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09. 03. 2010 - SWKOnline - Neuer Netto-Brutto-Rechner in Lindeonline

In Lindeonline steht ab sofort ein Netto-Brutto-Rechner zur Verfügung, der es ermöglicht, für einen bestimmten Nettobezug den Bruttobezug unter Berücksichtigung der Beträge für die Sozialversicherung (wahlweise für Arbeiter oder Angestellte) und der Lohnsteuer zu berechnen. Pendlerpauschale, Sachbezug und Kinder können dabei berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung besonderer Verhältnisse - z.B. steuerfreie Zulagen, Zuschläge, Gewerkschaftsbeiträge etc. ist im Rahmen dieser Berechnung allerdings nicht möglich.




08. 03. 2010 - SWKOnline - Entschädigungsanspruch des Mieters bei Beeinträchtigung

Wird der Mieter durch Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten am Haus in seinen Rechten beeinträchtigt (hier: Risse in der Wohnung aufgrund eines Dachbodenausbaus), steht ihm eine angemessene Entschädigung zu. Diese Entschädigung kann er aber nicht vom Vermieter, sondern nur von demjenigen verlangen, dem die Beeinträchtigung zuzurechnen ist (OGH 19. 11. 2009, 5 Ob 169/09b).




05. 03. 2010 - ASOKOnline - KV-Abschluss für Bauindustrie und Baugewerbe

Am 3. 3. 2010 haben sich die Kollektivvertragsparteien auf folgenden Abschluss geeinigt: Erhöhung der Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen per 1. 5. 2010 um 1,1 % zzgl. Inflationsrate für eine Laufzeit von zwölf Monaten, per 1. 5. 2011 um 0,85 % zzgl. Inflationsrate für eine Laufzeit von zwölf Monaten, per 1. 5. 2012 um 0,9 % zzgl. Inflationsrate für eine Laufzeit von zwölf Monaten; Parallelverschiebungsklausel für Istlöhne bleibt aufrecht. Im Rahmenrecht gibt es u. a. folgende Änderungen: Erhöhung des Taggeldes per 1. 5. 2010 um 0,5 % zzgl. Inflationsrate, per 1. 5. 2011 um 0,5 % zzgl. Inflationsrate, per 1. 5. 2012 um 0,5 % zzgl. Inflationsrate; Erhöhung des Übernachtungsgeldes per 1. 5. 2010 um 0,5 %, per 1. 5. 2011 um den amtlichen VPI, per 1. 5. 2012 um den amtlichen VPI; Qualitätsprämie für Lehrlinge.




05. 03. 2010 - ASOKOnline - OGH konkretisiert Anforderungen an Schwerarbeit

Durch die Formulierung „psychisch oder physisch besonders belastende Arbeitsbedingungen“ soll die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck gebracht werden, dass nur die Formen von besonders belastender Schwerarbeit – und nicht jede Schwerarbeit schlechthin – in diesem Bereich berücksichtigt werden. Die Schwerarbeitsverordnung, BGBl. II Nr. 104/2006, bestimmt u. a., dass alle Tätigkeiten, die regelmäßig unter Kälte i. S. d. Art. VII Abs. 2 Z 3 NSchG geleistet werden, als Tätigkeiten gelten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden. Als Schwerarbeit im Sinn des § 4 Abs. 3 APG und des § 607 Abs. 14 ASVG gilt – mit Bezug auf den Anlassfall – eine Tätigkeit, die regelmäßig in einem Arbeitsablauf, der einen ständigen Wechsel zwischen begehbaren Kühlräumen mit einer niedrigeren Raumtemperatur als –21° Celsius und sonstigen Arbeitsräumen erfordert, oder bei überwiegendem Aufenthalt in solchen Kühlräumen geleistet wird. Wenn der „Arbeitsablauf“ also den „ständigen Wechsel“ erfordern muss, damit Schwerarbeit gegeben ist, bedeutet dies weiters, dass der Wechsel zwischen Tiefkühlräumen und sonstigen Arbeitsräumen bestimmend für den Arbeitsablauf ist, also zumindest sehr häufig vorkommt. Der Ablauf der Tätigkeit als Zusteller von Tiefkühlprodukten erfordert indes wesentlich und zeitlich bei Weitem überwiegend das Fahren mit dem LKW und die Übergabe der Waren beim Kunden, sodass der Wechsel vom Tiefkühlraum zu sonstigen Arbeitsräumen die Gesamttätigkeit nicht bestimmt. Somit liegt keine Tätigkeit im Sinn der Schwerarbeitsverordnung vor (OGH 29. 9. 2009, 10 ObS 128/09k).




05. 03. 2010 - ASOKOnline - e-cards werden ausgetauscht

Fünf Jahre nach der Einführung der sog. e-card kommt es nun zur ersten großen Tauschaktion. Dabei werden österreichweit rund 4 Mio. neue e-cards ausgegeben. Sie ersetzen jene e-cards, bei denen heuer die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) abläuft, deren Gültigkeitsdauer wegen internationaler Verträge begrenzt ist. Laut Plan werden die neuen Karten nach Postleitzahlen gestaffelt zwischen April und September 2010 zugestellt. Die neue e-card bekommen alle Personen, deren EKVK im laufenden Jahr ungültig wird. Die neuen Karten werden mit Braille-Schrift markiert, um Sehbehinderten zu helfen. Der Einsatz eines Schlüssels der neuesten Generation lässt zudem eine flexiblere Gestaltung der Bürgerkartenanwendungen zu. Seit Mai 2005 wurden insgesamt 8,55 Mio. e-cards ausgegeben.




05. 03. 2010 - SWIOnline - Neue europäische Wirtschaftsstrategie Europa 2020

Die Europäische Kommission hat am 3. 3. 2010 die Strategie Europa 2020 vorgestellt, in deren Zentrum die Überwindung der Krise und die Vorbereitung der EU-Wirtschaft auf das nächste Jahrzehnt stehen. Die Kommission betont drei Schlüsselelemente für das Wachstum, die durch konkrete Maßnahmen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen: intelligentes Wachstum (Förderung von Wissen, Innovation und Bildung sowie der digitalen Gesellschaft), nachhaltiges Wachstum (ressourceneffizientere Produktion bei gleichzeitiger Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit) und integratives Wachstum (Erhöhung der Beschäftigungsquote, Qualifizierung und Bekämpfung der Armut).




05. 03. 2010 - SWKOnline - Mindestpreis für Zigaretten verstößt gegen Unionsrecht

Ein System von Kleinverkaufsmindestpreisen für Tabakwaren, dessen Ausgestaltung es nicht unter allen Umständen ausschließt, dass der Wettbewerbsvorteil, der sich für bestimmte Hersteller oder Einführer solcher Erzeugnisse aus niedrigeren Gestehungskosten ergeben könnte, beeinträchtigt wird und es dadurch zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt, ist nicht mit der Richtlinie 95/59/EG (RL über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer) vereinbar. Das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation ist nicht geeignet, die Schlussfolgerung des Gerichtshofs in Frage zu stellen, da es den Vertragsparteien keine konkrete Verpflichtung hinsichtlich der Preispolitik für Tabakerzeugnisse auferlegt, aufgrund deren sie gegen die Bestimmungen der Richtlinie verstoßen dürften. Außerdem steht die Richtlinie einer Preispolitik nicht entgegen, solange diese nicht gegen die Ziele der Richtlinie verstößt. Das in Art. 30 EG vorgesehene Ziel des Gesundheitsschutzes kann zudem nur geltend gemacht werden, um die in den Art. 28 EG und 29 EG genannten Maßnahmen der mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkung und Maßnahmen gleicher Wirkung zu rechtfertigen. Steuervorschriften sind ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums von Tabakwaren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, da das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Waren hohe Preise festgesetzt werden, in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden kann, weil sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Kleinverkaufspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde. In weiteren Verfahren wurden auch die französischen und irischen Regelungen über Mindestpreise für bestimmte Tabakwaren für unionsrechtswidrig befunden (EuGH 4. 3. 2010, Rs. C-198/08, Kommission/Österreich).




05. 03. 2010 - SWKOnline - Landwirtschaft und Liebhabereibeurteilung

Die Frage, ob Tätigkeiten typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen, ist abstrakt nach der Verkehrsauffassung und nicht anhand der subjektiven Verhältnisse zu beurteilen. Ob die Bewirtschaftung einer Landwirtschaft typischerweise einer Privatneigung entspricht, hängt wesentlich von der Größe der Landwirtschaft ab. So hat der VwGH im Erkenntnis vom 21. 5. 1997, 92/14/0185, im Betrieb einer Kleinlandwirtschaft mit 1,8 ha eine solche Liebhabereibetätigung gesehen. Im konkreten Fall kann eine Landwirtschaft mit insgesamt 16 ha nicht mehr als Kleinlandwirtschaft angesehen werden, weshalb deren Bewirtschaftung abstrakt nach der Verkehrsauffassung unter § 1 Abs. 1 der Liebhaberei-VO subsumiert werden muss (VwGH 16. 11. 2009, 2008/15/0059).




03. 03. 2010 - ASOKOnline - Regierung paktiert Mindestsicherung und Transparenzdatenbank

Die Bundesregierung hat sich bei ihrer Klausursitzung in Graz darauf verständigt, die bereits seit längerer Zeit diskutierte neue Mindestsicherung nun mit 1. 9. 2010 in Kraft treten zu lassen. Um etwaige Doppelgleisigkeiten bei Unterstützungen seitens des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu vermeiden, wurde ebenfalls paktiert, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die Methoden entwickeln soll, um die Leistungen der öffentlichen Hand transparent zu machen. Diese sog. Transparenzdatenbank solle dazu dienen, alle öffentlichen Förderungen, neben sozialen auch jene an Unternehmen oder Kulturinstitutionen, offenzulegen. Es sei allerdings nicht daran gedacht, die gesammelten Daten öffentlich zugänglich zu machen. Nur Behörden und die betroffenen Staatsbürger würden Zugang zu diesen Daten erhalten. Die Arbeitsgruppe soll bis Ende des Jahres beschlussfähige Ergebnisse liefern.




03. 03. 2010 - SWIOnline - Anonyme Korruptions- und Betrugsanzeigen via Internet möglich

Das neue elektronische Fraud Notification System (FNS) macht es für aufmerksame Bürger und EU-Bedienstete künftig noch einfacher und sicherer, Verdachtsfälle an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu melden. Das neue Portal ist seit 1. 3. 2010 online. Das internetbasierte Betrugsmeldesystem bietet den Hinweisgebern ein strukturiertes Formular, das sie bei der Anzeigeerstattung unterstützt und leitet. Neuartige technische Vorkehrungen garantieren dem Hinweisgeber nunmehr absolute Anonymität, erlauben es ihm aber zugleich, mit einem OLAF-Ermittler in einen Dialog zu treten, wenn er dies wünscht. Dabei ist es niemandem – weder innerhalb noch außerhalb von OLAF – möglich, die Identität des Hinweisgebers zu erfahren, wenn dieser sich zur Geheimhaltung entschlossen hat. Das System funktioniert ähnlich einem anonymen Briefkasten, in dem beide Seiten Nachrichten hinterlegen. Das neue Betrugsmeldesystem ist während einer Pilotphase zunächst in den Sprachen Englisch, Französisch, Deutsch und Niederländisch verfügbar. Schon jetzt können aber die Hinweise selbst in allen EU-Sprachen in das Online-Formular eingegeben werden.




03. 03. 2010 - SWKOnline - Pflegekosten durch Angehörige bei verwertbarem Vermögen

Erfolgt die Unterbringung in einem Alters-(Pflege-)Heim wegen Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit, können die Kosten, die ein Angehöriger als Unterhaltsverpflichteter trägt, nach § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden, sofern die pflegebedürftige Person über kein entsprechendes Einkommen bzw. verwertbares Vermögen verfügt. Kein verwertbares Vermögen liegt hinsichtlich der bisherigen Wohnräumlichkeiten des Pflegebedürftigen vor, sofern diese Räumlichkeiten von jenen Personen bewohnt werden, die bisher mit dem Pflegebedürftigen im gemeinsamen Haushalt gelebt haben (Rz. 869 i. d. F. LStR-Wartungserlass 2009). Weitere Highlights des LStR-Wartungserlasses 2009 finden Sie in zwei Beiträgen von Roman Fragner, dem stellvertretenden Leiter des bundesweiten Fachbereichs Lohnsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des BMF (einerseits zu insbesondere für die Personalverrechnung bedeutsamen Änderungen in SWK-Heft 6/2010, S 280, andererseits zu für alle Steuerpflichtigen wichtigen Neuerungen in SWK-Heft 7/2010, S 307).




02. 03. 2010 - UFSjournal - Verdeckte Ausschüttung aufgrund von Unsicherheitszuschlägen

Die Schätzungsmethode der Anwendung eines Unsicherheitszuschlages kommt dann in Betracht, wenn es nach den Umständen des Einzelfalles nicht wahrscheinlich ist, dass die vorrangig angestellten Ermittlungen sämtliche steuerlich relevanten Vorgänge ans Tageslicht gebracht haben. Es ist daher im Sinne der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn das Finanzamt bei mangelhaften Aufzeichnungen, wie sie im Berufungsfall vorliegen, den bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich des Zuflusses geldwerter Vorteile an Gesellschafter dadurch Rechnung trägt, dass es die Unsicherheitszuschläge auch der Kapitalertragsteuer unterzieht (UFS 27. 1. 2010, RV/0395-G/09).




02. 03. 2010 - UFSjournal - Unternehmereigenschaft durch Vorbereitungshandlungen

Für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug muss die Unternehmereigenschaft im Zeitpunkt der Leistungserbringung an den Unternehmer vorliegen. Die Unternehmereigenschaft kann mit Vorbereitungshandlungen zur Erzielung künftiger Umsätze erworben werden. Dazu müssen jedoch Aktivitäten (Leistungen) vorliegen, die dem (möglichen) Unternehmer zuordenbar sind und die sich als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr darstellen. Der tatsächliche Zeitpunkt der Rechnungsausstellung ist für die Vorsteuerabzugsberechtigung nicht maßgeblich (UFS 26. 1. 2010, RV/2971-W/08).




02. 03. 2010 - PVInfo - Anrechnung von Vordienstzeiten im Ausland?

Der normative Teil eines Kollektivvertrags (KV) ist nach den Regeln der §§ 6, 7 ABGB nach seinem objektiven Inhalt auszulegen. Maßgeblich ist, welchen Willen des Normgebers der Leser dem Text entnehmen kann. Zu den Motiven für Regelungen über die Anrechenbarkeit von Vordienstzeiten gehört jedenfalls auch die Überlegung, dass frühere Beschäftigungszeiten bei der Einstufung berücksichtigt werden sollen, wenn und soweit sie zum Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im nunmehrigen Beruf geeignet waren. Dafür ist aber nicht unbedingt entscheidend, ob Tätigkeiten, die dieses Kriterium erfüllen, im Bereich eines bestimmten KV zurückgelegt worden sind. Die tätigkeitsbezogenen Umschreibungen im anzuwendenden KV sind so angelegt, dass ihr Nachweis regelmäßig durch (Dienst-)Zeugnisse oder andere Bestätigungen nachgewiesen werden kann. Versteht man § 10 Abs. 2 KV für Angestellte im Baugewerbe und der Bauindustrie im hier vertretenen Sinn, steht der Anrechnung auch nicht der Umstand entgegen, dass die in Betracht kommenden Vordienstzeiten im Ausland erworben wurden: Wenn sich die kollektivvertragliche Entlohnung nach Jahren der Verwendung im Beruf richtet, sind die maßgebenden KV-Bestimmungen im Zweifel dahin auszulegen, dass auch die bei ausländischen Arbeitgebern zurückgelegten Beschäftigungszeiten dann zu berücksichtigen sind, wenn sie in gleicher Weise wie die entsprechenden Tätigkeiten bei einem inländischen Arbeitgeber zum Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Beruf geeignet sind. Daher sind sämtliche in Rede stehenden Vordienstzeiten für das Gruppenalter anzurechnen (OGH 15. 12. 2009, 9 ObA 39/09i).




02. 03. 2010 - ASOKOnline - Kein Arbeitsverhältnis: Beschäft. in geschützter Werkstätte

Nach dieser erstmalig zur Rechtsnatur der Beschäftigungsverhältnisse in geschützten Werkstätten ergangenen Rechtsprechung liegt kein Arbeitsverhältnis i. S. d. § 1151 ABGB vor, wenn der nicht ökonomische (austauschfremde) Zweck dominiert und die Tätigkeit nicht primär "für einen anderen", sondern im Eigeninteresse der tätigen Person im Rahmen eines nicht auf den Erwerbszweck gerichteten Betriebes bzw. Projektes erbracht wird. Der in der geschützten Werkstätte Beschäftigte kann daher nicht geltend machen, dass ihm eine Entlohnung nach dem BAGS-KV (Kollektivvertrag für Arbeitnehmer/-innen, die bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe beschäftigt sind) zusteht (OGH 29. 10. 2009, 9 ObA 105/09w).




02. 03. 2010 - ASOKOnline - Maßnahmen bei vertragswidrigem Verhalten von Profifußballern

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Profifußballer bei unsportlichem Verhalten gegenüber seinem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig werden. In der Februar-Ausgabe der ASoK untersucht Mag. Sebastian Zankel die haftungs-, disziplinar- und beendigungsrechtlichen Konsequenzen von Regelverstößen eines Profifußballers, welche im Ausgangsfall für seinen Verein erhebliche sportliche und finanzielle Nachteile nach sich gezogen haben. Konkret hat ein aufgrund eines Fouls gegebener Strafstoß zu einem Tor der gegnerischen Mannschaft geführt. Infolge der dadurch verpassten Champions-League-Qualifikation des Vereins kam es zu erheblichen Mindereinnahmen, da ein bereits abgeschlossener Sponsorvertrag über 3 Mio. Euro die Bezahlung dieser Summe im Falle der erfolgreichen Champions-League-Qualifikation vorsah.




02. 03. 2010 - SWIOnline - Hotelgästeunterhaltung durch ein deutsches Musiktrio

Engagiert ein österreichischer Hotelier einen deutschen Alleinunterhalter und ein deutsches Musiktrio für die Gästeunterhaltung und ist davon auszugehen, dass die in Deutschland ansässigen und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Unterhaltungskünstler nicht als Dienstnehmer, sondern als gewerblich Tätige ihre inländischen Unterhaltungsdarbietungen erbringen, trifft den Hotelier gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 i. V. m. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG die Verpflichtung, die gezahlten Vergütungen dem 20%igen Steuerabzug zu unterwerfen. Diese Verpflichtung wird durch das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgehoben, da nach Artikel 17 des Abkommens die Einkünfte von Unterhaltungskünstlern in jenem Staat zu besteuern sind, in dem die Darbietungen erbracht werden. Der Umstand, dass die österreichischen Einkünfte nachweislich in Deutschland der Besteuerung unterzogen worden sind, entbindet nicht vom österreichischen Steuerabzug. Denn in dem ab 2003 wirksam gewordenen Doppelbesteuerungsabkommen ist auf deutscher Seite das Anrechnungsverfahren auf die unter Artikel 17 fallenden Künstlern ausgeweitet worden, sodass Deutschland - unter Anrechnungsverpflichtung - ebenfalls steuerberechtigt bleibt.(EAS 3135 vom 17. 2. 2010)




02. 03. 2010 - SWIOnline - Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf von Non-Performing Loans?

Erbringt der Käufer mit dem Erwerb zahlungsgestörter Darlehensforderungen („non-performing loans“) an den Verkäufer der Forderungen, eine Bank, umsatzsteuerpflichtige Leistungen? Die deutsche Finanzverwaltung bejaht dies unter Berufung auf die sog. Factoring-Rechtsprechung des EuGH. Der BFH hat demgegenüber Zweifel, ob die Grundsätze dieser Rechtsprechung auch zu einer Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf zahlungsgestörter Darlehensforderungen führen. Zwar werden auch hier, wie beim Factoring, Forderungen durch den Erwerber eingezogen, sodass eine steuerpflichtige Inkassoleistung vorliegen könnte. Fraglich ist aber, ob der Erwerber an die veräußernde Bank eine Leistung gegen Entgelt erbringt. Im Hinblick auf die hohe Differenz zwischen Kaufpreis und Nennwert der Forderungen und die damit verbundene Risikoübernahme könnte auch eine nicht steuerbare oder steuerfreie Tätigkeit des Forderungserwerbers vorliegen. Zweifel bestehen auch hinsichtlich der Frage, wie – bei unterstellter Steuerpflicht – das Entgelt für eine Leistung des Erwerbers an die Bank zu bestimmen ist. Der BFH richtet zur Klärung dieser Fragen ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH (BFH 10. 12. 2009, V R 18/08).




02. 03. 2010 - SWKOnline - USt und Hubschrauberrettungsflüge

Nach § 6 Abs. 1 Z 22 UStG ist die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die dafür besonders eingerichtet sind, steuerfrei. Nach der EuGH-Rechtsprechung und der 6. MwSt-Richtlinie ist darauf abzustellen, ob diese Transporte von ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen durchgeführt werden. Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des BM für Verkehr, Innovation und Technologie die Konzession zur Beförderung von Fluggästen im gewerblichen Luftverkehr erteilt. Diese Konzession schließt auch die Berechtigung zur Durchführung von Krankentransporten ein. Damit liegt eine ordnungsgemäß anerkannte Einrichtung vor, und die Rettungsflüge sind von der Umsatzsteuer befreit; für die Anschaffung und den Betrieb der Hubschrauber etc. steht damit kein Vorsteuerabzug zu (VwGH 25. 11. 2009, 2005/15/0109).




02. 03. 2010 - SWKOnline - Unentgeltlichkeit bei unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften?

Eine GmbH ist Unternehmer aufgrund ihrer Rechtsform. Ihre Rechtsgeschäfte sind „stets unternehmensbezogen“ im Sinn des UGB. Für unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte ist nach dem UGB ein angemessenes Entgelt zu zahlen, auch wenn insoweit keine Vereinbarung besteht. Ein unentgeltliches Rechtsgeschäft muss im Gegensatz dazu (ausdrücklich oder stillschweigend) vereinbart sein (OGH 25. 11. 2009, 3 Ob 219/09s).



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