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23. 04. 2010 - UFSjournal - Keine Gastwirtepauschalierung bei freiwilliger Buchführung

Die Wahl der Gewinnermittlungsart wird mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung einer entsprechenden Buchführung getroffen (vgl. VwGH 1. 6. 2006, 2002/15/0179). Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ist bei laufendem Betrieb nur zu Beginn eines Kalenderjahres zulässig und kann daher nicht im Nachhinein vollzogen werden. Wurde der Gewinn auf Grundlage einer laufenden Buchführung samt vollständigem Jahresabschluss gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt, besteht für eine nachträgliche Gewinnermittlung nach der Pauschalierungsverordnung für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe kein Raum (UFS 25. 2. 2010, RV/0182-F/08).




23. 04. 2010 - PVInfo - Lohnzahlungszeitraum bei beschränkt Steuerpflichtigen

Die Berufungswerberin beschäftigte durchgehend in Deutschland ansässige Arbeitnehmer und setzte sie zum Teil im Inland und zum Teil in Deutschland ein. Sie stellte die Auslandseinkünfte von der österreichischen Steuer frei, und die Inlandseinkünfte unterzog sie dem (progressionsbedingt günstigen) Monatstarif. Im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung unterzog das Finanzamt die Inlandseinkünfte dem Tagestarif. Dadurch wurden die inländischen Einkünfte im Ergebnis tarifmäßig hochgerechnet, als ob die Beschäftigung während des Kalendermonat geendet oder begonnen hätte. Für die Vorgangsweise des Finanzamtes fehlt es an einer Rechtsgrundlage (UFS 19. 2. 2010, RV/0011-F/10).




23. 04. 2010 - ASOKOnline - Leicht gestiegener Beschäftigtenstand im ersten Quartal 2010

Am Stichtag 31. 3. 2010 betrug nach Angaben des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger die Zahl der bei den österreichischen Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorgeanstalten gemeldeten und ihnen gleichgestellten unselbstständig Erwerbstätigen (Beschäftigte) 3.363.236 (1.770.002 Männer, 1.593.234 Frauen). Gegenüber dem Vorjahr ist die Gesamtzahl der Beschäftigten damit um 8.822 bzw. 0,26 % gestiegen. Die Zahl der männlichen Arbeitskräfte erhöhte sich um 87 und die der weiblichen um 8.735 (+ 0,55 %). Gegenüber dem Vormonat ist der Beschäftigtenstand um 47.724 Personen bzw. um 1,44 % gestiegen. Die Zahl der männlichen Arbeitnehmer erhöhte sich um 48.668 (+ 2,83 %), während sich die der weiblichen um 944 verringerte (– 0,06 %). Bis auf das Bundesland Tirol weisen die übrigen Bundesländer eine Zunahme des Beschäftigtenstandes auf. Den absolut größten Zugang hat Wien mit 13.478 Personen, den relativ größten das Burgenland mit 4,01 % zu verzeichnen. Im Beschäftigtenstand vom 31. 3. 2010 sind 10.258 präsenzdienstleistende Personen und 96.573 Karenz- bzw. Kinderbetreuungsgeldbezieher/-innen enthalten.




23. 04. 2010 - SWIOnline - Verschreibung preisgünstigerer Arzneimittel

Das Verbot, im Rahmen der Verkaufsförderung für Arzneimittel bei Ärzten oder Apothekern diesen finanzielle oder materielle Vorteile zu gewähren, anzubieten oder zu versprechen, betrifft hauptsächlich die Verkaufsförderungsmaßnahmen der Pharmaindustrie und zielt darauf ab, Verkaufsförderungspraktiken zu verhindern, die geeignet sind, bei Ärzten ein wirtschaftliches Interesse an der Verschreibung von Arzneimitteln zu wecken. Dieses Verbot gilt dagegen nicht für die nationalen Behörden, die für die Gesundheit der Bevölkerung zuständig und selbst damit betraut sind, für die Anwendung der Richtlinie zu sorgen und die Handlungsprioritäten der Gesundheitspolitik festzulegen, insbesondere bezüglich der Begrenzung der öffentlichen Ausgaben für diese Politik. Daher steht es diesen Behörden frei, auf der Grundlage von Bewertungen der therapeutischen Eigenschaften von Arzneimitteln unter Berücksichtigung ihrer Kosten für den öffentlichen Haushalt zu bestimmen, ob gewisse Arzneimittel, die einen bestimmten Wirkstoff enthalten, aus Sicht der öffentlichen Finanzen gegenüber anderen Arzneimitteln vorzugswürdig sind, die einen anderen Wirkstoff enthalten, aber zu derselben therapeutischen Klasse gehören. Die staatlichen Behörden sind jedoch verpflichtet, der Pharmaindustrie Informationen zur Verfügung zu stellen, die belegen, dass die fragliche Regelung auf objektiven Kriterien beruht und inländische Arzneimittel und solche aus anderen Mitgliedstaaten nicht unterschiedlich behandelt werden (EuGH 22. 4. 2010, Rs. C-62/09, Association of the British Pharmaceutical Industry).




23. 04. 2010 - SWKOnline - Liechtensteiner Steuer-CD: Selbstanzeige von 60 Österreichern

Die von den deutschen Finanzbehörden übermittelten Unterlagen enthielten Daten von insgesamt 130 in Österreich steuerpflichtigen Personen, von denen rund 60 bei den österreichischen Finanzämtern Selbstanzeige erstattet haben. Nach den Berichten der Anklagebehörden haben sechs in Österreich steuerpflichtige Personen, deren Daten nicht auf der „Liechtenstein-CD“ enthalten gewesen sind, nach dem Bekanntwerden des Verkaufes Selbstanzeige wegen Steuerdelikten im Zusammenhang mit Konten in Liechtenstein erstattet. Gegen 16 in Österreich steuerpflichtige Personen, deren Daten auf der „Liechtenstein-CD“ enthalten gewesen sind, wurden Finanzstrafverfahren eingeleitet. Im Zusammenhang mit Konten bzw. Stiftungen in Liechtenstein wurden gegen vier weitere in Österreich steuerpflichtige Personen Finanzstrafverfahren eingeleitet; ob deren Datensätze auch auf der „Liechtenstein-CD“ enthalten gewesen sind, ist nicht bekannt. Elf der Finanzstrafverfahren sind bis dato rechtskräftig abgeschlossen. zwei davon mit Verurteilung,wobei teilweise bedingt nachgesehene Geldstrafen in Höhe von 90.000 Euro bzw. 45.000 Euro verhängt wurden. Sieben Verfahren wurden gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Einmal erfolgte die Einstellung gemäß 190 Z 2 StPO. Ein weiteres Verfahren wurde gemäß § 197 Abs. 1 StPO abgebrochen. (Parlamentarische Anfragebantwortung der Justizministerin, 4493/AB XXIV. GP)




20. 04. 2010 - ASOKOnline - Erwerberkollektivvertrag bei Betriebsübergang

Der Kollektivvertragswechsel bei einem Betriebsübergang kann nur i. S. einer vollständigen Ablösung des Kollektivvertrages des Veräußerers durch den des Erwerbers verstanden werden. Der OGH hat sich in seinen Entscheidungen vom 23. 11. 2005 (9 ObA 128/04w; 9 ObA 127/04y) eindeutig jenem Teil der Lehre angeschlossen, welche im Falle eines Kollektivvertragswechsels eine fragmentarische Weitergeltung des früheren Kollektivvertrages für Bereiche, welche im neuen Kollektivvertrag nicht geregelt sind, verneint. Somit ist auch im Falle eines Kollektivvertragswechsels kraft Betriebsübergangs eine vollständige Ablösung des Veräußererkollektivvertrages durch den Erwerberkollektivvertrag anzunehmen (OGH 26. 1. 2010, 9 ObA 123/09t).




20. 04. 2010 - SWIOnline - Rs. X Holding und grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung

Am 25. Februar hat der EuGH seine Entscheidung in der Rs. X Holding zur niederländischen Gruppenbesteuerung veröffentlicht. Wie auch schon Generalanwältin Kokott erachtet der EuGH die streitgegenständliche Versagung der grenzüberschreitenden Gruppenbildung als mit der Niederlassungsfreiheit in Einklang stehend. Zwar erkennt er im Ausschluss ausländischer Tochtergesellschaften von der Gruppenbesteuerung eine Diskriminierung, die er jedoch im Lichte des Ziels der Wahrung der Ausgewogenheit der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten für gerechtfertigt hält. Gleichzeitig verneint der EuGH auch die Notwendigkeit, das für ausländische Betriebsstättenverluste geltende Nachversteuerungssystem als gelinderes Mittel auf ausländische Tochtergesellschaften auszudehnen. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Daniela Hohenwarter-Mayr in der April-Ausgabe der SWI.




20. 04. 2010 - SWKOnline - Verlustabzugs auf betriebliche Einkunftsarten=verfassungswidrig?

Der VfGH hat mit Prüfungsbeschluss B 192/09 vom 26.2.2010 von Amts wegen die Prüfung der Wortfolge "- wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelt worden sind und" in § 18 Abs. 6 EStG 1988 sowie des letzten Satzes dieser Bestimmung, jeweils i. d. F. BGBl. 201/1996 eingeleitet. Das Höchstgericht prüft damit die Verfassungskonformität der Beschränkung des Verlustabzuges auf betriebliche Einkunftsarten im Hinblick auf das Fehlen der Möglichkeit eines Verlustabzuges bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.




20. 04. 2010 - SWKOnline - OGH zur kartellrechtlichen Verpflichtungszusage

Nach dem europäischen Vorbild gibt es auch im österreichischen Kartellgesetz die Möglichkeit einer „Verpflichtungszusage“. Die Verpflichtungszusage ist eine Art Prozessvergleich, der vom Gericht für „bindend“ erklärt wird. Bei Festsetzung der Gerichtsgebühren ist von einem vollständigen Unterliegen des Antragsgegners auszugehen, wenn ein Verfahren mit einer Verpflichtungszusage endet und das Gericht dem Antrag auf Abstellung der Wettbewerbsverletzung andernfalls vollständig stattgegeben hätte (OGH 11. 1. 2010, 16 Ok 11/09).




16. 04. 2010 - UFSjournal - Reisekosten für ein Schüleraustauschprogramm

Wie sind Aufwendungen im Zusammenhang mit einem „vorbereitendem Besuch für einen Schüleraustausch in Martinique“ zu berücksichtigen? Zur Vorbereitung eines Schüleraustauschs besuchten zwei Lehrer einer Schule die Partnerschule in Martinique. Diesbezüglich wurden von den Lehrern jene Aufwendungen als Werbungskosten beantragt, die nicht durch Zahlungen seitens „Sokrates“ abgegolten worden waren. Ziel dieses EU-Projekts „Sokrates“ (bzw. „Comenius“) war, das interkulturelle Bewusstsein in der europäischen Schulbildung zu fördern. Der UFS kam zu keinem sehr strengen Aufteilungsverbot bei gemischt veranlassten Reisen und gestand zum Teil Werbungskosten zu. In einem Beitrag in der Aprilausgabe des UFSjournals skizziert Mag. Walter Aiglsdorfer vom UFS Linz die Hintergründe dieser Entscheidung.




16. 04. 2010 - UFSjournal - Kein faires Verfahren bei einjähriger Untätigkeit des Finanzamts

Ist nach Ansicht des Finanzamts zwar dem Berufungsbegehren Rechnung zu tragen, aber greift das Finanzamt erstmals nach Stellung des Vorlageantrags von sich aus andere Punkte auf, wird der Steuerpflichtige in seinem Recht auf Erledigung ohne unnötigen Aufschub verletzt, wenn nach einer einjährigen Untätigkeit des Finanzamts im zweitinstanzlichen Abgabeverfahren über das Berufungsbegehren hinaus weitere Ermittlungen gepflogen werden (UFS 15. 12. 2009, RV/3844-W/09). In einem Beitrag in der Aprilausgabe des UFSjournals beschäftigen sich Dr. Rudolf Wanke vom UFS Wien und Petra Borgmann, vormals Praktikantin beim UFS Wien, mit dem Spannungsfeld zwischen amtswegigen Ermittlungen und einer Erledigung innerhalb angemessener Zeit.




16. 04. 2010 - UFSjournal - Zinszahlungen bei land- und forstwirtschaftlichem Betrieb als agB?

Zinszahlungen für ein Darlehen, das für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb aufgenommen worden ist, sind als Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zu berücksichtigen. Diese Zinszahlungen können nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG anerkannt werden (UFS 11. 3. 2010, RV/2104-W/09).




16. 04. 2010 - PVInfo - Sachbezugswerte ab 2011

Die für Lohnzahlungszeiträume 2011 anzusetzenden Sachbezugswerte betragen pro Quadratmeter des Wohnflächenausmaßes:

Bundesland
Richtwerte 2010/2011
Bundesland
Richtwerte 2010/2011

Burgenland
€ 4,31/€ 4,47
Steiermark
€ 6,52/€ 6,76

Kärnten
€ 5,53/€ 5,74
Tirol
€ 5,77/€ 5,99

Niederösterreich
€ 4,85/€ 5,03
Vorarlberg
€ 7,26/€ 7,53

Oberösterreich
€ 5,12/€ 5,31
Wien
€ 4,73/€ 4,91

Salzburg
€ 6,53/€ 6,78


Die vorstehenden Werte sind Bruttopreise (inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer, exklusive Heizkosten).




16. 04. 2010 - PVInfo - Urlaubsersatzleistung bei geringfügiger Beschäftigung

Wenn eine Urlaubsersatzleistung nur aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis gebührt und die Berechnung zum geringfügigen Beschäftigungsverhältnis einen Bruchteil eines Urlaubstags ergibt, z. B. 0,1, dann entsteht ein weiterer Tag der Teilversicherung in der Unfallversicherung. Die Teilversicherung umfasst immer ganze Tage. Ein Bruchteil eines Urlaubstags gilt daher als ganzer Tag der Teilversicherung (Quelle: DGservice der WGKK 1/2010, März 2010).




16. 04. 2010 - ASOKOnline - Rechnungshofbericht der Gesundheitsreform 2005

Der Rechnungshof kritisiert in einem aktuellen Bericht „Teilbereiche der Gesundheitsreform 2005 mit Länderaspekten in Tirol und Wien“, dass die Gesundheitsreform aus dem Jahr 2005 noch immer nicht vollständig umgesetzt wurde. An sich sollte mit der Gesundheitsreform 2005 die strikte Trennung der einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens überwunden werden. Eine österreichweite, integrierte Leistungsangebotsplanung für alle Bereiche der Gesundheitsversorgung war vorgesehen, wurde jedoch bisher nicht realisiert, so der Rechnungshof. Zudem gab es keine transparente und umfassende Darstellung der Finanzierung der Fondskrankenanstalten als Voraussetzung für eine Optimierung des Mitteleinsatzes. Auch der Reformpool, in dem Land und Sozialversicherungsträger gemeinsame Projekte finanzieren und durchführen sollten, wurde bisher kaum genutzt. Der Bericht ist im vollen Umfang auf der Internetseite des Rechnungshofes abrufbar, die Untersuchungsergebnisse zur Gesundheitsreform finden sich dort ab Seite 135.




16. 04. 2010 - ASOKOnline - Zugangsbeschränkungen für medizinische Studieneinrichtungen

Nach der Rechtsprechung kann eine mittelbar auf der Staatsangehörigkeit beruhende Ungleichbehandlung durch das Ziel der Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen, ausgewogenen und allgemein zugänglichen medizinischen Versorgung gerechtfertigt sein, wenn es zur Erreichung eines hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes beiträgt. Somit ist zu prüfen, ob die Regelung geeignet ist, die Erreichung dieses Ziels zu gewährleisten, und ob sie nicht über das hinausgeht, was zu dessen Erreichung erforderlich ist. Es ist letztlich Sache des nationalen Gerichts, das allein für die Beurteilung des Sachverhalts des Rechtsstreits sowie für die Auslegung des nationalen Rechts zuständig ist, zu bestimmen, ob und inwieweit eine solche Zugangsbeschränkung diesen Anforderungen entspricht. Anhand einer objektiven, eingehenden und auf Zahlenangaben gestützten Untersuchung muss sich mittels zuverlässiger, übereinstimmender und beweiskräftiger Daten nachweisen lassen, dass die öffentliche Gesundheit tatsächlich gefährdet ist. Von einem Mitgliedstaat eingeführte Einschränkungen des Zugangs zu diesem Unterricht müssen auf das beschränkt sein, was zur Erreichung der verfolgten Ziele erforderlich ist, und einen ausreichend weiten Zugang zum Hochschulunterricht lassen. Insoweit ist es Sache des vorlegenden Gerichts, nachzuprüfen, ob das Verfahren zur Auswahl der nichtansässigen Studierenden allein in der Auslosung besteht und ob diese Auswahlmethode, bei der nicht die Kapazitäten der betroffenen Kandidaten zugrunde gelegt werden, sondern der Zufall den Ausschlag gibt, zur Erreichung der verfolgten Ziele erforderlich ist (EuGH 13. 4. 2010, Rs. C-73/08, Nicolas Bressol u. a., Céline Chaverot u. a./Gouvernement de la Communauté française).




16. 04. 2010 - ASOKOnline - Versicherungspflicht einer Journalistin

Der VwGH hat die Beschäftigung einer Journalistin, die auch Inseratenwerbung durchgeführt hat, als einheitliches freies Dienstverhältnis i. S. d. § 4 Abs. 4 ASVG beurteilt. Die Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes spreche nach der Übung des redlichen Verkehrs dagegen, dass ein (echter) Werkverträgen zustande gekommen sei. Durch das Konkurrenzverbot würde schlüssig zum Ausdruck gebracht, dass es der Dienstgeberin darauf ankam, sich die Tätigkeit der Beschäftigten exklusiv zu sichern und sie nicht bloß von Fall zu Fall mit Werkleistungen zu beauftragen. Das Gleiche gelte für den Umstand, dass beim Inseratenwerben das Formularwesen der Dienstgeberin verwendet werden musste. Daraus, dass die Beschäftigte zu Hause gearbeitet (also eigene Betriebsmittel verwendet hat), sei im vorliegenden Gesamtzusammenhang nicht auf eine selbständige Tätigkeit zu schließen: Das vereinbarte Konkurrenzverbot spricht nach Ansicht des VwGH dagegen, dass die Beschäftigte die verwendeten Betriebsmittel einer eigenen unternehmerischen Struktur gewidmet hat. Die Gewährung eines leistungsbezogenen Entgelts stehe nicht einmal einer Versicherungspflicht nach § 4 Abs. 2 ASVG entgegen, umso weniger einer Versicherungspflicht nach § 4 Abs. 4 ASVG (VwGH 26. 1. 2010, 2008/08/0034).




16. 04. 2010 - ASOKOnline - Neuere Judikatur und Auslegungsgrundsätze zum AuslBG

Mit Erlass vom 25. 3. 2010, BMASK-435.006/0007-VI/7/2010, fasst das BMASK wichtige neuere höchstgerichtliche Judikatur zum AuslBG zusammen und ersucht das AMS, diese Entscheidungen bei Gesetzesvollziehung zu beachten. Konkret geht es um die Entscheidungen VfGH 16. 12. 2009, G 244/09 u. a. (Ungleichbehandlung von Angehörigen „freizügigkeitsberechtigter“ und solchen nicht freizügigkeitsberechtigter Österreicher hinsichtlich des Aufenthalts- und Niederlassungsrechts unbedenklich); EGMR 10. 12. 2009, Appl. Nr. 49616/06, Koottummel/Österreich (Anspruch auf Abhaltung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor einem unabhängigen Gericht [hier: VwGH] in Verfahren nach dem AuslBG); EuGH 4. 2. 2010, Rs. C-14/09, Genc (Recht eines türkischen Arbeitnehmers auf Zugang zum Arbeitsmarkt im Aufnahmemitgliedstaat nicht davon abhängig, unter welchen Umständen er das Einreise-/Aufenthaltsrecht erworben hat); EuGH 21. 1. 2010, Rs. C-462/08, Bekleyen (Recht des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers auf Zugang zum Arbeitsmarkt); VwGH 10. 12. 2009, 2008/09/0156 (ausschließliche Prüfung der Voraussetzung einer „besonderen, am inländischen Arbeitsmarkt nachgefragten Ausbildung“ anhand von Arbeitsmarktstatistiken rechtswidrig); VwGH 9. 11. 2009, 2009/09/0245 (Aufenthaltstitel sind behördliche Entscheidungen, mit denen Recht auf Aufenthalt/Niederlassung grundsätzlich mit konstitutiver Wirkung eingeräumt wird); VwGH 26. 1. 2010, 2008/08/0047 (Verfügbarkeit i. S. d. § 7 Abs. 3 Z 2 AlVG ist auch bei Vorliegen einer gültigen Arbeitserlaubnis nicht gegeben, wenn kein entsprechender Aufenthaltstitel vorliegt).




16. 04. 2010 - SWIOnline - BFH: Steuerberatungskosten nicht mehr zur Gänze abzugsfähig

Der BFH hat mit Urteil vom 4. 2. 2010, X R 10/08, entschieden, dass Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung nicht abgezogen werden können. Die bisherige Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 dEStG sei mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2006 aufgehoben worden; auch ein Abzug als dauernde Last komme nicht in Betracht. Die nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten seien auch nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 dEStG abziehbar. Der Gesetzgeber sei nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen. Die Neuregelung verletze weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip. Ebenso werde der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz nicht verletzt. Schließlich sei ein Abzug auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten.




16. 04. 2010 - SWIOnline - Kindergeld: Volle Anrechnung

Die vollständige Anrechnung des Kindergeldes als leistungsminderndes Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 Sozialgesetzbuch II auf „Hartz-IV-Leistungen“ ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist nicht verletzt. Denn der Beschwerdeführer hat durch das Kindergeld und das gekürzte Sozialgeld im Ergebnis staatliche Leistungen in der gesetzlich bestimmten Höhe erhalten. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verlangt keine Sozialleistungen, die den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für Kinder in gleichem Maße berücksichtigen wie das Steuerrecht. Die volle Anrechnung des Kindergeldes wahrt den Gleichheitssatz. Der Gesetzgeber, der bei zu versteuerndem Einkommen Steuervergünstigungen in Form von Kinderfreibeträgen gewährt, ist nicht verpflichtet, Sozialleistungen in vergleichbarer Höhe für Personen und deren Angehörige zu gewähren, die kein zu versteuerndes Einkommen erzielen. Auch sonst ist keine Ungleichbehandlung zu erkennen, da alle Kindergeldberechtigten und alle zu einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern gehörenden hilfebedürftigen Kinder hinsichtlich der Zahlung und Anrechnung des Kindergeldes gleich behandelt werden (BVerfG 11. 3. 2010, 1 BvR 3163/09).




16. 04. 2010 - SWIOnline - EU-Kommission sieht Vorteile in europaweiter Bankenabgabe

Die EU-Kommission sieht in der Einführung einer europaweiten Bankenabgabe, die nach dem Vorbild einer schwedischen Regelung auf Bankverbindlichkeiten erhoben würden, gewisse Vorteile. Bei Anwendung der schwedischen Rate in Höhe von 0,036 Prozent der Bankverbindlichkeiten würde dies in der gesamten EU 11 Mrd. Euro pro Jahr bringen, rechnete die EU-Kommission in einem Bericht vor. Würden die Bankenabgabe wie in den USA 0,15 Prozent der Bilanzsumme ausmachen, würde dies in der EU sogar rund 57 Mrd. Euro jährlich bringen, heißt es in dem Bericht der EU-Kommission. Da eine solche Abgabe auf Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im Bankensektor weniger Auswirkungen auf das Steueraufkommen außerhalb der EU hätte als andere Optionen "könnte eine EU-Initiative in dieser Frage erkundet werden". Vorteile sieht die EU-Kommission bei der Eindämmung exzessiver Risikoübernahmen durch die Banken, was zu mehr Stabilität im Finanzsektor beitragen würde. Steuern in diesem Sektor würden allerdings auch zu höheren Kosten für die Kunden und niedrigeren Erlösen für Investoren führen. Skeptisch äußert sich die EU-Kommission dagegen zur Möglichkeit einer "Finanztransaktionssteuer". Die damit angestrebte Stabilisierung der Finanzmärkte sei "keineswegs sicher, da eine solche Steuer die Preisvolatilität in bestimmten Märkten erhöhen könnte, indem die Zahl der Transaktionen und die Liquidität zurückgeht, insbesondere in Marktsegmenten, die für Absicherung durch Hedging bedeutend sind". Dieses Instrument hätte erwartungsgemäß auch mehr Auswirkungen auf Unternehmensverlagerungen, heißt es in dem Bericht. – (APA)




16. 04. 2010 - SWKOnline - Liegenschaftsübertragung an die Privatstiftung

Behält sich der Stifter ein Nutzungsrecht vor, kann die Zuwendungsbesteuerung insoweit beschränkt sein. Eine derartige Beschränkung ergibt sich aber nicht dadurch, dass das Liegenschaftsvermögen der Stiftung unentgeltlich übertragen und vom Stifter vor und nach der Übertragung bewohnt wird. Die in vielen Stiftungsurkunden vorkommende Klausel bezüglich einer „stiftungsgemäßen Verwertung in Bezug auf eine Verpachtung oder unentgeltliche Zurverfügungstellung“ schließt einen Nutzungsvorbehalt ebenso nicht mit ein, wie der Hinweis auf einen vom Stiftungsvorstand bestimmten und begünstigten Personenkreis, der im Gegenteil bezeugt, dass die Nutzungsrechte der Stiftung übertragen wurden (VwGH 23.2.2010, 2008/15/0097). Mehr dazu in einem Beitrag von HR Mag. Marco Laudacher in SWK-Heft 11/2010.




16. 04. 2010 - SWKOnline - Regierungsvorlagen zur Novellierung des Glücksspielgesetzes

Am 13. 4. 2010 passierten die Regierungsvorlagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2008 (GSpG-Novelle 2008) –, und ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GSpG-Novelle 2010) –, den Ministerrat und wurden der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Die Novellen sollen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schaffen, effiziente Kontrolle sowie Verfahrenseffizienz sichern, den Jugend- und Spielerschutz stärken und Wettbewerbsfairness zwischen den Anbietern gewährleisten.




16. 04. 2010 - SWKOnline - „Dauerprovisorium“ zum Getränkesteuerausgleich verfassungswidrig

Mit dem Finanzausgleich 2008 wurden erneut Getränkesteuerausgleichszahlungen für Gemeinden „im Verhältnis der durchschnittlichen Jahreserträge in den Jahren 1993 bis 1997“ festgelegt. Hat eine Gemeinde besonders hohe Erträge aus der Getränkesteuer in den Jahren 1998 oder 1999 eingenommen, wird dies extra berücksichtigt. Dies kann jedoch dazu führen, dass einzelne Gemeinden – nur weil sie im Bewertungszeitraum (mitunter ausnahmsweise) sehr hohe Getränkesteuereinnahmen hatten – immer wieder sehr hohe Ausgleichszahlungen erhalten. Gemeinden, die im Bewertungszeitraum weniger an Getränkesteuer einnahmen, bekommen weniger aus dem Getränkesteuerausgleich, obwohl man nicht abschätzen kann, wie sich die tatsächlichen Einnahmen aus der Getränkesteuer für diese Gemeinden künftig entwickelt hätten, gäbe es diese Steuer noch. Es gibt keinen sachlichen Grund, der es rechtfertigen könnte, diese Bevorzugung und Diskriminierung auf unbestimmte Zeit beizubehalten. Den beteiligten Finanzausgleichspartnern ist selbst stets bewusst gewesen, dass die getroffene Ausgleichsmaßnahme kein Dauerrecht sein kann, sondern nur als Übergangsregelung in Betracht kommt. Der Gesetzgeber hat bis 31. 12. 2010 Zeit, eine Neuregelung zu gestalten. Tut er das nicht, gibt es ab 1. 1. 2011 keine Basis mehr für Auszahlungen aus dem Getränkesteuerausgleich. Sollte der Gesetzgeber den Getränkesteuerausgleich überhaupt auslaufen lassen, bestehen keine Bedenken gegen Übergangsregelungen, welche die Auswirkungen für bisher begünstigte Gemeinden abmildern (VfGH 11. 3. 2010, G 276/09).




12. 04. 2010 - SWIOnline - Bisher 13.000 Selbstanzeigen von Steuersündern in Deutschland

Die Zahl der Selbstanzeigen deutscher Steuersünder nach dem Auftauchen von CDs mit entsprechenden Daten aus der Schweiz wird immer höher. Nach einer Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft gibt es deutschlandweit mittlerweile etwa 13.000 derartige Selbstanzeigen, mit denen die Betroffenen drohenden Strafen entgehen wollen. Gewerkschaftschef Dieter Ondracek sagte , die Anzeigen dürften Mehreinnahmen von deutlich mehr als einer Milliarde Euro in die Staatskassen spülen. Die meisten Selbstanzeigen kämen von Bürgern aus Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. In der Pro-Kopf-Betrachtung liege auch die Hansestadt Hamburg weit vorn. Die Steuergewerkschaft kritisierte Pläne der Union, die Regeln bei Selbstanzeigen zu verschärfen. Wenn diese Forderungen, die Verzugszinsen für Steuersünder deutlich zu erhöhen, umgesetzt würden, "wäre die Selbstanzeige nicht mehr attraktiv genug", warnte der Steuergewerkschafter. - (APA/apn)




12. 04. 2010 - SWKOnline - BMF veröffentlicht KStR-Wartungserlass 2010

Mit Erlass vom 6. 4. 2010, BMF-010216/0016-VI/6/2010, werden die KStR 2001 geändert: Der KStR-Wartungserlass 2010 umfasst Änderungen, die durch das MiFiG-Gesetz 2007, das Budgetbegleitgesetz 2009, das Abgabenänderungsgesetz 2009, die Judikatur sowie den Salzburger Steuerdialog 2009 notwendig geworden sind, Klarstellungen, allgemeine Wartung und Fehlerkorrektur.




12. 04. 2010 - SWKOnline - Steuertermine im Mai

Am 17. Mai 2010 sind folgende Abgaben fällig:

Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat März 2010 bzw. für das 1. Quartal 2010;
Kammerumlage für das 1. Quartal 2010;
Normverbrauchsabgabe für den Monat März 2010;
Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat März 2010;
Werbeabgabe für den Monat März 2010;
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 für den Monat März 2010;
Kraftfahrzeugsteuer für das 1. Quartal 2010;
Lohnsteuer für den Monat April 2010;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat April 2010;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat April 2010;
Kommunalsteuer für den Monat April 2010;
Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2010;
Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2010;
die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Quartal 2010 bzw. für das Jahr 2010.




12. 04. 2010 - SWKOnline - Neuregelung zu Emissionszertifikaten nicht verfassungswidrig

Der VfGH hat die Regelungen betreffend die Zuteilung von Emissionszertifikaten für verfassungskonform befunden. Die ursprünglichen Bedenken, die Zuteilungspläne könnten gegen den Grundsatz der Geschlossenheit des Rechtsquellensystems verstoßen, konnten nicht aufrechterhalten werden. Da – anders als nach den mit Erkenntnis vom 13. 10. 2006, G 138/05 u. a., für verfassungswidrig befundenen Gesetzesbestimmungen – dem nationalen Zuteilungsplan auch unter Berücksichtigung der in Prüfung gezogenen Wortfolgen in § 11 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 Emissionszertifikategesetz keine Rechtsverbindlichkeit als selbständige Rechtsquelle – mehr – zukommt, treffen die Bedenken des VfGH nicht zu (VfGH 5. 3. 2010, G 234/09 u. a.).




12. 04. 2010 - SWKOnline - Liste der begünstigten Pritschenwagen

Das BMF hat soeben das KFZ VW Amarok Pick Up in die Liste der Pritschenwagen gemäß § 7 der VO BGBl. Nr. 273/1996 und zugleich gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der VO BGBl. II Nr.193/2002 aufgenommen. Zur vollständigen Liste der begünstigten Pritschenwagen




07. 04. 2010 - UFSjournal - Höhe von Verbandsgeldbußen

Gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG sind Verbandsgeldbußen nach der für die Finanzvergehen, für die der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Dabei gelten die Bestimmungen des ersten Abschnitts des FinStrG, soweit diese nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Daraus folgt im Übrigen auch, dass ein Unterschreiten der 10-%-Regel i. S. d. § 23 Abs. 4 FinStrG für die Höhe des Bußgeldbetrags nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig ist (UFS 16. 3. 2010, FSRV/0044-L/09).




07. 04. 2010 - PVInfo - Rückverrechnung der Krankenversicherungsbeiträge

Die Rückverrechnung erfolgt nicht, wie angekündigt, mittels negativer Verrechnungsgruppe, sondern wie folgt: Für alle betroffenen Dienstnehmer sind Änderungsmeldungen hinsichtlich der korrekten Beitragsgruppe zu erstatten. Diese Meldungen gelten gleichzeitig formal als Rückforderungsanträge. Für sämtliche in Betracht kommenden Beitragszeiträume (Verjährungsfrist: fünf Jahre nach deren Zahlung) ist eine Rückverrechnung des KV-Beitrags mittels Beitragsnachweisung für jedes Jahr gesondert durchzuführen. Hier sollten die entsprechenden Beitragsgrundlagen mit der unaktuellen Beitragsgruppe ins Minus gesetzt und mit den aktuellen Beitragsgruppen gegenverrechnet werden. Arbeitgeber sind bei derartigen Rückverrechnungen verpflichtet, dem Dienstnehmer bei der nächsten Lohn- bzw. Gehaltsauszahlung seinen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag zurückzuzahlen. Näheres dazu auf der OÖGKK-Homepage.




07. 04. 2010 - ASOKOnline - Ausbildungsentschädigung für Nachwuchsfußballer

Eine Regelung, die eine Ausbildungsentschädigung für den Fall vorsieht, dass ein Nachwuchsspieler nach Abschluss seiner Ausbildung einen Vertrag als Berufsspieler mit einem anderen Verein als dem abschließt, der ihn ausgebildet hat, kann grundsätzlich durch den Zweck gerechtfertigt werden, die Anwerbung und die Ausbildung von Nachwuchsspielern zu fördern. Eine solche Regelung muss jedoch für das Erreichen dieses Zwecks tatsächlich geeignet und verhältnismäßig im Hinblick auf diesen Zweck sein, wobei die Kosten zu berücksichtigen sind, die den Vereinen durch die Ausbildung sowohl der künftigen Berufsspieler als auch derjenigen, die nie Berufsspieler werden, entstehen. Daraus folgt, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer einer Regelung nicht entgegensteht, die für den Fall, dass ein Nachwuchsspieler nach Abschluss seiner Ausbildung einen Vertrag als Berufsspieler mit einem Verein eines anderen Mitgliedstaats abschließt, zum Zweck der Förderung der Anwerbung und der Ausbildung von Nachwuchsspielern die Entschädigung des ausbildenden Vereins gewährleistet, sofern diese Regelung geeignet ist, die Verwirklichung dieses Zwecks zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zu seiner Erreichung erforderlich ist. (EuGH 16. 3. 2010, Rs. C-325/08, Olympique Lyonnais SASP/Olivier Bernard und Newcastle United UFC).




07. 04. 2010 - ASOKOnline - Eingetragene Partnerschaft: Arbeits-/Sozialrechtliche Aspekte

Am 1. 1. 2010 ist das EPG in Kraft getreten, das neben familienrechtlichen Bestimmungen über die eingetragene Partnerschaft unter anderem auch umfangreiche Änderungen arbeits- und sozialrechtlicher Normen mit sich brachte (vgl. ASoK 2009, 467). Im vorliegenden Zusammenhang stellt sich die interessante Frage, ob die Vielzahl spezialgesetzlicher Regelungen im Umkehrschluss bedeutet, dass eine Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Lebensgemeinschaften in anderen Regelungszusammenhängen vom Gesetzgeber nicht gewollt ist, oder ob sie unter allgemeinen Diskriminierungsschutzaspekten auch dort naheliegt, wo keine ausdrückliche Regelung existiert. Paradebeispiel für eine solche Gleichstellung wären Entgeltfortzahlungsansprüche gemäß § 8 Abs. 3 AngG und § 1154b ABGB sowie nach diversen Kollektivverträgen. In Ausgabe 2/2010 der iFamZ widmet sich o. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal in einem Beitrag den aufgerissenen methodischen Problemstellungen der korrekten Rechtsanwendung und zeigt auf, wie hier in der Praxis entschieden werden könnte.




07. 04. 2010 - SWIOnline - Deutsche Altersrentenbesteuerung verfassungskonform?

Die Besteuerung der Alterseinkünfte ist durch das Alterseinkünftegesetz zum 1. 1. 2005 neu geregelt worden. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgungswerke werden ebenso wie die Beamtenpensionen in vollem Umfang – nachgelagert – besteuert; in der Übergangszeit von 2005 bis 2039 wird der steuerbare Anteil der Renten kontinuierlich erhöht, wobei für dessen Höhe das Jahr des Renteneintritts entscheidend ist. Zur allmählichen Überführung in die volle Besteuerung beträgt der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn bis zum Jahr 2005 50 %. Beruhen Altersrenten auf Beiträgen, die oberhalb der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze geleistet wurden, können die Renten im Rahmen der sog. Öffnungsklausel insoweit weiterhin mit dem (niedrigeren) Ertragsanteil besteuert werden. Im Unterschied zur Auffassung der Finanzverwaltung kommt es laut BFH nicht darauf an, in welchen Jahren die Zahlungen erfolgt sind; entscheidend ist vielmehr, für welche Jahre die Beiträge geleistet wurden. Bei dem Alterseinkünftegesetz handelt sich um die Regelung komplexer Lebenssachverhalte, bei denen dem Gesetzgeber gröbere Typisierungen und Generalisierungen zugestanden werden müssten, sodass die Besteuerung der Renteneinkünfte eines (vormals) Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung verfassungsrechtlich unbedenklich ist, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (BFH 19. 1. 2010, X R 53/08).




07. 04. 2010 - SWIOnline - Deutschland stellt Eckpunkte seiner Bankenabgabe vor

Die deutsche Bundesregierung hat am 31. 3. 2010 ein Eckpunktepapier zur weiteren Finanzmarktregulierung verabschiedet. Zur Vermeidung künftiger Krisen sieht das Papier unter anderem eine Abgabe für Banken vor. Mit den Mitteln sollen künftige Rettungsmaßnahmen systemrelevanter Banken finanziert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass sich auch die Kreditwirtschaft an den Kosten zur Bewältigung künftiger Krisen und der Restrukturierung von systemrelevanten Banken beteiligt. Im Einzelnen plant das Kabinett, einen Stabilitäts-Fonds einzurichten, der von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet wird. Finanziert wird dieser Fonds durch eine Sonderabgabe, die von allen deutschen Banken zu entrichten ist und die bei Schieflagen systemrelevanter Banken über den Fonds eingesetzt werden kann. Die Abgabe ist risikoadjustiert, das heißt, die Höhe der Abgabe orientiert sich am Risiko, das von der jeweiligen Bank für das Finanzsystem ausgeht. Indikatoren dafür sind z. B. die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen („too big to fail“) oder das Ausmaß, in dem die Bank im Finanzbereich vernetzt ist („too interconnected to fail“). Je höher das Risiko, desto höher soll die Abgabe an den Fonds ausfallen. Die deutsche Variante der Bankensteuer soll jährlich bis zu 1,2 Mrd. Euro bringen.




07. 04. 2010 - SWKOnline - Öffentliche Finanzen und Staatsschulden 2009

Die vorläufigen Ergebnisse der öffentlichen Finanzen 2009 zeichnen ein Bild, das stark von der Wirtschafts- und Finanzkrise geprägt ist. Nach einer Aussendung der Statistik Austria beträgt das Maastricht-Defizit des Staates im Jahr 2009 9,5 Mrd. Euro oder 3,4 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP); das entspricht einer Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr von 8,3 Mrd. Euro oder 3 Prozentpunkten. Die Staatsverschuldung steigt im selben Zeitraum auf 66,5 % des BIP (bzw. 184,1 Mrd. Euro) an, nachdem die Quote der Staatsschuld bereits im Jahr 2008 wieder die von Maastricht festgelegte 60-%-Grenze überschritten hat. Bei den Steuereinnahmen des Staates, die 2008 noch um 6,2 % gegenüber 2007 gestiegen sind, ist 2009 ein Rückgang von 5,0 % bzw. 4,1 Mrd. Euro zu verzeichnen, hauptsächlich durch Einbrüche bei der Lohn- und der Körperschaftsteuer. Während die Einnahmenseite Rückgänge aufweist, steigen die Ausgaben weiterhin an. Zwar sind Zahlungen wie z. B. für die Eurofighter wesentlich geringer als in den Vorjahren, die Ausgaben für Soziales steigen 2009 aber um 6,0 % im Vergleich zum Vorjahr.




07. 04. 2010 - SWKOnline - Gesetzliche Gefahrtragungsregeln beim Bauvertrag

Die gesetzlichen Gefahrtragungsregeln der §§ 1168 f. ABGB sind interessengerecht und ausgewogen, jedoch dispositives Recht, sodass die Parteien eines Bauwerkvertrages auch Abweichendes vereinbaren können, was in der bauwirtschaftlichen Praxis regelmäßig geschieht. Immer wieder wird vereinbart, dass der Auftragnehmer nicht nur für Gefahren aus seiner eigenen Sphäre einzustehen, sondern auch Gefahren zu tragen hat, die der Gesetzgeber dem Auftraggeber oder keinem der Vertragspartner zurechnet. Das sind sehr häufig Gefahren, die mit der Beschaffenheit des Baugrundes, mit Eigenschaften des zu renovierenden Gebäudes, mit der zeitgerechten Leistung vor- oder zuarbeitender anderer Werkunternehmer, die keine Subunternehmer des Auftragnehmers sind, zusammenhängen. Besteller schieben dem Werkunternehmer mitunter auch das Risiko von Verzögerungen, von Umplanungen und sonstigen Leistungsänderungen zu, die allesamt aus der Bestellersphäre stammen. In Ausgabe 2/2010 der neuen Linde-Fachzeitschrift „bau aktuell“ untersucht em. o. Univ.-Prof. Dr. Heinz Krejci in einem lesenswerten Beitrag, inwieweit ein solches vertragliches Abweichen von der gesetzlich vorgesehenen Risikoverteilung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer rechtlich zulässig ist und wo die Grenzen von Wucher, gröblicher Benachteiligung und Sittenwidrigkeit zu ziehen sind.




01. 04. 2010 - SWIOnline - Deutschland: Bundesrat verabschiedet Bundeshaushalt 2010

Am 26. 3. 2010 hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Etat für das Jahr 2010 abschließend verabschiedet. Somit kann der Bundeshaushalt nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Der Bundeshaushalt hat ein Gesamtvolumen von 319,5 Mrd. Euro. Gleichzeitig muss der Bund Schulden in Höhe von rund 80 Mrd. Euro aufnehmen. Laut dem deutschen Finanzminister Schäuble sei der Haushalt 2010 Ausdruck und Folge der tiefgreifendsten Finanz- und Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit; gleichzeitig dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass man den Haushalt weiter zu konsolidieren und die Schulden in den kommenden Jahren zurückzuführen habe.




01. 04. 2010 - SWKOnline - Anforderungen an Spezialvollmacht im Zuge einer GmbH-Gründung

Die von § 4 Abs. 3 GmbHG geforderte Spezialvollmacht („Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch Bevollmächtigte setzt eine besondere, auf dieses einzelne Geschäft ausgestellte beglaubigte Vollmacht voraus, die dem Vertrage anzuschließen ist.“) muss unzweideutig erkennen lassen, dass sie zum Abschluss des betreffenden Gesellschaftsvertrags ermächtigt. Zu dieser notwendigen Individualisierung des Geschäfts in der Vollmacht ist es nicht erforderlich, alle in § 4 Abs. 1 GmbHG genannten Bestimmungen, die der Gesellschaftsvertrag enthalten muss, in die Vollmacht aufzunehmen. Im Anlassfall enthält die Vollmacht zum Abschluss des Gesellschaftsvertrags mit Ausnahme des Unternehmensgegenstands alle Bestimmungen, die der Gesellschaftsvertrag gemäß § 4 Abs. 1 GmbHG enthalten muss. Die Vollmacht nennt zudem auch den einzigen Gesellschafter, mit dem der Vertrag abgeschlossen werden soll. Diese Angaben in der Vollmacht reichen zur Individualisierung des Gesellschaftsvertrags aus (OGH 18. 12. 2009, 6 Ob 119/09g).



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