Dienstleistungsverkehr der österreichischen Vorschrift entgegen, wonach sämtliche Konzessionen für Glücksspiele und Spielbanken auf der Grundlage einer Regelung erteilt werden, die nicht diesem Mitgliedstaat angehörige Mitbewerber des Gemeinschaftsraums von der Ausschreibung ausgeschlossen hat. Eine solche Maßnahme sei eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, weil das nationale Recht für die Teilnahme am Verfahren eine Zweigniederlassung in Österreich nicht genügen lasse (Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 23. 2. 2010, Rs. C-64/08, Staatsanwaltschaft Linz/Engelmann).
23. 02. 2010 - UFSjournal - Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung
Im Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern können Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, wenn die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt worden ist (UFS 28. 1. 2010, RV/0361-I/09).
23. 02. 2010 - SWIOnline - Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren
Es ist mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar, dass die Übergangsregelungen vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei einzelnen Unternehmen zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotenzial führen, der bei einer anderen Ausgestaltung des Übergangs ohne Abstriche an den gesetzgeberischen Zielen vermieden werden könnte. Der Erste Senat des BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, spätestens mit Wirkung zum 1. 1. 2011 für die noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren eine Neuregelung zu treffen. Diese hat den Erhalt des im Zeitpunkt des Systemwechsels vorhandenen und realisierbaren Körperschaftsteuerminderungspotenzials gleichheitsgerecht sicherzustellen (BVerfG 17. 11. 2009, 1 BvR 2192/05).
23. 02. 2010 - SWKOnline - Abfertigungszusage als verdeckte Gewinnausschüttung
Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Im Zuge einer Umwandlung wurden dem Geschäftsführer einen Monat vor Vollendung seines 60. Lebensjahres alle Vordienstzeiten angerechnet, sodass dieser nach nur zehn Monaten Tätigkeit mit der vollen Abfertigung seine Tätigkeit beenden konnte. Dies wurde als nicht fremdüblich angesehen (VwGH 16. 12. 2009, 2005/15/0058).
22. 02. 2010 - UFSjournal - Steuerliche Folgen ertragloser Immobilienvermietung
Werden bei einer Betätigung, wie etwa der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, permanente Werbungskostenüberschüsse erklärt, stellt sich die Frage, ob diese (auf Dauer) Berücksichtigung finden oder nicht (mehr) anerkannt werden können. Oft wird in derartigen Fällen vorschnell eine verfahrensrechtlich aufwendige Liebhabereiuntersuchung angestellt. Tatsächlich aber ist zunächst zu klären, ob die Werbungskosten bzw. negativen Ergebnisse überhaupt einen Konnex zu einer Einkunftsquelle aufweisen. Im Schwerpunktbeitrag in der Februarausgabe des UFSjournals widmet sich Mag. Bernhard Renner vom UFS Linz – unter Berücksichtigung der umfangreichen Spruchpraxis des UFS – den steuerlichen Folgen ertragloser Immobilienvermietung.
22. 02. 2010 - UFSjournal - Gemeinnützige Leistungen anstelle Ersatzfreiheitsstrafe?
Im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren kommt für den Vollzug der (Ersatz-)Freiheitsstrafen die eigenständige Regelung des § 175 FinStrG zur Anwendung. Eine gesetzliche Möglichkeit für die Erbringung gemeinnütziger Leistungen durch den Bestraften an Stelle des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe (wie in § 3 StVG) besteht dabei nicht (UFS 7. 1. 2010, FSRV/0036-G/09).
22. 02. 2010 - PVInfo - Betriebsvereinbarung über Kündigungstermine
Sieht eine Betriebsvereinbarung vor, dass das Dienstverhältnis von beiden Seiten zum Ende eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung der im Angestelltengesetz (AngG) vorgesehenen Kündigungsfristen aufgelöst werden kann, machen die Betriebsvereinbarungsparteien nur von der in § 20 Abs 3 AngG vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, zu vereinbaren, dass die Kündigungsfrist am 15. oder Letzten eines jeden Monats endet. Eine Einschränkung dahin, dass sich diese Regelung nur auf Einzelvereinbarungen beziehe, lässt sich dem AngG nicht entnehmen (OGH 26. 8. 2009, 9 ObA 92/09h).
22. 02. 2010 - PVInfo - LKW-Lenker erfüllen Voraussetzungen nicht
Zutreffend ist die belangte Behörde davon ausgegangen, dass die Begünstigung der Schmutzzulage nach § 68 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 EStG 1988 unter anderem voraussetzt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeiten verrichtet, die überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken. Entscheidend ist vor dem Hintergrund des § 68 Abs. 5 EStG 1988, ob Arbeiten üblicherweise (typischerweise) zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung in erheblichem Maß bewirken. Der Arbeitnehmer muss während der gesamten Arbeitszeit überwiegend mit Arbeiten betraut sein, die die erhebliche Verschmutzung zwangsläufig bewirken. Der Auffassung der Beschwerdeführerin, das Lenken von LKWs stelle eine derartige Tätigkeit dar, ist die belangte Behörde zu Recht nicht gefolgt. Deren Beurteilung, das Lenken von LKWs nicht als eine üblicherweise eine außergewöhnliche Verschmutzung des Arbeitnehmers verursachende Tätigkeit anzusehen, steht nicht im Widerspruch mit der allgemeinen Lebenserfahrung (VwGH 25. 11. 2009, 2007/15/0241).
22. 02. 2010 - ASOKOnline - Berechnung Alterspension: nach Geschlechtsumwandlung
Die klagende Partei begehrt nach einer Geschlechtsumwandlung die Zuerkennung einer höheren Alterspension im Wesentlichen mit der Begründung, es stehe ihr aufgrund ihres im Hinblick auf das für Frauen geltende Regelpensionsalter von 60 Jahren erst späteren Pensionsantrittes (mit rund 61,5 Jahren) eine Bonifikation nach § 261 c ASVG zu. Ein solcher Anspruch besteht nach Ansicht des OGH nicht zu Recht. Unabhängig davon, ob man vom Zeitpunkt der operativen Geschlechtsumwandlung (5. 12. 2006) oder vom Zeitpunkt der Eintragung der Änderung des Geschlechts im Geburtenbuch im Jänner 2007 als dem maßgebenden Zeitpunkt der rechtlichen Wirksamkeit der Änderung des Geschlechts bei der klagenden Partei ausgehe, erfülle dieser Pensionsaufschub von lediglich zwei Monaten bzw. einem Monat zum Pensionsstichtag 1. 2. 2007 jedenfalls nicht die Voraussetzungen für die von der klagenden Partei begehrte Bonifikation gem. § 261c ASVG. Entgegen der Ansicht der klagenden Partei könne ein von ihr bereits im Jahr 2003 „im Alltag gelebtes Zugehörigkeitsempfinden als Frau“ nicht als Kriterium für die Anerkennung einer Änderung des Geschlechts herangezogen werden, weil an das Geschlecht eines Menschen eine Vielzahl von rechtlichen Folgen (Pensionsalter, Heiratsmöglichkeiten, Wehrpflicht usw.) geknüpft sei. Somit könne die Tatsache der Änderung des Geschlechts nicht allein von der subjektiven Einschätzung der betroffenen Person abhängig sein. Gegen dieses Verfahrensergebnis bestehen auch im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht sowie die Rechtsprechung des EuGH und des EGMR keine Bedenken (OGH 21. 4. 2009, 10 ObS 29/09a).
22. 02. 2010 - ASOKOnline - Konsolidierungsmaßnahmen der Krankenkassen zeigen Wirkung
Wie der Hauptverband der Sozialversicherungsträger berichtet, verzeichnen die Krankenversicherungsträger mit plus 146,9 Mio. Euro erstmals seit 2005 in Summe wieder einen Gebarungsüberschuss. Der erzielte Überschuss beruht einerseits auf den eingeleiteten Konsolidierungsbemühungen, insbesondere im Bereich der Heilmittelausgaben, und andererseits auf zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 60 Mio. Euro aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Budgetbegleitgesetzes. Für heuer rechnen die 19 Krankenversicherungsträger nach der nun vorliegenden Prognose mit einem Gesamt-Abgang von rund 45 Mio. Euro. Damit befinden sich die Krankenversicherungsträger auf dem vorgegebenen Konsolidierungspfad. Ziel des der Bundesregierung im Juni 2009 übergebenen Sanierungskonzeptes sei es, dass alle Kassen bis Ende 2013 einen ausgeglichenen Rechnungsabschluss ausweisen können, so der Hauptverband.
22. 02. 2010 - SWIOnline - BFH: Studiengebühren sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule sind nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar. Der BFH hat zunächst geprüft, ob Studiengebühren von dem in § 33a Abs. 2 dEStG normierten Sonderbedarfsfreibetrag erfasst und damit abgegolten werden. Eine solch weitgehende Abgeltungswirkung wird jedoch jedenfalls für Veranlagungszeiträume ab 2002 verneint, weil damals der frühere Ausbildungsfreibetrag zu einem Sonderbedarfsfreibetrag für auswärtige Unterbringung abgeschmolzen worden ist. Gleichwohl hat der BFH die geltend gemachten Studiengebühren nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 dEStG zum Abzug zugelassen. Bei derartigen Aufwendungen handelt es sich nicht um außergewöhnlichen, sondern um üblichen Ausbildungsbedarf, und zwar selbst dann, wenn die Aufwendungen im Einzelfall außergewöhnlich hoch und für die Eltern unvermeidbar sind. Der übliche Ausbildungsbedarf wird in erster Linie durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten. Damit ist eine Berücksichtigung zusätzlicher Kosten für den Unterhalt und die Ausbildung eines Kindes gemäß § 33 EStG grundsätzlich ausgeschlossen. Den dagegen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken ist der BFH nicht gefolgt (BFH 17. 12. 2009, VI R 63/08).
22. 02. 2010 - SWIOnline - Neue Einkommensabgabe (Income Levy) in Irland
Die neue irische Einkommensabgabe (Income Levy) entspricht der irischen Einkommensteuer und fällt in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Irland. In Irland wurde ab 1. 1. 2009 eine neue Einkommensabgabe (Income Levy) eingeführt, die zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben wird. Bei dieser Abgabe handelt es sich gemäß Art. 1 Abs. 2 DBA Irland, BGBl. Nr. 66/1968 i. d. F. BGBl. Nr. 12/1989, um eine Steuer gleicher oder ähnlicher Art, die neben den bereits bestehenden Steuern erhoben wird. Die Abgabe fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Irland (BMF-Erlass vom 3. 2. 2010, BMF-010221/3022-IV/4/2009).
22. 02. 2010 - SWKOnline - Abzugsfähigkeit gemischter Reiseaufwendungen
Nach der Rechtsprechung des VwGH können Reisekosten nur bei ausschließlicher beruflicher Veranlassung als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigt werden. Kosten für privat mitveranlasste Reisen sollen hingegen unter das aus § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG abgeleitete Aufteilungsverbot fallen: Ihnen wird als Aufwendungen der Lebensführung der Abzug versagt. Diese bis dato auch in Deutschland vertretene Rechtsauffassung revidierte der Große Senat des BFH nunmehr im Beschluss vom 21. 9. 2009, GrS 1/06. In einem Beitrag in SWK-Heft 6/2010 erläutert DDr. Thomas Kühbacher die Hintergründe dieser Rechtsprechungsänderung und zeigt insbesondere mögliche Auswirkungen für die österreichische Rechtslage auf.
22. 02. 2010 - SWKOnline - Vereinsstatuten und Aufnahmezwang
Bestimmungen in Vereinsstatuten sind grundsätzlich nicht nach den §§ 914 f. ABGB, sondern nach den §§ 6 f. ABGB auszulegen. Maßgebend ist der objektive Sinn statutarischer Bestimmungen. Die Auslegung hat sich an der Gesetzestreue, dem Vereinszweck und den berechtigten Interessen der Mitglieder zu orientieren. Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Bestimmungen sind in vernünftiger und billiger Weise so auszulegen, dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt. Einer der Anwendungsfälle des Kontrahierungszwangs im Sinne der Pflicht zum Vertragsabschluss ist die allfällige Pflicht zur Aufnahme eines neuen Mitglieds in einen bestehenden Verein. Eine „Durchbrechung des Kontrahierungszwangs“ ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn ein sachlicher Grund besteht, einen bestimmten Vertragsabschluss abzulehnen oder einen Bewerber nicht aufzunehmen. Ergibt die Interessenabwägung ein Überwiegen der Interessen des beklagten Verbands, ist die sachliche Rechtfertigung für die Ablehnung der Aufnahme zu bejahen (OGH 13. 10. 2009, 1 Ob 125/09b).
22. 02. 2010 - SWKOnline - Getränkesteuerrückzahlungen: 10 Mio. Euro Zuschuss für Gemeinden
Die Gemeinden erhalten im Rahmen des Finanzausgleichs eine einmalige Bedarfszuweisung in der Höhe von 11,47 Mio. Euro. Damit sollen sie bei der Rückzahlung der Getränkesteuer an den Handel entlastet werden. Ein entsprechende Regierungsvorlage wurde vom Finanzausschuss des Nationalrats einhellig gebilligt. Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt über die Körperschaftsteuer – Bund und Länder verzichten auf Einnahmen in der Höhe von 7,68 Mio. Euro bzw. 2,45 Mio. Euro. Abzüglich ihres eigenen Ertragsanteils (1,34 Mio. Euro) bleibt für die Gemeinden damit ein positiver Saldo von 10,13 Mio. Euro.
22. 02. 2010 - SWKOnline - Kein NoVA-Erhöhungsbeitrag bei Eigenimport
Mit Erlass vom 15. 2. 2010, BMF-010220/0074-IV/9/2010, hält das BMF fest, dass die Finanzämter ersucht werden, nunmehr in sämtlichen Fällen des Eigenimports von Kraftfahrzeugen (Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge) aus einem anderen Mitgliedstaat in das Inland bei der Vorschreibung der NoVA nach § 1 Z 3 NoVAG 1991 den 20-prozentigen NoVA-Erhöhungsbetrag i. S. d. § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 außer Ansatz zu lassen. Demgegenüber ist in Fällen des Eigenimports von Kraftfahrzeugen (Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge) aus dem Drittland der 20-prozentige NoVA-Erhöhungsbetrag i. S. d. § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 in Hinkunft zu erheben. Anträgen von Abgabepflichtigen auf Rückerstattung des (zu Unrecht) entrichteten 20-prozentigen Erhöhungsbetrages ist bei einer Selbstberechung der NoVA mit Festsetzungsbescheid nach § 201 Abs. 2 Z 2 BAO unter Beachtung der Jahresfrist und bei einer bereits rechtskräftig festgesetzten Normverbrauchsabgabe (§ 201 BAO) gemäß § 299 Abs. 1 BAO i. V. m. § 302 Abs. 1 BAO unter Beachtung der Jahresfrist im Sinne einer einheitlichen Vorgangsweise stattzugeben.
22. 02. 2010 - SWKOnline - Massenschadensfall: Einschränkende Auslegung
Aufgrund der vom OGH gemäß Art. 234 EG eingeholten Vorabentscheidung des EuGH vom 10. 9. 2009, Rs. C-199/08, Eschig (dazu bereits SWK-News vom 25. 9. 2009), steht bindend fest, dass Massenschadensklauseln das in Art. 4 der Richtlinie 87/344/EWG (Rechtsschutzversicherungs-Richtlinie) postulierte und durch § 158k VersVG in Österreich umgesetzte Recht des Rechtsschutzversicherten auf freie Anwaltswahl unzulässig einschränken und daher unbeachtlich sind. Nach § 158k Abs 2 VersVG kann im Versicherungsvertrag vereinbart werden, dass der Versicherungsnehmer zu seiner Vertretung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren nur solche Personen wählen darf, die ihren Kanzleisitz am Ort der Gerichts- oder Verwaltungsbehörde haben, die für das durchzuführende Verfahren in erster Instanz zuständig ist. Dieser gesetzlichen Bestimmung entsprechende, das Wahlrecht des Versicherungsnehmers örtlich begrenzende Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind im Hinblick auf die betreffende Vorabentscheidung des EuGH einschränkend dahin auszulegen, dass ein Versicherungsnehmer auch einen nicht ortsansässigen Rechtsvertreter wählen kann, jedenfalls wenn dieser verbindlich erklärt, seine Leistungen wie ein ortsansässiger Vertreter zu verrechnen, da damit Ziel und Zweck des § 158k Abs 2 VersVG (Kosteneinsparung, prämiensenkende Wirkung) erreicht werden (OGH 16. 12. 2009, 7 Ob 194/09v u. a.).
22. 02. 2010 - SWKOnline - Ergebnisse der Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern
Im Dezember 2008 hat die Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern des BMF gemeinsam mit dem zuständigen Fachbereich der Steuer- und Zollkoordination und den Finanzämtern stattgefunden, bei der in der Praxis aufgetretene Zweifelsfragen in den Bereichen Gebühren und Verkehrsteuern behandelt wurden. Das Ergebnis dieser Besprechung wurde in einem BMF-Erlass vom 22. 1. 2010, BMF-010206/0007-VI/5/2010 veröffentlicht.
22. 02. 2010 - SWKOnline - Selbstberechnung von Grunderwerbsteuer und Gesellschaftsteuer
Die geltende Rechtslage ermöglicht bestimmten Parteienvertretern die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und der Gesellschaftsteuer sowie die elektronische Übermittlung von Abgabenerklärungen (Grunderwerbsteuer und Gesellschaftsteuer). Das BMF hat nun mit Erlass vom 8. 2. 2010, BMF-010206/0026-VI/5/2010, Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß § 10, §§ 11 ff. GrEStG 1987 und §§ 10, 10a KVG veröffentlicht, die die Vorgangsweise dabei regeln. Der Erlass des BMF vom 30. 4. 2004, 10 0101/2-IV/10/04, tritt außer Kraft. Zum Vollltext des Erlasses
22. 02. 2010 - SWKOnline - Richtlinien zur Feststellung von Einkünften
Festgestellt werden Einkünfte nach § 188 Abs. 1 BAO, wenn an den Einkünften aus a.) Land- und Forstwirtschaft, b.)Gewerbebetrieb, c.) selbständiger Arbeit, d.) Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens mehrere Personen beteiligt sind. Das BMF hat nun mit Erlass vom 7. 12. 2009, BMF-010103/0177-VI/2009, Richtlinien zur Feststellung von Einkünften veröffentlicht, die den BMF-Erlass vom 14. 5. 2007, BMF-010103/0009-VI/2007, AÖFV Nr. 181/2007, ersetzen. Themen der Richtlinien sind u. a. Anwendungsbereich, Spruch des Feststellungsbescheides, Nichtfeststellungsbescheide, Vertretung der Personenvereinigung, Bescheidadressierung, Zustellfiktionen, Vorgangsweise nach Beendigung der Personenvereinigung, Parteirechte der Gesellschafter (Mitglieder), Verjährung, Zuständigkeit. Zum Richtlinientext
22. 02. 2010 - SWKOnline - Steuertermine im März
Am 15. März 2010 sind folgende Abgaben fällig: Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Jänner 2010; Normverbrauchsabgabe für den Monat Jänner 2010; Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Jänner 2010; Werbeabgabe für den Monat Jänner 2010 Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Jänner 2010 ; Lohnsteuer für den Monat Februar 2010; Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Februar 2010; Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Februar 2010; Kommunalsteuer für den Monat Februar 2010.
09. 02. 2010 - ASOKOnline - „Arbeitslosigkeit“ des Geschäftsführers eines Saisonbetriebes
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH zu GmbH-Geschäftsführern muss zwischen der Bestellung zum Geschäftsführer und dem Anstellungsvertrag unterschieden werden. Durch die Bestellung wird die gesellschaftsrechtliche Funktion des Geschäftsführers mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten begründet. Durch den Anstellungsvertrag werden lediglich die zusätzlichen, rein schuldrechtlichen Beziehungen im Innenverhältnis zur Gesellschaft geregelt. Die bloße Beendigung des Anstellungsverhältnisses allein vermag daher die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 12 Abs. 1 AlVG nicht zu bewirken und den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu begründen. Da die Hauptleistungspflicht des Geschäftsführers nach wie vor besteht, ist es auch gleichgültig, ob er für seine Geschäftsführertätigkeit weiterhin ein Entgelt erhält oder nicht. Auch auf die tatsächliche Tätigkeit nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses kommt es nicht an. Der Beschwerdeführer war somit, da er seit der Gründung der GmbH durchgehend deren handelsrechtlicher Geschäftsführer war, nicht i. S. d. § 12 AlVG arbeitslos und hatte daher auch keinen Arbeitslosengeldanspruch (VwGH 22. 12. 2009, 2007/08/0228).
09. 02. 2010 - SWIOnline - Steuersenkung für Hoteliers: Investitionswelle in D
Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes bei Hotelübernachtungen von 19 auf sieben Prozent zu Jahresbeginn hat nach Angaben des Hotelverbands Deutschlands (IHA) für eine Welle von Investitionen und rund 1.600 Neueinstellungen gesorgt. Der Verband berichtete kürzlich unter Berufung auf eine eigene Umfrage unter seinen Mitgliedern, für 2010 sei mit "einem durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes induzierten Investitionsvolumen von 154 Mio. Euro" zu rechnen. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz sichere zudem Zehntausende durch die Wirtschaftskrise gefährdete Jobs, schrieb der Verband. Bei den an der Umfrage teilnehmenden Hotels der mittleren und gehobenen Klasse habe er sogar zu zusätzlichen 304 Voll- und 138 Teilzeitstellen und 321 Ausbildungsplätzen geführt. "Hochgerechnet entstehen so rund 1.600 neue Arbeits- und Ausbildungsstellen allein in den IHA-Mitgliedshotels."- (APA/apn)
09. 02. 2010 - SWKOnline - Franz Philipp Sutter wechselt zu Staatssekretär Lopatka
Univ.-Lektor Dr. Franz Philipp Sutter verstärkt seit 1. Februar 2010 das Team von Finanzstaatssekretär Dr. Reinhold Lopatka als stellvertretender Kabinettchef. Dr. Sutter war bisher stellvertretender Leiter der steuerpolitischen und glücksspielrechtlichen Abteilung des Bundesministeriums für Finanzen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Verfassungs- und Europarecht. Seine im Linde-Verlag als Buch veröffentlichte Dissertation zum EG-Beihilfenverbot wurde mit mehreren internationalen Preisen ausgezeichnet. Dr. Sutter lehrt seit 1998 an der Wirtschaftsuniversität Wien und hat bereits zu den unterschiedlichsten steuerrechtlichen Themen (auch in Linde-Zeitschriften) publiziert.
03. 02. 2010 - ASOKOnline - Kein Anspruch auf Weiterbildungsgeld für freie Dienstnehmer
Anspruch auf Weiterbildungsgeld haben nach § 26 AlVG – bei Erfüllung der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen – Personen, die eine Bildungskarenz gem. § 11 (oder § 12) AVRAG oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Regelungen vereinbart haben. Das AVRAG gilt nach seinem § 1 Abs. 1 für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen. Dem Arbeitsvertrag immanent ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Dienstgeber, welche beim freien Dienstvertrag gerade fehlt. Im Hinblick auf die in der Judikatur herausgearbeiteten Unterscheidungsmerkmale zwischen Arbeitsvertrag und freiem Dienstvertrag, insb. Arbeitszeitregelung und Vertretungsmöglichkeiten, ist klar erkennbar, dass § 11 AVRAG auf freie Dienstverträge nicht anwendbar ist. Daraus folgt nach Ansicht des BMASK, dass freie Dienstnehmern mangels Bildungskarenz die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Weiterbildungsgeld nicht erfüllen (Erlass des BMASK vom 28. 1. 2010, BMASK-435.005/0003-VI/1/2010).
03. 02. 2010 - SWIOnline - Preisgeld bei „Big Brother“ unterliegt der Einkommensteuer
Das Preisgeld des Gewinners einer Big-Brother-Staffel unterliegt der Einkommensteuer. Die Gewinnsumme muss nicht als sog. Spielgewinn wie ein Rennwett- oder Lotteriegewinn steuerfrei bleiben. Das bloße „Sich-Filmen-Lassen“ an sich führt zwar noch nicht zu einer steuerbaren Leistung im Sinne des EStG. Durch das Hinzutreten der weiteren Verpflichtungen des Klägers zur Teilnahme am Einspielfilm, Fotoshooting, Interviews und Presseterminen, wird die Grenze der nicht steuerbaren „Spieltätigkeit“ im Streitfall allerdings überschritten. Die Revision zum BFH wurde zugelassen (FG Köln 29. 10. 2009, 15 K 2917/06).
03. 02. 2010 - SWKOnline - VfGH weist Antrag zum Pensionskassengesetz zurück
Der Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag von Nationalratsabgeordneten, Passagen des Pensionskassengesetzes als verfassungswidrig aufzuheben, zurückgewiesen. Er war in der gestellten Form unzulässig, weil der im Antrag angegebene Umfang der Anfechtung falsch gewählt wurde. Die beantragte Aufhebung würde zum einen zu einem völlig veränderten Inhalt des Gesetzes, zum anderen nicht zur Beseitigung der behaupteten Verfassungswidrigkeit führen. Der Antrag – an den der VfGH in einem solchen Verfahren gebunden ist – musste daher zurückgewiesen werden (VfGH 16. 12. 2009, G 245/09).
02. 02. 2010 - UFSjournal - Ermittlung des gemeinen Werts eines GmbH-Anteils
Bewertung von GmbH-Anteilen abweichend vom Wiener Verfahren: Wird eine GmbH in eine Privatstiftung eingebracht und gilt es aufgrund entsprechend enger personeller Verflechtungen und zeitlicher Nähe als gewiss, dass und wie viel die Stiftung aus kurz darauf erfolgter Gewinnausschüttung und Anteilsabtretung lukrieren wird, dann ist die Annahme zulässig, dass im Fall einer für den maßgeblichen Zeitpunkt fingierten Veräußerung unter Fremden ein Preis verlangt und auch erzielt worden wäre, welcher der Summe von Gewinnausschüttung und Anteilsabtretung entspricht. Weicht dieses Schätzungsergebnis aus nachvollziehbaren Gründen erheblich von jenem ab, das aufgrund des Wiener Verfahrens erzielt wird, erweist sich das Wiener Verfahren als untaugliche Schätzungsmethode (UFS 26. 11. 2009, RV/0391-F/08).
02. 02. 2010 - PVInfo - GPLA und Festsetzung des Dienstgeberbeitrags
Der als Ausfluss der abgabenbehördlichen Prüfung ergangene „Haftungs- und Abgabenbescheid“ ist im Umfang des Abspruchs über die Lohnsteuer ein Haftungsbescheid und im Umfang des Abspruchs über den Dienstgeberbeitrag ein Abgabenbescheid. Kommt es zu Nachforderungen, ist nicht (nur) der Nachforderungsbetrag vorzuschreiben, sondern die gesamte für einen gesetzlich vorgesehenen Zeitraum insgesamt zu erhebende Abgabe. Erweist sich somit die Selbstberechnung als unvollständig oder unrichtig, ist nicht nur der vom festgestellten Mangel erfasste Teil der Abgabe, sondern die Abgabe insgesamt festzusetzen (UFS 4. 1. 2010, RV/0961-G/07).
02. 02. 2010 - SWKOnline - NoVA: Bonus-Malus-System, Fahrzeughandel
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wird bezüglich der Berücksichtigung des Bonus-Malus-Systems bei der Einfuhr von Gebrauchtwagen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet folgendes festgestellt: Der Erlass BMF-010220/0317-IV/9/2009 ist mit seiner Findok-Veröffentlichung am 23. 12. 2009 in Kraft getreten. Aufgrund der besonderen Umstände des Fahrzeughandels gilt folgende Vorgangsweise, wenn der steuerbare Tatbestand die Lieferung des Fahrzeugs ist: Für Geschäftsfälle von Gebrauchtwagenimporten aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, deren Vertrag mit dem inländischen Endkunden spätestens am 15. 1. 2010 abgeschlossen wurde und deren Fahrzeuglieferung an den Kunden vor dem 1. 2. 2010 erfolgt, findet der Erlass BMF-010220/0317-IV/9/2009 vom 17. 12. 2009, kundgemacht am 23. 12. 2009, noch keine Anwendung (BMF-Erlass vom 29. 1. 2010, BMF-010220/0033-IV/9/2010).
01. 02. 2010 - ASOKOnline - Gesundheitsministerium: Zulassung von Ärztegesellschaften
Das Gesundheitsministerium hat einen lange erwarteten Entwurf vorgelegt, der die Schaffung von Ärztegesellschaften ermöglichen soll. Ärzte sollen damit in verschiedenen Formen der Zusammenarbeit kooperieren können. Vor der Errichtung einer solchen Ärzte-GmbH ist allerdings eine Bedarfsprüfung in der jeweiligen Region vorzunehmen, was von verschiedenen Seiten auf Kritik stößt. Das Ministerium erwartet sich einerseits eine Stärkung der niedergelassenen Ärzte und eine Entlastung der zum Teil überlaufenen Spitalsambulanzen sowie für die Patienten bessere Öffnungs- und geringere Wartezeiten. Gruppenpraxen sollen Medienberichten zufolge nur Ärzten bzw. Zahnärzten Gesellschafter offenstehen, nicht etwa Physio- oder Psychotherapeuten. Allerdings dürfen diese angestellt werden. Jeder Arzt muss als Gesellschafter auch „maßgeblich“ mitarbeiten, er ist somit „Arbeitsgesellschafter“. Ärzte können keine anderen Ärzte anstellen – das bleibt Ambulatorien vorbehalten, berichtet die Wiener Zeitung. Der Ministerialentwurf soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.
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