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31. 03. 2010 - UFSjournal - Vorbereitung für Studienberechtigungsprüfung als Berufsausbildung

Die Vorbereitungszeit für die Ablegung der Studienberechtigungsprüfung gilt als Zeit der Berufsausbildung, wobei jedoch in Anbetracht des zeitlichen Aufwands der Prüfungsvorbereitung maximal für zwei Semester Familienbeihilfe gewährt werden kann (UFS 13. 1. 2010, RV/2315-W/09).




31. 03. 2010 - PVInfo - Immer mehr Arbeitnehmer gehen in Bildungskarenz

Eine sog. Bildungskarenz gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich im Rahmen ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses karenzieren zu lassen, um sich weiterzubilden. Die Zahl jener Personen, die Bildungskarenz in Anspruch nehmen, ist laut Auskunft des Sozialministeriums in den letzten Monaten stark gestiegen. Waren im Jahr 2009 nach den vorläufigen Zahlen im Schnitt 4.972 Arbeitnehmer in Bildungskarenz, so waren es im Februar 2010 nach den vorläufigen Zahlen bereits 7.063. Während der Bildungskarenz kann Weiterbildungsgeld bezogen werden. Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld, mindestens jedoch 14,53 Euro täglich, was der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes entspricht. Auf Bildungskarenz besteht kein Rechtsanspruch, sie muss demgemäß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich festgelegt werden. Sie kann in der Dauer von zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbart werden, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat. Eine neuerliche Bildungskarenz kann frühestens nach dem Ablauf von vier Jahren ab dem Antritt der letzten Bildungskarenz (Rahmenfrist) vereinbart werden.




31. 03. 2010 - ASOKOnline - Regierungsvorlage zur bedarfsorientierten Mindestsicherung

Der Text der Regierungsvorlage zur bedarfsorientierten Mindestsicherung ist nun auf der Parlamentshomepage allgemein zugänglich (628 BlgNR 24. GP). Wie berichtet, möchten die Koalitionsparteien damit eine bereits im Regierungsprogramm vereinbarte sozialpolitische Maßnahme rechtlich umzusetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft das Arbeitslosenversicherungsrecht und zielt im Wesentlichen darauf ab, Bezieher von Notstandshilfe besserzustellen. So soll etwa der bisher nur Beziehern von Arbeitslosengeld gewährte Ergänzungsbetrag bei niedriger Versicherungsleistung künftig auch Notstandshilfebeziehern zuerkannt werden. Außerdem ist es vorgesehen, das Einkommen des Partners beim Notstandshilfebezug nur insoweit anzurechnen, als dadurch das Haushaltseinkommen nicht unter die Höhe des geltenden Ausgleichszulagenrichtsatzes für Ehepaare (derzeit 1.175,45 Euro brutto) sinkt. Erhöht wird laut Gesetzentwurf auch der Kinderzuschlag für Pensionsbezieher, die eine Ausgleichszulage erhalten. In Kraft treten sollen die gesetzlichen Adaptierungen im Bereich der Notstandshilfe mit 1. 9. 2010. Die Mehrkosten dafür werden von der Regierung auf rund 107 Mio. Euro jährlich geschätzt.




31. 03. 2010 - SWIOnline - Gemeinsame Erklärung zu Hilfsmechanismus für Griechenland

Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sind bereit, im Rahmen eines Pakets, das eine erhebliche Finanzierung durch den Internationalen Währungsfonds und einen Mehrheitsanteil aus europäischen Finanzmitteln umfasst, zu koordinierten bilateralen Darlehen beizutragen. Laut einer am 25. 3. 2010 veröffentlichten Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ist dieser Mechanismus als „Ultima Ratio“ zu betrachten, was insbesondere bedeute, dass die Finanzierung über den Markt nicht ausreicht. Jede Auszahlung aus den bilateralen Darlehen wäre von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einstimmig zu beschließen und müsste dabei an strenge Bedingungen geknüpft und auf eine Beurteilung durch die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank gestützt werden. Man erwarte, dass sich die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auf der Grundlage ihres jeweiligen EZB-Kapitalschlüssels beteiligen.




30. 03. 2010 - UFSjournal - Methodenlehre und Rechtsfindung im Gemeinschaftsrecht

Die Anzahl der Fälle mit Gemeinschaftsrechtsbezug nimmt kontinuierlich zu. Um die sich daraus ergebenden Herausforderungen bewältigen zu können, ist es notwendig – über die Kenntnis der nationalen Auslegungsmethoden hinaus –, zunächst klarzulegen, wann der nationale Richter innerstaatliche Normen unter Miteinbeziehung des Gemeinschaftsrechts auslegen muss und unter welchen Umständen eine Vorlage an den EuGH erfolgen kann. Im Schwerpunktbeitrag der Märzausgabe des UFSjournals erläutert Mag. Marco Laudacher vom UFS Linz sodann zum besseren Verständnis der EuGH-Entscheidungen und der von den nationalen Rechtsfindungsmethoden beträchtlich abweichenden Kriterien im Gemeinschaftsrecht die Auslegungstechnik des EuGH.




30. 03. 2010 - PVInfo - Neue Richtwertsätze veröffentlicht

Mit der Kundmachung der Bundesministerin für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz, BGBl. II Nr. 93/2010, ausgegeben am 23. 3. 2010, sind die Richtwertsätze verlautbart worden, die mietrechtlich ab 1. 4. 2010 gelten und die Basis für die Sachbezugsbewertung für Wohnraum ab 2011 bilden.




30. 03. 2010 - ASOKOnline - Grenzen der Kontrollmaßnahmen

Die Einführung von Kontrollmaßnahmen im Betrieb ist streng reglementiert. Sofern diese nicht schon wegen Verletzung der Menschenwürde überhaupt unzulässig sind, bedarf es zu deren Einführung in der Regel der Einhaltung entsprechender betriebsverfassungsrechtlicher Verfahren. Bei fehlender Zustimmung der Arbeitnehmerschaft kann die Stilllegung teurer Überwachungseinrichtungen erzwungen werden, weshalb aus Arbeitgebersicht schon aus wirtschaftlichem Kalkül Vorsicht geboten ist. Um hier Hilfestellung zu geben, nimmt Dr. Thomas Rauch in der März-Ausgabe der ASoK einige „neuere“ Kontrollmaßnahmen wie Whistleblowing, GPS-Überwachung, Überwachungskameras, Telefonüberwachung, Produktografen, Wissenstest als Erfolgskontrolle von Kursen, Fingerscanning sowie die Überwachung des Internetzugangs aus Sicht des Praktikers unter die Lupe.




30. 03. 2010 - SWKOnline - Tiroler Schischulgesetz teilweise verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Entscheidung vom 26. 2. 2010, G 275/09, Bestimmungen des Tiroler Schischulgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Es stellt – vereinfacht gesagt – einen ungerechtfertigten Eingriff in die Freiheit der Erwerbsausübung dar, wenn festgelegt wird, dass jede Schischule sämtliche Disziplinen in allen Leistungsklassen anbieten muss. Der VfGH hat eine Reparaturfrist bis zum 31. März 2011 gesetzt.




30. 03. 2010 - SWKOnline - Regierungsvorlage zum Verbraucherkreditgesetz

Am 23. 3. 2010 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage (RV 650 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert, ein Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) erlassen sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert werden (Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG), beschlossen. Mit dem neuen Gesetz werden die Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie zusammengefasst in nationales Recht umgesetzt; zusätzlich wird im Rahmen des Modernisierungsprojekts „ABGB 2011“ das dem Darlehensvertrag gewidmete 21. Hauptstück des ABGB erneuert. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Der Kreditbegriff der Richtlinie ist besonders breit und umfasst auch Überziehungsmöglichkeiten, Überschreitungen, sonstige Finanzierungshilfen und den bloßen Zahlungsaufschub; auch Finanzierungsleasingverträge werden künftig vom VKrG erfasst sein; Verbraucher müssen in Zukunft mit europäischem Standardinformationsblatt umfassend über Kosten und sonstige Kreditkonditionen unterrichtet werden; den Kreditgeber trifft die Verpflichtung, die Bonität des Verbrauchers vor Kreditvergabe sorgfältig zu prüfen; Banken haben besondere Aufklärungs- und Warnpflichten bei Fremdwährungskrediten und endfälligen Krediten mit Tilgungsträgern; ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Abschluss des Kreditvertrags zum Schutz vor unüberlegter Kreditaufnahme wird eingeführt; Verbraucherkredite können jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig rückgezahlt oder umgeschuldet werden; Verbraucher müssen beim Finanzierungsleasing die gleichen Informationen wie bei Bankkrediten erhalten.




26. 03. 2010 - UFSjournal - Live-Chat-Cam-Girl im Spannungsfeld der Umsatzsteuer

Ist die vom Camgirl ausgeübte Tätigkeit eine Katalogleistung gemäß § 3a Abs. 10 UStG 1994, in concreto eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung gemäß Z 15 UStG 1994? Der Leistungsort bestimmt sich hier nach der Spezialregelung des § 3a Abs. 9 UStG. Würde man dies verneinen, käme die Generalklausel des § 3a Abs. 12 UStG zur Anwendung. Der Leistungsort wäre am Unternehmensort in Österreich. Die Umsätze würden der Umsatzsteuer in Österreich unterliegen. Durch die neue Rechtslage mit 1. 1. 2010 gewinnt die vertragliche Gestaltung der Leistungsbeziehungen zwischen dem Camgirl, dem Internetplattformbetreiber und dem Kunden für die Bestimmung des Leistungsortes zusätzlich entscheidende Bedeutung. In einem Beitrag in der Märzausgabe des UFSjournals widmet sich Dr. Uta Straka vom UFS Salzburg diesen Fragestellungen anhand einer jüngst ergangenen UFS-Entscheidung.




26. 03. 2010 - ASOKOnline - Betriebsübergang mit kollektivvertr. Normalarbeitszeit

Bei Betriebsübergängen stellt sich in der Praxis nicht selten die Frage, wie sich eine geänderte Normalarbeitszeit des Erwerberkollektivvertrages auf das Entgelt auswirkt und welche Gestaltungsmöglichkeiten es diesbezüglich für den Erwerber gibt. Ein Beitrag von Mag. Ernst Geiger in der März-Ausgabe der ASoK möchte die derzeit geltenden Regelungen und Literaturmeinungen zusammenfassen und anhand dieser einen möglichen Lösungsansatz aufzeigen. Er kommt dabei zum Ergebnis, dass bei bisheriger kollektivvertraglicher Entlohnung das Entgelt an die neue kollektivvertragliche Arbeitszeit anzupassen ist.




26. 03. 2010 - SWKOnline - VwGH bestätigt Familienbeihilfenanspruch ausländischer Studierend

Trotz ständiger gegenteiliger Rechtsprechung des UFS verweigerten die Finanzämter immer wieder die Auszahlung von Familienbeihilfe an junge ausländische Eltern, die sich in Österreich „nur“ zu Ausbildungszwecken aufhielten. Dieser Praxis erteilte nun der VwGH in mehreren Fällen (VwGH 28. 10. 2009, 2008/15/0325; 18. 11. 2009, 2008/13/0218; 27. 1. 2010, 2009/16/0114) eine klare Abfuhr und machte unmissverständlich klar, dass der bloße Aufenthalt von Ausländern zu Ausbildungszwecken in Österreich nicht per se dagegen spricht, dass sich auch deren Mittelpunkt der Lebensinteressen hier befindet. Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Erich Schwaiger in SWK-Heft 9/2010.




24. 03. 2010 - UFSjournal - Wegstrecke von rund 39 km: großes oder kleines Pendlerpauschale?

Das große Pendlerpauschale steht – bei einer Wegstrecke von rund 39 km – bereits dann zu, wenn die Fahrtzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel (bei unterstelltem Park-and-ride-System) mehr als dreimal so lange dauert wie die Fahrtzeit mit dem privaten Pkw und 90 Minuten überschreitet (UFS 24. 2. 2010, RV/0394-I/09).




24. 03. 2010 - PVInfo - Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer

Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der Landwirtschaft, BGBl. II Nr. 89/2010, ausgegeben am 18. 3. 2010, wurde ein Kontingent von 6.990 für das gesamte Bundesgebiet festgelegt, das sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer aufteilt:
Burgenland: 1.500,
Kärnten: 50,
Niederösterreich: 2.055,
Oberösterreich: 335,
Salzburg: 10,
Steiermark: 2.730,
Tirol: 150,
Vorarlberg: 120,
Wien: 40.
Im Rahmen der genannten Kontingente dürfen während des gesamten zeitlichen Geltungsbereichs dieser Verordnung Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden. Ihre Geltungsdauer darf sechs Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 30. 11. 2010 enden. Staatsangehörige, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (§ 32a AuslBG), und Asylwerber sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen.




24. 03. 2010 - ASOKOnline - Erklärung des BAGS-Kollektivvertrages zur Satzung

Das Bundeseinigungsamt beim BMASK ist gem. § 18 Abs. 1 ArbVG ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Abs. 3 angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen. Mit Verordnung BGBl. II Nr. 87/2010 wurde der zwischen der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und Gewerkschaft VIDA, am 22. 1. 2010 abgeschlossene Kollektivvertrag für Arbeitnehmer/-innen, die bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) beschäftigt sind (Stand: 1. 2. 2010), zur Satzung erklärt. Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wurd der 1. 2. 2010 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.




24. 03. 2010 - ASOKOnline - Suchtmittel im Arbeitsalltag

Berauschende Substanzen verursachen jährlich enorme Kosten durch verminderte Arbeitsleistung, Entgeltfortzahlung im „Krankheitsfall“, Sachschäden udgl. mehr. Sicherheitsrisiken steigen, das Betriebsklima leidet. Wie kann ein Unternehmen der Suchtproblematik in den eigenen Reihen begegnen? Zu denken ist an präventive Beschränkungen bzw. Verbote in Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag, an ernst zu nehmende, effektive Kontrollen, an professionelles Einschreiten der Vorgesetzten im Akutfall, z. B. nach Stufenplan bzw. unter Zuziehung externer Experten und als ultima ratio an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der März-Ausgabe der ASoK erläutert Mag. Barbara Knallnig, Universitätsassistentin am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Graz sowie FH-Lektorin, die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen entsprechende Maßnahmen gegen Alkohol, Suchtgifte sowie Medikamentenmissbrauch am Arbeitsplatz zulässigerweise ergriffen werden können.




24. 03. 2010 - SWIOnline - Empfehlung zum Status der Euro-Banknoten

Die Europäische Kommission hat am 22. 3. 2010 eine Empfehlung über den Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel angenommen. Die Empfehlung liefert nützliche Leitlinien für viele praktische Fragen zu Zahlungen mit Euro-Banknoten und -Münzen. Die wichtigsten Leitprinzipien sind: die verpflichtende Annahme von Banknoten und Münzen, die Annahme zum vollen Nennwert und die Entlastung von Zahlungsverpflichtungen als begrifflicher Kern des gesetzlichen Zahlungsmittels; die Annahme von Barzahlungen als Regel (Ausnahme nur aus Gründen im Zusammenhang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben, z. B. wenn der Einzelhändler über zu wenig Wechselgeld verfügt); die Annahme von Banknoten mit hoher Stückelung ebenfalls als Regelfall; keine Aufschläge bei Barzahlungen; keine neuen Rundungsregeln in Bezug auf die nächsten fünf Cent.




24. 03. 2010 - SWKOnline - Internet-Schlüsselwortdienst keine Verletzung des Markenrechts

Ein Referenzierungsdienst (hier: Google AdWords) ermöglicht es einem Wirtschaftsteilnehmer, mittels Auswahl eines oder mehrerer Schlüsselwörter für den Fall der Übereinstimmung zwischen diesen und den Wörtern, die in der von einem Internetnutzer an die Suchmaschine gerichteten Suchanfrage enthalten sind, einen Werbelink zu seiner Internetseite, dem eine Werbebotschaft beigefügt ist, erscheinen zu lassen. Dieser Werbelink erscheint in der Rubrik „Anzeigen“, die am rechten Bildschirmrand, rechts von den natürlichen (Such-)Ergebnissen, oder im oberen Teil des Bildschirms oberhalb dieser Ergebnisse angezeigt wird. Die Benutzung eines mit einer Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Dritten bedeutet jedenfalls, dass der Dritte das Zeichen im Rahmen seiner eigenen kommerziellen Kommunikation benutzt. Im Fall eines Referenzierungsdienstes lässt dessen Anbieter zu, dass seine Kunden, d. h. die Werbenden, Zeichen benutzen, die mit Marken identisch oder ihnen ähnlich sind, benutzt diese Zeichen jedoch nicht selbst. Wurde eine Marke als Schlüsselwort benutzt, kann daher ihr Inhaber das ausschließliche Recht aus seiner Marke dem Dienstanbieter nicht entgegenhalten. Dagegen kann er dieses Recht gegenüber den Werbenden geltend machen, die anhand des seiner Marke entsprechenden Schlüsselworts Anzeigen einblenden lassen, aus denen für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, von welchem Unternehmen die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Hat der Anbieter des Referenzierungsdienstes keine aktive Rolle gespielt, kann er für die Daten, die er auf Anfrage eines Werbenden gespeichert hat, nicht zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn, er hat die Informationen nicht unverzüglich entfernt oder den Zugang zu ihnen gesperrt, nachdem er von der Rechtswidrigkeit dieser Informationen oder Tätigkeiten des Werbenden Kenntnis erlangt hat (EuGH 23. 3. 2010, verb. Rs. C-236/08 bis C-238/08, Google France & Google Inc. u. a./Louis Vuitton Malletier u. a.).




19. 03. 2010 - UFSjournal - Keine Kürzung der Aufwendungen für Sonder-/Pflegeschule

Die Entscheidung des UFS vom 28. 1. 2009, RV/0428-F/07, wonach Aufwendungen für den Sonderschulbesuch eines zu 100 % behinderten Kindes, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, zusätzlich und ohne Gegenverrechnung mit dem gewährten Pflegegeld als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind, ist kürzlich vom VwGH mit Erkenntnis vom 2. 2. 2010, 2009/15/0026, bestätigt worden. Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Gerhild Fellner vom UFS Feldkirch in der Rubrik UFS und Höchstgerichte in der Märzausgabe des UFSjournals.




19. 03. 2010 - PVInfo - Abfertigung/Gehaltszahlung im Todesfall

Der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte in der Industrie ist betreffend § 10 Abs. 4 so zu lesen, dass, wenn neben dem Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts nach § 10 Abs. 1 bis 3 KV ein gesetzlicher Anspruch auf eine Auszahlung im Sterbefall (Abfertigung gemäß § 23 Abs. 6 AngG) besteht, nur einer der beiden Ansprüche geltend gemacht werden kann; wenn neben dem Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts nach § 10 Abs. 1 bis 3 KV ein Anspruch auf erhöhte Abfertigung nach § 10 Abs. 5 oder 6 KV besteht, kann auch nur einer der beiden Ansprüche geltend gemacht werden. Es besteht nach § 10 KV kein kumulativer Anspruch auf zwei oder drei Leistungen (OGH 26. 8. 2009, 9 ObA 115/08i).




19. 03. 2010 - ASOKOnline - 490.000 Versicherte von der Rezeptgebühr dauernd befreit

Wie der Hauptverband der Sozialversicherungsträger mitteilt, waren im vergangenen Jahr rund 490.000 Versicherte – Personen mit geringem Einkommen – von der Rezeptgebühr dauernd befreit. Insgesamt sind in der österreichischen Sozialversicherung ca. 8,2 Mio. Menschen als Versicherte bzw. mitversicherte Angehörige anspruchsberechtigt. Anträge auf Befreiung von der Rezeptgebühr können von den Versicherten so wie bisher üblich entweder schriftlich (per Post oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei einem Krankenversicherungsträger gestellt werden. Auf Wunsch wird dem Versicherten über telefonische Anfrage ein Antragsformular und ein Informationsblatt per Post zugesendet. Um diesen Weg zu verkürzen, kann das Antragsformular aber auch im Internet heruntergeladen werden und kann dann ausgefüllt an den zuständigen Krankenversicherungsträger per Post oder per Telefax übermittelt werden.




19. 03. 2010 - ASOKOnline - Regierungsvorlage zur bedarfsorientierten Mindestsicherung

Der Ministerrat hat am 16. 3. 2010 die Regierungsvorlage zur bedarfsorientierten Mindestsicherung beschlossen. Inkrafttreten soll die neue Sozialleistung mit 1. 9. 2010. Dazu bedarf es noch entsprechender Beschlüsse der neun Bundesländer. Ziel der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist es, einerseits die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Sozialhilfesysteme zu vereinheitlichen und anderseits Menschen in Notlagen mit einem Grundeinkommen abzusichern, damit diese ihren Lebensunterhalt (Nahrung, Bekleidung, Miete, Heizung, Strom etc.) abdecken können. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung unterstützt zudem die Bezieher bei der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit durch gezielte Beschäftigungs- und Weiterbildungsinitiativen. Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich an der Ausgleichszulage und beträgt abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge derzeit 744 Euro netto monatlich für Einzelpersonen und 1.116 Euro für Paare. Nähere Informationen zur neuen Mindestsicherung auf der Internetseite des BMASK.




19. 03. 2010 - SWKOnline - Der Rechtsrahmen privatgutachterlicher Tätigkeit

Privatgutachten werden – im Gegensatz zu amtlichen Gutachten – nicht über gerichtlichen, staatsanwaltschaftlichen oder verwaltungsbehördlichen Auftrag, sondern auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages im Auftrag einer Partei erstellt. Gleichwohl werden solche Gutachten häufig von Personen verfasst, welche auch als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige tätig sind. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen diese dabei zu beachten haben, dem widmet sich HR Dr. Alexander Schmidt, Vizepräsident des Wiener Handelsgerichts und Rechtskonsulent des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, in der eben erschienenen Ausgabe 1/2010 der Zeitschrift „Sachverständige“ eine umfassende Analyse. Er geht neben zivilrechtlichen Fragestellungen (wie vertragliche Grundlagen, Haftung und Urheberrechte) vor allem auch den bestehenden standesrechtlichen Beschränkungen sowie dem prozessualen Beweiswert derartiger privat beauftragter Gutachten im Zivil-, Straf und Verwaltungsverfahren nach.




18. 03. 2010 - SWIOnline - Deutsche Regierung strebt rasche Steuerreform an

Die deutschen Regierungsparteien planen Medienberichten zufolge einen Strategiewechsel in der Steuerpolitik. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, ist im Gespräch, noch im April ein gemeinsames und abgespecktes Konzept zur Steuerreform zu präsentieren. Demnach könnten Steuersenkungen vorgezogen, der Umfang der steuerlichen Entlastungen von den zunächst geplanten knapp 20 Mrd. Euro allerdings auf 5 bis 10 Mrd. Euro reduziert werden. Diskutiert wird etwa ein veränderter Steuertarif im unteren Bereich. Die Grundzüge eines solchen Konzepts sollen bereits am 21. 3. 2010 bei einem Spitzentreffen der Koalition besprochen werden. Ob dann auch schon Beschlüsse bekannt gegeben werden, ist noch unklar. Ursprünglich wollte die deutsche Regierung noch eine Steuerschätzung sowie die Landtagswahlen im Mai abwarten.




18. 03. 2010 - SWIOnline - Rechtsprechungsstatistik des EuGH für das Jahr 2009

Der EuGH hat im Jahr 2009 543 Rechtssachen abgeschlossen (um verbundene Rechtssachen bereinigte Zahl), was eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr darstellt (495 abgeschlossene Rechtssachen im Jahr 2008). In 377 dieser Rechtssachen wurden Urteile erlassen, in 165 Rechtssachen ergingen Beschlüsse. Die Zahl der 2009 erlassenen Urteile ist eine der höchsten in der Geschichte. 561 neue Rechtssachen gingen beim EuGH ein, was einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr bedeutet (592 neue Rechtssachen). Hervorzuheben ist jedoch, dass 2009 so viele Vorabentscheidungsersuchen wie noch nie eingereicht wurden (302 Rechtssachen). Was die Verfahrensdauer angeht, sind die statistischen Daten sehr positiv. Die durchschnittliche Dauer der Vorabentscheidungsverfahren betrug 17,1 Monate, was praktisch dem Vorjahresdurchschnitt (16,8 Monate) entspricht. Bei Klagen und Rechtsmitteln liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer bei 17,1 Monaten und 15,4 Monaten (16,9 Monate und 18,4 Monate im Jahr 2008). Anträge auf Durchführung des Eilvorlageverfahrens wurden in drei Rechtssachen gestellt, und die zuständige Kammer hielt die Voraussetzungen in zwei von ihnen für gegeben. Diese Rechtssachen wurden in durchschnittlich 2,5 Monaten abgeschlossen. Von der Möglichkeit, ohne Schlussanträge des Generalanwalts zu entscheiden, hat der Gerichtshof häufiger Gebrauch gemacht. Ungefähr 52 % der Urteile sind 2009 ohne Schlussanträge ergangen (41 % im Jahr 2008).




18. 03. 2010 - SWKOnline - Bewertungsgesetz-Novelle 2010 geht in Begutachtung

Das BMF hat den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Grundsteuergesetz 1955 und das Bodenwertabgabegesetz 1960 geändert werden – Bewertungsgesetz-Novelle 2010 (BewG-Novelle 2010), zur Begutachtung versandt. Die geplanten Änderungen im BewG stehen einerseits in Zusammenhang mit der Verschiebung der Hauptfeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und sollen andererseits durch Erleichterungen und Klarstellungen in der Vollzugsanordnung der Verwaltungsökonomie dienen. Der Minsterialentwurf enthält im BewG eine geänderte Informationsverpflichtung für Unternehmen. Dadurch soll eine Entlastung der Wirtschaft von rund 109.000 Euro pro Jahr erzielt werden. Die Begutachtungsfrist endet am 29. 3. 2010.




18. 03. 2010 - SWKOnline - Schätzung mithilfe eines Sicherheitszuschlags

Eine Schätzung mithilfe eines Sicherheitszuschlags ist eine Methode, die der korrigierenden Ergänzung der Besteuerungsgrundlagen dient, von denen anzunehmen ist, dass sie zu niedrig ausgewiesen wurden. In Fällen, in denen nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Schätzung nicht zu gewinnen sind, kann die griffweise Zuschätzung von Sicherheitszuschlägen in Betracht kommen. Solche Sicherheitszuschläge können sich beispielsweise an den Gesamteinnahmen, an den Einnahmenverkürzungen oder auch an den Umsätzen orientieren (VwGH 20. 10. 2009, 2006/13/0164).




18. 03. 2010 - SWKOnline - Meldung bei sonstigen Leistungen im Rahmen der Istbesteuerung

Im Zusammenhang mit dem zeitlichen Bezug der Zusammenfassenden Meldung bei sonstigen Leistungen, die von sog. „Istversteuerern“ wie bspw. Anwälten, Steuerberatern oder anderen freiberuflich Tätigen im Gemeinschaftsgebiet erbracht werden, kommt es vermehrt zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen. In seiner Information vom 10. 3. 2010, SZK-010219/0059-USt/2010, stellt das BMF klar, dass die Angaben in der Zusammenfassenden Meldung für jenen Meldezeitraum zu machen sind, in dem die steuerpflichtige sonstige Leistung ausgeführt wird – unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsausstellung oder der Vereinnahmung des Entgeltes. Die Regelungen zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten kommen hier nicht zur Anwendung.




16. 03. 2010 - UFSjournal - Voraussetzungen einer Verwarnung und Verböserungsverbot

Hat in einem monokratischen Verfahren die Finanzstrafbehörde erster Instanz die Voraussetzungen für das Absehen von einer Bestrafung als gegeben erachtet, kann eine Beschwerde gegen die ausgesprochene Verwarnung gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG zur Feststellung des Fehlens der Voraussetzungen zur Erteilung einer Verwarnung führen, wobei der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz in einem solchen Fall in Anbetracht des Verböserungsverbots zur Klärung lediglich verbleibt, ob wegen einer allfällig zu beachtenden Spezialprävention die Rechtsfolge der Verwarnung tatsächlich auszusprechen ist (UFS 8. 2. 2010, FSRV/0014-F/09).




16. 03. 2010 - ASOKOnline - Ausbildungskostenrückersatz betreffend Privatpilotenschein

Der Arbeitnehmer hat unter bestimmten Voraussetzungen die vom Arbeitgeber gezahlten Ausbildungskosten zurückzuzahlen (vgl. § 2d AVRAG). Das Gesetz stellt dabei darauf ab, ob der Arbeitnehmer die ihm vermittelte Ausbildung bei anderen Arbeitgebern verwenden kann, also darauf, ob die dem Arbeitnehmer vermittelten Kenntnisse auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sind. Diese Voraussetzung ist hier gegeben: Dass der Gesetzgeber in § 2d AVRAG von dem Arbeitnehmer vermittelten „Spezialkenntnissen“ spricht, schließt nicht aus, dass auch die Vermittlung allgemeiner Kenntnisse rückersatzfähig ist, sofern solche allgemeinen Kenntnisse auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sind. Daher wurden etwa auch die Kosten des Erwerbs des Führerscheins als Ausbildungskosten qualifiziert (9 ObA 154/92). Vergleichbar dem Erwerb eines Führerscheins stellt aber auch der Erwerb eines Privatpilotenscheins für den Arbeitnehmer einen Mehrwert dar, der ihm – jedenfalls in gewissen Bereichen des Arbeitsmarkts – bessere Chancen (erhöhte Einsetzbarkeit, verbesserte Verdienstmöglichkeiten) eröffnet. Darauf, ob der Arbeitgeber selbst von diesen Möglichkeiten, die er dem Arbeitnehmer eröffnet hat, Gebrauch macht, stellt das Gesetz ebenso wenig ab wie auf die Motive, die den Arbeitgeber dazu bewogen haben, dem Arbeitnehmer die Ausbildung zu ermöglichen. Die Vorinstanzen haben aus den dargestellten Überlegungen die Kosten der dem Beklagten eröffneten Möglichkeit, den Privatpilotenschein zu erwerben, zu Recht als Ausbildungskosten i. S. d. § 2d AVRAG qualifiziert, sodass die zwischen den Parteien getroffene Rückersatzvereinbarung nach dieser Gesetzesstelle zu beurteilen ist (OGH 16. 11. 2009, 9 ObA 53/09y).




16. 03. 2010 - SWIOnline - Wichtige Neuerungen im chinesischen Steuerrecht

China zählt für die österreichische Wirtschaft zu den wichtigsten Exportmärkten im asiatischen Raum. Viele österreichische Unternehmer sind durch Tochtergesellschaften am chinesischen Markt vertreten. Nach wie vor werden aber auch Direktgeschäfte getätigt, insbesondere in Zusammenhang mit der Lieferung von Investitionsgütern oder dem Transfer von Technologien österreichischer Unternehmer ins „Reich der Mitte“. Es ist zwingend notwendig, die für ausländische Unternehmer in China relevanten steuerlichen Rahmenbedingungen zu kennen, wenn man in China nicht Schiffbruch erleiden will. Das chinesische Finanzministerium und das Zentralamt für Steuern haben im letzten Jahr eine Reihe von Regelungen und Rechtsverordnungen im abgabenrechtlichen Bereich erlassen. In einem Beitrag in der Märzausgabe der SWI fasst Franz Schopper die für China-Geschäfte relevanten Neuerungen zusammen.




16. 03. 2010 - SWKOnline - Steuertermine im April

Am 15. April 2010 sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Februar 2010;
Normverbrauchsabgabe für den Monat Februar 2010;
Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Februar 2010;
Werbeabgabe für den Monat Februar 2010;
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Februar 2010 ;
Lohnsteuer für den Monat März 2010;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat März 2010;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat März 2010;
Kommunalsteuer für den Monat März 2010.




12. 03. 2010 - SWKOnline - Abgabenänderungsgesetz 2010 in Begutachtung

Das BMF hat den Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2010 sowie vier Verordnungen zum UStG zur Begutachtung versandt. Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:
EStG: Definition des Begriffs „öffentliche Mittel“ als Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Zuwendungen; Entfall der Steuerbefreiung für Freitabak; Einführung einer Datenaustauschverpflichtung für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern; Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder.
KStG: keine Beteiligungsgemeinschaften auf mittlerer Ebene mehr möglich – Minderbeteiligte können nicht Mitglieder anderer Unternehmensgruppen werden; Strukturbereinigung für bestehende Unternehmensgruppen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist; gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Stiftungsurkunde und -zusatzurkunde sowie von verdeckten Treuhandschaften durch Privatstiftungen; Meldeverpflichtung des Finanzamtes an die Geldwäschemeldestelle bei Nichtbeachtung der Offenlegungsverpflichtung.
UmgrStG: Verankerung einer Ausschüttungsfiktion für die Importverschmelzung von Gesellschaften aus Niedrigsteuerländern; gesetzliche Klarstellungen; Ausschüttungsfiktion des § 9 Abs. 6 gilt auch bei Steuerspaltungen sinngemäß.
UStG: Umsetzung von EU-Richtlinien; Anpassung an die EuGH-Judikatur zur Steuerbefreiung für Postumsätze; Reverse Charge für Treibhausemissionszertifikate, Auskunftsverpflichtung für Postdienste; Senkung der Lieferschwelle auf 35.000 Euro.
BAO: verbindliche Auskünfte (Ruling) im Interesse der Tax Compliance.
GebG: Einführung einer Pauschalgebühr in Patent-, Gebrauchsmuster-, Markenschutz- und Musterschutzangelegenheiten.
NoVAG: Einführung eines EU-rechtskonformen Tatbestands des „innergemeinschaftlichen Erwerbs“; Festsetzung des Malus bei der Gebrauchtwageneinfuhr aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet im Einklang mit EuGH-Judikatur.
Die Begutachtungsfrist endet am 29. 3. 2010.




11. 03. 2010 - UFSjournal - Keine Feststellung von Einkünfte einer stillen Gesellschaft

Sind die stillen Gesellschafter im Fall ihres Ausscheidens nicht an den stillen Reserven samt dem Firmenwert beteiligt, so sind sie nicht als Mitunternehmer anzusehen. Es kann daher keine Feststellung von gemeinsamen Einkünften der stillen Gesellschafter und des Geschäftsherrn gemäß § 188 BAO erfolgen (UFS 17. 2. 2010, RV/0168-W/10).




11. 03. 2010 - UFSjournal - Haftung des Handlungsbevollmächtigten für Abgaben einer GmbH

Der Handlungsbevollmächtigte im Sinn des § 54 UGB kommt dann als Vertreter im Sinn des § 80 Abs. 1 BAO und damit als potenziell Haftungspflichtiger gemäß § 9 BAO in Betracht, wenn er von der Gesellschaft bzw. deren Geschäftsführer zur Vertretung der Gesellschaft vor den Abgabenbehörden besonders ermächtigt wurde (UFS 22. 1. 2010, RV/0094-L/09).




11. 03. 2010 - PVInfo - Abfertigung „alt“ nicht Teil des Altersteilzeitgeldes

Aus § 27 Abs. 2 Z 3 lit. a Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) und dem darin enthaltenen Verweis auf die Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG zeigt sich, dass § 27 AlVG und somit auch dessen Abs. 4 vom sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriff ausgehen. Gemäß § 49 Abs. 3 Z 7 ASVG umfasst der Entgeltbegriff des § 49 ASVG nicht die Abfertigung. Sie ist somit auch nicht Teil der Beitragsgrundlage oder der Höchstbeitragsgrundlage. Auch in § 27 Abs. 4 AlVG, der die Höhe der Ansprüche auf Altersteilzeitgeld regelt, werden die Begriffe „Entgelt“ und „Lohnausgleich“ verwendet, und diese Bestimmung stellt ebenfalls auf die Höchstbeitragsgrundlage ab. Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass die Abfertigung von den Begriffen „Lohnausgleich“ bzw. „Entgelt“ im Sinn des § 27 Abs. 4 AlVG nicht umfasst ist. Dieses Ergebnis wird auch durch § 27 Abs. 2 AlVG gestützt, worin der Lohnausgleich der Verpflichtung zur Leistung der vollen Abfertigung gegenübergestellt wird (VwGH 22. 12. 2009, 2007/08/0079).




11. 03. 2010 - ASOKOnline - Ausgleichsanspruch des Vertreters bei Beendigung des Vertrags

Ein Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG gebührt dem Handelsvertreter nur dann, wenn der Unternehmer das Vertragsverhältnis nicht wegen eines schuldhaften, einen wichtigen Grund nach § 22 HVertrG darstellenden Verhaltens des Handelsvertreters gekündigt hat. Für den hier zu beurteilenden Fall der Vertragsverletzung durch Nichtzahlung der vereinbarten Erlösanteile – somit im Unterschied zu 1 Ob 42/05s einer klaren Verletzung der zentralen Vertragspflicht – lässt sich zusammenfassend schlussfolgern, dass es zwar am Unternehmer liegt, die Tatsache der Vertragsverletzung zu behaupten und zu beweisen, dass aber das erwiesene vertragswidrige Verhalten des Tankstellenpächters – anders als im Fall der Konkurseröffnung – dessen Verschulden indiziert, sodass die Beklagte insoweit ihrer Behauptungs- und Beweispflicht nachgekommen ist. Gem. § 1298 ABGB ist es nun Sache des klagenden Handelsvertreters, sein mangelndes Verschulden unter Beweis zu stellen. Nichts anderes besagt die Entscheidung 8 ObA 45/08p, aus der sich ergibt, dass nach gelungenem Gegenbeweis des Klägers der durch den Unternehmer erbrachte Nachweis der Nichtzahlung der Verkaufserlöse allein als Verschuldensbeweis nicht mehr ausreichen kann (OGH 16. 11. 2009, 9 ObA 59/09f).




11. 03. 2010 - ASOKOnline - Wann liegt eine vertretb. Rechtsansicht des Arbeitgebers vor?

Ist der Arbeitgeber mit der Zahlung des Entgelts in Verzug, hat er dem Arbeitnehmer Verzugszinsen von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank zu zahlen. Diese Sonderregelung des ASGG gilt nicht, wenn der Verzug auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht. Eine vertretbare Rechtsansicht kann vor allem vorliegen, wenn es um „komplexe Materien“ geht und keine oder keine einheitliche Rechtsprechung des OGH besteht (OGH 19. 11. 2009, 8 ObA 10/09t).




11. 03. 2010 - SWIOnline - Mindesthebesatz von 200 % für Gewerbesteuer verfassungsgemäß

Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Hebesatzrechts für Gemeinden lässt keine beliebigen Einschränkungen zu. Die Finanzhoheit muss den Gemeinden im Kern erhalten bleiben. Das Hebesatzrecht darf nicht unverhältnismäßig beschränkt werden. Diesen Anforderungen wird der gesetzliche Mindesthebesatz von 200 % für die Gewerbesteuer aber gerecht. Die Regelung dient dem legitimen Ziel, die Bildung von „Steueroasen“ zu verhindern und die Streuung von Gewerbebetrieben über das ganze Land hinweg zu fördern, sowie der Sicherung der verfassungsrechtlich vorgesehenen Gewerbesteuerumlage. Da die Berechnung der Umlage vom Istaufkommen der Gewerbesteuer abhängt, kann sich eine Gemeinde durch Festsetzung des Hebesatzes auf null der Abführung der Umlage entziehen. Die Festlegung eines Mindesthebesatzes verhindert, dass Gemeinden einen Anteil an der Einkommensteuer erhalten, ohne sich an der Gegenfinanzierung durch die Gewerbesteuerumlage zu beteiligen. Ein Mindesthebesatz von 200 % wahrt auch die Grenzen der Zumutbarkeit. Das Hebesatzrecht als solches bleibt den Gemeinden weiter erhalten. Bei dem maßvollen, weit unter dem Durchschnitt liegenden Mindesthebesatz von 200 % ist es ihnen weiterhin möglich, Standortnachteile auszugleichen und am interkommunalen Wettbewerb um Gewerbeansiedlungen teilzunehmen. Ihnen bleibt ein erheblicher Gestaltungsspielraum erhalten (BVerfG 27. 1. 2010, 2 BvR 2184/04, 2 BvR 2189/04).




11. 03. 2010 - SWIOnline - Kurzzeitige Einzelbauaufträge a. G. langfristiger Basisverträge

Übernimmt eine deutsche GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung der einzelnen Arbeiten in den einzelnen Ausbauphasen zu erfolgen, weil diese eine geographische und wirtschaftliche Einheit bilden (Z 18 zweiter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA). Auf Grund der österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 bleiben in einem solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht(SWI 1991, 197; EAS 112, 451, 2298, 3063); es wird aber nicht die Zusammenrechnung der abschnittsweise erbrachten Ausbauleistungen unterbunden. Das deutsche Unternehmen unterliegt daher mit den erzielten Gewinnen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich, wenn die zusammengerechnete Arbeitszeit in den einzelnen Ausbauphasen die Frist von 12 Monaten übersteigt.(EAS 3133 vom 17.2.2010)




11. 03. 2010 - SWKOnline - Neuer Gruppenleiter im BMF

Kürzlich wurde Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, seit 2006 Leiter der Fachabteilung für Einkommen-/Körperschaftsteuer in der Sektion VI, offiziell zum neuen Gruppenleiter der Gruppe VI/B bestellt. Er wird damit Nachfolger von Sektionschef Mag. Heinrich Treer, der diese Position bis zu seiner Bestellung zum Sektionschef zehn Jahre innehatte. Gunter Mayr ist promovierter Jurist sowie Betriebswirt und wechselte nach seiner Habilitation an der Universität Innsbruck 2003 in die steuerpolitische Abteilung des BMF. 2009 wurde Mayr zum Professor am Juridicum der Universität Wien ernannt.




11. 03. 2010 - SWKOnline - Begutachtungsentwurf zur Geldwäsche-Novelle 2010

Das BMF hat vor Kurzem den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz 1989, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Glücksspielgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden, zur Begutachtung versandt. Der Entwurf beinhaltet ein Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich. Dieses Transparenzpaket besteht aus einem umfassenden Maßnahmenkatalog und enthält für die im Vollzugsbereich des BMF befindlichen Vorschriften folgende Punkte: Ausweitung der Verdachtsmeldungen, mehr Kompetenzen für die Geldwäschemeldestelle, mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsichtsbehörde, klarere Befugnisse für Geldwäschebeauftragte, mehr Kontrolle im Glücksspiel. Die Begutachtungsfrist endet mit 23. 3. 2010.




11. 03. 2010 - SWKOnline - Regierungsvorlage zum Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010

Seit Kurzem liegt dem Nationalrat die Regierungsvorlage (RV 612 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung in Insolvenzordnung umbenannt und gemeinsam mit dem Insolvenzrechtseinführungsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz, dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, dem IEF-Service-GmbH-Gesetz, dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, dem Landarbeitsgesetz 1984 und der Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie die Ausgleichsordnung aufgehoben wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 – IRÄG 2010), zur Beschlussfassung vor. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise sollen Sanierungen erleichtert werden. Anstelle der Unterteilung in Konkurs- und Ausgleichsverfahren soll ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen werden, das bei rechtzeitiger Vorlage eines Sanierungsplans als Sanierungsverfahren, ansonsten als Konkursverfahren zu bezeichnen ist. Damit sollen die Schuldner zu einer früheren Antragstellung motiviert werden. Gleichzeitig soll durch die Bezeichnung als Sanierungsverfahren auch für die Vertragspartner des Schuldners die – positive – Ausrichtung des Verfahrens klargestellt werden. Sofern der Schuldner bei Verfahrenseröffnung qualifizierte Unterlagen vorlegt (etwa einen Finanzplan) und im Sanierungsplan eine Quote von zumindest 30 % anbietet, soll ihm überdies die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Verwalters belassen werden. Um die Sanierung im Insolvenzverfahren zu fördern, soll dem Schuldner für einen beschränkten Zeitraum der notwendige Spielraum zur Vorbereitung der notwendigen Maßnahmen gegeben werden: So soll die Auflösung von Verträgen durch Vertragspartner des Schuldners nur in Ausnahmefällen möglich sein und der Zugriff der gesicherten Gläubiger weiter aufgeschoben werden.




09. 03. 2010 - SWKOnline - Neuer Netto-Brutto-Rechner in Lindeonline

In Lindeonline steht ab sofort ein Netto-Brutto-Rechner zur Verfügung, der es ermöglicht, für einen bestimmten Nettobezug den Bruttobezug unter Berücksichtigung der Beträge für die Sozialversicherung (wahlweise für Arbeiter oder Angestellte) und der Lohnsteuer zu berechnen. Pendlerpauschale, Sachbezug und Kinder können dabei berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung besonderer Verhältnisse - z.B. steuerfreie Zulagen, Zuschläge, Gewerkschaftsbeiträge etc. ist im Rahmen dieser Berechnung allerdings nicht möglich.




08. 03. 2010 - SWKOnline - Entschädigungsanspruch des Mieters bei Beeinträchtigung

Wird der Mieter durch Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten am Haus in seinen Rechten beeinträchtigt (hier: Risse in der Wohnung aufgrund eines Dachbodenausbaus), steht ihm eine angemessene Entschädigung zu. Diese Entschädigung kann er aber nicht vom Vermieter, sondern nur von demjenigen verlangen, dem die Beeinträchtigung zuzurechnen ist (OGH 19. 11. 2009, 5 Ob 169/09b).




05. 03. 2010 - PVInfo - KV-Abschluss für Bauindustrie und Baugewerbe

Am 3. 3. 2010 haben sich die Kollektivvertragsparteien auf folgenden Abschluss geeinigt: Erhöhung der Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen per 1. 5. 2010 um 1,1 % zzgl. Inflationsrate für eine Laufzeit von zwölf Monaten, per 1. 5. 2011 um 0,85 % zzgl. Inflationsrate für eine Laufzeit von zwölf Monaten, per 1. 5. 2012 um 0,9 % zzgl. Inflationsrate für eine Laufzeit von zwölf Monaten; Parallelverschiebungsklausel für Istlöhne bleibt aufrecht. Im Rahmenrecht gibt es u. a. folgende Änderungen: Erhöhung des Taggeldes per 1. 5. 2010 um 0,5 % zzgl. Inflationsrate, per 1. 5. 2011 um 0,5 % zzgl. Inflationsrate, per 1. 5. 2012 um 0,5 % zzgl. Inflationsrate; Erhöhung des Übernachtungsgeldes per 1. 5. 2010 um 0,5 %, per 1. 5. 2011 um den amtlichen VPI, per 1. 5. 2012 um den amtlichen VPI; Qualitätsprämie für Lehrlinge.




05. 03. 2010 - PVInfo - OGH konkretisiert Anforderungen an Schwerarbeit

Durch die Formulierung „psychisch oder physisch besonders belastende Arbeitsbedingungen“ soll die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck gebracht werden, dass nur die Formen von besonders belastender Schwerarbeit – und nicht jede Schwerarbeit schlechthin – in diesem Bereich berücksichtigt werden. Die Schwerarbeitsverordnung, BGBl. II Nr. 104/2006, bestimmt u. a., dass alle Tätigkeiten, die regelmäßig unter Kälte i. S. d. Art. VII Abs. 2 Z 3 NSchG geleistet werden, als Tätigkeiten gelten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden. Als Schwerarbeit im Sinn des § 4 Abs. 3 APG und des § 607 Abs. 14 ASVG gilt – mit Bezug auf den Anlassfall – eine Tätigkeit, die regelmäßig in einem Arbeitsablauf, der einen ständigen Wechsel zwischen begehbaren Kühlräumen mit einer niedrigeren Raumtemperatur als –21° Celsius und sonstigen Arbeitsräumen erfordert, oder bei überwiegendem Aufenthalt in solchen Kühlräumen geleistet wird. Wenn der „Arbeitsablauf“ also den „ständigen Wechsel“ erfordern muss, damit Schwerarbeit gegeben ist, bedeutet dies weiters, dass der Wechsel zwischen Tiefkühlräumen und sonstigen Arbeitsräumen bestimmend für den Arbeitsablauf ist, also zumindest sehr häufig vorkommt. Der Ablauf der Tätigkeit als Zusteller von Tiefkühlprodukten erfordert indes wesentlich und zeitlich bei Weitem überwiegend das Fahren mit dem LKW und die Übergabe der Waren beim Kunden, sodass der Wechsel vom Tiefkühlraum zu sonstigen Arbeitsräumen die Gesamttätigkeit nicht bestimmt. Somit liegt keine Tätigkeit im Sinn der Schwerarbeitsverordnung vor (OGH 29. 9. 2009, 10 ObS 128/09k).




05. 03. 2010 - ASOKOnline - e-cards werden ausgetauscht

Fünf Jahre nach der Einführung der sog. e-card kommt es nun zur ersten großen Tauschaktion. Dabei werden österreichweit rund 4 Mio. neue e-cards ausgegeben. Sie ersetzen jene e-cards, bei denen heuer die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) abläuft, deren Gültigkeitsdauer wegen internationaler Verträge begrenzt ist. Laut Plan werden die neuen Karten nach Postleitzahlen gestaffelt zwischen April und September 2010 zugestellt. Die neue e-card bekommen alle Personen, deren EKVK im laufenden Jahr ungültig wird. Die neuen Karten werden mit Braille-Schrift markiert, um Sehbehinderten zu helfen. Der Einsatz eines Schlüssels der neuesten Generation lässt zudem eine flexiblere Gestaltung der Bürgerkartenanwendungen zu. Seit Mai 2005 wurden insgesamt 8,55 Mio. e-cards ausgegeben.




05. 03. 2010 - SWIOnline - Neue europäische Wirtschaftsstrategie Europa 2020

Die Europäische Kommission hat am 3. 3. 2010 die Strategie Europa 2020 vorgestellt, in deren Zentrum die Überwindung der Krise und die Vorbereitung der EU-Wirtschaft auf das nächste Jahrzehnt stehen. Die Kommission betont drei Schlüsselelemente für das Wachstum, die durch konkrete Maßnahmen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen: intelligentes Wachstum (Förderung von Wissen, Innovation und Bildung sowie der digitalen Gesellschaft), nachhaltiges Wachstum (ressourceneffizientere Produktion bei gleichzeitiger Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit) und integratives Wachstum (Erhöhung der Beschäftigungsquote, Qualifizierung und Bekämpfung der Armut).




05. 03. 2010 - SWKOnline - Mindestpreis für Zigaretten verstößt gegen Unionsrecht

Ein System von Kleinverkaufsmindestpreisen für Tabakwaren, dessen Ausgestaltung es nicht unter allen Umständen ausschließt, dass der Wettbewerbsvorteil, der sich für bestimmte Hersteller oder Einführer solcher Erzeugnisse aus niedrigeren Gestehungskosten ergeben könnte, beeinträchtigt wird und es dadurch zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt, ist nicht mit der Richtlinie 95/59/EG (RL über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer) vereinbar. Das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation ist nicht geeignet, die Schlussfolgerung des Gerichtshofs in Frage zu stellen, da es den Vertragsparteien keine konkrete Verpflichtung hinsichtlich der Preispolitik für Tabakerzeugnisse auferlegt, aufgrund deren sie gegen die Bestimmungen der Richtlinie verstoßen dürften. Außerdem steht die Richtlinie einer Preispolitik nicht entgegen, solange diese nicht gegen die Ziele der Richtlinie verstößt. Das in Art. 30 EG vorgesehene Ziel des Gesundheitsschutzes kann zudem nur geltend gemacht werden, um die in den Art. 28 EG und 29 EG genannten Maßnahmen der mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkung und Maßnahmen gleicher Wirkung zu rechtfertigen. Steuervorschriften sind ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums von Tabakwaren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, da das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Waren hohe Preise festgesetzt werden, in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden kann, weil sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Kleinverkaufspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde. In weiteren Verfahren wurden auch die französischen und irischen Regelungen über Mindestpreise für bestimmte Tabakwaren für unionsrechtswidrig befunden (EuGH 4. 3. 2010, Rs. C-198/08, Kommission/Österreich).




05. 03. 2010 - SWKOnline - Landwirtschaft und Liebhabereibeurteilung

Die Frage, ob Tätigkeiten typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen, ist abstrakt nach der Verkehrsauffassung und nicht anhand der subjektiven Verhältnisse zu beurteilen. Ob die Bewirtschaftung einer Landwirtschaft typischerweise einer Privatneigung entspricht, hängt wesentlich von der Größe der Landwirtschaft ab. So hat der VwGH im Erkenntnis vom 21. 5. 1997, 92/14/0185, im Betrieb einer Kleinlandwirtschaft mit 1,8 ha eine solche Liebhabereibetätigung gesehen. Im konkreten Fall kann eine Landwirtschaft mit insgesamt 16 ha nicht mehr als Kleinlandwirtschaft angesehen werden, weshalb deren Bewirtschaftung abstrakt nach der Verkehrsauffassung unter § 1 Abs. 1 der Liebhaberei-VO subsumiert werden muss (VwGH 16. 11. 2009, 2008/15/0059).




03. 03. 2010 - ASOKOnline - Regierung paktiert Mindestsicherung und Transparenzdatenbank

Die Bundesregierung hat sich bei ihrer Klausursitzung in Graz darauf verständigt, die bereits seit längerer Zeit diskutierte neue Mindestsicherung nun mit 1. 9. 2010 in Kraft treten zu lassen. Um etwaige Doppelgleisigkeiten bei Unterstützungen seitens des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu vermeiden, wurde ebenfalls paktiert, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die Methoden entwickeln soll, um die Leistungen der öffentlichen Hand transparent zu machen. Diese sog. Transparenzdatenbank solle dazu dienen, alle öffentlichen Förderungen, neben sozialen auch jene an Unternehmen oder Kulturinstitutionen, offenzulegen. Es sei allerdings nicht daran gedacht, die gesammelten Daten öffentlich zugänglich zu machen. Nur Behörden und die betroffenen Staatsbürger würden Zugang zu diesen Daten erhalten. Die Arbeitsgruppe soll bis Ende des Jahres beschlussfähige Ergebnisse liefern.




03. 03. 2010 - SWIOnline - Anonyme Korruptions- und Betrugsanzeigen via Internet möglich

Das neue elektronische Fraud Notification System (FNS) macht es für aufmerksame Bürger und EU-Bedienstete künftig noch einfacher und sicherer, Verdachtsfälle an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu melden. Das neue Portal ist seit 1. 3. 2010 online. Das internetbasierte Betrugsmeldesystem bietet den Hinweisgebern ein strukturiertes Formular, das sie bei der Anzeigeerstattung unterstützt und leitet. Neuartige technische Vorkehrungen garantieren dem Hinweisgeber nunmehr absolute Anonymität, erlauben es ihm aber zugleich, mit einem OLAF-Ermittler in einen Dialog zu treten, wenn er dies wünscht. Dabei ist es niemandem – weder innerhalb noch außerhalb von OLAF – möglich, die Identität des Hinweisgebers zu erfahren, wenn dieser sich zur Geheimhaltung entschlossen hat. Das System funktioniert ähnlich einem anonymen Briefkasten, in dem beide Seiten Nachrichten hinterlegen. Das neue Betrugsmeldesystem ist während einer Pilotphase zunächst in den Sprachen Englisch, Französisch, Deutsch und Niederländisch verfügbar. Schon jetzt können aber die Hinweise selbst in allen EU-Sprachen in das Online-Formular eingegeben werden.




03. 03. 2010 - SWKOnline - Pflegekosten durch Angehörige bei verwertbarem Vermögen

Erfolgt die Unterbringung in einem Alters-(Pflege-)Heim wegen Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit, können die Kosten, die ein Angehöriger als Unterhaltsverpflichteter trägt, nach § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden, sofern die pflegebedürftige Person über kein entsprechendes Einkommen bzw. verwertbares Vermögen verfügt. Kein verwertbares Vermögen liegt hinsichtlich der bisherigen Wohnräumlichkeiten des Pflegebedürftigen vor, sofern diese Räumlichkeiten von jenen Personen bewohnt werden, die bisher mit dem Pflegebedürftigen im gemeinsamen Haushalt gelebt haben (Rz. 869 i. d. F. LStR-Wartungserlass 2009). Weitere Highlights des LStR-Wartungserlasses 2009 finden Sie in zwei Beiträgen von Roman Fragner, dem stellvertretenden Leiter des bundesweiten Fachbereichs Lohnsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des BMF (einerseits zu insbesondere für die Personalverrechnung bedeutsamen Änderungen in SWK-Heft 6/2010, S 280, andererseits zu für alle Steuerpflichtigen wichtigen Neuerungen in SWK-Heft 7/2010, S 307).




02. 03. 2010 - UFSjournal - Verdeckte Ausschüttung aufgrund von Unsicherheitszuschlägen

Die Schätzungsmethode der Anwendung eines Unsicherheitszuschlages kommt dann in Betracht, wenn es nach den Umständen des Einzelfalles nicht wahrscheinlich ist, dass die vorrangig angestellten Ermittlungen sämtliche steuerlich relevanten Vorgänge ans Tageslicht gebracht haben. Es ist daher im Sinne der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn das Finanzamt bei mangelhaften Aufzeichnungen, wie sie im Berufungsfall vorliegen, den bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich des Zuflusses geldwerter Vorteile an Gesellschafter dadurch Rechnung trägt, dass es die Unsicherheitszuschläge auch der Kapitalertragsteuer unterzieht (UFS 27. 1. 2010, RV/0395-G/09).




02. 03. 2010 - UFSjournal - Unternehmereigenschaft durch Vorbereitungshandlungen

Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug muss die Unternehmereigenschaft im Zeitpunkt der Leistungserbringung an den Unternehmer vorliegen. Die Unternehmereigenschaft kann mit Vorbereitungshandlungen zur Erzielung künftiger Umsätze erworben werden. Dazu müssen jedoch Aktivitäten (Leistungen) vorliegen, die dem (möglichen) Unternehmer zuordenbar sind und die sich als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr darstellen. Der tatsächliche Zeitpunkt der Rechnungsausstellung ist für die Vorsteuerabzugsberechtigung nicht maßgeblich (UFS 26. 1. 2010, RV/2971-W/08).




02. 03. 2010 - PVInfo - Anrechnung von Vordienstzeiten im Ausland?

Der normative Teil eines Kollektivvertrags (KV) ist nach den Regeln der §§ 6, 7 ABGB nach seinem objektiven Inhalt auszulegen. Maßgeblich ist, welchen Willen des Normgebers der Leser dem Text entnehmen kann. Zu den Motiven für Regelungen über die Anrechenbarkeit von Vordienstzeiten gehört jedenfalls auch die Überlegung, dass frühere Beschäftigungszeiten bei der Einstufung berücksichtigt werden sollen, wenn und soweit sie zum Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im nunmehrigen Beruf geeignet waren. Dafür ist aber nicht unbedingt entscheidend, ob Tätigkeiten, die dieses Kriterium erfüllen, im Bereich eines bestimmten KV zurückgelegt worden sind. Die tätigkeitsbezogenen Umschreibungen im anzuwendenden KV sind so angelegt, dass ihr Nachweis regelmäßig durch (Dienst-)Zeugnisse oder andere Bestätigungen nachgewiesen werden kann. Versteht man § 10 Abs. 2 KV für Angestellte im Baugewerbe und der Bauindustrie im hier vertretenen Sinn, steht der Anrechnung auch nicht der Umstand entgegen, dass die in Betracht kommenden Vordienstzeiten im Ausland erworben wurden: Wenn sich die kollektivvertragliche Entlohnung nach Jahren der Verwendung im Beruf richtet, sind die maßgebenden KV-Bestimmungen im Zweifel dahin auszulegen, dass auch die bei ausländischen Arbeitgebern zurückgelegten Beschäftigungszeiten dann zu berücksichtigen sind, wenn sie in gleicher Weise wie die entsprechenden Tätigkeiten bei einem inländischen Arbeitgeber zum Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Beruf geeignet sind. Daher sind sämtliche in Rede stehenden Vordienstzeiten für das Gruppenalter anzurechnen (OGH 15. 12. 2009, 9 ObA 39/09i).




02. 03. 2010 - ASOKOnline - Kein Arbeitsverhältnis: Beschäft. in geschützter Werkstätte

Nach dieser erstmalig zur Rechtsnatur der Beschäftigungsverhältnisse in geschützten Werkstätten ergangenen Rechtsprechung liegt kein Arbeitsverhältnis i. S. d. § 1151 ABGB vor, wenn der nicht ökonomische (austauschfremde) Zweck dominiert und die Tätigkeit nicht primär "für einen anderen", sondern im Eigeninteresse der tätigen Person im Rahmen eines nicht auf den Erwerbszweck gerichteten Betriebes bzw. Projektes erbracht wird. Der in der geschützten Werkstätte Beschäftigte kann daher nicht geltend machen, dass ihm eine Entlohnung nach dem BAGS-KV (Kollektivvertrag für Arbeitnehmer/-innen, die bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe beschäftigt sind) zusteht (OGH 29. 10. 2009, 9 ObA 105/09w).




02. 03. 2010 - ASOKOnline - Maßnahmen bei vertragswidrigem Verhalten von Profifußballern

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Profifußballer bei unsportlichem Verhalten gegenüber seinem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig werden. In der Februar-Ausgabe der ASoK untersucht Mag. Sebastian Zankel die haftungs-, disziplinar- und beendigungsrechtlichen Konsequenzen von Regelverstößen eines Profifußballers, welche im Ausgangsfall für seinen Verein erhebliche sportliche und finanzielle Nachteile nach sich gezogen haben. Konkret hat ein aufgrund eines Fouls gegebener Strafstoß zu einem Tor der gegnerischen Mannschaft geführt. Infolge der dadurch verpassten Champions-League-Qualifikation des Vereins kam es zu erheblichen Mindereinnahmen, da ein bereits abgeschlossener Sponsorvertrag über 3 Mio. Euro die Bezahlung dieser Summe im Falle der erfolgreichen Champions-League-Qualifikation vorsah.




02. 03. 2010 - SWIOnline - Hotelgästeunterhaltung durch ein deutsches Musiktrio

Engagiert ein österreichischer Hotelier einen deutschen Alleinunterhalter und ein deutsches Musiktrio für die Gästeunterhaltung und ist davon auszugehen, dass die in Deutschland ansässigen und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Unterhaltungskünstler nicht als Dienstnehmer, sondern als gewerblich Tätige ihre inländischen Unterhaltungsdarbietungen erbringen, trifft den Hotelier gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 i. V. m. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG die Verpflichtung, die gezahlten Vergütungen dem 20%igen Steuerabzug zu unterwerfen. Diese Verpflichtung wird durch das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgehoben, da nach Artikel 17 des Abkommens die Einkünfte von Unterhaltungskünstlern in jenem Staat zu besteuern sind, in dem die Darbietungen erbracht werden. Der Umstand, dass die österreichischen Einkünfte nachweislich in Deutschland der Besteuerung unterzogen worden sind, entbindet nicht vom österreichischen Steuerabzug. Denn in dem ab 2003 wirksam gewordenen Doppelbesteuerungsabkommen ist auf deutscher Seite das Anrechnungsverfahren auf die unter Artikel 17 fallenden Künstlern ausgeweitet worden, sodass Deutschland - unter Anrechnungsverpflichtung - ebenfalls steuerberechtigt bleibt.(EAS 3135 vom 17. 2. 2010)




02. 03. 2010 - SWIOnline - Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf von Non-Performing Loans?

Erbringt der Käufer mit dem Erwerb zahlungsgestörter Darlehensforderungen („non-performing loans“) an den Verkäufer der Forderungen, eine Bank, umsatzsteuerpflichtige Leistungen? Die deutsche Finanzverwaltung bejaht dies unter Berufung auf die sog. Factoring-Rechtsprechung des EuGH. Der BFH hat demgegenüber Zweifel, ob die Grundsätze dieser Rechtsprechung auch zu einer Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf zahlungsgestörter Darlehensforderungen führen. Zwar werden auch hier, wie beim Factoring, Forderungen durch den Erwerber eingezogen, sodass eine steuerpflichtige Inkassoleistung vorliegen könnte. Fraglich ist aber, ob der Erwerber an die veräußernde Bank eine Leistung gegen Entgelt erbringt. Im Hinblick auf die hohe Differenz zwischen Kaufpreis und Nennwert der Forderungen und die damit verbundene Risikoübernahme könnte auch eine nicht steuerbare oder steuerfreie Tätigkeit des Forderungserwerbers vorliegen. Zweifel bestehen auch hinsichtlich der Frage, wie – bei unterstellter Steuerpflicht – das Entgelt für eine Leistung des Erwerbers an die Bank zu bestimmen ist. Der BFH richtet zur Klärung dieser Fragen ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH (BFH 10. 12. 2009, V R 18/08).




02. 03. 2010 - SWKOnline - USt und Hubschrauberrettungsflüge

Nach § 6 Abs. 1 Z 22 UStG ist die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die dafür besonders eingerichtet sind, steuerfrei. Nach der EuGH-Rechtsprechung und der 6. MwSt-Richtlinie ist darauf abzustellen, ob diese Transporte von ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen durchgeführt werden. Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des BM für Verkehr, Innovation und Technologie die Konzession zur Beförderung von Fluggästen im gewerblichen Luftverkehr erteilt. Diese Konzession schließt auch die Berechtigung zur Durchführung von Krankentransporten ein. Damit liegt eine ordnungsgemäß anerkannte Einrichtung vor, und die Rettungsflüge sind von der Umsatzsteuer befreit; für die Anschaffung und den Betrieb der Hubschrauber etc. steht damit kein Vorsteuerabzug zu (VwGH 25. 11. 2009, 2005/15/0109).




02. 03. 2010 - SWKOnline - Unentgeltlichkeit bei unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften?

Eine GmbH ist Unternehmer aufgrund ihrer Rechtsform. Ihre Rechtsgeschäfte sind „stets unternehmensbezogen“ im Sinn des UGB. Für unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte ist nach dem UGB ein angemessenes Entgelt zu zahlen, auch wenn insoweit keine Vereinbarung besteht. Ein unentgeltliches Rechtsgeschäft muss im Gegensatz dazu (ausdrücklich oder stillschweigend) vereinbart sein (OGH 25. 11. 2009, 3 Ob 219/09s).



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